Schulung der Briefwahlvorstände des Wahlkreises 191 (Jena - Sömmerda - Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021
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Schulung der Briefwahlvorstände des Wahlkreises 191 (Jena – Sömmerda – Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021
Verantwortliche Ansprechpartner: Kreiswahlleiter: Herr Marko Braun (LRA Sömmerda) Stellv. Kreiswahlleiterin: Herr Andreas Noth (LRA Sömmerda) Verantwortlich in Jena: Matthias Bettenhäuser, Leiter des Bereichs der Oberbürgermeister Diana Kölbel, Fachdienst Bürger- und Familienservice Melanie Pesch, Fachdienst Recht (Briefwahlzentrum) Erreichbarkeit der Wahlzentrale am 26.09.2021 ab 07:00 Uhr: Am Anger 28, 07743 Jena, Erdgeschoss Telefon: 03641 / 49 29 00 Briefwahlfragen: 03641 / 49 29 11 (ab 14:00 Uhr) Schnellmeldung: 03641 / 49 55 55 Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 2 / 35
Rechtsgrundlagen: • Bundeswahlgesetz – BWG • Bundeswahlordnung – BWO • Grundgesetz – GG • Wahlstatistikgesetz – WahlStatG • Wahlprüfungsgesetz - WahlprüfG Fakten: • Der Wahlkreis 191 hat ca. 198.200 Wahlberechtigte, davon in Jena ca. 81.000 • Gewählt wird in 318 Urnenwahlbezirken und 57 Briefwahlbezirken, davon In Jena 97 Wahlbezirke sowie 32 Briefwahlbezirke Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 3 / 35
Allgemeine Grundsätze Die gesamte Wahlhandlung ist öffentlich, vom Beginn bis zum Ende der Auszählung. Beobachter zulassen, Störer entfernen Genauigkeit geht vor Schnelligkeit! Wahlzentrale ist für alle Fragen Ansprechpartner Betreuung auf jeder Etage durch geschulte Fachkräfte der Stadtverwaltung Rufnummer für Fragen der Briefwahlvorstände: 03641 / 49 29 11 Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 4 / 35
Der Briefwahlvorstand besteht aus bis 12 Personen dem Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter dem Schriftführer und dessen Stellvertreter den Beisitzern Fragen zur Einteilung u. a. bis zum 25.09.2021, 13:00 Uhr: E-Mail: wahlhelfer@jena.de Telefon: 06341 / 49 44 55 Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 5 / 35
Der Wahlvorstand arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Entschädigung wird auf das angegebene Konto überwiesen (Anwesenheitslisten als Nachweis) hat Neutralität zu wahren und darf daher keine Zeichen tragen, die auf eine politische Überzeugung hinweisen (Plaketten u. Ä.) hat zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen beschließt mit Stimmenmehrheit Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Wahlvorstehers. Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsverhältnisses in die Wahlniederschrift aufzunehmen. Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 6 / 35
Aufgaben Wahlvorsteher leitet die Prüfung der Wahlbriefe und die Auszählung nimmt Arbeitseinteilung und Aufgabenverteilung vor ist verantwortlich für Einhaltung der Hygieneregeln (s. S. 9 und Wahlkiste) vermerkt bei Beschlussfassungen Abstimmungsergebnis auf Wahlbriefumschlag / Wahlschein / Stimmzettelumschlag / Stimmzettel gibt Wahlniederschrift mit Anlagen zusammen mit dem Schriftführer ab muss am Tag nach der Wahl (Montag, 27.09.2021) für Rückfragen erreichbar sein Aufgaben Schriftführer: fertigt und konzentriert sich auf die Wahlniederschrift gibt Wahlniederschrift mit Anlagen zusammen mit dem Wahlvorsteher ab Aufgaben Beisitzer: wird auf Anleitung des Wahlvorstehers tätig Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 7 / 35
