Sessionsradar des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken Frühjahrssession 2021

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Sessionsradar des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken Frühjahrssession 2021
Sessionsradar
des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken

Frühjahrssession 2021
Sessionsradar des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken Frühjahrssession 2021
Inhaltsverzeichnis

 Editorial:
 Ein vielfältiger Finanzplatz ist wichtiger denn je 3

 Frühjahrssession 2021:
 Übersicht Finanzplatzgeschäfte                    5

 Frühjahrssession 2021:
 Auszug Finanzplatzgeschäfte
 mit Positionen des VSKB                           7
 
Editorial:
Ein vielfältiger Finanzplatz ist wichtiger denn je

D    er Bundesrat steht unter Druck, Bürgerinnen und Bürger,
     das Gesundheitssystem, aber auch die Wirtschaft glei-
chermassen zu schützen. Insbesondere Firmen aus exponier-
                                                               Das Kreditgeschäft als zentraler Pfeiler
                                                               Die Erfahrungen zeigen: Die Schweizer Wirtschaft ist zwin-
                                                               gend auf einen vielfältigen Finanzplatz angewiesen. Es
ten Branchen stehen vor einer ungewissen Zukunft. Die Ein-     braucht Retailbanken, die solide kapitalisiert und nahe bei
schränkungen des Lockdowns entziehen ihnen zunehmend           den Kunden und den lokalen Realitäten sind. Nur so gelingt
die Existenzgrundlage. Die Schweiz kämpft mit finanziellen     es, die Kredit- und Liquiditätsversorgung der Realwirtschaft
Stützungsmassnahmen, Notkrediten und zunehmend auch            in guten wie in schwierigen Zeiten sicherzustellen. Allein mit
mit À-fonds-perdu-Beiträgen gegen Konkurse von Tausenden       dem Geschäftsfeld des Private Bankings wären solche Her-
von Betrieben.                                                 ausforderungen nicht zu bewältigen. Die verschiedenen Dis-
                                                               ziplinen im Bankensektor sollen aber nicht gegeneinander
Die Kantonalbanken bieten unbürokratische                      ausgespielt werden. Im Gegenteil: Die unterschiedlichen
Unterstützung                                                  Geschäftsfelder der Banken bilden die Pfeiler für einen wett-
Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig schnelle und unbüro-     bewerbsfähigen und robusten Schweizer Finanzplatz.
kratische Hilfen sind. Bund und Banken stellten im Frühjahr
2020 ein Kreditprogramm auf die Beine, das auch interna-
tional Beachtung fand. Die Kantonalbanken haben im Rah-        Es braucht gute Rahmenbedingungen
men dieses Programms rund 40'000 Überbrückungskredite          in der Schweiz
gutgeheissen und der KMU-Wirtschaft dringend benötigte         Was die KMU wie auch der Bankenplatz benötigen, sind in
Liquidität im Umfang von über fünf Milliarden Franken zuge-    erster Linie wirksame und effiziente Rahmenbedingungen.
führt.                                                         Gemäss Berechnungen des Schweizerischen Gewerbever-
                                                               bands summieren sich die Regulierungskosten der Schweiz
Neben dem Bundesprogramm bieten die Kantonalbanken             auf über 60 Milliarden Franken pro Jahr. Als Vergleich: Der
betroffenen Unternehmen mit weiteren Massnahmen Hand           Bundesrat hat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
für rasche, unbürokratische Hilfe. Dies geschieht beispiels-   der Ausbreitung des Coronavirus rund 70 Milliarden Fran-
weise in Form von Amortisationssistierungen, zusätzlichen      ken beschlossen. Bundesrat und Parlament sind daher gefor-
Betriebskrediten oder Anpassungen von bestehenden Kre-         dert, jede unnötige Bürokratie zu vermeiden. Das ist für die
ditlimiten. Verschiedene Kantonalbanken haben hierfür im       Schweizer Wirtschaft wichtiger denn je und dafür braucht
Lauf der Pandemie einen zusätzlichen Kreditrahmen zur          es die Unterstützung durch die Politik. In diesem Sinne hat
Überbrückung von Liquiditätsengpässen oder für Härtefälle      sich kürzlich auch der neue Präsident von Swissmem, Mar-
gesprochen. Ausserdem engagieren sich die lokalen Kanto-       tin Hirzel, in einem Interview geäussert. Er brachte seine Er-
nalbanken bei kantonalen Hilfsprogrammen und bieten die        wartungen an die Politik einfach auf den Punkt: «Für uns ist
entsprechenden finanziellen Instrumente an. Die Unterstüt-     entscheidend, dass die Rahmenbedingungen in der Schweiz
zung der lokalen Wirtschaft ist für die Kantonalbanken         gut sind.»
selbstverständlich. Ursprünglich als Entwicklungsbanken für
Handwerk und Landwirtschaft gegründet, nehmen sie auch
in der aktuellen Krise ihre Verantwortung war.

