(SBV) Schnittstelle für den Datenaustausch für das automatisierte Auskunftsverfahren nach 112 Telekommunikationsgesetz zwischen der ...

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(SBV) Schnittstelle für den Datenaustausch für das automatisierte Auskunftsverfahren nach 112 Telekommunikationsgesetz zwischen der ...
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

        Schnittstelle für den Datenaustausch
     für das automatisierte Auskunftsverfahren
  nach § 112 Telekommunikationsgesetz zwischen
   der Bundesnetzagentur und den Verpflichteten
                         (SBV)
Herausgegeben von der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postfach 80 01
55003 Mainz

Stand: 2014-07-18
SBV

Inhaltsverzeichnis
1     Abkürzungsverzeichnis                                                              1
2     Einführung                                                                         2
      2.1   Übergangsregelung                                                            3
3     Sicherheitsmaßnahmen                                                               4
      3.1   Allgemeines                                                                  4
      3.2   SINA Grundlagen                                                              4
      3.3   SINA Boxen                                                                   5
      3.4   Hochverfügbarkeit                                                            6
      3.5   Smartcards                                                                   6
      3.6   Übermittlungsverfahren                                                       6
      3.7   Testverfahren                                                                7
4     Protokolle und Zugangsverfahren                                                    8
5     Datenaustausch                                                                    10
      5.1   Anfragegestaltung                                                           10
      5.2   Regelungen für die Auswertung von Anfragen                                  11
      5.3   Antwort der Verpflichteten                                                  13
6     Schlussbetrachtung                                                                16
      6.1   Ausgabenübersicht                                                           16
Anhang A (normativ)                                                                     17
      Anhang A-1 - Schaubild der IP-Konfiguration                                       17
      Anhang A-2 - Definition der Feldbeschreibungen einer Anfrage                      18
      Anhang A-3 - Definition der Feldbeschreibungen einer Antwort                      19
      Anhang A-4 - Aufbau der Daten-Dateien                                             21
      Anhang A-5 - Verwendeter ANSI-Code Zeichensatz                                    22
Anhang B (informativ)                                                                   23
      Anhang B-1 - Zuordnung der Beispiele                                               23
      Anhang B-2 - Beispiel einer Anfrage nach Namen und Anschrift                       24
      *Hinweis für alle Beispiele: Da keine Jokerzeichen eingesetzt werden, entfällt die
      Vorgabe der maximal zu übermittelnden Datensätze und das Feld ist ohne Bedeutung
      und kann ignoriert werden.                                                         24
      Anhang B-3 - Beispiel einer Anfrage nach einer Rufnummer                           25
      Anhang B-4 - Antwort der Verpflichteten mit einem Treffer                          26
      Anhang B-5 - Antwort der Verpflichteten mit mehreren Treffern                      27
      Anhang B-6 - Antwort der Verpflichteten bei Providern                              28
      Anhang B-7 - Antwort der Verpflichteten ohne Treffer                               29
      Anhang B-8 - Herstellerinfo zu SINA                                                30
      Anhang B-9 - Ansprechpartner, Testdaten, Verfahren                                 31
      Anhang B-10 - Fragebogen Verpflichtete                                             32

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1 Abkürzungsverzeichnis

ANSI            American National Standards Institute

AVG             Authentisierungs- und Verschlüsselungsgerät

BSI             Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

CA              Certification Authority

CMP             Certificate Management Protocol

DKL             Dringlichkeitsklasse

DV              Datenverarbeitung

EOF             End of File

EOT             End of Transmission (Block)

FTP             File Transfer Protocol

HSB             Hot - Standby

IPSec           Internet Protocol Security

ISDN            Integrated Services Digital Network = Diensteintegrierendes digitales
                Telekommunikationsnetz

ISP             Internet Service Provider

LDAP            Lightweight Directory Access Protocol

PLZ             Postleitzahl

RFC             Request for Comments

RV-Header       Regulierungsbehörde-Verpflichtete-Header

SBV             Schnittstelle für den Datenaustausch für das automatisierte Auskunfts­
                verfahren zwischen der Bundesnetzagentur und den Verpflichteten

SINA            Sichere Inter-Netzwerk-Architektur

TCP             Transmission Control Protocol

TKG             Telekommunikationsgesetz

VPN             Virtual Private Network

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2 Einführung
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das an die
Stelle des TKG vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) getreten ist, bildet den Rechtsrahmen für
die Liberalisierung im Bereich der Telekommunikation. Nach § 2 Absatz 2 Nr. 9 TKG ist ein
Ziel der Regulierung auch die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.

In    §    112   TKG,     zuletzt   geändert durch  das  Gesetz    zur   Änderung
telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 30.05.2012 (BGBl. I S. 958), ist eine
Regelung über die automatisierte Beauskunftung von Rufnummern bzw. anderen
Anschlusskennungen und zugehörigen Bestandsdaten der Kunden an Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden enthalten.

Die Erhebungspflicht für die Kundendaten ist in § 111 TKG geregelt. Danach hat, wer
geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei
Rufnummern        oder        andere       Anschlusskennungen        vergibt       oder
Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere
Anschlusskennungen bereitstellt, für das Auskunftsverfahren nach § 112 TKG bestimmte
Daten zu erheben. Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat die
Daten gemäß § 112 TKG in elektronischen Kundendateien zu speichern.

Die Kundendateien sind von den Verpflichteten auf dem neuesten ihnen bekannten Stand
verfügbar zu halten (§ 111 TKG), sodass die Bundesnetzagentur jederzeit einzelne Daten
oder Datensätze in einem von ihr vorgegebenen automatisierten Verfahren abrufen kann
(§ 112 TKG). Die Verpflichteten haben durch technische und organisatorische Maßnahmen
sicherzustellen, dass ihnen Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen können. Außerdem haben
die Verpflichteten alle dafür notwendigen technischen Vorkehrungen auf ihre Kosten zu
treffen, das umfasst neben allen technischen Geräten auch die Einrichtung eines geeigneten
Telekommunikationsanschlusses und die laufende Bereitstellung dieser Einrichtungen.

Im automatisierten Verfahren werden die Daten von den berechtigten Stellen nicht direkt bei
den Verpflichteten abgefragt. Diese Aufgabe übernimmt ausschließlich die
Bundesnetzagentur als Bindeglied zwischen den berechtigten Stellen und den Verpflichteten.
Hierzu ruft die Bundesnetzagentur die gespeicherten Daten oder Datensätze in einem von
ihr vorgegebenen automatisierten Verfahren bei den Verpflichteten ab (§ 112 TKG) und
übermittelt diese ohne inhaltliche Kenntnisnahme oder Prüfung an die ersuchende Stelle.
Diese Daten werden bei der Bundesnetzagentur nach Abruf sofort doppelt verschlüsselt für
ein Kalenderjahr gespeichert und nach Ablauf gelöscht. Ein Schlüssel liegt bei der
Bundesnetzagentur, der andere bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI). Auf diese Weise ist ausschließlich gemeinsam mit dem BfDI eine
nachträgliche Kontrolle zu Datenschutzzwecken möglich, § 112 Absatz 4 Satz 3 TKG.

Im Einzelnen werden derzeit automatisiert abgefragt:
    Rufnummer,
    Namen und Anschrift des Anschlussinhabers, oder des Anschlusses,
    Bei portierten Rufnummern die Portierungskennung des aktuellen Netzbetreibers.

