SIBE-REPORT - UNFALLKASSE SACHSEN

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SIBE-REPORT - UNFALLKASSE SACHSEN
SiBe-Report
Informationen für Sicherheitsbeauftragte – Ausgabe 4/2021

                                 Wie sage ich                                                    Bei der
                                 meinem Chef,                                               Gefährdungsbe-
                                                                Endlich mal
                                dass es so nicht                                           urteilung hat mich
                                                                 ein gutes
        Mit dem                      geht?                                                'mal wieder keiner
                                                               Gespräch mit
   Kollegen muss ich                                                                            gefragt.
                                                              der Fachkraft!
   unbedingt über die
   Schutzausrüstungen
       sprechen.
                                                                                                                    Da hatte
                                                                                                                die Kollegin eine
                                                                                                                echt gute Idee!

                Warum
          bezieht mich die
          Betriebsärztin nie                                                                  Wer
          ein, wenn sie eine                                                              trägt hierfür
             Aktion plant?                                                                eigentlich die
                                                                                         Verantwortung?

Solche Gedanken machen sich                  haltensweisen bei ihren Kolleginnen         bunden werden. Bei der Arbeitsschutz-
Sicherheitsbeauftragte (SiBe)                und Kollegen zu etablieren. Da SiBe         Fachmesse A + A 2021 gibt der „Tag der
im Arbeitsalltag. Das zeigte eine            jedoch nicht weisungsbefugt sind,           Sicherheitsbeauftragten“ Gelegenheit,
aktuelle Befragung.                          bleiben ­ihnen als wichtigste Mittel        den Austausch fortzusetzen.
                                             hierzu lediglich Motivation und
Wie ergeht es Sicherheitsbeauftragten        Kommunikation. Gespräche im Kollegen­       Das erschwert die Arbeit vieler SiBe:
in ihren Betrieben? Diese Frage interes-     kreis oder mit den Führungskräften          • nicht immer optimale Einbindung in
siert die gesetzliche Unfallversicherung,    sind also ein Schlüssel zum Erfolg.           die Organisation von Sicherheit und
weil sie die SiBe als wichtige Verbündete    SiBe benötigen daher in ­ihrer Ausbildung     Gesundheit
bei der betrieblichen Präven­tion best-      entsprechende/-s Schulung und Training.     • zu wenig Zeit, um im betrieblichen All-
möglich unterstützen möchte. Mit einer                                                     tag ihre Aufgaben erfüllen zu k
                                                                                                                         ­ önnen
Online-Befragung lud die Deutsche            So geht es weiter: Durch die Befragung      • sehr häufig mangelnde Einbeziehung
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)        sowie weitere Untersuchungen des              bei Betriebsbegehungen mit
im Frühjahr SiBe aller Branchen ein,         Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte            Ansprechpersonen der Unfallver­
ihre Erfahrungen zu schildern –              der DGUV konnte eine Reihe von                sicherung oder der staatlichen
SiBe-Report hatte darüber berichtet.         Hemmnissen, aber auch eine Vielzahl           Aufsichtsbehörde
Nun liegen erste Ergebnisse vor. Dabei       an Beispielen guter Praxis identifiziert    • nicht immer Zugang zur Fachkraft
zeigt sich, dass SiBe un­abhängig von        werden. Berufsgenossenschaften und            für Arbeitssicherheit oder zur Be-
der Branche, in der sie t­ ätig sind, ganz   Unfallkassen werden die Ergebnisse            triebsärztin bzw. zum Betriebsarzt
ähnliche Erfahrungen machen.                 der Befragung sowie der weiteren            • kein Austausch wichtiger Infor­
                                             Untersuchungen analysieren und Maß-           mationen zu Problemen vor Ort
Erfolgsfaktor Kommunikation                  nahmen zur Stärkung der Position der
So sind SiBe in ihrer eigenen Wahr­          SiBe und deren Wirksamkeit im Betrieb       Im nächsten SiBe-Report werden
nehmung zwar besonders wirksam,              daraus ableiten. Die SiBe selbst sollen     die ­Ergebnisse und Maßnahmen
wenn es darum geht, sichere Ver­             hierbei so weit wie möglich einge­          ausführ­licher vorgestellt.
SIBE-REPORT - UNFALLKASSE SACHSEN
SiBe-Report

Handbohrmaschinen & Co. im Blick

                                                                                                                                                                                                                                                            Foto: © janvier – stock.adobe.com
Hatten Sie heute schon ein ortsveränderlich elektrisches Betriebsmittel in
der Hand? Das könnte zum Beispiel eine Handbohrmaschine oder auch die
Kaffeemaschine gewesen sein. Es geht also um Geräte, die häufig im Einsatz
sind. Im Betrieb gelten dafür besondere Regeln.

