SIP Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement - Finanzgruppe - AVL ...

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SIP Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement - Finanzgruppe - AVL ...
Verkaufsprospekt
mit Verwaltungsreglement.
SIP
Ein Investmentfonds mit Teilfonds gemäß Teil I
des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010
über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW).

Ausgabe Februar 2021

                                                  Finanzgruppe
Verkaufsbeschränkung

Die Verwaltungsgesellschaft und die in diesem Verkaufsprospekt
beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem
United States Investment Company Act von 1940 in seiner
gültigen Fassung registriert. Die durch diesen Verkaufsprospekt
angebotenen Anteile sind aufgrund US-aufsichtsrechtlicher
Beschränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten
Staaten von Amerika (welcher Begriff auch die Bundesstaaten,
Territorien und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den
District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-
Personen, wie in Regulation S unter dem United States Securities
Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und
werden nicht registriert.

US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den
Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können
auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen)
sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten
Staaten von Amerika bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums
oder einer US-Besitzung gegründet wurden.

Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten
von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder
angeboten noch verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen
in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen
sind unzulässig.

Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten
von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die
Verteilung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der
Verkauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen
Beschränkungen unterworfen sein.

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Inhalt

I.   Verkaufsprospekt................................................................................................................................................................................5
     1.   Der Fonds...................................................................................................................................................................................5
     2.   Verwaltungsgesellschaft .............................................................................................................................................................6
     3.   Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................7
     4.   Anlagepolitik ..............................................................................................................................................................................9
     5.   Techniken und Instrumente ......................................................................................................................................................15
     6.   Risikohinweise ..........................................................................................................................................................................18
          6.1     Risiken einer Fondsanlage .............................................................................................................................................18
                  6.1.1        Schwankung des Fondsanteilwerts..................................................................................................................18
                  6.1.2        Änderung der Anlagepolitik oder des Verwaltungsreglements.........................................................................19
                  6.1.3        Nachhaltigkeitsrisiken .....................................................................................................................................19
                  6.1.4        Liquidation des Fonds .....................................................................................................................................19
                  6.1.5        Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes Investmentvermögen
                               (Verschmelzung) .............................................................................................................................................19
                  6.1.6        Aussetzung der Anteilrücknahme....................................................................................................................19
                  6.1.7        Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ..................................................................................19
                  6.1.8        Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte............................................................20
          6.2     Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ....................................................................................20
                  6.2.1        Wertveränderungsrisiken ................................................................................................................................20
                  6.2.2        Kapitalmarktrisiko ...........................................................................................................................................20
                  6.2.3        Kursänderungsrisiko von Aktien ......................................................................................................................20
                  6.2.4        Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ..................................................................................20
                  6.2.5        Risiken aus der Anlage in ABS und MBS ..........................................................................................................20
                  6.2.6        Konzentrationsrisiko .......................................................................................................................................20
                  6.2.7        Risiken aus dem Anlagespektrum....................................................................................................................20
                  6.2.8        Zinsänderungsrisiko ........................................................................................................................................20
                  6.2.9        Risiko von negativen Habenzinsen...................................................................................................................21
                  6.2.10 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ...........................................................................................21
                  6.2.11 Risiken bei Wertpapierleihegeschäften ............................................................................................................22
                  6.2.12 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten.......................................................................22
                  6.2.13 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .................................................................22
                  6.2.14 Inflationsrisiko.................................................................................................................................................22
                  6.2.15 Währungsrisiko...............................................................................................................................................22
          6.3     Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) .........................................................22
                  6.3.1        Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände............................................................................................23
                  6.3.2        Risiko durch Kreditaufnahme ..........................................................................................................................23
                  6.3.3        Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen...................................................................................23
          6.4     Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko .............................................................................................23
                  6.4.1        Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)......................................................23
                  6.4.2        Risiko durch zentrale Kontrahenten.................................................................................................................23
                  6.4.3        Adressenausfallrisiken bei Wertpapierleihegeschäften .....................................................................................23
          6.5     Operationelle und sonstige Risiken des Fonds................................................................................................................24
                  6.5.1        Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen......................................................24
                  6.5.2        Länder- oder Transferrisiko..............................................................................................................................24
                  6.5.3        Rechtliche und politische Risiken .....................................................................................................................24
                  6.5.4        Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko ..............................................................24
                  6.5.5        Schlüsselpersonenrisiko...................................................................................................................................24
                  6.5.6        Verwahrrisiko..................................................................................................................................................24
                  6.5.7        Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)...............................................................24
          6.6     Risiken bei Umbrella-Fonds............................................................................................................................................24
     7.   Risikoprofil ...............................................................................................................................................................................24
     8.   Profil des typischen Anlegers ....................................................................................................................................................27
     9.   Wertentwicklung......................................................................................................................................................................27
     10. Steuern ....................................................................................................................................................................................27
     11. Kosten .....................................................................................................................................................................................70
     12. Vergütungspolitik .....................................................................................................................................................................31
     13. Berechnung des Anteilwertes ...................................................................................................................................................31
     14. Erwerb und Rückgabe sowie Umtausch von Anteilen................................................................................................................32
     15. Informationen an die Anteilinhaber ..........................................................................................................................................33