Zur Festlegung des Verfahrensablaufs für das automatisierte Auskunftsverfahren bei den
verpflichteten Unternehmen (Verpflichteten) hat die Bundesnetzagentur auf der Grundlage
des § 90 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120) eine
Schnittstellenbeschreibung bekanntgegeben. § 112 Abs. 3 TKG in der aktuellen Fassung
sieht vor, dass der Verordnungsgeber in einer Rechtsverordnung detaillierte Vorgaben zum

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automatisierten    Auskunftsverfahren     trifft, deren   technische     Einzelheiten    die
Bundesnetzagentur in einer Technischen Richtlinie (TR) vorgibt, die bei Bedarf an den Stand
der Technik anzupassen ist. Da in der Verordnung wichtige Weichenstellungen getroffen
werden sollen, sollte die Technische Richtlinie nicht vor der Rechtsverordnung erlassen
werden. Entsprechend hat der Gesetzgeber in § 150 Abs. 10 Satz 3 TKG geregelt, dass bis
zum Erlass der Technischen Richtlinie gemäß § 112 Abs. 3 Satz 3 die
Schnittstellenbeschreibung an deren Stelle tritt.
Mit dem hier vorliegenden Dokument wird die Schnittstellenbeschreibung gemäß § 112
Abs. 3 Satz 3 TKG an den Stand der Technik angepasst, da es bisher keine
Rechtsverordnung und damit auch keine technische Richtlinie gibt. Gleichzeitig besteht
jedoch der Bedarf, die geltende technische Regelung zur Schnittstelle an den Stand der
Technik anzupassen, da die bisher verwendete ISDN-Technik mittelfristig nicht mehr
verwendbar sein wird.

Das ist somit das wesentliche Merkmal dieser aktualisierten Fassung. Ebenso ist daher
notwendig geworden, eine neue Verschlüsselungstechnik einzuführen. Statt der bisher
verwendeten AVG, die auf ISDN-Technik basierten, wird zur Absicherung künftig auf die
einzige vom BSI zertifizierte und für die Verwendung in der Bundesverwaltung empfohlene
Verschlüsselungslösung mittels SINA-Technologie zurückgegriffen werden. Im Auftrag des
BSI hat der Hersteller secunet Security Networks AG die „Sichere Inter-Netzwerk-
Architektur“ SINA entwickelt, die der sicheren Bearbeitung, Speicherung und Übertragung
von Verschlusssachen (VS) sowie anderen sensiblen Daten dient. Es kommen daher so
genannte SINA-Boxen zum Einsatz. Auf diese neue Übertragungstechnik setzt unverändert
das bisherige Auskunftsverfahren auf, das im Wesentlichen bereits in der bisherigen SARV
beschrieben ist.

2.1   Übergangsregelung

Die vorliegende Regelung löst die SARV Version vom Stand September 1997 nebst
zugehörigen Rundschreiben ab und tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Bundesnetzagentur in Kraft.

Neue Verfahrensteilnehmer werden ab sofort und bestehende innerhalb einer Übergangsfrist
von drei Jahren gemäß dieser Neuregelung angeschlossen. Diese Frist orientiert sich an §
112 Abs. 3 Satz 5 TKG. Die Schnittstellenbeschreibung als Stellvertreter für die Technische
Richtlinie nach § 112 Abs. 3 Satz 3 TKG muss, ebenso wie dies für die TR vorgesehen ist,
an den Stand der Technik angepasst werden. Das regelt § 112 Abs. 3 Satz 5 in Verbindung
mit § 150 Abs. 10 Satz 3 TKG. In einem solchen Fall haben bestehende mängelfreie
technische Einrichtungen eine Umsetzungsfrist von drei Jahren.

Stand: 2014-07-18                                                                    Seite 3
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3 Sicherheitsmaßnahmen
3.1   Allgemeines
Jede Verbindungsmöglichkeit zwischen DV-Anlagen und dem öffentlichem Netz kann eine
Schwachstelle in der Sicherheitsarchitektur darstellen. Dies gilt sowohl für die DV-Anlagen
der Bundesnetzagentur als auch für die Zugänge zu den DV-Anlagen der Verpflichteten. Ziel
der hier beschriebenen Sicherungsmaßnahmen ist es, für alle an dem hier beschriebenen
Verfahren Beteiligten einen sehr hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten.

In der Begründung zum TKG wird gefordert, dass das von der Bundesnetzagentur
vorzugebende Verfahren zum automatisierten Datenabruf sicherstellen muss, dass Versuche
Nichtberechtigter, in die Kundendateien einzudringen, erfolglos sind. Um dieser
Sicherheitsproblematik für alle Beteiligten Rechnung zu tragen, hat die Bundesnetzagentur
ein mehrstufiges Sicherungsverfahren vorgesehen.

Virtuelle private Netze (VPN) gewähren eine anwendungsunabhängige Möglichkeit zur
kryptografischen Sicherung der übertragenen Daten auf Netzebene. Das VPN ist innerhalb
des öffentlichen IP-Netz (Internet) eingebettet, daher können unabhängig von höheren
Protokollen (HTTP, FTP) die Netze von Verpflichteten mit denen der Bundesnetzagentur
sicher verbunden werden.

Um die Verbindung abhör- und manipulationssicher zu gestalten, wird außerdem die
Verbindung der VPN-Partner verschlüsselt und authentisiert. Auf Basis des IPSec-Standards
wurde vom BSI die Sichere Inter-Netzwerk-Architektur entwickelt (SINA), die u.a. für die
Übertragung von Verschlusssachen der Einstufung VS-NfD zugelassen ist.

3.2   SINA Grundlagen
Die Netze der Verpflichteten und die der Bundesnetzagentur werden als sichere Netze
betrachtet, die über ein als unsicher eingestuftes Netz (Internet) miteinander verbunden
werden. Die VPN-Verbindungen bleiben permanent bestehen und bilden ein logisch
zusammenhängendes gesichertes Gesamtnetz.

          Verpflichteter                  Internet               Bundesnetzagentur

                                                                       Standort 1

                                                                       Standort 2

Das Netz der Bundesnetzagentur besteht aus den Teilnetzen zweier Standorte.
Ein schematischer Aufbau ist in Anlage A-1 dargestellt.

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Die oben genannte VPN-Verbindung bei den Verpflichteten dient ausschließlich dem
Datenaustausch mit der Bundesnetzagentur. Anderweitig darf die Verbindung nicht genutzt
werden. Verbindungen zwischen den Verpflichteten untereinander sind nicht möglich.

Zur Teilnahme am Automatisierten Auskunftsverfahren muss der Verpflichtete Angaben zu
organisatorischen und technischen Fragen liefern, wie u.a. Ansprechpartner für das
manuelle Auskunftsverfahren nach § 113 TKG (Anlage B-10). Je Verpflichteten muss eine
gesamtverantwortliche Person benannt werden. Außerdem wird eine weitere, für die CA
verantwortliche Person benannt. Diese Person und ggf. eine Vertretung müssen eine
Identitätsprüfung durchlaufen, die eine eindeutige Identifikation ermöglicht.

Die abschließend registrierten Personen bzw. die/der Gesamtverantwortliche des
Verpflichteten sind berechtigt, Konfigurationen zu bestimmen und alle notwendigen
Informationen zu erhalten. Die Richtigkeit der Angaben, Umsetzung und Betrieb der
teilnehmerseitigen Konfiguration liegt ausschließlich in der Verantwortung des Verpflichteten.
Jegliche Änderung ist von den Verpflichteten unverzüglich bekannt zu geben. Die
Bundesnetzagentur behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen am
Registrierungsverfahren einzuführen.

3.3   SINA Boxen
Die Sicherheit gegen unerlaubte Zugriffe auf die DV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur und
den Verpflichteten wird u.a. durch SINA Boxen gewährleistet. Sie ersetzen die ISDN-
basierten AVG Produkte. Die SINA Boxen fungieren als VPN Gateway an den
Verbindungspunkten zwischen den Netzen der Verpflichteten und der Bundesnetzagentur.

Der Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen
oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz und zur
Sicherheit der IT-Systeme, die der Erfüllung der Verpflichtungen des § 112 TKG und aller
mitgeltenden Regelungen dienen, gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des
Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder
Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind.

Zu den Funktionen der SINA Box gehören:
    Ver- und Entschlüsselung der Daten
    Authentisierung der Daten („elektronische Unterschrift“)
    Check auf Korrektheit der Authentisierung
    Routing der IP-Pakete

Die SINA Boxen besitzen Schnittstellen zu verschiedenen Netzen, deren IP-Adressbereiche
voneinander getrennt sind. Die Schnittstelle zum öffentlichen, unsicheren Netz wird als
„schwarze Schnittstelle“ und die zum internen, sicheren Netz als „rote Schnittstelle“
bezeichnet. Die schwarze Schnittstelle für den Wirkverkehr wird immer als eth0, die rote
Schnittstelle für den Wirkverkehr als eth1 bezeichnet.

