Schuljahr 2018/19 - Ostermundigen
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Ferienordnung der Kindergärten und Schulen - Herbstferien Wochen 39 bis 41 - Winterferien Wochen 52 und 1 (bzw. 53 und 1) - Sportwoche Woche 5 - Frühlingsferien Wochen 15 und 16 - Sommerferien Wochen 28 bis 32 (bzw. 27 bis 32, nach einem Jahr mit 53 Wochen) Feriendaten 2018 bis 2020 2018 Sommerferien Sa 07.07.18 bis So 12.08.18 Herbstferien Sa 22.09.18 bis So 14.10.18 Winterferien Sa 22.12.18 bis So 06.01.19 2019 Sportwoche Sa 26.01.19 bis So 03.02.19 Frühlingsferien Sa 06.04.19 bis Mo 22.04.19 Sommerferien Sa 06.07.19 bis So 11.08.19 Herbstferien Sa 21.09.19 bis So 13.10.19 Winterferien Sa 21.12.19 bis So 05.01.20 2020 Sportwoche Sa 25.01.20 bis So 02.02.20 Frühlingsferien Sa 04.04.20 bis So 19.04.20 Sommerferien Sa 04.07.20 bis So 09.08.20 Herbstferien Sa 19.09.20 bis So 11.10.20 Winterferien Do Mittag 24.12.20 bis So 10.01.21 Die aufgeführten Daten enthalten den ersten und letzten vollen Ferientag. Schul- schluss ist jeweils am Vortag nach Stundenplan (Ausnahmen: Vor den Sommerferien ist Schulschluss am Freitagmittag 11.55 Uhr). Zusätzliche schulfreie Tage Mittwoch, 29.08.2018 Mittwoch, 12.12.2018 Freitagnachmittag, 21.12.2018 Donnerstagnachmittag, 17.01.2019 Mittwoch, 20.03.2019 Mittwoch, 15.05.2019 (ausgenommen Rüti) Freitag, 31.05.2019 Dienstag, 11.06.2019 Dienstagnachmittag, 25.06.2019 2
Inhaltsverzeichnis Ferienordnung der Kindergärten und Schulen....................................................................... 2 Absenzenregelung ............................................................................................................................ 4 Dispensationen für einzelne Absenzen ..................................................................................... 5 Dispensationen für religiöse Feiertage ...................................................................................... 5 Zukunftstag ......................................................................................................................................... 5 Schnupperlehren ............................................................................................................................... 6 Stundenplan ........................................................................................................................................ 6 Regelung im Umgang mit elektronischen Geräten .............................................................. 6 Dresscode / Kleiderordnung ......................................................................................................... 7 Vorgehen in schwierigen Situationen ........................................................................................ 7 Elternbeiträge ..................................................................................................................................... 8 Elternmitwirkung ............................................................................................................................... 9 Integration und besondere Massnahmen ................................................................................ 9 Talentförderung Sekundarstufe 1 ............................................................................................. 10 Elterntaxis / Schulweg ................................................................................................................... 10 Verhalten gegenüber Fremden und auch bekannten Personen .................................... 11 Beratungsdienste und Angebote .............................................................................................. 12 Frühförderungsprogramm schritt:weise ................................................................................. 12 Tagesschulen .................................................................................................................................... 13 Berner Ferien- und Freizeitaktion "fäger" ............................................................................... 13 Schulsozialarbeit .............................................................................................................................. 