Risikomanagement für Ärzte

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     Risikomanagement für Ärzte

     Andrea Thalmann-Manser                           Unternehmensrisiken
     Senior Product Underwriter, Underwriting,         Risikoarten    Ausprägungen
     Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG                             Investitionen,
                                                       Finanz­risiken Kreditkonditionen,
     Marion Parry Meier                                               Liquidität etc.
     lic. iur., Schadenspezialistin Medical Claims,                   Wettbewerbsumfeld
     Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG                             (Versäumen von
                                                       Strategische technischen Fort-
                                                       Risiken        schritten und von
                                                                      Veränderungen im
     Zusammenfassung
                                                                      Markt)
     Frei praktizierende Ärzte sind nicht nur
                                                                      Sämtliche betriebli-
     medizinische Experten, sondern auch                              chen Risiken, die
     Unternehmer. Als solche sind sie und                             einem Unternehmen
     ihre Arztpraxen ebenso von klassischen                           einen Schaden
     Unternehmensrisiken betroffen wie Fir-                           verursachen können,
                                                       Operationelle
     men aus anderen Branchen. Dieser Bei-                            wie z. B. Haftpflichtan-
                                                       Risiken
     trag möchte kurz und anhand von Bei-                             sprüche, Unfall / Krank-
                                                                      heit (Lohnausfall),
     spielen die zentralen Risiken aufzeigen.
                                                                      Sachschäden (Be-
     Im Wesentlichen geht es dabei um die
                                                                      triebsunterbrechung,
     drei Kategorien Finanzrisiken, strategi-                         Elementarschäden)
     sche Risiken und operationelle Risiken.
     Weiter sollen mögliche Absicherungs-             Für frei praktizierende Ärzte können sich
     massnahmen gegen die Risiken vorge-              diese Risiken wie folgt auswirken:
     stellt werden, wobei das Augenmerk auf
     die Berufshaftpflichtversicherung ge-
     legt wird.                                       Unzureichende Finanzkontrolle
                                                      Viele Ärzte wollen sich nicht als Buchhal-
     Die folgende Tabelle gibt einen Überblick        ter sehen und sind sich oftmals der finan-
     über die Unternehmensrisiken im Gene-            ziellen Risiken nicht bewusst. Eine unge-
     rellen sowie deren Ausprägungen:                 nügende Finanzkontrolle ist auch für eine
                                                      Arztpraxis existenzbedrohend. Ein Teu-

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felskreis kann entstehen, wenn Patienten     schwierig messbar sind, werden sie be-
die Bezahlung immer weiter hinauszö-         sonders in kleineren Unternehmen ver-
gern, die Arztpraxis aber aus Angst, Pa-     nachlässigt behandelt. Zu Unrecht, denn
tienten zu verärgern, zu lange mit Inkas-    kein Unternehmen ist vor solchen Ge-
somassnahmen zuwartet und gleichzeitig       fahren geschützt. Beispiel für ein Be-
zu grosszügig mit dem Firmenaufwand          triebsrisiko ist etwa der Computerausfall
umgeht. Die Möglichkeit zu Ratenzahlun-      (Betriebsunterbrechung), der eine Arzt-
gen kann hierbei ein wichtiges Element       praxis tagelang lahmlegen kann. Neben
sein, ebenso die Beauftragung eines ex-      Sachschäden sind vor allem auch Haft-
ternen Inkassobüros.                         pflichtansprüche operationelle Risiken.
                                             Im Folgenden werden drei Fallbeispiele
                                             aus der Praxis vorgestellt:
Strategische Risiken
Strategische Risiken sind vor allem das
Versäumen von technischen Fortschrit-        Organisationsfehler 1:
ten und von Veränderungen im Markt. Da       Zahnarztbesuch mit Folgen
medizinisches Personal zur ständigen         Herr Hans Muster sucht zur zahnärztli-
Weiterbildung gezwungen und sich im          chen Vorsorgeuntersuchung seinen
Allgemeinen dieser Problematik bewusst       Zahnarzt auf. Nach erfolgter Inspektion
ist, sind Ärzte hierbei von strategischen    der Mundhöhle fordert der Zahnarzt
Risiken weniger betroffen als Unterneh-      Herrn Muster auf, seinen Mund mit be-
mer in anderen Geschäftsfeldern.             reitgestelltem Spülmittel zu spülen. Das
                                             Spülmittel schäumt, Herr Muster muss
                                             husten, spuckt die Lösung aus und be-
Vernachlässigt behandelte                    richtet über eigenartige Schmerzen im
operationelle Risiken                        gesamten Mund. Er kann nicht mehr
Operationelle Risiken ergeben sich aus       schlucken und entwickelt über die
der laufenden Geschäftstätigkeit. Ver-       nächsten Tage eine irreversible Ageusie.
ursacher sind ineffiziente Prozesse, Sys-    Wie sich herausstellt, wurde bei der Be-
teme oder das Fehlverhalten von Perso-       stellung des Spülmittels fälschlicher-
nen. Da die operationellen Risiken nur       weise ein Desinfektionsmittel für die

