Schuljahr 2018/19 - Ostermundigen
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Ferienordnung der Kindergärten und Schulen
- Herbstferien Wochen 39 bis 41
- Winterferien Wochen 52 und 1 (bzw. 53 und 1)
- Sportwoche Woche 5
- Frühlingsferien Wochen 15 und 16
- Sommerferien Wochen 28 bis 32 (bzw. 27 bis 32, nach einem Jahr mit 53 Wochen)
Feriendaten 2018 bis 2020
2018
Sommerferien Sa 07.07.18 bis So 12.08.18
Herbstferien Sa 22.09.18 bis So 14.10.18
Winterferien Sa 22.12.18 bis So 06.01.19
2019
Sportwoche Sa 26.01.19 bis So 03.02.19
Frühlingsferien Sa 06.04.19 bis Mo 22.04.19
Sommerferien Sa 06.07.19 bis So 11.08.19
Herbstferien Sa 21.09.19 bis So 13.10.19
Winterferien Sa 21.12.19 bis So 05.01.20
2020
Sportwoche Sa 25.01.20 bis So 02.02.20
Frühlingsferien Sa 04.04.20 bis So 19.04.20
Sommerferien Sa 04.07.20 bis So 09.08.20
Herbstferien Sa 19.09.20 bis So 11.10.20
Winterferien Do Mittag 24.12.20 bis So 10.01.21
Die aufgeführten Daten enthalten den ersten und letzten vollen Ferientag. Schul-
schluss ist jeweils am Vortag nach Stundenplan (Ausnahmen: Vor den Sommerferien
ist Schulschluss am Freitagmittag 11.55 Uhr).
Zusätzliche schulfreie Tage
Mittwoch, 29.08.2018
Mittwoch, 12.12.2018
Freitagnachmittag, 21.12.2018
Donnerstagnachmittag, 17.01.2019
Mittwoch, 20.03.2019
Mittwoch, 15.05.2019 (ausgenommen Rüti)
Freitag, 31.05.2019
Dienstag, 11.06.2019
Dienstagnachmittag, 25.06.2019
2Inhaltsverzeichnis
Ferienordnung der Kindergärten und Schulen....................................................................... 2
Absenzenregelung ............................................................................................................................ 4
Dispensationen für einzelne Absenzen ..................................................................................... 5
Dispensationen für religiöse Feiertage ...................................................................................... 5
Zukunftstag ......................................................................................................................................... 5
Schnupperlehren ............................................................................................................................... 6
Stundenplan ........................................................................................................................................ 6
Regelung im Umgang mit elektronischen Geräten .............................................................. 6
Dresscode / Kleiderordnung ......................................................................................................... 7
Vorgehen in schwierigen Situationen ........................................................................................ 7
Elternbeiträge ..................................................................................................................................... 8
Elternmitwirkung ............................................................................................................................... 9
Integration und besondere Massnahmen ................................................................................ 9
Talentförderung Sekundarstufe 1 ............................................................................................. 10
Elterntaxis / Schulweg ................................................................................................................... 10
Verhalten gegenüber Fremden und auch bekannten Personen .................................... 11
Beratungsdienste und Angebote .............................................................................................. 12
Frühförderungsprogramm schritt:weise ................................................................................. 12
Tagesschulen .................................................................................................................................... 13
Berner Ferien- und Freizeitaktion "fäger" ............................................................................... 13
Schulsozialarbeit .............................................................................................................................. 14
HSK-Unterricht ................................................................................................................................. 14
Musikschule Unteres Worblental............................................................................................... 14
Gesundheitsdienste ........................................................................................................................ 15
Schulkommission Ostermundigen ............................................................................................ 18
Verwaltungsabteilung Bildung, Kultur, Sport ........................................................................ 19
Schulinspektorat Bern-Mittelland ............................................................................................. 19
Erziehungsdirektion des Kantons Bern .................................................................................... 19
Schulen................................................................................................................................................ 20
Kindergärten ..................................................................................................................................... 21
3Absenzenregelung
Die Absenzenregelung gilt auch für Kinder im Kindergarten
Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein
Kind, für dessen Schulbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht zur Schule schickt,
ist strafbar. Die Schulkommission hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen
Anzeige zu erstatten (Art. 32 VSG).
Ausserhalb der Stundenplanzeiten und auf dem Schulweg sind die Eltern für ihr Kind
verantwortlich.
Entschuldigte Absenzen
Unvorhergesehene Abwesenheiten und Kurzabsenzen gelten insbesondere aus fol-
genden Gründen als entschuldigt:
Krankheit oder Unfall des Kindes
Krankheit oder Todesfall in der Familie
Amtliche Aufgebote (inkl. Schularzt, Schulzahnarzt, Erziehungsberatung, Berufsbe-
ratung, Prüfungen, Vorstellungsgespräche u.ä.)
Wohnungswechsel der Familie
Private Arzt- und Zahnarzttermine, soweit diese nicht ausserhalb der Unterrichts-
zeit angesetzt werden können
Die Schule ist so bald wie möglich zu benachrichtigen. Die Eltern geben der Klassen-
lehrperson die Entschuldigungsgründe schriftlich bekannt.