Die Adressen für das interne, sichere Netz werden ausschließlich von der
Bundesnetzagentur vorgegeben und liegen im Adressbereich 172.18.x.y/28. Die
Subnetzmaske beträgt immer 255.255.255.240 und ermöglicht somit die feste Vergabe von
bis zu 14 Endgeräte-Adressen. Die Aufteilung der internen IP-Adressen lautet wie folgt:

      1.   Adresse:   FTP-/Applikationsserver      12.   Adresse:   Syslog-Server Teilnehmer*
   2.-4.   Adresse:   Reserve                      13.   Adresse:   Reserve
  5.-11.   Adresse:   Frei                         14.   Adresse:   eth1 Wirkverkehr

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*Hinweis: Der Betrieb eines Syslog-Servers beim Teilnehmer ist verpflichtend. Näheres
hierzu sowie weiterführende Informationen zu Merkmalen und Bezug von SINA Boxen sind
in der Anlage B-8 aufgeführt.

3.4   Hochverfügbarkeit

Um die Erreichbarkeit der Infrastruktur des Verpflichteten im Falle von Gerätefehlern
sicherzustellen, kann eine SINA Box optional mit einem zweiten, weitgehend identisch
konfigurierten Gerät kombiniert werden. Der Betrieb zweier redundanter SINA Boxen in
Master/Slave-Konfiguration wird auch „Hot-Standby“ (HSB) genannt. Bei Ausfall einer Box
übernimmt das jeweils andere Gerät dessen Funktionen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments werden zwei HSB-Optionen empfohlen, die
so genannte HSB Version 1 und die HSB Version 2.
Außerdem hat der Verpflichtete dafür zu sorgen, dass eine Hotline und Ansprechpartner für
das Verfahren im Falle von Störungen eingerichtet und benannt werden (siehe Fragebogen
B-10). Die Erreichbarkeit innerhalb und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten muss
gewährleistet werden.

3.5   Smartcards

Die Konfiguration einer oder mehrerer SINA Boxen wird direkt auf einer Smartcard
gespeichert bzw. per VPN-Verbindung vom Verzeichnisdienst der Systemverwaltung bei der
Bundesnetzagentur gelesen. Die Smartcards müssen vom Hersteller der SINA Box bezogen
werden und sind ausschließlich der Bundesnetzagentur zur Konfiguration zur Verfügung zu
stellen. Nur registrierte Personen sind berechtigt, Smartcards zu beantragen, deren
Konfiguration zu bestimmen und zum Betrieb ihres Teilnetzes notwendige Informationen der
anderen Teilnetze zu erhalten. Smartcards müssen gegen Missbrauch durch Unbefugte
geschützt werden und dürfen nur an die mit dem Betrieb bzw. der Administrierung betrauten
Personen weitergegeben werden.

Ohne die Smartcard kann eine SINA Box nicht hochgefahren werden. Es wird empfohlen,
eine identisch konfigurierte Reservekarte erstellen zu lassen. Erst nach dem Hochfahren
erhält die SINA Box weitere Konfigurationsdaten durch Zugriff auf das LDAP-Verzeichnis,
welches ein Teil des SINA Managements ist und durch die Bundesnetzagentur betrieben
wird. Eine weitere Komponente stellt die CA dar, die die automatische Zertifikatserneuerung
mittels LDAP veranlasst.

3.6   Übermittlungsverfahren
Die Bundesnetzagentur übermittelt das Auskunftsbegehren der berechtigten Stellen an die
jeweils Verpflichteten durch das Übertragen von Daten. Im nachfolgenden wird dieser
Prozess als Anfrage bezeichnet. Die Übertragung der Daten der Anfrage erfolgt mittels
Dateitransfer per FTP vom Server der Bundesnetzagentur auf den Server des Verpflichteten.
Mehrere vorliegende Anfragedateien können in einer FTP-Sitzung gebündelt werden. Nach
dem Absetzen der letzten Anfragedatei wird die FTP-Sitzung beendet. Der Verpflichtete
bildet aus den übertragenen Daten einer Anfrage eine Abfrage in seinen Datenbeständen.

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Das Ergebnis dieser Abfrage, im Weiteren Antwort genannt, wird von dem Verpflichteten
wiederum per FTP zu dem Server der Bundesnetzagentur übermittelt, von dem die
zugehörige Anfrage kam. Hierzu wird vom Server des Verpflichteten eine FTP-Sitzung zum
Server der Bundesnetzagentur aufgebaut. Innerhalb der Sitzung sind nach Möglichkeit alle
vorliegenden Antworten zu übermitteln. Nach Abschluss der Datenübertragung ist die
Sitzung unverzüglich wieder abzubauen und es sind ggf. noch gespeicherte Anfrage- oder
Antwortdateien zu löschen.

Die Abfrage bei einem Verpflichteten muss gemäß TKG auf Seiten des Verpflichteten so
erfolgen, dass aus den gespeicherten Protokolldaten keine Rückschlüsse auf die
personenbezogenen Daten der Anfrage oder Antwort gezogen werden können. Daher darf
keine Protokollierung der Abfragebearbeitung im Rechnersystem des Verpflichteten
durchgeführt werden, zu Ausnahmen siehe Kapitel 5.3. Falls beim Verpflichteten Fehler
auftreten, wird die entsprechende Anfrage nach Rücksprache vom Verpflichteten gelöscht.

Die Art und Weise der Rückübermittlung wird ebenfalls in Kapitel 5.3 näher beschrieben.

3.7   Testverfahren
Das grundsätzliche Vorgehen zum Testen, insbesondere vor Aufnahme des Wirkbetriebes,
ist im Anhang B-9 beschrieben.

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4 Protokolle und Zugangsverfahren
Für die Kopplung der Netze der Bundesnetzagentur mit denen der Verpflichteten ist, wie
bereits beschrieben, das Internet Protokoll vorgesehen. Innerhalb des VPN kommt derzeit
IPv4 zum Einsatz. Ab Ende 2015 ist bei Bedarf eine internetseitige Anbindung von
Verpflichteten auch durch IPv6 realisierbar.

Die Kopplung der DV-Anlagen mit dem Internet erfolgt in der Bundesnetzagentur über
Router bzw. Gateways, die ausschließlich für diesen Einsatz genutzt werden. Die
Verpflichteten entscheiden in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, welche Geräte bei ihnen
eingesetzt werden. Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten
Geräte mit denen der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten.

Die Kommunikation zwischen den Netzen mit verschiedener Hardware-Architektur und
Betriebssystemen basiert auf der TCP/IP-Protokollfamilie (Transmission Control Protocol /
Internet Protocol). Innerhalb des VPN-Tunnels wird für administrative Zwecke ICMP und zur
Dateiübertragung FTP verwendet.

Der Verpflichtete muss mindestens eine öffentliche, d.h. eindeutig in Deutschland
zugeordnete IP-Adresse besitzen, die im Verfahren genutzt wird. Außerdem ist es
erforderlich, dass die jeweiligen IP-Adressen auf sicheren Kommunikationswegen
gegenseitig bekannt gegeben werden.

Die Mindestanzahl der verwendeten öffentlichen IP-Adressen richtet sich nach der geplanten
Konfiguration mit oder ohne HSB-Option und kann nach derzeitigem Stand der Technik bis
zu drei öffentliche, aufeinander folgende IP-Adressen erforderlich machen.

Außerdem werden noch die zugehörige (öffentliche) IP-Adresse des der SINA Box
zugeordneten Gateways und die Subnetzmaske des IP-Netzes benötigt, in dem die
Gateway-Adresse und die öffentliche Adresse der SINA Box liegen.