Ablauf am Wahltag Zusammenkunft im zugewiesenen Raum um 14:30 Uhr Übergebene Unterlagen (Wahlkiste) auf Vollständigkeit prüfen (mitgelieferte Check-Liste) => bei Fehlen bzw. Bedarf an Materialien Fachkraft informieren Inhalt (u.a.) aktuelle Aufstellung der Mitglieder des Wahlvorstandes, Anwesenheitsliste Rechtsgrundlagen Merkblatt für Wahlvorstände in Briefwahlbezirken mit Auszählschema Telefonverzeichnis der Wahlzentrale Wahlbekanntmachung und Hygieneregeln zum Aushang, Belüftungsprotokoll Verzeichnis der Briefwahlbezirke mit Raumnummern Wahlniederschrift mit Schnellmeldung beschrifteter Umschlag für die Übergabe nach Abschluss der Auszählung Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine Siegelmarken beschriftete Umschläge zur Verpackung der Materialien nach der Auszählung Packutensilien / Schreibmaterialien / Hygienematerialien Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 8 / 35
Infektionsschutzkonzept - ISK (vgl. Wahlkiste, inklusive Belüftungsprotokoll): Grundlage: Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung – ThürSARS- CoV-2-IfS-MaßnVO -, Fassung vom 23.08.2021 Jede Person hat im Wahlraum und innerhalb des Gebäudes, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Im Wahlraum dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig aufhalten wie, nach Hygienekonzept zulässig (5 m²/Person). ● ein Wahlbeobachter ist immer zuzulassen, mehr nur, wenn damit die maximal mögliche Anzahl nicht überschritten wird In Wahlräumen und innerhalb des Gebäudes haben Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Alle 20 Minuten lüften, wenn möglich Fenster während der gesamten Nutzung offen lassen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 9 / 35
Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen (aktuelle Aufstellung), ggf. Information an Fachkräfte oder Anruf unter 03641 / 49 29 11 in Wahlniederschrift: 1. und 5.6, überzählige Beisitzer sind „Hilfskräfte“, bitte auch Unterschrift Briefwahlvorstand – Nr. in Wahlniederschrift eintragen telefonische Erreichbarkeit überprüfen, damit die Zentrale auch Sie erreicht (privates Handy laden und einschalten) Vorbereiten des Raumes (Tische/Stühle/Tafel) Eröffnung der Wahlhandlung mit der Verpflichtung des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen durch den Wahlvorsteher genaue Uhrzeit in Wahlniederschrift unter 2.1 eintragen Der Wahlvorsteher weist den Wahlvorstand in die Aufgaben ein und nimmt die Verteilung der Aufgaben vor. prüfen, ob Wahlurne leer und in ordnungsgemäßem Zustand ist, Versiegeln der leeren Wahlurne(n) mit Schloss und Siegelmarken → das Öffnen der Wahlurne vor 18:00 Uhr ist untersagt! Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 10 / 35
Wahlbrief verschlossener Wahlbriefumschlag rot, darin: 1 Wahlschein weiß 1 verschlossener Stimmzettelumschlag blau, der 1 Stimmzettel grau enthält werden um 15:00 Uhr in Postkisten übergeben kurz nach 18:00 Uhr werden weitere Wahlbriefe übergeben oder es erfolgt Fehlmeldung ● die Auszählung darf erst beginnen, wenn auch diese noch zugelassen sind Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 11 / 35
Überprüfen und Zählen der übergebenen Wahlbriefe: prüfen, ob Zuordnung zum Briefwahlbezirk richtig erfolgt ist Angabe oben links: Wahlscheinnummer und Wahlbezirksnummer ist wesentlich auch wegen Wahlkreiszuordnung ggf. eigenverantwortlicher Austausch unter den Briefwahlbezirken, vgl. Liste in Wahlkiste zählen (10er Stapel) um den Überblick zu behalten, immer aktuelle Liste führen, wie viele Umschläge insgesamt übergeben wurden Wahlniederschrift 2.3: Anzahl der um 15:00 Uhr übergebenen Briefe ● Übergabe oder Abgabe von „Fehlwürfen“ an andere Briefwahlbezirke berücksichtigen Wahlniederschrift 2.4: Anzahl der kurz nach 18:00 Uhr übergebenen Briefe Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 12 / 35
