SEMINAR-TIMER JANUAR BIS DEZEMBER 2021 - BUB HÜRTH

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Seminar-Timer

                                  Januar bis Dezember 2021
                                                             Januar bis Dezember 2021

                                  Seminar-Timer
                                  Bildung und Beratung

Kasparstraße 38
50354 Hürth
Fon: +49 . (0) 22 33 . 6 66 40
Fax: +49 . (0) 22 33 . 69 12 47

www.bub.koeln
info@bub.koeln
Kasparstraße 38
50354 Hürth
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3   Betriebsverfassungsgesetz
        Wie wollen wir in ZukunftIIarbeiten?                                                      3

        Gut aufgestellt während                      Seminarequipment!
        und nach der Krise!                          Selbstverständlich bleiben wir dem hohen
        In der Corona-Pandemie ist der Be-           Anspruch an unser Unternehmen und
        triebsrat wichtiger denn je. Die privaten    unserer Verantwortung zum Thema Nach-
        und wirtschaftlichen Auswirkungen der        haltigkeit treu!
        Pandemie verändern unsere Art zu leben       Sie dürfen sich auch in 2021 über unser
        und zu arbeiten. Aufgrund dessen müssen      exklusives Seminarequipment freuen, zu
        die Bereiche Telearbeit, Kurzarbeit und      dem beispielsweise ein Apple iPad und
        ­Arbeitsschutz gemeinsam neu gedacht und     iPencil der neuesten Generation zählt.
         erarbeitet werden.                          Dieses Equipment stellen wir Ihnen für die
        Deshalb haben wir unser klassisches          Dauer Ihrer Betriebsratsausbildung bei BuB
        Angebot um 2 spezielle Corona-Seminare       kostenlos zur Verfügung.
        erweitert:                                   Wir wünschen Ihnen entspannte Seminare,
        Mobile Arbeit und Homeoffice                 denn keine Seminare sind gerade in
        Modul I und II                               schwierigen Zeiten auch keine Lösung.
        Unsere 2-teilige Seminarreihe ist perfekt    In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine
        auf die aktuellen Bedürfnisse nach Wissen,   besinnliche Adventszeit
        Sicherheit und rechtlichen Aspekten der      Ihr BuB Team
        Arbeit ausgerichtet.
        Schenken Sie sich angenehme Seminarmo-
        mente mit unserem Corona-Schutzkonzept,
        denn Gesundheit steht an erster Stelle
        auch in den persönlich für Sie ausgewähl-
        ten erlesenen Hotels.
4   Inhaltsverzeichnis

    3	Wie wollen wir in                32	Arbeitsrecht I
       Zukunft arbeiten?
                                        34	Arbeitsrecht II
    4	Inhaltsverzeichnis
                                        36	Arbeitsrecht III
    8	Rechtsgrundlage zur
                                        38	Behandlung wirtschaftlicher
       Seminarteilnahme
                                            Angelegenheiten durch den
    10	Kommentare zu § 37 BetrVG           Betriebsrat I
    Betriebsratswahl                    40	Behandlung wirtschaftlicher 
                                            Angelegenheiten durch den
    14	Organisation und Durchführung       Betriebsrat II
        der Betriebsratswahl 2022
                                        42	Ergänzende
    Einführung in das Kollektive            Grundlagenseminare
    Arbeitsrecht
                                        Kommunikation betrieblicher
    16	Aufbau des Betriebs­            Maßnahmen
        verfassungsgesetzes
                                        44	Die Betriebsversammlung
    18	Betriebsverfassungsgesetz I
                                        Mitbestimmung betrieblicher
    20	Betriebsverfassungsgesetz II
                                        Maßnahmen
    22	Betriebsverfassungsgesetz III
                                        46	Arbeits- und Gesundheits-
    24	Betriebsverfassungsgesetz IV        schutz I
    26	Betriebsverfassungsgesetz V     48	Arbeits- und Gesundheits-
    28	Aktuelle Änderung bei               schutz II
        gewerblicher Arbeitnehmer­      50	Der Betriebsübergang
        überlassung
                                        52	Die Betriebsänderung
    Einführung in das
                                        54	Mitbestimmung bei
    Individual Arbeitsrecht                 Personalplanung
    30	Entstehung des
        Arbeitsverhältnisses
5   Betriebsverfassungsgesetz II                                                 5

        Soziales und Coaching                  Achtung NEU
        56	Der Betriebsrat als Berater I      Unsere SPEZIAL-Corona-Seminare

        58	Der Betriebsrat als Berater II     80 Mobile Arbeit und Homeoffice
                                               Modul I
        60	Der Betriebsrat als Berater III
                                               82 Mobile Arbeit und Homeoffice
        62	Der Betriebsrat als Berater IV     Modul II
        64	Gesundheitsmanagement I            Serviceteil
        66	Gesundheitsmanagement II           84	Allgemeine
        68	Gesundheitsmanagement III              Geschäftsbedingungen

        70	Datenschutz - DSGVO                86	Formular zur Anmeldung
            und BDSG                           90	Mitteilungsvordruck an
        Fresh up Kollektiv Arbeitsrecht            den Arbeitgeber

        72	Aktualisierung BetrVG für          92	Hotelkosten-
            wieder­gewählte Betriebsräte           Übernahmeerklärung
            Modul A-C                          Neu BuB Tagungspartner
        74	Aktualisierung und ­Auffrischung   94	Hotels
            Betriebsverfassungs­gesetz
            Modul A                            96 BuB Team

        76	Aktualisierung und Auffrschung
            Betriebsverfassungsgesetz
            Modul B
        78	Aktualisierung und ­Auffrischung
            Betriebsverfassungsgesetz
            Modul C
6
7   Betriebsverfassungsgesetz  II
        BuB Bildung und Beratung                                                   7

        Seit 1993 befassen wir uns mit den     Unsere Aufgabe ist es, neue Blick-
        Effekten beriebsrätlicher Wirkung      winkel und Sichtweisen einzubrin-
        in deutschen Unternehmen. Die          gen und die zu erarbeitenden The-
        Qualität und der Umfang unserer        men kundengerecht darzustellen.
        Arbeit umfasst die rechtliche Un-      Neue Perpektiven eröffnen neue
        terweisung bis hin zur Beratung in     Handlungsoptionen.
        komplexen Szenarien.
        Das betriebliche Beziehungsge-
        flecht ist fester Bestandteil im
        Training. Die Erscheinungbilder der
        Zusammenarbeit im Betrieb sind so
        unterschiedlich, wie die Branchen,
        in denen unsere Klienten aktiv sind.
        Genauso speziell und individuell
        sind die Ergebnissse unserer Zu-
        sammenarbeit.
8   Rechtsgrundlage zur Seminarteilnahme

