Risikoanalyse und Brand-schutzbedarfsplan - Welterbestadt ...
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WELTERBESTADT QUEDLINBURG mit den Ortschaften Bad Suderode und Stadt Gernrode Risikoanalyse und Brand- schutzbedarfsplan Ing. Andreas Rößler, M.Sc. 20.03.2018
Inhalt Inhalt ....................................................................................................................................................................... 2 Abbildungsverzeichnis............................................................................................................................................. 4 Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 5 Vorwort ................................................................................................................................................................... 6 1 Begriffe und Abkürzungen ............................................................................................................. 8 2 Bemessungsstandards ................................................................................................................... 9 3 Risikoanalyse................................................................................................................................ 16 3.1 Gemeindestruktur ....................................................................................................................... 16 3.1.1 Allgemeine Informationen ........................................................................................................... 16 3.1.2 Verkehrswege .............................................................................................................................. 18 3.1.3 Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung ............................ 21 3.1.4 Besondere Gefährdungen ............................................................................................................ 31 3.1.5 Löschwasserversorgung ............................................................................................................... 33 3.2 Feuerwehrstruktur ....................................................................................................................... 38 3.2.1 Feuerwehr der Einheitsgemeinde................................................................................................ 38 3.2.2 Ortsfeuerwehr Quedlinburg ........................................................................................................ 41 3.2.3 Ortsfeuerwehr Gernrode ............................................................................................................. 42 3.2.4 Sonstige Angaben zur Einheitsgemeinde ..................................................................................... 43 4 Bewertung der Leistungsfähigkeit ............................................................................................... 45 4.1 Einheitsgemeindefeuerwehr Welterbestadt Quedlinburg .......................................................... 45 4.1.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? ........................................................... 45 4.1.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? ........ 48 4.2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr Quedlinburg ........................................... 50 4.2.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? ........................................................... 50 4.2.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? ........ 52 4.3 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr Gernrode ................................................ 55 4.3.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? ........................................................... 55 4.3.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? ........ 57 5 Individuelle Bewertung des Risikos – Brandschutzbedarfsplanung ............................................ 58 5.1 Brandeinsätze – einschließlich Löschwasserversorgung ............................................................. 58 5.2 Technische Hilfeleistung .............................................................................................................. 68 5.3 Einsätze mit CBRNE-Gefahren ..................................................................................................... 69 5.4 Fahrzeugausstattung für den überörtlichen Einsatz .................................................................... 73 5.5 Fahrzeugkonzeption – Zusammenfassung................................................................................... 74 5.6 Personalkonzeption – Zusammenfassung ................................................................................... 82 5.7 Ausstattungskonzeption – Zusammenfassung ............................................................................ 86 Seite 2 von 140
6 Maßnahmenkatalog ..................................................................................................................... 87 Literaturverzeichnis............................................................................................................................................... 91 Seite 3 von 140
Abbildungsverzeichnis ABBILDUNG 1 ANSIEDLUNGEN IM AUßENBEREICH............................................................................................................. 17 ABBILDUNG 2 ÜBERÖRTLICHE STRAßEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ..................................................................... 18 ABBILDUNG 3 FLUGPLÄTZE, SEEN UND SONSTIGE VERKEHRSANLAGEN IN QUEDLINBURG .......................................................... 20 ABBILDUNG 4 EINHEITSGEMEINDE WELTERBESTADT QUEDLINBURG MIT DEN ORTSCHAFTEN BAD SUDERODE UND GERNRODE SOWIE DEN RECHNERISCHEN AUSRÜCKBEREICHEN DER ORTSFEUERWEHREN ................................................................ 40 ABBILDUNG 5 EINHEITSGEMEINDE WELTERBESTADT QUEDLINBURG MIT DEN ORTSCHAFTEN BAD SUDERODE UND GERNRODE SOWIE DEN RECHNERISCHEN AUSRÜCKBEREICHEN DER ORTSFEUERWEHREN ................................................................ 51 Seite 4 von 140