                                                                                                                                                                                                      3
Inhalt

     16. Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland..............................................................................................................................33
     17. Datenschutz .............................................................................................................................................................................34
     18. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung .....................................................................................................34
II. Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe .....................................................................................................................................35
III. Verwaltungsreglement......................................................................................................................................................................39
     Grundreglement ...............................................................................................................................................................................39
     Sonderreglement ..............................................................................................................................................................................51
IV. Kurzangaben über deutsche Steuervorschriften.................................................................................................................................55
V. Investitionsbandbreiten .....................................................................................................................................................................62
VI. Wertentwicklung der Teilfonds .........................................................................................................................................................63
VII. Anhang ............................................................................................................................................................................................68

                                                                                                                                                                                                        4
I. Verkaufsprospekt

Dieser Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement,               Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten. Der Fonds
welches aus dem Grundreglement und dem                            unterliegt Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember
Sonderreglement des Fonds gebildet wird, hat im                   2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und erfüllt die
Zweifelsfalle Vorrang vor den wesentlichen Informationen          Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009.
für den Anleger. Er ist nur gültig in Verbindung mit dem
jeweils letzten veröffentlichten Jahresbericht des Fonds,         Der Fonds wurde als Umbrella-Fonds aufgelegt und unterliegt
dessen Stichtag nicht länger als 16 Monate zurückliegen           dem Artikel 181 des Gesetzes von 2010.
darf. Wenn der Stichtag des Jahresberichts länger als acht
Monate zurückliegt, ist dem Erwerber zusätzlich der               Derzeit bestehen in dem Fonds acht Teilfonds:
jüngere Halbjahresbericht des Fonds auszuhändigen.
Beide Berichte sind Bestandteil dieses Verkaufsprospektes.           SIP Income

Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen,                 SIP Balanced
welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder in den
wesentlichen Informationen für den Anleger oder in                   SIP Equity
Unterlagen, auf welche der Verkaufsprospekt sich beruft
und welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, enthalten             SIP Bond
sind.
                                                                     BLB Global Opportunities Fund
Interessierten Anlegern wird geraten, diesen Verkaufsprospekt
sorgfältig und vollständig durchzulesen und sich bei ihren           LöwenPlus Rendite
Rechts-, Steuer- oder Finanzberatern über die entsprechenden
rechtlichen Erfordernisse, Devisenbestimmungen und Steuern           LöwenPlus Wachstum
nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres
gewöhnlichen Aufenthaltes oder Wohnsitzes, die sich auf den          LöwenPlus Chance
Erwerb, den Besitz, die Veräußerung oder anderweitige
Verfügung der Anteile auswirken können, und über die              Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Anteilinhaber
steuerliche Behandlung der Erträge zu erkundigen.                 untereinander als selbstständiges Sondervermögen. Die Rechte
                                                                  und Pflichten der Anteilinhaber eines Teilfonds sind von denen
In diesem Verkaufsprospekt werden die in Artikel 1 Absatz 2 des   der Anteilinhaber der anderen Teilfonds getrennt. Im Verhältnis
Grundreglements definierten Begriffe in gleicher Weise            zu Dritten haftet jedes Teilfondsvermögen getrennt für die
verwendet.                                                        jeweiligen Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds.

Dieser Verkaufsprospekt kann in andere Sprachen übersetzt         Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit neue Teilfonds
werden. Im Fall etwaiger Widersprüche oder Doppeldeutigkeiten     auflegen. Sie kann bestehende Teilfonds nach Maßgabe von
in einer Übersetzung hat der deutsche Wortlaut Vorrang.           Artikel 16 und 19 des Grundreglements mit anderen (Teil-)Fonds
                                                                  verschmelzen oder auflösen.
Die Herausgabe dieses Verkaufsprospekts und das Angebot bzw.
der Verkauf von Anteilen des Fonds kann in manchen                Für den Teilfonds BLB Global Opportunities Fund sind Anteile
Hoheitsgebieten Beschränkungen unterliegen. Dieser                von drei Anteilklassen - Anteilklasse A, Anteilklasse I und
Verkaufsprospekt ist nicht als Aufforderung zum Erwerb von        Anteilklasse T - erhältlich, die sich hinsichtlich der
Anteilen zu betrachten.                                           Verwaltungsvergütung und der Mindestanlagesumme
                                                                  unterscheiden.

1.     Der Fonds                                                  Für den Teilfonds SIP Bond sind Anteile von zwei Anteilklassen –
                                                                  Anteilklasse A und Anteilklasse V – erhältlich, die sich
Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene                 hinsichtlich der Verwaltungsvergütung, des Ausgabeaufschlags
Investmentfonds                                                   und der Mindestanlagesumme unterscheiden.

SIP                                                               Anteile, die bis zum 31. Januar 2020 unter der Bezeichnung
                                                                  „SIP-Bond“ begeben wurden, werden seit dem 1. Februar 2021
(im Folgenden der „Fonds“) ist ein auf Initiative der DekaBank    der Anteilklasse A zugeordnet.
Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, nach Luxemburger
Recht in der Form eines "fonds commun de placement à
compartiments multiples" errichtetes Sondervermögen aus

                                                                                                                                     5
Das Geschäftsjahr des Fonds sowie der Teilfonds endet am 31.       Die Tätigkeit der Verwaltung von Fonds Communs de Placement
Dezember eines jeden Jahres.                                       und Investmentgesellschaften umfasst insbesondere:

