Vermögensfreunde Verkaufsprospekt | KIID Informationen für Deutsche Anleger - Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG - WEALTHFUNDS.EU
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Vermögensfreunde Verkaufsprospekt | KIID Informationen für Deutsche Anleger Vermögensfreunde ist eine Marke der Mahrberg Wealth AG.
Wealth Fund Verkaufsprospekt (NEBST TEILFONDSBEZOGENEN ANHÄNGEN UND VERWALTUNGSREGLEMENT) TEILFONDS: Wealth Fund – H2Progressive Wealth Fund – H2Conservative Wealth Fund – H2Time4Life Wealth Fund – World Class Brands VERWALTUNGSGESELLSCHAFT: LEMANIK ASSET MANAGEMENT S.A. VERWAHRSTELLE: QUINTET PRIVATE BANK (EUROPE) S.A. INVESTMENT MANAGER: Mahrberg Wealth AG STAND: Mai 2021 Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE Seite 2
Inhaltsverzeichnis VERWALTUNG, VERTRIEB UND BERATUNG 4 ANHANG 1 - WEALTH FUND – H2PROGRESSIVE 31 DEFINITIONEN 9 ANHANG 2 - WEALTH FUND – H2CONSERVATIVE 35 VERKAUFSPROSPEKT 11 ANHANG 3 - WEALTH FUND – H2TIME4LIFE 39 Die Verwaltungsgesellschaft 11 ANHANG 4 - WEALTH FUND – WORLD CLASS BRANDS 42 Der Anlageberater 12 VERWALTUNGSREGLEMENT 46 Zentralverwaltung und Register- und Transferstelle 13 Artikel 1 – Der Fonds 46 Die Verwahrstelle 13 Artikel 2 – Die Verwaltungsgesellschaft 46 Interessenskonflikte 16 Artikel 3 – Die Verwahrstelle 47 Prävention von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus 16 Artikel 4 – Allgemeine Bestimmungen der Anlagepolitik 49 Rechtsstellung der Anleger 16 Artikel 5 – Anteile 55 Zeichnung und Ausgabe von Anteilen 16 Artikel 6 – Anteilwertberechnung 56 Allgemeine Informationen 16 Artikel 7 – Einstellung der Berechnung des Anteilwertes 57 Market Timing und Late Trading 17 Artikel 8 – Ausgabe von Anteilen 57 Ausgabe von Anteilen 17 Artikel 9 – Beschränkung und Einstellung der Ausgabe von Anteilen 58 Rücknahme und Umtausch von Anteilen 18 Artikel 10 – Rücknahme und Umtausch von Anteilen 58 Anlagepolitik 19 Artikel 11 – Kosten 59 Hinweise zu Techniken und Instrumenten 19 Artikel 12 – Verwendung der Erträge 61 Berechnung des Nettoinventarwertes 23 Artikel 13 – Rechnungsjahr - Abschlussprüfung 61 Hinweise zu Risiken 23 Artikel 14 – Veröffentlichungen 61 Auswirkungen von Rücknahmen 25 Artikel 15 – Verschmelzung des Fonds und von Teilfonds 62 Risikoprofile 26 Artikel 16 – Auflösung des Fonds bzw. eines Teilfonds 62 Grundsätze des Risikomanagement 26 Artikel 17 – Verjährung und Vorlegungsfrist 63 Besteuerung des Fonds 27 Artikel 18 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Besteuerung der Anteilsinhaber 27 Vertragssprache 63 FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act Artikel 19 – Änderungen des Verwaltungsreglements 63 [zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung]) 27 Artikel 20 – Inkrafttreten 63 Veröffentlichung des Nettoinventarwertes sowie des Ausgabe- und des Rücknahmepreise 28 Informationen für Anleger 28 Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN IN DEUTSCHLAND 30 Seite 3
Verwaltung, Vertrieb und Beratung VERWALTUNGSGESELLSCHAFT FONDSMANAGER LEMANIK ASSET MANAGEMENT S.A. Mahrberg Wealth AG 106, route d’Arlon L-8210 Mamer Industriestrasse 2 Großherzogtums Luxemburg FL-9487 Bendern E-Mail: info@lemanik.lu Internet: http://www.lemanikgroup.com REGISTER- UND TRANSFERSTELLE ZENTRALVERWALTUNG VERWALTUNGSRAT DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Kredietrust Luxembourg S.A. Vorsitzender des Verwaltungsrates 88, Grand-Rue Gianluigi Sagramoso L-1660 Luxembourg Mitglieder des Verwaltungsrates Carlo Sagramoso Philippe Meloni VERTRIEBSSTELLE Mahrberg Wealth AG Industriestrasse 2 GESCHÄFTSFÜHRER DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT FL-9487 Bendern Philippe Meloni Marco Sagramoso Jean Philippe Claessens ADMINISTRATIVE TÄTIGKEITEN DER VERTRIEBSSTELLE Sandrine Puccilli Vermögensfreunde GmbH Alexandre Dumont Karl-Benz-Straße 19 D-70794 Filderstadt WIRTSCHAFTSPRÜFER DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Deloitte Audit S.à r.l., ANLAGEBERATER 560, rue de Neudorf Prof. Dr. Christof Helberger L- 2220 Luxembourg Ludwigkirchstraße 3 D-10719 Berlin VERWAHRSTELLE QUINTET PRIVATE BANK (EUROPE) S.A. WIRTSCHAFTSPRÜFER DES FONDS 43, Boulevard Royal PricewaterhouseCoopers société cooperative L-2955 Luxembourg 2, rue Gerhard Mercator L-1014 Luxemburg ZAHLSTELLE Großherzogtum Luxemburg QUINTET PRIVATE BANK (EUROPE) S.A. 43, Boulevard Royal L-2955 Luxembourg Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE Seite 4
Wichtig: Sollten Sie Zweifel bezüglich des Inhaltes dieses Ver- Der Verkaufsprospekt gründet sich auf den aktuellen, zum kaufsprospekts haben, wenden sie sich bitte an Ihren Börsen- Zeitpunkt seiner Veröffentlichung in Luxemburg geltenden In- makler, Ihre Bank, Ihren Vermögensverwalter, Rechtsanwalt, formationen, Gesetzen und Geschäftspraktiken, (die einem Än- Steuerberater oder sonstigen Finanzberater. derungsvorbehalt unterliegen). Die Verwaltungsgesellschaft ist nicht mehr an einen veralteten Verkaufsprospekt gebunden, Der in diesem Verkaufsprospekt beschriebene Fonds (nebst wenn sie einen neuen Verkaufsprospekt herausgegeben hat. Anhängen und Verwaltungsreglement) („Verkaufsprospekt“) ist Anleger sollten deshalb mit der Verwaltungsgesellschaft klä- ein als offener Fonds (fonds commun de placement) gestalteter ren, ob sie den aktuellsten Verkaufsprospekt in Händen halten. Luxemburger Investmentfonds, der gemäß Teil I des Luxembur- ger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für die Rechtsbasis für den Erwerb von Anteilen sind der aktuelle Ver- gemeinsame Anlage in