    § 37 BetrVG                           Betriebsbedingte Gründe liegen
          Ehrenamtliche Tätigkeit,         auch vor, wenn die Betriebsratstä-
          Arbeitsversäumnis                tigkeit wegen der unterschiedlichen
                                           Arbeitszeiten der Betriebsratsmit-
    § 40 BetrVG
                                           glieder nicht innerhalb der persönli-
          Kosten und Sachaufwand           chen Arbeitszeit erfolgen kann. Die
          des Betriebsrat                  Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines
    § 96 SGB IX                           Monats zu gewähren; ist dies aus
          Persönliche Rechte und           betriebsbedingten Gründen nicht
          Pflichten des Vertrauensper-     möglich, so ist die aufgewendete
          sonen der schwerbehinderten      Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
          Menschen                         (6) Die Absätze 2 und 3 gelten
    § 20 Wahlschutz und Wahlkosten        entsprechend für die Teilnahme an
                                           Schulungs-und Bildungsveranstal-
    Gesetzestexte                          tungen, soweit diese Kenntnisse
                                           vermitteln, die für die Arbeit des
    § 37 BetrVG Ehrenamtliche 
                                           Betriebsrats erforderlich sind.
    Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
    (2) Mitglieder des Betriebsrats sind   Betriebsbedingte Gründe im Sinne
    von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne   des Absatzes 3 liegen auch vor,
    Minderung des Arbeitsentgelts zu       wenn wegen Besonderheiten der
    befreien, wenn und soweit es nach      betrieblichen Arbeitszeitgestal-
    Umfang und Art des Betriebs zur        tung die Schulung des Betriebs-
    ordnungsgemäßen Durchführung           ratsmitglieds außerhalb seiner
    ihrer Aufgaben erforderlich ist.       Arbeitszeit erfolgt; in diesem Fall
                                           ist der Umfang des Ausgleichs-
    (3) Zum Ausgleich für Betriebs-        anspruchs unter Einbeziehung der
    ratstätigkeit, die aus betriebsbe-     Arbeitsbefreiung nach Absatz 2 pro
    dingten Gründen außerhalb der          Schulungstag begrenzt auf die Ar-
    Arbeitszeit durchzuführen ist, hat     beitszeit eines vollzeitbeschäftigten
    das Betriebsratsmitglied Anspruch      Arbeitnehmers.
    auf entsprechende Arbeitsbe-
    freiung unter Fortzahlung des
    Arbeitsentgelts.
9   Betriebsverfassungsgesetz II                                                               9

        Der Betriebsrat hat bei der Fest-       Das Gesetz räumt der Erfüllung
        legung der zeitlichen Lage der          der Betriebsratsaufgaben den
        Teilnahme an Schulungs-und              Vorrang ein.
        Bildungsveranstaltungen die             »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz
        betrieblichen Notwendigkeiten zu        Handkommentar
        berücksichtigen.                        18. Auflage 1996 (Fitting / Kaiser / Heither
                                                / Engels)
        Er hat dem Arbeitgeber die Teilnah-     § 37 Rn. 14
        me und die zeitliche Lage der Schu-
        lungs-und Bildungsveranstaltungen
        rechtzeitig bekannt zu geben.           Die Vermittlung von Grundkennt-
                                                nissen des Betriebsverfassungs-
        Hält der Arbeitgeber die betrieb-       gesetzes ist für alle Betriebs-
        lichen Notwendigkeiten für nicht        ratsmitglieder als unabdingbare
        ausreichend berücksichtigt, so kann     Voraussetzung für die Betriebsrats-
        er die Einigungsstelle anrufen. Der     arbeit regelmäßig erforderlich. Die
        Spruch der Einigungsstelle ersetzt      Vermittlung von Grundkennt-nissen
        die Einigung zwischen Arbeitgeber       beschränkt sich nicht nur auf Ein-
        und Arbeitnehmer.                       führungslehrgänge, sondern erfasst
        Die Mitglieder des Betriebsrats         auch spezielle abgeschlossene
        sind weiterhin Arbeitnehmer des         Teilgebiete des Gesetzes
        Betriebes und auch grundsätzlich        »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz
        verpflichtet, ihren arbeitsvertragli-   5. Auflage 1996 Kommentar für die Praxis
        chen Pflichten nachzukommen. Da         (Däubler / Kittner / Klebe)
        ihnen durch die Übernahme des           § 37 Rn. 95
        Betriebsratsamtes jedoch weitere
        und nicht unerhebliche Amtspflich-      Durch die Regelungen des §
        ten und Aufgaben obliegen, ist eine     37 Abs. 6 Satz 1 i. V. mit Abs. 2
        Klärung notwendig, in welchem           BetrVG besteht ein kollektiver
        Rangverhältnis diese sich aus dem       Anspruch des Betriebsrats auf
        Amt ergebenden Pflichten und            Arbeitsbefreiung von Betriebsrats-
        Aufgaben zu denjenigen aus dem          mitgliedern, ohne Minderung des
        Arbeitsvertrag stehen.                  Arbeitsentgelts, für die Teilnahme
                                                an Schulungs- und Bildungsveran-
                                                staltungen.
10   Kommentare zu § 37 BetrVG
     

     Durch die Regelung des § 37 Abs.             § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
     6 BetrVG wird in Übereinstimmung
     mit der Rechtssprechung des Bun-             (1) Niemand darf die Wahl des
     desarbeitsgerichts klargestellt, dass        Betriebsrates behindern. Insbe-
     die Teilnahme von Betriebsratsmit-           sondere darf kein Arbeitnehmer
     gliedern an Schulungsund Bildungs-
                                                  in der Ausübung des aktiven und
     veranstaltungen zur Erlangung
     der für die Betriebsratstätigkeit            passiven Wahlrechtes beschränkt
     erforderlichen Kenntnissen zu den            werden.
     Aufgaben und damit zur Tätigkeit
     des Betriebsrats gehört.
     »BetrVG« Betriebsverfassungsgesetz           (2) Niemand darf die Wahl des Be-
     Gemeinschaftskommentar                       triebsrates durch Zufügung oder
     5. Auflage 1994 (Fabricius / Kraft / Wiese   Androhung von Nachteilen oder
     / Kreutz)
                                                  durch Gewährung oder Verspre-
     § 37 Rn. 132 und 133
                                                  chen von Vorteilen beeinflussen.