14 HSK-Unterricht ................................................................................................................................. 14 Musikschule Unteres Worblental............................................................................................... 14 Gesundheitsdienste ........................................................................................................................ 15 Schulkommission Ostermundigen ............................................................................................ 18 Verwaltungsabteilung Bildung, Kultur, Sport ........................................................................ 19 Schulinspektorat Bern-Mittelland ............................................................................................. 19 Erziehungsdirektion des Kantons Bern .................................................................................... 19 Schulen................................................................................................................................................ 20 Kindergärten ..................................................................................................................................... 21 3
Absenzenregelung Die Absenzenregelung gilt auch für Kinder im Kindergarten Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht zur Schule schickt, ist strafbar. Die Schulkommission hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten (Art. 32 VSG). Ausserhalb der Stundenplanzeiten und auf dem Schulweg sind die Eltern für ihr Kind verantwortlich. Entschuldigte Absenzen Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten insbesondere aus fol- genden Gründen als entschuldigt: Krankheit oder Unfall des Kindes Krankheit oder Todesfall in der Familie Amtliche Aufgebote (inkl. Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Berufsbe- ratung, Prüfungen, Vorstellungsgespräche u.ä.) Wohnungswechsel der Familie Private Arzt- und Zahnarzttermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichts- zeit angesetzt werden können Die Schule ist so bald wie möglich zu benachrichtigen. Die Eltern geben der Klassen- lehrperson die Entschuldigungsgründe schriftlich bekannt. Die Schule kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern. Fünf freie Halbtage Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Damit will die Gesetzgebung den Eltern die Verantwortung übertragen, gewisse Tä- tigkeiten und Anlässe in einem beschränkten zeitlichen Ausmass stärker zu gewichten als den Schulbesuch. Diese Möglichkeit bedeutet nicht, dass Schülerinnen und Schü- ler nach eigenem Belieben der Schule fernbleiben können, sondern dass die Dispen- sation in der Verantwortung der Eltern liegt. Die fünf Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Gesuchstellung und ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Eine Übertragung nicht bezoge- ner Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Die Klassenlehrperson ist durch die Eltern spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug schriftlich zu orientieren. 4
Dispensationen für einzelne Absenzen Dispensationen sind ausnahmsweise möglich für Familienferien, wenn aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zu- sammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist. Dispensationsgesuche sind spätestens vier Wochen vor Abwesenheitsbeginn von den Eltern an die Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung schriftlich einzu- reichen. Sie sind zu begründen und zu belegen (Bestätigung Arbeitgeber). Solche Gesuche werden höchstens einmal pro Zyklus bewilligt. (Zyklus 1: KG – 2. Kl. / Zyklus 2: 3. – 6. Kl. / Zyklus 3: 7. - 9. Kl.) Dispensationen für religiöse Feiertage Für folgende religiöse Feiertage kann die Schulleitung nach fristgerechtem Einreichen eines Gesuches (spätestens vier Wochen vor der Abwesenheit) jeweils einen unter- richtsfreien Tag bewilligen: Vesakh-Feier (Buddhismus) Visakha Puja (Buddhismus) Ramazan Bairami „Fest des Fastenbrechens“ (Islam) Kurban Bayrami „Opferfest“ (Islam) Jom Kippur „Tag der Busse“, Versöhnungstag (Judentum) Während der Ramadanzeit gilt Unterrichtspflicht. Die Schülerinnen und Schüler müs- sen fähig sein, ohne Einschränkungen am normalen Unterricht teilzunehmen. Zukunftstag Jeweils am 2. Donnerstag im November öffnen Betriebe und Organisationen ihre Tü- ren und geben Mädchen und Knaben einen Einblick in eine Vielzahl von Arbeitsfel- dern. Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse erkunden geschlechtsuntypische Berufe und Lebensbereiche und erfahren, wie breit das Spektrum möglicher Berufe ist, aus dem sie wählen können. Im Kanton Bern wird der Zukunftstag koordiniert von der Fachstelle für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektion. Alle Informationen zum Zukunftstag und den verschiedenen Teilnahmemöglichkeiten sind auf www.nationalerzukunftstag.ch ersichtlich. Teilnehmende Kinder der 5. – 7. Klasse werden vom Unterricht dispensiert, sofern die Eltern spätestens 2 Wochen im Voraus ein Teilnahmegesuch einreichen. 2018 findet der Zukunftstag statt am: Donnerstag, 8. November 2018 (Termin für Teil- nahmegesuche: Mittwoch, 24.10.2018 5
Schnupperlehren Grundsatz Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahres können vom Kalenderjahr an, in dem sie das 14. Altersjahr vollenden, Schnupperlehren absolvieren. Die Schnupper- lehren dienen der Berufsfindung und sind grundsätzlich während der schulfreien Zeit durchzuführen. Muss die Schnupperlehre während der Schulzeit besucht werden, hat der Betrieb dies schriftlich zu bestätigen. Gesuchseinreichung Die Gesuche sind zusammen mit der Bestätigung des Betriebes rechtzeitig vor Beginn der Schnupperlehre an die Klassenlehrperson zu Handen der Schulleitung schriftlich einzureichen. Stundenplan Der Stundenplan wird jeweils am 1. Juni verschickt. In dringenden Fällen können die Schulleitungen auf Anfrage evtl. auch einige Tage vorher mündliche Auskünfte zu den vorgesehenen Unterrichtszeiten machen. Regelung im Umgang mit elektronischen Geräten 1. Private Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsgeräte inkl. Kopfhörer (MP3-Player, Digitalkameras, usw.) sind auf dem ganzen Schulareal und in den Ge- bäuden während den allgemeinen Unterrichts- und Pausenzeiten (07.20 – 17.15 Uhr) nicht sichtbar und nicht in Betrieb. 2. Bei Regelverstoss wird das betreffende Gerät in einem ersten Fall bis zum Unter- richtsende eingezogen. 3. Im Wiederholungsfall wird das Gerät eingezogen und kann von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden. 4. Die Schulleitung kann begründete Ausnahmen bewilligen. 5. Für Lehrausgänge, Lager etc. gelten besondere Regelungen. 6
Dresscode / Kleiderordnung Obwohl Kleidung ein Ausdruck unserer Individualität ist und Jugendliche gerne damit experimentieren um ihren eigenen Stil zu finden, legen wir minimale Standards fest. Die Schule ist ein Arbeitsort. Deshalb gelten hier bei der Kleidung andere Regeln als in der schulfreien Zeit. Damit wollen wir die Kinder und Jugendlichen an die Realität der Arbeitswelt heranführen, wo viele Berufe spezielle Kleidervorschriften oder eine Arbeitsuniform haben. Zudem sollen zweideutige Situationen vermieden werden. Verboten sind insbesondere: Vorgehen in schwierigen Situationen Leitfaden für Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung Um in schwierigen Situationen möglichst direkt eine Lösung zu finden und Doppel- spurigkeiten zu vermeiden, ist folgender Weg vorgesehen: 1. Eltern und Lehrperson nehmen Kontakt zueinander auf. Sie besprechen das Prob- lem miteinander und suchen nach einem Lösungsweg. Über den Gesprächsinhalt kann eine Aktennotiz verfasst werden. In der Regel kann so eine befriedigende Lösung gefunden werden. 2. Wenn Eltern und Lehrperson zu keiner Lösung kommen und es eine oder beide Seiten für nötig erachten, findet ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrperson und der Schulleitung statt. Über das Ergebnis dieses Gesprächs muss eine Aktennotiz verfasst werden. Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit ist das Einhalten des vorgegebenen Weges unumgänglich. 7
