(SBV) Schnittstelle für den Datenaustausch für das automatisierte Auskunftsverfahren nach 112 Telekommunikationsgesetz zwischen der ...
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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Schnittstelle für den Datenaustausch für das automatisierte Auskunftsverfahren nach § 112 Telekommunikationsgesetz zwischen der Bundesnetzagentur und den Verpflichteten (SBV)
Herausgegeben von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Postfach 80 01 55003 Mainz Stand: 2014-07-18
SBV Inhaltsverzeichnis 1 Abkürzungsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Übergangsregelung 3 3 Sicherheitsmaßnahmen 4 3.1 Allgemeines 4 3.2 SINA Grundlagen 4 3.3 SINA Boxen 5 3.4 Hochverfügbarkeit 6 3.5 Smartcards 6 3.6 Übermittlungsverfahren 6 3.7 Testverfahren 7 4 Protokolle und Zugangsverfahren 8 5 Datenaustausch 10 5.1 Anfragegestaltung 10 5.2 Regelungen für die Auswertung von Anfragen 11 5.3 Antwort der Verpflichteten 13 6 Schlussbetrachtung 16 6.1 Ausgabenübersicht 16 Anhang A (normativ) 17 Anhang A-1 - Schaubild der IP-Konfiguration 17 Anhang A-2 - Definition der Feldbeschreibungen einer Anfrage 18 Anhang A-3 - Definition der Feldbeschreibungen einer Antwort 19 Anhang A-4 - Aufbau der Daten-Dateien 21 Anhang A-5 - Verwendeter ANSI-Code Zeichensatz 22 Anhang B (informativ) 23 Anhang B-1 - Zuordnung der Beispiele 23 Anhang B-2 - Beispiel einer Anfrage nach Namen und Anschrift 24 *Hinweis für alle Beispiele: Da keine Jokerzeichen eingesetzt werden, entfällt die Vorgabe der maximal zu übermittelnden Datensätze und das Feld ist ohne Bedeutung und kann ignoriert werden. 24 Anhang B-3 - Beispiel einer Anfrage nach einer Rufnummer 25 Anhang B-4 - Antwort der Verpflichteten mit einem Treffer 26 Anhang B-5 - Antwort der Verpflichteten mit mehreren Treffern 27 Anhang B-6 - Antwort der Verpflichteten bei Providern 28 Anhang B-7 - Antwort der Verpflichteten ohne Treffer 29 Anhang B-8 - Herstellerinfo zu SINA 30 Anhang B-9 - Ansprechpartner, Testdaten, Verfahren 31 Anhang B-10 - Fragebogen Verpflichtete 32 Stand: 2014-07-18 Seite i
SBV 1 Abkürzungsverzeichnis ANSI American National Standards Institute AVG Authentisierungs- und Verschlüsselungsgerät BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik CA Certification Authority CMP Certificate Management Protocol DKL Dringlichkeitsklasse DV Datenverarbeitung EOF End of File EOT End of Transmission (Block) FTP File Transfer Protocol HSB Hot - Standby IPSec Internet Protocol Security ISDN Integrated Services Digital Network = Diensteintegrierendes digitales Telekommunikationsnetz ISP Internet Service Provider LDAP Lightweight Directory Access Protocol PLZ Postleitzahl RFC Request for Comments RV-Header Regulierungsbehörde-Verpflichtete-Header SBV Schnittstelle für den Datenaustausch für das automatisierte Auskunfts verfahren zwischen der Bundesnetzagentur und den Verpflichteten SINA Sichere Inter-Netzwerk-Architektur TCP Transmission Control Protocol TKG Telekommunikationsgesetz VPN Virtual Private Network Stand: 2014-07-18 Seite 1
SBV 2 Einführung Das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das an die Stelle des TKG vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) getreten ist, bildet den Rechtsrahmen für die Liberalisierung im Bereich der Telekommunikation. Nach § 2 Absatz 2 Nr. 9 TKG ist ein Ziel der Regulierung auch die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit. In § 112 TKG, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 30.05.2012 (BGBl. I S. 958), ist eine Regelung über die automatisierte Beauskunftung von Rufnummern bzw. anderen Anschlusskennungen und zugehörigen Bestandsdaten der Kunden an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden enthalten. Die Erhebungspflicht für die Kundendaten ist in § 111 TKG geregelt. Danach hat, wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, für das Auskunftsverfahren nach § 112 TKG bestimmte Daten zu erheben. Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat die Daten gemäß § 112 TKG in elektronischen Kundendateien zu speichern. Die Kundendateien sind von den Verpflichteten auf dem neuesten ihnen bekannten Stand verfügbar zu halten (§ 111 TKG), sodass die Bundesnetzagentur jederzeit einzelne Daten oder Datensätze in einem von ihr vorgegebenen automatisierten Verfahren abrufen kann (§ 112 TKG). Die Verpflichteten haben durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihnen Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen können. Außerdem haben die Verpflichteten alle dafür notwendigen technischen Vorkehrungen auf ihre Kosten zu treffen, das umfasst neben allen technischen Geräten auch die Einrichtung eines geeigneten Telekommunikationsanschlusses und die laufende Bereitstellung dieser Einrichtungen. Im automatisierten Verfahren werden die Daten von den berechtigten Stellen nicht direkt bei den Verpflichteten abgefragt. Diese Aufgabe übernimmt ausschließlich die Bundesnetzagentur als Bindeglied zwischen den berechtigten Stellen und den Verpflichteten. Hierzu ruft die Bundesnetzagentur die gespeicherten Daten oder Datensätze in einem von ihr vorgegebenen automatisierten Verfahren bei den Verpflichteten ab (§ 112 TKG) und übermittelt diese ohne inhaltliche Kenntnisnahme oder Prüfung an die ersuchende Stelle. Diese Daten werden bei der Bundesnetzagentur nach Abruf sofort doppelt verschlüsselt für ein Kalenderjahr gespeichert und nach Ablauf gelöscht. Ein Schlüssel liegt bei der Bundesnetzagentur, der andere bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Auf diese Weise ist ausschließlich gemeinsam mit dem BfDI eine nachträgliche Kontrolle zu Datenschutzzwecken möglich, § 112 Absatz 4 Satz 3 TKG. Im Einzelnen werden derzeit automatisiert abgefragt: Rufnummer, Namen und Anschrift des Anschlussinhabers, oder des Anschlusses, Bei portierten Rufnummern die Portierungskennung des aktuellen Netzbetreibers. Zur Festlegung des Verfahrensablaufs für das automatisierte Auskunftsverfahren bei den verpflichteten Unternehmen (Verpflichteten) hat die Bundesnetzagentur auf der Grundlage des § 90 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) eine Schnittstellenbeschreibung bekanntgegeben. § 112 Abs. 3 TKG in der aktuellen Fassung sieht vor, dass der Verordnungsgeber in einer Rechtsverordnung detaillierte Vorgaben zum Stand: 2014-07-18 Seite 2
