DWS Vermögensmandat Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement 31. Januar 2022

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DWS Investment S.A.

DWS Vermögensmandat
Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement
31. Januar 2022
Die DWS Investment S.A. verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen nach Teil I des Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 über ­Organismen für gemeinsame Anlagen (Stand 31.1.2022):
Investmentfonds in der Form eines Fonds Commun de Placement (FCP)
AL DWS GlobalAktiv+                     DWS ESG Multi Asset Dynamic               DWS Top Dynamic
ARERO – Der Weltfonds                   DWS ESG Multi Asset Income Kontrolliert   DWS USD Floating Rate Notes
ARERO – Der Weltfonds – Nachhaltig      DWS Eurorenta                             DWS Vermögensmandat*
DB Advisors Strategy Fund               DWS Floating Rate Notes                   DWS Vorsorge*
DJE Gestion Patrimonial 2026            DWS Garant 80 FPI                         DWS Vorsorge Geldmarkt
DWS Advisors Emerging Markets           DWS Global Emerging Markets               DWS Zeitwert Protect
Equities – Passive                      Balanced Portfolio                        Multi Opportunities
DWS Concept ARTS Balanced               DWS Global Value                          Südwestbank Vermögensmandat*
DWS Concept ARTS Conservative           DWS India                                 Vermögensfondsmandat flexibel
DWS Concept ARTS Dynamic                DWS Multi Asset PIR Fund                  (80% teilgeschützt)
DWS Concept DJE Alpha Renten Global     DWS Multi Opportunities                   Zurich*
DWS Concept DJE Responsible Invest      DWS Multi Thematic                        Zurich Premium Multi Asset Offensiv
DWS ESG Euro Bonds (Long)               DWS Osteuropa
DWS ESG Euro Bonds (Medium)             DWS Portfolio*
DWS ESG Euro Money Market Fund          DWS Russia
DWS ESG European Equities               DWS Top Balance                           * Umbrella-FCP

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
DB Advisors SICAV                       DWS Concept                               DWS Invest II
db Advisory Multibrands                 DWS Fixed Maturity                        DWS Strategic
db PBC                                  DWS Funds                                 Xtrackers
db PrivatMandat Comfort                 DWS Garant                                Xtrackers II
DB PWM                                  DWS Institutional
DB Vermögensfondsmandat                 DWS Invest
Hinweise für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland

Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement, „Wesentliche Anlegerinformationen“, Halbjahres- und
Jahresberichte, ­Ausgabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft und
der Informations­stelle sowie im Internet unter www.dws.com erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft hat keine Zahlstelle in Deutschland benannt, da keine gedruckten
­Einzelurkunden ausgegeben wurden.

Sonstige Mitteilungen an die Anteilinhaber werden im Internet unter www.dws.com veröffentlicht.
Sofern in einzelnen Fällen eine Veröffentlichung in einer Tageszeitung in Luxemburg gesetzlich
­vorgeschrieben ist, erfolgt die Veröffentlichung in Deutschland im Bundesanzeiger.

Einrichtung für Privatanleger in Deutschland gemäß
Art. 92 der Richtlinie (EU) 2019/1160 ist die:

DWS Investment GmbH
Mainzer Landstraße 11–17
60329 Frankfurt am Main
Hinweise für Anleger in Österreich

Einrichtung für Privatanleger in Österreich gemäß Art. 92 der Richtlinie (EU) 2019/1160
ist die

Deutsche Bank AG
Filiale Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien, Österreich
E-mail: wm.austria@db.com

Bei dieser Stelle können

– die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden.
– die Anleger sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement,
   „Wesentliche Anlegerinformationen“, Halbjahres- und Jahresberichte sowie die Ausgabe- und
   Rücknahmepreise erhalten und sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen.
   Zudem sind diese Dokumente über die Internetseite www.dws.com erhältlich.
– Zahlungen an die Anteilinhaber weitergeleitet werden.
Hinweise für Anleger in der Schweiz

Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich
ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006
(„KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend
ist / sind und wird / werden diese kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen nicht bei der Eidgenössischen
­Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und / oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die
 ­Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

Die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Angebot an nicht qualifizierte Anleger zugelassenen
kollektiven Kapitalanlagen sind auf www.finma.ch ersichtlich. Die Schweizer Version der Verkaufsprospekte der zum
Angebot an nicht qualifizierte Anleger zugelassenen kollektiven Kapitalanlagen finden Sie auf www.dws.ch.

1. Vertreter in der Schweiz
DWS CH AG
Hardstrasse 201
CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz
Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie ­Jahres- und Halbjahres­
berichte (sofern vorhanden) können beim Vertreter in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte können Retrozessionen
zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz bezahlen. Mit dieser Entschädigung können
insbesondere folgende Dienstleistungen abgegolten werden:
–– Vertriebstätigkeit;
–– Kundenpflege.

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte, auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet
werden.

Die Offenlegung des Empfangs der Retrozessionen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des FIDLEG.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte können im Vertrieb in
der Schweiz Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf die betreffenden Anleger
entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie
–– aus Gebühren der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft bezahlt werden und somit das
    Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten;
–– aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden;
–– sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitlichen
    ­Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden.
Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungs­
gesellschaft sind:
–– das vom Anleger gezeichnete Volumen bzw. das von ihm gehaltene Gesamtvolumen in der kollektiven Kapital­
    anlage oder gegebenenfalls in der Produktepalette des Promoters;
–– die Höhe der vom Anleger generierten Gebühren;
–– das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. erwartete Anlagedauer);
–– die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase einer kollektiven Kapitalanlage.

Auf Anfrage des Anlegers legt die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft die entsprechende
Höhe der Rabatte kostenlos offen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist der Erfüllungsort am Sitz des Vertreters. Der Gerichtsstand liegt am
Sitz des Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers.
Inhalt

A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil                                                                                                                          2
Allgemeine Regelungen                                                                                                                                           2
Verwaltungsgesellschaft                                                                                                                                         2
Verwahrstelle                                                                                                                                                   2
Risikohinweise                                                                                                                                                  3
Anlagegrundsätze                                                                                                                                                7
Risikomanagement                                                                                                                                               12
Potenzielle Interessenkonflikte                                                                                                                                12
Geldwäscheprävention und Datenschutz                                                                                                                           14
Rechtsstellung der Anleger                                                                                                                                     15
Anteile                                                                                                                                                        15
Kosten                                                                                                                                                         17
Fondsauflösung / Änderung des Verwaltungsreglements                                                                                                            19
Steuern                                                                                                                                                        19
Verkaufsbeschränkungen                                                                                                                                         19
Anlegerprofile                                                                                                                                                 21
Wertentwicklung                                                                                                                                                21

B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil                                                                                                                          22
DWS Vermögensmandat – Balance                                                                                                                                  22
DWS Vermögensmandat – Defensiv                                                                                                                                 26
DWS Vermögensmandat – Dynamik                                                                                                                                  29

C. Verwaltungsreglement                                                                                                                                        33

Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften                                                                                            41

Rechtliche Struktur:
Umbrella-FCP nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame
Anlagen.