                                                                                                                           3
Das hoffentlich baldige Ende der Pandemie soll als Neuanfang
zur administrativen Entlastung unserer Wirtschaft genutzt wer-
den. Denn der Abbau von unnötigen Regulierungskosten ent-
lastet die Betriebe und ist ein Wachstumsprogramm, das unter-
nehmerische Kräfte freisetzt. Genau solche Kräfte werden nun
in unserem Land dringend benötigt.

Hanspeter Hess
Direktor Verband Schweizerischer Kantonalbanken

4
Frühjahrssession 2021:
Übersicht Finanzplatzgeschäfte

                                                 19.3398 n   Po. Jean-Pierre Grin (SVP/VD)
Montag, 1. März 2021
                                                             Besteuerung des Eigenmietwerts.
Nationalrat
                                                             Wäre eine ausgewogene Reform
                                                             möglich?
20.051 n    Geschäft des Bundesrates
            Elektronische Verfahren im
                                                 19.3766 n   Mo. (Thorens Goumaz) Girod (GP/ZH)
            Steuerbereich. Bundesgesetz
                                                             Finanzsystem und Klima. Explizite
                                                             Aufnahme der Klimarisiken in die
20.079 n    Geschäft des Bundesrates
                                                             treuhänderische Pflicht
            Verrechnungssteuergesetz.
            Änderung (Too-big-to-fail-
                                                 19.3767 n   Po. (Thorens Goumaz) Girod (GP/ZH)
            Instrumente)
                                                             Finanzsystem und Klima. Studie
                                                             über den Sinn einer von Klimaver-
19.044 n    Geschäft des Bundesrates
                                                             träglichkeitskriterien geleiteten
            Geldwäschereigesetz. Änderung
                                                             Abstufung der Stempelsteuer und
                                                             über das Vorgehen
Donnerstag, 4. März 2021
Ständerat
                                                 Mittwoch, 10.März 2021
21.019 sn   Geschäft des Bundesrates             Ständerat
            COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz.
            Änderung                             20.082 s    Geschäft des Bundesrats
                                                             Durchführung von internationalen
                                                             Abkommen im Steuerbereich.
                                                             Bundesgesetz.
Montag, 8 März 2021
Nationalrat
                                                 18.4094 n   Mo. Nationalrat (WAK-NR)
                                                             Identifikationsschwelle für
21.019 sn   Geschäft des Bundesrats
                                                             Bargeldtransaktionen
            COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz.
            Änderung
                                                 21.019 sn   (Evtl.) Geschäft des Bundesrats
                                                             COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz.
            Mo. Beat Jans (SP/BS)
                                                             Änderung
19.3259 n   Aktionsplan für einen nachhaltigen
            Finanzplatz

                                                                                                  5
20.4481 s   Ip. Marianne Maret (CVP/VS)          Donnerstag, 18.März 2021
            Nachhaltige Finanzdienstleistungen   Nationalrat
            im Bereich Kundeneinlagen?

                                                 19.3259 n   (Evtl.) Mo. Beat Jans (SP/BS)
                                                             Aktionsplan für einen nachhaltigen
Donnerstag, 11. März 2021
                                                             Finanzplatz
Nationalrat

                                                 19.3398 n   (Evtl.) Po. Jean-Pierre Grin (SVP/VD)
21.019 sn   (Evtl.) Geschäft des Bundesrats
                                                             Besteuerung des Eigenmietwerts.
            COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz.
                                                             Wäre eine ausgewogene Reform
            Änderung
                                                             möglich?