SBV automatisierten Auskunftsverfahren trifft, deren technische Einzelheiten die Bundesnetzagentur in einer Technischen Richtlinie (TR) vorgibt, die bei Bedarf an den Stand der Technik anzupassen ist. Da in der Verordnung wichtige Weichenstellungen getroffen werden sollen, sollte die Technische Richtlinie nicht vor der Rechtsverordnung erlassen werden. Entsprechend hat der Gesetzgeber in § 150 Abs. 10 Satz 3 TKG geregelt, dass bis zum Erlass der Technischen Richtlinie gemäß § 112 Abs. 3 Satz 3 die Schnittstellenbeschreibung an deren Stelle tritt. Mit dem hier vorliegenden Dokument wird die Schnittstellenbeschreibung gemäß § 112 Abs. 3 Satz 3 TKG an den Stand der Technik angepasst, da es bisher keine Rechtsverordnung und damit auch keine technische Richtlinie gibt. Gleichzeitig besteht jedoch der Bedarf, die geltende technische Regelung zur Schnittstelle an den Stand der Technik anzupassen, da die bisher verwendete ISDN-Technik mittelfristig nicht mehr verwendbar sein wird. Das ist somit das wesentliche Merkmal dieser aktualisierten Fassung. Ebenso ist daher notwendig geworden, eine neue Verschlüsselungstechnik einzuführen. Statt der bisher verwendeten AVG, die auf ISDN-Technik basierten, wird zur Absicherung künftig auf die einzige vom BSI zertifizierte und für die Verwendung in der Bundesverwaltung empfohlene Verschlüsselungslösung mittels SINA-Technologie zurückgegriffen werden. Im Auftrag des BSI hat der Hersteller secunet Security Networks AG die „Sichere Inter-Netzwerk- Architektur“ SINA entwickelt, die der sicheren Bearbeitung, Speicherung und Übertragung von Verschlusssachen (VS) sowie anderen sensiblen Daten dient. Es kommen daher so genannte SINA-Boxen zum Einsatz. Auf diese neue Übertragungstechnik setzt unverändert das bisherige Auskunftsverfahren auf, das im Wesentlichen bereits in der bisherigen SARV beschrieben ist. 2.1 Übergangsregelung Die vorliegende Regelung löst die SARV Version vom Stand September 1997 nebst zugehörigen Rundschreiben ab und tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur in Kraft. Neue Verfahrensteilnehmer werden ab sofort und bestehende innerhalb einer Übergangsfrist von drei Jahren gemäß dieser Neuregelung angeschlossen. Diese Frist orientiert sich an § 112 Abs. 3 Satz 5 TKG. Die Schnittstellenbeschreibung als Stellvertreter für die Technische Richtlinie nach § 112 Abs. 3 Satz 3 TKG muss, ebenso wie dies für die TR vorgesehen ist, an den Stand der Technik angepasst werden. Das regelt § 112 Abs. 3 Satz 5 in Verbindung mit § 150 Abs. 10 Satz 3 TKG. In einem solchen Fall haben bestehende mängelfreie technische Einrichtungen eine Umsetzungsfrist von drei Jahren. Stand: 2014-07-18 Seite 3
SBV 3 Sicherheitsmaßnahmen 3.1 Allgemeines Jede Verbindungsmöglichkeit zwischen DV-Anlagen und dem öffentlichem Netz kann eine Schwachstelle in der Sicherheitsarchitektur darstellen. Dies gilt sowohl für die DV-Anlagen der Bundesnetzagentur als auch für die Zugänge zu den DV-Anlagen der Verpflichteten. Ziel der hier beschriebenen Sicherungsmaßnahmen ist es, für alle an dem hier beschriebenen Verfahren Beteiligten einen sehr hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. In der Begründung zum TKG wird gefordert, dass das von der Bundesnetzagentur vorzugebende Verfahren zum automatisierten Datenabruf sicherstellen muss, dass Versuche Nichtberechtigter, in die Kundendateien einzudringen, erfolglos sind. Um dieser Sicherheitsproblematik für alle Beteiligten Rechnung zu tragen, hat die Bundesnetzagentur ein mehrstufiges Sicherungsverfahren vorgesehen. Virtuelle private Netze (VPN) gewähren eine anwendungsunabhängige Möglichkeit zur kryptografischen Sicherung der übertragenen Daten auf Netzebene. Das VPN ist innerhalb des öffentlichen IP-Netz (Internet) eingebettet, daher können unabhängig von höheren Protokollen (HTTP, FTP) die Netze von Verpflichteten mit denen der Bundesnetzagentur sicher verbunden werden. Um die Verbindung abhör- und manipulationssicher zu gestalten, wird außerdem die Verbindung der VPN-Partner verschlüsselt und authentisiert. Auf Basis des IPSec-Standards wurde vom BSI die Sichere Inter-Netzwerk-Architektur entwickelt (SINA), die u.a. für die Übertragung von Verschlusssachen der Einstufung VS-NfD zugelassen ist. 3.2 SINA Grundlagen Die Netze der Verpflichteten und die der Bundesnetzagentur werden als sichere Netze betrachtet, die über ein als unsicher eingestuftes Netz (Internet) miteinander verbunden werden. Die VPN-Verbindungen bleiben permanent bestehen und bilden ein logisch zusammenhängendes gesichertes Gesamtnetz. Verpflichteter Internet Bundesnetzagentur Standort 1 Standort 2 Das Netz der Bundesnetzagentur besteht aus den Teilnetzen zweier Standorte. Ein schematischer Aufbau ist in Anlage A-1 dargestellt. Stand: 2014-07-18 Seite 4