übertragbare Wertpapiere, in seiner aktu- kaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen ellen Fassung, (das „Gesetz von 2010“) in der Form eines Umbrel- (Key Investor Information Documents bzw. „KIIDs“). Dieser la-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen Zeit errichtet wurde. Der Fonds ist im Luxemburger Handels- (KIIDs) sind in Verbindung mit den neuesten Jahres- und Halb- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés, jahresberichten (soweit zutreffend) zu lesen. Luxembourg) unter der Nummer K1380 eingetragen. Der Verkaufsprospekt, die KIIDs und (gegebenenfalls) die Jah- Der Vertrieb dieses Verkaufsprospekts und das Anbieten der res- und Halbjahresberichte sind dauerhaft kostenfrei am Ge- Anteile ist möglicherweise in manchen Rechtssystemen einge- schäftssitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle, schränkt. Es liegt in der Verantwortung aller Personen, die im der Zahlstelle und der Vertriebsstelle verfügbar und werden Besitz dieses Verkaufsprospekts sind, sowie aller Personen, die dem Anleger auf Anforderung zugestellt. Die KIIDs sind für beabsichtigen, Anteile zu kaufen, sich über alle geltenden Geset- potenzielle Anleger vor ihrer ersten Zeichnung unter www. ze und Vorschriften des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres wealthfunds.eu abrufbar, zusammen mit dem Verkaufspros- Wohnortes, ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder ihres Ge- pekt und anderen maßgeblichen Informationen bezüglich des schäftssitzes zu informieren und sie einzuhalten. Der Verkaufs- in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fonds. Weitere In- prospekt gilt nicht als Angebot oder Aufforderung zum Kauf in formationen sind jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten bei einem Rechtssystem, wo dies ungesetzlich ist, wo die Person, der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. die das Angebot oder die Aufforderung zum Kauf unterbreitet, nicht qualifiziert ist oder wo die Person, die das Angebot oder die Etwaige vom Inhalt des Verkaufsprospekts oder den KIIDs ab- Aufforderung zum Kauf erhält, ein solches Rechtsgeschäft nicht weichende Informationen und Erklärungen sind nicht zulässig. rechtmäßig abschließen darf. Es liegt in der Verantwortung aller Die Verwaltungsgesellschaft haftet nicht für Informationen Personen, die im Besitz dieses Verkaufsprospekts sind, sowie und Erklärungen, die in Abweichung des aktuellen Verkaufs- aller Personen, die beabsichtigen, Anteile zu kaufen, sich über prospekts oder der KIIDs gegeben werden. alle geltenden Gesetze und Vorschriften in ihrem zuständigen Rechtssystem zu informieren und sie einzuhalten. Der Wert der Anteile kann sowohl fallen als auch steigen und möglicherweise erhalten Anleger bei Übertragung oder Rück- Das Verwaltungsreglement (wie nachfolgend definiert) ver- nahme der Anteile nicht den Betrag zurück, den sie ursprüng- leiht dem Verwaltungsrat die Befugnis, die ihm notwendig er- lich investiert haben. Die Erlöse aus den Anteilen können finan- scheinenden Beschränkungen anzuordnen, um sicherzustellen, ziell fluktuieren und durch Änderungen der Umrechnungskurse dass Anteile am Fondsvermögen nicht von Personen erworben kann der Wert der Anteile steigen oder fallen. Grundlage und oder gehalten werden, die gegen die Gesetze und Vorschriften Niveau der Besteuerung sowie Steuererleichterungen können eines Landes oder einer staatlichen Behörde verstoßen, oder sich ändern. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Anlageziele von Personen, deren Verhältnisse nach alleinigem Ermessen eines Teilfonds erreicht werden. des Verwaltungsrates dazu führen könnten, dass dem Fonds eine steuerliche oder andere Verpflichtung oder ein Nachteil DATENSCHUTZ entsteht, die ihm andernfalls nicht entstünden. Der Verwal- Anleger werden darüber informiert, dass personenbezogene Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE tungsrat kann den Erwerb durch bzw. die Übertragung an diese Daten (d. h. alle Informationen, die sich auf eine bestimmte Personen verbieten und kann sämtliche von ihnen gehaltenen oder bestimmbare natürliche Person beziehen) (die „perso- Anteile zwangsweise einziehen. nenbezogenen Daten“), die im Zusammenhang mit einer An- lage in den Fonds mitgeteilt werden (der „Datencontroller“), Die Bestimmungen des Verwaltungsreglements des Fonds sind vom Fonds sowie der Verwaltungsgesellschaft, der Zentral- für alle Anteilsinhaber bindend (und sie sind gehalten, davon verwaltung, der Register- und Transferstelle, der Vertriebs- Kenntnis zu nehmen). stelle und der Zahlstelle oder vom gesetzlich zugelassenen Seite 5
Wirtschaftsprüfer sowie jeweils deren angeschlossenen Un- nen Daten anzugeben und den Fonds über etwaige Änderungen ternehmen und Bevollmächtigten, einschließlich der globalen des Registers zu informieren. Im Falle der Nichterfüllung dieser Vertriebsstelle (Global Distributor) und (gegebenenfalls) der Verpflichtung im Rahmen des RBE-Gesetzes, droht dem betref- Vertriebsstellen (gemeinsam die „Entitäten“) in Übereinstim- fenden wirtschaftlichen Eigentümer in Übereinstimmung mit mung mit dem in Luxemburg geltenden Datenschutzgesetzen diesem Gesetz eine Geldstrafe. Außerdem kann seine Beteili- verarbeitet werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf gung am Fonds unterbunden werden. (i) die Neufassung des Gesetzes vom 2. August 2002 über den * Anm. d. Übers.: Die Abkürzung beruht auf dem französischen Begriff „Registre des bénéfi- Schutz natürlicher Personen im Hinblick auf die Verarbeitung ciaires