ÖrreruTLrcHE URKUNDE KAUFVERTRAG - bei der Gemeinde Bettingen
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örreruTLrcHE URKUNDE KAUFVERTRAG Vor mir, dem unterzeichneten öffentlichen Notar zu Basel, Yves Cron, sind heute erschie- nen Herr Mirko Meyer, geboren am 9. Februar 1967, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft Am Sonnenrain 57, 79539 Lörrach, Deutschland, - als Verkäufer einerseits - und Herr Patrick Götsch, geboren am 8. April 1964, von und wohnhaft in Bettingen, und Frau Katharina Näf Widmer, geboren am 18. Oktober 1963, von und wohnhaft in Allschwil, han- delnd der Erstgenannte als Gemeindepräsident und die Zweitgenannte als Gemeindever- walterin, je mit Kollektivunterschrift zu zweien, für die Einwohnergemeinde Bettingen, Talweg 2, 4126 Bettingen, - als Käufer andererseits - die Erschienenen identifiziert durch amtliche Personalausweise, und haben erklärt: I. KAUFOBJEKT 1 Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft zu Alleineigentum die Liegenschaft des Grundbuchs von Bettingen
Parzelle 6-2, mit 18/100 (achtzehn Hundertstel) Miteigentum an Parzelle 6, diese haltend 1'742 m2 (eintausendsiebenhundertzweiundvierzig Quadratmeter), mit Ga- ragegebäude und Mehrfamilienhaus Hauptstrasse 95, mit Sonderrecht an Nr. 2, gelb, Räume im Erdgeschoss, laut Begründungsvertrag und Aufteilungsplänen. 2 Für den grundbuchlichen Beschrieb wird auf die beigehefteten und unbeglaubigten Grundbuch-Auszüge verwiesen (Beilage 1 ). 3 Der Verkäufer verpflichtet sich, das Kaufobjekt bis zum Ablauf der Vertragsdauer ohne Zustimmung des Käufers nicht mit weiteren Dienstbarkeiten, Grundlasten und Vormerkungen zu belasten. 4 Der Käufer als bisheriger Stockwerkeigentümer bestätigt, im Besitz einer Ausferti- gung des im Grundbuch angemerkten Reglements der Stockwerkeigentümerge- meinschaft zu sein und dessen lnhalt zu kennen. Überdies sind ihm die Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft bekannt. 5 Der Verkäufer garantiert, dass er mit seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer sowie gegenüber Handwerkern nicht im Rückstand ist. Ein Erneuerungsfonds besteht nicht. 6 Der Verkäufer übergibt dem Käufer bis zum Antrittstermin alle vorhandenen Haus- akten wie Pläne, Versicherungspolicen und dergleichen. I¡. KAUFPREIS 7 Der Kaufpreis für das Kaufobjekt beträgt CHF 650'000 (Schweizer Franken sechs- hundertfünfzigtausend) und wird wie folgt regliert: a) durch Ablösung der bestehenden Grundpfandschulden, Kapital höchstens (Schweizer Franken vierhunderttau- send) cHF 400'000.00 b) durch eine Zahlung der Differenz zum Kaufpreis, Kapital mindestens (Schweizer Franken zweihundertfünfzigtau- send) cHF 250'000.00 2t6