SBV Die oben genannte VPN-Verbindung bei den Verpflichteten dient ausschließlich dem Datenaustausch mit der Bundesnetzagentur. Anderweitig darf die Verbindung nicht genutzt werden. Verbindungen zwischen den Verpflichteten untereinander sind nicht möglich. Zur Teilnahme am Automatisierten Auskunftsverfahren muss der Verpflichtete Angaben zu organisatorischen und technischen Fragen liefern, wie u.a. Ansprechpartner für das manuelle Auskunftsverfahren nach § 113 TKG (Anlage B-10). Je Verpflichteten muss eine gesamtverantwortliche Person benannt werden. Außerdem wird eine weitere, für die CA verantwortliche Person benannt. Diese Person und ggf. eine Vertretung müssen eine Identitätsprüfung durchlaufen, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Die abschließend registrierten Personen bzw. die/der Gesamtverantwortliche des Verpflichteten sind berechtigt, Konfigurationen zu bestimmen und alle notwendigen Informationen zu erhalten. Die Richtigkeit der Angaben, Umsetzung und Betrieb der teilnehmerseitigen Konfiguration liegt ausschließlich in der Verantwortung des Verpflichteten. Jegliche Änderung ist von den Verpflichteten unverzüglich bekannt zu geben. Die Bundesnetzagentur behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen am Registrierungsverfahren einzuführen. 3.3 SINA Boxen Die Sicherheit gegen unerlaubte Zugriffe auf die DV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur und den Verpflichteten wird u.a. durch SINA Boxen gewährleistet. Sie ersetzen die ISDN- basierten AVG Produkte. Die SINA Boxen fungieren als VPN Gateway an den Verbindungspunkten zwischen den Netzen der Verpflichteten und der Bundesnetzagentur. Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz und zur Sicherheit der IT-Systeme, die der Erfüllung der Verpflichtungen des § 112 TKG und aller mitgeltenden Regelungen dienen, gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Zu den Funktionen der SINA Box gehören: Ver- und Entschlüsselung der Daten Authentisierung der Daten („elektronische Unterschrift“) Check auf Korrektheit der Authentisierung Routing der IP-Pakete Die SINA Boxen besitzen Schnittstellen zu verschiedenen Netzen, deren IP-Adressbereiche voneinander getrennt sind. Die Schnittstelle zum öffentlichen, unsicheren Netz wird als „schwarze Schnittstelle“ und die zum internen, sicheren Netz als „rote Schnittstelle“ bezeichnet. Die schwarze Schnittstelle für den Wirkverkehr wird immer als eth0, die rote Schnittstelle für den Wirkverkehr als eth1 bezeichnet. Die Adressen für das interne, sichere Netz werden ausschließlich von der Bundesnetzagentur vorgegeben und liegen im Adressbereich 172.18.x.y/28. Die Subnetzmaske beträgt immer 255.255.255.240 und ermöglicht somit die feste Vergabe von bis zu 14 Endgeräte-Adressen. Die Aufteilung der internen IP-Adressen lautet wie folgt: 1. Adresse: FTP-/Applikationsserver 12. Adresse: Syslog-Server Teilnehmer* 2.-4. Adresse: Reserve 13. Adresse: Reserve 5.-11. Adresse: Frei 14. Adresse: eth1 Wirkverkehr Stand: 2014-07-18 Seite 5
SBV *Hinweis: Der Betrieb eines Syslog-Servers beim Teilnehmer ist verpflichtend. Näheres hierzu sowie weiterführende Informationen zu Merkmalen und Bezug von SINA Boxen sind in der Anlage B-8 aufgeführt. 3.4 Hochverfügbarkeit Um die Erreichbarkeit der Infrastruktur des Verpflichteten im Falle von Gerätefehlern sicherzustellen, kann eine SINA Box optional mit einem zweiten, weitgehend identisch konfigurierten Gerät kombiniert werden. Der Betrieb zweier redundanter SINA Boxen in Master/Slave-Konfiguration wird auch „Hot-Standby“ (HSB) genannt. Bei Ausfall einer Box übernimmt das jeweils andere Gerät dessen Funktionen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments werden zwei HSB-Optionen empfohlen, die so genannte HSB Version 1 und die HSB Version 2. Außerdem hat der Verpflichtete dafür zu sorgen, dass eine Hotline und Ansprechpartner für das Verfahren im Falle von Störungen eingerichtet und benannt werden (siehe Fragebogen B-10). Die Erreichbarkeit innerhalb und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten muss gewährleistet werden. 3.5 Smartcards Die Konfiguration einer oder mehrerer SINA Boxen wird direkt auf einer Smartcard gespeichert bzw. per VPN-Verbindung vom Verzeichnisdienst der Systemverwaltung bei der Bundesnetzagentur gelesen. Die Smartcards müssen vom Hersteller der SINA Box bezogen werden und sind ausschließlich der Bundesnetzagentur zur Konfiguration zur Verfügung zu stellen. Nur registrierte Personen sind berechtigt, Smartcards zu beantragen, deren Konfiguration zu bestimmen und zum Betrieb ihres Teilnetzes notwendige Informationen der anderen Teilnetze zu erhalten. Smartcards müssen gegen Missbrauch durch Unbefugte geschützt werden und dürfen nur an die mit dem Betrieb bzw. der Administrierung betrauten Personen weitergegeben werden. Ohne die Smartcard kann eine SINA Box nicht hochgefahren werden. Es wird empfohlen, eine identisch konfigurierte Reservekarte erstellen zu lassen. Erst nach dem Hochfahren erhält die SINA Box weitere Konfigurationsdaten durch Zugriff auf das LDAP-Verzeichnis, welches ein Teil des SINA Managements ist und durch die Bundesnetzagentur betrieben wird. Eine weitere Komponente stellt die CA dar, die die automatische Zertifikatserneuerung mittels LDAP veranlasst. 3.6 Übermittlungsverfahren Die Bundesnetzagentur übermittelt das Auskunftsbegehren der berechtigten Stellen an die jeweils Verpflichteten durch das Übertragen von Daten. Im nachfolgenden wird dieser Prozess als Anfrage bezeichnet. Die Übertragung der Daten der Anfrage erfolgt mittels Dateitransfer per FTP vom Server der Bundesnetzagentur auf den Server des Verpflichteten. Mehrere vorliegende Anfragedateien können in einer FTP-Sitzung gebündelt werden. Nach dem Absetzen der letzten Anfragedatei wird die FTP-Sitzung beendet. Der Verpflichtete bildet aus den übertragenen Daten einer Anfrage eine Abfrage in seinen Datenbeständen. Stand: 2014-07-18 Seite 6
SBV Das Ergebnis dieser Abfrage, im Weiteren Antwort genannt, wird von dem Verpflichteten wiederum per FTP zu dem Server der Bundesnetzagentur übermittelt, von dem die zugehörige Anfrage kam. Hierzu wird vom Server des Verpflichteten eine FTP-Sitzung zum Server der Bundesnetzagentur aufgebaut. Innerhalb der Sitzung sind nach Möglichkeit alle vorliegenden Antworten zu übermitteln. Nach Abschluss der Datenübertragung ist die Sitzung unverzüglich wieder abzubauen und es sind ggf. noch gespeicherte Anfrage- oder Antwortdateien zu löschen. Die Abfrage bei einem Verpflichteten muss gemäß TKG auf Seiten des Verpflichteten so erfolgen, dass aus den gespeicherten Protokolldaten keine Rückschlüsse auf die personenbezogenen Daten der Anfrage oder Antwort gezogen werden können. Daher darf keine Protokollierung der Abfragebearbeitung im Rechnersystem des Verpflichteten durchgeführt werden, zu Ausnahmen siehe Kapitel 5.3. Falls beim Verpflichteten Fehler auftreten, wird die entsprechende Anfrage nach Rücksprache vom Verpflichteten gelöscht. Die Art und Weise der Rückübermittlung wird ebenfalls in Kapitel 5.3 näher beschrieben. 3.7 Testverfahren Das grundsätzliche Vorgehen zum Testen, insbesondere vor Aufnahme des Wirkbetriebes, ist im Anhang B-9 beschrieben. Stand: 2014-07-18 Seite 7