Sorgfältiges Öffnen der Wahlbriefe ● zehn Maschinen sind im Einsatz prüfen, ob es Bedenken gegen einen Wahlbrief insgesamt gibt: Wahlschein (weiß) und Stimmzettelumschlag (blau) enthalten? auf Wahlbriefumschlag vermerken, wenn eines der beiden fehlt oder mehr als jeweils eins enthalten ist und diese Umschläge unter Kontrolle des Wahlvorstehers separieren beim Wahlschein ist wesentlich für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 ausgestellt für den Wahlkreis 191 Nr. nicht für ungültig erklärt – Vergleich mit Liste kein Anzeichen für Kopie o. Ä. unterschrieben bei Ungereimtheiten Wahlbrief insgesamt an Wahlvorsteher übergeben Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 13 / 35
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Zulassung und Zurückweisung von Wahlbriefen: Keine Beanstandung: ● blauen Stimmzettelumschlag in Wahlurne einwerfen ● Nicht verschlossene Stimmzettelumschläge oder durch Maschine zusammen mit dem roten Wahlbrief versehentlich geöffnete Umschläge unter Wahrung des Wahlgeheimnisses verschließen und einwerfen ● Wahlscheine sammeln ● roten Wahlbriefumschlag aussortieren (Abfall) Beanstandung: ● gesamten Wahlbrief unter Kontrolle des Wahlvorstehers aussortieren ● Gesamtzahl ermitteln und in Wahlniederschrift 2.5.2 eintragen ● über Zulassung oder Zurückweisung beschließen ● Gründe für Zurückweisung s. Wahlniederschrift Punkt 2.5.3 ● keine Zurückweisung ohne Beschluss und immer mit Angabe eines der in 2.5.3 genannten Gründe Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 15 / 35
In der Wahlniederschrift Punkt 2.5.3 angegebene sieben zwingende Gründe für eine Zurückweisung: im roten Wahlbriefumschlag kein oder kein (ggf. für diesen Wahlkreis) gültiger Wahlschein im roten Wahlbriefumschlag kein blauer Stimmzettelumschlag Stimmzettel nie ohne blauen Umschlag in Urne werfen weder roter Wahlbriefumschlag noch blauer Stimmzettelumschlag verschlossen sehr unwahrscheinlich, rote Umschläge werden nur geschlossen übergeben, blaue Stimmzettelumschläge können verschlossen werden Versicherung an Eides statt nicht unterschrieben fehlendes Datum / fehlender Ort vernachlässigen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 16 / 35
im roten Wahlbriefumschlag stimmt die Anzahl der blauen Stimmzettelumschläge mit der Anzahl der gültigen Wahlscheine nicht überein wenn Anzahl übereinstimmt, dann Zulassung durch Beschluss, Brief aber zunächst als Ungereimtheit an Wahlvorsteher wenn mehr Wahlscheine als blaue Stimmzettelumschläge, dann nicht den blauen Stimmzettelumschlag öffnen und nachsehen, ob ausreichende Anzahl von Stimmzetteln enthalten ist, sondern Zurückweisung beschließen im roten Wahlbriefumschlag kein blauer, amtlicher Stimmzettelumschlag, sondern ein anderer im roten Wahlbriefumschlag ein blauer Stimmzettelumschlag befindet, der so benutzt wurde, dass das Wahlgeheimnis verletzt wird oder sich im blauen Stimmzettelumschlag ein deutlich fühlbarer Gegenstand befindet irrtümliches nicht Zukleben oder maschinelles Öffnen fällt nicht darunter Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 17 / 35
Zurückweisung beschlossen: gesamten Wahlbrief (einschließlich Stimmzettelumschlag) aussondern auf der Rückseite des Wahlbriefumschlags die Gründe der Zurückweisung und das Abstimmungsergebnis vermerken, Wahlvorsteher unterschreibt Wahlniederschrift 2.5.3 fortlaufend nummeriert der Wahlniederschrift beifügen Summe bilden und unter 2.5.3 eintragen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 18 / 35
