Restrukturierung und Sanierung des Betriebs - Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager

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Restrukturierung und Sanierung des Betriebs - Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager
Restrukturierung und Sanierung des Betriebs
 Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager

20. August 2020 | Dr. Daniel Kunz, LL.M. (Bristol), Johannes Simon, LL.M. (Durham), Jan-
Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch)

Privat und vertraulich
Restrukturierung und Sanierung des Betriebs - Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager
Inhalt

1   Smarte Restrukturierungsmaßnahmen zur Vermeidung         3
    von Personalabbau

2   Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau                7

3   Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische   15
    Tipps für (HR-)Manager

                                                                 2
Restrukturierung und Sanierung des Betriebs - Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager
Smarte Restrukturierungsmaßnahmen
1   zur Vermeidung von Personalabbau
Restrukturierung und Sanierung des Betriebs - Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager
„Corona! Krise! Abschwung! -12% BIP! Panik!
                                „Fachkräftemangel“
                                                                                                                Insolvenz!?“

                  Recruiting                                                              Hygienekonzepte/ Corona-
                                                                                            Arbeitsschutz
                  Employer Branding
                                                                                           Kurzarbeit
 HR-Themen        Personalentwicklung
                                                                                           Kostensenkung -/flexibilisierung
                  Karrierepfade
                                                                                           Verhandlungen mit dem Betriebsrat
                  etc.
                                                                                           Entlassungen?

                          „Woher kriegen wir gute Leute                                         „Wie kriegen wir Kosten gesenkt
HR-Perspektive                                                                                     und bleiben trotzdem als
                            und wie behalten wir sie?“
                                                                                                     Arbeitgeber attraktiv?“

                                  „Wie vereinbaren wir Kostendruck mit Fachkräftebedarf während und nach der Krise?“

                                                                                                                                             4
Restrukturierung und Sanierung des Betriebs - Arbeits- und insolvenzrechtliche Praxistipps für HR Manager
1. „Smarte“ Restrukturierungsmaßnahmen (1)

 Modifizierung des „Werkzeugkastens“: von den Soforthilfemaßnahmen zu längerfristigen Instrumenten der Personalflexibilisierung

 Implementierung von Krisen-Konzepten zur Abfederung externer Schocks im HR-Bereich

 Erneuerung und Flexibilisierung der Vergütungsstruktur

 Nutzen der Krise zur Qualifikation der Belegschaft für Digitalisierungsprozesse

 Noch nie dagewesene Heterogenität der Krise: „Boomende Wirtschaftszweige“ vs. „Depressive Wirtschaftszweige“

                             Alternative, moderne Restrukturierungstools sind
                             erforderlich

                    Private and Confidential                                                                                       5
1. „Smarte“ Restrukturierungsmaßnahmen (2)

Arbeitszeitflexibilisierung/ Arbeitszeitkonten

     „Verleiher-Modell“/ Co-opetition

           Beschäftigungs-/ Qualifizierungs-/ Transfergesellschaften

                  Qualifizierungssozialpläne und -/betriebe

                            Freiwilligenprogramme

             Private and Confidential                                  6
Kern-Verhandlungspunkte bei
2   Personalabbau
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (1)

     Vorbereitungsphase                    Verhandlungsphase                       Umsetzungsphase                     Mögliche Prozesse
                                                                                                                         Arbeitsgericht

   Vorbereitung unternehmerische        Unterrichtung / Beratung BR           Massenentlassungsanzeige, §        Bei Schließungen mit
    Entscheidung (hier:                                                          17 KSchG                            Interessensausgleich und
    Personalabbau)                       Verhandlung                                                                Sozialplan erheben
                                          Interessensausgleich und              Betriebsratsanhörungen, § 102       erfahrungsgemäß zwischen 10%
   Vorbereitung (Unternehmens-           Sozialplan                             BetrVG                              und 40% der Belegschaft Klage
    )Zahlen für BR
                                         Ggf. Namensliste nach § 1 Abs. 5      Ggf. Einholung behördliche         Ca. 80% bis 90% der Verfahren
   Zeit-/Budgetplanung                   KSchG                                  Zustimmung bei AN mit               werden in 1. Instanz vor ArbG
                                                                                 Sonderkündigungsschutz              verglichen
   Aufarbeitung Daten betroffene        Konsultation nach § 17 Abs. 2
    AN                                    KSchG                                 Ausspruch Kündigungen              § 125 InsO Darlegungs- und
                                                                                 (persönliche Übergabe /             Beweiserleichterungen für AG Im
   Strategie / Festlegung mögliche      Scheitern der Verhandlungen /          Zustellung)                         Prozess
    Show-Stopper                          Einigungsstelle
                                                                                § 113 InsO (Kündigungsfrist
                                         Beschleunigung nach § 122 InsO         max. 3 Monate)
                                          während Insolvenzverfahren