                                                   (3) Die Kosten der Wahl trägt
                                                  der Arbeitgeber. Versäumnis von
                                                  Arbeitszeit, die zur Ausübung des
                                                  Wahlrechts, zur Betätigung im
                                                  Wahlvorstand oder zur Tätigkeit
                                                  als Vermittler (§18a) erforderlich
                                                  ist, berechtigt den Arbeitgeber
                                                  nicht zur Minderung des Arbeits-
                                                  entgelts.
11   Betriebsverfassungsgesetz II                                                      11

         Gesetzestexte                          Satz 3 gilt auch für das mit der
         § 96 SGB IX Persönliche Rechte         höchsten Stimmenzahl gewählte
         und Pflichten der Vertrauensper-       stellvertretende Mitglied, wenn we-
                                                gen ständiger Heranziehung nach §
         sonen der schwerbehinderten
                                                95 (häufe Vertretung der Vertrauens-
         Menschen                               person für längere Zeit, absehbares
         (4) Die Vertrauenspersonen werden      Nachrücken in das Amt der Schwer-
         von Ihrer beruflichen Tätigkeit ohne   behinderenvertretung) in kurzer
         Minderung des Arbeitsentgelts oder     Frist die Teilnahme an Bildungs·
         der Dienstbezüge befreit, wenn und     und Schulungsveranstaltungen
         soweit es zur Durchführung ihrer       erforderlich ist.
         Aufgaben erforderlich ist. Sind in
         den Betrieben und Dienststellen in
         der Regel wenigstens 200 schwer-
                                                (8) Die durch die Tätigkeit der
         behinderte Menschen beschäftigt,
                                                Schwerbehindertenvertretung
         wird die Vertrauensperson auf ihren
                                                entstehenden Kosten trägt der
         Wunsch freigestellt; weitergehende
                                                Arbeitgeber. Dies gilt auch für die
         Vereinbarungen sind zulässig.
                                                die Teilnahme des mit der höchsten
         Satz 1 gilt entsprechend für die       Stimmenzahl gewählte stellverte-
         Teilnahme an Schulungs· und           tende Mitglied an Schulungs·
         Bildungsveranstaltungen, soweit        und Bildungsveranstaltungen nach
         diese Kenntnisse vermitteln, die für   Absatz 4 Satz 3.
         die Arbeit der Schwerbehinderten-
         vertretung erforderlich sind.
12   Rechtsgrundlage zur Seminarteilnahme
13   Betriebsverfassungsgesetz
         Grundlagenseminare II                      13

                          Betriebsratswahl 2022
                          ab Seite 14
                          Einführung in das
                          Kollektive Arbeitsrecht
                          ab Seite 16
                          Einführung in das
                          Individual Arbeitsrecht
                          ab Seite 30
Betriebsratswahl

14
     Organisation und Durchführung der
     Betriebsratswahl 2022
     Themen

     Worum geht es bei der Betriebsrats-          und dem Arbeitgeber mindestens 4 Wo-
     wahl 2022?                                   chen vor Seminabeginn mitgeteilt werden.
     Regelmäßige Betriebsratswahlen finden        Die Seminar- und Hotelkosten trägt der
     turnusmäßig alle 4 Jahre statt, zwischen     Arbeitgeber.
     dem 01. März und dem 31. Mai. Die nächs-
     ten Betriebsrats-Wahlen sind im Jahr 2022.   Was Sie aus unserem Seminar zur
     Für die Durchführung gibt es klare gesetz-   Betriebsratswahl 2022 mitnehmen!
     liche Vorgaben, die über das Betriebsver-    Sie haben Fristen und Formalien sicher im
     fassungsgesetz (BetrVG) geregelt werden.     Blick und wissen genau, was wann genau
     So muss beispielsweise rechtzeitig ein       zu tun ist.
     Wahlvostand bestellt werden, der die         Sie erkennen und vermeiden klassische
     Betriebsratswahl verantwortet.               Verfahrensfehler und gewährleisten eine
     Hierzu muss er im ersten Schritt das         unanfechtbare Betriebsratwahl 2022.
     richtige Wahlverfahren für die BR-Wahl       Sie lernen, auf eventuelle Probleme souve-
     finden, Kandidaten gewinnen, die sich zur    rän und rechtssicher zu reagieren.
     Wahl stellen und schließlich die eigent-     Sie erhalten das Wahlhilfepaket „Betriebs-
     liche Betriebsratswahl vorbereiten und       ratswahl 2022“ des Bundverlages 1 x pro
     durchführen.                                 Betrieb (für Seminarteilnehmer natürlich
     Um dieser komplexen Aufgabe gerecht zu       kostenlos).
     werden, sollen Wahlvorstände und mit der     Sie genießen inhaltlich gehaltvolle
     Wahl betraute Betriebsräte vorab geschult    Seminartage in netter Atmosphäre mit
     werden. Dieser Schulungsanspruch ist         Networking-Gelegenheiten, im Seminar
     gesetzlich festgeschrieben - die Kosten      selbst und bei unseren abendlichen Unter-
     trägt der Arbeitgeber.                       nehmungen.

     Schulungsanspruch                            Vorbereitung der Betriebsratswahl
     Der Besuch dieses Seminars ist gemäß §       • Klärung des Betriebsbegriffs,
     20 Abs. 3 BetrVG und § 37 Abs. 6 BetrVG             Unternehmensbegriffs
     speziell für Wahlvorstände und Betriebs-      • Erweiterte Handlungsmöglichkeiten
     räte, die mit der Durchführung der Wahl             der Tarifparteien und Betriebsräte (z.B.
     betraut sind, erforderlich.                         unternehmereinheitliche Betriebsräte,
                                                         Einrichtung von Sparten-Betriebsrä-
     Beschlussfassung und Anmeldung                      ten)
     zum Seminar.                                   • Zeitplan für die Betriebsratswahl
     Vor der verbindlichen Anmeldung zum                 (Fristenberechnung)
     Seminar muss eine entsprechende Be-             • Zusammensetzung des Betriebsrats
     schlussfassung im Wahlvorstand erfolgen             (Wegfall des Gruppenprinzips)
15   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              15

                                                       Termine / Ort / Hotelkosten

         Organisation und Durchführung                 18.10. 11:00 Uhr bis 20.10. 15:00 Uhr
          Wählerliste
         •                                             Seepark Janssen, Geldern
         • A      rbeinehmereigenschaft, Leitende    Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
                  Angestellte                          Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
          • Wahlausschreibung                        Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.
           • Sonderregelungen in Kleinbetrieben
            • D   urchführung der BR-Wahl            22.11. 11:00 Uhr bis 24.11. 15:00 Uhr
             • Zeit, Ort, Briefwahl, Wahlhelfer      Seepark Janssen, Geldern
              • A uszählung, Benachrichtigung der    Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
                  Gewählten
                                                       Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
               • M
                   itteilung des Wahlergebnisses
                                                       Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.
         Allgemeine Rahmenbedingungen
          Wahlanfechtung
         •
                                                       13.12. 11:00 Uhr bis 15.12. 15:00 Uhr
         • N   ichtigkeit der Betriebsratswahl       Seepark Janssen, Geldern
          • K  osten der Betriebsratswahl            Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
           • K ündigungsschutz für Wahlvorstands-    Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
               mitglieder                              Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.
            • B
                ehinderung der Betriebsratswahl

                                                       Seminargebühr
                                                       Euro 999,00 zusätzlich 
                                                       gesetzlicher MwSt.

