Reisen 2021 Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. Arthur-Strobel-Str. 1 09127 Chemnitz Website: www.ah-assistenz.de Tel: 0371 233743 12
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Reisen 2021 Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. Arthur-Strobel-Str. 1 09127 Chemnitz Website: www.ah-assistenz.de Tel: 0371 – 233743 12
Einleitung Wir haben uns viele Gedanken zu den Reisen 2021 gemacht. Alle sollen einen schönen Urlaub haben. Uns beschäftigen ganz viele Fragen zur Corona Pandemie. Können wir in den Urlaub fahren? Wie fahren wir in den Urlaub? Wohin wollen wir fahren? Wie können wir Teilnehmer und Mitarbeiter gut schützen? Wenn es möglich ist, möchten wir 2021 verreisen. Wir werden in kleinen Gruppen verreisen. Wir fahren mit kleinen 9er-Bussen. Wir möchten nicht mit der Bahn fahren. Auch nicht mit dem großen Reise-Bus. Wir möchten ländliche Regionen besuchen. Wir werden auf große Städte und große Veranstaltungen verzichten. Wir möchten als kleine Gruppe Zeit verbringen. Große Menschen-Mengen versuchen wir zu meiden. 2021 wird Alles etwas anders! Auf den folgenden Seiten finden Sie die neuen Reise-Angebote. Die Reise zum Musical nach Hamburg die Ostsee-Reise mit den Störtebecker Festspielen und die Reise zum Münchener Oktober-Fest holen wir 2022 nach! Auch die Reisen in eine Groß-Stadt und zu einem großen Weihnachts-Markt gibt es erst wieder 2022.
Auf den nächsten Seiten stehen die Infos zu den Reisen. Und alle Hinweise zu den Kosten und Betreuungs-Kosten. Und die Allgemeinen Reise-Bedingungen (ARB). Wir verreisen 2021 mit kleinen Bussen. Treffpunkt ist immer im Freizeitclub: Arthur-Strobel-Str. 1 in Chemnitz Für Teilnehmende aus dem Erzgebirge und dem Vogtland gibt es teilweise zusätzliche Treff-Punkte in Reichenbach und Stollberg. Es gibt Anpassungen bei den Kosten für Betreuung. Und Veränderungen bei den Reise-Bedingungen (ARB). Bitte lesen Sie alle Informationen dazu genau durch! Wir schließen KEINE Reise-Rücktritts-Versicherung ab! Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Team vom Reisebüro: E-Mail: judith.hornemann@ah-assistenz.de Mobil: 0162 - 9097821 Telefon: 0371 - 233 743 12
Änderung Rechnungs-Modalitäten und Abtretungs-Erklärungen Das Jahr 2020 war für uns alle eine Herausforderung. Unser Verein möchte Ihnen trotz Corona Unterstützung anbieten. Wegen der Einschränkungen und Maßnahmen sind viele Angebote ausgefallen oder wurden verschoben. Darum hatten wir teilweise hohe Einnahme-Ausfälle. Außerdem haben die Kosten- und Leistungs-Träger ihre Abrechnungs-Bedingungen verändert. Es gibt jetzt andere Bedingungen für Abtretungs-Erklärungen. Das bedeutet für uns viel Arbeits-Aufwand und Kosten-Aufwand. Zwischen dem Tag, an dem wir Rechnungen stellen und dem Tag der Bezahlung durch die Kosten- und Leistungs-Träger vergeht zu viel Zeit. Das ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten schnell ein großes Problem. Darum gibt es ab dem 01.01.2021 KEINE Abtretungs-Erklärungen mehr. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Was bedeutet das für Sie? Sie müssen nicht in Vorkasse gehen! Sie müssen die Rechnung bei Ihrer Pflege-Kasse einreichen und sagen, dass das Geld auf Ihr Konto gezahlt werden soll. Normalerweise ist das Geld nach wenigen Tagen auf Ihrem Konto (Anspruch auf die jeweilige Leistung vorausgesetzt). Das Geld überweisen Sie dann auf unser Konto. Bekommen wir nach 14 Tagen das Geld nicht von Ihnen, bekommen Sie von uns eine Zahlungs-Erinnerung.
Leistungen - Betreuung, Assistenz & Pflege Sie buchen eine Reise. Dann bekommen Sie: • allumfängliche Betreuung & Begleitung • Grundpflege und Assistenz bei der Grundpflege • Organisation von Reise und Reise-Programm • Unterstützung bei der Orientierung und Mobilität • Unterstützung beim Umgang mit Geld • Unterstützung bei der Erfüllung persönlicher Wünsche Information über die Kosten Reise-Preis In den Beschreibungen der Reisen stehen alle enthaltenen Leistungen. Das sind normalerweise Unterkunft, Verpflegung, Fahrt-Kosten, Versicherung. Manchmal sind auch zusätzliche Leistungen enthalten. Die Leistungen bezahlen Sie mit dem Reise-Preis. Kosten für die Betreuung Alle Teilnehmenden bezahlen Kosten für Betreuung, Assistenz und/oder Pflege. Diese Kosten sind je nach Anspruch und Aufwand unterschiedlich. Die Kosten werden in der Kosten-Übersicht 2021 erklärt. Veranstaltungs-Geld Dieses Geld ist zum Beispiel für Ausflüge und Eintritts-Gelder. Es wird bei Beginn der Reise als Bar-Geld abgegeben. Die benötigte Summe steht unter dem Reise-Preis. Taschen-Geld Taschen-Geld ist für persönliche Ausgaben im Urlaub, wie zum Beispiel: Getränke, Imbiss, Souvenirs, Post-Karten Wir empfehlen 10 - 15 Euro pro Tag.
