SCHUTZKONZEPT Europäisches Jugendchor Festival Basel 2021 - im Rahmen der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der ...

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SCHUTZKONZEPT
Europäisches Jugendchor Festival Basel 2021
im Rahmen der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage
zur Bekämpfung der Covid-19 Epidemie

Stand 11. Mai 2021
Inhalt
Inhalt .................................................................................................................................................................. 2
Einleitung ........................................................................................................................................................... 4
1. Generelle Schutzmassnahmen ...................................................................................................................... 5
   1. 1. Testen .................................................................................................................................................... 5
   1. 2. Einschränkung der Gruppengrössen ..................................................................................................... 5
   1. 3. Einschränkung der Durchmischung von Sänger*innen-Gruppen.......................................................... 5
   1. 4. Kommunikation der Schutzmassnahmen .............................................................................................. 5
   1. 5. Kontrolle und Durchsetzung der Schutzmassnahmen .......................................................................... 5
   1. 6. Kooperationen mit Institutionen und Organisationen .......................................................................... 6
   1. 7. Contact Tracing ...................................................................................................................................... 6
   1. 8. Nummerierung aller Sitzplätze in Veranstaltungen .............................................................................. 6
2. Schutzmassnahmen für Personengruppen.................................................................................................... 7
   2. 1. Allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln .......................................................................................... 7
       2. 1. a. Distanz halten ................................................................................................................................ 7
       2. 1. b. Maske tragen ................................................................................................................................. 7
       2. 1. c. Hände waschen oder desinfizieren................................................................................................. 7
       2. 1. d. Innenräume lüften ......................................................................................................................... 7
   2. 2. Chöre und sonstige Teilnehmer*innen ................................................................................................. 7
       2. 2. a. Während dem Singen .................................................................................................................... 7
       2. 2. b. Ausserhalb des Singens ................................................................................................................. 7
       2. 2. c. Verpflegung .................................................................................................................................... 8
       2. 2. d. Testen von Chören ......................................................................................................................... 8
       2. 2. e. Bei Covid-19 Symptomen oder einem positiven Schnelltest-Resultat .......................................... 8
       2. 2. f. Bei positivem Testresultat eines PCR-Nasen-Rachen-Abstrichs ..................................................... 8
   2. 3. Mitarbeitende ........................................................................................................................................ 8
       2. 3. a. Infrastruktur bereitstellen ............................................................................................................. 8
       2. 3. b. Lüftung ........................................................................................................................................... 8
       2. 3. c. Information und Durchsetzung der Regeln.................................................................................... 9
       2. 3. d. Testen von Mitarbeitenden ........................................................................................................... 9
       2. 3. e. Bei Covid-19 Symptomen............................................................................................................... 9
       2. 3. f. Bei positivem Testresultat .............................................................................................................. 9
   2. 4. Publikum ................................................................................................................................................ 9
       2. 4. a. Ticketverkauf ................................................................................................................................. 9
       2. 4. b. Information .................................................................................................................................... 9
       2. 4. c. Bei Symptomen oder Kontakt mit einer positiv getesteten Person .............................................. 9
   2. 5. Dozierende und Teilnehmende an Erwachsenenworkshops .............................................................. 10

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2. 5. a. Infrastruktur bereitstellen ........................................................................................................... 10
      2. 5. b. Lüftung ......................................................................................................................................... 10
      2. 5. c. Information und Durchsetzung der Regeln.................................................................................. 10
      2. 5. d. Testen von Dozierenden und Teilnehmenden ............................................................................ 10
      2. 5. e. Bei Covid-19 Symptomen............................................................................................................. 10
      2. 5. f. Bei positivem Testresultat ............................................................................................................ 10
3. Schutzkonzepte für alle Aufenthaltsorte ..................................................................................................... 11
   3. 1. Catering in der Messe Basel/Rundhofhallen ....................................................................................... 11
   3. 2. Hotel IBIS BUDGET ............................................................................................................................... 11
   3. 3. Singe unterwägs - Rösslitram .............................................................................................................. 11
   3. 4. Singe unterwägs - Schiffe .................................................................................................................... 11
   3. 5. EJCF Werkplatz und Verkaufsstand auf dem Barfüsserplatz ............................................................... 12
   3. 6. Chorschiff ............................................................................................................................................. 12
   3. 7. Akustischer Spaziergang ...................................................................................................................... 13
   3. 8. Musik-Akademie Basel......................................................................................................................... 13
   3. 9. Spielorte............................................................................................................................................... 13

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Einleitung
Das Europäische Jugendchor Festival Basel stellt seit gegen 30 Jahren die drei Leitgedanken
1. hochstehende Chormusik, 2. Begegnung und 3. Animation und Bildung ins Zentrum seiner Überlegungen.
Die Pandemie-Situation verlangte Anpassungen, weshalb das EJCF 2021 sich hauptsächlich auf den dritten
Leitgedanken der Animation und Bildung konzentrieren wird. Die Jugend leidet besonders stark unter den
durch Covid-19 verursachten Einschränkungen. Viele Chorsänger*innen haben sich seit Monaten nicht
gesehen, geschweige denn geprobt. Sie können ihren Qualitätsstandard nicht aufrechterhalten und sollen
deshalb mit dem EJCF 2021 ein Gefäss bekommen, um sich erstmals wieder als Gruppe zu finden und
gleichzeitig an ihrer Kunst des Singens zu arbeiten. Dem Festival kommt damit grosse Verantwortung zu,
keinen Infektionsherd zu provozieren. Wir sind mehr als bereit diese Verantwortung wahrzunehmen und
damit den Chören und dem Publikum zu zeigen, wie auch in Zukunft sicheres Singen möglich sein wird.