effectifs“. personenbezogener Daten, (ii) die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der 1. Erfasste personenbezogene Daten Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Da- Erfasste personenbezogene Daten berücksichtigen unter tenverkehr (die „Allgemeine Datenschutzverordnung“), so- anderem Namen, Unterschrift, Geburtsdatum und -ort, wie (iii) alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen in Be- Staatsangehörigkeit, nationale Identifikationsnummer, An- zug auf den Schutz personenbezogener Daten) (gemeinsam schrift, Transaktionshistorie jedes Anlegers, E-Mail-Adresse, die „Datenschutzgesetze“). Bankverbindung und Steuerdaten, Angaben zu persönlichen Charakteristika, Angaben zur Herkunft des Vermögens so- Die Entitäten können im Namen der Datencontroller (oder an- wie sämtliche Aufzeichnungen über Telefongespräche (u. a. derer gesetzlich zugelassener Controller) als Datenprozessoren zur Protokollierung). handeln oder als Controller in Verfolgung ihrer eigenen Aufga- ben, wie beispielsweise (i) das Anbieten und die Verwaltung von 2. Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Anlagen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen (ii) die In den meisten Fällen werden die von den Anlegern angege- Entwicklung und Verarbeitung der Geschäftsbeziehungen mit benen personenbezogenen Daten vor allem verarbeitet, um: den Datenprozessoren und (iii), soweit zutreffend, direkte oder (ii) Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch von Anteilen indirekte Marketingaktivitäten. Die Entitäten verpflichten sich, abzuwickeln sowie um den Anlegern Dividenden auszu- dass sie bei Inanspruchnahme externer Datenverarbeitungs- zahlen; dienste ihren Subunternehmer (der „berechtigte Drittanbie- (i) das Anlegerregister des Fonds zu aktualisieren; ter“) verpflichten, den Schutz der personenbezogenen Daten (ii) Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch von Anteilen gleichermaßen zu achten. abzuwickeln sowie um den Anlegern Dividenden auszu- zahlen; Solche Abmachungen befreien die Entitäten nicht von ihren Da- (iii) Kontrollen im Hinblick auf Late-Trading- und Market- tenschutzverpflichtungen, namentlich im Falle eines Transfers Timing sowie die Gesprächsprotokollierung als Nachweis personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirt- einer Transaktion bzw. den damit verbundenen Informa- schaftsraumes („EWR“). tionsaustausch sicherzustellen; (iv) die geltenden Vorschriften zur Verhütung von Geldwä- Zeichner können sich weigern, ihre personenbezogenen Daten sche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen; an den Datencontroller oder die Entitäten zu kommunizieren (v) die Zwecke der vom Fonds rechtmäßig verfolgten Inter- und sie folglich daran hindern, diese Daten zu verwenden. Das essen im Hinblick auf die Direktvermarktung der Produk- kann jedoch dazu führen, dass diese Personen keine Fonds- te und Dienstleistungen des Fonds zu erfüllen, um Erhe- anleger werden können. Ein Versäumnis bzw. die Weigerung, bungen durchzuführen (einschließlich der Erstellung die angeforderten personenbezogenen Daten im Rahmen des kommerzieller Angebote). Geschäftsverhältnisses mit dem Fonds anzugeben, hindert den Anleger möglicherweise daran, seine Rechte in Verbindungen Insbesondere in Bezug auf den vorhergehenden Punkt (iv) mit den Anteilen auszuüben und seine Beteiligung am Fonds und gemäß Transparenz-Gesetz ist der Fonds verpflichtet, aufrechtzuerhalten. Der Fonds, die Verwaltungsgesellschaft in das Luxemburger Register der wirtschaftlichen Eigen- und/oder die Zentralverwaltung müssen dieses Versäumnis tümer („RBE“) die nachfolgend genannten Daten zu allen bzw. die Weigerung im gesetzlich zulässigen und/oder erfor- natürlichen Personen einzutragen (und auf dem neuesten Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE derlichen Ausmaß auch an die maßgeblichen Luxemburger Be- Stand zu halten), die letztendlich (direkt oder indirekt) den hörden melden. Fonds kontrollieren oder mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte besitzen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum In Bezug auf das Luxemburger Gesetz vom 13. Januar 2019 zur und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland, Privat- oder Schaffung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (das Geschäftsanschrift, nationale Identifikationsnummer (NIN) „RBE-Gesetz“) verpflichtet sich jedoch ein wirtschaftlicher Ei- sowie Art und Ausmaß des gehaltenen wirtschaftlichen Ei- gentümer, der Gesellschaft die maßgeblichen personenbezoge- gentums. Seite 6
Diese Daten (ausgenommen NIN und Art und Ausmaß des temen gemäß den FATCA- und CRS-Vorschriften sowie ver- gehaltenen wirtschaftlichen Eigentums, wofür bestimmte gleichbaren Gesetzen und Vorschriften in Luxemburg oder Ausnahmebewilligungen erforderlich sind) können unter auf EU-Ebene weiterleiten. den durch das RBE-Gesetz dargelegten Bedingungen von allen nationalen Behörden sowie der Allgemeinheit einge- Der Datencontroller und die Entitäten können die perso- sehen werden. nenbezogenen Daten dazu verwenden, um die Anleger re- gelmäßig über weitere Produkte und Dienstleistungen zu 3. Auf bestimmter rechtlicher Grundlage dürfen Ihre perso- informieren, die nach Meinung des Datencontrollers und nenbezogenen Daten auf diese Weise aus den folgenden der Entitäten von Interesse für die Anleger sein könnten, Gründen verarbeitet werden: soweit nicht die Anleger dem Datencontroller und den Enti- Der Datencontroller und die Entitäten sammeln, speichern, täten schriftlich