Senatsverwaltung für Kultur und Europa - Referat I A - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen - Berlin.de

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Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Referat I A - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern,
Projekten und Freien Gruppen

                            INFORMATIONSBLATT
                                      für
                     ein Joint Venture Projekt im Bereich
                    der Bildenden Kunst für das Jahr 2023
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer
Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung eines Joint Venture Vorhabens im Bereich der
zeitgenössischen Bildenden Kunst, das sich in Berlin realisiert und zur Berlin Art Week
2023 eröffnet.

Personenkreis / Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die eine regelmäßige Förderung durch das Land
Berlin erhalten bzw. Landesmittel im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung erhalten
und die über die räumlichen, personellen und organisatorischen Ressourcen verfügen,
um ein größeres Kooperationsprojekt zu realisieren. Zielgruppe dieser Förderung sind:
Berlinische Galerie, Bröhan-Museum, Brücke-Museum, c/o Galerie Berlin, Georg Kolbe
Museum, Haus am Waldsee, K W Institute for Contemporary Art, Kunsthaus Dahlem,
neue Gesellschaft für bildende Kunst, Neue Berliner Kunstverein, Savvy Contemporary,
Stadtmuseum, Schinkel Pavillon, ZK/U - Zentrum für Kunst und Urbanistik.

Ziel / Zweck der Förderung
Ziel dieser Förderung ist, die inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung
eines gemeinsamen Projektes von Berliner Einrichtungen im Bereich der zeitge-
nössischen Bildenden Kunst zu ermöglichen. Förderwürdig ist ein Kooperationsprojekt
der antragstellenden Institution mit mindestens einem weiteren in Berlin ansässigen
Veranstaltungsort, dieser kann sich dem Bereich der Bildenden Kunst oder einer
anderen künstlerischen Sparte zuordnen. Kooperationsprojekte in denen sich die
antragsberechtigten Institutionen zusammenschließen sind ausdrücklich erwünscht.
Gefördert wird ein Projekt, das eine inhaltliche Bedeutung für den aktuellen
künstlerischen und gesellschaftlichen Diskurs besitzt und eine nationale und
internationale Ausstrahlung hat.

Voraussetzungen und Bedingungen
Antragsberechtigt sind die unter dem Punkt Personenkreis/Zielgruppe genannten
Ausstellungsorte.
Das geförderte Vorhaben muss während der Berlin Art Week 2023 eröffnen und
zwischen September und Dezember 2023 durchgeführt werden.
Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu
berücksichtigen.

Menschen mit Behinderungen haben rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe
am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und
Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie
barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan
widerspiegeln.
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Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind:
  - gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben,
  - Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der genannten
      Einrichtungen in Berlin mit deren Mitteln realisieren lassen,
  - Vorhaben, für die bereits eine (Teil-)Finanzierung aus Landesmitteln zugesagt
      ist,
  - Vorhaben, die bereits eine Förderung aus Mitteln der Publikumsstarken
      Ausstellungen (Hauptstadtkulturfonds) erhalten.

Hinweis: Eine Komplementärförderung mit EU- und Bundesmitteln ist zulässig.

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester
Projektbeginn ist voraussichtlich ab Mai 2022.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung
Die Förderhöhe beträgt im Jahr 2022 max. 10.000 Euro zur Deckung von
vorbereitenden Tätigkeiten (u.a. Honorarkosten für Projektleitungen, kuratorische
Assistenzen oder externe Kurator*innen, Recherchereisen).
Für die Realisierung des Vorhabens im Jahr 2023 ist die Förderhöhe auf max. 250.000
Euro begrenzt.
Die Einrichtungen können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende
Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon
bestehenden Förderung abgedeckt sind.

Vergabe der Fördermittel
Über das zu fördernde Projekt sowie über die Bemessung der Fördermittel berät eine
unabhängige Jury. Die Mitglieder der Jury werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt
gegeben.
Wir bitten von der persönlichen Kontaktaufnahme mit Jurymitgliedern im Vorfeld des
Verfahrens abzusehen.
Förderentscheidungen orientieren sich an folgenden Kriterien:
- die künstlerische Qualität und fachliche Beurteilung des kuratorischen Konzepts /
Projektvorschlags,
- den Kooperationszusammenhang,
- die nationale/internationale Ausstrahlung.

Mit einer Förderentscheidung ist Anfang April 2022 zu rechnen.
Über das Förderergebnis werden alle Bewerber*innen per E-Mail informiert. Der Titel
des geförderten Projektes, die Namen der Projektbeteiligten sowie die Fördersumme
werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Antragstellung
Vor einer Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der Referentin für Bildende
Kunst empfohlen (Kontaktdaten s.u.).

Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein. Eine postalische
Bewerbung ist nicht möglich.
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Das Antragsformular, die Projektbeschreibung und der Finanzierungsplan sind in
deutscher Sprache auszufüllen, alle anderen Anlagen können auch in englischer
Sprache eingereicht werden. Die Musterfinanzierungspläne sind zwingend zu
verwenden.
Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der
erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter:

               https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main

Hinweis zum Onlineformular:
Im Bereich Kurzbeschreibung: Bitte beschreiben Sie das beantragte Projekt präzise und
aussagekräftig (max. 1.900 Zeichen inkl. Leerzeichen und Absätze). Beschreiben Sie
den Inhalt und die konkrete Umsetzung des Projektes. Stellen sie die Relevanz des
Projektes hinsichtlich seines Bezugs zu aktuellen künstlerischen und gesellschaftlichen
Diskursen dar.

Hochzuladende Dokumente:

   1. Ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens und ggf. des
      Veranstaltungsprogramms
      (max. 10 DIN A4 Seiten, max. 12 MB, docx-, pdf-Datei)
      Dateiname für die Onlinebewerbung: PB_Name Antragsteller*in

   2. Künstler*innen/ Teilnehmer*innen-Liste mit Kurz-CVs
      (max. 2 MB, docx-, pdf-Datei)
      Dateiname für die Onlinebewerbung: TL_Name Antragsteller*in

   3. Detaillierter Finanzierungsplan (bitte vorgegebenes Muster verwenden)
      (max. 500 kB, docx-, xlsx-, pdf-Datei)
      Musterfinanzierungsplan finden Sie auf Seite 1 des Online-Formulars im Internet.
      Dateiname für die Onlinebewerbung: FP_Name Antragsteller*in

   4. Schriftliche Zusagen der künstlerisch Verantwortlichen (externen
      Kurator*innen, Kuratorenteams oder künstlerischen Leitungen) und
      maßgeblichen Projektbeteiligten (Künstler*innen und Projektbeteiligte)
      (max. 2MB, docx, pdf-Datei)
      Dateiname für die Onlinebewerbung: ZG_K_Name Antragsteller*in

   5. CV der künstlerischen Leitung
      (max. 1 MB, docx-, pdf-Datei)
      Dateiname für die Onlinebewerbung: CV_KL_Name Antragsteller*in

   6. Schriftliche Zusage von Kooperationspartnern mit einer kurzen
      Beschreibung des Kooperationsbestandteils
      (max. 2MB, docx, pdf-Datei)
      Dateiname für Onlinebewerbungen: ZG_KP_NameAntragsteller*in

   7. Kurze Darstellung des/der Kooperationspartner, max 2 Seiten
      Dateiname für die Onlinebewerbung: KD_KP_NameAntragsteller*in
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Abgabe-/ Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist endet am 10.02.2022 um 18.00 Uhr.

Bitte beachten Sie: Die Online-Anträge müssen bis 18.00 Uhr bei uns eingegangen
sein. Nach 18.00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene
Übertragungen werden automatisch abgebrochen. Wir empfehlen, die
Antragstellungunbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen
vorher vorzubereiten. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie eine stabile
Netzverbindungmit ausreichender Geschwindigkeit und Kapazität für die Übertragung
großer Datenmengen nutzen.

Weitere Hinweise zur elektronischen Antragstellung finden Sie in unseren
FAQs:http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/artikel.85073.php
Eine postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich.
Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt. Nur Materialien, die den genannten
Voraussetzungen entsprechen, werden der Jury vorgelegt.

Ausschluss
Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa
und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.

Sonstige Hinweise
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs-
bzw. Förderungszwecken.
Nach der UN-Behindertenkonvention und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und
des Landes Berlin sind die Kulturangebote für behinderte Menschen barrierefrei
zugänglich zu machen. Geben Sie nach sinngemäßer Prüfung der Checklisten für
barrierefreie Ausstellungen unter www.lmb.museum/barrierefreiheit an, für welche
Gruppen Ihre Veranstaltung mit welchen Angeboten barrierefrei zugänglich ist (siehe
Muster „Bestätigung Präsentationsort“). Dies ist auch bei den Werbemaßnahmen zu
berücksichtigen.
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der
Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur
Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt
in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr.
187/1 vom 26.06.2014 vergeben. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung
aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der
Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht
nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.

Kontakt / weitere Informationen:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Brunnenstraße 188-19010119 Berlin
Website: Verlinkung

Lilian Engelmann
Telefon: 90228-357
E-Mail: lilian.engelmann@kultur.berlin.de
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Julia Wagner
Telefon: 90228-783
E-Mail: julia.wagner@kultur.berlin.de
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