            Geschäft des Bundesrats
                                                 19.3766 n   (Evtl.) Mo. (Thorens Goumaz) Girod (GP/ZH)
20.059 n    Bankengesetz. Änderung (Insolvenz,
                                                             Finanzsystem und Klima. Explizite
            Einlagensicherung, Segregierung)
                                                             Aufnahme der Klimarisiken in die
                                                             treuhänderische Pflicht

Montag, 15. März 2021                            19.3767 n   (Evtl.) Po. (Thorens Goumaz) Girod (GP/ZH)
Ständerat                                                    Finanzsystem und Klima. Studie
                                                             über den Sinn einer von Klimaver-
21.019 sn   (Evtl.) Geschäft des Bundesrats                  träglichkeitskriterien geleiteten
            COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz.               Abstufung der Stempelsteuer und
            Änderung                                         über das Vorgehen

Mittwoch, 17. März 2021
                                                 Freitag, 19. März 2021
Nationalrat
                                                 Nationalrat

21.019 sn   (Evtl.) Geschäft des Bundesrats      16.500 n    Pa. Iv. Hansjörg Knecht (SVP/AG)
            COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz.               Verbindliche Qualitätschecks von
            Änderung                                         Regulierungen bereits im Vernehm-
                                                             lassungsbericht

6
Frühjahrssession 2021:
Auszug Finanzplatzgeschäfte mit Positionen des VSKB

19.044 n Geschäft des Bundesrats
		Geldwäschereigesetz. Änderung

		               Am Montag, 1. März 2021, im Nationalrat

Worum geht es?                                                 Position VSKB
Die Länderüberprüfung der FATF (Financial Action Task          Die Kantonalbanken erachten den Gesetzesentwurf als prin-
Force) hat Schwachstellen im Schweizer Geldwäscherei-Dis-      zipienbasiert. Er stärkt das Geldwäscherei-Abwehrdisposi-
positiv offengelegt. Der Bundesrat hat die Mängel analysiert   tiv in der Schweiz. Damit die Integrität des Finanzplatzes
und schlägt Änderungen im Geldwäschereigesetz (GwG)            langfristig gewahrt werden kann, müssen die Geldwäsche-
vor.                                                           rei-Regeln an die FATF-Standards angepasst werden. Für die
                                                               Kantonalbanken sind die Anträge der Mehrheit der RK-N
Stand des Verfahrens                                           grundsätzlich zielführend und zu unterstützen.
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2020 als Erstrat
entschieden, nicht auf das Geldwäschereigesetz einzutre-       Lediglich betreffend die Definition des «begründeten Ver-
ten. Die Hauptkritik im Nationalrat galt der vorgeschlage-     dachts» in Art. 9 Abs. 3 E-GwG unterstützen die Kantonal-
nen Einführung spezieller Sorgfaltspflichten für Berater.      banken die Minderheit I, um Konformität mit den FATF-Emp-
Nach dem Ständerat in der Herbstsession ist der National-      fehlungen sicherzustellen. Im Gegenzug ist es besonders
rat nun in der Wintersession auch auf die Vorlage eingetre-    wichtig, dass auf die fahrlässige Strafbarkeit der Verletzung
ten, hat die Vorlage aber an seine vorberatende Kommis-        von Meldepflichten gemäss Art. 37 Abs. 2 E-GwG verzich-
sion (RK-N) zurückgewiesen. Diese hat sich dem Ständerat       tet wird. Die Ahndung einer vorsätzlichen Verletzung der
angeschlossen und vorgeschlagen, die umstrittenen Sorg-        Meldepflicht nach Art. 37 Abs. 1 E-GwG bei gleichzeitiger
faltspflichten für Berater sowie jene über die Senkung des     Herabsetzung der Meldeschwelle ist ausreichend.
Schwellenwerts für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edel-
steinhandel zu streichen. Ebenso hat die Kommission be-
schlossen, den Anwendungsbereich des Gesetzes nicht auf
jene Personen auszudehnen, die gewerbsmässig Schmelz-
produkte herstellen. Der Nationalrat wird entscheiden müs-
sen, ob er sich diesbezüglich seiner Kommission anschliesst.

