Regionales Abfallwirtschaftsprogramm der Stadt Steyr - Verfasst von der Stadtbetriebe Steyr GmbH Bereich Abfall
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Regionales Abfallwirtschaftsprogramm der Stadt Steyr Verfasst von der Stadtbetriebe Steyr GmbH Bereich Abfall
Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ............................................................................................ 4 1 Veranlassung ....................................................................................................... 5 2 Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen ............................................... 5 2.1 Abfallrahmenrichtlinie der EU .................................................................................. 5 2.2 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ................................................................................... 6 2.3 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 ............................................................................. 7 2.4 Bundesabfallwirtschaftsplan .................................................................................... 8 2.5 Landesabfallwirtschaftsplan ..................................................................................... 9 2.6 Abfallordnung der Stadt Steyr .................................................................................. 9 2.7 Weitere fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen (Auswahl) ..........................10 3 Strukturdaten der Stadt Steyr............................................................................10 4 Organisatorische Umsetzung in Steyr ..............................................................11 4.1 Stadtbetriebe Steyr GmbH (SBS) ...........................................................................11 4.2 Kommunalbetriebe Steyr (KBS) ..............................................................................12 4.3 Deponie Hausleiten ................................................................................................13 4.4 Strategische Partnerschaften ..................................................................................13 4.5 Weitere Partner ......................................................................................................18 5 Abfallanfall, Abfallvermeidung und Öffentlichkeitsarbeit ...............................19 5.1 Gesamtabfallmenge................................................................................................19 5.2 Abfallvermeidung ....................................................................................................20 5.3 Abfallberatung ........................................................................................................21 5.4 Regionale Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit .....................................................21 6 Restabfälle, sperrige Abfälle und biogene Abfälle ..........................................27 6.1 Restabfälle .............................................................................................................27 6.2 Biogene Abfälle ......................................................................................................27 6.3 Sperrige Abfälle ......................................................................................................30 7 Verpackungssammlung .....................................................................................31 7.1 Altpapier und Kartonagen .......................................................................................33 7.2 Verpackungsglas (Weiß- und Buntglas) ..................................................................34 7.3 Leichtstoffe (Kunststoffverpackung) ........................................................................35 7.4 Metallverpackung....................................................................................................36 8 Altstoffe ...............................................................................................................37 8.1 Altholz.....................................................................................................................38 2
8.2 Alttextilien ...............................................................................................................38 8.3 Altpapier .................................................................................................................39 8.4 Alteisen...................................................................................................................39 8.5 NE Metalle, Messing und Kabelschrott ...................................................................40 8.6 CD-DVD´s, Kerzen … .............................................................................................40 8.7 Abfälle aus dem Bauwesen ....................................................................................40 8.8 Problemstoffe .........................................................................................................40 8.9 Elektroaltgeräte, Altbatterien bzw. Leuchtstofflampen .............................................41 8.10 Sonstige Abfälle ......................................................................................................41 9 Beseitigungsanlagen .........................................................................................42 9.1 Reststoffheizkraftwerk Linz .....................................................................................42 9.2 MVA Wels – Energie AG Österreich .......................................................................44 9.3 Deponie Hausleiten ................................................................................................44 9.4 Behandlungsanlage für biogene Abfälle..................................................................45 9.5 Problemstoffentsorgung ..........................................................................................45 9.6 TKV ........................................................................................................................46 10 Zukünftige Entwicklungen .................................................................................46 10.1 Allgemein ................................................................................................................46 10.2 Restabfall ...............................................................................................................46 10.3 Sperrabfallentsorgung ............................................................................................47 10.4 Biogene Abfälle ......................................................................................................47 10.5 ASZ Sammlung ......................................................................................................48 10.6 Verpackungssammlung ..........................................................................................49 10.7 Abfallvermeidung Abfallberatung Recycling ............................................................49 10.8 Bioabfall - Kompostanlagenbetreiber ......................................................................49 10.9 Wiederverwendung von Abfällen ............................................................................50 10.10 Textilsammlung ......................................................................................................50 10.11 Informationsmaterial zum Thema Abfall ..................................................................50 3