Gemeinsame Merkmale dieser Betriebs-        beispielsweise durch Schläge oder                     beauftragte gut zu wissen, wer diese
mittel: Sie haben einen Stecker und sie     ­Stöße, den Kontakt mit Lösemitteln,                  Person ist, falls Geräte Schäden auf-
können beim Benutzen bewegt werden.          Nässe und Temperaturschwankungen,                    weisen oder Prüffristen abgelaufen
Damit sind auch die Risiken klar:            z. B. auf der Baustelle. Dadurch kann                sind. Bis dahin ist das Gerät so wegzu-
Erstens ist Strom im Spiel. Zweitens         es zu Beschädigungen kommen.                         schließen, dass es nicht mehr benutzt
sind die Einsatzorte und -bedingungen        Die Folge: Wer mit dem Gerät arbeitet,               werden kann.
sehr unterschiedlich, von einfach in der     könnte einen Stromschlag erleiden.
Teeküche bis robust auf der Baustelle.                                                            Wichtig ist zudem zu klären, wer im
                                            Dies zu verhindern, ist Chefsache. Laut               eigenen Bereich welche ortsveränder­
Es gibt also einiges zu bedenken.           Betriebssicherheitsverordnung dürfen                  lichen elektrischen Betriebsmittel
„In der Regel ist es nur der informierten   nur Arbeitsmittel zur Verfügung stehen,               benutzen darf. Beschäftigte sollten
Fachkraft möglich, zu beurteilen, ob        die für die Tätigkeit und die Einsatz­                nicht einfach Zugriff darauf haben,
z. B. die vorhandene Bohrmaschine oder      bedingungen geeignet sind. Auch                       wenn irgendwo etwas zu reparieren ist
Handleuchte für die durchzuführende         regelmäßige Prüfungen elektrischer                    oder auch nur ein Leitungsroller ge-
Arbeit geeignet ist“, heißt es in einer     Betriebsmittel sind zu beachten.                      braucht wird. Dies mit im Blick zu
Anfang des Jahres erschie­nenen Infor-      Dazu muss die Unternehmerin oder                      haben, ist eine Aufgabe, bei der Sicher-
mation der Deutschen Gesetzlichen           der Unter­nehmer eine Elektrofachkraft                heitsbeauftragte im Arbeitsalltag
Unfallversicherung (DGUV). Vorsicht         beauftragen, die auch Ansprechperson                  einen wichtigen Beitrag leisten können.
ist vor allem angesagt, wenn Geräte         ist, wenn Fragen zu Elektrogeräten                    Für alles Weitere unbedingt Fachleute
besonders beansprucht sind,                 auftauchen. Es ist also für Sicherheits-              einbeziehen, wenn Strom im Spiel ist!

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Auch Staubsauger und Kaffeemaschinen sind ortsveränderliche
elektrische Betriebsmittel, in Büros kommen Geräte wie Drucker                                                                                      4
                                                                                                                         M U S T E R - U V V

                                                                                                                                                                                      DGUV Vorschrift 4

und Computer dazu. Sie alle müssen regelmäßig durch eine
                                                                                                                                                                                      Unfallverhütungsvorschrift

Elektrofachkraft geprüft werden. Details dazu sind in der Unfall­          203-005
                                                                                           DGUV Information 203-0
                                                                                                                  05                                                                  Elektrische Anlagen
                                                                                                                                                                                      und Betriebsmittel

verhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
                                                                                                                                                                                     mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1999*)

(DGUV Vorschrift 4) beschrieben.
                                                                                                                                                                                     * Aktualisierte Ausgabe 2005

Ergänzend für solche handgeführten Geräte und Werkzeuge, die
vornehmlich unter robusten Einsatzbedingungen, wie Baustellen,
im Einsatz sind, gibt es seit Januar 2021 die BGI/GUV-I 600 als aktu-                        Auswahl und Betrieb
                                                                                             ortsveränderlicher
alisierte DGUV Information 203-005 „Auswahl und Betrieb ortsver­                                                   ittel
                                                                                             elektrischer Betriebsm Dezember 1978, in der Fassung vom Januar 1997**
                                                                                                                    en
                                                                                                                                                                                                        )

                                                                                             nach Einsatzbedingung
                                                                                                                                      ** In die Fassung vom Dezember 1978 ist der 1. Nachtrag zu dieser Unfallverhütungsvorschrift
                                                                                                                                                                                                                                     eingearbeitet worden

änderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen“.
                                                                             Januar 2021

Beide Schriften sind zu finden unter:
  https://publikationen.dguv.de
Alles unter Kontrolle?

