25 27.6.2019 Nürnberg, Germany - Servicehandbuch für Aussteller - Sensor+Test
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Servicehandbuch für Aussteller Nürnberg, Germany 25. – 27.6.2019 Wichtige Informationen zur Veranstaltung Informationen von A-Z Technische Richtlinien Genehmigungen Service-Bestellvordrucke D AN E S S E +o. 'KG - O&C ERG mb#H à R N B aBti(on G Y. or labM l' R E D B LaAnNd CDo WE iConHs P O mEunUicTaSt Y o m$ yI F C 5UnNif Master Gast OSC 2019/001
Inhaltsverzeichnis Servicehandbuch Vordruck Termin erl. Vordruck Termin erl. 1 Wichtige Informationen, Genehmigungen, Ausweise und Bestellung Standbegrenzungswände Info 1 Wichtige Informationen zur Messe P1 Genehmigung Standgestaltung sofort Info 2 Allgemeine Vertragsbedingungen P2 Genehmigung bei Abweichung zum Servicehandbuch für Aussteller (AVB) von den Brandschutzrichtlinien 2019 sofort Info 3 Informationen von A-Z P3 Bestellung zusätzlicher Ausstellerausweise 3.5.2019 Info 4 Technische Richtlinien 2019 P4 Standnutzung nach Messeende – Standparty sofort i4.1 Merkblatt „Technische Daten Hallen“ 2019 P5 Anmeldung eines ausstellereigenen i4.2 Merkblatt „Einbau sprinklertauglicher Deckenstoffe“ 2019 WLAN-Access Points am Stand sofort i4.4– i4.14 Weitere Merkblätter 2019 S1 Standgestaltung/Bestellung Standbegrenzungswände sofort Info 6 Ihre Partner im Messezentrum Nürnberg 2 Service-Bestellvordrucke Standbau/Standgestaltung Logistik und Catering Miet-Komplettstände, Miet-Ausstellungsstände, Individualstandbau, Catering, WaterCooler, Standreinigung, Entsorgungsservice, Spedition, Möbelgruppen, Mietmöbel, zusätzliche Standblenden und Beschriftung/ Leergutlagerung, Arbeitsbühnen/Arbeitsgeräte, Standbewachung, Grafiken, florale Standdekoration, landschaftsarchitektonische Park- und Fahrausweise Standgestaltung S3.10 Catering, Standbewirtung (Lehrieder) S0 Alle Miet-Komplettstände auf einen Blick S3.16 WaterCooler 30.4.2019 S0.10 Miet-Komplettstand JUNO 30.4.2019 S3.20 Standreinigung 30.4.2019 S0.11 Miet-Komplettstand PALLAS 30.4.2019 S3.21 Entsorgungsservice 30.4.2019 S0.20 Miet-Komplettstand MARS 30.4.2019 S3.30 Spedition, Leergutlagerung 30.4.2019 S0.21 Miet-Komplettstand MERKUR 30.4.2019 S3.32 Arbeitsbühnen/Arbeitsgeräte 30.4.2019 S0.30 Miet-Komplettstand ERDE 30.4.2019 S3.40 Standbewachung 30.4.2019 S0.31 Miet-Komplettstand MOND 30.4.2019 S3.50 Dauer-Parkausweise für PKW, S0.40 Miet-Komplettstand APOLLO 30.4.2019 Fahrausweise Öffentlicher Nahverkehr 30.4.2019 S0.41 Miet-Komplettstand POLLUX 30.4.2019 Zusatzleistungen S0.50 Miet-Komplettstand HELIOS 30.4.2019 Zimmerbestellung, Hotels, Hostessen/Servicekräfte/Helfer, S0.51 Miet-Komplettstand OBERON 30.4.2019 S0.60 Miet-Komplettstand CALYPSO 30.4.2019 MesseEvents, Messepersonal, Versicherung S0.61 Miet-Komplettstand KALLISTO 30.4.2019 S4.19 PartnerHotels der NürnbergMesse sofort S0.70 Miet-Komplettstand SIRIUS 30.4.2019 S4.20 Zimmerbestellung sofort S0.71 Miet-Komplettstand PLUTO 30.4.2019 S4.21 Hotels sofort S0.81 Miet-Komplettstand VESTA 30.4.2019 S4.30 Hostessen/Servicekräfte/Helfer sofort S0.95 Miet-Komplettstand SATURN 30.4.2019 S4.31 MesseEvents sofort S0.99 Miet-Komplettstand SONNE 30.4.2019 S4.40 Hostessen und Messepersonal sofort S1.10 Miet-Ausstellungsstand System Syma 30.4.2019 S4.70 Versicherung 30.4.2019 S1.11 Miet-Ausstellungsstand PRIMO 30.4.2019 Sonstiges S1.40 Individualstandbau sofort Geschäftsbedingungen für Messemarketing S1.45 Skizzenblatt für Standbau 30.4.2019 S1.50 – S1.51 Möbelgruppen 30.4.2019 Bitte sorgen Sie für eine fristgemäße Einsendung der Vordrucke. S1.60 – S1.62 Zusätzliche Standausstattung, Bodenbelag Bei verspätetem Eingang kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße und Mietmöbel (:mesomondo) 30.4.2019 Bearbeitung übernommen werden. Beachten Sie bitte auch die Preis- S1.64– S1.66 Zusätzliche Standausstattung, Bodenbelag zuschläge für zu spät eingegangene Aufträge! und Mietmöbel (Wörnlein) 30.4.2019 Preisänderungen und Preisirrtum vorbehalten. S1.67 Mietmöbel (Hummel) 30.4.2019 S1.70 Standblenden und Beschriftungen (:mesomondo) 30.4.2019 S1.71 Blendenbeschriftung/Grafiken (Wörnlein) 30.4.2019 S1.80 Florale Standdekoration 18.6.2019 S1.82 Florale Standdekoration 18.6.2019 S1.85 Landschaftsarchitektonische Standgestaltung 28.5.2019 Technik Elektro, Abhängungen, Druckluft, Wasser- und Abwasseranschluss, Telekommunikation, Küchenausstattungen, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Heißgeräte, Medien- und Eventtechnik, Feuerlöscher S2.10 Elektroversorgung 30.4.2019 S2.11 Standskizze für die Elektroversorgung 30.4.2019 S2.15 Abhängungen von der Hallendecke 30.4.2019 S2.16 Standskizze Abhängungen von der Hallendecke S2.17 Zubehör für Abhängungen + Lichttechnik 30.4.2019 S2.20 Druckluftanschluss und Skizze 30.4.2019 S2.30 – S2.31 Wasser- und Abwasseranschluss 30.4.2019 S2.40 Communication – Internet 30.4.2019 S2.41– S2.42 Communication – Telefon 30.4.2019 S2.43 Communication – PC-Equipment 30.4.2019 S2.45 Communication – Standskizze 30.4.2019 S2.46 Communication WLAN Professional 30.4.2019 S2.50 – S2.51 Küchenausstattungen, Kühl- und Tiefkühlmöbel, Heißgeräte, Skizze 30.4.2019 S2.60 – S2.61 Medien- und Eventtechnik 30.4.2019 S2.62 Veranstaltungs- und Medientechnik 30.4.2019 S2.70 Feuerlöscher sofort Master Gast OSC 2019/001
Wichtige Informationen zur Info 1 SENSOR+TEST 2019 Die nachfolgenden Informationen und Richtlinien, die dem Die Rückseiten der Standbegrenzungen, Werbeträger oder anderer Anmeldevordruck beigefügten „Teilnahmebedingungen der Gestaltungselemente zum Nachbarstand über 2,50 m Höhe müssen SENSOR+TEST 2019“ sowie die Hausordnung der NürnbergMesse neutral gestaltet und gereinigt sein und dürfen keine Texte oder (nachfolgend als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der Grafiken enthalten. NürnbergMesse bezeichnet) sind Vertragsgrundlagen der Ausstellungsstände ab 400 m2 sind grundsätzlich genehmi- Beteiligung an der SENSOR+TEST 2019. gungspflichtig. Dies gilt ebenfalls für Ausstellungsstände, wel- Bitte beachten Sie auch Info 3: „Informationen von A-Z“ che die Höhe von 3,50 m überschreiten. Die Genehmigung ist mit dem Vordruck P1 „Genehmigung Standgestaltung“ zu 1. Aufbau beantragen. Samstag, 22.6.2019 7:00 – 24:00 Uhr Die maximale Bauhöhe beträgt 5,50 m. Sonntag, 23.6.2019 0:00 – 24:00 Uhr Die Fußböden der Stände sind mit einem passenden Belag (z.B. Teppich, Montag, 24.6.2019 0:00 – 20:00 Uhr Parkett, PVC) von den Ausstellern auszulegen. Am Stand sind für die Ausstellungsstände, mit deren Aufbau bis Montag, 24.6.2019, gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren 15:00 Uhr, nicht begonnen wurde, werden vom Veranstalter gestaltet, Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Hieraus entstehende Der Aussteller verpflichtet sich, eine 2,50 m hohe eigene Stand- Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. wand an allen geschlossenen Seiten der Standfläche anzubringen. 