Schutzkonzept für Fitness- & Gruppentraining in der part Physiotherapie, Amriswil
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Schutzkonzept für Fitness- & Gruppentraining in der part Physiotherapie, Amriswil Version 08.05.2020
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining 1. Ausgangslage und Zielsetzung Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen, dass Fitnesscenter ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen, wenn ein Schutzkonzept vorliegt. Der Schweizerische Fitnesscenter- und Gesundheitsverband (SFGV) hat zusammen mit der Interessengemeinschaft Fitness Schweiz ein vom BASPO/BAG plausibilisiertes Schutzkonzept erarbeitet, das ein Grobkonzept im Sinne von Artikel 6a, Absatz 3 der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus (COVID-19-Verordnung 2 in der am 29. April 2020 beschlossenen Fassung) darstellt (SFGV Schutzkonzept). Dieses Schutzkonzept enthält die Rahmenvorgaben für den sicheren Betrieb von Fitness- und Trainingscentern auch während der Corona-Pandemie. Das part hat sich bei der Erarbeitung des vorliegenden individuell-konkreten Schutzkonzepts gemäss Artikel 6a Absatz 4 der COVID-19-Verordnung 2 (part Schutzkonzept) an den Massnahmen des SGV- Schutzkonzepts orientiert. Das part Schutzkonzept konkretisiert die nötigen und sinnvollen Massnahmen für den individuellen Fitness- und Gruppenkursbetrieb im part und passt die Massnahmen an die betrieblichen Gegebenheiten an. Das part Konzept stellt namentlich die Umsetzung und Einhaltung der folgenden grundsätzlichen Regelungen sicher: Alle Personen im Studio reinigen sich regelmässig die Hände. Alle Personen im Studio halten mindestens 2m Abstand zueinander. Oberflächen und Gegenständen werden nach Gebrauch regemässig bedarfsgerecht gereinigt, insbesondere wenn diese von mehreren Personen berührt werden. Besonders gefährdete Personen werden angemessen geschützt. Kranke Mitarbeiter und Kunden bleiben zu Hause bzw. werden nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten. Information aller Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen Information der Kunden über Massnahmen, die für sie relevant sind. Umsetzung der Vorgaben in der Geschäftsleitung, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen. Das part-Schutzkonzept wird kontinuierlich der aktuellen COVID-19-Verordnung, den entsprechenden Massnahmen des Bundesrates sowie allfälligen Änderungen des SFGV Branchenkonzepts angepasst. V08.05.2020 Seite 2 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining 2. Infrastruktur/Anlagen 2.1. Fitnessbereich Raumgrösse ca. 180 m2 Erlaubte Anzahl Trainierende Im Trainingsbereich dürfen maximal 80% Personen anwesend sein, wie nutzbare Trainingsstationen zur Verfügung stehen. Dies würde im Falle des part 32 Personen entsprechen. Die max. Anzahl Trainierende wird allerdings freiwillig auf 15 limitiert. Diese max. zulässige Personenanzahl wird beim Empfang zum Trainingsraum angeschlagen. Betreuungszeiten Um die Einhaltung der Massnahmen des Schutzkonzepts kontrollieren zu können, werden momentan keine unbetreuten Trainingszeiten angeboten. Die Kunden werden in einem Kundenmailing über die angepassten Öffnungszeiten informiert. Öffnungszeiten Montag – Freitag 06:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr Samstag 08:00 – 12:00 Uhr Anmeldepflicht für das Training Fitnesskunden müssen sich vorgängig via Homepage oder telefonisch für das Training anmelden. Dadurch wird eine Durchmischung der Trainierenden minimiert, so dass eine mögliche Nachverfolgung bei einem positiv getesteten Kunden, möglichst wenige Kunden und Mitarbeiter nachträglich betrifft (Ansteckung oder Quarantänemassnahmen). Präsenz- und Verhaltenskontrolle Das Personal kontrolliert bzw. stellt sicher, dass : im Trainingsraum die max. Anzahl an Kunden nicht überschritten wird der Abstand von 2m gewahrt jederzeit bleibt es