SCHUTZKONZEPT DER JUGENDBILDUNGSSTÄTTEN BAYERN HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN IM UMGANG MIT DEM CORONAVIRUS SARS-COV-2
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Schutzkonzept der Jugendbildungsstätten Bayern Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Angelehnt an Vorlagen des Hotel- und Gaststättenverband DeHoGa und des Deutschen Jugendherbergswerks ergänzt und angepasst durch die Jugendbildungsstätten Bayern Das Konzept bezieht sich bewusst auf den Gästeunterbringungs- und den Seminarbetrieb und verweist im Bereich Arbeitsschutz von Mitarbeitenden auf die hauseigenen Arbeitsschutzvorgaben, die sich mit diesen Empfehlungen kombinieren lassen. Dieses Schutzkonzept bezieht sich auf die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen. Stand: 12.5.2020 Stand 12.5.2020 Seite 1 von 10
Vorwort zum Schutzkonzept Als Jugendbildungsstätten in Bayern eint uns Auftrag und Leidenschaft für professionelle Jugend(bildungs)arbeit. Wir sehen uns in der Verantwortung • für professionelle Jugend(bildungs)arbeit • für sichere Beherbergung und Verpflegung unserer Gäste • für den Schutz unserer Mitarbeitenden • für die Sicherstellung eines wirtschaftlichen Betriebs • für die Bereitstellung von Räumen für Jugend(gruppen), für Seminare und Freizeitgestaltung • für die Durchführung von eigenen Seminaren und Beratungen und haben ein gemeinsames Schutzkonzept erarbeitet, um sichere Orte für außerschulische Jugendbildungsarbeit zu ermöglichen. Die Gesamtsituation des Coronavirus SARS-CoV-2 und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen erschweren es in unterschiedlichem Maße dieser Verantwortung nachzukommen. Ebenso sind die Rahmenbedingungen für unser Wirken sehr unterschiedlich. Aufgrund der Regionalisierung der behördlichen Vorgaben, der räumlichen Situation, der differierenden Standards im Sanitärbereich, der Hauptzielgruppe, der Bedingungen für Mitarbeitende und wirtschaftlicher Fragen werden die einzelnen Jugendbildungsstätten in Bayern zu unterschiedlichen Zeitpunkten öffnen. Bis eine Belegung wie gewohnt stattfinden kann, wird es dauern. In der Zwischenzeit sind wir nicht weg: • Wir arbeiten an alternativen und kreativen Konzepten zur Unterstützung der Kinder und Jugendarbeit in Bayern und unserer Region. • Wir unterstützen und beraten Akteur*innen der Jugendarbeit. • Wir prüfen laufend ob Veränderungen der staatlichen Vorgaben und Risikobewertungen einen Start oder eine Ausweitung unseres Betriebs möglichmachen. Denn unser Ziel ist es, wie immer und trotz der Pandemie des Coronavirus SARS-CoV-2, sichere Orte für Jugendliche zu bieten. Wir freuen uns, sobald es möglich und verantwortbar ist für Sie und Euch da zu sein! Das Team der Jugendbildungsstätten Bayern Stand 12.5.2020 Seite 2 von 10
Inhaltsverzeichnis Schutzkonzept 1 Bereich Beherbergung .................................................................................................................................. 4 1.1 Allgemein ..................................................................................................................................................... 4 1.2 Vor der Anreise ....................................................................................................................................... 5 1.3 Rezeption/Kasse/Check-in/Check-out ......................................................................................... 5 1.4 Zimmer/Housekeeping ........................................................................................................................6 1.5 Sanitäranlagen .........................................................................................................................................6 1.6 Gruppen- & Freizeiträume .................................................................................................................. 