Bundesrat Alain Berset hat fürs EJCF 2021 sein Patronat zugesichert und schreibt dazu: «Das Europäische
Jugendchor Festival Basel dient uns als Inspiration in diesen schwierigen Zeiten. Das Festival bringt
Jugendliche aus freudigem Anlass zusammen und stärkt so deren Moral.»1 Bundesrätin Simonetta
Sommaruga sagte zum Singen in Coronazeiten: «Die Frage ist nicht, ob man in einem Chor singen darf,
sondern wie.»2 Das folgende Schutzkonzept stellt alle Massnahmen des EJCFs zusammen, welche ein
sicheres und verantwortbares Festival 2021 ermöglichen. Schlussendlich geht es dem Festival darum, der
Jugend etwas zurückzugeben, was ihr über lange Zeit fehlte. Denn Bundesrat Alain Berset hat Recht, wenn
er schreibt: «Wir alle haben in dieser öden Zeit gespürt, wie sehr uns live erlebte Kultur fehlt. Nicht zuletzt
die Musik, die uns besonders tief berührt.»3

1
  Bundespräsident Berset. Vorwort des Programmhefts des Europäischen Jugendchor Festivals Basel 2021. 8. Januar 2021, Bern,
Schweiz.
2
  Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Medienkonferenz des Bundesrates vom 27. Mai 2020, Bern, Schweiz.
3
  Bundespräsident Berset. Vorwort des Programmhefts des Europäischen Jugendchor Festivals Basel 2021. 8. Januar 2021, Bern,
Schweiz.
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1. Generelle Schutzmassnahmen
1. 1. Testen
Am Festival ist das tägliche Testen mit in der Schweiz zugelassenen Selbsttests für alle Sänger*innen
obligatorisch. Damit vermindert das EJCF das Risiko, dass sich unter den Teilnehmenden infizierte Personen
befinden. Während der Anwesenheit der Chöre in Basel sind deren Kontakte zusätzlich stark eingeschränkt.
Dazu gehört auch, dass auf die traditionelle Unterbringung der Teilnehmenden in Gastfamilien verzichtet
wird. Alle Sänger*innen sind im Hotel Ibis Budget in Basel untergebracht.

Das Festival empfiehlt allen Mitarbeitenden sich ebenfalls jeden Tag selbst zu testen, um das Festival als
Ganzes vor Covid 19 zu schützen.

Die Tests fungieren als zusätzliche Schutzmassnahme und lösen die Einhaltung der restlichen Hygiene- und
Verhaltensregeln nicht auf.

1. 2. Einschränkung der Gruppengrössen
Das EJCF verpflichtet sich, die im Mai 2021 geltenden Vorschriften zur maximalen Anzahl versammelter
Personen jederzeit einzuhalten und bei allen Beteiligten durchzusetzen. In Innenräumen gelten zusätzlich
zum Bundes- und Kantonsrecht die Bestimmungen der Hausverantwortlichen zur maximalen
Belegungsanzahl der benützten Räume. Im Aussenbereich sorgt das EJCF dafür, dass
Menschenansammlungen nur im kontrollierbaren und erlaubten Ausmass stattfinden.

1. 3. Einschränkung der Durchmischung von Sänger*innen-Gruppen
Das EJCF sorgt dafür, dass sich die einzelnen Sänger*innen-Gruppen möglichst wenig durchmischen:
- Während den Workshops singt jeder Chor an einem zugewiesenen Ort im Raum mit grossem Abstand zum
nächsten Chor.
- In der Freizeit empfiehlt das EJCF den Singenden und ihren Betreuungspersonen möglichst im eigenen
Chor zu bleiben. Zudem müssen sie eine Maske tragen und/oder die Abstände einhalten.
- Übernachtungen und Mahlzeiten finden nur in Kerngruppen von immer den gleichen max. 4 Personen
statt.

1. 4. Kommunikation der Schutzmassnahmen
Alle Anwesenden am Festival entschliessen sich freiwillig zur Teilnahme. Dies gilt für die Chöre und
Mitarbeitenden genauso wie für das Publikum. Der Entscheid zur Teilnahme kann von jeder/jedem nur
sinnvoll gefällt werden, wenn das EJCF sehr sorgfältig und breit über die Schutzmassnahmen und
Einschränkungen informiert. Die Festivalverantwortlichen messen deshalb der Kommunikation der
Schutzmassnahmen vor und während des Festivals grosse Bedeutung zu und rechnen in der Folge damit,
dass die Massnahmen von allen Anwesenden sehr gut eingehalten werden.

