ÖrreruTLrcHE URKUNDE KAUFVERTRAG - bei der Gemeinde Bettingen

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örreruTLrcHE URKUNDE

KAUFVERTRAG

Vor mir, dem unterzeichneten öffentlichen Notar zu Basel, Yves Cron, sind heute erschie-
nen

Herr Mirko Meyer, geboren am 9. Februar 1967, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft
Am Sonnenrain 57, 79539 Lörrach, Deutschland,

                                                                  - als Verkäufer einerseits -
und

Herr Patrick Götsch, geboren am 8. April 1964, von und wohnhaft in Bettingen, und Frau
Katharina Näf Widmer, geboren am 18. Oktober 1963, von und wohnhaft in Allschwil, han-
delnd der Erstgenannte als Gemeindepräsident und die Zweitgenannte als Gemeindever-
walterin, je mit Kollektivunterschrift zu zweien, für die

Einwohnergemeinde Bettingen, Talweg 2, 4126 Bettingen,

                                                                  - als Käufer andererseits   -
die Erschienenen identifiziert durch amtliche Personalausweise,

und haben erklärt:

I. KAUFOBJEKT
1      Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft zu Alleineigentum die Liegenschaft des
       Grundbuchs von Bettingen
Parzelle 6-2, mit 18/100 (achtzehn Hundertstel) Miteigentum an Parzelle 6, diese
    haltend 1'742 m2 (eintausendsiebenhundertzweiundvierzig Quadratmeter), mit Ga-
    ragegebäude und Mehrfamilienhaus Hauptstrasse 95, mit Sonderrecht an Nr. 2,
    gelb, Räume im Erdgeschoss, laut Begründungsvertrag und Aufteilungsplänen.

2   Für den grundbuchlichen Beschrieb wird auf die beigehefteten und unbeglaubigten
    Grundbuch-Auszüge verwiesen (Beilage 1 ).

3   Der Verkäufer verpflichtet sich, das Kaufobjekt bis zum Ablauf der Vertragsdauer
    ohne Zustimmung des Käufers nicht mit weiteren Dienstbarkeiten, Grundlasten und
    Vormerkungen zu belasten.

4   Der Käufer als bisheriger Stockwerkeigentümer bestätigt, im Besitz einer Ausferti-
    gung des im Grundbuch angemerkten Reglements der Stockwerkeigentümerge-
    meinschaft zu sein und dessen lnhalt zu kennen. Überdies sind ihm die Beschlüsse
    der Stockwerkeigentümergemeinschaft bekannt.

5   Der Verkäufer garantiert, dass er mit seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber
    der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer sowie gegenüber Handwerkern nicht
    im Rückstand ist. Ein Erneuerungsfonds besteht nicht.

6   Der Verkäufer übergibt dem Käufer bis zum Antrittstermin alle vorhandenen Haus-
    akten wie Pläne, Versicherungspolicen und dergleichen.

I¡. KAUFPREIS
7   Der Kaufpreis für das Kaufobjekt beträgt CHF 650'000 (Schweizer Franken sechs-
    hundertfünfzigtausend) und wird wie folgt regliert:

    a)   durch Ablösung der bestehenden Grundpfandschulden,
         Kapital höchstens (Schweizer Franken vierhunderttau-
         send)                                                      cHF 400'000.00

    b)   durch eine Zahlung der Differenz zum Kaufpreis, Kapital
         mindestens (Schweizer Franken zweihundertfünfzigtau-
         send)                                                      cHF 250'000.00

                                        2t6
Total Kaufpreis (Schweizer Franken sechshundertfünf-
           zigtausend)                                                    cHF 650'000.00

I      Zahlstelle für die Dillerenzzahlung ist das Notariatsklientenkonto des unterzeichne-
       ten Notars bei der der UBS Switzerland AG, IBAN cH04 0029 2292|Q11 0974 4,
       lautend auf NEOVIUS AG, Hirschgässlein 30, 4051 Basel.

