Vermögensfreunde Verkaufsprospekt | KIID Informationen für Deutsche Anleger - Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG - WEALTHFUNDS.EU

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Vermögensfreunde
Verkaufsprospekt | KIID

Informationen für Deutsche Anleger

Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG.
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Wealth Fund

                                      Verkaufsprospekt
                                      (NEBST TEILFONDSBEZOGENEN ANHÄNGEN UND VERWALTUNGSREGLEMENT)

                                      TEILFONDS:

                                      Wealth Fund – H2Progressive
                                      Wealth Fund – H2Conservative
                                      Wealth Fund – H2Time4Life
                                      Wealth Fund – World Class Brands

                                      VERWALTUNGSGESELLSCHAFT:

                                      LEMANIK ASSET MANAGEMENT S.A.

                                      VERWAHRSTELLE:

                                      QUINTET PRIVATE BANK (EUROPE) S.A.

                                      INVESTMENT MANAGER:

                                      Mahrberg Wealth AG

                                      STAND:

                                      Mai 2021
Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE

                                                                                                     Seite 2
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Inhaltsverzeichnis

                                      VERWALTUNG, VERTRIEB UND BERATUNG                     4   ANHANG 1 - WEALTH FUND – H2PROGRESSIVE                      31

                                      DEFINITIONEN                                          9   ANHANG 2 - WEALTH FUND – H2CONSERVATIVE                     35

                                      VERKAUFSPROSPEKT                                     11   ANHANG 3 - WEALTH FUND – H2TIME4LIFE                        39

                                      Die Verwaltungsgesellschaft                          11   ANHANG 4 - WEALTH FUND – WORLD CLASS BRANDS                 42

                                      Der Anlageberater                                    12
                                                                                                VERWALTUNGSREGLEMENT                                        46
                                      Zentralverwaltung und Register- und Transferstelle   13
                                                                                                Artikel 1 – Der Fonds                                      46
                                      Die Verwahrstelle                                    13
                                                                                                Artikel 2 – Die Verwaltungsgesellschaft                    46
                                      Interessenskonflikte                                 16
                                                                                                Artikel 3 – Die Verwahrstelle                              47
                                      Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung
                                      von Terrorismus                                      16   Artikel 4 – Allgemeine Bestimmungen der Anlagepolitik      49

                                      Rechtsstellung der Anleger                           16   Artikel 5 – Anteile                                        55

                                      Zeichnung und Ausgabe von Anteilen                   16   Artikel 6 – Anteilwertberechnung                           56

                                      Allgemeine Informationen                             16   Artikel 7 – Einstellung der Berechnung des Anteilwertes    57

                                      Market Timing und Late Trading                       17   Artikel 8 – Ausgabe von Anteilen                           57

                                      Ausgabe von Anteilen                                 17   Artikel 9 – Beschränkung und Einstellung der Ausgabe von
                                                                                                Anteilen                                                   58
                                      Rücknahme und Umtausch von Anteilen                  18
                                                                                                Artikel 10 – Rücknahme und Umtausch von Anteilen           58
                                      Anlagepolitik                                        19
                                                                                                Artikel 11 – Kosten                                        59
                                      Hinweise zu Techniken und Instrumenten               19
                                                                                                Artikel 12 – Verwendung der Erträge                        61
                                      Berechnung des Nettoinventarwertes                   23
                                                                                                Artikel 13 – Rechnungsjahr - Abschlussprüfung              61
                                      Hinweise zu Risiken                                  23
                                                                                                Artikel 14 – Veröffentlichungen                            61
                                      Auswirkungen von Rücknahmen                          25
                                                                                                Artikel 15 – Verschmelzung des Fonds und von Teilfonds     62
                                      Risikoprofile                                        26
                                                                                                Artikel 16 – Auflösung des Fonds bzw. eines Teilfonds      62
                                      Grundsätze des Risikomanagement                      26
                                                                                                Artikel 17 – Verjährung und Vorlegungsfrist                63
                                      Besteuerung des Fonds                                27
                                                                                                Artikel 18 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand und
                                      Besteuerung der Anteilsinhaber                       27   Vertragssprache                                            63

                                      FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act                 Artikel 19 – Änderungen des Verwaltungsreglements          63
                                      [zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung])            27
                                                                                                Artikel 20 – Inkrafttreten                                 63
                                      Veröffentlichung des Nettoinventarwertes sowie des
                                      Ausgabe- und des Rücknahmepreise                     28

                                      Informationen für Anleger                            28
Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE

                                      ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN
                                      IN DEUTSCHLAND                                       30

                                                                                                                                                           Seite 3
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Verwaltung, Vertrieb und Beratung

                                      VERWALTUNGSGESELLSCHAFT                         FONDSMANAGER
                                      LEMANIK ASSET MANAGEMENT S.A.                   Mahrberg Wealth AG
                                      106, route d’Arlon L-8210 Mamer                 Industriestrasse 2
                                      Großherzogtums Luxemburg                        FL-9487 Bendern
                                      E-Mail: info@lemanik.lu
                                      Internet: http://www.lemanikgroup.com
                                                                                      REGISTER- UND TRANSFERSTELLE
                                                                                      ZENTRALVERWALTUNG
                                      VERWALTUNGSRAT DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT      Kredietrust Luxembourg S.A.
                                      Vorsitzender des Verwaltungsrates               88, Grand-Rue
                                      Gianluigi Sagramoso                             L-1660 Luxembourg
                                      Mitglieder des Verwaltungsrates
                                      Carlo Sagramoso
                                      Philippe Meloni                                 VERTRIEBSSTELLE
                                                                                      Mahrberg Wealth AG
                                                                                      Industriestrasse 2
                                      GESCHÄFTSFÜHRER DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT     FL-9487 Bendern
                                      Philippe Meloni
                                      Marco Sagramoso
                                      Jean Philippe Claessens                         ADMINISTRATIVE TÄTIGKEITEN DER VERTRIEBSSTELLE
                                      Sandrine Puccilli                               Vermögensfreunde GmbH
                                      Alexandre Dumont                                Karl-Benz-Straße 19
                                                                                      D-70794 Filderstadt

                                      WIRTSCHAFTSPRÜFER DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT
                                      Deloitte Audit S.à r.l.,                        ANLAGEBERATER
                                      560, rue de Neudorf                             Prof. Dr. Christof Helberger
                                      L- 2220 Luxembourg                              Ludwigkirchstraße 3
                                                                                      D-10719 Berlin

                                      VERWAHRSTELLE
                                      QUINTET PRIVATE BANK (EUROPE) S.A.              WIRTSCHAFTSPRÜFER DES FONDS
                                      43, Boulevard Royal                             PricewaterhouseCoopers société cooperative
                                      L-2955 Luxembourg                               2, rue Gerhard Mercator
                                                                                      L-1014 Luxemburg

                                      ZAHLSTELLE
                                      Großherzogtum Luxemburg
                                      QUINTET PRIVATE BANK (EUROPE) S.A.
                                      43, Boulevard Royal
                                      L-2955 Luxembourg
Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE

                                                                                                                                       Seite 4
Vermögensfreunde Verkaufsprospekt | KIID Informationen für Deutsche Anleger - Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG - WEALTHFUNDS.EU
Wichtig: Sollten Sie Zweifel bezüglich des Inhaltes dieses Ver-       Der Verkaufsprospekt gründet sich auf den aktuellen, zum
                                      kaufsprospekts haben, wenden sie sich bitte an Ihren Börsen-          Zeitpunkt seiner Veröffentlichung in Luxemburg geltenden In-
                                      makler, Ihre Bank, Ihren Vermögensverwalter, Rechtsanwalt,            formationen, Gesetzen und Geschäftspraktiken, (die einem Än-
                                      Steuerberater oder sonstigen Finanzberater.                           derungsvorbehalt unterliegen). Die Verwaltungsgesellschaft
                                                                                                            ist nicht mehr an einen veralteten Verkaufsprospekt gebunden,
                                      Der in diesem Verkaufsprospekt beschriebene Fonds (nebst              wenn sie einen neuen Verkaufsprospekt herausgegeben hat.
                                      Anhängen und Verwaltungsreglement) („Verkaufsprospekt“) ist           Anleger sollten deshalb mit der Verwaltungsgesellschaft klä-
                                      ein als offener Fonds (fonds commun de placement) gestalteter         ren, ob sie den aktuellsten Verkaufsprospekt in Händen halten.
                                      Luxemburger Investmentfonds, der gemäß Teil I des Luxembur-
                                      ger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für die            Rechtsbasis für den Erwerb von Anteilen sind der aktuelle Ver-
                                      gemeinsame Anlage in übertragbare Wertpapiere, in seiner aktu-        kaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen
                                      ellen Fassung, (das „Gesetz von 2010“) in der Form eines Umbrel-      (Key Investor Information Documents bzw. „KIIDs“). Dieser
                                      la-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte            Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen
                                      Zeit errichtet wurde. Der Fonds ist im Luxemburger Handels-           (KIIDs) sind in Verbindung mit den neuesten Jahres- und Halb-
                                      und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés,      jahresberichten (soweit zutreffend) zu lesen.
                                      Luxembourg) unter der Nummer K1380 eingetragen.
                                                                                                            Der Verkaufsprospekt, die KIIDs und (gegebenenfalls) die Jah-
                                      Der Vertrieb dieses Verkaufsprospekts und das Anbieten der            res- und Halbjahresberichte sind dauerhaft kostenfrei am Ge-
                                      Anteile ist möglicherweise in manchen Rechtssystemen einge-           schäftssitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle,
                                      schränkt. Es liegt in der Verantwortung aller Personen, die im        der Zahlstelle und der Vertriebsstelle verfügbar und werden
                                      Besitz dieses Verkaufsprospekts sind, sowie aller Personen, die       dem Anleger auf Anforderung zugestellt. Die KIIDs sind für
                                      beabsichtigen, Anteile zu kaufen, sich über alle geltenden Geset-     potenzielle Anleger vor ihrer ersten Zeichnung unter www.
                                      ze und Vorschriften des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres       wealthfunds.eu abrufbar, zusammen mit dem Verkaufspros-
                                      Wohnortes, ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder ihres Ge-              pekt und anderen maßgeblichen Informationen bezüglich des
                                      schäftssitzes zu informieren und sie einzuhalten. Der Verkaufs-       in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fonds. Weitere In-
                                      prospekt gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf in         formationen sind jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten bei
                                      einem Rechtssystem, wo dies ungesetzlich ist, wo die Person,          der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
                                      die das Angebot oder die Aufforderung zum Kauf unterbreitet,
                                      nicht qualifiziert ist oder wo die Person, die das Angebot oder die   Etwaige vom Inhalt des Verkaufsprospekts oder den KIIDs ab-
                                      Aufforderung zum Kauf erhält, ein solches Rechtsgeschäft nicht        weichende Informationen und Erklärungen sind nicht zulässig.
                                      rechtmäßig abschließen darf. Es liegt in der Verantwortung aller      Die Verwaltungsgesellschaft haftet nicht für Informationen
                                      Personen, die im Besitz dieses Verkaufsprospekts sind, sowie          und Erklärungen, die in Abweichung des aktuellen Verkaufs-
                                      aller Personen, die beabsichtigen, Anteile zu kaufen, sich über       prospekts oder der KIIDs gegeben werden.
                                      alle geltenden Gesetze und Vorschriften in ihrem zuständigen
                                      Rechtssystem zu informieren und sie einzuhalten.                      Der Wert der Anteile kann sowohl fallen als auch steigen und
                                                                                                            möglicherweise erhalten Anleger bei Übertragung oder Rück-
                                      Das Verwaltungsreglement (wie nachfolgend definiert) ver-             nahme der Anteile nicht den Betrag zurück, den sie ursprüng-
                                      leiht dem Verwaltungsrat die Befugnis, die ihm notwendig er-          lich investiert haben. Die Erlöse aus den Anteilen können finan-
                                      scheinenden Beschränkungen anzuordnen, um sicherzustellen,            ziell fluktuieren und durch Änderungen der Umrechnungskurse
                                      dass Anteile am Fondsvermögen nicht von Personen erworben             kann der Wert der Anteile steigen oder fallen. Grundlage und
                                      oder gehalten werden, die gegen die Gesetze und Vorschriften          Niveau der Besteuerung sowie Steuererleichterungen können
                                      eines Landes oder einer staatlichen Behörde verstoßen, oder           sich ändern. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Anlageziele
                                      von Personen, deren Verhältnisse nach alleinigem Ermessen             eines Teilfonds erreicht werden.
                                      des Verwaltungsrates dazu führen könnten, dass dem Fonds
                                      eine steuerliche oder andere Verpflichtung oder ein Nachteil          DATENSCHUTZ
                                      entsteht, die ihm andernfalls nicht entstünden. Der Verwal-           Anleger werden darüber informiert, dass personenbezogene
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                                      tungsrat kann den Erwerb durch bzw. die Übertragung an diese          Daten (d. h. alle Informationen, die sich auf eine bestimmte
                                      Personen verbieten und kann sämtliche von ihnen gehaltenen            oder bestimmbare natürliche Person beziehen) (die „perso-
                                      Anteile zwangsweise einziehen.                                        nenbezogenen Daten“), die im Zusammenhang mit einer An-
                                                                                                            lage in den Fonds mitgeteilt werden (der „Datencontroller“),
                                      Die Bestimmungen des Verwaltungsreglements des Fonds sind             vom Fonds sowie der Verwaltungsgesellschaft, der Zentral-
                                      für alle Anteilsinhaber bindend (und sie sind gehalten, davon         verwaltung, der Register- und Transferstelle, der Vertriebs-
                                      Kenntnis zu nehmen).                                                  stelle und der Zahlstelle oder vom gesetzlich zugelassenen

                                                                                                                                                                        Seite 5
Vermögensfreunde Verkaufsprospekt | KIID Informationen für Deutsche Anleger - Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG - WEALTHFUNDS.EU
Wirtschaftsprüfer sowie jeweils deren angeschlossenen Un-          nen Daten anzugeben und den Fonds über etwaige Änderungen
                                      ternehmen und Bevollmächtigten, einschließlich der globalen        des Registers zu informieren. Im Falle der Nichterfüllung dieser
                                      Vertriebsstelle (Global Distributor) und (gegebenenfalls) der      Verpflichtung im Rahmen des RBE-Gesetzes, droht dem betref-
                                      Vertriebsstellen (gemeinsam die „Entitäten“) in Übereinstim-       fenden wirtschaftlichen Eigentümer in Übereinstimmung mit
                                      mung mit dem in Luxemburg geltenden Datenschutzgesetzen            diesem Gesetz eine Geldstrafe. Außerdem kann seine Beteili-
                                      verarbeitet werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf      gung am Fonds unterbunden werden.
                                      (i) die Neufassung des Gesetzes vom 2. August 2002 über den
                                                                                                         * Anm. d. Übers.: Die Abkürzung beruht auf dem französischen Begriff „Registre des bénéfi-
                                      Schutz natürlicher Personen im Hinblick auf die Verarbeitung       ciaires effectifs“.
                                      personenbezogener Daten, (ii) die Verordnung (EU) 2016/679
                                      vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der         1. Erfasste personenbezogene Daten
                                      Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Da-                 Erfasste personenbezogene Daten berücksichtigen unter
                                      tenverkehr (die „Allgemeine Datenschutzverordnung“), so-                anderem Namen, Unterschrift, Geburtsdatum und -ort,
                                      wie (iii) alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen in Be-              Staatsangehörigkeit, nationale Identifikationsnummer, An-
                                      zug auf den Schutz personenbezogener Daten) (gemeinsam                  schrift, Transaktionshistorie jedes Anlegers, E-Mail-Adresse,
                                      die „Datenschutzgesetze“).                                              Bankverbindung und Steuerdaten, Angaben zu persönlichen
                                                                                                              Charakteristika, Angaben zur Herkunft des Vermögens so-
                                      Die Entitäten können im Namen der Datencontroller (oder an-             wie sämtliche Aufzeichnungen über Telefongespräche (u. a.
                                      derer gesetzlich zugelassener Controller) als Datenprozessoren          zur Protokollierung).
                                      handeln oder als Controller in Verfolgung ihrer eigenen Aufga-
                                      ben, wie beispielsweise (i) das Anbieten und die Verwaltung von    2. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
                                      Anlagen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen (ii) die           In den meisten Fällen werden die von den Anlegern angege-
                                      Entwicklung und Verarbeitung der Geschäftsbeziehungen mit               benen personenbezogenen Daten vor allem verarbeitet, um:
                                      den Datenprozessoren und (iii), soweit zutreffend, direkte oder         (ii) Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch von Anteilen
                                      indirekte Marketingaktivitäten. Die Entitäten verpflichten sich,             abzuwickeln sowie um den Anlegern Dividenden auszu-
                                      dass sie bei Inanspruchnahme externer Datenverarbeitungs-                    zahlen;
                                      dienste ihren Subunternehmer (der „berechtigte Drittanbie-              (i) das Anlegerregister des Fonds zu aktualisieren;
                                      ter“) verpflichten, den Schutz der personenbezogenen Daten              (ii) Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch von Anteilen
                                      gleichermaßen zu achten.                                                     abzuwickeln sowie um den Anlegern Dividenden auszu-
                                                                                                                   zahlen;
                                      Solche Abmachungen befreien die Entitäten nicht von ihren Da-           (iii) Kontrollen im Hinblick auf Late-Trading- und Market-
                                      tenschutzverpflichtungen, namentlich im Falle eines Transfers                Timing sowie die Gesprächsprotokollierung als Nachweis
                                      personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirt-                     einer Transaktion bzw. den damit verbundenen Informa-
                                      schaftsraumes („EWR“).                                                       tionsaustausch sicherzustellen;
                                                                                                              (iv) die geltenden Vorschriften zur Verhütung von Geldwä-
                                      Zeichner können sich weigern, ihre personenbezogenen Daten                   sche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen;
                                      an den Datencontroller oder die Entitäten zu kommunizieren              (v) die Zwecke der vom Fonds rechtmäßig verfolgten Inter-
                                      und sie folglich daran hindern, diese Daten zu verwenden. Das                essen im Hinblick auf die Direktvermarktung der Produk-
                                      kann jedoch dazu führen, dass diese Personen keine Fonds-                    te und Dienstleistungen des Fonds zu erfüllen, um Erhe-
                                      anleger werden können. Ein Versäumnis bzw. die Weigerung,                    bungen durchzuführen (einschließlich der Erstellung
                                      die angeforderten personenbezogenen Daten im Rahmen des                      kommerzieller Angebote).
                                      Geschäftsverhältnisses mit dem Fonds anzugeben, hindert den
                                      Anleger möglicherweise daran, seine Rechte in Verbindungen              Insbesondere in Bezug auf den vorhergehenden Punkt (iv)
                                      mit den Anteilen auszuüben und seine Beteiligung am Fonds               und gemäß Transparenz-Gesetz ist der Fonds verpflichtet,
                                      aufrechtzuerhalten. Der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft              in das Luxemburger Register der wirtschaftlichen Eigen-
                                      und/oder die Zentralverwaltung müssen dieses Versäumnis                 tümer („RBE“) die nachfolgend genannten Daten zu allen
                                      bzw. die Weigerung im gesetzlich zulässigen und/oder erfor-             natürlichen Personen einzutragen (und auf dem neuesten
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                                      derlichen Ausmaß auch an die maßgeblichen Luxemburger Be-               Stand zu halten), die letztendlich (direkt oder indirekt) den
                                      hörden melden.                                                          Fonds kontrollieren oder mindestens 25 % der Anteile oder
                                                                                                              Stimmrechte besitzen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum
                                      In Bezug auf das Luxemburger Gesetz vom 13. Januar 2019 zur             und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland, Privat- oder
                                      Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (das          Geschäftsanschrift, nationale Identifikationsnummer (NIN)
                                      „RBE-Gesetz“) verpflichtet sich jedoch ein wirtschaftlicher Ei-         sowie Art und Ausmaß des gehaltenen wirtschaftlichen Ei-
                                      gentümer, der Gesellschaft die maßgeblichen personenbezoge-             gentums.