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung Steyr 2009-2014............................................................................. 11 Abbildung 2: Foto Stadtbetriebe Steyr GmbH .............................................................................................. 12 Abbildung 3: Organisation Abfallentsorgungswirtschaft OÖ ........................................................................ 14 Abbildung 4: Organisation BAV Holding GmbH............................................................................................. 15 Abbildung 5: Entwicklung der Gesamtabfallmenge ...................................................................................... 20 Abbildung 6: Steyr putzt ................................................................................................................................ 24 Abbildung 7: Folder Revital ........................................................................................................................... 25 Abbildung 8: Entwicklung der Restabfallmenge ........................................................................................... 27 Abbildung 9: Mengenentwicklung der biogenen Abfälle .............................................................................. 28 Abbildung 10: Entwicklung Biotonnenabfälle ............................................................................................... 29 Abbildung 11: Entwicklung Grünschnittabfälle ............................................................................................. 29 Abbildung 12: Entwicklung Sperrige Abfälle ................................................................................................. 31 Abbildung 13: Stellplatz für Verpackungssammelcontainer ......................................................................... 32 Abbildung 14: Container zur Verpackungssammlung im ASZ Steyr .............................................................. 32 Abbildung 15: Entwicklung Altpapier und Kartonagen ................................................................................. 33 Abbildung 16: Mengenentwicklung Altpapier und Kartonagen im ASZ ........................................................ 33 Abbildung 17: Kommunale Sammlung Altpapier und Kartonagen in Containern der ARA AG..................... 34 Abbildung 18: Sammelcontainer für Verpackungsglas ................................................................................. 34 Abbildung 19: Entwicklung Verpackungsglas ................................................................................................ 35 Abbildung 20: Sammlung von Leichtstoffen in Containern der ARA AG ....................................................... 35 Abbildung 21: Entwicklung Leichtverpackungen .......................................................................................... 36 Abbildung 22: Entwicklung Metallverpackungen.......................................................................................... 36 Abbildung 23: Dieses Foto zeigt die Entsorgungsmöglichkeiten in Steyr ..................................................... 37 Abbildung 24: ASZ von oben ......................................................................................................................... 37 Abbildung 25: Entwicklung Altholz ................................................................................................................ 38 Abbildung 26: Entwicklung Alttextilien ......................................................................................................... 39 Abbildung 27: Entwicklung Alteisen (rund 30% davon sind Elektrogroßgeräte) .......................................... 40 Abbildung 28: MVA Linz mit der RABA .......................................................................................................... 43 Abbildung 29: Der Verwertungsablauf bei der WAV .................................................................................... 44 Abbildung 30: Kompostieranlagen rund um das Steyrer Stadtgebiet .......................................................... 45 4
1 Veranlassung Gemäß § 20 Oö AWG 2009 1 haben die 15 Bezirksabfallverbände und 3 Städte mit eigenem Statut ein regionales Abfallwirtschaftsprogramm zu erstellen. Das vorliegende Abfallwirtschaftsprogramm der Stadt Steyr wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Dezember 2016 beschlossen. Das nachstehende Abfallwirtschaftsprogramm bezieht sich auf die abfallwirtschaftlichen Aktivitä- ten und gesetzlichen Verpflichtungen der Stadt Steyr die diese Aufgaben mit einem Abfalldienst- leistungsvertrag an die Stadtbetriebe Steyr GmbH als beauftragter Dritter übertragen hat. Der Berichtszeitraum umfasst die abfallwirtschaftliche Umsetzung und den Entwicklungsstand der Jahre 2010 bis 2014 sowie die Planungsvorhaben bis 2019. 2 Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen 2.1 Abfallrahmenrichtlinie der EU2 Die Ziele dieser Richtlinie sind: • die Schaffung einer "Europäischen Recycling-Gesellschaft" • die Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Abfallaufkommen • die Verminderung der Abfallmengen und die Erhöhung der Wiederverwertungsquoten • den Aufbau einer modernen Abfallbewirtschaftung • Vereinfachung in der Rechtsetzung Einige wesentliche Neuerungen zur alten Abfallrahmenrichtlinie sind: Eine neue fünfstufige Abfallbehandlungshierarchie ersetzt die bisherige dreistufige Hierarchie (Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen): 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 1 Landesgesetz über die Abfallwirtschaft im Land Oberösterreich – Oö. AWG 2009, LGBl. 2009/71 idgF 2 Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien 5
4. Sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung 5. Beseitigung Verpflichtende Recycling-Quoten für Papier, Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten und ähnlichen Abfallströmen sind bis 2020 zu erreichen. Darüber hinaus sollen geeignete Maßnahmen gesetzt werden, um ein integriertes, angemessenes Netz an Abfallbeseitigungsanlagen und Anlagen zur Verwertung gemischter Siedlungsabfälle unter Berücksichtigung der besten Techniken zu schaffen und damit die Autarkie zu erreichen. Das Netz soll es ermöglichen, dass Abfälle einer nächstgelegenen geeigneten Anlage zugeführt werden. Maßnahmen zur Förderung der Gestaltung und Herstellung von Gütern, die während ihres gesamten Lebenszyklus eine effiziente Ressourcennutzung in vollem Umfang berücksichtigen und fördern, können von den Mitgliedstaaten gesetzlich festgelegt werden. Umfang und Inhalt der Anforderungen an die Abfallwirtschaftsplanung werden festgelegt. Die Abfallwirtschaftsplanung hat eine Darstellung der aktuellen Situation und der Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie Strategien zur Umsetzung der Ziele Abfallvermeidung und Entkopplung des Abfallaufkommens vom Wirtschaftswachstum zu enthalten. 2.2 Abfallwirtschaftsgesetz 20023 Das Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes regelt die allgemeinen Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft, gibt die Definition für Abfälle und das Abfallende vor, behandelt allgemeine Abfallvermeidungs- und –verwertungsmaßnahmen, regelt die allgemeinen Pflichten von Abfallbesitzern, macht Vorgaben für Abfallsammler und –behandler, für Sammel- und Verwertungssysteme, regelt Abfallbehandlungsanlagen und die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Den Gemeinden werden explizit genannte Aufgaben zur Sammlung von Problemstoffen und Elektro- und Elektronik-Altgeräten aufgetragen. Gemäß § 28 haben die Gemeinden (Gemeindeverbände) bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich, eine getrennte Sammlung von Problemstoffen durchzuführen oder durchführen zu lassen, sofern für deren Sammlung in der Gemeinde (im Verbandsbereich) nicht in anderer Weise Vorsorge getroffen ist. Gemäß § 28a 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl I 2002/102 idgF 6
haben die Gemeinden (Gemeindeverbände) eine Abgabestelle für Elektro- und Elektronik- Altgeräte aus privaten Haushalten und für Gerätealtbatterien und -akkumulatoren einzurichten. 2.3 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 Das Oö AWG 2009 regelt in § 5 die Aufgaben der Gemeinden wie folgt: • Sammlung der Hausabfälle • Sammlung der Biotonnenabfälle • Sammlung der Grünabfälle • Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle • Sammlung der sperrigen Abfälle Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben Dritter (Bezirksabfallverbände, andere Gemeinden, private Unternehmen) bedienen. Gemäß § 10 Oö AWG 2009 hat die Gemeinde auch für die Behandlung der Biotonnen- und Grünabfälle zu sorgen. Im § 14 Oö AWG 2009 sind die Aufgaben der Bezirksabfallverbände und Städte mit eigenem Statut wie folgt definiert: „Pflichtaufgaben“ gem. Abs. (1): • Information über Abfallvermeidung und -verwertung • Sammlung von Altstoffen in den Gemeinden, sofern nicht bundesrechtlich eingerichtete Sammel- und Verwertungssysteme zuständig sind • Behandlung der Hausabfälle, biogenen Abfälle, sperrigen Abfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und sonstigen Abfälle • Dokumentation der Abfalldaten und Weiterleitung an das Land OÖ • Information über Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Behandlung von Baurestmassen bei Abbruchvorhaben • Aufgaben der Gemeinde gemäß § 5 besorgen, die dem BAV übertragen wurden • Aktivitäten zur Abfallvermeidung setzen • Errichtung und Betrieb von Umladestationen 7
Die oben genannten Aufgaben werden seit 01.01.2012 von der Stadtbetriebe Steyr GmbH für die Stadt Steyr in vollem Umfang durchgeführt. Diese Aufgabenübertragung ist mit einem Dienstleis- tungsvertrag geregelt. Da die Stadt Steyr eine Statutarstadt ist und daher der „BAV Steyr Stadt“ nur aus der Stadt Steyr besteht, erübrigen sich die „Kann“-Aufgaben gem. Abs. (2). Die Anforderungen an die regionalen Abfallwirtschaftsprogramme sind im § 20 Oö AWG 2009 festgelegt. Gemäß Abs. (2) hat das regionale Abfallwirtschaftsprogramm jedenfalls zu enthalten: • eine Beschreibung des regionalen Bedarfs an Behandlungsanlagen, • ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Abfuhr der Altstoffe (z.B. Größe und Anzahl der Sammeleinrichtungen), • ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Abfuhr der Hausabfälle, der sperrigen Abfälle, der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und der biogenen Abfälle, • ein Konzept für die Organisation der Behandlung von biogenen Abfällen, • ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Behandlung der Abfälle aus dem Bauwesen, • alle gemeinde- und bezirksübergreifenden Vereinbarungen und Maßnahmen. 2.4 Bundesabfallwirtschaftsplan4 Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle sechs Jahre einen Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998, 2001 und 2006 wurde der Bundesabfallwirtschaftsplan 2011 als fünfte Fortschreibung erarbeitet, mit der gleichzeitig über die bisher getroffenen Maßnahmen und deren Effizienz berichtet wird. Der BAWP dient dazu, die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des AWG 2002 zu unterstützen. Für bestimmte Bereiche wird, im Sinne eines „objektivierten Gutachtens“, der Stand der Technik beschrieben. Damit sollen auch die Vollzugsbehörden unterstützt werden. Dies gilt im Besonderen auch für die Verbringung von Abfällen. 4 Bundesabfallwirtschaftsplan 2011, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 8