SBV 4 Protokolle und Zugangsverfahren Für die Kopplung der Netze der Bundesnetzagentur mit denen der Verpflichteten ist, wie bereits beschrieben, das Internet Protokoll vorgesehen. Innerhalb des VPN kommt derzeit IPv4 zum Einsatz. Ab Ende 2015 ist bei Bedarf eine internetseitige Anbindung von Verpflichteten auch durch IPv6 realisierbar. Die Kopplung der DV-Anlagen mit dem Internet erfolgt in der Bundesnetzagentur über Router bzw. Gateways, die ausschließlich für diesen Einsatz genutzt werden. Die Verpflichteten entscheiden in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, welche Geräte bei ihnen eingesetzt werden. Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Geräte mit denen der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten. Die Kommunikation zwischen den Netzen mit verschiedener Hardware-Architektur und Betriebssystemen basiert auf der TCP/IP-Protokollfamilie (Transmission Control Protocol / Internet Protocol). Innerhalb des VPN-Tunnels wird für administrative Zwecke ICMP und zur Dateiübertragung FTP verwendet. Der Verpflichtete muss mindestens eine öffentliche, d.h. eindeutig in Deutschland zugeordnete IP-Adresse besitzen, die im Verfahren genutzt wird. Außerdem ist es erforderlich, dass die jeweiligen IP-Adressen auf sicheren Kommunikationswegen gegenseitig bekannt gegeben werden. Die Mindestanzahl der verwendeten öffentlichen IP-Adressen richtet sich nach der geplanten Konfiguration mit oder ohne HSB-Option und kann nach derzeitigem Stand der Technik bis zu drei öffentliche, aufeinander folgende IP-Adressen erforderlich machen. Außerdem werden noch die zugehörige (öffentliche) IP-Adresse des der SINA Box zugeordneten Gateways und die Subnetzmaske des IP-Netzes benötigt, in dem die Gateway-Adresse und die öffentliche Adresse der SINA Box liegen. Der Verpflichtete muss die im Anhang A-1 im Schaubild festgelegte teilnehmerseitige Anbindung vollständig erfüllen. Der zu erstellende Konfigurationsausdruck der Bundesnetzagentur enthält alle dafür benötigten Angaben. Für den Zugang zu ihren DV-Anlagen richten die Verpflichteten den Abfragestellen der Bundesnetzagentur Zugangsberechtigungen ein. Diese Zugangsberechtigung darf nur das Absetzen der Anfrage ermöglichen. Der Verpflichtete erhält von der Bundesnetzagentur die Loginnamen und die Passworte für diesen Zugang. Die Abfrage erfolgt durch die Übertragung einer Daten-Datei. Der Name dieser Datei wird mittels alphanumerischer Zeichen gebildet aus: Kombination von drei Großbuchstaben, die die Bundesnetzagentur jedem einzelnen Verpflichteten zuteilt, einer internen Kennziffer der Bundesnetzagentur, vier weiteren Ziffern, die als vierstelliger Zähler das Unterscheidungskriterium für die einzelnen Anfrage-Files bilden und dem Abschluss des Dateinamens mit einem Punkt, gefolgt von den drei Großbuchstaben "TXT" als Dateierweiterung. Somit könnte der Name z.B. "XXX21234.TXT" lauten. Stand: 2014-07-18 Seite 8
SBV Der Austausch von Daten stellt eine zentrale Anforderung bei der Zusammenschaltung mehrerer DV-Anlagen dar. Die Vielfalt der am Markt befindlichen Computertypen macht den Einsatz eines herstellerunabhängigen Standards notwendig. Das für den Datenaustausch einzusetzende File-Transfer-Protokoll (FTP im „Active Mode“) bietet u.a. die Möglichkeit, Dateien unabhängig von Hard- und Software zu übertragen bzw. auszutauschen. Im FTP sind die Reihenfolge bestimmter Kommandos und deren Bestätigungen festgelegt. Die Art und Weise, wie diese Regeln in einem System implementiert werden, ergibt sich aus den Anforderungen des RFC 959. Eine ggf. dazwischengeschaltete Firewall ist insbesondere beim vorgeschriebenen aktiven FTP entsprechend zu konfigurieren. Es müssen folgende Kommunikationen möglich sein: Verbindungsaufbau, Anmelden mit Benutzername und Passwort, Übertragen von Dateien und Verbindungsabbau. FTP-Befehle, die nicht die o.g. Kommunikation betreffen, werden ignoriert bzw. abgewiesen (z.B. dir, ls…). Die Dateien werden in das jeweilige zugeordnete "Homeverzeichnis" übermittelt. Um die Verarbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen, können alle bei der Gegenstelle vorhandenen Antwortdateien innerhalb einer FTP-Sitzung zurückgesandt werden. Mehr als eine FTP-Verbindung je Gegenstelle ist nicht zulässig. Die SINA Boxen sind so konfiguriert, dass die für das VPN notwendige IP-Verbindung konstant aufrechterhalten wird, ggf. durch sofortigen Wiederaufbau nach einer Verbindungsunterbrechung. Bei unvorhergesehener Unterbrechung einer FTP-Verbindung oder Datenübertragung ist die Verbindung sofort wiederaufzubauen und selbstständig fortzusetzen. Grundsätzlich dürfen Antworten ausschließlich an den anfragenden Standort zurückgesandt werden. Jeder an dem Verfahren Beteiligte hat in seinem Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Antwortzeiten gemäß Kapitel 5.3 eingehalten werden. Stand: 2014-07-18 Seite 9