1. 5. Kontrolle und Durchsetzung der Schutzmassnahmen
Das EJCF erarbeitete in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Mitarbeitenden eine geeinte Haltung
in Bezug auf den Umgang mit den Mitwirkenden und dem Publikum. Dies war nötig, weil das
Zusammentreffen von vielen tausend Menschen aus sehr unterschiedlichen Kulturen schon immer
Konfliktpotenzial in sich barg. Die über hundert Mitarbeitenden im engeren Kreis sind sich gewohnt höchste
Dienstleistungsbereitschaft zu zeigen und gleichzeitig die Einhaltung von Regeln klar einzufordern. Dies
kommt dem EJCF nun zu Gute. Es wird ein Leichtes sein, die Freiwilligen dahin zu coachen, dass sie die

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Einhaltung der Regeln beim Publikum wie bei den Mitwirkenden auf freundliche Art einfordern und wenn
nötig auch durchsetzen. Ist ein Konflikt nicht lösbar, wissen sie zudem, dass ihnen die Festivalleitung
jederzeit in Kürze vor Ort zur Seite steht.

1. 6. Kooperationen mit Institutionen und Organisationen
Alle EJCF-Veranstaltungen finden in Räumlichkeiten statt, welche einer Institution oder Organisation
angehören, die bereits ein eigenes Schutzkonzept hat. Die vorhandenen Schutzkonzepte werden an jedem
einzelnen Ort von einem Mitarbeitenden des Festivals mit EJCF-spezifischen Regeln ergänzt. Diese
Abmachungen zu jedem einzelnen Spielort sind Teil dieses Schutzkonzeptes und im Kapitel 3 zu finden.
Weiterführende Informationen, resp. das Basiskonzept der Hausverantwortlichen kann das EJCF bei Bedarf
nachreichen.

1. 7. Contact Tracing
Das Contact Tracing des Festivals dient ausschliesslich dazu, dass die Folgen einer trotz aller
Vorsichtsmassnahmen entstandenen Infektion mit dem Corona-Virus so schnell als möglich eingeschränkt
werden können. Das EJCF ist jederzeit in der Lage die Kontaktdaten von sämtlichen Teilnehmenden,
Mitarbeitenden und Konzertbesuchenden innert kürzester Zeit in digitaler Form dem kantonalen Contact-
Tracing zuzusenden. Das EJCF sorgt in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Contact Tracing dafür, dass
sich positiv getestete Personen unter den Teilnehmenden, Betreuungspersonen und Mitarbeitenden, sowie
deren nahe Kontaktpersonen, unverzüglich in Isolation oder Quarantäne begeben.

1. 8. Nummerierung aller Sitzplätze in Veranstaltungen
Das Festival stellt sicher, dass sowohl das Publikum als auch die Sänger*innen in Innenräumen stets auf
nummerierten und im Vorverkauf persönlich reservierten Sitzplätzen sitzen. Öffentliche Veranstaltungen
mit Kollekte können nur mit einer vorgängigen Registrierung besucht werden. Damit wird erreicht, dass die
Sitzplätze nach den im Mai geltenden Regeln genützt werden (Abstände, Auslastung, Zuordnung von
Sitzplätzen zu Personen, Anwesenheitszeit).

In Aussenräumen wird in Abstimmung mit den im Mai geltenden Regeln von Mitarbeitenden dafür gesorgt,
dass sich keine Menschenansammlungen bilden.

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2. Schutzmassnahmen für Personengruppen
2. 1. Allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln
Die folgenden Massnahmen gelten jederzeit für alle Teilnehmenden, Mitarbeitenden und das Publikum.

2. 1. a. Distanz halten
Die Distanz von 1.5 Metern zu anderen Personen muss sowohl in Innenräumen wie auch draussen wann
immer möglich eingehalten werden.

2. 1. b. Maske tragen
In Innenräumen gilt generelle Maskenpflicht. Unter 12 Jährige sind während dem Singen an einem fixen
Platz von der Maskenpflicht befreit, das Tragen der Maske ist aber empfohlen, wenn der Abstand nicht
eingehalten werden kann. Im Aussenbereich ist das Tragen einer Maske bei Workshop-Pausen Pflicht. Ist
man mit der Gruppe unterwegs, wird das Tragen einer Maske empfohlen. Für Erwachsene (Ü20) gilt auch in
diesem Fall Maskenpflicht.

2. 1. c. Hände waschen oder desinfizieren
Alle Teilnehmenden, Mitarbeitenden und Besuchenden sollen regelmässig die Hände mit Wasser und Seife
waschen und/oder desinfizieren. An allen Spielorten sind Waschbecken mit Seife oder Desinfektionsmittel
vorhanden.