Tabellenverzeichnis TABELLE 1 GEWERBE- UND INDUSTRIEBETRIEBE MIT BESONDEREN GEFAHREN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG .................. 23 TABELLE 2 KRANKENHÄUSER IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG................................................................................... 23 TABELLE 3 PFLEGE- UND ALTENHEIME IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ...................................................................... 24 TABELLE 4 SCHULEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG.............................................................................................. 25 TABELLE 5 KINDERTAGESSTÄTTEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ............................................................................ 26 TABELLE 6 TIEFGARAGEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ....................................................................................... 26 TABELLE 7 VERSAMMLUNGSSTÄTTEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ....................................................................... 26 TABELLE 8 BEHERBERGUNGSSTÄTTEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ....................................................................... 28 TABELLE 9 BEDEUTENDE HISTORISCHE GEBÄUDE UND KULTURSTÄTTEN (AUßERHALB DES WELTERBEBEREICHES)........................... 30 TABELLE 10 ABGELEGENE GEBÄUDE UND HÖFE IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ......................................................... 31 TABELLE 11 ÖL- UND GSFERNLEITUNG AUF DEM GEBIET DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ................................................. 33 TABELLE 12 RICHTWERTE FÜR DEN LÖSCHWASSERBEDARF (M³/H) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BAULICHEN NUTZUNG UND DER GEFAHR DER BRANDAUSBREITUNG GEMÄß DVGW ......................................................................................... 34 TABELLE 13 LÖSCHWASSERBEREITSTELLUNG GEMÄß DVGW-ARBEITSBLATT W 405 .............................................................. 35 TABELLE 14 ZISTERNEN ODER LÖSCHTEICHE IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG............................................................... 36 TABELLE 15 LÖSCHWASSERENTNAHMESTELLEN AUS OFFENEN GEWÄSSERN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG...................... 36 TABELLE 16 BEREICHE UNZUREICHENDER LÖSCHWASSERVERSORGUNG ................................................................................. 37 TABELLE 17 EINSATZSTATISTIK DER ORTSFEUERWEHR QUEDLINBURG ................................................................................... 43 TABELLE 18 EINSATZSTATISTIK DER ORTSFEUERWEHR GERNRODE........................................................................................ 44 TABELLE 19 GESAMTEINSATZSTATISTIK DER FEUERWEHR DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ................................................. 44 TABELLE 20 RETTUNGSWEG ÜBER HUBRETTUNGSGERÄTE DER FEUERWEHR - KERNSTADT ........................................................ 48 TABELLE 21 RETTUNGSWEG ÜBER HUBRETTUNGSGERÄTE DER FEUERWEHR – ORTSCHAFTEN GERNRODE UND BAD SUDERODE ....... 49 TABELLE 22 AKTUELLER FAHRZEUGBESTAND FÜR BRANDEINSÄTZE EINSCHLIEßLICH WASSERVERSORGUNG................................... 58 TABELLE 23 AKTUELLE LÖSCHZUGSTRUKTUREN ................................................................................................................ 59 TABELLE 24 ERFORDERLICHE EINSATZFUNKTIONEN FÜR KRITISCHES BEMESSUNGSSZENARIO "ALTSTADTBRAND" ........................... 61 TABELLE 25 EINSATZFUNKTIONEN DIE DURCH DIE FEUERWEHR DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG BEI DEM KRITISCHEN BEMESSUNGSSZENARIO "ALTSTADTBRAND" SICHERGESTELLT WERDEN SOLLTEN..................................................... 63 TABELLE 26 AKTUELLER FAHRZEUGBESTAND FÜR HILFELEISTUNGSEINSÄTZE........................................................................... 68 TABELLE 27 EINSATZAUFTRÄGE BEI EINEM HILFELEISTUNGSEINSATZ AUF DER B6 .................................................................... 68 TABELLE 28 EINTEILUNG DER OBJEKTE UND EINRICHTUNGEN MIT ABC-GEFAHRSTOFFEN IN GEFAHRENGRUPPEN GEM. FWDV 500 71 TABELLE 29 ANGEPASSTE SONSTIGE SONDERAUSRÜSTUNG ZUR ERFÜLLUNG UNAUFSCHIEBBARER ERSTMAßNAHMEN IN GEFAHRENGRUPPE II.................................................................................................................................. 73 TABELLE 30 PRIMÄRE LÖSCH- UND SONDERFAHRZEUGE DER ORTSFEUERWEHREN (NUTZUNGSDAUER 20 JAHRE) ......................... 74 TABELLE 31 ÜBERSICHT ÜBER DERZEITIGE FAHRZEUGE UND ERFORDERLICHE ERSATZBESCHAFFUNGEN BIS 2030 ........................... 81 TABELLE 32 ZEITSTRAHL FÜR FAHRZEUGBESCHAFFUNGEN BIS 2028 (HAUSHALTSPLANUNG)..................................................... 81 TABELLE 33 DARSTELLUNG DES FAHRZEUGBESTANDES BEI VOLLSTÄNDIGER UMSETZUNG DER FAHRZEUGKONZEPTION BIS 2028 ...... 82 TABELLE 34 RECHNERISCHE PERSONALVERFÜGBARKEIT ORTSFEUERWEHR QUEDLINBURG ........................................................ 83 TABELLE 35 RECHNERISCHE PERSONALVERFÜGBARKEIT ORTSFEUERWEHR GERNRODE ............................................................. 83 TABELLE 36 ADMINISTRATIVER FÜHRUNGSKRÄFTEBEDARF ORTSFEUERWEHR QUEDLINBURG .................................................... 85 TABELLE 37 ADMINISTRATIVER FÜHRUNGSKRÄFTEBEDARF ORTSFEUERWEHR GERNRODE ......................................................... 85 Seite 5 von 140