mitgeteilt haben, dass sie diese Informatio- verarbeiten und verwenden auf elektronische oder ande- nen nicht wünschen. re Weise die von den Anlegern zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, um ihre jeweiligen gesetzli- Ferner können der Datencontroller und die Entitäten die chen Verpflichtungen zu erfüllen. In dieser Hinsicht und personenbezogenen Daten von Anlegern an Unterneh- in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, einschließ- men außerhalb der Europäischen Union transferieren, die lich derjenigen im Rahmen des Gesellschaftsrechts, des möglicherweise keine angemessene Gesetzgebung zum Geldwäschegesetzes, der FATCA-Vorschriften sowie der Datenschutz erarbeitet haben. Soweit personenbezogene Gesetzgebung zum Zwecke der Anwendung des von der Daten außerhalb des EWR transferiert werden, wird der OECD entwickelten Standards für den automatischen Aus- Datencontroller sicherstellen, dass der Transfer angemes- tausch von Steuerinformationen, werden die Angaben zu senen Sicherungsmaßnahmen unterliegt bzw. nach gelten- den Zeichnern, die gemäß der genannten Gesetze der Mel- dem Recht zulässig ist. Beispielsweise ist es möglich, dass depflicht unterliegen, in die jährliche Erklärung gegenüber das Land, in das die personenbezogenen Daten transferiert den Luxemburger Steuerbehörden aufgenommen. Soweit werden, von der Europäischen Kommission anerkannt ist zutreffend, werden sie von der Zentralverwaltung darüber und dieses Empfängerland den von der Europäischen Kom- informiert, und zwar spätestens, bevor diese Erklärung ab- mission anerkannten Mustervertragsbestimmungen zuge- geschickt wird und mit einem ausreichenden Zeitfenster, stimmt hat und sich somit zum Schutz der personenbezoge- um ihre Datenschutzrechte auszuüben (innerhalb 1 Monats nen Daten verpflichtet. oder eines verlängerten Zeitraums von zwei weiteren Mo- naten, falls erforderlich). 4. Auf bestimmter rechtlicher Grundlage ist der Fonds be- rechtigt, Ihre personenbezogenen Daten auf diese Weise Gesprächsaufzeichnungen als Nachweis einer Transaktion aus den folgenden Gründen zu verarbeiten. oder damit verbundener Informationsaustausch für den Auf schriftliche Anforderung gestattet der Datencontroller Fall einer Uneinigkeit sowie zur Durchsetzung und Vertei- Anlegern Zugriff auf ihre dem Fonds zur Verfügung gestell- digung der Interessen und Rechte des Datenverantwortli- ten personenbezogenen Daten. chen und der Entitäten gemäß den ihnen obliegenden ge- setzlichen Verpflichtungen. Diese Aufzeichnungen können Anleger sind berechtigt: vor Gericht oder im Rahmen anderer Rechtsverfahren mit • auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen; derselben Wertigkeit vorgelegt und als Beweismittel zuge- • ihre personenbezogenen Daten zu korrigieren, wenn lassen werden wie schriftliche Unterlagen und werden vom sie fehlerhaft oder unvollständig sind oder gegen die Datum ihrer Aufzeichnung für einen Zeitraum von 5 Jahren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Ein- aufbewahrt. Das Fehlen von Gesprächsaufzeichnungen wand erheben; kann in keiner Weise gegen den Datencontroller oder die • die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu ver- Entitäten verwendet werden). langen; • die Portabilität der personenbezogenen Daten zu ver- Anleger erkennen an und bestätigen, dass alle wesentlichen langen. Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE Informationen bezüglich ihrer Beteiligung am Fonds seitens des Fonds, der Verwaltungsgesellschaft und/oder der Zen- Insoweit personenbezogene Daten nicht vom Datensubjekt tralverwaltung den Luxemburger Steuerbehörden gemeldet selbst zur Verfügung gestellt werden, bestätigen ihre/sei- werden (Administration des Contributions Directes), die sie im ne Vertreter und/oder Handlungsbevollmächtigten, ihn/sie Rahmen des automatischen Austausches von Steuerinfor- über die Übermittlung der personenbezogenen Daten an die mationen an die zuständigen Behörden in den Vereinigten verschiedenen oben genannten Beteiligten und deren Ver- Staaten von Amerika oder anderen zugelassenen Rechtssys- arbeitung dieser Daten (u. a. auch in Ländern außerhalb der Seite 7
Europäischen Union) informiert und, soweit zutreffen, seine/ Der Fonds speichert die personenbezogenen Daten der An- ihre Zustimmung eingeholt zu haben. leger nur so lange, wie dies für die entsprechenden Verarbei- tungstätigkeiten erforderlich ist bzw. so lange wie nötig, um Der Fonds übernimmt keine Haftung dafür, dass unbefugte alle maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Vorschrif- Dritte Kenntnis der personenbezogenen Daten eines Anle- ten zu erfüllen. gers und/oder Zugriff darauf erhalten, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhal- SOLVABILITÄT II ten des Fonds. Auf Anfrage und mindestens 48 Stunden nach der jüngsten Veröffentlichung des Nettoinventarwertes kann die Verwal- Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Aktualisie- tungsgesellschaft die Portfoliozusammensetzung des Fonds/ rung und/oder Änderungen der Informationen bezüglich der Teilfonds denjenigen professionellen Anlegern mitteilen, die Verarbeitung personenbezogener Daten („Richtlinien zum den Pflichten im Sinne der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabili- Schutz der personenbezogenen Daten“) vorbehalten bleibt. tät II) unterliegen. 