EINZELFRAGEN ZUR BILANZIERUNG LATENTER STEUERN NACH DEN VORSCHRIFTEN DES HGB I.D.F. DES BILMOG - WP/STB PROFESSOR DR. KLAUS-PETER NAUMANN
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WP/StB Professor Dr. Klaus-Peter Naumann Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern nach den Vorschriften des HGB i.d.F. des BilMoG
Gliederung Grundkonzeption der latenten Steuern nach BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegenüber bisherigem Recht Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Ausgewählte Bereiche Verlustvorträge Ausschüttungs-/Abführungssperre Anhangangaben Personengesellschaften Organschaften Konzernabschluss 2
Normadressaten von § 274 HGB Rechtsform sonstige Kaufleute KapG/KapCoG klein: §§ 274, 274a Nr. 5 mittelgroß / groß Pflicht zur An- Wahlrecht wendung von... Nicht-Anwendung freiwillige § 274 von § 274 Anwendung von... 3
Grundkonzeption (1) HGB a.F. HGB n.F. Anwendungshinweise SABI 3/1988 DRS 18 / IDW ERS HFA 7 n.F. Ansatzkomponenten Timing-Konzept Temporary-Konzept (GuV-orientiert) (bilanzorientiert) Zielsetzung Abbildung des „richtigen“ Gewährleistung eines „richtigen“ Steueraufwands Reinvermögensausweises Berücksichtigungspflichtige Timing Differences Temporary Differences (er- Differenzen (Entstehung und automa- folgswirksam und -neutral tische Umkehrung GuV- entstandene sowie quasi- wirksam) permanente Differenzen, deren Realisierung unternehmerischer Disposition bedarf) Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Vermögensgegenstände HB < StB HB > StB Verbindlichkeiten/ HB > StB HB < StB Rückstellungen 4
Beispiele: Ansatz latenter Steuern (1) (1) Aktivum in Steuerbilanz < Handelsbilanz 80 100 z.B. wegen steuerlicher Mehrabschreibung ohne umgekehrte Maßgeblichkeit (neu, früher i.d.R. nicht möglich) Bei Realisierung zum handelsrechtlichen Buchwert resultiert daraus ein steuerpflichtiger Ertrag von 20 latente Steuerbelastung Ansatz passiver latenter Steuern 5
Beispiele: Ansatz latenter Steuern (2) (2) Rückstellung in Steuerbilanz < Handelsbilanz 60 100 z.B. wegen § 6a EStG vs. § 253 II HGB oder steuerlicher Nichtanerkennung bestimmter Rückstellungen Bei Erfüllung der Verpflichtung zum handelsrechtlichen Buchwert resultiert daraus ein steuerlich abzugsfähiger Aufwand von 40 latente Steuerentlastung Ansatz aktiver latenter Steuern 6
Beispiele: Ansatz latenter Steuern (3) (3) Aktivum Steuerbilanz > Handelsbilanz analog zu (2) z.B. in Umwandlungsfällen bei handelsrechtlich gewählter Buchwertverknüpfung und steuerlicher Aufstockung (§ 24 UmwG) (4) Passivum Steuerbilanz > Handelsbilanz analog zu (1) z.B. § 6b-Rücklage wegen BilMoG ohne umgekehrte Maßgeblichkeit Umwandlungsfälle durch BilMoG mehr Anwendungsfälle für latente Steuern 7
Grundkonzeption (2) Differenzen müssen in den Folgejahren durch Nutzung oder Abgang der betreffenden Vermö- gensgegenstände oder Schulden voraussichtlich ganz oder teilweise abgebaut werden Temporäre Differenzen Differenzen zwischen Buchwert und Steuerwert eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld, die sich in zukünftigen Geschäftsjahren abbauen und damit zu steuerlichen Be- oder Entlastungen führen 8
Grundkonzeption (3) Quasi-permanente Differenzen Differenzen, deren Realisierung von unterneh- merischer Disposition abhängig ist (z.B. Bewer- tungsunterschiede bei Grund und Boden) Permanente Differenzen Differenzen, die sich in kommenden Geschäfts- jahren nicht abbauen (z.B. steuerlich nicht ab- zugsfähige Betriebsausgaben und steuerfreie Erträge) 9
