Scoping-Papier - Neubau 110-kV-Leitung Kupferzell - Rot am See

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Scoping-Papier - Neubau 110-kV-Leitung Kupferzell - Rot am See
Scoping-Papier –
Neubau 110-kV-Leitung
Kupferzell - Rot am See
Vorschlag zu Umfang und Detaillierungsgrad des
Untersuchungsrahmens in Vorbereitung auf das
Raumordnungsverfahren

Stuttgart, 01.09.2014
Netze BW GmbH
Kriegsbergstraße 32
70174 Stuttgart

Ein Unternehmen der EnBW
Scoping-Papier - Neubau 110-kV-Leitung Kupferzell - Rot am See
Ein Unternehmen
der EnBW

Scoping-Papier - Neubau 110-kV-Leitung Kupferzell - Rot am See

Vorhabenträger

                                                         Netze BW GmbH
                                                         Kriegsbergstraße 32
                                                         70174 Stuttgart

                                                         Stefan Thiel
Ansprechpartner
                                                         Tel. 0711-128-48595
                                                         E-Mail: st.thiel@netze-bw.de

Bearbeitung

                                                         Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
                                                         Carl-Peschken-Straße 12
                                                         47441 Moers

Ansprechpartner                                          Carsten Stiens
                                                         Tel. 02841-7905-41
                                                         E-Mail: Carsten.Stiens@Langegbr.de

Bearbeitungsstand: 01.09.2014

Vorhabenträger: Netze BW GmbH                                                                    01.09.2014
Bearbeitung: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR                                               Seite 1/57
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Inhaltsverzeichnis

Scoping-Papier – Neubau 110-kV-Leitung Kupferzell - Rot am See………………………………………………..........…I

1        Einleitung ................................................................................................................................................. 6
1.1      Einführung zum Vorhaben .............................................................................................................................. 6
1.2      Einführung zum Scoping-Papier .................................................................................................................... 6
1.3      Aufbau des Scoping-Papiers........................................................................................................................... 6
1.4      Rechtliche Grundlagen zum Raumordnungsverfahren................................................................................. 7
1.5      Energiewirtschaftliche Begründung............................................................................................................... 8
1.6      Netztechnische Aspekte ............................................................................................................................... 11
1.7      Alternativen zum generellen Konzept .......................................................................................................... 11
1.8      Technische Beschreibung............................................................................................................................. 12
1.9      Konstruktion und Bauweise einer Erdkabelleitung ..................................................................................... 12
1.9.1         Kabelsysteme ......................................................................................................................................... 12
1.9.2         Schutzstreifen ........................................................................................................................................ 13
1.9.3         Bauphase ............................................................................................................................................... 14
1.10     Konstruktion und Bauweise einer Freileitung ............................................................................................. 14
1.10.1        Freileitung im neuen Trassenkorridor ................................................................................................. 14
1.10.2        Freileitung im bestehenden Trassenkorridor ...................................................................................... 16
1.10.3        Mastabstände, Schutzstreifen und Abstände zu Windenergieanlagen ............................................... 18
1.10.4        Mastfundament / Gründung .................................................................................................................. 18
1.10.5        Bauphase ............................................................................................................................................... 19
1.11     Zeitplan .......................................................................................................................................................... 19

2        Trassenkorridorfindung ........................................................................................................................ 20
2.1      Ergebnisse der Machbarkeitsstudie............................................................................................................. 20
2.1.1        Trassierungsgrundsätze........................................................................................................................ 20
2.1.2        Abgrenzung des Untersuchungsraumes .............................................................................................. 21
2.1.3        Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ..................................................................................................... 23
2.2      Trassenkorridore für das Raumordnungsverfahren ................................................................................... 27
2.2.1        Erdkabeltrassenkorridor und kombinierte Erdkabel-/ Freileitungstrassenkorridore ....................... 30
2.2.2        Trassenkorridore Freileitung ................................................................................................................ 32
2.3      Vorschläge zu Alternativtrassenkorridoren ................................................................................................. 34

3        Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit / Träger öffentlicher Belange .................................................... 36
3.1      Werdegang zur frühzeitigen Beteiligung...................................................................................................... 36
3.2      Ergebnisse und Erkenntnisse der frühzeitigen Beteiligung ....................................................................... 39

Vorhabenträger: Netze BW GmbH                                                                                                                                      01.09.2014
Bearbeitung: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR                                                                                                                 Seite 2/57
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4     Beschreibung des Planungsraums........................................................................................................ 41
4.1   Raumstruktur und Raumnutzung ................................................................................................................ 41
4.2   Schutzgebiete ................................................................................................................................................ 42
4.2.1     Nationale Schutzgebiete........................................................................................................................ 42
4.2.2     Europäische Schutzgebiete ................................................................................................................... 42

5         Vorgesehener Untersuchungsrahmen in der Raumverträglichkeitsstudie.......................................... 43

6         Vorgesehener Untersuchungsrahmen in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung .......................... 44
6.1       Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit ......................................................... 48
6.2       Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt...................................................................................... 49
6.3       Schutzgut Boden ........................................................................................................................................... 50
6.4       Schutzgut Wasser (Oberirdische Gewässer und Grundwasser) ................................................................. 51
6.5       Schutzgut Klima und Luft ............................................................................................................................. 51
6.6       Schutzgut Landschaft ................................................................................................................................... 52
6.7       Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter.................................................................................................. 52
6.8       Wechselwirkungen ........................................................................................................................................ 53
6.9       Auswirkungsprognose .................................................................................................................................. 53

7         Variantenvergleich................................................................................................................................. 54

8         Inhalte der Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren ............................................................ 55
8.1       Erläuterungsbericht ...................................................................................................................................... 55
8.2       Raumverträglichkeitsstudie.......................................................................................................................... 55
8.3       Umweltverträglichkeitsuntersuchung 1. Stufe ............................................................................................ 55
8.4       Verträglichkeitsstudie 1. Stufe zu Natura 2000-Gebieten ........................................................................... 56
8.5       Artenschutzrechtliche Prüfung .................................................................................................................... 57
8.6       Gesamtplanerischer Variantenvergleich...................................................................................................... 57

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Betrachtetes Mittelspannungsversorgungsgebiet .............................................................................. 9
Abbildung 2: Photovoltaik-Zubauprognose für das betrachtete Netz der EBT ...................................................... 10
Abbildung 3: Photovoltaik-Zubauprognose für das betrachtete Netz der NGO ..................................................... 10
Abbildung 4: Regelgrabenprofil der Netze BW für ein Erdkabelsystem je Graben ............................................... 13
Abbildung 5 : Erforderliche Schutzstreifenbreiten je Erdkabelleitung bei der Netze BW ..................................... 13
Abbildung 6: Mastbilder der Netze BW für zwei Stromkreissysteme .................................................................... 16
Abbildung 7: Mastbilder der Netze BW für vier Stromkreissysteme ...................................................................... 17
Abbildung 8: Die gebräuchlichsten Fundamenttypen für Freileitungsmasten ...................................................... 19