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     Geräte als Spülmittel für den Mund be-           Namensverwechslung wurde der fal-
     stellt. Herr Muster erhält von der Unfall-       schen Patientin die schlechte Nachricht
     versicherung eine Integritätsentschädi-          mitgeteilt. Für die aus der Bestrahlung
     gung ausbezahlt und hat Anspruch auf             entstandenen Schäden (Heilungskos-
     eine Genugtuung für die lebenslängliche          ten, Haushaltschaden durch Einschrän-
     Beeinträchtigung. Diese Genugtuung               kungen bei den Haushaltarbeiten infolge
     wird von der Haftpflichtversicherung des         von Müdigkeit sowie Erwerbsausfall)
     Zahnarztes übernommen. Die gesamten              verlangt Frau Muster Schadenersatz so-
     Aufwendungen beider Versicherer be-              wie eine Genugtuung für die Zeit der
     laufen sich auf mehrere zehntausend              Angst und Ungewissheit. Die Kosten der
     Franken.                                         involvierten Versicherer sind im sechs-
                                                      stelligen Bereich.

     Organisationsfehler 2:                           Die zweite Patientin hat durch die verlo-
     Biopsie-Material vertauscht –                    rene Zeit ihre Chancen auf eine Brust er-
     unnötige Chemotherapie                           haltende Operation verloren. Ein Gutach-
     Frau Maria Muster stellt sich bei ihrem          ten kommt zum Schluss, dass eine
     Gynäkologen für die Jahreskontrolle vor.         Brusterhaltung möglich gewesen wäre,
     Dabei wird bei der Mammographie ein              hätte die korrekte Therapie rechtzeitig
     verdächtiger Knoten entdeckt. Einige Tage        begonnen. Infolge der Verzögerung ver-
     später entnimmt der Arzt bei Frau Muster         liert sie ihre Brust und benötigt eine Brust-
     und einer weiteren Patientin Gewebe, um          prothese. Sie verlangt Schadenersatz und
     diese im Labor untersuchen zu lassen.            Genugtuung in fünfstelliger Höhe.
     Beim Versand der Aufträge verwechselt
     er die Namen der Patientinnen. Frau Mus-
     ter unterzieht sich im Hinblick auf eine         Aufklärungspflichtverletzung und
     die Brust erhaltende Operation einer neo-        unsorgfältiger Eingriff:
     adjuvanten Chemotherapie. Anlässlich             Exzision eines verdächtigen Knotens
     einer später durchgeführten Kontroll­            führt zu Accessoriusparese
     untersuchung wird festgestellt, dass bei         Frau Rosa Muster lässt sich von ihrem
     ihr kein Karzinom vorliegt – durch die           Hausarzt bei der jährlichen Kontrolle ei-

