LEHRGANGSPLAN 2021 BEHINDERTEN- UND REHABILITATIONS-SPORTVERBAND BAYERN e. V - Behinderten- und Rehabilitations ...
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LEHRGANGSPLAN 2021 BEHINDERTEN- UND REHABILITATIONS- SPORTVERBAND BAYERN e. V. Dachverband für Behindertensport Fachverband für Rehabilitationssport
Gemeinsam stark. Im größten Sozialverband in Bayern. Kommen Sie zu uns Wir kämpfen für Ihre Interessen und werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegen- Der VdK mischt sich ein in die aktuelle Sozialpolitik, damit in über den Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erstrei- Deutschland soziale Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Soli- ten. Bei Problemen mit der Rente, der Kranken- und Pflegever- darität nicht auf der Strecke bleiben. Denn trotz der großen sicherung, dem Schwerbehindertenrecht, Grundsicherung und Wirtschaftskraft wächst die soziale Kluft. Das wollen wir nicht anderen sozialrechtlichen Fragen beraten wir Sie, helfen Ihnen zulassen! Dank seiner Mitgliederstärke kann sich der Sozialver- bei der Antragstellung und vertreten Sie, wenn es sein muss, vor band VdK erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder in der Gericht – und zwar durch alle Instanzen. Renten-, Pflege-, Gesundheits- und Behindertenpolitik einsetzen. Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft, werden Sie Mitglied im Sozialverband VdK Bayern! www.vdk-bayern.de
Inhaltsverzeichnis ALLGEMEIN Vorwort 6 Informationen zum Ausbildungssystem 8 Richtlinien zur Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen 10 AUSBILDUNGEN Ausbildungen Grundlagen Block 10 Grundlagen 17 Block P16 Verkürzte Grundlagen 19 Ausbildungen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport Block 100 Behindertensport 20 Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation Block 30 Orthopädie 21 Block 40 Innere Medizin 24 Block 60 Neurologie 26 Block 70 Geistige Behinderung 27 Sonderausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation Block P8 Sonderausbildung 28 Block 10/30 für Physiotherapeut*innen Sonderausbildung Orthopädie 29 Block 10/30 für Lehrer*innen Sonderausbildung Orthopädie 31 Block 10/30 für Fitnesstrainer*innen Sonderausbildung Orthopädie 32 Ausbildungen Ski Instructor Ski alpin 33 3 / 76
FORTBILDUNGEN Fortbildungen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport Fortbildungen Behindertensport 35 Fortbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation Fortbildungen Profilübergreifend 38 Fortbildungen Orthopädie 45 Fortbildungen Refresher Orthopädie 56 Fortbildungen Innere Medizin 60 Fortbildungen Neurologie 63 Fortbildungen Geistige Behinderung 65 Fortbildungen Ski Instructor Fortbildungen Ski Instructor 67 Fortbildungen Schwimmen Fortbildungen Schwimmen 69 ANMELDEFORMULARE Anmeldeformular für Lehrgänge 72 Ehrenkodex 74 4 / 76
KONTAKTDATEN REFERENTIN AUSBILDUNGEN FORTBILDUNGEN Luisa Beck Silvana Heger Volker Haberland Referentin Ausbildungen und Fortbildungen und Bildung/Lehre Lizenzerstausstellungen Lizenzverlängerungen lehre@bvs-bayern.com ausbildung@bvs-bayern.com fortbildung@bvs-bayern.com Verantwortlich für die Prüfung von Vorquali- fikationen, die strategische Ausrichtung des Bereichs Bildung/Lehre, Konzeptionen und Inhalte der Aus- und Fortbildungen. DIGITALER LEHRGANGSPLAN UND ANMELDUNG In der Rubrik Lehre (www.bvs-bayern.com/lehre) sind alle Informationen zum Bereich Lehre und eine digitale Version des Lehrgangsplans zu finden. Bei den einzelnen Aus- und Fortbildungen sind die Ausschreibungen und alle Lehrgangsdetails aufgeführt. Die Anmeldung für alle Lehrgänge erfolgt ausschließlich mittels unserer Online-Anmeldeformulare beim jeweiligen Lehrgang oder der dafür vorgesehenen Formulare aus diesem Lehrgangsplan (Seite 72) per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail (Anmeldung durch eine formlose E-Mail oder per Telefon sind nicht möglich!). IMPRESSUM BEHINDERTEN- UND REHABILITATIONS- SPORTVERBAND BAYERN e. V. Dachverband für Behindertensport Fachverband für Rehabilitationssport HERAUSGEBER BVS Bayern Behinderten- und Rehabilitationssportverband Bayern e. V. Georg-Brauchle-Ring 93 GESTALTUNG net-realizer GmbH & Co. KG 80992 München BILDNACHWEIS Thomas Kittel (Seite 6) Tel.: 089 544189-0 Fax: 089 544189-99 E-Mail: lehre@bvs-bayern.com 5 / 76
VORWORT Grüß Gott und herzlich willkommen beim Lehrgangsangebot des BVS Bayern! Während der Corona-Krise haben Unsere Ausbildungs- wir besonders deutlich gesehen, wie lehrgänge und Fort- wichtig Bewegung, wie wichtig Sport bildungen in den Be- für die Menschen ist, für den Körper, reichen Behinderten- und aber auch für das seelische Gleich- Rehasport sind nicht nur so gewicht. Denn ganz gleich, ob durch vielfältig wie noch nie – Sie Endorphine, Serotonin, Dopamin oder können sich auf die Qualität Adrenalin: Sport macht glücklich, das und die Aktualität unserer Ange- steht fest! bote verlassen! Menschen mit Behinderung waren in Sie erhalten unseren Lehrgangsplan der Krise eingeschränkter, viele (Out- für das Jahr 2021 zum ersten Mal nicht door-)Sportarten waren für sie nicht mehr in gedruckter Form, dafür aber machbar. Deshalb hat sich der BVS kompakt und praktisch digital zum Und auch das ist neu: Bayern erfolgreich dafür eingesetzt, Download – entweder auf unserer • Wir haben endlich wieder Fortbil- dass die Sportangebote im Bereich Be- Homepage oder, wenn Sie bei uns dungen im Bereich der Neurologie hinderten- und Rehasport so bald wie als Übungsleiter*in registriert sind, im Rehasport im Angebot. möglich zugänglich gemacht wurden, per Email, persönlich und direkt. Sie natürlich immer unter Einhaltung der finden alle Lehrgänge und Details auf • Wir bieten viele profilübergreifen- nötigen Hygienemaßnahmen. Die unserer Webseite, dazu auch alle aktu- de Fortbildungen im Rehasport an. Freude über die Wiederaufnahme der ellen Informationen. Denn seit letztem Jahr müssen Re- Lehrgänge war bei den Teilnehmer*in- hasportlizenzen