SCHRIFTLICHE ANFRAGE DER ABGEORDNETEN FRANZ BERGMÜLLER, ANDREAS WINHART, CHRISTIAN KLINGEN AFD VOM 10.03.2020 - BAYERISCHER LANDTAG

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18. Wahlperiode                                                                                    06.05.2020   Drucksache                       18/7312

                  Schriftliche Anfrage
                  der Abgeordneten Franz Bergmüller, Andreas Winhart, Christian Klingen AfD
                  vom 10.03.2020

                  Unterschiedliche Definitionen der Staatsregierung zu „Terrorismus“?

                  Jährlich veröffentlicht EUROPOL einen Bericht über die Terrorismusbekämpfung. Die
                  EU veröffentlichte hierzu in der Ankündigung des letztjährigen Berichts:
                     „Die öffentliche Debatte über sensible Phänomene wie den Terrorismus muss daher
                  auf Fakten beruhen, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden können. Ich bin stolz
                  zu sagen, dass der EU-Bericht über die Lage und den Trend des Terrorismus (TE-SAT)
                  seit 2006 nachgewiesene Fakten zum Terrorismus in Europa enthält.“
                     Seit dem Jahr 2006 sind alle diese Berichte öffentlich. Der im Jahr 2020 zu veröffent-
                  lichende Bericht wurde jedoch erstmals als „classified“, als „geheim“, eingestuft. Mit an-
                  deren Worten: Die darin enthaltenen „Fakten“ (s. o.) sollen der Öffentlichkeit verborgen
                  bleiben. Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Dr. Nicolaus Fest (AfD) hat
                  diesen geheimen Bericht einsehen können und berichtet in einem Interview hieraus:
                     „AfD Kompakt: Herr Fest, Europol hat kürzlich einen Bericht zum Terrorismus in
                  Europa vorgestellt. Was steht drin?
                     Fest: Größte Gefahr sei der islamische Terrorismus. Die Bedrohungslage sei un-
                  verändert hoch. Auf Platz 2 folge der Terrorismus der Linken, von den terroristischen
                  Organisationen in Südeuropa bis zu den Radikalkommunisten der europäischen Antifa.
                  Überraschend die Aussage: Eine Gefahr von Rechts gebe es nicht. Was unter rechten
                  Terrorismus gerechnet werde, seien Taten Einzelner, meist Waffennarren mit schweren
                  Persönlichkeitsstörungen. Ein politisches Programm hätten sie nicht. Ihr Terrorismus
                  entspringe ausnahmslos ihrer Wut auf die Welt und alle, die an ihrem Unglück schuld
                  seien: Freimaurer, Juden, Frauen usw.
                     Frauen? Das FBI nennt diesen Tätertypus Incel, das steht für Involuntary celibacy,
                  also unfreiwilliges Zölibat. Kurzum Männer, die bei keiner Frau landen können. Die
                  Täter von Christchurch und Halle fallen in diese Kategorie. Dieser Hass ist das genaue
                  Gegenteil von politisch: Er ist individuelle Psychopathologie, kein gesellschaftspoliti-
                  scher Ansatz.
                     Der Bericht von Europol ist Verschlusssache. Was heißt das? Der Bericht musste
                  in einem gesicherten Raum eingesehen, Handys abgegeben, Notizen duften nicht ge-
                  macht werden.
                     Was war der Grund für die Geheimhaltung? Kann ich nicht sagen. Auch Kollegen
                  wunderten sich, da Hinweise auf Quellen nicht erkennbar seien. Aber der Bericht wi-
                  derspricht erkennbar allem, was in deutschen Medien letztens zum Rechtsterrorismus
                  zu lesen war – und auch Innenminister Seehofer. Vielleicht liegt hier der Grund der
                  Geheimhaltung.“ (Quelle auch: https://www.youtube.com/watch?v=ANfmX_RLTeA)
                     Diesem nicht veröffentlichten („classified“) Bericht von EUROPOL zum Terrorismus
                  in Europa zufolge geht also die höchste Gefährdung von islamistisch motivierter Gewalt
                  aus, gefolgt von Linksterrorismus und Antifa. Nach Einschätzung von EUROPOL spielt
                  der Rechtsterrorismus keine wesentliche Rolle.
                     Dieser Bericht von EUROPOL steht jedoch im diametralen Gegensatz zu dem, was
                  unter Bezugnahme auf die Bundesregierung durch die Medien verbreitet wird, wo-
                  nach doch der Rechtsterrorismus die entscheidende Gefahr für unsere Demokratie
                  darstelle. Auch der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat verbreitete jüngst
                  im Bundestag die genau gegenteilige Auffassung. Vgl. https://www.youtube.com/
                  watch?v=lS7EwcG2BK0 (Min. 02.30–03:00). Auch: „Bundesinnenminister Horst See-
                  hofer hat nach dem Anschlag von Hanau im Bundestags-Innenausschuss von einer

                  Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der
                  Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung.