Für die Anteile ist eine Ertragsausschüttung vorgesehen. Für die      Die Anlageverwaltung: In diesem Zusammenhang kann die
Anteilklasse T des Teilfonds BLB Global Opportunitites Fund ist        Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der von ihr
eine Ertragsthesaurierung vorgesehen.                                  verwalteten OGAW Benachrichtigungen oder Anweisungen
                                                                       betreffend zu tätigender Anlagen erteilen, Verträge
Der Jahresbericht des Fonds wird von der                               abschließen, alle Arten von Wertpapieren und andere
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg Société                Vermögensarten kaufen, verkaufen, tauschen und
coopérative geprüft.                                                   übereignen, für Rechnung der von ihr verwalteten OGAW
                                                                       alle im Zusammenhang mit Wertpapieren, die das Vermögen
Der Fonds wird von der Deka Vermögensmanagement GmbH,                  der OGAW bilden, stehenden Stimmrechte ausüben. Hierbei
Frankfurt am Main verwaltet. Zur Verwaltung des Fonds hat sie          handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung.
ihre rechtlich unselbständige Zweigniederlassung, die Deka
Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg                Administrative Tätigkeiten in Bezug auf OGAW. Hierbei
eingesetzt.                                                            handelt es sich um die Gesamtheit der in Anhang II des
                                                                       Gesetzes von 2010 aufgeführten Tätigkeiten, d.h.
Die Vermögenswerte des Fonds verwahrt die DekaBank                     insbesondere die Bewertung der Portfolios und
Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung                Preisfestsetzung für die Aktien und/oder Anteile der OGAW,
Luxemburg („Verwahrstelle“).                                           die Ausgabe und Rücknahme von Aktien und/oder Anteilen
                                                                       der OGAW, die Registerführung für die OGAW, die Führung
                                                                       und Aufbewahrung von Aufzeichnungen von Transaktionen.
2.     Verwaltungsgesellschaft                                         Diese Auflistung ist nicht abschließend.

Die Verwaltungsgesellschaft ist die Deka                              Vertrieb der Aktien und/oder Anteile von selbst- oder
Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main. Zur                       fremdverwalteten OGAW in Luxemburg und/oder im
Verwaltung setzt sie ihre rechtlich unselbständige                     Ausland.
Zweigniederlassung, die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Zweigniederlassung Luxemburg ein. Die Deka                         Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung
Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main, ist eine              Luxemburg unterliegt hinsichtlich den organisatorischen
Kapitalverwaltungsgesellschaft (Verwaltungsgesellschaft) nach      Anforderungen den Vorgaben des deutschen
deutschem Recht. Sie wurde am 20. Oktober 1988 als BB-             Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Hinsichtlich der
Investment GmbH gegründet und firmierte bis zum                    Anforderungen an die von ihr verwalteten Fonds unterliegt sie
10. April 2018 als Landesbank Berlin Investment GmbH. Die          den Vorgaben des Gesetzes von 2010 und den anwendbaren
Deka Vermögensmanagement GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt          Verwaltungsvorschriften der CSSF.
am Main und ist unter der Handelsregister-Nummer HRB 112
372 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main          Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung
eingetragen.                                                       Luxemburg verfügt insoweit im Einklang mit den anwendbaren
                                                                   Vorschriften über ausreichende und angemessene
Der Gesellschaftsvertrag der Deka Vermögensmanagement              organisatorische Strukturen und interne Kontrollmechanismen,
GmbH, Frankfurt am Main, vom 16. September 1988 wurde im           insbesondere handelt sie im besten Interesse der Fonds bzw.
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt.     Teilfonds und stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden
Der Gesellschaftsvertrag wurde letztmalig durch                    werden und die Einhaltung von Beschlüssen und Verfahren, eine
Gesellschafterbeschluss vom 12. Juni 2018 abgeändert. Eine         faire Behandlung der Inhaber von Anteilen an den verwalteten
konsolidierte Neufassung des Gesellschaftsvertrags wurde im        Fonds und Teilfonds sowie die Einhaltung der festgelegten
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt.     Risikomanagement-Grundsätze gewährleistet sind. Die Deka
                                                                   Vermögensmanagement GmbH und ihre Zweigniederlassung in
Die Deka Vermögensmanagement GmbH, Zweigniederlassung              Luxemburg verfügen über eine wirksame und ständige
Luxemburg, wurde am 20. März 2019 als Zweigniederlassung           Compliance-, Innenrevisions- sowie Risikomanagement-
der Deka Vermögensmanagement GmbH, Frankfurt am Main,              Funktion, die jeweils unabhängig sind, und erhält diese aufrecht.
errichtet. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg und ist unter Nummer
B232944 im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister          Darüber hinaus hält die Deka Vermögensmanagement GmbH,
eingetragen.                                                       Zweigniederlassung Luxemburg die gemäß Artikel 14 der
                                                                   Richtlinie 2009/65/EG durch Luxemburg festgelegten
                                                                   Bestimmungen ein.