nicht mehr dem Die Lehrgänge laufen unter Einhaltung Profil entsprechend verlängert nen riesengroß. der Hygienemaßnahmen sehr gut. Vor werden, sondern sie können mit Auch der inklusive Sport darf jetzt nicht allem – sie finden wieder statt und das fast allen Rehasportfortbildungen vernachlässigt werden. Im Gegenteil: freut unsere Übungsleiter*innen, denn verlängert werden. Es gilt, vor allem die Sportangebote damit ist ein wichtiges Stück Normalität für Kinder mit und ohne Behinderung eingekehrt und sie können ihr bei uns • Einzige Ausnahme: Die Refresher auszubauen, in der Schule, wie in den erworbenes Wissen auch wieder an ihre Lehrgänge. Sie richten sich Vereinen. Der BVS Bayern steht Ver- Teilnehmer*innen weitergeben. weiterhin an Personen mit alten einen, die inklusiven Sport anbieten, Teillizenzen aus dem Bereich der Besonders freuen wir uns über die Neu- Orthopädie. zur Seite: Mit qualifizierten Aus- und gestaltung der Ausbildung im Bereich Fortbildungen im Bereich Lehre und • Und: im Jahr 2021 finden wieder der Inneren Medizin im Rehasport. Sie mit praktischen Hilfen im Bereich In- Aus- und Fortbildungen im Bereich wird in Zukunft in Kooperation mit der klusion. Ski alpin (Ski Instructor) statt. Herz-LAG Bayern und damit von einem Der BVS Bayern ist der vom Deutschen sehr kompetenten und erfahrenen Behindertensportverband (DBS) beauf- Partner durchgeführt. tragte Ausbildungsverband in Bayern. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Lehrgangsplan 2021, viel Erfolg bei Ihrer Ausbildung oder Fortbildung und viel Freude beim Sport für und mit Menschen mit Behinderung! Diana Stachowitz Jamil Sahhar Präsidentin Landesgeschäftsführer 6 / 76
ALLE CHANCEN IN DER ODDSET SPORT APP. 1. ODDSET Sport App downloaden 2. Ohne Registrierung, Wetten einfach vorbereiten 3. Barcode generieren 4. In Ihrer LOTTO Annahme- stelle spielen JETZT DOWNLOADEN Spielteilnahme ab 18 Jahren. Sportwetten können süchtig machen. Infos und Hilfe unter der Hotline der BZgA: 0800 1 372700 (anonym und kostenlos) und unter www.bzga.de. Veranstalter: ODDSET Sportwetten GmbH, Konrad-Zuse-Platz 12, 81829 München
INFORMATIONEN ZUM AUSBILDUNGSSYSTEM Welche Ausbildungen gibt es? Der BVS Bayern bildet im Auftrag des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) inter- essierte Personen zu Übungsleiter*innen im Behinderten- und Rehabilitationssport aus. Die Ausbildungen erfolgen in ganz Deutschland nach einheitlichen Richtlinien und Vor- gaben des DBS, sodass eine hohe Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der Lizenzen gegeben ist. Der Block 10 stellt die Grundlage für alle Lizenzen dar. Erst nach erfolgreichem Abschluss oder Anerkennung dieses Blocks ist eine Teilnahme an den Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen möglich. Basis für alle Lizenzen • Grundlagen (Block 10): 90 UE/LE1 C Behindertensport • Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport (Block 100): 30 UE/LE1 B Sport in der Rehabilitation Es stehen verschiedene Profilblöcke zur Auswahl: • Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Orthopädie (Block 30): 90 UE/LE1 • Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Innere Medizin (Block 40): 120 UE/LE1 • Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Sensorik (Block 50): 90 UE/LE1 • Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Neurologie (Block 60): 90 UE/LE1 • Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Geistige Behinderung (Block 70): 90 UE/LE1 • Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Psychiatrie (Block 80): 90 UE/LE1 Der BVS Bayern bietet im Jahr 2021 die Profilblöcke Orthopädie, Innere Medizin (in Kooperation mit der Herz-LAG Bayern), Neurologie (in Kooperation mit dem Württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband, WBRS) und Geis- tige Behinderung an. Die anderen Profilblöcke können in anderen Bundesländern absolviert werden. Die Ausschreibungen der einzelnen Lehrgänge sind ab Seite 17 zu finden. Verkürzte Ausbildungen, Sonderlehrgänge und Vorqualifikationen Bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Aus- bildungszeit begründen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interessent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig. Dafür muss ein schriftlicher Nachweis der absolvierten Ausbildung vor der Anmeldung zu einem Lehrgang beim BVS Bayern eingereicht werden. Welche Fortbildungen gibt es? Alle Lizenzen müssen regelmäßig alle 4 bzw. alle 2 Jahre (Profil Innere Medizin) verlängert werden. Dazu muss eine Fort- bildung im Behinderten- bzw. Rehabilitationssport mit mindestens 15 UE/LE1 besucht werden. Der BVS Bayern bietet dafür verschiedene Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen an. Die Ausschreibungen der einzelnen Lehrgänge sind ab Seite 35 zu finden. Weitere Informationen zur Lizenzverlängerung sind in den „Richtlinien zur Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen“ auf Seite 10 aufgeführt. Achtung: Alle Übungsleiter*innen, die Lizenzen mit Einzelindikationen der Orthopädie (Krebs, Morbus Bechterew, Osteo- porose oder Stütz- und Bewegungsapparat) besitzen, können die Lizenz mit einem Refresher Lehrgang zu einer Gesamt- lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Orthopädie erweitern. Eine Verlängerung von Teillizenzen ist seit 2018 nicht mehr möglich. UE = Unterrichtseinheit à 45 Minuten, LE = Lerneinheit à 45 Minuten 1 8 / 76
ÜBUNGSLEITER*IN B SPORT IN DER REHABILITATION B 2. LIZENZSTUFE BLOCK 30 BLOCK 40 BLOCK 60 BLOCK 70 Orthopädie Innere Medizin Neurologie Geistige Behinderung 90 UE/LE 120 UE/LE 90 UE/LE 90 UE/LE BLOCK 10 Grundlagen 90 UE/LE ÜBUNGSLEITER*IN C BREITENSPORT – BEHINDERTENSPORT C 1. LIZENZSTUFE BLOCK 100 Behindertensport 30 UE/LE BLOCK 10 Grundlagen 90 UE/LE 9 / 76