Der Verpflichtete muss die im Anhang A-1 im Schaubild festgelegte teilnehmerseitige
Anbindung vollständig erfüllen. Der zu erstellende Konfigurationsausdruck der
Bundesnetzagentur enthält alle dafür benötigten Angaben.

Für den Zugang zu ihren DV-Anlagen richten die Verpflichteten den Abfragestellen der
Bundesnetzagentur Zugangsberechtigungen ein. Diese Zugangsberechtigung darf nur das
Absetzen der Anfrage ermöglichen. Der Verpflichtete erhält von der Bundesnetzagentur die
Loginnamen und die Passworte für diesen Zugang.

Die Abfrage erfolgt durch die Übertragung einer Daten-Datei. Der Name dieser Datei wird
mittels alphanumerischer Zeichen gebildet aus:
     Kombination von drei Großbuchstaben, die die Bundesnetzagentur jedem einzelnen
        Verpflichteten zuteilt,
     einer internen Kennziffer der Bundesnetzagentur,
     vier weiteren Ziffern, die als vierstelliger Zähler das Unterscheidungskriterium für die
        einzelnen Anfrage-Files bilden und
     dem Abschluss des Dateinamens mit einem Punkt, gefolgt von den drei
        Großbuchstaben "TXT" als Dateierweiterung.

Somit könnte der Name z.B. "XXX21234.TXT" lauten.

Stand: 2014-07-18                                                                     Seite 8
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Der Austausch von Daten stellt eine zentrale Anforderung bei der Zusammenschaltung
mehrerer DV-Anlagen dar. Die Vielfalt der am Markt befindlichen Computertypen macht den
Einsatz eines herstellerunabhängigen Standards notwendig. Das für den Datenaustausch
einzusetzende File-Transfer-Protokoll (FTP im „Active Mode“) bietet u.a. die Möglichkeit,
Dateien unabhängig von Hard- und Software zu übertragen bzw. auszutauschen.

Im FTP sind die Reihenfolge bestimmter Kommandos und deren Bestätigungen festgelegt.
Die Art und Weise, wie diese Regeln in einem System implementiert werden, ergibt sich aus
den Anforderungen des RFC 959. Eine ggf. dazwischengeschaltete Firewall ist insbesondere
beim vorgeschriebenen aktiven FTP entsprechend zu konfigurieren.

Es müssen folgende Kommunikationen möglich sein:
    Verbindungsaufbau,
    Anmelden mit Benutzername und Passwort,
    Übertragen von Dateien und
    Verbindungsabbau.

FTP-Befehle, die nicht die o.g. Kommunikation betreffen, werden ignoriert bzw. abgewiesen
(z.B. dir, ls…). Die Dateien werden in das jeweilige zugeordnete "Homeverzeichnis"
übermittelt.

Um die Verarbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen, können alle bei der Gegenstelle
vorhandenen Antwortdateien innerhalb einer FTP-Sitzung zurückgesandt werden. Mehr als
eine FTP-Verbindung je Gegenstelle ist nicht zulässig. Die SINA Boxen sind so konfiguriert,
dass die für das VPN notwendige IP-Verbindung konstant aufrechterhalten wird, ggf. durch
sofortigen Wiederaufbau nach einer Verbindungsunterbrechung.

Bei unvorhergesehener Unterbrechung einer FTP-Verbindung oder Datenübertragung ist die
Verbindung sofort wiederaufzubauen und selbstständig fortzusetzen.

Grundsätzlich dürfen Antworten ausschließlich an den anfragenden Standort zurückgesandt
werden.

Jeder an dem Verfahren Beteiligte hat in seinem Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu
tragen, dass die entsprechenden Antwortzeiten gemäß Kapitel 5.3 eingehalten werden.

Stand: 2014-07-18                                                                   Seite 9
SBV

5 Datenaustausch
5.1       Anfragegestaltung
Wie bereits beschrieben, erfolgt eine Anfrage in Form der Übermittlung einer Daten-Datei.
Der Aufbau einer Daten-Datei ist in Anhang A-2 ersichtlich.

Die einzelnen Datenfelder werden mit Semikolon (;) getrennt. Der gesamte Datensatz wird
mit "Carriage Return" und "Line Feed" abgeschlossen. Je Anfrage wird eine Daten-Datei
übermittelt. Der Aufbau ist für alle unterschiedlichen Anfragearten gleich. Die
auszutauschenden Daten werden mit Hilfe des ANSI-Zeichensatzes (siehe Tabelle in
Anhang A-5) kodiert. Andere als die in dieser Tabelle erlaubten Zeichen müssen unterdrückt
werden.

Aus dieser Daten-Datei bildet der Verpflichtete eine Abfrage in seiner Datenbank. Die in die
Felder eingetragenen Daten gelten als Suchkriterium. Für die Suche gelten die in Kapitel 5.2
angeführten Regeln.

Der Aufbau der verschiedenen Anfragen ist in den Anhängen B-2 und B-3 beispielhaft
beschrieben.

Für die Zuordnung der Anfrage wird jeder Anfrage ein sogenannter RV-Header
(Regulierungsbehörde-Verpflichtete-Header) vorangestellt. Dieser RV-Header beinhaltet:

         eine eindeutige Zuordnungskennzeichnung,
         eine Kennung der Abfragestelle,
         die Kennziffer für die Unterscheidung der Dringlichkeitsklassen und
         die Vorgabe der maximal zu übermittelnden Datensätze.*

*Hinweis: Da keine Jokerzeichen eingesetzt werden, entfällt die Vorgabe der maximal zu
übermittelnden Datensätze und das Feld ist ohne Bedeutung und kann ignoriert werden. Aus
Gründen der Kompatibilität wird in diesem Feld weiterhin eine „1“ übermittelt.

Aus der Standort-Kennung der Abfragestelle bestimmt die DV-Anlage des Verpflichteten den
erforderlichen Rückweg (IP-Adresse).

Die Liste der Abfragestellen mit den jeweiligen IP-Adressen wird den Verpflichteten mit der
Konfigurationsbescheinigung ausgehändigt.

Ein Aufzeichnen bzw. Anzeigen der Anfragen der Bundesnetzagentur darf nicht erfolgen.

Als einzige zulässige Ausnahme darf nur nach vorheriger Absprache bei Fehlersuche im
Rechnersystem (bzw. der Software) des Verpflichteten und ggf. im Rechnersystem (bzw. der
Software) der Bundesnetzagentur im Einzelfall die Abfrage beim Verpflichteten temporär
protokolliert werden. Näheres zur Vorgehensweise wird im Kapitel 5.3 beschrieben.

Stand: 2014-07-18                                                                  Seite 10
SBV

Von den Verpflichteten sind folgende Anfragemöglichkeiten zu beantworten:

      Suche nach     Vorgabe                  Antwort
Name und Anschrift   Vollständige Rufnummer Vollständige Rufnummer, sowie Name
                                            und Anschrift des Inhabers der
                                            Rufnummer;
                                            bei Durchwahlrufnummern: Rufnummer
                                            der zugehörigen Abfragestelle und Name
                                            und Anschrift des Inhabers des
                                            Durchwahlanschlusses.

Rufnummer            Vollständige Angabe       Vollständige Rufnummer, sowie Name
                     von Name, Vorname         und Anschrift des Inhabers der
                     und Anschrift             Rufnummer;
                                               bei Durchwahlrufnummern: Rufnummer
                                               der zugehörigen Abfragestelle, sowie
                                               Name und Anschrift des Inhabers des
                                               Durchwahlanschlusses.
                                               Es werden alle Rufnummern übermittelt,
                                               unabhängig von der Anzahl.

5.2    Regelungen für die Auswertung von Anfragen
Die der jeweiligen Suche zugrunde zu legenden Kriterien werden vollständig angegeben.
Rufnummern werden in voller Länge und in dem Format, wie sie auf der
Teilnehmerschnittstelle verwendet werden, angegeben, das heißt zutreffendenfalls mit
vorangestelltem Präfix (Ziffer „0“, Verkehrsausscheidungsziffer) und Netzkennzahl. Bei
Festnetzanschlüssen wird die Rufnummer immer einschließlich der kompletten Vorwahl
angegeben. Bei Sonderrufnummern (z.B. 0700, 0800, 0900, 018, 019, usw.) wird die
gesamte Rufnummer einschließlich des zugehörigen Präfix angegeben. Rufnummern, die
nicht dem Ländercode „49“ zugeordnet sind, finden keine Berücksichtigung.