Vorhabenträger: Netze BW GmbH                                                                                                                               01.09.2014
Bearbeitung: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR                                                                                                          Seite 3/57
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Abbildung 9: Untersuchungsraum der Machbarkeitsstudie ................................................................................... 22
Abbildung 10: Übersicht untersuchte Freileitungstrassenkorridore ..................................................................... 23
Abbildung 11: Übersicht untersuchte (kombinierte) Erdkabeltrassenkorridore ................................................... 24
Abbildung 12: Ergebnis der Machbarkeitsstudie..................................................................................................... 26
Abbildung 13: Erdkabeltrassenkorridor und kombinierte Erdkabel-/Freileitungstrassenkorridore für das
Raumordnungsverfahren.......................................................................................................................................... 27
Abbildung 14: Freileitungstrassenkorridore für das Raumordnungsverfahren .................................................... 28

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Potenzielle Auswirkungen durch ein Erdkabel ...................................................................................... 45
Tabelle 2: Potenzielle Auswirkungen durch eine Hochspannungsfreileitung ....................................................... 47
Tabelle 3: Natura 2000-Gebiete im Untersuchungstrassenkorridor...................................................................... 56

Plananlage

Anlage 1                    Erdkabelkorridor und kombinierte Erdkabel-/ Freileitungskor-                                       M 1:25.000
                            ridore mit Schutzgebieten
Anlage 2                    Freileitungskorridore mit Schutzgebieten                                                           M 1:25.000

Abkürzungsverzeichnis

A                        Bundesautobahn

ATKIS                    Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem

BImSchV                  Bundesimmissionsschutzverordnung

BNatSchG                 Bundesnaturschutzgesetz

BW                       Baden-Württemberg

EBT                      Elektrizitätswerk Braunsbach Tullau

EEG                      Erneuerbaren-Energien-Anlagen

Vorhabenträger: Netze BW GmbH                                                                                                                          01.09.2014
Bearbeitung: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR                                                                                                     Seite 4/57
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EnWG                 Energiewirtschaftsgesetz

FFH                  Flora-Fauna-Habitat

kV                   Kilovolt

LEP                  Landesentwicklungsplan

LplG                 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg

NGO                  Netzgesellschaft Ostwürttemberg

OT                   Ortsteil

ROG                  Raumordnungsgesetz

RVS                  Raumverträglichkeitsstudie

UVPG                 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

UVP                  Umweltverträglichkeitsprüfung

UVU                  Umweltverträglichkeitsuntersuchung

UW                   Umspannwerk

WEA                  Windenergieanlage

ZSW                  Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg

Vorhabenträger: Netze BW GmbH                                                                 01.09.2014
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Ein Unternehmen
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1       Einleitung

1.1     Einführung zum Vorhaben

Die Netze BW GmbH (Netze BW) plant den Bau einer 110-kV-Hochspannungsleitung zwischen dem bereits
bestehenden Umspannwerk in Kupferzell und einem neu zu errichtenden Umspannwerk im Raum Rot am See.

Der derzeit im Raum Rot am See erzeugte Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) nimmt
bis 2015 in dem Maße zu, dass der Neubau einer 110-kV-Hochspannungsleitung notwendig wird, um den über-
schüssigen Strom, der Vorort nicht verbraucht werden kann, zum Umspannwerk Kupferzell abzutransportie-
ren.

Zur Realisierung der geplanten 110-kV-Hochspannungsleitung ist ein Planfeststellungsverfahren mit vorge-
schaltetem Raumordnungsverfahren durchzuführen. Erst nach erfolgter Genehmigung durch das Regierungs-
präsidium Stuttgart kann der Bau der 110-kV-Hochspannungsleitung umgesetzt werden, mithin frühestens
zum Jahr 2019.

Dem Raumordnungsverfahren vorangestellt ist ein Scopingtermin, in dem der Untersuchungsrahmen für die
Umweltverträglichkeit und Raumverträglichkeit festgelegt wird.

1.2     Einführung zum Scoping-Papier

Das vorliegende Papier stellt einen Vorschlag zu Umfang und Detailliertheit des Untersuchungsrahmens zum
anstehenden Raumordnungsverfahren dar und wird als sogenanntes Scoping-Papier bezeichnet. Vorgeschla-
gen wird der Untersuchungsumfang, insbesondere für die anstehende Umweltverträglichkeitsuntersuchung
(UVU) und die Raumverträglichkeitsstudie (RVS). Zudem werden weitere Inhalte für die anzufertigende An-
tragsunterlage zum Raumordnungsverfahren thematisiert.

Der Scoping-Termin dient der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens. Bei diesem Termin erörtert das
Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit dem Vorhabenträger (Netze BW), Fachbehörden, vom Vorha-
ben betroffenen Träger öffentlicher Belange und Verbände den vorgenannten Untersuchungsumfang und die
Untersuchungsmethoden. Sinn und Zweck des Scoping-Verfahrens ist es, einerseits die raumordnerisch rele-
vanten Fragestellungen und andererseits die fachlichen Details, die im nachfolgenden Raumordnungsverfah-
ren abzuarbeiten sind, abzuschichten. Basis für die Erörterung ist das vorliegende Scoping-Papier, in dem das
Konzept für die RVS und die UVU dargestellt wird. Es soll den Beteiligten des Scoping-Termins als Informa-
tions- und Diskussionsgrundlage dienen, mit der sie die vorgeschlagene Vorgehensweise beurteilen und eige-
ne Vorschläge einbringen können.

1.3     Aufbau des Scoping-Papiers

Das vorliegende Scoping-Papier gliedert sich nach der Einführung wie folgt:

Kapitel 1 beschreibt nachfolgend die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung eines Raumordnungsverfah-
rens, die energiewirtschaftliche Begründung für das geplante Vorhaben, ergänzt um netztechnische Aspekte

Vorhabenträger: Netze BW GmbH                                                                        01.09.2014
Bearbeitung: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR                                                   Seite 6/57
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und Alternativen zum Neubau einer 110-kV-Hochspannungsleitung. Kapitel 1 enthält zudem eine allgemein-
verständliche Beschreibung der Konstruktion und des baulichen Ablaufs von Hochspannungsleitungen als
Bewertungsgrundlage mit Blick auf Fragestellungen des Raumordnungsverfahrens.

