Senatsverwaltung für Kultur und Europa - Referat I A - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen - Berlin.de
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Senatsverwaltung für Kultur und Europa Referat I A - Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen INFORMATIONSBLATT für ein Joint Venture Projekt im Bereich der Bildenden Kunst für das Jahr 2023 Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung eines Joint Venture Vorhabens im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst, das sich in Berlin realisiert und zur Berlin Art Week 2023 eröffnet. Personenkreis / Zielgruppe Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die eine regelmäßige Förderung durch das Land Berlin erhalten bzw. Landesmittel im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung erhalten und die über die räumlichen, personellen und organisatorischen Ressourcen verfügen, um ein größeres Kooperationsprojekt zu realisieren. Zielgruppe dieser Förderung sind: Berlinische Galerie, Bröhan-Museum, Brücke-Museum, c/o Galerie Berlin, Georg Kolbe Museum, Haus am Waldsee, K W Institute for Contemporary Art, Kunsthaus Dahlem, neue Gesellschaft für bildende Kunst, Neue Berliner Kunstverein, Savvy Contemporary, Stadtmuseum, Schinkel Pavillon, ZK/U - Zentrum für Kunst und Urbanistik. Ziel / Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, die inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung eines gemeinsamen Projektes von Berliner Einrichtungen im Bereich der zeitge- nössischen Bildenden Kunst zu ermöglichen. Förderwürdig ist ein Kooperationsprojekt der antragstellenden Institution mit mindestens einem weiteren in Berlin ansässigen Veranstaltungsort, dieser kann sich dem Bereich der Bildenden Kunst oder einer anderen künstlerischen Sparte zuordnen. Kooperationsprojekte in denen sich die antragsberechtigten Institutionen zusammenschließen sind ausdrücklich erwünscht. Gefördert wird ein Projekt, das eine inhaltliche Bedeutung für den aktuellen künstlerischen und gesellschaftlichen Diskurs besitzt und eine nationale und internationale Ausstrahlung hat. Voraussetzungen und Bedingungen Antragsberechtigt sind die unter dem Punkt Personenkreis/Zielgruppe genannten Ausstellungsorte. Das geförderte Vorhaben muss während der Berlin Art Week 2023 eröffnen und zwischen September und Dezember 2023 durchgeführt werden. Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Menschen mit Behinderungen haben rechtlich Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen und Angeboten. Bitte führen Sie im Antragsformular auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote planen und wie diese sich ggf. im Finanzierungsplan widerspiegeln.
2 Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind: - gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben, - Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der genannten Einrichtungen in Berlin mit deren Mitteln realisieren lassen, - Vorhaben, für die bereits eine (Teil-)Finanzierung aus Landesmitteln zugesagt ist, - Vorhaben, die bereits eine Förderung aus Mitteln der Publikumsstarken Ausstellungen (Hauptstadtkulturfonds) erhalten. Hinweis: Eine Komplementärförderung mit EU- und Bundesmitteln ist zulässig. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich ab Mai 2022. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Umfang der Förderung Die Förderhöhe beträgt im Jahr 2022 max. 10.000 Euro zur Deckung von vorbereitenden Tätigkeiten (u.a. Honorarkosten für Projektleitungen, kuratorische Assistenzen oder externe Kurator*innen, Recherchereisen). Für die Realisierung des Vorhabens im Jahr 2023 ist die Förderhöhe auf max. 250.000 Euro begrenzt. Die Einrichtungen können nur dann projektbezogene Miet- und sonstige laufende Personal- und Sachkosten geltend machen, wenn diese nicht mit ihrer schon bestehenden Förderung abgedeckt sind. Vergabe der Fördermittel Über das zu fördernde Projekt sowie über die Bemessung der Fördermittel berät eine unabhängige Jury. Die Mitglieder der Jury werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Wir bitten von der persönlichen Kontaktaufnahme mit Jurymitgliedern im Vorfeld des Verfahrens abzusehen. Förderentscheidungen orientieren sich an folgenden Kriterien: - die künstlerische Qualität und fachliche Beurteilung des kuratorischen Konzepts / Projektvorschlags, - den Kooperationszusammenhang, - die nationale/internationale Ausstrahlung. Mit einer Förderentscheidung ist Anfang April 2022 zu rechnen. Über das Förderergebnis werden alle Bewerber*innen per E-Mail informiert. Der Titel des geförderten Projektes, die Namen der Projektbeteiligten sowie die Fördersumme werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Antragstellung Vor einer Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der Referentin für Bildende Kunst empfohlen (Kontaktdaten s.u.). Bitte reichen Sie den Antrag – sowie alle Anlagen – elektronisch ein. Eine postalische Bewerbung ist nicht möglich.