Die Schule kann Arztzeugnisse oder andere Bestätigungen einfordern.
Fünf freie Halbtage
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder nach vorgängiger Benachrichtigung der Schule
an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken.
Damit will die Gesetzgebung den Eltern die Verantwortung übertragen, gewisse Tä-
tigkeiten und Anlässe in einem beschränkten zeitlichen Ausmass stärker zu gewichten
als den Schulbesuch. Diese Möglichkeit bedeutet nicht, dass Schülerinnen und Schü-
ler nach eigenem Belieben der Schule fernbleiben können, sondern dass die Dispen-
sation in der Verantwortung der Eltern liegt.
Die fünf Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Gesuchstellung
und ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Eine Übertragung nicht bezoge-
ner Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht möglich. Die Klassenlehrperson
ist durch die Eltern spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug schriftlich
zu orientieren.
4Dispensationen für einzelne Absenzen
Dispensationen sind ausnahmsweise möglich für Familienferien, wenn aus beruflichen
Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zu-
sammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von
Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.
Dispensationsgesuche sind spätestens vier Wochen vor Abwesenheitsbeginn von
den Eltern an die Klassenlehrperson zuhanden der Schulleitung schriftlich einzu-
reichen. Sie sind zu begründen und zu belegen (Bestätigung Arbeitgeber).
Solche Gesuche werden höchstens einmal pro Zyklus bewilligt. (Zyklus 1: KG – 2. Kl. /
Zyklus 2: 3. – 6. Kl. / Zyklus 3: 7. - 9. Kl.)
Dispensationen für religiöse Feiertage
Für folgende religiöse Feiertage kann die Schulleitung nach fristgerechtem Einreichen
eines Gesuches (spätestens vier Wochen vor der Abwesenheit) jeweils einen unter-
richtsfreien Tag bewilligen:
Vesakh-Feier (Buddhismus)
Visakha Puja (Buddhismus)
Ramazan Bairami „Fest des Fastenbrechens“ (Islam)
Kurban Bayrami „Opferfest“ (Islam)
Jom Kippur „Tag der Busse“, Versöhnungstag (Judentum)
Während der Ramadanzeit gilt Unterrichtspflicht. Die Schülerinnen und Schüler müs-
sen fähig sein, ohne Einschränkungen am normalen Unterricht teilzunehmen.
Zukunftstag
Jeweils am 2. Donnerstag im November öffnen Betriebe und Organisationen ihre Tü-
ren und geben Mädchen und Knaben einen Einblick in eine Vielzahl von Arbeitsfel-
dern. Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse erkunden geschlechtsuntypische
Berufe und Lebensbereiche und erfahren, wie breit das Spektrum möglicher Berufe
ist, aus dem sie wählen können. Im Kanton Bern wird der Zukunftstag koordiniert von
der Fachstelle für Gleichstellung in Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektion. Alle
Informationen zum Zukunftstag und den verschiedenen Teilnahmemöglichkeiten sind
auf www.nationalerzukunftstag.ch ersichtlich. Teilnehmende Kinder der 5. – 7. Klasse
werden vom Unterricht dispensiert, sofern die Eltern spätestens 2 Wochen im Voraus
ein Teilnahmegesuch einreichen.
2018 findet der Zukunftstag statt am: Donnerstag, 8. November 2018 (Termin für Teil-
nahmegesuche: Mittwoch, 24.10.2018
5Schnupperlehren
Grundsatz
Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Schuljahres können vom Kalenderjahr an, in
dem sie das 14. Altersjahr vollenden, Schnupperlehren absolvieren. Die Schnupper-
lehren dienen der Berufsfindung und sind grundsätzlich während der schulfreien Zeit
durchzuführen. Muss die Schnupperlehre während der Schulzeit besucht werden, hat
der Betrieb dies schriftlich zu bestätigen.
Gesuchseinreichung
Die Gesuche sind zusammen mit der Bestätigung des Betriebes rechtzeitig vor Beginn
der Schnupperlehre an die Klassenlehrperson zu Handen der Schulleitung schriftlich
einzureichen.
Stundenplan
Der Stundenplan wird jeweils am 1. Juni verschickt. In dringenden Fällen können die
Schulleitungen auf Anfrage evtl. auch einige Tage vorher mündliche Auskünfte zu den
vorgesehenen Unterrichtszeiten machen.
Regelung im Umgang mit elektronischen Geräten
1. Private Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsgeräte inkl. Kopfhörer
(MP3-Player, Digitalkameras, usw.) sind auf dem ganzen Schulareal und in den Ge-
bäuden während den allgemeinen Unterrichts- und Pausenzeiten
(07.20 – 17.15 Uhr) nicht sichtbar und nicht in Betrieb.
2. Bei Regelverstoss wird das betreffende Gerät in einem ersten Fall bis zum Unter-
richtsende eingezogen.
3. Im Wiederholungsfall wird das Gerät eingezogen und kann von den Eltern bei der
Schulleitung abgeholt werden.