Grundkonzeption (4) Abbau der Differenzen muss zu einer Steuerbe- oder -entlastung führen Aktivüberhang latenter Steuern (abzugsfähige Differenzen plus Verlustvortrag übersteigen zu versteuernde Differenzen) ist nur anzusetzen, soweit mit einer künftigen Nutzung der Steuervorteile zu rechnen ist Beurteilung anhand von Wahrscheinlichkeitsüber- legungen bzw. Ertragsaussichten des Unterneh- mens 10
Grundkonzeption (5) Passivüberhang latenter Steuern (zu versteuernde Differenzen übersteigen abzugsfähige temporäre Differenzen plus Verlustvortrag) ist grundsätzlich stets anzusetzen, es sei denn Besonderheiten des Einzelfalls widerlegen die Vermutung einer künftigen Steuerbelastung 11
Grundkonzeption (6) Berücksichtigung von ● Ergänzungsbilanzen bei PersG ● außerbilanziellen Hinzurechnungen/Kürzungen (z.B. Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG) Keine Einbeziehung von Sonderbilanzen, da Gesell- schaftersphäre betroffen Bildung der latenten Steuern grundsätzlich erfolgs- wirksam Keine Ausnahme beim erstmaligen Ansatz von Ver- mögensgegenständen und Schulden (anders nach IAS 12.15 und .24: initial recognition exemption) 12
Bewertung HGB a.F. HGB n.F. Steuersatz bei Entstehen der (erwartete) unt.-individuelle Differenz Steuersätze bei Realisierung Bewertung (Abgrenzungsmethode) (Verbindlichkeitsmethode) Keine Abzinsung Keine Abzinsung (Sonderposten eigener Art) Einbeziehung nur der für das Unternehmen rele- vanten Steuern (z.B. bei Personenhandelsgesell- schaften nur GewSt) Aktive LS sind jährlich auf Werthaltigkeit zu über- prüfen 13
Darstellung im Jahres- abschluss (1) HGB a.F. HGB n.F. Gesamtdifferenzenbetrachtung Saldierung Nettoausweis Wahlrecht: Netto- oder Bruttoausweis (Ausweiswahlrecht) Passive LS: Pflicht Ansatz Aktive LS: Aktive LS < Passive LS: Pflicht Aktive LS > Passive LS: Pflicht bis zur Höhe der passiven LS; Wahlrecht für Aktivüberhang Nur Aktive LS: Wahlrecht Aktivierung von LS unterliegt dem Stetigkeitsgebot (§ 246 III) Keine sachverhaltsbezogene oder teilweise Aktivierung Aktivierungswahlrecht unabhängig vom Ausweis- wahlrecht 14
Darstellung im Jahres- abschluss (2) HGB a.F. HGB n.F. Bilanz: Bilanz: Ausweis aktive LS als eigener Posten aktive und passive LS als passive LS mit gesondertem eigener Posten Ausweis unter den Rück- stellungen GuV: gesonderter Ausweis GuV: innerhalb „Steuern vom keine Regelung Einkommen und Ertrag“ Ausschüttungssperre, soweit die aktiven LS die passiven LS Auswirkungen auf übersteigen (§ 274 II 3 bzw. § 268 VIII 2) Ausschüttungen Angabe der aktiven latenten Steuern, aufgrund derer eine Ausschüttungssperre besteht im Anhang (§ 285 Nr. 28) 15
Darstellung im Jahres- abschluss (3) Fall 1 aktive Latenzen 60 passive Latenzen 100 steuerliche Verlustvorträge 0 Gesamtdifferenz 40 x angenommener Steuersatz 50 % Alternative 1 passive latente Steuern 20 Alternative 2 aktive latente Steuern 30 16 passive latente Steuern 50
Darstellung im Jahres- abschluss (4) Fall 2 aktive Latenzen 120 passive Latenzen 100 steuerliche Verlustvorträge 0 Gesamtdifferenz 20 x angenommener Steuersatz 50 % Alternative 1 Alternative 3 weder passive noch aktive aktive latente Steuern 60 latente Steuern passive latente Steuern 50 Alternative 2 Alternative 4 aktive latente Steuern 10 aktive latente Steuern 50 passive latente Steuern 50 17
Besonderheiten bei kleinen KapG und NichtkapG/-kapCoG Kein Ansatz aktiver latenter Steuern Passivierungspflicht im Einzelfall nach § 249 I 1 HGB zu prüfen; dann gilt aktive Latenzen und steuerliche Verlustvorträge fließen in Rückstellungsbewertung ein keine Berücksichtigung quasi-permanenter Diffe- renzen (lt. Begründung zum RegE kein Schuld- charakter) Steuersatz bei voraussichtlicher Realisierung (§ 253 I 2 HGB: Erfüllungsbetrag) Abzinsung nach § 253 II HGB darf unterbleiben 18