                                                                                                                                                                                             Seite 6
Vermögensfreunde Verkaufsprospekt | KIID Informationen für Deutsche Anleger - Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG - WEALTHFUNDS.EU
Diese Daten (ausgenommen NIN und Art und Ausmaß des                   temen gemäß den FATCA- und CRS-Vorschriften sowie ver-
                                         gehaltenen wirtschaftlichen Eigentums, wofür bestimmte                gleichbaren Gesetzen und Vorschriften in Luxemburg oder
                                         Ausnahmebewilligungen erforderlich sind) können unter                 auf EU-Ebene weiterleiten.
                                         den durch das RBE-Gesetz dargelegten Bedingungen von
                                         allen nationalen Behörden sowie der Allgemeinheit einge-              Der Datencontroller und die Entitäten können die perso-
                                         sehen werden.                                                         nenbezogenen Daten dazu verwenden, um die Anleger re-
                                                                                                               gelmäßig über weitere Produkte und Dienstleistungen zu
                                      3. Auf bestimmter rechtlicher Grundlage dürfen Ihre perso-               informieren, die nach Meinung des Datencontrollers und
                                         nenbezogenen Daten auf diese Weise aus den folgenden                  der Entitäten von Interesse für die Anleger sein könnten,
                                         Gründen verarbeitet werden:                                           soweit nicht die Anleger dem Datencontroller und den Enti-
                                         Der Datencontroller und die Entitäten sammeln, speichern,             täten schriftlich mitgeteilt haben, dass sie diese Informatio-
                                         verarbeiten und verwenden auf elektronische oder ande-                nen nicht wünschen.
                                         re Weise die von den Anlegern zur Verfügung gestellten
                                         personenbezogenen Daten, um ihre jeweiligen gesetzli-                 Ferner können der Datencontroller und die Entitäten die
                                         chen Verpflichtungen zu erfüllen. In dieser Hinsicht und              personenbezogenen Daten von Anlegern an Unterneh-
                                         in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, einschließ-            men außerhalb der Europäischen Union transferieren, die
                                         lich derjenigen im Rahmen des Gesellschaftsrechts, des                möglicherweise keine angemessene Gesetzgebung zum
                                         Geldwäschegesetzes, der FATCA-Vorschriften sowie der                  Datenschutz erarbeitet haben. Soweit personenbezogene
                                         Gesetzgebung zum Zwecke der Anwendung des von der                     Daten außerhalb des EWR transferiert werden, wird der
                                         OECD entwickelten Standards für den automatischen Aus-                Datencontroller sicherstellen, dass der Transfer angemes-
                                         tausch von Steuerinformationen, werden die Angaben zu                 senen Sicherungsmaßnahmen unterliegt bzw. nach gelten-
                                         den Zeichnern, die gemäß der genannten Gesetze der Mel-               dem Recht zulässig ist. Beispielsweise ist es möglich, dass
                                         depflicht unterliegen, in die jährliche Erklärung gegenüber           das Land, in das die personenbezogenen Daten transferiert
                                         den Luxemburger Steuerbehörden aufgenommen. Soweit                    werden, von der Europäischen Kommission anerkannt ist
                                         zutreffend, werden sie von der Zentralverwaltung darüber              und dieses Empfängerland den von der Europäischen Kom-
                                         informiert, und zwar spätestens, bevor diese Erklärung ab-            mission anerkannten Mustervertragsbestimmungen zuge-
                                         geschickt wird und mit einem ausreichenden Zeitfenster,               stimmt hat und sich somit zum Schutz der personenbezoge-
                                         um ihre Datenschutzrechte auszuüben (innerhalb 1 Monats               nen Daten verpflichtet.
                                         oder eines verlängerten Zeitraums von zwei weiteren Mo-
                                         naten, falls erforderlich).                                      4.   Auf bestimmter rechtlicher Grundlage ist der Fonds be-
                                                                                                               rechtigt, Ihre personenbezogenen Daten auf diese Weise
                                         Gesprächsaufzeichnungen als Nachweis einer Transaktion                aus den folgenden Gründen zu verarbeiten.
                                         oder damit verbundener Informationsaustausch für den                  Auf schriftliche Anforderung gestattet der Datencontroller
                                         Fall einer Uneinigkeit sowie zur Durchsetzung und Vertei-             Anlegern Zugriff auf ihre dem Fonds zur Verfügung gestell-
                                         digung der Interessen und Rechte des Datenverantwortli-               ten personenbezogenen Daten.
                                         chen und der Entitäten gemäß den ihnen obliegenden ge-
                                         setzlichen Verpflichtungen. Diese Aufzeichnungen können               Anleger sind berechtigt:
                                         vor Gericht oder im Rahmen anderer Rechtsverfahren mit                •   auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen;
                                         derselben Wertigkeit vorgelegt und als Beweismittel zuge-             •   ihre personenbezogenen Daten zu korrigieren, wenn
                                         lassen werden wie schriftliche Unterlagen und werden vom                  sie fehlerhaft oder unvollständig sind oder gegen die
                                         Datum ihrer Aufzeichnung für einen Zeitraum von 5 Jahren                  Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Ein-
                                         aufbewahrt. Das Fehlen von Gesprächsaufzeichnungen                        wand erheben;
                                         kann in keiner Weise gegen den Datencontroller oder die               •   die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu ver-
                                         Entitäten verwendet werden).                                              langen;
                                                                                                               •   die Portabilität der personenbezogenen Daten zu ver-
                                         Anleger erkennen an und bestätigen, dass alle wesentlichen                langen.
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                                         Informationen bezüglich ihrer Beteiligung am Fonds seitens
                                         des Fonds, der Verwaltungsgesellschaft und/oder der Zen-              Insoweit personenbezogene Daten nicht vom Datensubjekt
                                         tralverwaltung den Luxemburger Steuerbehörden gemeldet                selbst zur Verfügung gestellt werden, bestätigen ihre/sei-
                                         werden (Administration des Contributions Directes), die sie im        ne Vertreter und/oder Handlungsbevollmächtigten, ihn/sie
                                         Rahmen des automatischen Austausches von Steuerinfor-                 über die Übermittlung der personenbezogenen Daten an die
                                         mationen an die zuständigen Behörden in den Vereinigten               verschiedenen oben genannten Beteiligten und deren Ver-
                                         Staaten von Amerika oder anderen zugelassenen Rechtssys-              arbeitung dieser Daten (u. a. auch in Ländern außerhalb der

