"Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln" - Nationale Berichterstattung 2020 der Bundesrepublik Deutschland - Kurzfassung - BVL
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„Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ Nationale Berichterstattung 2020 der Bundesrepublik Deutschland – Kurzfassung © Ljupco Smokovski - stock.adobe.com © BVL, 15. Januar 2022 Seite 1 von 10
„Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ Kurzfassung
Nationale Berichterstattung 2020 der Bundesrepublik Deutschland – Kurzfassung
Zusammenfassung
Der Bericht gibt die Ergebnisse der Untersuchungen von Lebensmitteln auf
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln wieder. Entsprechend der Verordnung
(EG) Nr. 396/2005 wurden sowohl die Einhaltung der Rechtsvorschriften kontrol-
liert, als auch Analysen für die Abschätzung der Verbraucherexposition durchge-
führt.
In 20 amtlichen Laboratorien der 16 Länder wurden 18.921 Lebensmittelproben
auf das Vorkommen von Pestizidrückständen untersucht. Davon wurden 6.602
Proben zufallsverteilt im Rahmen des Monitorings genommen, um repräsentative
Aussagen über die Verbraucherexposition treffen zu können. Bei den anderen
12.319 Proben wurde die Probenauswahl auf Lebensmittel ausgerichtet, die er-
fahrungsgemäß ein höheres Risiko mit häufigen Überschreitungen aufweisen.
Aus diesem Grund erlauben die Ergebnisse keinen Rückschluss auf die Belas-
tung der Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel.
Für die Berichterstattung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) und die Europäische Kommission werden die Proben in anderer Weise,
nämlich in "surveillance samples" und "follow-up enforcement samples" unterteilt.
Als "surveillance"-Proben bezeichnet man dabei die Plan- und die Monitoring-
Proben, während Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben unter der Be-
zeichnung "follow-up enforcement"-Proben zusammengefasst werden.
Von den 18.921 Proben des Berichtsjahres fallen insgesamt 18.503 Proben in
die Kategorie "surveillance" und 418 Proben in die Kategorie „follow-up enforce-
ment“
Im Jahr 2020 wurden 1.757 Proben im Rahmen des mehrjährigen koordinierten
Kontrollprogramms der Union untersucht. Sie waren Teil der insgesamt 18.921
Proben.
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Inhaltsverzeichnis
1 Erläuterungen zu Rückstandshöchstgehalten................................................................ 4
2 Lebensmittelbezogene Betrachtung der Ergebnisse...................................................... 4
3 Herkunftsbezogene Betrachtung ................................................................................... 7
4 Wirkstoffbezogene Betrachtung der Ergebnisse ............................................................ 8
5 Auftreten von Mehrfachrückständen .............................................................................. 9
6 Substanzen, die nachweislich (vorwiegend) nicht aus
Pflanzenschutzmittelanwendungen stammen ................................................................ 9
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1 Erläuterungen zu Rückstandshöchstgehalten
Der „Rückstandshöchstgehalt“ (RHG) ist die höchste zulässige Menge eines Pestizidrückstands in
oder auf Lebensmitteln. Bei dessen Festsetzung werden Daten zur Toxikologie des Stoffes, zur Ver-
zehrsmenge des jeweiligen Lebensmittels und Daten aus Feldversuchen unter Einhaltung der guten
landwirtschaftlichen Praxis berücksichtigt.
Im Bericht wird zwischen der Anzahl der Proben mit einer numerischen Rückstandshöchstgehalts-
überschreitung und der Anzahl der beanstandeten Proben mit gesicherten Rückstandshöchstgehalts-
überschreitungen unterschieden. Eine Beanstandung der Proben mit numerischen Höchstgehalts-
überschreitungen erfolgt in der Regel erst, wenn auch nach Abzug einer sogenannten "erweiterten Er-
gebnisunsicherheit" der Wert noch über dem entsprechenden Rückstandshöchstgehalt liegt, und da-
mit eine gerichtsfeste Bewertung vorliegt. Wenn festgestellt wird, dass eine Gefährdung von Verbrau-
chern durch Pestizidrückstände in einem Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden kann, wird eine
Meldung an das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) übermit-
telt, damit alle zuständigen Behörden in der EU darüber informiert werden.
Im Jahr 2020 wurden von Deutschland 94 Meldungen aufgrund von Pestizidrückständen abgegeben,
darunter 61 Warnmeldungen (Rapid Alert Notification).
