RS 11/2021 Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten - Themenbereich: Auslagerungen und sonstiger ...
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RS 11/2021 Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT) Themenbereich: Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT- Dienstleistungen nach § 26 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) August 2021
Agenda und Einleitung 1 Überblick Abschnitt 9 ZAIT 2 Fokus der aufsichtsrechtlichen Beurteilung 3 PwC Handlungsempfehlungen 4 Ihre Ansprechpartner Mit dem am 16. August 2021 veröffentlichten Rundschreiben Die ZAIT orientieren sich an den (IT-) Anforderungen für „Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Banken (MaRisk, BAIT) und beinhalten insbesondere die EBA- Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT)“ konkretisiert die BaFin Anforderungen aus den EBA-Leitlinien für IKT und erstmalig die aufsichtlichen Anforderungen speziell für diese Institute Sicherheitsrisikomanagement (GL/2017/17) sowie den EBA- auch in Bezug von Leistungsbezügen von Dritten. Die Vorgaben Leitlinien zu Auslagerungen (GL 2019/02). Sie konkretisieren und betreffen alle Zahlungs- und E-Geld-Institute im Sinne von § 1 Absatz interpretieren primär in Abschnitt 9 die maßgebenden 3 ZAG. Sie finden wie erwartet unmittelbar nach aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach § 26 ZAG für Veröffentlichung Anwendung, soweit keine Übergangsfristen aus Auslagerungen und sonstige Fremdbezüge von IT- den EBA-Leitlinien maßgebend sind. Dienstleistungen. In Ihrem Anschreiben stellt die BaFin klar, dass eine angemessene und wirksame Umsetzung der ZAIT Vorgaben Nachfolgend informieren wir Sie zu den neuen ZAIT im den vorbenannten EBA-Leitlinien gleichsteht. Themenbereich Dienstleistermanagement. RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement August 2021 PwC 2
1 Überblick Abschnitt 9 ZAIT Erleichterungen Gruppen/Finanzverbünde Zulässigkeit (Ziffer 9.1 – 9.3) (Ziffer 9.14) • Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der • Einrichtung eines Zentrales Auslagerungsmanagements Geschäftsorganisation nach § 27 ZAG auf Gruppen- bzw. Verbundebene • Befugnis zur Leistungserbringung nach dem • Zentrale Vorauswertung der Risikoberichterstattung Sitzland (z.B. Erlaubnis, Zulassung, Registrierung) • Gemeinsame Notfallkonzepte • Keine Auslagerung von Leitungsaufgaben Gruppen / Finanz- Zulässigkeit Steuerung & Überwachung (Ziffer 9.12, 9.13, verbünde Abgrenzung Auslagerung/sonstiger 9.15) Fremdbezug (Ziffer 9.4) • Grds. Einrichtung eines zentralen • Software & Unterstützungsleistungen Steuerung Abgrenzung • Betrieb der Software Auslagerungsbeauftragten • Reportinganforderungen ZAIT Risikoanalyse (Ziffer 9.5 – 9.7) • Führung Auslagerungsregister Weiter- Risiko- • Berücksichtigung Erfassung wesentlicher Risiken verlagerung inkl. Risiken aus Weiterverlagerungen & analyse Weiterverlagerungen (Ziffer 9.11) Risikokonzentrationen • Voraussetzungen für zulässige • Instituts-/gruppenweit einheitliche Rahmenvorgaben Weiterverlagerungen inkl. Vorgaben an die • Regelmäßige u. anlassbezogene Durchführung Beendigung Vertrag Steuerung und Überwachung Auslagerungsvertrag (Ziffer 9.8, 9.10) Beendigung von wesentlichen • Ableitung vertraglicher Anforderungen aus Auslagerungen (Ziffer 9.9) Ergebnissen der Risikoanalyse, z.B. in Bezug auf Informationsrisiko-, Informationssicherheit-, • Festlegung von Handlungsoptionen und Notfallmanagement, Subunternehmer, Informations- Ausstiegsprozessen bei Beendigung Prüfungs- und Kontrollrechte RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement August 2021 PwC 3
2 Fokus der aufsichtsrechtlichen Beurteilung (I/II) Governance Risikoanalyse Vertragsgestaltung Der notwendige Handlungsbedarf ist davon abhängig, in Einrichtung der Funktion eines Erforderliche Berücksichtigung der Abgeleitet aus den Ergebnissen der Auslagerungsbeauftragten mit Ergebnisse der Risikoanalyse vor Risikoanalyse u.a. Vereinbarungen zum welchem Umfang, mit unmittelbarer Unterstellung an die Auslagerungsentscheidung und Informationsrisikomanagement, welchem Risikogehalt Geschäftsleitung, ggf. auch Ansiedlung in Beachtung der Ergebnisse in der Informationssicherheitsmanagement, und welcher einer Einheit. Abgestufte Anforderungen Auslagerungs- und Risikosteuerung. Notfallmanagement und IT-Betrieb, für weniger komplexe Institute. Ausfall IT-Dienstleister. Komplexität Institute Leistungen von Dritten Einrichtung eines zentralen Berücksichtigung institutsrelevanter Berücksichtigung allgemeiner vertraglicher beziehen. Eine weitere Auslagerungsmanagements zur Aspekte inkl. Risikokonzentrationen (u.a. Anforderungen bei wesentlichen Rolle spielt auch der Unterstützung