 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar.
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Drucksache 18/7312                          Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                         Seite 2/7

       ‚Blutspur des Rechtsterrorismus‘ ... gesprochen. Er habe sich vor den Abgeordneten
       dagegen gewandt, das Thema Rechtsextremismus durch einen Vergleich mit dem
       Linksextremismus zu relativieren, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Teilnehmer-
       kreisen erfuhr.“ (https://www.tagesschau.de/inland/innenausschuss-hanau-105.html)
          „Hanau sei der dritte rechtsterroristische Anschlag weniger Monate, sagte Seeho-
       fer und sprach von einer ‚Blutspur des Rechtsextremismus‘.“ (https://www.merkur.de/poli
       tik/hanau-polizei-video-gewalt-anschlag-reaktionen-terror-schaeuble-shisha-bar-op
       fer-taeter-tobias-r-zr-13549539.html)
          Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration: „Der Mord an
       dem hessischen CDU-Politiker Walter Lübcke stelle eine ‚neue Dimension des Rechts-
       terrorismus‘ dar, erklärte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann.“ Der Tä-
       ter habe auch in Bayern gelebt.“ (https://www.br.de/nachrichten/bayern/innenminis
       ter-herrmann-neue-dimension-des-rechtsterrorismus,RUXR929)
          „Der Innenminister ist entsetzt über die Pläne der Terrorzelle um den in Bayern
       verhafteten Rechtsextremisten.“ (https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Bay
       erns-Innenminister-Herrmann-entsetzt-ueber-Plaene-rechter-Terrorzelle-id56792926.
       html)
          „Gerade Geschehnisse in jüngerer Zeit wie der Mord an dem Kasseler Regierungs-
       präsidenten im Juni 2019 und der Anschlag auf die jüdische Synagoge in Halle an
       der Saale im Oktober 2019 zeigen die Notwendigkeit eines entschlossenen und har-
       ten Vorgehens gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Der Ministerrat
       hat dafür heute die Weiterentwicklung des Bayerischen Handlungskonzepts gegen
       Rechtsextremismus beschlossen.“ (https://bayrvr.de/2020/01/13/stk-bayern-entwickelt-
       handlungskonzept-gegen-rechtsextremismus-weiter-entschlossene-massnahmen-ge
       gen-antisemitismus-neue-rechte-hass-und-hetze-im-internet-und-rechtsextremisti
       sche-musik-und-kamp/)
          Dieses Auseinanderfallen der Quellen terroristischer Bedrohungen, verbunden mit
       dem erstmaligen Wegsperren des zugehörigen Berichts durch eine Behörde, der letzt-
       endlich Dr. Ursula von der Leyen (CDU) vorsitzt, wirft Fragen auf:

       1.		   Definition „Terrorismus“........................................................................................ 4
       1.1    Legt die Staatsregierung ihren Bewertungen von „Terrorismus“ ausschließ-
              lich die Definition aus der (EU) Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 zugrunde
              (bitte begründen)?................................................................................................ 4
       1.2    Welche Tatbestandsmerkmale weist die Definition von „Terrorismus“ auf,
              die die Staatsregierung anwendet und die nicht bereits in Art. 3 der (EU)
              Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 enthalten sind?.............................................. 4
       1.3    Aus welchen Gründen erfolgt die in 1.2 abgefragte Abweichung?...................... 4

