KVS AKTUELL KOMPAKT - Kassenärztliche Vereinigung ...

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KVS AKTUELL KOMPAKT - Kassenärztliche Vereinigung ...
KVS AKTUELL
 KOMPAKT
 Praxis-Newsletter der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland             Ausgabe 1/2021 – 02.02.2021

Aktuelles
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter,
die Vertreterversammlung der KV Saarland hat in ihrer Sit-
zung am 09.12.2020 Änderungen der Satzung, der Ge-
schäftsordnung und der Entschädigungsregelung für die Mit-
glieder der Vertreterversammlung beschlossen. Hintergrund                      San.-Rat Dr. Gunter Hauptmann,
ist die Corona-Pandemie. Die neuen Rechtsquellen haben                          Vorsitzender des Vorstandes der
                                                                          Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
wir mit dem KVS-Aktuell 1/2021 an Sie verschickt. Sie kön-
nen sie aber auch auf unserer Internetseite herunterladen:
https://www.kvsaarland.de/kvs-rechtsquellen.

Am 31.01.2021 endete unsere jährliche Spendenaktion. Wir
bedanken uns herzlich bei allen Praxen, die die Aktion unter-
stützt haben. Bitte überweisen Sie die Spendensumme auf
unser Spendenkonto. Die IBAN finden Sie auf Seite 6.
Kennen Sie eigentlich den „SZ-Telefondoktor“? Oder die KV-
Beiträge im mio-Online-Magazin von Globus? Seit Herbst
2020 gibt es im Globus Weltentdeckerclub dazu noch spezi-
elle Beiträge zu „Kinder-Themen“. Unsere niedergelassenen
Ärzte und Psychotherapeuten sind – über ihre Arbeit in den
Praxen hinaus – auch in der Corona-Pandemie hier präsent
und leisten für interessierte Bürger Informationsservice zu
zahlreichen Gesundheitsthemen. Die aktuellen Themen fin-
den Sie auf Seite 5.                                                                         Dr. Joachim Meiser,
                                                                         stellv. Vorsitzender des Vorstandes der
Auf Facebook und YouTube ist die KV Saarland seit einigen Jah-           Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
ren präsent. Die Chancen der Social Media Kanäle möchten wir
verstärkt nutzen, z.B. um medizinischen Nachwuchs anzusprechen. Deshalb finden Sie uns jetzt neu
auch auf Instagram. Auch unsere Aktivitäten auf den anderen Kanälen werden wir weiter ausbauen.

Leider konnten wir aufgrund der Corona-Pandemie die Preisverleihung des Fotowettbewerbs 2020
nicht persönlich vornehmen. Die Fotos haben wir natürlich trotzdem ausgestellt und auch auf unse-
rer Internetseite veröffentlicht. Das Motto für 2021 steht auch bereits fest und wird im Saarländi-
schen Ärzteblatt in der März-Ausgabe veröffentlich. Seien Sie gespannt!

Was in der Praxis für Sie wichtig ist, haben wir auf den folgenden Seiten zusammengestellt.

Freundliche kollegiale Grüße
San.-Rat Dr. Gunter Hauptmann                        Dr. Joachim Meiser
Vorsitzender des Vorstandes                          Stellv. Vorsitzender des Vorstandes

                              www.kvsaarland.de
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KVS AKTUELL PRAXIS NEWS 1/2021
Wichtige Informationen/
Aus dem Rundschreiben
Änderung der Satzung, der Geschäftsordnung und der
Entschädigungsregelung für Mitglieder der VV

Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat in ihrer Sitzung am
09.12.2020 Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung und der
Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Vertreterversamm-
lung beschlossen. Um welche Änderungen es sich im einzelnen han-
delt, haben wir im KVS-Aktuell 1/2021 zusammengefasst…

Die gültigen Fassungen der o.g. Rechtsquellen finden Sie auf unserer
Internetseite…

Musteränderung 10C und OEGD
Ab dem 01.01.2021 gibt es in den Mustern 10C und den OEGD-
Formularen inhaltliche Änderungen. Die alten Versionen der Muster
und Formulare verlieren ihre Gültigkeit und müssen ausschließlich
von den neuen Mustern ersetzt werden.

Das Muster 10C wird ausschließlich für symptomatische Patienten
verwendet.
Das Muster OEGD wird für alle Testungen bei asymptomatischen
Patienten, nach den §§2,3 und 4 der Coronavirus-Testverordnung
(TestV), verwendet.