Gliederung Grundkonzeption der latenten Steuern nach BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen- über bisherigem Recht Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Ausgewählte Bereiche Verlustvorträge Ausschüttungs-/Abführungssperre Anhangangaben Personengesellschaften Organschaften Konzernabschluss 19
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz (1) Abweichungen zwingend fakultativ Zunahme wegen Wegfall der Abweichung nur bei umgekehrten Maßgeblichkeit entsprechender Bilanzierung (§ 5 I 2 EStG a.F.) i.d.R. Ansatz ggf. Ansatz latenter Steuern latenter Steuern 20
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz (2) Zwingende Abweichungen (Beispiele) Drohverlustrückstellungen Folgebewertung eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts Bewertung von Deckungsvermögen (wenn beizulegender Zeitwert > AK) Sonderposten mit Rücklageanteil Diskontierung von Rückstellungen 21
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz (3) Fakultative Abweichungen (Beispiele) selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen- stände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Disagio handelsrechtliche Abschreibung von Finanz- anlagevermögen bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung handelsrechtliche FiFo-Bewertung des Vorratsver- mögens 22
Gliederung Grundkonzeption der latenten Steuern nach BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen- über bisherigem Recht Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Ausgewählte Bereiche Verlustvorträge Ausschüttungs-/Abführungssperre Anhangangaben Personengesellschaften Organschaften Konzernabschluss 23
Verlustvortrag (1) Annahme: KSt-Verlustvortrag = GewSt-Verlustvortrag = 25.000 laufender Gewinn in Zukunft: 800 p.a. (Fünf-Jahres-Planung liegt vor) l. Schritt: Verrechnung gleichartiger Differenzen Passive Latenz 19.900 Verlustvortrag -19.900 0 Nicht verrechneter Verlustvortrag: 5.100 II. Schritt Nutzung Verlustvortrag: 800 x 5 Jahre = 4.000 Möglichkeit der Aktivierung latenter Steuern in Höhe von (KSt- + GewSt-Satz) x 4.000 24
Verlustvortrag (2) Regelungen Einbeziehungspflicht (§ 274 I 4 HGB) Begrenzung: Bei der Berechnung aktiver LS, soweit Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet Keine zeitliche Begrenzung bis zur Höhe der passiven latenten Steuern, wenn VV aufrechnungs- fähig und unbeschränkt vortragsfähig (DRS 18.21) Analoge Anwendung auf Zinsvorträge (DRS 18.20) 25
Verlustvortrag (3) Fragestellungen Planungshorizont: Keine Planung! Prüfungshemmnis wegen Gesetzesverstoß? Unterschiedliche Verlustvorträge: KSt/GewSt/Zinsschranke/§ 15a EStG Mindestbesteuerung nach § 10d II EStG über EUR 1,0 Mio. Im Falle eines bevorstehenden Gesellschafter- wechsels evtl. Verlust bei der steuerlichen Ver- rechenbarkeit berücksichtigen (§ 8c KStG, § 10a S. 10 GewStG) 26
Gliederung Grundkonzeption der latenten Steuern nach BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen- über bisherigem Recht Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Ausgewählte Bereiche Verlustvorträge Ausschüttungs-/Abführungssperre Anhangangaben Personengesellschaften Organschaften Konzernabschluss 27
Ausschüttungs-/ Abführungssperre (1) Ausschüttungssperre gemäß § 268 VIII HGB Bezieht sich auf Bilanzwerte Bei Ermittlung gemäß § 268 VIII 2 HGB sind Be- träge, die bereits nach Satz 1 und 3 berücksich- tigt wurden, zu korrigieren Abführungssperre gemäß § 301 S. 1 AktG 28
