Restrukturierung und Sanierung des Betriebs - Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Restrukturierung und Sanierung des Betriebs Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager 20. August 2020 | Dr. Daniel Kunz, LL.M. (Bristol), Johannes Simon, LL.M. (Durham), Jan- Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch) Privat und vertraulich
Inhalt 1 Smarte Restrukturierungsmaßnahmen zur Vermeidung 3 von Personalabbau 2 Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau 7 3 Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische 15 Tipps für (HR-)Manager 2
„Corona! Krise! Abschwung! -12% BIP! Panik! „Fachkräftemangel“ Insolvenz!?“ Recruiting Hygienekonzepte/ Corona- Arbeitsschutz Employer Branding Kurzarbeit HR-Themen Personalentwicklung Kostensenkung -/flexibilisierung Karrierepfade Verhandlungen mit dem Betriebsrat etc. Entlassungen? „Woher kriegen wir gute Leute „Wie kriegen wir Kosten gesenkt HR-Perspektive und bleiben trotzdem als und wie behalten wir sie?“ Arbeitgeber attraktiv?“ „Wie vereinbaren wir Kostendruck mit Fachkräftebedarf während und nach der Krise?“ 4
1. „Smarte“ Restrukturierungsmaßnahmen (1) Modifizierung des „Werkzeugkastens“: von den Soforthilfemaßnahmen zu längerfristigen Instrumenten der Personalflexibilisierung Implementierung von Krisen-Konzepten zur Abfederung externer Schocks im HR-Bereich Erneuerung und Flexibilisierung der Vergütungsstruktur Nutzen der Krise zur Qualifikation der Belegschaft für Digitalisierungsprozesse Noch nie dagewesene Heterogenität der Krise: „Boomende Wirtschaftszweige“ vs. „Depressive Wirtschaftszweige“ Alternative, moderne Restrukturierungstools sind erforderlich Private and Confidential 5
1. „Smarte“ Restrukturierungsmaßnahmen (2) Arbeitszeitflexibilisierung/ Arbeitszeitkonten „Verleiher-Modell“/ Co-opetition Beschäftigungs-/ Qualifizierungs-/ Transfergesellschaften Qualifizierungssozialpläne und -/betriebe Freiwilligenprogramme Private and Confidential 6
Kern-Verhandlungspunkte bei 2 Personalabbau
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (1) Vorbereitungsphase Verhandlungsphase Umsetzungsphase Mögliche Prozesse Arbeitsgericht Vorbereitung unternehmerische Unterrichtung / Beratung BR Massenentlassungsanzeige, § Bei Schließungen mit Entscheidung (hier: 17 KSchG Interessensausgleich und Personalabbau) Verhandlung Sozialplan erheben Interessensausgleich und Betriebsratsanhörungen, § 102 erfahrungsgemäß zwischen 10% Vorbereitung (Unternehmens- Sozialplan BetrVG und 40% der Belegschaft Klage )Zahlen für BR Ggf. Namensliste nach § 1 Abs. 5 Ggf. Einholung behördliche Ca. 80% bis 90% der Verfahren Zeit-/Budgetplanung KSchG Zustimmung bei AN mit werden in 1. Instanz vor ArbG Sonderkündigungsschutz verglichen Aufarbeitung Daten betroffene Konsultation nach § 17 Abs. 2 AN KSchG Ausspruch Kündigungen § 125 InsO Darlegungs- und (persönliche Übergabe / Beweiserleichterungen für AG Im Strategie / Festlegung mögliche Scheitern der Verhandlungen / Zustellung) Prozess Show-Stopper Einigungsstelle § 113 InsO (Kündigungsfrist Beschleunigung nach § 122 InsO max. 3 Monate) während Insolvenzverfahren (i) 3-4 Monate „best case“ 2-6 Wochen (ii) 5-9 Monate „average case“ 2-3 Wochen 3-6 Monate 1. Instanz ArbG (iii) 12 Monate + x „worst case“
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (2) Interessenausgleich (1) Beschreibung konkrete Maßnahmen („ob“, „wann“ und „wie“) Konkrete Maßnahmen und deren konkrete Auswirkungen auf AN Rahmen-Interessenausgleich, der Maßnahme nur in groben Zügen umschreibt, ist nicht ausreichend (BR kann MBR nur bei Kenntnis der konkreten Maßnahme ausüben) Folgen Nichtdurchführung/Abweichung IA Unterlassungsanspruch BR? (+/-) abweichende Rspr. einzelne LAGs Ordnungswidrigkeit des AG, Bußgeld bis zu EUR 10.000 Nachteilsausgleich AN nach § 113 BetrVG 9
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (3) Interessenausgleich (2) Liste betroffene AN (Namensliste i.S.v § 1 Abs. 5 KSchG) Voraussetzungen Rechtliche Folgen Körperliche Verbindung IA und Namensliste zu einer Vermutung Vorliegen dringende betriebliche Urkunde mit IA (z.B. mittels Heftklammer) Erfordernisse Schriftform, § 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG, da Teil des IA Sozialauswahl nur auf „grobe Fehlerhaftigkeit“ → erst nach körperlicher Verbindung überprüfbar (Fehler „auf den ersten Blick erkennbar“) Unterzeichnung IA und Namensliste Wechselseitige Bezugnahme von IA und Namensliste Ersetzt Stellungnahme BR gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 aufeinander (Benennung Namensliste als Anlage IA) KSchG Soweit formale Anforderungen an Namensliste nicht erfüllt sind, treten auch die für den AG günstigen Folgen nicht ein Private and Confidential 10