RICHTLINIEN ZUR AUS- UND FORTBILDUNG VON ÜBUNGSLEITER*INNEN Vorbemerkungen Die Aus- und Fortbildungen in den Strukturen des Deutschen Behindertensportverbands werden auf Grundlage der „Rah- menrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB)“ und der „Richtlinien für die Ausbildung im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS)“ durchgeführt. Darüber hinaus gelten für Aus- und Fortbildungen des BVS Bayern die folgenden Richtlinien. Alle Aus- und Fortbildungen des BVS Bayern richten sich auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbe- stimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch an Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung werden daher im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe aufgefordert, sich zu Übungsleiter*innen aus- und fortbilden zu lassen. 1. Zulassungsvoraussetzungen Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen 1.1 Für die Ausbildungen von Übungsleiter*innen wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer*innen über ausreichend eigene Sporterfahrung (z.B. durch regelmäßige Teilnahme an Sport- und Übungsangeboten) verfügen, da diese Kompetenz nicht in den Lehrgängen vermittelt werden kann. 1.2 Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Grundlagen: 1.3 Für die Teilnahme an den Grundlagen (Block 10) werden keine Vorkenntnisse oder Vorqualifikationen vorausgesetzt. 1.4 Für die Teilnahme an den verkürzten Grundlagen (Block P8 oder Block P16) müssen die Teilnehmer*innen die entsprechenden Vorqualifikationen (siehe Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs und Punkt 2) nachweisen. Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport: 1.5 Für die Teilnahme an der Ausbildung Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport müssen die Teilneh- mer*innen den Abschluss oder die Anerkennung des Blocks 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen. Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation: 1.6 Für die Teilnahme an der Ausbildung Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation müssen die Teilnehmer*innen den Abschluss oder die Anerkennung des Blocks 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen. Zulassungsvoraussetzung für Sonderlehrgänge Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation: 1.7 Mit der Anmeldung zu Sonderlehrgängen müssen die Teilnehmer*innen die jeweils erforderlichen Vorqualifikatio- nen bzw. Ausbildungen nachweisen (siehe Punkt 2). 2. Anerkennung von Vorqualifikationen 2.1 Bestimmte Ausbildungs- oder Studiengänge können als Vorkenntnisse anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen. Aufgrund der vielfältigen Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport ist bei allen Interes- sent*innen eine Einzelfallprüfung notwendig. Dafür muss ein schriftlicher Nachweis der absolvierten Ausbildung vor der Anmeldung zu einem Lehrgang beim BVS Bayern eingereicht werden. 3. Anmeldeverfahren 3.1 Die Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt immer personenbezogen und kann nicht auf eine andere Person über- tragen werden. 3.2 Die Teilnehmer*innen müssen die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen einhalten und die Zulassungsvoraus- setzungen für die jeweilige Ausbildungsstufe erfüllen (siehe Punkt 1). 3.3 Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular (www.bvs-bayern.com/lehre/). Die geforderten Nach- weise von Vorqualifikationen können als Anhang hochgeladen werden. 3.4 Der Meldeschluss ist der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs zu entnehmen. Später eingehende Meldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Wenn die maximale Teilnahmezahl vor Meldeschluss erreicht ist, ist 10 / 76
RICHTLINIEN ZUR AUS- UND FORTBILDUNG VON ÜBUNGSLEITER*INNEN eine Anmeldung ebenfalls nicht mehr möglich. Weitere Interessent*innen können sich in die Warteliste eintragen lassen und ggf. nachrücken. 3.5 Bei Überbuchung eines Lehrgangs entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme. 3.6 Die Durchführung der Lehrgänge ist von einer Mindestteilnahmezahl abhängig. Sollte diese nicht erreicht sein, wird der Lehrgang abgesagt. Bei einer Absage durch den BVS Bayern wird die bereits gezahlte Lehrgangsgebühr vollständig erstattet. 3.7 Die Teilnehmer*innen bekommen vom BVS Bayern nach Prüfung der Anmeldung eine Rechnung, die gleichzeitig die Anmeldebestätigung darstellt, per E-Mail zugesandt. 3.8 Alle weiteren lehrgangsrelevanten Informationen und Unterlagen werden ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn per E-Mail versandt oder auf der Lernplattform DBS-IP (www.dbs-ip.de) zum Download bereitgestellt (siehe Punkt 8). 3.9 Der BVS Bayern behält sich eine Änderung des Lehrgangs aus organisatorischen Gründen vor. 4. Kosten der Aus- und Fortbildungen 4.1 Die Höhe der Lehrgangsgebühr ist der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs zu entnehmen. 4.2 Für Aus- und Fortbildungslehrgänge werden auch Nichtmitglieder zugelassen. Mitglieder entrichten eine günstige- re Lehrgangsgebühr als Nichtmitglieder. 4.3 Die Mitgliedergebühr gilt ausschließlich für Teilnehmer*innen, die in einem Verein des BVS Bayern oder eines an- deren Landesverbandes des DBS als Mitglied gemeldet sind und deren Mitgliedschaft auch beim BVS Bayern oder einem anderen Landesverband des DBS besteht. Ein schriftlicher Nachweis muss bis spätestens zum Meldeschluss des jeweiligen Lehrgangs vorliegen. Bei verspäteter Meldung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Sollte ein*e Teilnehmer*in vor Abschluss der Ausbildung wieder aus dem Verein austreten, so zählt er*sie automatisch als Nichtmitglied und erhält rückwirkend eine Rechnung über die volle Höhe der Lehr- gangsgebühr. 4.4 Für Mitglieder des VdK, die ehrenamtlich in den Strukturen des VdK tätig sind, gilt die Mitgliedergebühr des BVS Bayern. Ein Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit muss bis spätestens zum Meldeschluss vorliegen. 4.5 Die Lehrgangsgebühr ist bis zu dem in der Rechnung festgelegten Termin zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der BVS Bayern das Recht vor, den Lehrgangsplatz an andere Interessent*innen zu vergeben. In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. 