                                                                                                                                                                         Seite 7
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Europäischen Union) informiert und, soweit zutreffen, seine/         Der Fonds speichert die personenbezogenen Daten der An-
                                         ihre Zustimmung eingeholt zu haben.                                  leger nur so lange, wie dies für die entsprechenden Verarbei-
                                                                                                              tungstätigkeiten erforderlich ist bzw. so lange wie nötig, um
                                         Der Fonds übernimmt keine Haftung dafür, dass unbefugte              alle maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Vorschrif-
                                         Dritte Kenntnis der personenbezogenen Daten eines Anle-              ten zu erfüllen.
                                         gers und/oder Zugriff darauf erhalten, es sei denn, es handelt
                                         sich um grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhal-      SOLVABILITÄT II
                                         ten des Fonds.                                                   Auf Anfrage und mindestens 48 Stunden nach der jüngsten
                                                                                                          Veröffentlichung des Nettoinventarwertes kann die Verwal-
                                         Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Aktualisie-      tungsgesellschaft die Portfoliozusammensetzung des Fonds/
                                         rung und/oder Änderungen der Informationen bezüglich der         Teilfonds denjenigen professionellen Anlegern mitteilen, die
                                         Verarbeitung personenbezogener Daten („Richtlinien zum           den Pflichten im Sinne der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabili-
                                         Schutz der personenbezogenen Daten“) vorbehalten bleibt.         tät II) unterliegen.

                                      5. Kontaktinformationen & Ausübung von Rechten                      Diese Informationen sind als strikt vertraulich anzusehen und
                                         Um die genannten Rechte auszuüben, können Anleger sich           dürfen nur für den Zweck verwendet werden, die aufsichts-
                                         schriftlich an thirdparty.funds@lemanik.lu wenden.               rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dieser
                                                                                                          Richtlinie zu berechnen. Sie dürfen keinesfalls zu rechtswidri-
                                         Ferner haben Anleger das Recht, bei der Luxemburger Da-          gen Praktiken, wie beispielsweise „Market Timing“ oder „Late
                                         tenschutzbehörde, der „Commission nationale pour la protec-      Trading“, der Anteilsinhaber führen, denen diese Informationen
                                         tion des données“ (CNPD), Beschwerde einzureichen, wenn          mitgeteilt wurden.
                                         sie Bedenken bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbe-
                                         zogenen Daten haben.                                             Dieser Verkaufsprospekt nebst Anhängen darf auch in an-
                                                                                                          dere Sprachen übersetzt werden. Jede Übersetzung muss
                                         Die Kontaktinformationen der „Commission nationale pour la       dieselben Informationen und dieselbe Bedeutung haben wie
                                         protection des données“ lauten wie folgt:                        der englischsprachige Verkaufsprospekt nebst Anhängen.
                                                                                                          Insoweit es Widersprüche zwischen dem englischsprachi-
                                         Die Kontaktinformationen der „Commission nationale pour          gen Verkaufsprospekt (einschließlich der Anhänge) und dem
                                         la protection des données“ lauten wie folgt:                     Verkaufsprospekt (einschließlich der Anhänge) in einer an-
                                         Anschrift: 1, avenue du Rock’n’Roll, L-4361 Esch-sur-Alzette     deren Sprache gibt, ist der englische Text maßgebend, außer
                                         Telefon: (+352) 26 10 60 -1                                      (und ausschließlich) in dem vom Gesetzgeber geforderten
                                         Fax: (+352) 26 10 60 - 29                                        Umfang in einem Rechtssystem, in dem die Anteile verkauft
                                         Website: https://cnpd.public.lu/en.html                          werden, dass in einer Transaktion auf der Grundlage der Ver-
                                         Internetformular: https://cnpd.public.lu/en/droits/faire-va-     öffentlichung in einem Verkaufsprospekt in einer anderen
                                         loir/formulaire-plainte.html                                     Sprache als Englisch, die Sprache dieses Verkaufsprospekts
                                                                                                          (einschließlich der Anhänge), auf dem die Transaktion beruht,
                                         Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf           maßgebend sein soll.
                                         Anfrage unter der folgenden E-Mail-Adresse: thirdparty.
                                         funds@lemanik.lu.
Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE

                                                                                                                                                                       Seite 8
Vermögensfreunde Verkaufsprospekt | KIID Informationen für Deutsche Anleger - Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG - WEALTHFUNDS.EU
Definitionen

                                      GESETZ VON 1915                                  Das Luxemburger Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften,
                                                                                                                                     in der jeweils aktuellen Fassung.

                                      GESETZ VON 2010                  Das Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen,
                                                                                                                                      in der jeweils aktuellen Fassung.

                                      VERWALTUNGSRAT                                                                Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft.

                                      GESCHÄFTSTAG                                               Ein kompletter Tag, an dem die Banken in Luxemburg geöffnet haben.

                                      ANTEILSKLASSE                                              Alle von einem Teilfonds oder vom Fonds ausgegebene Anteilsklasse.

                                      CSSF                                                   Die Commission de Surveillance du Secteur Financier, die Aufsichtsbehörde
                                                                                                                                    des Finanzsektors in Luxemburg.

                                      DIRECTOR(S)                          Bis auf weiteres die Mitglieder des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft sowie alle
                                                                                                      Nachfolger dieser Mitglieder, die in Abständen berufen werden.

                                      EU                                                                                                       Die Europäische Union.

                                      EURO ODER EUR                                                          Das gesetzliche Zahlungsmittel der Europäischen Union.

                                      FATCA                                      Das US-amerikanische Gesetz über die Einhaltung ausländischer Steuervorschriften.

                                      INSTITUTIONELLER ANLEGER                                 Ein Anleger, der die Voraussetzungen für einen institutionellen Anleger
                                                                                                                              im Sinne des Gesetzes von 2010 erfüllt.

                                      ANLAGEBERATER                  Jede juristische oder natürliche Person, die jeweils von der Verwaltungsgesellschaft (oder, soweit
                                                                   zutreffend, vom Fondsmanager) berufen wird, um für einen Teilfonds Anlageberatungsleistungen zu
                                                                                                   erbringen, wie im entsprechenden Anhang des Teilfonds dargelegt.

                                      FONDSMANAGER                                            Jeder von der Verwaltungsgesellschaft jeweils berufene Fondsmanager,
                                                                                                                            wie im entsprechenden Anhang dargelegt.

                                      KIID                             Die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document) in Bezug auf die
                                                                                                       Anteile oder eine Anteilklasse im Sinne des Gesetzes von 2010.

                                      LUXEMBURG                                                                                      Das Großherzogtum Luxemburg.

                                      VERWALTUNGSREGLEMENT                                     Das Verwaltungsreglement des Fonds in der jeweils aktuellen Fassung.

                                                                                        Der gemäß dem Abschnitt „Berechnung des Nettoinventarwertes“ ermittelte
Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE

                                      NETTOINVENTARWERT ODER NAV                                         Nettoinventarwert des Fonds, jeder Klasse und jedes Anteils.

                                      OECD                                                   Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

                                      VERKAUFSPROSPEKT                                     Dieser Verkaufsprospekt nebst Anhängen in der jeweils aktuellen Fassung.

                                      RCS                                                                    Das Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg,
                                                                                                                      Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg.

                                                                                                                                                                   Seite 9
Vermögensfreunde Verkaufsprospekt | KIID Informationen für Deutsche Anleger - Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG - WEALTHFUNDS.EU
RÜCKNAHMEGEBÜHR       Eine Gebühr, die auf den Rücknahmebetrag zugunsten des Teilfonds erhoben wird, wie im entsprechenden
                                                                                 Teilfondsanhang dargelegt, und beim Rückkauf von Anteilen angewendet werden kann.

                                      REFERENZWÄHRUNG                         Euro bzw. jede andere Währung, auf die ein Teilfonds lauten kann, wie im entsprechenden
                                                                                                                                            Teilfondsanhang festgelegt.

                                      RESA                                  Recueil Electronique des Sociétés et Associations, das Luxemburger elektronische Handels- und
                                                                                        Gesellschaftsregister, das seit dem 1. Juni 2016 das Amtsblatt Mémorial ersetzt.