2. Öffnungszeiten Wird keine eigene Standbegrenzung oder kein Mietstand verwendet, Dienstag, 25.6.2019 9:00 – 17:00 Uhr sind Standbegrenzungswände bei den ServicePartnern zu bestellen. Mittwoch, 26.6.2019 9:00 – 17:00 Uhr Dabei können folienbeschichtete oder nicht tapezierte Standbegren- Donnerstag, 27.6.2019 9:00 – 17:00 Uhr zungswände gemietet werden. An den Hallenwänden sind seitens der Aussteller haben während der Veranstaltung täglich 1 Stunde vor NürnbergMesse Spanplatten (ca. 2,50 m Höhe) fest montiert. Diese Öffnung Zutritt zur SENSOR+TEST 2019. Die Ausstellungsstände sind Platten sind vortapeziert und weiß lackiert (Achtung: im Falle des bis spätestens 15 Minuten vor Öffnung zu besetzen. Aussteller müssen Übertapezierens Spezialkleister verwenden), können jedoch Gebrauchs- die Ausstellungshallen aus Sicherheitsgründen spätestens 30 Minuten spuren aufweisen. Daher zählen diese als nicht tapezierte Stell- nach Ende der Öffnungszeit verlassen haben. wand und sind entsprechend kostenpflichtig (siehe Vordruck Fremde Ausstellungsstände dürfen außerhalb der täglichen Öffnungs- S1). Die nicht tapezierten Wände müssen tapeziert und gestrichen zeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden. werden. Nach der Veranstaltung sind die Tapeten vom Aussteller wie- 3. Abbau der zu entfernen oder die Wände werden auf Kosten des Ausstellers Donnerstag, 27.6.2019 17:00 – 24:00 Uhr gereinigt. Tapezieren, Streichen und Abtapezieren kann mit Vordruck Freitag, 28.6.2019 0:00 – 22:00 Uhr S1.64 bestellt werden. Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise Wird kein Miet-Ausstellungsstand eingesetzt, wird die Anbringung geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller müssen eine Vertrags- einer Frontblende (0,30 m hoch) an allen offenen Seiten der Stand- strafe in Höhe der halben Standmiete zahlen. Nach dem Abbau ist der fläche zur Auflage gemacht. Die Frontblende kann entfallen, ursprüngliche Zustand der Ausstellungsfläche wiederherzustellen. Für wenn die erforderliche Standqualität auf andere Weise gewährleistet Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der wird. Aussteller. Standbegrenzungswände, Fußböden, Hallenwände, Säulen, Installa- Der Veranstalter ist berechtigt, Standausstattung und Exponate auf tions- und Feuerschutzeinrichtungen sowie sonstige feste Hallenein- Kosten des Ausstellers abzubauen und einzulagern, wenn die Stand- bauten dürfen weder beklebt, benagelt, gestrichen oder anderweitig fläche zum offiziellen Abbauende nicht geräumt ist. beschädigt werden. Die Einfahrt in die Ladehöfe ist ausschließlich gegen Zahlung einer Schäden gehen zu Lasten des Ausstellers und werden in Rechnung Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab 7,5 t beim gestellt. Eventuell im Standbereich befindliche Säulen sowie Installa- Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den tions- und Feuerschutzeinrichtungen sind Bestandteile der zugeteilten Ladehöfen innerhalb der in Info 3, Punkt 46. genannten Fristen Standfläche und müssen jederzeit zugänglich sein. zurückerstattet. Bodenbeläge in den Ausstellungsständen dürfen nur mit Doppelklebeband (ausschließlich mit lösemittelfreien Klebe- 4. entfällt bändern: tesafix Nr. 4964) befestigt werden. 5. Ausstellerausweise Sofern durch andere Klebebänder nach Abbauende Rückstände auf Die in der Medienpauschale enthaltenen Ausstellerausweise werden dem Hallenboden entfernt werden müssen, werden die Reinigungs- im Mai 2019 verschickt. kosten dem Aussteller in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für Darüber hinaus benötigte Ausstellerausweise können zum Preis von Teppichreste o.ä. EUR 34 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer erworben werden Der Aussteller verpflichtet sich, diese Auflagen zu erfüllen. Bei (siehe Vordruck P3). Zuwiderhandlung entstehen gegebenenfalls Schadensersatzan- 6. Dauer-Parkausweise sprüche des Veranstalters bzw. der betroffenen Nachbaraus- Siehe Info 3 und Vordruck S3.50. steller. 7. Standgestaltung 8. WLAN (Wireless Local Area Network) Der Aussteller ist für die Standausstattung und -gestaltung selbst Die Einrichtung eines WLAN (Wireless Local Area Network) ist verantwortlich. Ausstellern nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung Die Aussteller sind zu einer sorgfältigen und geschmackvollen Gestal- durch den MesseService gestattet (siehe Vordruck P5). tung ihrer Stände verpflichtet. Stände, deren unzureichende Gestal- Ein WLAN kann zu technischen Schwierigkeiten führen. Es ist daher tung das Gesamtbild der Messe bzw. der Halle beeinträchtigen, wer- genehmigungspflichtig. Der Aussteller haftet für Schäden, welche den vom Veranstalter nicht abgenommen und erhalten entsprechende durch den Betrieb eines nicht genehmigten WLAN entstehen. Die Auflagen. Das gleiche gilt für unzulässige Werbeaussagen. Abteilung MesseService ist gerne bei der Einrichtung und Genehmi- Oberster Grundsatz der Gestaltung aller Ausstellungsstände ist gung behilflich. die Transparenz. Alle offenen Seiten müssen frei zugänglich sein. Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG ist auf dem Dies bedeutet, dass mindestens 50 % der jeweiligen Gangseite nicht Gelände der NürnbergMesse alleiniger Anbieter einer WLAN Infra- mit Aufbauten verstellt werden dürfen. struktur mit kommerzieller Nutzung. Die NürnbergMesse räumt Unify Die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Communications and Collaboration GmbH & Co. KG für den flächen- Die Standbegrenzungen, die unmittelbar an andere Aussteller deckenden WLAN Service auf dem Gelände der NürnbergMesse eine Master Gast OSC 2019/001 anschließen, dürfen ohne Genehmigung bei allen Standarten eine exklusive Frequenzhoheit über die Kanäle 2 bis 13 für WLAN im Höhe von 3,50 m nicht überschreiten. 2,4 GHz Band ein.