4.6 Für die fristgerechte Zahlung sind die Teilnehmer*innen (und nicht Dritte, wie bspw. der Verein etc.) verantwortlich. 4.7 Bildungsurlaub, Bildungschecks, Bildungsprämien etc. werden nicht vom BVS Bayern anerkannt und können somit auch nicht zu einer (Teil)-Finanzierung der Lehrgangsgebühr angerechnet werden. 5. Stornierung der Teilnahme 5.1 Tritt ein*e Teilnehmer*in bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. 5.2 Tritt ein*e Teilnehmer*in bis 15 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Lehrgangsgebühr erhoben. 5.3 Tritt ein*e Teilnehmer*in weniger als 15 Tage vor Lehrgangsbeginn von der Teilnahme zurück, wird eine Storno- gebühr in Höhe von 100 % der Lehrgangsgebühr erhoben. 5.4 Tritt ein*e Teilnehmer*in aus berechtigtem Grund (Krankheit oder andere nicht von dem*der Teilnehmer*in zu vertretenden Gründe) von der Teilnahme zurück, gilt Folgendes: Durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. einer adäquaten Bescheinigung werden Stornokosten in Höhe von 25,00 € fällig, zzgl. evtl. weitere anfallende Kosten von Dritten, z. B. Ausfallgebühren für Unterkunft. Die Bescheinigung muss spätestens sieben Tage nach Absage beim BVS Bayern eingereicht werden. 5.5 Tritt ein*e Teilnehmer*in wegen einer Umbuchung in einen anderen Lehrgang des BVS Bayern bis 30 Tage vor Lehr- gangsbeginn zurück, fällt kulanter Weise keine Stornogebühr an. Die Anmeldung zum gewünschten Lehrgang des BVS Bayern muss gleichzeitig mit der Stornierung des ursprünglich gebuchten Lehrgangs erfolgen. 11 / 76
RICHTLINIEN ZUR AUS- UND FORTBILDUNG VON ÜBUNGSLEITER*INNEN 5.6 Bleibt ein*e Teilnehmer*in unentschuldigt und unbegründet dem Lehrgang fern, erfolgt keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. 5.7 Tritt ein*e Teilnehmer*in nach Beginn des Lehrgangs von diesem zurück, erfolgt keine Rückerstattung der Lehr- gangsgebühr. 5.8 Eine Übertragung der Anmeldung und des Lehrgangsplatzes auf eine andere Person ist nicht möglich. 6. Verfahren bei unregelmäßiger Teilnahme 6.1 Bei allen Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung genannten Terminen Voraussetzung. 6.2 Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich und unbedingt vorher mit dem BVS Bayern abzustimmen. 6.3 Bei einer unregelmäßigen Teilnahme und unentschuldigtem Fehlen entscheidet der BVS Bayern über eventuelle Teilanerkennungen der Ausbildung. Dies ist nur in Einzelfällen möglich und stellt stets eine Ausnahme dar. 7. Ausschlussverfahren 7.1 Teilnehmer*innen können vom Lehrgang ausgeschlossen werden, wenn: • die Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig gezahlt wird • ein*e Teilnehmer*in nicht regelmäßig an den Lehrgangsterminen teilnimmt • bei geforderter Prüfung das Lernziel nicht erreicht wird • durch persönliches Verhalten der Lehrgangsablauf erheblich gestört wird 7.2 Der Ausschluss erfolgt durch den BVS Bayern. Im Falle eines Ausschlusses findet keine Rückerstattung der Lehr- gangsgebühr statt. 8. Lehrgangsunterlagen, Lernmaterialien, Lernplattform DBS-IP 8.1 Die lehrgangsrelevanten Informationen und Unterlagen werden ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn entweder per E-Mail versandt oder über die Lernplattform DBS-IP (www.dbs-ip.de) zur Verfügung gestellt. 8.2 Die Zugangsdaten für DBS-IP sind für alle weiteren Aus- und Fortbildungen im Behinderten- und Rehabilitations- sport gültig und müssen daher aufbewahrt werden. 8.3 Auf der Startseite von DBS-IP ist ein Video mit Erklärungen und Tipps zur Benutzung von DBS-IP verfügbar, das bei Fragen und Unsicherheiten zur Hilfe genutzt werden kann. 8.4 Als Standardwerk für alle Ausbildungslehrgänge gilt das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.). 8.5 Alle Teilnehmer*innen sind selber dafür verantwortlich, rechtzeitig zu Lehrgangsbeginn im Besitz des Buches zu sein. Die Kosten des Buches sind von den Teilnehmer*innen zu tragen. 8.6 Das Handbuch wird vom Verlag Neuer Start vertrieben und kann unter www.neuerstart.de als gebundene Ausgabe inklusive Onlineversion oder als reine Onlineversion erworben werden. 8.7 Ergänzende Lernmaterialien zu Aus- und Fortbildungslehrgängen werden entweder per E-Mail versandt oder DBS- IP zur Verfügung gestellt. 8.8 Die Teilnehmer*innen sind selber dafür verantwortlich, die zur Verfügung gestellten Materialien ausgedruckt oder in digitaler Form zum Bearbeiten zu den Lehrgängen mitzubringen. 8.9 Während der Lehrgänge werden bei Bedarf weitere Lernmaterialien verteilt. 9. Dauer der Ausbildung 9.1 Die Ausbildung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. In diesem Zeitraum müssen auch Hospitationen und die Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert worden sein sowie die Beantragung der Lizenz erfolgen. 12 / 76
RICHTLINIEN ZUR AUS- UND FORTBILDUNG VON ÜBUNGSLEITER*INNEN 10. Lizenzausstellungen 10.1 Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungslehrgangs kann die entsprechende Lizenz mittels Lizenzantrag (Formular Lizenzantrag2) innerhalb von 2 Jahren nach Beginn der Ausbildung (siehe Punkt 9.1) beantragt werden. 10.2 Die Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport wird per Post versandt. Die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation wird ausschließlich per Email übermittelt. 10.3 Die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport und Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation sind im gesamten Bereich des DOSB gültig. 