SBV 5 Datenaustausch 5.1 Anfragegestaltung Wie bereits beschrieben, erfolgt eine Anfrage in Form der Übermittlung einer Daten-Datei. Der Aufbau einer Daten-Datei ist in Anhang A-2 ersichtlich. Die einzelnen Datenfelder werden mit Semikolon (;) getrennt. Der gesamte Datensatz wird mit "Carriage Return" und "Line Feed" abgeschlossen. Je Anfrage wird eine Daten-Datei übermittelt. Der Aufbau ist für alle unterschiedlichen Anfragearten gleich. Die auszutauschenden Daten werden mit Hilfe des ANSI-Zeichensatzes (siehe Tabelle in Anhang A-5) kodiert. Andere als die in dieser Tabelle erlaubten Zeichen müssen unterdrückt werden. Aus dieser Daten-Datei bildet der Verpflichtete eine Abfrage in seiner Datenbank. Die in die Felder eingetragenen Daten gelten als Suchkriterium. Für die Suche gelten die in Kapitel 5.2 angeführten Regeln. Der Aufbau der verschiedenen Anfragen ist in den Anhängen B-2 und B-3 beispielhaft beschrieben. Für die Zuordnung der Anfrage wird jeder Anfrage ein sogenannter RV-Header (Regulierungsbehörde-Verpflichtete-Header) vorangestellt. Dieser RV-Header beinhaltet: eine eindeutige Zuordnungskennzeichnung, eine Kennung der Abfragestelle, die Kennziffer für die Unterscheidung der Dringlichkeitsklassen und die Vorgabe der maximal zu übermittelnden Datensätze.* *Hinweis: Da keine Jokerzeichen eingesetzt werden, entfällt die Vorgabe der maximal zu übermittelnden Datensätze und das Feld ist ohne Bedeutung und kann ignoriert werden. Aus Gründen der Kompatibilität wird in diesem Feld weiterhin eine „1“ übermittelt. Aus der Standort-Kennung der Abfragestelle bestimmt die DV-Anlage des Verpflichteten den erforderlichen Rückweg (IP-Adresse). Die Liste der Abfragestellen mit den jeweiligen IP-Adressen wird den Verpflichteten mit der Konfigurationsbescheinigung ausgehändigt. Ein Aufzeichnen bzw. Anzeigen der Anfragen der Bundesnetzagentur darf nicht erfolgen. Als einzige zulässige Ausnahme darf nur nach vorheriger Absprache bei Fehlersuche im Rechnersystem (bzw. der Software) des Verpflichteten und ggf. im Rechnersystem (bzw. der Software) der Bundesnetzagentur im Einzelfall die Abfrage beim Verpflichteten temporär protokolliert werden. Näheres zur Vorgehensweise wird im Kapitel 5.3 beschrieben. Stand: 2014-07-18 Seite 10
SBV Von den Verpflichteten sind folgende Anfragemöglichkeiten zu beantworten: Suche nach Vorgabe Antwort Name und Anschrift Vollständige Rufnummer Vollständige Rufnummer, sowie Name und Anschrift des Inhabers der Rufnummer; bei Durchwahlrufnummern: Rufnummer der zugehörigen Abfragestelle und Name und Anschrift des Inhabers des Durchwahlanschlusses. Rufnummer Vollständige Angabe Vollständige Rufnummer, sowie Name von Name, Vorname und Anschrift des Inhabers der und Anschrift Rufnummer; bei Durchwahlrufnummern: Rufnummer der zugehörigen Abfragestelle, sowie Name und Anschrift des Inhabers des Durchwahlanschlusses. Es werden alle Rufnummern übermittelt, unabhängig von der Anzahl. 5.2 Regelungen für die Auswertung von Anfragen Die der jeweiligen Suche zugrunde zu legenden Kriterien werden vollständig angegeben. Rufnummern werden in voller Länge und in dem Format, wie sie auf der Teilnehmerschnittstelle verwendet werden, angegeben, das heißt zutreffendenfalls mit vorangestelltem Präfix (Ziffer „0“, Verkehrsausscheidungsziffer) und Netzkennzahl. Bei Festnetzanschlüssen wird die Rufnummer immer einschließlich der kompletten Vorwahl angegeben. Bei Sonderrufnummern (z.B. 0700, 0800, 0900, 018, 019, usw.) wird die gesamte Rufnummer einschließlich des zugehörigen Präfix angegeben. Rufnummern, die nicht dem Ländercode „49“ zugeordnet sind, finden keine Berücksichtigung. Stand: 2014-07-18 Seite 11
SBV Die Suche erfolgt unabhängig von der Groß - und Kleinschreibung. Bei der Suche nach Wörtern mit Sonderzeichen der deutschen oder anderer Sprachen muss diese auch nach äquivalenten Zeichen oder Ersatzdarstellungen durchgeführt werden. Zeichen erweiterte Interpretation Ä, Æ, ä, æ AE, ae AE, ae Ä, Æ, ä, æ À, Á, Â, Ã, Å, à, á, â, ã, å A, a A, a À, Á, Â, Ã, Å, à, á, â, ã, å Ç, ç C, c C, c Ç, ç È, É, Ê, Ë, è, é, ê, ë E, e E, e È, É, Ê, Ë, è, é, ê, ë Ì, Í, Î, Ï, ì, í, î, ï I, i I, i Ì, Í, Î, Ï, ì, í, î, ï Ñ, ñ N, n N, n Ñ, ñ oe, Oe ö, Ö ö, Ö oe, Oe ß ss ß sz ss ß sz ß Ù, Ú, Û, ù, ú, û U, u U, u Ù, Ú, Û, ù, ú, û ue, Ue ü, Ü ü, Ü ue, Ue Ý, Ÿ, ý, ÿ Y, y Y, y Ý, Ÿ, ý, ÿ Stand: 2014-07-18 Seite 12
SBV Bei der Suche im genannten String werden die folgenden Zeichen ignoriert: Leerstelle (Space) - / + . (Punkt) & Die Software muss so gestaltet sein, dass die Rufnummern unabhängig von der Schreibweise gefunden werden müssen. Bei der Suche nach Straßen werden in den angegebenen Straßennamen folgende Zeichenfolgen gleichwertig behandelt: Straße Str sowie: Platz Pl 5.3 Antwort der Verpflichteten Die Daten für die Beantwortung der Anfragen müssen mit dem in Anhang A-5 dargestellten ANSI-Zeichensatz kodiert werden. Als Separator der einzelnen Felder wird das Semikolon (;) eingesetzt. Ein vollständiger Datensatz ist mit „Carriage Return“ und „Line Feed“ abzuschließen. Das Ende der Beantwortung der einzelnen Anfragen wird mit EOF (1A hexadezimal) abgeschlossen. Auch der Antwort ist ein sogenannter VR-Header (Verpflichtete-Regulierungsbehörde- Header) voranzusetzen. Dieser VR-Header beinhaltet einen fortlaufenden dezimalen Zähler. Dieser Zähler ist vierstellig und je Abfragestelle der Bundesnetzagentur, beginnend bei Null zu führen. Bei jeder Anfrage der jeweiligen Abfragestelle der Bundesnetzagentur ist der betreffende Zähler um 1 dezimal zu erhöhen. Bei Überlauf beginnt der Zähler wieder bei 0. Als nächstes wird der Inhalt des RV-Header der Anfrage wiederholt. Anschließend erfolgt die Übermittlung des kompletten Antwort-Datensatzes. Der Aufbau des Datensatzes ist im Anhang A-3 dargestellt. In den Anhängen B-4 bis B-7 sind die zugehörigen Beispiele aufgeführt. Als Grundlage für die Erfassung in die Datenbanken der Verpflichteten wird die Schreibweise des Wohnorts und der Straße gemäß dem Verzeichnis der Postleitdaten („Datafactory Streetcode“) der Deutschen Post Direkt GmbH empfohlen. Bei Auswertungen von Anfragen der ersuchenden Stellen gilt für die Suche in den Systemen der Verpflichteten, dass bei Abweichungen zwischen PLZ und Wohnort die PLZ Vorrang hat. Bei Angabe einer Postfachnummer erscheint im Datenfeld „Straße“ (Feldnr. 10 bzw. 14 der Anhänge A-2 bzw. A-3) statt des Straßennamens das Wort „Postfach“. Bei der Anfrage nach einer Anschrift hat dabei die Kombination PLZ/Straße gegenüber der Kombination Stand: 2014-07-18 Seite 13