I      Die Ablösung der bestehenden Grundpfandschuld wie auch die Differenzzahlung
       erfolgen am Fertigungstag, und zwar Zug um Zug gegen Übertragung des Eigen-
       tums. Die Parteien ziehen hierfür den unterzeichneten Notar als gemeinsamen
       Treuhänder bei. Die Gutschrift auf dem Notariatsklientenkonto ist massgebend für
       die Rechtzeitigkeit der Zahlung. ln diesem Sinne hat der unterzeichnete Notar die
       Restkaufpreiszahlung entgegenzunehmen, aus der Restkaufpreiszahlung die Si-
       cherstellung der Grundstückgewinnsteuer sowie die Ablösung der Grundpfand-
       schuld vorzunehmen und anschliessend, nach Vorliegen einer schriftlichen Bestäti-
       gung über die erfolgte Anmeldung des vorliegenden Kaufuertrages, den dem Ver-
       käufer zustehenden Restkaufpreis auf das Konto bei der Raiffeisenbank, IBAN
       CH35 8148 6000 0055 5830 3, lautend auf seinen Namen, zu überweisen.

III. ANTRITT UND FERTIGUNG

10     Der Antritt des Kaufobjekts mit Nutzen, Lasten und Gefahr durch den Käufer erfolgt
       am 1 . Januar 2021. Die Fertigung dieses Vertrages im Grundbuch erfolgt am 4. Ja-
       nuar 2021 (vierte n Jan uar zweitausende   i   nu   ndzwanzi g).

11     Die Parteien grenzen den Nutzen und die Lasten (insbesondere Nebenkosten, Ver-
       sicherungsprämien etc.) des Kaufobjekts auf den Tag des Antritts rechnerisch unter
       sich direkt ab.

IV.   MIET. UND PACHTVERTRÄCC
12     Der Verkäufer übergibt dem Käufer das Grundstück frei von Miet- oder Pachtver-
       hältnissen oder sonstigen Nutzungsrechten Dritter.

                                           3t6
v. cEWÄnn¡-etsruNc
13   Der Käufer übernimmt das Kaufobjekt im ihm bekannten derzeitigen Zustand. Jede
     Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel wird, soweit gesetzlich zulässig,
     wegbedungen. Vorbehalten bleiben die ausdrücklichen Zusicherungen und Ge-
     währleistungen gemäss dem vorliegenden Vertrag.

VI. SUSPENSIVBEDINGUNG

14   Der vorliegende Kaufuertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die
     Gemeindeversammlung Bettingen den Kredit für den Erwerb der Stockwerkeigen-
     tumsparzelle bis zum 31. Dezember 2020 genehmigt.

15   Die Frist bis zum Eintritt der Suspensivbedingung kann einmal um 6 (sechs) Mo-
     nate, somit bis 30. Juni 2021, verlängert werden, sofern die Genehmigung des Kre-
     dits durch die Gemeindeversammlung Bettingen noch nicht eingeholt werden
     konnte. Der Käufer kann die Verlängerung durch einen eingeschriebenen Brief an
     den Verkäufer bewirken, in dem er erklärt, dass die Gemeindeversammlung noch
     nicht über die Kreditvorlage beschlossen hat und dass sich deshalb die Frist erstre-
     cke. Die Parteien einigen sich diesfalls einvernehmlich über einen neuen Antritts-
     und Fertigungstermin.

16   Der vorliegende Kaufertrag fällt ohne weiteres dahin, sofern die Genehmigung des
     Kredits durch die Gemeindeversammlung Bettingen nicht bis spätestens am 31. De-
     zember 2020 bzw. - gemäss Zitter 15 - bis zum 30, Juni 2021 vorliegt. Er fällt unab-
     hängig von der Frist sofort dahin, wenn die Kreditvorlage von der Gemeindever-
     sammlung Bettingen abgelehnt wird.

VII. STEUERN UND GEBÜHREN
17   Der Verkäufer und der Käufer tragen die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren
     je zur Hä|fte.

                                         4t6
18   Die Handänderungssteuer von 3% des Kaufpreises trägt die Käuferin. Diese ist als
     Gemeinde des Kantons Basel-Stadt im Sinne von $ 66 Absatz 1 litera b des Steuer-
     gesetzes steuerbefreit, was hiermit beurkundet wird. Entsprechend ist die vorlie-
     gende Übertragung gemäss 5 6 Absatz 1 Buchstabe b des Handänderungssteuer-
     gesetzes von der Handänderungssteuer befreit.

19   Die Kosten für das Löschen der bestehenden Grundpfandrechte trägt der Verkäu-
     fer. Die Kosten für eine allfällige Übernahme, Anpassung und Erhöhung der beste-
     henden Grundpfandrechte sowie auch diejenigen für das Errichten neuer Grund-
     pfandrechte gehen zulasten des Käufers.

