Sicherheit des Schiffsverkehrs in der Ostsee - (Outcome of a HELCOM Working Group in connection with Offshore-Windfarms)
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Sicherheit des Schiffsverkehrs in der Ostsee (Outcome of a HELCOM Working Group in connection with Offshore- Windfarms) Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Kapt. Raven Kurtz Dipl.-Ing. Schiffsführung
Verkehrszahlen Zeitraum: 01. Juli.06 bis 30. Juni 07 Fehmarnbelt: 43829 TSS Gedser: 57866 Kadetrinne total: 65884 TSS North of Ruegen: 29780
HELCOM Routeing - EWG Am 1. Juli 2006 traten die durch eine Expert- Working- Group der Ostsee Anrainerstaaten erarbeitete und im vorangangenen Jahr bei der IMO vorgeschlagenen und verabschiedeten Schiffswegeführungs- maßnahmen in der Ostsee in Kraft. Die neue Wegeführung wurde gleichzeitig als zusätzliche Schutzmaßnahme für besonders schützenswerte Gebiete ( Particularly Sensitive Sea Areas, PSSA) verabschiedet.
Identifizierung von Hot-Spots - die gefahrenträchtigen Bereiche identifizieren und den Verkehrsablauf sicherer gestalten,
Trennung der Verkehrsstöme - die ost- und westgehenden Verkehre im westlichen Bereich der Ostsee voneinander trennen und
Implementierung von Wegeführungsmaßnahmen - den Transitverkehr so führen, dass er in einem ausreichend großen Abstand zu den Küsten und um Flachwassergebiete herumgeleitet wird.
Risk Assessment und Sea Area Simulation Die Auswirkungen auf den Schiffsverkehr wurden mit Hilfe von Simulationsversuchen an der Hochschule Wismar in Warnemünde im Hinblick auf die Wirksamkeit evaluiert.
Die neue Küstenverkehrszone „Fischland“ Im Zusammenhang mit dieser Aufgabenstellung wurde eine Küstenverkehrszone vor der Küste der Halbinsel Fischland/ Darss eingerichtet. Sie soll sicherstellen, dass der Transitverkehr das Verkehrstrennungsgebiet „South of Gedser" benutzt und in sicherer Entfernung vor der Küste Mecklenburg- Vorpommerns verläuft.
Verkehrssituation nach Einrichtung der Küstenverkehrszone Der Transitverkehr konzentriert sich auf das VTG. Kaum Verkehr in der ITZ
Bündelung des Verkehrs und Trennung in Einbahnwege Das neue Verkehrstrennungsgebiet nördlich Rügen bündelt den Verkehr zwischen der Kadetrinne und dem Bornholmsgat und trägt durch die Trennung der gegenläufigen Verkehre in hohem Maßen zu einer Reduzierung der Kollisionsgefahr bei.
Seegebiet vor der Einrichtung des VTG
Seegebiet nach der Einrichtung des VTG North of Rügen
Gegenwärtige Situation mit Windparkplanungen
Visualisation von AIS-Tracks nördlich Rügen
Lateralverteilung des Schiffsverkehrs im VTG North of Rügen
Lateralverteilung des Schiffsverkehrs südlich Adlergrund
Schiffsverkehr und Offshore- Windparks Im Rahmen der Genehmigungsverfahrens für OWP ist auszuschließen, dass es zu unzumutbaren Behinderungen oder einer Gefährdung des Schiffsverkehrs kommt. Richtlinie für Bau- u. Betrieb u. Kennzeichnung Risikoanalyse zum Nachweis der Ungefährlichkeit Festlegung von Sicherheitsrichtwerten Bei einer statistischen Kollisionsrate von unter 100 Jahren sind zusätzliche Maßnahmen notwendig VERKEHRSBEOBACHTUNG UND - ÜBERWACHUNG
Überwachung des Schiffsverkehrs in der Nähe von OWPs Zwischen dem BMVBS und den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nordwest und Nord wurde abgestimmt, dass zum Erhalt der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und zum Schutze der maritimen Umwelt bei Erfordernis rund um die in Planung befindlichen Windenergieparks eine von den Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durchzuführende Verkehrsüberwachung stattfinden soll. Mit der Erstellung eines Fachkonzeptes wurden von den zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen im Rahmen einer Arbeitsgruppe Grundsätze ge- schaffen, die bereits in die neueren Genehmigungen einfließen. (z.B. logistische und technische Voraussetzungen)
Zusammenarbeit mit den Betreibern Vor dem Hintergrund der staatlichen Vorsorgeverpflichtung einerseits und der dem Anlagenbetreiber obliegenden Verkehrssicherungspflicht andererseits ist zu prüfen, ob und ggf. wie hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen, die durch die Verkehrsraumüberwachung verursacht werden, eine Lastenteilung möglich ist. Seeraumbeobachtung im Windpark OWEA als Geräteträger Möglichkeiten einer Kostenteilung, z.B. für Personal Die Seeraumbeobachtung/ Verkehrsüberwachung ist bei Erfordernis eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung
Administrative Maßnahmen Die wirkungsvolle Umsetzung eines Überwachungskonzeptes setzt einige administrative Maßnahmen voraus, die rechtzeitig vor Betriebsbeginn festgelegt bzw. umgesetzt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere : Einrichtung und Bekanntgabe von Sicherheitszonen Entwicklung neuer Meldevorschriften und Hörbereitschaftspflichten für die Schifffahrt in der Nähe von OWEA Festlegung und Bekanntmachung von UKW- Sprechfunkkanälen Anpassung von Vorschriften mit Außenwirkung Überarbeitung von Verwaltungsvorschriften (z.B. VV-WSV 2408) Vertragsgestaltung mit den Betreibern
Zusammenfassung Grobkomponenten einer verkehrlichen Sicherheitsstruktur Maritime Verkehrssicherung Überwachung des Schiffsverkehrs durch WSV Verkehrssiche- (Wirkt präventiv) rungskonzept der WSV Einbindung der Anlagenbetreiber Schutzkonzept des Schutz- u. WOP (z.B. Sicherheitskonzep Seeraumbeobachtung) t (alle Maßnahmen) (Maßnahmen bei Havarien und Notfällen)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Raven Kurtz Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Kiel
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