Total Kaufpreis (Schweizer Franken sechshundertfünf- zigtausend) cHF 650'000.00 I Zahlstelle für die Dillerenzzahlung ist das Notariatsklientenkonto des unterzeichne- ten Notars bei der der UBS Switzerland AG, IBAN cH04 0029 2292|Q11 0974 4, lautend auf NEOVIUS AG, Hirschgässlein 30, 4051 Basel. I Die Ablösung der bestehenden Grundpfandschuld wie auch die Differenzzahlung erfolgen am Fertigungstag, und zwar Zug um Zug gegen Übertragung des Eigen- tums. Die Parteien ziehen hierfür den unterzeichneten Notar als gemeinsamen Treuhänder bei. Die Gutschrift auf dem Notariatsklientenkonto ist massgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung. ln diesem Sinne hat der unterzeichnete Notar die Restkaufpreiszahlung entgegenzunehmen, aus der Restkaufpreiszahlung die Si- cherstellung der Grundstückgewinnsteuer sowie die Ablösung der Grundpfand- schuld vorzunehmen und anschliessend, nach Vorliegen einer schriftlichen Bestäti- gung über die erfolgte Anmeldung des vorliegenden Kaufuertrages, den dem Ver- käufer zustehenden Restkaufpreis auf das Konto bei der Raiffeisenbank, IBAN CH35 8148 6000 0055 5830 3, lautend auf seinen Namen, zu überweisen. III. ANTRITT UND FERTIGUNG 10 Der Antritt des Kaufobjekts mit Nutzen, Lasten und Gefahr durch den Käufer erfolgt am 1 . Januar 2021. Die Fertigung dieses Vertrages im Grundbuch erfolgt am 4. Ja- nuar 2021 (vierte n Jan uar zweitausende i nu ndzwanzi g). 11 Die Parteien grenzen den Nutzen und die Lasten (insbesondere Nebenkosten, Ver- sicherungsprämien etc.) des Kaufobjekts auf den Tag des Antritts rechnerisch unter sich direkt ab. IV. MIET. UND PACHTVERTRÄCC 12 Der Verkäufer übergibt dem Käufer das Grundstück frei von Miet- oder Pachtver- hältnissen oder sonstigen Nutzungsrechten Dritter. 3t6
v. cEWÄnn¡-etsruNc 13 Der Käufer übernimmt das Kaufobjekt im ihm bekannten derzeitigen Zustand. Jede Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Vorbehalten bleiben die ausdrücklichen Zusicherungen und Ge- währleistungen gemäss dem vorliegenden Vertrag. VI. SUSPENSIVBEDINGUNG 14 Der vorliegende Kaufuertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gemeindeversammlung Bettingen den Kredit für den Erwerb der Stockwerkeigen- tumsparzelle bis zum 31. Dezember 2020 genehmigt. 15 Die Frist bis zum Eintritt der Suspensivbedingung kann einmal um 6 (sechs) Mo- nate, somit bis 30. Juni 2021, verlängert werden, sofern die Genehmigung des Kre- dits durch die Gemeindeversammlung Bettingen noch nicht eingeholt werden konnte. Der Käufer kann die Verlängerung durch einen eingeschriebenen Brief an den Verkäufer bewirken, in dem er erklärt, dass die Gemeindeversammlung noch nicht über die Kreditvorlage beschlossen hat und dass sich deshalb die Frist erstre- cke. Die Parteien einigen sich diesfalls einvernehmlich über einen neuen Antritts- und Fertigungstermin. 16 Der vorliegende Kaufertrag fällt ohne weiteres dahin, sofern die Genehmigung des Kredits durch die Gemeindeversammlung Bettingen nicht bis spätestens am 31. De- zember 2020 bzw. - gemäss Zitter 15 - bis zum 30, Juni 2021 vorliegt. Er fällt unab- hängig von der Frist sofort dahin, wenn die Kreditvorlage von der Gemeindever- sammlung Bettingen abgelehnt wird. VII. STEUERN UND GEBÜHREN 17 Der Verkäufer und der Käufer tragen die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren je zur Hä|fte. 4t6