Ausschüttungs-/ Abführungssperre (2) Anhangangabe nach § 285 Nr. 28 HGB aufge- gliedert in Beträge aus Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des AV Aktivierung latenter Steuern Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert (Deckungsvermögen) 29
Ausschüttungs-/ Abführungssperre (3) Aktiva Passiva selbst geschaffene immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens passive latente Steuern Überhang des beizulegenden Zeitwerts von Deckungsvermögen über die AHK passive latente Steuern aktive latente Steuern sonstige passive latente Steuern ausschüttungsgesperrter Betrag 30
Ausschüttungs-/ Abführungssperre (4) 1. Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen 1.000 EUR Vermögensgegenstände (§ 248 II HGB) 2. Zeitwert der nach § 246 II 2 HGB zu verrechnenden 1.200 EUR Vermögensgegenstände abzüglich Anschaffungskosten derselben -1.000 EUR Vermögensgegenstände (gesperrt, sofern Wert positiv) 200 EUR 200 EUR 3. abzüglich passive latente Steuern auf 1. und 2. -378 EUR (31,5 % von 1.200) 4. Aktive latente Steuern nach § 274 HGB 1.000 EUR abzüglich passive latente Steuern nach § 274 HGB -1.055 EUR (inkl. latenter Steuern aus 3.) zuzüglich passiver latenter Steuern, die bereits nach 3. 378 EUR berücksichtigt wurden (gesperrt, sofern Wert positiv) 323 EUR 323 EUR Ausschüttungsgesperrter Betrag 1.145 EUR (Fortsetzung nächste Folie) 31
Ausschüttungs-/ Abführungssperre (5) (Fortsetzung von vorheriger Folie) Ausschüttungsgesperrter Betrag 1.145 TEUR 5. Frei verfügbare Rücklagen 2.000 TEUR 6. zuzüglich Gewinnvortrag/ abzüglich Verlustvortrag 200 TEUR 7. abzüglich ausschüttungsgesperrter Betrag -1.145 TEUR Ausschüttungsfähiger Betrag nach § 268 VIII HGB 1.055 TEUR 32
Gliederung Grundkonzeption der latenten Steuern nach BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen- über bisherigem Recht Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Ausgewählte Bereiche Verlustvorträge Ausschüttungs-/Abführungssperre Anhangangaben Personengesellschaften Organschaften Konzernabschluss 33
Anhangangaben (1) HGB a.F. HGB n.F. Erläuterung eines aktivischen Differenzen und/oder steuer- Gegenstand der Abgrenzungspostens liche Verlustvorträge, auf Angabepflicht (§ 274 II 2) denen die LS beruhen Angewandte Steuersätze (§ 285 Nr. 29) Angabe auch dann, wenn kein Ausweis erfolgt Befreiung für kleine und mittelgroße KapG/KapCoG Nach Auffassung des HFA reichen qualitative Angaben aus DRS 18.67 verlangt für Konzernanhang Überleitungs- rechnung vom erwarteten Steueraufwand zum ausge- wiesenen Steueraufwand 34
Anhangangaben (2) Minimalanforderungen? Steuerliche Verlustvorträge 941 TEUR Abziehbare temporäre Differenzen 649 TEUR 1.590 TEUR Zu versteuernde temporäre Differenzen 1.320 TEUR Nicht angesetzter Betrag 270 TEUR Angewendeter Steuersatz: 31,5 % 35
Anhangangaben (3) Deskriptive Darstellung? Zum Abschlussstichtag verfügt die Gesellschaft über einen nicht genutzten körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 25.436 und über einen nicht genutzten gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von TEUR 18.782 zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen. Auf Basis einer Fünf-Jahres-Planung wird mit einer Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von jeweils TEUR 16.576 gerechnet. Bezüglich der nutzungsfähigen Verluste wurde ein latenter Steueranspruch von TEUR 4.807 erfasst. Hinsichtlich der verblei- benden Verlustvorträge wurde kein latenter Steueranspruch berücksichtigt. Die latenten Steuern wurden auf Basis des durchschnittlichen Gewerbe- steuersatzes in Höhe von 12 % sowie des Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,825 % ermittelt. 36