                                      TEILFONDS                                  Jeder vom Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit diesem Verkaufsprospekt und dem
                                                                                                                 Verwaltungsreglement errichtete Teilfonds des Fonds.

                                      ZEICHNUNGSGEBÜHR                        Eine Gebühr, die auf die gezeichneten Beträge zugunsten der Finanzvermittler berechnet
                                                                                    wird, wie im entsprechenden Teilfonds dargelegt, die für die Zeichnung von Anteilen
                                                                                erhoben werden kann. Die Zeichnungsgebühr ist als Höchstsatz anzusehen. Es steht im
                                                                                      Ermessen der Finanzvermittler, ob sie diese Gebühr ganz oder teilweise erlassen.

                                      ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE                                                                                          Bezieht sich auf:
                                                                                                                              - Aktien und aktienähnliche Wertpapiere,
                                                                                                                              - Anleihen und andere Schuldinstrumente,
                                                                                        - alle sonstigen begebbaren Wertpapiere, die mit dem Recht einhergehen, diese
                                                                                            übertragbaren Wertpapiere durch Zeichnung oder Umtausch zu erwerben,
                                                                                                  mit Ausnahme der Techniken und Instrumente im Zusammenhang mit
                                                                                                            übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten.

                                      OGAW (UCITS)                                         Ein Organismus für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren im
                                                                                                                                          Sinne des Gesetzes von 2010.

                                      OGAW-RICHTLINIE        Bezieht sich auf die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009
                                      (UCITS-RICHTLINIE)         zur Koordinierung der Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen in Bezug auf Organismen
                                                                  für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren, in der durch die Richtlinien 2014/91/EU des
                                                                 Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung vom 23. Juli 2014 über OGAWs/UCITS im
                                                                        Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, Vergütungsgrundsätze und Sanktionsmaßnahmen.

                                      ANTEIL(E)                                             Anteile, die in einem Teilfonds ausgegeben werden und/oder Anteilsklassen
                                                                                                                                      gemäß diesem Verkaufsprospekt.

                                      VEREINIGTE STAATEN                     Die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre gesamten Staaten, Territorien oder Besitztümer,
                                                                              Gebiete, die ihrer Rechtsprechung unterliegen, der District of Columbia, die Enklaven der
                                                                                  Regierung der Vereinigten Staaten sowie ihre Behörden und staatlichen Institutionen.

                                      ANTEILSINHABER                                                          Ein Inhaber von einem oder mehreren Anteilen am Fonds.

                                      US-PERSON              Hat die in der Richtlinie S des Gesetzes von 1933 zugewiesene Bedeutung und umfasst US-Unternehmen
                                                                       (juristische Personen) und in den USA ansässige natürliche Personen, im Sinne des Gesetzes über
                                                                         Anreize zur Förderung der Anzahl an Beschäftigungsverhältnissen (HIRE Act) und des FATCA.
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                                      BEWERTUNGSTAG                  Ein Geschäftstag, den der Verwaltungsrat als Referenztag für die Bewertung der Vermögenswerte
                                                                                  der maßgeblichen Teilfonds in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsreglement, wie
                                                                                               weitergehend im entsprechenden Teilfondsanhang dargelegt, bestimmt.

                                                                                                                                                                   Seite 10
Verkaufsprospekt

                                      Wealth Fund (der „Fonds“), der in diesem Verkaufsprospekt be-       Die Verwaltungsgesellschaft
                                      schriebene Fonds, wurde auf Initiative der Mahrberg Wealth AG       Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die Lemanik Asset
                                      aufgelegt. Die Teilfonds, Wealth Fund – H2Progressive, Wealth       Management S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“), eine Aktien-
                                      Fund – H2Conservative und Wealth Fund – H2Time4Life, wur-           gesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit
                                      den auf Initiative von Professor Dr. Christof Helberger und der     eingetragenem Geschäftssitz in 106 route d'Arlon, L-8210 Mamer,
                                      Teilfonds Wealth Fund – World Class Brands auf Initiative von       Großherzogtum Luxemburg. Sie wurde am 1. September 1993 auf
                                      Mahrberg Wealth AG aufgelegt.                                       unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 5. Oktober
                                                                                                          1993 im „Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations“, dem Amts-
                                      Das Verwaltungsreglement verleiht der Verwaltungsgesell-            blatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“) veröffent-
                                      schaft die Befugnis, verschiedene Teilfonds innerhalb des Fonds     licht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 19. Juni 2015 in
                                      sowie verschiedene Anteilsklassen mit spezifischen Charakte-        Kraft und wurde am 25. August 2015 im Mémorial veröffentlicht.
                                      ristika innerhalb dieser Teilfonds aufzulegen. Der Verkaufspro-     Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschafts-
                                      spekt wird bei Auflegung eines neuen Teilfonds oder Emission        register Luxemburg unter der Registernummer B44870 eingetra-
                                      einer weiteren Anteilsklasse, aktualisiert und die Anhänge zu den   gen. Das Geschäftsjahr der Verwaltungsgesellschaft endet am 1.
                                      betreffenden Teilfonds sowie das Verwaltungsreglement des           Dezember jedes Jahres. Das Eigenkapital der Verwaltungsgesell-
                                      Fonds werden diesem Verkaufsprospekt beigefügt.                     schaft belief sich am 31. Dezember 2018 auf EUR 2.000.000,00.

                                      Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 4. Mai 2012 in Kraft      Zweck der Verwaltungsgesellschaft ist die Gründung und Ver-
                                      und wurde am 1. Juni 2020 das letzte Mal aktualisiert. Es wird      waltung von gemäß OGAW-Richtlinie (Richtlinie 2009/65/EG)
                                      beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre du      zugelassenen Luxemburger Organismen für gemeinsame An-
                                      Commerce et des Sociétés Luxembourg – „RCSL“) hinterlegt und ein    lagen in Wertpapieren sowie von anderen Organismen für ge-
                                      Vermerk wurde auf der Internetplattform des Handels- und Ge-        meinsame Anlagen, die nicht unter die OGAW-Richtlinie fallen
                                      sellschaftsregisters Luxemburg, Recueil Electronique des Sociétés   und für die die Verwaltungsgesellschaft der Aufsicht unterliegt.
                                      et Associations, veröffentlicht.
                                                                                                          Die Verwaltungsgesellschaft erfüllt die Anforderungen der
                                      Verkaufsprospekt (nebst Anhängen) und Verwaltungsreglement          OGAW-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwal-
                                      bilden eine integrale Einheit und ergänzen sich gegenseitig.        tungsvorschriften in Bezug auf bestimmte Organismen für ge-
                                                                                                          meinsame Anlagen in Wertpapieren.
                                      Das Fondkapital muss jederzeit dem gesamten Nettoinventar-
                                      vermögen entsprechen und darf nicht niedriger sein als es das       Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Verwaltung, die Geschäfts-
                                      Luxemburger Gesetz vorschreibt.                                     führung und die Vermarktung des Fonds verantwortlich. Sie darf
                                                                                                          für Rechnung des Fonds alle Geschäftsführungs- und Verwal-
                                      Der Fonds wird auf unbestimmte Zeit aufgelegt. Der Verwal-          tungsmaßnahmen sowie alle direkt oder indirekt mit dem Vermö-
                                      tungsrat kann jedoch Teilfonds mit begrenzter Laufzeit auflegen,    gen des Fonds bzw. des Teilfonds verbundenen Rechte ausüben.
                                      wie im entsprechenden Teilfondsanhang näher ausgeführt. Die
                                      Gründung eines neuen Teilfonds erfordert die vorherige Prüfung      Bei der Ausübung ihrer Aufgaben handelt die Verwaltungsgesell-
                                      durch die heimische Regulierungsbehörde des Fonds, der CSSF.        schaft unabhängig von der Verwahrstelle und ausschließlich im
                                                                                                          Interesse der Anleger.
                                      Der Fonds hat keine Rechtspersönlichkeit als Anlagefonds. Die
                                      gesamten Vermögenswerte jedes Teilfonds sind das uneinge-           Die Verwaltungsgesellschaft erfüllt ihre Pflichten mit der Sorg-
                                      schränkte Eigentum aller Anleger, die im Verhältnis zur Anzahl      falt eines bezahlten Bevollmächtigten.
                                      der Anteile, die sie halten, gleiche Rechte haben. Diese Vermö-
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                                      genswerte sind vom Gesellschaftsvermögen der Verwaltungs-           Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft hat Jean Phil-
                                      gesellschaft getrennt zu verwahren.                                 ippe Claessens, Alexandre Dumont, Philippe Meloni and Sandri-
                                                                                                          ne Puccilli zu Geschäftsführern bestellt und ihnen die Gesamt-
                                      Hinsichtlich der Anteilsinhaber wird jeder Teilfonds als von den    heit der Fondsverwaltung übertragen.
                                      anderen getrennt angesehen. Die Vermögenswerte eines Teil-
                                      fonds können nur zur Verrechnung der Verbindlichkeiten einge-       Zusätzlich zur Verwaltung des Fonds handelt die Verwaltungs-
                                      setzt werden, die der entsprechende Teilfonds übernimmt.            gesellschaft auch als Verwaltungsgesellschaft für andere Fonds.