                                                                                                                                   6
Die Verwaltungsgesellschaft verfügt ferner über festgelegte         Bank International GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg
Entscheidungsprozesse, eine klare Organisationsstruktur,            ausgelagert.
angemessene interne Kontrollmechanismen sowie eine interne
Berichterstattung zwischen allen maßgeblichen Ebenen der            Ferner hat die Deka International S.A. die Funktion der
Verwaltungsgesellschaft. Sie gewährleistet ferner, dass             Transferstelle in Bezug auf die Ausgabe und Rücknahme der
angemessene und systematische Aufzeichnungen über ihre              Fondsanteilscheine und den in diesem Zusammenhang
Geschäftstätigkeit und interne Organisation geführt werden. Sie     stehenden wahrzunehmenden Aufgaben zur Bekämpfung der
ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um das bestmögliche           Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die DekaBank
Ergebnis für den Fonds bzw. Teilfonds zu erzielen, wobei sie den    Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung
Kurs, die Kosten, die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit        Luxemburg übertragen.
der Ausführung und Abrechnung, den Umfang und die Art des
Auftrages sowie alle sonstigen, für die Auftragsausführung          Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Fonds
relevanten Aspekte berücksichtigt (best execution). Sie sorgt für   wird überwiegend die Verwahrstelle, mit welcher die
eine umgehende, redliche und zügige Ausführung der für Fonds        Verwaltungsgesellschaft in der Deka-Gruppe verbunden ist,
bzw. Teilfonds getätigten Portfoliogeschäfte im Hinblick auf die    beauftragt.
Ausführung von Handelsentscheidungen für die verwalteten
Fonds bzw. Teilfonds. Bei Auslagerung von Aufgaben an Dritte        Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt
vergewissert sie sich, dass die Dritten die notwendigen             die Aufsicht über die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Maßnahmen zur Einhaltung aller Anforderungen an                     Frankfurt am Main und die Deka Vermögensmanagement
Organisation und Vermeidung von Interessenkonflikten wie sie        GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg aus. Die Commission de
in den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen festgelegt             Surveillance du Secteur Financier (CSSF) übt die Aufsicht in
sind, getroffen haben und die Einhaltung dieser Anforderungen       Bezug auf die OGAW, die von der Verwaltungsgesellschaft
überwachen. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass den Fonds        verwaltet werden, aus („Produktaufsicht“).
bzw. Teilfonds und/oder den Anteilinhabern in keinem Fall
überzogene Kosten in Rechnung gestellt werden.                      Weitere Angaben zur Verwaltungsgesellschaft enthält der
                                                                    Anhang „Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe“.
Die Verwaltungsgesellschaft kann auf eigene Verantwortung,
Kosten, Kontrolle und Koordination ihre Aufgaben als                Anlageberater ist die Norddeutsche Landesbank-Girozentrale
Verwaltungsgesellschaft und Zentralverwaltung ganz oder             (NordLB). Sie berät bezüglich der Anlage des Fondsvermögens
teilweise an Dritte übertragen, die auf diese Dienstleistungen      und unterbreitet insbesondere Vorschläge hinsichtlich der Asset-
spezialisiert sind.                                                 Allokation und erteilt Empfehlungen für den Kauf und Verkauf
                                                                    der zulässigen Vermögensgegenstände.
Die Hauptverwaltung des Fonds wird von der Deka International
S.A. wahrgenommen. Dies beinhaltet u.a. die Buchhaltung für         Die Verwaltungsgesellschaft und der Fondsmanager sind an
alle Teilfonds, die Berechnung der Anteilwerte für den Fonds,       Empfehlungen des Anlageberaters nicht gebunden und
den Versand der Berichte und aller anderen für den Anleger          entscheiden allein über alle Anlagen des Fonds.
bestimmten Unterlagen sowie die Ausgabe und Rücknahme der
Fondsanteile.
                                                                    3.     Verwahrstelle
Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Verantwortung,
Kosten und Kontrolle die Deka Investment GmbH, Frankfurt am         Das Gesetz von 2010 und die anwendbaren
Main, mit der Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds      Verwaltungsvorschriften der CSSF sehen eine Trennung der
beauftragt. Der Fondsmanager ist befugt, Vermögenswerte des         Verwaltung und der Verwahrung von OGAW vor. Für
Fonds anzulegen und/oder bestehende Anlagen zu liquidieren.         Vermögenswerte, deren Verwahrung die Verwahrstelle selbst
                                                                    übernimmt, eröffnet die Verwahrstelle für den OGAW ein oder
Die Deka Investment GmbH ist eine                                   mehrere Konten, in denen alle Vermögenswerte erfasst werden,
Kapitalverwaltungsgesellschaft (Verwaltungsgesellschaft) nach       die Eigentum des OGAW sind und für deren Verwahrung sie
deutschem Recht. Sie ist auf das Portfoliomanagement von            verantwortlich ist. Bei Vermögensgegenständen, die nicht
Fonds für Privatkunden und institutionelle Anleger spezialisiert.   verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob der Fonds
Die von ihr verwalteten Vermögenswerte beliefen sich am 31.         Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Die
Dezember 2019 auf rund 168,5 Mrd. Euro.                             Verwahrstelle muss zu jeder Zeit einen vollständigen Überblick
                                                                    über alle Vermögenswerte des OGAW haben, einschließlich
Des Weiteren hat die Deka International S.A. die                    derer, die nicht Gegenstand einer Verwahrung sind. Sie
Fondsbuchhaltung und Fondsadministration auf die State Street       überwacht, ob die Verfügungen der Verwaltungsgesellschaft

