SCHUTZKONZEPT DER JUGENDBILDUNGSSTÄTTEN BAYERN HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN IM UMGANG MIT DEM CORONAVIRUS SARS-COV-2

Die Seite wird erstellt Yannik Fricke
 
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Schutzkonzept der
          Jugendbildungsstätten Bayern

 Handlungsmöglichkeiten im Umgang
 mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

        Angelehnt an Vorlagen des Hotel- und Gaststättenverband DeHoGa
                    und des Deutschen Jugendherbergswerks

           ergänzt und angepasst durch die Jugendbildungsstätten Bayern

    Das Konzept bezieht sich bewusst auf den Gästeunterbringungs- und den
  Seminarbetrieb und verweist im Bereich Arbeitsschutz von Mitarbeitenden auf
    die hauseigenen Arbeitsschutzvorgaben, die sich mit diesen Empfehlungen
                              kombinieren lassen.

                         Dieses Schutzkonzept bezieht sich auf
                  die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen.

                                   Stand: 12.5.2020

Stand 12.5.2020                                                           Seite 1 von 10
Vorwort zum Schutzkonzept
 Als Jugendbildungsstätten in Bayern eint uns Auftrag und Leidenschaft für professionelle
 Jugend(bildungs)arbeit. Wir sehen uns in der Verantwortung
      •     für professionelle Jugend(bildungs)arbeit
      •     für sichere Beherbergung und Verpflegung unserer Gäste
      •     für den Schutz unserer Mitarbeitenden
      •     für die Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs
      •     für die Bereitstellung von Räumen für Jugend(gruppen), für Seminare und
            Freizeitgestaltung
      •     für die Durchführung von eigenen Seminaren und Beratungen
und haben ein gemeinsames Schutzkonzept erarbeitet, um sichere Orte für außerschulische
Jugendbildungsarbeit zu ermöglichen.

Die       Gesamtsituation   des    Coronavirus    SARS-CoV-2         und   die   damit   verbundenen
Sicherheitsmaßnahmen erschweren es in unterschiedlichem Maße dieser Verantwortung
nachzukommen. Ebenso sind die Rahmenbedingungen für unser Wirken sehr unterschiedlich.
Aufgrund der Regionalisierung der behördlichen Vorgaben, der räumlichen Situation, der
differierenden Standards im Sanitärbereich, der Hauptzielgruppe, der Bedingungen für
Mitarbeitende und wirtschaftlicher Fragen werden die einzelnen Jugendbildungsstätten in Bayern
zu unterschiedlichen Zeitpunkten öffnen. Bis eine Belegung wie gewohnt stattfinden kann, wird
es dauern.

In der Zwischenzeit sind wir nicht weg:
      •     Wir arbeiten an alternativen und kreativen Konzepten zur Unterstützung der Kinder und
            Jugendarbeit in Bayern und unserer Region.
      •     Wir unterstützen und beraten Akteur*innen der Jugendarbeit.
      •     Wir prüfen laufend ob Veränderungen der staatlichen Vorgaben und Risikobewertungen
            einen Start oder eine Ausweitung unseres Betriebs möglichmachen.

 Denn unser Ziel ist es, wie immer und trotz der Pandemie des Coronavirus SARS-CoV-2, sichere
 Orte für Jugendliche zu bieten. Wir freuen uns, sobald es möglich und verantwortbar ist für Sie
 und Euch da zu sein!

 Das Team der Jugendbildungsstätten Bayern

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Inhaltsverzeichnis Schutzkonzept

1      Bereich Beherbergung .................................................................................................................................. 4
    1.1 Allgemein ..................................................................................................................................................... 4
    1.2        Vor der Anreise ....................................................................................................................................... 5
    1.3        Rezeption/Kasse/Check-in/Check-out ......................................................................................... 5
    1.4        Zimmer/Housekeeping ........................................................................................................................6
    1.5        Sanitäranlagen .........................................................................................................................................6
    1.6        Gruppen- & Freizeiträume .................................................................................................................. 7
2      Verpflegung ......................................................................................................................................................8
    2.1        Allgemeine Hinweise zur Verpflegung ............................................................................................8
    2.2        Im Speisesaal ...........................................................................................................................................8
    2.3        Sonstige Verpflegungsangebote .......................................................................................................9
3      Seminarbetrieb............................................................................................................................................... 10
4      Outdoor Aktivitäten ..................................................................................................................................... 10

