DWS Vorsorge Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement 1. Februar 2019

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DWS Investment S.A.

DWS Vorsorge
Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement
1. Februar 2019
Die DWS Investment S.A. verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen nach Teil I des Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 über ­Organismen für gemeinsame Anlagen (Stand 1.2.2019):
Investmentfonds in der Form eines Fonds Commun de Placement (FCP)
AL DWS GlobalAktiv+                     DWS Garant 80 FPI                     DWS USD Floating Rate Notes
ARERO – Der Weltfonds                   DWS Global*                           DWS Vermögensmandat*
DB Advisors Emerging Markets            DWS Global Value                      DWS Vorsorge*
Equities – Passive                      DWS India                             DWS Vorsorge Rentenfonds Ultra
DB Advisors Strategy Fund*              DWS Multi Asset Income Kontrolliert   Short Duration
DWS Concept ARTS Balanced               DWS Multi Asset PIR Fund              DWS World Protect 90
DWS Concept ARTS Conservative           DWS Multi Opportunities               DWS Zeitwert Protect
DWS Concept ARTS Dynamic                DWS Osteuropa                         Global Emerging Markets Balance Portfolio
DWS Concept DJE Alpha Renten Global     DWS Portfolio*                        Multi Opportunities
DWS Emerging Markets Bonds (Short)      DWS Qi Euro Corporate Bonds           Multi Style – Mars
DWS ESG Euro Bonds (Long)               DWS Portfolio*                        Südwestbank Vermögensmandat*
DWS ESG Euro Bonds (Medium)             DWS Rendite Optima                    Vermögensfondsmandat flexibel
DWS ESG European Equities               DWS Russia                            (80% teilgeschützt)
DWS ESG Multi Asset Dynamic             DWS Strategic Balance                 Zurich*
DWS Etoile                              DWS Strategic Defensive               Zurich Vorsorge Premium II
DWS Euro Money Market Fund              DWS Top Balance
DWS Eurorenta                           DWS Top Dynamic
DWS Floating Rate Notes                 DWS Türkei                            * Umbrella-FCP

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
DB Advisors SICAV                       DB Vermögensfondsmandat               DWS Invest
db Advisory Multibrands                 DWS Concept                           DWS Invest II
db PBC                                  DWS Fixed Maturity                    DWS Select
db Platinum                             DWS FlexPension                       DWS Strategic
db Platinum IV                          DWS Funds                             Xtrackers
db PrivatMandat Comfort                 DWS Garant                            Xtrackers II
DB PWM                                  DWS Institutional
Hinweise für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland

Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement, „Wesentliche Anlegerinformationen“, Halbjahres- und
Jahresberichte, ­Ausgabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie
den Zahl- und Informations­stellen e
                                   ­ rhältlich.

Rücknahmeanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen
(Rücknahme­erlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen
Zahlstellen an die Anleger ausgezahlt.

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber
werden grundsätzlich im Internet unter dws.de veröffentlicht. Sofern in einzelnen Fällen eine Veröffent-
lichung in einer Tageszeitung oder im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) des
Handels- und Firmenregisters in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt die Veröffentlichung
in Deutschland im Bundesanzeiger.

Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:

Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Hinweise für Anleger in der Schweiz

Der Vertrieb von Anteilen dieser kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen (die „Anteile“) in der Schweiz
richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom
23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind.
Entsprechend ist / sind und wird / werden diese kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen nicht bei der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und / oder jegliche andere Unterlagen, die
sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

Die durch die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen
kollektiven Kapitalanlagen sind auf www.finma.ch ersichtlich. Die Schweizer Version der Verkaufsprospekte der zum
Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen kollektiven Kapitalanlagen finden Sie auf www.dws.ch.

1. Vertreter in der Schweiz
DWS CH AG
Hardstrasse 201
CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz
Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie ­Jahres- und Halbjahres­
berichte (sofern vorhanden) können beim Vertreter in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte können Retrozessionen zur
Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Mit dieser
Entschädigung können insbesondere folgende Dienstleistungen abgegolten werden:
–– Vertriebstätigkeit;
–– Kundenpflege.

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte, auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet
werden.

Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anleger von
sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädigungen, die sie für den Vertrieb erhalten könnten.

Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für den Vertrieb der
kollektiven Kapitalanlagen dieser Anleger erhalten, offen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte können im Vertrieb in der
Schweiz oder von der Schweiz aus Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf
die betreffenden Anleger entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie
–– aus Gebühren der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft bezahlt werden und somit das
    Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten;
–– aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden;
–– sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitlichen
    Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden.
Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungs­
gesellschaft sind:
–– das vom Anleger gezeichnete Volumen bzw. das von ihm gehaltene Gesamtvolumen in der kollektiven Kapital­
    anlage oder gegebenenfalls in der Produktepalette des Promoters;
–– die Höhe der vom Anleger generierten Gebühren;
–– das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. erwartete Anlagedauer);
–– die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase einer kollektiven Kapitalanlage.

Auf Anfrage des Anlegers legt die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft die entsprechende
Höhe der Rabatte kostenlos offen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die in der Schweiz und von der Schweiz aus vertriebenen Anteile ist am Sitz des Vertreters Erfüllungsort und
Gerichtsstand begründet.
Inhalt

A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil                                 3
Allgemeine Regelungen                                                  3
Verwaltungsgesellschaft                                                3
Verwahrstelle                                                          3
Risikohinweise                                                         4
Länder- oder Transferrisiko                                            4
Anlagegrundsätze                                                       7
Risikomanagement                                                      11
Potenzielle Interessenkonflikte                                       11
Geldwäscheprävention und Datenschutz                                  13
Rechtsstellung der Anleger                                            14
Anteile                                                               14
Kosten                                                                15
Fondsauflösung / Änderung des Verwaltungsreglements                   17
Steuern                                                               17
Verkaufsbeschränkungen                                                17
Anlegerprofile                                                        19
Wertentwicklung                                                       19

B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil                                 20
DWS Vorsorge Premium                                                  20
DWS Vorsorge Premium Balance                                          22
DWS Vorsorge Premium Balance Plus                                     24
DWS Vorsorge Premium Plus                                             26
DWS Vorsorge Rentenfonds 1Y                                           28
DWS Vorsorge Rentenfonds 3Y                                           30
DWS Vorsorge Rentenfonds 5Y                                           32
DWS Vorsorge Rentenfonds 7Y                                           34
DWS Vorsorge Rentenfonds 10Y                                          36
DWS Vorsorge Rentenfonds 15Y                                          38
DWS Vorsorge Rentenfonds XL Duration                                  40