2.5 Landesabfallwirtschaftsplan5 Die Oö. Landesregierung hat im Dezember 1999 den Landesabfallwirtschaftsplan 1999, der mit Verordnung vom 1. Jänner 2000, LGBl. Nr. 104/1999, in Kraft trat, beschlossen. Am 7. Mai 2009 hat der Oö. Landtag das neue Oö. AWG 2009 beschlossen. In § 28 Abs. 6 Oö. AWG 2009 wurde normiert, dass der Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999 weiterhin im Sinne des § 19 Oö. AWG 2009 gelte. Er sei jedoch binnen 2 Jahren ab Inkrafttreten dieses Landesgesetzes diesem anzupassen. Der Landesabfallwirtschaftsplan 2011 ist eine Aktualisierung und Fortschreibung des Oö. Abfall- wirtschaftsplanes 1999. Dieser neue Oö. AWP 2011 dient dazu, die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Oö. AWG 2009 zu unterstützen. Die Evaluierung und Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplanes 1999 mit dem vorliegen- den Landesabfallwirtschaftsplan 2011 erfolgte auf Grundlage der Abfalldaten für die Jahre 1999 bis 2009. In diesem Betrachtungszeitraum hat sich eine Vielzahl der gesetzlichen und fachlichen Grundlagen der Abfallwirtschaft geändert. Auf diese neuen Rahmenbedingungen wurde im Abfallwirtschaftsplan 2011 Bedacht genommen. 2.6 Abfallordnung der Stadt Steyr Gemäß § 6 OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz hat der Gemeinderat eine Abfallordnung zu erlassen. Die Abfallordnung der Stadt Steyr i.d.F. vom 9.12.2010 regelt im Wesentlichen folgende Punkte: • Abholbereiche • Pflichten der Abfallerzeuger und Liegenschaftseigentümer • Abfallbehälter, Aufstellort und Bereitstellungsort • Anzahl und Volumen der Abfallbehälter • Abfuhrintervalle • Behandlungsanlagen für biogene Abfälle • Abfallsammelzentrum Haushalte sind verpflichtet, anfallende Hausabfälle, biogene Abfälle und sperrige Abfälle gemäß den Bestimmungen der Abfallordnung zu entsorgen. Ebenso besteht für Betriebe ein Pflichtanschluss an die Abfallentsorgung hinsichtlich ihrer haus- abfallähnlichen Gewerbeabfälle. 5 Oberösterreichischer Abfallwirtschaftsplan 2011 9
Die Abfallgebühr ist in der Abfallgebührenordnung festgelegt, die ebenfalls vom Gemeinderat der Stadt Steyr beschlossen wird. 2.7 Weitere fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen (Aus- wahl) • Deponieverordnung (BGBl. II 2008/39 idgF) • Abfallbehandlungspflichtenverordnung ( BGBl. II 2004/459 idgF) • Verpackungsverordnung (BGBl. II 2014/184 idgF) • Verpackungsabgrenzungsverordnung (BGBL. II 2015/10 idgF) • Abgeltungsverordnung (BGBL. II 2015/275 idgF) • Elektroaltgeräteverordnung (BGBl. II 2005/121 idgF)) • EU-Verordnung Nr. 1774/2001 mit Hygienevorschriften für nicht für den Verzehr bestimmte tieri- sche Nebenprodukte (kurz: EU-Hygiene-VO) • Verordnung des Bundesministeriums für Forst- und Landwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft über Jahresabfallbilanzen (Abfallbilanzverordnung) • Abfallbilanzverordnung (BGBL. II 2008/497 idgF) • Recycling-Baustoffverordnung (BGBL II 2015/181 idgF) • Recycling-Holzverordnung (BGBL II 2012/160 idgF) 3 Strukturdaten der Stadt Steyr Auf einer Fläche von 26,56 km2 gab es im Dezember 2012 rund 19.606 Haushalte mit etwa 40.979 Personen Wohnbevölkerung, die sich im Entsorgungsgebiet der Stadt Steyr befand. Von diesen 40.979 Einwohnern waren 38.208 mit Steyr als Hauptwohnsitz gemeldet. Auf der Stadtflä- che befinden sich etwa 6.753 Gebäude, wovon 5.873 bewohnt sind. 10
Bevölkerungsentwicklung in Steyr 2009- 2014 40000 35000 30000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 ABBILDUNG 1: BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG STEYR 2009-2014 Abbildung 1 zeigt die Bevölkerungsentwicklung Steyrs seit 2009. Wie sich zeigt, blieb die Bevöl- kerung von kleinen Schwankungen abgesehen weitgehend konstant. Die Einpendlerquote blieb im Jahr 2012 unter 25.000 Erwerbstätigen pro Tag. Im selben Jahr beliefen sich die Nächtigungszahlen im Tourismus auf 117.066 Personen, was einen Anstieg gegenüber den Vorjahren (2010 mit 96.784 Nächtigungen, 2011 mit 104.763 Nächtigungen) dar- stellt. Über die Abfallmengen, die von diesen Bevölkerungsgruppen produziert wurden, stehen jedoch keine Daten zur Verfügung. 4 Organisatorische Umsetzung in Steyr 4.1 Stadtbetriebe Steyr GmbH (SBS) Die Stadtbetriebe Steyr GmbH (kurz SBS GmbH) als 100%ige Tochter der Stadt Steyr wurde mit dem Jahr 2012 für 15 Jahre als „Beauftragter Dritter“ nach dem Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 eingesetzt und übernimmt damit alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben im Namen und Auftrag der Stadt Steyr. Das umfasst insbesondere: • die Umsetzung der Abfallordnung und der Abfallgebührenordnung • die Aufgaben nach dem Oö. Abfallwirtschaftsgesetz (insbesondere die Organisation der Verpackungssammlung im Rahmen der Verpackungsverord- nung) • Betrieb und Organisation des Abfallsammelzentrums • die Problemstoffsammlung nach § 28 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 11
• die Sammlung von Elektroaltgeräten und Batterien nach § 28 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 • Abfall- und Konsumentenberatung • Die Wahrung der Interessen der Stadt Steyr innerhalb des LAV, des Städtebundes und anderer Organisationen Der Bereich Abfall der SBS GmbH beschäftigt 15 Mitarbeiter und betreibt neben dem Altstoff- sammelzentrum auch das Fundservice für die Stadt Steyr. Das Altstoffsammelzentrum der Stadt Steyr befindet sich in der Ennser Staße 10, 4400 Steyr. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr Im ASZ Steyr werden, wie in der Betriebsordnung festgelegt, alle Altstoffe, Problemstoffe, Eternit, Bauschutt, Sperrmüll, Verpackungsabfälle und Elektroaltgeräte von Steyrer Bürgern in Haus- haltmengen kostenlos übernommen. Restmüll kann gegen Gebühr entsorgt werden. ABBILDUNG 2: FOTO STADTBETRIEBE STEYR GMBH 4.2 Kommunalbetriebe Steyr (KBS) Die Kommunalbetriebe Steyr sind ein sogenannter Eigenbetrieb der Stadt Steyr und betreiben neben den Aufgaben des Straßendienstes, der Gärtnerei, und der städtischen Elektriker auch vier Müllsammelfahrzeuge im Fuhrpark. Im laufenden Betrieb werden im Schnitt zwei Fahrzeuge für die Hausabfallsammlung und ein Müllsammelfahrzeug mit einem speziellen Waschaufbau für die Biotonnensammlung eingesetzt. Ein Fahrzeug wird als „Reserve – Fahrzeug“ geführt. Mit speziellen, sehr wendigen und universell einsetzbaren Kommunallastkraftwagen werden auch der Grün- und Strauchschnitt sowie der Sperrabfall gesammelt. 12