                                                                                                                                      7
über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des Gesetzes         Die Verwaltungsgesellschaft wird überwiegend die
von 2010 und dem Verwaltungsreglement entsprechen.                  Verwahrstelle, mit welcher die Verwaltungsgesellschaft in der
                                                                    Deka-Gruppe verbunden ist, mit der Abwicklung von
Die Verwahrstelle stellt sicher, dass die Geldflüsse und liquiden   Transaktionen für Rechnung des Fonds beauftragen.
Mittel des OGAW ordnungsgemäß überwacht werden. Sie
gewährleistet, dass sämtliche von Anteilinhabern bei der            Interessenkonflikte können aus Aufgaben oder
Zeichnung von Anteilen des OGAW geleistete Zahlungen                Kontrollfunktionen entstehen, die die Verwahrstelle für den
eingehen und dass alle liquiden Mittel des OGAW auf                 Fonds, die Anleger oder die Verwaltungsgesellschaft erbringt.
Geldkonten verbucht werden, die auf den Namen des OGAW
oder der Verwaltungsgesellschaft oder auf den Namen der             Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der
Verwahrstelle bei einem Institut gemäß Artikel 18 Absatz 1          Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben.
Buchstaben a), b) und c) der Richtlinie 2006/73 EG oder bei
einem anderen Institut der gleichen Art in dem entsprechenden       Interessenkonflikte könnten für den Fonds darüber hinaus durch
Markt, in dem Geldkonten vorgeschrieben sind, eröffnet              die Wahrnehmung der Funktion des Unterverwahrers innerhalb
wurden, solange ein solches Institut einer wirksamen                der Deka-Gruppe entstehen.
aufsichtsrechtlichen Regulierung und Aufsicht unterliegt, die den
Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen und           Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka-Gruppe wurden
wirksam durchgesetzt werden.                                        identifiziert und entsprechende Vorkehrungen zu ihrer
                                                                    Vermeidung implementiert. Hierzu zählen u.a. die
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende                 organisatorische Trennung der Zuständigkeiten und die
Aufgaben:                                                           Einhaltung von „Best Execution-Maßstäben“ beim Erwerb oder
                                                                    der Veräußerung von Vermögensgegenständen.
   Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der
    Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des     Die Verwahrstelle kann die Verwahrung von verwahrfähigen
    Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsreglement des              Vermögensgegenständen an weitere Unterverwahrer
    Fonds entsprechen,                                              übertragen. Die übertragenen Aufgaben sind:

   Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung       Verwahrung der Wertpapiere,
    der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb
    der üblichen Fristen an den Fonds überwiesen wird,                 Verwaltung der Wertpapiere,

   Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den               Abwicklung der Wertpapierhandelsgeschäfte und
    Vorschriften des Gesetzes von 2010 und dem                          Ausführung von Wertpapierlieferungen (Ein- und Ausgänge).
    Verwaltungsreglement verwendet werden,
                                                                    Die Verwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzentriert
   Sicherzustellen, dass die Anteilpreise ordnungsgemäß            sich zum größten Teil auf die DekaBank Deutsche Girozentrale,
    berechnet werden,                                               Frankfurt am Main. Im OGAW enthaltene konzernfremde
                                                                    Zielfondsanteile werden durch die Raiffeisen Bank International
   Sicherzustellen, dass Sicherheiten für                          AG, Wien (RBI AG) verwahrt.
    Wertpapierleihegeschäfte rechtswirksam bestellt und
    jederzeit vorhanden sind.                                       Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle sind die J.P. Morgan
                                                                    AG, Frankfurt, Clearstream Banking AG, Frankfurt und die RBI
Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Girozentrale,               AG tätig.
Frankfurt am Main, Niederlassung Luxemburg, die Funktion der
Verwahrstelle übernommen. Sie wurde am 1. Februar 1982 als          Die Unterverwahrung der Vermögenswerte des OGAW
Niederlassung der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt         konzentriert sich zum größten Teil auf die J.P. Morgan AG,
am Main, gegründet. Die DekaBank Deutsche Girozentrale,             Frankfurt.
Frankfurt am Main, ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht.
                                                                    Zudem nimmt die Verwahrstelle im Hinblick auf für den OGAW
Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, ist          erworbene Investmentanteile die Dienste von das jeweilige
Mutterunternehmen und alleiniger Gesellschafter der                 Anteilsregister führenden Transfer Agents in Anspruch, zum Teil
Verwaltungsgesellschaft. Ihre Rechte und Pflichten als              indirekt über die oben genannten Unterverwahrer.
Verwahrstelle richten sich nach Luxemburger Recht, dem
Verwaltungsreglement und dem Verwahrstellenvertrag.                 Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle
                                                                    Vermögensgegenstände, die von ihr oder von einem ihrer

                                                                                                                                      8
Unterverwahrer verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des         vorgenannten Kategorien von Vermögensgegenständen
Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die             vollständig angelegt werden. Die tatsächlichen
Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, es            Investitionsbandbreiten der jeweiligen Teilfonds können der
sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des                Tabelle in Abschnitt "V. Investitionsbandbreiten" entnommen
Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden,      werden.
die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen,
haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre            Die physische Lieferung von Rohstoffen ist für die jeweiligen
gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen mindestens            Teilfonds vertraglich ausgeschlossen.
fahrlässig nicht erfüllt hat.
                                                                     Die jeweiligen Teilfonds weisen für den Anleger ein
Auf Verlangen übermittelt die Verwaltungsgesellschaft den            unterschiedliches Chance-/Risikoprofil auf, aufsteigend von dem
Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur                    Teilfonds "SIP Bond".
Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Unterverwahrern
sowie zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit          Die Portfolios der Teilfonds verfügen über ein unterschiedlich
der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Eine        hohes Exposure risikoreicher Anlagen (z.B. in den
Übersicht der beauftragten Unterverwahrer und Lagerstellen ist       Anlagesegmenten "Aktien" und/oder "Renten"), welches der
unter www.deka.de erhältlich.                                        tabellarischen Darstellung in Abschnitt "V.
                                                                     Investitionsbandbreiten" entnommen werden kann. Die
Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern                 Anlagesegmente sind dabei als Schlagwort bzw. Gattungsbegriff
Informationen zu den Gründen, aus denen sie sich für die             für die darunter zu fassenden Anlageinstrumente, die mit dem
DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main,                   Gattungsbegriff in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen, zu
Niederlassung Luxemburg, als Verwahrstelle des Fonds                 verstehen. Davon unabhängig erfolgen sämtliche Investitionen
entschieden hat.                                                     ausschließlich in Vermögensgegenstände, die gemäß Grund-
                                                                     und Sonderreglement zulässig sind.