Elternbeiträge Es gelten die folgenden Elternbeiträge pro Schuljahr: Elternbeitrag pro Kind max. pro maximal pro Bereich Schuljahr KG Kindergartenreise 10.- Exkursionen, Veranstaltungen 20.- 30.- 1. Kl. Schulreise 12.- Exkursionen, Veranstaltungen 25.- 37.- 2. Kl. Schulreise 14.- Exkursionen, Veranstaltungen 30.- 44.- 3. Kl. Schulreise 16.- Exkursionen, Veranstaltungen 35.- 51.- 4. Kl. Schulreise (wenn kein Lager) (20.-) Exkursionen, Veranstaltungen 30.- Lager (2 Tage: 43.- / ab 3 Tagen: 68.-) 68.- 98.- 5. Kl. Schulreise 25.- Exkursionen, Veranstaltungen 45.- 70.- 6. Kl. Schulreise (wenn kein Lager) (25.-) Exkursionen, Veranstaltungen 45.- Lager max. 5 Tage (4x25.- + 18.-) 118.- 163.- 7. Kl. Schulreise 25.- Exkursionen, Veranstaltungen 60.- Lager max. 5 Tage (4x25.-+20.-) 118.- 203.- Anteil Skipass 90.- 90.- 8. Kl. Schulreise 25.- Exkursionen, Veranstaltungen 60.- Lager max. 5 Tage (4x25.-+18.-) 118.- 203.- 9. Kl. Schulreise 50.- Exkursionen, Veranstaltungen 70.- Lager max. 5 Tage (4x25.-+18.-) 118.- 238.- Die Abteilung Bildung Kultur Sport (BKS) kann auf Gesuch hin Eltern mit bescheide- nen finanziellen Verhältnissen (massgebendes Einkommen Fr. 42‘000.- oder tiefer) die Elternbeiträge für Lagerkosten teilweise erlassen (um maximal 50 %). Gesuchsformu- lare können bei den Schulleitungen oder der Abteilung BKS bezogen werden. Die vollständig ausgefüllten Gesuche müssen spätestens zwei Wochen vor dem Anlass bei der Abteilung BKS eingereicht werden. 8
Elternmitwirkung Zweck In der Elternmitwirkung werden Anliegen und Vorschläge der Eltern im Zusammen- hang mit der Schulklasse, dem Schulbetrieb und dem Schulweg behandelt. Die schuli- sche Entwicklung und das Verhalten einzelner Kinder und Lehrpersonen ist nicht Ge- genstand der Elternmitwirkung, sondern bedarf besonderer Gespräche zwischen den betroffenen Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung und gegebenenfalls der Schulkommission. Elterngesprächsgruppen Die Eltern jeder Klasse, vom Kindergarten bis ins 9. Schuljahr, bilden je eine Elternge- sprächsgruppe. Im Verlauf des 1. Quartals des Schuljahres wählt die Elterngesprächs- gruppe aus ihrer Mitte eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher. Diese Eltern- sprecher bilden den Elternrat. Elternrat der jeweiligen Schulanlage Im Elternrat werden Anliegen aus den Elterngesprächsgruppen behandelt, die für die ganze Schule eine gewisse Bedeutung haben. Der Elternrat ist ferner befugt, selbst gewählte Themen zu bearbeiten und der Schulkommission Anträge zu stellen. Integration und besondere Massnahmen Integration als Ziel und Weg Angesichts der Herausforderung der Heterogenität der Gesellschaft hat der bernische Gesetzgeber in Artikel 17 des Volksschulgesetzes ein langfristiges Ziel vorgegeben: Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf sollen - soweit dies möglich und sinnvoll ist - in den Regelklassen des Kindergartens und der Volksschule unterrich- tet werden. Seit 1. August 2010 stehen den Gemeinden eine bestimmte Anzahl Lektionen für be- sondere Massnahmen zur Verfügung. Die Gemeinden entscheiden selbst, ob sie ei- nen Anteil dieser Lektionen für besondere Klassen oder vollumfänglich für die Unter- stützung integrativer Massnahmen (wie z.B. Spezialunterricht, Teamteaching, usw.) einsetzen. Massnahmen zur besonderen Förderung Massnahmen zur besonderen Förderung sind: a Erweiterte oder reduzierte individuelle Lernziele. b Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Problemen bei der sprachlichen In- tegration. c Zweijährige Einschulung für Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller Entwicklungsverzögerung. d Angebote zur Förderung von ausserordentlich begabten Schülerinnen und Schü- lern. Spezialunterricht Der Spezialunterricht umfasst neben der Förderung und Schulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf auch die Prävention von Lernstörungen, die Beratung von Lehrpersonen, Eltern und Behörden sowie Kurzinterventionen. 9
Der Spezialunterricht umfasst die folgenden Fachbereiche: a Integrative Förderung b Logopädie c Psychomotorik Klassen zur besonderen Förderung (KbF) Klassen zur besonderen Förderung dienen der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lern- oder Leistungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffällig- keiten, die nicht in einer Regelklasse geschult werden. Es wird je eine KbF an der Schule Bernstrasse und Dennigkofen für Schülerinnen und Schüler aus der ganzen Gemeinde geführt. Nähere Auskunft erteilen die Schulleitungen. Talentförderung Sekundarstufe 1 Angebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Talenten in den Berei- chen Kultur und Sport Angesprochen werden Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klassen (alle Klassenty- pen), die im