Schulung der Briefwahlvorstände des Wahlkreises 191 (Jena - Sömmerda - Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021

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Schulung der Briefwahlvorstände des Wahlkreises 191 (Jena - Sömmerda - Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021
Schulung der Briefwahlvorstände des
Wahlkreises 191 (Jena – Sömmerda –
         Weimarer Land I)
  Bundestagswahl am 26.09.2021
Schulung der Briefwahlvorstände des Wahlkreises 191 (Jena - Sömmerda - Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021
Verantwortliche Ansprechpartner:
     Kreiswahlleiter:           Herr Marko Braun (LRA Sömmerda)
     Stellv. Kreiswahlleiterin: Herr Andreas Noth (LRA Sömmerda)
     Verantwortlich in Jena:
     Matthias Bettenhäuser, Leiter des Bereichs der Oberbürgermeister
     Diana Kölbel, Fachdienst Bürger- und Familienservice
     Melanie Pesch, Fachdienst Recht (Briefwahlzentrum)

     Erreichbarkeit der Wahlzentrale am 26.09.2021 ab 07:00 Uhr:
     Am Anger 28, 07743 Jena, Erdgeschoss

     Telefon:                                03641 / 49 29 00
     Briefwahlfragen:                        03641 / 49 29 11 (ab 14:00 Uhr)
     Schnellmeldung:                         03641 / 49 55 55

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Schulung der Briefwahlvorstände des Wahlkreises 191 (Jena - Sömmerda - Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021
Rechtsgrundlagen:
     • Bundeswahlgesetz – BWG
     • Bundeswahlordnung – BWO
     • Grundgesetz – GG
     • Wahlstatistikgesetz – WahlStatG
     • Wahlprüfungsgesetz - WahlprüfG

     Fakten:
     • Der Wahlkreis 191 hat ca. 198.200 Wahlberechtigte, davon in Jena ca. 81.000
     • Gewählt wird in 318 Urnenwahlbezirken und 57 Briefwahlbezirken,
       davon In Jena 97 Wahlbezirke sowie 32 Briefwahlbezirke

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Schulung der Briefwahlvorstände des Wahlkreises 191 (Jena - Sömmerda - Weimarer Land I) Bundestagswahl am 26.09.2021
Allgemeine Grundsätze

   
       Die gesamte Wahlhandlung ist öffentlich, vom Beginn bis zum Ende der Auszählung.
         
           Beobachter zulassen, Störer entfernen

   
       Genauigkeit geht vor Schnelligkeit!

   
       Wahlzentrale ist für alle Fragen Ansprechpartner
        
          Betreuung auf jeder Etage durch geschulte Fachkräfte der Stadtverwaltung
        
          Rufnummer für Fragen der Briefwahlvorstände: 03641 / 49 29 11

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Der Briefwahlvorstand

      besteht aus bis 12 Personen
      
        dem Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter
      
        dem Schriftführer und dessen Stellvertreter
      
        den Beisitzern

      Fragen zur Einteilung u. a. bis zum 25.09.2021, 13:00 Uhr:
      E-Mail: wahlhelfer@jena.de
      Telefon: 06341 / 49 44 55

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Der Wahlvorstand

    
        arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Entschädigung
          
            wird auf das angegebene Konto überwiesen (Anwesenheitslisten als Nachweis)

    
        hat Neutralität zu wahren und darf daher keine Zeichen tragen, die auf eine politische
        Überzeugung hinweisen (Plaketten u. Ä.)

    
        hat zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht

    
        entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe
    
        entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen
    
        beschließt mit Stimmenmehrheit
          
            Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Wahlvorstehers.
          
            Beschlüsse sind unter Angabe des Abstimmungsverhältnisses in die Wahlniederschrift
            aufzunehmen.