Hinweise
Das in diesem Verkaufsprospekt ­beschriebene         nung vom 8. Februar 2008“), durch die die Richt-     Die DWS Investment S.A. haftet nicht, wenn und
rechtlich unselbstständige Investmentvermö-          linie 2007/16/EG2 („Richtlinie 2007/16/EG“) in       soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben
gen ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds       Luxemburger Recht umgesetzt wurde.                   werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt
commun de placement) in Form eines Umbrella-         Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in   bzw. Verwaltungsreglement abweichen.
Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes          der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar
vom 17. Dezember 2010 über Organismen für            2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leit-      1
                                                                                                            Ersetzt durch das Gesetz von 2010.
gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“) und           linien des „Committee of European Securities         2
                                                                                                            Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März
erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 2014/91/EU   Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen          2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des
(zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG („OGAW-       Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument            Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-
Richtlinie“)), der Delegierten Verordnung (EU)        „CESR’s guidelines concerning eligible assets          vorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge-
2016/438 der Kommis­sion vom 17. Dezember 2015        for investment by UCITS“ in der jeweils gültigen       meinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick
zur Ergänzung der OGAW-Richtlinie in Bezug auf        Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen,         auf die Erläuterung gewisser Definitionen.
die Pflichten der Verwahrstellen („OGAW-Ver-          die in Bezug auf die Finanzinstrumente, die für
                                                                                                          3
                                                                                                             vgl. CSSF-Rundschreiben 08/339 in der jeweils gültigen
                                                                                                              Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible assets
ordnung“) sowie die Vorschriften der Großher-         unter die OGAW-Richtlinie fallenden OGAW in
                                                                                                              for investment by UCITS – March 2007,
zoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 über         Frage kommen, zu beachten sind.3
                                                                                                              Ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning
bestimmte Definitio­nen des geänderten Gesetzes      Es ist nicht gestattet, von Verkaufsprospekt             ­eligible assets for investment by UCITS – The classi­
vom 20. Dezember 2002 über Organismen für            oder Verwaltungsreglement abweichende                     fication of hedge fund indices as financial indices –
gemeinsame Anlagen1 („Großherzogliche Verord­        ­Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.                    July 2007, Ref.: CESR/07-434.

                                                                                                                                                                  1
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Allgemeine Regelungen                              (i) Anlageverwaltung                                   selber als Nominee in das Anteilregister eingetra­
                                                                                                          gen zu werden. Die Namen der Nominees können
Diesem Verkaufsprospekt ist das Verwaltungs­       Für den Fonds hat die Verwaltungsgesellschaft          jederzeit bei der DWS Investment S.A. erfragt
reglement des Fonds beigefügt. Verkaufspros­       unter eigener Verantwortung und Kontrolle sowie        werden. Der Nominee nimmt Kauf-, Verkaufs- und
pekt und Verwaltungsreglement bilden eine          auf eigene Kosten einen Fondsmanagementver­            Umtauschaufträge der von ihm betreuten Anleger
sinngemäße Einheit und ergänzen sich deshalb.      trag mit der DWS Investment GmbH, Frankfurt            entgegen und veranlasst die erforderlichen Ände­
                                                   am Main, geschlossen. Die DWS Investment               rungen im Anteilregister. Insoweit ist der Nominee
Der Fonds DWS Vermögensmandat ist ein soge­        GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft nach           insbesondere verpflichtet, eventuell gesonderte
nannter Umbrella-Fonds im Sinne von Artikel 181    deutschem Recht. Der Vertrag kann von jeder der        Erwerbsvoraussetzungen zu beachten. Soweit
des Gesetzes von 2010. Dem Anleger können          vertragschließenden Parteien unter Einhaltung          nicht zwingende gesetzliche oder praktische
nach freiem Ermessen der Verwaltungsgesell­        einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.         Gründe entgegenstehen, kann ein Anleger, der
schaft ein oder mehrere Teilfonds angeboten                                                               durch einen Nominee Anteile erworben hat,
werden. Die Gesamtheit der Teilfonds ergibt den    Das Fondsmanagement umfasst dabei die                  jederzeit durch Erklärung gegenüber der DWS
Umbrella-Fonds. Jeder Anteilinhaber ist über den   tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die           Investment S.A. bzw. des Transfer Agenten ver­
Teilfonds am Fonds beteiligt.                      unmittelbare Anlageentscheidung. Der benannte          langen, selber als Anteilinhaber im Register ein­
                                                   Fondsmanager kann Fondsmanagementleistun­              getragen zu werden, wenn sämtliche Legitima­
Verkaufsprospekt, Wesentliche Anlegerinforma­      gen unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verant­       tionserfordernisse erfüllt sind.
tionen und Verwaltungsreglement sowie Halb­        wortung und auf eigene Kosten vollständig oder
jahres- und Jahresberichte sind kostenlos bei      teilweise delegieren.                                  Besonderer Hinweis
der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen
erhältlich. Sonstige wichtige Informationen        Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf               Die Verwaltungsgesellschaft weist die Investoren
werden den Anteilinhabern in geeigneter Form       eigene Kosten, Kontrolle und Verantwortung             auf die Tatsache hin, dass jeglicher Investor seine
von der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt.        Anlageberater hinzuziehen. Die Anlageberatung          Investorenrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar
                                                   umfasst dabei insbesondere die Analyse und             gegen den Fonds nur dann geltend machen kann,
Mitteilungen an die Anteilinhaber können auf       Empfehlung von Anlageinstrumenten hinsichtlich         wenn der Investor selbst und mit seinem eigenen
der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft      der Anlagen des Teilfonds. Der Fondsmanager ist        Namen die Fondsanteile gezeichnet hat. In den
www.dws.com eingesehen werden. Sofern in           nicht an Anlageempfehlungen des Anlageberaters         Fällen, wo ein Investor über eine Zwischen­stelle in
einem Vertriebsland vorgesehen, werden Mit­        gebunden. Eventuell vom Fondsmanager benann­           einen Fonds investiert hat, welche die Investition
teilungen zudem in einer Zeitung bzw. einem        te Anlageberater werden im Besonderen Teil des         in seinem Namen, aber im Auftrag des Investors
anderen gesetzlich bestimmten Publikations­        Verkaufsprospekts aufgeführt. Benannte Anlage­         unternimmt, können nicht unbedingt alle Investo­
medium veröffentlicht. In Fällen, für welche es    berater verfügen über die gegebenenfalls not­          renrechte unmittelbar durch den Investor gegen
in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist,        wendigen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen.           den Fonds geltend gemacht werden. Den Inves­
werden Publikationen weiterhin in mindestens                                                              toren wird geraten, sich über ihre Rechte zu
einer Luxemburger Tageszeitung sowie gegebe­       (ii)	Administration, Register- und Transferstelle     informieren.
nenfalls im Recueil Electronique des Sociétés et
Associations (RESA) des Handels- und Firmen­       Die Verwaltungsgesellschaft DWS Investment
registers veröffentlicht.                          S.A. übernimmt die Funktion der Zentralverwal­         Verwahrstelle
                                                   tung. Zur Funktion der Zentralverwaltung gehö­
                                                   ren insbesondere die Fondsbuchhaltung, die             Die Verwaltungsgesellschaft hat die State Street
Verwaltungsgesellschaft                            Nettoinventarwertberechnung, die nachträgliche         Bank International GmbH, handelnd durch die
                                                   Überwachung der Anlagegrenzen sowie die                State Street Bank International GmbH, Zweig­
Der Fonds wird von der DWS Investment S.A.,        Funktion als Domiziliarstelle und als Register- und    niederlassung Luxemburg, gemäß dem Verwahr­
Luxemburg („Verwaltungsgesellschaft“), verwal­     Transferstelle. Sie kann unter ihrer Verantwortung     stellenvertrag zur Verwahrstelle im Sinne des
tet, welche die Bedingungen des Kapitels 15 des    und auf eigene Kosten Teile dieser Funktion auf        Gesetzes von 2010 bestellt.
Gesetzes von 2010 und somit die Bestimmungen       Dritte übertragen.
der OGAW-Richtlinie erfüllt.                                                                              Die State Street Bank International GmbH ist
                                                   Im Hinblick auf die Funktion als Register- und         eine nach deutschem Recht errichtete Gesell­
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 15. April     Transferstelle hat die DWS Investment S.A. eine        schaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der
1987 gegründet, die Veröffentlichung im Mémo­      Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der State          Brienner Str. 59, 80333 München, Deutschland,
rial C erfolgte am 4. Mai 1987. Das gezeichnete    Street Bank International GmbH geschlossen.            und die unter der Nummer HRB 42872 beim
und eingezahlte Kapital beträgt 30.677.400 Euro.   Im Rahmen dieser Vereinbarung übernimmt die            Registergericht München eingetragen ist. Es
Die Tätigkeit der Verwaltung von Investmentfonds   State Street Bank International GmbH insbeson­         handelt sich dabei um ein von der Europäischen
schließt die Aufgaben ein, die in Anhang II des    dere die Aufgaben der Verwaltung der Global­           Zentralbank (EZB), der Bundesanstalt für Finanz­
Gesetzes von 2010 genannt sind, deren              urkunde, die bei der Clearstream Banking AG,           dienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deut­
­Aufzählung nicht abschließend ist.                Frankfurt/Main, hinterlegt wird.                       schen Bundesbank beaufsichtigtes Kreditinstitut.

Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstim­   (iii) Vertrieb                                         Die State Street Bank International GmbH, Zweig­
mung mit den Vorschriften des Luxemburger                                                                 niederlassung Luxemburg, ist durch die CSSF in
Gesetzes von 2010 und der Verordnung 10-04 der     Die DWS Investment S.A. fungiert als                   Luxemburg als Verwahrstelle zugelassen und ist
Commission de Surveillance du Secteur Finan­       ­Haupt­vertriebsgesellschaft.                          auf Verwahrstellen-, Fondsverwaltungs- und
cier („CSSF“) und gegebenenfalls hierzu erlasse­                                                          ähnliche Dienstleistungen spezialisiert. Die State
ne Rundschreiben eine oder mehrere Aufgaben        Die DWS Investment S.A. kann mit Kreditinstitu­        Street Bank International GmbH, Zweigniederlas­
unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an Dritte       ten, d.h. Professionellen des Finanzsektors („PSF“)    sung Luxemburg, ist unter der Nummer B 148 186
delegieren.                                        und/oder nach ausländischem Recht vergleichbaren       im luxemburgischen Handels- und Firmenregister
                                                   Unternehmen, die zur Identifizierung der Anteil­       eingetragen. Die State Street Bank International
                                                   inhaber verpflichtet sind, Nominee-Vereinbarungen      GmbH gehört zur State Street Unternehmensgrup­
                                                   abschließen. Diese Nominee-Vereinbarungen              pe, deren oberste Muttergesellschaft die in den
                                                   berechtigen die Institute, Anteile zu vertreiben und   USA börsennotierte State Street Corporation ist.

2
Aufgaben der Verwahrstelle                          Die Verwahrstelle haftet nicht für indirekte Schä­   Kurssteigerungen auch Risiken enthalten. Die
Das Verhältnis zwischen der Verwaltungsgesell­      den oder Folgeschäden oder spezielle Schäden         Anteile des Fonds sind Wertpapiere, deren
schaft und der Verwahrstelle wird durch die         oder Verluste, die durch die oder in Verbindung      Wert durch die Kursschwankungen der in
Bedingungen des Verwahrstellenvertrags gere­        mit der Erfüllung oder Nichterfüllung der Auf­       dem jeweiligen Teilfonds enthaltenen Vermö-
gelt. Im Rahmen des Verwahrstellenvertrags          gaben und Pflichten durch die Verwahrstelle          genswerte bestimmt wird. Der Wert der
wurde die Verwahrstelle mit folgenden Haupt­        entstehen.                                           Anteile kann dementsprechend gegenüber
aufgaben betraut:                                                                                        dem Einstandspreis steigen oder fallen.
                                                    Übertragung
–– sicherzustellen, dass der Verkauf, die Aus­      Die Verwahrstelle hat die weitestgehende Voll­       Es kann daher keine Zusicherung gegeben
   gabe, die Rücknahme und die Aufhebung            macht, ihre Verwahrfunktionen ganz oder teilwei­     werden, dass die Ziele der Anlagepolitik
   der Anteile gemäß dem geltenden Gesetz           se zu übertragen, jedoch wird ihre Haftung nicht     erreicht werden.
   und dem Verwaltungsreglement erfolgen;           dadurch berührt, dass sie die von ihr zu verwah­
–– sicherzustellen, dass der Wert der Anteile       renden Vermögenswerte ganz oder teilweise            Marktrisiko
   gemäß dem geltenden Gesetz und dem               einem Dritten anvertraut hat. Die Haftung der        Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz­
   Verwaltungsreglement ermittelt wird;             Verwahrstelle bleibt von der Übertragung ihrer       produkten hängt insbesondere von der Entwick­
–– die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft        Verwahrfunktionen im Rahmen des Verwahr­             lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der
   auszuführen, soweit diese nicht gegen das        stellenvertrages unberührt.                          allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den
   geltende Gesetz und das Verwaltungsregle­                                                             wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin­
   ment verstoßen;                                  Die Verwahrstelle hat die Verwahrpflichten           gungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst
–– sicherzustellen, dass bei Geschäften mit         gemäß Artikel 22 Absatz 5 Buchstabe a) der           wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe­
   Bezug auf die Vermögenswerte des Teilfonds       OGAW-Richtlinie an die State Street Bank and         sondere an einer Börse können auch irrationale
   die Gegenleistung innerhalb der üblichen         Trust Company mit Sitz in One Lincoln Street,        Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und
   Fristen erbracht wird;                           Boston, Massachusetts 02111, USA, übertragen,        Gerüchte einwirken.
–– sicherzustellen, dass der Ertrag des Teilfonds   die von ihr als globaler Unterverwahrer bestellt
   gemäß dem geltenden Gesetz und dem               wurde. Als globaler Unterverwahrer hat die State     Marktrisiko im Zusammenhang
   Verwaltungsreglement verwendet wird;             Street Bank and Trust Company lokale Unterver­       mit Nachhaltigkeitsrisiken
–– die Barmittel und Barmittelströme des Teil­      wahrstellen innerhalb ihres weltweiten Verwahr­      Auswirkungen auf den Marktpreis können auch
   fonds zu überwachen;                             stellennetzwerks (Global Custody Network)            Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder
–– das Teilfondsvermögen zu verwahren, ein­         bestellt.                                            Unternehmensführung haben. So können Markt­
