KVS AKTUELL KOMPAKT - Kassenärztliche Vereinigung ...
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KVS AKTUELL KOMPAKT Praxis-Newsletter der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland Ausgabe 1/2021 – 02.02.2021 Aktuelles Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter, die Vertreterversammlung der KV Saarland hat in ihrer Sit- zung am 09.12.2020 Änderungen der Satzung, der Ge- schäftsordnung und der Entschädigungsregelung für die Mit- glieder der Vertreterversammlung beschlossen. Hintergrund San.-Rat Dr. Gunter Hauptmann, ist die Corona-Pandemie. Die neuen Rechtsquellen haben Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland wir mit dem KVS-Aktuell 1/2021 an Sie verschickt. Sie kön- nen sie aber auch auf unserer Internetseite herunterladen: https://www.kvsaarland.de/kvs-rechtsquellen. Am 31.01.2021 endete unsere jährliche Spendenaktion. Wir bedanken uns herzlich bei allen Praxen, die die Aktion unter- stützt haben. Bitte überweisen Sie die Spendensumme auf unser Spendenkonto. Die IBAN finden Sie auf Seite 6. Kennen Sie eigentlich den „SZ-Telefondoktor“? Oder die KV- Beiträge im mio-Online-Magazin von Globus? Seit Herbst 2020 gibt es im Globus Weltentdeckerclub dazu noch spezi- elle Beiträge zu „Kinder-Themen“. Unsere niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind – über ihre Arbeit in den Praxen hinaus – auch in der Corona-Pandemie hier präsent und leisten für interessierte Bürger Informationsservice zu zahlreichen Gesundheitsthemen. Die aktuellen Themen fin- den Sie auf Seite 5. Dr. Joachim Meiser, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Auf Facebook und YouTube ist die KV Saarland seit einigen Jah- Kassenärztlichen Vereinigung Saarland ren präsent. Die Chancen der Social Media Kanäle möchten wir verstärkt nutzen, z.B. um medizinischen Nachwuchs anzusprechen. Deshalb finden Sie uns jetzt neu auch auf Instagram. Auch unsere Aktivitäten auf den anderen Kanälen werden wir weiter ausbauen. Leider konnten wir aufgrund der Corona-Pandemie die Preisverleihung des Fotowettbewerbs 2020 nicht persönlich vornehmen. Die Fotos haben wir natürlich trotzdem ausgestellt und auch auf unse- rer Internetseite veröffentlicht. Das Motto für 2021 steht auch bereits fest und wird im Saarländi- schen Ärzteblatt in der März-Ausgabe veröffentlich. Seien Sie gespannt! Was in der Praxis für Sie wichtig ist, haben wir auf den folgenden Seiten zusammengestellt. Freundliche kollegiale Grüße San.-Rat Dr. Gunter Hauptmann Dr. Joachim Meiser Vorsitzender des Vorstandes Stellv. Vorsitzender des Vorstandes www.kvsaarland.de
KVS AKTUELL PRAXIS NEWS 1/2021 Wichtige Informationen/ Aus dem Rundschreiben Änderung der Satzung, der Geschäftsordnung und der Entschädigungsregelung für Mitglieder der VV Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat in ihrer Sitzung am 09.12.2020 Änderungen der Satzung, der Geschäftsordnung und der Entschädigungsregelung für die Mitglieder der Vertreterversamm- lung beschlossen. Um welche Änderungen es sich im einzelnen han- delt, haben wir im KVS-Aktuell 1/2021 zusammengefasst… Die gültigen Fassungen der o.g. Rechtsquellen finden Sie auf unserer Internetseite… Musteränderung 10C und OEGD Ab dem 01.01.2021 gibt es in den Mustern 10C und den OEGD- Formularen inhaltliche Änderungen. Die alten Versionen der Muster und Formulare verlieren ihre Gültigkeit und müssen ausschließlich von den neuen Mustern ersetzt werden. Das Muster 10C wird ausschließlich für symptomatische Patienten verwendet. Das Muster OEGD wird für alle Testungen bei asymptomatischen Patienten, nach den §§2,3 und 4 der Coronavirus-Testverordnung (TestV), verwendet. Verlängerung Corona-Beschlüsse (478.,485.,493.,496.,529.) bis Ende März 2021 Bis Ende März gilt weiterhin: Videosprechstunde und Sonderregelungen Psychotherapie 20-Prozent-Obergrenzen bleiben ausgesetzt: Ärzte und Psycho- therapeuten können weiterhin unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert Psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie per Vi- deo sind in Ausnahmefällen möglich Gruppentherapie kann unbürokratisch in Einzeltherapie umge- wandelt werden: für je eine bewilligte Gruppensitzung (100 Min.) darf je eine Einzelsitzung durchgeführt werden (50 Min.), eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse ist ausreichend Seite 2 von 7 www.kvsaarland.de
