Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand - Evaluation rechtlicher Regelungen zur Terrorismusbekämpfung

Die Seite wird erstellt Hortensia-Angelika Hentschel
 
WEITER LESEN
Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand - Evaluation rechtlicher Regelungen zur Terrorismusbekämpfung
Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand
Evaluation rechtlicher Regelungen zur Terrorismusbekämpfung
Axel Piesker
Inhalt

1. Ausgangslage
2. Sicherheitsrecht – ein besonderer Evaluationsgegenstand?
3. Prüfaspekte bei der Evaluation von der Sicherheitsgesetzen
4. Organisatorische Rahmenbedingungen für externe Evaluationen
5. Methodische und organisatorische Herausforderungen
6. Voraussetzungen für eine nutzenstiftende Evaluation
7. Fazit

30.9.2021                         Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand   2
Ausgangslage

» veränderte Sicherheitslage seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 → Zunahme
  gesetzgeberischer Aktivitäten (v. a. im Zusammenhang mit der Bekämpfung des islamistischen
  Terrorismus) und damit auch von Evaluationen auf Bundesebene
» ausgewählte Sicherheitsgesetze seit dem Jahr 2001 mit Evaluationsklausel:
  › Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) (2002)
  › Antiterrordateigesetz (ATDG) (2006)
  › Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) (2007)
  › Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
    (BKAGefAbwG) (2009)
  › Änderungsgesetz zum Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchGÄndG) (2012)
  › Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) (2012)
  › Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den
    Terrorismusbekämpfungsgesetzen (2015)

30.9.2021                         Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                      3
Sicherheitsrecht – ein besonderer Evaluationsgegenstand?

» Sicherheitsrecht als Grundlage für das Handeln von Polizei und Nachrichtendiensten
  › Polizeibehörden → Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
  › Nachrichtendienste→ Sammlung und Auswertung von Informationen zu Zwecken der Spionage- bzw.
     Sabotageabwehr und der Extremismus- bzw. Terrorismusabwehr sowie zur Gewinnung von
     Erkenntnissen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind
» Sicherheitsgesetze im Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit → auch ihre Evaluationen unter
  besonderer Beobachtung
» Regelmäßige Kritik an den durchgeführten Evaluationen von Sicherheitsgesetzen
  › Art der Durchführung → keine externe Evaluation
  › Inhaltliche Ausrichtung → nur die empirische Anwendungspraxis betrachtende „Evaluationen“
  › Umfang → keine (ausreichende) Untersuchung der Eingriffsintensität

30.9.2021                          Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                             4
Prüfaspekte bei der Evaluation von der Sicherheitsgesetzen (1)

      Anwendungspraxis                Eingriffsintensität                        Wirksamkeit

 • Wie oft werden die            • Gegen wie viele Personen              • Welchen Beitrag leistet eine
   Regelungen angewendet?          richtet sich eine Maßnahme?             Regelung zur Zielerreichung
                                                                           eines Gesetzes?
 • Wie werden die Reglungen      • In welchem Umfang werden
   angewendet?                     über die betroffenen
                                   Personen Daten erhoben?
 • In welcher Situation kommen
   die Regelungen zur            • Welche personenbezogenen
   Anwendung?                      Daten werden erhoben?

30.9.2021                        Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                                5
Prüfaspekte bei der Evaluation von der Sicherheitsgesetzen (2)

                                         Additive                              Erforderlichkeit/
            Effizienz
                                    Grundrechtseingriffe                       Angemessenheit
 • Wie ist das Verhältnis von   • Welche anderen Maßnahmen              • Sind die Regelungen unbedingt
   Aufwand und Nutzen einer       werden noch genutzt, um über            erforderlich?
   Regelung?                      eine Person Daten zu erheben?
                                                                        • Gibt es ggf. mildere Mittel, die
                                • Welche personenbezogenen                genutzt werden können?
                                  Daten werden erhoben?
                                                                        • In welchem Umfang werden die
                                • In welchem Umfang werden                Regelungen von den
                                  diese Daten von den                     Sicherheitsbehörden genutzt?
                                  Sicherheitsbehörden erhoben?