   schließlich zu verwahrender Finanzinstrumen­                                                          kurse sich verändern, wenn Unternehmen nicht
   te, der Überprüfung des Eigentums und der        Informationen über die Verwahrfunktionen, die        nachhaltig handeln und keine Investitionen in
   Aufbewahrung von Aufzeichnungen mit              übertragen wurden, und die Identifikation der        nachhaltige Veränderungen vornehmen. Ebenso
   Bezug auf andere Vermögenswerte.                 jeweiligen Beauftragten und Unterbeauftragten        können strategische Ausrichtungen von Unterneh­
                                                    sind am Geschäftssitz der Verwaltungsgesell­         men, die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigen, sich
Haftung der Verwahrstelle                           schaft oder auf der folgenden Internetseite          negativ auf den Kurs auswirken. Das Reputations­
Bei einem Verlust eines verwahrten Finanzinstru­    verfügbar: http://www.statestreet.com/about/         risiko, das aus nicht-nachhaltigem Handeln von
ments, der gemäß der OGAW-Richtlinie und            office-locations/luxembourg/subcustodians.html.      Unternehmen entsteht, kann sich ebenfalls
insbesondere gemäß Artikel 18 der OGAW-                                                                  negativ auswirken. Nicht zuletzt können auch
Verordnung festgestellt wird, gibt die Verwahr­                                                          physische Schäden durch den Klimawandel oder
stelle unverzüglich Finanzinstrumente gleicher      Risikohinweise                                       Maßnahmen zur Umstellung auf eine kohlenstoff­
Art an die im Namen des Fonds handelnde                                                                  arme Wirtschaft negative Auswirkungen auf den
Verwaltungsgesellschaft zurück oder erstattet       Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbun­   Marktpreis haben.
unverzüglich den entsprechenden Betrag.             den. Die Risiken können u.a. Aktien- und Renten­
                                                    marktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-,      Bonitätsrisiko
Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nach­      Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie           Die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) des
weisen kann, dass der Verlust eines verwahrten      Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische    Ausstellers eines vom Teilfonds direkt oder
Finanzinstruments auf äußere Ereignisse, die        Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein.          indirekt gehaltenen Wertpapiers oder Geldmarkt­
nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert       Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit          instruments kann nachträglich sinken. Dies führt
werden können und deren Konsequenzen trotz          anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser         in der Regel zu Kursrückgängen des jeweiligen
aller angemessenen Anstrengungen gemäß der          Risiken wird nachstehend kurz eingegangen.           Papiers, die über die allgemeinen Marktschwan­
OGAW-Richtlinie nicht hätten vermieden werden       Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit       kungen hinausgehen.
können, zurückzuführen ist.                         Anlagen in Instrumente, die im Rahmen der
                                                    vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden,        Länder- oder Transferrisiko
Beim Verlust von verwahrten Finanzinstrumenten      verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit     Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein auslän­
können die Anteilinhaber Haftungsansprüche          einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken      discher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit auf­
gegenüber der Verwahrstelle unmittelbar oder        im Klaren sein und erst dann eine Anlageent­         grund fehlender Transferfähigkeit oder -bereit­
mittelbar über die Verwaltungsgesellschaft          scheidung treffen, wenn sie sich von ihren           schaft seines Sitzlandes Leistungen nicht
geltend machen, soweit dies nicht zur Verdopp­      Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschafts­    fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann.
lung von Regressansprüchen oder zur Ungleich­       prüfern oder sonstigen Beratern umfassend über       So können z.B. Zahlungen, auf die der jeweilige
behandlung der Anteilinhaber führt.                 (i) die Eignung einer Anlage in die Anteile unter    Teilfonds Anspruch hat, ausbleiben, oder in einer
                                                    Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.     Währung erfolgen, die aufgrund von Devisen­
Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds        Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die     beschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.
für sämtliche sonstige Verluste, die der Fonds      im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen
infolge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen       Informationen und (iii) die Anlagepolitik des        Abwicklungsrisiko
Nichterfüllung der Verpflichtungen der Verwahr­     betreffenden Teilfonds haben beraten lassen.         Insbesondere bei der Investition in nicht notierte
stelle aus der OGAW-Richtlinie erleidet.                                                                 Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwick­
                                                    Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Teil-         lung durch ein Transfersystem aufgrund einer
                                                    fonds neben den Chancen auf                          verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen

                                                                                                                                                          3
Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß          Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsstand außerhalb    Änderung der Anlagepolitik
ausgeführt wird.                                      Luxemburgs belegen ist. Hieraus resultierende       Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb
                                                      Rechte und Pflichten der Verwaltungsgesellschaft    des für das Teilfondsvermögen zulässigen Anla­
Änderung der steuerlichen                             für Rechnung des Fonds können von denen in          gespektrums kann sich das mit dem Fondsver­
Rahmenbedingungen, steuerliches                       Luxemburg zum Nachteil des Fonds bzw. des           mögen verbundene Risiko inhaltlich verändern.
Risiko                                                Anlegers abweichen.
Die steuerlichen Ausführungen in diesem Ver­                                                              Änderung des
kaufsprospekt gehen von der derzeit bekannten         Politische oder rechtliche Entwicklungen ein­       Verwaltungsreglements;
Rechtslage aus. Die Kurzangaben über steuer­          schließlich der Änderungen von rechtlichen          Auflösung oder Verschmelzung
rechtliche Vorschriften richten sich an in Deutsch­   Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnun­           Die Verwaltungsgesellschaft behält sich im
land unbeschränkt einkommensteuerpflichtige           gen können von der Verwaltungsgesellschaft          Verwaltungsreglement für den Fonds das Recht
oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige        nicht oder zu spät erkannt werden oder zu           vor, das Verwaltungsreglement zu ändern. Ferner
Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür           Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder        ist es ihr gemäß den Bestimmungen des Ver­
übernommen werden, dass sich die steuerliche          bereits erworbener Vermögensgegenstände             waltungsreglements möglich, den Fonds ganz
Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung        führen. Diese Folgen können auch entstehen,         aufzulösen, oder es mit einem anderen Fonds­
oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.       wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen         vermögen zu verschmelzen. Für den Anleger
                                                      für die Ver­waltungsgesellschaft und/oder die       besteht daher das Risiko, dass er die von ihm
Währungsrisiko                                        Verwaltung des Fonds in Luxemburg ändern.           geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
Sofern Vermögenswerte des Teilfonds in anderen
Währungen als der Fondswährung angelegt sind,         Operationelles Risiko                               Kreditrisiko
erhält der Teilfonds die Erträge, Rückzahlungen       Für den Fonds kann ein Verlustrisiko bestehen,      Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko
und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen      das sich beispielsweise aus unzureichenden          in Bezug auf den Emittenten, für das das Boni­
Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegen­         internen Prozessen sowie aus menschlichem           tätsrating des Emittenten als Messgröße dienen
über der Teilfondswährung, so reduziert sich der      oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesell­      kann. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emitten­
Wert des Fondsvermögens.                              schaft oder externen Dritten ergeben kann.          ten mit einem schlechteren Rating begeben
                                                      Dieses Risiko kann die Wertentwicklung eines        werden, werden in der Regel als Wertpapiere mit
Verwahrrisiko                                         Teilfonds beeinträchtigen und sich damit auch       einem höheren Kreditrisiko und mit einer höhe­
Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus      nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom       ren Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten
der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass      Anleger investierte Kapital auswirken.              angesehen als solche Papiere, die von Emitten­
die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle                                                           ten mit einem besseren Rating begeben werden.
der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder      Risiken durch kriminelle Handlungen,                Gerät ein Emittent von Anleihen bzw. Schuld­
missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder        Missstände, Naturkatastrophen,                      titeln in ­finanzielle oder wirtschaftliche Schwierig­
eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig      fehlende Beachtung von Nachhaltigkeit               keiten, so kann sich dies auf den Wert der Anlei­
dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden               Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen        hen bzw. Schuldtitel (dieser kann bis auf Null
entzogen werden könnten.                              kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste     sinken) und die auf diese Anleihen bzw. Schuld­
                                                      durch Fehler von Mitarbeitern der Verwaltungs­      titel geleisteten Zahlungen auswirken (diese
Unternehmensspezifisches Risiko                       gesellschaft oder externer Dritter erleiden oder    können bis auf Null sinken). Ferner sind einige
Die Kursentwicklung der vom Fonds direkt oder         durch äußere Ereignisse wie z.B. Naturkatastro­     Anleihen oder Schuldtitel in der Finanzstruktur
indirekt gehaltenen Wertpapiere und Geldmarkt­        phen oder Pandemien geschädigt werden. Diese        eines Emittenten als nachrangig eingestuft. Bei
instrumente ist auch von unternehmensspezifi­         Ereignisse können aufgrund fehlender Beachtung      finanziellen Schwierigkeiten kann es daher zu
schen Faktoren abhängig, beispielsweise von der       von Nachhaltigkeit hervorgerufen oder verstärkt     schweren Verlusten kommen. Zugleich ist die
betriebswirtschaftlichen Situation des Ausstel­       werden. Die Verwaltungsgesellschaft ist be­         Wahrscheinlichkeit, dass der Emittent diese
lers. Verschlechtern sich die unternehmensspezi­      strebt, operationelle Risiken und mögliche damit    Verpflichtungen erfüllt, geringer als bei anderen
fischen Faktoren, kann der Kurswert des jewei­        verbundene finanzielle Auswirkungen, die den        Anleihen oder Schuldtiteln. Dies wiederum zieht
ligen Papiers deutlich und dauerhaft sinken,          Wert der Vermögenswerte eines Fonds beein­          eine hohe Preisvolatilität dieser Instrumente
ungeachtet einer auch gegebenenfalls sonst            trächtigen könnten, so gering wie vernünf­          nach sich.
allgemein positiven Börsenentwicklung.                tigerweise möglich zu halten, und hat hierzu
                                                      Prozesse und Verfahren zur Identifizierung,         Adressenausfallrisiko
Konzentrationsrisiko                                  Steuerung und Minderung solcher Risiken             Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapital­
Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass        ­ein­gerichtet.                                     märkte wirken sich auch die besonderen Entwick­
eine Konzentration der Anlage in bestimmte                                                                lungen der jeweiligen Emittenten auf den Kurs
Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt.             Inflationsrisiko                                    einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl
Dann ist das Teilfondsvermögen von der Entwick­       Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für   der Wertpapiere kann beispielsweise nicht ausge­
lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte          alle Vermögensgegenstände.                          schlossen werden, dass Verluste durch Vermö­
besonders stark abhängig.                                                                                 gensverfall von Emittenten eintreten.
                                                      Schlüsselpersonenrisiko
Zinsänderungsrisiko                                   Fondsvermögen, deren Anlageergebnis in einem        Risiken im Zusammenhang
Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine          bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben    mit Derivategeschäften
Anlage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen         diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden       Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Ab­
kann, die im Falle von Schwankungen der Zins­         Personen und damit den richtigen Entscheidungen     schluss von Terminkontrakten oder Swaps (ein­
sätze in der jeweils für die Wertpapiere oder den     ihres Managements zu verdanken. Die personelle      schließlich Total Return Swaps) sind mit folgen­
Teilfonds maßgeblichen Währung auftreten              Zusammensetzung des Fondsmanagements kann           den Risiken verbunden:
können.                                               sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger
                                                      können dann ­möglicherweise weniger erfolgreich     –– Kursänderungen des Basiswertes können
Rechtliche und politische Risiken                     agieren.                                               den Wert eines Optionsrechtes oder Termin­
Für den Fonds dürfen Investitionen in Rechtsord­                                                             kontrakts bis hin zur Wertlosigkeit vermin­
nungen getätigt werden, bei denen Luxemburger                                                                dern. Dies kann sich negativ auf den Wert
Recht keine Anwendung findet bzw. im Fall von                                                                des Fondvermögens auswirken. Durch