Vorwort Dieses Dokument soll den politischen Entscheidungsgremien und –trägern auf kommunaler Ebene als Entscheidungshilfe und Planungsgrundlage für den abwehrenden Brandschutz dienen. Die zentrale Frage, die es dabei zu beantworten gilt, ist: „ Wie viel Feuerwehr benötigt die Welterbestadt Quedlinburg?“ Dies gilt sowohl struktur- als auch haushaltspolitisch. Es ist immer zu bedenken, dass der Brandschutz ein Bestandteil der Sicherheit und somit ein wichtiger Standortfaktor ist. Darüber hinaus stellt die Brandschutzbedarfsplanung auch für die örtliche Feuerwehr eine Planungs- grundlage hinsichtlich des Ausbildungsstandes und der personellen sowie materiellen Ausstattung dar. Zunächst gilt es jedoch darzulegen, weshalb die Anfertigung der Risikoanalyse und Brandschutz- bedarfsplanung erforderlich ist. Hierzu heißt es im BRANDSCHUTZ- UND HILFELEISTUNGSGESETZ DES LANDES SACHSEN-ANHALT (BRANDSCHUTZGESETZ - BRSCHG) IN DER FASSUNG DER BE- KANNTMACHUNG VOM 7. JUNI 2001 ZULETZT GEÄNDERT DURCH §1 DES GESETZES VOM 12. JULI 2017 (GVBL. LSA S. 133): §2 Aufgaben der Gemeinden (1) Den Gemeinden obliegen […] der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wir- kungskreises. (2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere 1. eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen; 2. die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen; 3. vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu treffen; All diese Maßnahmen müssen bei der Brandschutzbedarfsplanung berücksichtigt werden. Der unbe- stimmte Rechtsbegriff der leistungsfähigen Feuerwehr muss in der Folge jedoch konkretisiert werden. Hierzu wurde vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTSTÄRKE UND –AUSRÜSTUNG DER FREIWILLIGEN FEUER- WEHREN (MINDAUSRVO-FF) VOM 13. JULI 2009 erlassen. Es gilt folgendes: §1 Allgemeines (1) Die Regelungen dieser Verordnung gelten für Einheits- und Verbandsgemeinden als Träger Frei- williger Feuerwehren. (2) Jeder Träger nach Absatz 1 hat eine leistungsfähige, den örtlichen Gegebenheiten angemessene Feuerwehr vorzuhalten. (3) Die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funkti- onen sind durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. […] (4) Eine Freiwillige Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde gilt als leistungsfähig, wenn die gemäß Risikoanalyse notwendige Ausrüstung einsatzbereit vorgehalten wird und die notwendigen Funktionen jederzeit besetzt werden können. Seite 6 von 140
Integraler Bestandteil der Brandschutzbedarfsplanung ist somit eine Risikoanalyse, die der eigentli- chen Planung voraus geht. Dabei werden anhand der örtlichen Strukturen die spezifischen Risiken er- mittelt. Diese spiegeln sich in den verwendeten Bemessungsszenarien wider. Risiko beschreibt allge- mein das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses. = × An die Ermittlung des Risikos schließt sich die Planung des Brandschutzbedarfs an. Hierzu bedient man sich eines Vergleiches des erforderlichen Potentials für die mithilfe der Risikoanalyse ermittelten Scha- densszenarien und der vorhandenen Feuerwehrstruktur. Die Differenz bildet den Brandschutzbedarf. Seite 7 von 140
1 Begriffe und Abkürzungen ABC-Gefahren Siehe CBRNE KdoW Kommandowagen AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der KEF Kleineinsatzfahrzeug Berufsfeuerwehren AGT Atemschutzgeräteträger KLF Kleinlöschfahrzeug CBRNE -Gefahren Chemische, Biologische, Radioak- LF Löschgruppenfahrzeug tive, Nukleare und Explosionsge- fahren DLAK Drehleiter, automatisch, mit Korb MTF Mannschaftstransportfahrzeug DLK Drehleiter mit Korb MTW Mannschaftstransportwagen DV 100 Dienstvorschrift 100 OT Ortsteil „Führung und Leitung im Einsatz“ DVGW Deutscher Verein des PFPN Tragbare Feuerlöschkreiselpumpe Gas- und Wasserfaches e.V. Normaldruck ELW Einsatzleitwagen RW Rüstwagen FPN Feuerlöschkreiselpumpe Normal- SBA Schaumbildneranhänger druck FUK Feuerwehrunfallkasse SW Schlauchwagen FuTrKW Funktruppkraftwagen TGM Teleskop-Gelenkmast FwDV 1 Feuerwehrdienstvorschrift 1 TLF Tanklöschfahrzeug „Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ FwDV 3 Feuerwehrdienstvorschrift 3 Tr Trupp „Einheiten im Lösch- und Hilfeleis- tungseinsatz FwDV 500 Feuerwehrdienstvorschrift 500 TS siehe PFPN „Einheiten im ABC-Einsatz“ GW Gerätewagen TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser GW-A Gerätewagen-Atemschutz vfdb Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. GW-L Gerätewagen-Logistik VLF Vorauslöschfahrzeug HAB Hubarbeitsbühne Seite 8 von 140
Bezeichnung von Feuerwehrfahrzeugen LF 16/12 – Löschgruppenfahrzeug mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe mit einem Nenn- förderstrom von 1600 l/min bei einem Nennförderdruck von 8 bar, einer geodätischen Saughöhe von 3 m und Nenndrehzahl und einem Löschmittelbehälter mit einem Volumen von mindestens 1200l. (H)LF 20 – (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeug mit einer FPN 10-2000, also einem Nennförder- strom von 2000 l/min bei einem Nennförderdruck von 10 bar, einer geodätischen Saug- höhe von 3 m und Nenndrehzahl. Das Volumen des Löschmittelbehälters wird in dieser aktuellen Bezeichnungssystematik nur noch bei Tanklöschfahrzeugen angegeben. TLF 3000 – Tanklöschfahrzeug mit einem Löschmittelbehälter mit einem Volumen von mindestens 3000 l. Bei Tanklöschfahrzeugen wird der Förderstrom der Feuerlöschkreiselpumpe ge- mäß der derzeitigen Norm nicht mehr angegeben. Darstellung der Mannschaftsstärke 3/2/6/40/51 =3 Verbandsführer/2 Zugführer/6 Gruppenführer/40 Mannschaft/ 51 Gesamt 2 Bemessungsstandards Zur Bemessung des Brandschutzbedarfes mithilfe der Risikoanalyse wurden durch das Land Sachsen-Anhalt Bemessungswerte festgelegt, um den Begriff der „leistungsfähigen Feuerwehr“ näher zu definieren. Dabei muss unterschieden werden zwischen den Mindestanforderungen an Orts- und Gemeindefeuerwehren, den Anforderungen zur Bewältigung von Standardszenarien sowie den Anfor- derungen zur Bewältigung örtlich spezifischer Bemessungsszenarien Seite 9 von 140
Die Mindestanforderungen finden sich unmittelbar in §2 der VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTSTÄRKE UND – AUSRÜSTUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN (MINDAUSRVO-FF) VOM 13. JULI 2009. §2 Einsatzstärke und Ausrüstung (1) Die Einsatzstärke der Freiwilligen Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde muss zur Gewährleistung des Grundschutzes mindestens durch eine Gruppe (1/8) sichergestellt werden kön- nen. Dabei müssen mindestens folgende Funktionen besetzt werden, die sich aus einem vom Träger der Feuerwehr in Kraft zu setzenden Dienstplan ergeben sollen: 1. ein Gruppenführer 2. ein Maschinist 3. ein Melder 4. drei Truppführer und 5. drei Truppmänner Die Ausrüstung der Feuerwehr besteht mindestens aus einem Löschgruppenfahrzeug nach DIN 14530 oder mehreren Lösch- und Sonderfahrzeugen, die zusammen mindestens dem Einsatzwert eines Löschgruppenfahrzeuges entsprechen. (2) Die Einsatzstärke einer Ortsfeuerwehr soll mindestens durch eine Staffel (1/5) sichergestellt wer- den. Dabei sollen folgende Funktionen besetzt werden: 1. ein Staffelführer 2. ein Maschinist 3. zwei Truppführer 4. zwei Truppmänner Die Ausrüstung der Ortsfeuerwehr soll mindestens aus einem Kleinlösch- oder