Schutzkonzept und Rahmenbedingungen zum Präsenzunterricht an den nachobligatorischen Schulen (Sek II, Tertiär und Weiterbildung) ab 13 ...
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Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Schutzkonzept und Rahmenbedingungen zum Präsenzunterricht an den nachobligatorischen Schulen (Sek II, Tertiär und Weiterbil- dung) ab 13. September 2021 1. Einleitung Am 24. Juni 2021 hat der Bundesrat die Verantwortung für den Bereich der Schulen Sekundar- stufe II zurück an die Kantone delegiert. Die Impfung gegen COVID-19 bietet die Möglichkeit, sich selbst vor einer Erkrankung zu schützen und zu einer Minimierung der Verbreitung von COVID-19 in unserer Gesellschaft beizutragen. Je grösser der Anteil geimpfter Personen ist, umso weniger Schutzmassnahmen müssen im Alltag und in der Schule aufrechterhalten wer- den und es kommt zu weniger Quarantänemassnahmen. Grundlegend bleibt die Einhaltung der Schutzmassnahmen nach dem Kaskadenprinzip: 1. Einhaltung der Hygieneregeln 2. Einhaltung der Abstandsregeln 3. Einsatz von Barrieremassnahmen (Masken, Trennwände) 4. Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit von Ansteckungsketten (Kontaktdaten) 5. Repetitives Testen Die Stufen 1-3 der Kaskade sind Massnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung. Die Stufen 4 und 5 dienen zur Verhinderung der Weiterverbreitung. Das Ziel der Schutzmassnahmen in den nachobligatorischen Bildungsinstitutionen ist es daher, trotz Zusammentreffen vieler Menschen Ansteckungen zu verhindern. Andererseits muss sichergestellt werden, dass im Falle einer An- steckung eine möglichst begrenzte Anzahl von Personen den dann notwendigen Quarantäne- oder Isolationsmassnahmen auszusetzen sind. Somit können sowohl die epidemiologischen Auswirkungen begrenzt werden wie auch die Erfüllung des Bildungsauftrags bestmöglich sicher- gestellt werden. Die Schutzmassnahmen haben das Gesundheits- und das Erziehungsdeparte- ment gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) festgelegt. Am 9. September 2021 hat der Bundesrat erweiterte Regeln zum Einsatz des COVID-Zertifikats erlassen. Für den obligatorischen Unterricht aus Sekundarstufe II findet das COVID-Zertifikat kei- ne Anwendung. Hingegen kann die COVID-Zertifikatspflicht für Veranstaltungen und Anlässe mit mehr als 30 Personen eingesetzt werden, sofern die Präsenz nicht verpflichtend ist. Ebenso kann sie für Reisen, Lager oder Kolonien eingesetzt werden, dabei gilt diese für den Abreisetag, eine Erneuerung oder Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ist in der Regel nicht sinnvoll und praktikabel. Seite 1/7
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt 2. Schutzmassnahmen 2.1 Hygienemassnahmen Die Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit1 (BAG) sind angemessen einzuhalten. 2.2 Abstandsregeln Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern, Lernenden und Studierenden und Lehrper- sonen: Zwischen Schülerinnen und Schülern, Lernenden und Studierenden und Lehrpersonen soll der vom BAG vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern möglichst eingehalten werden. Im Unterricht gelten keine Abstandsvorschriften. 2.3 Masken und Barrieremassnahmen Das Tragen von Masken ist innerhalb der Schule sowohl in Innenräumen wie auch im Freien freiwillig. Für alle externen Personen, Gäste und Besucher gilt Maskentragpflicht, ebenso für die Lehrpersonen, Lernenden und Mitarbeitenden der Schule, wenn sie mit ‚Externen‘ zusam- mentreffen. Einsatz von Trennwänden: Trennwände können in der Bildungseinrichtung eingesetzt werden, um einen zusätzlichen Schutz zu bieten. 2.4 Sicherstellung Kontaktdaten (Contact Tracing) Generell ist die Sicherstellung von Kontaktdaten und die Nachverfolgung im Kontext der Bil- dungsinstitutionen aufgrund der betrieblichen Organisation gewährleistet. 2.5 Testen An den Schulen der Sekundarstufe II werden regelmässige Tests angeboten. Die Tests sind für die Lernenden, Lehrpersonen und Mitarbeitenden an den Schulen freiwillig. Durch die freiwillige Teilnahme an den Tests kann ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Personen, die zur Risiko- gruppe gehören, zur Reduktion von Quarantänen, und zur Sicherheit aller an den Schulen geleis- tet werden. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Sekundarstufe II: Der Präsenzunterricht kann auf Sekundarstufe II vollumfänglich und in Ganzklassen stattfinden. 1 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/so-schuetzen-wir- uns.html. Die Hygieneregeln können in zahlreichen Sprachen auf der Seite des BAG heruntergeladen werden: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/downloads-in- verschiedenen-sprachen.html JH/10. Januar 2020 Seite 2/7