4. Die Schulleitung kann begründete Ausnahmen bewilligen.
5. Für Lehrausgänge, Lager etc. gelten besondere Regelungen.
6Dresscode / Kleiderordnung
Obwohl Kleidung ein Ausdruck unserer Individualität ist und Jugendliche gerne damit
experimentieren um ihren eigenen Stil zu finden, legen wir minimale Standards fest.
Die Schule ist ein Arbeitsort. Deshalb gelten hier bei der Kleidung andere Regeln als
in der schulfreien Zeit. Damit wollen wir die Kinder und Jugendlichen an die Realität
der Arbeitswelt heranführen, wo viele Berufe spezielle Kleidervorschriften oder eine
Arbeitsuniform haben. Zudem sollen zweideutige Situationen vermieden werden.
Verboten sind insbesondere:
Vorgehen in schwierigen Situationen
Leitfaden für Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung
Um in schwierigen Situationen möglichst direkt eine Lösung zu finden und Doppel-
spurigkeiten zu vermeiden, ist folgender Weg vorgesehen:
1. Eltern und Lehrperson nehmen Kontakt zueinander auf. Sie besprechen das Prob-
lem miteinander und suchen nach einem Lösungsweg. Über den Gesprächsinhalt
kann eine Aktennotiz verfasst werden.
In der Regel kann so eine befriedigende Lösung gefunden werden.
2. Wenn Eltern und Lehrperson zu keiner Lösung kommen und es eine oder beide
Seiten für nötig erachten, findet ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrperson und
der Schulleitung statt. Über das Ergebnis dieses Gesprächs muss eine Aktennotiz
verfasst werden.
Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit ist das Einhalten des vorgegebenen
Weges unumgänglich.
7Elternbeiträge
Es gelten die folgenden Elternbeiträge pro Schuljahr:
Elternbeitrag pro Kind max. pro maximal pro
Bereich Schuljahr
KG Kindergartenreise 10.-
Exkursionen, Veranstaltungen 20.- 30.-
1. Kl. Schulreise 12.-
Exkursionen, Veranstaltungen 25.- 37.-
2. Kl. Schulreise 14.-
Exkursionen, Veranstaltungen 30.- 44.-
3. Kl. Schulreise 16.-
Exkursionen, Veranstaltungen 35.- 51.-
4. Kl. Schulreise (wenn kein Lager) (20.-)
Exkursionen, Veranstaltungen 30.-
Lager (2 Tage: 43.- / ab 3 Tagen: 68.-) 68.- 98.-
5. Kl. Schulreise 25.-
Exkursionen, Veranstaltungen 45.- 70.-
6. Kl. Schulreise (wenn kein Lager) (25.-)
Exkursionen, Veranstaltungen 45.-
Lager max. 5 Tage (4x25.- + 18.-) 118.- 163.-
7. Kl. Schulreise 25.-
Exkursionen, Veranstaltungen 60.-
Lager max. 5 Tage (4x25.-+20.-) 118.- 203.-
Anteil Skipass 90.- 90.-
8. Kl. Schulreise 25.-
Exkursionen, Veranstaltungen 60.-
Lager max. 5 Tage (4x25.-+18.-) 118.- 203.-
9. Kl. Schulreise 50.-
Exkursionen, Veranstaltungen 70.-
Lager max. 5 Tage (4x25.-+18.-) 118.- 238.-
Die Abteilung Bildung Kultur Sport (BKS) kann auf Gesuch hin Eltern mit bescheide-
nen finanziellen Verhältnissen (massgebendes Einkommen Fr. 42‘000.- oder tiefer) die
Elternbeiträge für Lagerkosten teilweise erlassen (um maximal 50 %). Gesuchsformu-
lare können bei den Schulleitungen oder der Abteilung BKS bezogen werden. Die
vollständig ausgefüllten Gesuche müssen spätestens zwei Wochen vor dem Anlass
bei der Abteilung BKS eingereicht werden.
8Elternmitwirkung
Zweck
In der Elternmitwirkung werden Anliegen und Vorschläge der Eltern im Zusammen-
hang mit der Schulklasse, dem Schulbetrieb und dem Schulweg behandelt. Die schuli-
sche Entwicklung und das Verhalten einzelner Kinder und Lehrpersonen ist nicht Ge-
genstand der Elternmitwirkung, sondern bedarf besonderer Gespräche zwischen den
betroffenen Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung und gegebenenfalls der
Schulkommission.
Elterngesprächsgruppen
Die Eltern jeder Klasse, vom Kindergarten bis ins 9. Schuljahr, bilden je eine Elternge-
sprächsgruppe. Im Verlauf des 1. Quartals des Schuljahres wählt die Elterngesprächs-
gruppe aus ihrer Mitte eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher. Diese Eltern-
sprecher bilden den Elternrat.
Elternrat der jeweiligen Schulanlage
Im Elternrat werden Anliegen aus den Elterngesprächsgruppen behandelt, die für die
ganze Schule eine gewisse Bedeutung haben. Der Elternrat ist ferner befugt, selbst
gewählte Themen zu bearbeiten und der Schulkommission Anträge zu stellen.