In Kapitel 2 werden die Trassenkorridorfindung der Machbarkeitsstudie in Vorbereitung auf das Raumord-
nungsverfahren erläutert.

Im sich anschließenden Kapitel 3 wird das bisherige und anstehende Vorgehen zur frühen und nicht-
förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange (TÖB) dargestellt, und die bis-
her gewonnenen Erkenntnisse erläutert.

Folgend wird in Kapitel 4 der Untersuchungsraum vorgestellt.

Die anschließenden Kapitel 5 und 6 enthalten konkrete Vorschläge für das methodische Vorgehen im Rahmen
der RVS und der UVU. Im Zuge der RVS werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des geplanten Vorha-
bens (Erdkabel/Freileitung) unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Insbesondere sollen die Überein-
stimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen geprüft werden. Die UVU prüft die von dem geplanten Vorhaben ausgehenden
voraussichtlichen Umweltauswirkungen im Detaillierungsgrad des Raumordnungsverfahrens ohne konkrete
Kenntnisse über den letztendlichen Trassenverlauf eines Erdkabels oder den Standorten für Freileitungsmas-
ten. Diese detaillierten Wirkungen werden erst im nächsten Planungsschritt, dem Planfeststellungsverfahren,
geprüft.

Kapitel 7 beschreibt sodann den anzustellenden Variantenvergleich im Rahmen der RVS und der UVU.

Abschließend verdeutlicht Kapitel 8 die vorgesehene Gliederung der Antragsunterlage für das Raumordnungs-
verfahren.

1.4     Rechtliche Grundlagen zum Raumordnungsverfahren

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ergibt sich aus § 15 Raum-
ordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 1 der Raumordnungsverordnung sowie § 18 Landesplanungsgesetz
Baden-Württemberg (LPlG). Demnach ist für Planungen und Maßnahmen ein Raumordnungsverfahren immer
dann durchzuführen, wenn diese im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben. Ge-
mäß § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung gehören dazu u.a. Hochspannungsfreileitungen mit einer Nenn-
spannung von 110 kV und mehr. Für weitere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen von überörtlicher
Bedeutung, wie Hochspannungserdkabelleitungen, kann gem. § 18 LPlG auf Antrag des Trägers des Vorha-
bens ebenfalls ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden.

Ziel des Raumordnungsverfahrens ist die Feststellung, ob ein Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumord-
nung und Landesplanung (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse) übereinstimmt und wie ein Vorhaben
mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden kann.

Gemäß § 16 UVPG des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Raumord-
nungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP 1. Stufe) durchzuführen, in der die raumbedeutsa-

Vorhabenträger: Netze BW GmbH                                                                          01.09.2014
Bearbeitung: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR                                                     Seite 7/57
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men Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG genannten Schutzgüter entsprechend dem
Planungsstand ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

Im Raumordnungsverfahren ist auch zu untersuchen, ob das geplante Vorhaben zu erheblichen Beeinträchti-
gungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Be-
standteilen führen kann.

Eine dezidierte artenschutzrechtliche Betrachtung ist im Raumordnungsverfahren nicht möglich. Hier kann
derzeit nur eine grobe Abschätzung zur potenziellen Machbarkeit des Vorhabens auf der Grundlage von vor-
handenen artenschutzrechtlichen Daten Dritter unter Beachtung und Erarbeitung nötiger Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen erfolgen.

Die raumordnerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und die raumordnerische Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVP 1. Stufe) sind im späteren Planfeststellungsverfahren1 zu berücksichtigen.

1.5      Energiewirtschaftliche Begründung

In Baden-Württemberg soll der Anteil der erneuerbaren Energien stark zunehmen. Die Netze BW gestaltet
diesen Wandel der Energielandschaft aktiv mit. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien spielen in Baden-
Württemberg dabei vor allem die Photovoltaik und Windkraft eine bedeutende Rolle.

Der Zubau von Photovoltaikanlagen war und ist dabei in den ländlichen Gegenden besonders stark. In diesen
Gegenden ändert sich der auslegungsrelevante Nutzungsfall der Mittel- und Niederspannungsnetze dras-
tisch. Waren diese Netze historisch nur für die Versorgung einer geringen Verbrauchsleistung ausgelegt, müs-
sen sie heute ein Vielfaches dieser Leistung als Rücklieferleistung, hauptsächlich aus Photovoltaikanlagen,
transportieren.

In Blaufelden, Rot am See und den umliegenden Gemeinden hat die Netzgesellschaft Ostwürttemberg (NGO) in
den vergangenen Jahren das bestehende Mittelspannungsnetz bereits stark ausgebaut. So wurden viele Mit-
telspannungsfreileitungen durch moderne, leistungsfähige Mittelspannungskabel ersetzt. Trotz der massiven
Investitionen in das Mittelspannungsnetz durch die NGO ist die Grenze der Netzkapazität erreicht. Deshalb
wurde durch die NGO der Bau eines 110-kV/20-kV-Umspannwerkes im Raum Rot am See und der damit ver-
bundene Trassen-neubau zum Anschluss des Umspannwerkes angeregt.

Die Netze BW betreibt als Pächter das angrenzende Netz des Elektrizitätswerks Braunsbach Tullau (EBT), das
vom Umspannwerk Obersteinach versorgt wird. Auch in diesen Netzen über-steigt die Einspeiseleistung aus
erneuerbaren Energien die Verbrauchslast deutlich. Es wird mehr Leistung zurückgeliefert, als im Netz ver-
braucht wird. In Abstimmung mit der NGO wurde daher entschieden den Standort für ein neues Umspannwerk
nahe der Grenze der Versorgungsgebiete zu suchen. Der Teilort Lenkerstetten der Gemeinde Rot am See liegt
nahe der Grenze zwischen den beiden Versorgungsgebieten. An diesem Standort kann ein neues Umspann-
werk für beide Netze genutzt werden und die Aufnahmefähigkeit für Strom aus erneuerbaren Energien ent-
scheidend verbessern.