Wichtige Informationen zur Info 1 Allgemeine Vertragsbedin- Info 2 SENSOR+TEST 2019 gungen zum Servicehandbuch (Fortsetzung) für Aussteller (AVB) Für alle anderen Anwendungen/WLAN-Netze, sowohl für den Betrieb 1. Die nachfolgenden AVB gelten im Verhältnis Aussteller/ durch ServicePartner der NürnbergMesse (Unify Communications and NürnbergMesse GmbH (im Folgenden NürnbergMesse). Collaboration GmbH & Co. KG), als auch für den Betrieb von durch 2. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Ausstellers werden nicht Aussteller selbst erstellten Funknetzen/WLAN-Netzen, steht auf dem anerkannt. Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung Gelände der NürnbergMesse ausschließlich der Kanal 1 im 2,4 GHz der NürnbergMesse wirksam. Band (2412 MHz) zur Nutzung zur Verfügung. 3. Der Vertrag kommt zwischen dem Aussteller und der NürnbergMesse Die NürnbergMesse behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit der zustande. Der im Vordruck genannte ServicePartner (oder Subunter- Anzahl und räumlichen Zuordnung pro Halle, Genehmigungen/ nehmer), der als Stellvertreter der NürnbergMesse handelt, ist für den Anmeldungen für ausstellereigene WLAN-Netze zu verweigern bzw. Kunden Ansprechpartner in allen Belangen, die dieses Vertragsverhältnis diese nicht zu genehmigen. betreffen. Die Vordrucke sind bei allen Bestellungen zu verwenden. Im Rahmen der Qualitätssicherung werden sowohl nicht angemeldete Gezeigte Bilder sind Beispieldarstellungen. Die NürnbergMesse ist und genehmigte WLAN-Netze, als auch WLAN-Netze mit zu starker berechtigt, die bestellte Leistung gegebenenfalls von einem anderen Sendeleistung identifiziert und die Betreiber verständigt. Diese Netze ServicePartner erbringen zu lassen. In diesem Fall wird dem Kunden rechtzeitig ein anderer ServicePartner genannt. können evtl. nach Prüfung noch genehmigt werden oder sind auf Verlangen der NürnbergMesse zu deaktivieren – ein Rechtsanspruch 4. Werden ServicePartner als Subunternehmer für die NürnbergMesse auf eine Genehmigung besteht nicht. tätig, gelten auch die „Besonderen Servicebedingungen“ des Service- Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, werden für den Fall des Partners. Die „Besonderen Servicebedingungen“ gelten neben den vorrangigen AVB. widerrechtlichen Betriebes dieser WLAN-Netze, technische Maß- nahmen gegen deren Betrieb eingesetzt. 5. Die Gültigkeit der „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen“ sowie der „Teilnahmebedingungen der SENSOR+TEST 2019“ werden durch die AVB nicht berührt. Bei Wider- sprüchen zu den AVB sind die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Messen und Ausstellungen“ und die „Besonderen Teilnahmebedin- gungen“ vorrangig. 6. Die NürnbergMesse ist nicht verpflichtet, die vom Aussteller gemach- ten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Zwei- fel gehen zu Lasten des Ausstellers. 7. Werden Services der NürnbergMesse durch ServicePartner erbracht, erfolgt die Abrechnung unmittelbar durch den ServicePartner im Namen und auf Rechnung der NürnbergMesse. Inkasso während der Messe am Stand ist zulässig. Folgende Kreditkarten werden angenom- men: MasterCard, American Express, VISA, Diners Club. 8. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern die Leistung in Deutsch- land steuerbar ist. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in EUR. 9. Gerät der Aussteller mit seinen Zahlungen in Verzug, sind 8 % Ver- zugszinsen über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, oder dem durch die Europäische Zentralbank bestimmten Nachfolgeinstrument zu zahlen. 10. Wird die vertraglich vereinbarte Leistung durch den ServicePartner mangelhaft oder unvollständig erbracht, so sind Ansprüche ausschließ- lich gegenüber dem ServicePartner geltend zu machen. 11. Der Aussteller ist verpflichtet, die für ihn erbrachten Leistungen unver- züglich auf Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel oder Unvollständigkeiten hat er zur Vermeidung des Verlustes sämtlicher Ansprüche unverzüglich nach Feststellung schriftlich gegen- über dem ServicePartner zu rügen. 12. Die NürnbergMesse haftet nicht für Personen- oder Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, die NürnbergMesse oder ihre Erfül- lungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig her- beigeführt. Diese Beschränkung gilt nicht für eine Verletzung vertrags- wesentlicher Pflichten. 13. Erfüllungsort ist Nürnberg. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 14. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Aussteller keinen allgemei- nen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. 15. Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 16. Storniert der Aussteller die Bestellung von Miet-Ausstellungsständen und/oder weiteren Dienstleistungen, ist eine Stornogebühr abhängig vom Bestellwert zu zahlen: 90 Tage bis 15 Tage vor Aufbaubeginn (siehe Besondere Teilnahme- bedingungen) der Veranstaltung 25 % des Bestellwertes 14 Tage bis 1 Tag vor Aufbaubeginn (siehe Besondere Teilnahmebe- dingungen) der Veranstaltung 80 % des Bestellwertes Master Gast OSC 2019/001 ab Aufbaubeginn fällt die volle Höhe an. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die von ihm ver- langte Kostenbeteiligung zu hoch ist.