Gliederung Grundkonzeption der latenten Steuern nach BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen- über bisherigem Recht Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Ausgewählte Bereiche Verlustvorträge Ausschüttungs-/Abführungssperre Anhangangaben Personengesellschaften Organschaften Konzernabschluss 37
Personengesellschaften (1) Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft Handelsbilanz Steuerbilanz Ergänzungsbilanz Sonderbilanz (+) (+) (-) (+): = Ansatz latenter Steuern (-): = kein Ansatz latenter Steuern 38
Personengesellschaften (2) Sonderbilanzen (1) Grds. keine Berücksichtigung bei Ermittlung der latenten Steuern (DRS 18.39) Begründung § 274 HGB: Bestehen Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, […] 39
Personengesellschaften (3) Sonderbilanzen (1) Begründung (Fortsetzung) ABER Sonderbetriebsvermögen wird nicht in der Handelsbilanz bilanziert, da Zurechnung zum Eigentum des Gesellschafters und weder Zugang, Abgang noch Verbrauch Geschäftsvorfälle der HB sind. keine Verfügungsmacht des Unternehmens über Vermögensgegenstand 40
Personengesellschaften (4) Sonderbilanzen (2) Beispiel MU GmbH ist zu 100 % an der TU KG als Kommanditist beteiligt und ver- mietet der TU KG ein Gebäude. Das Gebäude wird in der Handelsbilanz mit EUR 100.000,00 und in der Steuerbilanz mit EUR 75.000,00 bilanziert. Ermittlung latenter Steuern Das Gebäude stellt Sonderbetriebsvermögen bei der TU KG dar. TU KG: Bei der Ermittlung der latenten Steuern bleibt das Gebäude unbe- rücksichtigt. MU GmbH: In Höhe der Unterschiede zwischen Handels- und Steuer- bilanz: EUR 25.000,00 sind passive latente Steuern zu bilden. Achtung: nur Steuerlatenzen für Steuern des Bilanzierenden: hier nur KSt Bewertung: EUR 25.000,00 x 15,875 % (KSt inkl. Soli) = EUR 3.968,75 41
Personengesellschaften (5) Ergänzungsbilanzen Berücksichtigung bei Ermittlung der latenten Steuern (DRS 18.39), da es sich um steuerliche Korrekturen zu den Handelsbilanzwerten handelt. Anlässe: entgeltlicher Erwerb eines Gesellschaftsanteils über oder unter dem Buchwert Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder eines Mitunternehmer- anteils in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG) Inanspruchnahme einer personenbezogenen Steuervergünstigung (z.B. § 6b EStG), deren Voraussetzungen nicht von allen Gesell- schaftern erfüllt werden Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen Gesellschaf- ter und Personengesellschaft unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (§ 6 Abs. 5 Satz 3 und 4 EStG) 42
Personengesellschaften (6) Beispiel E und F sind je zur Hälfte an der EF OHG beteiligt. X erwirbt den Geschäftsanteil des F für EUR 100.000,00. Das Kapitalkonto des F in der Steuerbilanz beträgt EUR 50.000,00. Im Gebäude und in den Vorräten sind anteilige stille Reserven in Höhe von EUR 21.000,00 und EUR 14.000,00 enthalten. Ergänzungsbilanz X: EUR EUR Gebäude 21.000,00 Mehrkapital 50.000,00 Vorräte 14.000,00 GoF 15.000,00 43
Personengesellschaften (7) Ermittlung der latenten Steuern (Gewerbesteuersatz 15 %) Ansatzdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz: Gebäude EUR 21.000,00 x 15 % = EUR 3.150,00 Vorräte EUR 14.000,00 x 15 % = EUR 2.100,00 GoF EUR 15.000,00 x 15 % = EUR 2.250,00 aktive latente Steuern EUR 7.500,00 44
Gliederung Grundkonzeption der latenten Steuern nach BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen- über bisherigem Recht Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Ausgewählte Bereiche Verlustvorträge Ausschüttungs-/Abführungssperre Anhangangaben Personengesellschaften Organschaften Konzernabschluss 45