Verlängerung Corona-Beschlüsse (478.,485.,493.,496.,529.)
bis Ende März 2021

Bis Ende März gilt weiterhin:
Videosprechstunde und Sonderregelungen Psychotherapie

 20-Prozent-Obergrenzen bleiben ausgesetzt: Ärzte und Psycho-
  therapeuten können weiterhin unbegrenzt Videosprechstunden
  anbieten. Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert
 Psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen
  sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie per Vi-
  deo sind in Ausnahmefällen möglich
 Gruppentherapie kann unbürokratisch in Einzeltherapie umge-
  wandelt werden: für je eine bewilligte Gruppensitzung (100
  Min.) darf je eine Einzelsitzung durchgeführt werden (50 Min.),
  eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse ist ausreichend

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 Sozialpsychiatrie: videogestützte Maßnahmen einer funktionel-
  len Entwicklungstherapie dürfen durch qualifizierte Mitarbeiter
  durchgeführt werden (GOP 14223)
 Das therapeutische Gespräch bei der Behandlung Opioidabhän-
  giger (GOP 01952) ist weiterhin achtmal im Behandlungsfall
  möglich. Es kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde
  durchgeführt werden
Telefonkonsultation: Weiterhin können die GOP 01433 und 01434
auch im ersten Quartal 2021 zusätzlich zur GOP 01435 bzw. arzt-
gruppenspezifisch zur Versicherten- und Grundpauschale für die te-
lefonische Beratung abgerechnet werden.
Mit dem Beschluss ist auch weiterhin das therapeutische Gespräch
im Rahmen der Substitutionsbehandlung (GOP 01952) telefonisch
möglich.
Porto: Regelungen zur Erstattung von Portokosten für Folgeverord-
nungen und Überweisungen: Kosten für den postalischen Versand
an den Patienten (Pseudo-GOP 88122) werden übernommen

AU-Bescheinigung per Telefon: Vertragsärzte dürfen weiterhin be-
kannte und unbekannte Patienten bis zu 7 Kalendertage am Telefon
krankschreiben (Muster 1). Voraussetzung ist eine leichte Erkran-
kung der oberen Atemwege. Bei fortlaufender Erkrankung kann te-
lefonisch einmal um 7 Kalendertage verlängert werden. Diese Rege-
lungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheini-
gung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kin-
des (Muster 21).

U-Untersuchungen ab U6: Ärzte können die Kinder- Früherken-
nungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 auch durchführen
und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume
und Toleranzzeiten überschritten sind. Diese Sonderregelung gilt bis
zu 3 Monate nach Beendigung einer epidemischen Lage von natio-
naler Tragweite.

Videosprechstunde

Ärztinnen und Ärzte können die Videosprechstunde flexibel in allen
Fällen nutzen, in denen sie es für medizinisch und therapeutisch
sinnvoll halten. Möglich ist das sowohl bei bekannten als auch unbe-
kannten Patientinnen und Patienten. Die Videosprechstunde kön-
nen alle Arztgruppen einsetzen – ausgenommen sind nur Labor-
ärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen.

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Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Video-
sprechstunde grundsätzlich dann nutzen, wenn es bereits einen per-
sönlichen Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung
und Aufklärung gab und aus therapeutischer Sicht kein unmittelba-
rer persönlicher Kontakt erforderlich ist.
 In Ausnahmefällen kann eine Psychotherapie derzeit auch ohne
  unmittelbaren persönlichen Kontakt mit einer psychotherapeuti-
  schen Sprechstunde oder einer probatorischen Sitzung per Vi-
  deosprechstunde begonnen werden, beispielsweise wenn dem
  Patienten ein Aufsuchen der Praxis nicht zumutbar ist. Dies
  sollte besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben. Therapeutin-
  nen und Therapeuten müssen die berufsrechtlichen Vorgaben
  ihrer Landeskammer zur Gestaltung der Erstkontakte beachten.
 Einzelpsychotherapie (nach §15 Psychotherapie-Richtlinie) und
  fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen sind ebenfalls
  als Videosprechstunde möglich.
 Bereits genehmigte Gruppentherapiesitzungen (100 Min.) kön-
  nen derzeit unbürokratisch als Einzeltherapiesitzungen (50 Min.)
  durchgeführt werden, es ist lediglich eine formlose Anzeige bei
  der Krankenkasse erforderlich. Gruppentherapie per Video ist
  nicht erlaubt.
 Akutbehandlung darf nicht per Video durchgeführt werden und
  sollte wie auch die Sprechstunde – gerade aufgrund der Krisensi-
  tuation – weiterhin in der Praxis vorgehalten werden.

Die Abrechnung der Videosprechstunde erfolgt über die Vergütung
der Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale sowie über ein-
zelne im Rahmen der Videosprechstunde zugelassenen Leistungen.
Diese bitten wir Sie aus dem unten aufgeführten Merkblatt zu ent-
nehmen.

Anzeige / Genehmigung bei der KV: Praxen müssen ihrer KV anzei-
gen, dass sie die Videosprechstunde anbieten und dafür einen zerti-
fizierten Videodienstanbieter nutzen.

Alle wichtigen Informationen und Formulare finden Sie auf unserer
Internetseite…

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Patienteninformationen
Aktuelle Beiträge bei MIO, dem Weltentdeckerclub und
dem SZ-Telefondoktor

Aktueller Beitrag auf mio-online: Erektionsstörungen

Die Zahl der Männer, die an nachlassender Erektion (erektile Dys-
funktion) leiden, geht in die Millionen. Nur ein Bruchteil davon sucht
ärztliche Unterstützung. Dabei sind die Aussichten für eine erfolgrei-
che Behandlung sehr gut, wie Urologe Prof. Dr. Harry Derouet er-
klärt.