Stand: 2014-07-18                                                               Seite 11
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Die Suche erfolgt unabhängig von der Groß - und Kleinschreibung.

Bei der Suche nach Wörtern mit Sonderzeichen der deutschen oder anderer Sprachen muss
diese auch nach äquivalenten Zeichen oder Ersatzdarstellungen durchgeführt werden.

         Zeichen                        erweiterte Interpretation
         Ä, Æ, ä, æ                     AE, ae
         AE, ae                         Ä, Æ, ä, æ
         À, Á, Â, Ã, Å, à, á, â, ã, å   A, a
         A, a                           À, Á, Â, Ã, Å, à, á, â, ã, å
         Ç, ç                           C, c
         C, c                           Ç, ç
         È, É, Ê, Ë, è, é, ê, ë         E, e
         E, e                           È, É, Ê, Ë, è, é, ê, ë
         Ì, Í, Î, Ï, ì, í, î, ï         I, i
         I, i                           Ì, Í, Î, Ï, ì, í, î, ï
         Ñ, ñ                           N, n
         N, n                           Ñ, ñ
         oe, Oe                         ö, Ö
         ö, Ö                           oe, Oe
         ß                              ss
         ß                              sz
         ss                             ß
         sz                             ß
         Ù, Ú, Û, ù, ú, û               U, u
         U, u                           Ù, Ú, Û, ù, ú, û
         ue, Ue                         ü, Ü
         ü, Ü                           ue, Ue
         Ý, Ÿ, ý, ÿ                     Y, y
         Y, y                           Ý, Ÿ, ý, ÿ

Stand: 2014-07-18                                                            Seite 12
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Bei der Suche im genannten String werden die folgenden Zeichen ignoriert:

         Leerstelle (Space)
         -
         /
         +
         . (Punkt)
         &

Die Software muss so gestaltet sein, dass die Rufnummern unabhängig von der
Schreibweise gefunden werden müssen.

Bei der Suche nach Straßen werden in den angegebenen Straßennamen folgende
Zeichenfolgen gleichwertig behandelt:

         Straße
         Str
sowie:
         Platz
         Pl

5.3   Antwort der Verpflichteten
Die Daten für die Beantwortung der Anfragen müssen mit dem in Anhang A-5 dargestellten
ANSI-Zeichensatz kodiert werden. Als Separator der einzelnen Felder wird das Semikolon (;)
eingesetzt. Ein vollständiger Datensatz ist mit „Carriage Return“ und „Line Feed“
abzuschließen. Das Ende der Beantwortung der einzelnen Anfragen wird mit EOF (1A
hexadezimal) abgeschlossen.

Auch der Antwort ist ein sogenannter VR-Header (Verpflichtete-Regulierungsbehörde-
Header) voranzusetzen. Dieser VR-Header beinhaltet einen fortlaufenden dezimalen Zähler.
Dieser Zähler ist vierstellig und je Abfragestelle der Bundesnetzagentur, beginnend bei Null
zu führen. Bei jeder Anfrage der jeweiligen Abfragestelle der Bundesnetzagentur ist der
betreffende Zähler um 1 dezimal zu erhöhen. Bei Überlauf beginnt der Zähler wieder bei 0.
Als nächstes wird der Inhalt des RV-Header der Anfrage wiederholt. Anschließend erfolgt die
Übermittlung des kompletten Antwort-Datensatzes. Der Aufbau des Datensatzes ist im
Anhang A-3 dargestellt. In den Anhängen B-4 bis B-7 sind die zugehörigen Beispiele
aufgeführt.

Als Grundlage für die Erfassung in die Datenbanken der Verpflichteten wird die Schreibweise
des Wohnorts und der Straße gemäß dem Verzeichnis der Postleitdaten („Datafactory
Streetcode“) der Deutschen Post Direkt GmbH empfohlen.
Bei Auswertungen von Anfragen der ersuchenden Stellen gilt für die Suche in den Systemen
der Verpflichteten, dass bei Abweichungen zwischen PLZ und Wohnort die PLZ Vorrang hat.

Bei Angabe einer Postfachnummer erscheint im Datenfeld „Straße“ (Feldnr. 10 bzw. 14 der
Anhänge A-2 bzw. A-3) statt des Straßennamens das Wort „Postfach“. Bei der Anfrage nach
einer Anschrift hat dabei die Kombination PLZ/Straße gegenüber der Kombination

Stand: 2014-07-18                                                                  Seite 13
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PLZ/Postfachnummer immer die erste Priorität. Nur für den Fall, dass die Kundendatei
keinen Eintrag PLZ/Straße enthält, kann die Kombination PLZ/Postfachnummer übermittelt
werden.

Die Anfragen werden in Dringlichkeitsklassen (DKL) eingeteilt, für deren Beantwortung durch
den Verpflichteten die nachfolgenden Antwortzeiten vorgegeben werden:

         Dringlichkeit             Beantwortungszeit*               übermittelte Codeziffer (DKL)
                sofort              max. 60 Sekunden                                      1
              dringend                max. 15 Minuten                                     2
               normal                 max. 6 Stunden                                      3
             Testdaten               max. 24 Stunden                                      9

*Hinweis: Auf der Basis der bisher vorliegenden Daten ergibt sich eine Verteilung der Anfragen auf max. 2% in der
Dringlichkeitsklasse „sofort“, max. 10% in der Dringlichkeitsklasse „dringend“ und der Rest in der Dringlichkeitsklasse „normal“.

Die Antworten auf verschiedene Anfragen können in einer Datei zusammen übermittelt
werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der jeweilige Zeitrahmen der einzelnen Anfrage
eingehalten wird. Eine komplette Übermittlungsdatei muss mit dem Zeichen EOT (End of
Transmission Block, 17 hexadezimal) abgeschlossen werden.

Sollte der Zeitrahmen infolge von Störungen in der DV-Anlage vorübergehend nicht
einzuhalten sein, so ist die Bundesnetzagentur hierüber unverzüglich zu unterrichten.

Bei Durchwahlanschlüssen kann die Anfrage einschließlich der Kennziffer des
Vermittlungsplatzes oder einschließlich einer Nebenstellennummer erfolgen. In diesen Fällen
hat der Verpflichtete in seiner Antwort, die in der Anfrage verwendete Rufnummer auf die
dem Kunden zugeteilte Rufnummer zu kürzen und deren Inhaber zu nennen.

Wird eine Abfrage vom Verpflichteten nicht beantwortet, kann zur Fehlereingrenzung seitens
der Bundesnetzagentur diese Abfrage ein zweites Mal, versehen mit der impliziten
Aufforderung zur Protokollierung, an den Verpflichteten versandt werden, um im
gegenseitigen Benehmen die Fehlerursache einzugrenzen.

Die implizite Aufforderung zur temporären Protokollierung beim Verpflichteten erfolgt in der
Weise, dass die in der ersten Abfrage verwandte DKL jeweils um 3 erhöht wird, d.h. aus
DKL 1 wird DKL 4, aus DKL 2 wird DKL 5 und aus DKL 3 wird DKL 6. Nach erfolgreichem
Versand oder erfolgter Fehlerbeseitigung sind die Protokolldaten sofort zu löschen. Die
maximale Speicherdauer beträgt 3 Tage.

Wenn eine Rufnummer an einen Provider oder Reseller abgegeben wurde und daher beim
originären Netzbetreiber keine Teilnehmerdaten zur Verfügung stehen, muss in der Antwort
des Verpflichteten auf die Anfrage nach dieser Rufnummer im Datenfeld „Provider“ (siehe
A-3) eine 1 zurück geliefert werden. In das Datenfeld „Name“ muss der betreffende
Providername oder die Portierungskennung des Providers eingetragen werden.