Bereich Kultur (Musik, Tanz, Ballett…) oder Sport besonders talentiert sind. Oftmals ist es für diese kaum möglich, die vorgesehenen Unterrichtslektionen und Hausaufgaben der Schule und die häufigen Übungsstunden, Trainings, Wettkämpfe etc. unter einen Hut zu bringen. Die jungen Talente brauchen normalerweise in erster Linie zusätzliche Zeitgefässe. Für sie bietet die Schule vielseitige Dispensationsmöglichkeiten an sowie eine Bera- tung und Begleitung zur Bewältigung des nötigen Schulstoffes durch Fördercoachs. Ziel ist es, dass ein gesundes Nebeneinander von allgemeinbildender Schule und den Begabungsbereichen erhalten bleibt. Nähere Auskunft erteilen die Schulleitungen Dennigkofen und Mösli. Elterntaxis / Schulweg Elterntaxis sind unerwünscht und ein Unfallrisiko. Die Schule und Verkehrsexperten von BfU, VCS und TCS raten dringend ab, Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren. Die Zugangsbereiche zu den Schularealen sind bei Schulbeginn und Schulschluss für Kinder und nicht für Autos da! 10
Verhalten gegenüber Fremden und auch bekannten Perso- nen Es kommt vor, dass fremde/bekannte Personen Kinder auf dem Schulweg ansprechen und versuchen, sie ins Auto/Wohnung zu locken. Dabei werden Kindern oftmals Schokolade, andere Süssigkeiten, Spielsachen, Tiere oder Geld angeboten, um sie so zum Mitfahren/Mitkommen zu bewegen. Die Kantonspolizei Bern ist bestrebt, solche Vorkommnisse durch Aufklärungsarbeit und Schulwegüberwachungen zu verhindern. Die Kantonspolizei Bern rät Den Erziehungsberechtigten: Ich nehme die Aussagen meines Kindes ernst, versuche die Ruhe zu bewahren und informiere die Polizei (117/112) Ich schaue, dass mein Kind – nach Möglichkeit – in Gruppen zum Kindergar- ten/Schule gehen kann Ich suche mit meinem Kind Schutzinseln (Geschäfte, Bekannte usw.), wo es sich bei Problemen hinwenden kann Ich mache mit meinem Kind eine Liste von den Personen, wo es mitgehen darf, ohne mich/uns zu fragen Ich stärke mein Kind im Verhalten gegenüber Drittpersonen Den Kindern: Wenn ich etwas Komisches erlebt habe, erzähle ich es immer zuhause Ich steige nie bei einer fremden/bekannten Person ins Auto. Auch dann nicht, wenn diese behauptet, die Mutter oder der Vater habe dies gesagt. Ich rufe laut STOPP und erzähle es zuhause Wenn ein Auto anhält, habe ich immer – mindestens eine Armlänge – Abstand. Wenn mich jemand nach einem Weg oder Adresse fragt, muss ich keine Ant- wort geben. Ich gehe weiter Von Fremden nehme ich keine Geschenke an und sage laut STOPP und erzähle es zuhause Ich gehe mit niemandem mit ohne, dass es zu Hause jemand weiss Die Polizei hat Broschüren, welche Kinder/Jugendliche gegen die sexuelle Gewalt stärken können. Diese Broschüren können Sie bei jeder Polizeidienststelle kostenlos mitnehmen. 11
Beratungsdienste und Angebote Erziehungsberatung Die EB Ittigen ist eine neutrale Beratungsstelle der kantonalen Erziehungsdirektion. Die EB ist für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulen da, die in Schwierigkeiten oder Krisen Hilfe brauchen. Die Dienstleistungen der EB sind kostenlos. Auf der EB arbeiten Fachpsychologinnen und Fachpsychologen mit einem Universi- tätsabschluss. Alle unterstehen der amtlichen Schweigepflicht. Eltern und Jugendliche können sich telefonisch anmelden. Sekretariat Gerbelacker 1 031 635 99 25 eb.ittigen@erz.be.ch 3063 Ittigen FAX 031 635 99 38 Schwery Melanie melanie.schwery@erz.be.ch 031 635 99 25 Luginbühl Affolter Michèle michele.luginbuehl@erz.be.ch 031 635 99 25 Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Ambulante KJP Region Bern 031 300 39 60 Effingerstrasse 6, 3011 Bern Berufs- Studien- und Laufbahnberatung Bern (BIZ) Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Bern steht Jugendlichen und Erwachse- nen zur Verfügung. biz-bern@erz.be.ch Bremgartenstrasse 37 031 633 80 00 www.be.ch/berufsberatung Postfach 3001 Bern Infothek Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr Ansprechpartner in der Abteilung Soziales Leitung EKS Mitteldorfstrasse 6a 031 930 12 65 Nussbaum Stefan 3072 Ostermundigen stefan.nussbaum@ostermundigen.ch Sekretariat Erwachsenen- Mitteldorfstrasse 6a 031 930 12 73 und Kindesschutz (EKS) 3072 Ostermundigen Leitung Jugend/Familie Mitteldorfstrasse 6a 031 930 12 70 und Schulsozialarbeit 3072 Ostermundigen Gaberell Simone simone.gaberell@ostermundigen.ch Jugend- und Freizeithaus Hangar Oderbolz Nicole Oberfeldweg 48 031 931 02 51 3072 Ostermundigen 031 931 02 51 Frühförderungsprogramm schritt:weise Krebs Gabriele Mitteldorfstrasse 6a 031 930 11 41 3072 Ostermundigen gabriele.krebs@ostermundigen.ch 12