KVS AKTUELL PRAXIS NEWS 1/2021 Sozialpsychiatrie: videogestützte Maßnahmen einer funktionel- len Entwicklungstherapie dürfen durch qualifizierte Mitarbeiter durchgeführt werden (GOP 14223) Das therapeutische Gespräch bei der Behandlung Opioidabhän- giger (GOP 01952) ist weiterhin achtmal im Behandlungsfall möglich. Es kann auch im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden Telefonkonsultation: Weiterhin können die GOP 01433 und 01434 auch im ersten Quartal 2021 zusätzlich zur GOP 01435 bzw. arzt- gruppenspezifisch zur Versicherten- und Grundpauschale für die te- lefonische Beratung abgerechnet werden. Mit dem Beschluss ist auch weiterhin das therapeutische Gespräch im Rahmen der Substitutionsbehandlung (GOP 01952) telefonisch möglich. Porto: Regelungen zur Erstattung von Portokosten für Folgeverord- nungen und Überweisungen: Kosten für den postalischen Versand an den Patienten (Pseudo-GOP 88122) werden übernommen AU-Bescheinigung per Telefon: Vertragsärzte dürfen weiterhin be- kannte und unbekannte Patienten bis zu 7 Kalendertage am Telefon krankschreiben (Muster 1). Voraussetzung ist eine leichte Erkran- kung der oberen Atemwege. Bei fortlaufender Erkrankung kann te- lefonisch einmal um 7 Kalendertage verlängert werden. Diese Rege- lungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheini- gung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kin- des (Muster 21). U-Untersuchungen ab U6: Ärzte können die Kinder- Früherken- nungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 auch durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind. Diese Sonderregelung gilt bis zu 3 Monate nach Beendigung einer epidemischen Lage von natio- naler Tragweite. Videosprechstunde Ärztinnen und Ärzte können die Videosprechstunde flexibel in allen Fällen nutzen, in denen sie es für medizinisch und therapeutisch sinnvoll halten. Möglich ist das sowohl bei bekannten als auch unbe- kannten Patientinnen und Patienten. Die Videosprechstunde kön- nen alle Arztgruppen einsetzen – ausgenommen sind nur Labor- ärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. Seite 3 von 7 www.kvsaarland.de
KVS AKTUELL PRAXIS NEWS 1/2021 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Video- sprechstunde grundsätzlich dann nutzen, wenn es bereits einen per- sönlichen Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung gab und aus therapeutischer Sicht kein unmittelba- rer persönlicher Kontakt erforderlich ist. In Ausnahmefällen kann eine Psychotherapie derzeit auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt mit einer psychotherapeuti- schen Sprechstunde oder einer probatorischen Sitzung per Vi- deosprechstunde begonnen werden, beispielsweise wenn dem Patienten ein Aufsuchen der Praxis nicht zumutbar ist. Dies sollte besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben. Therapeutin- nen und Therapeuten müssen die berufsrechtlichen Vorgaben ihrer Landeskammer zur Gestaltung der Erstkontakte beachten. Einzelpsychotherapie (nach §15 Psychotherapie-Richtlinie) und fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen sind ebenfalls als Videosprechstunde möglich. Bereits genehmigte Gruppentherapiesitzungen (100 Min.) kön- nen derzeit unbürokratisch als Einzeltherapiesitzungen (50 Min.) durchgeführt werden, es ist lediglich eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse erforderlich. Gruppentherapie per Video ist nicht erlaubt. Akutbehandlung darf nicht per Video durchgeführt werden und sollte wie auch die Sprechstunde – gerade aufgrund der Krisensi- tuation – weiterhin in der Praxis vorgehalten werden. Die Abrechnung der Videosprechstunde erfolgt über die Vergütung der Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale sowie über ein- zelne im Rahmen der Videosprechstunde zugelassenen Leistungen. Diese bitten wir Sie aus dem unten aufgeführten Merkblatt zu ent- nehmen. Anzeige / Genehmigung bei der KV: Praxen müssen ihrer KV anzei- gen, dass sie die Videosprechstunde anbieten und dafür einen zerti- fizierten Videodienstanbieter nutzen. Alle wichtigen Informationen und Formulare finden Sie auf unserer Internetseite… Seite 4 von 7 www.kvsaarland.de