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Mensen und Verpflegung: Für die Mensen und Verpflegungsmöglichkeiten an den Schu- len gilt das Schutzkonzept für Restaurationsbetriebe. Die Verpflegung in Innenräumen musss im Sitzen erfolgen und es sind maximal Tische für 6 Personen zulässig. Die Men- sen stehen nur für die Angehörigen der jeweiligen Institution offen. Aufgrund der Durchmi- schung der Klassen ist aber besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Sport- und Musikunterricht können ohne Einschränkungen stattfinden. Für Schulanlässen und -veranstaltungen (Theater, Konzerte, Informationsveranstaltun- gen etc.) gelten die Bestimmungen für Veranstaltungen ohne Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-19-Zertifikat.2 Es ist ein spezielles Schutzkonzept bei der Schulleitung einzureichen. Findet die COVID-Zertifikatspflicht Anwendung, kann auf die Maskentragpflicht, Abstände und Kapazitätseinschränkungen verzichtet werden. Bei Elternabenden in der Schule gilt eine Maskentragpflicht. Bis Ende 2021 wird auf alle Reisen und Kolonien (mit Übernachtung) ins Ausland ver- zichtet. Die internationale Lage bezüglich Reise- und Quarantänebestimmungen ist aus- serordentlich dynamisch und kann sich von Tag zu Tag ändern. Deshalb können Reisen ins Ausland nicht geplant und verantwortungsvoll durchgeführt werden. Reisen, Lager und Exkursionen mit Übernachtung in der Schweiz sind möglich, es gilt die am Zielort geltenden Bestimmungen zu beachten und ein entsprechendes Schutzkon- zept zu erstellen. Am Abreisetag kann die COVID-Zertifikatspflicht eingefordert, eine Er- neuerung oder Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ist in der Regel nicht sinnvoll und praktikabel. Für Lernende, die nicht teilnehmen können, muss ein Alternativprogramm vorhanden sein. 3.2 Tertiärbereich, allgemeinen und betrieblichen Weiterbildung Generell haben Tertiärbereich, in der allgemeinen und betrieblichen Weiterbildung die Vor- gaben des SBFI Gültigkeit.3 In den Angeboten der Höheren Berufsbildung und bei den öffentlichen Kursen an den kantonalen Schulen und den Anbietern mit kantonalem Auftrag entfällt die Maskentragpflicht. Eine Einheitli- che Regelung für alle Angebote erhöht die Umsetzbarkeit in den Institutionen. Für die privaten Anbieter in der allgemeinen Weiterbildung und von Sprachkursen gelten die Vor- gaben des SVEB4. 3.3 Verantwortliche Person für die Schutzkonzepte Jede Bildungsinstitution bestimmt eine Person, die für die Erstellung und Umsetzung der Schutz- konzepte verantwortlich ist. Die verantwortliche Person berät und unterstützt die Leitung bei der Sicherstellung von Massnahmen. Die Leitung wiederum unterstützt die betriebliche und organisa- torische Umsetzung und trägt die Gesamtverantwortung. 2 SR 818.101.26 - Verordnung vom 23. Juni 2021 über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19- Verordnung besondere Lage) (admin.ch) 3 https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/aktuell/coronavirus.html#577209462 4 https://alice.ch/de/informiert-bleiben/newsroom/detail/aktualisiert-faq-corona-krise-und-weiterbildung/ JH/10. Januar 2020 Seite 3/7