Folgende Aufgaben werden von den Kommunalbetrieben Steyr im Auftrag der Stadtbetriebe Steyr GmbH durchgeführt: • Durchführung der Restmülltonnenentleerung • Durchführung der Biotonnenentleerung • Entleerung der im Stadtgebiet aufgestellten Grün- und Strauchschnittcontainer • Transport der im Stadtgebiet anfallenden Abfallmengen aus der Sperrmüllsammlung (Abholung von Haushalten) • Entleerung der Sperrmüllcontainer aus dem ASZ • Aufstellen und entleeren der Container für Sonderentsorgungen (Flohmärkte usw.) • Errichtung von neuen Containerplätzen für die Verpackungssammlung • Instandhaltung von Containerplätzen für die Verpackungssammlung • Reinigung einiger Containerplätze 4.3 Deponie Hausleiten Eigentümer und Konsensinhaber der Deponie „Hausleiten“ ist die Stadt Steyr. Der Betrieb der Deponie wurde dem Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung übertragen. Zweck der Deponie ist die langfristige Ablagerung von Abfällen im Sinne von Anhang 1 Tabelle 7 und 8 der Deponie- verordnung 2008, BGBl. II 2008/39 idgF. Die Deponie wurde als Massenabfalldeponie gemeldet und mit Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 28. April 2009 auf eine Rest- stoffdeponie umdeklariert. Seit dem 1. Juli 2009 dürfen auf der Reststoffdeponie alle Reststoffe gemäß dem mit Bescheid vom 28.4.2009 genehmigtem Schlüsselnummernkatalog übernommen werden. Die Parameter- werte des Anhangs 1 Tabelle 7 und Tabelle 8 der Deponieverordnung 2008 sind einzuhalten. Zusätzlich befindet sich auf der Deponie ein Klärschlammzwischenlager. 4.4 Strategische Partnerschaften 4.4.1 LAV OÖ Der Landesabfallverband Oberösterreich wurde 1993 als Interessensvertretung der 15 Be- zirksabfallverbände und der drei Statutarstädte Oberösterreichs ins Leben gerufen. Seit 1994 hat er eine eigene Geschäftsstelle in Linz. Zu seinen Aufgaben zählt die gegenseitige Information der Mitglieder. Als Interessensvertreter der Mitgliedsverbände aus Landes- und Bundesebene wer- den über ihn auch überregionale Angelegenheiten der Abfallwirtschaft koordiniert. 13
4.4.2 LAVU AG (BAV Holding GmbH) Die österreichische Landes-Abfallverwertungsunternehmen AG ist ein wichtiger Bestandteil der oberösterreichischen Abfallwirtschaft. Ihr umweltpolitisches Engagement stellt einen wesentli- chen Beitrag zur Abfallverwertung dar. Die LAVU AG strebt folgende Ziele an: • Vermeidung von Abfällen durch den schonenden Einsatz von Betriebsmitteln und der langfristigen Verwendung der eingesetzten Stoffe • Sortenreine Sammlung von Abfällen bei kontrollierter Annahme zur Erreichung einer hohen Ver- wertungsquote • Umweltschonende, dem Stand der Technik entsprechende Behandlung der Abfälle in betriebsei- genen Anlagen oder durch Vertragspartner • Gesetzeskonforme Handhabung und Zuführung der Problemstoffe und gefährlichen Abfälle zu ent- sprechender Entsorgung. ABBILDUNG 3: ORGANISATION ABFALLENTSORGUNGSWIRTSCHAFT OÖ Die obenstehende Grafik zeigt den Aufbau der oberösterreichischen Abfallentsorgungswirtschaft. Die 444 oberösterreichischen Gemeinden mit einer Gesamtbevölkerung von rund 1,38 Millionen werden in 15 Bezirksabfallverbände und drei Statutarstädte (Linz, Steyr, Wels) eingeteilt. Diese besitzen jeweils 1/18 Gesellschaftsanteil an der BAV Holding GmbH sowie am oberösterreichi- schen Landesabfallverband. Dieser OÖ LAV und die BAV Holding GmbH halten je zwei bzw. 98 Prozent Aktienanteile an der LAVU Oberösterreich. 14
Die BAV Holding wurde im Mai 1997 gegründet. Gegenstand dieses Unternehmens ist die Betei- ligung an Gesellschaften, deren Unternehmenszweck u.a. die Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung, Sammlung, Verwertung und sonstigen Behandlung von Abfällen jeglicher Art dar- stellt. Alle BAV und Statutarstädte sind zu gleichen Anteilen (je 1/18) Gesellschafter der BAV Holding, wie die untenstehende Grafik veranschaulicht. ABBILDUNG 4: ORGANISATION BAV HOLDING GMBH Der Zweck der Gesellschaft war insbesondere die Übernahme der Landesabfallverwertungsun- ternehmen GmbH, mittlerweile LAVU AG, welche im Juli 1997 auch tatsächlich abgeschlossen werden konnte. 4.4.3 OÖ BAVA GmbH („OÖ-Lösung“) Die BAV Abfallbehandlungs-GmbH hat insbesondere die Abwicklung eines Vergabeverfahrens zum Gegenstand, mit dem Ziel, einen für alle Gesellschafter tätigen Entsorger jener kommunalen Abfälle zu finden, für deren Entsorgung diese verpflichtet sind und die selbige in die gemeinsame Abfallbehandlung einbringen. Die BAVA ist für die Übernahme von Abfällen und ihren Transport zu den Auftragnehmern der Oberösterreichlösung (MA Restabfallbehandlungs GmbH und Linz Service GmbH) zuständig. Mit der landesweiten, über die OÖ BAV Abfallbehandlungs-GmbH abgewickelten Mülllösung („OÖ- Lösung“) wird den Gemeinden und Abfallverbänden eine langfristige Entsorgungssicherheit ga- rantiert. Im Sinne der öffentlichen Daseinsvorsorge hat sich die BAVA rechtzeitig um vertraglich zugesicherte Abnahmegarantien bis 2021 bemüht. Darüber hinaus gewährleistet sie einen lan- desweiten Kostenausgleich, der auch im Vergleich zu Deutschland marktkonforme Entsorgungs- tarife für oberösterreichische Bürger erzielen lässt. Die vergleichbaren Behandlungspreise in Müllverbrennungsanlagen oder Mechanisch-Biologischen Anlagen lagen im Oktober und No- vember 2007 in Deutschland zwischen EUR 70 – 265 / Tonne. Die oberösterreichischen Tarife liegen exkl. ALSAG und exkl. USt zwischen EUR 123 – 127 / Tonne. Selbst unter Hinzurechnung des Altlastensanierungsbeitrages liegt die BAVA damit deutlich unter den mittleren Entsorgungs- kosten unseres Nachbarlandes. 15
2012 betrugen die mit den Gesellschaftern von BAVA erzielten Mengenumsätze des Syndikats- vertrages rund 96.474 Tonnen (Restabfall und Sperrabfall als Inputwerte der Umladestationen). An die Auftragnehmer der OÖ-Lösung (MA Restabfallbehandlungs GmbH bzw. Linz Service GmbH) wurden rund 141.000 Tonnen zur Behandlung übergeben, etwa 7.000 Tonnen am Spot- markt kostengünstiger untergebracht. Im Sinne eines Treuhänders wickelt die BAVA aber auch die Altverträge der Gesellschafter mit diesen beiden Anlagenbetreibern ab. Der Logistikausgleich wurde über die Gesamtmenge von rund 149.000 Tonnen abgerechnet. 4.4.4 ARA AG und Öko-Box Das Kerngeschäft der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) ist, in Österreich Entpflichtungs- leistungen gemäß der Verpackungsverordnung für alle Packstoffe aus Haushalt und Gewerbe anzubieten. Dazu organisiert die ARA als Sammel- und Verwertungssystem die Sammlung, Er- fassung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen in ganz Österreich und hat gemeinsam mit ihren Partnern ein System aufgebaut, das zu den führenden in Europa zählt. Die ARA organi- siert die Sammlung und Verwertung von Verpackungen arbeitsteilig und nutzt bei der Vergabe der Leistungen den Wettbewerb. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Städten, Gemein- den, Abfallwirtschaftsverbänden und der privaten Entsorgungs- und Verwertungswirtschaft ist gemeinsam mit Innovationsfähigkeit die Basis für Erfolg, Effizienz und Akzeptanz der Verpa- ckungssammlung. In der Stadt Steyr sind die Stadtbetriebe Partner der ARA, mit denen gemeinsam die Sammlung und Entsorgung von Leichtstoffen, Verpackungsglas, Metallverpackungen und Altpapier (plus Kartonagen) organisiert wird. Die Öko-Box Sammelges.m.b.H ist ein weiterer Partner der kommunalen Abfallwirtschaft in Oberösterreich. Sie hat sich zur Aufgabe gestellt, gebrauchte Getränkekartons zu sammeln und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Dank einer Kombination aus Direktabholung sowie Post- und Bauhofübernahme ist eine österreichweit lückenlose Flächendeckung des Sammelsystems der Öko-Box möglich. Aufgrund der neuen Verpackungsverordnung wird ab 2015 der Markt für andere Systeme geöff- net. Die Stadtbetriebe Steyr GmbH wird in gleicher Weise mit allen am Markt befindlichen Syste- men entsprechend ihres Marktanteils kooperieren. 4.4.5 AGR GmbH Die Austria Glas Recycling GmbH ist seit den 1970er-Jahren für die Sammlung von Verpa- ckungsaltglas in Österreich zuständig. Sie steht in Kooperation mit der Stadtbetriebe Steyr GmbH 16