Tragkraftspritzen- fahrzeug nach DIN 14530 bestehen. Da in diesen Mindestanforderungen lediglich quantitative Bedingungen festgelegt sind, wird noch ein qualitatives Bemessungskriterium für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr benötigt. Hier wurde es erforderlich, standardisierte Szenarien zu entwickeln, die in jeder Gemeinde gleichermaßen mit hin- reichender Wahrscheinlichkeit eintreten können. Bei diesen Szenarien müssen definierte Einsatzkräfte und Einsatzmittel innerhalb einer festgelegten Zeit an der Einsatzstelle verfügbar sein. Nur wenn alle drei Anforderungen erfüllt werden, kann eine Feuerwehr als leistungsfähig angesehen werden. Die Standardszenarien finden sich in den Arbeitshinweisen zur Risikoanalyse des Landes Sachsen-An- halt. Die zwei Standardszenarien beziehen sich auf die Haupteinsatzgebiete der Feuerwehr – die Brandbe- kämpfungseinsätze und die Technische Hilfeleistung. Das Bemessungsszenario für Brandeinsätze wird als Standardbrand und das Bemessungsszenario für die Technische Hilfeleistung als Standardhilfeleis- tung bezeichnet. Seite 10 von 140
Standardbrand Der Standardbrand bedient sich einer vom Land Sachsen-Anhalt angepassten Version des „ kritischen Wohnungsbrandes“, einem erstmals von der AGBF verwendeten Szenario zur Bemessung des Brand- schutzbedarfs. Der Standardbrand ist gekennzeichnet durch: ▪ Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit bis zu zwei Obergeschossen ▪ unmittelbare Gefährdung von Menschen in Obergeschossen ▪ Verrauchung der baulichen Rettungswege Zur Bewältigung dieses Ereignisses ist es erforderlich, dass die erste Einheit nach 12 Minuten innerhalb des Bebauungszusammenhangs mit der Mannschaftsstärke (1/8/9) und folgenden Einsatzmitteln ein- trifft: ▪ sechs umluftunabhängige Atemschutzgeräte ▪ vierteilige Steckleiter ▪ feuerwehrtechnische Beladung zur Vornahme zweier C-Rohre im Innenangriff. Unmittelbare Konsequenz dieser Forderung ist, dass innerhalb des Zeitraums von 12 Minuten mindes- tens zwei Lösch- und Sonderfahrzeuge an der Einsatzstelle eingetroffen sein müssen, da die Bereitstel- lung der geforderten Atemschutzgeräte sonst nicht erfolgen kann. Zur Bewältigung einer solchen Scha- denslage und der daraus resultierenden Einsatzaufgaben zur Menschenrettung und Brandbekämpfung ist allerdings noch eine weitere Einheit erforderlich. Da die Brandbekämpfung weniger kritisch ist als die Menschenrettung, kann diese Einheit auch zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen. Der genaue Zeitpunkt ist allerdings in den Hinweisen nicht genauer definiert. Die EMPFEHLUNG DER ARBEITSGEMEIN- SCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN FÜR QUALITÄTSKRITERIEN FÜR DIE BEDARFSPLANUNG VON FEUERWEHREN IN STÄDTEN VOM 16. SEPTEMBER 1998 nennt im gleichen Zusammenhang hier einen Zeitraum von fünf Minuten. Dieser wurde auch für diese Brandschutzbedarfsplanung zugrunde gelegt. Die zweite Einheit muss mindestens über die Mannschaftsstärke (1/5/6) verfügen. Zudem ist zur Führung der taktischen Einheiten ein Zugführer mit Führungstrupp und mobiler Befehlsstelle erforderlich. Die bereits darge- stellten Mindestanforderungen hinsichtlich der Fahrzeugausstattung gelten beim Standardbrand ana- log. Im Rahmen der Fortbildung für Gemeindewehrleiter im Jahr 2016 wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt – Referat 24 der Einsatzmittelansatz für den Standard- brand weiter konkretisiert. Der erweiterte Planungsansatz sieht nun für den sogenannten „1.Ab- marsch“ vor, dass die maximal 12 Minuten nach der Alarmierung ersteintreffende Gruppe (1/8/9) spä- testens 17 Minuten nach der Alarmierung durch einen Löschzug einschließlich Führungstrupp (Min- deststärke: 1/3/15/19) unterstützt wird. Somit erhöht sich, basierend auf den Erkenntnissen aus dem Projekt „Feuerwehr 2020“, der Planansatz für den Standardbrand von einem Löschzug (1/2/13/16) auf einen erweiterten Löschzug (1/4/23/28). Dies hat weitreichende Konsequenzen bei der Beurtei- lung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehren sowie der Gemeindefeuerwehr und geht mit einem höheren Personalbedarf der Feuerwehr oder erforderlichen Kompensationsmaßnahmen einher. Seite 11 von 140
Der bisher gültige Planansatz darf nur noch im Ausnahmefall verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass besondere Randbedingungen, wie: - Löschwasserversorgung über lange Wegstrecke - Aufbau einer Schiebleiter - Zweite oder weitere zu rettende Personen(en) in der Brandwohnung - Brandausbreitung über einen Zimmerbrand hinaus - Rauchausbreitung im Gebäude mit Gefährdung weiterer Personen ausgeschlossen werden können. Aufgrund der Vielzahl der Kriterien ist ein derartiges Ereignis nicht sicher auszuschließen. Zudem sind neben dem „1. Abmarsch“ nun weitere „Eskalationsstufen“ für den Einsatzverlauf defi- niert, welche einen „2.Abmarsch“ sowie einen „3. Abmarsch“ vorsehen. Für den 2. Abmarsch wurde festgelegt, dass der bereits umfänglich erläuterte Standardbrand bei Ein- treffen des 1. Abmarsches bereits weiter fortgeschritten ist, als im Planansatz (Zimmerbrand) ange- nommen. Zudem muss ggf. die Ausbreitung auf andere Ebenen bzw. Objekte befürchtet oder die Ret- tung vieler Personen durchgeführt werden. Gründe hierfür können sein: - Versagen des anlagentechnischen Brandschutzes - Brandstiftung - unzureichende Löschwasserversorgung im Grundschutz - Wirksame Löschmaßnahmen durch den 1. Abmarsch nicht innerhalb von 30 Minuten nach Alarmierung eingeleitet Der Einsatzmittelansatz sieht im 2. Abmarsch mindestens den Einsatz eines weiteren Löschzuges (1/3/18/22) innerhalb von 20 Minuten vor. Für die Einsatzleitung ist eine Führungsstaffel erforderlich. Bei Bedarf einer Löschwasserversorgung über lange Wegstrecke wird dieser Ansatz durch einen wei- teren Löschzug (1/3/18/22) ergänzt. Der Planansatz des 2. Abmarsches dient als Grenzszenario der kommunalen Gefahrenabwehr. In der Regel sollen die hierfür erforderlichen Kräfte und Mittel durch die Ortsfeuerwehren der betroffenen Gemeinde bereitgestellt werden („Vollalarmszenario“). Die In- anspruchnahme von interkommunaler Zusammenarbeit (planmäßig/Bindung über Zweckvereinbarun- gen) oder Nachbarschaftshilfe (unplanmäßig/zufällige Alarmierung im Ereignis) ist – insbesondere im Zusammenhang mit speziellen Anforderungen hinsichtlich Mannschaft und Gerät und deren zeitge- rechten Bereitstellung– detailliert zu betrachten. Mindestens zwei weitere, um jeweils eine Wasserversorgungskomponente erweiterte, Löschzüge sieht der Einsatzmittelansatz für den 3. Abmarsch vor. Das Szenario stellt einen ausgedehnten Brand dar, der im Innenangriff nicht mehr beherrschbar ist. Hierfür ist ein hoher Einsatz- und insbesondere Löschmittelbedarf erforderlich. Angenommen wird der Vollbrand eines Brandabschnittes (1.600m² in Gebäuden nach Landesbauordnung; im Sonderbau bis zu mehreren 10.000m²) ggf. in Verbindung mit umfangreichen Räumungs- (zunächst sicherer Bereich) bzw. Evakuierungsmaßnahmen (endgültig si- cherer Bereich). Seite 12 von 140