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1 Bereich Beherbergung

1.1 Allgemein
   o Distanzregeln mit ausreichendem Abstand (1,5 m) zu anderen Personen sind
       einzuhalten
   o Berührungen und Körperkontakt (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) sind im
       Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu unterlassen
   o Die Niesetikette ist einzuhalten
   o Hände sind möglichst vom Gesicht fernzuhalten
   o Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, min. 30 Sekunden
   o Anbringung von Desinfektionsmittelspendern an zentraler Stelle im Ein-/
       Ausgangsbereich
   o Kann im Haus der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist eine Mund-Nasen-
       Bedeckung zu tragen.
   o Freiluftaktivitäten präferieren
   o Wir empfehlen Angehörigen von Risikogruppen nicht anzureisen
   o Im Haus bleiben (automatische) Türen geöffnet wo möglich, um Kontaktflächen zu
       reduzieren
   o Gemäß den Betriebsstandards der Jugendbildungsstätten Bayern erhalten nur
       angemeldete Gäste, Mitarbeitende und angemeldete Dienstleister Zutritte zu unseren
       Gebäuden.
   o Verhaltenshinweise gut sichtbar anbringen
   o Häufiges Lüften
   o Nutzung von Personenaufzügen wenn möglich untersagen oder max. Personenzahl
       festlegen, Tasten gründlich desinfizieren
   o Einführung von Protokolllisten zum Lüften, Desinfizieren, Reinigen von unterschiedlichen
       Orten für die Selbstdisziplin, aber auch zur Kontrolle

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1.2 Vor der Anreise
   o Hinweis, dass ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen (gemäß den Empfehlungen der
       jeweiligen Fachstellen) von den TN mitgenommen werden
   o KEINE Anreise bzw. sofortige Abreise, wenn Gäste Covid-19-relevante Symptome
       aufweisen oder in einem 14-tägigen Zeitraum vor der Anreise aufweisen
       Die Belegungsverträge/Anreiseinformationen werden entsprechend angepasst.
   o Keine Anreise aus Risikogebieten bzw. wenn behördliche örtliche Beschränkungen
       vorliegen
   o Hygiene-Fibel/Verhaltensregeln anlegen & mitsenden

1.3 Rezeption/Kasse/Check-in/Check-out
   o Physische Distanz der Mitarbeitenden untereinander (1,5 m), bei größeren Betrieben:
       Arbeiten in getrennten Schichtgruppen – Protokollierung dieser Schichten (Zur
       Nachverfolgung von Infektionsketten im Ernstfall)
   o Gemäß den Betriebsstandards der Jugendbildungsstätten in Bayern werden die
       Kontaktdaten der Gastgruppen datenschutzkonform gesammelt, damit diese im
       Infektionsfall verständigt werden können. Dies umfasst auch die Gruppenraum- und
       Übernachtungszimmer-Belegung.
   o Bodenmarkierungen für die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m durch Gäste und
       Personal, gegebenenfalls auch durch Kreise mit entsprechenden Radius
   o Feste und gestaffelte Ankunftszeiten von Gästen und Gruppen
   o Plexiglasscheibe an Rezeption/ Empfang / alternativ Plexiglas-Gesichtsschild
   o Tragen von Mund-Nasen-Schutz für Personal, regelmäßiger Wechsel der Masken
   o Sensibilisierung der Gäste für Einhaltung der für den Aufenthalt im öffentlichen Raum
       vorgegebenen Maßnahmen
   o Kontaktlose Schlüsselübergabe mit Desinfektion bei An- und Abreise
   o Bei Unterschriften und anderen Dingen zum Ausfüllen, werden jeweils neue Stifte bzw.
       eigener Stift der Gäste benutzt.
   o Verbale Hinweise auf Informationspflicht bei Unwohlsein, ebenso durch Aushänge
   o Keine Prospektständer, Infomaterial wird auf Nachfrage herausgegeben
   o Regelmäßige Desinfektion von Rezeptionsdesks, Arbeitsbereichen mit Kundenkontakt
   o Regelmäßiges Lüften aller Räume