Informationen von A–Z Info 3 1. Abfallentsorgung/Entsorgungsservice Bitte beachten Sie die Richtlinien für den Brandschutz Vordruck S3.21 (Technische Richtlinien Info 4) und senden Sie bei Bedarf Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH den Vordruck P2 zurück. Siehe Info 4, Punkt 6.1 – „Abfallwirtschaft“ 18. Florale Standdekoration und landschaftsarchitektonische 2. Ärztliche Versorgung Standgestaltung Siehe Punkt 36 „Sanitätsdienst“ Vordrucke S1.80, S1.82 und S1.85 Not- und Rettungsdienst Die ServicePartner befinden sich bis Veranstaltungsbeginn in den Notfall-Rufnummer im Messezentrum Nürnberg Servicebereichen der jeweiligen Ausstellungshallen. T +49 9 11 86 06-70 00 19. Foto 3. Anlieferung von Waren Das gewerbsmäßige Fotografieren der jeweiligen Veranstaltung ist Siehe Punkt 46 „Verkehrs- und Parkregelung“ ausschließlich dem ServicePartner gestattet. Aufnahmen für den 4. Arbeitsbühnen eigenen Stand können individuell erfolgen. Sollte ein anderer Fotograf Vordruck S3.32 als der Messefotograf, Foto Bischof & Broel, T +49 9 11 53 35 33 zu Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Arbeitsbühnen usw. gewerblichen Fotoaufnahmen beauftragt werden, so ist zwingend ausschließlich über unseren ServicePartner SPIE SAG angefordert werden. eine kostenpflichtige Sondergenehmigung bis spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter einzuholen. Dieses gilt unein- 5. Arbeitsgeräte – siehe Arbeitsbühnen geschränkt auch für Video- und sonstige Filmaufnahmen und 6. Auftragsbestätigung -produktionen. Bitte kontaktieren Sie hierzu: AMA Service GmbH, Eine Auftragsbestätigung nach Einsendung der Service-Bestellvordrucke T +49 50 33 96 39-0. erfolgt nicht in jedem Fall. Schriftverkehr wird jedoch geführt, wenn 20. Gastronomie einzelne Punkte einer Rückfrage bedürfen. Vordruck S3.10 7. Ausstellerküche Lehrieder Catering-Party-Service GmbH & Co. KG Aussteller, die kaltes oder warmes Wasser benötigen, können während Messerestaurants, Standbewirtung, gastronomische Arrangements für der Veranstaltungstage die hierfür eingerichteten Küchen nutzen: Empfänge, Konferenzen und Besprechungen. Service 1 UG, Service 4 UG und Service 4/5 UG. 21. Geldautomaten 8. AusstellerShop vor Ort Eingang Mitte und Eingang Ost Service 5/6, OG Geldausgabe gegen ec-Karte oder Kreditkarte. Im AusstellerShop vor Ort bieten die ServicePartner der NürnbergMesse 22. getit! – MesseService express Dienstleistungen konzentriert an einem Ort und minimieren den Infor- Für alle Dinge, die Sie vergessen haben und auf dem Gelände nicht mationsaufwand für Aussteller. Die jeweiligen Präsenzzeiten sind der direkt erhalten können. Schnell und zuverlässig! Last-Minute-lnformation zu entnehmen. T +49 9 11 86 06-80 90, getit@nuernbergmesse.de 9. Beschriftungen 23. Hebebühnen – siehe Arbeitsbühnen Vordrucke S1.70, S1.71 24. Hostessen/Servicekräfte/Helfer, MesseEvents, Messepersonal 10. Bewachung, Standbewachung Vordrucke S4.30, S4.31, S4.40 Vordruck S3.40 25. Konferenz- und Besprechungsräume Engelhardt & Co. Sicherheit GmbH Im Messezentrum Nürnberg stehen Konferenz- und Besprechungs- Die Ausstellungshallen werden während des offiziellen Auf- und räume zur Verfügung. Bitte teilen Sie Ihre Wünsche mit und geben Sie Abbaus sowie der Dauer der Veranstaltung bewacht. Eine Haftung des Termin und Personenzahl bekannt. Veranstalters kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eigene Stand- Termine stimmen Sie bitte mit der AMA Service GmbH ab. wachen sind zu empfehlen und können ausschließlich über den ServicePartner beauftragt werden. 26. Lautsprecherdurchsagen in den Hallen Such- und Werbedurchsagen werden im Interesse der Aussteller und 11. Campingplatz Besucher nicht durchgeführt. Das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen im Messezentrum Nürnberg ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie den nur wenige Fahr- 27. Leergut minuten entfernten Campingplatz. 160 Stellplätze, Öffnungszeiten: Vordruck S3.30 ganzjährig, Preise: auf Anfrage, Ausstattung: Sanitäreinrichtungen, In den Ständen, in den Messehallen und in den Ladehöfen darf Bistro, Kinderspielplatz, Tischtennis, Tennisplatz. Einige Tage vor der während Aufbau, Messelaufzeit und Abbau kein leeres Verpackungs- Anreise kann die Belegsituation erfragt werden. material gelagert werden. Abtransport und Einlagerung erfolgen Knaus Campingpark Nürnberg durch den jeweiligen Messespediteur. Hans-Kalb-Straße 56, 90471 Nürnberg 28. Malerbecken T +49 9 11 9 81 27 17, F +49 9 11 9 81 27 18 Das Auswaschen von Farbeimern, Bürsten, Pinseln etc. ist in den nuernberg@knauscamp.de, www.knauscamp.de Toiletten und Waschräumen nicht gestattet. Es stehen dafür einge- 12. Communication/Telekommunikation richtete Räume mit Malerbecken in den Services 1 UG, 4 UG, 4/5 UG Vordrucke S2.40 – S2.46 zur Verfügung. 13. Druckluft 29. Medien- und Eventtechnik Vordruck S2.20 Vordrucke S2.60, S2.61 und S2.62 SPIE SAG GmbH MAS MEDIEN AKTIV SERVICE GmbH 14. Elektroversorgung pave GmbH Vordruck S2.10 30. Messebau SPIE SAG GmbH Vordrucke S0.10 – S1.45 Anschlüsse an das bestehende Versorgungsnetz dürfen nur vom :mesomondo GmbH zuständigen ServicePartner vorgenommen werden. Es empfiehlt sich, Holtmann Messe + Event auch für Arbeiten innerhalb der Stände den ServicePartner zu beauf- Messebau Wörnlein GmbH tragen. 31. entfällt 15. e-mobility – siehe Punkt 42 Strom-Tankstelle 32. Mietmöbel 16. Feuerlöscher Vordrucke S1.50 – S1.67 Vordruck S2.70 33. Parkplätze für Aussteller 17. Feuerwehr Vordruck S3.50 Vordruck P2 33.1 Parkplätze für PKW Messezentrum Nürnberg, Feuerwache 5 Als Parkplätze für PKW stehen die jeweils ausgewiesenen Parkflächen Während der Aufbauzeit führt die Feuerwehr Abnahmerundgänge zur Verfügung. Die Bewirtschaftung erfolgt an den Veranstaltungs- Master Gast OSC 2019/001 durch. Dabei wird die Einhaltung der Richtlinien für den Brandschutz tagen von 7:00 bis 19:00 Uhr bzw. bis zum jeweiligen täglichen Ver- überprüft. Die genaue Vorplanung des Standes und die damit verbun- anstaltungsende. dene Einhaltung der Richtlinien ermöglichen einen reibungslosen und Die Dauer-Parkausweise haben nur für PKW Gültigkeit. ungestörten Aufbau.