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Wertänderungen des einem Swap oder Total        nen Nominalbetrag unter Verwendung einer der         c) Risiko der Kuponänderung
     Return Swap zugrunde liegenden Vermögens­       folgenden drei Methoden wieder heraufschrei­            (Kupon-Neufestsetzungsrisiko)
     wertes kann das Fondsvermögen ebenfalls         ben: Wandlung in Aktien, temporäre Abschrei­
     Verluste erleiden.                              bung oder dauerhafte Abschreibung. Bei der           Wenn am festgelegten Kündigungstermin der
––   Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss      temporären Abschreibung ist die Abschreibung         CoCo nicht durch den CoCo-Emittenten gekün­
     eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit   unter Berücksichtigung von gewissen regulatori­      digt wird, kann der Emittent die Emissionsbedin­
     Kosten verbunden, welche den Wert des           schen Einschränkungen in vollem Umfang diskre­       gungen neu definieren. Zum Kündigungstermin
     Teilfondsvermögens mindern können.              tionär. Jegliche Zahlungen des Kupons nach dem       kann eine Änderung der Kuponhöhe erfolgen,
––   Durch die Hebelwirkung von Optionen,            Trigger Event beziehen sich auf den reduzierten      falls der Emittent nicht kündigt.
     Swaps, Terminkontrakten und anderen Deri­       Nennwert. Ein CoCo-Investor kann also unter
     vaten kann der Wert des Teilfondsvermögens      Umständen Verluste vor den Aktien-Anlegern und       d) Risiko aufgrund aufsichtsrechtlichen Vorgaben
     stärker beeinflusst werden, als dies beim       sonstigen Schuldtitelinhabern – in Bezug auf den­       (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
     unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der         selben Emittenten – erleiden.
     Fall ist.                                                                                            In CRD IV wurden einige Mindestvoraussetzun­
––   Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass    Die Ausgestaltung der Bedingungen von CoCos          gen für das Eigenkapital von Banken festgelegt.
     die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die   kann – entsprechend den in der EU-Eigenkapital­      Dabei unterscheidet sich die Höhe der erforder­
     Preise der Basiswerte nicht wie erwartet        richtlinie IV/Eigenkapitalverordnung (CRD IV/CRR)    lichen Kapitalpuffer von Land zu Land entspre­
     entwickeln, sodass die vom Teilfondsvermö­      festgelegten Mindestanforderungen – komplex          chend dem jeweils für den Emittenten anwend­
     gen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim       und je nach Emittent bzw. je nach Anleihe unter­     baren gültigen Aufsichtsrecht.
     Verkauf von Optionen besteht die Gefahr,        schiedlich sein.
     dass das Teilfondsvermögen zur Abnahme                                                               Die unterschiedlichen nationalen Vorgaben haben
     von Vermögenswerten zu einem höheren als        Die Anlage in CoCos ist mit einigen zusätzlichen     auf Teilfondsebene zur Folge, dass die Umwand­
     dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung    Risiken verbunden, wie z.B.:                         lung infolge des diskretionären Triggers oder die
     von Vermögenswerten zu einem niedrigeren                                                             Aussetzung der Kuponzahlungen je nach dem
     als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet.      a) Risiko des Unterschreitens des vorgegebenen       auf den Emittenten anwendbaren Aufsichtsrecht
     Das Teilfondsvermögen erleidet dann einen          Triggers (Trigger Level Risiko)                   entsprechend ausgelöst werden kann und für den
     Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der                                                         CoCo-Anleger bzw. den Anleger ein weiterer
     eingenommenen Optionsprämie.                    Die Wahrscheinlichkeit und das Risiko einer          Unsicherheitsfaktor abhängig von den nationalen
––   Auch bei Terminkontrakten besteht das           Wandlung bzw. einer Abschreibung werden              Gegebenheiten und der alleinigen Einschätzung
     Risiko, dass das Teilfondsvermögen infolge      durch den Abstand des Triggers zu der im Mo­         der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde besteht.
     einer unerwarteten Entwicklung des Markt­       ment herrschenden regulatorisch erforderlichen
     preises bei Fälligkeit Verluste erleidet.       Kapitalquote des CoCo-Emittenten bestimmt.           Ferner kann die Auffassung der jeweils zuständi­
                                                                                                          gen Aufsichtsbehörde sowie die für die Auffas­
Risiko im Zusammenhang mit dem                       Der mechanische Trigger beträgt mindestens           sung im Einzelfall relevanten Kriterien nicht im
Erwerb von Investmentfondsanteilen                   5,125% der regulatorischen Kapitalquote oder         Voraus abschließend eingeschätzt werden.
Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu     höher wie im Emissionsprospekt des jeweiligen
berücksichtigen, dass die Fondsmanager der           CoCos festgelegt.                                    e) Risiko der Ausübung der Kündigung
einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig                                                                   bzw. Verhinderung der Kündigung durch
handeln und daher mehrere Zielfonds gleiche          Insbesondere im Falle eines hohen Triggers              die zuständige Aufsichtsbehörde
oder einander entgegengesetzte Anlagestrate­         können CoCo-Anleger eingesetztes Kapital                (Prolongationsrisiko)
gien verfolgen können. Hierdurch können beste­       verlieren, beispielsweise bei einer Abschreibung
hende Risiken kumulieren, eventuelle Chancen         des Nennwertes oder Umwandlung in Eigen­             CoCos sind langfristige Schuldverschreibungen
können sich gegeneinander aufheben.                  kapital (Aktien).                                    mit unbefristeter Laufzeit und mit einem Kündi­
                                                                                                          gungsrecht des Emittenten zu bestimmten im
Risiken bei Anlagen in                               Auf Teilfondsebene bedeutet dies, dass das           Emissionsprospekt definierten Ausübungstermi­
Contingent Convertibles                              tatsächliche Risiko des Unterschreitens eines        nen. Die Ausübung des Kündigungsrechtes ist
Contingent Convertibles („CoCos”) zählen zu          Triggers schwierig im Voraus einzuschätzen ist,      eine Ermessensentscheidung des Emittenten,
den hybriden Kapitalinstrumenten. Aus Sicht des      da beispielsweise die Eigenkapitalquote des          welche jedoch der Zustimmung der zuständigen
Emittenten tragen sie als Kapitalpuffer zur Erfül­   Emittenten nur vierteljährlich veröffentlicht wird   Aufsichtsbehörde bedarf. Die Aufsichtsbehörde
lung gewisser regulatorischer Eigenkapitalanfor­     und somit die tatsächliche Entfernung des            wird eine Entscheidung im Einklang mit dem
derungen bei. Entsprechend den Emissions­            ­Triggers zur regulatorischen Kapitalquote nur zu    anwendbaren Aufsichtsrecht treffen.
bedingungen werden CoCos entweder in Aktien           dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt ist.
gewandelt oder der Anlagebetrag wird bei Eintre­                                                          Der CoCo-Anleger kann den CoCo nur auf einem
ten bestimmter auslösender Momente („Trigger         b) Risiko der Aussetzung der Kuponzahlung            Sekundärmarkt weiterverkaufen, was mit ent­
Events”) in Verbindung mit regulatorischen              (Kupon-Kündigungsrisiko)                          sprechenden Markt- und Liquiditätsrisiken ver­
Kapitalgrenzen abgeschrieben. Das Wandelereig­                                                            bunden ist.
nis kann auch unabhängig von den Trigger Events      Der Emittent oder die Aufsichtsbehörde kann
und der Kontrolle des Emittenten durch die           jederzeit die Kuponzahlungen aussetzen. Dabei        f)   Eigenkapital- und Nachrangigkeitsrisiko
Aufsichtsbehörden ausgelöst werden, wenn             werden entgangene Kuponzahlungen nicht bei                (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
diese die langfristige Lebensfähigkeit des Emit­     Wiederaufnahme der Kuponzahlungen nach­
tenten oder mit ihm verbundener Unternehmen          geholt. Es besteht für den CoCo-Anleger das          Bei einer Umwandlung in Aktien werden CoCo-
im Sinne der Unternehmensfortführung in Frage        Risiko, nicht alle zum Erwerbszeitpunkt erwar­       Anleger bei Eintritt des Triggers zu Aktionären. Im
stellen (Wandlungs-/Abschreibungsrisiko).            teten Kuponzahlungen zu erhalten.                    Falle einer Insolvenz können Aktionäre erst nach­
                                                                                                          rangig und abhängig von den restlichen verfüg­
Nach einem Trigger Event hängt die Wiederaufho­                                                           baren Mitteln bedient werden. Daher kann es
lung des eingesetzten Kapitals im Wesentlichen                                                            im Falle einer Umwandlung des CoCo zu einem
von der Ausgestaltung der CoCos ab. CoCos                                                                 vollständigen Kapitalverlust kommen.
können ihren ganz oder teilweise abgeschriebe­