4.     Anlagepolitik                                                 Gilt nur für den Teilfonds BLB Global Opportunities Fund:

Das Hauptziel der Anlagepolitik der Teilfonds SIP Income, SIP        Abweichend von Artikel 6 Absatz 3 des Grundreglements darf
Bond, LöwenPlus Rendite und LöwenPlus Wachstum ist die               der Teilfonds in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der
Erhaltung des Kapitals und die Erzielung eines möglichst             Risikostreuung bis zu 100 % seines Vermögens in Wertpapieren
kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro.                              und Geldmarktinstrumenten verschiedener Emissionen anlegen,
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds SIP Balanced ist die   die von der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten
Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in          Staaten von Amerika, begeben oder garantiert werden, unter
Euro bei moderatem Risiko.                                           der Maßgabe, dass der jeweilige Teilfonds Wertpapiere halten
Das Hauptziel der Anlagepolitik der Teilfonds SIP Equity und         muss, die im Rahmen von mindestens sechs verschiedenen
LöwenPlus Chance ist die Erzielung eines möglichst                   Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus
kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro, bei entsprechender           ein und derselben Emission 30 % des Gesamtbetrages seines
Akzeptanz einer gegebenenfalls erhöhten Volatilität.                 Vermögens nicht überschreiten dürfen.
Das Hauptziel der Anlagepolitik des Teilfonds BLB Global
Opportunities Fund besteht darin, dass durch die aktive              Daneben darf die Verwaltungsgesellschaft bis zu 10 % des
Verwaltung des Teilfondsvermögens, ohne Orientierung an einer        Netto-Teilfondsvermögens in andere als die oben genannten
bestimmten Benchmark, durch eine breite Streuung mit flexiblen       Vermögensgegenstände investieren.
Anlageschwerpunkten das größtmögliche Ertragspotential
erschlossen werden soll. Das Teilfondsvermögen soll hierbei für      Gilt für SIP Income
den Anleger einen positiven Ertrag erzielen und dem Investor
gleichermaßen Chance und Absicherung unter einer Vielzahl von        Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
möglichen Entwicklungen bieten.                                      (Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G
                                                                     (Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien
Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, das Netto-Fondsvermögen des        (ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich
jeweiligen Teilfonds nach dem Grundsatz der Risikostreuung und       aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf
im Rahmen der allgemeinen Richtlinien für die Anlagepolitik          deren finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert.
gemäß Artikel 5 des Grundreglements in Wertpapiere, Derivate         Nachhaltigkeitsrisiken können bewusst eingegangen und im
und Geldmarktinstrumente sowie in Investmentanteile und in           Prozess der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierte Renditechancen
Bankguthaben anzulegen. Das jeweilige Teilfondsvermögen darf         genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im
in eine einzige, mehrere oder in die Gesamtheit der

                                                                                                                                       9
Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite       genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im
dieses Teilfonds auswirken.                                        Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite
                                                                   dieses Teilfonds auswirken.
Gilt für SIP Balanced
                                                                   Gilt für BLB Global Opportunities Fund Anteilklasse A
Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
(Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G                   Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
(Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien       (Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G
(ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich    (Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien
aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf    (ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich
deren finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert.               aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf
Nachhaltigkeitsrisiken können bewusst eingegangen und im           deren finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert.
Prozess der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierte Renditechancen   Nachhaltigkeitsrisiken können bewusst eingegangen und im
genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im              Prozess der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierte Renditechancen
Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite       genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im
dieses Teilfonds auswirken.                                        Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite
                                                                   dieses Teilfonds auswirken.
Gilt für SIP Equity
                                                                   Gilt für BLB Global Opportunities Fund Anteilklasse I
Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
(Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G                   Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
(Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien       (Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G
(ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich    (Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien
aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf    (ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich
deren finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert.               aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf
Nachhaltigkeitsrisiken können bewusst eingegangen und im           deren finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert.
Prozess der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierte Renditechancen   Nachhaltigkeitsrisiken können bewusst eingegangen und im
genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im              Prozess der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierte Renditechancen
Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite       genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im
dieses Teilfonds auswirken.                                        Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite
                                                                   dieses Teilfonds auswirken.
Gilt für SIP Bond Anteilklasse A
                                                                   Gilt für BLB Global Opportunities Fund Anteilklasse T
Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
(Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G                   Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
(Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien       (Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G
(ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich    (Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien
aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf    (ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich
deren finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert.               aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf
Nachhaltigkeitsrisiken können bewusst eingegangen und im           deren finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert.
Prozess der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierte Renditechancen   Nachhaltigkeitsrisiken können bewusst eingegangen und im
genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im              Prozess der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierte Renditechancen
Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite       genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im
dieses Teilfonds auswirken.                                        Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite
                                                                   dieses Teilfonds auswirken.
Gilt für SIP Bond Anteilklasse V
                                                                   Gilt für LöwenPlus Rendite
Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
(Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G                   Das Vermögen des Fonds wird in Wertpapiere ,
(Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien       Geldmarktinstrumente und Investmentanteile (im Folgenden
(ESG-Kriterien) betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich    „Zielfonds“) angelegt, die systematisch nach ökologischen,
aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf    sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmensführung
deren finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert.               betreffenden Kriterien ausgewählt werden (ESG-Kriterien).
Nachhaltigkeitsrisiken können bewusst eingegangen und im           Hierbei werden beispielweise die Aspekte Umwelt- und
Prozess der Nachhaltigkeitsanalyse identifizierte Renditechancen   Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit,