                                                                                           Foto: © Mikhail – stock.adobe.com
Egal, wer mit elektrischen Betriebsmitteln arbeitet: Vor dem Anschalten hilft
­eine Sichtkontrolle, Stromunfälle zu vermeiden. Hier eine allgemeine Check­
 liste. Zudem ist in einer Arbeitsanweisung die Grundlage für jede Kontrolle
 eines ­Gerätes durch das Unternehmen festzuschreiben (siehe auch Betriebs­
 sicherheitsverordnung und Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1201).

1.   Werkzeug/Arbeitsmittel:
     Funktioniert der Ein/Aus-Schalter
richtig? Hat die Verkleidung oder das
                                           Stellen)? Verändert sich die Farbe oder
                                           deutet Geruch auf eine Überhitzung
                                           hin? Ist die (Anschluss-)Leitung für
Gehäuse Schäden? Sind Schrauben            die Umgebungsbedingungen geeignet,
locker oder fehlen? Gibt es Anzeichen      z. B. bei Außenarbeiten?
für Überhitzung oder Feuchtigkeit?

2.    Spannung:
      Passt die Netzspannung zu den
                                           4.    Stecker:
                                                 Ist der Stecker sicher ange-
                                           schlossen? Gibt es Anzeichen für
                                                                                          6.    Steckdosen:
                                                                                                Sind sie korrekt i­ nstalliert?
                                                                                          Gibt es Anzeichen für Überhitzung?
Herstellerangaben zur Betriebsspannung     eine Beschädigung, wie Überhitzung             Sind Gehäusebrüche oder andere
des Arbeitsmittels (siehe Typenschild)?    oder lockere bzw. verbogene Kontakte           Beschädigungen zu erkennen?
                                           (auch Schutzleiterkontakte!)?

3.   Leitungen:
     Sind alle Geräte- und ggf. Ver­
längerungsleitungen intakt (keine          5.   Sicherungen:
                                                Falls vorhanden, sollten sie
                                                                                          Falls auch nur ein Punkt mit „Ja“
                                                                                          ­beantwortet ist: Gerät nicht einschalten,
                                                                                           gegebenenfalls aus dem Verkehr
Schnitte, Knicke, Knoten, Abnutzungs-      keine Anzeichen von Überhitzung                 ziehen (Steckdosen sichtbar sperren),
spuren, mit Klebeband „reparierte“         aufweisen.                                      Reparatur veranlassen.

Berufskrankheit Arthrose oder Krebs?
Die Liste der Berufskrankheiten wurde      Lungenkrebs durch Passivrauchen                herem Grad als die übrige Bevölkerung
ergänzt um Hüftgelenksarthrose             kann anerkannt werden, wenn                    ausgesetzt sind. Zusätzlich muss im
durch Heben und Tragen schwerer            • das Krankheitsbild die Diagnose              Einzelfall die Krankheit wesentlich
Lasten ­sowie um Lungenkrebs durch           „Lungenkrebs“ erfüllt,                       durch die schädigende Einwirkung bei
Passivrauchen.                             • die erkrankte Person am Arbeitsplatz         der Arbeit verursacht sein.
                                             viele Jahre intensiv Passivrauch ausge-      Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht
Die Hüftgelenksarthrose kann                 setzt war (z. B. durch die Arbeit in einer   das vorrangige Ziel darin, mit allen
­anerkannt werden, wenn                      Gastwirtschaft oder Diskothek) und           geeigneten Mitteln die Folgen zu mildern
 • das Krankheitsbild die Diagnose         • die erkrankte Person selbst nie oder         und eine Verschlimmerung zu vermeiden.
   ­„Koxarthrose“ im Sinne der wissen-       maximal bis zu 400 Zigaretten­               Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt
    schaftlichen Begründung erfüllt,         äquivalente aktiv geraucht hat. Dabei        die gesetzliche Unfallversicherung
 • die erkrankte Person während ihres        werden etwa Zigarren, Zigarillos und         weitreichende Leistungen, die von
    Arbeitslebens mindestens zehnmal         andere Tabakprodukte entsprechend            der medizinischen Versorgung bis hin
    pro Tag Lasten mit einem Gewicht         ­ihrer Zusammensetzung umgerech-             zu beruflichen Maßnahmen reichen
    von mindestens 20 Kilogramm ge­           net und Zigaretten gleichgestellt.          können. Verbleiben trotz qualifizierter
    hoben oder getragen hat und                                                           Rehabilitation schwerwiegende
 • das Gesamtgewicht der im Arbeits­       Als Berufskrankheiten kommen Erkran-           körperliche Beeinträchtigungen,
    leben gehobenen oder getragenen Last   kungen infrage, die aufgrund besonderer        erhalten Versicherte eine Rente.
    mindestens 9.500 Tonnen beträgt.       Einwirkungen bei der Arbeit verursacht
                                           sind. Entscheidend für die Anerkennung         Weitere Informationen
                                           ist, dass Personen einer Gefährdung                                                 w ww.dguv.de/de/versicherung/
                                           berufsbedingt in einem erheblich hö-                                                 berufskrankheiten
SiBe-Report