1
    UVP 2. Stufe im PFV

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Abbildung 1: Betrachtetes Mittelspannungsversorgungsgebiet

Zur Beurteilung der zukünftigen Entwicklung der erneuerbaren Energien verwendet die Netze BW zwei Szena-
rien. Diese basieren auf den im „Gutachten zur Vorbereitung eines Klima-schutzgesetztes für Baden-
Württemberg“ des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW)
(Schmidt, Prof. Dr. Staiß, Salzer, & Dr. Nitsch, 2011) formulierten Zielgrößen für den Ausbau der erneuerbaren
Energien bis ins Jahr 2030. Diese Zielgrößen wurden mit zwei unterschiedlichen Verteilungsschlüsseln auf die
Gemeinden in Baden-Württemberg verteilt. Das Szenario „Potential“ verteilt den Photovoltaik-Zubau anhand
des „Potenzialatlas Erneuerbare Energien“ (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-
Württemberg). Der Potenzialatlas berücksichtigt für Photovoltaik-Potenziale hauptsächlich Dachflächen, so
dass dieses Szenario einen verstärkten Photovoltaik-Zubau in den städtischen Regionen von Baden-
Württemberg darstellt. Das Szenario „Bestand“ hingegen skaliert die derzeit installierte Leistung in Baden-
Württemberg auf die vom ZSW ausgewiesenen Zielwerte, geht also von einem weiteren starken Zubau in den

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derzeitigen Schwerpunktregionen aus. Für die betrachteten Mittelspannungsnetze sind die nach den beiden
Szenarien ermittelten Zubau-prognosen in den folgenden Grafiken (vgl. Abbildung 2 und Abbildung 3) darge-
stellt.

Abbildung 2: Photovoltaik-Zubauprognose für das betrachtete Netz der EBT

Abbildung 3: Photovoltaik-Zubauprognose für das betrachtete Netz der NGO

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Beide Szenarien weisen für die betrachteten Netze einen signifikanten Zubau an Photovoltaik-Leistung aus. Da
die Erzeugung vor Ort bereits heute den Verbrauch deutlich übersteigt, muss alle zukünftig zusätzlich instal-
lierte Einspeiseleistung über das Netz abtransportiert werden. Über das bestehende Mittelspannungsnetz
kann diese Leistung nicht abtransportiert werden. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass das Mit-
telspannungsnetz der NGO aus den Umspannwerken Crailsheim und Niederstetten versorgt wird. Die Entfer-
nung von diesen Standorten nach Rot am See beträgt jeweils über 15 km Luftlinie. Die Übertragungsfähigkeit
von Mittelspannungsleitungen ist allerdings durch den Spannungsfall bei dieser Leitungslänge stark einge-
schränkt. Daher müssten für den Abtransport über die Mittelspannung sehr viele Leitungen vorhanden sein
bzw. gebaut werden. Als technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für den Abtransport der Leistung hat
sich daher der Neubau eines Umspannwerks im Gebiet der Gemeinde Rot am See herausgestellt.

1.6     Netztechnische Aspekte

Das Gebiet um die Ortschaft Lenkerstetten (Gemeinde Rot am See) als Standort für das neu anzuschließende
Umspannwerk (und damit als Anfangspunkt für die neue 110-kV-Leitung), ergibt sich anhand mehrere Fakto-
ren aus den Mittelspannungsnetzen der NGO und der Netze BW. Zum einen liegt der Standort etwa auf halber
Strecke zwischen den Umspannwerken Crailsheim und Niederstetten. Durch die große Entfernung zwischen
den Umspannwerken sind hier die Herausforderungen an die Spannungshaltung im bestehenden Mittelspan-
nungsnetz am größten. Zum anderen verläuft hier die Grenze zwischen dem Netze BW (bzw. EBT) und dem
NGO Versorgungsgebiet. Der Standort bietet also die Möglichkeit beide Mittelspannungsnetze hinsichtlich
Spannungshaltung, Netzkapazität und Rücklieferleistung zu optimieren.

Das 110-kV-Netz in der Region wird voraussichtlich durch den geplanten Ausbau der erneuerbaren Energien
in Baden-Württemberg stark belastet, da insbesondere die Regionen Hohenlohe und Ostwürttemberg ein er-
hebliches Potential für den Windenergieausbau aufweisen. Gleichzeitig ist auch ein massiver Ausbau der Pho-
tovoltaik zu verzeichnen. Unter Berücksichtigung der Prognosen für Windenergie im 110-kV-Netz, die eben-
falls auf Basis der ZSW-Studie und des Potenzialatlasses erstellt wurden, sind die Leitungen von Kupferzell
Richtung Südosten nach Crailsheim und von Kupferzell Richtung Nordosten nach Niederstetten zukünftig ei-
ner hohen Belastung ausgesetzt. Um diese Leitungen durch die Leistung aus dem geplanten Umspannwerken
Rot am See nicht zusätzlich zu belasten, wurde als Endpunkt für die neue 110-kV-Leitung das Umspannwerk
Kupferzell festgelegt, in dem durch die dort bestehende Übergabe zum 380-kV-Netz der TransnetBW eine
direkte Rückspeisung ins vorgelagerte Netz möglich ist. Von hier aus kann dann der Strom in die Verbrauchs-
zentren (z.B. den Raum Stuttgart) transportiert werden.

1.7     Alternativen zum generellen Konzept

Als Alternative zum Neubau einer 110-kV-Leitung zwischen Kupferzell und Rot am See wurde eine weitere
Verstärkung der bestehenden Mittelspanungsnetze betrachtet. Im Rahmen der Überplanung der Mittelspan-
nungsnetze wurden massive Verstärkungsmaßnahmen in dieser Spannungsebene untersucht. Dies hat sich
zur Integration der prognostizierten Photovoltaik-Leistung als nachteilig herausgestellt, da diese Variante in
den Mittelspannungsnetzen deutlich teurer ausfällt und dabei deutlich weniger Kapazitäten schafft, als der
Neubau einer 110-kV-Leitung.

Als weitere Alternative zum Neubau einer 110-kV-Leitung zwischen Kupferzell und Rot am See wurde ein An-
schluss der 110-kV-Leitung Richtung Osten ans Netz der N-Ergie betrachtet. Hier hat sich herausgestellt,

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dass die durch eine neue Leitung zu überbrückende Strecke etwa gleich lang wäre. Durch den Anschluss des
neuen Umspannwerkes Rot am See in einer anderen 110-kV-Netzgruppe müsste aber das vom Umspannwerk
Rot am See aus versorgte Mittelspannungsnetz vollständig von den umliegenden Netzen getrennt werden, so
dass Synergieeffekte wegfallen. Diese Entflechtung wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Aus
diesen Gründen hat sich auch diese Variante als nachteilig erwiesen.

1.8     Technische Beschreibung

Für die Herstellung der geplanten Hochspannungsleitung gibt es verschiedene technische Möglichkeiten.
Möglich ist einerseits eine Errichtung als Erdkabelleitung und andererseits eine Freileitung mit Masten und
Leiterseilen. Auch eine Kombination aus Freileitungs- und Erdkabelleitungsabschnitten ist denkbar.

Die Konstruktion und die Bauweise für eine Erdkabelleitung und eine Freileitung unterscheiden sich. Nachfol-
gend werden beide Systeme separat beschrieben.