SBV PLZ/Postfachnummer immer die erste Priorität. Nur für den Fall, dass die Kundendatei keinen Eintrag PLZ/Straße enthält, kann die Kombination PLZ/Postfachnummer übermittelt werden. Die Anfragen werden in Dringlichkeitsklassen (DKL) eingeteilt, für deren Beantwortung durch den Verpflichteten die nachfolgenden Antwortzeiten vorgegeben werden: Dringlichkeit Beantwortungszeit* übermittelte Codeziffer (DKL) sofort max. 60 Sekunden 1 dringend max. 15 Minuten 2 normal max. 6 Stunden 3 Testdaten max. 24 Stunden 9 *Hinweis: Auf der Basis der bisher vorliegenden Daten ergibt sich eine Verteilung der Anfragen auf max. 2% in der Dringlichkeitsklasse „sofort“, max. 10% in der Dringlichkeitsklasse „dringend“ und der Rest in der Dringlichkeitsklasse „normal“. Die Antworten auf verschiedene Anfragen können in einer Datei zusammen übermittelt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der jeweilige Zeitrahmen der einzelnen Anfrage eingehalten wird. Eine komplette Übermittlungsdatei muss mit dem Zeichen EOT (End of Transmission Block, 17 hexadezimal) abgeschlossen werden. Sollte der Zeitrahmen infolge von Störungen in der DV-Anlage vorübergehend nicht einzuhalten sein, so ist die Bundesnetzagentur hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei Durchwahlanschlüssen kann die Anfrage einschließlich der Kennziffer des Vermittlungsplatzes oder einschließlich einer Nebenstellennummer erfolgen. In diesen Fällen hat der Verpflichtete in seiner Antwort, die in der Anfrage verwendete Rufnummer auf die dem Kunden zugeteilte Rufnummer zu kürzen und deren Inhaber zu nennen. Wird eine Abfrage vom Verpflichteten nicht beantwortet, kann zur Fehlereingrenzung seitens der Bundesnetzagentur diese Abfrage ein zweites Mal, versehen mit der impliziten Aufforderung zur Protokollierung, an den Verpflichteten versandt werden, um im gegenseitigen Benehmen die Fehlerursache einzugrenzen. Die implizite Aufforderung zur temporären Protokollierung beim Verpflichteten erfolgt in der Weise, dass die in der ersten Abfrage verwandte DKL jeweils um 3 erhöht wird, d.h. aus DKL 1 wird DKL 4, aus DKL 2 wird DKL 5 und aus DKL 3 wird DKL 6. Nach erfolgreichem Versand oder erfolgter Fehlerbeseitigung sind die Protokolldaten sofort zu löschen. Die maximale Speicherdauer beträgt 3 Tage. Wenn eine Rufnummer an einen Provider oder Reseller abgegeben wurde und daher beim originären Netzbetreiber keine Teilnehmerdaten zur Verfügung stehen, muss in der Antwort des Verpflichteten auf die Anfrage nach dieser Rufnummer im Datenfeld „Provider“ (siehe A-3) eine 1 zurück geliefert werden. In das Datenfeld „Name“ muss der betreffende Providername oder die Portierungskennung des Providers eingetragen werden. Stand: 2014-07-18 Seite 14
SBV Bei portierten Rufnummern wird im Datenfeld „Provider“ (siehe A-3) eine 9 zurück geliefert, wenn die dem Lizenznehmer zugeteilte Rufnummer an einen anderen Netzbetreiber abgegeben wurde. Im Feld „Name“ muss dann die Portierungskennung des aktuellen Netzbetreibers eingetragen werden. Ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis der zugeteilten Portierungskennungen kann auf der Homepage der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Stand: 2014-07-18 Seite 15
SBV 6 Schlussbetrachtung Diese Schnittstellenbeschreibung beschreibt die Datenkommunikation zwischen den Verpflichteten und der Bundesnetzagentur und soll den Verpflichteten die Möglichkeit eröffnen, in ihrem Geltungsbereich entsprechende Maßnahmen für das Umsetzen dieses Verfahrens zu ergreifen. Weitergehende Festlegungen und Beschreibungen können im Einzelfall bei Bedarf noch erfolgen. Für die laufende Überprüfbarkeit des fehlerfreien Betriebes werden regelmäßig Testanfragen mit den unter B-9 beschriebenen Testdaten gestellt, auf die die Systeme der Verpflichteten entsprechend antworten müssen. Für das Verfahren des Datenaustausches ist aufgrund der Wertigkeit der zu schützenden Informationen ein hoher, nach dem derzeitigen Stand der Technik durch Unbefugte schwer überwindbarer Sicherheitsstandard festgelegt worden. Wenn jedoch das erreichte Sicherheitsniveau, bedingt durch technische Erneuerungen oder durch äußere Einflüsse gefährdet erscheint, so kann die Bundesnetzagentur diese Schnittstellenbeschreibung jederzeit anpassen. Die aktuelle Version dieses Dokuments kann auf der Homepage der Bundesnetzagentur eingesehen werden. 6.1 Ausgabenübersicht Ausgabe Datum Grund der Änderung SARV Sep. 1997 Erstausgabe SBV 25. Juni 2014 Ablösung von ISDN durch IP-basierte SINA Box, Anpassung des Titels an den Herausgeber Stand: 2014-07-18 Seite 16
SBV Anhang A (normativ) Anhang A-1 - Schaubild der IP-Konfiguration Stand: 2014-07-18 Seite 17
Gruppe Feldnummer Feldname Feldlänge Zeichenart Feldinhalt Beispiel SBV RV-Header 1 Zuordnungskennzeichnung 19 Integer Ziffern 1011219960956124321; 2 Kennung Abfragestelle 1 Integer Ziffer 4; Stand: 2014-07-18 3 Dringlichkeitsklasse 1 Integer Ziffer 2; 4 Maximale Datensätze 3 Numerisch Ziffern 1; Datenfelder 5 Rufnummer 100 Alphanumerisch Text 022112345678; 6 Name 80 Alphanumerisch Text Musterfrau; 7 Vorname 50 Alphanumerisch Text Erika; 8 PLZ* 8 Alphanumerisch Text 50996; 9 Wohnort 50 Alphanumerisch Text Köln; 10 Straße 50 Alphanumerisch Text Hauptstraße; 11 Hausnummer 10 Alphanumerisch Text 9876A; Anhang A-2 - Definition der Feldbeschreibungen einer Anfrage Abschluss des 12 Carriage Return 1 Hexadezimal CR 0D Datensatzes 13 Line Feed 1 Hexadezimal LF 0A *Anm.: Postleitzahlen können im internationalen Standard (z.B.: D-55122) angegeben werden. Seite 18
Gruppe Feldnummer Feldname Feldlänge Zeichenart Feldinhalt Beispiel SBV VR-Header 1 Anfragezähler 4 Integer Ziffern 1234; 2 Zuordnungskennzeichnung 19 Integer Ziffern 1011219960956124321; Stand: 2014-07-18 3 Kennung Abfragestelle 1 Integer Ziffer 4; 4 Dringlichkeitsklasse 1 Integer Ziffer 2; 5 Maximale Datensätze 3 Numerisch Ziffern 1; Zusatz 6 Anzahl Suchtreffer 8 Integer Ziffern 1; Antwortblock 7 Datensatznummer 4 Integer Ziffern 1; 8 Provider 1 Integer 0=Nein / 1=Provider / 0; 9=Portierung 9 Rufnummer 100 Alphanumerisch Text 022112345678; 10 Name/ Provider/ Portierung 80 Alphanumerisch Text Musterfrau; 11 Vorname 50 Alphanumerisch Text Erika; 12 PLZ 8 Alphanumerisch Text 50996; 13 Wohnort 50 Alphanumerisch Text Köln; 14 Straße / Postfach 50 Alphanumerisch Text Hauptstraße; Anhang A-3 - Definition der Feldbeschreibungen einer Antwort 15 Hausnummer 10 Alphanumerisch Text 9876A; 16 Carriage Return 1 Hexadezimal CR 0D 17 Line Feed 1 Hexadezimal LF 0A Ende 18 End of File 1 Hexadezimal EOF 1A Seite 19