Covid-19 als Versicherungsfall
In welchen Fällen kann eine Corona-           mit dem Virus infizierte Person                    Nein, nur wenn der berufliche Zu­
Infektion als Arbeitsunfall oder              („Indexperson“) zurückzu­f ühren sein.             sammenhang gegeben bzw. dieser
Berufskrankheit anerkannt werden?             Dies setzt einen intensiven beruflichen            wahrscheinlich ist. Infektionen, die
Wie erfolgt die Meldung bzw.                  Kontakt mit der Index­person voraus.               außerhalb der versicherten Tätigkeit,
Dokumentation der Infektion?                  Hierbei kommt es vor allem auf die                 z. B. aufgrund Kontaktes innerhalb
Antworten auf häufig gestellte                Dauer und die Intensität des Kontaktes             der Familie, erfolgt sind, sind nicht zu
Fragen wie diese finden Sie hier.             an. Lässt sich keine konkrete Index­               melden.
                                              person feststellen, kann im Einzelfall
Die Anerkennung einer Covid-19-               auch eine größere Anzahl nachweislich              Wie erfolgt die Meldung bzw.
Erkrankung als Berufskrankheit setzt          infizierter Personen innerhalb eines               Dokumentation der Corona-Infektion?
voraus, dass die erkrankte Person im          Betriebs oder einer Einrichtung aus­               Zur Dokumentation sollte je nach Tätig-
Gesundheitsdienst, der Wohlfahrts-            reichen.                                           keit eine Unfallanzeige oder Anzeige
pflege oder in einem Laboratorium             Dies gilt im Übrigen auch, wenn die                einer Berufskrankheit erstellt und mit
tätig oder durch eine andere Tätigkeit        Infektion auf dem Weg zur oder von                 einer Kopie des positiven Testergeb­
in ähnlichem Maße infektionsgefährdet         der Arbeit eingetreten ist. Im Einzelfall          nisses und einer kurzen Schilderung
war. Erfolgt eine Infektion mit dem           ist zu prüfen, ob im maßgeblichen                  der Symptome (Husten, Fieber, ...) an
Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer         Infektions­zeitraum Kontakt zu anderen             die Unfallkasse geschickt werden.
Beschäftigung außerhalb dieser Tätig-         Index­personen außerhalb der ver­                  Liegt kein positiver Befund vor, ist eine
keitsbereiche, kann die Erkrankung            sicherten Tätigkeit bestand und ob                 Anzeige nicht erforderlich. Der Kontakt
einen Arbeitsunfall darstellen. Ob die        dies einer Anerkennung als Arbeits­                zu einer Indexperson oder z. B. eine
Voraussetzungen zur Anerkennung               unfall entgegensteht.                              Tätigkeit in einem Testzentrum sollte
einer Covid-19-Erkrankung als Arbeits-                                                           zeitnah im Verbandbuch dokumentiert
unfall vorliegen, muss die Unfallkasse        Sollen alle auftretenden Corona-                   werden. Diese Dokumentation reicht
im Einzelfall prüfen und bewerten. Die        Infektionen der Beschäftigten an                   uns bei Spätfolgen als Beweis der
Infektion muss auf eine nachweislich          die Unfallkasse gemeldet werden?                   Tätigkeit aus.

                                                 Tipp: Corona-Infektionen dokumentieren
                                                 Symptomlose Corona-Infektionen sind kein meldepflichtiger Versicherungsfall.
                                                 Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt jedoch eine D
                                                                                                          ­ okumentation
                                                 im Verbandbuch. Weitere Informationen:       www.dguv.de • Webcode: d97211
Impressum
SiBe-Report – Informationen für
Sicherheitsbeauftragte Nr. 4/2021
Der SiBe-Report erscheint als Beileger                         204-020
des iPunkt. Nachdruck oder Vervielfältigung                               DGUV Information 204-020
nur mit Zustimmung der Redaktion und
Quellenangabe.                                                            Verbandbuch
Redaktion:
Miriam Becker, Wiesbaden;
Thomas Jerosch, KUVB;
Eugen Maier, Referat Kommunikation, KUVB;
Karsten Janz (Telefon 03521 724266)
Bildnachweis: DGUV, AdobeStock
Gestaltung: Universal Medien GmbH,                        Dezember 2015

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