C. Verwaltungsreglement                                               42

Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften   50

                                                                       1
Rechtliche Struktur:
Umbrella-FCP nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame
Anlagen.

Hinweise
Das in diesem Verkaufsprospekt ­beschriebene         nung vom 8. Februar 2008“), durch die die Richt-     Die DWS Investment S.A. haftet nicht, wenn und
rechtlich unselbstständige Investmentvermö-          linie 2007/16/EG2 („Richtlinie 2007/16/EG“) in       soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben
gen ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds       Luxemburger Recht umgesetzt wurde.                   werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt
commun de placement) in Form eines Umbrella-         Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in   bzw. Verwaltungsreglement abweichen.
Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes          der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar
vom 17. Dezember 2010 über Organismen für            2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leit-      1
                                                                                                            Ersetzt durch das Gesetz von 2010.
gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“) und           linien des „Committee of European Securities         2
                                                                                                            Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März
erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 2014/91/EU   Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen          2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des
(zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG („OGAW-       Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument            Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-
Richtlinie“)), der Delegierten Verordnung (EU)        „CESR’s guidelines concerning eligible assets          vorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge-
2016/438 der Kommis­sion vom 17. Dezember 2015        for investment by UCITS“ in der jeweils gültigen       meinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick
zur Ergänzung der OGAW-Richtlinie in Bezug auf        Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen,         auf die Erläuterung gewisser Definitionen.
die Pflichten der Verwahrstellen („OGAW-Ver-          die in Bezug auf die Finanzinstrumente, die für
                                                                                                          3
                                                                                                             vgl. CSSF-Rundschreiben 08/339 in der jeweils gültigen
                                                                                                              Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible assets
ordnung“) sowie die Vorschriften der Großher-         unter die OGAW-Richtlinie fallenden OGAW in
                                                                                                              for investment by UCITS – March 2007,
zoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 über         Frage kommen, zu beachten sind.3
                                                                                                              Ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning
bestimmte Definitio­nen des geänderten Gesetzes      Es ist nicht gestattet, von Verkaufsprospekt             ­eligible assets for investment by UCITS – The classi­
vom 20. Dezember 2002 über Organismen für            oder Verwaltungsreglement abweichende                     fication of hedge fund indices as financial indices –
gemeinsame Anlagen1 („Großherzogliche Verord­        ­Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.                    July 2007, Ref.: CESR/07-434.

2
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Allgemeine Regelungen                               (i) Anlageverwaltung                                 abschließen. Diese Nominee-Vereinbarungen
                                                                                                         berechtigen die Institute, Anteile zu vertreiben und
Diesem Verkaufsprospekt ist das Verwaltungs­        Für den Fonds hat die Verwaltungsgesellschaft        selber als Nominee in das Anteilregister eingetra­
reglement des Fonds beigefügt. Verkaufspros­        unter eigener Verantwortung und Kontrolle sowie      gen zu werden. Die Namen der Nominees können
pekt und Verwaltungsreglement bilden eine           auf eigene Kosten einen Fondsmanagementver­          jederzeit bei der DWS Investment S.A. erfragt
sinngemäße Einheit und ergänzen sich deshalb.       trag mit der DWS Investment GmbH, Frankfurt          werden. Der Nominee nimmt Kauf-, Verkaufs- und
                                                    am Main, geschlossen. Die DWS ­Investment            Umtauschaufträge der von ihm betreuten Anleger
Der Fonds DWS Vorsorge ist ein sogenannter          GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft nach         entgegen und veranlasst die erforderlichen Ände­
Umbrellafonds im Sinne von Artikel 181 des          deutschem Recht. Der Vertrag kann von jeder der      rungen im Anteilregister. Insoweit ist der Nominee
Gesetzes von 2010. Dem Anleger können nach          vertragsschließenden Parteien unter Einhaltung       insbesondere verpflichtet, eventuell gesonderte
freiem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ein     einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.       Erwerbsvoraussetzungen zu beachten. Soweit
oder mehrere Teilfonds angeboten werden. Die                                                             nicht zwingende gesetzliche oder praktische
Gesamtheit der Teilfonds ergibt den Umbrella­       Das Fondsmanagement umfasst dabei die                Gründe entgegenstehen, kann ein Anleger, der
fonds. Jeder Anteilinhaber ist über den Teilfonds   tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die         durch einen Nominee Anteile erworben hat,
am Fonds beteiligt.                                 unmittelbare Anlageentscheidung. Der benannte        jederzeit durch Erklärung gegenüber der DWS
                                                    Fondsmanager kann Fondsmanagementleistun­            Investment S.A. bzw. des Transfer Agenten ver­
Verkaufsprospekt, Wesentliche Anlegerinformati­     gen unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verant­     langen, selber als Anteilinhaber im Register ein­
onen und Verwaltungsreglement sowie Halbjah­        wortung und auf eigene Kosten vollständig oder       getragen zu werden, wenn sämtliche Legitimati­