5. Kontaktinformationen & Ausübung von Rechten Diese Informationen sind als strikt vertraulich anzusehen und Um die genannten Rechte auszuüben, können Anleger sich dürfen nur für den Zweck verwendet werden, die aufsichts- schriftlich an thirdparty.funds@lemanik.lu wenden. rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dieser Richtlinie zu berechnen. Sie dürfen keinesfalls zu rechtswidri- Ferner haben Anleger das Recht, bei der Luxemburger Da- gen Praktiken, wie beispielsweise „Market Timing“ oder „Late tenschutzbehörde, der „Commission nationale pour la protec- Trading“, der Anteilsinhaber führen, denen diese Informationen tion des données“ (CNPD), Beschwerde einzureichen, wenn mitgeteilt wurden. sie Bedenken bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbe- zogenen Daten haben. Dieser Verkaufsprospekt nebst Anhängen darf auch in an- dere Sprachen übersetzt werden. Jede Übersetzung muss Die Kontaktinformationen der „Commission nationale pour la dieselben Informationen und dieselbe Bedeutung haben wie protection des données“ lauten wie folgt: der englischsprachige Verkaufsprospekt nebst Anhängen. Insoweit es Widersprüche zwischen dem englischsprachi- Die Kontaktinformationen der „Commission nationale pour gen Verkaufsprospekt (einschließlich der Anhänge) und dem la protection des données“ lauten wie folgt: Verkaufsprospekt (einschließlich der Anhänge) in einer an- Anschrift: 1, avenue du Rock’n’Roll, L-4361 Esch-sur-Alzette deren Sprache gibt, ist der englische Text maßgebend, außer Telefon: (+352) 26 10 60 -1 (und ausschließlich) in dem vom Gesetzgeber geforderten Fax: (+352) 26 10 60 - 29 Umfang in einem Rechtssystem, in dem die Anteile verkauft Website: https://cnpd.public.lu/en.html werden, dass in einer Transaktion auf der Grundlage der Ver- Internetformular: https://cnpd.public.lu/en/droits/faire-va- öffentlichung in einem Verkaufsprospekt in einer anderen loir/formulaire-plainte.html Sprache als Englisch, die Sprache dieses Verkaufsprospekts (einschließlich der Anhänge), auf dem die Transaktion beruht, Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf maßgebend sein soll. Anfrage unter der folgenden E-Mail-Adresse: thirdparty. funds@lemanik.lu. Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE Seite 8
Definitionen GESETZ VON 1915 Das Luxemburger Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften, in der jeweils aktuellen Fassung. GESETZ VON 2010 Das Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, in der jeweils aktuellen Fassung. VERWALTUNGSRAT Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft. GESCHÄFTSTAG Ein kompletter Tag, an dem die Banken in Luxemburg geöffnet haben. ANTEILSKLASSE Alle von einem Teilfonds oder vom Fonds ausgegebene Anteilsklasse. CSSF Die Commission de Surveillance du Secteur Financier, die Aufsichtsbehörde des Finanzsektors in Luxemburg. DIRECTOR(S) Bis auf weiteres die Mitglieder des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft sowie alle Nachfolger dieser Mitglieder, die in Abständen berufen werden. EU Die Europäische Union. EURO ODER EUR Das gesetzliche Zahlungsmittel der Europäischen Union. FATCA Das US-amerikanische Gesetz über die Einhaltung ausländischer Steuervorschriften. INSTITUTIONELLER ANLEGER Ein Anleger, der die Voraussetzungen für einen institutionellen Anleger im Sinne des Gesetzes von 2010 erfüllt. ANLAGEBERATER Jede juristische oder natürliche Person, die jeweils von der Verwaltungsgesellschaft (oder, soweit zutreffend, vom Fondsmanager) berufen wird, um für einen Teilfonds Anlageberatungsleistungen zu erbringen, wie im entsprechenden Anhang des Teilfonds dargelegt. FONDSMANAGER Jeder von der Verwaltungsgesellschaft jeweils berufene Fondsmanager, wie im entsprechenden Anhang dargelegt. KIID Die wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document) in Bezug auf die Anteile oder eine Anteilklasse im Sinne des Gesetzes von 2010. LUXEMBURG Das Großherzogtum Luxemburg. VERWALTUNGSREGLEMENT Das Verwaltungsreglement des Fonds in der jeweils aktuellen Fassung. Der gemäß dem Abschnitt „Berechnung des Nettoinventarwertes“ ermittelte Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE NETTOINVENTARWERT ODER NAV Nettoinventarwert des Fonds, jeder Klasse und jedes Anteils. OECD Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. VERKAUFSPROSPEKT Dieser Verkaufsprospekt nebst Anhängen in der jeweils aktuellen Fassung. RCS Das Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg, Registre de Commerce et des Sociétés, Luxembourg. Seite 9
RÜCKNAHMEGEBÜHR Eine Gebühr, die auf den Rücknahmebetrag zugunsten des Teilfonds erhoben wird, wie im entsprechenden Teilfondsanhang dargelegt, und beim Rückkauf von Anteilen angewendet werden kann. REFERENZWÄHRUNG Euro bzw. jede andere Währung, auf die ein Teilfonds lauten kann, wie im entsprechenden Teilfondsanhang festgelegt. RESA Recueil Electronique des Sociétés et Associations, das Luxemburger elektronische Handels- und Gesellschaftsregister, das seit dem 1. Juni 2016 das Amtsblatt Mémorial ersetzt. TEILFONDS Jeder vom Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit diesem Verkaufsprospekt und dem Verwaltungsreglement errichtete Teilfonds des Fonds. ZEICHNUNGSGEBÜHR Eine Gebühr, die auf die gezeichneten Beträge zugunsten der Finanzvermittler berechnet wird, wie im entsprechenden Teilfonds dargelegt, die für die Zeichnung von Anteilen erhoben werden kann. Die Zeichnungsgebühr ist als Höchstsatz anzusehen. Es steht im Ermessen der Finanzvermittler, ob sie diese Gebühr ganz oder teilweise erlassen. ÜBERTRAGBARE WERTPAPIERE Bezieht sich auf: - Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, - Anleihen und andere Schuldinstrumente, - alle sonstigen begebbaren Wertpapiere, die mit dem Recht einhergehen, diese übertragbaren Wertpapiere