Übersicht - Kosten für Betreuung 2021 Wir berechnen immer 10 Stunden pro Tag.* • Teilnehmende mit Anspruch auf Blinden-Geld / mit Pflege-Grad die die Leistungen der Pflege-Kasse nutzen können Stundensatz: 18,00 Euro • Teilnehmende mit Pflege-Grad die die Leistungen der Pflege-Kasse NICHT nutzen können Tagessatz: 40,00 Euro • Teilnehmende ohne Pflege-Grad Tagessatz: 20,00 Euro * Am 31.12. berechnen wir 16 Stunden pro Tag / Bei Reise-Beginn nach 18 Uhr bzw. Reise-Ende bis 12 Uhr berechnen wir 5 Stunden pro Tag. Alle Teilnehmenden mit Anspruch auf Leistungen der Pflege-Kasse haben verschiedene Möglichkeiten die Kosten für Betreuung zu finanzieren: • Entlastungs-Betrag • Verhinderungs-Pflege • Umwandlung Pflege-Sachleistung (nach § 45 a SGB XI) • Pflege-Geld
Reisen 2021 Seite 9 Urlaub in der Lausitz Bautzen Seite 11 Reise ins Ruhrgebiet Gelsenkirchen Seite 13 Auszeit zwischen Müritz und Havel Ferienpark Dambeck Seite 15 Thüringer Wald 1+2 Neustadt am Rennsteig Seite 17 Hausboot-Tour Havelland Seite 19 Bauernhof-Ferien & Schlafen im Planwagen Grünow Seite 21 Hütten-Urlaub Allgäu Seite 23 Bamans Hof Lüneburger Heide Seite 25 Sommer im Harz Elbingerode Seite 27 Sommer an der Ostsee Trassenheide Seite 29 Auslands-Reise – Südtirol Moarhof Rodeneck Seite 31 Advent im Harz Tanne im Hoch-Harz Seite 33 Silvester an der Ostsee Feriendorf Rerik
Wie melde ich mich für eine Reise an? Für die Anmeldung bitte das beiliegende Anmelde-Formular nutzen. So melden Sie sich an: 1. Das Anmelde-Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. 2. Der gesetzliche Betreuer unterschreibt das Anmelde-Formular. Damit akzeptieren Sie die Reise-Bedingungen (ARB). 3. Anmeldung bitte an die Ambulanten Hilfen + Assistenz schicken, direkt im Freizeitclub oder im Büro abgeben. 4. Die Reise-Plätze werden ab dem 15.01.2021 vergeben. Wir schicken per Post die Bestätigung für die Anmeldung und die Rechnung für die Anzahlung. Wir akzeptieren Anmeldungen NICHT wenn: • nur teilweise ausgefüllt • ohne Unterschrift vom gesetzlichen Betreuer • per Telefon oder WhatsApp • mit falschen Angaben An die schriftliche Anmeldung müssen Sie sich halten. Wir sagen dazu auch: Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich! Mit der Anmeldung stimmen Sie den Reise-Bedingungen (ARB) zu. Die Reise-Bedingungen (ARB) stehen am Ende dieser Übersicht. Die Reise-Bedingungen (ARB) müssen Sie sehr genau durchlesen. Die Reise-Bedingungen (ARB) sind Bestandteil vom Reise-Vertrag. Wir erheben eine Gebühr für die Anmeldung. Die Gebühr in Höhe von 60 Euro ist Teil vom Reise-Preis. Die Gebühr bekommen Sie beim Rücktritt von der Reise nicht zurück.
Urlaub in der Lausitz Bautzen / 25.04. – 30.04.2021 Wir übernachten in der Jugend-Herberge Bautzen. Diese ist in der alten "Gerberbastei" - einem Turm der Stadt-Mauer. Sie liegt also im alten Zentrum von Bautzen. Wir schlafen in modernen Doppel- und Dreibett-Zimmern. 2 Zimmer sind barrierefrei. Moderne Gemeinschafts-Duschen und WCs sind auf den Etagen. Morgens gibt es ein Frühstücks-Buffet und abends ein warmes Abendessen. Bei schönem Wetter können wir auf der Terrasse sitzen. Ein Grill-Abend mit Lager-Feuer und Knüppel-Kuchen ist möglich. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: Jugend-Herberge Bautzen • Reise-Tage: 6 Tage • Teilnehmer-Zahl 14 Personen • Reise-Ziel: Reise in die Region Lausitz • An- und Abreise: Klein-Busse mit Rolli-Rampe Für Rollifahrer geeignet – 2 barrierefreie Zimmer!
Im April fahren wir nach Bautzen in die Lausitz Dort können wir schöne Ausflüge machen: Wir können in den Saurier-Park Kleinwelka fahren. Die Senftenberger Eierlikör-Manufaktur und das FELICITAS Schokoladen-Land besuchen. Die bekannte Sagen-Figur KRABAT lebte in der Region. Wir können die KRABAT Milchwelt und die KRABAT Mühle anschauen. Dort erlernte KRABAT das Zauberhandwerk. Im Senf-Museum gibt es Infos zum Thema Bautz‘ner Senf. Bei einem Stadt-Rundgang sehen wir die schöne Alt-Stadt mit ihren vielen Türmen. Leistungen: • Übernachtung in Doppel- und Mehrbett-Zimmern • mit Halb-Pension • An- und Abreise mit kleinen Bussen mit Rolli-Rampe • die Busse nutzen wir für Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 380 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Reise ins Ruhrgebiet Gelsenkirchen / 16.05. – 21.05.2021 Wir übernachten am Rand von Gelsenkirchen im ehemaligen Lehrlings-Wohn-Heim der Zeche Nordstern. Heute heißt es Gäste-Haus Schacht III. Wir schlafen in schönen Dreibett-Zimmern mit Dusche und WC. Es steht ein barrierefreies Zimmer zur Verfügung. Das Gäste-Haus liegt schön ruhig im Grünen. Es gibt einen schönen Garten mit Sonnen-Terrasse und einen großen Licht-Hof. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: Schacht III Gäste-Haus im Arbeiter-Bildungs-Zentrum • Reise-Tage: 6 Tage • Teilnehmer-Zahl 14 Personen • Reise-Ziel: Urlaub in die Region Ruhrgebiet • An- und Abreise: Klein-Busse mit Rolli-Rampe Für Rollifahrer geeignet – 1 barrierefreies Zimmer!
