Risikomanagement für Ärzte
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56 Risikomanagement für Ärzte Andrea Thalmann-Manser Unternehmensrisiken Senior Product Underwriter, Underwriting, Risikoarten Ausprägungen Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG Investitionen, Finanzrisiken Kreditkonditionen, Marion Parry Meier Liquidität etc. lic. iur., Schadenspezialistin Medical Claims, Wettbewerbsumfeld Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG (Versäumen von Strategische technischen Fort- Risiken schritten und von Veränderungen im Zusammenfassung Markt) Frei praktizierende Ärzte sind nicht nur Sämtliche betriebli- medizinische Experten, sondern auch chen Risiken, die Unternehmer. Als solche sind sie und einem Unternehmen ihre Arztpraxen ebenso von klassischen einen Schaden Unternehmensrisiken betroffen wie Fir- verursachen können, Operationelle men aus anderen Branchen. Dieser Bei- wie z. B. Haftpflichtan- Risiken trag möchte kurz und anhand von Bei- sprüche, Unfall / Krank- heit (Lohnausfall), spielen die zentralen Risiken aufzeigen. Sachschäden (Be- Im Wesentlichen geht es dabei um die triebsunterbrechung, drei Kategorien Finanzrisiken, strategi- Elementarschäden) sche Risiken und operationelle Risiken. Weiter sollen mögliche Absicherungs- Für frei praktizierende Ärzte können sich massnahmen gegen die Risiken vorge- diese Risiken wie folgt auswirken: stellt werden, wobei das Augenmerk auf die Berufshaftpflichtversicherung ge- legt wird. Unzureichende Finanzkontrolle Viele Ärzte wollen sich nicht als Buchhal- Die folgende Tabelle gibt einen Überblick ter sehen und sind sich oftmals der finan- über die Unternehmensrisiken im Gene- ziellen Risiken nicht bewusst. Eine unge- rellen sowie deren Ausprägungen: nügende Finanzkontrolle ist auch für eine Arztpraxis existenzbedrohend. Ein Teu- ASA | SVV Medinfo 2011/2 Facetten der Vorsorgeuntersuchungen
57 felskreis kann entstehen, wenn Patienten schwierig messbar sind, werden sie be- die Bezahlung immer weiter hinauszö- sonders in kleineren Unternehmen ver- gern, die Arztpraxis aber aus Angst, Pa- nachlässigt behandelt. Zu Unrecht, denn tienten zu verärgern, zu lange mit Inkas- kein Unternehmen ist vor solchen Ge- somassnahmen zuwartet und gleichzeitig fahren geschützt. Beispiel für ein Be- zu grosszügig mit dem Firmenaufwand triebsrisiko ist etwa der Computerausfall umgeht. Die Möglichkeit zu Ratenzahlun- (Betriebsunterbrechung), der eine Arzt- gen kann hierbei ein wichtiges Element praxis tagelang lahmlegen kann. Neben sein, ebenso die Beauftragung eines ex- Sachschäden sind vor allem auch Haft- ternen Inkassobüros. pflichtansprüche operationelle Risiken. Im Folgenden werden drei Fallbeispiele aus der Praxis vorgestellt: Strategische Risiken Strategische Risiken sind vor allem das Versäumen von technischen Fortschrit- Organisationsfehler 1: ten und von Veränderungen im Markt. Da Zahnarztbesuch mit Folgen medizinisches Personal zur ständigen Herr Hans Muster sucht zur zahnärztli- Weiterbildung gezwungen und sich im chen Vorsorgeuntersuchung seinen Allgemeinen dieser Problematik bewusst Zahnarzt auf. Nach erfolgter Inspektion ist, sind Ärzte hierbei von strategischen der Mundhöhle fordert der Zahnarzt Risiken weniger betroffen als Unterneh- Herrn Muster auf, seinen Mund mit be- mer in anderen Geschäftsfeldern. reitgestelltem Spülmittel zu spülen. Das Spülmittel schäumt, Herr Muster muss husten, spuckt die Lösung aus und be- Vernachlässigt behandelte richtet über eigenartige Schmerzen im operationelle Risiken gesamten Mund. Er kann nicht mehr Operationelle Risiken ergeben sich aus schlucken und entwickelt über die der laufenden Geschäftstätigkeit. Ver- nächsten Tage eine irreversible Ageusie. ursacher sind ineffiziente Prozesse, Sys- Wie sich herausstellt, wurde bei der Be- teme oder das Fehlverhalten von Perso- stellung des Spülmittels fälschlicher- nen. Da die operationellen Risiken nur weise ein Desinfektionsmittel für die ASA | SVV Medinfo 2011/2 Facetten der Vorsorgeuntersuchungen