Informationen von A–Z (Fortsetzung) Info 3 33.2 Parkplätze für LKW, Anhänger, Transporter usw. 44. Telekommunikation/Communication Das Abstellen von LKW, Anhängern, Kleintransportern, Wechsel- Vordrucke S2.40 – S2.46 brücken, Wohnwagen und Wohnmobilen ist während der Laufzeit der 45. Toiletten Messe auf den ausgewiesenen Parkplätzen sowie in den Ladehöfen Die Benutzung der Toiletten ist kostenlos. des Messezentrums Nürnberg (hier ausgenommen die auf maximal 30 Minuten begrenzte Anlieferung) und auf der „Großen Straße“ 46. Verkehrs- und Parkregelung untersagt. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die den Anschein von LKW, Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen, Anhängern, Kleintransportern, Wechselbrücken, Wohnwagen und vor allem in den Ladehöfen und vor den Ausgängen, ist während der Wohnmobilen erwecken. Dauer der Messe unzulässig. Während der Auf- und Abbautage dürfen Die Fahrzeuge können während der Laufzeit der Messe kostenlos auf Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen den vom Veranstalter hierfür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt halten. Die Einfahrt in den Innenhof ist zu keinem Zeitpunkt werden. Die Zufahrt zu diesen nur wenige Fahrminuten vom Messe- möglich. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge, um zentrum Nürnberg entfernten Parkflächen ist beschildert und kann gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern, sofort zu entfernen den an den Ladehofeinfahrten verteilten Anfahrtsskizzen entnommen und können auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. werden. Die Einfahrt in die Ladehöfe ist ausschließlich gegen Zahlung einer Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeuge, die in der Nacht zum Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab 7,5 t beim ersten Veranstaltungstag um 2:00 Uhr morgens auf den Park- Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus den plätzen oder in den Ladehöfen abgestellt sind, auf Kosten des Ladehöfen innerhalb der nachfolgend genannten Fristen zurücker- Fahrzeughalters bzw. Nutzers abschleppen zu lassen. stattet. Der Aussteller verpflichtet sich, dass auch von ihm beauftragte Dritte Für den Aufbau gilt: (z.B. Messedienstleister, Spediteure) diese Bestimmungen einhalten. 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung Bitte beachten Sie auch Punkt 46. für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t Das Anbringen von Werbeflächen, Firmenschildern und das Durchführen 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung sonstiger Werbemaßnahmen ist auf Aussteller- und Besucherpark- für Fahrzeuge mit mehr als 2,8 t plätzen nicht gestattet. Für den Abbau gilt: 34. Reinigung Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt von Fahrzeugen in die 34.1 Allgemeine Reinigung Ladehöfe von 13:00 Uhr bis ca. 1 Stunde nach Messeende wegen der Die Reinigung von Gelände, Hallen und Gängen wird vom Veranstalter Leergutzustellung durch die Messespediteure nicht möglich. veranlasst. Am letzten Aufbautag wird ab 20:00 Uhr durch das Reini- Eingefahren werden kann: gungsunternehmen mit der Endreinigung begonnen. Verpackungsma- Ab 1 Stunde nach Messeende terial, z.B. Kartons, Latten, Bretter, Kisten usw., die sich ab diesem für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t Zeitpunkt noch in den Gängen befinden, werden als Abfall betrachtet Ab 2 Stunden nach Messeende und entfernt (siehe Info 4, Punkt 6.1 – „Abfallwirtschaft“). für Fahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t 34.2 Standreinigung Ab 3 Stunden nach Messeende Vordruck S3.20 für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t Kiefer GmbH (Hallen 3A, 4A, 7A, 3–7) Die Aufenthaltsdauer: dias Gebäudemanagement GmbH (Hallen 1, 2, 3C, 8–12) 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass die Standreinigung, für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t die der Aussteller selbst vornimmt, 30 Minuten nach Ende der Öff- 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung nungszeit beendet sein muss. für Fahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t 35. Reiseservice, Zimmerbestellung 3 Stunden Aufenthalt (Verlängerung möglich) Vordrucke S4.19, S4.20, S4.21 zur Be- und Entladung für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t 36. Sanitätsdienst Die genauen Einfahrtszeiten können abweichen und werden an den Messezentrum Nürnberg, OperationCenter Einfahrtstoren bekanntgegeben. Notfall-Rufnummer im Messezentrum Nürnberg 47. Versandanschrift T +49 9 11 86 06-70 00 Veranstaltung, Halle, Standnummer, Aussteller (unbedingt angeben!) 37. Schankanlagen Messezentrum, 90471 Nürnberg Für den Betrieb von Schankanlagen ist eine Gefährdungsbeurteilung 48. Versicherung für die Anlage vom Hersteller bzw. Vermieter mitzuführen und auf Vordruck S4.70 Verlangen vorzuzeigen. Die Versicherung der Ausstellungsgüter und der Standausstattung 38. Scherenbühnen – siehe Arbeitsbühnen wird empfohlen. Der Veranstalter vermittelt eine Ausstellungsversiche- 39. Schilder und Schriften rung (Deckung von Transport- und Aufenthaltsrisiken) sowie eine Aus- Vordrucke S1.70, S1.71 steller-Haftpflichtversicherung. 40. Spedition 49. Wasser- und Abwasseranschluss Vordruck S3.30 Vordruck S2.30 Schenker Deutschland AG (Hallen 3A, 4A, 7A, 3–7) August & Jean HILPERT Messe-Service GmbH (Hallen 3A, 4A, 7A, 3–7) Kühne + Nagel (AG & Co.) KG (Hallen 1, 2, 3C, 8–12) Brochier Gebäudemanagement GmbH (Hallen 1, 2, 3C, 8–12) Sicherheits- und Haftungsgründe erfordern, dass Hebegeräte und 50. Wireless LAN motorgetriebene Flurförderfahrzeuge, wie z.B. Gabelstapler, Autokrane Vordruck S2.46 usw. ausschließlich über den jeweiligen Messespediteur angefordert auf dem ganzen Messegelände verfügbar, außer auf den Parkplätzen. werden. POWERED BY .àRNBERG-ESSE AND 5NIFY $EUTSCHLAND Unify Communications 'MB( GmbH and Collaboration #O +' & Co. KG Bitte beachten Sie, dass für den Einsatz von Personal und Gerät mindestens 1,0 Stunden berechnet werden. 51. Zoll 41. Standbau Bei Zollfragen können Sie sich an unsere Speditionen wenden (siehe siehe Messebau (Punkt 30) Punkt 40 „Spedition“). 42. Strom-Tankstelle 52. Zusätzliche Standausstattung Auf dem Gelände der NürnbergMesse stehen Ihnen 3 E-Ladesäulen Vordrucke S1.50 – S1.67, S2.50 mit je 2 Anschlüssen zur Verfügung. Informationen zu Standort und Nutzungsbedingungen finden Sie unter www.nuernbergmesse.de/strom-tankstelle Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Harald Knaus – Der Elektroprofi GmbH Master Gast OSC 2019/001 T +49 9 11 86 06-88 80 emobility@nuernbergmesse.de 43. Taxi Haltepunkte im Messezentrum Nürnberg an den Eingängen. T +49 9 11 1 94 10