Abenteuer Ruhrpott – Ruhrpott erleben Mit unseren kleinen Bussen erkunden wir den Ruhrpott. Das ist eine ehemalige Bergbau-Region. Wir möchten eine Schiff-Fahrt auf dem Rhein machen. Und das Museum der Deutschen Binnen-Schiff-Fahrt besuchen. Am Rhein-Herne-Kanal gibt es ein interessantes Schiffs-Hebewerk. Der Zoo in Gelsenkirchen und das Planetarium in Bochum sind auch tolle Ausflugs-Ziele. Wir können das Deutsche Fußball-Museum anschauen. Und das Stadion von einem der bekannten Fußball-Vereine aus der Region besichtigen. Ihr entscheidet, was ihr gern machen möchtet! Leistungen: • Übernachtung in Dreibett-Zimmern • mit Halb-Pension • An- und Abreise mit kleinen Bussen mit Rolli-Rampe • die Busse nutzen wir für Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 495 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Auszeit zwischen Müritz und Havel Ferien-Park Dambeck / 24.05. – 28.05.2021 Ende Mai möchten wir mit euch in den Müritz National-Park fahren. Das kleine Dorf Dambeck liegt direkt an drei Seen. Wir übernachten auf einem früheren Guts-Hof mit Schloss und Park. Wir schlafen in 3 großen barrierefreien Appartements mit großem Wohn-Bereich, Schlaf-Zimmer, Schlaf-Empore und Balkon. Es gibt WLAN und TV. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: AWO Ferien-Park Dambeck • Reise-Tage: 5 Tage • Teilnehmer-Zahl 7 Personen • Reise-Ziel: Urlaub in der Natur • An- und Abreise: Klein-Bus mit Rolli-Rampe Für Rollifahrer geeignet – 3 barrierefreie Appartements!
Im Mai fahren wir an die Müritz Wir wollen Ausflüge im Müritz National-Park machen. Die kleine Stadt Waren an der Müritz und das Museum MÜRITZEUM sind schöne Ziele. Und wir können in den Tier-Park Neustrelitz fahren. Dambeck liegt im „Land der 1000 Seen“. Es gibt viel Wasser. Man kann viel auf oder am Wasser tun. Die Müritz ist der größte Binnen-See in Deutschland. Wir wollen eine Schiff-Fahrt auf der Müritz machen. Die Havel-Quelle ist nur 1 Kilometer entfernt und die Havel ist in Dambeck noch ein kleiner Bach. Das möchten wir uns bei einem Spazier-Gang anschauen. Es gibt viele weitere kleine Orte und Städte mit schönen Sehenswürdigkeiten. Leistungen: • Übernachtung in Appartements • mit Halb-Pension • An- und Abreise mit kleinem Bus mit Rolli-Rampe • den Bus nutzen wir für Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 380 Euro Veranstaltungs-Geld: 80 Euro
Urlaub im Thüringer Wald 1+2 Neustadt am Rennsteig / 31.05. – 05.06.2021 UND 27.09. – 02.1o.2021 Wir machen Urlaub im Hotel Kammweg. Das Hotel liegt sehr ruhig. Und direkt am bekannten Wander-Weg Rennsteig. Man hat einen schönen Panorama-Blick über die Landschaft. Wir schlafen in Zimmern mit TV, Dusche und WC. Im Hotel gibt es eine Bar, eine Sommer-Terrasse, einen Wellness-Bereich und ein kleines Schwimm-Bad. Letztes Jahr hatten wir viele Anmeldungen, darum bieten wir die Reise an 2 Terminen an. Termin-Wunsch bitte auf der Anmeldung ankreuzen! Bei der Anmeldung bitte einen Termin auswählen! Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: Hotel Kammweg • Reise-Tage: 6 Tage • Teilnehmer-Zahl: 7 Personen • Reise-Ziel: Urlaub in der Natur • An- und Abreise: kleiner Bus mit Rolli-Rampe Für Rollifahrer geeignet – 1 barrierefreies Zimmer!
Neustadt am Rennsteig Urlaub im höchsten Ort in Thüringen! Neustadt am Rennsteig liegt im Thüringer Wald. Der Ort liegt 805 Meter hoch direkt am Höhen-Weg Rennsteig. Wir können viele Ausflüge mit unserem Klein-Bus machen. Zum Beispiel mit einer Berg-Bahn fahren. Und eine Glas-Bläserei besuchen. Wir wollen auf den Aussichts-Turm RENNSTEIGWARTE gehen. Und mit der Sommer-Rodelbahn in Ernstthal fahren. Wir können auch das Sonneberger Spielzeug-Museum anschauen. Abends können wir es uns im Hotel gemütlich machen. Auf der Hin-Fahrt und Rück-Fahrt werden wir einen Halt machen. Und uns unterwegs noch was Schönes anschauen. Leistungen: • Übernachtung in Doppel- und Dreibett-Zimmern • mit Halb-Pension • An- und Abreise mit kleinem Bus mit Rolli-Rampe • den Bus nutzen wir für Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 550 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Haus-Boot-Tour Havelland / 07.06. – 11.06.2021 2021 machen wir wieder eine Tour mit einem Haus-Boot. Wir schlafen auf 2 großen Haus-Booten mit je 5 Betten. Auf den Booten gibt es einen Wohn-Bereich mit kleiner Küchen-Zeile, Schlaf-Bereich, Schlaf-Nische und Schlaf-Sofa. Es gibt eine große Terrasse auf der wir sitzen können und ein kleines WC mit Wasch-Becken. Wir versorgen uns auf den Booten selbst – wir kochen gemeinsam! Nachts legen wir an Wasser-Rast-Plätzen an und nutzen dort die Duschen. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: TS1000 Hausboote – Hausboot Beetzsee GbR • Reise-Tage: 5 Tage • Teilnehmer-Zahl 7 Personen • Reise-Ziel: Urlaub auf dem Wasser • An- und Abreise: Klein-Bus Für Rollifahrer NICHT geeignet!