2 Lebensmittelbezogene Betrachtung der Ergebnisse (nur „surveillance“- Pro-
ben, ohne Substanzen, die nachweislich (vorwiegend) nicht aus Pflanzenschutzmittelan-
wendungen stammen: Chlorat und die quartären Ammoniumverbindungen (QAV) Dial-
kyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC))
Insgesamt wurden 236 verschiedene Lebensmittel untersucht. Der Hauptteil entfiel wie jedes Jahr auf
Obst und Gemüse.
401 Proben; 965 Proben;
(2,2 %) (5,2 %)
1.560 Proben;
(8,2 %) 1.633 Proben;
(8,8 %)
Getreide
Lebensmittel tierischen
Ursprungs
Obst, Gemüse und andere
pflanzliche Produkte
Verarbeitete Produkte
Säuglings- und
Kleinkindernahrungen
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13.956 Proben;
(75,6 %)
Abbildung 1: Verteilung der Probenzahl auf die Lebensmittelgruppen absolut und in Prozent im Jahr 2020
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Am häufigsten wurden Kartoffeln (671 Proben), Äpfel (554 Proben), Erdbeeren (537 Proben), grüner
Salat (482 Proben), Karotten (459 Proben), Tees (schwarz und grün; 434 Proben) und Milch und
Milchprodukte von Rindern (410 Proben) untersucht.
Tabelle 1: Rückstände in einzelnen Lebensmittelgruppen für das Jahr 2020
Probenzahl
Lebensmittel- ohne quantifi- mit Rückstän-
gruppen mit mit Rückstän-
gesamt zierbare Rück- den > RHG,
Rückständen den > RHG
stände beanstandet
297 668 19 5
Getreide 965
(30,8 %) (69,2 %) (2,0 %) (0,5 %)
Lebensmittel tierischen 1.089 544 27 3
1.633
Ursprungs (66,7 %) (33,3 %) (1,7 %) (0,2 %)
Obst, Gemüse und an-
4.778 9.178 460 257
dere pflanzliche Le- 13.956
(34,2 %) (65,8 %) (3,3 %) (1,8 %)
bensmittel
Verarbeitete 406 1.100 46 23
1.506
Lebensmittel (27,0 %) (73,0 %) (3,1 %) (1,5 %)
Säuglings- und Kleinkin- 272 129 18 5
401
dernahrungen (67,8 %) (32,2 %) (4,5 %) (1,2 %)
6.842 11.691 570 293
Gesamt 18.461
(37,1 %) (62,9 %) (3,1 %) (1,6 %)
Bei Säuglings- und Kleinkindernahrung wiesen 4,5 % der Proben Rückstände über dem Rückstands-
höchstgehalt auf. Fünf von 18 Proben wurden beanstandet. Alle fünf Proben (davon vier Obst- und
eine Gemüsezubereitung für Säuglinge und Kleinkinder) wurden aufgrund der gültigen Rückstandsde-
finition für das Fungizid Fosetyl (Summe) beanstandet.
Die Rückstandsdefinition von Fosetyl umfasst sowohl die Ausgangsverbindung Fosetyl als auch das
Abbauprodukt Phosphonsäure und deren Salze. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Phosphonsäure
nicht nur als Abbauprodukt des Fungizids Fosetyl vorkommt, sondern auch aus anderen Quellen, wie
z. B. bisher noch zugelassenen EU-Düngemitteln stammen kann. Generell wurde in den Proben der
verschiedenen Lebensmittelgruppen überwiegend Phosphonsäure nachgewiesen. Nur in ca. 2,5 %
der Proben wurde tatsächlich auch Fosetyl nachgewiesen.
Bei Obst und Gemüse war die Spannbreite der Pestizidbelastung sehr groß, ausgehend von solchen
Lebensmitteln in denen keine Rückstände quantifiziert wurden, bis hin zu Erzeugnissen, bei denen die
Beanstandungsquote bei 40,0 % (Kreuzkümmelsamen) lag. Die Lebensmittel mit Beanstandungsquo-
ten mit 6,0 % und mehr betrafen in diesem Jahr frische Kräuter, Granatäpfel, tiefgefrorene Brombee-
ren und Bohnen mit Hülsen.
Erfreulicherweise traten bei vielen Lebensmitteln, deren Verzehr besonders hoch ist, wie beispiels-
weise Äpfel, Bananen, Karotten oder Kartoffeln wie in den Vorjahren nur wenige Rückstandshöchstge-
haltsüberschreitungen bzw. Beanstandungen auf.