                                                                                                                                                                       Seite 11
Eine Liste der von der Verwaltungsgesellschaft derzeit verwalte-    len Vergütungsanteile der Mitarbeiter Verantwortlichen, eine
                                      ten Investmentfonds kann am Geschäftssitz der Verwaltungsge-        Darstellung der wesentlichen Vergütungselemente sowie eine
                                      sellschaft eingesehen werden.                                       Übersicht über die Festlegungspraxis der Vergütung sind auf der
                                                                                                          Website    http://www.lemanikgroup.com/management-compa-
                                      Im gesetzlich zugelassenen Rahmen und vorbehaltlich der Ge-         ny-service_substance_governance.cfm verfügbar.
                                      nehmigung seitens der CSSF ist die Verwaltungsgesellschaft be-
                                      fugt, ihre Pflichten und Befugnisse ganz oder teilweise auf eine    1) Ein Papierexemplar der Vergütungsgrundsätze ist für die An-
                                      andere natürliche oder juristische Person übertragen, vorausge-        teilsinhaber auf Anfrage kostenfrei erhältlich.
                                      setzt, diese Pflichten und Befugnisse bleiben unter der Aufsicht
                                      und in der Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft.               2) Die Vergütungsgrundsätze stehen im Einklang mit der Ge-
                                                                                                             schäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der
                                      Soweit die Verwaltungsgesellschaft Aufgaben auf einen Dritten          Verwaltungsgesellschaft, des Fonds und der Anteilsinhaber
                                      überträgt, muss der diesbezügliche Vertrag eine Bestimmung             und enthalten Maßnahmen zur Vermeidung von Interessens-
                                      enthalten, die es der Verwaltungsgesellschaft erlaubt, jederzeit       konflikten.
                                      weitere Instruktionen an diese(n) Dritte(n), zu geben, dem/de-
                                      nen die Aufgaben übertragen wurden, und den entsprechenden          3) Insbesondere wird mit den Vergütungsgrundsätzen sicherge-
                                      Vertrag ohne Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung auf-           stellt, dass:
                                      zuheben, wie in Artikel 110 (1) (g) des Gesetzes von 2010 vor-         a) die Mitarbeiter in Kontrollfunktionen entsprechend den
                                      gesehen ist.                                                               von ihnen erreichten, an ihre Funktionen gebundenen
                                                                                                                 Ziele und unabhängig von der Leistung der von ihnen
                                      Die Verwaltungsgesellschaft hat die zentralen Verwaltungsauf-              kontrollierten Geschäftsbereiche vergütet werden;
                                      gaben sowie die Aufgaben als Register- und Transferstelle an die       b) die fixen und variablen Komponenten der Gesamtvergü-
                                      Zentralverwaltung und Register- und Transferstelle übertragen.             tung entsprechend ausgewogen sind und die Fixkom-
                                                                                                                 ponente einen ausreichend hohen Anteil der Gesamt-
                                      Die Verwaltungsgesellschaft ist, unter Wahrung ihrer eigenen               vergütung ausmacht, um eine flexible Verfahrensweise
                                      Verantwortung und Kontrolle, berechtigt, eigene Tätigkeiten an             bezüglich der variablen Vergütungskomponente zu er-
                                      Dritte auszulagern. Die Übertragung der Aufgaben darf die Ef-              möglichen, bis hin zu der Option, keine variable Vergü-
                                      fektivität der Aufsicht durch die Verwaltungsgesellschaft in kei-          tungskomponente zu zahlen;
                                      ner Weise beeinträchtigen. Insbesondere darf die Verwaltungs-          c) die zur Berechnung der variablen Vergütungskomponen-
                                      gesellschaft durch die Übertragung von Aufgaben nicht davon                ten oder der variablen Komponentenpools eingesetzte
                                      abgehalten werden, im Interesse der Anleger zu handeln.                    Leistungsbemessung einen umfassenden Berichtigungs-
                                                                                                                 mechanismus enthält, der alle einschlägigen Arten gegen-
                                      VERGÜTUNGSGRUNDSÄTZE                                                       wärtiger und künftiger Risiken einbezieht;
                                      Die von der Verwaltungsgesellschaft eingeführten und ange-             d) die Leistungsbeurteilung innerhalb eines mehrjährigen Rah-
                                      wendeten Vergütungsgrundsätze und Vergütungspraktiken                      mens erfolgt, um sicherzugehen, dass das Beurteilungsver-
                                      stehen im Einklang mit einem vernünftigen und wirksamen Ri-                fahren auf der Grundlage der längerfristigen Performance
                                      sikomanagement und fördern dieses. Sie bestärken weder die                 des Fonds und seiner Mitarbeiter erfolgt und die tatsäch-
                                      Risikobereitschaft, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und             liche Bezahlung der leistungsabhängigen Vergütungskom-
                                      diesem Verkaufsprospekt ist, noch widersprechen sie der Ver-               ponenten über denselben Zeitraum verteilt wird;
                                      pflichtung der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse des        e) die variable Vergütung der einzelnen Mitarbeiter auf eine
                                      Fonds zu handeln (die „Vergütungsgrundsätze“).                             Weise erfolgt, die eine Umgehung der Auflagen des Ge-
                                                                                                                 setzes von 2010 nicht begünstigt; und
                                      Die Vergütungsgrundsätze umfassen fixe und variable Gehalts-           f) sich die Vergütung bei Aufhebung eines Vertrags nach
                                      bestandteile und gelten für diejenigen Personalkategorien, unter           dem Umfang der wahrgenommenen Aufgaben bemisst
                                      anderem Führungskräfte, Risikoträger, Kontrollträger sowie alle            und dadurch eine Belohnung für Versagen oder schlech-
                                      Mitarbeiter, die eine in die Vergütungsklasse von Führungskräf-            te Performance verhindert.
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                                      ten und Risikoträgern fallende Gesamtvergütung erhalten und
                                      deren berufliche Tätigkeiten wesentliche Auswirkungen auf die       Im Rahmen einer Beauftragung an Dritte stellt die Verwaltungs-
                                      Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft, des Fonds oder des       gesellschaft sicher, dass der Beauftragte Vergütungsgrundsätze
                                      Teilfonds haben.                                                    und Vergütungspraktiken verfolgt, die im Einklang stehen mit
                                                                                                          den Bestimmungen der Artikel 111bis und 111ter des Gesetzes
                                      Nähere Informationen zu den Vergütungsgrundsätze, unter             von 2010 sowie Artikel 14a der Richtlinie 2009/65/EG in der
                                      anderem auch zu den für die Festlegung der fixen und variab-        durch die Richtlinie 2014/91/EU geänderten Fassung.