                                                                                                                                  10
Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und             Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
Korruption beachtet.                                              (Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G
                                                                  (Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien
Nicht investiert wird in Wertpapiere von Unternehmen, die         (ESG-Kriterien) betrachtet. Hierbei erfolgt eine Filterung der zu
geächtete Waffen (Geächtete Waffen sind Waffen nach dem           Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Anlagen unter
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung,        besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und –
der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen          chancen aus genannten ESG-Kriterien. Nachhaltigkeitsrisiken
und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem             können so zwar nicht vermieden aber reduziert und
Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-           Nachhaltigkeitschancen aktiv zur Steigerung der Renditechancen
Konvention“) sowie B-und C-Waffen nach den jeweiligen UN-         genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im
Konventionen (UN BWC und UN CWC)), Atom- und/oder                 Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite
Handfeuerwaffen produzieren, genveränderte Agrarprodukte          dieses Teilfonds auswirken.
herstellen sowie Kohle fördern und/oder gegen die Prinzipien
des UN Global Compact verstoßen. Keine Investitionen erfolgen     Gilt für LöwenPlus Wachstum
zudem in Unternehmen, die Umsätze (aus Herstellung oder
Vertrieb) in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter,                  Das Vermögen des Fonds wird in Wertpapiere ,
Tabakproduktion, Alkohol oder Pornografie (jeweils mehr als 5     Geldmarktinstrumente und Investmentanteile (im Folgenden
%) sowie aus Kohleverstromung (mehr als 10 %) generieren.         „Zielfonds“) angelegt, die systematisch nach ökologischen,
                                                                  sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmensführung
Im Rahmen der ESG-Strategie werden die derzeitigen und            betreffenden Kriterien ausgewählt werden (ESG-Kriterien).
künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen analysiert   Hierbei werden beispielweise die Aspekte Umwelt- und
und Nachhaltigkeitschancen und -risiken im Zuge der               Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit,
Anlageentscheidung berücksichtigt. Dies erfolgt auf Basis         Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und
betriebseigener Recherchen sowie unter Verwendung von Daten       Korruption beachtet.
und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen.
Dabei werden zunächst diejenigen Unternehmen mit einer ESG-       Nicht investiert wird in Wertpapiere von Unternehmen, die
Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder        geächtete Waffen (Geächtete Waffen sind Waffen nach dem
einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen              Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung,
Anbieter ausgeschlossen. Anschließend werden Unternehmen          der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen
und/oder Staaten ausgewählt, welche bei vergleichbarer            und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem
wirtschaftlicher Perspektive die bessere ESG-Bewertung            Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-
aufweisen.                                                        Konvention“) sowie B-und C-Waffen nach den jeweiligen UN-
                                                                  Konventionen (UN BWC und UN CWC)), Atom- und/oder
Es wird auf der Basis interner Recherchen und Analysen sowie      Handfeuerwaffen produzieren, genveränderte Agrarprodukte
unter Verwendung von ESG-Ratings von Research- bzw.               herstellen sowie Kohle fördern und/oder gegen die Prinzipien
Ratingagenturen in Zielfonds investiert, welche eine ESG-         des UN Global Compact verstoßen. Keine Investitionen erfolgen
Bewertung in der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe             zudem in Unternehmen, die Umsätze (aus Herstellung oder
aufweisen (Best-in-Class-Ansatz). Darüber hinaus werden           Vertrieb) in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter,
Zielfonds ausgeschlossen, welche eine niedrigere ESG-Einstufung   Tabakproduktion, Alkohol oder Pornografie (jeweils mehr als 5
als bspw. BBB von MSCI ESG Research LLC oder einer                %) sowie aus Kohleverstromung (mehr als 10 %) generieren.
vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter
aufweisen.                                                        Im Rahmen der ESG-Strategie werden die derzeitigen und
                                                                  künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen analysiert
Die Verwaltungsgesellschaft beachtet zudem die Prinzipien für     und Nachhaltigkeitschancen und -risiken im Zuge der
verantwortliches Investieren (PRI).                               Anlageentscheidung berücksichtigt. Dies erfolgt auf Basis
                                                                  betriebseigener Recherchen sowie unter Verwendung von Daten
Zusätzlich müssen auch die Fondsmanager oder die                  und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen.
Verwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die    Dabei werden zunächst diejenigen Unternehmen mit einer ESG-
PRI berücksichtigen.                                              Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder
                                                                  einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen
Daneben darf die Verwaltungsgesellschaft bis zu 10 % des          Anbieter ausgeschlossen. Anschließend werden Unternehmen
Netto-Teilfondsvermögens in nicht notierte Wertpapiere            und/oder Staaten ausgewählt, welche bei vergleichbarer
investieren.                                                      wirtschaftlicher Perspektive die bessere ESG-Bewertung
                                                                  aufweisen.