Hausboot-Tour durchs Havel-Land Wir möchten mit euch durch das Havel-Land schippern. Die Tour führt uns entlang der Havel und über verschiedene Seen. Wir starten die Tour in Radewege am Beetz-See machen einen Zwischen-Halt in Brandenburg an der Havel. Dann geht die Tour hoch bis nach Pritzerbe. Eine Nacht möchten wir an einem der Havel-Seen verbringen. An den einzelnen Stationen wollen wir kleine Ausflüge machen oder Baden gehen. Wir können gemütlich auf dem Steg sitzen. Und den Grill anmachen. Die Haus-Boote sind mit einer Reling gesichert. Alle Nicht-Schwimmer tragen eine Schwimm-Weste wenn wir auf dem Wasser unterwegs sind. Leistungen: • Übernachtung auf den Haus-Booten • mit Halb-Pension • inkl. Liegeplatz-Gebühren • An- und Abreise mit kleinem Bus • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 440 Euro Veranstaltungs-Geld: 70 Euro
Bauern-Hof-Ferien & Schlafen im Plan-Wagen Grünow / 13.06. – 19.06.2021 2021 machen wir wieder eine Woche Urlaub bei Melanie auf dem Bauern-Hof. Bitte bei Anmeldung Ihr könnt im Plan-Wagen angeben, ob Plan- Wagen oder Bungalow oder im Bungalow schlafen. Im Plan-Wagen gibt es Betten und Matratzen. Duschen und WCs sind im modernen Sanitär-Gebäude. Alle die es gemütlich mögen, schlafen im Bungalow mit TV, Dusche und WC. Wer im Plan-Wagen schlafen möchte, muss bitte einen Schlaf-Sack, ein kleines Kissen und eine Taschen-Lampe mitbringen! Melanie macht wieder leckeres Frühstück und Abendessen für alle. Eck-Daten der Reise: • Unterkunft: Bauernhof & Planwagen-Camping Köster • Reise-Tage: 7 Tage • Teilnehmer-Zahl: 14 Personen • Reise-Ziel: Urlaub in der Natur • An- und Abreise: Klein-Busse mit Rolli-Rampe Für Rollifahrer NICHT geeignet!
Wir machen Urlaub auf dem Bauernhof Weil es die letzten Jahre so schön war… Dieses Mal wollen wir im Juni eine Woche bei Kösters auf dem Bauern-Hof verbringen. Auf dem Hof am Rand vom Müritz National-Park gibt es viele Tiere. Ihr könnt die Ziegen und Schweine füttern und zu den Kühen und Pferden gehen. Wir werden eine Kutsch-Fahrt durch den Wald machen. Wer möchte, kann wieder auf den Pferden reiten. Es sind wieder ein Grill-Abend und ein Pizza-Abend geplant. Wir werden im Wald Holz für schöne Abende am Lager-Feuer sammeln. Bei schönem Wetter fahren wir wieder zum See baden. Wir werden den Tier-Park in Neustrelitz besuchen. Eine Schiff-Fahrt durch das Feldberger Seenland machen. Und das Mühlen-Museum in Woldegk besuchen. Leistungen: • Übernachtung im Plan-Wagen oder Bungalow • mit Halb-Pension • An- und Abreise mit kleinen Bussen mit Rolli-Rampe • die Busse nutzen wir für Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 400 Euro Planwagen / 440 Euro Bungalow Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Hütten-Urlaub im Allgäu Missen-Wilhams / 27.06. – 03.07.2021 Wir machen eine Woche Urlaub im Allgäu. Der Oberstixner Hof ist ein Bio-Bauernhof mit Kühen und einem Hund. Es gibt einen kleinen Pool und große Wiesen zum Entspannen. Wir schlafen in einer großen Holz-Hütte mit Sonnen-Terrasse etwas abseits vom Hof. Auf 2 Etagen gibt es einen großen Wohn-Bereich, mehrere Schlaf-Zimmer, eine Küche und mehrere Duschen und WCs. Die Hütte ist rustikal und gemütlich. Wir werden Frühstück und Abendessen selbst in der Hütte zubereiten. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: Oberstixner Hof • Reise-Tage: 7 Tage • Teilnehmer-Zahl: 7 Personen • Reise-Ziel: Urlaub in den Bergen • An- und Abreise: Klein-Bus Für Rollifahrer NICHT geeignet! Zustieg in Reichenbach & Stollberg möglich
Sommer-Urlaub in den Allgäuer Bergen Unser Ferien-Hof liegt in der Nähe von Immenstadt. Im Ober-Allgäu können wir schöne Ausflüge machen: Wir können einen Tag im Allgäuer Berg-Bauern-Museum verbringen. Dort können wir selbst Butter, Käse oder Brot machen. Und sehen, wie Berg-Bauern früher lebten. Wir können nach Oberstdorf fahren. Und die großen Ski-Schanzen anschauen. Wenn ihr möchtet, fahren wir mit der Berg-Bahn auf den Berg Nebelhorn. Dort können wir schön in die hohen Berge schauen. Wir können Wandern gehen und durch die Breitach-Klamm laufen. Natürlich wollen wir auch auf einer Alpe Spezialitäten der Allgäuer Küche probieren. Leistungen: • Übernachtung in Mehrbett-Zimmern • Selbst-Verpflegung in der Hütte – Wir kochen gemeinsam! • An- und Abreise mit kleinem Bus • den Bus nutzen wir für Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 450 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Urlaub am Rand der Lüneburger Heide Bamans Hof – Weser-Elbe-Dreieck / 17.07. – 23.07.2021 Im Juli fahren wir hoch in den Norden auf den Bamans Hof am Rand der Lüneburger Heide. Wir schlafen in Doppel-Zimmern mit WLAN, TV, Dusche und WC. Es gibt einen schönen Winter-Garten und ein Kamin-Zimmer. Auf dem Hof gibt es viele Ecken und Winkel zum Entspannen. Es gibt viele Tiere – Pferde, Ponys, Gänse, Hunde, Hühner, Hasen, … Versorgt werden wir mit leckeren selbstgemachten Essen. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: Bamans Hof Rotenburg • Reise-Tage: 7 Tage • Teilnehmer-Zahl 14 Personen • Reise-Ziel: Urlaub auf dem Land • An- und Abreise: kleine Busse Für Rollifahrer geeignet – 2 barrierefreie Zimmer + 1 Pflegebett!