                              i
         Die Anmeldeformulare finden Sie ab
         Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
         Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
         www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
         meldung läuft die komplette Organisation,
         inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
         te denken Sie daran: die Teilnahme muss
         dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
         rats – vier Wochen vor dem gewünschten
         Termin mitgeteilt werden.
Einführung in das Kollektive
     Arbeitsrecht

16   Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes
     

     Das erwartet Sie in unseren Semi-      Die Nutzung des digitalisierten
     naren zum Kollektiv-Arbeitsrecht       Starterpakets trägt zur Schonung
     Sämtliche Grundlagen der Betriebs-     der Ressourcen bei und unterstützt
     ratstätigkeit, von den Aufgaben        unsere nachhaltige Firmenpolitik.
     eines Betriebsrats über Rechte
                                            Durch die Nutzung haben Sie Zugriff
     eines Betriebsrats bis hin zur
                                            auf aktuelle Gesetze und Verord-
     Zusammenarbeit des Betriebsrats
                                            nungen, kennen Ihre Rechte und
     mit der Unternehmensführung:
                                            Pflichten und können so klassische
     All das regelt das Betriebsverfas-
                                            Verfahrensfehler erkennen und
     sungsgesetz (BetrVG). In unseren
                                            vermeiden.
     fünf Seminaren zum Betriebsver-
     fassungsgesetz erlernen Betriebs-      Sie genießen inhaltlich gehaltvolle
     räte die wesentlichen Grundlagen       Seminartage in positiver Atmo-
     des kollektiven Arbeitsrechts. Um      sphäre mit Networking und unser
     seine Schulungsverpflichtungen zu      angenehmes Rahmenprogramm,
     erfüllen, hat jeder Betriebsrat das    wobei unsere attraktiven Seminars-
     Recht die komplette Seminarreihe       tandorte die jeweiligen Seminarzie-
     Betriebsverfassungsgesetz I – V zu     le perfekt unterstützen.
     absolvieren.
                                            Schulungsanspruch
                                            Für jedes neue und wiedergewählte
     Worauf Sie sich in unseren             Betriebsratsmitglied besteht ein
     Seminaren zum Kollektiv-Arbeits-       differenzierter gesetzlich festge-
     recht freuen können                    schriebener Schulungsanspruch für
     Im Betriebsverfassungsgesetz           das Betriebsverfassungsgesetz; die
     Modul I hat jeder Betriebsrat die      Kosten trägt der Arbeitgeber.
     Wahl zwischen unserem analogen
                                            Durch die Regelungen des § 37
     Handout und unserem digitalen
                                            Abs. 6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG
     Startpaket zu dem ein Apple iPad
                                            besteht ein kollektiver Anspruch
     der neuesten Generation gehört.
                                            des Betriebsrats auf Arbeitsbefrei-
     Dieses Tablet stellen wir Ihnen für
                                            ung von Betriebsratsmitgliedern für
     die Dauer Ihrer Betriebsratsausbil-
                                            die Teilnahme an Schulungs- und
     dung Betriebsverfassungsgesetz I
                                            Bildungsveranstaltungen, ohne
     - V bei BuB kostenlos zur Verfügung.
                                            Minderung des Arbeitsentgelts.
     Unsere BuB Tasche inklusive Equip-
     ment erhalten unsere Seminarteil-
     nehmer natürlich auch kostenlos.
17   Betriebsverfassungsgesetz II                                                     17

         Beschlussfassung und                  Kostenübernahme
         Anmeldung                             Gemäß § 40 BetrVG Kosten und
         Der Betriebsrat hat vor seiner        Sachaufwand des Betriebsrats trägt
         Beschlussfassung über die betrieb-    der Arbeitgeber die durch die Tätig-
         lichen Notwendigkeiten ausführlich    keit des Betriebsrats entstehenden
         zu beraten und diese Gegeben-         Kosten, hierzu gehören unter ande-
         heiten im Beschluss zu berück-        rem die Bereitstellung eines Büros,
         sichtigen. Vor der verbindlichen      die entsprechende Büroausstattung
         Anmeldung zum Seminar muss die        und entstehende Schulungskosten.
         entsprechende Beschlussfassung
         im Betriebsratsgremium erfolgen
         und dem Arbeitgeber mindestens
         4 Wochen vor Seminarbeginn
         schriftlich mitgeteilt werden. Das
         entsprechende Formular Mittei-
         lungsvordruck für den Arbeitgeber
         können Sie hier ausfüllen und Ihren
         Arbeitgeber umfassend informieren.
18   Betriebsverfassungsgesetz I

     Themen

     Aufbau des                                   Die Schutz- und Strafvorschriften
     Betriebsverfassungsgesetzes                  §§ 78 und 119 BetrVG
     • Rechtsbegriffe                           • Störung und Behinderung des
      • Tangierende Gesetze und                  Betriebsrats
      Verordnungen                                • Straf- und Bußgeldvorschriften
     Die Aufgaben des Betriebsrats                Mitbestimmung bei Kündigungen
     § 80 BetrVG                                  § 102 BetrVG
     • Allgemeine Aufgaben                      • Widerspruchsmöglichkeiten und
      • Informationsrechte                       Fristen
       • Einsichtnahme in die Bruttolohnliste

     Geheimhaltungspflicht
     § 79 BetrVG
     • Was ist ein Betriebsgeheimnis?
      • Gegenstand und Umfang der
      Schweigepflicht
     • Rechtsfolgen
     Grundsätze der Zusammenarbeit
     §§ 2 und 74 BetrVG

     Die Geschäftsführung des Be-
     triebsrats §§ 26 bis 41 BetrVG
     • Die Arbeitsvoraussetzung
19   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              19

         Termine / Ort / Hotelkosten

         11.01. 11:00 Uhr bis 15.01. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 965,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         09.08. 11:00 Uhr bis 13.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         08.11. 11:00 Uhr bis 12.11. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
20   Betriebsverfassungsgesetz II

     Themen

     Mitbestimmung bei personellen      Rechtsmittel
     Einzelmaßnahmen                    • Beschlussverfahren
     § 99 BetrVG                         • Einstweilige Verfügung
     • Einstellung, Eingruppierung,
      Versetzung, Umgruppierung         Außerordentliche Kündigung in
                                        besonderen Fällen
     Vorläufige personelle Maßnah-      § 103 BetrVG
     men                                • z. B. Kündigung von
     § 100 BetrVG                           Betriebsratsmitgliedern
     • Sachliche und betriebliche
      Erfordernisse
     • Aufklärung der Betroffenen

     Unterlassungsanspruch
     § 101 BetrVG
                                        
     • Verfahren zur Aufhebung der
                                        
      Maßnahme
21   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              21

         Termine / Ort / Hotelkosten

         08.02. 11:00 Uhr bis 12.02. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 996,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         19.04. 11:00 Uhr bis 23.04. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         23.08. 11:00 Uhr bis 27.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         29.11. 11:00 Uhr bis 12.02. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 75 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 11,448,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
22   Betriebsverfassungsgesetz III