res- und Jahresberichte sind kostenlos bei der      teilweise delegieren.                                onserfordernisse erfüllt sind.
Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen
erhältlich. Sonstige wichtige Informationen         Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf             Besonderer Hinweis
werden den Anteilinhabern in geeigneter Form        eigene Kosten, Kontrolle und Verantwortung
von der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt.         Anlageberater hinzuziehen. Die Anlageberatung        Die Verwaltungsgesellschaft weist die Investoren
                                                    umfasst dabei insbesondere die Analyse und           auf die Tatsache hin, dass jeglicher Investor seine
Mitteilungen an die Anteilinhaber können auf der    Empfehlung von Anlageinstrumenten hinsichtlich       Investorenrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar
Internetseite der Verwaltungsgesellschaft           der Anlagen des Fonds. Der Fondsmanager ist          gegen den Fonds nur dann geltend machen kann,
www.dws.lu eingesehen werden. Sofern in             nicht an An­lageempfehlungen des Anlagebera­         wenn der Investor selbst und mit seinem eigenen
einem Vertriebsland vorgesehen, werden Mit­         ters gebunden. Eventuell vom Fondsmanager            Namen die Fondsanteile gezeichnet hat. In den
teilungen zudem in einer Zeitung bzw. einem         benannte Anlageberater werden im Abschnitt           Fällen, wo ein Investor über eine Zwischen­stelle in
anderen gesetzlich bestimmten Publikations­         „Geschäftsführung und Verwaltung“ aufgeführt.        einen Fonds investiert hat, welche die Investition
medium veröffentlicht. In Fällen, für welche es     Benannte Anlageberater verfügen über die             in seinem Namen, aber im Auftrag des Investors
in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist,         ­entsprechenden aufsichtsrechtlichen Geneh­          unternimmt, können nicht unbedingt alle Investo­
werden Publikationen weiterhin in mindestens         migungen.                                           renrechte unmittelbar durch den Investor gegen
einer Luxemburger Tageszeitung sowie gegebe­                                                             den Fonds geltend gemacht werden. Den Inves­
nenfalls im Recueil Electronique des Sociétés et    (ii)	Administration,                                toren wird geraten, sich über ihre Rechte zu
Associations (RESA) des Handels- und Firmen­              Register- und Transferstelle                   informieren.
registers veröffentlicht.
                                                    Die Verwaltungsgesellschaft DWS Investment
                                                    S.A. übernimmt die Funktion der Zentralver­          Verwahrstelle
Verwaltungsgesellschaft                             waltung. Zur Funktion der Zentralverwaltung
                                                    gehören insbesondere die Fondsbuchhaltung,           Verwahrstelle ist die State Street Bank Luxem­
Der Fonds wird von der DWS Investment S.A.,         die Nettoinventarwertberechnung, die nachträg­       bourg S.C.A. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti­
Luxemburg („Verwaltungsgesellschaft“), verwal­      liche Überwachung der Anlagegrenzen sowie            tut nach luxemburgischem Recht. Sie ist für die
tet, welche die Bedingungen des Kapitels 15 des     die Funktion als Domiziliarstelle und als Regis­     Verwahrung der Teilfondsvermögen verantwort­
Gesetzes von 2010 und somit die Bestimmungen        ter- und Transferstelle. Sie kann unter ihrer        lich. Des Weiteren nimmt sie besondere Über­
der OGAW-Richtlinie erfüllt.                        Verantwortung und auf eigene Kosten Teile            wachungsaufgaben wahr.
                                                    dieser Funktion auf Dritte übertragen.
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 15. April                                                           Aufgaben der Verwahrstelle
1987 gegründet, die Veröffentlichung im Mémo­       Im Hinblick auf die Funktion als Register- und       Die Verwahrstelle ist mit den folgenden Haupt­
rial C erfolgte am 4. Mai 1987. Das gezeichnete     Transferstelle hat die DWS Investment S.A. eine      aufgaben betraut:
und eingezahlte Kapital beträgt 30.677.400 Euro.    Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der S  ­ tate
Die Tätigkeit der Verwaltung von Investmentfonds    Street Bank International GmbH in München            –– sicherzustellen, dass der Verkauf, die Ausga­
schließt die Aufgaben ein, die in Anhang II des     geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung              be, die Rücknahme und die Aufhebung der
Gesetzes von 2010 genannt sind, deren Aufzäh­       übernimmt die ­State Street Bank International          Anteile gemäß dem geltenden Gesetz und
lung nicht abschließend ist.                        GmbH insbesondere die Aufgaben der Verwal­              dem Verwaltungsreglement erfolgen;
                                                    tung der Globalurkunde, die bei der ­Clearstream     –– sicherzustellen, dass der Wert der Anteile
Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstim­    Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wird.                 gemäß dem geltenden Gesetz und dem
mung mit den Vorschriften des Luxemburger                                                                   Verwaltungsreglement ermittelt wird;
Gesetzes von 2010 und der Verordnung 10/04 der      (iii) Vertrieb                                       –– die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft
Commission de Surveillance du Secteur Finan­                                                                auszuführen, soweit diese nicht gegen das
cier („CSSF“) und gegebenenfalls hierzu erlasse­    Die DWS Investment S.A. fungiert als                    geltende Gesetz und das Verwaltungsregle­
ner Rundschreiben eine oder mehrere Aufgaben        ­Hauptvertriebsgesellschaft.                            ment verstoßen;
unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an Dritte                                                             –– sicherzustellen, dass bei Geschäften mit
delegieren.                                         Die DWS Investment S.A. kann mit Kreditinstitut­        Bezug auf die Vermögenswerte eines Teil­
                                                    en, Professionellen des Finanzsektors („PSF“) und/      fonds die Gegenleistung innerhalb der
                                                    oder nach ausländischem Recht vergleich­baren           ­üblichen Fristen erbracht wird;
                                                    Unternehmen, die zur Identifizierung der Anteilin­
                                                    haber verpflichtet sind, Nominee-Vereinbarungen