nicht zur Gruppenbildung (von mehr als 5 Personen) kommt Im Empfangsbereich werden Bodenmarkierungen zur Visualisierung der empfohlenen Abstände angebracht. Check-In/Contact Tracing Das part kennt seine Kunden sowie deren Adressen. Durch das Check In am Eingang mittels Magnetkarte ist die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleistet. Nutzung der Garderoben Die Kunden werden in einem Kundenmailing vor der Eröffnung angewiesen, bereits umgezogen zum Training zu erscheinen und zu Hause zu duschen. Fitness-Kunden dürfen die Garderoben unter Einhaltung einer Mengenbegrenzung auf zwei Personen sowie unter Einhaltung der Abstandsregeln nutzen (Deponierung von Wertsachen, Jacken, Schuhwechsel). Ein entsprechender Anschlag an der Türe informiert die Kunden entsprechend. V08.05.2020 Seite 3 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining Duschen Dürfen im Moment von maximal einer Person gleichzeitig benutzt werden. Toiletten Das part hat nur Einzeltoiletten. Die Abstandsregeln können also gut eingehalten werden. 2.2. Gruppenkurse a) Gruppenraum im Erdgeschoss (EG) Raumgrösse ca. 70 m2 Erlaubte Anzahl Trainierende Flächenmässig erlaubt wären somit grundsätzlich 6 Trainierende plus KursleiterIn (10 m2 / Person). Die Anzahl Trainierende wird momentan allerdings freiwillig auf 4 plus Kursleiterin limitiert. Stundenplan In diesem Raum werden lediglich vereinzelte Kleingruppentrainings sowie Einzel-/Paar-Trainings angeboten (s. Anhang 5 Stundenplan). Anmeldepflicht für das Training Eine Teilnahme an Gruppenkursen ist nur mit vorgängiger telefonischer oder elektronischer Anmeldung möglich. Präsenzkontrolle Aufgrund der Anmeldeliste kontrolliert die Kursleitung, dass keine unangemeldeten Kunden am Gruppentraining teilnehmen. Check-In/Contact Tracing Die Kunden deponieren ihre Mitglieder-Magnetkarte auf einem am Eingang des Raumes deponierten Tisch. Die Kursleitung registriert die Kunden. Dadurch ist eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet. b) Gruppenraum im 2. Obergeschoss (2. OG) Raumgrösse ca. 150 m2 Erlaubte Anzahl Trainierende Flächenmässig erlaubt wären somit grundsätzlich 15 Trainierende plus KursleiterIn (10 m2 / Person). Die Anzahl Trainierende wird momentan allerdings auf 2 x 5 Kunden plus Kursleiterin limitiert. Stundenplan In diesem Raum werden die meisten Gruppenlektionen angeboten (s. Anhang 5 Stundenplan). Anmeldepflicht für das Training Eine Teilnahme an Gruppentrainings ist nur mit vorgängiger telefonischer oder elektronischer Anmeldung möglich. Präsenzkontrolle Aufgrund der Anmeldeliste kontrolliert die Kursleitung, dass keine unangemeldeten Kunden am Gruppentraining teilnehmen. Check-In/Rückverfolgbarkeit Die Kunden deponieren ihre Mitgliederkarte auf den am Eingang des Raumes aufgestellten Tisch Die Kursleitung registriert die Kunden. Dadurch ist eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet. V08.05.2020 Seite 4 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining 3. Massnahmen und Umsetzung im Bereich Risikobeurteilung und Triage 3.1. Fitness-/Gruppenkurskunden des part mit Krankheitssymptomen Massnahme Umsetzung Keine Teilnahme von Kunden Die Kunden werden via persönliches Mailing sowie auf der (Fitness & Gruppenkurse) am Website über die folgenden Verhaltensmassahmen Training informiert: Kunden mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause und befolgen die Anweisungen der Behörden. Bei einer Infizierung mit dem Coronavirus hat der Kunde part zu informieren. Keine Teilnahme am Training bzw. Mitarbeitende werden via part WhatsApp Chat über das Arbeitstätigkeit von vorliegende Schutzkonzept und damit auch über die Mitarbeitenden des part folgenden Verhaltensregeln informiert: Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen bzw. arbeiten. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Bei typischen COVID-19 Symptomen rufen sie ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Part informiert die Kunden, welche Kontakt mit dem betroffenen Mitarbeiter hatten. 3.2. Besonders gefährdete Personen (siehe auch Anhang 4) Grundsatz: Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG und bleiben –wenn immer möglich –zu Hause. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist in der COVID-19-Verordnung 2 ausführlich geregelt. Massnahme Umsetzung Information & Empfehlung Mittels Angang wird auf Risikogruppen und die Empfehlungen des BAG hingewiesen ( (Anhang 3 + 4 des Schutzkonzepts). Zulassung zum Training Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, die (Fitness & Gruppen) Weisungen und Empfehlungen des BAG zu befolgen. Gruppenangebot zu Randzeiten Für Kunden der Risikogruppe 65+ wird mindestens eine nur für sie reservierte Gruppenlektion zu einer Randzeit angeboten. Einzeltraining zu Randzeiten Ein Personal-Training für Kunden aus Risikogruppen wird ebenfalls zu Randzeiten (frühmorgens oder nachmittags) durchgeführt. Es besteht Maskenpflicht für den Trainer, wenn die 2m Distanz wegen nötiger Unterstützung des Kunden nicht gewährleistet werden kann. 3.3 Persönliche Schutzvorkehrungen Persönliche Schutzvorkehrungen von Mitarbeitenden und Kunden (bspw. Tragen einer Maske) werden zugelassen. V08.05.2020 Seite 5 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining 4. Anreise, Ankunft und Abreise zum und vom Trainingsort 4.1. Aufforderung der Fitnesscenter an die Mitglieder Massnahme Umsetzung Verhaltensempfehlungen: Das part empfiehlt seinen Kunden vor der Wiedereröffnung (Kundenmailing & Website) folgendes Verhalten: - individuelle Anreise - Training zu Randzeiten Nutzung individueller Verkehrsmittel zur An- und Abreise und nach Möglichkeit Vermeidung der Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Flexible Integration des Training in den Arbeitsalltag (Randzeiten nutzen), und das Fitnesscenter nicht nur in den sonst üblichen frequenzstarken Zeiten zu besuchen. Möglichst zeiteffiziente Durchführung des Trainings, damit auch andere Kunden die Möglichkeit haben, zu trainieren. Organisation Part empfiehlt seinen Kunden vor der Wiedereröffnung (Kundenmailing & Website) folgendes Verhalten: Anpassung/Verkürzung der Trainingszeiten Pflicht zur Einhaltung des Social Distancing beim Betreten, Training und Verlassen des part Vermeidung von Körperkontakt in jedem Fall (kein Händeschütteln, etc.) Check-In-System (Tropfensystem) / Durch das vom Kunden selber rasch durchzuführende Contact Tracing Check In System mittels individueller Magnetkarte vor dem Eingang ist dafür gesorgt, dass es im Eingangsbereich nicht zu Ansammlungen von Trainingswilligen kommt. Die Einhaltung der 2m-Distanz kann so gewährleistet werden. Das elektronische Check-In System mittels Magnetkarte stellt gleichzeitig auch die Rückverfolgbarkeit sicher. Einhaltung der max. zulässigen Das Personal kontrolliert, dass die max. zulässige Anzahl Personenzahl auf Trainingsfläche Personen auf der Trainingsfläche nicht überschritten wird. V08.05.2020 Seite 6 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining 5. Hygienevorschriften, Verhaltensregeln & Reinigungskonzept 5.1. Hygienevorschriften und Verhaltensregeln des BAG Massnahme Umsetzung Hygienevorschriften und Diese sind weiterhin deutlich im Center ersichtlich sein (per Verhaltensregeln des BAG Anschlag). Das Personal ist dafür verantwortlich, dass sich die Kunden an diese Vorschriften halten. Plakat des BAG «So schützen wir Das Plakat des BAG «So schützen wir uns» ist in seiner uns» aktuellen Fassung (Stand: 29.04.2020) im part beim Eingang aufgehängt. Des Weiteren werden die Anhänge 1 und 2 dieses Schutzkonzeptes in den Trainingsräumen aufgehängt. Einhaltung des Mindestabstands Der Mindestabstand von 2m muss in jedem Fall und überall von 2 m eingehalten werden. Im Trainingsraum wurden deshalb einzelne Ausdauergeräte entfernt bzw. Trainingsmöglichkeiten abgesperrt. 