       2.		   „Terroristische“ Akte ............................................................................................ 4
       2.1    Welche in Bayern und/oder in Deutschland verübten Straftaten hat die
              Staatsregierung in dieser und/oder in der letzten Legislaturperiode unmittel-
              bar oder mittelbar als „terroristisch“ öffentlich kommuniziert?............................. 4
       2.2    Welche in Bayern und/oder in Deutschland verübten Straftaten hat die
              Staatsregierung in dieser und/oder in der letzten Legislaturperiode an der
              Definition aus der (EU) Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 gemessen und
              hiernach als „terroristisch“ eingestuft?................................................................. 5
       2.3    Welche in Bayern und/oder in Deutschland verübten Straftaten hat die
              Staatsregierung in dieser und/oder in der letzten Legislaturperiode an
              einer eigenen Definition von „Terrorismus“ gemessen und hiernach als
              „terroristisch“ eingestuft (bitte diese Definition im Wortlaut und ungekürzt
              angeben)?............................................................................................................ 5

       3.		   Definition von „Terrorismus“ aus der (EU) Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 .... 5
       3.1    Teilt die Staatsregierung die Rechtsauffassung, dass Art. 3 Abs. 2 der
              Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 dahin gehend zu verstehen ist, dass
              eines der drei Merkmale aus Art. 3 Abs. 2 in jedem Fall erfüllt sein muss,
              um das Merkmal „Terrorismus“ zu erfüllen?......................................................... 5
       3.2    Wenn ja in 3.1, welche Tatbestandsmerkmale der in 2.2 abgefragten Straf-
              taten erfüllen die in 3.1 abgefragten drei Merkmale (bitte für jedes der in
              3.1 abgefragten Merkmale einzeln subsumieren)? ............................................. 5
Drucksache 18/7312                        Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                                   Seite 3/7

          4.		   Kommunikation von Terror durch die Staatsregierung......................................... 5
          4.1    Bildet nach Kenntnis der Staatsregierung, wenn man in Google „Joachim
                 Herrmann Linksterror“ eingibt, das sich hieraus ergebende Rechercheergeb-
                 nis von ca. 47 Treffern, die allesamt nicht einschlägig sind, eine Realität
                 zutreffend ab, dass es in Bayern keinen Linksterror gibt, um den sich der
                 Staatsminister des Innern, für Sport und Integration kümmert?.......................... 5
          4.2    Bildet nach Kenntnis der Staatsregierung, wenn man in Google „Joachim
                 Herrmann islamistischer Terror“ eingibt, das sich hieraus ergebende
                 Rechercheergebnis von ca. 82 Treffern, die allesamt nicht einschlägig sind,
                 eine Realität zutreffend ab, dass es in Bayern keinen islamistischen Terror
                 gibt, um den sich der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration
                 kümmert?............................................................................................................. 5
          4.3    Bildet nach Kenntnis der Staatsregierung, wenn man in Google „Joachim
                 Herrmann Rechtsterror“ eingibt, eine Realität zutreffend ab, dass es in Bay-
                 ern im Verhältnis zur Abfrage 4.1 und 4.2 ein derart erhöhtes Aufkommen
                 von Rechtsterror gibt, um das sich der Staatsminister des Innern, für Sport
                 und Integration kümmert?.................................................................................... 5

          5.		   Der EUROPOL-Bericht (TE-SAT) zum Terrorismus für das Jahr 2019............... 5
          5.1    Welche Behörden in Bayern erhalten den (TE-SAT-)Bericht bzw. erhalten
                 Einsicht in diesen Bericht?................................................................................... 5
          5.2    Welche Behörden in Bayern sind zuständig, um die Fallzahlen für den TE-
                 SAT-Bericht – ggf. über eine Bundesbehörde – zu melden?............................... 6
          5.3    Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Gründe, aufgrund derer
                 dieser Bericht, nachdem alle Vorgängerberichte öffentlich zugänglich sind,
                 erstmals von der Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit abgeschirmt wird?...... 6

          6.		   Umfang des Terrorismus in Bayern...................................................................... 6
          6.1    Wie viele Fälle muslimisch motivierten Terrorismus hat die Staatsregierung
                 in dieser und der letzten Legislaturperiode in Bayern offiziell festgestellt (bitte
                 jahresweise aufschlüsseln und die Definition von „Terror“, die die Staats-
                 regierung in jedem der Fälle zugrunde gelegt hat, bitte lückenlos zitieren)?....... 6
          6.2    Wie viele Fälle links motivierten Terrorismus hat die Staatsregierung in
                 dieser und der letzten Legislaturperiode in Bayern offiziell festgestellt (bitte
                 jahresweise aufschlüsseln und die Definition von „Terror“, die die Staats-
                 regierung in jedem der Fälle zugrunde gelegt hat, bitte lückenlos zitieren)?....... 6
          6.3    Wie viele Fälle rechts motivierten Terrorismus hat die Staatsregierung in
                 dieser und der letzten Legislaturperiode in Bayern offiziell festgestellt (bitte
                 jahresweise aufschlüsseln und die Definition von „Terror“, die die Staats-
                 regierung in jedem der Fälle zugrunde gelegt hat, bitte lückenlos zitieren)?....... 6