Stand: 2014-07-18                                                                                                    Seite 14
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Bei portierten Rufnummern wird im Datenfeld „Provider“ (siehe A-3) eine 9 zurück geliefert,
wenn die dem Lizenznehmer zugeteilte Rufnummer an einen anderen Netzbetreiber
abgegeben wurde. Im Feld „Name“ muss dann die Portierungskennung des aktuellen
Netzbetreibers eingetragen werden.

Ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis der zugeteilten Portierungskennungen kann auf
der Homepage der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

Stand: 2014-07-18                                                                 Seite 15
SBV

6 Schlussbetrachtung
Diese Schnittstellenbeschreibung beschreibt die Datenkommunikation zwischen den
Verpflichteten und der Bundesnetzagentur und soll den Verpflichteten die Möglichkeit
eröffnen, in ihrem Geltungsbereich entsprechende Maßnahmen für das Umsetzen dieses
Verfahrens zu ergreifen.

Weitergehende Festlegungen und Beschreibungen können im Einzelfall bei Bedarf noch
erfolgen.

Für die laufende Überprüfbarkeit des fehlerfreien Betriebes werden regelmäßig Testanfragen
mit den unter B-9 beschriebenen Testdaten gestellt, auf die die Systeme der Verpflichteten
entsprechend antworten müssen.

Für das Verfahren des Datenaustausches ist aufgrund der Wertigkeit der zu schützenden
Informationen ein hoher, nach dem derzeitigen Stand der Technik durch Unbefugte schwer
überwindbarer Sicherheitsstandard festgelegt worden. Wenn jedoch das erreichte
Sicherheitsniveau, bedingt durch technische Erneuerungen oder durch äußere Einflüsse
gefährdet erscheint, so kann die Bundesnetzagentur diese Schnittstellenbeschreibung
jederzeit anpassen. Die aktuelle Version dieses Dokuments kann auf der Homepage der
Bundesnetzagentur eingesehen werden.

6.1   Ausgabenübersicht

Ausgabe                       Datum                         Grund der Änderung
SARV                          Sep. 1997                     Erstausgabe
SBV                           25. Juni 2014                 Ablösung von ISDN durch
                                                            IP-basierte  SINA      Box,
                                                            Anpassung des Titels an den
                                                            Herausgeber

Stand: 2014-07-18                                                                Seite 16
SBV

Anhang A (normativ)
Anhang A-1 - Schaubild der IP-Konfiguration

Stand: 2014-07-18                             Seite 17
Gruppe           Feldnummer                 Feldname                Feldlänge           Zeichenart    Feldinhalt         Beispiel
                                                                                                                                                                                                                                  SBV

                        RV-Header                1          Zuordnungskennzeichnung              19                Integer       Ziffern    1011219960956124321;

                                                 2             Kennung Abfragestelle              1                Integer       Ziffer              4;

Stand: 2014-07-18
                                                 3              Dringlichkeitsklasse              1                Integer       Ziffer              2;

                                                 4             Maximale Datensätze                3              Numerisch       Ziffern             1;

                        Datenfelder              5                   Rufnummer                   100        Alphanumerisch        Text         022112345678;

                                                 6                      Name                     80         Alphanumerisch        Text           Musterfrau;

                                                 7                    Vorname                    50         Alphanumerisch        Text             Erika;

                                                 8                      PLZ*                      8         Alphanumerisch        Text             50996;

                                                 9                    Wohnort                    50         Alphanumerisch        Text              Köln;

                                                10                     Straße                    50         Alphanumerisch        Text          Hauptstraße;

                                                11                  Hausnummer                   10         Alphanumerisch        Text             9876A;
                                                                                                                                                                   Anhang A-2 - Definition der Feldbeschreibungen einer Anfrage

                      Abschluss des             12                Carriage Return                 1              Hexadezimal      CR                 0D
                       Datensatzes
                                                13                    Line Feed                   1              Hexadezimal       LF                0A

                    *Anm.: Postleitzahlen können im internationalen Standard (z.B.: D-55122) angegeben werden.

Seite 18
Gruppe         Feldnummer       Feldname                 Feldlänge   Zeichenart       Feldinhalt                 Beispiel
                                                                                                                                                                                                                        SBV

                    VR-Header        1             Anfragezähler              4            Integer        Ziffern                      1234;

                                     2          Zuordnungskennzeichnung       19           Integer        Ziffern                 1011219960956124321;

Stand: 2014-07-18
                                     3           Kennung Abfragestelle        1            Integer         Ziffer                        4;

                                     4            Dringlichkeitsklasse        1            Integer         Ziffer                        2;

                                     5            Maximale Datensätze         3          Numerisch        Ziffern                        1;

                     Zusatz          6              Anzahl Suchtreffer        8            Integer        Ziffern                        1;

                    Antwortblock     7             Datensatznummer            4            Integer        Ziffern                        1;

                                     8                 Provider               1            Integer        0=Nein / 1=Provider /          0;
                                                                                                             9=Portierung

                                     9               Rufnummer               100         Alphanumerisch    Text                    022112345678;
                                    10          Name/ Provider/ Portierung    80         Alphanumerisch    Text                      Musterfrau;

                                    11                Vorname                 50         Alphanumerisch    Text                        Erika;

                                    12                  PLZ                   8          Alphanumerisch    Text                        50996;

                                    13                Wohnort                 50         Alphanumerisch    Text                         Köln;

                                     14            Straße / Postfach          50         Alphanumerisch    Text                     Hauptstraße;
                                                                                                                                                         Anhang A-3 - Definition der Feldbeschreibungen einer Antwort

                                     15             Hausnummer                10         Alphanumerisch    Text                        9876A;

                                     16            Carriage Return            1          Hexadezimal        CR                           0D

                                     17              Line Feed                1          Hexadezimal        LF                           0A

                     Ende            18              End of File              1          Hexadezimal       EOF                           1A

Seite 19
SBV

Im Dateinamen der Antwortdatei soll sich analog zur Abfragedatei ein mindestens
vierstelliger Zähler zur Unterscheidung befinden.

Stand: 2014-07-18                                                                 Seite 20
SBV

Anhang A-4 - Aufbau der Daten-Dateien

Anfrage-Datensatz                       Antwort-Datensatz

      Gruppe        Datenfelder              Gruppe          Datenfelder
  RV-Header (1)        1-4               VR-Header (1)          1-5
 Datenfelder (1)      5 - 11               Zusatz (1)            6
 Abschluss des        12 + 13           Antwortblock (1.1)     7 - 17
 Datensatzes (1)
  RV-Header (2)        1-4
 Datenfelder (2)      5 - 11            Antwortblock (1.n)     7 - 17
 Abschluss des        12 + 13              Ende des              18
 Datensatzes (2)                        Antwortblocks (1)
                                         VR-Header (2)          1-5
                                           Zusatz (2)            6
  RV-Header (n)        1-4              Antwortblock (2.1)     7 - 17
 Datenfelder (n)      5 - 11
 Abschluss des        12 + 13
 Datensatzes (n)
                                        Antwortblock (2.n)     7 - 17
       EOT
                                           Ende des              18
                                        Antwortblocks (2)

                                         VR-Header (n)          1-5
                                           Zusatz (n)            6
                                        Antwortblock (n.1)     7 - 17

                                        Antwortblock (n.n)     7 - 17
                                           Ende des              18
                                        Antwortblocks (n)
                                              EOT

Stand: 2014-07-18                                                       Seite 21
SBV