5.2. Reinigung des Centers und seiner Angebotsbereiche / Oberflächenreinigung Massnahme Umsetzung Gesamtreinigung Trainingsfläche Der ganze Trainingsbereich wird 1 x pro Tag (nach Betriebsende) durch das Reinigungspersonal mit handelsüblichen wirkenden Reinigungsmittel gereinigt. Reinigung der Trainingsgeräte • Während des laufenden Betriebs sind Kunden wie bis anhin eigenverantwortlich dafür zuständig, die von ihnen genutzten Geräte mit den zur Verfügung gestellten Desinfektions-/Reinigungstücher zu reinigen. • Eine Reinigung der Trainingsgeräte erfolgt 1 x pro Tag durch das Personal. Die stationären Trainingsgeräte müssen an allen Stellen, an denen sie trainingsbedingt berührt werden müssen, desinfiziert werden. Laufende Reinigung Während des laufenden Betriebs reinigt das Personal wiederholt diejenigen Sachen, die die Kunden anfassen könnten (bspw. Türgriffe, Geländer…). Dies trifft auch auf die Bereiche der Garderoben, Duschen und Toiletten zu. Regelmässige Lüftung Sämtliche Trainingsräume verfügen über eine kontrollierte Lüftung, welche zu den Betriebszeiten automatisch eingeschaltet wird. V08.05.2020 Seite 7 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining Verwendung von Handtüchern Der Kunde ist wie bis anhin angehalten, sein Handtuch über das genutzte Gerät respektive die Sitz- oder Anlehnfläche zu legen. 5.3. Handhygiene Massnahme Umsetzung Handhygiene Mitarbeitende und Kunden haben sich vor- und nach dem Training die Hände zu waschen. In den Sanitärbereichen und Garderoben ist Seife verfügbar. Als Alternativ stehen den Kunden im EG und 2. OG Desinfektionsmittel zur Verfügung. Türen Kursräume Die Türen zu den Gruppenräumen werden von der Kursleitung geöffnet und geschlossen um ein Anfassen zu vermeiden. 6. Trainingsformen und -organisation 6.1. Fitnesstraining (INDIVIDUALTRAINING) Massnahme Umsetzung Präsenzkontrolle Ein Fitnesstraining ist momentan nur auf telefonische oder elektronische Voranmeldung möglich. Das Personal stellt anhand der Anmeldungsliste sicher, dass nur angemeldete Kunden am Training teilnehmen und so die max. Personenanzahl im Trainingsraum nicht überschritten wird. Einhaltung des 2m Abstands auch Bei Cardiogeräten/Kraftgeräten und Functional Training im Training Zonen wurden Stationen geschlossen bzw. entfernt, damit der Abstand von 2m eingehalten werden konnte. Bei Geräten, die so aneinander stehen, dass bspw. das Magazin dazwischen die Trainierenden trennt und damit ein Schutz zwischen den Trainierenden besteht, können auch weniger als 2m Abstand zwischen den Personen sein. Die Kunden sind angehalten, bei der Ausführung ihres Trainings den 2m Abstand jederzeit einzuhalten. Trainingsmaterial (Hanteln, Jeder Trainierende kümmert sich beim Aufstellen um seinen Kleingeräte etc.) eigenen Bereich und räumt diesen auch wieder weg. Dabei gilt es Abstand zu halten. Die Hände sind nach dem Anfassen der Trainingsgeräte zu reinigen. V08.05.2020 Seite 8 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining 6.2. Gruppenkurse (GRUPPENTRAINING) Massnahme Umsetzung Gruppengrösse Grundsätzlich gilt die Regelung des Bundes der Maximalgrösse der Gruppe von 5 Personen (inkl. Instruktor), die den Schutzabstand von 2m innerhalb ihres maximalen Bewegungsradius einzuhalten haben. Kleingruppentrainings sind somit unter Einhaltung der Gruppengrösse und der Abstandregelung (2m) sind möglich. Ausgehend von der Grösse der Gruppenräume, wurde die Anzahl zulässiger Kunden/Gruppenkurs folgendermassen festgelegt (vgl. dazu auch Punkt 2.2.) Raum EG: eine Kleingruppe à 4 Kunden (& Instruktor) Raum 2 OG zwei Kleingruppen à 5 Kunden (& Instruktor) Nutzung der Garderoben Die Kunden werden in einem Kundenmailing vor der Eröffnung angewiesen, bereits umgezogen zum Training zu erscheinen und zu Hause zu duschen. Gruppenkurs-Kunden sollen die Garderoben