durch Zeichnung oder Umtausch zu erwerben, mit Ausnahme der Techniken und Instrumente im Zusammenhang mit übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten. OGAW (UCITS) Ein Organismus für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren im Sinne des Gesetzes von 2010. OGAW-RICHTLINIE Bezieht sich auf die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 (UCITS-RICHTLINIE) zur Koordinierung der Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren, in der durch die Richtlinien 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung vom 23. Juli 2014 über OGAWs/UCITS im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, Vergütungsgrundsätze und Sanktionsmaßnahmen. ANTEIL(E) Anteile, die in einem Teilfonds ausgegeben werden und/oder Anteilsklassen gemäß diesem Verkaufsprospekt. VEREINIGTE STAATEN Die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre gesamten Staaten, Territorien oder Besitztümer, Gebiete, die ihrer Rechtsprechung unterliegen, der District of Columbia, die Enklaven der Regierung der Vereinigten Staaten sowie ihre Behörden und staatlichen Institutionen. ANTEILSINHABER Ein Inhaber von einem oder mehreren Anteilen am Fonds. US-PERSON Hat die in der Richtlinie S des Gesetzes von 1933 zugewiesene Bedeutung und umfasst US-Unternehmen (juristische Personen) und in den USA ansässige natürliche Personen, im Sinne des Gesetzes über Anreize zur Förderung der Anzahl an Beschäftigungsverhältnissen (HIRE Act) und des FATCA. Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE BEWERTUNGSTAG Ein Geschäftstag, den der Verwaltungsrat als Referenztag für die Bewertung der Vermögenswerte der maßgeblichen Teilfonds in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsreglement, wie weitergehend im entsprechenden Teilfondsanhang dargelegt, bestimmt. Seite 10
Verkaufsprospekt Wealth Fund (der „Fonds“), der in diesem Verkaufsprospekt be- Die Verwaltungsgesellschaft schriebene Fonds, wurde auf Initiative der Mahrberg Wealth AG Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die Lemanik Asset aufgelegt. Die Teilfonds, Wealth Fund – H2Progressive, Wealth Management S.A. (die „Verwaltungsgesellschaft“), eine Aktien- Fund – H2Conservative und Wealth Fund – H2Time4Life, wur- gesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit den auf Initiative von Professor Dr. Christof Helberger und der eingetragenem Geschäftssitz in 106 route d'Arlon, L-8210 Mamer, Teilfonds Wealth Fund – World Class Brands auf Initiative von Großherzogtum Luxemburg. Sie wurde am 1. September 1993 auf Mahrberg Wealth AG aufgelegt. unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 5. Oktober 1993 im „Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations“, dem Amts- Das Verwaltungsreglement verleiht der Verwaltungsgesell- blatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“) veröffent- schaft die Befugnis, verschiedene Teilfonds innerhalb des Fonds licht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 19. Juni 2015 in sowie verschiedene Anteilsklassen mit spezifischen Charakte- Kraft und wurde am 25. August 2015 im Mémorial veröffentlicht. ristika innerhalb dieser Teilfonds aufzulegen. Der Verkaufspro- Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschafts- spekt wird bei Auflegung eines neuen Teilfonds oder Emission register Luxemburg unter der Registernummer B44870 eingetra- einer weiteren Anteilsklasse, aktualisiert und die Anhänge zu den gen. Das Geschäftsjahr der Verwaltungsgesellschaft endet am 1. betreffenden Teilfonds sowie das Verwaltungsreglement des Dezember jedes Jahres. Das Eigenkapital der Verwaltungsgesell- Fonds werden diesem Verkaufsprospekt beigefügt. schaft belief sich am 31. Dezember 2018 auf EUR 2.000.000,00. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 4. Mai 2012 in Kraft Zweck der Verwaltungsgesellschaft ist die Gründung und Ver- und wurde am 1. Juni 2020 das letzte Mal aktualisiert. Es wird waltung von gemäß OGAW-Richtlinie (Richtlinie 2009/65/EG) beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre du zugelassenen Luxemburger Organismen für gemeinsame An- Commerce et des Sociétés Luxembourg – „RCSL“) hinterlegt und ein lagen in Wertpapieren sowie von anderen Organismen für ge- Vermerk wurde auf der Internetplattform des Handels- und Ge- meinsame Anlagen, die nicht unter die OGAW-Richtlinie fallen sellschaftsregisters Luxemburg, Recueil Electronique des Sociétés und für die die Verwaltungsgesellschaft der Aufsicht unterliegt. et Associations, veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft erfüllt die Anforderungen der Verkaufsprospekt (nebst Anhängen) und Verwaltungsreglement OGAW-Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwal- bilden eine integrale Einheit und ergänzen sich gegenseitig. tungsvorschriften in Bezug auf bestimmte Organismen für ge- meinsame Anlagen in Wertpapieren. Das Fondkapital muss jederzeit dem gesamten Nettoinventar- vermögen entsprechen und darf nicht niedriger sein als es das Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Verwaltung, die Geschäfts- Luxemburger Gesetz vorschreibt. führung und die Vermarktung des Fonds verantwortlich. Sie darf für Rechnung des Fonds alle Geschäftsführungs- und Verwal- Der Fonds wird auf unbestimmte Zeit aufgelegt. Der Verwal- tungsmaßnahmen sowie alle direkt oder indirekt mit dem Vermö- tungsrat kann jedoch Teilfonds mit begrenzter Laufzeit auflegen, gen des Fonds bzw. des Teilfonds verbundenen Rechte ausüben. wie im entsprechenden Teilfondsanhang näher ausgeführt. Die Gründung eines neuen Teilfonds erfordert