Leistungsspektrum NRV 2019 Plus - für Firmen und Selbstständige - Mannheimer Versicherung AG

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Leistungsspektrum NRV 2019 Plus - für Firmen und Selbstständige - Mannheimer Versicherung AG
Leistungsspektrum
                                          NRV 2019 Plus
                                          für Firmen und Selbstständige
P 17-F NRV 2019 Plus Stand 10/2018 – 3.

                                                                          Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
                                                                          Augustaanlage 25 | 68165 Mannheim
                                                                          Telefon 0621/4204-888 | Telefax 0621/4204-180
                                                                          info@ nrv-rechtsschutz.de | www.nrv-rechtsschutz.de
Leistungsspektrum NRV 2019 Plus - für Firmen und Selbstständige - Mannheimer Versicherung AG
Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2019 Plus folgende Kosten:

»» Anwalts- und Gerichtskosten                                           »» K
                                                                             osten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständi-
                                                                            gen (Kostenübernahme bis 155.000 €) bei Kauf, Reparatur von
»» Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
                                                                            Kraftfahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen
»» K
    osten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme           Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
   bis 155.000 €)
                                                                         »» Reisekosten
»» M
    ediationskosten: Bis zu 2.000 € je Mediation, für alle in einem        bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.
   Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch insgesamt nicht
   mehr als 4.000 €.

Die Vorteile der NRV
»» JURCALL                                                              »» Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
    Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechts­               Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittel-
    anwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.              meerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar
                                                                            weltweiter Versicherungsschutz.
»» JURCASH
    Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in al-     »» Kautionsstellung bei Strafverfahren
    len Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten.             Wir zahlen bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen für eine Kau-
                                                                            tion, um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaß-
»» Mediation                                                               nahmen zu verschonen.
    ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konflikt­
    lösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unpartei­ischen Drit-     »» Folgeereignistheorie
    ten, der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers      Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versiche-
    einnimmt.                                                               rungsfalles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus
    – Professionell:
       	              Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer        folgt. Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich re-
       Mediator kümmert sich um die Konfliktlösung.                         duziert.
    – Individuell:
       	           Sie können selbst aktiv an einer Lösung mit­
       arbeiten.                                                         »» Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
   Der Vorteil:                                                            Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-
    Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Kon-          Rechtsschutz auch in der Freizeit, z. B. als Fußgänger im Stra-
    fliktlösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine             ßenverkehr.
    Selbstbeteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war
    und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt be-        »» Einjahresregel
    nötigen. Voraussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV ver­            Diese Regel hilft Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch
    sichert und haben in dieser Zeit keinen Versicherungsfall der           mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen. Liegt die erste Ur-
    NRV gemeldet. Nach weiteren drei Jahren ohne Versicherungs-             sache vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein Ver-
    fall können Sie von diesem Vorteil als NRV-Kunde erneut profi-          sicherungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache aber
    tieren.                                                                 länger als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversiche-
                                                                            rung, bleibt diese unberücksichtigt.
»» L
    eistungs-Update-Garantie
   Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen         »» Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
   automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif             Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert,
   2010).                                                                   solange sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebensgemein-
                                                                            schaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit
»» Unbegrenzte Deckungssumme                                                ausüben.
   Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbe-          »» Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
   grenzter Höhe übernommen.                                                Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Be-
                                                                            reich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer
»» Wartezeit nur 2 Monate                                                   Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte be-
   Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit          rufliche Tätigkeit ausüben.
   ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn
   des Versicherungsschutzes.                                            »» Sichere Kapitalanlagen mitversichert
                                                                            Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert:
»» Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel                                 – Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
   Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versi-           – Spareinlagen
                                                                               	            im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­
   cherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher            gesetz (KWG),
   nicht versicherten Leistungsarten.                                       – Kapitalanlagen
                                                                               	              im Rahmen steuerlich geförderter oder
                                                                              ­betrieblicher Altersvorsorgeprodukte,
»» Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden                        – Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
   Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich         – private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
   im Ausland ereignen.                                                       fondsgebunden sind.