18 Die Handänderungssteuer von 3% des Kaufpreises trägt die Käuferin. Diese ist als Gemeinde des Kantons Basel-Stadt im Sinne von $ 66 Absatz 1 litera b des Steuer- gesetzes steuerbefreit, was hiermit beurkundet wird. Entsprechend ist die vorlie- gende Übertragung gemäss 5 6 Absatz 1 Buchstabe b des Handänderungssteuer- gesetzes von der Handänderungssteuer befreit. 19 Die Kosten für das Löschen der bestehenden Grundpfandrechte trägt der Verkäu- fer. Die Kosten für eine allfällige Übernahme, Anpassung und Erhöhung der beste- henden Grundpfandrechte sowie auch diejenigen für das Errichten neuer Grund- pfandrechte gehen zulasten des Käufers. 20 Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer geht zu Lasten des Verkäufers. Da der Ver- käufer seinen Wohnsitz im Ausland hat, steht dem Staat als Sicherheit für die Grundstückgewinnsteuerforderung ein gesetzliches Pfandrecht am Kaufobjekt zu. Die Parteien beauftragen den instrumentierenden Notar, den sicherzustellenden Betrag der Grundstückgewinnsteuer bei der Steuerverwaltung in Erfahrung zu brin- gen und den entsprechenden Betrag aus der Kaufpreiszahlung des Käufers zur Ab- wendung des erwähnten gesetzlichen Pfandrechts bei der Finanzverwaltung zu hin- terlegen. 21 Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vorvertrag sind die ordentlichen Gerichte in Basel zuständig. VII I. EINTRAGU NGSERMÄCHTIGU NG 22 Die Parteien beauftragen und bevollmächtigen den unterzeichneten Notar sowie die weiteren Notare der Kanzlei NEOVIUS AG zur Anmeldung dieses Aktes beim Grundbuch- und Vermessungsamt und ermächtigen das Grundbuch- und Vermes- sungsamt zu den erforderlichen Eintragungen. Die Ermächtigung dauert über den allfälligen Verlust der Handlungsfähigkeit oder über das Ableben hinaus. 23 Alle Angestellten der Kanzlei NEOVIUS AG werden je einzeln ermächtigt, allfällige wegen Beanstandung durch das Grundbuchamt notwendige Anpassungen an den Anmeldungsunterlagen in öffentlich zu beurkundendem Nachtrag oder in Schrift- form namens der Erschienenen vorzunehmen sowie die dafür notwendigen Doku- mente zu unterzeichnen. 5t6
24 Der Käufer erhält eine beglaubigte, vom Grundbuch- und Vermessungsamt visierte Kopie dieser Urkunde. D iese Ur ku n d e istnach Lesung und Genehmigung durch die Erschienenenvon diesen und von mir, dem Notar, unter Beisetzung meines Amtssiegels unterzeichnet worden. B a s e I , den 21. Oktober 2020 (einundzwanzigsten Oktober zweitausendzwanzig). Mirko 6hJ Patrick Götsch /t- Katharina mer Cron, AR 120t2020 6/6
Beilage Druckdatum: 21.L0.2020 4 Zeil: L3.57 Name Vorname: Richter Jul¡a Grundbuchauszuq Stockwerkeiqentum Bettinqv en I 6-2 DieserAuszug hat keine-rechtsgültige Wrkutñg! Grundstückbeschreibung Geme¡nde 2702 Bettingen Grundbuch-Typ Eidgenöss¡sch Grundstück-Nr 6-2 Form der Führung Eidgenössisch E.GRID cH 65608 97867 64 Stammgrundsti¡ck LIG Bett¡ngen / 6 wertquote 18/100, hdex: 0 Sonderrecht Nr.2, gelb, Räume im EG, lt. r,3.07.1988 4597 Begründungsvertrag und Aufteilungsplänen Bemerkungen Domin¡erte Grundstücke Ke¡ne AKueller Ertragswert CHF Eigentum Alleineigentum Meyer Mirko, 09.02.1967, L7.06.20t3 2013/1268/0 Kauf Anmerkungen 13.07.1988 