          7.		   Abweichung TE-SAT-Bericht und Staatsregierung.............................................. 7
          7.1    Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass im TE-SAT-Bericht
                 als größte Bedrohung für die Länder der EU – also auch für Deutschland
                 – der durch Muslime ausgeübte Terror steht, dies aber vom Staatsminister
                 des Innern, für Sport und Integration offenbar nicht so gesehen wird?............... 7
          7.2    Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass im TE-SAT-Bericht
                 als zweitgrößte Bedrohung für die Länder der EU – also auch für Deutsch-
                 land – der durch Linke ausgeübte Terror steht, dies aber vom Staatsminister
                 des Innern, für Sport und Integration für Bayern offenbar nicht so gesehen
                 wird?..................................................................................................................... 7
          7.3    Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass im TE-SAT-Bericht
                 zum Ausdruck gebracht wird „Eine Gefahr von Rechts gebe es nicht“, die
                 Innenminister des Bundes und Bayerns aber genau gegenteiliger Auffassung
                 sind?..................................................................................................................... 7

          8.		   Tätergruppen........................................................................................................ 7
          8.1    Wie viele der Täter, die die Staatsregierung als Terroristen bezeichnet, fallen
                 in das vom FBI entwickelte Täterprofil eines „Incel“, also eines „Involuntary
                 celibacy“, i. e. „unfreiwilliges Zölibat“ (bitte für jeden in dieser und der letzten
                 Legislaturperiode als „Terrorist“ Eingestuften ausführen und begründen)?......... 7
Drucksache 18/7312                       Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                                                Seite 4/7

          8.2    Aus welchen Gründen weist die Staatsregierung Täter des Typus „Incel“
                 nicht als eigene Tätergruppe neben muslimisch, links, rechts aus (bitte be-
                 gründen)?............................................................................................................. 7
          8.3    Teilt die Staatsregierung die vom Abgeordneten des Europäischen Parlaments
                 Dr. Nicolaus Fest (AfD) dem TE-SAT Bericht entnommene Einschätzung
                 „Was unter rechten Terrorismus gerechnet werde, seien Taten Einzelner,
                 meist Waffennarren mit schweren Persönlichkeitsstörungen. Ein politisches
                 Programm hätten sie nicht. Ihr Terrorismus entspringe ausnahmslos ihrer
                 Wut auf die Welt und alle, die an ihrem Unglück schuld seien: Freimaurer,
                 Juden, Frauen usw.“ (bitte begründen)?.............................................................. 7

          Antwort
          des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
          vom 14.04.2020

          Vorbemerkung:
          Die Einstufung einer Straftat als „terroristische Straftat“ erfolgt durch die zuständige
          Polizeidienststelle gemäß den bundesweit einheitlichen Richtlinien. Die Staatsregierung
          trifft hierzu keine Feststellungen im Sinne der Fragestellungen.
              Zudem ist dem Polizeilichen Staatsschutz der Begriff „muslimische Straftaten“ unbe-
          kannt. Diese Terminologie will offenbar „Muslime“ wegen ihrer Religionszugehörigkeit
          in Misskredit ziehen, wogegen sich die Staatsregierung ausdrücklich verwahrt. Eine
          solche Terminologie ist inakzeptabel.

          1.		   Definition „Terrorismus“
          1.1    Legt die Staatsregierung ihren Bewertungen von „Terrorismus“ ausschließ-
                 lich die Definition aus der (EU) Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 zugrunde
                 (bitte begründen)?
          1.2    Welche Tatbestandsmerkmale weist die Definition von „Terrorismus“ auf,
                 die die Staatsregierung anwendet und die nicht bereits in Art. 3 der (EU)
                 Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 enthalten sind?
          1.3    Aus welchen Gründen erfolgt die in 1.2 abgefragte Abweichung?