20   Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer geht zu Lasten des Verkäufers. Da der Ver-
     käufer seinen Wohnsitz im Ausland hat, steht dem Staat als Sicherheit für die
     Grundstückgewinnsteuerforderung ein gesetzliches Pfandrecht am Kaufobjekt zu.
     Die Parteien beauftragen den instrumentierenden Notar, den sicherzustellenden
     Betrag der Grundstückgewinnsteuer bei der Steuerverwaltung in Erfahrung zu brin-
     gen und den entsprechenden Betrag aus der Kaufpreiszahlung des Käufers zur Ab-
     wendung des erwähnten gesetzlichen Pfandrechts bei der Finanzverwaltung zu hin-
     terlegen.

21   Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vorvertrag sind die ordentlichen
     Gerichte in Basel zuständig.

VII I. EINTRAGU NGSERMÄCHTIGU NG

22   Die Parteien beauftragen und bevollmächtigen den unterzeichneten Notar sowie die
     weiteren Notare der Kanzlei NEOVIUS AG zur Anmeldung dieses Aktes beim
     Grundbuch- und Vermessungsamt und ermächtigen das Grundbuch- und Vermes-
     sungsamt zu den erforderlichen Eintragungen. Die Ermächtigung dauert über den
     allfälligen Verlust der Handlungsfähigkeit oder über das Ableben hinaus.

23   Alle Angestellten der Kanzlei NEOVIUS AG werden je einzeln ermächtigt, allfällige
     wegen Beanstandung durch das Grundbuchamt notwendige Anpassungen an den
     Anmeldungsunterlagen in öffentlich zu beurkundendem Nachtrag oder in Schrift-
     form namens der Erschienenen vorzunehmen sowie die dafür notwendigen Doku-
     mente zu unterzeichnen.

                                          5t6
24     Der Käufer erhält eine beglaubigte, vom Grundbuch- und Vermessungsamt visierte
       Kopie dieser Urkunde.

D    iese   Ur   ku n d e istnach   Lesung und Genehmigung durch die Erschienenenvon
diesen und von mir, dem Notar, unter Beisetzung meines Amtssiegels unterzeichnet worden.

B a s e I , den 21. Oktober 2020 (einundzwanzigsten Oktober zweitausendzwanzig).

                                                  Mirko

                                                              6hJ
                                                  Patrick Götsch

                                                            /t-
                                                  Katharina         mer

                                                          Cron,

AR 120t2020

                                          6/6
Beilage
                                                                                                                                            Druckdatum: 21.L0.2020
                                                                                                                                                                             4
                                                                                                                                                         Zeil: L3.57
                                                                                                                                        Name Vorname: Richter Jul¡a

Grundbuchauszuq Stockwerkeiqentum Bettinqv en                                                                     I 6-2
DieserAuszug hat keine-rechtsgültige Wrkutñg!
Grundstückbeschreibung
Geme¡nde                                                 2702 Bettingen
Grundbuch-Typ                                            Eidgenöss¡sch
Grundstück-Nr                                            6-2
Form der Führung                                        Eidgenössisch
E.GRID                                                  cH 65608 97867 64
Stammgrundsti¡ck                                        LIG Bett¡ngen / 6
wertquote                                               18/100, hdex: 0
Sonderrecht                                             Nr.2, gelb, Räume im EG, lt.                                     r,3.07.1988 4597
                                                        Begründungsvertrag und Aufteilungsplänen
Bemerkungen
Domin¡erte         Grundstücke                           Ke¡ne
AKueller Ertragswert CHF
Eigentum
Alleineigentum
 Meyer Mirko,         09.02.1967,                                                           L7.06.20t3 2013/1268/0 Kauf
Anmerkungen
13.07.1988         20L3l2O36lOl7                        Reglement tD.2000/009657

Dienstbarkeiten
Keine

Grundlasten
Ke¡ne

Vormerkungen
(Nachrückungsrechle s¡ehe Pf andrechte)
Keine

Wörtliche Fassungen obiger Eintragungen
Keine

Grundpfandrechte
17 .O6.20L3 20 t3 I 1268 I O              Namen-Register-Schuldbrief , Fr. 400'000.00, L. Pfandstel le, Max. I2o/o,
                                          Einzelpfandrecht
                                           Grundpfandgläub¡ger SIX SIS AG, Olten                                    26.O9.20!6 20L6I 2099 I O
                                           Schuldner: Meyer Mirko, 09.02.1967