Anhang A-5 - Verwendeter ANSI-Code Zeichensatz

Code       0     1      2      3      4      5   6   7   8   9   A   B   C   D   E    F
                       Space
 0                             0      @      P   `   p                   À   Ð   à    ð
 1                      !      1      A      Q   a   q                   Á   Ñ   á    ñ
 2                      "      2      B      R   b   r           ¢       Â   Ò   â    ò
 3                      #      3      C      S   c   s                   Ã   Ó   ã    ó
 4                      $      4      D      T   d   t                   Ä   Ô   ä    ô
 5                      %      5      E      U   e   u           ¥   µ   Å   Õ   å    õ
 6                      &      6      F      V   f   v                   Æ   Ö   æ    ö
 7              EOT     ‘      7      G      W   g   w                   Ç       ç
 8                      (      8      H      X   h   x                   È   Ø   è    ø
 9                      )      9      I      Y   i   y                   É   Ù   é    ù
 A         LF   EOF     *      :      J      Z   j   z                   Ê   Ú   ê    ú
 B                      +      ;      K      [   k   {                   Ë   Û   ë    û
 C                      ,      <      L      \   l                       Ì   Ü   ì    ü
 D        CR            -      =      M      ]   m   }                   Í   Ý   í    ý
 E                      .      >      N          n                       Î   Þ   î    þ
 F                      /      ?      O          o                       Ï   ß   ï    ÿ

Legende:
   diese Codierung darf nicht verwendet werden

Stand: 2014-07-18                                                                Seite 22
SBV

Anhang B (informativ)
Anhang B-1 - Zuordnung der Beispiele

                                       Antwort                 Beispiel
Suche       Vorgabe        Beispiel                            in
nach                       in                                  Anhang
                           Anhang      Regelantwort               B-4
Name und    vollständige      B-2      (1 Suchtreffer)
Anschrift   Rufnummer                  Regelantwort               B-6
                                       (Provider)
                                       Null-Antwort               B-7
                                       (0 Suchtreffer)

                                       Antwort                 Beispiel
                                                               in
Suche       Vorgabe        Beispiel                            Anhang
nach                       in          Regelantwort               B-4
                           Anhang      (1 Suchtreffer)
                                       Regelantwort               B-5
Rufnummer vollständiger       B-3      (mehrere Suchtreffer)
          Name und                     Regelantwort               B-6
          Anschrift                    (Provider)

                                       Null-Antwort               B-7
                                       (0 Suchtreffer)

Stand: 2014-07-18                                                Seite 23
SBV

Anhang B-2 - Beispiel einer Anfrage nach Namen und Anschrift
(Vorgabe: komplette Angabe der Rufnummer mit Vorwahl)

Gruppe            Datenfeldbezeichnung             Übertragene Daten

RV-Header         Zuordnungskennzeichnung          1011219960956124321;
                  Kennung Abfragestelle            4;
                  Dringlichkeitsklasse             2;
                  maximale Datensätze*             1;
Datenfelder       Rufnummer                        022112345678;
                  Name                             ;
                  Vorname                          ;
                  PLZ                              ;
                  Wohnort                          ;
                  Straße                           ;
                  Hausnummer                       ;
Abschluss des Carriage Return                      0D [hexadezimal]
Datensatzes       Line Feed                        0A [hexadezimal]

*Hinweis für alle Beispiele: Da keine Jokerzeichen eingesetzt werden, entfällt die Vorgabe
der maximal zu übermittelnden Datensätze und das Feld ist ohne Bedeutung und kann
ignoriert werden.

Stand: 2014-07-18                                                                    Seite 24
SBV

Anhang B-3 - Beispiel einer Anfrage nach einer Rufnummer
(Vorgabe: komplette Angabe von Name und Anschrift)

Gruppe          Datenfeldbezeichnung           Übertragene Daten

RV-Header       Zuordnungskennzeichnung        1011219960956124321;
                Kennung Abfragestelle          4;
                Dringlichkeitsklasse           2;
                maximale Datensätze            1;
Datenfelder     Rufnummer                      ;
                Name                           Musterfrau;
                Vorname                        Erika;
                PLZ                            50996;
                Wohnort                        Köln;
                Straße                         Hauptstr;
                Hausnummer                     9876;
Abschluss des Carriage Return                  0D [hexadezimal]
Datensatzes     Line Feed                      0A [hexadezimal]

Stand: 2014-07-18                                                     Seite 25
SBV

Anhang B-4 - Antwort der Verpflichteten mit einem Treffer
(Regelantwort - ein Suchtreffer)

Gruppe            Datenfeldbezeichnung           Übertragene Daten
VR-Header         Anfragezähler                  9876;
                  Zuordnungskennzeichnung        1011219960956124321;
                  Kennung Abfragestelle          4;
                  Dringlichkeitsklasse           2;
                  maximale Datensätze            1;
Zusatz            Anzahl Suchtreffer             1;
Antwortblock      Datensatznummer                1;
                  Provider                       0;
                  Rufnummer                      022112345678;
                  Name                           Musterfrau;
                  Vorname                        Erika;
                  PLZ                            50996;
                  Wohnort                        Köln;
                  Straße                         Hauptstr;
                  Hausnummer                     9876;
                  Carriage Return                0D [hexadezimal]
                  Line Feed                      0A [hexadezimal]
Ende des          End of File                    1A [hexadezimal]
Antwortblocks

Stand: 2014-07-18                                                       Seite 26
SBV

Anhang B-5 - Antwort der Verpflichteten mit mehreren Treffern
(Regelantwort - mehrere Suchtreffer)

Gruppe           Datenfeldbezeichnung            Übertragene Daten
VR-Header        Anfragezähler                   9876;
                 Zuordnungskennzeichnung         1011219960956124321;
                 Kennung Abfragestelle           4;
                 Dringlichkeitsklasse            2;
                 maximale Datensätze             1;
Zusatz           Anzahl Suchtreffer              9;
Antwortblock     Datensatznummer                 1;
(1)              Provider                        0;
                 Rufnummer                       022112315678;
                 Name                            Musterfrau;
                 Vorname                         Erika;
                 PLZ                             50996;
                 Wohnort                         Köln;
                 Straße                          Hauptstr;
                 Hausnummer                      9876;
                 Carriage Return                 0D [hexadezimal]
                 Line Feed                       0A [hexadezimal]

                 Antwortblöcke 2...8

Antwortblock     Datensatznummer                 9;
(9)              Provider                        0;
                 Rufnummer                       022112395678;
                 Name                            Musterfrau;
                 Vorname                         Monika;
                 PLZ                             50996;
                 Wohnort                         Köln;
                 Straße                          Hauptstr;
                 Hausnummer                      1234;
                 Carriage Return                 0D [hexadezimal]
                 Line Feed                       0A [hexadezimal]
Ende des         End of File                     1A [hexadezimal]
Antwortblocks

Stand: 2014-07-18                                                       Seite 27
SBV

Anhang B-6 - Antwort der Verpflichteten bei Providern
(Regelantwort - Rufnummer gehört zu einem Provider)

Gruppe           Datenfeldbezeichnung                   Übertragene Daten
VR-Header        Anfragezähler                          9876;
                 Zuordnungskennzeichnung                1011219960956124321;
                 Kennung Abfragestelle                  4;
                 Dringlichkeitsklasse                   2;
                 maximale Datensätze                    1;
Zusatz           Anzahl Suchtreffer                     1;
Antwortblock     Datensatznummer                        1;
                 Provider                               1;
                 Rufnummer                              022112345678;
                 Name                                   Telefonanbieter GmbH;
                 Vorname                                ;
                 PLZ                                    ;
                 Wohnort                                ;
                 Straße                                 ;
                 Hausnummer                             ;
                 Carriage Return                        0D [hexadezimal]
                 Line Feed                              0A [hexadezimal]
Ende des         End of File                            1A [hexadezimal]
Antwortblocks

Hinweis:
Wenn eine Rufnummer an einen Provider oder Reseller abgegeben wurde und daher beim
originären Netzbetreiber keine Teilnehmerdaten zur Verfügung stehen, muss in der Antwort des
Verpflichteten auf die Anfrage nach dieser Rufnummer im Datenfeld „Provider“ eine 1 zurück
geliefert werden. In das Datenfeld „Name“ muss der betreffende Providername oder dessen
Portierungskennung eingetragen werden.
Ein regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis der zugeteilten Portierungskennungen kann auf der
Homepage der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