7 2 Verpflegung ......................................................................................................................................................8 2.1 Allgemeine Hinweise zur Verpflegung ............................................................................................8 2.2 Im Speisesaal ...........................................................................................................................................8 2.3 Sonstige Verpflegungsangebote .......................................................................................................9 3 Seminarbetrieb............................................................................................................................................... 10 4 Outdoor Aktivitäten ..................................................................................................................................... 10 Stand 12.5.2020 Seite 3 von 10
1 Bereich Beherbergung 1.1 Allgemein o Distanzregeln mit ausreichendem Abstand (1,5 m) zu anderen Personen sind einzuhalten o Berührungen und Körperkontakt (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu unterlassen o Die Niesetikette ist einzuhalten o Hände sind möglichst vom Gesicht fernzuhalten o Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife, min. 30 Sekunden o Anbringung von Desinfektionsmittelspendern an zentraler Stelle im Ein-/ Ausgangsbereich o Kann im Haus der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. o Freiluftaktivitäten präferieren o Wir empfehlen Angehörigen von Risikogruppen nicht anzureisen o Im Haus bleiben (automatische) Türen geöffnet wo möglich, um Kontaktflächen zu reduzieren o Gemäß den Betriebsstandards der Jugendbildungsstätten Bayern erhalten nur angemeldete Gäste, Mitarbeitende und angemeldete Dienstleister Zutritte zu unseren Gebäuden. o Verhaltenshinweise gut sichtbar anbringen o Häufiges Lüften o Nutzung von Personenaufzügen wenn möglich untersagen oder max. Personenzahl festlegen, Tasten gründlich desinfizieren o Einführung von Protokolllisten zum Lüften, Desinfizieren, Reinigen von unterschiedlichen Orten für die Selbstdisziplin, aber auch zur Kontrolle Stand 12.5.2020 Seite 4 von 10
1.2 Vor der Anreise o Hinweis, dass ausreichend Mund-Nasen-Bedeckungen (gemäß den Empfehlungen der jeweiligen Fachstellen) von den TN mitgenommen werden o KEINE Anreise bzw. sofortige Abreise, wenn Gäste Covid-19-relevante Symptome aufweisen oder in einem 14-tägigen Zeitraum vor der Anreise aufweisen Die Belegungsverträge/Anreiseinformationen werden entsprechend angepasst. o Keine Anreise aus Risikogebieten bzw. wenn behördliche örtliche Beschränkungen vorliegen o Hygiene-Fibel/Verhaltensregeln anlegen & mitsenden 1.3 Rezeption/Kasse/Check-in/Check-out o Physische Distanz der Mitarbeitenden untereinander (1,5 m), bei größeren Betrieben: Arbeiten in getrennten Schichtgruppen – Protokollierung dieser Schichten (Zur Nachverfolgung von Infektionsketten im Ernstfall) o Gemäß den Betriebsstandards der Jugendbildungsstätten in Bayern werden die Kontaktdaten der Gastgruppen datenschutzkonform gesammelt, damit diese im Infektionsfall verständigt werden können. Dies umfasst auch die Gruppenraum- und Übernachtungszimmer-Belegung. o Bodenmarkierungen für die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m durch Gäste und Personal, gegebenenfalls auch durch Kreise mit entsprechenden Radius o Feste und gestaffelte Ankunftszeiten von Gästen und Gruppen o Plexiglasscheibe an Rezeption/ Empfang / alternativ Plexiglas-Gesichtsschild o Tragen von Mund-Nasen-Schutz