Gründe hierfür können sein: - Versagen des anlagentechnischen Brandschutzes - Brandstiftung - unzureichende Löschwasserversorgung im Grundschutz und im Objektschutz - Kräfte des 2. Abmarsches nicht rechtzeitig vor Ort Die Einsatzmittel für den dritten Abmarsch können im Rahmen von Nachbarschaftshilfe gestellt wer- den. Dabei ist jedoch auch hier die Eintreffzeit von 30 bis 45 Minuten nach Erstalarmierung sowie die Verfügbarkeit von entsprechenden Wasserversorgungskomponenten zu beachten. Im Fokus des Plan- ansatzes für den 3. Abmarsch steht zudem die Planung zur Vorhaltung von (Sonder-) Löschmitteln grö- ßeren Umfangs. Zusätzlich zum zuvor beschriebenen flächigen Grundschutz für das gesamte Gemeindegebiet ist für die Objekte mit besonderen Gefahren (Schwerpunkteobjekte) ein erweiterter Objektschutz definiert. Die- ser besagt, dass: - Im ersten Abmarsch bereits nach spätestens 12 Minuten ein Löschzug (1/3/18/22) am jeweili- gen Objekt eintreffen muss, welcher nach spätestens 17 Minuten um eine Staffel (1/5/6) er- weitert wird. - Im zweiten Abmarsch anstelle eines Löschzuges (1/3/18/22) ein erweiterter Löschzug (1/4/23/28) eintreffen muss. Abschließend sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Vorgaben um Mindeststandards handelt. Im Rahmen der objekt- und ereignisbezogenen Einsatzpla- nung, die jede Gemeinde permanent unabhängig von der Risikoanalyse als Maßnahme der Vorberei- tung einer wirksamen Brandbekämpfung aufstellen und fortschreiben muss, können sich noch höhere Planansätze ergeben. Standardhilfeleistung Die Standardhilfeleistung stellt ebenfalls ein Szenario dar, das alltäglich in einer Gemeinde eintreten kann. Hierbei handelt sich um folgende Schadenslage: ▪ Verkehrsunfall mit einer verletzten Person ▪ Person ist eingeklemmt ▪ Austritt von Kraft- bzw. Betriebsstoff Die Feuerwehr muss zur umfassenden Bewältigung dieses Ereignisses ebenfalls spätestens nach 12 Minuten mit der Mannschaftsstärke (1/8/9) eintreffen. Für die Erstmaßnahmen ist dabei einfache Aus- stattung erforderlich: ▪ Handwerkzeug ▪ Verbandkasten ▪ Beleuchtungs- und Signalgerät Seite 13 von 140
Mit diesen Mitteln ist allerdings noch keine technische Rettung möglich, weshalb eine weitere Einheit mindestens mit der Mannschaftsstärke (1/2/3) und folgendem Gerät erforderlich ist: ▪ Pumpenaggregat für hydraulische Rettungsgeräte ▪ Hydraulischer Spreizer ▪ Hydraulisches Schneidgerät ▪ Rettungszylinder ▪ Trennschleifmaschine ▪ Stromerzeuger Für die Unterstützungseinheit kann bezüglich des Zeitkriteriums der gleiche Ansatz wie beim Standard- brand gewählt werden. Zudem ist wiederum eine Führungsstaffel vorzusehen. Besteht in einer Einheitsgemeinde aufgrund der Art und Nutzung der Bebauung oder der Verkehrs- wege eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Ereignissen, die die dargestellten Bemessungs- szenarien übersteigen, ist die Ausstattung der Feuerwehr dementsprechend anzupassen. Basis hierfür ist die Risikoanalyse. Objekte mit Atomaren, Biologischen und Chemischen (ABC-) Gefahrstoffen Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 500 sind Objekte mit ABC-Gefahrstoffen im Rahmen der Einsatzpla- nung anhand des möglichen Ausmaßes eines Ereignisses und der notwendigen Maßnahmen in soge- nannte Gefahrengruppen einzuteilen. Aus der Einteilung von Objekten in ABC-Gefahrengruppen erge- ben sich die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen zum Erreichen des Einsatzerfolges sowie die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der Feuerwehr (siehe Seite 15) Erreichungsgrad Bisher wurden einige Anforderungen an die Feuerwehren gestellt, ohne dabei die Häufigkeit der Schutzzielerfüllung zu definieren. Hierzu bedient man sich allgemein einem sogenannten Erreichungs- grad. Dieser gibt die prozentuale Schutzzielerfüllung an. Im Brandschutzgesetz des Landes Sachsen- Anhalt sind ebenso wie in darauf beruhenden Verordnungen oder Erlassen diesbezüglich durch den Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht wurden, da die Festlegung des Erreichungsgrades als Maß für das Sicherheitsniveau einer Gemeinde ein Element der kommunalen Selbstverwaltung darstellt. Vom Erreichungsgrad hängen beispielswiese die Anzahl und die geografische Verteilung von Feuer- wehrstandorten sowie die Vorhaltung von Technik und Personal maßgeblich ab. Im Bereich des Ret- tungsdienstes sind Erreichungsgrade von 95% weit verbreitet. Als allgemein anerkannte Untergrenze des Erreichungsgrades können 80% angesehen werden. Die konkrete Festlegung obliegt den politi- schen Gremien einer Gemeinde. Für die Feuerwehr dient es als Zielvereinbarung zwischen der Stadt- verwaltung und dem Leiter der Feuerwehr. Seite 14 von 140
Gefahrengruppe IA Gefahrengruppe IB Gefahrengruppe IC - offene oder umschlossenen radioaktive Stoffe mit Gesamt- Bereiche, die in Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 1 - Standardmittel der Feuerwehr (Löschzug) ausreichend aktivität ≤ 104 der Freigrenze nach StrlSchV eingestuft sind. - Lagerung und Umgang von Haushaltschemikalien bis ein- - umschlossene radioaktiven Stoffe mit Gesamtaktivität ≤ 107 Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 sind solche, bei schließlich 1 000 kg ohne besondere chemische Gefahren der Freigrenze, sofern zulässige thermische und mechanische denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine - Umgang oder Lagerung von gefährlichen Gütern, der Beför- Beanspruchbarkeit den Anforderungen der Temperatur- und Krankheit verursachen. derungskategorie 3 und 4 bzw. der Verpackungsgruppe III der Schlagklasse 6 nach ADR/RID/GGVSEB - radioaktiven Stoffen in zugelassenen Behältern Gesamtaktivität ≤107der Freigrenze