Integration und besondere Massnahmen
Integration als Ziel und Weg
Angesichts der Herausforderung der Heterogenität der Gesellschaft hat der bernische
Gesetzgeber in Artikel 17 des Volksschulgesetzes ein langfristiges Ziel vorgegeben:
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf sollen - soweit dies möglich
und sinnvoll ist - in den Regelklassen des Kindergartens und der Volksschule unterrich-
tet werden.
Seit 1. August 2010 stehen den Gemeinden eine bestimmte Anzahl Lektionen für be-
sondere Massnahmen zur Verfügung. Die Gemeinden entscheiden selbst, ob sie ei-
nen Anteil dieser Lektionen für besondere Klassen oder vollumfänglich für die Unter-
stützung integrativer Massnahmen (wie z.B. Spezialunterricht, Teamteaching, usw.)
einsetzen.
Massnahmen zur besonderen Förderung
Massnahmen zur besonderen Förderung sind:
a Erweiterte oder reduzierte individuelle Lernziele.
b Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Problemen bei der sprachlichen In-
tegration.
c Zweijährige Einschulung für Schülerinnen und Schüler mit deutlicher partieller
Entwicklungsverzögerung.
d Angebote zur Förderung von ausserordentlich begabten Schülerinnen und Schü-
lern.
Spezialunterricht
Der Spezialunterricht umfasst neben der Förderung und Schulung von Schülerinnen
und Schülern mit besonderem Förderbedarf auch die Prävention von Lernstörungen,
die Beratung von Lehrpersonen, Eltern und Behörden sowie Kurzinterventionen.
9Der Spezialunterricht umfasst die folgenden Fachbereiche:
a Integrative Förderung
b Logopädie
c Psychomotorik
Klassen zur besonderen Förderung (KbF)
Klassen zur besonderen Förderung dienen der Förderung von Schülerinnen und
Schülern mit Lern- oder Leistungsstörungen, Behinderungen oder Verhaltensauffällig-
keiten, die nicht in einer Regelklasse geschult werden.
Es wird je eine KbF an der Schule Bernstrasse und Dennigkofen für Schülerinnen und
Schüler aus der ganzen Gemeinde geführt.
Nähere Auskunft erteilen die Schulleitungen.
Talentförderung Sekundarstufe 1
Angebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Talenten in den Berei-
chen Kultur und Sport
Angesprochen werden Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klassen (alle Klassenty-
pen), die im Bereich Kultur (Musik, Tanz, Ballett…) oder Sport besonders talentiert
sind.
Oftmals ist es für diese kaum möglich, die vorgesehenen Unterrichtslektionen und
Hausaufgaben der Schule und die häufigen Übungsstunden, Trainings, Wettkämpfe
etc. unter einen Hut zu bringen. Die jungen Talente brauchen normalerweise in erster
Linie zusätzliche Zeitgefässe.
Für sie bietet die Schule vielseitige Dispensationsmöglichkeiten an sowie eine Bera-
tung und Begleitung zur Bewältigung des nötigen Schulstoffes durch Fördercoachs.
Ziel ist es, dass ein gesundes Nebeneinander von allgemeinbildender Schule und den
Begabungsbereichen erhalten bleibt.
Nähere Auskunft erteilen die Schulleitungen Dennigkofen und Mösli.
Elterntaxis / Schulweg
Elterntaxis sind unerwünscht und ein Unfallrisiko. Die Schule und Verkehrsexperten
von BfU, VCS und TCS raten dringend ab, Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren.
Die Zugangsbereiche zu den Schularealen sind bei Schulbeginn und Schulschluss für
Kinder und nicht für Autos da!
10Verhalten gegenüber Fremden und auch bekannten Perso-
nen
Es kommt vor, dass fremde/bekannte Personen Kinder auf dem Schulweg ansprechen
und versuchen, sie ins Auto/Wohnung zu locken. Dabei werden Kindern oftmals
Schokolade, andere Süssigkeiten, Spielsachen, Tiere oder Geld angeboten, um sie so
zum Mitfahren/Mitkommen zu bewegen.
Die Kantonspolizei Bern ist bestrebt, solche Vorkommnisse durch Aufklärungsarbeit
und Schulwegüberwachungen zu verhindern.
Die Kantonspolizei Bern rät
Den Erziehungsberechtigten:
Ich nehme die Aussagen meines Kindes ernst, versuche die Ruhe zu bewahren
und informiere die Polizei (117/112)
Ich schaue, dass mein Kind – nach Möglichkeit – in Gruppen zum Kindergar-
ten/Schule gehen kann
Ich suche mit meinem Kind Schutzinseln (Geschäfte, Bekannte usw.), wo es sich
bei Problemen hinwenden kann
Ich mache mit meinem Kind eine Liste von den Personen, wo es mitgehen darf,
ohne mich/uns zu fragen
Ich stärke mein Kind im Verhalten gegenüber Drittpersonen
Den Kindern:
Wenn ich etwas Komisches erlebt habe, erzähle ich es immer zuhause
Ich steige nie bei einer fremden/bekannten Person ins Auto. Auch dann nicht,
wenn diese behauptet, die Mutter oder der Vater habe dies gesagt. Ich rufe
laut STOPP und erzähle es zuhause
Wenn ein Auto anhält, habe ich immer – mindestens eine Armlänge – Abstand.