1.9     Konstruktion und Bauweise einer Erdkabelleitung

1.9.1 Kabelsysteme

Für die Ausführung einer neuen 110-kV-Leitung in Erdkabeltechnik zwischen dem Umspannwerk Kupferzell
und dem Umspannwerk Rot am See ist eine Verlegung von zwei separaten Erdkabelsystemen angedacht. Je-
des Erdkabelsystem besteht aus drei im Dreieck angeordneten kunststoffummantelten Leitern. Standardmä-
ßig wird jeder Leiter mit einem Querschnitt von 800 mm² bzw. einem Durchmesser von 89 mm verlegt. Jedes
Erdkabelsystem entspricht einem Stromkreis.

Verlegt wird ein Erdkabelsystem in der Regel in offener Bauweise in einem 0,6 m breiten Kabelgraben und im
Normalfall in einem Sandbett – siehe Abbildung. Die Verlegetiefe beträgt in der Regel 1,1 m. Zusätzlich werden
Nachrichtenkabel zur Anlagensteuerung mitverlegt. Zum Schutz des Erdkabelsystems vor Beschädigungen
während Tiefbauarbeiten in der Nähe der Leitung werden Betonplatten und Warnbänder mitverlegt.

Zur Vermeidung der gegenseitigen Beeinflussung der beiden Erdkabelsysteme bzw. der beiden Stromkreise
durch magnetische Felder wird ein lichter Verlegeabstand von mindestens 2,0 m angestrebt. Eine größere
Verlegetiefe oder die Verlegung in geschlossener Bauweise finden im Einzelfall wie zum Beispiel bei der Que-
rung von Straßen oder Gewässern Anwendung.

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  Warnbänder

  Betonplatte
  Nachrichtenkabel
  110kV-Erd-
  Kabelsystem
  Sand

Abbildung 4: Regelgrabenprofil der Netze BW für ein Erdkabelsystem je Graben

Bei einer 110-kV-Erdkabelleitung sind in Abständen von ca. 700 m bis 900 m unterirdische Muffen erforderlich.
Die Aufgabe einer Muffe besteht in der Verbindung von 110-kV-Erdkabeln, wenn Leitungslängen erzielt werden
müssen, die über bautechnisch verfügbare Erdkabellängen hinausgehen. Je Leiter wird eine Muffe eingebaut.
Der Einbau erfolgt in offener Bauweise in einer Muffengrube mit den Maßen 6,0 m x 2,0 m x 2,0 m (LxBxH).

Die Vorteile einer Erdkabelleitung liegen in ihrem unauffälligen Erscheinungsbild und einer geringen Flächen-
inanspruchnahme.

1.9.2 Schutzstreifen

Für die Errichtung und den sicheren Betrieb einer 110kV-Erdkabelleitung ist beiderseits der Leitungsachse ein
dinglich gesicherter Schutzstreifen erforderlich. Innerhalb des Schutzstreifens bestehen Einschränkungen in
der Nutzung, wie zum Beispiel Pflanzbeschränkungen (keine tiefwurzelnden Gehölze oder Bäume) und Be-
schränkungen für die bauliche Nutzung.

Die Schutzstreifenbreite beträgt in der Regel ca. 5,5 m, wobei der Abstand zwischen den Erdkabelsystemen
mindestens 2,0 m und der Schutzstreifen beiderseits der Erdkabelsysteme jeweils mindestens 1,5 m beträgt.

  Erdkabelsystem
                                                 min 2,0m

                                                                 min 1,5m   min 1,5m
         min 1,5m                      min 1,5m

Abbildung 5 : Erforderliche Schutzstreifenbreiten je Erdkabelleitung bei der Netze BW

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1.9.3 Bauphase

In der späteren Bauphase wird zur Errichtung der Erdkabelleitung die gesamte Trassenlänge mit Fahrzeugen
und Materialien angefahren. Die Zufahrten erfolgen möglichst von bestehenden öffentlichen Straßen und Wege
aus. Die Erdkabeltrasse wird abschnittsweise mit einem Bagger ausgehoben. Anschließend werden die Erdka-
bel mit einem Trommelanhänger, gezogen von einem Lastwagen, zur Verlegung angeliefert und in den Kabel-
graben eingezogen.

In den Muffengruben werden zur Verlängerung der Erdkabel an den jeweiligen Erdkabelenden Verbindungs-
muffen montiert. Am Ende werden der Kabelgraben und die Muffengruben wieder verfüllt und die Oberfläche
wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt.

1.10     Konstruktion und Bauweise einer Freileitung

1.10.1 Freileitung im neuen Trassenkorridor

Für die Ausführung einer neuen 110-kV-Leitung in Freileitungstechnik zwischen dem Umspannwerk Kupfer-
zell und dem Umspannwerk Rot am See ist eine Verlegung von zwei Freileitungssystemen angedacht. Jedes
Freileitungssystem besteht aus drei luftisolierten Leiterseilen. Standardmäßig wird jedes Leiterseil mit einem
Querschnitt von 298 mm² bzw. einem Durchmesser von 22,4 mm verlegt. Ein Freileitungssystem entspricht
einem Stromkreis. Die Leiterseile werden an Stahlgittermasten über Isolatorenketten an den seitlich am Mast
angebrachten Traversen angehängt. Die Anzahl der Freileitungssysteme, die an einem Stahlgittermast mon-
tiert werden können ist vom ausgewählten Mastbild abhängig. Die nachfolgend beschriebenen Mastbilder sind
für die Aufnahme von zwei Freileitungssystemen ausgelegt.

Die gängigsten Mastbilder für Hochspannungsfreileitungen sind das Donaumastbild, das Einebenenmastbild
und das Tonnenmastbild – siehe Abbildung 6. Die Mastbilder unterscheiden sich durch die geometrische An-
ordnung der stromführenden Leiterseile und die Anzahl der Ebenen bzw. Traversen, auf denen diese angeord-
net sind.

Beim Einebenenmast sind alle stromführenden Leiterseile auf einer Ebene horizontal angeordnet. Hierdurch
wird eine geringe Masthöhe erreicht, jedoch wird durch die horizontale Anordnung der Leiterseile eine große
Überspannungsfläche in Anspruch genommen.

Beim Tonnenmast sind die stromführenden Leiterseile auf drei Ebenen vertikal übereinander angeordnet. Auf
jeder Ebene werden zwei Leiterseile geführt. Der Tonnenmast zeichnet sich durch ein schlankes Erschei-
nungsbild und eine geringe Überspannungsfläche durch die Leiterseile aus. Die Masthöhe ist aufgrund der
Anzahl der Ebenen wesentlich höher als bei vergleichbaren Mastbildern.

