RS 11/2021 Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten - Themenbereich: Auslagerungen und sonstiger ...

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RS 11/2021 Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten - Themenbereich: Auslagerungen und sonstiger ...
RS 11/2021
Zahlungsdiensteaufsichtliche
Anforderungen an die IT von
Zahlungs- und E-Geld-Instituten
(ZAIT)
Themenbereich: Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-
Dienstleistungen nach § 26 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

August 2021
RS 11/2021 Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten - Themenbereich: Auslagerungen und sonstiger ...
Agenda und Einleitung
1          Überblick Abschnitt 9 ZAIT

2          Fokus der aufsichtsrechtlichen Beurteilung

3          PwC Handlungsempfehlungen

4          Ihre Ansprechpartner

 Mit dem am 16. August 2021 veröffentlichten Rundschreiben                 Die ZAIT orientieren sich an den (IT-) Anforderungen für
 „Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von                 Banken (MaRisk, BAIT) und beinhalten insbesondere die EBA-
 Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT)“ konkretisiert die BaFin           Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für IKT und
 erstmalig die aufsichtlichen Anforderungen speziell für diese Institute   Sicherheitsrisikomanagement (GL/2017/17) sowie den EBA-
 auch in Bezug von Leistungsbezügen von Dritten. Die Vorgaben              Leitlinien zu Auslagerungen (GL 2019/02). Sie konkretisieren und
 betreffen alle Zahlungs- und E-Geld-Institute im Sinne von § 1 Absatz     interpretieren primär in Abschnitt 9 die maßgebenden
 3 ZAG. Sie finden wie erwartet unmittelbar nach                           aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach § 26 ZAG für
 Veröffentlichung Anwendung, soweit keine Übergangsfristen aus             Auslagerungen und sonstige Fremdbezüge von IT-
 den EBA-Leitlinien maßgebend sind.                                        Dienstleistungen. In Ihrem Anschreiben stellt die BaFin klar, dass
                                                                           eine angemessene und wirksame Umsetzung der ZAIT Vorgaben
 Nachfolgend informieren wir Sie zu den neuen ZAIT im                      den vorbenannten EBA-Leitlinien gleichsteht.
 Themenbereich Dienstleistermanagement.

RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement                                                                                              August 2021
PwC                                                                                                                                              2
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 Überblick Abschnitt 9 ZAIT

 Erleichterungen Gruppen/Finanzverbünde                                                          Zulässigkeit (Ziffer 9.1 – 9.3)
 (Ziffer 9.14)                                                                                   • Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der
 • Einrichtung eines Zentrales Auslagerungsmanagements                                             Geschäftsorganisation nach § 27 ZAG
   auf Gruppen- bzw. Verbundebene                                                                • Befugnis zur Leistungserbringung nach dem
 • Zentrale Vorauswertung der Risikoberichterstattung                                              Sitzland (z.B. Erlaubnis, Zulassung, Registrierung)
 • Gemeinsame Notfallkonzepte                                                                    • Keine Auslagerung von Leitungsaufgaben
                                                                 Gruppen /
                                                                  Finanz-    Zulässigkeit
 Steuerung & Überwachung (Ziffer 9.12, 9.13,                     verbünde                        Abgrenzung Auslagerung/sonstiger
 9.15)                                                                                           Fremdbezug (Ziffer 9.4)
 • Grds. Einrichtung eines zentralen                                                             • Software & Unterstützungsleistungen
                                                         Steuerung                  Abgrenzung   • Betrieb der Software
   Auslagerungsbeauftragten
 • Reportinganforderungen                                                ZAIT                    Risikoanalyse (Ziffer 9.5 – 9.7)
 • Führung Auslagerungsregister
                                                           Weiter-
                                                                                      Risiko-
                                                                                                 • Berücksichtigung Erfassung wesentlicher Risiken
                                                         verlagerung                               inkl. Risiken aus Weiterverlagerungen &
                                                                                      analyse
 Weiterverlagerungen (Ziffer 9.11)                                                                 Risikokonzentrationen
 • Voraussetzungen für zulässige                                                                 • Instituts-/gruppenweit einheitliche Rahmenvorgaben
   Weiterverlagerungen inkl. Vorgaben an die                                                     • Regelmäßige u. anlassbezogene Durchführung
                                                               Beendigung       Vertrag
   Steuerung und Überwachung
                                                                                                 Auslagerungsvertrag (Ziffer 9.8, 9.10)
Beendigung von wesentlichen                                                                      • Ableitung vertraglicher Anforderungen aus
Auslagerungen (Ziffer 9.9)                                                                         Ergebnissen der Risikoanalyse, z.B. in Bezug auf
                                                                                                   Informationsrisiko-, Informationssicherheit-,
• Festlegung von Handlungsoptionen und
                                                                                                   Notfallmanagement, Subunternehmer, Informations-
  Ausstiegsprozessen bei Beendigung
                                                                                                   Prüfungs- und Kontrollrechte
RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement                                                                                                          August 2021
PwC                                                                                                                                                          3
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 Fokus der aufsichtsrechtlichen Beurteilung (I/II)