Wenn mich jemand nach einem Weg oder Adresse fragt, muss ich keine Ant-
wort geben. Ich gehe weiter
Von Fremden nehme ich keine Geschenke an und sage laut STOPP und erzähle
es zuhause
Ich gehe mit niemandem mit ohne, dass es zu Hause jemand weiss
Die Polizei hat Broschüren, welche Kinder/Jugendliche gegen die sexuelle Gewalt
stärken können. Diese Broschüren können Sie bei jeder Polizeidienststelle kostenlos
mitnehmen.
11Beratungsdienste und Angebote
Erziehungsberatung
Die EB Ittigen ist eine neutrale Beratungsstelle der kantonalen Erziehungsdirektion.
Die EB ist für Kinder, Jugendliche, Familien und Schulen da, die in Schwierigkeiten
oder Krisen Hilfe brauchen. Die Dienstleistungen der EB sind kostenlos.
Auf der EB arbeiten Fachpsychologinnen und Fachpsychologen mit einem Universi-
tätsabschluss. Alle unterstehen der amtlichen Schweigepflicht. Eltern und Jugendliche
können sich telefonisch anmelden.
Sekretariat Gerbelacker 1 031 635 99 25
eb.ittigen@erz.be.ch 3063 Ittigen FAX 031 635 99 38
Schwery Melanie melanie.schwery@erz.be.ch 031 635 99 25
Luginbühl Affolter Michèle michele.luginbuehl@erz.be.ch 031 635 99 25
Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Ambulante KJP Region Bern 031 300 39 60
Effingerstrasse 6, 3011 Bern
Berufs- Studien- und Laufbahnberatung Bern (BIZ)
Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Bern steht Jugendlichen und Erwachse-
nen zur Verfügung.
biz-bern@erz.be.ch Bremgartenstrasse 37 031 633 80 00
www.be.ch/berufsberatung Postfach
3001 Bern
Infothek Öffnungszeiten:
Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr
Ansprechpartner in der Abteilung Soziales
Leitung EKS Mitteldorfstrasse 6a 031 930 12 65
Nussbaum Stefan 3072 Ostermundigen
stefan.nussbaum@ostermundigen.ch
Sekretariat Erwachsenen- Mitteldorfstrasse 6a 031 930 12 73
und Kindesschutz (EKS) 3072 Ostermundigen
Leitung Jugend/Familie Mitteldorfstrasse 6a 031 930 12 70
und Schulsozialarbeit 3072 Ostermundigen
Gaberell Simone simone.gaberell@ostermundigen.ch
Jugend- und Freizeithaus Hangar
Oderbolz Nicole Oberfeldweg 48 031 931 02 51
3072 Ostermundigen 031 931 02 51
Frühförderungsprogramm schritt:weise
Krebs Gabriele Mitteldorfstrasse 6a 031 930 11 41
3072 Ostermundigen
gabriele.krebs@ostermundigen.ch
12Tagesschulen
Tagesschulangebote sind freiwillige, pädagogische Betreuungsangebote für Kinder-
garten- und Schulkinder ausserhalb des obligatorischen Unterrichts. Das Betreuungs-
angebot wird an allen Schultagen angeboten. Die Eltern beteiligen sich gemäss kan-
tonalen Vorgaben an den Kosten.
Angebot
Frühbetreuung von 07.00 Uhr bis 08.15 Uhr (ohne Frühstück)
Mittagsbetreuung von 12.00 Uhr bis 13.45 Uhr (mit Mittagessen)
Nachmittagsbetreuung von 13.45 Uhr bzw. ab Unterrichtsschluss bis 18.15 Uhr
Auskunft: Mitteldorfstrasse 6 031 930 12 81
Abteilung Bildung, Kultur, 3072 Ostermundigen
Sport
Bernstrasse: Bernstrasse 60
Tagesschulleitung 3072 Ostermundigen 079 229 66 59
tagesschule@schule-bernstrasse.ch 031 930 16 46
Schulleitung Bernstrasse www.schule-bernstrasse.ch 031 930 16 30
Dennigkofen: Dennigkofenweg 169
Tagesschulleitung 3072 Ostermundigen
tagesschule@dennigkofen.ch 031 930 88 60
Schulleitung Dennigkofen www.dennigkofen.ch 031 930 88 52
Mösli: Kilchgrundstrasse 25
Tagesschulleitung Mösli 3072 Ostermundigen 079 818 19 68
tagesschule@moesli.ch 079 826 19 88
Schulleitung Mösli www.moesli.ch 031 931 01 18
Rüti: Rütiweg 11
Tagesschulleitung Rüti 3072 Ostermundigen 079 305 11 30
tagesschule@ruetischule.ch 031 930 40 25
Schulleitung Rüti www.ruetischule.ch 031 930 40 21
Tagesplatzvermittlung
Berger Hans Mitteldorfstrasse 6a 031 930 11 42
3072 Ostermundigen
Berner Ferien- und Freizeitaktion "fäger"
Ein Ferienangebot für Kinder von 5 bis 17 Jahren.