                                                                         »» R
                                                                             isikobehaftete Kapitalanlagen mitversichert (im XXL-Baustein)
                                                                            Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sons-
                                                                            tigen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 €.
Die Rechtsschutzpakete

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Privater Bereich für weitere
                                                                                                                                                                       Grundstücks-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                  Vertrags- und Sachenrecht

                                                                                                                                                                                                                              Verwaltungs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Verwaltungs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Beratungs-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Inhaber/Geschäftsführer
und was sie enthalten

                                                                                 Ordnungswidrigkeiten-­

                                                                                                                                                                                                                                                                                Standes-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                                                                                         Arbeits-Rechtsschutz
                                                                                                          Steuer-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Daten-Rechtsschutz
                                                                                                                                Opfer-Rechtsschutz
                                                            Straf-Rechtsschutz

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Straf-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                                                              in Verkehrssachen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Rechtsschutz für
                                                                                                                                                                                                  Rechtsschutz im
                         Leistungsarten

                                                                                                                                                                                                                                                                                Disziplinar- und
                                           Schadenersatz-

                                                                                                                                                                       Wohnungs- und
                                                                                                                                                     Sozialgerichts-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Hilfsgeschäfte
§

                                                                                                          vor Gerichten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       vor Gerichten
                                           Rechtsschutz

                                                                                 Rechtsschutz

                                                                                                                                                     Rechtsschutz
    Grundangebot
§   Ergänzungsangebot

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Spezial-
    Rechtsschutzpakete

Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB)               §              §                        §                       §                  §                      §                    §                          §                           §
Fahrer-Rechtsschutz
(§ 22 ARB)                                     §              §                        §                       §                  §                      §                    §                                                      §
Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
(§ 23 ARB)                                     §              §                        §                       §                  §                      §                    §                          §                                                 §                          §                       §                     §
Berufs-Rechtsschutz, Firmen-Rechts-
schutz (§ 24 ARB)                              §              §                        §                       §                  §                      §                    §                                                                            §                          §                                                                      §                       §²                  §
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
schutz (§ 28 ARB) – Spezial-Rechtsschutz       §              §                        §                       §                  §                      §                    §                          §         1
                                                                                                                                                                                                                                     §                     §                         §                        §        1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    §                        §                       §²                  §                      §¹
¹ im privaten Bereich ² im beruflichen Bereich

Die Spezialangebote mit besonderem Leistungsumfang
  Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
»	                                                                                                                                                              Rechtsschutz für Vereine
                                                                                                                                                               »	
  JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                              Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
                                                                                                                                                               »	
  Spezial-Rechtsschutz für Ärzte
»	                                                                                                                                                            »	Zielgruppenprodukte mit Firmenvertrags-Rechtsschutz

Die Leistungsarten
  Schadenersatz-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                              Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
                                                                                                                                                               »	
	für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund er-                                                                                                	z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Archi-
  littener P
           ­ ersonen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Ver-                                                                                                 tekten, Apo­thekern oder Ärzten.
  schulden anderer, z. B. entgangener Gewinn, Krankenhaus- und
                                                                                                                                                               »	Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
  Arztkosten oder Schmerzensgeldansprüche.
                                                                                                                                                                   in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
  Straf-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                            	wenn im privaten Bereich z. B. ein Abiturzeugnis vor dem Verwal-
	für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper-                                                                                                  tungsgericht angefochten wird.
  verletzung, z. B. weil ein Passant durch lose Teile eines Baugerüs-
                                                                                                                                                                 Beratungs-Rechtsschutz
                                                                                                                                                               »	
  tes verletzt wurde.
                                                                                                                                                               	bei Eintritt einer neuen Lebenssituation und damit verbundenen
  Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
»	                                                                                                                                                              Änderungen der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer
	z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen er-                                                                                                Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht,
  heblicher Lärmbelästigungen durch den Betrieb.                                                                                                                 wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung
                                                                                                                                                                 notwendig ist.
  Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
»	
	z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzah-                                                                                               »» B
                                                                                                                                                                   eratungs-Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen*
  lungsbescheid des Finanzamtes.                                                                                                                                  im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung (bis 250 €
                                                                                                                                                                  je Versicherungsfall, jedoch höchstens 500 €/Jahr)
  Opfer-Rechtsschutz
»	
	wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte,                                                                                               Daten-Rechtsschutz*
                                                                                                                                                               »	
  als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft                                                                                           	z. B. für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Straftat oder
  als Nebenkläger oder wegen Ansprüchen nach dem Opferentschä-                                                                                                   Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
  digungsgesetz bzw. Täter-Opfer-­Ausgleich oder wenn als Verletz-
                                                                                                                                                                 Spezial-Straf-Rechtsschutz gem. Sonderbedingungen
                                                                                                                                                               »	
  ter oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird.
                                                                                                                                                               	für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Steuerhinterzie-
  Sozialgerichts-Rechtsschutz*
»	                                                                                                                                                              hung, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Betrug. Auch beim
	z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche                                                                                            Vorwurf eines Verbrechens. Keine Kostenrückerstattung bei
  Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung nicht leistet.                                                                                                       rechtskräftigem Strafbefehl.
  Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
»	                                                                                                                                                              Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte*
                                                                                                                                                               »	
	z. B. um eine grundlos drastisch erhöhte Nebenkostenabrechnung
                                                                                                                                                               	für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträ-
  für das G
          ­ ewerbeobjekt anzufechten.
                                                                                                                                                                 gen außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. wegen Büro- oder Lager­
»	Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*                                                                                                                    einrichtung.
	für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträ-                                                                                                	Auch im Zusammenhang mit berufsspezifischen Einrichtungen
   gen des ­täglichen Lebens im privaten Bereich, z. B. Kauf- oder                                                                                               und eingekauften Dienstleistungen.
  ­Reparaturverträgen.
                                                                                                                                                                 Privater Bereich für weitere Inhaber/Geschäftsführer**
                                                                                                                                                               »	
  Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
»	                                                                                                                                                            	beinhaltet die genannten Leistungsarten im privaten Bereich.
	z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangung, Ent-
  zug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins.
                                                                                                                                                               *	2 Monate Wartezeit gem. § 4 (1) NRV 2019 Plus.
  Arbeits-Rechtsschutz*
»	                                                                                                                                                            	Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetre-
	z. B. um eine Klage in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach                                                                                                       ten ist und vom ausländischen Rechtsanwalt reguliert wird.
  außerordent­licher Kündigung eines Mitarbeiters wegen unent-                                                                                                 **	2 Monate Wartezeit gem. § 4 (1) NRV 2019 Plus für einzelne Leistungsarten wie beschrieben.
  schuldigten Fehlens abzuwehren.                                                                                                                              	Eine vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetre-
                                                                                                                                                                       ten ist und die versicherte Person von einem ausländischen Anwalt vertreten wird.
JURCALL                                                                   JURCASH
Die Anwaltshotline der NRV                                                Der Inkassoservice der NRV