                         Governance                             Risikoanalyse                           Vertragsgestaltung
                                                                                                                                               Der notwendige
                                                                                                                                             Handlungsbedarf ist
                                                                                                                                              davon abhängig, in
       Einrichtung der Funktion eines              Erforderliche Berücksichtigung der          Abgeleitet aus den Ergebnissen der
       Auslagerungsbeauftragten mit                Ergebnisse der Risikoanalyse vor            Risikoanalyse u.a. Vereinbarungen zum
                                                                                                                                            welchem Umfang, mit
       unmittelbarer Unterstellung an die          Auslagerungsentscheidung und                Informationsrisikomanagement,                welchem Risikogehalt
       Geschäftsleitung, ggf. auch Ansiedlung in   Beachtung der Ergebnisse in der             Informationssicherheitsmanagement,                und welcher
       einer Einheit. Abgestufte Anforderungen     Auslagerungs- und Risikosteuerung.          Notfallmanagement und IT-Betrieb,
       für weniger komplexe Institute.                                                         Ausfall IT-Dienstleister.                     Komplexität Institute
                                                                                                                                            Leistungen von Dritten
       Einrichtung eines zentralen                 Berücksichtigung institutsrelevanter        Berücksichtigung allgemeiner vertraglicher   beziehen. Eine weitere
       Auslagerungsmanagements zur                 Aspekte inkl. Risikokonzentrationen (u.a.   Anforderungen bei wesentlichen                Rolle spielt auch der
       Unterstützung des                           Schutzbedarf bei Datenübermittlung,         Auslagerungen (u.a. Spezifikation,
       Auslagerungsbeauftragten abhängig von       Mehrfachinanspruchnahme Dienstleister,      Weisungs-, Informations- Zugangs-,            aktuelle Reifegrad in
       Art, Umfang und Komplexität                 politische Risiken, Interessenkonflikte     Kontroll- und Prüfungsrechte und, SLA und         Bezug auf ein
       Auslagerungsaktivitäten.                    Weiterverlagerungen).                       KPI, Weiterverlagerung, Datenschutz).
                                                                                                                                             aufsichtskonformes
                                                   Festlegung der Wesentlichkeit
                                                                                                                                                 Dienstleister-
       Berücksichtigung der zentralen Phasen                                                   Berücksichtigung von Standorten inkl. Ort
       Phasen des Lebenszyklus von                 (auszulagernde IT-Aktivität oder IT-        der Durchführung der Dienstleistung,              management.
       Auslagerungen in den                        Prozess) innerhalb der Prozesslandschaft.   anwendbares Recht.
       Organisationsrichtlinien von
       Auslagerungen.

RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement                                                                                                                            August 2021
PwC                                                                                                                                                                            4
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 Fokus der aufsichtsrechtlichen Beurteilung (II/II)

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                        Überwachung                        Auslagerungsregister                         Gruppen bei ZAG und
                                                                                                          Finanzverbünden

       Laufende Überwachung und regelmäßige        Verpflichtung zur Führung eines aktuellen     Möglichkeit der Einrichtung eines
       Qualitätsbeurteilung der Leistungs-         Auslagerungsregisters mit Informationen       zentralen Auslagerungsmanagements auf
       erbringung des Dienstleisters bei           über alle Auslagerungsvereinbarungen.         Gruppen- bzw. Finanzverbünde im Sinne         Erforderlich ist eine
       wesentlichen Auslagerungen anhand           Inhaltliche Mindestanforderungen richten      von § 1 Abs. 6 ZAG bei Beachtung               enge Verzahnung
       vorzuhaltender Kriterien (z.B. KPI, KRI).   sich nach Tz. 54/55 EBA Leitlinien zu         bestimmter Anforderungen.
                                                   Auslagerungen (EBA/GL2019/02).                                                                    zwischen
                                                                                                                                              identifizierten Risiken
       Dokumentation der laufenden Steuerung       Erfassung aller wesentlichen und              Inanspruchnahme von Erleichterungen bei         und abgeleiteten
       und Überwachung von wesentlichen            unwesentlichen Vereinbarungen,                gruppen- und verbundinternen                      Steuerungs-
       Auslagerungen.                              einschließlich der Vereinbarungen             Auslagerungen (z.B. risikomindernde
                                                   innerhalb einer Institutsgruppe oder eines    Berücksichtigung eines einheitlichen und         maßnahmen.
                                                   Finanzverbundes.                              umfassenden Risikomanagements oder
                                                                                                 bei gemeinsamen Notfallkonzepten)