Der Donaumast hat zwei Ebenen auf denen die stromführenden Leiterseile im Dreieck angeordnet sind; zwei
Leiterseile auf der oberen Ebene und vier Leiterseile auf der unteren Ebene. Das Donaumastbild kombiniert
die Vorteile aus mittlerer Masthöhe und mittlerer Überspannungsfläche der Mastbilder Einebene und Tonne.

Auf der Mastspitze wird bei allen Mastbildern ein kombiniertes Erdseil zu Blitzschutz- und Nachrichtenüber-
tragungszwecken geführt.

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Für die Ausführung einer neuen 110-kV-Leitung auf einer neuen Trasse ist das Donaumastbild als sogenann-
tes Standardgestänge der Netze BW angedacht. Die Standardmaste haben in der Regel eine Gesamthöhe von
ca. 35 m und eine Gesamtbreite der untersten Ebene von ca. 15,0 m. Die Höhen der Maste werden aus kon-
struktiven Gründen nicht beliebig, sondern nach dem Baukasten-Prinzip nur in bestimmten Schrittweiten ver-
ändert. Die Verwendung anderer Mastformen ist möglich. Erfordern die Anforderungen einzelner Schutzgebie-
te eine Änderung der Mastform zur Verringerung von Umweltkonflikten, so ist zum Beispiel der Einsatz eines
Tonnenmastbildes bei der Querung von Waldgebieten (zur Verkleinerung der Trassenbereite) oder eines
Einebenenmastbildes bei Querung von Vogelschutzgebieten (zur Verringerung des Kollisionsrisikos), oder zur
Überspannung von Waldgebieten möglich.

In der weiteren Planung werden diese Eckwerte überprüft. Bei besonderen Anforderungen kann von ihnen
abgewichen werden. So sind z.B. bei einer Optimierung zur Anpassung an das Landschaftsbild deutlich gerin-
gere Masthöhen mit größeren Mastbreiten realisierbar. Zur Überspannung von sensiblen Bereichen können
die Masthöhen auch deutlich höher sein.

Um den Anforderungen der technischen Normen zu entsprechen und die Abstände zwischen den Leiterseilen
und dem Gelände oder anderen Objekten (z. B. Gebäude, Straßen) einzuhalten, müssen die Masthöhen hierfür
passend ausgelegt werden. Darüber hinaus wird seitens des Betreibers, der Netze BW, gewährleistet, dass bei
der technischen Auslegung der 110-kV-Leitungsanlage die Anforderungen der Sechsundzwanzigsten Verord-
nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder
- 26. BImSchV) und den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder sicher
eingehalten werden.

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                                  Erdseil
     1 Stromkreis
                                                  Ebene
                                    Traverse

                                        Isolatorkette
      Leiterseil

                                        Mastschaft

                  Einebenenmastbild                              Donaumastbild         Tonnenmastbild

Abbildung 6: Mastbilder der Netze BW für zwei Stromkreissysteme

1.10.2 Freileitung im bestehenden Trassenkorridor

Bei einer möglichen Bündelung der neu geplanten Freileitung mit der bestehenden 220-kV-Leitung Kupferzell
– Hohenberg Anlage 0325, sind das Donau-Einebenenmastbild, das Doppel-Einebenenmastbild und das Dop-
pel-Tonnenmastbild die gängigsten Mastbilder für Hochspannungsfreileitungen mit vier Freileitungssystemen
bzw. vier Stromkreissystemen – siehe Abbildung 7. Die Mastbilder unterscheiden sich in der geometrischen
Anordnung der stromführenden Leiterseile und der Anzahl der Ebenen.

Die Vor- und Nachteile der Mastbilder für vier Freileitungssysteme (vgl. Abbildung 6) verhalten sich hinsicht-
lich der Masthöhen und der Überspannungsflächen ähnlich den zuvor beschriebenen Mastbildern – Donau-
mastbild, Einebenenmastbild und Tonnenmastbild für zwei Freileitungssysteme (vgl. Abbildung 6).

Auf der Mastspitze wird bei allen Mastbildern ein kombiniertes Erdseil zu Blitzschutz- und Nachrichtenüber-
tragungszwecken geführt.

Bei einer möglichen Bündelung der neu geplanten Freileitung mit der bestehenden 220-kV-Leitung ist das
Donau-Einebenenmastbild als sogenanntes Standardgestänge der Netze BW angedacht. Die Standardmaste
haben in der Regel eine Gesamthöhe von ca. 45 m und eine Gesamtbreite der untersten Ebene von ca. 23 m.
Die Höhen der Maste werden aus konstruktiven Gründen nicht beliebig, sondern nach dem Baukasten-Prinzip

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nur in bestimmten Schrittweiten verändert. Die Verwendung anderer Mastformen ist möglich. Erfordern die
Anforderungen einzelner Schutzgebiete eine Änderung der Mastform zur Verringerung von Umweltkonflikten,
so ist zum Beispiel der Einsatz eines Doppel-Tonnenmastbildes bei der Querung von Waldgebieten (zur Ver-
kleinerung der Trassenbereite) oder eines Doppel-Einebenenmastbildes bei Querung von Vogelschutzgebieten
(zur Verringerung des Kollisionsrisikos) oder zur Überspannung von Waldgebieten möglich.

In der weiteren Planung werden diese Eckwerte überprüft. Bei besonderen Anforderungen kann von ihnen
abgewichen werden. So sind z.B. bei einer Optimierung zur Anpassung an das Landschaftsbild deutlich gerin-
gere Masthöhen mit größeren Mastbreiten realisierbar. Zur Überspannung von sensiblen Bereichen können
die Masthöhen auch deutlich höher sein.

Um den Anforderungen der technischen Normen zu entsprechen und die Abstände zwischen den Leiterseilen
und dem Gelände oder anderen Objekten (z. B. Gebäuden, Straßen) einzuhalten, müssen die Masthöhen hier-
für passend ausgelegt werden. Darüber hinaus müssen die Masthöhen so festgelegt werden, dass die Anfor-
derungen der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) eingehalten werden.

       Doppel-Einebenenmastbild                        Donau-Einebenenmastbild   Doppel-Tonnenmastbild

Abbildung 7: Mastbilder der Netze BW für vier Stromkreissysteme

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1.10.3 Mastabstände, Schutzstreifen und Abstände zu Windenergieanlagen

Bei einer 110-kV-Freileitung im neuen Trassenkorridor ist von Mastabständen zwischen ca. 200 m und 300 m
auszugehen.