momentan nicht nutzen. Schuhe, Jacken sowie Wertgegenstände dürfen direkt im Gruppenraum bei der eigenen Trainingsmatte deponiert werden. Die Kunden werden im Kundenmailing vor der Wiedereröffnung entsprechend informiert. Präsenzkontrolle Ein Gruppentraining ist momentan nur auf telefonische oder elektronische Voranmeldung möglich. Die Kursleitung stellt anhand der Anmeldungsliste sicher, dass nur angemeldete Kunden am Training teilnehmen und so die max. Gruppengrösse nicht überschritten wird. Check-In/Contact Tracing Das part kennt seine Kunden sowie deren Adressen. Durch das Check In am Eingang mittels Magnetkarte ist die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleistet. Zeitliche Versetzung der Das Kursprogramm wurde so angepasst, dass zwischen Gruppenstunden Gruppenkursen, die im gleichen Raum stattfinden, mindestens 20 Minuten Abstand liegen. Auch bei Gruppenstunden, die parallel im EG und im 2. OG stattfinden, wurde der Beginn zeitlich versetzt. (Anhang 6 – angepasster Stundenplan). Kunden werden per Mailing darauf hingewiesen, Gebäude und Gelände des part nach Absolvierung des Trainings Gruppentrainings umgehend zu verlassen, um Personenansammlungen zu vermeiden So wird verhindert, dass sich Teilnehmende von verschiedenen Kursen kreuzen bzw. vermischen und dass sich Gruppen bilden. V08.05.2020 Seite 9 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining Einhaltung der Distanzregeln Die Kunden werden aufgefordert, den Kursraum einzeln beim Betreten und Verlassen des unter Einhaltung der Distanzvorschriften zu betreten, sich Gruppenraums direkt zu einer freien Matte zu begeben und während des Trainings dort zu bleiben. Die Kursleitung stellt sicher, dass beim Verlassen des Kursraumes keine Durchmischung der einzelnen Trainingsgruppen stattfindet. Einhaltung der Distanzregel im Durch Bodenmarkierungen der einzelnen Trainingsplätze im Gruppenraum Gruppenfitnessraum wird die Einhaltung der 2-Meter- Abstandsregel visualisiert. Die Kursleitenden sind dafür verantwortlich, dass die 2m Distanz zwischen den einzelnen Kunden eingehalten wird. Die Gruppenlektion wird so gestaltet, dass die Kunden an ihrem markierten Platz bleiben können. Taktiles Anleiten/Instruieren Taktiles Anleiten und Instruieren ist nicht erlaubt. Auch die Kursleitung bleibt die ganze Stunde auf ihrer Matte. Nutzung und Reinigung von Kunden werden dazu eingeladen, eigene Matten ins Training Matten und Kleingeräten mitzubringen. Kleingeräte, die für das Training benutzt werden, werden von der Kursleitung vor der Stunde verteilt und nach der Stunde auch wieder abgeräumt. Kleingeräte dürfen nicht unter den Kunden ausgetauscht werden. Matten sowie Kleingeräte und Hilfsmittel werden nach der Benutzung durch den Kunden gereinigt und desinfiziert. Das part stellt genügend Reinigungssprays und Papier zur Verfügung. Regelmässiges Lüften Der Kursraum wird nach jeder Benutzung durch die Kursleitung für mind. 10 Minuten gelüftet. Sicherer Umfang mit Abfall Abfallkübel werden durch die Kursleitung halbtäglich geleert (nach dem letzten Kurs vor dem Mittag bzw. am Abend). Wassergymnastik Wird wegen der Schliessung des Therapiebads Sommeri nicht durchgeführt. V08.05.2020 Seite 10 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining 6.3. Trainingsberatung/-anweisungen bzw. Personal Training (PERSÖNLICHES TRAINING) Massnahme Umsetzung Training 1:1 Trainingseinführungen und –kontrollen (Fitness) sowie Personal Trainings 1:1 sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Auf taktile Instruktionen wird wenn möglich verzichtet. Wenn wegen nötiger Unterstützungsleistungen der 2m Abstand nicht eingehalten werden kann, trägt der Instruktor eine Maske. Training 2:1 Wenn ein Personal Training mit zwei Personen aus dem gleichen Haushalt durchgeführt wird, hält der Trainer zu den Kunden 2m Abstand. Sind sie nicht vom gleichen Haushalt, muss der Abstand von 2m zwischen beiden Kunden und dem Trainer ständig gewährleistet sein. Kann der Abstand wegen nötiger Unterstützungsleistungen nicht eingehalten werden, trägt der Instruktor eine Maske. 