Technische Richtlinien 2019 Info 4 Inhaltsverzeichnis 4.9 Zweigeschossige Bauweise 11 4.9.1 Bauanfrage 11 1. Vorbemerkungen 2 4.9.2 Auflagen zur Standflächenüberbauung, 1.1 Hausordnung/Auszug aus der Hausordnung 2 Sicherheitsabstände, Höhe der Standinnenräume 11 1.2 Öffnungszeiten 2 4.9.3 Nutzlasten/Lastannahmen 11 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten 2 4.9.4 Rettungswege/Treppen 11 1.2.2 Veranstaltungslaufzeit 2 4.9.5 Baumaterialien 12 1.3 Verantwortungsvoller Umgang mit Energie 2 4.9.6 Obergeschoss 12 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, 5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Sicherheitseinrichtungen 2 Technische Vorschriften, Technische Versorgung 12 2.1 Verkehrsordnung 2 5.1 Allgemeine Vorschriften 12 5.1.1 Schäden 12 2.2 Rettungswege 3 5.1.2 Koordination von Arbeiten auf dem Ausstellungsgelände 12 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten 3 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge 3 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 12 2.3 Sicherheitseinrichtungen 3 5.3 Elektroinstallation 12 5.3.1 Anschlüsse 12 2.4 Standnummerierung 3 5.3.2 Standinstallation 12 2.5 Bewachung 3 5.3.3 Montage- und Betriebsvorschriften 13 5.3.4 Sicherheitsmaßnahmen 13 2.6 Notfallräumung 3 5.3.5 Sicherheitsbeleuchtung 13 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation 13 Freigeländes 3 5.4.1 Anschlüsse 13 3.1 Hallendaten 3 5.4.2 Einsatz von wasserführenden Anlagen und Gerätschaften 13 3.1.1 Allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung 3 5.5 Druckluft-/Gasinstallation 13 3.1.2 Druckluft-, Elektro- und Wasserversorgung 3 5.5.1 Druckluft 13 3.1.3 Kommunikationseinrichtungen 4 5.5.1.1 Anschlüsse 14 3.1.4 Sprinkleranlagen 4 5.5.1.2 Standinstallationen 14 3.1.5 Heizung, Lüftung 4 5.5.1.3 Montage- und Betriebsvorschriften 14 3.1.6 Störungen 4 5.5.1.4 Druckluftbehälter 14 3.2 Freigelände 4 5.5.1.5 Kompressoren 14 4. Standbaubestimmungen 4 5.5.2 Gas 14 4.1 Standsicherheit 4 5.6 Maschinen, Druckbehälter, Abgasanlagen 14 4.2 Standbaufreigabe 4 5.6.1 Maschinengeräusche 14 4.2.1 Prüfung und Freigabe freigabepflichtiger Bauten 4 5.6.2 Produktsicherheit 14 4.2.2 Fahrzeuge und Container 4 5.6.2.1 Schutzvorrichtungen 14 4.2.3 Änderung nicht vorschriftsmäßiger Bauteile 5 5.6.2.2 Prüfverfahren 14 4.2.4 Haftungsumfang 5 5.6.2.3 Betriebsverbot 14 5.6.3 Druckbehälter 14 4.3 Bauhöhen 5 5.6.3.1 Abnahmebescheinigung 14 4.4 Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen 5 5.6.3.2 Prüfung 14 4.4.1 Brandschutz 5 5.6.3.3 Mietgeräte 15 4.4.1.1 Standbau- und Dekorationsmaterialien 5 5.6.3.4 Überwachung 15 4.4.1.2 Ausstellung von Kraftfahrzeugen 5 5.6.4 Abgase und Dämpfe 15 4.4.1.3 Explosionsgefährliche Stoffe, Munition 6 5.6.5 Abgasanlagen 15 4.4.1.4 Pyrotechnik 6 5.7 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und 4.4.1.5 Ballone 6 brennbaren Flüssigkeiten, Brennpasten und anderen 4.4.1.6 Flugobjekte 6 Brennstoffen 15 4.4.1.7 Nebelmaschinen 6 5.7.1 Druck-, und Flüssiggasanlagen 15 4.4.1.8 entfällt 6 5.7.1.1 Freigabe für Druckgasflaschen 15 4.4.1.9 Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter 6 5.7.1.2 Verwendung von Flüssiggas 15 4.4.1.10 Spritzpistolen, Lösungsmittel 6 5.7.1.3 Einrichtung und Unterhaltung 15 4.4.1.11 Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme 6 5.7.2 Brennbare Flüssigkeiten 15 4.4.1.12 Leergut/Lagerung von Materialien 7 5.7.3 Offenes Feuer, Brennpasten und andere Brennstoffe 15 4.4.1.13 Feuerlöscher 7 5.8 Asbest und andere Gefahrenstoffe 15 4.4.2 Standüberdachung 7 4.4.3 Glas und Acrylglas 7 5.9 Szenenflächen 15 4.4.4 Aufenthaltsräume/Gefangene Räume 7 5.10 Strahlenschutz 16 4.5 Ausgänge, Rettungswege, Türen 8 5.10.1 Radioaktive Stoffe 16 4.5.1 Ausgänge und Rettungswege 8 5.10.2 Röntgenanlagen und Störstrahler 16 4.5.2 Türen 8 5.10.3 Laseranlagen 16 5.10.4 LED 16 4.6 Podeste, Leitern, Treppen und Stege 8 5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische 4.7 Standgestaltung 8 Verträglichkeit und Oberschwingungen 16 4.7.1 Erscheinungsbild 8 4.7.2 Prüfung der Mietfläche 8 5.12 Kräne, Stapler, Leergut 16 4.7.3 Eingriffe in die Bausubstanz 8 5.12.1 Ausstellung von schweren und sperrigen Exponaten und 4.7.4 Hallenböden 8 Maschinen 17 4.7.5 Abhängungen von der Hallendecke 9 5.13 Musikalische Wiedergaben 17 4.7.5.1 Bereitstellung von Abhängepunkten 9 5.14 Getränkeschankanlagen 17 4.7.5.2 Anbringung von Gegenständen an den Abhängepunkten 9 4.7.5.3 Verwendung von Traversensystemen 9 5.15 Lebensmittelüberwachung 17 4.7.5.4 Verwendung von Hebezeugen 10 5.15.1 Anforderung an die Stand- bzw. Küchenausstattung 17 4.7.5.5 Elektrokettenzüge 10 5.15.2 Kochgeräte und Verfahren zur Speisenzubereitung 17 4.7.5.6 Handkettenzüge 10 5.15.3 Grillen 18 4.7.6 entfällt 10 6. Umweltschutz 18 4.7.7 Werbemittel/Präsentationen 10 6.1 Abfallwirtschaft 18 4.7.8 Barrierefreiheit 10 6.1.1 Abfallentsorgung 18 4.8 Freigelände 10 6.1.2 Gefährliche Abfälle 18 Master Gast OSC 2019/001 4.8.1 Standbaufreigabe/Genehmigungspflichtige Standbauten 10 6.1.3 Mitgebrachte Abfälle 18 4.8.2 Verankerungen im Boden 11 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz 18 4.8.3 Witterungsbedingte Lasten 11 6.2.1 Öl-/Fettabscheider 18 4.8.3.1 Windlasten 11 6.2.2 Reinigung/Reinigungsmittel 18 4.8.3.2 Windlasten für Fliegende Bauten 11 6.3 Umweltschäden 18 4.8.3.3 Schneelasten 11 4.8.4 Warnungen bei Unwetter 11 4.8.5 Ausgänge/Rettungswege 11 4.8.6 Glas 11 1
Technische Richtlinien 2019 (Fortsetzung) Info 4 1. Vorbemerkungen 1.2 Öffnungszeiten Die NürnbergMesse GmbH, nachfolgend NürnbergMesse genannt, hat 1.2.1 Auf- und Abbauzeiten für die stattfindenden Veranstaltungen Richtlinien erlassen mit dem Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in der Zeit von Ziel, allen Ausstellern/Veranstaltern optimale Gelegenheit zu geben, 7:00 bis 19:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten (Info 1) andere Zeiten bekannt gegeben werden. Aus Gründen der anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen. im Interesse der Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit Bis zum Ende der für jede Veranstaltung bekannt gegebenen Abbau- bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung zeit hat der Aussteller sämtliches Standbaumaterial, sämtliche bieten sollen. Mit den zuständigen Ämtern sind die Bauordnungs-, Ausstellungsstücke und -gegenstände und auch sein gesamtes Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. sonstiges Ausstellungsgut rückstandlos zu entfernen und den Die NürnbergMesse behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestim- ursprünglichen Zustand der Ausstellungsfläche wiederherzustellen. mungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen Die NürnbergMesse ist berechtigt, Ausstellungsgut, das sich nach in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Ende der Abbauzeit noch auf den Ständen, den Gangflächen, den Soweit in den technischen Richtlinien der Begriff „Standbau“ dem Foyers oder den Ladehöfen befindet, auf Kosten und Gefahr des allgemeinen Sprachgebrauch folgend verwendet wird, handelt es Ausstellers von den ansässigen Speditionen (ServicePartner) abtrans- sich hierbei nicht um eine bauliche Anlage im Sinne des Baugesetz- portieren und einlagern zu lassen oder auf seine Kosten zu buchs. Der Messestandbau in den Ausstellungshallen ist rechtlich entsorgen. eine sogenannte „Einrichtung“ in einer Versammlungsstätte. 1.2.2 Veranstaltungslaufzeit Die Durchführung einer Veranstaltung/die Inbetriebnahme eines Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss ver- untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der schlossen, soweit nicht messespezifisch (Info 1) andere Zeiten bekannt Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur gegeben werden. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden in einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der NürnbergMesse. der Regel mit der Zulassung versandt; diese sind auszufüllen und 1.3 Verantwortungsvoller Umgang mit Energie termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die Energieeffizienz ist ein wichtiger Kennwert der NürnbergMesse. Wir NürnbergMesse keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße haben das erklärte Ziel, im Bereich Energieeffizienz einen Spitzenplatz Erledigung übernehmen kann. unter den europäischen Messegesellschaften einzunehmen. Deshalb Außerdem behält sich die NürnbergMesse vor, bei verspätet einge- verpflichten wir uns, alle notwendigen Ressourcen zur Erreichung sandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben dieses Ziels zur Verfügung zu stellen. im Online AusstellerShop (OAS) auf die Entgelte zu erheben. Zur Unsere Energieeffizienzprogramme müssen durch eine ganzheitliche Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rund- Sicht, ständige Verbesserung, technische Entwicklung und Ressourcen- schreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der effizienz gekennzeichnet sein. Das Energiemanagement wird von uns Veranstaltung zu. Diese Technischen Richtlinien sind mit den Messe- kontinuierlich geprüft, bewertet und bei Bedarf verbessert. gesellschaften: Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Deutsche Messe AG Hannover Anforderungen. Weiterhin verpflichten wir uns, Energieverschwen- Koelnmesse GmbH dung überall und zu jedem Zeitpunkt zu verhindern und den Einsatz Leipziger Messe GmbH neuester umwelt- und sicherheitsgerechten, sowie energiesparenden Messe Berlin GmbH Technik, die wirtschaftlich vertretbar ist, einzusetzen. Messe Düsseldorf GmbH Was kann der Aussteller hierzu beitragen? Messe Frankfurt Venue GmbH • Bei ausreichendem Tages- oder Hallenlicht die Beleuchtung auf Messe München GmbH dem Messestand ausschalten. NürnbergMesse GmbH • Beim Verlassen des Standes am Abend die Beleuchtung Landesmesse Stuttgart GmbH ausschalten. abgestimmt und in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. • Drucker, Kopierer und Computer abschalten und nicht im „Stand Baurecht ist Landesrecht. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher By“-Betrieb belassen. baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden • Verwendung von energiesparenden LED-Leuchten und energiespa- sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im Übrigen behält renden Geräten (z.B. Kühlschrank der Energieeffizienzklasse A+++) • Hallentüren und Hallentore wenn möglich wieder schließen, bzw. sich die NürnbergMesse Änderungen vor. Der deutsche Text ist geschlossen halten (auch im Sommer Kühlenergie sparen). verbindlich. 2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrich- 1.1 Hausordnung/Auszug aus der Hausordnung tungen Der NürnbergMesse steht für die Mietsache und das Gelände das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter 2.1 Verkehrsordnung zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts werden die berechtigten Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Belange des Mieters berücksichtigt. Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer zu ermöglichen, sind 1. Das Hausrecht gegenüber dem Mieter und allen Dritten wird von verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln einschließlich der dem durch die NürnbergMesse beauftragten Personal ausgeübt, Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. dessen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und dem ein Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten jederzeitiges Zutrittsrecht zur Mietsache zu gewähren ist. die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Die im 2. Die NürnbergMesse hat das Recht, bei Verstößen gegen die Haus- Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. ordnung oder bei störendem Verhalten die betreffenden Die Services zwischen den Hallen sind unterkellert und dürfen nicht Personen vom Messegelände und von den Messe-eigenen Park- außerhalb der geradlinigen Fahrspuren befahren werden. Widerrecht- lich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut plätzen zu verweisen und ihre Eintrittsausweise entschädigungslos jeder Art können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt einzuziehen sowie Kraftfahrzeuge auf Kosten und Gefahr der werden. Eigentümer abschleppen zu lassen. Die entsprechenden Informationen sind zu beachten. 3. Die NürnbergMesse hat das Recht, Laderäume von Kraftfahr- 1. Verkehrs- und Parkregelung: zeugen und von Personen mitgeführte Behältnisse im Bedarfsfall Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der zu kontrollieren. Hallen, vor allem in den Ladehöfen und vor den Ausgängen, ist 4. Bei Diebstahl von Ausstellungsgegenständen wird die jeweilige während der Dauer der Messe unzulässig. Während der Auf- und Person vom Gelände verwiesen. Es ergeht eine polizeiliche Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an Anzeige. Die NürnbergMesse behält sich vor, von ihrem Recht ausgewiesenen Stellen halten. Die Einfahrt in den Innenhof ist zu Gebrauch zu machen, die jeweilige Person bis zur Feststellung der keinem Zeitpunkt möglich. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind Personalien durch die Polizei auf dem Messegelände festzuhalten. Master Gast OSC 2019/001 die Fahrzeuge, um gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behin- 5. Die Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der täglichen Veran- dern, sofort zu entfernen und können auf den ausgewiesenen staltungszeiten das Messegelände zu verlassen. Parkplätzen abgestellt werden. Die Einfahrt in die Ladehöfe ist 6. Den Anordnungen des von der NürnbergMesse bestellten Veran- während des Auf- und Abbaus ausschließlich gegen Zahlung einer staltungsleiters, des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Kaution in Höhe von EUR 100 (Ausnahme: LKW ab 7,5 t beim und des Ordnungsdienstleiters ist in jedem Fall Folge zu leisten. Abbau) möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus Gleiches gilt für die Anordnungen der Sicherheitsbehörden wie den Ladehöfen innerhalb der nachfolgend genannten Fristen Feuerwehr und Ordnungsamt. zurückerstattet. 2
Technische Richtlinien 2019 (Fortsetzung) Info 4 2. Für den Aufbau gilt: 2.5 Bewachung 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahr- Die allgemeine Überwachung der Messehallen und des Freigeländes zeuge bis 2,8 t. 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung für während der Laufzeit der Messe erfolgt durch die NürnbergMesse. Fahrzeuge mit mehr als 2,8 t. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine 3. Für den Abbau gilt: Aufsicht. Die NürnbergMesse ist berechtigt, die zur Kontrolle und Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt von Fahrzeugen in Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. die Ladehöfe von 13:00 Uhr bis ca. 1 Stunde nach Messeende Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller über wegen der Leergutzustellung durch die Messespediteure nicht den Online AusstellerShop (OAS) selbst beauftragen. Standwachen möglich. Eingefahren werden kann: ab 1 Stunde nach Messeende dürfen ausschließlich nur durch die von der NürnbergMesse beauf- für Pkw und Fahrzeuge bis 2,8 t. Ab 2 Stunden nach Messeende tragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. für Fahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t. Ab 3 Stunden nach Messeende Informationen zum Thema Diebstahl: für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t. Diebstähle sind im Messezentrum Nürnberg vergleichsweise selten. 