Wir fahren hoch in die Heide. Im Juli fahren wir an den Rand der Lüneburger Heide. Schöne Ziele für Ausflüge sind zum Beispiel: der Vogel-Park in Walsrode der Heide-Park Soltau der Heide-Himmel-Baum-Wipfel-Park und der der Wild-Park Lüneburger Heide Wir wollen die typische Heide-Landschaft anschauen. Und Heid-Schnucken - die Schafe der Lüneburger Heide auf einem richtigen Schäfer-Hof anschauen. Wenn ihr möchtet, können wir einen Spazier-Gang auf einem 5 km langen Bohlen-Weg durch das Pietz-Moor machen. Das ist eine sehr alte einmalige Moor-Landschaft. Leistungen: • Übernachtung in Doppel-Zimmern • mit Halb-Pension • An- und Abreise mit kleinen Bussen mit Rolli-Rampe • die Busse nutzen wir für Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 510 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Sommer im Harz Elbingerode / 22.08. – 27.08.2021 Im Sommer machen wir Urlaub am Rand Elbingerode. Elbingerode ist ein Erholungs-Ort im Harz. Wir übernachten im Freizeit-Haus Tanne. Es liegt am Wald-Rand auf dem Gelände der Diakonie. Wir schlafen in Doppel-Zimmern mit Dusche und WC. Das Gelände ist wie ein Park mit viel Grün-Flächen. Es gibt ein Hallen-Bad auf dem Gelände und ein Natur-Schwimmbad im Ort. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: Gäste-Haus Tanne Elbingerode • Reise-Tage: 6 Tage • Teilnehmer-Zahl: 14 Personen • Reise-Ziel: Urlaub in den Bergen • An- und Abreise: kleine Busse Für Rollifahrer NICHT geeignet!
Urlaub am Brocken im Harz Im August fahren wir für eine Woche in den Harz. Wir können die Baumanns-Höhle und Hermanns-Höhle in Rübeland besuchen. An die große Rappbode-Talsperre fahren. Dort kann man über eine sehr lange Fußgänger-Hänge-Brücke laufen. Wir wollen mit der Brocken-Bahn durch den Harz und hoch auf den Brocken fahren. Im Miniaturen-Park „Klein Harz“ können wir die Sehenswürdigkeiten aus der Region in klein anschauen. Im Luft-Fahrt-Museum in Wernigerode sehen wir viel Interessantes zum Thema Flug-Zeug, Fliegen und Technik. In der Western-Stadt „Pullman City“ in Hasselfelde gibt es viel Action, Indianer und Wilden Westen zu sehen. Leistungen: • Übernachtung in Doppel-Zimmern • mit Voll-Pension • An- und Abreise mit kleinen Bussen • die kleinen Busse nutzen wir für die Ausflüge • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 450 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Bade-Urlaub auf Insel Usedom Insel Usedom – Trassenmoor / 06.09. – 11.09.2021 Dieses Jahr fahren wir auf die Insel Usedom. Usedom ist Deutschlands zweitgrößte Insel. Wir übernachten in modernen Ferien-Wohnungen in einem Ferien-Park in Trassenheide 1 km entfernt vom Strand. In den Wohnungen gibt es eine große Wohn-Küche, ein Schlaf-Zimmer, und eine offene Schlaf-Galerie unterm Dach. Frühstück und Abendessen machen wir selbst. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: GEW Ferien-Zentrum Trassenmoor • Reise-Tage: 6 Tage • Teilnehmer-Zahl: 7 Personen • Reise-Ziel: Urlaub am Wasser • An- und Abreise: kleiner Bus Für Rollifahrer NICHT geeignet!
Sonne, Sand und Meer – Urlaub auf der Insel Usedom Am Ostsee-Strand erwartet uns weicher Sand, ein flacher Strand und schönes sauberes Wasser. Wir wollen im Meer baden gehen in der Sonne entspannen und am Strand spazieren gehen. Wir können einen Ausflug nach Peenemünde machen. Dort können wir im PHÄNOMENTA Museum experimentieren. In einem Technik-Museum gibt es Ausstellungen zur Raum-Fahrt und Luft-Fahrt. Natürlich fahren wir auch nach Zinnowitz oder Heringsdorf und machen einen kleinen Einkaufs-Bummel. Die Grenze Polen – Deutschland ist ganz nah. Wir könnten am Strand über die Grenze bis in die polnische Stadt Swinemünde laufen. Leistungen: • Übernachtung in modernen Ferien-Wohnungen • Selbst-Verpflegung in den Wohnungen – Wir kochen gemeinsam! • An- und Abreise mit kleinem Bus • den kleinen Bus nutzen wir für die Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 480 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Auslands-Reise - Südtirol Moarhof Rodeneck / 18.09. – 24.09.2021 Im September machen wir Urlaub in den Dolomiten. Wir fahren zu Familie Mair auf den Moarhof. Der Ferien-Hof liegt mitten in den Bergen. Im kleinen Ort Nauders. Wir schlafen in Doppel- und Mehrbett-Zimmern mit Dusche und WC. Die meisten Zimmer haben einen Balkon. Wir können im beheizten Pool baden und im Garten die Sonne genießen. Wir können in den Stall zu den Kühen gehen. Familie Mair verwöhnt uns wieder mit leckeren Südtiroler Spezialitäten. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: Moarhof in Rodeneck • Reise-Tage: 7 Tage • Teilnehmer-Zahl: 14 Personen • Reise-Ziel: Urlaub in den Bergen / Ausland • An- und Abreise: kleine Busse Für Rollifahrer NICHT geeignet! Zustieg in Reichenbach & Stollberg möglich
Urlaub in den Dolomiten Wir machen Ausflüge in den Bergen. Am Nachmittag können wir im Pool baden. Und im Garten entspannen. Natürlich möchten wir Berg-Bahn fahren. Auf einer Alm leckere Speisen aus Südtirol probieren. Und ein bisschen in den Bergen spazieren gehen. Wenn ihr möchtet, fahren wir zum BRIMI-Milchhof in Brixen. Dort sieht man, was aus Milch hergestellt wird. Und kann verschiedene Milch-Produkte probieren. In Südtirol gibt es verschiedene Museen vom bekannten Berg-Steiger Reinhold Messner. Eines dieser Museen möchten wir gern mit euch besuchen. Leistungen: • Übernachtung in Doppel- und Mehrbett-Zimmern • mit Halb-Pension • An- und Abreise mit kleinen Bussen • die kleinen Busse nutzen wir für Ausflüge • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 550 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Advent im Harz Tanne / 11.12. – 15.12.2021 In der Advents-Zeit fahren wir in den Harz. Wir machen Urlaub in der Nähe vom Brocken im kleinen Ort Tanne. Wir übernachten in einem alten Fachwerk-Haus direkt am Wald-Rand. Das große Ferien-Haus hat 2 Etagen. Es gibt eine große Wohn-Küche, 6 Schlaf-Zimmer, 3 Duschen und WCs, einen Kamin-Ofen und eine Terrasse. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: Ferienhaus Jägerborn in Tanne • Reise-Tage: 5 Tage • Teilnehmer-Zahl: 7 Personen • Reise-Ziel: Weihnachts-Reise / Urlaub in den Bergen • An- und Abreise: Kleiner Bus Für Rollifahrer NICHT geeignet!