und betreut die auf den Sammelinseln aufgestellten Glascontainer. Das gesammelte Verpa- ckungsglas wird von der Firma AGR zu 100 Prozent dem Wiederverwertungsprozess zugeführt, bei dem es eingeschmolzen und zu neuen Glasverpackungen verarbeitet wird. Die AGR setzt sich außerdem dafür ein, dass die Zahl der Glasverpackungen im Restmüll reduziert wird. Dank dieser Bemühungen zählt das österreichische Glasverpackungssystem zu einem der erfolg- reichsten weltweit. Aufgrund der neuen Verpackungsverordnung wird ab 2015 der Markt für andere Systeme geöff- net. Die Stadtbetriebe Steyr GmbH wird in gleicher Weise mit allen am Markt befindlichen Syste- men entsprechend ihres Marktanteils kooperieren. 4.4.6 Elektroaltgerätekoordinierungsstelle Die Koordinierungsstelle ist insbesondere für die Abholkoordinierung von Elektro- und Elektroni- kaltgeräten sowie Gerätealtbatterien in ganz Österreich zuständig. Gemäß § 19 Abs. 2 der EAG- VO sowie § 20 Abs. 2 der Batterieverordnung ist sie auch für die Festlegung und Ausbezahlung der Infrastrukturkostenpauschalen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Ab- holkoordinierung verantwortlich. Zu betonen ist auch die Rolle, die die Koordinierungsstelle bei der bundesweiten Öffentlichkeits- arbeit zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft über die Vermeidung bzw. ordnungsgemäße Entsorgung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Altbatterien spielt. In diesem Rahmen ist die Koordinierungsstelle auch für die Festlegung und Ausbezahlung einer Vergütung der Kosten zur Sicherstellung einer einheitlichen Information der Letztverbraucher durch die Gemeinden und Gemeindeverbände, bezogen auf die Einwohnerzahl, zuständig. Gemeinsam mit ihren Partnern, zu denen auch die Stadtbetriebe Steyr GmbH gehört, verfolgt die Elektroaltgerätekoordinierungsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben stets das Ziel der maxima- len Kosteneffizienz im Interesse der Konsumentinnen. 17
4.5 Weitere Partner 4.5.1 ARGE Kompost & Biogas Österreich Die ARGE Kompost & Biogas Österreich ist der Dachverband für derzeit fünf Länderorganisatio- nen, zu denen auch Oberösterreich gehört. Die ARGE vertritt mehr als 490 Anlagen im Kompost- und Biogassektor, wovon vier im Wege der Zusammenarbeit mit dem BAV Steyr Land mit der Stadtbetrieben Steyr GmbH in Kooperation stehen. Sie nehmen den Stadtbetrieben die Behand- lung der anfallenden biogenen Abfälle ab. Konkret gehören diese vier Anlagen folgenden Betrei- bern: • Kompostierungsanlage ARGE Kompost Dietach: Josef Blumenschein • Kompostierungsanlage ARGE Kompost Sierning: Ignaz Saxenhuber • Kompostierungsanlage ARGE Kompost St.Ulrich bei Steyr: Leopold Hiesmair • Kompostierungsanlage ARGE Kompost Wolfern: Franz Steinmayr 4.5.2 Energie AG Umweltservice Die Energie AG Umweltservice ist eine Konzerngesellschaft des oberösterreichischen Infrastruk- turkonzerns Energie AG Oberösterreich. Als Komplettanbieter von Entsorgungsdienstleistungen für kommunale, gewerbliche und private Kunden, bietet die Energie AG Umweltservice die ge- samte Palette an Dienstleistungen des Abfall- und Wertstoffmarktes an: sammeln, aufbereiten, verwerten und entsorgen. Die Energie AG Umweltservice betreibt in der Stadt Steyr zwei Standorte. In der Haagerstraße 64 wurde der Betrieb der Firma Bachleitner zur Sammlung und teilweisen Behandlung von gefährli- chen Abfällen übernommen; in der Schaumbergerstraße betreibt die Energie AG Umweltservice auf dem Areal der ehemaligen Firma Bittner einen Übernahmeplatz für nicht gefährliche Abfälle, insbesondere Gewerbeabfälle und Verpackungen und ist mit diesem Standort „Regionale Über- nahmestelle“ der ARA AG und der AGR. 4.5.3 Volkshilfe Basar GmbH Die Volkshilfe Basar GmbH ist ein gemeinnütziges Unternehmen der Volkshilfe Linz und der Volkshilfe Oberösterreich. Sie verfolgt zwei Ziele: Die sinnvolle Verwertung von gebrauchten Tex- tilien, sowie die Wiederbeschäftigung von Menschen, die am Arbeitsplatz benachteiligt sind. Die Volkshilfe Basar GmbH betreut die Alttextilcontainer in der Stadt Steyr, von denen auch zwei im ASZ auf der Ennser Straße aufgestellt sind. Neben Altkleidern werden über das Altstoffsammelzentrum Steyr derzeit auch Möbel, größere Elektroaltgeräte sowie Sportgeräte gesammelt. 18
4.5.4 Waizinger GesmbH & Co KG Die Waizinger GesmbH & Co KG bietet ein weites Spektrum an Dienstleistungen in den Berei- chen Abfallsortierung und –sammlung an. Neben einem Fuhrpark für Abfallfahrzeuge am Stand- ort Ennser Straße 119 betreibt sie am Standort Mühlstraße 2b eine Abfallsortierungsanlage für Gewerbeabfall, Bauschutt, sperrige Abfälle und Verpackungen. Weiters betreibt die Firma Wai- zinger GesmbH & Co KG auf diesem Standort neben der „Regionale Übernahmestelle“ für Ver- packungen im Auftrag der ARA AG und der AGR GmbH auch eine Umladestation, in welcher die Mengen des Bezirksabfallverbandes Steyr Land, manchen Gemeinden des Bezirksabfallverban- des Linz Land und auch die Mengen der Stadt Steyr umgeladen werden. Weitere Kompetenzen sind: Abfallsammlung aus Haushalt und Gewerbe, Altglassammlung, Con- tainervermietung für Müll und Schutt, Biotonnenreinigung mit Heißwasser und Hochdruck, Grün- schnittzerkleinerung sowie maschinelles Kehren von Straßen und Plätzen. 5 Abfallanfall, Abfallvermeidung und Öffentlichkeitsarbeit 5.1 Gesamtabfallmenge Die Entwicklung der Gesamtabfallmenge der Stadt Steyr zeigt, dass diese seit 2010 leicht rück- läufig ist. Fielen 2010 noch 21.147 Tonnen Müll in Steyr an, so waren es im darauffolgenden Jahr bereits nur mehr 21.093 Tonnen. 2012 kam es zu einem weiteren Rückgang auf 20.294 Tonnen. Der Großteil des Abfalls wird in den Haushalten oder in den öffentlichen Containern entsorgt. Der Anteil der Sammelmengen aus dem Altstoffsammelzentrum auf der Ennser Straße ist mit 3.745 Tonnen im Jahr 2013 vergleichsweise gering. 19