6.4. Risiko/Unfallverhalten Die in der Fitnessbranche üblichen Qualitätskriterien und Zertifizierungen müssen auch weiterhin eingehalten und gewährleistet werden. 6.5. Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden Durch das individuelle Check-In wird das Mitglied im Zutrittssystem registriert. So kann die Rückverfolgung der Teilnehmenden zu den jeweiligen Zeitpunkten gewährleistet werden. 7. Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort Das vorliegende Schutzkonzept unterscheidet zwischen drei Rollen, welche am Ort der Trainingseinheit, für die Umsetzung und Sicherstellung der Schutzmassnahmen verantwortlich sind: • Verantwortliche Infrastruktur (Facility Management/Betreiber der jeweiligen Anlage): Nachfolgend part genannt • Mitarbeiter / Trainer / Instruktor, welcher die Aufsicht vor Ort hat: Nachfolgend Mitarbeiter genannt. • Kundin und Kunde: Verpflichtet sich bei dem Besuch/der Anmeldung/der Reservation das Schutzkonzept einzuhalten.: Nachfolgend Kunde genannt V08.05.2020 Seite 11 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining Nachfolgend sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Rollen festgehalten: Massnahme Beschreibung Verantwortung An- und Abreise zum Sicherstellen, dass die An- und Abreise Kunde Trainingsort gemäss den Vorgaben umgesetzt wird. Abklärung und Entscheid, ob die Vorgaben Sicherstellung der an die Platzverhältnisse eingehalten werden part & Mitarbeiter Platzverhältnisse können. Anbringen von Verbotsschildern und Garderobe / Duschen / Hinweisen. Part Toiletten Reinigung der Infrastruktur zur Sicherstellung der Einhaltung der Reinigung der Anlage part & Mitarbeiter Hygienevorschriften durch das Reinigungspersonal und die Mitarbeiter Sicherstellung der Vorgaben für die Verpflegung Part Gastronomie. Zugänglichkeit und Sicherstellung, dass die Vorgaben des Organisation zur und in Zugangs unter Berücksichtigung der Mitarbeiter der Infrastruktur Gruppengrösse eingehalten werden. Einhalten der übergeordneten Gruppentraining nur in Kleingruppen à max. Grundsätze in adäquaten 4 Personen (plus Instruktor), Kunde & Mitarbeiter oder angepassten Trainings-, bzw. Kontakte zwischen den Gruppen verhindern. Übungsformen Sicherstellung, dass das persönliche Material Material Kunde & Mitarbeiter verwendet wird. Sicherstellen einer risiko- & unfallsicheren Risiko / Unfallverhalten Part Anlage Individuelles Check In mit Magnegkarte Protokollierung am Eingang (Fitness) bzw. Kunde Teilnehmende vorgängige Kursanmeldung und Check In im part & Mitarbeiter Kursraum (Gruppenkurse) Wichtig: Alle Beteiligten verhalten sich jederzeit solidarisch und stellen mit hoher Selbstverantwortung die Einhaltung des Schutzkonzeptes sicher und halten sich an alle Massnahmen sowie an die Vorgaben der Behörden. V08.05.2020 Seite 12 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining 8. Kommunikation des Schutzkonzeptes • Das vorliegende Schutzkonzept wird allen Mitarbeitenden vor der Wiedereröffnung via WhatsApp-Gruppenchat zugestellt. • Part informiert seine Kunden vor der Wiedereröffnung per Information und als Download auf der Website über das vorliegende Schutzkonzept. Kundenrelevante Informationen und Verhaltensregeln werden den Kunden vor der Wiedereröffnung in einem Kundenmailing (per E- Mail) zugestellt. Das individuell-konkrete part Schutzkonzept wird den Kunden als Anhang zugestellt. • Die Anhänge 1 und 2 werden im Eingangs- und in den Trainingsbereichen prominent ausgehängt. Ort und Datum Unterschrift ……………………………………………………. ………………………………………………………………… V08.05.2020 Seite 13 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining ANHANG 1 – Übergeordnete Sicherheitsmassnahmen Übergeordnete