Häîgige Geschäfte
Geometergeschäfte bis             20.L0.2020                           Keine
Grundbuchgeschäfte bis             20.t0.2O2O                          Keine

Lagende:

                     Kolonne enthâlt das Datum und die Angabe von weiteren Beleqen.
2.                   Zu 'Anmerkungen", "Dienstbilkeiten", "Grundlæten", 'Vormerkungen": L = Last: R = Recht; L/R = Last und Recht.
3.                   lD = ldent¡fikations Nummer, L = Löschgeschäft

D¡eser Auszug wurde mlt folgsnden Optlonon erstellt!
H¡stor¡sche Daten:                                                                                            nicht anze¡gen
Löschgesch¿lfte:                                                                                              n¡cht anze¡gen
Erue¡tertes Ê¡gentum:                                                                                         nicht mze¡gen
Servitut-lD's:                                                                                                anze¡gen
Pfandrecht-lD's:                                                                                              nichl anzeigen
We¡tere Rechtsgrl¡nde:                                                                                       anzeigen
Gegeneintråge von Læten/Rechten:                                                                             anze¡gen
Gegene¡nlräge von Pfandrechten:                                                                              anze¡gen

                                                                                                                                                       Seite   l   von   L
Druckdatum: 21'10.2O2O
                                                                                                                            Zeit:   1"3.55
                                                                                                        Name Vorname: R¡chter Jul¡a

Grundbuchauszuq Lieqenschaft Bettinoen      /6
DieserAuszughatkeine-rechts!ültigeWrkung! v
G   rundsti¡ckbeschreibung
Gemeinde                                 2702 Bettingen
Grundbuch-Typ                            Eidgenöss¡sch
Grundstück-Nr                            6
Form der Führung                         Eidgenössisch
E-GRID                                   cH 67677 78189 8L
Fläche                                   !'7 42 m2, Lagebezugsrahmen LVgs,, lndex: 4
Plan-Nr.                                 t,20
Belastete Teilflächen
Lagebezeichnung
Bodenbedeckung
Gebäude / Bauten                         Garagegebäude,
                                         (freistehend)
                                         Mehrfamilienhaus, (m¡t Post) Hauptstr. 95, Bett¡ngen
Bemerkungen
Domin¡erte    Grundstücke                Ke¡ne
Aktueller Ertragswert CHF

Eigentum
STW Beftingen 2702 16-1zu B2ILOO lndex: 0
STW Bett¡ngen 2702 16-2 zu L8/100 tndex: 0

Anmerkungen
26.rL.1987 6769                          Offentlich-rechtliche E¡gentumsbeschr¿inkung
                                         (Ziv¡lschutzraum) D.2000/009653
                                                           I

Dienstbarkeiten
0s.08.1970 2008t2234t0 I       t         (L) Leitungsrecht (Durchleitung), bis 04.08.2020
                                         rD.2000/009606
                                          z.G. Swisscom (Schweiz) Ac, lttigen                   05.08.1970 2741L03 Last: nur auf6(3)
16.09.2009 2009t2517t0                   (L) Baurecht und Leitungsrecht
                                         (Elektr¡zitäUDatenübertragung) 1D.2009/000682
                                          z.G. IWB lndustrielle Werke Basel, Basel              29.06.20L5 20I5I 1364tO
Grundlasten
Keine

