Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand - Evaluation rechtlicher Regelungen zur Terrorismusbekämpfung
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Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand Evaluation rechtlicher Regelungen zur Terrorismusbekämpfung Axel Piesker
Inhalt 1. Ausgangslage 2. Sicherheitsrecht – ein besonderer Evaluationsgegenstand? 3. Prüfaspekte bei der Evaluation von der Sicherheitsgesetzen 4. Organisatorische Rahmenbedingungen für externe Evaluationen 5. Methodische und organisatorische Herausforderungen 6. Voraussetzungen für eine nutzenstiftende Evaluation 7. Fazit 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 2
Ausgangslage » veränderte Sicherheitslage seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 → Zunahme gesetzgeberischer Aktivitäten (v. a. im Zusammenhang mit der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus) und damit auch von Evaluationen auf Bundesebene » ausgewählte Sicherheitsgesetze seit dem Jahr 2001 mit Evaluationsklausel: › Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) (2002) › Antiterrordateigesetz (ATDG) (2006) › Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) (2007) › Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAGefAbwG) (2009) › Änderungsgesetz zum Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchGÄndG) (2012) › Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) (2012) › Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (2015) 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 3
Sicherheitsrecht – ein besonderer Evaluationsgegenstand? » Sicherheitsrecht als Grundlage für das Handeln von Polizei und Nachrichtendiensten › Polizeibehörden → Gefahrenabwehr und Strafverfolgung › Nachrichtendienste→ Sammlung und Auswertung von Informationen zu Zwecken der Spionage- bzw. Sabotageabwehr und der Extremismus- bzw. Terrorismusabwehr sowie zur Gewinnung von Erkenntnissen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind » Sicherheitsgesetze im Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit → auch ihre Evaluationen unter besonderer Beobachtung » Regelmäßige Kritik an den durchgeführten Evaluationen von Sicherheitsgesetzen › Art der Durchführung → keine externe Evaluation › Inhaltliche Ausrichtung → nur die empirische Anwendungspraxis betrachtende „Evaluationen“ › Umfang → keine (ausreichende) Untersuchung der Eingriffsintensität 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 4
Prüfaspekte bei der Evaluation von der Sicherheitsgesetzen (1) Anwendungspraxis Eingriffsintensität Wirksamkeit • Wie oft werden die • Gegen wie viele Personen • Welchen Beitrag leistet eine Regelungen angewendet? richtet sich eine Maßnahme? Regelung zur Zielerreichung eines Gesetzes? • Wie werden die Reglungen • In welchem Umfang werden angewendet? über die betroffenen Personen Daten erhoben? • In welcher Situation kommen die Regelungen zur • Welche personenbezogenen Anwendung? Daten werden erhoben? 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 5
Prüfaspekte bei der Evaluation von der Sicherheitsgesetzen (2) Additive Erforderlichkeit/ Effizienz Grundrechtseingriffe Angemessenheit • Wie ist das Verhältnis von • Welche anderen Maßnahmen • Sind die Regelungen unbedingt Aufwand und Nutzen einer werden noch genutzt, um über erforderlich? Regelung? eine Person Daten zu erheben? • Gibt es ggf. mildere Mittel, die • Welche personenbezogenen genutzt werden können? Daten werden erhoben? • In welchem Umfang werden die • In welchem Umfang werden Regelungen von den diese Daten von den Sicherheitsbehörden genutzt? Sicherheitsbehörden erhoben? 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 6
Organisatorische Rahmenbedingungen für externe Evaluationen Sicherheitsüberprüfung des gesamten Klärung der Frage nach Veröffentlichung des Evaluationsteams Evaluationsberichts Evaluation von Sicherheitsgesetzen Voraussetzungen zur Verarbeitung und Einbindung der betroffenen Speicherung VS-eingestufter Daten Sicherheitsbehörden 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 7
Methodische und organisatorische Herausforderungen (1) » Untersuchung der Wirksamkeit → wesentliche Voraussetzung: Klarheit/Messbarkeit der zugrunde liegenden gesetzliche Ziele » Untersuchung der Effizienz in doppelter Hinsicht problematisch → Messbarkeit von Wirksamkeit muss gegeben sein und Definition von Effizienz erforderlich (Wann ist der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen bei Sicherheitsgesetzen angemessen?) » Untersuchung der Eingriffsintensität → Erfassung der über eine Person erhobenen Daten für jede Maßnahme (Einzelfallerfassung) » Untersuchung additiver Grundrechtseingriffe → erheblicher Aufwand durch erforderliche Zusammenführung von sehr vielen Daten aus unterschiedlichen Bereichen, datenschutzrechtlich nicht umsetzbar » Einbeziehung „Betroffener“ → organisatorisch und methodisch nicht möglich, ggf. über Multiplikatoren (BfDI) 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 8
Methodische und organisatorische Herausforderungen (2) » Untersuchung der Anwendungspraxis → aufgrund fehlender Sekundärdaten umfassende Erhebung von zu jedem Anwendungsfall einer Norm erforderlich › VS-konforme Abfrage und Aufbereitung der Daten bei den Nachrichtendiensten › Hoher Aufwand für die Nachrichtdienste » Beauftragung „kleinteiliger“ Evaluationen einzelner Regelungen → erschweren die Untersuchung der Wirksamkeit und additiver Grundrechtseingriffe » Berücksichtigung der Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung des Evaluationsteams bei der Planung der Evaluation durch den Auftraggeber → v. a. wichtig bei „kurzen“ Evaluationsprojekten » Vorhandensein geheimschutzrechtlicher Expertise → zur rechtskonformen Umsetzung der Geheimschutzanforderungen auf Auftragnehmerseite (z. B. durch einen eigenen Geheimschutz- beauftragten) 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 9
Voraussetzungen für eine nutzenstiftende Evaluation von Sicherheitsgesetzen Organisatorisch Methodisch Politisch • Ausreichend Zeit für die • Kombination von rechts- und • Einbringung des konkreten Vorbereitung und Durchführung sozialwissenschaftlicher Erkenntnisinteresses der einer Evaluation einplanen Perspektive Legislative bei der Formulierung einer Evaluationsklausel • Frühzeitige Einleitung von • Entwicklung von Wirkmodellen Sicherheitsüberprüfungen bei der Erarbeitung eines • Aktivere Rolle der Legislative im Entwurfs für ein Sicherheits- Evaluationsprozess • Frühzeitige Überlegungen dazu, gesetz wie eine Berichterstattung VS- konform erfolgen kann 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 10
Fazit » Wichtigkeit von Evaluationen von Sicherheitsgesetzen → Einblick in die Anwendungspraxis von rechtlichen Regelungen durch Sicherheitsbehörden für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger bei allen methodischen Schwierigkeiten » Durchführung von externen Evaluationen → gute und rechtzeitige Vorbereitung auf Seiten der Verantwortlichen erforderlich » Mehr Forschung im Bereich der Inneren Sicherheit wünschenswert (z. B. Terrorismusbekämpfung) → als Grundlage für Evaluationen » Forderung nach „spezieller GFA/Evaluation“ für Sicherheitsgesetzgesetze → nicht notwendig, aber Entwicklung spezifischer Prüfkriterien sinnvoll 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 11
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Axel Piesker, M.A. piesker@foev-speyer.de www.foev-speyer.de/beratung 30.9.2021 Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand 12
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