3 Das Antragsformular, die Projektbeschreibung und der Finanzierungsplan sind in deutscher Sprache auszufüllen, alle anderen Anlagen können auch in englischer Sprache eingereicht werden. Die Musterfinanzierungspläne sind zwingend zu verwenden. Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie im Internet unter: https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main Hinweis zum Onlineformular: Im Bereich Kurzbeschreibung: Bitte beschreiben Sie das beantragte Projekt präzise und aussagekräftig (max. 1.900 Zeichen inkl. Leerzeichen und Absätze). Beschreiben Sie den Inhalt und die konkrete Umsetzung des Projektes. Stellen sie die Relevanz des Projektes hinsichtlich seines Bezugs zu aktuellen künstlerischen und gesellschaftlichen Diskursen dar. Hochzuladende Dokumente: 1. Ausführliche Beschreibung des geplanten Vorhabens und ggf. des Veranstaltungsprogramms (max. 10 DIN A4 Seiten, max. 12 MB, docx-, pdf-Datei) Dateiname für die Onlinebewerbung: PB_Name Antragsteller*in 2. Künstler*innen/ Teilnehmer*innen-Liste mit Kurz-CVs (max. 2 MB, docx-, pdf-Datei) Dateiname für die Onlinebewerbung: TL_Name Antragsteller*in 3. Detaillierter Finanzierungsplan (bitte vorgegebenes Muster verwenden) (max. 500 kB, docx-, xlsx-, pdf-Datei) Musterfinanzierungsplan finden Sie auf Seite 1 des Online-Formulars im Internet. Dateiname für die Onlinebewerbung: FP_Name Antragsteller*in 4. Schriftliche Zusagen der künstlerisch Verantwortlichen (externen Kurator*innen, Kuratorenteams oder künstlerischen Leitungen) und maßgeblichen Projektbeteiligten (Künstler*innen und Projektbeteiligte) (max. 2MB, docx, pdf-Datei) Dateiname für die Onlinebewerbung: ZG_K_Name Antragsteller*in 5. CV der künstlerischen Leitung (max. 1 MB, docx-, pdf-Datei) Dateiname für die Onlinebewerbung: CV_KL_Name Antragsteller*in 6. Schriftliche Zusage von Kooperationspartnern mit einer kurzen Beschreibung des Kooperationsbestandteils (max. 2MB, docx, pdf-Datei) Dateiname für Onlinebewerbungen: ZG_KP_NameAntragsteller*in 7. Kurze Darstellung des/der Kooperationspartner, max 2 Seiten Dateiname für die Onlinebewerbung: KD_KP_NameAntragsteller*in
4 Abgabe-/ Bewerbungsfristen Die Bewerbungsfrist endet am 10.02.2022 um 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie: Die Online-Anträge müssen bis 18.00 Uhr bei uns eingegangen sein. Nach 18.00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen. Wir empfehlen, die Antragstellungunbedingt rechtzeitig zu beginnen und alle erforderlichen Unterlagen vorher vorzubereiten. Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie eine stabile Netzverbindungmit ausreichender Geschwindigkeit und Kapazität für die Übertragung großer Datenmengen nutzen. Weitere Hinweise zur elektronischen Antragstellung finden Sie in unseren FAQs:http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/artikel.85073.php Eine postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt. Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden der Jury vorgelegt. Ausschluss Mitglieder der Jury sowie Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und deren Angehörige sind von der Antragsstellung ausgeschlossen. Sonstige Hinweise Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken. Nach der UN-Behindertenkonvention und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes Berlin sind die Kulturangebote für behinderte Menschen barrierefrei zugänglich zu machen. Geben Sie nach sinngemäßer Prüfung der Checklisten für barrierefreie Ausstellungen unter www.lmb.museum/barrierefreiheit an, für welche Gruppen Ihre Veranstaltung mit welchen Angeboten barrierefrei zugänglich ist (siehe Muster „Bestätigung Präsentationsort“). Dies ist auch bei den Werbemaßnahmen zu berücksichtigen. Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt. Kontakt / weitere Informationen: Senatsverwaltung für Kultur und Europa Brunnenstraße 188-19010119 Berlin Website: Verlinkung Lilian Engelmann Telefon: 90228-357 E-Mail: lilian.engelmann@kultur.berlin.de
5 Julia Wagner Telefon: 90228-783 E-Mail: julia.wagner@kultur.berlin.de
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