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In Tabelle 2 sind die Obst- und Gemüseerzeugnisse zusammengefasst, bei denen keine oder weniger
als 1,0 % Beanstandungen ausgesprochen wurden. Betrachtet werden nur Lebensmittel mit mindes-
tens 100 untersuchten Proben.
Tabelle 2: Obst- und Gemüse mit Beanstandungen unter 1,0 % im Jahr 2020 (≥ 100 Proben)
Anzahl der Proben mit Rückständen über
Lebensmittel untersuchten dem Rückstandshöchstgehalt
Proben -beanstandet- in %
Äpfel 542 0
Bananen 117 0
Erbsen (getrocknet) 115 0
Erdbeeren 529 0
Haselnüsse 158 0
Kulturpilze 259 0
Limetten 120 0
Rettiche/Radieschen 142 0
Rosenkohle/Kohlsprossen 106 0
Spargel 256 0
Zwiebeln 274 0
Grüne Salate 480 0,2
Karotten 456 0,2
Kartoffeln 671 0,3
Kohlrabi 299 0,3
Tafeltrauben 256 0,4
Tomaten 378 0,5
Zitronen 191 0,5
Pfirsiche 270 0,7
Gurken, Salatgurken 385 0,8
Birnen 328 0,9
Blumenkohle 226 0,9
Kopfkohle 106 0,9
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Die zehn Lebensmittel mit den höchsten Beanstandungsquoten sind in Tabelle 3 dargestellt. Auch hier
wurden nur Lebensmittel mit einer Probenzahl von mindestens 100 betrachtet.
Tabelle 3: Obst und Gemüse mit den meisten Beanstandungen im Jahr 2020 (≥ 100 Proben)
Anzahl der Proben mit Rückständen über
Lebensmittel untersuchten dem Rückstandshöchstgehalt
Proben – beanstandet – in %
Frische Kräuter 120 12,5
Granatäpfel 118 11,0
Brombeeren (tiefgefroren) 101 8,9
Bohnen, mit Hülsen 199 6,0
Bohnen (getrocknet) 118 4,2
Paprika/Chilis 295 4,1
Grapefruits, Pomelos, Sweeties 150 3,3
Tee (schwarz und grün) 328 2,7
Feldsalate 198 2,0
Orangen 297 2,0
Auch im Jahr 2020 wurden Produkte aus ökologischem Anbau auf Rückstände kontrolliert. Die Be-
lastung dieser Proben war deutlich niedriger als die der konventionell erzeugten. So enthielten nur
33,8 % der Ware aus ökologischem Anbau Rückstände, die analytisch quantifiziert werden konnten –
im Vergleich zu 67,4 % bei konventionellen Produkten.
3 Herkunftsbezogene Betrachtung („surveillance“- und „follow-up“-Proben, ohne
Chlorat und QAV)
Von den 18.868 kontrollierten Proben (surveillance sampling“- und „follow-up enforcement sampling)
stammten 45,7 % aus Deutschland, 23,9 % aus anderen EU-Mitgliedstaaten und 16,9 % aus Drittlän-
dern. Für 13,5 % Proben ist die Herkunft nicht bekannt.
Nahezu zwei Drittel der Proben wurden im Lebensmitteleinzelhandel gezogen. Weniger als ein Fünftel
stammte von Großhändlern. Der Rest verteilt sich auf Erzeuger, Hersteller und Abpacker sowie
Dienstleistungsbetriebe, z. B. Gaststätten oder Lieferdienste.
Die Belastung von Lebensmitteln mit Pestizidrückständen variiert stark in Abhängigkeit ihrer Herkunft.
So traten im Jahr 2020 bei 2,0 % der beprobten Erzeugnisse (nur „surveillance sampling“) aus
Deutschland (2019: 1,0 %) und bei 1,3 % der beprobten Erzeugnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten
(2019: 1,3 %) Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte auf, während dies bei 7,8 %
der Proben von Erzeugnissen mit Herkunft aus Drittländern (2019: 6,5 %) der Fall war. Der Anteil an
Proben ohne quantifizierbare Pestizidrückstände ist nach wie vor bei deutschen Lebensmitteln am
höchsten.