58 Geräte als Spülmittel für den Mund be- Namensverwechslung wurde der fal- stellt. Herr Muster erhält von der Unfall- schen Patientin die schlechte Nachricht versicherung eine Integritätsentschädi- mitgeteilt. Für die aus der Bestrahlung gung ausbezahlt und hat Anspruch auf entstandenen Schäden (Heilungskos- eine Genugtuung für die lebenslängliche ten, Haushaltschaden durch Einschrän- Beeinträchtigung. Diese Genugtuung kungen bei den Haushaltarbeiten infolge wird von der Haftpflichtversicherung des von Müdigkeit sowie Erwerbsausfall) Zahnarztes übernommen. Die gesamten verlangt Frau Muster Schadenersatz so- Aufwendungen beider Versicherer be- wie eine Genugtuung für die Zeit der laufen sich auf mehrere zehntausend Angst und Ungewissheit. Die Kosten der Franken. involvierten Versicherer sind im sechs- stelligen Bereich. Organisationsfehler 2: Die zweite Patientin hat durch die verlo- Biopsie-Material vertauscht – rene Zeit ihre Chancen auf eine Brust er- unnötige Chemotherapie haltende Operation verloren. Ein Gutach- Frau Maria Muster stellt sich bei ihrem ten kommt zum Schluss, dass eine Gynäkologen für die Jahreskontrolle vor. Brusterhaltung möglich gewesen wäre, Dabei wird bei der Mammographie ein hätte die korrekte Therapie rechtzeitig verdächtiger Knoten entdeckt. Einige Tage begonnen. Infolge der Verzögerung ver- später entnimmt der Arzt bei Frau Muster liert sie ihre Brust und benötigt eine Brust- und einer weiteren Patientin Gewebe, um prothese. Sie verlangt Schadenersatz und diese im Labor untersuchen zu lassen. Genugtuung in fünfstelliger Höhe. Beim Versand der Aufträge verwechselt er die Namen der Patientinnen. Frau Mus- ter unterzieht sich im Hinblick auf eine Aufklärungspflichtverletzung und die Brust erhaltende Operation einer neo- unsorgfältiger Eingriff: adjuvanten Chemotherapie. Anlässlich Exzision eines verdächtigen Knotens einer später durchgeführten Kontroll führt zu Accessoriusparese untersuchung wird festgestellt, dass bei Frau Rosa Muster lässt sich von ihrem ihr kein Karzinom vorliegt – durch die Hausarzt bei der jährlichen Kontrolle ei- ASA | SVV Medinfo 2011/2 Facetten der Vorsorgeuntersuchungen
59 nen kleinen, derben Knoten am Nacken Beispielen vor einem möglichen finan- entfernen, damit dieser histologisch un- ziellen Ruin bewahrt. Sie deckt im We- tersucht werden kann. Der Arzt klärt sentlichen Schadenersatzzahlungen seine Patientin nicht über mögliche Ri- (Heilungskosten, Erwerbsausfall, Haus- siken dieses Eingriffs auf, da er diesen haltsschaden, Genugtuung etc.). Weiter als alltäglich betrachtet. Zudem ist er werden die Kosten für die Abwehr unbe- der Meinung, nur bei «richtigen», also rechtigter Ansprüche sowie für die Scha- grösseren Eingriffen müsse ausführlich denabwicklung vom Versicherer über- aufgeklärt werden. Bei der Exzision wird nommen. der Nervus accessorius verletzt. Frau Muster erhebt den Vorwurf, der Arzt Auch über die Dauer der selbständigen habe unsorgfältig gehandelt, ansonsten Tätigkeit hinaus muss der Arzt sich ge- die Nervenverletzung nicht eingetreten gen Schadenersatzansprüche versi- wäre. Hätte sie zudem um das Risiko chern, wenn er nicht nach der Pensio- einer Nervenverletzung gewusst, hätte nierung selbst für Schadenersatzzah- sie den Knoten nicht von ihm