30.9.2021                       Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                                    6
Organisatorische Rahmenbedingungen für externe Evaluationen

      Sicherheitsüberprüfung des gesamten          Klärung der Frage nach Veröffentlichung des
                Evaluationsteams                               Evaluationsberichts

                                       Evaluation von
                                    Sicherheitsgesetzen

     Voraussetzungen zur Verarbeitung und                    Einbindung der betroffenen
      Speicherung VS-eingestufter Daten                         Sicherheitsbehörden

30.9.2021                         Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                      7
Methodische und organisatorische Herausforderungen (1)

» Untersuchung der Wirksamkeit → wesentliche Voraussetzung: Klarheit/Messbarkeit der zugrunde
  liegenden gesetzliche Ziele
» Untersuchung der Effizienz in doppelter Hinsicht problematisch → Messbarkeit von Wirksamkeit muss
  gegeben sein und Definition von Effizienz erforderlich (Wann ist der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen
  bei Sicherheitsgesetzen angemessen?)
» Untersuchung der Eingriffsintensität → Erfassung der über eine Person erhobenen Daten für jede
  Maßnahme (Einzelfallerfassung)
» Untersuchung additiver Grundrechtseingriffe → erheblicher Aufwand durch erforderliche
  Zusammenführung von sehr vielen Daten aus unterschiedlichen Bereichen, datenschutzrechtlich nicht
  umsetzbar
» Einbeziehung „Betroffener“ → organisatorisch und methodisch nicht möglich, ggf. über Multiplikatoren
  (BfDI)

30.9.2021                          Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                              8
Methodische und organisatorische Herausforderungen (2)

» Untersuchung der Anwendungspraxis → aufgrund fehlender Sekundärdaten umfassende Erhebung von zu
  jedem Anwendungsfall einer Norm erforderlich
  › VS-konforme Abfrage und Aufbereitung der Daten bei den Nachrichtendiensten
  › Hoher Aufwand für die Nachrichtdienste
» Beauftragung „kleinteiliger“ Evaluationen einzelner Regelungen → erschweren die Untersuchung der
  Wirksamkeit und additiver Grundrechtseingriffe
» Berücksichtigung der Erforderlichkeit einer Sicherheitsüberprüfung des Evaluationsteams bei der Planung
  der Evaluation durch den Auftraggeber → v. a. wichtig bei „kurzen“ Evaluationsprojekten
» Vorhandensein geheimschutzrechtlicher Expertise → zur rechtskonformen Umsetzung der
  Geheimschutzanforderungen auf Auftragnehmerseite (z. B. durch einen eigenen Geheimschutz-
  beauftragten)

30.9.2021                          Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                            9
Voraussetzungen für eine nutzenstiftende Evaluation von Sicherheitsgesetzen

        Organisatorisch                     Methodisch                                   Politisch

• Ausreichend Zeit für die         • Kombination von rechts- und            • Einbringung des konkreten
  Vorbereitung und Durchführung      sozialwissenschaftlicher                 Erkenntnisinteresses der
  einer Evaluation einplanen         Perspektive                              Legislative bei der Formulierung
                                                                              einer Evaluationsklausel
• Frühzeitige Einleitung von       • Entwicklung von Wirkmodellen
  Sicherheitsüberprüfungen           bei der Erarbeitung eines              • Aktivere Rolle der Legislative im
                                     Entwurfs für ein Sicherheits-            Evaluationsprozess
• Frühzeitige Überlegungen dazu,     gesetz
  wie eine Berichterstattung VS-
  konform erfolgen kann

30.9.2021                           Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                                     10
Fazit

» Wichtigkeit von Evaluationen von Sicherheitsgesetzen → Einblick in die Anwendungspraxis von
  rechtlichen Regelungen durch Sicherheitsbehörden für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger
  bei allen methodischen Schwierigkeiten
» Durchführung von externen Evaluationen → gute und rechtzeitige Vorbereitung auf Seiten der
  Verantwortlichen erforderlich
» Mehr Forschung im Bereich der Inneren Sicherheit wünschenswert (z. B. Terrorismusbekämpfung) → als
  Grundlage für Evaluationen
» Forderung nach „spezieller GFA/Evaluation“ für Sicherheitsgesetzgesetze → nicht notwendig, aber
  Entwicklung spezifischer Prüfkriterien sinnvoll

30.9.2021                            Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand                           11
Vielen Dank für
            Ihre Aufmerksamkeit!

                     Axel Piesker, M.A.

                 piesker@foev-speyer.de

             www.foev-speyer.de/beratung

30.9.2021    Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand   12
Sie können auch lesen