          Bei der zitierten Rechtsquelle handelt es sich um eine europäische Richtlinie, die (ledig-
          lich) Mindeststandards u. a. für die Bestimmung terroristischer Straftaten aufstellt. Art. 1
          der Richtlinie besagt insoweit explizit, dass diese Richtlinie „Mindestvorschriften für die
          Definition von Straftatbeständen und die Festlegung von Sanktionen auf dem Gebiet von
          terroristischen Straftaten […]“ enthält. Es ist den Mitgliedstaaten daher unbenommen,
          weitere und ggf. darüber hinausgehende Regelungen zu normieren.
             Im Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes wird der Begriff „Terrorismus“ im bun-
          desweit einheitlichen Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität wie folgt defi-
          niert:
             „Terrorismus ist über die terroristische Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) gesetzlich
          bestimmt. Jedes Delikt, das in Verfolgung der Ziele einer terroristischen Vereinigung
          oder zu deren Aufrechterhaltung begangen wird, ist eine (eigene) terroristische Straftat.
          Als Terrorismus werden darüber hinaus schwerwiegende Politisch motivierte Gewalt-
          delikte (Katalogtaten des § 129a StGB) angesehen, die im Rahmen eines nachhaltig
          geführten Kampfes planmäßig begangen werden, in der Regel durch arbeitsteilig orga-
          nisierte und verdeckt operierende Gruppen. Weiterhin werden die §§ 89a, 89b, 89c und
          91 StGB dem Terrorismus zugeordnet.“
             Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie die Beantwortung der Frage 3.1 ver-
          wiesen.

          2.		   „Terroristische“ Akte
          2.1    Welche in Bayern und/oder in Deutschland verübten Straftaten hat die Staats-
                 regierung in dieser und/oder in der letzten Legislaturperiode unmittelbar
                 oder mittelbar als „terroristisch“ öffentlich kommuniziert?

          Hierüber wird keine Statistik geführt.
Drucksache 18/7312                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                   Seite 5/7

              2.2    Welche in Bayern und/oder in Deutschland verübten Straftaten hat die
                     Staatsregierung in dieser und/oder in der letzten Legislaturperiode an der
                     Definition aus der (EU) Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 gemessen und
                     hiernach als „terroristisch“ eingestuft?
              2.3    Welche in Bayern und/oder in Deutschland verübten Straftaten hat die
                     Staatsregierung in dieser und/oder in der letzten Legislaturperiode an
                     einer eigenen Definition von „Terrorismus“ gemessen und hiernach als
                     „terroristisch“ eingestuft (bitte diese Definition im Wortlaut und ungekürzt
                     angeben)?

              Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1.1 bis 1.3 sowie auf die Vorbemerkung ver-
              wiesen.

              3.		   Definition von „Terrorismus“ aus der (EU) Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541
              3.1    Teilt die Staatsregierung die Rechtsauffassung, dass Art. 3 Abs. 2 der
                     Richtlinie 2017/541 (EU) 2017/541 dahin gehend zu verstehen ist, dass eines
                     der drei Merkmale aus Art. 3 Abs. 2 in jedem Fall erfüllt sein muss, um das
                     Merkmal „Terrorismus“ zu erfüllen?
              3.2    Wenn ja in 3.1, welche Tatbestandsmerkmale der in 2.2 abgefragten Straf-
                     taten erfüllen die in 3.1 abgefragten drei Merkmale (bitte für jedes der in 3.1
                     abgefragten Merkmale einzeln subsumieren)?

              Art. 3 der zitierten Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten, wonach diese sicherzu-
              stellen haben, dass die in Abs. 1 genannten vorsätzlichen Handlungen nach den natio-
              nalen Rechtsvorschriften als terroristische Straftaten eingestuft werden, wenn sie alter-
              nativ und nicht kumulativ zumindest ein in Abs. 2 genanntes Ziel verfolgen.
                 Eine abschließende Definition des Terminus „Terrorismus“ ist damit nicht verbunden.
              Insoweit wird auf die Beantwortung der Fragen 1.1 bis 1.3 verwiesen.