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Covid-19-Ansprechperson des Wirtschaftsgymnasiums und der Wirtschaftsmittelschule ist Kon- rektor Stefan Binkert. Er ist verantwortlich für die Erstellung und Umsetzung des Schutzkonzeptes und kann bei Fragen oder Unklarheiten kontaktiert werden. Stefan Binkert / / Büro C03 – EG C-Trakt stefan.binkert@bs.ch / 061 208 62 04 / 079 613 99 22 4. Schülerinnen und Schüler, Lernende, Studierende, Lehr- und Fachpersonen sowie weitere Mitarbeitende mit Krankheits- symptomen Alle Personen mit Krankheitssymptomen müssen zuhause bleiben, dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Der Umgang bei Erkrankung sowie die aktuellen COVID-19-Testkriterien sind definiert in den «Richtlinien zum Umgang mit an neuem Coronavirus erkrankten Personen und Kontakten in Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Spielgruppen des Kantons Basel- Stadt»5. 5. Besonders gefährdete Lehr- und Fachpersonen sowie beson- ders gefährdete weitere Mitarbeitende Besonders gefährdete Lehr- und Fachpersonen sowie besonders gefährdete weitere Mitarbeiten- de gemäss Definition BAG6 lassen ihre besondere Gefährdung durch die betreuenden Ärztinnen und Ärzte abklären und reichen der Schulleitung ein ärztliches Attest ein. Primär sollen sie wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Es gelten die Schutzmassnahmen des Arbeitgebers Basel- Stadt gemäss HR BS7. 6. Fragen Für Fragen stehen die Lehr- und Fachpersonen sowie die Schulleitungen zur Verfügung. Antwor- ten auf allgemeine Fragen finden sich stets aktuell unter: https://www.coronavirus.bs.ch/schulen.html . 7. Gültigkeit Das vorliegende Schutzkonzept resp. die Rahmenbedingungen zum Präsenzunterricht an den nachobligatorischen Bildungsinstitutionen gelten ab dem 16. August 2021 bis auf Widerruf und ersetzen alle bisherigen anderslautenden Bestimmungen. Basel, 9. September 2021 5 Aktuelle Fassung unter www.coronavirus.bs.ch/schulen und unter www.gesundheit.bs.ch/schulgesundheit/merkblaetter 6 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/besonders- gefaehrdete-menschen.html 7 https://www.edubs.ch/intern/personalinformationen/personalinformationen-1 JH/10. Januar 2020 Seite 4/7
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Ab 13.9.2021: FAQ nachobligatorische Schulen (Stufe Sek II) Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus (COVID-19). Soll ich mich impfen lassen? Ja. Die Impfung gegen COVID-19 bietet die beste Möglichkeit, sich selbst vor einer Erkrankung zu schützen und zu einer Minimierung der Verbrei- tung von COVID-19 in unserer Gesellschaft bei- zutragen. Je grösser der Anteil geimpfter Personen ist, umso weniger Schutzmassnahmen müssen im Alltag und in der Schule aufrechterhalten werden und es kommt zu weniger Quarantänemassnah- men. Gibt es ein Angebot für regelmässiges Ab der zweiten Unterrichtswoche werden regel- Testen an den nachobligatorischen mässige Tests angeboten. Informationen dazu fin- Schulen. den sich unter: https://www.coronavirus.bs.ch/testen/testen-in- schulen.html In welcher Form findet der Unterricht an Der Präsenzunterricht kann auf Sekundarstufe II den nachobligatorischen Schulen im vollumfänglich und in Ganzklassen stattfinden. Im Schuljahr 2020/21 statt? Tertiärbereich, in der allgemeinen und betriebli- chen Weiterbildung sind Präsenzveranstaltungen ebenfalls möglich. Müssen Schülerinnen und Schüler, Ler- Nicht generell. Wer jedoch Symptome einer CO- nende und Studierende nach Reisen in VID-Erkrankung hat, bleibt zu Hause und lässt sich Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko testen. bei Schulbeginn zu Hause bleiben? Wie ist der Zutritt zum Schulareal gere- Das Schulareal dient während den Unterrichtszei- gelt? ten primär der schulischen Nutzung. Die Unter- richtsräume und Bewegungsflächen sollen so wenig wie möglich durch schulexterne Nutzungen zusätz- lich belastet werden. Schulinterne Sportanlagen (Turn- und Schwimmhallen) und schulexterne Anla- gen (Sportanlagen St. Jakob, öffentliche Schwimm- bäder etc.) sind geöffnet. Welche Abstandsregeln gelten an den Zwischen Schülerinnen und Schülern, Lernenden Schulen? und Studierenden und Lehrpersonen muss im Un- terricht kein Abstand eingehalten werden. Wenn immer möglich ist, aber ausserhalb der Unterrichts- zimmer der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern ein- zuhalten. Müssen die Schülerinnen und Schüler, Grundsätzlich muss der Unterricht besucht werden. Lernenden und Studierenden zur Schule Wer nicht sicher ist (z. B. bei eigenen Vorerkran- gehen? kungen oder engen Kontakten zu Personen mit einer Vorerkrankung), wendet sich nach Rückspra- che mit den behandelnden Ärzten an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst KID (+41 61 267 90 00 oder schularzt@bs.ch). Der KID wird nach Ab- klärung der medizinischen Situation eine Empfeh- lung abgeben und mit der Schule eine individuelle Lösung suchen. Was muss beachtet werden, wenn man Alle Personen mit Krankheitssymptomen müssen krank ist oder Krankheitssymptome zuhause bleiben. Dies gilt auch für Geimpfte und Seite 5/7