     Themen

     Soziale Mitbestimmung nach §             Grobraster zur Erstellung und
     87 Abs. 1 BetrVG                         Anwendung einer
     Gegenstand der Mitbestimmung             Betriebsvereinbarung
     • Ordnung des Betriebs und Verhalten
      der Arbeitnehmer                        Unterlassungsanspruch nach § 23
      Arbeitszeitregelungen
     •                                        Abs. 3 BetrVG
      Urlaubsplanung und
     •
      Urlaubsgrundsatz                        Ablauf einer Einigungsstelle
      Überwachungsmaßnahmen
     •
      Gesundheitsschutz
     •
     • Sozialeinrichtungen
      • Lohngestaltung
       • Betriebliches Vorschlagswesen

     Umfang und Reichweite der
     Mitbestimmung

     Verhältnis zu Tarifverträgen

     Umsetzung und Durchsetzung
     der mitbestimmungspflichtigen
     Angelegenheiten
23   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              23

         Termine / Ort / Hotelkosten

         15.03. 11:00 Uhr bis 19.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 996,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         17.05. 11:00 Uhr bis 21.05. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         19.07. 11:00 Uhr bis 23.07. 11:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         08.11. 11:00 Uhr bis 12.11. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
24   Betriebsverfassungsgesetz IV

     Themen

     §§ 96 - 98 BetrVG Förderung der         § 77 BetrVG Betriebsvereinbarung
     betrieblichen Ausbildung                und Regelungsabrede
     § 96 BetrVG Förderung der Be-           • Aufbau einer Betriebsvereinbarung
     rufsbildung                              • Rechtliche Eigenschaften der Be-
     • Zuständigkeit                        triebsvereinbarung
      • Zusammenarbeit mit den zuständi-   • Grenzen von Betriebsvereinbarun-
      gen Stellen                             gen
     • Ermittlung des Berufsbildungsbe-    • Einhaltung und Durchsetzung von
      darfs                                   Betriebsvereinbarungen
                                             • Rechtliche Eigenschaften der Rege-
     § 97 BetrVG Einrichtung und Maß-         lungsabrede
     nahmen der Berufsbildung                • Einsatzmöglichkeiten für Regelungs-
     • Beratungsrechte und Mitbestim-       abreden
      mungsrechte des Betriebsrats
                                             § 76 BetrVG Einigungsstelle
     § 98 BetrVG Durchführung be-             Aufbau der Einigungsstelle
                                             •
     trieblicher Bildungsmaßnahmen           • Anwendungsbereich für die
     • Bestellung und Abberufung der        Einigungsstelle
         mit der Durchführung der betrieb-    Die Rolle des Vorsitzenden
                                             •
         lichen Berufsbildung beauftragter    Die Rolle der Beisitzer
                                             •
         Personen                            • Kosten der Einigungsstelle
     • Teilnahme von Arbeitnehmern an       • Rechtsfolgen des
         betrieblichen und außerbetriebli-    Einigungsstellenanspruchs
         chen Bildungsmaßnahmen              • Simulation einer Einigungsstelle
25   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              25

         Termine / Ort / Hotelkosten

         01.03. 11:00 Uhr bis 05.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 996,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         05.07. 11:00 Uhr bis 09.07. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         23.08. 11:00 Uhr bis 27.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         13.12. 11:00 Uhr bis 17.12. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
26   Betriebsverfassungsgesetz V

     Themen

     Mitbestimmung bei                         Betriebsübergang
     Betriebsänderung                          § 613a BGB
     § 111 BetrVG                              • Abgrenzung zur Betriebsänderung
     • Begriff der Betriebsänderung           • Unterrichtungspflicht und Wider-
      • Anwendungsfälle: Umstrukturie-        spruchsrecht
         rungsmaßnahmen
     • Vorausetzungen und Umfang der         Wirtschaftsausschuss
         Mitbestimmung                         • Rolle und Beziehung des örtlichen
                                                   Betriebsrats zum Wirtschaftsaus-
     Sozialplan und                                schuss
     Interessenausgleich                       • Abgrenzung des Informationsan-
     § 112 BetrVG                                  spruchs BR-GBR-WA
     • Ziel von Sozialplan und Interessen-
      ausgleich
     • Beteiligungsmöglichkeiten des
      Betriebsrats

     Personalabbau als
     Betriebsänderung
     § 112 a BetrVG
     • Erzwingbarer Sozialplan
      • Sonderregelung Neugründungen

     Nachteilsausgleich
     § 113 BetrVG
     • Abweichung vom Interessenaus-
      gleich
     • Unterbliebener Versuch eines Inter-
      essenausgleiches
27   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              27

         Termine / Ort / Hotelkosten

         18.01. 11:00 Uhr bis 22.01. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 996,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         12.04. 11:00 Uhr bis 16.04. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         30.08. 11:00 Uhr bis 03.09. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         22.11. 11:00 Uhr bis 26.11. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
28   Aktuelle Änderung bei gewerblicher
     
     Arbeitnehmerüberlassung
     Themen

     Neues zu Überlassungsdauer und                 • Pflicht zur Offenlegung der Arbeit-
     Übergangsfristen                                nehmerüberlassung
     • Grundsatz: Die neue Höchstüberlas-         • Abschaffung der so genannten
         sungsdauer von 18 Monaten                   Vorratsverleih-Erlaubnis
     • Ausnahme: Verlängerung durch
         Regeln in Tarifverträgen                   Mitbestimmung: Umgang mit den
     • Betriebsvereinbarung statt Tarifver-       neuen Regeln
         trag: Tarifliche Öffnungsklauseln          • Auskunftspflichten und Informa-
     • Unternehmen oder Betrieb: Wer ist                 tionsrechte: Mitbestimmung bei
          Entleiher?                                       Werkverträgen?
     • Wie bisher: Das Verbot des Ketten-         • Leiharbeitnehmer/Innen als Streik-
         verleihs                                         brecher
      • Das Konzernprivileg und Besonder-          • Kritisch: Höchstdauer bezieht sich
          heiten in Matrixstrukturen                       nur auf den Arbeitsplatz
                                                      • Kritisch: Leiharbeit ohne Grenzen
     Gleichstellungsgrundsatz:                             per Tarifvertrag?
     Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?                 • Kritisch: Das Widerspruchsrecht des
     • Was bedeuten Equal Pay und Equal                  illegaL Tätigen
         Treatment?
     • (Branchen-) Zuschlagstarifverträge:        Rechtsfolgen bei Verstößen
            Stufenwiese zu gleichen Entgelt          In Wahrheit ist es Arbeitnehmerü-
                                                    •
     • Gleiches Arbeitsentgelt: Übergangs-         berlassung: Was dann?
            zeit von max. 15 Monaten                • Anspruch auf Einstellung bei Über-
      • Gleiche Arbeitsbedingungen: Prämi-         schreitung der neuen Fristen
            en, betriebliche Altersvorsorge, etc.   • Wann zahlt der Werkunternehmer
       • Stichtagsregelung: Übergangslö-           zur Strafe ein Bußgeld?
           sung für laufende Verträge               • Der AÜG-Verstoß: Bußgeld und sozi-
        • Unterbrechungszeit für erneuten          alversicherungsrechtliche Folgen
            Einsatz und Gleichstellung              • Straftat Beitragshinterziehung: §
                                                     266a StGB
     Missbräuchliche Werkvertrags­
     gestaltung verhindern                          Unser Seminar vermittelt die
     • Der neue Arbeitnehmerbegriff im §          erforderlichen Kenntnisse nach §
         611 a BGB                                  37 Abs. 6 BetrVG.
     • Dienst-, Werk- oder Arbeitsvertrag:
         Was sagt die Rechtsprechung?
29   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              29