                                          (i) 3-4 Monate „best case“
            2-6 Wochen                    (ii) 5-9 Monate „average case“                 2-3 Wochen                    3-6 Monate 1. Instanz ArbG
                                          (iii) 12 Monate + x „worst case“
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (2)

Interessenausgleich (1)

 Beschreibung konkrete Maßnahmen („ob“, „wann“ und „wie“)
     Konkrete Maßnahmen und deren konkrete Auswirkungen auf AN

     Rahmen-Interessenausgleich, der Maßnahme nur in groben Zügen umschreibt, ist nicht
      ausreichend (BR kann MBR nur bei Kenntnis der konkreten Maßnahme ausüben)

     Folgen Nichtdurchführung/Abweichung IA
         Unterlassungsanspruch BR? (+/-)      abweichende Rspr. einzelne LAGs
         Ordnungswidrigkeit des AG, Bußgeld bis zu EUR 10.000
         Nachteilsausgleich AN nach § 113 BetrVG

                                                                                           9
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (3)
Interessenausgleich (2)
 Liste betroffene AN (Namensliste i.S.v § 1 Abs. 5 KSchG)

                        Voraussetzungen                                                     Rechtliche Folgen

    Körperliche Verbindung IA und Namensliste zu einer                Vermutung Vorliegen dringende betriebliche
    Urkunde mit IA (z.B. mittels Heftklammer)                         Erfordernisse

    Schriftform, § 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG, da Teil des IA             Sozialauswahl nur auf „grobe Fehlerhaftigkeit“
      → erst nach körperlicher Verbindung                             überprüfbar (Fehler „auf den ersten Blick erkennbar“)
           Unterzeichnung IA und Namensliste
    Wechselseitige Bezugnahme von IA und Namensliste                  Ersetzt Stellungnahme BR gemäß § 17 Abs. 3 S. 2
    aufeinander (Benennung Namensliste als Anlage IA)                 KSchG

         Soweit formale Anforderungen an Namensliste nicht erfüllt sind, treten auch die für den AG günstigen Folgen nicht ein

                       Private and Confidential                                                                                  10
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (4)
Interessenausgleich (3)
 Mitwirkung des Betriebsrats bei Einzelmaßnahmen
     Konsultationsverfahren
         Pflichten können im IA-Verfahren erfüllt werden, zu Beweiszwecken sollte aber gesondertes Konsultationsschreiben
          erstellt werden, welches Anforderungen nach § 17 Abs. 2 KSchG erfüllt
         Gesonderter BR Beschluss nach § 17 Abs. 3 KSchG sollte ebenfalls zu Beweiszwecken erfolgen, auch wenn IA bei
          Vorliegen „echter“ Namensliste Stellungnahme BR ersetzt
     Mitbestimmungsrechte nach §§ 99, 102 BetrVG bleiben bestehen, d.h. Anhörungen im konkreten Einzelfall sind durchzuführen
      (Praxistipp: HR kann versuchen, darauf hinzuwirken, dass BR Stellungnahme-Fristen nicht ausschöpft)
 Abschluss der Verhandlungen in IA ausdrücklich regeln
     Dokumentation, dass Rechte aus § 111 BetrVG umfassend gewahrt wurden
     AG kann mit Umsetzung beginnen (BR könnte keinen etwaigen Unterlassungsanspruch geltend machen und AN haben
      keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich, solange AG nicht von IA abweicht)

                   Private and Confidential                                                                                  11
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (5)
Sozialplan (1)
 Abfindung
     Grundformel:

          Faktor x Betriebszugehörigkeit x Bruttomonatsverdienst
           → Faktor variiert i.d.R. zw. 0,5 und 1,5 je nach Branche und wirtschaftlicher Situation des Unternehmens
     Sockelbetrag/Deckelung Abfindung (z.B. mindestens EUR 10.000, höchstens EUR 200.000)
     Zusatzbeträge für unterhaltsberechtigte Kinder oder bei Schwerbehinderung
     Anrechnung Abfindung auf
         Abfindungen nach § 1a KSchG oder §§ 9, 10 KSchG,
         Abfindungen aufgrund außergerichtlichen / gerichtlichen Vergleich
         Ansprüche auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG

                     Private and Confidential                                                                         12
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (6)
Sozialplan (2)
 Weitere Leistungen
     Pendlerpauschale, Reise-/Umzugskosten bei Versetzung
     Outplacement
     Härtefonds (AN muss besondere Härte glaubhaft machen; z.B. beide Ehegatten / Lebenspartner im betroffenen Betrieb
      verlieren Arbeitsplatz)

 Transfergesellschaft
                         Zweck                                           Finanzierung

   Beschäftigungssicherung (max. 12 Monate)           Transferkurzarbeitergeld (gewährt durch Agentur für
                                                      Arbeit nach §§ 111 ff. SGB III)

   Qualifizierung (Verbesserung Wiedereingliederung   Kosten für „wegfallende“ K-Fristen der AN, die in TG
   Arbeitsmarkt)                                      wechseln

                     Private and Confidential                                                                             13
2. Kern-Verhandlungspunkte bei Personalabbau (7)
                          Vorbereitung                                         Verhandlungsführung
                                                               Gesamtziel im Auge behalten, nicht auf einzelne Positionen
                 Gewünschte Timeline festlegen                         fixieren (z.B. Timeline ist entscheidend)

        Welche Informationen / Unterlagen sollen BR zur          Management / HR als Problemlöser (BR verstehen und
         Verfügung gestellt werden, um Maßnahmen zu                  dessen Interessen durch Fragen erkunden)
                        „rechtfertigen“

         Kernargumente für Erforderlichkeit Maßnahmen           Nur Sachargumenten des BR nachgeben, keinem Druck
      „einstudieren“ -> welche Einwände sind zu erwarten?

     Budgets bilden und Beispielsrechnungen durchführen für    Entwürfe für IA / SP und Begleitdokumentation sollten vom
      Zielbudget, mögliche Zugeständnisse und „worst Case“        Management / HR kommen (HR im „Driver‘s Seat“)

                                                                Dokumentation „Zwischenergebnisse“ (z.B. noch offene
           Wer führt Verhandlungen? Rollenverteilung            und erledigte Themen in Term-Sheet / Tabelle festhalten)

     Gibt es Alternativen zum geplanten Szenario („Plan B“)?   Detaillierte Protokollierung Verhandlungen (kann später ggf.
                                                                        bei Auslegung unklarer Regelungen helfen)

               Private and Confidential                                                                                       14
Restrukturierung im Insolvenzverfahren
3   – strategische Tipps für (HR-)Manager
3. Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische Tipps für
(HR-)Manager (1)

 Insolvenzen in Zeiten von Corona

 Fallzahlen leicht rückläufig

 COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG)

 Kommt die Insolvenzschwemme nach Ablauf der Suspendierung?

 „Zombieunternehmen“ durch späte Insolvenzantragstellung?

                                                                     16
3. Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische Tipps für
(HR-)Manager (2)

 Insolvenz nicht immer gleichbedeutend mit Abwicklung des Unternehmens

 Insolvenzverfahren bieten sehr viele Möglichkeiten, ein Unternehmen nachhaltig zu restrukturieren

 Management kann dabei im „Driver‘s Seat“ bleiben (Eigenverwaltungsverfahren /
  Schutzschirmverfahren)

 Aber: Über allem steht das Prinzip der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung

                                                                                                      17
3. Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische Tipps für
(HR-)Manager (3)

 Schutzschirmverfahren als Rettungsanker?

 Prominente Beispiele: GALERIA Karstadt Kaufhof, Condor, Esprit, Maredo

 Wesentliche Merkmale eines Schutzschirmverfahrens

  nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung

  Vorlage eines Insolvenzplans innerhalb von drei Monaten nach Insolvenzantragstellung

  Rechtsträger bleibt erhalten

                                                                                          18
3. Restrukturierung im Insolvenzverfahren – strategische Tipps für
(HR-)Manager (4)

 Vorteile eines Schutzschirmverfahrens
  keine Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger

  Offene (ungesicherte) Verbindlichkeiten sind Insolvenzforderungen

  Insolvenzgeld

  Bei Personalabbau gilt die verkürzte Kündigungsfrist von 3 Monaten und Abfindungen sind beschränkt