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1.4 Zimmer/Housekeeping
   o Die Zimmerbelegung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Abstandsregeln)
   o Genutzte Zimmer werden erst wieder nach ausreichender Lüftungsdauer vergeben.
       Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen
       Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das
       Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster
       Tröpfchen reduziert
   o Kontinuierliche Dokumentation der Reinigung der Räume
   o Weiterbelegung der Zimmer nach gründlicher Reinigung und Desinfektion
   o Nicht wasch- oder desinfizierbare Gegenstände aus Zimmern entfernen
   o Kritische Materialien (z. B. Tagesdecken, Wolldecken, etc.) aus den Zimmern entfernen
   o Keine offenen/unabgedeckten Obstkörbe/ Getränke anbieten
   o Wäsche: Prüfung auf besondere Chemikalien und Waschtemperatur, so dass Viren im
       Waschprozess abgetötet werden
   o Sofern vorhanden: Hinweis, vorrangig die Sanitäreinrichtungen ihres Zimmers zu nutzen
   o Reinigungslappen und -tücher nach Reinigung jedes Zimmers gründlich
       waschen/austauschen
   o Reinigung zum Schutz der Gäste und des Personals nur bei Abreise (gleichzeitig
       Umweltschutz)
   o   Gäste werden darüber informiert (Hinweisschilder), dass sie täglich, sowie bei der
       Abreise alle verfügbaren Fenster öffnen (ggf. gekippt)

1.5 Sanitäranlagen
   o Begrenzung der zulässigen Personenzahl
   o Erhöhung der Reinigungsfrequenz, ebenso Protokollierung, festgelegte und kenntlich
       gemachte Reinigungszeiten
   o Regelmäßige Desinfektion (Protokollierung)
   o Anleitung zum Händewaschen an den Waschbecken aushängen (bei öffentlichen
       Anlagen, aber auch in den Zimmern), weitere unterstützende Elemente für (junge)
       Menschen, z.B. Liedtext für ein bekanntes Lied das 30 Sek. dauert oder aber eine Uhr mit
       Sekundenzeiger, so dass es einfach ist, die Zeit abzuschätzen
   o Möglichst hautschonende Seifen und Handtuchspender mit Einmalhandtüchern zur
       Verfügung stellen

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1.6 Gruppen- & Freizeiträume
   o Gemeinschaftsräume können nur jeweils von EINER Gruppe genutzt werden, damit
       keine Durchmischung stattfindet
   o Von der Einrichtung wird die maximale Personenanzahl im Gemeinschaftsraum anhand
       der Raumgröße vorher kommuniziert und an der Gemeinschaftsraumtür angebracht
   o Sportgeräte werden nur individuell ausgegeben und genutzt und nach der kontaktlosen
       Übergabe an MA gereinigt und desinfiziert
   o Lehrküche und Gäste-Laptops können nicht genutzt werden.
   o GR Belegung mit der Maßgabe der Einhaltung des erforderlichen Abstands
   o Überzählige Stühle ausräumen. Mit Abstand bestuhlen
   o Bedienung der technischen Geräte nur von ein- und derselben Person
   o Bei Gruppenwechsel: Reinigung und Desinfektion des Raumes, inklusive der
       Ausstattungsgegenstände, sowie Türgriffe, Fensterbänke, Fenstergriffe usw.
   o Gemäß den Betriebsstandards der Jugendbildungsstätten Bayern werden
       Gruppenräume nur exklusiv an Gruppen vergeben (keine Mischung der Gruppen).
   o Keine Auslage der Zeitungen, Magazinen und Prospekten. Auf die Webseiten wird
       hingewiesen (W-LAN im Haus)

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2 Verpflegung

2.1 Allgemeine Hinweise zur Verpflegung
   o MA–Gäste–Kontakt auf das Notwendigste reduzieren
   o Gäste haben nur Zugang zum Speisesaal NICHT in den Küchenbereich!!! Keine Mithilfe
       beim Spülen o.ä.
   o Räumlichkeiten werden unter Einhaltung des Mindestabstands betreten und verlassen,
       (automatische) Tür bleibt geöffnet
   o Im Speisesaal, bei Gäste-Kontakt tragen MA Mundschutz/Plexiglasgesichtsschild
   o Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Personen muss min. 1,5 Meter betragen. Ggf.
       müssen Tische verkleinert werden
   o Arbeitsmaterialen werden wie üblich heiß abgewaschen, da Hitze Viren abtötet