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (4) Interessenausgleich (3) Mitwirkung des Betriebsrats bei Einzelmaßnahmen Konsultationsverfahren Pflichten können im IA-Verfahren erfüllt werden, zu Beweiszwecken sollte aber gesondertes Konsultationsschreiben erstellt werden, welches Anforderungen nach § 17 Abs. 2 KSchG erfüllt Gesonderter BR Beschluss nach § 17 Abs. 3 KSchG sollte ebenfalls zu Beweiszwecken erfolgen, auch wenn IA bei Vorliegen „echter“ Namensliste Stellungnahme BR ersetzt Mitbestimmungsrechte nach §§ 99, 102 BetrVG bleiben bestehen, d.h. Anhörungen im konkreten Einzelfall sind durchzuführen (Praxistipp: HR kann versuchen, darauf hinzuwirken, dass BR Stellungnahme-Fristen nicht ausschöpft) Abschluss der Verhandlungen in IA ausdrücklich regeln Dokumentation, dass Rechte aus § 111 BetrVG umfassend gewahrt wurden AG kann mit Umsetzung beginnen (BR könnte keinen etwaigen Unterlassungsanspruch geltend machen und AN haben keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich, solange AG nicht von IA abweicht) Private and Confidential 11
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (5) Sozialplan (1) Abfindung Grundformel: Faktor x Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsverdienst → Faktor variiert i.d.R. zw. 0,5 und 1,5 je nach Branche und wirtschaftlicher Situation des Unternehmens Sockelbetrag/Deckelung Abfindung (z.B. mindestens EUR 10.000, höchstens EUR 200.000) Zusatzbeträge für unterhaltsberechtigte Kinder oder bei Schwerbehinderung Anrechnung Abfindung auf Abfindungen nach § 1a KSchG oder §§ 9, 10 KSchG, Abfindungen aufgrund außergerichtlichen / gerichtlichen Vergleich Ansprüche auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG Private and Confidential 12
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (6) Sozialplan (2) Weitere Leistungen Pendlerpauschale, Reise-/Umzugskosten bei Versetzung Outplacement Härtefonds (AN muss besondere Härte glaubhaft machen; z.B. beide Ehegatten / Lebenspartner im betroffenen Betrieb verlieren Arbeitsplatz) Transfergesellschaft Zweck Finanzierung Beschäftigungssicherung (max. 12 Monate) Transferkurzarbeitergeld (gewährt durch Agentur für Arbeit nach §§ 111 ff. SGB III) Qualifizierung (Verbesserung Wiedereingliederung Kosten für „wegfallende“ K-Fristen der AN, die in TG Arbeitsmarkt) wechseln Private and Confidential 13
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (7) Vorbereitung Verhandlungsführung Gesamtziel im Auge behalten, nicht auf einzelne Positionen Gewünschte Timeline festlegen fixieren (z.B. Timeline ist entscheidend) Welche Informationen / Unterlagen sollen BR zur Management / HR als Problemlöser (BR verstehen und Verfügung gestellt werden, um Maßnahmen zu dessen Interessen durch Fragen erkunden) „rechtfertigen“ Kernargumente für Erforderlichkeit Maßnahmen Nur Sachargumenten des BR nachgeben, keinem Druck „einstudieren“ -> welche Einwände sind zu erwarten? Budgets bilden und Beispielsrechnungen durchführen für Entwürfe für IA / SP und Begleitdokumentation sollten vom Zielbudget, mögliche Zugeständnisse und „worst Case“ Management / HR kommen (HR im „Driver‘s Seat“) Dokumentation „Zwischenergebnisse“ (z.B. noch offene Wer führt Verhandlungen? Rollenverteilung und erledigte Themen in Term-Sheet / Tabelle festhalten) Gibt es Alternativen zum geplanten Szenario („Plan B“)? Detaillierte Protokollierung Verhandlungen (kann später ggf. bei Auslegung unklarer Regelungen helfen) Private and Confidential 14
Restrukturierung im Insolvenzverfahren 3 – strategische Tipps für (HR-)Manager
3. Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische Tipps für (HR-)Manager (1) Insolvenzen in Zeiten von Corona Fallzahlen leicht rückläufig COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) Kommt die Insolvenzschwemme nach Ablauf der Suspendierung? „Zombieunternehmen“ durch späte Insolvenzantragstellung? 16
3. Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische Tipps für (HR-)Manager (2) Insolvenz nicht immer gleichbedeutend mit Abwicklung des Unternehmens Insolvenzverfahren bieten sehr viele Möglichkeiten, ein Unternehmen nachhaltig zu restrukturieren Management kann dabei im „Driver‘s Seat“ bleiben (Eigenverwaltungsverfahren / Schutzschirmverfahren) Aber: Über allem steht das Prinzip der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung 17
3. Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische Tipps für (HR-)Manager (3) Schutzschirmverfahren als Rettungsanker? Prominente Beispiele: GALERIA Karstadt Kaufhof, Condor, Esprit, Maredo Wesentliche Merkmale eines Schutzschirmverfahrens nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung Vorlage eines Insolvenzplans innerhalb von drei Monaten nach Insolvenzantragstellung Rechtsträger bleibt erhalten 18
3. Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische Tipps für (HR-)Manager (4) Vorteile eines Schutzschirmverfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger Offene (ungesicherte) Verbindlichkeiten sind Insolvenzforderungen Insolvenzgeld Bei Personalabbau gilt die verkürzte Kündigungsfrist von 3 Monaten und Abfindungen sind beschränkt Wahlrecht im Hinblick auf die Erfüllung von Verträgen Auswahl des Sachwalters 19
Ihr Ansprechpartner: Daniel Kunz ist Mitglied der Practice Area Restrukturierung & Insolvenzrecht. Zu seinen Aufgabenbereichen gehören unter anderem die forensische und beratende Betreuung von Unternehmen und Insolvenzverwaltern auf den Gebieten des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts. Daniel Kunz studierte Rechtswissenschaften in Münster und Pau/Frankreich. Nach dem ersten Staatsexamen 2006 absolvierte er an der University of the West of England (Bristol) den LL.M.–Studiengang „Commercial Law“. Im Anschluss promovierte Daniel Dr. Daniel Kunz, LL.M. (Bristol) Kunz zu einem europarechtlichen Thema. Promotionsbegleitend war er bereits eineinhalb Jahre für das Düsseldorfer Büro von Taylor Wessing tätig. Während seines Salary Partner Düsseldorf Referendariats arbeitete er unter anderem für die EU-Kommission in Brüssel und für +49 211 8387-286 eine führende Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf. Nach seinem zweiten Staatsexamen im d.kunz@taylorwessing.com Dezember 2010 war Daniel Kunz im Rahmen eines viermonatigen Projektes als Rechtsberater für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Beratungsschwerpunkte Peking tätig. Corporate Restrukturierung & Insolvenzrecht Sprachen Deutsch, Englisch 20
Ihr Ansprechpartner: Johannes Simon berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts mit Fokus auf Fremdpersonal- Compliance, Personalflexibilisierung, innerbetriebliches Outsourcing, Restrukturierungen und dem Recht der Unternehmensmitbestimmung. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere Unternehmen aus der Chemie-, Metall-, Elektroindustrie und der Logistik sowie technische Dienstleister, Personaldienstleistungsunternehmen und Finanzinvestoren. Johannes Simon, LL.M. (Durham) Herr Simon verfügt über langjährige Erfahrung in arbeitsrechtlichen Restrukturierungsprojekten. Zudem koordiniert er komplexe Fremdpersonal- Partner Düsseldorf Compliance-Projekte sowohl auf Kunden- als auch auf Dienstleisterseite. +49 211 8387-257 j.simon@taylorwessing.com Johannes Simon teilt seine Expertise regelmäßig als Referent in Seminaren und Workshops sowie in zahlreichen Fachveröffentlichungen. Beratungsschwerpunkte Sprachen Arbeitsrecht Deutsch, Englisch HR Compliance Flexibler Personaleinsatz Arbeitsrechtliche Restrukturierungen 21
Ihr Ansprechpartner Jan-Patrick Vogel berät nationale und internationale Unternehmen sowie leitende Angestellte im Arbeits-/ und Sozialrecht und steht seinen Mandanten auch in Gerichtsverfahren zur Seite. Besondere Expertise verfügt Jan-Patrick Vogel im Arbeitsstrafrecht/ HR-Compliance und begleitet Unternehmen in diesem Kontext umfassend beim Aufbau und Implementierung einer HR Compliance-Organisation sowie bei der Verteidigung in Fällen unternehmensinterner Straftaten. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch) die unternehmensinterne Aufklärung und ggf. die Korrektur von strafbewehrten Rechtsverstößen mit arbeits-/sozialversicherungsrechtlichem Bezug. Salary Partner Frankfurt +49 69 97130-283 j.vogel@taylorwessing.com Beratungsschwerpunkte Sprachen Arbeitsrecht Deutsch, Englisch Compliance Strafrecht 22
Europa > Mittlerer Osten > Asien taylorwessing.com © Taylor Wessing 2020 Diese Publikation stellt keine Rechtsberatung dar. Die unter der Bezeichnung Taylor Wessing tätigen Einheiten handeln unter einem gemeinsamen Markennamen, sind jedoch rechtlich unabhängig voneinander; sie sind Mitglieder des Taylor Wessing Vereins bzw. mit einem solchen Mitglied verbunden. Der Taylor Wessing Verein selbst erbringt keine rechtlichen Dienstleistungen. Weiterführende Informationen sind in unserem Impressum unter taylorwessing.com/de/legal/regulatory-information zu finden.
Sie können auch lesen