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nen kleinen, derben Knoten am Nacken        Beispielen vor einem möglichen finan-
entfernen, damit dieser histologisch un-    ziellen Ruin bewahrt. Sie deckt im We-
tersucht werden kann. Der Arzt klärt        sentlichen Schadenersatzzahlungen
seine Patientin nicht über mögliche Ri-     (Heilungskosten, Erwerbsausfall, Haus-
siken dieses Eingriffs auf, da er diesen    haltsschaden, Genugtuung etc.). Weiter
als alltäglich betrachtet. Zudem ist er     werden die Kosten für die Abwehr unbe-
der Meinung, nur bei «richtigen», also      rechtigter Ansprüche sowie für die Scha-
grösseren Eingriffen müsse ausführlich      denabwicklung vom Versicherer über-
aufgeklärt werden. Bei der Exzision wird    nommen.
der Nervus accessorius verletzt. Frau
Muster erhebt den Vorwurf, der Arzt         Auch über die Dauer der selbständigen
habe unsorgfältig gehandelt, ansonsten      Tätigkeit hinaus muss der Arzt sich ge-
die Nervenverletzung nicht eingetreten      gen Schadenersatzansprüche versi-
wäre. Hätte sie zudem um das Risiko         chern, wenn er nicht nach der Pensio-
einer Nervenverletzung gewusst, hätte       nierung selbst für Schadenersatzzah-
sie den Knoten nicht von ihm entfernen      lungen aufkommen möchte. Denn die
lassen. Nun klagt sie über Schmerzen        Versicherungsdeckung richtet sich bei
im ganzen Arm und über eine Einschrän-      den meisten Versicherungsgesellschaf-
kung in der Beweglichkeit. Es wird eine     ten nicht nach dem Zeitpunkt, in dem
komplette axonale Schädigung des Ner-       der Arzt eine Behandlung vorgenom-
vus accessorius links festgestellt. Frau    men hat, sondern nach dem Zeitpunkt,
Muster ist bei ihrer Arbeit als Hausfrau    in dem er erstmals vom Schaden Kennt-
stark eingeschränkt und macht einen         nis erhält (sogenanntes Claims-Made-
Haushaltschaden sowie Genugtuung            Prinzip). Bei Verjährungsfristen von bis
geltend. Die Gesamtkosten belaufen          zu 10 Jahren kann ein Patient aber auch
sich auf mehrere zehntausend Franken.       Jahre nach der Geschäftsaufgabe des
                                            Arztes Schadenersatzansprüche gel-
                                            tend machen. Es ist daher essentiell,
Berufshaftpflicht                           dass ein Arzt bei Berufs- sowie Ge-
Die Berufshaftpflichtversicherung hat       schäftsaufgabe eine so genannte
die Ärzte in den oben geschilderten drei    Nachrisikodeckung abschliesst, welche

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     für diese Fälle der gesetzlichen Verjäh-         die Berufshaftpflichtversicherung als Be-
     rungsfrist von 10 Jahren aufkommt.               willigungsvoraussetzung angesehen.

     Die Berufshaftpflicht für Ärzte gewinnt          Im momentanen Marktumfeld wird je
     zunehmend an Bedeutung. So äussert               nach medizinischer Fachrichtung vor-
     sich die steigende Anspruchsmentalität           wiegend eine Versicherungssumme für
     der Gesellschaft in einem ausgeprägten           die Berufshaftpflicht für Ärzte von 5 oder
     Verlangen nach materieller Abgeltung.            10 Millionen Franken gewünscht.
     Medienberichte aus dem In- und Ausland
     fördern diese Tendenz.
     Die Folge: Die Fallzahlen steigen, und           Fazit
     auch Grossschäden mit einem Betrag               Die Geschäftsrisiken für Arztpraxen /
     von mehr als 1,5 Millionen Franken Scha-          Ärzte-Gemeinschaften sind vielfältig.
     densumme sind keine Seltenheit mehr.             Wer sie als Praxisinhaber vernach­
     Und die Aufwendungen für die juristisch          lässigt, kann trotz hervorragenden me-
     gestützte Abwehr von unberechtigten              dizinischen Fachkenntnissen und einem
     Forderungen nehmen somit laufend zu.             ausgezeichneten Patientenangebot
                                                      scheitern. Denn eine Arztpraxis zu führen,
     Im Bundesgesetz über die universitären           bedeutet auch, Unternehmer zu sein. Wer
     Medizinalberufe ist verankert, dass selb-        sich der Risiken bewusst ist, kann für die
     ständig tätige Ärzte «eine Berufshaft-           richtigen Absicherungen sorgen. Zentrale
     pflichtversicherung nach Massgabe der            Bedeutung kommt dabei der Berufshaft-
     Art und des Umfanges der Risiken, die            pflicht für Ärzte zu. Daneben dürfen auch
     mit ihrer Tätigkeit verbunden sind», ab-         Versicherungsarten nicht vergessen ge-
     zuschliessen oder andere, gleichwertige          hen, die in Unternehmen jeder Branche
     Sicherheiten zu erbringen haben (Art. 40         gefordert sind. Es kann hilfreich sein, bei
     lit. h des Bundesgesetzes über die uni-          der Wahl der nötigen Versicherungen
     versitären Medizinalberufe (Medizinal-           Fachpersonen beizuziehen.
     berufegesetz, MedBG) vom 23. Juni 2006
     [Stand 1. September 2007]). Der ur-              Hinweis: Die Broschüre «Aufklärungs-
     sprüngliche Gesetzesentwurf hatte sogar          pflicht bei medizinischer Behandlung»

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des SVV enthält weitere Informationen
zur medizinischen Aufklärung und deren
Umfang sowie zur Entwicklung der Ärz-
tehaftung. Sie kann unter «www.svv.ch
› Publikationen › Versicherungsmedizin»
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