10.4 Die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport und Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation werden grundsätzlich nur an Personen vergeben, die in einem Mitgliedsverein des BVS Bayern gemeldet sind. 10.5 Voraussetzungen für die Ausstellung einer Lizenz sind: • der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme (nur erforderlich, wenn die Ausbildung nicht beim BVS Bayern absolviert wurde) • der Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung (9 UE/LE1, zum Zeitpunkt der Lizenzbeantragung nicht älter als 2 Jahre) • der unterschriebene „Ehrenkodex2 für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS)“ • der Nachweis von Hospitationen (wenn gefordert, Umfang siehe Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs, For- mular Hospitationsnachweis2) • der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des BVS Bayern 10.6 Wurde die Ausbildung nicht in Bayern besucht, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung der Lizenzausstellung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € pro Lizenz. 10.7 Bei Änderungen von Lizenzen (Formular Lizenzänderung2), die nicht im Rahmen einer Lizenzverlängerung vor- genommen werden können, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung eine Gebühr von 20,00 € pro Lizenz. 10.8 Wenn eine verloren gegangene Lizenz erneut ausgestellt werden muss, muss der*die Übungsleiter*in eine Ver- lustmeldung mit eidesstattlicher Erklärung (Formular Verlustmeldung2) ausfüllen. Der BVS Bayern erhebt für die erneute Ausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 20,00 € pro Lizenz. 11. Lizenzgültigkeit Lizenzgültigkeit bei Neuausstellungen: 11.1 Die Gültigkeit von Lizenzen beginnt mit dem Datum der Ausstellung. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 4 Jahre bzw. beim Profil Innere Medizin maximal 2 Jahre. Lizenzgültigkeit bei Verlängerungen: 11.2 Die Lizenz wird vom letzten Tag der Gültigkeitsdauer um maximal 4 Jahre bzw. beim Profil Innere Medizin um maximal 2 Jahre verlängert. Die Verlängerung der Lizenz kann erst mit Beginn des Quartals erfolgen, in dem Lizenz ausläuft. 12. Lizenzverlängerungen 12.1 Die Lizenzverlängerung muss in der jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe des*der Übungsleiter*in erfolgen. 12.2 Lizenzverlängerungen können in jedem Jahr des Gültigkeitszeitraums absolviert werden, müssen jedoch spätes- tens im Ablaufjahr besucht werden. 12.3 Lehrgänge anderer Verbände oder Institutionen, die nicht in Kooperation mit dem BVS Bayern durchgeführt wer- den, bedürfen einer Sondergenehmigung und müssen unter Vorlage der Inhalte und des Umfangs zur Prüfung beim BVS Bayern eingereicht werden. Fortbildungen anderer Landesverbände des DBS sind davon ausgenommen. 12.4 Zur Lizenzverlängerung muss mindestens jede zweite Fortbildung in den Strukturen des BVS Bayern oder einem anderen Landesverband des DBS stattfinden. 12.5 Alle Übungsleiter*innen sind verpflichtet, den „Ehrenkodex2 für alle ehren- und hauptamtlich Tätigen in Sportver- einen und –verbänden des Deutschen Behindertensportverbands e.V. (DBS)“ einmalig unterschrieben vorzulegen. 13 / 76
RICHTLINIEN ZUR AUS- UND FORTBILDUNG VON ÜBUNGSLEITER*INNEN Ist dies nicht mit der Anmeldung zu Lehrgängen oder zur Lizenzausstellung erfolgt, muss dies spätestens mit der Lizenzverlängerung nachgeholt werden. 12.6 Bei Änderungen von Lizenzen (Formular Lizenzänderung2), die nicht im Rahmen einer Lizenzverlängerung durch- geführt werden können, erhebt der BVS Bayern für die Bearbeitung eine Gebühr von 20,00 € pro Lizenz. Lizenzverlängerung der Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport: 12.7 Die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport kann durch die Teilnahme an entsprechend aus- geschriebenen Fortbildungen im Behindertensport oder Ausbildungslehrgängen im Behinderten- oder Rehabilita- tionssport mit mindestens 15 UE/LE1 verlängert werden. 12.8 Die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen für die Lizenzen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport er- möglicht keine Verlängerung der Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation. Lizenzverlängerung der Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation: 12.9 Die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation kann durch die Teilnahme an möglichst dem Profil ent- sprechend ausgeschriebenen Fortbildungen oder Ausbildungslehrgängen im Rehabilitationssport mit mindestens 15 UE/LE1 verlängert werden. 12.10 Inhaber*innen mehrerer Lizenzen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation können mit einer Fortbildung alle Lizenzen verlängern. 12.11 Inhaber*innen der Lizenzen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation können mit diesen Fortbildungslehr- gängen gleichzeitig auch die Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport verlängern. 12.12 Lizenzen mit Einzelindikationen im Bereich der Orthopädie (bspw. Wirbelsäule, Osteoporose, etc.) können seit 2018 nicht mehr verlängert werden. Übungsleiter*innen, die Teillizenzen besitzen, müssen diese einmalig mit dem Besuch eines Refresherlehrgangs zu einer Gesamtlizenz erweitern. 13. Abgelaufene Lizenzen Regelung für Lizenzen mit einer Gültigkeit von 4 Jahren: 13.1 Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis einer Fortbildung mit mindes- tens 15 UE/LE1 rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit um 4 Jahre verlängert. 13.2 Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis einer oder mehrerer Fortbildungen mit mindestens 30 UE/LE1 rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit an um 4 Jahre verlängert. 13.3 Überschreitung der Gültigkeit um mehr als drei Jahre: Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als drei Jahre verliert die Lizenz die Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden. Regelung für Lizenzen mit einer Gültigkeit von 2 Jahren (Profil Innere Medizin): 13.4 In den ersten 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis einer Fortbildung mit mindestens 15 UE/LE1 rückwirkend ab dem letzten Tag der Gültigkeit um 2 Jahre verlängert. 13.5 Überschreitung der Gültigkeit zwischen 4 und 24 Monaten: Die Gültigkeitsdauer wird nach Nachweis einer oder mehrerer Fortbildungen mit mindestens 30 UE/LE1 rückwirkend vom letzten Tag der Gültigkeit an um 2 Jahre ver- längert. 13.6 Überschreitung der Gültigkeit um mehr als 24 Monate: Bei einer Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als 24 Monate verliert die Lizenz die Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden. 14. Haftung 14.1 Für Teilnehmer*innen, die über einen Mitgliedsverein des BVS Bayern versichert sind, besteht gemäß den Versiche- rungsverträgen des BVS Bayern während des Lehrgangs eine Haft- und Unfallversicherung. 14.2 Für Teilnehmer*innen, die nicht über einen Mitgliedsverein des BVS Bayern versichert sind, besteht während des Lehrgangs keine Haft- und Unfallversicherung. 1 UE = Unterrichtseinheit à 45 Minuten, LE = Lerneinheit à 45 Minuten 2 Alle Formulare sind im Bereich Lehrwesen unter www.bvs-bayern.com/lehre/downloads/ zu finden. 14 / 76