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4 Wirkstoffbezogene Betrachtung der Ergebnisse („surveillance“- und „follow-
up“-Proben)
Die Palette der Pestizidwirkstoffe, auf die im Jahr 2020 untersucht wurde, beinhaltete 1.036 verschie-
dene Stoffe (inklusive von summengeregelten Rückstandsdefinitionen (RD) und deren Einzelkompo-
nenten wie Metaboliten und Isomeren). Bis zum Jahr 2017 wurde die Anzahl der untersuchten Wirk-
stoffe ohne Metaboliten und Isomere gezählt. Seit dem Jahr 2017 werden zusätzlich zu den summen-
geregelten Rückstandsdefinitionen deren Einzelkomponenten (Wirkstoffe, Metabolite, Isomere) einbe-
zogen. Diese Änderung war notwendig geworden, da andernfalls aufgrund von immer mehr komple-
xen und in Abhängigkeit vom Lebensmittel variierenden Rückstandsdefinitionen, Daten unberücksich-
tigt blieben.
Keine Probe wurde auf alle Stoffe untersucht. Der Durchschnitt lag bei 374 Stoffen je Lebensmittel-
probe.
Bei 602 der 1.036 Stoffe wurden in keiner Probe quantifizierbare Gehalte gefunden. Auf der anderen
Seite wurden bei 201 Wirkstoffen Gehalte oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte festge-
stellt.
Bei den insgesamt 649 festgestellten Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen waren Ethylenoxid,
Dithiocarbamate, Nikotin und Lambda-Cyhalothrin besonders auffällig.
Die Anwendung von Ethylenoxid als Pflanzenschutzmittel ist in Deutschland seit 1981, in der EU seit
1991 verboten. Im Jahr 2020 waren hohe Funde von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen mit
Ursprung Indien Gegenstand diverser Warnungen im Schnellwarnsystem RASFF. Es wird dabei von
einer nicht zulässigen Begasung der Sesamsamen zum Schutz vor Salmonellen und anderen mikrobi-
ologischen Belastungen ausgegangen. Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung
(EU) 2020/1540 am 26. Oktober 2020 sind verstärkte Importkontrollen für indische Sesamsaat auf
Ethylenoxid durch die zuständigen Überwachungsbehörden vorgeschrieben.
Dithiocarbamate werden vor allem als Fungizide eingesetzt. Die Bestimmung der Dithiocarbamate
(Maneb, Mancozeb, Metiram, Propineb, Thiram, Ziram) erfolgt unspezifisch als Schwefelkohlenstoff
(CS2). Analytisch kann damit nicht nachvollzogen werden, welche Dithiocarbamate angewendet wur-
den. Hinzu kommt, dass auch natürliche Quellen für CS2 wie z. B. bestimmte Pflanzen mit natürlichen
Schwefel- oder Schwefelkohlenstoff-Verbindungen (beispielsweise Brassicaceaen wie Kohlarten oder
Raps oder Allium-Arten) die Analytik beeinflussen und somit zu falsch positiven Ergebnissen führen
können.
Nikotin ist wegen seiner hohen Giftigkeit in der EU bereits seit 2010 nicht mehr in Pflanzenschutzmit-
teln zugelassen. Als Ursachen für die immer wieder vereinzelt auffälligen Nikotingehalte in Obst- und
Gemüseprodukten werden natürliche Gehalte bei einigen Pflanzenarten (Nachtschattengewächse),
Kontaminationen von nahegelegenen Tabakfeldern oder Tabakverarbeitungsanlagen und der Kontakt
von mit Nikotin kontaminierten Händen von Rauchern diskutiert.
Lambda-Cyhalothrin ist ein Insektizid, dass in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gemüsebau
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eingesetzt wird. Mit der Verordnung (EU) 2018/960 wurde die bisherige Rückstandsdefinition
„Lambda-Cyhalothrin“ aufgegeben und in die Rückstandsdefinition „Lambda-Cyhalothrin (einschließ-
lich gamma-Cyhalothrin) (Summe der R,S- und S,R-Isomere)“ geändert und u. a. der Rückstands-
höchstgehalt für Traubenblätter, Grünkohl und Tee wegen fehlender Informationen auf den Standard-
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wert von 0,01* mg/kg gesenkt (wirksam seit 26. Januar 2019). Die für Grünkohl festgesetzten Rück-
standshöchstgehalte sind gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auch für die Bewertung von Kohlra-
biblättern heranzuziehen.
5 Auftreten von Mehrfachrückständen („surveillance“- und „follow-up“-Proben)
In 34,5 % aller Proben wurde mehr als ein Wirkstoff in quantifizierbarer Menge nachgewiesen. Die
prozentuale Verteilung der Anzahl quantifizierter Rückstände ist im Folgenden dargestellt.