Gefahrengruppe IIA Gefahrengruppe IIB Gefahrengruppe IIC - radioaktiven Stoffe mit 104 < Gesamtaktivität ≤107 der Frei- - Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 2 - voraussichtlich zusätzliche Sonderausrüstung erforderlich grenze Hervorrufen einer Krankheit beim Menschen möglich; Gefahr - Lagerung von C-Gefahrstoffen über 1 000 kg - keine Zuordnung Gefahrengruppe lA für Beschäftigte möglich; Verbreitung in der Bevölkerung un- - Umgang oder Lagerung gefährlicher Güter der Beförde- wahrscheinlich; wirksame Vorbeugung oder Behandlung nor- rungskategorie 2/ Verpackungsgruppe II malerweise möglich - Industriechemikalien in laborüblichen Mengen - Umgang mit Organismen der Risikogruppe 3** - Anlagen mit größeren Mengen handelsüblicher Produkte; Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 Freisetzung von C-Gefahrstoffen im Brandfall bekannt : Spedi- ohne Doppelstern!); normalerweise keine Infizierung über tionsläger mit Mischlagerung von Gefahrstoffen, Schwimmbä- Luftweg der mit Chloranlage, Kühlanlagen mit Kühlmittel Ammoniak Gefahrengruppe IIIA Gefahrengruppe IIIB Gefahrengruppe IIIC Bereiche mit radioaktiven Stoffen, deren Gesamtaktivität das - Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 3 - Sonderausrüstung und externen Fachberatung erforderlich 107-fache der Freigrenze übersteigt, soweit sie nicht der Ge- Hervorrufen schwerer Krankheit beim Menschen; ernste Ge- - Lagerung sehr großer Mengen gefährlicher Chemikalien fahrengruppe lA oder IIA gemäß den Sonderregelungen nach fahr für Beschäftigte möglich; Verbreitung in der Bevölkerung - Erzeugung, Lagerung, Weiterverarbeitung, Einsatz von zugeordnet werden können und Bereiche in denen der Um- möglich; wirksame Vorbeugung oder Behandlung normaler- Sprengstoffen gang, die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kernbrenn- weise möglich - Umgang oder Lagerung gefährlicher Güterder Beförderungs- stoffen nach §§ 6 und 9 Atomgesetz (AtG) sowie für die Ge- Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 4 kategorien 0 und 1/ Verpackungsgruppe I nehmigung von Anlagen nach § 7 AtG vorliegt sowie Berei- Hervorrufen schwerer Krankheit beim Menschen; ernste Ge- - Störfallbetriebe che, deren Eigenart im Einsatzfall die Anwesenheit einer fach- fahr für Beschäftigte; Gefahr einer Verbreitung unter der Be- - militärische Anlagen mit Munition und/oder Kampfstoffen kundigen Person erforderlich macht völkerung groß; wirksame Vorbeugung oder Behandlung nor- - Anwesenheit fachkundiger Person aufgrund Eigenart des Be- malerweise nicht möglich reiches erforderlich Seite 15 von 140
3 Risikoanalyse 3.1 Gemeindestruktur 3.1.1 Allgemeine Informationen Einwohnerzahl: 24.555 Einwohner Ortsteile: Quedlinburg 19.399 Einwohner Gernrode 3.470 Einwohner Bad Suderode 1.686 Einwohner Quarmbeck 216 Morgenrot 94 Münchenhof 92 Gersdorfer Burg 17 Ansiedlungen im Außenbereich: ①Quedlinburg – Quarmbachsiedlung 46 Einwohner ②Quedlinburg – Unter der Altenburg 31 Einwohner ③Quedlinburg – Zwischen den Kapellenwegen 26 Einwohner ④Quedlinburg – Feldmark links der Bode1 28 Einwohner ⑤Quedlinburg – Feldmark rechts der Bode 11 Einwohner ⑥Quedlinburg – Ritterangerweg 8 Einwohner ⑦OT Gernrode – Am Bückeberg 39 Einwohner ⑧OT Gernrode – Kuhkopf 3 Einwohner ⑨OT Gernrode – Campingplatz Bremer Dammteich 39 Einwohner + max. 160 Gäste 1 Himmelshof Seite 16 von 140
Abbildung 1 Ansiedlungen im Außenbereich Flächen: Fläche gesamt: 122,31 km² Quedlinburg 78,14 km² Ortsteil Gernrode 34,06 km² Ortsteil Bad Suderode 8,21 km² Ortsteil Quarmbeck 1,10 km² Ortsteil Morgenrot 0,50 km² Ortsteil Münchenhof 0,30 km² Länge (maximale Nord-Süd-Ausdehnung): 19,10 km Breite (maximale Ost-West-Ausdehnung): 14,40km Höhenunterschied Nord-Süd max. ca. 450m Seite 17 von 140
Fläche bebaut: 22,40 km² davon Wohngebiet: 2,42 km² Gewerbegebiet : 0,465 km² Industriegebiet: 0,246 km² Länge (Nord-Süd-Ausdehnung): Quedlinburg 5,10 km OT Gernrode 2,40 km OT Bad Suderode 1,60 km Breite (Ost-West-Ausdehnung): Quedlinburg 5,60 km OT Gernrode 2,60 km OT Bad Suderode 1,50 km Waldgebiet: 31,54 km² Landwirtschaftliche Fläche: 40,53 km² Wasserfläche: 0,24 km² 3.1.2 Verkehrswege Landes- und Kreisstraßen: Bezeichnung Länge [km] L 66 9,2 L 85 9,1 L92 0,9 L 239 10,6 L 241 1,6 L 242 5,2 L 243 7,4 K 1360 4,6 K 1361 2,7 K 1364 1,2 Gesamt: 51,2 Bundesstraßen: Bezeichnung Länge [km] B6 11,3 B 79 2,8 B 185 2,9 Gesamt: 17 Abbildung 2 überörtliche Straßen in der Welterbestadt Quedlinburg Bundesautobahn (BAB) und Anschlussstellen: Seite 18 von 140
Die auf einer Länge von 11,3km durch das Territorium der Welterbestadt Quedlinburg verlaufende Bundesstraße 6 soll gemäß einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Ver- kehr Sachsen-Anhalt vom 21.07.2017 im Jahr 2018 zur BAB 36 aufgestuft werden. Die künftige BAB 36 soll vom Autobahnkreuz Braunschweig Süd über das Dreieck Vienenburg (heutige BAB 395) bis zur A 14-Anschlussstelle Bernburg verlaufen. Die BAB 36 wird damit direkt die vielbefahrenen Bundesau- tobahnen 14 und 39 verbinden. Zudem besteht ab dem Kreuz Bernburg weiterhin Anschluss an die B 185, die bereits heute die Verbindung zwischen der B6 und dem Raum Köthen darstellt und spätes- tens ab Ende 2019 die künftige BAB 36 mit der BAB 9 direkt verbinden wird. Ob dies zu einem Anstieg des Verkehrsaufkommens auf der heutigen Bundesstraße 6 und infolgedessen zu erhöhten Einsatzzah- len führen wird, kann derzeit nicht sicher prognostiziert werden. Der Verlauf der B 6/BAB 36 und deren Charakteristik bedingen, dass die Straße für die Einsatzkräfte der Feuerwehr der Welterbestadt Quedlinburg nur an den zwei im Quedlinburger Stadtgebiet befind- lichen Anschlussstellen befahren und verlassen werden kann. Gesonderte, für die Feuerwehr nutzbare Behelfsauffahrten sind nicht vorhanden. Dies beeinflusst die Eintreffzeit für einige auf dem Stadtgebiet der Welterbestadt Quedlinburg befindliche Straßenabschnitte negativ, da zunächst eine Nachbarge- meinde durchgequert, an der Anschlussstelle gewendet und in der entgegensetzten Fahrtrichtung zu- rück gefahren werden muss, um die Einsatzstelle zu erreichen. Somit entstehen für die Feuerwehr der Welterbestadt Quedlinburg Eintreffzeiten in Bereichen über 20 Minuten, während die ersten Kräfte der Nachbargemeinde(n) deutlich früher eintreffen können. Dies betrifft die Abschnitte von der An- schlussstelle