Tagesschulen Tagesschulangebote sind freiwillige, pädagogische Betreuungsangebote für Kinder- garten- und Schulkinder ausserhalb des obligatorischen Unterrichts. Das Betreuungs- angebot wird an allen Schultagen angeboten. Die Eltern beteiligen sich gemäss kan- tonalen Vorgaben an den Kosten. Angebot Frühbetreuung von 07.00 Uhr bis 08.15 Uhr (ohne Frühstück) Mittagsbetreuung von 12.00 Uhr bis 13.45 Uhr (mit Mittagessen) Nachmittagsbetreuung von 13.45 Uhr bzw. ab Unterrichtsschluss bis 18.15 Uhr Auskunft: Mitteldorfstrasse 6 031 930 12 81 Abteilung Bildung, Kultur, 3072 Ostermundigen Sport Bernstrasse: Bernstrasse 60 Tagesschulleitung 3072 Ostermundigen 079 229 66 59 tagesschule@schule-bernstrasse.ch 031 930 16 46 Schulleitung Bernstrasse www.schule-bernstrasse.ch 031 930 16 30 Dennigkofen: Dennigkofenweg 169 Tagesschulleitung 3072 Ostermundigen tagesschule@dennigkofen.ch 031 930 88 60 Schulleitung Dennigkofen www.dennigkofen.ch 031 930 88 52 Mösli: Kilchgrundstrasse 25 Tagesschulleitung Mösli 3072 Ostermundigen 079 818 19 68 tagesschule@moesli.ch 079 826 19 88 Schulleitung Mösli www.moesli.ch 031 931 01 18 Rüti: Rütiweg 11 Tagesschulleitung Rüti 3072 Ostermundigen 079 305 11 30 tagesschule@ruetischule.ch 031 930 40 25 Schulleitung Rüti www.ruetischule.ch 031 930 40 21 Tagesplatzvermittlung Berger Hans Mitteldorfstrasse 6a 031 930 11 42 3072 Ostermundigen Berner Ferien- und Freizeitaktion "fäger" Ein Ferienangebot für Kinder von 5 bis 17 Jahren. Auskunft: Fäger Checkpoint 031 321 60 40 www.faeger.ch Berner GenerationenHaus faeger@faeger.ch Bahnhofplatz 2 3011 Bern 7 13
Schulsozialarbeit Bernstrasse lena.etienne@schule-bernstrasse.ch 031 934 54 65 Dennigkofen stefan.jeker@ostermundigen.ch 031 930 88 57 Mösli nicole.mueller@moesli.ch 031 932 58 04 Rüti barbara.lienhard@ruetischule.ch 031 934 54 38 Die Schulsozialarbeit ist für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zur Ober- stufe da. Sie richtet sich auch an Eltern und / oder andere Betreuungs- und Bezugs- personen. Sie bietet Unterstützung bei Problemen in der Schule und / oder zu Hause z.B. bei Streit, Gewalt, Stress, Gesundheit, Ausgrenzung in der Klasse, Liebe und Freundschaft, Berufswahl, Freizeitgestaltung und vielem mehr… …in Form von Einzel- und Gruppenberatung, Klasseninterventionen, Präventionsarbeit und Projekten. Die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht. Der Einbezug von Dritten wird immer vorher mit den Betroffenen abgesprochen. Sie ist freiwillig und kostenlos und findet in der Regel während der Unterrichtszeiten statt. HSK-Unterricht Die Kurse unterstützen die Kinder im Aufbau ihrer bikulturellen Identität und im Er- werb ihrer ersten Sprache, die sie bisher nur in ihrer Familie gesprochen haben. Gute Kenntnisse in der Erstsprache sind eine wichtige Voraussetzung für den Zweitsprach- erwerb. Ursprünglich dienten diese Kurse der späteren Wiedereingliederung im Her- kunftsland. Der Erhalt sowie die Weiterentwicklung der Muttersprache dieser Kinder sind von gesellschaftlichem Wert, der mit der zunehmenden Mobilität und Globalisie- rung steigt. Deshalb haben diese Erstsprachen eine über die Integration dieser Kinder und Jugendlichen hinausgehende Bedeutung. Auskunft Abteilung BKS bildung.sport@ostermundigen.ch 031 930 12 85 Mitteldorfstrasse 6 FAX 031 930 12 86 Postfach 101 3072 Ostermundigen 1 Musikschule Unteres Worblental Die Musikschule der Gemeinden Bolligen, Ittigen, Ostermundigen und Stettlen. Musikschule info@musikschule-uwt.ch 031 922 11 91 Unteres Worblental www.musikschule-uwt.ch Fellmattweg 1 3065 Bolligen 14