SBV Im Dateinamen der Antwortdatei soll sich analog zur Abfragedatei ein mindestens vierstelliger Zähler zur Unterscheidung befinden. Stand: 2014-07-18 Seite 20
SBV Anhang A-4 - Aufbau der Daten-Dateien Anfrage-Datensatz Antwort-Datensatz Gruppe Datenfelder Gruppe Datenfelder RV-Header (1) 1-4 VR-Header (1) 1-5 Datenfelder (1) 5 - 11 Zusatz (1) 6 Abschluss des 12 + 13 Antwortblock (1.1) 7 - 17 Datensatzes (1) RV-Header (2) 1-4 Datenfelder (2) 5 - 11 Antwortblock (1.n) 7 - 17 Abschluss des 12 + 13 Ende des 18 Datensatzes (2) Antwortblocks (1) VR-Header (2) 1-5 Zusatz (2) 6 RV-Header (n) 1-4 Antwortblock (2.1) 7 - 17 Datenfelder (n) 5 - 11 Abschluss des 12 + 13 Datensatzes (n) Antwortblock (2.n) 7 - 17 EOT Ende des 18 Antwortblocks (2) VR-Header (n) 1-5 Zusatz (n) 6 Antwortblock (n.1) 7 - 17 Antwortblock (n.n) 7 - 17 Ende des 18 Antwortblocks (n) EOT Stand: 2014-07-18 Seite 21
SBV Anhang A-5 - Verwendeter ANSI-Code Zeichensatz Code 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F Space 0 0 @ P ` p À Ð à ð 1 ! 1 A Q a q Á Ñ á ñ 2 " 2 B R b r ¢ Â Ò â ò 3 # 3 C S c s Ã Ó ã ó 4 $ 4 D T d t Ä Ô ä ô 5 % 5 E U e u ¥ µ Å Õ å õ 6 & 6 F V f v Æ Ö æ ö 7 EOT ‘ 7 G W g w Ç ç 8 ( 8 H X h x È Ø è ø 9 ) 9 I Y i y É Ù é ù A LF EOF * : J Z j z Ê Ú ê ú B + ; K [ k { Ë Û ë û C , < L \ l Ì Ü ì ü D CR - = M ] m } Í Ý í ý E . > N n Î Þ î þ F / ? O o Ï ß ï ÿ Legende: diese Codierung darf nicht verwendet werden Stand: 2014-07-18 Seite 22
SBV Anhang B (informativ) Anhang B-1 - Zuordnung der Beispiele Antwort Beispiel Suche Vorgabe Beispiel in nach in Anhang Anhang Regelantwort B-4 Name und vollständige B-2 (1 Suchtreffer) Anschrift Rufnummer Regelantwort B-6 (Provider) Null-Antwort B-7 (0 Suchtreffer) Antwort Beispiel in Suche Vorgabe Beispiel Anhang nach in Regelantwort B-4 Anhang (1 Suchtreffer) Regelantwort B-5 Rufnummer vollständiger B-3 (mehrere Suchtreffer) Name und Regelantwort B-6 Anschrift (Provider) Null-Antwort B-7 (0 Suchtreffer) Stand: 2014-07-18 Seite 23
SBV Anhang B-2 - Beispiel einer Anfrage nach Namen und Anschrift (Vorgabe: komplette Angabe der Rufnummer mit Vorwahl) Gruppe Datenfeldbezeichnung Übertragene Daten RV-Header Zuordnungskennzeichnung 1011219960956124321; Kennung Abfragestelle 4; Dringlichkeitsklasse 2; maximale Datensätze* 1; Datenfelder Rufnummer 022112345678; Name ; Vorname ; PLZ ; Wohnort ; Straße ; Hausnummer ; Abschluss des Carriage Return 0D [hexadezimal] Datensatzes Line Feed 0A [hexadezimal] *Hinweis für alle Beispiele: Da keine Jokerzeichen eingesetzt werden, entfällt die Vorgabe der maximal zu übermittelnden Datensätze und das Feld ist ohne Bedeutung und kann ignoriert werden. Stand: 2014-07-18 Seite 24
SBV Anhang B-3 - Beispiel einer Anfrage nach einer Rufnummer (Vorgabe: komplette Angabe von Name und Anschrift) Gruppe Datenfeldbezeichnung Übertragene Daten RV-Header Zuordnungskennzeichnung 1011219960956124321; Kennung Abfragestelle 4; Dringlichkeitsklasse 2; maximale Datensätze 1; Datenfelder Rufnummer ; Name Musterfrau; Vorname Erika; PLZ 50996; Wohnort Köln; Straße Hauptstr; Hausnummer 9876; Abschluss des Carriage Return 0D [hexadezimal] Datensatzes Line Feed 0A [hexadezimal] Stand: 2014-07-18 Seite 25
SBV Anhang B-4 - Antwort der Verpflichteten mit einem Treffer (Regelantwort - ein Suchtreffer) Gruppe Datenfeldbezeichnung Übertragene Daten VR-Header Anfragezähler 9876; Zuordnungskennzeichnung 1011219960956124321; Kennung Abfragestelle 4; Dringlichkeitsklasse 2; maximale Datensätze 1; Zusatz Anzahl Suchtreffer 1; Antwortblock Datensatznummer 1; Provider 0; Rufnummer 022112345678; Name Musterfrau; Vorname Erika; PLZ 50996; Wohnort Köln; Straße Hauptstr; Hausnummer 9876; Carriage Return 0D [hexadezimal] Line Feed 0A [hexadezimal] Ende des End of File 1A [hexadezimal] Antwortblocks Stand: 2014-07-18 Seite 26
SBV Anhang B-5 - Antwort der Verpflichteten mit mehreren Treffern (Regelantwort - mehrere Suchtreffer) Gruppe Datenfeldbezeichnung Übertragene Daten VR-Header Anfragezähler 9876; Zuordnungskennzeichnung 1011219960956124321; Kennung Abfragestelle 4; Dringlichkeitsklasse 2; maximale Datensätze 1; Zusatz Anzahl Suchtreffer 9; Antwortblock Datensatznummer 1; (1) Provider 0; Rufnummer 022112315678; Name Musterfrau; Vorname Erika; PLZ 50996; Wohnort Köln; Straße Hauptstr; Hausnummer 9876; Carriage Return 0D [hexadezimal] Line Feed 0A [hexadezimal] Antwortblöcke 2...8 Antwortblock Datensatznummer 9; (9) Provider 0; Rufnummer 022112395678; Name Musterfrau; Vorname Monika; PLZ 50996; Wohnort Köln; Straße Hauptstr; Hausnummer 1234; Carriage Return 0D [hexadezimal] Line Feed 0A [hexadezimal] Ende des End of File 1A [hexadezimal] Antwortblocks Stand: 2014-07-18 Seite 27
SBV Anhang B-6 - Antwort der Verpflichteten bei Providern (Regelantwort - Rufnummer gehört zu einem Provider) Gruppe Datenfeldbezeichnung Übertragene Daten VR-Header Anfragezähler 9876; Zuordnungskennzeichnung 1011219960956124321; Kennung Abfragestelle 4; Dringlichkeitsklasse 2; maximale Datensätze 1; Zusatz Anzahl Suchtreffer 1; Antwortblock Datensatznummer 1; Provider 1; Rufnummer 022112345678; Name Telefonanbieter GmbH; Vorname ; PLZ ; Wohnort ; Straße ; Hausnummer ; Carriage Return 0D [hexadezimal] Line Feed 0A [hexadezimal] Ende des End of File 1A [hexadezimal] Antwortblocks Hinweis: Wenn eine Rufnummer an einen Provider oder Reseller abgegeben wurde und daher beim originären Netzbetreiber keine Teilnehmerdaten zur Verfügung stehen, muss in der Antwort des Verpflichteten auf die Anfrage nach dieser Rufnummer im Datenfeld „Provider“ eine 1 zurück geliefert werden. In das Datenfeld „Name“ muss der betreffende Providername oder dessen Portierungskennung eingetragen werden. Ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis der zugeteilten Portierungskennungen kann auf der Homepage der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Stand: 2014-07-18 Seite 28