                                                                                                                                                           3
–– sicherzustellen, dass der Ertrag eines Teil-       sub-custodian) benannt hat. Als weltweit tätige      Bonitätsrisiko
   fonds gemäß dem geltenden Gesetz und               Unterdepotbank (global sub-custodian) hat die        Die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit)
   dem Verwaltungsreglement verwendet wird;           State Street Bank and Trust Company lokale           des Ausstellers eines vom Teilfonds direkt oder
–– die Barmittel und Barmittelströme eines            Unterdepotbanken innerhalb des globalen State        indirekt gehaltenen Wertpapiers oder Geldmarkt-
   Teilfonds zu überwachen;                           Street Verwahrstellennetzwerkes (State Street        instruments kann nachträglich sinken. Dies führt
–– das Vermögen eines Teilfonds zu verwahren,         Global Custody Network) benannt.                     in der Regel zu Kursrückgängen des jeweiligen
   einschließlich zu verwahrender Finanzinstru-                                                            ­Papiers, die über die allgemeinen Marktschwan-
   mente, der Überprüfung des Eigentums und           Informationen über die Verwahrfunktionen, die         kungen hinausgehen.
   der Aufbewahrung von Aufzeichnungen mit            übertragen wurden, und die Identifikation der
   Bezug auf andere Vermögenswerte.                   jeweiligen Beauftragten und Unterbeauftragten
                                                      sind am Geschäftssitz der Verwaltungsgesell-         Länder- oder Transferrisiko
Haftung der Verwahrstelle                             schaft oder auf der folgenden Internetseite
Bei einem Verlust eines verwahrten Finanzinstru-      verfügbar: www.statestreet.com/about/                Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein aus­
ments, der gemäß der OGAW-Richtlinie und              office-locations/luxembourg/subcustodians.html       ländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit
insbesondere gemäß Artikel 18 der OGAW-                                                                    aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereit-
Verordnung festgestellt wird, gibt die Verwahr-                                                            schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht frist­
stelle unverzüglich Finanzinstrumente gleicher        Risikohinweise                                       gerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So
Art an die im Namen des Fonds handelnde                                                                    können z.B. Zahlungen, auf die der jeweilige
Verwaltungsgesellschaft zurück oder erstattet         Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbun-   Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben, oder in einer
unverzüglich den entsprechenden Betrag.               den. Die Risiken können u.a. Aktien- und Renten-     Währung erfolgen, die aufgrund von Devisen­
                                                      marktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-,      beschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nach­        Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie
weisen kann, dass der Verlust eines verwahrten        Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische    Abwicklungsrisiko
Finanzinstruments auf äußere Ereignisse, die          Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein.          Insbesondere bei der Investition in nicht notierte
nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert         Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit          Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwick-
werden können und deren Konsequenzen trotz            anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser         lung durch ein Transfersystem aufgrund einer
aller angemessenen Anstrengungen gemäß der            Risiken wird nachstehend kurz eingegangen.           verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen
OGAW-Richtlinie nicht hätten vermieden werden         Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit       Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß
können, zurückzuführen ist.                           Anlagen in Instrumente, die im Rahmen der            ausgeführt wird.
                                                      vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden,
Beim Verlust von verwahrten Finanzinstrumenten        verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit     Rechtliches und steuerliches Risiko
können die Anteilinhaber Haftungsansprüche            einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken      Die rechtliche und steuerliche Behandlung von
gegenüber der Verwahrstelle unmittelbar oder          im Klaren sein und erst dann eine Anlageent-         Teilfonds kann sich in unabsehbarer und nicht
mittelbar über die Verwaltungsgesellschaft            scheidung treffen, wenn sie sich von ihren           beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung
geltend machen, soweit dies nicht zur Verdopp-        Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschafts-    fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen
lung von Regressansprüchen oder zur Ungleich-         prüfern oder sonstigen Beratern umfassend über       des Teilfonds für vorangegangene Geschäftsjahre
behandlung der Anteilinhaber führt.                   (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter    kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich
                                                      Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.     grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge
Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds          Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die     haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der
für sämtliche sonstige Verluste, die der Fonds        im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen         Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre
infolge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen         Informationen und (iii) die Anlagepolitik des        zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu
Nichterfüllung der Verpflichtungen der Verwahr-       betreffenden Teilfonds haben beraten lassen.         diesem Zeitpunkt nicht in dem Investmentvermö-
stelle aus der OGAW-Richtlinie erleidet.                                                                   gen investiert war. Umgekehrt kann für den
                                                      Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Teil-         Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuer-
Die Verwahrstelle haftet nicht für indirekte Schä-    fonds neben den Chancen auf Kurssteigerun-           lich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das
den oder Folgeschäden oder spezielle Schäden          gen auch Risiken enthalten. Die Anteile des          aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre,
oder Verluste, die durch die oder in Verbindung mit   Fonds sind Wertpapiere, deren Wert durch die         in denen er an dem Investmentvermögen betei-
der Erfüllung oder Nichterfüllung der Aufgaben        Kursschwankungen der in dem jeweiligen               ligt war, durch die Rückgabe oder Veräußerung
und Pflichten durch die Verwahrstelle entstehen.      Teilfonds enthaltenen Vermögenswerte be-             der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden
                                                      stimmt wird. Der Wert der Anteile kann dem-          Korrektur nicht mehr zugute kommt.
Übertragung                                           entsprechend gegenüber dem Einstandspreis
Die Verwahrstelle hat die weitestgehende Voll-        steigen oder fallen.                                 Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten
macht, ihre Verwahrfunktionen ganz oder teilwei-                                                           dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw.
se zu übertragen, jedoch wird ihre Haftung nicht      Es kann daher keine Zusicherung gegeben              steuerliche Vorteile in einem anderen als dem
dadurch berührt, dass sie die von ihr zu verwah-      werden, dass die Ziele der Anlagepolitik             eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum
renden Vermögenswerte ganz oder teilweise             erreicht werden.                                     tatsächlich steuerlich veranlagt werden und sich
einem Dritten anvertraut hat. Die Haftung der                                                              dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt.
Verwahrstelle bleibt von der Übertragung ihrer        Marktrisiko
Verwahrfunktionen im Rahmen des Verwahr­              Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz-      Währungsrisiko
stellenvertrages unberührt.                           produkten hängt insbesondere von der Entwick-        Sofern Vermögenswerte des Teilfonds in anderen
                                                      lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der      Währungen als der Fondswährung angelegt sind,
Die Verwahrstelle hat die in Artikel 22 Absatz 5      allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den        erhält der Teilfonds die Erträge, Rückzahlungen
Buchstabe a) der OGAW-Richtlinie aufgeführten         wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin-        und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen
Verwahraufgaben an die State Street Bank and          gungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst         Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegen-
Trust Company, mit Geschäftssitz in Copley            wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe-      über der Teilfondswährung, so reduziert sich der
Place 100, Huntington Avenue, Boston, Massa-          sondere an einer Börse können auch irrationale       Wert des Fondsvermögens.
chusetts 02116, USA, übertragen, die sie als          Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und
ihre weltweit tätige Unterdepotbank (global           Gerüchte einwirken.