2. 1. d. Innenräume lüften
Verantwortliche vor Ort werden zu regelmässigem Lüften (mind. 5 Min. alle 30 Minuten) der Innenräume
angehalten. Dabei sollen so viele Fenster wie möglich so weit wie möglich geöffnet werden. Bei gutem
Wetter empfiehlt das EJCF die Heizungen abzuschalten und die Türen und Fenster von Innenräumen so oft
als erlaubt und sinnvoll ganz offen zu halten. Vorhandene Lüftungsanlagen sind stets in Betrieb zu nehmen.

2. 2. Chöre und sonstige Teilnehmer*innen
An die internen Veranstaltungen für Chöre sind nur unter 20jährige und Chorleitende zugelassen. Die
folgenden Massnahmen gelten jederzeit für alle Teilnehmenden und ihre Begleitpersonen.

2. 2. a. Während dem Singen
Während dem Singen ist zwischen den Singenden ein Mindestabstand von 1.5m zur Seite sowie nach vorne
einzuhalten und es gilt Maskenpflicht. Unter 12jährige sind von der Maskenpflicht befreit. Eine Maske zu
tragen, ist dennoch empfohlen. Auftritte ohne Publikum (nur in der Martinskirche) können bei Bedarf ohne
Maske erfolgen, sofern der Abstand der Singenden mind. 2m auf alle Seiten beträgt. Chorleiter*innen
können ebenfalls auf das Tragen einer Maske verzichten, sofern ihr Abstand zum Chor mindestens 5m
beträgt. Die Positionen der Singenden und der Chorleitung werden durch das vorgängige Stellen der Stühle
fixiert oder durch Bodenmarkierungen bezeichnet.

2. 2. b. Ausserhalb des Singens
In der Freizeit gelten die unter «2. 1. Allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln» aufgeführten
Bestimmungen. Die Chöre werden gebeten sich möglichst nur in der eigenen Gruppe zu bewegen. Im
eigenen Hotelzimmer sind alle Verhaltensregeln aufgehoben. Zimmerpartner*innen werden als nahe
Kontakte eingestuft.

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2. 2. c. Verpflegung
Bei der Verpflegung gelten die gängigen Regeln für Gastrobetriebe. Die Sänger*innen nehmen ihre vom
EJCF organisierten Mahlzeiten in der Mensa der Universität Basel oder als Lunchpaket im Freien ein. Die
Uni-Mensa verfügt über ein eigenes Schutzkonzept, an welches sich das EJCF hält (u.a. pro Etage max.
1 grosser oder 2 kleine Chöre, 4 Sänger*innen pro 10er Tisch, 1.5m Abstand zwischen den Tischen). Im
Hotel IBIS frühstücken die Chöre in zwei Etappen, so dass die geltenden Regeln für Hotelbetriebe (essen nur
am gleichen Tisch wie die Zimmergenoss*innen, 1.5m Abstand der Tische, Desinfektion nach jeder
Tischbenützung) sichergestellt werden können. Während dem Essen kann die Maske abgenommen
werden, davor und danach gilt die Maskenpflicht in Innenräumen.

2. 2. d. Testen von Chören
Alle Sänger*innen sind verpflichtet sich jeden Morgen mit einem in der Schweiz zugelassenen Selbsttest auf
Covid 19 zu testen. Das Festival stellt ihnen diese Selbsttests zur Verfügung. Die Chorleitung sorgt dafür,
dass das Testen von jüngeren Kindern, welche dieses nicht ohne Begleitung durchführen können, betreut
wird.

2. 2. e. Bei Covid-19 Symptomen oder einem positiven Schnelltest-Resultat
Teilnehmende und ihre Betreuungspersonen sind verpflichtet, sich bei Symptomen sofort bei ihren
zuständigen Chorbetreuer*innen zu melden. Diese informieren unverzüglich die Festivalleiterin. Die
Festivalleiterin sorgt dafür, dass die Betroffenen und ihre nahen Kontaktpersonen sofort isoliert und mit
einem PCR-Nasen-Rachen-Abstrich getestet werden.

2. 2. f. Bei positivem Testresultat eines PCR-Nasen-Rachen-Abstrichs
Fällt der Test eines*r Teilnehmenden oder Mitarbeitenden positiv aus, entscheidet das Contact Tracing
oder der zuständige kantonsärztliche Dienst über das weitere Vorgehen. Das Contact Tracing informiert die
Festivalleiterin und die Betroffenen über die angeordneten Massnahmen. Die Festivalleiterin sorgt dafür,
dass die Entscheide umgesetzt werden.

2. 3. Mitarbeitende
2. 3. a. Infrastruktur bereitstellen
In den Probe- und Workshopräumen sorgen die Raumverantwortlichen (meist Event-Organisator*innen)
zusammen mit dem Hausverantwortlichen dafür, dass vor Ankunft des Chores die nötige Anzahl Stühle in
korrektem Abstand gestellt ist und Desinfektionsmittel für alle Anwesenden vorhanden ist.