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Ausbildungen AUSBILDUNGEN Silvana Heger Ausbildungen und Lizenzerstausstellungen ausbildung@bvs-bayern.com 16 / 76
Ausbildungen Grundlagen Block 10 Grundlagen ZIELGRUPPE Der Block 10 bildet die Grundlage für alle Lizenzen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme oder Anerkennung kann an den Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen im Behinderten- und Rehabilitationssport teilgenommen werden. VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. UMFANG 86 UE/LE Präsenzzeit, 4 UE/LE Hospitationen Die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in Behinderten- und Inklusionssportgruppen absolviert werden. BESCHREIBUNG Grundlagen über Behinderungen und zum Sport von Menschen mit Behinderungen. Es werden folgende Inhalte vermittelt: • Didaktik/Methodik • Biologie und Medizin • Trainings- und Bewegungslehre • Sportorganisation und -verwaltung • Behinderungsarten • Psychologie und Soziologie • Sportpraktische Beispiele • Ernährung • Planung, Aufbau und Nachbereitung von Übungsstunden TERMINE UND ORTE Nr. G-A-2101: MODUL DATUM ORT Modul 1 16.01 - 17.01.2021 Königsbrunn Modul 2 06.02 - 07.02.2021 Königsbrunn Modul 3 06.03 - 07.03.2021 Königsbrunn Modul 4 17.04 - 18.04.2021 Königsbrunn Modul 5 08.05 - 09.05.2021 Königsbrunn Adresse: Gymnasium Königsbrunn, Alter Postweg 3, 86343 Königsbrunn Nr. G-A-2102: MODUL DATUM ORT Modul 1 - 4 29.05 - 04.06.2021 Augsburg Modul 5 26.06 - 27.06.2021 Augsburg Adresse: Turnverein Augsburg 1847 e.V., Gabelsbergerstr. 64, 86199 Augsburg Nr. G-A-2103: MODUL DATUM ORT Modul 1 - 4 31.07 - 06.08.2021 Gersthofen Modul 5 04.09 - 05.09.2021 Gersthofen Adresse: TSV 1909 Gersthofen e.V., Sportallee 12, 86368 Gersthofen 17 / 76
GEBÜHREN 330,00 € für Mitglieder 880,00 € für Nichtmitglieder In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten. ANMELDUNG Nr. G-A-2101: bis zum 16.11.2020 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. G-A-2102: bis zum 29.03.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. G-A-2103: bis zum 31.05.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Alle Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Teilnahmezertifikat und sind zur Teil- nahme an den Ausbildungen im Behinderten- und Rehabilitationssport berechtigt. Es erfolgt keine Lizenz- ausstellung. Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung. UMSCHULUNG DURCH BFW münchen BERUFLICHE REHA! W I R H E L F E N! Informieren Sie sich über die Stecken Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation! Sie Kostenlose Info-Tage jeden zweiten Dienstag fest? von 10 bis 15.30 Uhr. Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH Moosacher Straße 31 85614 Kirchseeon Telefon: 08091 51 11 59 E-Mail: info@bfw-muenchen.de www.bfw-muenchen.de 18 / 76
Ausbildungen Verkürzte Grundlagen Block P16 Verkürzte Grundlagen ZIELGRUPPE Der Block P16 richtet sich an vorqualifizierte Teilnehmer*innen (Inhaber*innen von DOSB-C-Lizenzen, Sport- wissenschaftler*innen ohne einschlägigen Schwerpunkt etc.). Nach erfolgreicher Teilnahme kann an den Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen im Behinderten- und Rehabilitationssport teilgenommen werden. VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorqualifika- tionen nachweisen. UMFANG 16 UE/LE Präsenzzeit BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte vermittelt: • Sportorganisation und -verwaltung • Psychologie und Soziologie • Übersicht über Behinderungsarten in Theorie und Praxis TERMINE UND ORTE Nr. G-A-2104: 20.03 - 21.03.2021 Königsbrunn Adresse: Gymnasium Königsbrunn, Alter Postweg 3, 86343 Königsbrunn Nr. G-A-2105: 10.07 - 11.07.2021 Königsbrunn Adresse: Gymnasium Königsbrunn, Alter Postweg 3, 86343 Königsbrunn GEBÜHREN 110,00 € für Mitglieder 165,00 € für Nichtmitglieder In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten. ANMELDUNG Nr. G-A-2104: bis zum 20.01.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. G-A-2105: bis zum 10.05.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Alle Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein Teilnahmezertifikat und sind zur Teil- nahme an den Ausbildungen im Behinderten- und Rehabilitationssport berechtigt. Es erfolgt keine Lizenz- ausstellung. Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung. 19 / 76
Ausbildungen Übungsleiter*in C Breitensport – Behindertensport Block 100 Behindertensport ZIELGRUPPE Der Block 100 richtet sich an Personen, die Breitensport für Menschen mit Behinderung anbieten möchten. VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen. UMFANG 30 UE/LE Präsenzzeit, 9 UE/LE Erste-Hilfe Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein. BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte vermittelt: • Didaktik/Methodik • Sportorganisation und -verwaltung • Sportpraxis (Sportarten und Inklusion im Sport) • Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung • Spiel- und Sportfeste TERMINE UND ORTE Nr. C-A-2101: MODUL DATUM ORT Modul 1 03.07 - 04.07.2021 Saulgrub Modul 2 24.07 - 25.07.2021 Saulgrub Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Nr. C-A-2102: MODUL DATUM ORT Modul 1 02.10 - 03.10.2021 Saulgrub Modul 2 23.10 - 24.10.2021 Saulgrub Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub GEBÜHREN 385,00 € für Mitglieder 495,00 € für Nichtmitglieder In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten. Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. ANMELDUNG Nr. C-A-2101: bis zum 03.05.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. C-A-2102: bis zum 02.08.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in C Breitensport – Behin- dertensport beantragt werden. Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung. 20 / 76
Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation Block 30 Orthopädie ZIELGRUPPE Der Block 30 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der Orthopädie anbieten möchten. VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen. UMFANG 71 UE/LE Präsenzzeit, 10 UE/LE Hospitationen, 9 UE/LE Erste-Hilfe Die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in orthopädischen Rehabilitationssportgruppen absolviert werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein. BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Amputationen, Glied- maßenmissbildungen, Gelenkschäden, Gelenkersatz, Morbus Bechterew, Osteoporose, Wirbelsäulener- krankung, Krebserkrankungen) vermittelt: • Didaktik/Methodik • Medizin • Sportpraktische Beispiele • Trainings- und Bewegungslehre • Psychologie und Soziologie • Sportorganisation und -verwaltung • Ernährung 21 / 76
TERMINE UND ORTE Nr. B-A-2101: MODUL DATUM ORT Modul 1-3 28.02 - 05.03.2021 Saulgrub Modul 4 17.04 - 18.04.2021 Augsburg Adressen: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Turnverein Augsburg 1847 e.V., Gabelsbergerstr. 64, 86199 Augsburg Nr. B-A-2102: MODUL DATUM ORT Modul 1-2 13.05 - 16.05.2021 Saulgrub Modul 3-4 08.07 - 11.07.2021 Saulgrub Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Nr. B-A-2103: MODUL DATUM ORT Modul 1-2 13.09 - 16.09.2021 Saulgrub Modul 3-4 19.10 - 22.10.2021 Saulgrub Adresse: AURA-Hotel Saulgrub, Alte Römerstr. 41-43, 82442 Saulgrub Nr. B-A-2104: MODUL DATUM ORT Modul 1 18.09 - 19.09.2021 Erlangen Modul 2 09.10 - 10.10.2021 Erlangen Modul 3 23.10 - 24.10.2021 Erlangen Modul 4 13.11 - 14.11.2021 Augsburg Adressen: Institut für Medizinische Physik (IMP), Henkestr. 91, 91052 Erlangen Turnverein Augsburg 1847 e.V., Gabelsbergerstr. 64, 86199 Augsburg 22 / 76
GEBÜHREN Nr. B-A-2101: 850,00 € für Mitglieder 1.100,00 € für Nichtmitglieder Bei den Modulen in Saulgrub sind in der Lehrgangsgebühr die Kosten für Übernachtung (in Doppelzim- mern) und Verpflegung enthalten. Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Ab- sprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Beim Modul in Augsburg sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten. Nr. B-A-2102: 950,00 € für Mitglieder 1.200,00 € für Nichtmitglieder In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten. Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Nr. B-A-2103: 950,00 € für Mitglieder 1.200,00 € für Nichtmitglieder In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten. Einzelzimmer können nach Verfügbarkeit in eigenverantwortlicher Absprache mit dem AURA-Hotel gegen einen Aufpreis gebucht werden. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. Nr. B-A-2104: 550,00 € für Mitglieder 800,00 € für Nichtmitglieder In der Lehrgangsgebühr sind keine Kosten für Übernachtung, Verpflegung und An- und Abreise enthalten. ANMELDUNG Nr. B-A-2101: bis zum 28.12.2020 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. B-A-2102: bis zum 13.03.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. B-A-2103: bis zum 13.07.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre Nr. B-A-2104: bis zum 18.07.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilita- tion – Orthopädie beantragt werden. Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung. 23 / 76
Qualifizierungs-Fortbildungen der Herz-LAG Bayern (Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Innere Medizin) Block 40 Innere Medizin ZIELGRUPPE Der Block 40 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der Inneren Medizin anbieten möchten. VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen. UMFANG 120 UE/LE Präsenzzeit, 5 UE/LE Hospitationen, 9 UE/LE Erste-Hilfe Bitte beachten Sie: Die Qualifizierungs-Fortbildungen sind semivirtuell angelegt. Das bedeutet, dass Lerneinheiten auch im E-Learning, also von Zuhause aus online über den PC absolviert werden müssen. Dazu werden auf der Online-Lernplattform der Herz-LAG Bayern Inhalte eingestellt, zu denen die Kursteil- nehmer*innen dann einen Zugang erhalten. So können die Inhalte in flexibler Zeiteinteilung von Zuhause aus bearbeitet werden. Zudem verkürzen sich dadurch die Präsenz-Zeiten beim Lehrgang vor Ort. Der Um- gang mit der Online-Lernplattform ist unkompliziert und das Team der Herz-LAG Bayern unterstützt bei eventuellen Problemen. Für die Teilnahme an den Qualifizierungs-Fortbildungen müssen Sie über eine gültige E-Mail-Adresse und einen Internet-Zugang verfügen. Die Hospitationen müssen in Rehabilitationssportgruppen im Bereich der Inneren Medizin absolviert wer- den. Dabei müssen mindestens 3 der 5 erforderlichen UE/LE in 2 verschiedenen Herzsportgruppen statt- finden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein. BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Asthma/Allergien, Dia- betes mellitus, Herz-/Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen, periphere arterielle Verschlusskrank- heiten) vermittelt: • Didaktik/Methodik • Medizin • Sportpraktische Beispiele • Trainings- und Bewegungslehre • Psychologie und Soziologie • Sportorganisation und -verwaltung • Ernährung • Notfalltraining 24 / 76