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Aufgaben Wahlvorsteher
      
        leitet die Prüfung der Wahlbriefe und die Auszählung
          
             nimmt Arbeitseinteilung und Aufgabenverteilung vor
      
        ist verantwortlich für Einhaltung der Hygieneregeln (s. S. 9 und Wahlkiste)
      
        vermerkt bei Beschlussfassungen Abstimmungsergebnis auf Wahlbriefumschlag / Wahlschein /
        Stimmzettelumschlag / Stimmzettel
      
        gibt Wahlniederschrift mit Anlagen zusammen mit dem Schriftführer ab
      
        muss am Tag nach der Wahl (Montag, 27.09.2021) für Rückfragen erreichbar sein

      Aufgaben Schriftführer:
      
        fertigt und konzentriert sich auf die Wahlniederschrift
      
        gibt Wahlniederschrift mit Anlagen zusammen mit dem Wahlvorsteher ab

      Aufgaben Beisitzer:
      
        wird auf Anleitung des Wahlvorstehers tätig

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Ablauf am Wahltag
       
         Zusammenkunft im zugewiesenen Raum um 14:30 Uhr
       
         Übergebene Unterlagen (Wahlkiste) auf Vollständigkeit prüfen (mitgelieferte Check-Liste)
         => bei Fehlen bzw. Bedarf an Materialien Fachkraft informieren
       
         Inhalt (u.a.)
         
           aktuelle Aufstellung der Mitglieder des Wahlvorstandes, Anwesenheitsliste
         
           Rechtsgrundlagen
         
           Merkblatt für Wahlvorstände in Briefwahlbezirken mit Auszählschema
         
           Telefonverzeichnis der Wahlzentrale
         
           Wahlbekanntmachung und Hygieneregeln zum Aushang, Belüftungsprotokoll
         
           Verzeichnis der Briefwahlbezirke mit Raumnummern
         
           Wahlniederschrift mit Schnellmeldung
             
                beschrifteter Umschlag für die Übergabe nach Abschluss der Auszählung
         
           Mitteilung über für ungültig erklärte Wahlscheine
         
           Siegelmarken
         
           beschriftete Umschläge zur Verpackung der Materialien nach der Auszählung
         
           Packutensilien / Schreibmaterialien / Hygienematerialien

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Infektionsschutzkonzept - ISK (vgl. Wahlkiste, inklusive Belüftungsprotokoll):
     Grundlage: Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung – ThürSARS-
     CoV-2-IfS-MaßnVO -, Fassung vom 23.08.2021

     
         Jede Person hat im Wahlraum und innerhalb des Gebäudes, zu anderen Personen einen
         Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

     
         Im Wahlraum dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig aufhalten wie, nach
         Hygienekonzept zulässig (5 m²/Person).
            ●
              ein Wahlbeobachter ist immer zuzulassen, mehr nur, wenn damit die maximal mögliche
              Anzahl nicht überschritten wird

     
         In Wahlräumen und innerhalb des Gebäudes haben Personen ab dem vollendeten 16.
         Lebensjahr eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.

     
         Alle 20 Minuten lüften, wenn möglich Fenster während der gesamten Nutzung offen lassen

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
         Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen (aktuelle Aufstellung),
         ggf. Information an Fachkräfte oder Anruf unter 03641 / 49 29 11
           
             in Wahlniederschrift: 1. und 5.6,
                
                  überzählige Beisitzer sind „Hilfskräfte“, bitte auch Unterschrift
    
         Briefwahlvorstand – Nr. in Wahlniederschrift eintragen
    
         telefonische Erreichbarkeit überprüfen, damit die Zentrale auch Sie erreicht (privates Handy
         laden und einschalten)
    
         Vorbereiten des Raumes (Tische/Stühle/Tafel)
    
         Eröffnung der Wahlhandlung mit der Verpflichtung des Wahlvorstands zur unparteiischen
         Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit
         bekannt gewordenen Tatsachen durch den Wahlvorsteher
           
             genaue Uhrzeit in Wahlniederschrift unter 2.1 eintragen
    
         Der Wahlvorsteher weist den Wahlvorstand in die Aufgaben ein und nimmt die Verteilung der
         Aufgaben vor.
    