Mit der JURCALL­Card haben NRV­Kunden den Anwalt immer dabei              Als Gewerbetreibender werden Sie JURCASH schätzen.
                                                                          Mit diesem beitragsfreien Inkassoservice unterstützen wir unsere
                                                                          Gewerbekunden professionell bei ihrem Forderungsmanagement.
                                                                          Neu ab 01.10.2018: Auch bei Abschluss eines Flottentarifes (siehe
                                                                          Seite 16) können Sie JURCASH nutzen.

                                                                          Die JURCASH-Vorteile auf einen Blick:

                                                                          Im Inkassoverfahren
JURCALL-Leistung:                                                         » Ohne Mitglieds­ und Jahresbeitrag, Einmalgebühr oder
                                                                            Erfolgsprovision
» JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene
  und unabhängige Anwälte per Telefon oder E­Mail.                        » Keine Kosten für Mahn­ und Vollstreckungsbescheid, auch keine
                                                                            Barauslagen
» Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0621 490 977 20.      Voraussetzung: Positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner ist
                                                                             bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung des
» Juristische Beratung über alle Rechtsgebiete, auch in nicht versi­         Schuldners, und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängelrügen vor.
  cherten Bereichen.
                                                                          » Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter
                                                                            Vertragspartner der SCHUFA­Holding AG
» JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.
                                                                          » Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA­Flyer
JURCALL-Kosten:                                                           » Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung
                                                                            an die SCHUFA
» Keine Monatsgebühr und keine sonstigen Zusatzkosten.
                                                                          » Telefoninkasso mit Einwands­ und Widerspruchsbearbeitung
» Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon oder E­Mail
                                                                          » Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis
  übernimmt die NRV.
                                                                            zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
» JURCALL hat keinen Einfluss auf den Rechtsschutzvertrag.                » Wöchentliche Auszahlung der eingezogenen Gelder

                                                                          Online-Inkasso – schnell und benutzerfreundlich
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» Denn eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet ca. 190 € zzgl.
                                                                            Kunden­Log­in
  MwSt.
                                                                          » Forderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und
                                                                            erledigten Forderungen mit Suchfunktion
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                                                                          » Bonitätsauskünfte oder Adressermittlung mit Archivfunktion
   Das ist zum Beispiel wichtig, wenn
                                                                          Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte
   » es darum geht, was alles in einen Arbeitsvertrag muss                Forderungsausfälle vermeiden durch Bonitäts­ und Wirtschaftsaus­
   » es um die Kündigung von Mitarbeitern geht                            künfte oder Adressermittlungen
   » es um die Verlängerung von Zeitarbeitsverträgen geht
   » es um die Reduzierung der Haftung geht                               » Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen Zugang
                                                                            zum Online­Portal unseres Inkassopartners
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                                                                            Datenabfrage führender Wirtschaftsauskunfteien
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                                                                          » Keine Kontingentverpflichtung
» Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid abfo­
  tografieren und per Mail an blitzer@jurcall.de
                                                                           NEU! JURCASH-APP
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                                                                                                           Download bereit.

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