TERMINE UND ORTE Nr. B-A-2105 (Qualifizierungs-Fortbildung der Herz-LAG Bayern A 1): MODUL DATUM ORT Öffnung der virtuellen 15.01.2021 Lernplattform Modul 1 04.03 - 07.03.2021 Bad Füssing Modul 2 18.03 - 21.03.2021 Bad Füssing Nr. B-A-2106 (Qualifizierungs-Fortbildung der Herz-LAG Bayern A 2): MODUL DATUM ORT Modul 1 17.10 - 22.10.2021 Höhenried (Obb.) Modul 2 19.11 - 20.11.2021 Höhenried (Obb.) + virtueller Lernzeitraum GEBÜHREN 935 € Teilnehmer*innen aus Mitgliedsvereinen der Herz-LAG Bayern 1.122 € Teilnehmer*innen aus Nicht-Mitgliedsvereinen der Herz-LAG Bayern Die Gebühren verstehen sich abzüglich eines Rabatts aufgrund der Kooperation zwischen der Herz-LAG Bayern und dem BVS Bayern in Höhe von 3 %, der in der Rechnungsstellung automatisch abgezogen wird. Die Gebühren schließen Mittagessen und Pausenverpflegung (bei Präsenzveranstaltungen) ein, jedoch nicht Abendessen und Unterkunftskosten. Rücktrittsbedingungen der Herz-LAG Bayern: • Bei Rücktritt bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei • Bei Rücktritt von weniger als 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 15 % der Lehrgangsgebühr • Bei Rücktritt von weniger als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Lehrgangsgebühr • Bei Rücktritt wegen Krankheit oder aus Gründen, die der*die Teilnehmer*in nicht zu vertreten hat: grundsätzlich kostenfrei bei Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer adäquaten Bescheinigung (jeweils spätestens sieben Tage nach der Absage bei der Herz-LAG Bayern vorzulegen) ANMELDUNG Nr. B-A-2105 (Qualifizierungs-Fortbildung der Herz-LAG Bayern A 1): bis zum 08.02.2021 Anmeldung bitte über den BVS Bayern mittels PDF-Dokument (zu finden beim jeweiligen Lehrgang unter www.bvs-bayern.com/lehre/ausbildungen/block-40). Die weitere Kommunikation übernimmt die Herz-LAG Bayern. Nr. B-A-2106 (Qualifizierungs-Fortbildung der Herz-LAG Bayern A 2): bis zum 10.09.2021 Anmeldung bitte über den BVS Bayern mittels PDF-Dokument (zu finden beim jeweiligen Lehrgang unter www.bvs-bayern.com/lehre/ausbildungen/block-40). Die weitere Kommunikation übernimmt die Herz-LAG Bayern. HINWEISE Die Ausbildung wird in Kooperation mit der Landes-Arbeitsgemeinschaft für kardiologische Prävention und Rehabilitation in Bayern (Herz-LAG Bay- ern) durchgeführt. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation – Innere Medizin beim BVS Bayern beantragt werden. Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung. 25 / 76
Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation Block 60 Neurologie ZIELGRUPPE Der Block 60 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der Neurologie anbieten möchten. VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen. UMFANG 90 UE/LE BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (cerebrale Bewegungs- störungen, Epilepsie, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Poliomyelitis, Querschnittlähmungen, Spina bifida, Schlaganfall und Demenz) vermittelt: • Didaktik/Methodik • Medizin • Sportpraktische Beispiele • Trainings- und Bewegungslehre • Psychologie und Soziologie • Sportorganisation und -verwaltung • Ernährung TERMINE UND ORTE Nr. B-A-2107: MODUL DATUM ORT Modul 1 09.07 - 11.07.2021 Ludwigsburg Modul 2 21.07 - 23.07.2021 Ludwigsburg Modul 3 11.09.2021 Ludwigsburg Adresse: Sportpark Ost Ludwigsburg, Fuchshofstr. 66/2, 71638 Ludwigsburg LEHRGANGSGEBÜHR 600,00 € für Mitglieder 900,00 € für Nichtmitglieder In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern), Verpflegung (Hauptmahl- zeiten) und Skripte enthalten. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. ANMELDUNG Nr. B-A-2107: bis zum 09.06.2021 Anmeldung bitte über www.wbrs-online.net. Die weitere Kommunikation übernimmt der WBRS. HINWEISE Der Ausbildung wird in Kooperation mit dem württembergischen Behinderten- und Rehabilitationssport- verband (WBRS) durchgeführt. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungs- leiter*in B Sport in der Rehabilitation – Neurologie beantragt werden. 26 / 76
Ausbildungen Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation Block 70 Geistige Behinderung ZIELGRUPPE Der Block 70 richtet sich an Personen, die Rehabilitationssport bei Behinderungs- und Krankheitsformen im Bereich der geistigen Behinderung anbieten möchten. VORAUSSETZUNGEN Die Teilnehmer*innen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und den erfolgreichen Abschluss oder die Anerkennung des Block 10 (bspw. durch Block P8 oder Block P16) nachweisen. UMFANG 71 UE/LE Präsenzzeit, 10 UE/LE Hospitationen, 9 UE/LE Erste-Hilfe Die Hospitationen sollten nach Möglichkeit in Rehabilitationssportgruppen im Bereich der Geistigen Be- hinderung absolviert werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss eigenverantwortlich bei externen Anbietern absolviert werden. Zum Zeit- punkt der Lizenzbeantragung darf die Erste-Hilfe-Ausbildung nicht älter als 2 Jahre sein. BESCHREIBUNG Es werden folgende Inhalte bezogen auf die Behinderungs- und Krankheitsformen (Lernbehinderung, Geistige Behinderung, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, Teilleistungsstörungen, Verschiedenheiten) vermittelt: • Didaktik/Methodik • Medizin • Sportpraktische Beispiele • Trainings- und Bewegungslehre • Psychologie und Soziologie • Sportorganisation und -verwaltung • Ernährung TERMINE UND ORTE Nr. B-A-2108: MODUL DATUM ORT Modul 1 08.10 - 10.10.2021 Abensberg Modul 2 22.10 - 24.10.2021 Abensberg Modul 3 12.11 - 14.11.2021 Abensberg Adresse: Berufsbildungswerk Abensberg, Regensburger Str. 60, 93326 Abensberg LEHRGANGSGEBÜHR 950,00 € für Mitglieder 1.200,00 € für Nichtmitglieder In der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Übernachtung (in Doppelzimmern) und Verpflegung enthalten. Die Fahrtkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen. ANMELDUNG Nr. B-A-2108: bis zum 08.08.2021 Anmeldungen bitte online über das Anmeldeformular unter www.bvs-bayern.com/lehre HINWEISE Das Handbuch Rehabilitationssport von Harald Will (Hrsg.) gilt als Standardwerk für diesen Lehrgang und muss von allen Teilnehmer*innen selbstständig unter www.neuerstart.de erworben werden. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbildung kann die Lizenz Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilita- tion – Geistige Behinderung beantragt werden. Es gelten die Richtlinien zur Aus- und Fortbildung. 27 / 76
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