für Personal, regelmäßiger Wechsel der Masken o Sensibilisierung der Gäste für Einhaltung der für den Aufenthalt im öffentlichen Raum vorgegebenen Maßnahmen o Kontaktlose Schlüsselübergabe mit Desinfektion bei An- und Abreise o Bei Unterschriften und anderen Dingen zum Ausfüllen, werden jeweils neue Stifte bzw. eigener Stift der Gäste benutzt. o Verbale Hinweise auf Informationspflicht bei Unwohlsein, ebenso durch Aushänge o Keine Prospektständer, Infomaterial wird auf Nachfrage herausgegeben o Regelmäßige Desinfektion von Rezeptionsdesks, Arbeitsbereichen mit Kundenkontakt o Regelmäßiges Lüften aller Räume Stand 12.5.2020 Seite 5 von 10
1.4 Zimmer/Housekeeping o Die Zimmerbelegung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (Abstandsregeln) o Genutzte Zimmer werden erst wieder nach ausreichender Lüftungsdauer vergeben. Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert o Kontinuierliche Dokumentation der Reinigung der Räume o Weiterbelegung der Zimmer nach gründlicher Reinigung und Desinfektion o Nicht wasch- oder desinfizierbare Gegenstände aus Zimmern entfernen o Kritische Materialien (z. B. Tagesdecken, Wolldecken, etc.) aus den Zimmern entfernen o Keine offenen/unabgedeckten Obstkörbe/ Getränke anbieten o Wäsche: Prüfung auf besondere Chemikalien und Waschtemperatur, so dass Viren im Waschprozess abgetötet werden o Sofern vorhanden: Hinweis, vorrangig die Sanitäreinrichtungen ihres Zimmers zu nutzen o Reinigungslappen und -tücher nach Reinigung jedes Zimmers gründlich waschen/austauschen o Reinigung zum Schutz der Gäste und des Personals nur bei Abreise (gleichzeitig Umweltschutz) o Gäste werden darüber informiert (Hinweisschilder), dass sie täglich, sowie bei der Abreise alle verfügbaren Fenster öffnen (ggf. gekippt) 1.5 Sanitäranlagen o Begrenzung der zulässigen Personenzahl o Erhöhung der Reinigungsfrequenz, ebenso Protokollierung, festgelegte und kenntlich gemachte Reinigungszeiten o Regelmäßige Desinfektion (Protokollierung) o Anleitung zum Händewaschen an den Waschbecken aushängen (bei öffentlichen Anlagen, aber auch in den Zimmern), weitere unterstützende Elemente für (junge) Menschen, z.B. Liedtext für ein bekanntes Lied das 30 Sek. dauert oder aber eine Uhr mit Sekundenzeiger, so dass es einfach ist, die Zeit abzuschätzen o Möglichst hautschonende Seifen und Handtuchspender mit Einmalhandtüchern zur Verfügung stellen Stand 12.5.2020 Seite 6 von 10
1.6 Gruppen- & Freizeiträume o Gemeinschaftsräume können nur jeweils von EINER Gruppe genutzt werden, damit keine Durchmischung stattfindet o Von der Einrichtung wird die maximale Personenanzahl im Gemeinschaftsraum anhand der Raumgröße vorher kommuniziert und an der Gemeinschaftsraumtür angebracht o Sportgeräte werden nur individuell ausgegeben und genutzt und nach der kontaktlosen Übergabe an MA gereinigt und desinfiziert o Lehrküche und Gäste-Laptops können nicht genutzt werden. o GR Belegung mit der Maßgabe der Einhaltung des erforderlichen Abstands o Überzählige Stühle ausräumen. Mit Abstand bestuhlen o Bedienung der technischen Geräte nur von ein- und derselben Person o Bei Gruppenwechsel: Reinigung und Desinfektion des Raumes, inklusive der Ausstattungsgegenstände, sowie Türgriffe, Fensterbänke, Fenstergriffe usw. o Gemäß den Betriebsstandards der Jugendbildungsstätten Bayern werden Gruppenräume nur exklusiv an Gruppen vergeben (keine Mischung der Gruppen). o Keine Auslage der Zeitungen, Magazinen und Prospekten. Auf die Webseiten wird hingewiesen (W-LAN im Haus) Stand 12.5.2020 Seite 7 von 10