                                                                                                                                                                     Seite 12
DER FONDSMANAGER                                                   Zentralverwaltung und Register- und Transferstelle
                                      Die Verwaltungsgesellschaft hat die Mahrberg Wealth AG,            Die Verwaltungsgesellschaft hat im Namen des Fonds in eigener
                                      eine Gesellschaft nach liechtensteinischem Recht mit Ge-           Verantwortung für die zentrale Verwaltung des Fonds sowie für
                                      schäftssitz in der Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, zum        die Wahrnehmung der Aufgaben als Transfer- und Registerstelle
                                      Fondsmanager ernannt und ihr die Vermögensverwaltung der           die KREDIETRUST LUXEMBOURG S.A. (KTL) mit Geschäfts-
                                      Teilfonds übertragen.                                              sitz in 88 Grand-Rue, L-1660 Luxembourg, ernannt. KTL ist
                                                                                                         eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums
                                      Der Fondsmanager besitzt eine Lizenz zur Vermögensverwal-          Luxemburg. Als Zentralverwaltung führt KTL alle mit der Ver-
                                      tung und unterliegt einer entsprechenden Aufsicht.                 waltung des Fonds verbundenen Aufgaben aus, unter anderem
                                                                                                         auch die Berechnung des Nettoinventarwertes der Anteile und
                                      Aufgabe des Fondsmanagers ist insbesondere die eigenverant-        die Erbringung von Buchhaltungsleistungen für den Fonds. Als
                                      wortliche tägliche Umsetzung der Anlagepolitik des jeweiligen      Register- und Transferstelle übernimmt sie die Bearbeitung al-
                                      Teilfonds und die Abwicklung der laufenden Transaktionen           ler Zeichnungen, Rücknahmen und Übertragungen von Anteilen
                                      und sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen unter             und trägt diese Transaktionen im Register des Fonds ein.
                                      der Aufsicht, Verantwortung und Kontrolle der Verwaltungs-
                                      gesellschaft. Die Ausführung dieser Aufgaben erfolgt unter         KTL hat ihrerseits in eigener Verantwortung bestimmte Aufga-
                                      Einhaltung der Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlage-        ben im Rahmen der zentralen Verwaltung des Fonds sowie der
                                      beschränkungen der jeweiligen Teilfonds gemäß Darstellung in       Transfer- und Registerfunktion an die European Fund Adminis-
                                      diesem Verkaufsprospekt (nebst Anhängen) und nach Maßga-           tration S.A. delegiert, namentlich die Berechnung des Netto-
                                      be der Bestimmungen des Gesetzes von 2010.                         inventarwertes, die Bearbeitung von Anfragen und/oder Auf-
                                                                                                         trägen zur Zeichnungen, Rücknahme, zum Umtausch und zur
                                      Der Fondsmanager ist befugt, Finanzvermittler und Makler           Übertragung von Anteilen und die Führung des Anteilsregisters.
                                      für die Abwicklung von Transaktionen in Vermögenswerten
                                      des Fonds auszuwählen. Die Anlageentscheidungen sowie              Die Verwahrstelle
                                      die Ordererteilung liegen in der Verantwortung des Fonds-          Verwahrstelle des Fonds ist die QUINTET PRIVATE BANK (EU-
                                      managers.                                                          ROPE) S.A. mit Geschäftssitz in 43, Boulevard Royal, L-2955
                                                                                                         Luxembourg. Die Verwahrstelle ist eine Aktiengesellschaft
                                      Der Fondsmanager hat das Recht, sich auf eigene Kosten und         nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und betreibt
                                      Verantwortung von Dritten, insbesondere von verschiedenen          Bankgeschäfte. Die Funktion der Verwahrstelle wird durch das
                                      Anlageberatern beraten zu lassen.                                  Gesetz von 2010, den Verwahrstellenvertrag, das Verwaltungs-
                                                                                                         reglement (Artikel 3) und diesen Verkaufsprospekt (nebst An-
                                      Mit Genehmigung der Verwaltungsgesellschaft ist es dem             hängen) geregelt. Als Verwahrstelle des Fonds erfüllt die Quintet
                                      Fondsmanager gestattet, seine Aufgaben auf eigene Kosten           Private Bank (Europe) S.A. ihre Funktionen und Pflichten gemäß
                                      ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. In diesem Fall wird   den Bestimmungen des Gesetzes von 2010. Die Verwahrstelle
                                      der Verkaufsprospekt entsprechend abgeändert.                      verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010:

                                      Der Fondsmanager trägt alle Aufwendungen, die ihm in Verbin-       (a) sicherzustellen, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Rückkauf,
                                      dung mit den von ihm erbrachten Dienstleistungen entstehen.           die Rücknahme und die Annullierung von Anteilen des Fonds
                                      Maklerprovisionen, Transaktionsgebühren und sonstige im Zu-           in Übereinstimmung mit den geltenden Luxemburger Geset-
                                      sammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Ver-                zen und dem Verwaltungsreglement ausgeführt werden;
                                      mögenswerten anfallende Geschäftskosten gehen zu Lasten            (b) sicherzustellen, dass der Wert der Fondsanteile in Überein-
                                      des jeweiligen Teilfonds.                                             stimmung mit dem geltenden Luxemburger Recht und dem
                                                                                                            Verwaltungsreglement berechnet wird;
                                      Der Anlageberater                                                  (c) die Instruktionen des Fonds auszuführen, es sei denn, sie ste-
                                      Der Anlageberater ist Professor Dr. Christof Helberger mit            hen im Widerspruch mit geltendem Luxemburger Recht oder
                                      Postanschrift in Ludwigkirchstraße 3, D-10719 Berlin. Der             mit dem Verwaltungsreglement;
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                                      Anlageberater beobachtet die Finanzmärkte, analysiert die Zu-      (d) sicherzustellen, dass bei Transaktionen mit den Vermögens-
                                      sammensetzung des Fondsvermögens und gibt dem Fondsma-                werten des Fonds alle Entgelte innerhalb der üblichen zeitli-
                                      nager Empfehlungen für die Anlage des Fondsvermögens, unter           chen Fristen an den Fonds überwiesen werden;
                                      Berücksichtigung der für die jeweiligen Teilfonds festgelegten     (e) sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds gemäß geltendem
                                      Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlagegrenzen. Die Ver-          Luxemburger Recht und dem Verwaltungsreglement ver-
                                      waltungsgesellschaft ist nicht an die Anlageempfehlungen des          wendet werden.
                                      Anlageberaters gebunden.

                                                                                                                                                                     Seite 13
Die Verwahrstelle verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die        Um ihren Pflichten wirksam nachkommen zu können, darf die
                                      Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden so-                Verwahrstelle ihre im vorhergehenden Abschnitt genannten
                                      wie insbesondere, dass sämtliche im Rahmen der Zeichnung von          Aufgaben an Dritte delegieren, sofern die Voraussetzungen des
                                      Fondsanteilen von Anlegern oder in deren Namen geleisteten            Gesetzes von 2010 erfüllt werden. Bei der Auswahl und Beauf-
                                      Zahlungen entgegengenommen und sämtliche Barmittel des                tragung eines Vertreters verpflichtet sich die Verwahrstelle mit
                                      Fonds auf Geldkonten verbucht werden, die:                            der nach dem Gesetz von 2010 und den maßgeblichen CSSF-
                                                                                                            Vorschriften gebotene Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaf-
                                      (a) auf den Namen des Fonds oder der für den Fonds handeln-           tigkeit vorzugehen, um sicherzustellen, dass sie das Fondsver-
                                         den Verwahrstelle eröffnet werden;                                 mögen nur Beauftragten anvertraut, die über die angemessenen
                                      (b) bei einer in Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der        Sicherheitsstandards verfügen.
                                         Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August
                                         2006 genannten Einrichtungen eröffnet wurden. Diese                Die Liste der beauftragten Dritten ist über https://www.quintet.
                                         Richtlinie dient der Durchführung der Richtlinie 2004/39/          com/en-LU/Pages/Regulatory-affairs abrufbar und kann Anle-
                                         EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf          gern auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
                                         organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen und
                                         die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in          INTERESSENKONFLIKTE
                                         Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke        Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten als Verwahrstelle
                                         der genannten Richtlinie (die Richtlinie 2006/73/EG); und          des Fonds hat die Verwahrstelle ehrlich, professionell, unabhän-
                                      (c) gemäß den in Artikel 16 der Richtlinie 2006/73/EG festge-         gig und ausschließlich im Interesse des Fonds und dessen Anle-
                                         legten Grundsätzen geführt werden.                                 gern zu handeln.