  Wahlrecht im Hinblick auf die Erfüllung von Verträgen

  Auswahl des Sachwalters

                                                                                                        19
Ihr Ansprechpartner:
Daniel Kunz ist Mitglied der Practice Area Restrukturierung & Insolvenzrecht. Zu seinen
Aufgabenbereichen gehören unter anderem die forensische und beratende Betreuung
von Unternehmen und Insolvenzverwaltern auf den Gebieten des Insolvenz- und
Gesellschaftsrechts.
Daniel Kunz studierte Rechtswissenschaften in Münster und Pau/Frankreich. Nach
dem ersten Staatsexamen 2006 absolvierte er an der University of the West of England
(Bristol) den LL.M.–Studiengang „Commercial Law“. Im Anschluss promovierte Daniel
                                                                                          Dr. Daniel Kunz, LL.M. (Bristol)
Kunz zu einem europarechtlichen Thema. Promotionsbegleitend war er bereits
eineinhalb Jahre für das Düsseldorfer Büro von Taylor Wessing tätig. Während seines       Salary Partner
                                                                                          Düsseldorf
Referendariats arbeitete er unter anderem für die EU-Kommission in Brüssel und für
                                                                                          +49 211 8387-286
eine führende Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf. Nach seinem zweiten Staatsexamen im       d.kunz@taylorwessing.com

Dezember 2010 war Daniel Kunz im Rahmen eines viermonatigen Projektes als
Rechtsberater für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in        Beratungsschwerpunkte
Peking tätig.                                                                              Corporate
                                                                                           Restrukturierung &
                                                                                            Insolvenzrecht
Sprachen
 Deutsch, Englisch                                                                               20
Ihr Ansprechpartner:
Johannes Simon berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen
des Individual- und Kollektivarbeitsrechts mit Fokus auf Fremdpersonal-
Compliance,      Personalflexibilisierung,  innerbetriebliches   Outsourcing,
Restrukturierungen und dem Recht der Unternehmensmitbestimmung.
Zu seinen Mandanten zählen insbesondere Unternehmen aus der Chemie-, Metall-,
Elektroindustrie   und    der   Logistik   sowie    technische Dienstleister,
Personaldienstleistungsunternehmen und Finanzinvestoren.
                                                                                Johannes Simon, LL.M. (Durham)
Herr Simon verfügt über langjährige Erfahrung in arbeitsrechtlichen
Restrukturierungsprojekten. Zudem koordiniert er komplexe Fremdpersonal-        Partner
                                                                                Düsseldorf
Compliance-Projekte sowohl auf Kunden- als auch auf Dienstleisterseite.         +49 211 8387-257
                                                                                j.simon@taylorwessing.com

Johannes Simon teilt seine Expertise regelmäßig als Referent in Seminaren und
Workshops sowie in zahlreichen Fachveröffentlichungen.
                                                                                Beratungsschwerpunkte
Sprachen                                                                         Arbeitsrecht
 Deutsch, Englisch                                                              HR Compliance
                                                                                 Flexibler
                                                                                  Personaleinsatz
                                                                                 Arbeitsrechtliche
                                                                                  Restrukturierungen
                                                                                                            21
Ihr Ansprechpartner
Jan-Patrick Vogel berät nationale und internationale Unternehmen sowie leitende
Angestellte im Arbeits-/ und Sozialrecht und steht seinen Mandanten auch in
Gerichtsverfahren zur Seite.
Besondere Expertise verfügt Jan-Patrick Vogel im Arbeitsstrafrecht/ HR-Compliance
und begleitet Unternehmen in diesem Kontext umfassend beim Aufbau und
Implementierung einer HR Compliance-Organisation sowie bei der Verteidigung in
Fällen unternehmensinterner Straftaten. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist   Jan-Patrick Vogel, LL.M. (Stellenbosch)
die unternehmensinterne Aufklärung und ggf. die Korrektur von strafbewehrten
Rechtsverstößen mit arbeits-/sozialversicherungsrechtlichem Bezug.                      Salary Partner
                                                                                        Frankfurt
                                                                                        +49 69 97130-283
                                                                                        j.vogel@taylorwessing.com

                                                                                        Beratungsschwerpunkte
Sprachen                                                                                 Arbeitsrecht
 Deutsch, Englisch                                                                      Compliance
                                                                                         Strafrecht

                                                                                                                                  22
Europa > Mittlerer Osten > Asien                                                                                                                                                                                            taylorwessing.com
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Diese Publikation stellt keine Rechtsberatung dar. Die unter der Bezeichnung Taylor Wessing tätigen Einheiten handeln unter einem gemeinsamen Markennamen, sind jedoch rechtlich unabhängig voneinander; sie sind Mitglieder des Taylor Wessing Vereins
bzw. mit einem solchen Mitglied verbunden. Der Taylor Wessing Verein selbst erbringt keine rechtlichen Dienstleistungen. Weiterführende Informationen sind in unserem Impressum unter taylorwessing.com/de/legal/regulatory-information zu finden.
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