         Termine / Ort / Hotelkosten

         14.06. 11:00 Uhr bis 16.06. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 999,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         18.10. 11:00 Uhr bis 20.10. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
Einführung in das
     Individual Arbeitsrecht

30   Entstehung des Arbeitsverhältnisses
     

     Was wir Ihnen in unseren Grund-          Worauf Sie sich in unseren Semi-
     lagenseminaren zum Individual-           naren zum Individual-Arbeitsrecht
     Arbeitsrecht bieten                      freuen können
     Sämtliche Grundlagen des Individual-    Im Arbeitsrecht Modul I haben Sie
     arbeitsrechts, von der Beziehung zwi-    die Wahl zwischen unserem analo-
     schen Arbeitnehmer und Arbeitgeber       gen Handout und unserem digitalen
     und hauptsächlich der Rolle Betriebs-    Startpaket zu dem ein Apple iPad der
     rats, widmen wir uns in unseren drei     neuesten Generation gehört. Dieses
     Seminaren zum Individual-Arbeits-        Tablet stellen wir Ihnen für die Dauer
     recht. Sie erlernen die wesentlichen     Ihrer Betriebsratsausbildung Arbeits-
     Grundlagen des Arbeitsverhältnisses      recht I - III bei BuB kostenlos zur Ver-
     zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-      fügung.Die Nutzung des digitalisier-
     mer. Um seine Schulungsverpflichtun-     ten Starterpakets trägt zur Schonung
     gen zu erfüllen, hat jeder neugewählte   der Ressourcen bei und unterstützt
     Betriebsrat das Recht, die komplette     unsere nachhaltige Firmenpolitik.
     Seminarreihe Arbeitsrecht Modul I - II   Durch die Nutzung haben Sie Zugriff
     - III zu absolvieren.                    auf aktuelle Gesetze und Verordnun-
                                              gen, kennen Ihre Rechte und Pflichten
                                              und können so klassische Verfahrens-
                                              fehler erkennen und vermeiden.
                                              Außerdem genießen Sie inhaltlich
                                               gehaltvolle Seminartage in positiver
                                               Atmosphäre mit Networking und un-
                                               ser angenehmes Rahmenprogramm,
                                               wobei unsere attraktiven Seminars-
                                               tandorte die jeweiligen Seminarziele
                                               perfekt unterstützen.
31   Betriebsverfassungsgesetz II                                                            31

         Schulungsanspruch                          Kostenübernahme
         Für jedes neue Betriebsratsmitglied       Gemäß § 40 BetrVG Kosten und Sach-
         besteht ein gesetzlich festgeschriebe-     aufwand des Betriebsrats trägt der Ar-
         ner Schulungsanspruch; die Kosten          beitgeber die durch die Tätigkeit des
         trägt der Arbeitgeber.                     Betriebsrats entstehenden Kosten.
         Durch die Regelungen des § 37 Abs.
          6 Satz 1 i.V. mit Abs. 2 BetrVG besteht
          ein kollektiver Anspruch des Be-
          triebsrats auf Arbeitsbefreiung von
          Betriebsratsmitgliedern für die Teil-
          nahme an Schulungs- und Bildungs-
          veranstaltungen, ohne Minderung des
          Arbeitsentgelts

         Beschlussfassung und
         Anmeldung
         Der Betriebsrat hat vor seiner
         Beschlussfassung über die betrieb-
         lichen Notwendigkeiten ausführlich
         zu beraten und diese Gegebenheiten
         im Beschluss zu berücksichtigen. Vor
         der verbindlichen Anmeldung zum
         Seminar muss die entsprechende
         Beschlussfassung im Betriebsratsgre-
         mium erfolgen und dem Arbeitgeber
         mindestens 4 Wochen vor Seminarbe-
         ginn schriftlich mitgeteilt werden. Das
         entsprechende Formular Mitteilungs-
         vordruck für den Arbeitgeber können
         Sie hier ausfüllen und Ihren Arbeitge-
         ber umfassend informieren.
32   Arbeitsrecht I

     Themen

     Übersicht über das Arbeitsrecht                        • Abschluss des Arbeitsvertrages
      Zielsetzung des Arbeitsrechts
     •                                                            - Begründung des
                      - Bedeutung und Einordnung in das            Arbeitsverhältnisses
                          Rechtsgefüge                      • Wesentliche
     • Grenzen des Arbeitsrechts                               Vertragsbedingungen
      • Individual- und                                    • Tangierende Normen: z.B.
                     Kollektivarbeitsrecht                      Nachweisgesetz
       • Aufgabe und Rolle des
                     Betriebsrates                          Begriff des Arbeitsverhältnisses
        • Handlungsrahmen der                              Arten des Arbeitsverhältnisses
                                                            •
                     Gewerkschaften                         • Ruhendes Arbeitsverhältnis
         • Abgrenzung der Handlungsfelder                  • Gekündigtes Arbeitsverhältnis
          • Tarifvertragsrecht                              • Arbeitnehmerbegriff
           • Koalitionsfreiheit                              • Leiharbeitnehmer,
            • Für wen gilt ein Tarifvertrag?                Praktikanten etc.
             • Rechtsquellen des Arbeitsrechts             Ausbildungsverhältnis
                                                            •
                    - Tangierende Normen                   Befristete Beschäftigung
                                                            •
              • Unternehmerische                         • Arbeitgeberbegriff
                     Entscheidungsfreiheit                   • U nternehmensabgrenzung
               • Herrschende Meinung                       • Stellvertretung und Prokura
                • Richterrecht                              • Abgrenzung der leitenden
                                                              Angestellten
     Anbahnung des
     Arbeitsverhältnisses
       • Stellenausschreibung
        • Innerbetrieblich
     • Öffentlich
      • Personalfragebogen
       - Bewerbungsverfahren
      Fragerecht des Arbeitgebers
     •
      Abgrenzung zum Persönlichkeits-
     •
       schutz des AN
     • Diskriminierungsverbot
33   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              33

         Termine / Ort / Hotelkosten

         15.03. 11:00 Uhr bis 19.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 1048,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         17.05. 11:00 Uhr bis 21.05. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         09.08. 11:00 Uhr bis 13.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         18.10. 11:00 Uhr bis 22.10. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
34   Arbeitsrecht II