Auskunft: Fäger Checkpoint 031 321 60 40
www.faeger.ch Berner GenerationenHaus
faeger@faeger.ch Bahnhofplatz 2
3011 Bern 7
13Schulsozialarbeit
Bernstrasse lena.etienne@schule-bernstrasse.ch 031 934 54 65
Dennigkofen stefan.jeker@ostermundigen.ch 031 930 88 57
Mösli nicole.mueller@moesli.ch 031 932 58 04
Rüti barbara.lienhard@ruetischule.ch 031 934 54 38
Die Schulsozialarbeit ist für Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zur Ober-
stufe da. Sie richtet sich auch an Eltern und / oder andere Betreuungs- und Bezugs-
personen.
Sie bietet Unterstützung bei Problemen in der Schule und / oder zu Hause z.B. bei
Streit, Gewalt, Stress, Gesundheit, Ausgrenzung in der Klasse, Liebe und Freundschaft,
Berufswahl, Freizeitgestaltung und vielem mehr…
…in Form von Einzel- und Gruppenberatung, Klasseninterventionen, Präventionsarbeit
und Projekten.
Die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht. Der Einbezug von Dritten wird
immer vorher mit den Betroffenen abgesprochen.
Sie ist freiwillig und kostenlos und findet in der Regel während der Unterrichtszeiten
statt.
HSK-Unterricht
Die Kurse unterstützen die Kinder im Aufbau ihrer bikulturellen Identität und im Er-
werb ihrer ersten Sprache, die sie bisher nur in ihrer Familie gesprochen haben. Gute
Kenntnisse in der Erstsprache sind eine wichtige Voraussetzung für den Zweitsprach-
erwerb. Ursprünglich dienten diese Kurse der späteren Wiedereingliederung im Her-
kunftsland. Der Erhalt sowie die Weiterentwicklung der Muttersprache dieser Kinder
sind von gesellschaftlichem Wert, der mit der zunehmenden Mobilität und Globalisie-
rung steigt. Deshalb haben diese Erstsprachen eine über die Integration dieser Kinder
und Jugendlichen hinausgehende Bedeutung.
Auskunft
Abteilung BKS bildung.sport@ostermundigen.ch 031 930 12 85
Mitteldorfstrasse 6 FAX 031 930 12 86
Postfach 101
3072 Ostermundigen 1
Musikschule Unteres Worblental
Die Musikschule der Gemeinden Bolligen, Ittigen, Ostermundigen und Stettlen.
Musikschule info@musikschule-uwt.ch 031 922 11 91
Unteres Worblental www.musikschule-uwt.ch
Fellmattweg 1
3065 Bolligen
14Gesundheitsdienste
Schulärztliche Untersuchungen
In den Gemeinden des Kantons Bern besteht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
ein schulärztlicher Dienst. Er überprüft die gesundheitlichen Verhältnisse an den öf-
fentlichen und privaten Kindergärten und Schulen während der obligatorischen
Schulzeit.
Der Gesundheitszustand der Kinder wird im 2. Kindergartenjahr, im 4. Schuljahr der
Primarstufe und im 8. Schuljahr der Sekundarstufe I durch die schulärztliche Untersu-
chung überprüft. Diese schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie kön-
nen entweder kostenlos bei der Schulärztin/beim Schularzt oder zu Lasten der Eltern
bei der Hausärztin/beim Hausarzt durchgeführt werden. Zu den schulärztlichen Un-
tersuchungen gehört auch die Kontrolle der durchgeführten Impfungen.
Frau Dr. med. zuständig für G 031 951 03 23
C. Diggelmann Schule Bernstrasse und
Worbstrasse 180 Schule Dennigkofen, Sek. Stufe I
3073 Gümligen
Herr Dr. med. zuständig für G 031 931 10 75
I. Morger Schule Dennigkofen, Primarstufe
Bernstrasse 36 und Schule Rüti
3072 Ostermundigen
Herr Dr. med. zuständig für G 031 931 52 51
S. Oertle Schule Mösli
Lötschenstrasse 23
3072 Ostermundigen
Schulzahnärztliche Untersuchungen
Die Schülerinnen und Schüler werden ab dem Kindergarten bis zum Ende der obliga-
torischen Schulzeit einmal jährlich durch den Schulzahnarzt untersucht. Die Kontrolle
erfolgt mit der Klasse in Begleitung einer Lehrperson (ohne Eltern). Der Zahnarzt
macht zu diesem Zeitpunkt keine Behandlung, er schaut nur ob alles in Ordnung ist.
Über das Ergebnis werden die Eltern schriftlich direkt vom Schulzahnarzt informiert.
Sollte das Kind an diesem Datum nicht teilnehmen können, erhalten die Eltern einen
Ersatztermin ausserhalb der Unterrichtszeit. An diesem sind die Eltern zuständig für
die Einhaltung des Termins und die Begleitung des Kindes.
Die Kosten für den ersten Untersuch übernimmt die Gemeinde. Notwendige Behand-
lungskosten tragen die Eltern. Eltern mit geringem Einkommen können bei der Ge-
meinde Ostermundigen, Bildung Kultur Sport, Frau Lilian Troller, einen Behandlungs-
kostenbeitrag beantragen.