         prüfen, ob Wahlurne leer und in ordnungsgemäßem Zustand ist, Versiegeln der leeren
         Wahlurne(n) mit Schloss und Siegelmarken → das Öffnen der Wahlurne vor 18:00 Uhr ist
         untersagt!
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Wahlbrief
       
         verschlossener Wahlbriefumschlag rot, darin:
           
             1 Wahlschein weiß
           
             1 verschlossener Stimmzettelumschlag blau, der
                
                  1 Stimmzettel grau enthält

         
             werden um 15:00 Uhr in Postkisten übergeben

         
             kurz nach 18:00 Uhr werden weitere Wahlbriefe übergeben oder es erfolgt Fehlmeldung
             ●
               die Auszählung darf erst beginnen, wenn auch diese noch zugelassen sind

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Überprüfen und Zählen der übergebenen Wahlbriefe:
     
       prüfen, ob Zuordnung zum Briefwahlbezirk richtig erfolgt ist
         
           Angabe oben links: Wahlscheinnummer und Wahlbezirksnummer
             
               ist wesentlich auch wegen Wahlkreiszuordnung
         
           ggf. eigenverantwortlicher Austausch unter den Briefwahlbezirken, vgl. Liste in Wahlkiste

        
            zählen (10er Stapel)

        
            um den Überblick zu behalten, immer aktuelle Liste führen, wie viele Umschläge insgesamt
            übergeben wurden

        
            Wahlniederschrift 2.3: Anzahl der um 15:00 Uhr übergebenen Briefe
              ●
                Übergabe oder Abgabe von „Fehlwürfen“ an andere Briefwahlbezirke berücksichtigen
        
            Wahlniederschrift 2.4: Anzahl der kurz nach 18:00 Uhr übergebenen Briefe

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
             Sorgfältiges Öffnen der Wahlbriefe
             ●
               zehn Maschinen sind im Einsatz

         
             prüfen, ob es Bedenken gegen einen Wahlbrief insgesamt gibt:
               
                 Wahlschein (weiß) und Stimmzettelumschlag (blau) enthalten?
                   
                     auf Wahlbriefumschlag vermerken, wenn eines der beiden fehlt oder mehr als jeweils
                     eins enthalten ist und diese Umschläge unter Kontrolle des Wahlvorstehers
                     separieren

                
                    beim Wahlschein ist wesentlich
                      
                        für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 ausgestellt
                      
                        für den Wahlkreis 191
                      
                        Nr. nicht für ungültig erklärt – Vergleich mit Liste
                      
                        kein Anzeichen für Kopie o. Ä.
                      
                        unterschrieben
                      
                        bei Ungereimtheiten Wahlbrief insgesamt an Wahlvorsteher übergeben

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Zulassung und Zurückweisung von Wahlbriefen:

         
             Keine Beanstandung:
              ●
                blauen Stimmzettelumschlag in Wahlurne einwerfen
                ●
                  Nicht verschlossene Stimmzettelumschläge oder durch Maschine zusammen mit dem
                  roten Wahlbrief versehentlich geöffnete Umschläge unter Wahrung des
                  Wahlgeheimnisses verschließen und einwerfen
              ●
                Wahlscheine sammeln
              ●
                roten Wahlbriefumschlag aussortieren (Abfall)

         
             Beanstandung:
              ●
                gesamten Wahlbrief unter Kontrolle des Wahlvorstehers aussortieren
              ●
                Gesamtzahl ermitteln und in Wahlniederschrift 2.5.2 eintragen
              ●
                über Zulassung oder Zurückweisung beschließen
                ●
                  Gründe für Zurückweisung s. Wahlniederschrift Punkt 2.5.3
                ●
                  keine Zurückweisung ohne Beschluss und immer mit Angabe eines der in 2.5.3
                  genannten Gründe