     Themen

     Pflichten des Arbeitnehmers              • Nebenleistungspflichten
       Hauptleistungspflicht Erbringung
     •                                         	- Treuepflichten
      der Arbeitsleistung                      	 - Schutzpflichten- Annahmeverzug
      Grundlagen
     •                                         	 - Sozialversicherung
     	  - Allgemeine Grenzen
     	  - Art und Ort der Arbeitsleistung   Pflichtverletzung des
     	  - Leistungsverweigerungsrecht       Arbeitgebers
     • Nebenleistungspflichten               Kündigungsschutzrecht des
                                              •
      - Treuepflichten                        Arbeitnehmers
     	
      - Wettbewerbsverbote                   • 	Arbeitsunfallrecht
     	
      - Nebentätigkeiten                         - Rolle der gesetzlichen
                                                      Unfallversicherung (GUV)
     Pflichtverletzung des                    • 	Sicherung des Arbeitnehmers im
     Arbeitnehmers                                  Arbeitsverhältnis
     • Leistungsstörungen                    	   - Bei Personenschäden
      	  - Nichterbringung der               	   - Bei Berufserkrankungen
        Arbeitsleistung                        	   - Haftungsbeschränkung des
     	    - Leistungsverweigerung                   Arbeitnehmers
      Abmahnung
     •                                         • 	Schadenersatz und
     • Kündigung                                  Regressansprüche
      • Schadenersatz
       • Arbeitnehmerhaftung                Arbeitsgerichtliches Verfahren
                                               Aufbau und Zuständigkeit der
                                              •
     Pflichten des Arbeitgebers                 Arbeitsgerichtsbarkeit
       Hauptleistungspflichten
     •                                         Urteils- und Beschlussverfahren
                                              •
       - Vergütungspflicht                   Ablauf eines Gerichtsverfahrens
                                              •
     	 - Rechtsgrundlagen
     	 - Entgeltformen                      Besuch des Arbeitsgerichtes
     	 - Schutz des Entgelt                 (optional)
     	 - Beschäftigung                      Vorstellung der Gerichtsfälle durch
     	 - Rückzahlungsklauseln               den Arbeitsrichter (1/2 Tag)
     	 - Entgelt ohne Arbeitsleistung       Besuch des Arbeitsgerichtes (1 Tag)
     	- Erholungsurlaub
     	 - Feiertagsentgeltleistung
     	 - Mutterschutz
     	 - Persönliche Hinderungsgründe
35   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              35

         Termine / Ort / Hotelkosten

         08.02. 11:00 Uhr bis 12.02. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 1154,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         12.04. 11:00 Uhr bis 16.04. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         28.06. 11:00 Uhr bis 02.07. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         29.11. 11:00 Uhr bis 03.12. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
36   Arbeitsrecht III

     Themen

     Formen der Beendigung                         • Personenbedingte Kündigung
      Kündigung
     •                                              	- In Krankheit begründete
     • Aufhebungsvertrag                               Kündigung
      • Befristungsvertrag                       	- Verhaltensbedingte Kündigung
       • Tod                                     	- Verletzung vertraglicher Pflichten
                                                        durch den AN
     Begriff und Arten der Kündigung
      Rechtsnatur
     •                                             Wechselwirkung der Kündigung
     • Ordentliche und außerordentliche          und Betriebsverfassungsrecht
             Kündigung                             • § 102 BetrVG,
      • Die Kündigungserklärung                   Weiterbeschäftigungsanspruch
       • Beendigungs- und                        • Widerspruch des Betriebsrates
              Änderungskündigung                    gegen die Kündigung
        • Die Kündigungsschutzklage beim         • Besonderer Kündigungsschutz aus
              Arbeitsgericht                        weiteren tangierenden
         • Die Änderungsschutzklage               Normen,z.B.
          • Annahme unter Vorbehalt der recht-   	
                                                    - Mutterschutzgesetz MuSchuG
              lichen Klärung                       	
                                                    - Pflegezeitgesetz PflegeZG
                                                   	
                                                    - Schutz Schwerbehinderter
     Kündigungsfristen und -termine                    SGB IX
      Gesetzliche Kündigungsfristen
     •                                             	
                                                    - Schutz kollektivrechtlicher Organ
     • Tarifliche Kündigungsfristen              	
                                                    - § 103 BetrVG in Verbindung mit
      • Arbeitsvertragliche Regelungen               § 15 KündigungsschutzG
       • Fristenberechnung
                                                   Besuch des Arbeitsgerichtes
     Begründung der Kündigung                      (optional)
      Soziale Rechtfertigung der
     •                                             Vorstellung der Gerichtsfälle durch
      Kündigung                                    den Arbeitsrichter (1/2 Tag)
     • Anwendungsbereiche des                    Besuch des Arbeitsgerichtes (1 Tag)
       KündigungsschutzG
      Betriebsbedingte Kündigung
     •
     	 - Kündigung in der
         Betriebsänderung
     	
      - Interventionsmöglichkeit der
         Arbeitsverwaltung bei Massenent-
         lassung
37   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              37

         Termine / Ort / Hotelkosten

         15.03. 11:00 Uhr bis 19.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 1154,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         14.06. 11:00 Uhr bis 18.06. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         23.08. 11:00 Uhr bis 27.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         13.12. 11:00 Uhr bis 17.12. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
38
      ehandlung wirtschaftlicher
     B
     Angelegenheiten durch den Betriebsrat I
     Themen

     Grundlagen der Behandlung wirt-   Aufgabe und Funktion des
     schaftlicher Angelegenheiten im   ­Wirtschaftsausschusses
     Betrieb durch den Betriebsrat      • Beratung mit dem Arbeitgeber
     §§ 80, 106 BetrVG                   • Unterrichtung des Betriebsrats
     • Bildung eines
      Wirtschaftsausschusses           Bestellung und Zusammensetzung
      Begriffsbestimmungen
     •                                 des Wirtschaftsausschusses
      Anzahl der regelmäßig
     •                                 § 107 BetrVG
      Beschäftigten                    • Zweckmäßige Anzahl der
                                           Mitglieder
                                       • Wer darf in den Wirtschaftsaus-
                                           schuss?
                                       • Die Amtszeit (Bestellung und
                                           Abberufung)

                                       
39   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              39

         Termine / Ort / Hotelkosten

         08.02. 11:00 Uhr bis 10.02. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 797,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         23.08. 11:00 Uhr bis 25.08. 11:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
40
      ehandlung wirtschaftlicher 
     B
     Angelegenheiten durch den Betriebsrat II
     Themen

     § 109 BetrVG                            Anmerkung
     • Modalitäten und Inhalt               Das Seminar wird für Betriebsräte
     • Grenzen der Unterrichtungspflicht   und andere Mitglieder im Wirt-
                                             schaftsausschuss nach § 37 Abs.
     Zahlen – Daten – Fakten                 6 BetrVG durchgeführt.
      Welche Unterlagen werden wie
     •
      ausgewertet?