entfernen lungen aufkommen möchte. Denn die lassen. Nun klagt sie über Schmerzen Versicherungsdeckung richtet sich bei im ganzen Arm und über eine Einschrän- den meisten Versicherungsgesellschaf- kung in der Beweglichkeit. Es wird eine ten nicht nach dem Zeitpunkt, in dem komplette axonale Schädigung des Ner- der Arzt eine Behandlung vorgenom- vus accessorius links festgestellt. Frau men hat, sondern nach dem Zeitpunkt, Muster ist bei ihrer Arbeit als Hausfrau in dem er erstmals vom Schaden Kennt- stark eingeschränkt und macht einen nis erhält (sogenanntes Claims-Made- Haushaltschaden sowie Genugtuung Prinzip). Bei Verjährungsfristen von bis geltend. Die Gesamtkosten belaufen zu 10 Jahren kann ein Patient aber auch sich auf mehrere zehntausend Franken. Jahre nach der Geschäftsaufgabe des Arztes Schadenersatzansprüche gel- tend machen. Es ist daher essentiell, Berufshaftpflicht dass ein Arzt bei Berufs- sowie Ge- Die Berufshaftpflichtversicherung hat schäftsaufgabe eine so genannte die Ärzte in den oben geschilderten drei Nachrisikodeckung abschliesst, welche ASA | SVV Medinfo 2011/2 Facetten der Vorsorgeuntersuchungen
60 für diese Fälle der gesetzlichen Verjäh- die Berufshaftpflichtversicherung als Be- rungsfrist von 10 Jahren aufkommt. willigungsvoraussetzung angesehen. Die Berufshaftpflicht für Ärzte gewinnt Im momentanen Marktumfeld wird je zunehmend an Bedeutung. So äussert nach medizinischer Fachrichtung vor- sich die steigende Anspruchsmentalität wiegend eine Versicherungssumme für der Gesellschaft in einem ausgeprägten die Berufshaftpflicht für Ärzte von 5 oder Verlangen nach materieller Abgeltung. 10 Millionen Franken gewünscht. Medienberichte aus dem In- und Ausland fördern diese Tendenz. Die Folge: Die Fallzahlen steigen, und Fazit auch Grossschäden mit einem Betrag Die Geschäftsrisiken für Arztpraxen / von mehr als 1,5 Millionen Franken Scha- Ärzte-Gemeinschaften sind vielfältig. densumme sind keine Seltenheit mehr. Wer sie als Praxisinhaber vernach Und die Aufwendungen für die juristisch lässigt, kann trotz hervorragenden me- gestützte Abwehr von unberechtigten dizinischen Fachkenntnissen und einem Forderungen nehmen somit laufend zu. ausgezeichneten Patientenangebot scheitern. Denn eine Arztpraxis zu führen, Im Bundesgesetz über die universitären bedeutet auch, Unternehmer zu sein. Wer Medizinalberufe ist verankert, dass selb- sich der Risiken bewusst ist, kann für die ständig tätige Ärzte «eine Berufshaft- richtigen Absicherungen sorgen. Zentrale pflichtversicherung nach Massgabe der Bedeutung kommt dabei der Berufshaft- Art und des Umfanges der Risiken, die pflicht für Ärzte zu. Daneben dürfen auch mit ihrer Tätigkeit verbunden sind», ab- Versicherungsarten nicht vergessen ge- zuschliessen oder andere, gleichwertige hen, die in Unternehmen jeder Branche Sicherheiten zu erbringen haben (Art. 40 gefordert sind. Es kann hilfreich sein, bei lit. h des Bundesgesetzes über die uni- der Wahl der nötigen Versicherungen versitären Medizinalberufe (Medizinal- Fachpersonen beizuziehen. berufegesetz, MedBG) vom 23. Juni 2006 [Stand 1. September 2007]). Der ur- Hinweis: Die Broschüre «Aufklärungs- sprüngliche Gesetzesentwurf hatte sogar pflicht bei medizinischer Behandlung» ASA | SVV Medinfo 2011/2 Facetten der Vorsorgeuntersuchungen
61 des SVV enthält weitere Informationen zur medizinischen Aufklärung und deren Umfang sowie zur Entwicklung der Ärz- tehaftung. Sie kann unter «www.svv.ch › Publikationen › Versicherungsmedizin» als PDF heruntergeladen oder bestellt werden. ASA | SVV Medinfo 2011/2 Facetten der Vorsorgeuntersuchungen
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