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Verwahrrisiko                                         Teilfonds beeinträchtigen und sich damit auch            Adressenausfallrisiko
Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus      nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom            Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapital­
der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass      Anleger investierte Kapital auswirken.                   märkte wirken sich auch die besonderen Entwick­
die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle                                                                lungen der jeweiligen Emittenten auf den Kurs
der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder      Inflationsrisiko                                         einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl
missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder        Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für        der Wertpapiere kann beispielsweise nicht ausge­
eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig      alle Vermögensgegenstände.                               schlossen werden, dass Verluste durch Vermö­
dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden                                                                        gensverfall von Emittenten eintreten.
entzogen werden könnten.                              Schlüsselpersonenrisiko
                                                      Fondsvermögen, deren Anlageergebnis in ­einem            Risiken im Zusammenhang
Unternehmensspezifisches Risiko                       bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, h
                                                                                                 ­ aben        mit Derivategeschäften
Die Kursentwicklung der vom Fonds direkt oder         diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden            Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Ab­
indirekt gehaltenen Wertpapiere und Geldmarkt­        Personen und damit den richtigen Entscheidun­            schluss von Terminkontrakten oder Swaps (ein­
instrumente ist auch von unternehmensspezifi­         gen ihres Managements zu verdanken. Die                  schließlich Total Return Swaps) sind mit folgen­
schen Faktoren abhängig, beispielsweise von der       personelle Zusammensetzung des Fonds­                    den Risiken verbunden:
betriebswirtschaftlichen Situation des Ausstellers.   manage­­ments kann sich jedoch verändern. Neue
Verschlechtern sich die unternehmens­spezifischen     Ent­scheidungsträger können dann möglicher­              –– Kursänderungen des Basiswertes können
Faktoren, kann der Kurswert des jeweiligen            weise weniger erfolgreich agieren.                          den Wert eines Optionsrechtes oder
Papiers deutlich und dauerhaft sinken, ungeachtet                                                                 Terminkon­trakts bis hin zur Wertlosigkeit
einer auch ggf. sonst allgemein positiven Börsen­     Änderung der Anlagepolitik                                  vermindern. Dies kann sich negativ auf den
entwicklung.                                          Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb             Wert des Fondsvermögens auswirken. Durch
                                                      des für das Teilfondsvermögen zulässigen Anlage­            Wertänderungen des einem Swap oder Total
Konzentrationsrisiko                                  spektrums kann sich das mit dem Fondsvermögen               Return Swap zugrunde liegenden Vermögens­
Weitere Risiken können dadurch entstehen,             verbundene Risiko inhaltlich verändern.                     wertes kann das Fondsvermögen ebenfalls
dass eine Konzentration der Anlage in bestimmte                                                                   Verluste erleiden.
Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt.             Änderung des                                             –– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss
Dann ist das Teilfondsvermögen von der Entwick­       Verwaltungsreglements;                                      eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit
lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte          Auflösung oder Verschmelzung                                Kosten verbunden, welche den Wert des
besonders stark abhängig.                             Die Verwaltungsgesellschaft behält sich im                  Teilfondsvermögens mindern können.
                                                      Verwaltungsreglement für den Fonds das Recht             –– Durch die Hebelwirkung von Optionen, Swaps,
Zinsänderungsrisiko                                   vor, das Verwaltungsreglement zu ändern. Ferner             Terminkontrakten und anderen Derivaten kann
Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine          ist es ihr gemäß den Bestimmungen des Ver­                  der Wert des Teilfondsvermögens stärker
Anlage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen kann,   waltungsreglements möglich, den Fonds ganz                  beeinflusst werden, als dies beim unmittel­
die im Falle von Schwankungen der Zinssätze in        aufzulösen, oder es mit einem anderen Fonds­                baren Erwerb der Basiswerte der Fall ist.
der jeweils für die Wertpapiere oder den Teilfonds    vermögen zu verschmelzen. Für den Anleger                –– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass
maßgeblichen Währung auftreten können.                besteht daher das Risiko, dass er die von ihm               die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die
                                                      geplante Haltedauer nicht realisieren kann.                 Preise der Basiswerte nicht wie erwartet
Rechtliche und politische Risiken                                                                                 entwickeln, sodass die vom Teilfondsvermö­
Für den Fonds dürfen Investitionen in Rechtsord­      Kreditrisiko                                                gen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim
nungen getätigt werden, bei denen Luxemburger         Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko           Verkauf von Optionen besteht die Gefahr,
Recht keine Anwendung findet beziehungsweise          in Bezug auf den Emittenten, für das das Boni­              dass das Teilfondsvermögen zur Abnahme
im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Gerichts­        tätsrating des Emittenten als Messgröße dienen              von Vermögenswerten zu einem höheren als
stand außerhalb Luxemburgs belegen ist. Hier­         kann. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emitten­           dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung
aus resultierende Rechte und Pflichten der            ten mit einem schlechteren Rating begeben                   von Vermögenswerten zu einem niedrigeren
Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Fonds        werden, werden in der Regel als Wertpapiere mit             als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet.
können von denen in Luxemburg zum Nachteil            einem höheren Kreditrisiko und mit einer höhe­              Das Teilfondsvermögen erleidet dann einen
des Fonds beziehungsweise des Anlegers                ren Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten                Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der
abweichen.                                            angesehen als solche Papiere, die von Emitten­              eingenommenen Optionsprämie.
                                                      ten mit einem besseren Rating begeben werden.            –– Auch bei Terminkontrakten besteht das
Politische oder rechtliche Entwicklungen ein­         Gerät ein Emittent von Anleihen bzw. Schuld­                Risiko, dass das Teilfondsvermögen infolge
schließlich der Änderungen von rechtlichen            titeln in ­finanzielle oder wirtschaftliche Schwierig­      einer unerwarteten Entwicklung des Markt­
Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnungen           keiten, so kann sich dies auf den Wert der Anlei­           preises bei Fälligkeit Verluste erleidet.
können von der Verwaltungsgesellschaft nicht          hen bzw. Schuldtitel (dieser kann bis auf Null
oder zu spät erkannt werden oder zu Beschrän­         sinken) und die auf diese Anleihen bzw. Schuld­          Risiko im Zusammenhang mit dem
kungen hinsichtlich erwerbbarer oder bereits          titel geleisteten Zahlungen auswirken (diese             Erwerb von Investmentfondsanteilen
erworbener Vermögensgegenstände führen.               können bis auf Null sinken). Ferner sind einige          Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu
Diese Folgen können auch entstehen, wenn sich         Anleihen oder Schuldtitel in der Finanzstruktur          berücksichtigen, dass die Fondsmanager der
die rechtlichen Rahmenbedingungen für die             eines Emittenten als nachrangig eingestuft. Bei          einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig
Verwaltungsgesellschaft und/oder die Verwaltung       finanziellen Schwierigkeiten kann es daher zu            handeln und daher mehrere Zielfonds gleiche
des Fonds in Luxemburg ändern.                        schweren Verlusten kommen. Zugleich ist die              oder einander entgegengesetzte Anlagestrate­
                                                      Wahrscheinlichkeit, dass der Emittent diese              gien verfolgen können. Hierdurch können beste­
Operationelles Risiko                                 Verpflichtungen erfüllt, geringer als bei anderen        hende Risiken kumulieren, eventuelle Chancen
Für den Fonds kann ein Verlustrisiko bestehen,        Anleihen oder Schuldtiteln. Dies wiederum zieht          können sich gegeneinander aufheben.
das sich beispielsweise aus unzureichenden            eine hohe Preisvolatilität dieser Instrumente
internen Prozessen sowie aus menschlichem             nach sich.
oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesell­
schaft oder externen Dritten ergeben kann.
Dieses Risiko kann die Wertentwicklung eines