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In der Wahlniederschrift Punkt 2.5.3 angegebene sieben zwingende Gründe für eine
    Zurückweisung:

        
            im roten Wahlbriefumschlag kein oder kein (ggf. für diesen Wahlkreis) gültiger Wahlschein

        
            im roten Wahlbriefumschlag kein blauer Stimmzettelumschlag
              
                Stimmzettel nie ohne blauen Umschlag in Urne werfen

        
            weder roter Wahlbriefumschlag noch blauer Stimmzettelumschlag verschlossen
             
               sehr unwahrscheinlich, rote Umschläge werden nur geschlossen übergeben, blaue
               Stimmzettelumschläge können verschlossen werden

        
            Versicherung an Eides statt nicht unterschrieben
             
                fehlendes Datum / fehlender Ort vernachlässigen

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
            im roten Wahlbriefumschlag stimmt die Anzahl der blauen Stimmzettelumschläge mit der
            Anzahl der gültigen Wahlscheine nicht überein
              
                wenn Anzahl übereinstimmt, dann Zulassung durch Beschluss, Brief aber zunächst als
                Ungereimtheit an Wahlvorsteher
              
                wenn mehr Wahlscheine als blaue Stimmzettelumschläge, dann nicht den blauen
                Stimmzettelumschlag öffnen und nachsehen, ob ausreichende Anzahl von Stimmzetteln
                enthalten ist, sondern Zurückweisung beschließen

        
            im roten Wahlbriefumschlag kein blauer, amtlicher Stimmzettelumschlag, sondern ein
            anderer

        
            im roten Wahlbriefumschlag ein blauer Stimmzettelumschlag befindet, der so benutzt wurde,
            dass das Wahlgeheimnis verletzt wird oder sich im blauen Stimmzettelumschlag ein deutlich
            fühlbarer Gegenstand befindet
              
                irrtümliches nicht Zukleben oder maschinelles Öffnen fällt nicht darunter

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Zurückweisung beschlossen:
       
         gesamten Wahlbrief (einschließlich Stimmzettelumschlag) aussondern
       
         auf der Rückseite des Wahlbriefumschlags die Gründe der Zurückweisung und das
         Abstimmungsergebnis vermerken, Wahlvorsteher unterschreibt
       
         Wahlniederschrift 2.5.3
       
         fortlaufend nummeriert der Wahlniederschrift beifügen
       
         Summe bilden und unter 2.5.3 eintragen

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Zulassung beschlossen:
        
            auf der Rückseite des Wahlscheins das Abstimmungsverhältnis des Vorstandes vermerken,
            Wahlvorsteher unterschreibt
        
            blauen Stimmzettelumschlag in Wahlurne einwerfen
        
            roten Wahlbriefumschlag aussortieren (Abfall)
        
            fortlaufend nummeriert der Wahlniederschrift beifügen
        
            Anzahl unter 2.5.4 eintragen
            ●
              diese Anzahl ist bei den ohne Beschluss zugelassenen Wahlscheinen immer hinzuzählen

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wichtig:
      
        Es erfolgt nach 18:00 Uhr noch eine Nachlieferung der Wahlbriefe, die bis 18:00 Uhr noch
        abgegeben oder in Briefkästen eingeworfen wurden
          
            Wahlniederschrift 2.4
          
            ggf. nochmals Beschluss über Zurückweisung oder Zulassung erforderlich,
          
            Zahlenangaben unter 2.5.3 und 2.4.3 müssen also ggf. nochmals korrigiert werden
              
                daher: vor 18:00 Uhr Zahlenangaben nur mit Bleistift oder in Kopie der
                Wahlniederschrift

         
             Summenbildung prüfen (2.5.2 = 2.5.3 + 2.5.4):
                     Anzahl der durch Beschlussfassung zurückgewiesenen
                  + Anzahl der durch Beschlussfassung zugelassenen
                  = Anzahl der beanstandeten Wahlbriefe

     Wenn bereits hier Probleme auftreten, melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Fachkräften

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Ist die Zulassung der Wahlbriefe, die um 15:00 Uhr übergeben wurden, vor 18:00 Uhr beendet,
    so gönnen Sie sich eine Pause.