Organschaft (1) Organträger EAV Organgesellschaft HB StB = (1) rechtliche Betrachtungsweise OT (2) wirtschaftliche Betrachtungsweise OG (3) „akademische“ Betrachtungsweise weder OT noch OG 46
Organschaft (2) Grundsatz: Bildung latenter Steuern beim OT Ausnahme: soweit Steuerbe- bzw. Steuerentlastung auf die Zeit nach Beendigung des EAV entfallen OG Ausschüttungs-/ Abführungssperre: positiver Saldo der latenten Steuern Vororgan. Verlustvorträge OG: keine Berücksichtigung, bleiben eingefroren Hinweis: bei Aufstellung der Bilanz des OT muss die Steuerbilanz der OG vorliegen Problem: bei „nicht korrekter“ Ausführung des EAV => steuerliche Nichtanerkennung der Organschaft 47
Organschaft (3) Steuerumlagevertrag Bilanzierung der latenten Steuern weiterhin beim OT Neben der Bilanzierung der laufenden Steuerumlagen erscheint auch die Bilanzierung einer latenten Steuerumlage vertretbar (so DRS 18.35) 48
Organschaft (4) Beispiel Die A-GmbH ist Organträger (OT) und die T-GmbH ist Organgesellschaft (OG) des Organkreises der A-GmbH. Die T-GmbH erwirtschaftet ein handelsrechtliches Ergebnis vor Steuern von 100. Das steuerliche Ergebnis beträgt 80, da die Abschreibungen handelsrechtlich geringer sind, was sich im Folgejahr umkehrt. Der Steuersatz beträgt 30 %. 49
Organschaft (5) Organgesellschaft Jahr 01 Jahr 02 Summe Ergebnis vor Steuern 100 80 180 Steuerumlage -24 -30 -54 Latente Steuerumlage -6 6 0 Ergebnis nach Steuern 70 56 126 Ergebnisabführung -70 -56 -126 Jahresüberschuss 0 0 0 Aktive latente Steuerumlage 0 0 0 Passive latente Steuerumlage 6 0 0 Dem OT zuzurechnendes Eink. 80 100 180 50
Organschaft (6) Organträger Jahr 01 Jahr 02 Summe Ergebnis OT vor Steuern 0 0 0 Erträge aus Beteiligungen 70 56 126 Erträge aus Steuerumlagen 24 30 54 Ergebnis vor Steuern 94 86 180 Tatsächliche Steuern -24 -30 -54 Latente Steuern -6 6 0 Latente Steuerumlage 6 -6 0 Ergebnis nach Steuern 70 56 126 Aktive latente Umlage 6 0 0 Passive latente Steuern 6 0 0 Steuerlicher Ausgleichsposten -14 0 0 51
Gliederung Grundkonzeption der latenten Steuern nach BilMoG und konzeptionelle Änderungen gegen- über bisherigem Recht Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz Ausgewählte Bereiche Verlustvorträge Ausschüttungs-/Abführungssperre Anhangangaben Personengesellschaften Organschaften Konzernabschluss 52
Konzernabschluss (1) Grundkonzept – Latente Steuern aus Konsolidierungs- maßnahmen (1) HGB a.F. HGB n.F. Regelung §§ 306 i.V.m. 274 Konzept Timing-Konzept Temporary-Konzept Ansatz Ansatzpflicht für aktive und passive latente Steuern Ausweis Grds. saldierter Ausweis Zusammenfassung mit LS nach § 274 Abgrenzungsposten oder Brutto-Ausweis zulässig als Rückstellung „Sonderposten eigener Art“ Bewertung Unternehmensindividuelle Steuersätze bei Realisierung grds. kein „Konzernsteuer- satz“ zulässig auch bei Erstkonsolidierung gem. § 274 II 53
Konzernabschluss (2) Grundkonzept – Latente Steuern aus Konsolidierungs- maßnahmen (2) HGB a.F. HGB n.F. Ausnahmen Unterschiedsbetrag gem. § 301 III Outside basis differences Übergangseffekte bisher nicht erfasste Differenzen aufgedeckte stille Reserven aus Erstkonsolidierung 54
Konzernabschluss (3) Steuersatzproblematik Konzernsteuerquote für Konsolidierungsvorgänge Individueller Steuersatz des betroffenen Unternehmens ● Zwischengewinne: Empfänger (DRS 18.45) ● Wertberichtigungen: Gläubiger Konzerneinheitlicher Steuersatz grundsätzlich nicht mehr zulässig Ausnahmsweise Bewertung auch mit konzerneinheit- lichem Steuersatz möglich, wenn unwesentlich (DRS 18.42) 55
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