Gesundheitsdienste Schulärztliche Untersuchungen In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öf- fentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen Schulzeit. Der Gesundheitszustand der Kinder wird im 2. Kindergartenjahr, im 4. Schuljahr der Primarstufe und im 8. Schuljahr der Sekundarstufe I durch die schulärztliche Untersu- chung überprüft. Diese schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie kön- nen entweder kostenlos bei der Schulärztin/beim Schularzt oder zu Lasten der Eltern bei der Hausärztin/beim Hausarzt durchgeführt werden. Zu den schulärztlichen Un- tersuchungen gehört auch die Kontrolle der durchgeführten Impfungen. Frau Dr. med. zuständig für G 031 951 03 23 C. Diggelmann Schule Bernstrasse und Worbstrasse 180 Schule Dennigkofen, Sek. Stufe I 3073 Gümligen Herr Dr. med. zuständig für G 031 931 10 75 I. Morger Schule Dennigkofen, Primarstufe Bernstrasse 36 und Schule Rüti 3072 Ostermundigen Herr Dr. med. zuständig für G 031 931 52 51 S. Oertle Schule Mösli Lötschenstrasse 23 3072 Ostermundigen Schulzahnärztliche Untersuchungen Die Schülerinnen und Schüler werden ab dem Kindergarten bis zum Ende der obliga- torischen Schulzeit einmal jährlich durch den Schulzahnarzt untersucht. Die Kontrolle erfolgt mit der Klasse in Begleitung einer Lehrperson (ohne Eltern). Der Zahnarzt macht zu diesem Zeitpunkt keine Behandlung, er schaut nur ob alles in Ordnung ist. Über das Ergebnis werden die Eltern schriftlich direkt vom Schulzahnarzt informiert. Sollte das Kind an diesem Datum nicht teilnehmen können, erhalten die Eltern einen Ersatztermin ausserhalb der Unterrichtszeit. An diesem sind die Eltern zuständig für die Einhaltung des Termins und die Begleitung des Kindes. Die Kosten für den ersten Untersuch übernimmt die Gemeinde. Notwendige Behand- lungskosten tragen die Eltern. Eltern mit geringem Einkommen können bei der Ge- meinde Ostermundigen, Bildung Kultur Sport, Frau Lilian Troller, einen Behandlungs- kostenbeitrag beantragen. 15
Herr Dr. med. dent. zuständig für Schule Bernstrasse G 031 932 06 30 L. Sigrist Mitteldorfstrasse 6 3072 Ostermundigen Herr Dr. med. dent. zuständig für Schule Dennigkofen G 031 931 76 51 B. Cohnen Bahnhofstrasse 5 3072 Ostermundigen Herr Dr. med. dent. zuständig für Schule Mösli G 031 931 26 81 L. Csontos Moosweg 11 3072 Ostermundigen Herr Dr. med. dent. zuständig für Schule Rüti G 031 961 00 63 S. Beck Bernstrasse 174 3072 Ostermundigen Schulzahnpflege-Instruktorin Claudia Döbeli zuständig für alle Schulen Spitäler Ärzte-Notruf 0900 57 67 47 Inselspital Freiburgstrasse, 3010 Bern 031 632 21 11 Sonnenhof Notfallstation Buchserstrasse 30, 3006 Bern 031 358 11 11 Jugendpsychiatrische Klinik Neuhaus, 3063 Ittigen 031 930 98 30 der Universität Bern Lausbefall-Fachfrau Tauchen bei Ihrem Kind Kopfläuse auf, so geraten Sie nicht in Panik! Informieren Sie die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Diese wird die weiteren notwendigen Schritte in die Wege leiten. Bei einem Verdacht auf Läuse- oder Nissenbefall von Kindern sind Lehrpersonen be- rechtigt, die Lausbefall-Fachfrau für eine Untersuchung beizuziehen. Weitere Informationen zum Thema: www.kopflaus.ch Liechti-Fleischli Jeannette zuständig für alle Schulen P 031 932 22 86 Alpenstrasse 12 bergfoto@bluemail.ch 3066 Stettlen 16
Drogenberatungsstelle Region Bern Contact Bern Monbijoustrasse 70, 3007 Bern 031 378 22 20 info@contactmail.ch Berner Gesundheit Eigerstrasse 80 031 370 70 70 3007 Bern bern@beges.ch Kindernotaufnahmegruppen für Kinder und Jugendliche Kinosch Huberstrasse 30, Postfach 031 381 77 81 (zwischen 6 – 13 Jahren) 3000 Bern 5 kinosch@schlossmatt-bern.ch NAG Buchserstrasse 44 031 381 79 07 (zwischen 14 – 20 Jahren) 3006 Bern nag@schlossmatt-bern.ch 17
Schulkommission Ostermundigen Präsident Schoop Henrik henrik.schoop@ N 079 790 30 48 Bernstrasse 121e ostermundigen.ch 3072 Ostermundigen Vizepräsidentin Gysin Sara sara.gysin@gymkirchenfeld.ch N 079 501 44 66 Jurablickweg 12C 3072 Ostermundigen Müller Lucia muba@bluewin.ch P 031 931 87 59 Bahnhofstrasse 16 N 078 759 49 98 3072 Ostermundigen Tatschl-Schär Caroline Jurablickweg 4C 3072 Ostermundigen Thomann Thulani thulani.thomann@gmail.com N 076 329 93 33 Ringstrasse 15 3072 Ostermundigen von Allmen Claudia dacla.von.allmen@sunrise.ch P 031 931 52 53 Erlenweg 5b N 079 845 36 30 3072 Ostermundigen Weber Martin martinweber.71@bluewin.ch P 031 931 68 04 Alpenstrasse 22 3072 Ostermundigen Vertretung ausländische Wohnbevölkerung Zabe-Kühn Martin martin.zabe-kuehn@gmx.ch P 031 536 65 86 Parkstrasse 11 3072 Ostermundigen Sekretariat Schulkommission bildung.sport@ostermundigen.ch 031 930 14 14 Mitteldorfstrasse 6 FAX 031 930 12 86 Postfach 101 3072 Ostermundigen 1 18