                                                                                                                          7
20.059 n Geschäft des Bundesrats
		Bankengesetz. Änderung (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)

		       Am Donnerstag, 11. März 2021, im Nationalrat

Worum geht es?                                                   der Gesamtabstimmung hat die vorberatende Kommission
Der Bundesrat möchte mit der Revision des Bankengesetzes         die Gesetzesvorlage angenommen.
in drei Bereichen Änderungen anbringen. Die Botschaft sieht
bei den Insolvenzbestimmungen, bei der Einlagensicherung         Position VSKB
und bei der Segregierung von Bucheffekten Anpassungen            Die Kantonalbanken tragen die Revision im Bereich des Ein-
vor. Die bemängelte ungenügende rechtliche Grundlage bei         legerschutzes grundsätzlich mit. Die vorgesehenen Anpas-
einer Bankensanierung soll mit Bestimmungen auf Stufe Bun-       sungen sind zweckmässig und erlauben eine effiziente Ver-
desgesetz adressiert werden. Die Einlagensicherung soll an       besserung des bewährten Systems. Auf unverhältnismässige
internationale Standards angeglichen werden. Es sind ver-        Verschärfungen gemäss Minderheiten WAK-N sollte verzich-
kürzte Auszahlungsfristen und eine Erhöhung der Systemober-      tet werden. Wichtig ist gerade für die kleineren Banken, dass
grenze vorgesehen. Ausserdem soll die Einlagensicherung          durch die neue Finanzierung der Einlagensicherung keine
durch die Hinterlegung von Wertschriften und Schweizer           Verschlechterung bezüglich Eigenmittelunterlegung und Liqui-
Franken oder mittels Bardarlehen an esisuisse finanziert wer-    ditätshaltung resultiert. Dazu braucht es entsprechende An-
den. Die Segregierung bei Bucheffekten soll für alle Verwah-     passungen in der Eigenmittel- und Liquiditätsverordnung. Zu
rer zur Pflicht werden.                                          Recht sieht die WAK-N deshalb mit Art. 37h Abs. 6 E-BankG
                                                                 eine entsprechende Delegationsnorm vor, die allerdings noch
Stand des Verfahrens                                             Präzisierungen bedarf.
Die WAK-N hat sich im Herbst 2020 mit der Vorlage ausein-
andergesetzt. Die vorberatende Kommission ist mehrheitlich       Im Insolvenzrecht muss sichergestellt werden, dass die beson-
der Vorlage des Bundesrats gefolgt. Bei der Bankensanierung      dere Stellung der Kantonalbanken im Sanierungsfall ange-
schlägt sie einen separaten Artikel vor, der im Sanierungsver-   messen berücksichtigt und die Kantone beim Sanierungsplan
fahren Rücksichtnahme auf die Besonderheiten von Kantonal-       einbezogen werden. Zu Recht schlägt die WAK-N deshalb ei-
banken vorsieht. Die Änderungen bei der Einlagensicherung        nen neuen Artikel 28a im E-BankG vor. Dieser bleibt aller-
ergänzt die WAK-N mit einem zusätzlichen Absatz, dass die        dings auf Kantonalbanken «mit ausdrücklicher Staatsgarantie»
Finanzierungsformen möglichst gleichwertig zu behandeln          beschränkt und sieht lediglich eine Anhörung der Kantone
seien. Im Bucheffektengesetz sind Formulierungen an diejeni-     vor. Wichtig bleibt zudem, dass die vorgesehenen Sanie-
gen des Finanzdienstleistungsgesetzes angepasst worden. In       rungsinstrumente auch den Kantonalbanken offenstehen.

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Rückmeldungen und Auskünfte:              Herausgeber:
Verband Schweizerischer Kantonalbanken    Verband Schweizerischer Kantonalbanken
Michele Vono                              Wallstrasse 8, Postfach
Stv. Leiter Public & Regulatory Affairs   CH-4002 Basel, Schweiz
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