SBV Anhang B-7 - Antwort der Verpflichteten ohne Treffer (Antwort, wenn die Anfrage ergebnislos verlaufen ist) Gruppe Datenfeldbezeichnung Übertragene Daten VR-Header Anfragezähler 9876; Zuordnungskennzeichnung 1011219960956124321; Kennung Abfragestelle 4; Dringlichkeitsklasse 2; maximale Datensätze 1; Zusatz Anzahl Suchtreffer 0; Antwortblock1) Datensatznummer 1; Provider 0; Rufnummer 022112315678; Name ; Vorname ; PLZ ; Wohnort ; Straße ; Hausnummer ; Carriage Return 0D [hexadezimal] Line Feed 0A [hexadezimal] Ende des End of File 1A [hexadezimal] Antwortblocks Legende: 1) Bei ergebnislosen Anfragen werden die Anfragedaten in der Antwort gespiegelt Stand: 2014-07-18 Seite 29
SBV Anhang B-8 - Herstellerinfo zu SINA Informationen zur SINA Technologie können von dem Hersteller secunet Security Networks AG bezogen werden. Grundlegende Informationen können auch auf der Homepage des BSI eingesehen werden: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/weitereThemen/SINA/sina_node.html Als Mindestanforderung wird eine SINA L3 Box S vorausgesetzt. Es handelt sich um Produkte mit dem Zulassungslevel „S“ (Standard), was der Geheimhaltungsstufe VS-NfD entspricht. Die Kryptosysteme sind in verschiedenen Bauformen erhältlich und können bedarfsgerecht an die entsprechende Netzumgebung angepasst werden (z.B. Anzahl der Schnittstellen). Es ist zu beachten, dass zusätzliche Komponenten benötigt werden; z.B. Smartcards, SFP- Module, Software, Support etc. SINA Boxen besitzen keine lokalen Massenspeicher. Ereignisprotokolle können somit nicht lokal gespeichert werden. Der Betrieb eines Syslog- Servers ist verpflichtend, da durch die Speicherung von Systemereignissen ein wesentlicher Beitrag zur Betriebssicherheit geliefert werden kann. Es werden keine Abfragedaten o.ä. gespeichert. Ein Zugriff durch die Bundesnetzagentur ist ebenso nicht möglich. Die Verwendung des Syslog-Servers kann durch beliebige, marktübliche Produkte realisiert werden, hierbei ist lediglich darauf zu achten, dass generell der UDP - Port 514 verwendet wird. Für Neuerungen bzw. Änderungen von Funktionen der SINA Boxen wird auf die jeweiligen Release Notes von secunet verwiesen. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: secunet Security Networks AG Herr Stefan Albers Kronprinzenstraße 30 45128 Essen Telefon: (0201) 5454 0 Fax: (0201) 5454 1000 E-Mail: stefan.albers@secunet.com www.secunet.com/sina Stand: 2014-07-18 Seite 30
SBV Anhang B-9 - Ansprechpartner, Testdaten, Verfahren Anträge für Registrierungen, Störungsbeseitigungen, Funktionstests sowie alle Arten von Störungsmeldungen sind über das vereinbarte Support-Postfach an die technischen Ansprechpartner der Bundesnetzagentur zu versenden. Die Funktionstests mit den Verpflichteten können folgende Schritte umfassen: Verbindungsaufbau zwischen Bundesnetzagentur und Verpflichtetem, Statusabfragen der SINA Boxen, Versenden der Testdatensätze durch die Bundesnetzagentur (siehe unten). Diese können einzeln oder in verschieden großen Gruppen zusammengefasst werden, um Lasttests zu ermöglichen. Für die Funktionstests sind 10 Rufnummern aus dem Kontingent des Verpflichteten bereitzustellen, die dauerhaft in der Datenbank gemäß § 112 TKG zu speichern sind. Diese Rufnummern dürfen weder geändert noch anderweitig genutzt werden. Die zugehörigen Bestandsdaten, wie im „Fragebogen Verpflichtete“ vorgegeben, sind in die Systeme der Verpflichteten zu übernehmen. Die gewählten Rufnummern sind in diesem Formblatt einzutragen und der Bundesnetzagentur mitzuteilen. Ein weitergehender Funktionstest kann nach Absprache einen intensiven, zeitlich befristeten Testbetrieb mit Wirkdaten umfassen. Stand: 2014-07-18 Seite 31
SBV Anhang B-10 - Fragebogen Verpflichtete BNetzA-Index: V______ Verpflichteter: Straße: PLZ, Ort: PLZ, Postfach: Eintragen nur bei eigener Datenbank Ansprechpartner Organisatorisch/Grundsatz Name: Telefon: Fax: E-Mail: IT – Netzwerk/SINA Name: Telefon: Fax: E-Mail: innerhalb der Geschäftszeiten außerhalb der Geschäftszeiten Hotline für Störungseingrenzung Telefon: Fax: E-Mail: Erreichbarkeit für Anfragen der berechtigten Stellen gem. § 113 TKG Anschrift Telefon: Fax: E-Mail: Durchführung des Verfahrens Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden Eigenes SBV-System mit ja nein § 112 TKG-Datenbank: Wenn ja angekreuzt wird, bitte den Systemhersteller nennen Diensterbringer als: Provider Netzbetreiber / Portierungskennung: ________ Diensteangebot: VoIP/Festnetz Mobilfunk Servicerufnummern E-Mail Aufgestellt, geprüft bzw. ergänzt:.............................................................................................(Datum, Name) Stand: 2014-07-18 Seite 32
SBV Fragebogen Verpflichtete (Blatt 2) Für die Funktionstests sind 10 Rufnummern aus dem Kontingent des Verpflichteten bereitzustellen, die dauerhaft in der Datenbank gemäß § 112 TKG zu speichern sind. Diese Rufnummern dürfen weder geändert noch anderweitig genutzt werden. Die zugehörigen Bestandsdaten sind wie folgt einzugeben: Rufnummern und Bestandsdaten gem. § 112 Abs. 1 TKG für Funktionstests Rufnummer Bestandsdaten 1 @Online Services;;80992;München;Mülheimer Str.;71 2 Ola! Import\Export;Abt: Lebensmittel;80992;München;Mülheimer Str.;4 3 Wall-Street $-Company;{Aktienkurse};80992;München;Mülheimer Str.;10 4 ¥ Yen;Japanische Küche;80992;München;Refrather Weg;66 5 Spargël;Anni;80992;München;Britanniahütte;122 6 µ-Systems;µ-Saft-Applikationen;80992;München;Refrather Weg;219 7 Mustermannky;Ûrwig;80992;München;Josef-Roemer-Str.;127 8 Bäckerei Becker;Richard, Axel;50374;Erftstadt;Bertolt-Brecht-Str.;1 9 Mayer - Testperson;Petra, Sophia;50321;Brühl;Wittelsbacherstr.;140 10 Kaffee-Sahne;Karl, Wilhelm;51766;Engelskirchen;Gummersbacher Str.;5 Änderungen sind der Bundesnetzagentur unverzüglich bekannt zu geben. Stand: 2014-07-18 Seite 33
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