20L3l2O36lOl7 Reglement tD.2000/009657 Dienstbarkeiten Keine Grundlasten Ke¡ne Vormerkungen (Nachrückungsrechle s¡ehe Pf andrechte) Keine Wörtliche Fassungen obiger Eintragungen Keine Grundpfandrechte 17 .O6.20L3 20 t3 I 1268 I O Namen-Register-Schuldbrief , Fr. 400'000.00, L. Pfandstel le, Max. I2o/o, Einzelpfandrecht Grundpfandgläub¡ger SIX SIS AG, Olten 26.O9.20!6 20L6I 2099 I O Schuldner: Meyer Mirko, 09.02.1967 Häîgige Geschäfte Geometergeschäfte bis 20.L0.2020 Keine Grundbuchgeschäfte bis 20.t0.2O2O Keine Lagende: Kolonne enthâlt das Datum und die Angabe von weiteren Beleqen. 2. Zu 'Anmerkungen", "Dienstbilkeiten", "Grundlæten", 'Vormerkungen": L = Last: R = Recht; L/R = Last und Recht. 3. lD = ldent¡fikations Nummer, L = Löschgeschäft D¡eser Auszug wurde mlt folgsnden Optlonon erstellt! H¡stor¡sche Daten: nicht anze¡gen Löschgesch¿lfte: n¡cht anze¡gen Erue¡tertes Ê¡gentum: nicht mze¡gen Servitut-lD's: anze¡gen Pfandrecht-lD's: nichl anzeigen We¡tere Rechtsgrl¡nde: anzeigen Gegeneintråge von Læten/Rechten: anze¡gen Gegene¡nlräge von Pfandrechten: anze¡gen Seite l von L
Druckdatum: 21'10.2O2O Zeit: 1"3.55 Name Vorname: R¡chter Jul¡a Grundbuchauszuq Lieqenschaft Bettinoen /6 DieserAuszughatkeine-rechts!ültigeWrkung! v G rundsti¡ckbeschreibung Gemeinde 2702 Bettingen Grundbuch-Typ Eidgenöss¡sch Grundstück-Nr 6 Form der Führung Eidgenössisch E-GRID cH 67677 78189 8L Fläche !'7 42 m2, Lagebezugsrahmen LVgs,, lndex: 4 Plan-Nr. t,20 Belastete Teilflächen Lagebezeichnung Bodenbedeckung Gebäude / Bauten Garagegebäude, (freistehend) Mehrfamilienhaus, (m¡t Post) Hauptstr. 95, Bett¡ngen Bemerkungen Domin¡erte Grundstücke Ke¡ne Aktueller Ertragswert CHF Eigentum STW Beftingen 2702 16-1zu B2ILOO lndex: 0 STW Bett¡ngen 2702 16-2 zu L8/100 tndex: 0 Anmerkungen 26.rL.1987 6769 Offentlich-rechtliche E¡gentumsbeschr¿inkung (Ziv¡lschutzraum) D.2000/009653 I Dienstbarkeiten 0s.08.1970 2008t2234t0 I t (L) Leitungsrecht (Durchleitung), bis 04.08.2020 rD.2000/009606 z.G. Swisscom (Schweiz) Ac, lttigen 05.08.1970 2741L03 Last: nur auf6(3) 16.09.2009 2009t2517t0 (L) Baurecht und Leitungsrecht (Elektr¡zitäUDatenübertragung) 1D.2009/000682 z.G. IWB lndustrielle Werke Basel, Basel 29.06.20L5 20I5I 1364tO Grundlasten Keine Vormerkungen (Nachrückungsrechte s¡ehe Pfandrechte) Keine Wörtliche Fassungen obiger Eintragungen Dienstbarkeit, "Erstellung, Unterhalt, Erweiterung und allfällige Bese¡t¡gung der Anlagen (Telefonanlage: Kabelzuführung Leitungsrecht Verte¡lerraum in Bett¡ngen) dürfen nur durch die Berecht¡gte ausgeführt werden und fallen ausschliesslich zu (Durchleitung) bis ¡hren Lasten. D¡e Organe der Berechtigten haben das Recht, das beanspruchte Grundstückfür d¡e Ausführung 04.08'2020, obgenannter Arbeiten sow¡e für die Kontrolle der Anlagen jederzeit zu betreten, unter möglichster Schonung 1D.2000/009606 des Grundstückes. Die Berecht¡gte haftet für Kultur- und weiteren Schaden, welcher dem Grundeigentümer durch Bau, Erweiterung, Unterhalt oder Beseitigung der Anlagen eMächst. Das Durchleitungsrecht wird der Berechtigten für 50 Jahre