Zulassung beschlossen: auf der Rückseite des Wahlscheins das Abstimmungsverhältnis des Vorstandes vermerken, Wahlvorsteher unterschreibt blauen Stimmzettelumschlag in Wahlurne einwerfen roten Wahlbriefumschlag aussortieren (Abfall) fortlaufend nummeriert der Wahlniederschrift beifügen Anzahl unter 2.5.4 eintragen ● diese Anzahl ist bei den ohne Beschluss zugelassenen Wahlscheinen immer hinzuzählen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 19 / 35
wichtig: Es erfolgt nach 18:00 Uhr noch eine Nachlieferung der Wahlbriefe, die bis 18:00 Uhr noch abgegeben oder in Briefkästen eingeworfen wurden Wahlniederschrift 2.4 ggf. nochmals Beschluss über Zurückweisung oder Zulassung erforderlich, Zahlenangaben unter 2.5.3 und 2.4.3 müssen also ggf. nochmals korrigiert werden daher: vor 18:00 Uhr Zahlenangaben nur mit Bleistift oder in Kopie der Wahlniederschrift Summenbildung prüfen (2.5.2 = 2.5.3 + 2.5.4): Anzahl der durch Beschlussfassung zurückgewiesenen + Anzahl der durch Beschlussfassung zugelassenen = Anzahl der beanstandeten Wahlbriefe Wenn bereits hier Probleme auftreten, melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Fachkräften Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 20 / 35
Ist die Zulassung der Wahlbriefe, die um 15:00 Uhr übergeben wurden, vor 18:00 Uhr beendet, so gönnen Sie sich eine Pause. Lassen Sie die Unterlagen niemals unbeaufsichtigt. Alle von den Briefwahlvorständen genutzten Räume können nicht abgeschlossen werden, so dass die persönliche „Bewachung“ zwingend erforderlich ist. Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 21 / 35
Zählung der Stimmen: alle (auch die nach Beschluss) zugelassenen Wahlscheine zählen, 3.2.1 Wahlurne öffnen - nie vor 18:00 Uhr Zeit eintragen in Wahlniederschrift 3.2.3 Stimmzettelumschläge herausnehmen und zählen, 3.2.4 Wahlvorsteher überzeugt sich davon, dass Wahlurne leer ist Kontrollrechnung: Anzahl Stimmzettelumschläge = Anzahl zugelassenen Wahlscheine = Anzahl der Wähler 3.2.4 = 3.2.1 = 4. B Differenzen erklären Wenn bereits hier Probleme auftreten, melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Fachkräften Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 22 / 35
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Stimmzettelumschläge öffnen - Stimmzettel sorgfältig herausnehmen und sortieren zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme (rechts) für dieselbe Partei abgegeben - Wahlniederschrift 3.3.1 a) zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme (rechts) für verschiedene Parteien abgegeben und Stimmzettel, auf denen nur eine Stimme gültig abgegeben wurde - Wahlniederschrift 3.3.1 b) leere Stimmzettelumschläge und zweifelsfrei ungültige Stimmzettel, also beide Stimmen ungekennzeichnet oder aus anderen Gründen (z.B. falscher Wahlkreis) beide Stimmen eindeutig ungültig - Wahlniederschrift 3.3.1 c) ggf. Stimmzettelumschläge, die mehr als einen Stimmzettel enthalten - Wahlniederschrift 3.3.1 d)- verwahrt ein Beisitzer ggf. Stimmzettelumschläge und Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben – Wahlniederschrift 3.3.1 e)- verwahrt ein Beisitzer es reicht, wenn eine Stimme zweifelhaft ist Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 24 / 35