    Lassen Sie die Unterlagen niemals unbeaufsichtigt.

    Alle von den Briefwahlvorständen genutzten Räume können nicht abgeschlossen werden, so
    dass die persönliche „Bewachung“ zwingend erforderlich ist.

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Zählung der Stimmen:
       
         alle (auch die nach Beschluss) zugelassenen Wahlscheine zählen, 3.2.1
       
         Wahlurne öffnen - nie vor 18:00 Uhr
           
              Zeit eintragen in Wahlniederschrift 3.2.3
       
         Stimmzettelumschläge herausnehmen und zählen, 3.2.4
           
              Wahlvorsteher überzeugt sich davon, dass Wahlurne leer ist

     Kontrollrechnung:                                Anzahl Stimmzettelumschläge
                                                      = Anzahl zugelassenen Wahlscheine
                                                      = Anzahl der Wähler
                                                      3.2.4 = 3.2.1 = 4. B

     Differenzen erklären
     Wenn bereits hier Probleme auftreten, melden Sie sich bitte frühzeitig bei den Fachkräften

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Stimmzettelumschläge öffnen - Stimmzettel sorgfältig herausnehmen und sortieren
     
       zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme
       (rechts) für dieselbe Partei abgegeben - Wahlniederschrift 3.3.1 a)
     
       zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme
       (rechts) für verschiedene Parteien abgegeben und Stimmzettel, auf denen nur eine Stimme
       gültig abgegeben wurde - Wahlniederschrift 3.3.1 b)
     
       leere Stimmzettelumschläge und zweifelsfrei ungültige Stimmzettel, also beide Stimmen
       ungekennzeichnet oder aus anderen Gründen (z.B. falscher Wahlkreis) beide Stimmen
       eindeutig ungültig - Wahlniederschrift 3.3.1 c)

       
           ggf. Stimmzettelumschläge, die mehr als einen Stimmzettel enthalten - Wahlniederschrift
           3.3.1 d)- verwahrt ein Beisitzer
       
           ggf. Stimmzettelumschläge und Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben –
           Wahlniederschrift 3.3.1 e)- verwahrt ein Beisitzer
             
               es reicht, wenn eine Stimme zweifelhaft ist

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Stimmen sind ungültig (§ 39 Abs. 1 BWG), wenn der Stimmzettel

       
           nicht amtlich hergestellt ist,
       
           keine Kennzeichnung enthält,
       
           für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
           ●
             ggf. Landesstimme gültig, wenn Stimmzettel aus den Wahlkreisen 189 - 196
       
           den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder
       
           einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

   Beispiele zur Beurteilung von gültigen und ungültigen Stimmen

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
           zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme
           (rechts) für dieselbe Partei abgegeben – Wahlniederschrift 3.3.1 a) und 3.3.2
             
               nach Wahlvorschlägen sortieren
             
               maximal 10 Stapel
             
               zählen und in Wahlniederschrift: 4. D 1-14 und F 1-19 als ZS I eintragen

       
           leere Stimmzettelumschläge und zweifelsfrei ungültige Stimmzettel, also beide Stimmen
           ungekennzeichnet oder aus anderen Gründen beide Stimmen eindeutig ungültig -
           Wahlniederschrift 3.3.1 c) und 3.3.2
             
               zählen und in Wahlniederschrift 4. C und E als ZS I eintragen
             
               leere Stimmzettelumschläge separieren und in eigenen Umschlag
             
               zweifelsfrei ungültige Stimmzettel in eigenen Umschlag

       
           Summen D und F bei ZS I bilden

       
           logische Kontrolle: D = F und C = E und C + D = E + F bei ZS I
           ●
             durch Kreuz in 3.3.2 der Wahlniederschrift bestätigen

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
            zweifelsfrei gültige Stimmzettel, auf denen Wahlkreisstimme (links) und Landesstimme
            (rechts) für verschiedene Parteien abgegeben und Stimmzettel, auf denen nur eine Stimme
            gültig abgegeben wurde – Wahlniederschrift 3.3.1 b) und 3.3.3.1 und 3.3.3.2
              