Verwaltungsabteilung Bildung, Kultur, Sport Gemeinderat Schoop Henrik henrik.schoop@ostermundigen.ch N 079 790 30 48 Bernstrasse 121e 3072 Ostermundigen Abteilungsleiterin De Ventura Marianne marianne.deventura@ostermundigen.ch G 031 930 12 85 Mitteldorfstrasse 6 Zentrale: Postfach 101 031 930 14 14 3072 Ostermundigen 1 Pichler Mierisch Barbara barbara.pichler@ostermundigen.ch G 031 930 12 84 Mitteldorfstrasse 6 Zentrale: Postfach 101 031 930 14 14 3072 Ostermundigen Roth Anita anita.roth@ostermundigen.ch G 031 930 12 82 Mitteldorfstrasse 6 Zentrale: Postfach 101 031 930 14 14 3072 Ostermundigen 1 Sommer Katharina katharina.sommer@ostermundigen.ch G 031 930 12 81 Mitteldorfstrasse 6 Zentrale Postfach 101 031 930 14 14 3072 Ostermundigen 1 Troller Lilian lilian.troller@ostermundigen.ch G 031 930 12 83 Mitteldorfstrasse 6 Zentrale: Postfach 101 031 930 14 14 3072 Ostermundigen 1 Schulinspektorat Bern-Mittelland Schulinspektor Kreis 7 Ammann Rudolf rudolf.ammann@erz.be.ch G 031 633 87 62 Eigerplatz 5 / Postfach 364 3000 Bern 14 Mattenhof Sekretariat Eigerplatz 5 / Postfach 364 031 633 87 55 3000 Bern 14 Mattenhof FAX 031 633 87 64 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Zentrale Sulgeneckstrasse 70 erzbe@erz.be.ch 031 633 85 11 3005 Bern FAX 031 633 83 55 Ausbildungsbeiträge/ Stipendien Amt für zentrale Dienste aab@erz.be.ch 031 633 83 40 Sulgeneckstrasse 70 www.erz.be.ch FAX 031 633 83 55 3005 Bern 19
Schulen Bernstrasse (Bernstrasse 60) Schulleitung www.schule-bernstrasse.ch Blaser Ursula schulleitung@ G 031 930 16 30 Brandt Menga (Stellvertretung) schule-bernstrasse.ch FAX 031 930 16 31 Lehrerzimmer 031 930 16 32 Tagesschule Bernstrasse 031 930 16 46 Tagesschulleitung tagesschule@schule-bernstrasse.ch 079 229 66 59 Schulhauswart Blaser Thomas thomas.blaser@ostermundigen.ch G 031 930 16 49 Dennigkofen (Dennigkofenweg 169) Schulleitung www.dennigkofen.ch Engler Björn schulleitung@dennigkofen.ch G 031 930 88 52 Hostettler Thomas (Stellvertre- G 031 930 88 51 tung) FAX 031 930 88 54 Lehrerzimmer 031 930 88 53 Tagesschule Dennigkofen 031 930 88 60 Tagesschulleitung tagesschule@dennigkofen.ch 031 930 88 52 Schulhauswart Wild Ivo ivo.wild@ostermundigen.ch G 031 930 88 70/71 Mösli (Kilchgrundstrasse 25) Schulleitung www.moesli.ch Frei Martin schulleitung@moesli.ch G 031 931 01 18 Wiederkehr Katrin (Stellvertre- tung) Lehrerzimmer 031 931 85 18 Tagesschule Mösli Tagesschulleitung tagesschule@moesli.ch 079 818 19 68 Tagesschule 079 826 19 88 Schulhauswart Mösli Weber Ruedi rudolf.weber@ostermundigen.ch G 031 931 19 89 Schulhauswart Rothus Pfister Rolf rolf.pfister@ostermundigen.ch G 031 921 73 75 Rüti (Rütiweg 9) Schulleitung www.ruetischule.ch Badertscher Beatrice schulleitung@ruetischule.ch G 031 930 40 21 Lanker Marc (Stellvertretung) G 031 930 40 27 FAX 031 930 40 29 Lehrerzimmer 031 930 40 22 Tagesschule Rüti 031 930 40 25 Tagesschulleitung tagesschule@ruetischule.ch 079 305 11 30 Schulhauswart Imhof Daniel daniel.imhof@ostermundigen.ch G 031 930 70 40 20
Kindergärten Schule Bernstrasse Alpenstrasse 12 Alpenstrasse 12 031 932 58 08 3072 Ostermundigen Alpenstrasse 14 Alpenstrasse 14 031 931 16 86 3072 Ostermundigen Bernstrasse I Bernstrasse 58 031 930 16 40 3072 Ostermundigen Blankweg Blankweg 37 a 031 931 53 41 3072 Ostermundigen Schule Dennigkofen Dennigkofen I Dennigkofenweg 197 031 931 50 25 3072 Ostermundigen Dennigkofen II Dennigkofenweg 197 031 931 72 05 3072 Ostermundigen Schule Mösli Ahorn blau Ahornstrasse 3 031 931 00 85 3072 Ostermundigen Ahorn rot Ahornstrasse 1 031 931 00 56 3072 Ostermundigen Lindendorf Untere Zollgasse 26 031 931 70 62 3072 Ostermundigen Mösli Kilchgrundstrasse 25 e 031 931 49 12 3072 Ostermundigen Unterdorf Nobsstrasse 19 031 931 70 80 3072 Ostermundigen Schule Rüti Hättenberg Wiesenstrasse 24 031 931 75 94 3072 Ostermundigen Oberfeld I Oberfeldweg 11 031 931 88 89 3072 Ostermundigen Oberfeld II Oberfeldweg 11 031 931 88 90 3072 Ostermundigen Rüti Rütiweg 138 031 931 31 20 3072 Ostermundigen Schiessplatzweg I Schiessplatzweg 34 031 931 55 88 3072 Ostermundigen Schiessplatzweg II Schiessplatzweg 34 031 931 59 27 3072 Ostermundigen 21
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