              4.		   Kommunikation von Terror durch die Staatsregierung
              4.1    Bildet nach Kenntnis der Staatsregierung, wenn man in Google „Joachim
                     Herrmann Linksterror“ eingibt, das sich hieraus ergebende Rechercheergeb-
                     nis von ca. 47 Treffern, die allesamt nicht einschlägig sind, eine Realität
                     zutreffend ab, dass es in Bayern keinen Linksterror gibt, um den sich der
                     Staatsminister des Innern, für Sport und Integration kümmert?
              4.2    Bildet nach Kenntnis der Staatsregierung, wenn man in Google „Joachim
                     Herrmann islamistischer Terror“ eingibt, das sich hieraus ergebende
                     Rechercheergebnis von ca. 82 Treffern, die allesamt nicht einschlägig sind,
                     eine Realität zutreffend ab, dass es in Bayern keinen islamistischen Terror
                     gibt, um den sich der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration
                     kümmert?
              4.3    Bildet nach Kenntnis der Staatsregierung, wenn man in Google „Joachim
                     Herrmann Rechtsterror“ eingibt, eine Realität zutreffend ab, dass es in Bay-
                     ern im Verhältnis zur Abfrage 4.1 und 4.2 ein derart erhöhtes Aufkommen
                     von Rechtsterror gibt, um das sich der Staatsminister des Innern, für Sport
                     und Integration kümmert?

              Google-Suchergebnisse sind nicht repräsentativ für die Arbeit der Staatsregierung
              und haben insbesondere keine Aussagekraft im Hinblick auf die Schwerpunktsetzung
              im Kampf gegen Extremismus. Die Staatsregierung befasst sich mit jeglicher Art von
              Extremismus und Terrorismus. Dies wird insbesondere alljährlich im Bericht des Landes-
              amtes für Verfassungsschutz klar dokumentiert.

              5.		   Der EUROPOL-Bericht (TE-SAT) zum Terrorismus für das Jahr 2019
              5.1    Welche Behörden in Bayern erhalten den (TE-SAT-)Bericht bzw. erhalten
                     Einsicht in diesen Bericht?

              Hierzu liegen keine abschließenden Informationen vor. Weder dem Landeskriminalamt
              (BLKA) noch dem Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) wird der Bericht über-
              sendet. Da der Bericht bis dato jedoch im Internet (https://www.europol.europa.eu/acti
              vities-services/main-reports/terrorism-situation-and-trend-report-2019-te-sat) veröffent-
              licht wird, hat jede Behörde die Option der Einsichtnahme.
Drucksache 18/7312                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                   Seite 6/7

          5.2    Welche Behörden in Bayern sind zuständig, um die Fallzahlen für den TE-
                 SAT-Bericht – ggf. über eine Bundesbehörde – zu melden?

          Grundsätzlich ist für die Weitermeldung von Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminali-
          tät an den Bund das BLKA zuständig. Allerdings erfolgt vonseiten des BLKA keine ex-
          plizite Weitermeldung von Fallzahlen für den TE-SAT-Bericht im Sinne der Fragestellung.

          5.3    Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Gründe, aufgrund derer
                 dieser Bericht, nachdem alle Vorgängerberichte öffentlich zugänglich sind,
                 erstmals von der Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit abgeschirmt wird?

          Hierzu liegen keine Informationen vor.

          6.		   Umfang des Terrorismus in Bayern
          6.1    Wie viele Fälle muslimisch motivierten Terrorismus hat die Staatsregierung
                 in dieser und der letzten Legislaturperiode in Bayern offiziell festgestellt
                 (bitte jahresweise aufschlüsseln und die Definition von „Terror“, die die
                 Staatsregierung in jedem der Fälle zugrunde gelegt hat, bitte lückenlos
                 zitieren)?
          6.2    Wie viele Fälle links motivierten Terrorismus hat die Staatsregierung in die-
                 ser und der letzten Legislaturperiode in Bayern offiziell festgestellt (bitte
                 jahresweise aufschlüsseln und die Definition von „Terror“, die die Staats-
                 regierung in jedem der Fälle zugrunde gelegt hat, bitte lückenlos zitieren)?
          6.3    Wie viele Fälle rechts motivierten Terrorismus hat die Staatsregierung in
                 dieser und der letzten Legislaturperiode in Bayern offiziell festgestellt (bitte
                 jahresweise aufschlüsseln und die Definition von „Terror“, die die Staats-
                 regierung in jedem der Fälle zugrunde gelegt hat, bitte lückenlos zitieren)?

          Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität existierte bis einschließlich 2016 der
          Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität – Ausländer. Im Rahmen der
          Fortentwicklung gibt es an dessen Stelle die Phänomenbereiche der Politisch motivier-
          ten Kriminalität – religiöse Ideologie und der Politisch motivierten Kriminalität – aus-
          ländische Ideologie.
             Eine Recherche im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
          Kriminalität führte zu den nachfolgend dargestellten Fallzahlen im Bereich der abge-
          fragten Phänomenbereiche (Terrorismus):

           2013:
           Politisch motivierte Kriminalität – Ausländer              8 Fälle
           Politisch motivierte Kriminalität – links                   1 Fall
           Politisch motivierte Kriminalität – rechts                  1 Fall

           2014:
           Politisch motivierte Kriminalität – Ausländer             13 Fälle

           2015:
           Politisch motivierte Kriminalität – Ausländer             30 Fälle

           2016:
           Politisch motivierte Kriminalität – Ausländer             34 Fälle

           2017:
           Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie   19 Fälle

           2018:
           Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie    6 Fälle
Drucksache 18/7312               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                Seite 7/7

              2019:
              Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie   11 Fälle

              Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

              7.		   Abweichung TE-SAT-Bericht und Staatsregierung
              7.1    Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass im TE-SAT-Bericht
                     als größte Bedrohung für die Länder der EU – also auch für Deutschland –
                     der durch Muslime ausgeübte Terror steht, dies aber vom Staatsminister
                     des Innern, für Sport und Integration offenbar nicht so gesehen wird?
              7.2    Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass im TE-SAT-Bericht
                     als zweitgrößte Bedrohung für die Länder der EU – also auch für Deutsch-
                     land – der durch Linke ausgeübte Terror steht, dies aber vom Staatsminister
                     des Innern, für Sport und Integration für Bayern offenbar nicht so gesehen
                     wird?
              7.3    Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass im TE-SAT-Bericht
                     zum Ausdruck gebracht wird „Eine Gefahr von Rechts gebe es nicht“, die
                     Innenminister des Bundes und Bayerns aber genau gegenteiliger Auffassung
                     sind?

              Es ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, Einschätzungen und Bewertungen der Frage-
              steller zu Aussagen in einem TE-SAT-Bericht, an dem keine bayerischen Behörden mit-
              gewirkt haben, zu kommentieren.

              8.		   Tätergruppen
              8.1    Wie viele der Täter, die die Staatsregierung als Terroristen bezeichnet, fal-
                     len in das vom FBI entwickelte Täterprofil eines „Incel“, also eines „Invo-
                     luntary celibacy“, i. e. „unfreiwilliges Zölibat“ (bitte für jeden in dieser und
                     der letzten Legislaturperiode als „Terrorist“ Eingestuften ausführen und
                     begründen)?
              8.2    Aus welchen Gründen weist die Staatsregierung Täter des Typus „Incel“
                     nicht als eigene Tätergruppe neben muslimisch, links, rechts aus (bitte be-
                     gründen)?

              Bei den in der Fragestellung genannten Begriffen handelt es sich nicht um Definitionen
              aus dem Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes gemäß der bundesweit einheitlichen
              Definitionen. Entsprechend kann die Frage 8.1 nicht beantwortet werden.
                 Die bundesweit einheitlichen Richtlinien aus dem Bereich des Polizeilichen Staats-
              schutzes werden stetig hinsichtlich möglicher Anpassungsbedarfe überprüft und ent-
              sprechend regelmäßig weiterentwickelt. Ein fachlicher Bedarf für die Einführung einer
              Einstufung nach „Incel“ wird nach derzeitigem Stand aus polizeifachlicher Bewertung
              nicht gesehen.

              8.3    Teilt die Staatsregierung die vom Abgeordneten des Europäischen Parla-
                     ments Dr. Nicolaus Fest (AfD) dem TE-SAT Bericht entnommene Einschätzung
                     „Was unter rechten Terrorismus gerechnet werde, seien Taten Einzelner,
                     meist Waffennarren mit schweren Persönlichkeitsstörungen. Ein politisches
                     Programm hätten sie nicht. Ihr Terrorismus entspringe ausnahmslos ihrer
                     Wut auf die Welt und alle, die an ihrem Unglück schuld seien: Freimaurer,
                     Juden, Frauen usw.“ (bitte begründen)?

              Es ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, Einschätzungen und Bewertungen von Mit-
              gliedern des Europäischen Parlaments zu kommentieren.
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