Advents-Auszeit im winterlich weihnachtlichen Harz Im Dezember fahren wir ein paar Tage in den Harz. In unserem Ferien-Haus wollen wir uns entspannen. Wir können am Kamin-Ofen sitzen. Gemeinsam Filme schauen. Und Plätzchen backen. Wir können ein Lager-Feuer machen. Und am warmen Feuer Punsch und Glühwein trinken. Wenn ihr möchtet, werden wir die Weihnachts-Märkte in Wernigerode und Goslar besuchen. Mit der Brocken-Bahn können wir durch den Harz und hoch auf den Brocken fahren. Die längste Fußgänger-Seil-Brücke der Welt an der Rappbode-Talsperre ist nicht weit entfernt. In der Western-Stadt Hasselfelde gibt es ein Winter-Wunderland. Leistungen: • Übernachtung in Mehrbett-Zimmern • mit Selbst-Verpflegung - Wir kochen gemeinsam! • An- und Abreise mit kleinem Bus • den Bus nutzen wir für Ausflüge • weitere Leistungen: Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 320 Euro Veranstaltungs-Geld: 80 Euro
Silvester an der Ostsee Rerik / 28.12.2021 – 02.01.2022 Wir verbringen Silvester gemeinsam am Meer im AWO Ferien-Dorf im Ostsee-Bad Rerik. Der Küsten-Ort Rerik liegt zwischen Salz-Haff und Ostsee. Es gibt einen großen Sand-Strand. Und eine lange Steil-Küste. Wir schlafen in modernen Ferien-Häusern mit mehreren Schlaf-Zimmern, einer Küche und großen Wohn-Räumen. Ein Ferien-Haus ist barrierefrei. Im Ferien-Dorf gibt es ein Schwimm-Bad und verschiedene Freizeit-Angebote. Eck-Daten zur Reise: • Unterkunft: AWO Ferien-Dorf Rerik • Reise-Tage: 6 Tage • Teilnehmer-Zahl: 14 Personen • Reise-Ziel: Silvester-Reise / Urlaub am Meer • An- und Abreise: Kleine Busse Für Rollifahrer geeignet – 1 barrierefreies Zimmer! Inklusive Silvester- Party mit Buffet und Neujahrs- Frühstück
Jahres-Wechsel 2021/2022 mit Silvester-Party und Neujahrs-Brunch Das Ferien-Dorf liegt direkt am ruhigem Salz-Haff. In wenigen Minuten erreicht man zu Fuß den Strand und die Orts-Mitte. Am Silvester-Abend gibt es ein großes Silvester-Buffet. Und eine schöne Party für alle mit Musik und Tanz. Am 01. Januar gibt es ein großes Neujahrs-Frühstück. Wir können einen Spaziergang am Strand machen. Die See-Brücke, den Fischerei-Anleger und den Ort anschauen. Auch wollen wir eine Fahrt mit der Molli-Bahn von Kühlungsborn nach Heiligendamm machen. In der Nähe können wir den Bastorfer Leucht-Turm besuchen. Im Café am Leucht-Turm gibt es Kaffee, selbstgemachte Torten und heißen Sanddorn. Wenn ihr möchtet, können wir nach Wismar in den Zoo fahren. Leistungen: • Übernachtung in Doppel-Zimmern • mit Halb-Pension • inklusive Silvester-Party mit Buffet und Tanz • Neujahrs-Frühstück • An- und Abreise mit kleinen Bussen • die Busse nutzen wir für Ausflüge • Unfall- / Haftpflicht-Versicherung Reise-Preis: 590 Euro Veranstaltungs-Geld: 100 Euro
Termine, Tages-Fahrten und Themen-Nachmittage 2021 Termine 2021: Fasching im Freizeitclub Pluspunkt 06.02.2021 Jubiläumsparty im Fuchsbau Sommerprogramm 16.08. – 27.08.2021 30 + 1 Jahre Freizeitclub Pluspunkt 14.08.2021 Weihnachtsdisco im Fuchsbau 07.12.2021 >>15 Jahre Arthur-Strobel-Straße
Vorvertragliche Unterrichtung und Information Da wir gemäß § 651a BGB Pauschalreisen anbieten, treten wir als Reiseveranstalter in Erscheinung. Entsprechend sind wir gemäß § 651d BGB verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 EGBGB vorvertraglich zu informieren. Anlage 11 (zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 EGBGB) Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Anlage 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherungs AG Wiesbaden, Tel: +49 611 533 5859, Mail: ruv@ruv.de abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (Bundesamt für Justiz – zentrale Kontaktstelle der Pauschalreiserichtlinie) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. verweigert werden. • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Allgemeine Reise-Bedingungen (ARB) Ambulante Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. Soweit wirksam vereinbart, sind die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) Inhalt des zwischen dem Kunden (gesetzlicher Betreuer bzw. angemeldeter Teilnehmer) und den Reiseveranstalter Ambulanten Hilfen + Assistenz Lebenshilfe e.V. (im Weiteren Ambulante Hilfen + Assistenz genannt) geschlossenen Pauschalreisevertrages. Die ARB sind Ergänzungen zu den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist der Kunde Vertragspartner des Reiseveranstalters. Es ist dabei unerheblich, ob der Kunde die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen Teilnehmer schließt. § 1 Abschluss des Pauschalreisevertrages (1) Die Reiseausschreibung der Ambulanten Hilfen + Assistenz (Broschüre, Website, individuelles Angebot, sonstiges Medium der Ambulanten Hilfen + Assistenz) ist Grundlage des Angebotes, nebst ergänzenden Informationen der Ambulanten Hilfen + Assistenz bezüglich der jeweiligen Reisen, soweit diese dem Kunden bei Anmeldung vorliegen. Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde den Ambulanten Hilfen + Assistenz den Abschluss eines Reisevertrages für die angegebenen Teilnehmer verbindlich an. Die Anmeldung zur Teilnahme wird ausschließlich schriftlich auf beiliegendem Anmeldeformular von der in den Ausschreibungen angegebenen Stelle entgegengenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungen übernommen hat. (2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) der Ambulanten Hilfen + Assistenz zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden die Ambulanten Hilfen + Assistenz dem Kunden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger aushändigen. Erfolgt der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit, hat der Kunde einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform. Gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen. (3) Gibt es in der Reisebestätigung inhaltliche Abweichungen gegenüber der Reiseanmeldung, so gilt die Reisebestätigung als neues Angebot, an das die Ambulanten Hilfen + Assistenz für 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern die Ambulanten Hilfen + Assistenz auf die Änderung hingewiesen haben und diesbezüglich die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der Ambulanten Hilfen + Assistenz die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch Überweisung der Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises erklärt. (4) Gemäß §§ 312 Abs.7, 312g Abs.2 Satz 1 Nr.9 BGB können Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (telefonisch, per Mail) nicht widerrufen werden. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Pauschalreisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertrag beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers (Kunde) geführt worden. § 2 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651r Abs.4 Satz 1 BGB, Art.252 EGBGB erfolgen. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gefordert, sofern ein Sicherungsschein ausgehändigt wird. (2) Die Zahlung des Restbetrages darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651r Abs.4 Satz 1 BGB, Art.252 EGBGB erfolgen. Sie wird 8 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in § 9c genannten Gründen abgesagt werden kann und dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs.4 Satz 1 BGB, Art.252 EGBGB übergeben wird. Ist eine Absage gemäß § 9c noch möglich, dann ist der Restbetrag erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem die Reise nicht mehr von den Ambulanten Hilfen + Assistenz abgesagt werden kann. (3) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 500 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. (4) Bei Buchungen kurz vor Reiseantritt, d.h. Buchungen, bei denen der gesamte Reisepreis bereits fällig ist und die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Reise nicht mehr gemäß § 651h Abs.4 Nr.1 absagen können, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu bezahlen. (5) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz erheben eine Anmeldegebühr von 60 Euro für Reisen und 20 Euro für Tagesfahrten. Die Anmeldegebühr wird auf den Reisepreis angerechnet. Im Fall eines Rücktritts durch den Kunden aus in § 6 genannten Gründen wird diese Gebühr nicht erstattet bzw. den Kunden dennoch in Rechnung gestellt. § 3 Leistungen (1) Die Reisen der Ambulanten Hilfen + Assistenz orientieren sich inhaltlich und organisatorisch an den Bedürfnissen von Menschen aller Altersgruppen mit vorwiegend geistigen Behinderungen. (2) Ausschließlich der Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseübersicht (Broschüre, Website, individuelles Angebot, sonstiges Medium der Ambulanten Hilfen + Assistenz) bildet die Grundlage für die Leistungsverpflichtung der Ambulanten Hilfen + Assistenz. Dies erfolgt unter Maßgabe aller enthaltenen Hinweise, Informationen und Erläuterungen, sowie aller relevanten vorvertraglichen Informationen gemäß Art.250 § 3 EGBGB. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind für die ordnungsgemäße Erbringung der Vertragsleistungen verantwortlich und nach § 651c BGB zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Teilnehmende in Schwierigkeiten befindet. (3) Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Transferunternehmen, Hotels, usw.) sind von den Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen gemäß Art.250 § 3 EGBGB der Ambulanten Hilfen + Assistenz hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
§ 4 Kosten für Betreuung, Assistenz und Pflege (1) Um eine angemessene Betreuung, Assistenz und Pflege zu gewährleisten, stellen die Ambulanten Hilfen + Assistenz allen Teilnehmenden Kosten für Betreuung in Rechnung. Berechnungsgrundlage ist die entsprechende Kostenübersicht in der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseübersicht (Broschüre, Website, individuelles Angebot, sonstiges Medium der Ambulanten Hilfen + Assistenz). (2) Grundsätzlich wird allen Teilnehmenden der Kostensatz für >>Teilnehmende mit Pflegegrad und Anspruch auf Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag
erforderlich ist, eine solche Umbuchung ist für den Kunden kostenfrei. (2) Wenn die Ambulanten Hilfen + Assistenz auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung nach Punkt 1 vornehmen, fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 Euro je Vorgang an. Dies ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Kunden zu bezahlen. Über einen neuen Reisepreis auf Grund der Umbuchung wird der Kunde vor der Umbuchung informiert. (3) Umbuchungswünsche können nur durchgeführt werden, falls dies möglich ist. Falls die Ersatzansprüche der Ambulanten Hilfen + Assistenz beim Umbuchungswunsch auf Grund der Stornierung der ursprünglich gebuchten Reise höher sind, als die Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 Euro, so sind diese Zusatzkosten auch vom Kunden zu bezahlen. § 8 Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die von den Ambulanten Hilfen + Assistenz ordnungsgemäß angeboten werden, aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Ambulanten Hilfen + Assistenz bemühen sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. § 9 Rücktritt und Kündigung durch die Ambulanten Hilfen + Assistenz Die Ambulanten Hilfen + Assistenz können in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen: a) Sofern der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung trotz übermittelten Sicherungsschein nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet. Nach Mahnung mit Fristsetzung können die Ambulanten Hilfen + Assistenz vom Reisevertrag zurücktreten und dem Kunden die unter § 6 geregelten Stornierungskosten in Rechnung stellen. b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Ambulanten Hilfen + Assistenz, in der er zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens aufgefordert wurde, weiterhin nachhaltig stört. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf andere Weise, ungeachtet einer Abmahnung, weiterhin in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung der Reise für die Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht mehr zumutbar ist und eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten auf Grund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigen die Ambulanten Hilfen + Assistenz, so behalten sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie müssen sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangen, einschließlich der ihnen von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge c) Gemäß § 651h Abs.4 Nr.1 kann der Reiseveranstalter bei Nichterreichen einer Mindesteilnehmerzahl fristgerecht vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reisebeschreibung bzw. bei der vorvertraglichen Unterrichtung auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen hat. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird, haben die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Kunden davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurück. d) Gemäß § 651h Abs.4 Nr.2 kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall haben die Ambulanten Hilfen + Assistenz den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis unter Nennung des Rücktrittsgrundes dem Kunden gegenüber zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt zurück. § 10 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Ambulanten Hilfen + Assistenz, als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung des Vertrages, können die Ambulanten Hilfen + Assistenz für die bereits erbrachten Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. § 11 Beschränkung der Haftung, Haftungsausschluss (1) Gemäß § 651p BGB ist die vertragliche Haftung der Ambulanten Hilfen + Assistenz für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können sich auch die Ambulanten Hilfen + Assistenz gegenüber dem Kunden darauf berufen. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und/oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie zum Beispiel Ausflüge, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs- bestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der Ambulanten Hilfen + Assistenz sind. Wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten seitens der Ambulanten Hilfen + Assistenz ursächlich waren, haften die Ambulanten Hilfen + Assistenz für diese Leistungen.
(3) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für Leistungen, die durch den Kunden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von den Ambulanten Hilfen + Assistenz oder deren Vertreter vor Ort, sondern zum Beispiel durch das Hotel oder andere Personen bzw. Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden. (4) Bei Einbruch und Diebstahl besteht keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch ihn sowie die von ihm mitgeführten Sachen verursacht werden. § 12 Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung (1) Gemäß § 651i Abs.3 Nr.2, 4-7 BGB hat der Kunde Ansprüche gegenüber den Ambulanten Hilfen + Assistenz geltend zu machen. Es wird empfohlen diese auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. (2) Die reisevertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Ende der Pauschalreise. (3) Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Ambulanten Hilfen + Assistenz an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. (4) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz weisen nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBS) darauf hin, dass die Ambulanten Hilfen + Assistenz nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu gesetzlich auch nicht verpflichtet sind. Sollte sich nach Veröffentlichung dieser ARB eine gesetzliche Pflicht zu Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollten die Ambulanten Hilfen + Assistenz freiwillig daran teilnehmen, werden die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art.14 Abs.1 ODR-VO unter ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen. § 13 Mitwirkungspflicht (1) Reiseunterlagen Der Kunde ist verpflichtet, die von den Ambulanten Hilfen + Assistenz abgeforderten Unterlagen mit Angaben beispielsweise zur Person des Reiseteilnehmers, zu gesundheitlichen Besonderheiten, pflegerischem Aufwand und Verhaltensbesonderheiten fristgerecht zum angegebenen Termin bzw. spätestens bei Reiseantritt abzugeben. Der Kunde verpflichtet sich zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussagen seinerseits. Veränderungen zu den gemachten Angaben sind unaufgefordert unverzüglich bzw. spätestens bei Reisebeginn mitzuteilen. Liegen bei Reisebeginn keine vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Unterlagen vor, ist die örtliche Reiseleitung berechtigt die Teilnahme und Betreuung des Kunden abzulehnen. Die Unterlagen sind Bestandteil des Reisevertrages. Der Kunde hat die Ambulanten Hilfen + Assistenz zu informieren, wenn er erforderliche Reiseunterlagen (z.B. Infoblatt, Anamnesebogen) nicht bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn übermittelt bekommen hat. (2) Mängelanzeigen Die Ambulanten Hilfen + Assistenz sind verpflichtet, dem Kunden, die Pauschalreise frei von Mängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Kunde verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die örtliche Reiseleitung ist nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und die Ambulanten Hilfen + Assistenz können entsprechend keine Abhilfe schaffen, so können Minderungsansprüche gemäß § 651 m BGB und Schadensersatzansprüche gemäß § 651 r BGB nicht geltend gemacht werden. (3) Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines in § 651i BGB genannten erheblichen Reisemangels nach § 651l BGB kündigen, so hat der Kunde den Ambulanten Hilfen + Assistenz zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Abhilfe verweigern oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist. (4) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. § 14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften (1) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften im Bestimmungsland, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. (2) Die Ambulanten Hilfen + Assistenz haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Ambulanten Hilfen + Assistenz mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Ambulanten Hilfen + Assistenz die Verzögerung zu vertreten haben. (3) Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Ambulanten Hilfen + Assistenz bedingt sind. § 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und den Ambulanten Hilfen + Assistenz findet deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann die Ambulanten Hilfen + Assistenz am Gerichtsstand Chemnitz verklagen. § 16 Allgemeine Bestimmungen
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