eingeräumt. Falls der Grunde¡gentümer vor Ablauf der in Absatz 3 angegebenen Vertragsdauer ¡n der Weise über se¡n E¡gentum verfügen sollte, dass die Anlagen geändert oder aus dem Grundstück entfernt werden müssen, so führt die Berechtigte diese Aenderung oder Verlegung binnen höchsten 6 Monaten nach der schriftlichen Mitteilung auf ihre Kosten aus. lst d¡e Verlegung auf e¡nen andern Teil der Liegenschaft möglich, so hat dies der Grundeigentümer zu gestatten; er hat dabei nur Anspruch auf die Entschädigung nach Absatz 2. Werden auf dem Grundstück Bau- oder Grabarbe¡ten vorgenommen, so hat s¡ch der Grundeigentümer vorher bei der Berecht¡gten mündlich, telephon¡sch oder schriftlich i¡ber die genaue Lage der Anlage zu erkundigen, dam¡t diese nicht beschäd¡gt wlrd." s.Skizze beim Beleg. Dienstbarkeit, Baurecht "Die jeweilige E¡gentümerschaft des belasteten Grundstücks duldet zugunsten des Berecht¡gten Errichtung und Leitungsrecht und Bestand einer Transformatorenstat¡on als eigenes Bauwerk mit Zufahrtsbereich, die s¡ch im Bere¡ch der ¡m (EleKrizitäUDatenübertragu Plan Nr. 355 des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 31. Juli 2009 mit gelber Farbe ng)' 1D.2009/000682 mark¡erten Fläche befindet. Ebenso dulden sie im Bere¡ch der rot gekennzeichneten Fläche den Bestand von Leitungsanlagen ftir Elektrizität und Datenübertragung. Weiter dulden sie die erforderlichen Kontroll-, Unterhalts-, Erneuerungs- und Umbauarbe¡ten an Stat¡on und Leitungsanlagen. Dazu wird dem Berechtigten das jederzeitige uneingeschränkte Zugangs- und Zufahrtsrecht e¡nger¿iumt. Ohne Zust¡mmung des Berechtigten unternehmen die jeweiligen E¡gentümerschaften der belasteten Grundstücke im Bereich der Stat¡on und der Leitungen keine Grabungen. Müssen, verursacht durch e¡n Vorhaben des Baurechtsgebers, Station oder Leitungsanlagen verschoben werden, so hat d¡e jeweilige Eigentümerschaft - soweit objektiv möglich - wiederum eine geeignete Möglichkeit für d¡e Unterbr¡ngung von Station und von Leitungsanlagen zur /erfijgung zu stellen. Sämtliche Kostenfolgen für die elektr¡schen Einr¡chtungen und die Kabelanlagen gehen zu Lasten des Berechtigten.,, Grundpfandrechte Seite l von 2
Keine Hängige Geschäfte Geometergesch¿ifte bis 20.10.2020 Keine Grundbuchgeschäfte bis 20.1À0.2020 Keine Legende: 7. Zu "Anmerkungen", "D¡enstbilke¡ten", "Grundlæten" und Vormerkungen": D¡e linke Kolonne enthält Datum und Beleg der E¡nragung (rangbegründend). Þie rechte Kolonne enthålt dæ Datum und d¡e Angabe von weileren Belegen. 2. Zu 'Anmerkungen", "D¡enstbùkeiten", "crundlæten", 'Vormerkungen": L = Læl; R = Recht; UR = Læt und Recht. 3. lD = ldentif¡kat¡ons Nummer, L = Löschgeschåft D¡escr Aurzug wude mlt lolgendcn Opüonm e¡sbllt: H¡stor¡sche Þaten: n¡cht ilzeigen Löschgeschäfte: n¡cht ilze¡gen Erueitertes E¡gentum: nicht ilze¡gen seru¡tut-lD's: anzeigen Pfandrechtl D's: nicht æzeigen We¡tere Rechtsgründe: anze¡gen Gegeneintråge von Læten/Rechten: anze¡gen cegeneinlråge von Pfandrechten: anzeigen Se¡te 2 von 2
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