                                                                                                                                                              5
g) Risiko einer Branchenkonzentration                Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäf-        sowie das Fehlen eines regulierten Marktes für
                                                     ten („Over-the-Counter“) kann der Fonds Risiken       den Abschluss von Einigungen können das
Aufgrund der speziellen Struktur von CoCos kann      in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und      Verlustpotenzial des Teilfonds erhöhen.
durch die ungleichmäßige Verteilung der Risiken      deren Fähigkeit, die Bedingungen dieser Verträge
im Hinblick auf Finanzwerte das Risiko einer         zu erfüllen, ausgesetzt sein. So kann der Teil-       Risiken im Zusammenhang mit
Branchenkonzentration entstehen. CoCos sind          fonds beispielsweise Termin-, Options- und            Wertpapierfinanzierungsgeschäften –
aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Teil der      Swap-Geschäfte tätigen oder andere derivative         Wertpapierleihe- und (umgekehrte)
Kapitalstruktur von Finanzinstituten.                Techniken, wie z.B. Total Return Swaps, einset-       Pensionsgeschäfte
                                                     zen, bei denen der Teilfonds jeweils dem Risiko       Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, namentlich
h) Liquiditätsrisiko                                 unterliegt, dass der Kontrahent seine Verpflich-      Wertpapierleihe- und (umgekehrte) Pensionsge-
                                                     tungen aus dem jeweiligen Kontrakt nicht erfüllt.     schäfte, können entweder ein eigenes Risiko dar-
CoCos bringen in einer angespannten Marktsitu-                                                             stellen oder auf andere Risiken einwirken und
ation ein Liquiditätsrisiko mit sich. Die Ursache    Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines       wesentlich zum Risiko beitragen, wie z.B. Kontra-
hierfür sind der spezielle Anlegerkreis und das im   Kontrahenten kann der jeweilige Teilfonds durch       hentenrisiken, operationelle Risiken, Liquiditäts­
Vergleich zu gewöhnlichen Anleihen geringere         Verzug bei der Liquidation der Positionen signi­      risiken, Verwahrrisiken oder rechtliche Risiken.
Gesamtvolumen am Markt.                              fikante Verluste erleiden, dazu gehört der Wert­      Für weitere Einzelheiten wird außerdem auf die
                                                     verlust der Investitionen, während der Teilfonds      vorstehende Beschreibung verwiesen.
i)   Ertragsbewertungsrisiko                         seine Rechte einklagt. Es besteht ebenso die
                                                     Möglichkeit, dass der Einsatz der vereinbarten        Kontrahentenrisiken
Aufgrund der flexiblen Kündbarkeit von CoCos ist     Techniken z.B. durch Konkurs, Illegalität oder        Fällt die Gegenpartei (Kontrahent) eines Wertpa-
nicht klar, welches Datum für die Berechnung         Gesetzesänderungen im Vergleich mit denen, die        pierleihe- oder (umgekehrten) Pensionsgeschäfts
des Ertrags herangezogen werden soll. An jedem       zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarun-        aus, kann der Teilfonds einen Verlust in der Weise
Kündigungsdatum besteht das Risiko, dass die         gen in Kraft waren, beendet wird.                     erleiden, dass die Erträge aus dem Verkauf der
Fälligkeit der Anleihe verschoben wird und die                                                             vom Teilfonds im Zusammenhang mit dem Wert-
Ertragsberechnung an das neue Datum ange-            Teilfonds können u.a. Transaktionen auf OTC- und      papierleihe- oder (umgekehrten) Pensionsge-
passt werden muss, was zu einer veränderten          Interdealer-Märkten eingehen. Die Teilnehmer an       schäft gehaltenen Sicherheiten geringer als die
Rendite führen kann.                                 diesen Märkten unterliegen typischer­weise keiner     überlassenen Wertpapiere sind. Außerdem kann
                                                     Finanzaufsicht so wie die Teilnehmer regulierter      der Teilfonds durch den Konkurs oder entspre-
j)   Unbekanntes Risiko                              Märkte. Ein Teilfonds, der in Swaps, Total Return     chend ähnliche Verfahren gegen den Kontrahen-
                                                     Swaps, Derivate, synthetische Instrumente oder        ten des Wertpapierleihe- oder Pensionsgeschäfts
Aufgrund des innovativen Charakters der CoCos        andere OTC-Transaktionen auf diesen Märkten           oder jeglicher anderen Art der Nichterfüllung der
und des stark veränderlichen Regelungsumfelds        investiert, trägt das Kreditrisiko des Kontrahenten   Rückgabe der Wertpapiere, Verluste erleiden, z.B.
für Finanzinstitute können Risiken entstehen, die    und unterliegt auch dessen Ausfallrisiko. Diese       Zinsverlust oder Verlust des jeweiligen Wertpa-
sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorher-       Risiken können sich wesentlich von denen bei          pieres sowie Verzugs- und Vollstreckungskosten
sehen lassen.                                        Transaktionen auf regulierten Märkten unterschei-     in Bezug auf das Wertpapierleihe- oder Pensions-
                                                     den, denn letztere werden durch Garantien,            geschäft. Der Einsatz solcher Techniken kann
Weitere Informationen können Sie der Mitteilung      täglicher Mark-to-market-Bewertung, täglichem         einen signifikanten Effekt, entweder positiv oder
der Europäischen Wertpapier- und Marktauf-           Settlement und entsprechender Segregierung            negativ, auf den Nettoinventarwert des Teilfonds
sichtsbehörde (ESMA/2014/944) vom 31. Juli           sowie Mindestkapitalanforderungen abgesichert.        haben, auch wenn erwartet wird, dass der
2014 hinsichtlich potenzieller Risiken bei Inves­    Transaktionen, die direkt zwischen zwei Kontra-       Abschluss von Pensionsgeschäften, umgekehr-
titionen in Contingent Convertible-Instrumente       henten abgeschlossen werden, profitieren grund-       ten Pensionsgeschäften und Wertpapierleihege-
entnehmen.                                           sätzlich nicht von diesem Schutz.                     schäften im Allgemeinen keine wesentliche
                                                                                                           negative Auswirkung auf die Wertentwicklung
Liquiditätsrisiko                                    Ein Teilfonds unterliegt zudem dem Risiko, dass       eines Teilfonds haben wird.
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimm-      der Kontrahent die Transaktion nicht wie verein-
tes Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätz-    bart ausführt, aufgrund einer Unstimmigkeit bzgl.     Operationelle Risiken
lich sollen für einen Teilfonds nur solche Wert­     der Vertragsbedingungen (unerheblich ob gut-          Jedes Finanzgeschäft, u.a. auch Wertpapierfinan-
papiere erworben werden, die jederzeit wieder        gläubig oder nicht) oder aufgrund eines Kredit-       zierungsgeschäfte, ist mit operationellen Risiken
veräußert werden können. Gleichwohl können           oder Liquiditätsproblems. Dies kann zu Verlusten      behaftet. Mängel infolge unangemessener inter-
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten        bei dem jeweiligen Teilfonds führen. Dieses           ner Verfahren, menschlicher Fehler oder des Ver-
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten            Kontrahentenrisiko steigt bei Verträgen mit           sagens von Systemen bei Dienstleistern, der Ver-
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünsch-         längerem Fälligkeitszeitraum, da Vorkommnisse         waltungsgesellschaft oder eines Kontrahenten
ten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die        die Einigung verhindern können, oder wenn der         können einen unerwarteten Verlust zur Folge
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher          Teilfonds seine Transaktionen auf einen einzigen      haben. Die Kosten können sich entweder auf den
engen Marktsegment gehandelt werden, einer           Kontrahenten oder eine kleine Gruppe von              Verlust eines Bruchteils oder des gesamten
erheblichen Preisvolatilität unterliegen.            Kontrahenten ausgerichtet hat.                        Werts einer Transaktion beziehen oder auf Stra-
                                                                                                           fen, die dem Institut von einem Kontrahenten
Kontrahentenrisiko                                   Beim Ausfall der Gegenseite kann ein Teilfonds        auferlegt werden.
Für den Fonds können sich im Rahmen einer            während der Vornahme von Ersatztransaktionen
Vertragsbindung mit einer anderen Partei (soge-      Gegenstand von gegenläufigen Marktbewegun-            Liquiditätsrisiken
nannte Gegenpartei oder Kontrahent) Risiken          gen werden. Ein Teilfonds kann mit jedwedem           Der jeweilige Teilfonds unterliegt Liquiditätsrisiken,
ergeben. Dabei besteht das Risiko, dass der          Kontrahenten eine Transaktion abschließen. Er         die entstehen, wenn ein bestimmtes Wertpapier
Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem       kann auch unbeschränkt viele Transaktionen nur        schwer verkäuflich ist.
Vertrag nicht mehr nachkommen kann. Diese            mit einem Kontrahenten abschließen. Die Mög-
Risiken können die Wertentwicklung des jewei­        lichkeit eines Teilfonds, mit jedwedem Kontrahen-
ligen Teilfonds beeinträchtigen und sich damit       ten Transaktionen abzuschließen, das Fehlen von
auch nachteilig auf den Anteilwert und das vom       aussagekräftiger und unabhängiger Evaluation
Anleger investierte Kapital auswirken.               der finanziellen Eigenschaften des ­Kontrahenten