                                                                                                                                                                  5
Risiken bei Anlagen in                               Auf Teilfondsebene bedeutet dies, dass das           eine Ermessensentscheidung des Emittenten,
Contingent Convertibles                              tatsächliche Risiko des Unterschreitens eines        welche jedoch der Zustimmung der zuständigen
Contingent Convertibles („CoCos”) zählen zu          Triggers schwierig im Voraus einzuschätzen ist,      Aufsichtsbehörde bedarf. Die Aufsichtsbehörde
den hybriden Kapitalinstrumenten. Aus Sicht des      da beispielsweise die Eigenkapitalquote des          wird eine Entscheidung im Einklang mit dem
Emittenten tragen sie als Kapitalpuffer zur Erfül­   Emittenten nur vierteljährlich veröffentlicht wird   anwendbaren Aufsichtsrecht treffen.
lung gewisser regulatorischer Eigenkapitalanfor­     und somit die tatsächliche Entfernung des
derungen bei. Entsprechend den Emissions­            ­Triggers zur regulatorischen Kapitalquote nur zu    Der CoCo-Anleger kann den CoCo nur auf einem
bedingungen werden CoCos entweder in Aktien           dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt ist.     Sekundärmarkt weiterverkaufen, was mit ent­
gewandelt oder der Anlagebetrag wird bei Eintre­                                                          sprechenden Markt- und Liquiditätsrisiken ver­
ten bestimmter auslösender Momente („Trigger         b)	Risiko der Aussetzung der Kuponzahlung           bunden ist.
Events”) in Verbindung mit regulatorischen               (Kupon-Kündigungsrisiko)
Kapitalgrenzen abgeschrieben. Das Wandelereig­                                                            f)	Eigenkapital- und Nachrangigkeitsrisiko
nis kann auch unabhängig von den Trigger Events      Der Emittent oder die Aufsichtsbehörde kann              (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
und der Kontrolle des Emittenten durch die           jederzeit die Kuponzahlungen aussetzen. Dabei
Aufsichtsbehörden ausgelöst werden, wenn             werden entgangene Kuponzahlungen nicht bei           Bei einer Umwandlung in Aktien werden CoCo-
diese die langfristige Lebensfähigkeit des Emit­     Wiederaufnahme der Kuponzahlungen nachgeholt.        Anleger bei Eintritt des Triggers zu Aktionären. Im
tenten oder mit ihm verbundener Unternehmen          Es besteht für den CoCo-Anleger das Risiko,          Falle einer Insolvenz können Aktionäre erst nach­
im Sinne der Unternehmensfortführung in Frage        nicht alle zum Erwerbszeitpunkt erwarteten           rangig und abhängig von den restlichen verfüg­
stellen (Wandlungs-/Abschreibungsrisiko).            Kuponzahlungen zu erhalten.                          baren Mitteln bedient werden. Daher kann es im
                                                                                                          Falle einer Umwandlung des CoCo zu einem
Nach einem Trigger Event hängt die Wiederaufho­      c)	Risiko der Kuponänderung                         vollständigen Kapitalverlust kommen.
lung des eingesetzten Kapitals im Wesentlichen           (Kupon-Neufestsetzungsrisiko)
von der Ausgestaltung der CoCos ab. CoCos                                                                 g) Risiko einer Branchenkonzentration
können ihren ganz oder teilweise abgeschriebe­       Wenn am festgelegten Kündigungstermin der
nen Nominalbetrag unter Verwendung einer der         CoCo nicht durch den CoCo-Emittenten gekün­          Aufgrund der speziellen Struktur von CoCos kann
folgenden drei Methoden wieder heraufschrei­         digt wird, kann der Emittent die Emissionsbedin­     durch die ungleichmäßige Verteilung der Risiken
ben: Wandlung in Aktien, temporäre Abschrei­         gungen neu definieren. Zum Kündigungstermin          im Hinblick auf Finanzwerte das Risiko einer
bung oder dauerhafte Abschreibung. Bei der           kann eine Änderung der Kuponhöhe erfolgen,           Branchenkonzentration entstehen. CoCos sind
temporären Abschreibung ist die Abschreibung         falls der Emittent nicht kündigt.                    aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Teil der
unter Berücksichtigung von gewissen regulatori­                                                           Kapitalstruktur von Finanzinstituten.
schen Einschränkungen in vollem Umfang diskre­       d)	Risiko aufgrund aufsichtsrechtlichen Vorgaben
tionär. Jegliche Zahlungen des Kupons nach dem           (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)     h) Liquiditätsrisiko
Trigger Event beziehen sich auf den reduzierten
Nennwert. Ein CoCo-Investor kann also unter          In CRD IV wurden einige Mindestvoraussetzun­         CoCos bringen in einer angespannten Marktsitu­
Umständen Verluste vor den Aktien-Anlegern und       gen für das Eigenkapital von Banken festgelegt.      ation ein Liquiditätsrisiko mit sich. Die Ursache
sonstigen Schuldtitelinhabern – in Bezug auf         Dabei unterscheidet sich die Höhe der erforder­      hierfür sind der spezielle Anlegerkreis und das im
denselben Emittenten – erleiden.                     lichen Kapitalpuffer von Land zu Land entspre­       Vergleich zu gewöhnlichen Anleih en geringere
                                                     chend dem jeweils für den Emittenten anwend­         Gesamtvolumen am Markt.
Die Ausgestaltung der Bedingungen von CoCos          baren gültigen Aufsichtsrecht.
kann – entsprechend den in der EU-Eigenkapital­                                                           i)   Ertragsbewertungsrisiko
richtlinie IV/Eigenkapitalverordnung (CRD IV/CRR)    Die unterschiedlichen nationalen Vorgaben haben
festgelegten Mindestanforderungen – komplex          auf Teilfondsebene zur Folge, dass die Umwand­       Aufgrund der flexiblen Kündbarkeit von CoCos ist
und je nach Emittent bzw. je nach Anleihe unter­     lung infolge des diskretionären Triggers oder die    nicht klar, welches Datum für die Berechnung
schiedlich sein.                                     Aussetzung der Kuponzahlungen je nach dem auf        des Ertrags herangezogen werden soll. An jedem
                                                     den Emittenten anwendbaren Aufsichtsrecht            Kündigungsdatum besteht das Risiko, dass die
Die Anlage in CoCos ist mit einigen zusätzlichen     entsprechend ausgelöst werden kann und für           Fälligkeit der Anleihe verschoben wird und die
Risiken verbunden, wie zum Beispiel:                 den CoCo-Anleger bzw. den Anleger ein weiterer       Ertragsberechnung an das neue Datum ange­
                                                     Unsicherheitsfaktor abhängig von den nationalen      passt werden muss, was zu einer veränderten
a)	Risiko des Unterschreitens des                   Gegebenheiten und der alleinigen Einschätzung        Rendite führen kann.
    ­vorgegebenen Triggers (Trigger Level Risiko)    der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde
                                                     ­besteht.                                            j)   Unbekanntes Risiko
Die Wahrscheinlichkeit und das Risiko einer
Wandlung bzw. einer Abschreibung werden              Ferner kann die Auffassung der jeweils zuständi­     Aufgrund des innovativen Charakters der CoCos
durch den Abstand des Triggers zu der im Mo­         gen Aufsichtsbehörde sowie die für die Auffas­       und des stark veränderlichen Regelungsumfelds
ment herrschenden regulatorisch erforderlichen       sung im Einzelfall relevanten Kriterien nicht im     für Finanzinstitute können Risiken entstehen, die
Kapitalquote des CoCo-Emittenten bestimmt.           Voraus abschließend eingeschätzt werden.             sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorher­
                                                                                                          sehen lassen.
Der mechanische Trigger beträgt mindestens           e)	Risiko der Ausübung der Kündigung bzw.
5,125% der regulatorischen Kapitalquote oder             Verhinderung der Kündigung durch die             Weitere Informationen können Sie der Mitteilung
höher wie im Emissionsprospekt des jeweiligen            ­zuständige Aufsichtsbehörde                     der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichts­
CoCos festgelegt.                                         ­(Prolongationsrisiko)                          behörde (ESMA/2014/944) vom 31. Juli 2014
                                                                                                          hinsichtlich potenzieller Risiken bei Investitionen in
Insbesondere im Falle eines hohen Triggers           CoCos sind langfristige Schuldverschreibungen        Contingent Convertible-Instrumente entnehmen.
können CoCo-Anleger eingesetztes Kapital             mit unbefristeter Laufzeit und mit einem Kündi­
verlieren, beispielsweise bei einer Abschreibung     gungsrecht des Emittenten zu bestimmten im
des Nennwertes oder Umwandlung in Eigen­             Emissionsprospekt definierten Ausübungstermi­
kapital (Aktien).                                    nen. Die Ausübung des Kündigungsrechtes ist