des Schutzbedarf bei Datenübermittlung, Auslagerungen (u.a. Spezifikation, Auslagerungsbeauftragten abhängig von Mehrfachinanspruchnahme Dienstleister, Weisungs-, Informations- Zugangs-, aktuelle Reifegrad in Art, Umfang und Komplexität politische Risiken, Interessenkonflikte Kontroll- und Prüfungsrechte und, SLA und Bezug auf ein Auslagerungsaktivitäten. Weiterverlagerungen). KPI, Weiterverlagerung, Datenschutz). aufsichtskonformes Festlegung der Wesentlichkeit Dienstleister- Berücksichtigung der zentralen Phasen Berücksichtigung von Standorten inkl. Ort Phasen des Lebenszyklus von (auszulagernde IT-Aktivität oder IT- der Durchführung der Dienstleistung, management. Auslagerungen in den Prozess) innerhalb der Prozesslandschaft. anwendbares Recht. Organisationsrichtlinien von Auslagerungen. RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement August 2021 PwC 4
2 Fokus der aufsichtsrechtlichen Beurteilung (II/II) Erleichterungen für Überwachung Auslagerungsregister Gruppen bei ZAG und Finanzverbünden Laufende Überwachung und regelmäßige Verpflichtung zur Führung eines aktuellen Möglichkeit der Einrichtung eines Qualitätsbeurteilung der Leistungs- Auslagerungsregisters mit Informationen zentralen Auslagerungsmanagements auf erbringung des Dienstleisters bei über alle Auslagerungsvereinbarungen. Gruppen- bzw. Finanzverbünde im Sinne Erforderlich ist eine wesentlichen Auslagerungen anhand Inhaltliche Mindestanforderungen richten von § 1 Abs. 6 ZAG bei Beachtung enge Verzahnung vorzuhaltender Kriterien (z.B. KPI, KRI). sich nach Tz. 54/55 EBA Leitlinien zu bestimmter Anforderungen. Auslagerungen (EBA/GL2019/02). zwischen identifizierten Risiken Dokumentation der laufenden Steuerung Erfassung aller wesentlichen und Inanspruchnahme von Erleichterungen bei und abgeleiteten und Überwachung von wesentlichen unwesentlichen Vereinbarungen, gruppen- und verbundinternen Steuerungs- Auslagerungen. einschließlich der Vereinbarungen Auslagerungen (z.B. risikomindernde innerhalb einer Institutsgruppe oder eines Berücksichtigung eines einheitlichen und maßnahmen. Finanzverbundes. umfassenden Risikomanagements oder bei gemeinsamen Notfallkonzepten) Berücksichtigung von Definition von Kriterien zur Festlegung der Erweiterung der Möglichkeiten der Weiterverlagerungen inkl. Wesentlichkeit von teilweisen vollständigen Auslagerung des Weiterverlagerungsketten bei der Weiterverlagerungen auf Basis von Risikocontrollings, der Compliance und der Überwachung von Auslagerungen. Risikoanalysen und ergebnisabhängige internen Revision auf Schwesterinstitute Aufnahme in das Auslagerungsregister. innerhalb einer Institutsgruppe bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement August 2021 PwC 5
3 PwC Handlungsempfehlungen Überprüfung des bisherigen Überprüfung einer Auslagerungsprozesses angemessenen Verzahnung von Der Auslagerungsprozess ist Risikoanalyse und Ableitung insbesondere zu überprüfen in Bezug von Steuerungsmaßnahmen auf Berücksichtigung strategischer Die Risikoanalyse inkl. der aus den Vorgaben, Aufbau- und Ergebnissen abzuleitenden Ablauforganisation, Steuerungsmaßnahmen ist eines der Klassifizierungsverfahren, wichtigsten Steuerungselemente. Risikoanalyse, Einstufung Wesentlichkeit, Dokumentation. Auslagerungs- Steuerung und Auslagerungs- GAP-Analyse Vertrag prozess Überwachung register Erstellung einer GAP-Analyse Zügige Herstellung der Implementierung Abgleich der bisher erfolgten Aufsichtskonformität von Auslagerungsregister Umsetzung nach § 26 ZAG/ZAIT Auslagerungsverträgen Die Erstellung eines aktuellen anhand einer GAP-Analyse um Aufsichtskonforme Verträge sind das Auslagerungsregisters mit Informationen priorisiert erforderliche Themenfelder Fundament einer aufsichtskonformen über alle Auslagerungsvereinbarungen zu identifizieren. Dienstleistersteuerung. inkl. als wesentlich eingestufter Vertragsanpassungen benötigen Weiterverlagerungen (ganz oder ausreichenden Zeitvorlauf. teilweise) ist bis zum 31.12.2021 umzusetzen. RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement August 2021 PwC 6
4 Ihre Ansprechpartner zum Dienstleistermanagement Region Nord Region Mitte Jakob Böhmer Christian Konradt Manager Manager Tel.: +49 511 5357 5108 Tel.: +49 69 9585 2232 jakob.boehmer@pwc.com Konradt.christian@pwc.com Region West Karsten Wilop Philipp Schulz Partner Senior Manager Tel.: +49 211 981-1931 Tel.: +49 211 981 2296 karsten.wilop@pwc.com philipp.schulz@pwc.com Region Süd Christine Wicker Felix van Hoffs Manager Senior Manager Tel.: +49 711 25034 5131 Tel.: +49 89 5790 6204 Christine.Wicker@pwc.com felix.van.hoffs@pwc.com RS 11/2021 ZAIT - Dienstleistermanagement August 2021 PwC 7
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