       Berücksichtigung von                        Definition von Kriterien zur Festlegung der   Erweiterung der Möglichkeiten der
       Weiterverlagerungen inkl.                   Wesentlichkeit von teilweisen                 vollständigen Auslagerung des
       Weiterverlagerungsketten bei der            Weiterverlagerungen auf Basis von             Risikocontrollings, der Compliance und der
       Überwachung von Auslagerungen.              Risikoanalysen und ergebnisabhängige          internen Revision auf Schwesterinstitute
                                                   Aufnahme in das Auslagerungsregister.         innerhalb einer Institutsgruppe bei
                                                                                                 Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.

RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement                                                                                                                               August 2021
PwC                                                                                                                                                                               5
3
 PwC Handlungsempfehlungen
                                            Überprüfung des bisherigen                                                  Überprüfung einer
                                            Auslagerungsprozesses                                                       angemessenen Verzahnung von
                                            Der Auslagerungsprozess ist                                                 Risikoanalyse und Ableitung
                                            insbesondere zu überprüfen in Bezug                                         von Steuerungsmaßnahmen
                                            auf Berücksichtigung strategischer                                          Die Risikoanalyse inkl. der aus den
                                            Vorgaben, Aufbau- und                                                       Ergebnissen abzuleitenden
                                            Ablauforganisation,                                                         Steuerungsmaßnahmen ist eines der
                                            Klassifizierungsverfahren,                                                  wichtigsten Steuerungselemente.
                                            Risikoanalyse, Einstufung
                                            Wesentlichkeit, Dokumentation.

                                                  Auslagerungs-                                                               Steuerung und                          Auslagerungs-
            GAP-Analyse                                                                       Vertrag
                                                     prozess                                                                  Überwachung                               register

  Erstellung einer GAP-Analyse                                                    Zügige Herstellung der                                                      Implementierung
  Abgleich der bisher erfolgten                                                   Aufsichtskonformität von                                                    Auslagerungsregister
  Umsetzung nach § 26 ZAG/ZAIT                                                    Auslagerungsverträgen                                                       Die Erstellung eines aktuellen
  anhand einer GAP-Analyse um                                                     Aufsichtskonforme Verträge sind das                                         Auslagerungsregisters mit Informationen
  priorisiert erforderliche Themenfelder                                          Fundament einer aufsichtskonformen                                          über alle Auslagerungsvereinbarungen
  zu identifizieren.                                                              Dienstleistersteuerung.                                                     inkl. als wesentlich eingestufter
                                                                                  Vertragsanpassungen benötigen                                               Weiterverlagerungen (ganz oder
                                                                                  ausreichenden Zeitvorlauf.                                                  teilweise) ist bis zum 31.12.2021
                                                                                                                                                              umzusetzen.

RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement                                                                                                                                                  August 2021
PwC                                                                                                                                                                                                  6
4
 Ihre Ansprechpartner zum Dienstleistermanagement

                                                                       Region Nord                               Region Mitte
                                            Jakob Böhmer                             Christian Konradt
                                            Manager                                  Manager
                                            Tel.: +49 511 5357 5108                  Tel.: +49 69 9585 2232
                                            jakob.boehmer@pwc.com                    Konradt.christian@pwc.com

                                                                                                                 Region West

                                            Karsten Wilop                            Philipp Schulz
                                            Partner                                  Senior Manager
                                            Tel.: +49 211 981-1931                   Tel.: +49 211 981 2296
                                            karsten.wilop@pwc.com                    philipp.schulz@pwc.com

                                                                                                                 Region Süd
                                            Christine Wicker                         Felix van Hoffs
                                            Manager                                  Senior Manager
                                            Tel.: +49 711 25034 5131                 Tel.: +49 89 5790 6204
                                            Christine.Wicker@pwc.com                 felix.van.hoffs@pwc.com

RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement                                                                                       August 2021
PwC                                                                                                                                       7
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