Bei einer 110-kV-Freileitung parallel zur bestehenden Leitungstrasse der 220-kV-Leitung Kupferzell – Hohen-
berg, Anlage 0325 bzw. parallel zum bestehenden Trassenkorridor der 220-kV-Leitung ist von höheren Masten
auszugehen. Die Mastabstände orientieren sich an denen der Bestandsleitung, um die Belastung für das
Landschaftsbild zu minimieren.

Für die Errichtung und den sicheren Betrieb einer elektrischen Freileitung ist beiderseits der Leitungsachse
ein dinglich gesicherter Schutzstreifen erforderlich. Die Schutzstreifenbreite hängt vom Mastabstand und der
Auslenkung der Leiterseile bei Windeinwirkung ab. Innerhalb des Schutzstreifens bestehen aus Sicherheits-
gründen Einschränkungen in der Nutzung wie zum Beispiel Aufwuchsbeschränkungen für Gehölze und Be-
schränkungen für die bauliche Nutzung. Standardmäßig ist bei einem Donaumastbild eine Schutzstreifenbreite
von ca. 40 m (20 m beiderseits der Leitungsachse) und bei einem Einebenengestänge von ca. 50 m (25 m bei-
derseits der Leitungsachse) erforderlich.

Zwischen Windenergieanlagen und Freileitungen ist ein horizontaler Mindestabstand zwischen Rotorblattspit-
ze in ungünstigster Stellung und äußerstem ruhenden Leiter einzuhalten, der dem dreifachen Rotordurch-
messer entspricht. Mit zusätzlichen Schwingungsschutzmaßnahmen oder dem Nachweise der nicht Beein-
flussung ist auch ein horizontaler Mindestabstand möglich, der dem einfachen Rotordurchmesser entspricht.

1.10.4 Mastfundament / Gründung

Das Mastfundament hat die Aufgabe, die auf die Masten einwirkenden Kräfte und Belastungen mit ausrei-
chender Sicherheit in den Baugrund einzuleiten.

Die Auswahl des geeignetsten Fundamenttyps ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Beschaffenheit
des Baugrunds, die Größe der aufzunehmenden Zug-, Druck- und Querkräfte und die sich daraus ergebende
Mastdimensionen sind wesentliche Einflussfaktoren. Zur Festlegung des Fundamenttyps werden vorab Bau-
grunderkundungen durchgeführt. Sämtliche Masten werden entsprechend den technischen Vorschriften geer-
det, d. h. es werden unterirdisch Erdbänder im Nahbereich des Maststandortes verlegt.

Die gebräuchlichsten Fundamenttypen sind – siehe Abbildung:

›   Plattenfundamente stellen die klassische Gründungsmethode für 110-kV-Freileitungsmaste dar. Heute
    werden Plattenfundamente als wirtschaftlich optimale Gründung immer häufiger eingesetzt. Plattenfunda-
    mente sind bewehrte Stahlbetonkompaktgründungen.

›   Stufenfundamente werden nur in Sonderfällen ausgeführt, wenn z.B. extrem große Maste gegründet werden
    müssen. Hierbei handelt es sich um abgestufte, bewehrte Einzelfundamente je Ecke.

›   Rammpfahlgründungen haben sich vor allem dort bewährt, wo tragfähiger Boden erst in größeren Tiefen
    angetroffen wird und wo bei nicht bindigen (rolligen) Böden starker Wasserdrang zu erwarten ist.

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        Plattenfundamente                            Stufenfundamente       Rammpfahlgründungen

Abbildung 8: Die gebräuchlichsten Fundamenttypen für Freileitungsmasten

1.10.5 Bauphase

In der Bauphase werden zur Errichtung der Freileitung die Maststandorte mit Fahrzeugen und Materialien
angefahren. Die Zufahrt zu den Maststandorten und erforderlichen Arbeitsflächen erfolgt möglichst von beste-
henden öffentlichen Straßen und Wege aus. Zuerst werden Fundamentgruben angelegt und die Mastfunda-
mente gegründet. Mit dem angefallenen Erdaushub werden die Gruben wieder verfüllt. Die Masten werden in
Einzelteilen zum Maststandort geliefert, vor Ort vormontiert und im Normalfall mit einem Autokran aufgestellt.
Anschließend erfolgt abschnittsweise die Leiterseilverlegung. Von Seilzug- und Trommelplätzen, die jeweils
am Abschnittsende eines Seilzugabschnitts aufgebaut werden, werden die Leiterseils über an den Traversen
montierten Seilrollen eingezogen. Im Bereich des Seilzuges befindliche Kreuzungsobjekte (z. B. Straßen, Frei-
leitungen) werden durch Schutzgerüste gesichert. Abschließend werden die Oberflächen an den Maststandor-
ten wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.

1.11    Zeitplan

Die Netze BW beabsichtigt bis Mitte 2015 einen Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu
stellen. Unter Berücksichtigung der weiteren Planungsschritte und eines im Anschluss durchzuführenden
Planfeststellungsverfahren ist frühestens mit einem Baubeginn im Jahr 2019 zu rechnen. Eine Inbetriebnah-
me wird dann, je nach technischer Variante, im Jahr 2020/2021 angestrebt.

Vorhabenträger: Netze BW GmbH                                                                         01.09.2014
Bearbeitung: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR                                                   Seite 19/57
Ein Unternehmen
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Scoping-Papier - Neubau 110-kV-Leitung Kupferzell - Rot am See

2       Trassenkorridorfindung

Maßgebliche Grundlage für die Beurteilung des räumlichen Umfangs von UVU und RVS bilden die durch den
Vorhabenträger im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ermittelten Trassenkorridore. Nachfolgend werden der
Korridorfindungsprozess, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie die Ergebnisse der frühen Öffentlich-
keitsbeteiligung, insbesondere zu alternativen und optimierten Trassenkorridoren, aus Sicht des Vorhabenträ-
gers dargestellt.

2.1     Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

Im Rahmen einer Studie sollte die Machbarkeit einer 110-kV-Leitung zwischen dem bestehenden Umspann-
werk in Kupferzell und einem neu zu errichtenden Umspannwerk in Rot am See (Ortsteil Lenkerstetten) als
Freileitung oder Erdkabel (gem. § 43 h EnWG) untersucht werden. Das Ziel der Machbarkeitsstudie war die
Identifizierung von geeigneten Trassenkorridoren für das Raumordnungsverfahren unter Berücksichtigung von
naturschutzfachlichen, bautechnischen und wirtschaftlichen Kriterien für ein Erdkabel und eine Freileitung.
Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie sollte zudem der Ausschluss von Trassenkorridoren erfolgen, bei denen
bereits auf Ebene der Machbarkeitsstudie festzustellen war, dass diese gegenüber den anderen untersuchten
Trassenkorridoren keine signifikanten Vorteile aufweisen.