In Ausnahmefällen markiert der/die Event-Organisator*in mit geeignetem Klebeband oder mit kleinen
Teppichen die vereinbarten Positionen der Singenden und sorgt dafür, dass die Chorleitenden die
Singenden dazu anhalten, die markierten Positionen möglichst nicht zu verlassen.

2. 3. b. Lüftung
Die Chorbetreuer*innen sorgen dafür, dass alle benützten Innenräume alle 30 Minuten während mind. 5
Min. gut durchgelüftet werden. Nach Möglichkeit stellen sie die Heizungen ab und lassen Türen und
Fenster während der Anwesenheit des Chores ganz offen stehen. Lüftungsanlagen sind in Betrieb zu
nehmen.

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2. 3. c. Information und Durchsetzung der Regeln
Alle Mitarbeitenden werden im Vorfeld des Festivals ausgiebig geschult und über die Schutzmassnahmen
informiert. Sie sind vor Ort zuständig dafür, dass sich die Teilnehmenden und das Publikum an alle
Schutzmassnahmen halten. Bei Nicht-Einhaltung der Regeln versuchen sie im Gespräch die betreffende
Person zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Erzielt dies keinen Erfolg, sind Mitarbeitende befugt die
betreffende Person zum Verlassen der Lokalität aufzufordern. Gelingt dies nicht, rufen sie die
Festivalleiterin zu Hilfe.

2. 3. d. Testen von Mitarbeitenden
Das EJCF sorgt dafür, dass sich Mitarbeitende jeden Tag freiwillig und unentgeltlich auf Covid-19 testen
lassen können. Die entsprechenden Selbsttests können auf dem Festivalbüro bezogen werden.

2. 3. e. Bei Covid-19 Symptomen
Zeigen Mitarbeitende Symptome einer Covid-19 Erkrankung, sind sie verpflichtet sich sofort auf dem
Festivalbüro zu melden, sich in Isolation zu begeben und sich mit einem PCR-Nasen-Rachen-Abstrich testen
zu lassen.

Werden den Mitarbeitenden Fälle von Symptomen einer Covid-19 Erkrankung gemeldet, melden sie dies
unverzüglich der Festivalleiterin. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.

2. 3. f. Bei positivem Testresultat
Fällt der Test einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters positiv aus, entscheidet das Contact Tracing oder
der Kantonsarzt Basel-Stadt über das weitere Vorgehen. Der/die Betroffene informiert die Festivalleiterin
über die angeordneten Massnahmen.

2. 4. Publikum
2. 4. a. Ticketverkauf
Am EJCF findet kein Ticketverkauf statt. Alle Veranstaltungen werden ausschliesslich mit Kollekte
angeboten. Eine Registrierung mit Name, Wohnadresse, Telefonnummer und Email-Adresse ist im Vorfeld
über www.ejcf.ch möglich oder vor Ort. Das EJCF verpflichtet sich sämtliche Daten der Besucher*innen von
Veranstaltungen bis zu zwei Wochen nach dem Festival aufzubewahren und danach zu vernichten. Ebenso
verpflichtet sich das EJCF in keinem Veranstaltungsraum mehr als 50 Personen zuzulassen.

2. 4. b. Information
Das Publikum wird über Informationstafeln, über die Webseite www.ejcf.ch und im Programmheft über die
geltenden Schutzmassnahmen informiert. Zusätzlich stehen vor Ort genügend Mitarbeitende zur
Verfügung, welche über die Schutzmassnahmen Bescheid wissen und diese wenn nötig kommunizieren
können.

2. 4. c. Bei Symptomen oder Kontakt mit einer positiv getesteten Person
Bei Symptomen oder nahem Kontakt mit einer positiv getesteten Person, muss der/die Besuchende dem
Festival fernbleiben und sich an die Anweisungen des BAGs zur Isolation und Quarantäne halten.

Wenn ein*e Festivalbesucher*in bis 48 Stunden nach der Teilnahme an einer Festivalveranstaltung positiv
getestet wird, muss das Contact Tracing darüber informiert werden, damit weitere Schritte eingeleitet
werden können.

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2. 5. Dozierende und Teilnehmende an Erwachsenenworkshops
2. 5. a. Infrastruktur bereitstellen
In benutzten Räumen sorgen die Raumverantwortlichen (Mitarbeitende des EJCFs) zusammen mit dem
Hausverantwortlichen dafür, dass die max. zugelassene Anzahl Personen pro Raum eingehalten wird, vor
Ankunft der Workshopteilnehmenden die nötige Anzahl Stühle in korrektem Abstand gestellt ist und mit
Namen zugewiesen werden. An Workshops für erwachsene Laien sind max. 15 Personen (inkl. Dozierende
und Musiker*innen) zugelassen.

2. 5. b. Lüftung
Die Raumverantwortlichen sorgen dafür, dass alle benützten Innenräume alle 30 Minuten während mind. 5
Min. gut durchgelüftet werden. Nach Möglichkeit stellen sie die Heizungen ab und lassen Türen und
Fenster während der Anwesenheit des Chores ganz offen stehen. Lüftungsanlagen sind in Betrieb zu
nehmen.