15Herr Dr. med. dent. zuständig für Schule Bernstrasse G 031 932 06 30
L. Sigrist
Mitteldorfstrasse 6
3072 Ostermundigen
Herr Dr. med. dent. zuständig für Schule Dennigkofen G 031 931 76 51
B. Cohnen
Bahnhofstrasse 5
3072 Ostermundigen
Herr Dr. med. dent. zuständig für Schule Mösli G 031 931 26 81
L. Csontos
Moosweg 11
3072 Ostermundigen
Herr Dr. med. dent. zuständig für Schule Rüti G 031 961 00 63
S. Beck
Bernstrasse 174
3072 Ostermundigen
Schulzahnpflege-Instruktorin
Claudia Döbeli zuständig für alle Schulen
Spitäler
Ärzte-Notruf 0900 57 67 47
Inselspital Freiburgstrasse, 3010 Bern 031 632 21 11
Sonnenhof Notfallstation Buchserstrasse 30, 3006 Bern 031 358 11 11
Jugendpsychiatrische Klinik Neuhaus, 3063 Ittigen 031 930 98 30
der Universität Bern
Lausbefall-Fachfrau
Tauchen bei Ihrem Kind Kopfläuse auf, so geraten Sie nicht in Panik! Informieren Sie
die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Diese wird die weiteren notwendigen Schritte in
die Wege leiten.
Bei einem Verdacht auf Läuse- oder Nissenbefall von Kindern sind Lehrpersonen be-
rechtigt, die Lausbefall-Fachfrau für eine Untersuchung beizuziehen.
Weitere Informationen zum Thema: www.kopflaus.ch
Liechti-Fleischli Jeannette zuständig für alle Schulen P 031 932 22 86
Alpenstrasse 12 bergfoto@bluemail.ch
3066 Stettlen
16Drogenberatungsstelle Region Bern
Contact Bern Monbijoustrasse 70, 3007 Bern 031 378 22 20
info@contactmail.ch
Berner Gesundheit Eigerstrasse 80 031 370 70 70
3007 Bern
bern@beges.ch
Kindernotaufnahmegruppen für Kinder und Jugendliche
Kinosch Huberstrasse 30, Postfach 031 381 77 81
(zwischen 6 – 13 Jahren) 3000 Bern 5
kinosch@schlossmatt-bern.ch
NAG Buchserstrasse 44 031 381 79 07
(zwischen 14 – 20 Jahren) 3006 Bern
nag@schlossmatt-bern.ch
17Schulkommission Ostermundigen
Präsident
Schoop Henrik henrik.schoop@ N 079 790 30 48
Bernstrasse 121e ostermundigen.ch
3072 Ostermundigen
Vizepräsidentin
Gysin Sara sara.gysin@gymkirchenfeld.ch N 079 501 44 66
Jurablickweg 12C
3072 Ostermundigen
Müller Lucia muba@bluewin.ch P 031 931 87 59
Bahnhofstrasse 16 N 078 759 49 98
3072 Ostermundigen
Tatschl-Schär Caroline
Jurablickweg 4C
3072 Ostermundigen
Thomann Thulani thulani.thomann@gmail.com N 076 329 93 33
Ringstrasse 15
3072 Ostermundigen
von Allmen Claudia dacla.von.allmen@sunrise.ch P 031 931 52 53
Erlenweg 5b N 079 845 36 30
3072 Ostermundigen
Weber Martin martinweber.71@bluewin.ch P 031 931 68 04
Alpenstrasse 22
3072 Ostermundigen
Vertretung ausländische
Wohnbevölkerung
Zabe-Kühn Martin martin.zabe-kuehn@gmx.ch P 031 536 65 86
Parkstrasse 11
3072 Ostermundigen
Sekretariat
Schulkommission bildung.sport@ostermundigen.ch 031 930 14 14
Mitteldorfstrasse 6 FAX 031 930 12 86
Postfach 101
3072 Ostermundigen 1
18Verwaltungsabteilung Bildung, Kultur, Sport
Gemeinderat
Schoop Henrik henrik.schoop@ostermundigen.ch N 079 790 30 48
Bernstrasse 121e
3072 Ostermundigen
Abteilungsleiterin
De Ventura Marianne marianne.deventura@ostermundigen.ch G 031 930 12 85
Mitteldorfstrasse 6 Zentrale:
Postfach 101 031 930 14 14
3072 Ostermundigen 1
Pichler Mierisch Barbara barbara.pichler@ostermundigen.ch G 031 930 12 84
Mitteldorfstrasse 6 Zentrale:
Postfach 101 031 930 14 14
3072 Ostermundigen
Roth Anita anita.roth@ostermundigen.ch G 031 930 12 82
Mitteldorfstrasse 6 Zentrale:
Postfach 101 031 930 14 14
3072 Ostermundigen 1
Sommer Katharina katharina.sommer@ostermundigen.ch G 031 930 12 81
Mitteldorfstrasse 6 Zentrale
Postfach 101 031 930 14 14