KVS AKTUELL PRAXIS NEWS 1/2021 Patienteninformationen Aktuelle Beiträge bei MIO, dem Weltentdeckerclub und dem SZ-Telefondoktor Aktueller Beitrag auf mio-online: Erektionsstörungen Die Zahl der Männer, die an nachlassender Erektion (erektile Dys- funktion) leiden, geht in die Millionen. Nur ein Bruchteil davon sucht ärztliche Unterstützung. Dabei sind die Aussichten für eine erfolgrei- che Behandlung sehr gut, wie Urologe Prof. Dr. Harry Derouet er- klärt. Dieser Beitrag ist im Rahmen der Gesundheitskooperation zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und Globus entstanden. Zu jedem 15. des Monats veröffentlichen die saarländischen Ärzte und Psychotherapeuten im mio-Online-Magazin einen aktuellen Beitrag rund ums Thema Gesundheit. Zusätzlich stehen seit Oktober 2020 beim Globus-Weltentde- ckerclub Beiträge spezielle zu „Kinder-Themen“. Im aktuellen Beitrag „Allergien und Unverträglichkeiten“ klärt Kin- derarzt Dr. Thomas Doerfert darüber auf, was dahinter stecken kann. Beim „SZ-Telefondoktor“ (in Kooperation zwischen der Saarbrücker Zeitung und der KV Saarland) beantworten KVS-Mitglieder jeden Donnerstag Fragen zu medizinischen Themen am Telefon. Die Bei- träge werden jeweils donnerstags auf der Titelseite der Saarbrücker Zeitung angekündigt. 2x monatlich gibt es Schwerpunktthemen. Die nächsten Themen sind: 04.02.2021: Mundgeruch 18.02.2021: Gelenkschmerzen Seite 5 von 7 www.kvsaarland.de
KVS AKTUELL PRAXIS NEWS 1/2021 Verschiedenes KV Saarland auf Social Media Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland hat ihre Social Media Akti- vitäten erweitert. Neben der bereits vorhandenen Facebook Seite und dem YouTube Kanal ist die KV seit letzter Woche auch auf Insta- gram vertreten. Dort soll vor allem der medizinische Nachwuchs an- gesprochen werden. Facebook: Informationen zur ärztlichen Selbstverwaltung und zur ambulanten Versorgung: https://www.facebook.com/KVSaarland/ Instagram: Informationen rund um die Niederlassung, Berufsein- stieg, Förderung, Informationen für MFA in Planung: @kvsaarland YouTube: Filme zum Thema Niederlassung, Nachwuchsförderung, allgemeine KV-Informationen, z.B. zur Abrechnung: Kassenärztliche Vereinigung Saarland KVS-Spendenaktion Am 31.01.2021 endete unsere gemeinsame Weihnachtsspendenak- tion mit der Bank 1 Saar. Bitte überweisen Sie die gesammelten Für mehr Informationen Spenden auf folgendes Konto: QR-Code scannen DE08 5919 0000 0002 0050 00 Verwendungszweck: KVS-Weihnachtsaktion Wir danken allen Praxen, die sich an der Aktion beteiligt haben. Grafik: Carina Klemmer-Balzer: ckb-mediengestaltung.de Seite 6 von 7 www.kvsaarland.de
KVS AKTUELL PRAXIS NEWS 1/2021 KVS-Fotowettbewerb 2020 Aus den Einsendungen des Foto-Wettbewerbs 2020 hat eine Jury – unter anderem Vertreter der saarländischen Kunst- und Fotografie- Szene – 15 Motive für eine Ausstellung in den Räumen der KV Saar- land ausgewählt. Die Vertreterversammlung hat aus diesen Motiven drei Preisträger gekürt. Die Bilder haben wir auf unserer Internet- seite veröffentlicht. Sie werden auch in der März-Ausgabe des Saar- ländischen Ärzteblattes veröffentlicht werden. Dort wird auch der nächste Fotowettbewerb ausgeschrieben. Seien Sie gespannt! Auszubildende (m/w/d) für 2021 gesucht ? Die Agentur für Arbeit Saarland bietet allen Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten / Kliniken einen kostenfreien Arbeitgeber-Service an. Die- ser Service unterstützt und berät Arbeitgeber aktiv sowohl bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen als auch bei der Besetzung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen. Melden Sie Ihre Aus- bildungsstellen für das Jahr 2021 an die Agentur für Arbeit. Ansprechpartner/Innen: Frau Christine Bücher (Tel.: 0681/ 944-1341); Frau Mirjam Nitz (Tel.: 0681/ 944-1190) www.arbeitsagentur.de/ www.jobcenter-rvsbr.de Arbeitgeber-Service Hotline (kostenfrei): Tel.: 0800 4 5555 20 saarbruecken.arbeitgeber@arbeitsagentur.de Postadresse: Agentur für Arbeit Saarland – Standort Saarbrücken; Arbeitgeber-Service Team 142; 66088 Saarbrücken Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Saarland - Europaallee 7-9 - 66113 Saarbrücken - Tel 0681 99 83 70 - Mail info@kvsaarland.de - Web www.kvsaarland.de - Verantwortlich: Vorstand - Redaktion: Öffentlichkeitsarbeit - Zuständige Aufsichtsbehörde:Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Sie möchten unseren Newsletter nicht weiterbeziehen? Schade, aber hier können Sie sich abmelden… Allgemeiner Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf dieser Internetseite auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Ärztinnen/ Ärzte) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit nur die Gruppe der Ärzte genannt wird, ist hiermit selbstverständlich auch die Gruppe der Psychotherapeuten gemeint. Die Redaktion bittet um Verständnis. Seite 7 von 7 www.kvsaarland.de
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