Thale in Fahrtrichtung der Anschlussstelle Quedlinburg-Zentrum (Stadt Thale 4,84 km; Welterbestadt Quedlinburg 2,44 km) sowie von der Anschlussstelle Hoym in Fahrtrichtung der An- schlussstelle Quedlinburg-Ost (Stadt Seeland 6,00 km; Welterbestadt Quedlinburg 3,5 km). Es wird empfohlen, durch Zweckvereinbarung mit den benachbarten Kommunen, das in der Praxis im Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe angewandte Verfahren auch formell zu untersetzen und die je- weiligen Abschnitte der ersteintreffenden Feuerwehr als eigenen Zuständigkeitsbereich zuzuweisen. Bahnstrecken: DEUTSCHE BAHN AG | MAGDEBURG – THALE | 8,1 KM Im Bereich der Welterbestadt Quedlinburg erfolgt die Nutzung der Bahnstrecke Magdeburg – Thale überwiegend für den Personenverkehr. Im Stadtgebiet gibt es entlang der Bahnstrecke mit dem Bahn- hof Quedlinburg einen Haltepunkt. Der einzige regelmäßige Güterverkehr verkehrt von der/bis zur Bahnverladung Quedlinburg der „Mitteldeutsche Baustoffe GmbH“ im Gewerbegebiet Magdeburger Straße. Transportgut sind Kiese und Edelsplitte. HARZER SCHMALSPURBAHNEN GMBH (HSB)| QUEDLINBURG – EISFELDER TALMÜHLE | 19,22 KM Die Schmalspurstrecke verläuft in der Kernstadt auf einer Länge von 2,7 km unmittelbar parallel zur Bahnstrecke der Deutschen Bahn AG und zweigt dann in Richtung Süden ab über Quarmbeck und Bad Suderode bis nach Gernrode und verläuft von dort aus weiter bis zur südlichen Stadtgrenze in der Nähe des Harzgeröder Ortsteils Mägdesprung. Im Stadtgebiet der Welterbestadt Quedlinburg befinden sich entlang der Strecke der HSB die Halte- punkte Quedlinburg, Quarmbeck, Bad Suderode, Gernrode, Osterteich, Sternhaus Haferfeld und Stern- haus Ramberg. Seite 19 von 140
In unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke der HSB kam es in den letzten Jahren wiederholt zu Wald- und Vegetationsbränden. Dies stellt insbesondere in den Waldgebieten im Bereich des Ortsteils Gernrode eine nicht unerhebliche Gefahr dar und die Feuerwehr aufgrund der Topografie vor besondere Her- ausforderungen. Abbildung 3 Flugplätze, Seen und sonstige Verkehrsanlagen in Quedlinburg Wasserstraßen: Es sind keine Wasserstraßen vorhanden. Flugplätze: ①OT Quedlinburg – Hubschrauberlandeplatz Harzklinikum Dorothea-Christiane-Erxleben Seen: ②Neuer Teich OT Gernrode | Hochwasserschutz | 70.000 m³ | 2,40 ha ③Heiliger Teich OT Gernrode | Hochwasserschutz | 68.000 m³ | 2,38 ha ④Osterteich OT Gernrode | Naherholung | 14.000 m³ | 3,20 ha ⑤Bremer Teich OT Gernrode | Hochwasserschutz/Naherholung | 80.000 m³ | 3,20 ha ⑥Bergrat-Müller-Teich | Hochwasserschutz | 14.000 m³ | 3,20 ha Sonstige Verkehrsanlagen: ⑦OT Quedlinburg – Modellflugplatz Ostharz Seite 20 von 140
3.1.3 Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung Gewerbe- und Industriebetriebe ohne besondere Gefahren: In der Einheitsgemeinde Welterbestadt Quedlinburg gibt es 1.170 Industrie- und Gewerbebetriebe ohne besondere Gefahren.2 Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren: Bezeichnung Ortsteil Gefahr Straße HNP Metalltechnik Metallverarbeitung mit Magdeburg Straße 3b chemischen Stoffen SECO GmbH Gießerei Groß Orden 23 Walzengießerei- und Hartgusswerk Quedlinburg GmbH Gießerei Klopstockweg 33 Walzengießerei- und Hartgusswerk Quedlinburg GmbH Schleudergussanlage An der Walze Kötzing Mineralölhandel Kraft- und Schmierstoffe Magdeburger Straße 19 in großen Mengen Wärmetechnik Quedlinburg Harzgas GmbH Lagerung von Flüssiggas Am Schmöckeberg 1 und techn. Gasen ASM-Schweißtechnik Lagerung technischer Frachtstraße 1a Gase INOTEC GMBH Einsatz technischer Gase Gernröder Weg 5b Quedlinburg Tankstelle STAR Kraftstoffe in großen Gernröder Chaussee 1 Mengen Tankstelle TOTAL Kraftstoffe in großen Halberstädter Straße 87 Mengen Tankstelle TOTAL Kraftstoffe in großen Westerhäuser Straße 61 Mengen Tankstelle ARAL Kraftstoffe in großen Harzweg 19 Mengen Tankstelle ESSO Kraftstoffe in großen Magdeburger Straße 14a Mengen Josef Breun Morgenrot GmbH & Co. KG Saatgutaufbereitung und Morgenrot 12 -lagerung in Silos Saatgutaufbereitung Saatgut- und Futtermit- Gersdorfer Burg tellagerung International Seeds Processing Saatgutlagerung und Erwin-Baur-Straße 23 -aufbereitung 2 Industrie- und Gewerbebetriebe ohne besondere Gefahren weisen keine erhöhte Brand- und/oder Explosi- onsgefahr auf. Schadensereignisse sind durch die Feuerwehr analog zu Standard-Bemessungsszenarien zu be- wältigen. Bei Industrie- und Gewerbebetrieben mit besonderen Gefahren ist hingegen aufgrund einer erhöhten Brand- und/oder Explosionsgefahr ein höherer Kräfte- und Mittelansatz erforderlich. Seite 21 von 140
Bezeichnung Ortsteil Gefahr Straße satimex Quedlinburg Handelsgesellschaft mbH Saatgutherstellung und Groß Orden 19 -lagerung Schafstall Tierzucht; keine Brandab- Wipertistraße schnittstrennung Schweinezucht Morgenrot GmbH Tierzucht; keine Brandab- Morgenrot 12a schnittstrennung Wiesenhof-Geflügel Möckern GmbH Tierzucht; keine Brandab- Halberstädter Straße 85 schnittstrennung Julius-Kühn-Institut (JKI) biologische Gefahrstoffe Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen in Versuchsanstalt Erwin-Baur-Straße 27 Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Garten- biologische und chemi- bau; Zentrum für Gartenbau und Technik sche Gefahrstoffe in Ver- Feldmark rechts der Bode 6 suchsanstalt PERGA-Chem GmbH Herstellung und Handha- Vor dem Gröperntor 20 bung chemischer Stoffe Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg gGmbH Chemikalienlagerung in Groß Orden 22 Großwäscherei Nesbeda Wäscherei GmbH Chemikalienlagerung in Höfenweg 4 Großwäscherei Welterbestadt Quedlinburg – Hallenbad Chlorgas GutsMuths-Straße 6 Karosseriebau und Fahrzeuglackierungen Reicho Lagerung und Handha- Quedlinburg Magdeburger Straße 11a bung von Chemikalien Simon Möbel GmbH Großtischlerei Magdeburger Straße 13 nokutec Kunststofftechnik GmbH Kunststoffverarbeitung Jungfernhohlweg 8 Metaplast GmbH Quedlinburg Kunststoffverarbeitung Gneisenaustraße 23 Hermann Bach GmbH & Co. KG Baustofflagerung Stresemannstraße 2 HELLWEG – Die Profi-Baumärkte GmbH & Co. KG Baustofflagerung Magdeburger Straße 15 Recycling-Park Harz GmbH Baustoffrecycling Morgenrot 12a Feuerbestattungen Quedlinburg GmbH Öfen> 1000°C; Badeborner Weg 15 kein Löschmittel Welterbestadt Quedlinburg – Bauhof Großgaragen mit Bauma- Badeborner Weg 9 schinen Harzer Verkehrsbetriebe GmbH – Betriebshof Busdepot mit 50 Stellplät- Groß Orden 17 zen, Werkstatt, Tankstelle Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserent- Abwasserkläranlage sorgung Ostharz – Kläranlage Quedlinburg Feldmark rechts der Bode 5 Sicherheits und Kommunikationstechnik Ionisationsrauchmelder Bicklingsbach 2 Seite 22 von 140