                 Sortierung nach Landesstimme (rechte Seite)
                   
                      maximal 20 Stapel (19 Parteien und 1 Stapel mit ungültiger Landesstimme)
                   
                      zählen und gültige in Wahlniederschrift: 4. F 1 – 19 als ZS II eintragen und ungültige
                      in Wahlniederschrift: 4. E als ZS II eintragen
              
                 Sortierung nach Wahlkreisstimme (linke Seite)
                   
                      maximal 12 Stapel (11 Kandidaten und 1 Stapel mit ungültiger Wahlkreisstimme)
                  
                     zählen und gültige in Wahlniederschrift: 4. D 1 – 20 als ZS II eintragen und ungültige
                     in Wahlniederschrift: 4. C als ZS II eintragen

                         logische Kontrolle: D + C = E + F bei ZS II

                         durch Kreuz unter 3.3.3.1 und unter 3.3.3.2 in Wahlniederschrift bestätigen

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
           ggf. Stimmzettelumschläge, die mehr als einen Stimmzettel enthalten - Wahlniederschrift
           3.3.1 d) und 3.3.5
             
               nur wenn ein solcher Stapel gebildet wurde, gibt es ZS III
             
               dieser Umschlag ist immer ungültig, da der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei
               erkennbar ist, daher Beschluss über Ungültigkeit (Wahlniederschrift 3.3.5) fassen
             
               auf der Rückseite des Umschlages Ergebnis vermerken
             
               in Wahlniederschrift 4. C als ZS III und E als ZS III eintragen
                 
                    ein Umschlag, der mehrere Stimmzettel enthält, ist eine ungültige Wahlkreis- und
                    eine ungültige Landesstimme
                 
                    zunächst nur mit Bleistift eintragen, wenn Stimmzettelumschläge und Stimmzettel,
                    die Anlass zu Bedenken geben vorhanden sind
             
               alle Umschläge (mit Inhalt), über die solcher Beschluss gefasst wurde, sind als Anlage
               der Wahlniederschrift mit laufenden Nummern zu versehen und mit ihr zusammen
               abzugeben; auch in 3.4 (Bleistift) eintragen

Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht   Stand 31.08.21                            Seite 28 / 35

            ggf. Stimmzettelumschläge und Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben -
            Wahlniederschrift 3.3.1 e) und 3.3.5
              
                nur wenn ein solcher Stapel gebildet wird, gibt es ZS III
              
                es reicht, wenn eine der beiden Stimmabgaben zweifelhaft ist
              
                Beschluss über Gültigkeit oder Ungültigkeit jeder einzelnen Wahlkreis- und
                Landesstimme (Wahlniederschrift 3.3.5) auf der Rückseite Ergebnis vermerken
              
                je nach Entscheidung in Wahlniederschrift 4. C oder D 1-20 als ZS III und E oder F 1-19
                als ZS III eintragen
                  
                    nicht die ggf. vorhandenen Stimmzettelumschläge, die mehrere Stimmzettel
                    enthalten, vergessen, also Bleistift durch endgültige Zählung ersetzten
                  
                    Durch Kreuz in Wahlniederschrift unter 3.3.5 bestätigen

               
                   alle Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde, sind mit laufenden Nummern zu
                   versehen, als Anlage der Wahlniederschrift und mit ihr zusammen abzugeben;
                   endgültige Anzahl auch in 3.4 eintragen

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
             Logische Kontrollen unter 4. in der Wahlniederschrift:
             
               C+D=B
             
               E+F=B
             
               C ZS III + D ZS III = E ZS III + F ZS III = 3.4

             
                 alle nicht gestrichenen Zeilen und Spalten der Tabelle in der Wahlniederschrift 4. sind
                 auszurechnen, Summenbildung prüfen