Stimmen sind ungültig (§ 39 Abs. 1 BWG), wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung enthält, für einen anderen Wahlkreis gültig ist, ● ggf. Landesstimme gültig, wenn Stimmzettel aus den Wahlkreisen 189 - 196 den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Beispiele zur Beurteilung von gültigen und ungültigen Stimmen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 25 / 35
zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme (rechts) für dieselbe Partei abgegeben – Wahlniederschrift 3.3.1 a) und 3.3.2 nach Wahlvorschlägen sortieren maximal 10 Stapel zählen und in Wahlniederschrift: 4. D 1-14 und F 1-19 als ZS I eintragen leere Stimmzettelumschläge und zweifelsfrei ungültige Stimmzettel, also beide Stimmen ungekennzeichnet oder aus anderen Gründen beide Stimmen eindeutig ungültig - Wahlniederschrift 3.3.1 c) und 3.3.2 zählen und in Wahlniederschrift 4. C und E als ZS I eintragen leere Stimmzettelumschläge separieren und in eigenen Umschlag zweifelsfrei ungültige Stimmzettel in eigenen Umschlag Summen D und F bei ZS I bilden logische Kontrolle: D = F und C = E und C + D = E + F bei ZS I ● durch Kreuz in 3.3.2 der Wahlniederschrift bestätigen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 26 / 35
zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme (rechts) für verschiedene Parteien abgegeben und Stimmzettel, auf denen nur eine Stimme gültig abgegeben wurde – Wahlniederschrift 3.3.1 b) und 3.3.3.1 und 3.3.3.2 Sortierung nach Landesstimme (rechte Seite) maximal 20 Stapel (19 Parteien und 1 Stapel mit ungültiger Landesstimme) zählen und gültige in Wahlniederschrift: 4. F 1 – 19 als ZS II eintragen und ungültige in Wahlniederschrift: 4. E als ZS II eintragen Sortierung nach Wahlkreisstimme (linke Seite) maximal 12 Stapel (11 Kandidaten und 1 Stapel mit ungültiger Wahlkreisstimme) zählen und gültige in Wahlniederschrift: 4. D 1 – 20 als ZS II eintragen und ungültige in Wahlniederschrift: 4. C als ZS II eintragen logische Kontrolle: D + C = E + F bei ZS II durch Kreuz unter 3.3.3.1 und unter 3.3.3.2 in Wahlniederschrift bestätigen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 27 / 35
ggf. Stimmzettelumschläge, die mehr als einen Stimmzettel enthalten - Wahlniederschrift 3.3.1 d) und 3.3.5 nur wenn ein solcher Stapel gebildet wurde, gibt es ZS III dieser Umschlag ist immer ungültig, da der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist, daher Beschluss über Ungültigkeit (Wahlniederschrift 3.3.5) fassen auf der Rückseite des Umschlages Ergebnis vermerken in Wahlniederschrift 4. C als ZS III und E als ZS III eintragen ein Umschlag, der mehrere Stimmzettel enthält, ist eine ungültige Wahlkreis- und eine ungültige Landesstimme zunächst nur mit Bleistift eintragen, wenn Stimmzettelumschläge und Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben vorhanden sind alle Umschläge (mit Inhalt), über die solcher Beschluss gefasst wurde, sind als Anlage der Wahlniederschrift mit laufenden Nummern zu versehen und mit ihr zusammen abzugeben; auch in 3.4 (Bleistift) eintragen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 28 / 35
ggf. Stimmzettelumschläge und Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben - Wahlniederschrift 3.3.1 e) und 3.3.5 nur wenn ein solcher Stapel gebildet wird, gibt es ZS III es reicht, wenn eine der beiden Stimmabgaben zweifelhaft ist Beschluss über Gültigkeit oder Ungültigkeit jeder einzelnen Wahlkreis- und Landesstimme (Wahlniederschrift 3.3.5) auf der Rückseite Ergebnis vermerken je nach Entscheidung in Wahlniederschrift 4. C oder D 1-20 als ZS III und E oder F 1-19 als ZS III eintragen nicht die ggf. vorhandenen Stimmzettelumschläge, die mehrere Stimmzettel enthalten, vergessen, also Bleistift durch endgültige Zählung ersetzten Durch Kreuz in Wahlniederschrift unter 3.3.5 bestätigen alle Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde, sind mit laufenden Nummern zu versehen, als Anlage der Wahlniederschrift und mit ihr zusammen abzugeben; endgültige Anzahl auch in 3.4 eintragen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 29 / 35