Vormerkungen
(Nachrückungsrechte s¡ehe Pfandrechte)
Keine

Wörtliche Fassungen obiger Eintragungen
Dienstbarkeit,              "Erstellung, Unterhalt, Erweiterung und allfällige Bese¡t¡gung der Anlagen (Telefonanlage: Kabelzuführung
Leitungsrecht              Verte¡lerraum in Bett¡ngen) dürfen nur durch die Berecht¡gte ausgeführt werden und fallen ausschliesslich zu
(Durchleitung) bis          ¡hren Lasten. D¡e Organe der Berechtigten haben das Recht, das beanspruchte Grundstückfür d¡e Ausführung
04.08'2020,                obgenannter Arbeiten sow¡e für die Kontrolle der Anlagen jederzeit zu betreten, unter möglichster Schonung
1D.2000/009606             des Grundstückes.
                            Die Berecht¡gte haftet für Kultur- und weiteren Schaden, welcher dem Grundeigentümer durch Bau,
                            Erweiterung, Unterhalt oder Beseitigung der Anlagen eMächst.
                           Das Durchleitungsrecht wird der Berechtigten für 50 Jahre eingeräumt.
                           Falls der Grunde¡gentümer vor Ablauf der in Absatz 3 angegebenen Vertragsdauer ¡n der Weise über se¡n
                           E¡gentum verfügen sollte, dass die Anlagen geändert oder aus dem Grundstück entfernt werden müssen, so
                           führt die Berechtigte diese Aenderung oder Verlegung binnen höchsten 6 Monaten nach der schriftlichen
                           Mitteilung auf ihre Kosten aus. lst d¡e Verlegung auf e¡nen andern Teil der Liegenschaft möglich, so hat dies
                           der Grundeigentümer zu gestatten; er hat dabei nur Anspruch auf die Entschädigung nach Absatz 2.
                           Werden auf dem Grundstück Bau- oder Grabarbe¡ten vorgenommen, so hat s¡ch der Grundeigentümer vorher
                           bei der Berecht¡gten mündlich, telephon¡sch oder schriftlich i¡ber die genaue Lage der Anlage zu erkundigen,
                           dam¡t diese nicht beschäd¡gt wlrd."
                           s.Skizze beim Beleg.
Dienstbarkeit, Baurecht "Die jeweilige E¡gentümerschaft des belasteten Grundstücks duldet zugunsten des Berecht¡gten Errichtung
und Leitungsrecht          und Bestand einer Transformatorenstat¡on als eigenes Bauwerk mit Zufahrtsbereich, die s¡ch im Bere¡ch der ¡m
(EleKrizitäUDatenübertragu Plan Nr. 355 des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 31. Juli 2009 mit gelber Farbe
ng)' 1D.2009/000682 mark¡erten Fläche befindet. Ebenso dulden sie im Bere¡ch der rot gekennzeichneten Fläche den Bestand von
                           Leitungsanlagen ftir Elektrizität und Datenübertragung. Weiter dulden sie die erforderlichen Kontroll-,
                           Unterhalts-, Erneuerungs- und Umbauarbe¡ten an Stat¡on und Leitungsanlagen. Dazu wird dem Berechtigten
                           das jederzeitige uneingeschränkte Zugangs- und Zufahrtsrecht e¡nger¿iumt. Ohne Zust¡mmung des
                           Berechtigten unternehmen die jeweiligen E¡gentümerschaften der belasteten Grundstücke im Bereich der
                           Stat¡on und der Leitungen keine Grabungen. Müssen, verursacht durch e¡n Vorhaben des Baurechtsgebers,
                           Station oder Leitungsanlagen verschoben werden, so hat d¡e jeweilige Eigentümerschaft - soweit objektiv
                           möglich - wiederum eine geeignete Möglichkeit für d¡e Unterbr¡ngung von Station und von Leitungsanlagen zur
                           /erfijgung zu stellen. Sämtliche Kostenfolgen für die elektr¡schen Einr¡chtungen und die Kabelanlagen gehen
                           zu Lasten des Berechtigten.,,
Grundpfandrechte

                                                                                                                          Seite   l von 2
Keine

Hängige Geschäfte
Geometergesch¿ifte           bis   20.10.2020                        Keine
Grundbuchgeschäfte            bis   20.1À0.2020                      Keine

Legende:
7.                   Zu "Anmerkungen", "D¡enstbilke¡ten", "Grundlæten" und Vormerkungen": D¡e linke Kolonne enthält Datum und Beleg der E¡nragung (rangbegründend). Þie rechte
                     Kolonne enthålt dæ Datum und d¡e Angabe von weileren Belegen.
2.                   Zu 'Anmerkungen", "D¡enstbùkeiten", "crundlæten", 'Vormerkungen": L = Læl; R = Recht; UR = Læt und Recht.
3.                   lD = ldentif¡kat¡ons Nummer, L = Löschgeschåft

D¡escr Aurzug           wude mlt lolgendcn Opüonm e¡sbllt:
H¡stor¡sche Þaten:                                                                                         n¡cht ilzeigen
Löschgeschäfte:                                                                                            n¡cht ilze¡gen
Erueitertes E¡gentum:                                                                                      nicht ilze¡gen
seru¡tut-lD's:                                                                                             anzeigen
Pfandrechtl D's:                                                                                           nicht æzeigen
We¡tere Rechtsgründe:                                                                                      anze¡gen
Gegeneintråge von Læten/Rechten:                                                                           anze¡gen
cegeneinlråge von Pfandrechten:                                                                            anzeigen

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