Sicherheitsmassnahmen Diese Richtlinien gelten für jede Anwendungsform im Fitness-/Gesundheitscenter Hinweis!! Sollten Sie Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Halsschmerzen oder Atembeschwerden aufweisen, ist ein Fitnesstraining nicht möglich! Bitte konsultieren Sie Ihren Hausarzt. Gruppentraining 1. Faustformel = 1 Person pro 10m2. Im Trainingsraum 2. Grundsätzliche 1. «Tröpfchen-Einlass»: Im Trainingsbereich dürfen Maximalgrösse der Gruppe: maximal 15 Personen anwesend sein. Es ist dabei EG:4 Kunden immer darauf zu achten, dass der Abstand von 2. OG: 10 Kunden! 2m gewahrt bleibt und sich keine 3. Kursstunden in «Trainingsgruppen» bilden. Gruppenkursräumen werden 2. Bei Cardiogeräten/Kraftgeräten und Functional zeitlich 20 Minuten Training Zonen wurden Stationen geschlossen, auseinander angesetzt. sofern der Abstand nicht eingehalten werden konnte. 3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen auf In den Garderoben der Trainingsfläche und am Empfang dafür, dass 1. Fitnesskunden dürfen die die 2m Distanz eingehalten wird. 4. Bei Übungsinstruktionen muss jeglicher Garderoben unter Einhaltung Körperkontakt vermieden werden und 2m einer Mengenbegrenzung Abstand gehalten werden. (max. 2 Personen) sowie unter 5. Auch beim Check In vor dem Eingang ist auf der Einhaltung der Abstandsregeln 2m Abstand einzuhalten. benutzen. 6. Der Kunde ist wie bis anhin aufgefordert nach 2. Gruppenkurs-Kunden sollen Verlassen des Geräts die Kontaktstellen zu die Garderoben momentan reinigen. Training mit Handtuch als Unterlage ist nicht benutzen. Pflicht. 3. Der Duschbereich darf momentan nur von einer Person gleichzeitig benutzt werden. V08.05.2020 Seite 14 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining V08.05.2020 Seite 15 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining ANHANG 2 - So schützen wir uns Abstand halten Halten Sie Abstand zu anderen Menschen. Eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus kann erfolgen, wenn man zu einer erkrankten Person weniger als zwei Meter Abstand hält. Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere vor einer Ansteckung. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Indem Sie Ihre Hände regelmässig mit Seife waschen, können Sie sich schützen. Waschen Sie Ihre Hände möglichst oft, aber besonders: • vor und nach dem Training • nach dem Schnäuzen, Niesen oder Husten • nach dem Gang zur Toilette Wie wasche ich die Hände richtig? Was muss ich noch beachten? Auf die richtige Methode kommt es an. Seife hilft, • Am besten tragen Sie keine Ringe. Falls Sie einen das Virus unschädlich zu machen. Aber nur wenn Ring tragen: Ziehen Sie ihn vor dem man richtig einseift, reibt, abspült und trocknet, Händewaschen aus, reinigen Sie ihn mit Seife schafft man das. So geht es: und trocken Sie ihn gut. • Machen Sie die Hände unter fliessendem • Pflegen Sie Ihre Haut: In lädierter Haut können Wasser nass. sich richtige «Mikroben Nester» bilden. • Seifen Sie die Hände ein, wenn möglich mit Verwenden sie zur Pflege der Haut eine Flüssigseife. Feuchtigkeitscreme. • Reiben Sie die Hände, bis sich Schaum bildet – • Schneiden Sie die Fingernägel kurz und bürsten auch die Handrücken, zwischen den Fingern, Sie die Nägel regelmässig. So kann sich darunter unter den Fingernägeln und die Handgelenke. kein Schmutz ansammeln. • Spülen Sie die Hände unter fliessendem Wasser • Während des Trainings: Gegen Ansteckung gut ab. können wir uns schützen, indem wir Nase, • Trocknen Sie sie mit einem sauberen Handtuch, Mund und Augen besser nicht berühren. wenn möglich mit einem Wegwerf-Papiertuch oder einer einmal benutzbaren Stoffhandtuchrolle. In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen Das Übertragungsrisiko beim Schnäuzen, Niesen, Spucken, Husten wird verringert/vermieden wenn Sie etwas - am Besten ein Papiertaschentuch -vor Nase und Mund halten • Wenn Sie keines haben, husten oder niesen Sie in Ihre Armbeuge und nicht in die Hände. Sollten Sie doch die Hände benutzen, waschen Sie sie möglichst gleich danach. • Schnäuzen nur in Papiertaschentücher (keine Stofftücher) und entsorgen Sie das Taschentuch anschliessend. • Wenn Sie spucken müssen, tun sie das in ein Papiertaschentuch. • Waschen Sie die Hände nach jedem Husten, Niesen und Spucken Händeschütteln vermeiden Je nachdem, was wir gerade angefasst haben, sind unsere Hände nicht sauber. Ansteckende Tröpfchen aus Husten und Niesen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt. Darum ist es wichtig, das Händeschütteln zu vermeiden. V08.05.2020 Seite 16 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining ANHANG 3 - Kategorien besonders gefährdeter Personen gemäss aktueller Verordnung V08.05.2020 Seite 17 von 21
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Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining ANHANG 4 – Fragen an die Mitglieder und Empfehlungen des BAG für besonders gefährdete Personen Haben Sie folgende Symptome der COVID-19-Erkrankung bei sich festgestellt? • Häufige Symptome: Husten (meist trocken), Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Fiebergefühl, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. • Seltene Symptome: Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Bindehautentzündung • Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein. ⇒ Wenn eines oder mehrere der häufig vorkommenden Symptome durch Sie als Mitglied bejaht wird, dann könnte eine Erkrankung am Coronavirus vorliegen. o In der Konsequenz können wir Ihnen den Zutritt zum Fitnesscenter nicht gestatten. o Wir fordern Sie daher auf, sich gemäss den Weisungen des BAG an eine Gesundheitseinrichtung (Hausarzt/-ärztin) zu wenden und weitere Abklärungen vornehmen zu lassen sowie die Anweisungen zur «Selbst-Isolation» zu lesen. ⇒ Wenn Sie keine der Symptome aufweisen und die Frage mit Nein beantworten können, können Sie eintreten und Ihr Training beginnen. Wir wünschen Ihnen viel Freude! Gehören Sie zu den besonders gefährdeten Personen (Risikogruppen)? • Personen über 65 Jahre und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. • Vorerkrankungen sind: Bluthochdruck; Chronische Atemwegserkrankungen; Diabetes; Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen; Herz-Kreislauf-Erkrankungen; Krebs • Im Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2 (siehe Aushang hier im Center) listet das BAG laufend auf, wer nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als besonders gefährdet gilt (hier Anhang 3 des Schutzkonzeptes) ⇒ Wenn Sie als Mitglied die Frage bejahen und zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören, dann weisen wir Sie hiermit auf die Weisungen und Empfehlungen des BAG hin, die lauten: o Bleiben Sie zuhause oder in geschützter Umgebung (z.B. im eigenen Garten). o Benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel. o Lassen Sie eine Freundin, einen Freund oder Nachbarn für Sie einkaufen. Sie finden auch Unterstützungsangebote bei verschiedenen Organisationen, über Ihre Gemeinde oder das Internet. o Nutzen Sie für geschäftliche und private Treffen das Telefon, Skype oder ein ähnliches Hilfsmittel. o Vermeiden Sie persönliche Kontakte. ⇒ Grundsätzlich liegt es in Ihrer Eigenverantwortung, die Weisungen und Empfehlungen des BAG zu befolgen. V08.05.2020 Seite 20 von 21
Schutzkonzept part für Fitness- und Gruppentraining ANHANG 5 – Angepasste Öffnungszeiten Fitnessbereich Ab dem 11. Mai 2020 gelten für den Fitnessbereich folgende Öffnungszeiten: Montag – Freitag 06:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr Samstag 08:00 – 12:00 Uhr Sämtliche Öffnungszeiten werden durch part Personal betreut. ANHANG 6 – Angepasster Stundenplan Gruppenkurse V08.05.2020 Seite 21 von 21
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