4. Die Aufenthaltsdauer: Um den guten Ruf des Messeplatzes Nürnberg zu erhalten, sind 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahr- ständige Anstrengungen zur Diebstahlverhütung erforderlich. Die zeuge bis 2,8 t. 2 Stunden Aufenthalt zur Be- und Entladung für NürnbergMesse trägt dem durch Kontrollen und Bewachung Rech- Fahrzeuge von 2,8 t bis 7,5 t. 3 Stunden Aufenthalt (Verlänge- nung. Diese Bewachung bezieht sich jedoch nicht auf die einzelnen rung möglich) zur Be- und Entladung für Fahrzeuge mit mehr als Stände. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch die Beach- 7,5 t. tung folgender Hinweise: Die genauen Einfahrtszeiten können abweichen und werden an den 1. Aufbau: Sobald nach dem Standaufbau Exponate angeliefert Einfahrtstoren bekannt gegeben. worden sind, sollten Sie Ihren Stand nicht unbeaufsichtigt lassen. Während des Auf- und Abbaus ist die Einfahrt in die Hallen nicht Nach dem Ende des Aufbaus sind die Hallen zwar verschlossen und gestattet. Abweichungen hiervon sind im Vorfeld mit der bewacht, generell ist jedoch eine zusätzliche Standwache, auch für NürnbergMesse abzustimmen und freigabepflichtig. die Nächte während der Veranstaltung, zu empfehlen. Auf jeden Fall Die Anwesenheitszeiten der ServicePartner können von den allge- sollten Sie wertvolle Güter nachts verschließen. Die ServicePartner meinen Auf- und Abbauzeiten abweichen. bieten Ihnen verschließbare Mietschränke und Vitrinen an. Auch die Kabine des Mietstandes kann mit einer verschließbaren Tür ausge- 2.2 Rettungswege rüstet werden (auf den jeweiligen Vordrucken zu bestellen). 2.2.1 Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten 2. Abbau: Verlassen Sie Ihren Stand erst, nachdem wertvolle Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeich- Exponate verladen oder dem Spediteur übergeben worden sind. neten Anfahrtswege und Bewegungszonen für die Feuerwehr Sollte dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein, bestellen Sie müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, bitte eine Standwache ab Veranstaltungsende bis zum Beginn Ihres die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt Standabbaus. sind, können auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt werden. 3. Öffnungszeiten: Diebstähle ereignen sich meist während der Laufzeit. Gekennzeichnete Feuerlöscheinrichtungen in den Hallen und im Frei- Lassen Sie Ihren Stand deshalb niemals unbesetzt, auch nicht wäh- gelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich rend der Mittagszeit. Ihre persönlichen Dinge sollten Sie wegschließen. gemacht werden. Die Hydranten dürfen nicht für Auffüllzwecke (z.B. Diebstahlgefährdete Exponate sollten speziell gesichert werden, z.B. Behälter, Becken) verwendet werden. mit dünnen Ketten, Perlonfäden oder in verschlossenen Vitrinen. Die 2.2.2 Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Veranstaltungsleitung und das Team vom MesseService beraten Sie Die Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten (siehe 2.6). gerne. Die NürnbergMesse behält sich vor, einzelnen Ausstellern beson- Die Türen im Zuge von Flucht- und Rettungswegen müssen von dere Auflagen zur Diebstahlverhütung zu machen. Bitte prüfen Sie auch innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Flucht- und Ihre Diebstahlversicherung. Der Abschluss einer Ausstellungsversiche- Rettungswege, Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kenn- rung wird empfohlen. Die AMA Service GmbH und die NürnbergMesse zeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder danken für Ihre Mithilfe. unkenntlich gemacht werden. 2.6 Notfallräumung Die Flucht- und Rettungswege in den Hallen dürfen zu keinem Zeit- Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder punkt durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegen- Gebäuden und deren Räumung von der NürnbergMesse oder den stände eingeengt werden. zuständigen Behörden angeordnet werden. Die Personen, die sich in Die NürnbergMesse ist im Fall von Zuwiderhandlungen berechtigt, diesen Räumen oder Gebäuden aufhalten, haben dieser Aufforderung auf Kosten und Gefahr des Verursachers Abhilfe zu schaffen. unbedingt Folge zu leisten und sich über die ausgeschilderten Notaus- Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen Aufstellung gänge ins Freie zu begeben. Aussteller haben Ihre Mitarbeiter über auf der Standfläche angelieferte Exponate dürfen in der Aufbau- und dieses Verfahren zu informieren oder gegebenenfalls eigene Räumungs- Abbauphase kurzzeitig im Randbereich des Hallengangs abgestellt pläne zu erstellen und diese mit Aushang auf Ihrem Stand bekannt werden, wenn hierdurch die aus Sicherheitsgründen geforderten zu machen. Jeder Aussteller trägt dafür Sorge, dass seine Stand- Gangbreiten nicht unterschritten und logistische Belange ausreichend fläche/Veranstaltungsbereich nach Aufforderung unverzüglich berücksichtigt werden. geräumt wird. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn entlang der Standgrenze zum 3. Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes Hallengang ein Streifen von maximal 0,90 m zum Abstellen genutzt 3.1 Hallendaten wird. Unabhängig von der Breite des Hallenganges und der abgestellten Aufgrund der unterschiedlichen Hallen sind diese Angaben gesondert Güter ist zwingend ein Durchgang in einer Mindestbreite von 1,20 m aufgeführt (siehe Merkblatt „Technische Daten Hallen“, i4.1). frei zu halten. Flächen vor Notausgängen und die Kreuzungsbereiche der Hallengänge sind hiervon ausgenommen und müssen jederzeit in 3.1.1 Allgemeine Beleuchtung, Stromart, Spannung Die Allgemeinbeleuchtung zur Veranstaltungslaufzeit in den Hallen voller Breite freigehalten werden. Die Hallengänge dürfen nicht zur hat mind. 300 Lux gemessen 1 m über dem Hallenfußboden. Errichtung von Montageplätzen oder zur Aufstellung von Maschinen Während Auf- und Abbau ist durch den Aussteller/Standbauer für (z.B. Holzbearbeitungsmaschinen, Werkbänke usw.) genutzt werden. eine ausreichende Grundhelligkeit auf der Standfläche zu sorgen. Auf Verlangen der NürnbergMesse kann auch aus logistischen Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände: Gründen die sofortige Räumung des Hallengangs gefordert werden. 1-Phasen-Wechselstrom 230 Volt/50 Hz 2.3 Sicherheitseinrichtungen 3-Phasen-Wechselstrom 400 Volt/50 Hz Sprinkleranlagen, Druckknopfmelder, Feuerlöscher, Oberflur-, Unter- Die Anschlüsse bis 63 Ampere werden durch RCD-Schutzeinrich- flur- oder Wandhydranten, Rauchmelder, Feuerschutzabschlüsse, tungen geschützt. selbstschließende Türen und Tore, andere Sicherheitseinrichtungen, Toleranzwerte nach DIN EN 50160. deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen 3.1.2 Druckluft-, Elektro-, und Wasserversorgung müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zuge- Die Druckluft-, Elektro- und Wasserversorgung der Stände erfolgt in stellt oder zugebaut werden. den Hallen 1 – 12, 3A, 3C, 4A und 7A in der Regel aus den Versor- Master Gast OSC 2019/001 2.4 Standnummerierung gungskanälen oder -schächten des Hallenbodens. Alle Stände werden vom Veranstalter, soweit technisch möglich, mit In Hallen mit Stützen im Ausstellungsbereich (Halle 3, 10.0, 10.1, 12) Standnummern gekennzeichnet. kann die Elektroversorgung zusätzlich über Anschlusskästen erfolgen, die sich an den Hallenstützen befinden. 3
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