                                      Das Vermögen des Fonds wird der Verwahrstelle wie folgt zur           Als Bank mit einem breiten Dienstleistungsangebot kann die
                                      Verwahrung anvertraut:                                                Verwahrstelle dem Fonds direkt oder indirekt über Dritte, die
                                      (a) Für Finanzinstrumente, die in Verwahrung genommen wer-            mit der Verwahrstelle verbunden sein können oder nicht, neben
                                         den, gilt:                                                         den Verwahrdiensten eine breite Palette an Bankdienstleistun-
                                         (i) Die Verwahrstelle verwahrt sämtliche Finanzinstrumen-          gen anbieten.
                                             te, die in der Verwahrstelle auf einem Konto für Finanz-
                                             instrumente verbucht werden können, sowie sämtliche            Die Erbringung zusätzlicher Bankdienstleistungen und/oder die
                                             Finanzinstrumente, die der Verwahrstelle physisch über-        Verbindungen zwischen der Verwahrstelle und den wichtigsten
                                             geben werden können;                                           Dienstleistern des Fonds kann zu potenziellen Interessenskonflik-
                                         (ii) Die Verwahrstelle stellt sicher, dass alle Finanzinstrumen-   ten mit den Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Fonds führen.
                                             te, die in der Verwahrstelle auf einem Konto für Finanzin-
                                             strumente verbucht werden können, nach den in Artikel          Um verschiedene Arten von Interessenskonflikten und die Haup-
                                             16 der Richtlinie 2006/73/EG festgelegten Grundsätzen          tursachen für potenzielle Interessenskonflikte zu ermitteln, muss
                                             in den Büchern der Verwahrstelle auf gesonderten, im           die Verwahrstelle zumindest die Situationen berücksichtigen, in
                                             Namen des Fonds eröffneten Konten registriert werden,          denen die Verwahrstelle, einer ihrer Mitarbeiter oder eine mit
                                             sodass die Finanzinstrumente jederzeit nach geltendem          ihr verbundene Person sowie Unternehmen oder Mitarbeiter,
                                             Recht eindeutig als zum Fonds gehörend identifiziert           auf die sie direkt oder indirekt Einfluss hat, beteiligt sind.
                                             werden können;
                                      (b) Für sonstige Vermögenswerte gilt:                                 Die Verwahrstelle ist dafür verantwortlich, alle angemessenen
                                         (i) Die Verwahrstelle prüft die Eigentümerschaft des Fonds         Maßnahmen zu ergreifen, um solche Interessenskonflikte zu ver-
                                             an diesen Vermögenswerten und vergewissert sich an-            meiden oder, falls dies nicht möglich ist, sie zu entschärfen. Sollte
                                             hand von Informationen oder Aufzeichnungen des Fonds           trotz der oben genannten Umstände ein Interessenskonflikt bei
                                             und, soweit verfügbar, von externen Nachweisen, ob der         der Verwahrstelle entstehen, hat die Verwahrstelle jederzeit ih-
                                             Fonds Eigentümer ist;                                          ren Aufgaben und Pflichten gemäß dem Verwahrstellenvertrag
                                         (ii) Die Verwahrstelle führt Aufzeichnungen über die Ver-          mit dem Fonds Rechnung zu tragen und entsprechend zu handeln.
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                                             mögenswerte, hinsichtlich derer sie von der Eigentümer-        Falls trotz aller ergriffenen Maßnahmen ein Interessenskonflikt,
                                             schaft des Fonds überzeugt ist, und hält die Aufzeichnun-      der das Risiko birgt, sich erheblich und nachteilig auf den Fonds
                                             gen auf dem neuesten Stand.                                    oder die Anleger des Fonds auszuwirken, von der Verwahrstelle
                                                                                                            unter Beachtung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß dem Ver-
                                      Die von der Verwahrstelle verwahrten Vermögenswerte dürfen            wahrstellenvertrag mit dem Fonds nicht gelöst werden kann, hat
                                      nur wiederverwendet werden, wenn bestimmte, im Gesetz von             die Verwahrstelle den Fonds über diesen Interessenskonflikt und/
                                      2010 vorgesehene besondere Umstände zutreffen.                        oder seine Ursache zu unterrichten, der seinerseits angemessene

                                                                                                                                                                             Seite 14
Maßnahmen ergreift. Ferner hat die Verwahrstelle wirksame or-               ihrer Pflichten und Aufgaben arbeitet die EFA mit ihren
                                      ganisatorische und administrative Vorkehrungen insoweit zu tref-            eigenen Mitarbeitern, nach ihren eigenen Verfahrens-
                                      fen, dass sie alle sinnvollen Schritte durchführen kann, die dazu           weisen und gemäß dem eigenen Kontrollrahmen.
                                      dienen (i) eine Beeinträchtigung der Interessen ihrer Kunden zu
                                      vermeiden, (ii) solche Konflikte entsprechend der Entscheidung       – Die Verwahrstelle kann als Verwahrstelle für andere OGAW-
                                      des Fonds zu handhaben und zu lösen und (iii) sie zu überwachen.        Fonds fungieren und zusätzliche Bankdienstleistungen über
                                                                                                              die Verwahrdienstleistungen hinaus erbringen und/oder bei
                                      So wie sich die Finanzlandschaft und die Organisationsstruktur          Over-the-counter-Geschäften mit Derivaten als Gegenpar-
                                      des Fonds im Laufe der Zeit entwickeln können, können sich auch         tei des Fonds handeln (etwa über Dienstleistungen innerhalb
                                      Art und Ausmaß möglicher Interessenskonflikte sowie die Um-             von Quintet).
                                      stände, unter denen Interessenskonflikte auf der Ebene der Ver-
                                      wahrstelle entstehen können, verändern.                                 • Die Verwahrstelle verpflichtet sich, in Übereinstimmung
                                                                                                                  mit ihren Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung
                                      Falls die Organisationsstruktur des Fonds oder der Umfang der               (Best Execution Policy), alles zu unternehmen, um ihre
                                      Dienstleistungen der Verwahrstelle gegenüber dem Fonds einer                Dienste objektiv zu erbringen und alle ihre Kunden fair
                                      wesentlichen Änderung unterliegt, wird diese Änderung dem in-               zu behandeln.
                                      ternen Akzeptanzausschuss zur Beurteilung und Genehmigung
                                      vorgelegt. Der interne Akzeptanzausschuss der Verwahrstelle          Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds und den Anle-
                                      beurteilt unter anderem die Auswirkungen einer solchen Ände-         gern für den Verlust durch die Verwahrstelle oder einen Dritten,
                                      rung auf Art und Ausmaß möglicher Interessenskonflikte mit den       dem die Verwahrung von verwahrten Finanzinstrumenten in
                                      Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle gegenüber dem Fonds         Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 anvertraut wurde.
                                      und befasst sich mit geeignete Maßnahmen zur Entschärfung.           Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass
                                                                                                           der Verlust auf ein externes Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle
                                      Zum Veröffentlichungstag dieses Verkaufsprospekts wurden             zurückzuführen ist, dessen Konsequenzen trotz angemessener
                                      folgende Situationen ermittelt, die einen Interessenskonflikt ver-   Anstrengungen nicht hätten vermieden werden können.
                                      ursachen könnten (sollten neue Interessenskonflikte ermittelt
                                      werden, wird die nachstehende Liste entsprechend aktualisiert):      Bei sonstigen Vermögenswerten haftet die Verwahrstelle nur
                                                                                                           bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Nichterfüllung ihrer Ver-
                                      –   Interessenskonflikte zwischen der Verwahrstelle und dem          pflichtungen.
                                          Zwischenverwahrer:
                                                                                                           Die Verwahrstelle haftet nicht für den Inhalt des vorliegenden
                                          • Das Auswahl- und Überwachungsverfahren von Zwi-                Verkaufsprospekt und für darin enthaltene unvollständige, irre-
                                             schenverwahrern erfolgt in Übereinstimmung mit dem            führende oder unfaire Informationen.
                                             Gesetz von 2010 und ist funktional und hierarchisch ge-
                                             trennt von etwaigen anderen Geschäftsbeziehungen, die         Außerdem hat die Verwahrstelle Anrecht darauf, ihre Auslagen
                                             über die Zwischenverwahrung der Finanzinstrumente             und die von Korrespondenzbanken und anderen Vermittlern (u.
                                             des Fonds hinausgehen und die Durchführung des Aus-           a. auch Clearingstellen) in Rechnung gestellten Gebühren vom
                                             wahl- und Überwachungsverfahrens der Verwahrstelle            Fonds ersetzt zu bekommen.
                                             beeinflussen könnten. Die Gefahr, dass Interessenskon-
                                             flikte auftreten, und die damit verbundenen Auswirkun-        Der Verwahrstellenvertrag kann beidseitig unter Setzung einer
                                             gen werden darüber hinaus dadurch abgeschwächt, dass          Frist von mindestens neunzig (90) Tagen schriftlich gekündigt
                                             keiner der Zwischenverwahrer, die von der Verwahrstel-        werden. Der Fonds bemüht sich nach besten Kräften, innerhalb
                                             le für die Finanzinstrumente des Fonds eingesetzt wer-        der Kündigungsfrist eine neue Verwahrstelle zu beauftragen
                                             den, Mitglied der Quintet-Gruppe ist.                         und die Genehmigung hierfür von der CSSF einzuholen, wobei
                                                                                                           davon auszugehen ist, dass die Beauftragung innerhalb von zwei
                                      – Die Verwahrstelle hält einen erheblichen Inhaberanteil an der      Monaten erfolgt. Die Verwahrstelle nimmt ihre Pflichten so lan-
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                                          EFA und einige Mitarbeiter der Verwahrstelle sind Mitglie-       ge weiter wahr, bis die Übertragung der entsprechenden Vermö-
                                          der im Verwaltungsrat der EFA.                                   genswerte auf die vom Fonds neu ernannte und von der CSSF
                                                                                                           genehmigte Verwahrstelle abgeschlossen ist.
                                          • Die Mitarbeiter der Verwahrstelle im Verwaltungsrat der
                                             EFA greifen nicht in die Führung des Tagesgeschäfts der       DIE ZAHLSTELLE
                                             EFA ein, die in der Verantwortung der Geschäftsleitung        Gemäß einem Zahlstellenvertrag, handelt die Quintet Private
                                             und der Mitarbeiter der EFA verbleibt. Bei der Erfüllung      Bank (Europe) S.A. als Zahlstelle. Als hauptsächliche Zahlstelle

                                                                                                                                                                      Seite 15
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