Enwicklung der Gesamtabfallmenge 25000 20000 15000 Abfallmengen ASZ Abfallmengen Öffentlich 10000 Abfallmengen Haushalt 5000 0 2010 2011 2012 2013 2014 ABBILDUNG 5: ENTWICKLUNG DER GESAMTABFALLMENGE Während die Sammelmengen von Hausabfällen, sperrigen Abfällen, sowie Grünabfällen in den letzten drei Jahren rückläufig waren, stiegen die Abfallmengen in den Biotonnen an. Aufgrund der Witterungsverhältnisse stieg die Grün- und Strauchschnittmenge im Jahr 2014 wieder an. Wie sich außerdem in Kapitel 7 zeigen wird, lässt sich ein Rückgang bei den Entsorgungsmengen von allen Altstoffen mit Ausnahme von Verpackungsglas und Leichtstoffen (Kunststoffverpackun- gen) feststellen. 5.2 Abfallvermeidung Um Abfallmengen zu reduzieren ist es wichtig Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu muss die Abfallvermeidung vor allem bei der Bevölkerung zum Thema gemacht werden. Die kommunale Abfallwirtschaft kann hier vor allem Bewusstseinsbildung in Form von Vorträgen, Aktionen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Die Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern ist in diesem Fall hilfreich. Die Konzeptionsstrategie für Öffentlichkeitsarbeit lässt sich grob in zwei Dimensionen unter- scheiden - einerseits in regionalspezifische Maßnahmen in Form von konkreten Inhalten und An- liegen, die mittels Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert oder unterstützt werden sollen und anderer- seits in überregionale Maßnahmen. Zur überregionalen Öffentlichkeitsarbeit zählt unter anderem die Bewerbung der gemeinsamen Marke „Unsere Umwelt Profis“. Hinter dieser Dachmarke ste- hen alle 15 Bezirksabfallverbände, die drei Statutarstädte, die LAVU AG und der LAV. Neben der Abfallvermeidung ist die Wiederverwendung von Produkten eine weitere Möglichkeit Abfallmengen zu reduzieren. Mit dem ReVital-Projekt (siehe Kapitel 5.4.9) hat die kommunale Abfallwirtschaft in Oberösterreich einen wichtigen Schritt in diese Richtung gesetzt. Gebrauchte 20
aber noch funktionstüchtige Gegenstände werden durch die Wiederverwendung nicht gleich zu Abfall. Die Lebensdauer des Produktes wird somit verlängert und Abfälle werden vermieden. Durch Abfallberatung an Schulen und Kindergärten wird außerdem versucht, schon Kinder und Jugendliche auf ein abfallvermeidendes Verhalten hinzuweisen. 5.3 Abfallberatung In jedem Bezirksabfallverband ist/sind ein/mehrere AbfallberaterInnen mit speziellen Qualifikatio- nen angestellt. So ist auch in den Stadtbetrieben Steyr GmbH eine Abfallberaterin angestellt, um die vielfältige Beratungsleistung im Bereich Abfallwirtschaft für BürgerInnen, Betriebe, Anstalten und Gemeinden erbringen zu können. In den Berufsbildern der Umweltprofis sind diese Anforde- rungen bereits standardisiert. Die dynamischen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft erfordern eine ständige Aus- und Weiterbildung. Über Koordination des LAV werden regelmäßig Informati- onstreffen und bei Bedarf Schulungen aller AbfallberaterInnen in OÖ abgehalten. Ohne die regi- onalen Spezifikas in der Sammlung und Entsorgung außer Acht zu lassen, können über diese institutionalisierten Abstimmungsvorgänge vergleichbare Auskünfte in allgemein gültigen Fragen gewährleistet werden. 5.4 Regionale Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit Die Stadt Steyr hat, gemeinsam mit der Stadtbetriebe Steyr GmbH, Maßnahmen zur Abfallver- meidung gesetzt. Bereits in der Vergangenheit wurden einige Projekte durchgeführt, die zum Teil auch jetzt noch weiterentwickelt werden. Ergänzend werden laufend neue Ideen entwickelt um Abfallvermeidung und Ressourcenschonung fest im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Aktuell betreibt die Stadt Steyr gemeinsam mit der Stadtbetriebe Steyr GmbH folgende Projekte mit dem Ziel der Abfallvermeidung: 5.4.1 Abfallservice-Telefon Das Abfallservice-Telefon der Stadt Steyr ist zur Beantwortung von Fragen bzgl. der Entsorgung und Verwertung von Abfällen ins Leben gerufen worden. Zusätzlich werden auch Anregungen und Beschwerden entgegengenommen, um ein optimales Service zu garantieren. 5.4.2 Abfallberatung in Schulen und Kindergärten Seit 2008 werden jedes Jahr zu Schulbeginn Jausenboxen an alle Steyrer Volksschulen verteilt. Jedes Kind bekommt eine Box, bestückt mit einem Müsliriegel und einem Apfel sowie einem In- formationsfolder für die Eltern. Durch die Einführung der Jausenbox kann nachhaltig auf Weg- werfverpackungen verzichtet werden. Außerdem soll in Kooperation mit der Fachabteilung Schu- 21
le & Sport des Magistrates Steyr gesunde Jause an Schulen als weiteres Ziel erreicht werden. Die Aktion versucht Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern sowie das Schulpersonal darüber zu informieren, dass es beim Schulwart eine gesunde Jause zu kaufen gibt. Die Stadtbetriebe Steyr GmbH ist im Bereich der Abfallbera- tung in Schulen und Kindergärten aktiv. So werden Vorträge und Workshops für Schülerinnen und Schüler sowie auch Kindergartenkinder veranstaltet, bei denen aktiv Bewusst- seinsbildung betrieben wird. Den Kindern wird die korrekte Trennung der Abfälle erlebbar gemacht und erklärt wie die Abfalltrennung funktioniert. Wichtig ist hierbei, dass die Be- wusstseinsbildung altersgerecht stattfindet, weshalb auf Handpuppen, Spiele, sowie lustige Comicfiguren (zB Alfons Trennfix) zurückgegriffen wird, um den Kindern in einer locke- ren Atmosphäre einen verantwortungsvoller Umgang mit Müll beizubringen. Umweltlernhefte, Arbeitsblätter und andere Informationsmaterialien bieten LehrerInnen außerdem die Möglichkeit, das Thema nach der Veranstaltung noch zu ver- tiefen. Quiz und Ratespiele in den Heften erlauben den SchülerInnen ihr Wissen spielerisch zu erweitern. Der Schwerpunkt soll hier nicht nur auf der richtigen Trennung und Entsorgung von Abfall liegen, sondern vielmehr auch auf seiner Vermeidung. Müllanalysen in den Klassen sind hier eine gute Methode um die Trennung und die Abfälle im Klassenzimmer bewusster wahrzunehmen. Für die Schuladministration besteht zusätzlich die Möglichkeit Abfallberatung oder Hilfe zur Er- stellung eines Abfallwirtschaftskonzepts für die Schule in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es ein geeignetes Abfallkonzept in der Schule zu etablieren. Für höhere Schulen wurde die oberösterreichische Wanderausstellung ins Leben gerufen. Sie kommt direkt in die Schulen und veranschaulicht den Schülerinnen und Schülern auf Plakaten wie verantwortungsvoller Konsum aussehen kann. Fragen wie „Worauf muss ich beim Einkaufen achten?“ oder „Warum kauft man oft viel mehr als auf dem Einkaufszettel steht?“ werden im Zuge dieser Ausstellung beantwortet. Ebenfalls thematisiert wird die Lebensmittelverschwendung. Es werden Einkaufsfallen erklärt, sowie die verschiedenen Geschäftszonen in Supermärkten. Es sollen also nicht nur die Müllentsorgung und –trennung hervorgehoben, sondern auch andere 22