Dieser Beitrag ist im Rahmen der Gesundheitskooperation zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und Globus entstanden.
Zu jedem 15. des Monats veröffentlichen die saarländischen Ärzte
und Psychotherapeuten im mio-Online-Magazin einen aktuellen
Beitrag rund ums Thema Gesundheit.

Zusätzlich stehen seit Oktober 2020 beim Globus-Weltentde-
ckerclub Beiträge spezielle zu „Kinder-Themen“.

Im aktuellen Beitrag „Allergien und Unverträglichkeiten“ klärt Kin-
derarzt Dr. Thomas Doerfert darüber auf, was dahinter stecken
kann.

Beim „SZ-Telefondoktor“ (in Kooperation zwischen der Saarbrücker
Zeitung und der KV Saarland) beantworten KVS-Mitglieder jeden
Donnerstag Fragen zu medizinischen Themen am Telefon. Die Bei-
träge werden jeweils donnerstags auf der Titelseite der Saarbrücker
Zeitung angekündigt. 2x monatlich gibt es Schwerpunktthemen. Die
nächsten Themen sind:

   04.02.2021: Mundgeruch
   18.02.2021: Gelenkschmerzen

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Verschiedenes
KV Saarland auf Social Media
Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland hat ihre Social Media Akti-
vitäten erweitert. Neben der bereits vorhandenen Facebook Seite
und dem YouTube Kanal ist die KV seit letzter Woche auch auf Insta-
gram vertreten. Dort soll vor allem der medizinische Nachwuchs an-
gesprochen werden.

Facebook: Informationen zur ärztlichen Selbstverwaltung und zur
ambulanten Versorgung: https://www.facebook.com/KVSaarland/

Instagram: Informationen rund um die Niederlassung, Berufsein-
stieg, Förderung, Informationen für MFA in Planung: @kvsaarland

YouTube: Filme zum Thema Niederlassung, Nachwuchsförderung,
allgemeine KV-Informationen, z.B. zur Abrechnung: Kassenärztliche
Vereinigung Saarland

KVS-Spendenaktion
Am 31.01.2021 endete unsere gemeinsame Weihnachtsspendenak-
tion mit der Bank 1 Saar. Bitte überweisen Sie die gesammelten
                                                                       Für mehr Informationen
Spenden auf folgendes Konto:
                                                                       QR-Code scannen
DE08 5919 0000 0002 0050 00
Verwendungszweck: KVS-Weihnachtsaktion

Wir danken allen Praxen, die sich an der Aktion beteiligt haben.       Grafik: Carina Klemmer-Balzer:
                                                                       ckb-mediengestaltung.de

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KVS-Fotowettbewerb 2020
Aus den Einsendungen des Foto-Wettbewerbs 2020 hat eine Jury –
unter anderem Vertreter der saarländischen Kunst- und Fotografie-

Szene – 15 Motive für eine Ausstellung in den Räumen der KV Saar-
land ausgewählt. Die Vertreterversammlung hat aus diesen Motiven
drei Preisträger gekürt. Die Bilder haben wir auf unserer Internet-
seite veröffentlicht. Sie werden auch in der März-Ausgabe des Saar-
ländischen Ärzteblattes veröffentlicht werden. Dort wird auch der
nächste Fotowettbewerb ausgeschrieben. Seien Sie gespannt!

Auszubildende (m/w/d) für 2021 gesucht ?
Die Agentur für Arbeit Saarland bietet allen Ärzten, Zahnärzten und
Tierärzten / Kliniken einen kostenfreien Arbeitgeber-Service an. Die-
ser Service unterstützt und berät Arbeitgeber aktiv sowohl bei der
Besetzung von Ausbildungsplätzen als auch bei der Besetzung von
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen. Melden Sie Ihre Aus-
bildungsstellen für das Jahr 2021 an die Agentur für Arbeit.

Ansprechpartner/Innen:
Frau Christine Bücher (Tel.: 0681/ 944-1341);
Frau Mirjam Nitz (Tel.: 0681/ 944-1190)
www.arbeitsagentur.de/ www.jobcenter-rvsbr.de
Arbeitgeber-Service Hotline (kostenfrei): Tel.: 0800 4 5555 20
saarbruecken.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Postadresse: Agentur für Arbeit Saarland – Standort Saarbrücken;
Arbeitgeber-Service Team 142; 66088 Saarbrücken

Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Saarland - Europaallee 7-9 - 66113 Saarbrücken - Tel 0681 99 83 70 - Mail info@kvsaarland.de -
Web www.kvsaarland.de - Verantwortlich: Vorstand - Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit - Zuständige Aufsichtsbehörde:Ministerium für Soziales,
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Allgemeiner Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Internetseite auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Ärztinnen/ Ärzte) verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle
Gründe und beinhaltet keine Wertung. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit nur die Gruppe der Ärzte genannt wird, ist hiermit selbstverständlich
auch die Gruppe der Psychotherapeuten gemeint. Die Redaktion bittet um Verständnis.

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