Neben der allgemein gültigen Vorgabe des § 1 Abs. 1 EnWG (Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere,
preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der
Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht) wurden bei der Er-
mittlung der Trassenkorridore insbesondere nachfolgende Grundsätze der Trassierung beachtet.

2.1.1 Trassierungsgrundsätze

Die Trassierungsgrundsätze der Machbarkeitsstudie sind:

›   direkte Verbindung der Zwangspunkte (die kürzeste Verbindung stellt i.d.R. die wirtschaftlichste Lösung dar,
    minimiert darüber hinaus den Flächenverbrauch und stellt somit auch eine Eingriffsminimierung in Bezug
    auf das Schutzgut Boden dar);

›   Parallelführung als raumordnerischer Grundsatz (Freileitung: Bündelung mit bestehenden Freileitungen,
    Nutzung vorbelasteter Korridore; Erdkabel: Trassierung entlang von Straßen, Wegen und Nutzungsgrenzen);

›   Einbindung ins Landschaftsbild (Meidung unzerschnittener und sensibler Räume) als raumordnerischer
    Grundsatz und im Sinne der Eingriffsvermeidung gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG);

›   Berücksichtigung von Siedlungsgebieten (Abstandmaximierung einer potentiellen Freileitung: Abstände von
    400 m zu geschlossenen Siedlungen und 200 m zu Wohngebäuden im Außenbereich) zum Schutz typischer
    Aktivitäten im Wohnumfeld (z.B. Nutzung von Spiel- oder Sportplätzen oder ortsrandnahen Wanderwegen)
    sowie des Ortsbildes. Dies trägt damit vorsorgend auch zum Schutz und Erhalt des nahen Wohnumfeldes
    bei. Die Unterscheidung dieser Gebiete erfolgte im Rahmen der Machbarkeitsstudie auf Grundlage der AT-
    KIS-Daten, da zu diesem Zeitpunkt die Flächennutzungspläne der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie noch
    nicht zugrunde gelegt wurden. Die Hauptsiedlungsbereiche der einzelnen Städte und Gemeinden im Unter-
    suchungsraum wurden der Kategorie „geschlossene Siedlung“ und alle weiteren Ortsteile sowie Einzel-

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    wohnhäuser der Kategorie „Wohngebäude im Außenbereich“ zugeordnet (vgl. zur Berücksichtigung der Flä-
    chennutzungspläne die Hinweise im Kap. 2.2 );

›   Berücksichtigung sonstiger Raumstrukturen und Raumnutzung (Windparks, Rohstofflagerstätten etc.) auf
    Grundlage des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 sowie der Teilfortschreibung Windenergie (Entwurf)
    des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 und der aktuellen Bestandssituation;

›   Berücksichtigung von Schutzgebieten (Meidung ökologisch bedeutsamer Bereiche, insb. NATURA 2000-
    Gebiete und Naturschutzgebiete; Querung in unsensiblen Räumen) gem. §§ 23 bis 30 sowie § 32 BNatSchG;

›   Berücksichtigung von Waldflächen zur Eingriffsvermeidung gem. § 14 BNatSchG sowie § 9 Bundeswaldge-
    setz;

›   Berücksichtigung von Kulturdenkmälern als raumordnerischer Grundsatz gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Raumord-
    nungsgesetz bzw. in Anlehnung an § 6 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (Freileitung: hier insbe-
    sondere Baudenkmäler; Erdkabel: insbes. Bodendenkmäler auf Grundlage der Informationen aus der Topo-
    graphischen Karte)

2.1.2 Abgrenzung des Untersuchungsraumes

Unter Berücksichtigung der Trassierungsgrundsätze wurde zunächst der Untersuchungsraum für die Mach-
barkeitsstudie auf Grundlage folgender Aspekte abgegrenzt:

›   Berücksichtigung der Zwangspunkte in Kupferzell und Rot am See sowie der möglichst direkten Verbindung
    dieser Bereiche;

›   Berücksichtigung der Bündelungsmöglichkeit mit der 220-kV-Freileitung Kupferzell – Hohenberg, Anlage
    0325 bis in den Raum Obersteinach und mit der 380-kV-Freileitung Kupferzell – Rittershausen, Anlage 0348
    bis in den Raum Amrichshausen; der Untersuchungsraum der Machbarkeitsstudie endete in einem Abstand
    von ca. 500 m jenseits der jeweiligen Freileitungstrasse. Ab den genannten Bereichen schwenken die Be-
    standsleitungen in nicht für das Vorhaben geeignete Himmelsrichtungen.

›   Begrenzung des Untersuchungsraums durch Siedlungsstrukturen: Unter Berücksichtigung der Siedlungs-
    gebiete ist der Untersuchungsraum an solchen Siedlungsstrukturen angepasst/begrenzt, deren Integrierung
    in den Untersuchungsraum eine Siedlungsquerung oder wesentliche Mehrlängen eines Trassenkorridors
    zur Folge hätte bzw. wie im Raum Kirchberg a.d. Jagst einen rückläufigen Trassenkorridor führen würde, da
    ein Trassenkorridor, der südlich um Kirchberg führen würde, sich letztendlich östlich des geplanten Stan-
    dortes des Umspannwerkes erstrecken müsste.

›   Begrenzung des Untersuchungsraums durch Schutzgebiete: Schutzgebiete durchqueren entlang der Täler
    von Brettach, Kocher und Jagst nahezu den gesamten Planungsraum zwischen Kupferzell und Rot am See.
    Eine Aussparung dieser Gebiete ist somit nicht realisierbar. Jedoch Schutzgebiete die sich insbesondere auf
    Tallagen am Rand des Untersuchungsraums in Ost-West-Ausrichtung erstrecken, wurden beim Untersu-
    chungsraum ausgespart.

›   Begrenzung des Untersuchungsraums durch Taleinschnitte: Im Bereich der Gemeinden Mulfingen und
    Blaufelden wird der Untersuchungsraum der in Ost-West-Ausrichtung verlaufenden Taleinschnitte des Rö-
    telbaches sowie dessen Zuläufe begrenzt, die weitestgehend auch als Schutzgebiet ausgewiesen sind (s.o.).
    Bei Einbeziehung dieser Taleinschnitte hätte der Untersuchungsraum um mind. zwei Kilometer nach Nor-
    den erweitert werden müssen, was wiederum zu erheblichen Mehrlängen potenzieller Trassenkorridore ge-
    führt hätte.

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Bearbeitung: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR                                                     Seite 21/57
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