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Liquiditätsrisiko                                    die direkt zwischen zwei Kontrahenten abge­         dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs-
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimm­      schlossen werden, profitieren grundsätzlich nicht   bzw. Rückübertragungsanspruch des Teilfonds
tes Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätz­    von diesem Schutz.                                  gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe
lich sollen für einen Fonds nur solche Wertpapie­                                                        abzudecken.
re erworben werden, die jederzeit wieder             Der Teilfonds unterliegt zudem dem Risiko, dass
veräußert werden können. Gleichwohl können           der Kontrahent die Transaktion nicht wie verein­    Der Teilfonds kann Barsicherheiten auf Sperr­
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten        bart ausführt, aufgrund einer Unstimmigkeit bzgl.   konten, in Staatsanleihen hoher Qualität oder in
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten            der Vertragsbedingungen (unerheblich ob gut­        Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünsch­         gläubig oder nicht) oder aufgrund eines Kredit-     anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem Bankgut­
ten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die        oder Liquiditätsproblems. Dies kann zu Verlusten    haben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen.
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher          bei dem jeweiligen Teilfonds führen. Dieses         Staatsanleihen und Geldmarktfonds können sich
engen Marktsegment gehandelt werden, einer           Kontrahentenrisiko steigt bei Verträgen mit         negativ entwickeln. Bei Beendigung des Ge­
erheblichen Preisvolatilität unterliegen.            längerem Fälligkeitszeitraum, da Vorkommnisse       schäfts könnten die angelegten Sicherheiten
                                                     die Einigung verhindern können, oder wenn der       nicht mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl
Kontrahentenrisiko                                   Teilfonds seine Transaktionen auf einen einzigen    sie von dem Teilfonds in der ursprünglich gewähr­
Für den Fonds können sich im Rahmen einer            Kontrahenten oder eine kleine Gruppe von            ten Höhe wieder zurück gewährt werden müs­
Vertragsbindung mit einer anderen Partei (soge­      Kontrahenten ausgerichtet hat.                      sen. Der Teilfonds kann dann verpflichtet sein,
nannte Gegenpartei oder Kontrahent) Risiken                                                              die Sicherheiten auf den gewährten Betrag
ergeben. Dabei besteht das Risiko, dass der          Beim Ausfall der Gegenseite kann ein Teilfonds      aufzustocken und somit den durch die Anlage
Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem       während der Vornahme von Ersatztransaktionen        erlittenen Verlust auszugleichen.
Vertrag nicht mehr nachkommen kann. Diese            Gegenstand von gegenläufigen Marktbewegun­
Risiken können die Wertentwicklung des jewei­        gen werden. Ein Teilfonds kann mit jedwedem         Risiken im Zusammenhang mit der
ligen Teilfonds beeinträchtigen und sich damit       Kontrahenten eine Transaktion abschließen. Er       Verwaltung von Sicherheiten
auch nachteilig auf den Anteilwert und das vom       kann auch unbeschränkt viele Transaktionen nur      Die Verwaltung dieser Sicherheiten erfordert den
Anleger investierte Kapital auswirken.               mit einem Kontrahenten abschließen. Die Mög­        Einsatz von Systemen und die Definition be­
                                                     lichkeit eines Teilfonds mit jedwedem Kontrahen­    stimmter Prozesse. Aus dem Versagen dieser
Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäf­       ten Transaktionen abzuschließen, das Fehlen von     Prozesse sowie aus menschlichem oder System­
ten („Over-the-Counter“) kann der Fonds Risiken      aussagekräftiger und unabhängiger Evaluation        versagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder
in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und     der finanziellen Eigenschaften des Kontrahenten     externen Dritten im Zusammenhang mit der
deren Fähigkeit, die Bedingungen dieser Verträge     sowie das Fehlen eines regulierten Marktes für      Verwaltung der Sicherheiten kann sich das Risiko
zu erfüllen, ausgesetzt sein. So kann der Teil­      den Abschluss von Einigungen können das             ergeben, dass die Sicherheiten an Wert verlieren
fonds beispielsweise Termin-, Options- und           Verlustpotenzial des Teilfonds erhöhen.             und nicht mehr ausreichen könnten, um den
Swap-Geschäfte tätigen oder andere derivative                                                            Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch dem
Techniken, wie zum Beispiel Total Return Swaps,      Risiko im Zusammenhang mit dem                      Teilfonds gegenüber dem Kontrahenten in voller
einsetzen, bei denen der Teilfonds jeweils dem       Einsatz von Wertpapierleihe- und                    Höhe abzudecken.
Risiko unterliegt, dass der Kontrahent seine         Pensionsgeschäften
Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt          Fällt der Kontrahent eines Wertpapierleihe- oder
nicht erfüllt.                                       Pensionsgeschäfts aus, kann der Teilfonds einen     Anlagegrundsätze
                                                     Verlust in der Weise erleiden, dass die Erträge
Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines      aus dem Verkauf der vom Teilfonds im Zusam­         Anlagepolitik
Kontrahenten kann der jeweilige Teilfonds durch      menhang mit dem Wertpapierleihe- oder Pensi­        Das jeweilige Teilfondsvermögen wird unter
Verzug bei der Liquidation der Positionen signifi­   onsgeschäft gehaltenen Sicherheiten geringer als    Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung
kante Verluste erleiden, dazu gehört der Wert­       die überlassenen Wertpapiere sind. Außerdem         nach den anlagepolitischen Grundsätzen im
verlust der Investitionen, während der Teilfonds     kann der Teilfonds durch den Konkurs oder           Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und in
seine Rechte einklagt. Es besteht ebenso die         entsprechend ähnliche Verfahren gegen den           Übereinstimmung mit den Anlagemöglichkeiten
Möglichkeit, dass der Einsatz der vereinbarten       Kontrahenten des Wertpapierleihe- oder Pensi­       und -beschränkungen des Artikels 4 des Verwal­
Techniken zum Beispiel durch Konkurs, Illegalität    onsgeschäfts oder jeglicher anderer Art der         tungsreglements angelegt.
oder Gesetzesänderungen im Vergleich mit             Nichterfüllung der Rückgabe der Wertpapiere,
denen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der         Verluste erleiden, z.B. Zinsverlust oder Verlust    Performance-Benchmark
Vereinbarungen in Kraft waren, beendet wird.         des jeweiligen Wertpapieres sowie Verzugs- und      Der jeweilige Teilfonds kann zum Vergleich der
                                                     Vollstreckungskosten in Bezug auf das Wert­         Wertentwicklung einen Finanzindex als Perfor­
Teilfonds können unter anderem Transaktionen         papierleihe- oder Pensionsgeschäft. Es ist davon    mance-Benchmark verwenden, wird jedoch nicht
auf OTC- und Interdealer-Märkten eingehen.           auszugehen, dass der Einsatz von Erwerb mit         versuchen, die Zusammensetzung eines solchen
Die Teilnehmer an diesen Märkten unterliegen         Rückkaufoption oder einer umgekehrten Rück­         Index nachzubilden. Sofern für den Teilfonds ein
typischerweise keiner Finanzaufsicht so wie die      kaufvereinbarung und Wertpapierleihvereinba­        Performance-Index verwendet wird, sind weitere
Teilnehmer regulierter Märkte. Ein Teilfonds, der    rung keinen wesentlichen Einfluss auf die Perfor­   Angaben dazu dem Besonderen Teil des Ver­
in Swaps, Total Return Swaps, Derivate, syntheti­    mance des Teilfonds hat. Der Einsatz kann aber      kaufsprospekts zu entnehmen. Bei der Verwen­
sche Instrumente oder andere OTC-Transaktio­         einen signifikanten Effekt, entweder positiv oder   dung eines Finanzindex im Rahmen der Anlage­
nen auf diesen Märkten investiert, trägt das         negativ, auf den Nettoinventarwert des Teilfonds    strategie wird die Anlagepolitik des Teilfonds
Kreditrisiko des Kontrahenten und unterliegt auch    haben.                                              diesen Ansatz widerspiegeln (siehe auch Ab­
dessen Ausfallrisiko. Diese Risiken können sich                                                          schnitt „Einsatz von Finanzindizes“ dieses Ver­
wesentlich von denen bei Transaktionen auf           Risiken im Zusammenhang mit dem                     kaufsprospekts).
regulierten Märkten unterscheiden, denn letztere     Empfang von Sicherheiten
werden durch Garantien, täglicher Mark-to-           Der Teilfonds erhält für Derivategeschäfte, Wert­
market-­Bewertung, täglichem Settlement und          papier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher­
entsprechender Segregierung sowie Mindest­           heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in
kapitalanforderungen abgesichert. Transaktionen,     Pension gegebene Wertpapiere können im Wert
                                                     steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten

                                                                                                                                                        7
Techniken für eine effiziente                        Total Return Swaps                                   Wertpapierleihe- und
Portfolioverwaltung                                  Ein Total Return Swap („Gesamtrendite-Swap“)         Pensionsgeschäfte
Gemäß CSSF-Rundschreiben 14/592 dürfen für           ist ein Derivat, bei dem eine Gegenpartei einer      (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte)
einen Teilfonds Techniken für eine effiziente        anderen den Gesamtertrag einer Referenzver-          Einem Teilfonds ist es gestattet, Wertpapiere aus
Portfolioverwaltung genutzt werden. Hierzu           bindlichkeit einschließlich Einkünften aus Zinsen    seinem Vermögen an eine Gegenpartei gegen ein
zählen unter anderem auch jegliche Form von          und Gebühren, Gewinnen und Verlusten aus             marktgerechtes Entgelt für eine bestimmte Frist
Derivategeschäften, einschließlich Total Return      Kursschwankungen sowie Kreditverlusten               zu überlassen. Der Teilfonds stellt sicher, dass alle
Swaps, sowie Wertpapierfinanzierungsgeschäf-         ­überträgt.                                          im Rahmen einer Wertpapierleihe übertragenen
te, namentlich Wertpapierleihe- und Pensions­                                                             Wertpapiere jederzeit zurückübertragen und alle
geschäfte. Andere als die hier genannten Wert­       Sofern ein Teilfonds von der Möglichkeit des         eingegangenen Wertpapierleihevereinbarungen
papierfinanzierungsgeschäfte, wie beispielsweise     Einsatzes von Total Return Swaps oder anderen        jederzeit beendet werden können.
Margin Lending Transactions, Buy-Sell-Back und       Derivaten mit vergleichbaren Eigenschaften, die
Sell-Buy-Back Transactions, werden derzeit nicht     einen wesentlichen Einfluss auf die Anlagestrate-    a) Wertpapierleihegeschäfte
genutzt. Sollte die Verwaltungsgesellschaft          gie des Fonds haben, Gebrauch macht, finden
künftig Gebrauch von diesen Wertpapierfinanzie-      sich Informationen, wie etwa zur zugrunde            Soweit die Anlagerichtlinien eines Teilfonds im
rungsgeschäften machen, wird der Verkaufspros-       liegenden Strategie oder zur Gegenpartei, im         nachfolgenden Besonderen Teil keine weiteren
pekt entsprechend angepasst.                         Besonderen Teil dieses Verkaufsprospekts sowie       Einschränkungen enthalten, darf der Teilfonds
                                                     im Jahresbericht.                                    Wertpapierleihegeschäfte abschließen. Die
Der Einsatz von Total Return Swaps und Wert­                                                              jeweiligen Beschränkungen sind dem CSSF-
papierfinanzierungsgeschäften erfolgt im Ein-        Swaptions                                            Rundschreiben 08/356 in der jeweils gültigen
klang mit rechtlichen Vorgaben, insbesondere der     Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine              Fassung zu entnehmen. Grundsätzlich dürfen
Verordnung (EU) 2015/2365 des europäischen           Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflich-    Wertpapierleihegeschäfte nur im Hinblick auf die
Parlaments und des Rates vom 25. November            tung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder             nach dem Gesetz von 2010 und den Anlagericht­
2015 über die Transparenz von Wertpapierfinan-       innerhalb einer bestimmten Frist in einen hin-       linien des Teilfonds zulässigen Vermögensgegen-
zierungsgeschäften und der Weiterverwendung          sichtlich der Konditionen genau spezifizierten       stände durchgeführt werden.
sowie zur Änderung der Verordnung (EU)               Swap einzutreten.
Nr. 648/2012 (SFT-Verordnung).                                                                            Diese Geschäfte können zu einem oder mehreren
                                                     Credit Default Swaps                                 der folgenden Zwecke eingegangen werden:
Einsatz von Derivaten                                Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es     (i) Risikominderung, (ii) Kostensenkung und
Der jeweilige Teilfonds kann – vorbehaltlich eines   ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolu-     (iii) Erzielung eines Kapital- oder Ertragszuwachses
geeigneten Risikomanagementsystems – in              men auf andere zu übertragen. Im Gegenzug zur        bei einem Risikograd, der dem Risikoprofil des
jegliche nach dem Gesetz von 2010 zulässigen         Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der         Teilfonds sowie den für ihn geltenden Vorschriften
Derivaten investieren, die von Vermögensgegen-       Verkäufer des Risikos eine Prämie an seinen          zur Risikostreuung entspricht. Im Regelfall können
ständen, die für den Teilfonds erworben werden       Vertragspartner.                                     bis zu 80% der Wertpapiere des Teilfonds im
dürfen, oder von Finanzindizes, Zinssätzen,                                                               Rahmen von Wertpapierleihegeschäften an Kontra-
Wechselkursen oder Währungen abgeleitet sind.        Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps          henten überlassen werden. Die Verwaltungsge-
Hierzu zählen insbesondere Optionen, Finanz­         entsprechend.                                        sellschaft behält sich jedoch das Recht vor, ab­
terminkontrakte und Swaps (einschließlich Total                                                           hängig von der Nachfrage am Markt, auch bis zu
Return Swaps) sowie Kombinationen hieraus.           In Wertpapieren verbriefte                           100% der Wertpapiere des Teilfonds an Kontrahen-
Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt       Finanzinstrumente                                    ten darlehensweise zu überlassen.
werden, sondern können einen Teil der Anlage-        Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend
strategie darstellen.                                beschriebenen Finanzinstrumente auch erwerben,       Eine Übersicht der aktuellen tatsächlichen Aus-
                                                     wenn diese in Wertpapieren verbrieft sind. Dabei     lastungsquoten kann der Internetseite der Ver-
Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der          können die Geschäfte, die Finanzinstrumente zum      waltungsgesellschaft www.dws.lu entnommen
Anlagegrenzen eingesetzt und dient der effizien-     Gegenstand haben, auch nur teilweise in Wert­        werden.
ten Verwaltung des Teilfondsvermögens sowie          papieren enthalten sein (z.B. Optionsanleihen).
zum Laufzeiten- und Risikomanagement der             Die Aussagen zu Chancen und Risiken gelten für       Wertpapierleihegeschäfte können in Bezug auf
Anlagen.                                             solche verbrieften Finanzinstrumente entspre-        die Vermögenswerte des Teilfonds durchgeführt
                                                     chend, jedoch mit der Maßgabe, dass das Verlust-     werden, vorausgesetzt (i) dass das Transaktions-
Swaps                                                risiko bei verbrieften Finanz­instrumenten auf den   volumen stets bei einem angemessenen Wert
Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung        Wert des Wertpapiers beschränkt ist.                 gehalten wird oder die Rückgabe der verliehenen
des jeweiligen Teilfonds im Rahmen der Anlage-                                                            Wertpapiere derart verlangt werden kann, dass
grundsätze u­ nter anderem                           OTC-Derivategeschäfte                                der Teilfonds jederzeit seine Rücknahmeverpflich-
–– Zins-,                                            Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl              tungen erfüllen kann, und (ii) dass diese Geschäf-
–– Währungs-,                                        Derivate­geschäfte tätigen, die an einer Börse       te nicht die Verwaltung des Teilfondsvermögens
–– Equity- ,                                         zum Handel zugelassen oder in einen anderen          in Übereinstimmung mit der Anlagepolitik des
–– Total Return- oder                                organisierten Markt einbezogen sind, als auch        jeweiligen Teilfonds gefährden. Die Risiken dieser
–– Credit Default-Swapgeschäfte                      so­genannte over-the-counter (OTC)-Geschäfte.        Geschäfte werden im Rahmen des Risikoma-
                                                     Dieser organisierte Markt entspricht den Kriteri-    nagementprozesses der Verwaltungs­gesellschaft
abschließen.                                         en des Artikels 50 der OGAW-Richtlinie („organi-     gesteuert.
                                                     sierter Markt“).
Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen                                                              Ein Teilfonds darf Wertpapierleihegeschäfte nur
die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermö-           Es wird ein Verfahren eingesetzt, das eine präzi-    unter Einhaltung der folgenden Vorschriften
gensgegenstände oder Risiken zwischen den            se und unabhängige Bewertung des Wertes der          abschließen:
Vertragspartnern ausgetauscht werden.                OTC-Derivate erlaubt.

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