         
             Übertrag der Ergebnisse in die Schnellmeldung (ohne nach ZS I – III aufzugliedern)
              
                A1 + A2 nicht ausfüllen
              
                Namen der Kandidierenden nicht erforderlich, nur Parteien

         
             telefonische Schnellmeldung (Wahlniederschrift 5.3): 03641 / 49 55 55
             
                PIN
             
                Unterschrift des Übermittlers und Uhrzeit angeben

         
             Vollständiges Ausfüllen der Wahlniederschrift
                 
                    alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen unterschreiben (5.6)
                 
                    Nummer des Wahlbezirkes auf Seite 1 eintragen
Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht   Stand 31.08.21                               Seite 30 / 35
Zusammenstellung der Wahlunterlagen zur Abgabe an die Fachkräfte in den Etagen:

         
             Belüftungsprotokoll

         
             Anwesenheitslisten für die Auszahlung der Entschädigung

         
             Wahlniederschrift mit Anlagen
              
                zurückgewiesene Wahlbriefe mit Inhalt, vgl. Wahlniederschrift 2.5.2
                  
                    Grund muss auf der Rückseite des Briefes vermerkt sein
                  
                    fortlaufend nummerieren
              
                Schnellmeldung
              
                ggf. durch Beschluss zugelassene Wahlscheine, vgl. Wahlniederschrift 2.5.4
              
                ggf. Stimmzettel und/oder Stimmzettelumschläge, über die ein Beschluss gefasst wurde
                und ggf. Stimmzettelumschläge, die mehrere Stimmzettel enthalten (ZS III)
                  
                    Entscheidung muss auf der Rückseite der Stimmzettel oder Stimmzettelumschläge
                    vermerkt sein, vgl. Wahlniederschrift 3.4
                  
                    fortlaufend nummerieren

Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht   Stand 31.08.21                       Seite 31 / 35
Zusammenstellung der Wahlunterlagen zur Abgabe im Erdgeschoss:

         
             als Umschläge / Pakete versiegelt mit Nummer Wahlbezirk und Inhaltsangabe
               
                 gültige Stimmzettel nach Wahlkreisstimme geordnet (ggf. mehrere)
                   
                      nicht die Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde
               
                 gültige Stimmzettel, auf denen nur Landesstimme abgegeben, in Reihenfolge (1-19)
                 geordnet (ggf. mehrere)
                   
                      nicht die Stimmzettel, über die ein Beschluss gefasst wurde
               
                 ungekennzeichnete und zweifelsfrei ungültige Stimmzettel
               
                 leer abgegebene Stimmzettelumschläge
               
                 Wahlscheine
                   
                      nicht die, die erst nach Beschluss zugelassen wurden

         
             alles, was in der Wahlkiste, die am Anfang übergeben wurde, enthalten war

Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht   Stand 31.08.21                        Seite 32 / 35
Im Raum verbleiben

        
            Tische, Stühle, etc.

        
            Wahlbriefumschläge und Stimmzettelumschläge in unverschlossenen Urnen
             
               nicht die, die der Wahlniederschrift (vgl. Seite 31) oder den Wahlunterlagen (vgl. S. 32)
               beizufügen sind

Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht   Stand 31.08.21                           Seite 33 / 35
Bei Fragen oder Problemen am Wahlsonntag

     Wahlzentrale                       03641 / 49 29 00
                                        ab 07:00 Uhr, Am Anger 28, durchgehend

     Briefwahlbezirke                   ab 14:00 Uhr: 03641 / 49 29 11

     Bei Fragen vor dem Wahlsonntag wenden Sie sich bitte per Telefon an 03641 / 49 44 55
     oder per E-Mail an wahlhelfer@jena.de.

Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht   Stand 31.08.21                Seite 34 / 35
VIELEN DANK
                                 FÜR IHR
                       EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT!

                            GUTES GELINGEN AM WAHLTAG!
Schulung Briefwahlvorstand BTW 2021 | © M. Pesch / FD Recht   Stand 31.08.21   Seite 35 / 35
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