3072 Ostermundigen 1
Troller Lilian lilian.troller@ostermundigen.ch G 031 930 12 83
Mitteldorfstrasse 6 Zentrale:
Postfach 101 031 930 14 14
3072 Ostermundigen 1
Schulinspektorat Bern-Mittelland
Schulinspektor Kreis 7
Ammann Rudolf rudolf.ammann@erz.be.ch G 031 633 87 62
Eigerplatz 5 / Postfach 364
3000 Bern 14 Mattenhof
Sekretariat
Eigerplatz 5 / Postfach 364 031 633 87 55
3000 Bern 14 Mattenhof FAX 031 633 87 64
Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Zentrale
Sulgeneckstrasse 70 erzbe@erz.be.ch 031 633 85 11
3005 Bern FAX 031 633 83 55
Ausbildungsbeiträge/
Stipendien
Amt für zentrale Dienste aab@erz.be.ch 031 633 83 40
Sulgeneckstrasse 70 www.erz.be.ch FAX 031 633 83 55
3005 Bern
19Schulen
Bernstrasse (Bernstrasse 60)
Schulleitung www.schule-bernstrasse.ch
Blaser Ursula schulleitung@ G 031 930 16 30
Brandt Menga (Stellvertretung) schule-bernstrasse.ch FAX 031 930 16 31
Lehrerzimmer 031 930 16 32
Tagesschule Bernstrasse 031 930 16 46
Tagesschulleitung tagesschule@schule-bernstrasse.ch 079 229 66 59
Schulhauswart
Blaser Thomas thomas.blaser@ostermundigen.ch G 031 930 16 49
Dennigkofen (Dennigkofenweg 169)
Schulleitung www.dennigkofen.ch
Engler Björn schulleitung@dennigkofen.ch G 031 930 88 52
Hostettler Thomas (Stellvertre- G 031 930 88 51
tung) FAX 031 930 88 54
Lehrerzimmer 031 930 88 53
Tagesschule Dennigkofen 031 930 88 60
Tagesschulleitung tagesschule@dennigkofen.ch 031 930 88 52
Schulhauswart
Wild Ivo ivo.wild@ostermundigen.ch G 031 930 88 70/71
Mösli (Kilchgrundstrasse 25)
Schulleitung www.moesli.ch
Frei Martin schulleitung@moesli.ch G 031 931 01 18
Wiederkehr Katrin (Stellvertre-
tung)
Lehrerzimmer 031 931 85 18
Tagesschule Mösli
Tagesschulleitung tagesschule@moesli.ch 079 818 19 68
Tagesschule 079 826 19 88
Schulhauswart Mösli
Weber Ruedi rudolf.weber@ostermundigen.ch G 031 931 19 89
Schulhauswart Rothus
Pfister Rolf rolf.pfister@ostermundigen.ch G 031 921 73 75
Rüti (Rütiweg 9)
Schulleitung www.ruetischule.ch
Badertscher Beatrice schulleitung@ruetischule.ch G 031 930 40 21
Lanker Marc (Stellvertretung) G 031 930 40 27
FAX 031 930 40 29
Lehrerzimmer 031 930 40 22
Tagesschule Rüti 031 930 40 25
Tagesschulleitung tagesschule@ruetischule.ch 079 305 11 30
Schulhauswart
Imhof Daniel daniel.imhof@ostermundigen.ch G 031 930 70 40
20Kindergärten
Schule Bernstrasse
Alpenstrasse 12 Alpenstrasse 12 031 932 58 08
3072 Ostermundigen
Alpenstrasse 14 Alpenstrasse 14 031 931 16 86
3072 Ostermundigen
Bernstrasse I Bernstrasse 58 031 930 16 40
3072 Ostermundigen
Blankweg Blankweg 37 a 031 931 53 41
3072 Ostermundigen
Schule Dennigkofen
Dennigkofen I Dennigkofenweg 197 031 931 50 25
3072 Ostermundigen
Dennigkofen II Dennigkofenweg 197 031 931 72 05
3072 Ostermundigen
Schule Mösli
Ahorn blau Ahornstrasse 3 031 931 00 85
3072 Ostermundigen
Ahorn rot Ahornstrasse 1 031 931 00 56
3072 Ostermundigen
Lindendorf Untere Zollgasse 26 031 931 70 62
3072 Ostermundigen
Mösli Kilchgrundstrasse 25 e 031 931 49 12
3072 Ostermundigen
Unterdorf Nobsstrasse 19 031 931 70 80
3072 Ostermundigen
Schule Rüti
Hättenberg Wiesenstrasse 24 031 931 75 94
3072 Ostermundigen
Oberfeld I Oberfeldweg 11 031 931 88 89
3072 Ostermundigen
Oberfeld II Oberfeldweg 11 031 931 88 90
3072 Ostermundigen
Rüti Rütiweg 138 031 931 31 20
3072 Ostermundigen
Schiessplatzweg I Schiessplatzweg 34 031 931 55 88
3072 Ostermundigen
Schiessplatzweg II Schiessplatzweg 34 031 931 59 27
3072 Ostermundigen
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