Logische Kontrollen unter 4. in der Wahlniederschrift: C+D=B E+F=B C ZS III + D ZS III = E ZS III + F ZS III = 3.4 alle nicht gestrichenen Zeilen und Spalten der Tabelle in der Wahlniederschrift 4. sind auszurechnen, Summenbildung prüfen Übertrag der Ergebnisse in die Schnellmeldung (ohne nach ZS I – III aufzugliedern) A1 + A2 nicht ausfüllen Namen der Kandidierenden nicht erforderlich, nur Parteien telefonische Schnellmeldung (Wahlniederschrift 5.3): 03641 / 49 55 55 PIN Unterschrift des Übermittlers und Uhrzeit angeben Vollständiges Ausfüllen der Wahlniederschrift alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen unterschreiben (5.6) Nummer des Wahlbezirkes auf Seite 1 eintragen Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 30 / 35
Zusammenstellung der Wahlunterlagen zur Abgabe an die Fachkräfte in den Etagen: Belüftungsprotokoll Anwesenheitslisten für die Auszahlung der Entschädigung Wahlniederschrift mit Anlagen zurückgewiesene Wahlbriefe mit Inhalt, vgl. Wahlniederschrift 2.5.2 Grund muss auf der Rückseite des Briefes vermerkt sein fortlaufend nummerieren Schnellmeldung ggf. durch Beschluss zugelassene Wahlscheine, vgl. Wahlniederschrift 2.5.4 ggf. Stimmzettel und/oder Stimmzettelumschläge, über die ein Beschluss gefasst wurde und ggf. Stimmzettelumschläge, die mehrere Stimmzettel enthalten (ZS III) Entscheidung muss auf der Rückseite der Stimmzettel oder Stimmzettelumschläge vermerkt sein, vgl. Wahlniederschrift 3.4 fortlaufend nummerieren Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 31 / 35
Zusammenstellung der Wahlunterlagen zur Abgabe im Erdgeschoss: als Umschläge / Pakete versiegelt mit Nummer Wahlbezirk und Inhaltsangabe gültige Stimmzettel nach Wahlkreisstimme geordnet (ggf. mehrere) nicht die Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde gültige Stimmzettel, auf denen nur Landesstimme abgegeben, in Reihenfolge (1-19) geordnet (ggf. mehrere) nicht die Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde ungekennzeichnete und zweifelsfrei ungültige Stimmzettel leer abgegebene Stimmzettelumschläge Wahlscheine nicht die, die erst nach Beschluss zugelassen wurden alles, was in der Wahlkiste, die am Anfang übergeben wurde, enthalten war Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 32 / 35
Im Raum verbleiben Tische, Stühle, etc. Wahlbriefumschläge und Stimmzettelumschläge in unverschlossenen Urnen nicht die, die der Wahlniederschrift (vgl. Seite 31) oder den Wahlunterlagen (vgl. S. 32) beizufügen sind Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 33 / 35
Bei Fragen oder Problemen am Wahlsonntag Wahlzentrale 03641 / 49 29 00 ab 07:00 Uhr, Am Anger 28, durchgehend Briefwahlbezirke ab 14:00 Uhr: 03641 / 49 29 11 Bei Fragen vor dem Wahlsonntag wenden Sie sich bitte per Telefon an 03641 / 49 44 55 oder per E-Mail an wahlhelfer@jena.de. Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 34 / 35
VIELEN DANK FÜR IHR EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT! GUTES GELINGEN AM WAHLTAG! Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht Stand 31.08.21 Seite 35 / 35
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