2. 5. c. Information und Durchsetzung der Regeln
Alle Mitarbeitenden werden im Vorfeld des Festivals ausgiebig geschult und über die Schutzmassnahmen
informiert. Sie sind vor Ort zuständig dafür, dass sich die Teilnehmenden an alle Schutzmassnahmen halten.
Bei Nicht-Einhaltung der Regeln versuchen sie im Gespräch die betreffende Person zu einer
Verhaltensänderung zu bewegen. Erzielt dies keinen Erfolg, sind Mitarbeitende befugt die betreffende
Person zum Verlassen der Lokalität aufzufordern. Gelingt dies nicht, rufen sie die Festivalleiterin zu Hilfe.

2. 5. d. Testen von Dozierenden und Teilnehmenden
Dozierende aus dem Ausland erhalten vom Festival für jeden Anwesenheitstag einen Schnelltest. Sie sind
dazu angehalten, sich jeden Morgen selbst zu testen. Dozierende aus der Schweiz testen sich bitte täglich
selbst mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Gratis-Schnelltests. In begründeten Fällen können die
Tests auch vom Festival zur Verfügung gestellt werden.
Teilnehmenden an Workshops wird empfohlen, sich direkt vor der Veranstaltung mit einem Selbsttest zu
testen.

2. 5. e. Bei Covid-19 Symptomen
Zeigen Dozierende Symptome einer Covid-19 Erkrankung, sind sie verpflichtet sich sofort bei der
Festivalleitung zu melden und sich in Isolation zu begeben. Alle weiteren Schritte werden danach von der
betroffenen Person zusammen mit der Festivalleitung festgelegt.
Zeigen Teilnehmende Symptome oder hatten nahen Kontakt mit einer positiv getesteten Person, müssen
sie dem Chorleiter*innen-Treffen fernbleiben und sich an die Anweisungen des BAGs zur Isolation und
Quarantäne halten.

Wird ein*e Teilnehmende*r bis 48 Stunden nach der Teilnahme an einer Festivalveranstaltung positiv
getestet, muss das Contact Tracing darüber informiert werden, damit weitere Schritte eingeleitet werden
können.

2. 5. f. Bei positivem Testresultat
Fällt der Test eines Dozierenden oder eines Teilnehmenden positiv aus, entscheidet das Contact Tracing
oder der Kantonsarzt Basel-Stadt über das weitere Vorgehen.

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3. Schutzkonzepte für alle Aufenthaltsorte
3. 1. Catering in der Messe Basel/Rundhofhallen
Die Verpflegung der Kinder und Jugendlichen findet vom 12. – 15. Mai in drei voneinander getrennten
Hallen in der Rundhofhalle der Messe Basel statt. Beim Einlass und in den Hallen gelten folgende Regeln:

•   Die Gruppen werden nacheinander in die Hallen geführt. Sie durchmischen sich nie.
•   Die Singenden bekommen ihr Essen am Ausgabetisch wo sie einzeln dafür anstehen.
•   Beim Anstehen in der Schlange werden Abstände von 1.5m eingehalten
•   Ab Betreten des Innenraums muss eine Maske getragen werden. Diese kann einzig am Platz zum Essen
    ausgezogen werden.
•   Pro Tisch sitzen maximal 4 Personen. Zwischen den Tischen werden Abstände von 1.5m eingehalten.
•   Die Tische sind nummeriert, auf jedem Tisch liegt ein Formular mit derselben Tischnummer. Darauf
    tragen sich die Leute an diesem Tisch ein.
•   Verantwortliche Person vor Ort ist Ursi Bürki, Tel. 079 698 00 55

3. 2. Hotel IBIS BUDGET
Alle Kinder und Jugendlichen, die nicht aus der Region kommen, werden vom Hotel IBIS BUDGET
beherbergt. Es gelten folgende Regeln:

•   Es wird darauf geachtet, dass sich die Chöre im Hotel nicht mischen.
•   Das Frühstück findet gestaffelt statt. Am gleichen Tisch sitzen nur Personen, welche auch das Zimmer
    teilen.
•   Der Abstand zwischen den Tischen beträgt 1.5m.
•   Die Tische werden nach jeder Belegung desinfiziert.

3. 3. Singe unterwägs - Rösslitram
Das Rösslitram fährt am Samstag 15. Mai 2021 von 14.00 – 17.00 h durch die Basler Innerstadt. Die An- und
Abfahrt ist stets vor dem Rathaus. Die Abfahrtszeiten sind um 14.00 h, 15.00 h und 16.00 h. Eine Runde
dauert rund 40 Min. folgende Corona-Regeln gelten im Zusammenhang mit dem Rösslitram:

•   Ansprechperson für alle Fragen zur Veranstaltung ist Brigitte Gooss, tel. 079 476 57 71
•   Herr Schwabe, tel. 076 570 11 11 begleitet das Rösslitram auf seinem Weg. Er ist für die
    Fahrtauglichkeit des Rösslitrams zuständig.
•   Die Jugendlichen erwarten das Rösslitram beim Rathaus. Es haben max. 15 Jugendliche und eine
    Begleitperson auf dem Sommerwagen Platz.
•   Beim Warten und auf dem Wagen herrscht Maskenpflicht für alle.
•   Der Wagen wird am hinteren Ende von einem Freiwilligen des Festivals begleitet. Dieser verhindert,
    dass Passant*innen dem Rösslitram zu Fuss folgen.