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt zeigt? Genesene. COVID-19-spezifische Krankheitssymp- tome sind Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskel- schmerzen sowie auch plötzlich auftretender Ver- lust des Geruchs- oder Geschmackssinns. Weitere Informationen finden Sie in den «Richtlinien Coronavirus – Schulen und Kitas BS». Müssen Schülerinnen und Schüler, Ler- Das Tragen von Masken ist innerhalb der Schule nende, Studierende und Lehrpersonen sowohl in Innenräumen wie auch im Freien freiwil- an den Schulen Masken tragen? lig. Für alle externen Personen, Gäste und Besu- cher gilt Maskentragpflicht, ebenso für die Lehrpersonen, Lernenden und Mitarbeitenden der Schule, wenn sie mit ‚Externen‘ zusammen- treffen. Soll ich die SwissCovid App auf mein Die Nutzung der SwissCovid App ist vom Bundes- Handy laden? amt für Gesundheit (BAG) empfohlen. Auch im Be- reich der nachobligatorischen Bildungsinstitutionen ist die Nutzung sinnvoll, da sie ein zusätzliches In- strument ist, um Ansteckungsketten zu unterbre- chen. Sie schützt aber nicht vor Ansteckung. Sind die Schulmensen und Verpfle- Die Mensen und Verpflegungskioske sind geöffnet. gungskioske geöffnet? Die Verpflegung in Innenräumen muss im Sitzen erfolgen und es sind maximal Tische für 6 Perso- nen zulässig. Die Mensen stehen nur für die Ange- hörigen der jeweiligen Institution offen. Aufgrund der Durchmischung der Klassen ist aber besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. Findet der Sportunterricht statt? Der Sportunterricht kann ohne Einschränkungen stattfinden. Im Garderobenbereich ist aber mög- lichst auf die Einhaltung der Hygiene- und Ab- standsregeln zu achten. Darf an den Schulen musiziert und ge- Chorproben und Gesangsunterricht sind ohne Ein- sungen werden? schränkungen erlaubt. Können geplante Klassenlager stattfin- Bis Ende 2021 wird auf alle Reisen, Lager und Ex- den? kursionen (mit Übernachtung) ins Ausland verzich- tet. Die unsichere internationale Lage lässt keine verlässliche Planung zu. Reisen, Lager und Ex- kursionen mit Übernachtung in der Schweiz sind möglich, es gilt die am Zielort geltenden Best- immungen zu beachten und ein entsprechendes Schutzkonzept zu erstellen. Am Abreisetag kann die COVID-Zertifikatspflicht eingefordert, eine Er- neuerung oder Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht sinnvoll und praktikabel. Für Lernende, die nicht teilnehmen können, muss ein Alternativprogramm vorhanden sein. Finden Veranstaltungen der ganzen Veranstaltungen der ganzen Schule, und Informati- Schule, Konferenzen von Lehrpersonen onsveranstaltungen (ausserhalb des Klassenver- und Informationsveranstaltungen statt? bands) können stattfinden. Es gelten die Bestim- mungen für Veranstaltungen ohne Zugangsbeschränkung für Personen mit einem Co- Seite 6/7
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt vid-19-Zertifikat. Es ist ein spezielles Schutzkonzept notwendig. Findet die COVID-Zertifikatspflicht An- wendung, kann auf die Maskentragpflicht, Abstände und Kapazitätseinschränkungen verzichtet werden. Stehen die Beratungsangebote der Be- Die Beratungsangebote des Erziehungsdeparte- rufs-, Studien- und Laufbahnberatung, ments sind offen. Jugendlich mit ungeeigneten An- von Gap – Case Management Berufsbil- schlussmöglichkeiten nach der obligatorischen dung und der Lehraufsicht zur Verfü- Schule oder eines Brückenangebotes, nach Ab- gung? bruch einer Lehre, auf der Suche einer Neuorientie- rung oder bei unklaren Lehrverhältnissen erhalten gezielte Unterstützungen. Organisieren Sie sich: Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (www.biz.bs.ch) Studienberatung Basel (studienberatung.unibas.ch) Gap – Case Management (www.gap-berufsintegration.bs.ch ) Lehraufsicht (www.lehraufsicht.bs.ch ) Seite 7/7
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