     Form der Zusammenarbeit mit             
     dem Betriebsrat                         
     § 80 Abs. 3 BetrVG
     • Sachverständige
41   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              41

         Termine / Ort / Hotelkosten

         05.07. 11:00 Uhr bis 09.07. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 797,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         22.11. 11:00 Uhr bis 26.11. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
42   Ergänzende Grundlagenseminare

     Kommunikation betrieblicher   Soziales und Coaching
     Maßnahmen                     ab Seite 56
     ab Seite 44
                                   Fresh up
     Mitbestimmung betrieblicher   Kollektiv Arbeitsrecht
     Maßnahmen                     ab Seite 72
     ab Seite 46
43   Betriebsverfassungsgesetz II                                43

                            Bei Fragen oder Anregungen freuen
                            wir uns über Ihren Anruf: 
                            +49.(0)2233.66640
                            Oder besuchen Sie uns im Internet:
                            www.bub.koeln
Kommunikation betrieblicher
     Maßnahmen

44   Die Betriebsversammlung

     Themen

     Formen der Betriebsversammlung           Die Informationspflicht des
     § 42 BetrVG                              Betriebsrates
      • Vollversammlung, Teilversammlung,   • Der Tätitkeitsbericht
       Abteilungsversammlung                   • Form und Aufbau

     Planung und Organisation                 Der Tag X
      Aufgaben und Zielsetzungen
     •                                         Welche Rechte hat die Versam­
                                              •
     • Vorbereitung der Betriebsversamm-        mlungsleitung?
         lung                                  Wer darf Wie lange reden?
                                              •
     • Zeitplanung, betriebliche Belange     Visualiserungsmöglichkeiten
                                              •
      • Wer trägt die Kosten?               • Moderationstechniken

     Wichtige Rechte und Pflichten §
     23 BetrVG, §§ 43 und 44 BetrVG
     • Grobe Pflichtverletzung              
                                              
     Die Einladung §§ 45 und 46
     BetrVG
     • Wer darf teilnehmen?
      • Welche Themen dürfen behandelt
      werden?
     • Abteilungsversammlung
45   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              45

         Termine / Ort / Hotelkosten

         01.03. 11:00 Uhr bis 05.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 919,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         23.08. 11:00 Uhr bis 27.08. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.

         13.12. 11:00 Uhr bis 17.12. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 4 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 656,00 incl. gesetzl. MwSt.
         

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
Mitbestimmung betrieblicher
     Maßnahmen

46   Arbeits- und Gesundheitsschutz I

     Themen

     HOMEOFFICE Grundlagen des                 Von der Information bis zur Mit-
     Arbeits- und Gesundheitsschut-            bestimmung des Betriebsrats
     zes als Aufgabe des Betriebsrates         • - § 80 (1) Allgemeine Aufgaben
     Teil I                                     • § 87 (1) Nr. 1,6,7 BetrVG Soziale
                                                Mitbestimmung
     Historie und Entwicklung des               Rahmen der Mitbestimmung
                                               •
     Arbeitsschutzes in Deutschland             § 89 Arbeits- und betrieblicher
                                               •
     • von der ersten Gewerbeordnung          Umweltschutz
      (1869) bis zur „Gemeinsamen deut-        • Rollen und Aufgaben in der Zu-
      schen Arbeitsschutzstrategie“             sammenarbeit mit Behörden und
                                                Institutionen
     Institutionen, Akteure und ihre
     Aufgaben
     • „Wer macht was?“
      • Betriebsärzte
       • Sicherheitsfachkräfte (FASI)
        • Sicherheitsbeauftragte
         • Ausschuss für Arbeitssicherheit
      (ASA)
     • Gesetzliche Unfallversicherung
      (DGUV)
      Berufsgenossenschaft (BG)
     •
      Amt für Arbeitsschutz
     •
     • Gemeinsame Deutsche Arbeits-
      schutzstrategie (GDA)

     Rechtsnormen und deren
     Wechselwirkungen
     • Arbeitsschutzgesetz
      • Arbeitssicherheitsgesetz
       • Arbeitsstättenverordnung
        • Betriebssicherheitsverordnung
         • Arbeitszeitgesetz
47   Betriebsverfassungsgesetz II                                                              47

         Termine / Ort / Hotelkosten

         01.03. 11:00 Uhr bis 03.03. 15:00 Uhr   Seminargebühr
         Seepark Janssen, Geldern                Euro 919,00 zusätzlich 
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit      gesetzlicher MwSt.
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         12.04. 11:00 Uhr bis 14.04. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

         14.06. 11:00 Uhr bis 16.06. 15:00 Uhr
         Seepark Janssen, Geldern
         Hotelkosten: 2 Übernachtungen mit
         Vollverpflegung pro Teilnehmer/in
         Euro 352,00 incl. gesetzl. MwSt.

                                                                     i
                                                 Die Anmeldeformulare finden Sie ab
                                                 Seite 86, den Mitteilungsvordruck für den
                                                 Arbeitgeber auf Seite 90 (und im Internet:
                                                 www.bub-huerth.de). Nach erfolgter An-
                                                 meldung läuft die komplette Organisation,
                                                 inclusive Hotelorganisation, über BuB. Bit-
                                                 te denken Sie daran: die Teilnahme muss
                                                 dem AG – nach Beschluss des Betriebs-
                                                 rats – vier Wochen vor dem gewünschten
                                                 Termin mitgeteilt werden.
48   Arbeits- und Gesundheitsschutz II

     Themen

     Aufgabe und Handlungsrahmen               Schritte zur Gestaltung der
     des Betriebsrates Teil II                 Arbeitsbedingungen
                                                Festlegen von Arbeitsbereichen und
                                               •
     Beteiligung und Mitbestimmung              Tätigkeiten
     des Betriebsrats 		                        Ermitteln der Gefährdungen
                                               •
     • Grundlagen                             Beurteilung der Gefährdungen
                                               •
      • Voraussetzungen der Mitbestim-       • Festlegen bestimmter Arbeitsschutz-
         mung und Bedeutung Technische          maßnahmen
         Regelwerke                             Umsetzen der Maßnahmen
                                               •
     • Ausübung des Mitbestimmungs-           Wirksamkeitskontrolle und Doku-
                                               •
          rechtes                               mentation
      • Durchsetzung des Mitbestimmungs-
          rechts                               Gestaltung einer Betriebsverein-
     		                                        barung „Arbeitsschutz“
     Arbeit gesund, sicher und mitbe-          • Einigungsstelle
     stimmt gestalten
     • Die Gefährdungsbeurteilung-Vor-
          aussetzung zur Durchsetzung von
          Maßnahmen des Arbeitsschutzes
     • Organisation und Planung (§ 3 (1)
          ArbeitsSchutzG
      • Gefährdungsbeurteilung und kon-
          tinuierlicher Verbesserungsprozess
          (KVP)
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