3. 4. Singe unterwägs - Schiffe
Am Samstagnachmittag zwischen 13.30 und 17.00 h fahren diverse Chöre auf Weidlingen und Rhytaxis den
Rhein ab. Es gelten dabei folgende Corona-Regeln:

•   Die Chöre besteigen die Schiffe gestaffelt, so dass sie sich nie begegnen.
•   Auf dem Schiff gilt Maskenpflicht. Auch beim Singen.
•   Ansprechperson ist Julia Baumgartner, tel. 076 748 02 20

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3. 5. EJCF Werkplatz und Verkaufsstand auf dem Barfüsserplatz
Auf dem Barfüsserplatz sind 3 Werkplätze oberhalb der Treppe eingerichtet sowie ein Verkaufsstand
unterhalb der Treppe. Alle Stände sind vom Mittwoch 12. – Samstag 15. Mai jeweils am Nachmittag
besetzt. In der Nacht sind sie abgeräumt. Folgende Regeln gelten für den Betrieb der Stände:

•   Am Verkaufsstand ist Maske tragen Pflicht für die Verkaufenden wie für die Käufer*innen.
•   Am Boden sind Abstandsmarkierungen anzubringen für die Käufer*innen.
•   Die Werkplätze sind mit mind. 1.5m Abstand zueinander aufzustellen.
•   Die Hauptkoordination obliegt Hannah Bächtold, tel. 078 697 84 46
•   Die Freiwilligen werden von 1-2 Betreuerinnen beim Arbeiten begleitet.
•   Pro Werkplatz sind drei Personen eingeteilt. Es dürfen nicht mehr als 4 Personen an einer
    Festbankgarnitur sitzen.
•   Beim Werken kann auf die Maske verzichtet werden, sofern die Freiwilligen die Abstände von 1.5m
    einhalten. Das Maske tragen wird jedoch empfohlen.
•   Insgesamt dürfen nicht mehr als 15 Personen bei den Werkplätzen aufeinander treffen. Versammeln
    sich mehr Personen, sind die Verantwortlichen vor Ort verpflichtet diese wegzuweisen.

3. 6. Chorschiff
Das Chorschiff verkehrt am Freitag 14. Mai 2021 auf dem Rhein. Es werden 90 Min.-Rundfahrten
angeboten, welche an der Schifflände starten und landen. Auf dem Schiff gelten folgende Regeln:

•   Auf dem ganzen Schiff gilt Maskenpflicht. Ausgenommen davon ist das Oberdeck, sofern Passagiere am
    Tisch sitzen und etwas konsumieren. Der Gastronomiebereich auf dem Oberdeck ist geöffnet.
•   Konsumation ist nur an einem Tisch sitzend erlaubt, Stehplätze werden keine angeboten.
•   Pro Tisch sitzen maximal 4 Personen. Zwischen den Tischen werden Abstände von 1.5m eingehalten.
•   Die Tische sind nummeriert, auf jedem Tisch liegt ein Formular mit derselben Tischnummer. Darauf
    tragen sich die Leute an diesem Tisch ein.
•   Im Unterdeck darf nicht konsumiert werden.
•   Im Unterdeck finden Workshops statt mit max. 15 Erwachsenen (inkl. Musiker*innen) oder einer
    Gruppe von Jugendlichen u20.
•   Die Chorleitung und die Instrumentalisten (Bass, Akkordeon) dürfen die Maske ablegen, sofern sie
    mind. 5m Abstand zu den Singenden einhalten.
•   Die Plätze der Singenden sind fixiert. Die Stühle stehen mit Abstand von 1.5m. Freies Bewegen durch
    den Raum ist nicht gestattet.
•   Den Passagieren auf dem Unterdeck ist es untersagt, das Oberdeck zu betreten.
•   Die Türen des Unterdecks sind während des Workshops geschlossen.
•   Auf allen Rundfahrten sind nicht mehr als 150 Passagiere zugelassen. Ausgenommen davon ist die
    Mittagsfahrt für Chöre u20. Da liegt die Passagierzahl zwischen 150 und 200 Personen.
•   Das Contact Tracing erfolgt über eine Anmeldung auf der Webseite www.ejcf.ch und zusätzlich durch
    das Ausfüllen des Formulars vor Ort (auf den Tischen, im Workshopraum).
•   Verantwortliche Person vor Ort ist Ueli Renggli, tel. 079 362 08 62