einkaufsrelevante Themen angesprochen werden. In gewissem Umfang passiert dies auch schon bei jüngeren Schülerinnen und Schülern. 5.4.3 Abfalltrennung und –vermeidung auf Friedhöfen Die diözesane Friedhofsordnung aus dem Jahr 1997 gibt vor, dass die Abfallentsorgung entspre- chend den gesetzlichen Vorschriften im Interesse des Natur- und Umweltschutzes zu erfolgen hat. Abfalltrennung sowie Abfallvermeidung stehen im Vordergrund. Für verrottbare Abfälle wer- den entsprechende Behälter zur Sammlung zur Verfügung gestellt. Glas muss ebenfalls getrennt entsorgt werden. Gestecke und Kränze dürfen nur aus verottbaren Materialien hergestellt sein. Werden andere, nicht biologisch abbaubare Stoffe verwendet, muss das Gesteck bzw. der Kranz zerlegt und seine Einzelteile entsprechend entsorgt werden. Alle anderen Abfälle, die keiner wei- teren Verwendung zugeführt werden können, müssen als Restmüll entsorgt werden. 5.4.4 Abfallvermeidung bei Veranstaltungen und Festen Die Stadt Steyr und die Stadtbetriebe Steyr GmbH sind darum bemüht Abfallmengen bei Veran- staltungen und Festen fachgerecht zu entsorgen. Ziel ist es auch die Abfallmengen bei Veranstal- tungen zu reduzieren. Dazu werden sowohl vor Veranstaltungen als auch auf diesen selbst Bera- tungen angeboten. Den Veranstaltern und Besucherinnen und Besuchern werden auf diesem Weg Tipps und Ratschläge gegeben wie die anfallenden Abfälle richtig getrennt und entsorgt werden. Zusätzlich stellen die Stadtbetriebe Container zur Verfügung und bieten dazu auch eine Erklä- rung zur richtigen Aufstellung und Verwendung an. Auf großen Veranstaltungen wie dem Steyrer Stadtfest werden sogenannte „Kermit“-Tonnen aufgestellt, die eine gemeinsame Entsorgung von Dosen und Getränkeflaschen erlauben (die Trennung erfolgt erst nach der Abholung). Auch Schulen, die Veranstaltungen organisieren, steht diese Leistung zur Verfügung. Ein weiteres Angebot ist die Mehrwegbecheraktion. Sie bietet Vereinen und Institutio- nen die Möglichkeit, bei der Veranstaltung von Festen wiederverwendbare Getränkebe- cher auszuborgen, um den Kunststoffabfall, der durch Einwegbecher anfällt, zu reduzie- ren. Für den Verleih fallen keinerlei Kosten an. Es ist lediglich eine Kaution zu zahlen, um sicherzustellen, dass die Becher in unbeschädigtem Zustand, sowie gewaschen und getrock- net zurückgegeben werden. Rund 3.000 Becher stehen den Vereinen und Institutionen zur Ver- fügung. 23
5.4.5 „Steyr putzt“ – Flurreinigungsaktion Die Stadt Steyr hat von 2007-2011 die Aktion „Steyr putzt“ organisiert. Seit 2012 wird die Aktion durch die Stadtbetriebe Steyr weitergeführt. Die Aktion findet jedes Frühjahr statt. Verei- ne, Institutionen, aber auch Schulen sollen bei der Aktion dazu bewogen werden die Naherholungsgebiete in Steyr (Münichholzer Wald, Unterhimmler Au, etc.) sowie das Stadtgebiet zu säubern. Alle Materialien (Handschuhe, Zangen, Müllsäcke) werden von den Stadtbetrieben Steyr zur Verfügung ABBILDUNG 6: STEYR PUTZT gestellt. Als Dankeschön erhalten die Teil- nehmerInnen ein T-Shirt mit dem „Steyr putzt“-Logo. In den letzten Jahren nahmen stets an die 500 Personen teil. Im Jahr 2014 konnten, durch die Ausdehnung der Aktion auf eine ganze Wo- che, erstmals über 1500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mobilisiert werden. Die Stadtbetriebe Steyr GmbH unterstützt auch andere, separat organisierte Flurreinigungsaktio- nen, wie sie etwa von Horten, Schulen oder Vereinen in kleinerem Ausmaß organisiert werden. Die Stadtbetriebe stellen dafür Busse für den Transport zu den Naherholungsgebieten sowie alle benötigten Materialien zur Verfügung. Der gesammelte Abfall kann an vereinbarten Orten abge- lagert werden, bevor er von den Stadtbetrieben abgeholt wird. Wird es von den Veranstaltern gewünscht, kann begleitend zur Aktion auch eine Abfallberatung stattfinden. 5.4.6 Betriebsberatung Die Stadtbetriebe Steyr GmbH steht Betrieben für Fragen bezüglich der Abfallvermeidung zur Verfügung und bietet auf Nachfrage auch gezielte Beratung für das betroffene Unternehmen an. Wohnungsgenossenschaften steht das Angebot, Abfallberatung in Anspruch zu nehmen, eben- falls zu. 5.4.7 Sammlung und Wiederverwertung von Elektroaltgeräten Seit Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung im Jahr 2005 können Elektrogeräte kostenlos in den Altstoffsammelzentren, Recyclinghöfen sowie bei größeren Elektrohändlern abgegeben wer- den. Gesammelte Altgeräte werden an konzessionierte Verwertungsbetriebe übergeben. Die Wiederverwendung wird jedoch auch durch Kooperation mit Reparaturbetrieben gefördert. 24
5.4.8 Partnerschaft der Stadt Steyr mit der Ö3-Wundertüte Die Stadt Steyr ist Partner der Ö3-Wundertüte. Mit dieser Wundertüte werden alte Handys, inklu- sive Akku und Ladegerät, zur Wiederverwertung bzw. zum Recycling gesammelt. Das Altstoff- sammelzentrum der Stadtbetriebe Steyr verfügt zusätzlich auch über eine „Wunderbox“, bei der alte Handys abgegeben werden können. Diese Aktion dient zur Schonung, der in den Mobiltele- fonen verarbeiteten Rohstoffe (zB. seltene Erden), deren Recycling- und Wiederverwendung in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen wird. 5.4.9 ReVital-Sammlungen und Shops Das Altstoffsammelzentrum der Stadtbetriebe Steyr GmbH ist Partner des Projekts ReVital, das vom Land Oberösterreich in Kooperation mit den „Umwelt Profis“ und anderen ausgewählten Beschäftigungsinitiativen die Sammlung wiederverwendbarer Altwaren übernimmt. Die Samm- lung erfolgt nach strengen Qualitätskriterien, die geeignete Produkte aus den Abfallströmen fischt und den Wiederverkauf durch zertifizierte ReVital-Shops ermöglicht. Ziel dieses Projekts ist es, durch den Wiederverkauf entsorgter, jedoch noch einwandfrei funktio- nierender Waren, die Umwelt zu schützen und Ressourcen zu schonen. Außerdem soll sozial Benachteiligten die Chance gegeben werden, durch Mitarbeit im Verkauf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu finden. Während die Sammlung in der Stadt Steyr das Altstoffsammelzent- rum übernimmt, ist für den Verkauf der aufbereiteten Waren die Volkshilfe Arbeitswelt GmbH zuständig. Sie betreibt eine Filiale in der Schönauerstraße. ABBILDUNG 7: FOLDER REVITAL 5.4.10 Bewerbung der Dachmarke „Die Umwelt Profis“ Die „Umwelt Profis“ setzen sich aus den drei Statutarstädten, den 15 Bezirksabfallverbänden, der LAVU AG und dem oberösterreichischen Landesabfallverband zusammen. Diese betreuen ein flächendeckendes Netz von rund 5000 Containerstandplätzen und 180 Altstoffsammelzentren. 25
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