2 Verpflegung 2.1 Allgemeine Hinweise zur Verpflegung o MA–Gäste–Kontakt auf das Notwendigste reduzieren o Gäste haben nur Zugang zum Speisesaal NICHT in den Küchenbereich!!! Keine Mithilfe beim Spülen o.ä. o Räumlichkeiten werden unter Einhaltung des Mindestabstands betreten und verlassen, (automatische) Tür bleibt geöffnet o Im Speisesaal, bei Gäste-Kontakt tragen MA Mundschutz/Plexiglasgesichtsschild o Der Sicherheitsabstand zwischen zwei Personen muss min. 1,5 Meter betragen. Ggf. müssen Tische verkleinert werden o Arbeitsmaterialen werden wie üblich heiß abgewaschen, da Hitze Viren abtötet 2.2 Im Speisesaal o Gäste kommen NUR zu den Mahlzeiten in den Speisesaal, erst zu den Mahlzeiten und danach wird der Speisesaal wieder umgehend verlassen, möglichst einzeln (Abstandregeln beachten) o Keine Mischung der Gruppen, ggf. mehrere gestaffelte Essenszeiten o Vor Betreten des Speisesaals sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren o Gäste und Mitarbeitende tragen im Speisesaal ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz an der Speisenausgabe/ alternativ Plexiglasgesichtsschild o Keine offenen Besteckkisten: Besteck und Einwegservietten werden am Platz eingedeckt o Bei Buffetverpflegung: Buffet hinter Spuckschutz/ Ausgabe durch MA o Bei Tischservice: mit Ausgabe durch MA. Vorspeise/Salat/Dessert portioniert oder Ausgabe am Buffet o An der Speisen- und Getränkeausgabe gelten die üblichen Abstandsregelungen, Abstandsmarkierungen am Boden sind zu beachten o Plexiglasscheibe zum Schutz der MA und Gäste an Ausgabestelle/ alternativ Plexiglasgesichtsschild o Keine Salz- und Pfefferstreuer (oder Zuckerdosen) auf den Tischen. Einwegpackungen nutzen (Hinweis auf Umweltschutz: mäßige Nutzung und richtige Entsorgung!) o Nach Mahlzeit reinigt ein MA die Tische, Ausgabestellen und Türgriffe Stand 12.5.2020 Seite 8 von 10
o Bei gutem Wetter bleiben die Fenster mit Fliegengitter im Speisesaal auf Kippstellung bzw. offen, regelmäßige Durchlüftung wird so gewährleistet 2.3 Sonstige Verpflegungsangebote o Getränke, Kaffee- und Snackautomaten stehen an den zentralen Stellen der Versorgung und werden regelmäßig gereinigt o Kioskversorgung kontaktarm und gemäß den Hygieneregeln organisiert o Keine Brotzeitpausen mit offenen Lebensmitteln (z.B. Obst, Butterbreze) möglich. Alternativen im Speisesaal anbieten (s.o.) o Grillen wird nicht angeboten o Lunchpakete können von MA vorbereitet und ausgegeben werden. Stand 12.5.2020 Seite 9 von 10
3 Seminarbetrieb o Vorher Hände waschen, evtl. Mund-Nasen-Bedeckung tragen o Ein eigener Stift wird mitgebracht oder zur Verfügung gestellt Andere gemeinsam genutzte Materialien neben Stiften (z.B. Nachschlagewerke, EDV etc.) werden regelmäßig desinfiziert. o Gruppengröße: wird analog zu Schulen geregelt. Standard 15 Personen, wenn räumlich möglich, auch mehr o Pausen-/ WC-Nutzungsregelung: Raumkapazität beachten. Pausenzeiten unter verschiedenen Gruppen nach Möglichkeit versetzt gestalten o Fokus auf Methoden, die mit Abstand oder Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden können o Gemäß den Betriebsstandards der Jugendbildungsstätten Bayern betreuen Referent*innen exklusiv eine Gruppe o Die Referent*innen achten außerdem auf regelmäßiges Lüften aller Räume 4 Outdoor Aktivitäten o Defensiv unterwegs sein o Frequentierte Touren, Plätze meiden o Mund-Nasen-Bedeckung bei Fahrgemeinschaften zum Ausgangspunkt o Wenn Händewaschen nicht möglich ist, Hände regelmäßig desinfizieren o Bei Fahrradtouren erfordert das Hintereinanderfahren größere Abstände als bei anderen Aktivitäten (5 Meter bergauf, 20 Meter in der Ebene und bergab) o Notfallmanagement wie immer (zusätzlich Mund-Nasen-Bedeckung verwenden) o Möglichst eigene Sicherheitsausrüstung verwenden; falls Leihausrüstung benutzt wird, diese nicht untereinander tauschen Stand 12.5.2020 Seite 10 von 10
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