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3. 7. Akustischer Spaziergang
Beim akustischen Spaziergang am Donnerstag-Abend 13. Mai 2021 wandern die Chöre fünf Stationen ab
und probieren an jeder Station die Akustik des Ortes aus. Die Route bekommen sie auf einem Plan
zugestellt. Auf dem Spaziergang gelten folgende Corona-Regeln:

•   Die Chöre begehen die Route im Abstand von 30 Min. Sie treffen sich nie.
•   Die Stationen sind betreut. Die Verantwortlichen vor Ort sorgen dafür, dass die Chöre die Akustik am
    betreffenden Ort ausprobieren und keine Konzerte in der Öffentlichkeit geben. Würde Publikum stehen
    bleiben, sorgen die Verantwortlichen dafür, dass entweder das Publikum weitergeht oder der Chor.
•   Die Betreuungspersonen sind verpflichtet eine Maske zu tragen. Die Chorleitungen dürfen ihren Chor
    ohne Maske anleiten, sofern sie den Abstand von 5m zum Chor einhalten. Die Sänger*innen müssen
    beim Singen eine Maske tragen sobald sie den Abstand von 1.5m nicht einhalten können.
•   Ansprechperson ist Julia Baumgartner, tel. 076 748 02 20

3. 8. Musik-Akademie Basel
Am Donnerstag 13. Mai 2021 findet in der Musik-Akademie Basel das 10. Schweizerische Chorleiter*innen-
Treffen statt. Das Treffen wird unter Berücksichtigung des Schutzkonzeptes der Musik-Akademie Basel vom
26. April 2021 durchgeführt. Das detaillierte Schutzkonzept ist auf dem Festivalbüro erhältlich.

3. 9. Spielorte
An den Spielorten gelten folgende präzisierenden Corona-Regeln:

Maskenpflicht
• Ja für alle Anwesenden und Sänger*innen ü12 drinnen
• Freigabe für alle Sänger*innen u12 drinnen
• Nein beim Konzertieren in der Martinskirche, sofern 2m Abstand eingehalten werden
• Nein beim Konzertieren für Musiker*innen und Solist*innen, wenn sie 25m2 Platz für sich haben
• Freigabe für Chorleiter*innen beim Anleiten der Probe/des Auftritts, sofern der Abstand zum Chor 5m
   beträgt.
• Ja beim Singen draussen, wenn der Abstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann.
• Ja im Aussenbereich in den Pausen. Dafür dürfen sich die Singenden durchmischen.

Choreos
• Ja, aber ohne Durchmischung der Chöre, d.h. wenn immer möglich am eigenen Platz

Platzierung
• Die Sitzplätze, die besetzt werden können, sind bezeichnet (Abstand ca. 1.5m). Die Chorleitung
    bekommt für jeden Spielort einen Plan mit der Aufstellung. Sie besetzt die Plätze so wie es sie sinnvoll
    dünkt. Sie organisiert die Platzierung selbst.
• Plätze auf Bühnen (Martinskirche, Stadtcasino) sind mit Gummipunkten am Boden (ohne
    Nummerierung) bezeichnet. Die Betroffenen bekommen davon einen Plan.
• Die Platzierung der Chöre ist stets so, dass sich die Chöre nicht durchmischen.

Einlass
• Die Chöre versammeln sich stets ausserhalb des Gebäudes. Sie werden von der Konzertorganisation in
    Empfang genommen und als Gruppe nach drinnen geführt.

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Contact Tracing
• Eine Zuordnung der Sitzplatznummer zum einzelnen Singenden ist nicht nötig.
• Das Festivalbüro verfügt über alle nötigen Daten der Anwesenden vor Ort.

Lüften
• Wenn immer möglich und sinnvoll Türen und Fenster während den Begegnungen und Workshops offen
    lassen.
• Lüftungsanlage betreiben oder alle 30 Min. stosslüften.

Erlaubte Anzahl Anwesende im Raum
• Ü20: max. 15 Personen inkl. Musiker*innen und Organisierende
• Chöre u20 begleitet von Betreuungspersonen ü20: max. 5 pro Chor (inkl. Chorleitung, Musiker*innen,
    Workshopleitung)
• Event-Organisation: max. 5 Personen
• Fotograf*innen: Nur so lange sie Aufnahmen machen
    Eltern von Sänger*innen ohne Funktion ist die Anwesenheit im Workshopraum nicht gestattet.

Bühnenauftritte
• Sind vorgetragene Lieder choreografiert und können in einer fixen Bestuhlung nur schlecht vorgetragen
   werden, darf dazu auf die Bühne gewechselt werden.

Für die folgenden Spielorte sind detaillierte Schutzkonzepte auf dem Festivalbüro erhältlich:
Stadtcasino, Martinskirche, Pauluskirche, Leonhardskirche, Zinzendorfhaus, Wettsteinsaal, Rhypark,
Bischofhof, Stadtkirche Liestal, Kuspo Pratteln, Gymnasium Leonhard

11. Mai 2021/HB/KR

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