Bezeichnung Ortsteil Gefahr Straße Kuschel GmbH Baustofflagerung Wilhelm-Pieck-Straße hagebau Baustofflagerung Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG Auf den Steinen 20 q-tec Kunststofftechnik GmbH Quedlinburg Kunststoffverarbeitung Auf den Steinen 8 Schlaak Kunststoff GmbH Kunststoffverarbeitung Gernrode Auf den Steinen 11 Trans-Pac International GmbH Kunststofflagerung Wellbachweg 15 Tankstelle SHELL Kraftstoffe in großen Auf den Steinen 16 Mengen HTT Handel und Transport Thale GmbH Eigene Tankstelle; Kraft- Otto-Franke-Straße 1a stoffe in großen Mengen Sägewerk und Holzhandel Gebr. Machemehl Holzverarbeitung Im Hagen 25a und -handel Wuttig Baustoffe GmbH & Co. KG Baustofflagerung Chausseestraße 27 Bad Günther Schilling & Rolf Günter Schilling Spedition GbR eigene Tankstelle; Kraft- Suderode Gartenstraße 36a stoffe in großen Mengen Therapiebad Kurzentrum Chlorgas Felsenkellerpromenade Tabelle 1 Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren in der Welterbestadt Quedlinburg Sonderbauten nach Landesbauordnung: Krankenhäuser Name der Einrichtung Ortsteil Betten Straße Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben 394 stationär Quedlinburg Ditfurter Weg 24 25 Tagesklinik Tabelle 2 Krankenhäuser in der Welterbestadt Quedlinburg Pflege- und Altenheime Name der Einrichtung Ortsteil Pflegeplätze Straße AWO Alten- und Pflegezentrum „Am Kleers“ 174 Gartenstraße 38 AZURIT Seniorenzentrum Quedlinburg 114 Lange Gasse 10 Quedlinburg DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt Pflegezentrum „Zum Pölkentor 41 Heiligegeiststraße 10 Pflegezentrum „Neustadt“ 40 Steinweg 57/58 Seite 23 von 140
Name der Einrichtung Ortsteil Pflegeplätze Straße PROKLIN Medical Care GmbH Intensivpflege „Lebensschatz“ 31 Ditfurter Weg 24 (Haus 8) Pflegezentrum am Harzklinikum 41 Ditfurter Weg 22 (Haus 9) Altenpflegeheim „DaHeimSein“ 36 Taubenbreite 1 Lebenshilfe Harzkreis Quedlinburg e.V. Stationär betreutes Wohnen „Weißer Engel“ 14 Quedlinburg Altetopfstraße 1-2 Wohnheim Haus Benedikt 50 Stresemannstraße 9-11 Intensiv betreutes Wohnen „Weingarten“ 19 Weingarten 22 Ev. Stiftung Neinstedt Wohnheim Hohe Straße 13 Hohe Straße 37 Wohnheim Lange Gasse 36 Lange Gasse 23 DRK Pflegeheim „Am Schwedderberg“ 46 Schwedderberg 19 Gernrode Ev. Stiftung Neinstedt „Haus Hagental“ 62 Hagental 12-16 Tabelle 3 Pflege- und Altenheime in der Welterbestadt Quedlinburg Schulen Art und Name der Einrichtung Ortsteil Personen Straße Grundschule „Marktschule“ 175 Marktstraße 8 Grundschule „Integrationsschule Kleers“ 143 Erlenstraße 16 Grundschule „Neustädter Grundschule“ 175 Weberstraße 6 Grundschule „Heinrichsplatz“ 0 Heinrichstraße 21 (aktuell Unterbringung in GS „Süderstadt“) Grundschule „Süderstadt“ 145 Albert-Schweitzer-Straße 35 Quedlinburg Sekundarschule „Bosseschule“ 268 Schulstraße 2 Sekundarschule „Ernst Bansi“ 306 Albert-Schweitzer-Straße 19 Gymnasium „GutsMuths-Gymnasium“ Konvent 26a 260 Haus Erxleben – August-Bebel-Ring 19 400 Berufsbildende Schulen J.P.C. Heinriche Mette Weyhestraße 1 700 Bossestraße 3 400 Lindenstraße 60 300 Seite 24 von 140
Art und Name der Einrichtung Ortsteil Personen Straße Regionales Förderzentrum „David-Sachs-Schule“ 175 Neuer Weg 24b Quedlinburg Bildungshaus „Carl Ritter“ 207 Heiligegeiststraße 8 Grundschule „Am Hagenberg“ 114 Starenweg 18 Förderschule für geistig Behinderte „Sine Cura“ 83 Gernrode Starenweg 19 Sekundarschule „ Hagenberg“ 258 Starenweg 20 Tabelle 4 Schulen in der Welterbestadt Quedlinburg Kindertagesstätten/Horte Art und Name der Einrichtung Ortsteil Personen Straße Integrative Kita Montessori-Kinderhaus 150 Gneisenaustraße 20 Kita Anne Frank 64 Harzweg 28 Integrative Kita Eigen-Sinn 51 Adelheidstraße 31 Kita Süderstadt 0 August-Bebel-Ring 21 (aktuell Unterbringung in Kita Quarmbeck) Kita Quarmbeck 78 Otto-Lilienthal-Straße 11 Christliches Kinderhaus 120 Brühlstraße 2 Kita “Kinderland Bummi” 142 Kastanienstraße 1 Quedlinburg Integrative Kita „Sonnenkäfer“ 132 Schneebeerenweg 1 DRK Kinderkrippe „Mini & Maxi“ 58 August-Bebel-Ring 21 Hort an der Marktgrundschule 127 Marktstraße 8 Hort an der Neustädter Grundschule 60 Weberstraße 6 Hort an der Integrationsschule Kleers 87 Erlenstraße 16 Hort an der Grundschule Heinrichsplatz 0 Heinrichstraße 21 (aktuell Unterbringung in GS „Süderstadt“) Hort an der Grundschule Süderstadt 76 Albert-Schweitzer-Straße 35 Kita Gernröder Spatzen 77 Walter-Rathenau-Straße 23 Hort Gernrode 59 Gernrode Hagenbergstraße 18 Hort „Sine-Cura“ 28 Starenweg 19 Seite 25 von 140
Art und Name der Einrichtung Ortsteil Personen Straße Bad Kita Harzzwerge 66 Suderode Mühlenstraße 7 Tabelle 5 Kindertagesstätten in der Welterbestadt Quedlinburg Hochhäuser: In der Welterbestadt Quedlinburg gibt es keine Hochhäuser gemäß §2 Abs. 4 Satz 1 der BAUORDNUNG DES LANDES SACHSEN-ANHALT (BAUO LSA) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 10. SEPTEMBER 2013. Tiefgaragen: Art und Name der Einrichtung Ortsteil Größe Straße Harzsparkasse A.ö.R. 2400m² Quedlinburg Turnstraße 8 53 Stellplätze Tabelle 6 Tiefgaragen in der Welterbestadt Quedlinburg Versammlungsstätten (>200 Personen): Bezeichnung der Versammlungsstätte Ortsteil Personen Straße Palais Salfeldt 650 Kornmarkt 5&6 Nordharzer Städtebundtheater 280 Marschlinger Hof 17 Quedlinburg Speicher Kratzenstein 350 Kaiser-Otto-Straße 28 Bodelandsporthalle 400 Rambergweg 7 Tabelle 7 Versammlungsstätten in der Welterbestadt Quedlinburg Beherbergungsstätten (Hotels und Pensionen >12 Betten): Name Ortsteil Betten Straße FAMILOTEL Family Club Harz 130 Westerhäuser Straße 43 BEST WESTERN PLUS Hotel- und Veranstaltungshof Schlossmühle 138 Kaiser-Otto-Straße 28 Hotel „Zum Bär“ 100 Markt 8 Hotel „Am Brühl“ 72 Billungstraße 11 Quedlinburg WYNDHAM GARDEN Quedlinburg Stadtschloss Hotel 84 Bockstraße 6 / Klink 11 Ringhotel „Theophano“ 56 Markt 13-14 Hotel „Zur Goldenen Sonne“ 50 Steinweg 11 Hotel „Quedlinburger Hof“ 55 Harzweg 1 Seite 26 von 140
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