2.2 Im Speisesaal
   o Gäste kommen NUR zu den Mahlzeiten in den Speisesaal, erst zu den Mahlzeiten und
       danach wird der Speisesaal wieder umgehend verlassen, möglichst einzeln
       (Abstandregeln beachten)
   o Keine Mischung der Gruppen, ggf. mehrere gestaffelte Essenszeiten
   o Vor Betreten des Speisesaals sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
   o Gäste und Mitarbeitende tragen im Speisesaal ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz an
       der Speisenausgabe/ alternativ Plexiglasgesichtsschild
   o Keine offenen Besteckkisten: Besteck und Einwegservietten werden am Platz eingedeckt
   o Bei Buffetverpflegung: Buffet hinter Spuckschutz/ Ausgabe durch MA
   o Bei Tischservice: mit Ausgabe durch MA. Vorspeise/Salat/Dessert portioniert oder
       Ausgabe am Buffet
   o An der Speisen- und Getränkeausgabe gelten die üblichen Abstandsregelungen,
       Abstandsmarkierungen am Boden sind zu beachten
   o Plexiglasscheibe zum Schutz der MA und Gäste an Ausgabestelle/ alternativ
       Plexiglasgesichtsschild
   o Keine Salz- und Pfefferstreuer (oder Zuckerdosen) auf den Tischen. Einwegpackungen
       nutzen (Hinweis auf Umweltschutz: mäßige Nutzung und richtige Entsorgung!)
   o Nach Mahlzeit reinigt ein MA die Tische, Ausgabestellen und Türgriffe

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o Bei gutem Wetter bleiben die Fenster mit Fliegengitter im Speisesaal auf Kippstellung
       bzw. offen, regelmäßige Durchlüftung wird so gewährleistet

2.3 Sonstige Verpflegungsangebote
   o Getränke, Kaffee- und Snackautomaten stehen an den zentralen Stellen der Versorgung
       und werden regelmäßig gereinigt
   o Kioskversorgung kontaktarm und gemäß den Hygieneregeln organisiert
   o Keine Brotzeitpausen mit offenen Lebensmitteln (z.B. Obst, Butterbreze) möglich.
       Alternativen im Speisesaal anbieten (s.o.)
   o Grillen wird nicht angeboten
   o Lunchpakete können von MA vorbereitet und ausgegeben werden.

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3 Seminarbetrieb
   o Vorher Hände waschen, evtl. Mund-Nasen-Bedeckung tragen
   o Ein eigener Stift wird mitgebracht oder zur Verfügung gestellt
       Andere gemeinsam genutzte Materialien neben Stiften (z.B. Nachschlagewerke, EDV
       etc.) werden regelmäßig desinfiziert.
   o Gruppengröße: wird analog zu Schulen geregelt. Standard 15 Personen, wenn räumlich
       möglich, auch mehr
   o Pausen-/ WC-Nutzungsregelung: Raumkapazität beachten. Pausenzeiten unter
       verschiedenen Gruppen nach Möglichkeit versetzt gestalten
   o Fokus auf Methoden, die mit Abstand oder Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt
       werden können
   o Gemäß den Betriebsstandards der Jugendbildungsstätten Bayern betreuen
       Referent*innen exklusiv eine Gruppe
   o Die Referent*innen achten außerdem auf regelmäßiges Lüften aller Räume

4 Outdoor Aktivitäten
   o Defensiv unterwegs sein
   o Frequentierte Touren, Plätze meiden
   o Mund-Nasen-Bedeckung bei Fahrgemeinschaften zum Ausgangspunkt
   o Wenn Händewaschen nicht möglich ist, Hände regelmäßig desinfizieren
   o Bei Fahrradtouren erfordert das Hintereinanderfahren größere Abstände als bei anderen
       Aktivitäten (5 Meter bergauf, 20 Meter in der Ebene und bergab)
   o Notfallmanagement wie immer (zusätzlich Mund-Nasen-Bedeckung verwenden)
   o Möglichst eigene Sicherheitsausrüstung verwenden; falls Leihausrüstung benutzt wird,
       diese nicht untereinander tauschen

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