                                                                                                                                 11
Es wird auf der Basis interner Recherchen und Analysen sowie        herstellen sowie Kohle fördern und/oder gegen die Prinzipien
unter Verwendung von ESG-Ratings von Research- bzw.                 des UN Global Compact verstoßen. Keine Investitionen erfolgen
Ratingagenturen in Zielfonds investiert, welche eine ESG-           zudem in Unternehmen, die Umsätze (aus Herstellung oder
Bewertung in der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe               Vertrieb) in den Geschäftsfeldern Rüstungsgüter,
aufweisen (Best-in-Class-Ansatz). Darüber hinaus werden             Tabakproduktion, Alkohol oder Pornografie (jeweils mehr als 5
Zielfonds ausgeschlossen, welche eine niedrigere ESG-Einstufung     %) sowie aus Kohleverstromung (mehr als 10 %) generieren.
als bspw. BBB von MSCI ESG Research LLC oder einer
vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter             Im Rahmen der ESG-Strategie werden die derzeitigen und
aufweisen.                                                          künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen analysiert
                                                                    und Nachhaltigkeitschancen und -risiken im Zuge der
Die Verwaltungsgesellschaft beachtet zudem die Prinzipien für       Anlageentscheidung berücksichtigt. Dies erfolgt auf Basis
verantwortliches Investieren (PRI).                                 betriebseigener Recherchen sowie unter Verwendung von Daten
                                                                    und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen.
Zusätzlich müssen auch die Fondsmanager oder die                    Dabei werden zunächst diejenigen Unternehmen mit einer ESG-
Verwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die      Bewertung von weniger als B von MSCI ESG Research LLC oder
PRI berücksichtigen.                                                einer vergleichbaren ESG-Bewertung von einem anderen
                                                                    Anbieter ausgeschlossen. Anschließend werden Unternehmen
Daneben darf die Verwaltungsgesellschaft bis zu 10 % des            und/oder Staaten ausgewählt, welche bei vergleichbarer
Netto-Teilfondsvermögens in nicht notierte Wertpapiere              wirtschaftlicher Perspektive die bessere ESG-Bewertung
investieren.                                                        aufweisen.

Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E                      Es wird auf der Basis interner Recherchen und Analysen sowie
(Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G                    unter Verwendung von ESG-Ratings von Research- bzw.
(Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien        Ratingagenturen in Zielfonds investiert, welche eine ESG-
(ESG-Kriterien) betrachtet. Hierbei erfolgt eine Filterung der zu   Bewertung in der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe
Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Anlagen unter           aufweisen (Best-in-Class-Ansatz). Darüber hinaus werden
besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und –        Zielfonds ausgeschlossen, welche eine niedrigere ESG-Einstufung
chancen aus genannten ESG-Kriterien. Nachhaltigkeitsrisiken         als bspw. BBB von MSCI ESG Research LLC oder einer
können so zwar nicht vermieden aber reduziert und                   vergleichbaren ESG-Bewertung bei einem anderen Anbieter
Nachhaltigkeitschancen aktiv zur Steigerung der Renditechancen      aufweisen.
genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im
Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite        Die Verwaltungsgesellschaft beachtet zudem die Prinzipien für
dieses Teilfonds auswirken.                                         verantwortliches Investieren (PRI).

Gilt für LöwenPlus Chance                                           Zusätzlich müssen auch die Fondsmanager oder die
                                                                    Verwaltungsgesellschaften, welche die Zielfonds verwalten, die
Das Vermögen des Fonds wird in Wertpapiere ,                        PRI berücksichtigen.
Geldmarktinstrumente und Investmentanteile (im Folgenden
„Zielfonds“) angelegt, die systematisch nach ökologischen,          Daneben darf die Verwaltungsgesellschaft bis zu 10 % des
sozialen oder die verantwortungsvolle Unternehmensführung           Netto-Teilfondsvermögens in nicht notierte Wertpapiere
betreffenden Kriterien ausgewählt werden (ESG-Kriterien).           investieren.
Hierbei werden beispielweise die Aspekte Umwelt- und
Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit,             Im Investmentprozess dieses Teilfonds werden E
Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und               (Environmental/Umwelt), S (social/soziale) und G
Korruption beachtet.                                                (Governance/Unternehmens- und/oder Staatsführung) -Kriterien
                                                                    (ESG-Kriterien) betrachtet. Hierbei erfolgt eine Filterung der zu
Nicht investiert wird in Wertpapiere von Unternehmen, die           Investitionszwecken zur Verfügung stehenden Anlagen unter
geächtete Waffen (Geächtete Waffen sind Waffen nach dem             besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und –
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung,          chancen aus genannten ESG-Kriterien. Nachhaltigkeitsrisiken
der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen            können so zwar nicht vermieden aber reduziert und
und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem               Nachhaltigkeitschancen aktiv zur Steigerung der Renditechancen
Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-             genutzt werden. Nachhaltigkeitsrisiken können sich im
Konvention“) sowie B-und C-Waffen nach den jeweiligen UN-           Investmentprozess somit positiv oder negativ auf die Rendite
Konventionen (UN BWC und UN CWC)), Atom- und/oder                   dieses Teilfonds auswirken.
Handfeuerwaffen produzieren, genveränderte Agrarprodukte

                                                                                                                                     12
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