45,0
40,0 37,9
35,0
Anzahl der Proben in %
30,0 27,6
25,0
20,0
15,0
11,2
10,0 7,5
5,5
5,0 3,4 2,2 1,4 0,9 0,8 1,6
0,0
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 ≥ 10
Anzahl quantifizierte Wirkstoffe je Probe
Abbildung 2: Anteil der Proben ohne Rückstände bzw. mit Rückständen von 0 bis ≥ 10 Wirkstoffen
Der Anteil an Proben mit Mehrfachrückständen war mit über 75,0 % bei Kirschen, Tafeltrauben, Jo-
hannisbeeren, Erdbeeren, Pfirsichen, Mandarinen und tiefgefrorenen Brombeeren besonders hoch.
6 Substanzen, die nachweislich (vorwiegend) nicht aus Pflanzenschutzmit-
telanwendungen stammen
Einige Substanzen sind zwar gesetzlich als Pestizide geregelt, jedoch stammen Rückstände von
ihnen vorwiegend nicht aus Anwendungen zum Pflanzenschutz. Um das Gesamtbild der Pestizidbe-
lastung nicht zu verfälschen, werden deshalb die quartären Ammoniumverbindungen Dialkyldimethyl-
ammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) sowie Chlorat im Bericht getrennt behan-
delt.
Chloratrückstände können u. a. bei der Verarbeitung in das Lebensmittel gelangen, z. B. durch
Wasch- und Desinfektionsschritte.
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Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2020/749 wurden spezifische Rückstandshöchstgehalte für
Chlorat festgelegt. Es sei hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die spezifisch festgelegten
Rückstandshöchstgehalte erst seit dem 28. Juni 2020 in Kraft getreten sind, die vorliegende Auswer-
tung jedoch für das gesamte Jahr 2020 anhand der neuen Rückstandshöchstgehalte erfolgte und so-
mit nicht die vor diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage berücksichtigt.
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Im Jahr 2020 wurde Chlorat in 10,2 % der 4.732 insgesamt darauf untersuchten Proben quantifiziert.
Bei 0,3 % der Proben wurden die festgelegten Rückstandshöchstgehaltes überschritten. In 0,1 % der
Proben führten die nachgewiesenen Chlorat-Rückstände zu Beanstandungen.
Bei Obst, Gemüse und anderen pflanzlichen Lebensmitteln wurden 4.182 Proben untersucht, von de-
nen sieben Proben (0,2 %) die Rückstandshöchstgehalte überschritten und zwei Proben (0,05 %) be-
anstandet wurden. Nur eine Probe (1,4 %) bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs (insgesamt 69 Pro-
ben) lag über den Rückstandshöchstgehalten, wurde aber nicht beanstandet. Bei verarbeiteten Le-
bensmitteln (insgesamt 162 Proben) lag die Beanstandungsquote bei 0,6 %. Getreide (insgesamt 222
Proben) wies mit 0,9 % die höchste Beanstandungsquote auf. Von den 97 auf Chlorat untersuchten
Proben Säuglings- und Kleinkindernahrung überschritt keine Probe die Rückstandshöchstgehalte.
In 63 (9,0 %) von insgesamt 703 untersuchten Proben von Erzeugnissen aus ökologischem Anbau
wurden Rückstände von Chlorat nachgewiesen. Bei 0,3 % der Proben wurden die Rückstandshöchst-
gehalte überschritten und beanstandet.
Quartäre Ammoniumverbindungen werden unter anderem zur Desinfektion von Melkanlagen und
Milchtanks verwendet und deshalb besonders in Milcherzeugnissen nachgewiesen. Im Jahr 2020 wur-
den in 5,7 % der Lebensmittel tierischen Ursprungs Rückstände von DDAC und/oder BAC über dem
Höchstgehalt analysiert. Insgesamt wurden bei 0,2 % der untersuchten Proben die Höchstgehalte für
DDAC bzw. BAC überschritten.
Bei den Erzeugnissen aus ökologischem Anbau ist die Rückstandssituation bei DDAC und BAC wie-
derum besser als bei den konventionellen Produkten. Lediglich in 0,5 % der untersuchten Bio-Proben
wurden Rückstände von DDAC oder BAC bestimmt, der Rückstandshöchstgehalt wurde in einer
Probe (0,1 %) überschritten.
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