Stand: 2014-07-18                                                                Seite 28
SBV

 Anhang B-7 - Antwort der Verpflichteten ohne Treffer
(Antwort, wenn die Anfrage ergebnislos verlaufen ist)

Gruppe                   Datenfeldbezeichnung                                 Übertragene Daten
VR-Header                Anfragezähler                                        9876;
                         Zuordnungskennzeichnung                              1011219960956124321;
                         Kennung Abfragestelle                                4;
                         Dringlichkeitsklasse                                 2;
                         maximale Datensätze                                  1;
Zusatz                   Anzahl Suchtreffer                                   0;
Antwortblock1)           Datensatznummer                                      1;
                         Provider                                             0;
                         Rufnummer                                            022112315678;
                         Name                                                 ;
                         Vorname                                              ;
                         PLZ                                                  ;
                         Wohnort                                              ;
                         Straße                                               ;
                         Hausnummer                                           ;
                         Carriage Return                                      0D [hexadezimal]
                         Line Feed                                            0A [hexadezimal]
Ende des                 End of File                                          1A [hexadezimal]
Antwortblocks

Legende:
1)
     Bei ergebnislosen Anfragen werden die Anfragedaten in der Antwort gespiegelt

Stand: 2014-07-18                                                                                    Seite 29
SBV

Anhang B-8 - Herstellerinfo zu SINA

Informationen zur SINA Technologie können von dem Hersteller secunet Security Networks AG
bezogen werden. Grundlegende Informationen können auch auf der Homepage des BSI
eingesehen werden:

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/weitereThemen/SINA/sina_node.html

Als Mindestanforderung wird eine SINA L3 Box S vorausgesetzt. Es handelt sich um Produkte
mit dem Zulassungslevel „S“ (Standard), was der Geheimhaltungsstufe VS-NfD entspricht. Die
Kryptosysteme sind in verschiedenen Bauformen erhältlich und können bedarfsgerecht an die
entsprechende Netzumgebung angepasst werden (z.B. Anzahl der Schnittstellen).

Es ist zu beachten, dass zusätzliche Komponenten benötigt werden; z.B. Smartcards, SFP-
Module, Software, Support etc. SINA Boxen besitzen keine lokalen Massenspeicher.
Ereignisprotokolle können somit nicht lokal gespeichert werden. Der Betrieb eines Syslog-
Servers ist verpflichtend, da durch die Speicherung von Systemereignissen ein wesentlicher
Beitrag zur Betriebssicherheit geliefert werden kann. Es werden keine Abfragedaten o.ä.
gespeichert. Ein Zugriff durch die Bundesnetzagentur ist ebenso nicht möglich.
Die Verwendung des Syslog-Servers kann durch beliebige, marktübliche Produkte realisiert
werden, hierbei ist lediglich darauf zu achten, dass generell der UDP - Port 514 verwendet wird.

Für Neuerungen bzw. Änderungen von Funktionen der SINA Boxen wird auf die jeweiligen
Release Notes von secunet verwiesen.

Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

                                 secunet Security Networks AG
                                      Herr Stefan Albers
                                     Kronprinzenstraße 30
                                         45128 Essen

                                     Telefon: (0201) 5454 0
                                     Fax: (0201) 5454 1000

                              E-Mail: stefan.albers@secunet.com

                                     www.secunet.com/sina

Stand: 2014-07-18                                                                   Seite 30
SBV

Anhang B-9 - Ansprechpartner, Testdaten, Verfahren

Anträge für Registrierungen, Störungsbeseitigungen, Funktionstests sowie alle Arten von
Störungsmeldungen sind über das vereinbarte Support-Postfach an die technischen
Ansprechpartner der Bundesnetzagentur zu versenden.

Die Funktionstests mit den Verpflichteten können folgende Schritte umfassen:

      Verbindungsaufbau zwischen Bundesnetzagentur und Verpflichtetem,
      Statusabfragen der SINA Boxen,
      Versenden der Testdatensätze durch die Bundesnetzagentur (siehe unten). Diese
       können einzeln oder in verschieden großen Gruppen zusammengefasst werden, um
       Lasttests zu ermöglichen.

Für die Funktionstests sind 10 Rufnummern aus dem Kontingent des Verpflichteten
bereitzustellen, die dauerhaft in der Datenbank gemäß § 112 TKG zu speichern sind. Diese
Rufnummern dürfen weder geändert noch anderweitig genutzt werden.

Die zugehörigen Bestandsdaten, wie im „Fragebogen Verpflichtete“ vorgegeben, sind in die
Systeme der Verpflichteten zu übernehmen. Die gewählten Rufnummern sind in diesem
Formblatt einzutragen und der Bundesnetzagentur mitzuteilen.

Ein weitergehender Funktionstest kann nach Absprache einen intensiven, zeitlich befristeten
Testbetrieb mit Wirkdaten umfassen.

Stand: 2014-07-18                                                                  Seite 31
SBV

Anhang B-10 - Fragebogen Verpflichtete

                                                                                                      BNetzA-Index: V______
          Verpflichteter:

                                Straße:
                             PLZ, Ort:
                     PLZ, Postfach:

                                                 Eintragen nur bei eigener Datenbank
Ansprechpartner
 Organisatorisch/Grundsatz
                     Name:
                                  Telefon:
                                       Fax:
                        E-Mail:
       IT – Netzwerk/SINA
                        Name:
                                  Telefon:
                                       Fax:
                                   E-Mail:
                                                     innerhalb der Geschäftszeiten                    außerhalb der Geschäftszeiten
         Hotline für
    Störungseingrenzung
                     Telefon:
                                    Fax:
                                E-Mail:

Erreichbarkeit für Anfragen der berechtigten Stellen gem. § 113 TKG
                   Anschrift
                               Telefon:
                                    Fax:
                                E-Mail:

        Durchführung des Verfahrens Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
     Eigenes SBV-System mit    ja                           nein
       § 112 TKG-Datenbank: Wenn ja angekreuzt wird, bitte den Systemhersteller nennen
             Diensterbringer als:                 Provider                  Netzbetreiber / Portierungskennung: ________

                  Diensteangebot:
                                                  VoIP/Festnetz             Mobilfunk        Servicerufnummern          E-Mail

Aufgestellt, geprüft bzw. ergänzt:.............................................................................................(Datum, Name)

Stand: 2014-07-18                                                                                                                Seite 32
SBV

                           Fragebogen Verpflichtete (Blatt 2)

Für die Funktionstests sind 10 Rufnummern aus dem Kontingent des Verpflichteten
bereitzustellen, die dauerhaft in der Datenbank gemäß § 112 TKG zu speichern sind. Diese
Rufnummern dürfen weder geändert noch anderweitig genutzt werden.

Die zugehörigen Bestandsdaten sind wie folgt einzugeben:

        Rufnummern und Bestandsdaten gem. § 112 Abs. 1 TKG für Funktionstests
         Rufnummer                                      Bestandsdaten

1                          @Online Services;;80992;München;Mülheimer Str.;71

2                          Ola! Import\Export;Abt: Lebensmittel;80992;München;Mülheimer Str.;4

3                          Wall-Street $-Company;{Aktienkurse};80992;München;Mülheimer Str.;10

4                          ¥ Yen;Japanische Küche;80992;München;Refrather Weg;66

5                          Spargël;Anni;80992;München;Britanniahütte;122

6                          µ-Systems;µ-Saft-Applikationen;80992;München;Refrather Weg;219

7                          Mustermannky;Ûrwig;80992;München;Josef-Roemer-Str.;127

8                          Bäckerei Becker;Richard, Axel;50374;Erftstadt;Bertolt-Brecht-Str.;1

9                          Mayer - Testperson;Petra, Sophia;50321;Brühl;Wittelsbacherstr.;140

10                         Kaffee-Sahne;Karl, Wilhelm;51766;Engelskirchen;Gummersbacher Str.;5

Änderungen sind der Bundesnetzagentur unverzüglich bekannt zu geben.

Stand: 2014-07-18                                                                       Seite 33
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