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Verwahrrisiken                                        Rückübertragungsanspruch dem Teilfonds gegen-        Als Teil der Umweltthemen berücksichtigt
Das Verwahrrisiko ist das Risiko des Verlusts von     über dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.     die Verwaltungsgesellschaft insbesondere die
bei einer Verwahrstelle hinterlegten Wertpapie-                                                            folgenden Aspekte im Zusammenhang mit dem
ren infolge von Insolvenz, Fahrlässigkeit oder        Nachhaltigkeitsrisiko – Umwelt,                      Klimawandel:
betrügerischen Handlungen der Verwahrstelle.          Soziales und Unternehmensführung,
Das Verwahrrisiko wird durch unterschiedliche         ESG                                                  Physische Klimaereignisse oder -bedingungen
Faktoren beeinflusst, u.a. dem recht­lichen Status    Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine
der Wertpapiere, den von der Verwahrstelle            Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales          –– Einzelne Extremwetterereignisse
angewendeten Rechnungslegungs- und Aufbe-             oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren             –– Hitzewellen
wahrungsverfahren, den von der Verwahrstelle          Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche       –– Dürren
ausgewählten Unterverwahr­stellen und anderen         negative Auswirkungen auf den Wert des Invest-          –– Überschwemmungen
Intermediären sowie den gesetzlichen Vorschrif-       ments haben können. Dabei kann das Nachhal-             –– Stürme
ten, die die Beziehungen der Verwahrstelle            tigkeitsrisiko entweder ein eigenes Risiko dar-         –– Hagelstürme
regeln.                                               stellen oder auf andere Risiken einwirken und           –– Waldbrände
                                                      wesentlich zum Risiko beitragen, wie z.B. Kurs-         –– Lawinen
Rechtliche Risiken                                    änderungsrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kontra-    –– Langfristige Klimaveränderungen
Rechtliche Risiken können aufgrund der unerwar-       hentenrisiken oder operationelle Risiken.               –– Abnehmende Schneemengen
teten Anwendung eines Gesetzes oder einer Vor-                                                                –– Veränderte Niederschlagshäufigkeit
schrift oder aufgrund dessen, dass Rechte aus         Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in                 und -volumina
einem Vertrag nicht geltend gemacht werden kön-       „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“              –– Unbeständige Wetterbedingungen
nen, das Risiko eines Verlusts beinhalten. Ein Ver-   (aus dem englischen Environment, Social, Gover-         –– Steigender Meeresspiegel
trag über Wertpapierleihe- oder (umgekehrte) Pen-     nance), ESG, unterteilt und beziehen sich u.a. auf      –– Änderungen der Meeresströmungen
sionsgeschäfte ist unter Umständen nichtig oder       folgende Themen:                                        –– Änderungen der Winde
kann nicht gerichtlich geltend gemacht werden.                                                                –– Veränderungen der Land- und
Selbst wenn die Sicherheitenvereinbarung ord-         Umwelt                                                      ­Bodenproduktivität
nungsgemäß getroffen wurde, besteht das Risiko,                                                               –– Geringere Wasserverfügbarkeit
dass das maßgebliche Insolvenzgesetz eine Aus-        ––   Klimaschutz                                             (Wasserrisiko)
setzung vorschreibt, die den Sicherungsnehmer an      ––   Anpassung an den Klimawandel                       –– Versauerung der Ozeane
der Verwertung der Sicherheiten hindert.              ––   Schutz der biologischen Vielfalt                   –– Globale Erwärmung mit regionalen
                                                      ––   Nachhaltige Nutzung und Schutz von                      Extremen
Risiken im Zusammenhang mit dem                            Wasser- und Meeresressourcen
Empfang von Sicherheiten                              ––   Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,          Transitionsereignisse oder -bedingungen
Der Teilfonds erhält für Derivategeschäfte, Wert­          ­Abfallvermeidung und Recycling
papier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher-       ––    Vermeidung und Verminderung der                –– Verbote und Einschränkungen
heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in            ­Umweltverschmutzung                           –– Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
Pension gegebene Wertpapiere können im Wert           ––     Schutz gesunder Ökosysteme                    –– Andere politische Maßnahmen im
steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten dann     ––     Nachhaltige Landnutzung                          ­Zusammenhang mit der Umstellung zu
nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw.                                                                 einer kohlenstoffarmen Wirtschaft
Rückübertragungsanspruch des Teilfonds gegen-         Soziales                                             –– Technologischer Wandel im Zusammenhang
über dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.                                                               mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
                                                      –– Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher             armen Wirtschaft
Der Teilfonds kann Barsicherheiten auf Sperr­            Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit,        –– Änderungen der Präferenzen und des
konten, in Staatsanleihen hoher Qualität oder in         keine Diskriminierung)                                ­Verhaltens von Kunden
Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur            –– Einhaltung der Arbeitssicherheit und des
anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem Bankgut­            Gesundheitsschutzes                               Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer we-
haben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen.         –– Angemessene Entlohnung, faire                     sentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der
Staatsanleihen und Geldmarktfonds können sich            ­Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität          Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des
negativ entwickeln. Bei Beendigung des Ge-                sowie Aus- und Weiterbildungschancen             zugrunde liegenden Investments führen. Sofern
schäfts könnten die angelegten Sicherheiten           –– Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit           die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits erwartet
nicht mehr in voller Höhe verfügbar sein, obwohl      –– Gewährleistung einer ausreichenden Produkt-       und in den Bewertungen der Investments berück-
sie von dem Teilfonds in der ursprünglich gewähr-         sicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz     sichtigt waren, können sich diese erheblich nega-
ten Höhe wieder zurückgewährt werden müs-             –– Gleiche Anforderungen an Unternehmen in           tiv auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis
sen. Der Teilfonds kann dann verpflichtet sein,           der Lieferkette                                  und/oder die Liquidität der Anlage und somit auf
die Sicherheiten auf den gewährten Betrag             –– Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf        die Rendite der Teilfonds auswirken.
aufzustocken und somit den durch die Anlage               die Belange von Gemeinden und sozialen
erlittenen Verlust auszugleichen.                         Minderheiten
                                                                                                           Anlagegrundsätze
Risiken im Zusammenhang mit der                       Unternehmensführung
Verwaltung von Sicherheiten                                                                                Anlagepolitik
Die Verwaltung dieser Sicherheiten erfordert den      ––   Steuerehrlichkeit                               Das jeweilige Teilfondsvermögen wird unter
Einsatz von Systemen und die Definition bestimm-      ––   Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption       Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung
ter Prozesse. Aus dem Versagen dieser Prozesse        ––   Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand        nach den anlage­politischen Grundsätzen im
sowie aus menschlichem oder Systemversagen            ––   Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von          Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und in
bei der Verwaltungsgesellschaft oder externen              Nachhaltigkeit                                  Übereinstimmung mit den Anlage­möglichkeiten
Dritten im Zusammenhang mit der Verwaltung der        ––   Ermöglichung von Whistle Blowing                und -beschränkungen des Artikels 4 des Verwal-
Sicherheiten kann sich das Risiko ergeben, dass       ––   Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten          tungsreglements angelegt.
die Sicherheiten an Wert verlieren und nicht mehr     ––   Gewährleistung des Datenschutzes
ausreichen könnten, um den Lieferungs- bzw.           ––   Offenlegung von Informationen

                                                                                                                                                             7
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