die vorherige Prüfung Bei der Ausübung ihrer Aufgaben handelt die Verwaltungsgesell- durch die heimische Regulierungsbehörde des Fonds, der CSSF. schaft unabhängig von der Verwahrstelle und ausschließlich im Interesse der Anleger. Der Fonds hat keine Rechtspersönlichkeit als Anlagefonds. Die gesamten Vermögenswerte jedes Teilfonds sind das uneinge- Die Verwaltungsgesellschaft erfüllt ihre Pflichten mit der Sorg- schränkte Eigentum aller Anleger, die im Verhältnis zur Anzahl falt eines bezahlten Bevollmächtigten. der Anteile, die sie halten, gleiche Rechte haben. Diese Vermö- Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE genswerte sind vom Gesellschaftsvermögen der Verwaltungs- Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft hat Jean Phil- gesellschaft getrennt zu verwahren. ippe Claessens, Alexandre Dumont, Philippe Meloni and Sandri- ne Puccilli zu Geschäftsführern bestellt und ihnen die Gesamt- Hinsichtlich der Anteilsinhaber wird jeder Teilfonds als von den heit der Fondsverwaltung übertragen. anderen getrennt angesehen. Die Vermögenswerte eines Teil- fonds können nur zur Verrechnung der Verbindlichkeiten einge- Zusätzlich zur Verwaltung des Fonds handelt die Verwaltungs- setzt werden, die der entsprechende Teilfonds übernimmt. gesellschaft auch als Verwaltungsgesellschaft für andere Fonds. Seite 11
Eine Liste der von der Verwaltungsgesellschaft derzeit verwalte- len Vergütungsanteile der Mitarbeiter Verantwortlichen, eine ten Investmentfonds kann am Geschäftssitz der Verwaltungsge- Darstellung der wesentlichen Vergütungselemente sowie eine sellschaft eingesehen werden. Übersicht über die Festlegungspraxis der Vergütung sind auf der Website http://www.lemanikgroup.com/management-compa- Im gesetzlich zugelassenen Rahmen und vorbehaltlich der Ge- ny-service_substance_governance.cfm verfügbar. nehmigung seitens der CSSF ist die Verwaltungsgesellschaft be- fugt, ihre Pflichten und Befugnisse ganz oder teilweise auf eine 1) Ein Papierexemplar der Vergütungsgrundsätze ist für die An- andere natürliche oder juristische Person übertragen, vorausge- teilsinhaber auf Anfrage kostenfrei erhältlich. setzt, diese Pflichten und Befugnisse bleiben unter der Aufsicht und in der Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft. 2) Die Vergütungsgrundsätze stehen im Einklang mit der Ge- schäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Soweit die Verwaltungsgesellschaft Aufgaben auf einen Dritten Verwaltungsgesellschaft, des Fonds und der Anteilsinhaber überträgt, muss der diesbezügliche Vertrag eine Bestimmung und enthalten Maßnahmen zur Vermeidung von Interessens- enthalten, die es der Verwaltungsgesellschaft erlaubt, jederzeit konflikten. weitere Instruktionen an diese(n) Dritte(n), zu geben, dem/de- nen die Aufgaben übertragen wurden, und den entsprechenden 3) Insbesondere wird mit den Vergütungsgrundsätzen sicherge- Vertrag ohne Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung auf- stellt, dass: zuheben, wie in Artikel 110 (1) (g) des Gesetzes von 2010 vor- a) die Mitarbeiter in Kontrollfunktionen entsprechend den gesehen ist. von ihnen erreichten, an ihre Funktionen gebundenen Ziele und unabhängig von der Leistung der von ihnen Die Verwaltungsgesellschaft hat die zentralen Verwaltungsauf- kontrollierten Geschäftsbereiche vergütet werden; gaben sowie die Aufgaben als Register- und Transferstelle an die b) die fixen und variablen Komponenten der Gesamtvergü- Zentralverwaltung und Register- und Transferstelle übertragen. tung entsprechend ausgewogen sind und die Fixkom- ponente einen ausreichend hohen Anteil der Gesamt- Die Verwaltungsgesellschaft ist, unter Wahrung ihrer eigenen vergütung ausmacht, um eine flexible Verfahrensweise Verantwortung und Kontrolle, berechtigt, eigene Tätigkeiten an bezüglich der variablen Vergütungskomponente zu er- Dritte auszulagern. Die Übertragung der Aufgaben darf die Ef- möglichen, bis hin zu der Option, keine variable Vergü- fektivität der Aufsicht durch die Verwaltungsgesellschaft in kei- tungskomponente zu zahlen; ner Weise beeinträchtigen. Insbesondere darf die Verwaltungs- c) die zur Berechnung der variablen Vergütungskomponen- gesellschaft durch die Übertragung von Aufgaben nicht davon ten oder der variablen Komponentenpools eingesetzte abgehalten werden, im Interesse der Anleger zu handeln. Leistungsbemessung einen umfassenden Berichtigungs- mechanismus enthält, der alle einschlägigen Arten gegen- VERGÜTUNGSGRUNDSÄTZE wärtiger und künftiger Risiken einbezieht; Die von der Verwaltungsgesellschaft eingeführten und ange- d) die Leistungsbeurteilung innerhalb eines mehrjährigen Rah- wendeten Vergütungsgrundsätze und Vergütungspraktiken mens erfolgt, um sicherzugehen, dass das Beurteilungsver- stehen im Einklang mit einem vernünftigen und wirksamen Ri- fahren auf der Grundlage der längerfristigen Performance sikomanagement und fördern dieses. Sie bestärken weder die des Fonds und seiner Mitarbeiter erfolgt und die tatsäch- Risikobereitschaft, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und liche Bezahlung der leistungsabhängigen Vergütungskom- diesem Verkaufsprospekt ist, noch widersprechen sie der Ver- ponenten über denselben Zeitraum verteilt wird; pflichtung der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse des e) die variable Vergütung der einzelnen Mitarbeiter auf eine Fonds zu handeln (die „Vergütungsgrundsätze“). Weise erfolgt, die eine Umgehung der Auflagen des Ge- setzes von 2010 nicht begünstigt; und Die Vergütungsgrundsätze umfassen fixe und variable Gehalts- f) sich die Vergütung bei Aufhebung eines Vertrags nach bestandteile und gelten für diejenigen Personalkategorien, unter dem Umfang der wahrgenommenen Aufgaben bemisst anderem Führungskräfte, Risikoträger, Kontrollträger sowie alle und dadurch eine Belohnung für Versagen oder schlech- Mitarbeiter, die eine in die Vergütungsklasse von Führungskräf- te Performance verhindert. Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE ten und Risikoträgern fallende Gesamtvergütung erhalten und deren berufliche Tätigkeiten wesentliche Auswirkungen auf die Im Rahmen einer Beauftragung an Dritte stellt die Verwaltungs- Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft, des Fonds oder des gesellschaft sicher, dass der Beauftragte Vergütungsgrundsätze Teilfonds haben. und Vergütungspraktiken verfolgt, die im Einklang stehen mit den Bestimmungen der Artikel 111bis und 111ter des Gesetzes Nähere Informationen zu den Vergütungsgrundsätze, unter von 2010 sowie Artikel 14a der Richtlinie 2009/65/EG in der anderem auch zu den für die Festlegung der fixen und variab- durch die Richtlinie 2014/91/EU geänderten Fassung. Seite 12
DER FONDSMANAGER Zentralverwaltung und Register- und Transferstelle Die Verwaltungsgesellschaft hat die Mahrberg Wealth AG, Die Verwaltungsgesellschaft hat im Namen des Fonds in eigener eine Gesellschaft nach liechtensteinischem Recht mit Ge- Verantwortung für die zentrale Verwaltung des Fonds sowie für schäftssitz in der Industriestrasse 2, FL-9487 Bendern, zum die Wahrnehmung der Aufgaben als Transfer- und Registerstelle Fondsmanager ernannt und ihr die Vermögensverwaltung der die KREDIETRUST LUXEMBOURG S.A. (KTL) mit Geschäfts- Teilfonds übertragen. sitz in 88 Grand-Rue, L-1660 Luxembourg, ernannt. KTL ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Der Fondsmanager besitzt eine Lizenz zur Vermögensverwal- Luxemburg. Als Zentralverwaltung führt KTL alle mit der Ver- tung und unterliegt einer entsprechenden Aufsicht. waltung des Fonds verbundenen Aufgaben aus, unter anderem auch die Berechnung des Nettoinventarwertes der Anteile und Aufgabe des Fondsmanagers ist insbesondere die eigenverant- die Erbringung von Buchhaltungsleistungen für den Fonds. Als wortliche tägliche Umsetzung der Anlagepolitik des jeweiligen Register- und Transferstelle übernimmt sie die Bearbeitung al- Teilfonds und die Abwicklung der laufenden Transaktionen ler Zeichnungen, Rücknahmen und Übertragungen von Anteilen und sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen unter und trägt diese Transaktionen im Register des Fonds ein. der Aufsicht, Verantwortung und Kontrolle der Verwaltungs- gesellschaft. Die Ausführung dieser Aufgaben erfolgt unter KTL hat ihrerseits in eigener Verantwortung bestimmte Aufga- Einhaltung der Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlage- ben im Rahmen der zentralen Verwaltung des Fonds sowie der beschränkungen der jeweiligen Teilfonds gemäß Darstellung in Transfer- und Registerfunktion an die European Fund Adminis- diesem Verkaufsprospekt (nebst Anhängen) und nach Maßga- tration S.A. delegiert, namentlich die Berechnung des Netto- be der Bestimmungen des Gesetzes von 2010. inventarwertes, die Bearbeitung von Anfragen und/oder Auf- trägen zur Zeichnungen, Rücknahme, zum Umtausch und zur Der Fondsmanager ist befugt, Finanzvermittler und Makler Übertragung von Anteilen und die Führung des Anteilsregisters. für die Abwicklung von Transaktionen in Vermögenswerten des Fonds auszuwählen. Die Anlageentscheidungen sowie Die Verwahrstelle die Ordererteilung liegen in der Verantwortung des Fonds- Verwahrstelle des Fonds ist die QUINTET PRIVATE BANK (EU- managers. ROPE) S.A. mit Geschäftssitz in 43, Boulevard Royal, L-2955 Luxembourg. Die Verwahrstelle ist eine Aktiengesellschaft Der Fondsmanager hat das Recht, sich auf eigene Kosten und nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und betreibt Verantwortung von Dritten, insbesondere von verschiedenen Bankgeschäfte. Die Funktion der Verwahrstelle wird durch das Anlageberatern beraten zu lassen. Gesetz von 2010, den Verwahrstellenvertrag, das Verwaltungs- reglement (Artikel 3) und diesen Verkaufsprospekt (nebst An- Mit Genehmigung der Verwaltungsgesellschaft ist es dem hängen) geregelt. Als Verwahrstelle des Fonds erfüllt die Quintet Fondsmanager gestattet, seine Aufgaben auf eigene Kosten Private Bank (Europe) S.A. ihre Funktionen und Pflichten gemäß ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. In diesem Fall wird den Bestimmungen des Gesetzes von 2010. Die Verwahrstelle der Verkaufsprospekt entsprechend abgeändert. verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010: Der Fondsmanager trägt alle Aufwendungen, die ihm in Verbin- (a) sicherzustellen, dass der Verkauf, die Ausgabe, der Rückkauf, dung mit den von ihm erbrachten Dienstleistungen entstehen. die Rücknahme und die Annullierung von Anteilen des Fonds Maklerprovisionen, Transaktionsgebühren und sonstige im Zu- in Übereinstimmung mit den geltenden Luxemburger Geset- sammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Ver- zen und dem Verwaltungsreglement ausgeführt werden; mögenswerten anfallende Geschäftskosten gehen zu Lasten (b) sicherzustellen, dass der Wert der Fondsanteile in Überein- des jeweiligen Teilfonds. stimmung mit dem geltenden Luxemburger Recht und dem Verwaltungsreglement berechnet wird; Der Anlageberater (c) die Instruktionen des Fonds auszuführen, es sei denn, sie ste- Der Anlageberater ist Professor Dr. Christof Helberger mit hen im Widerspruch mit geltendem Luxemburger Recht oder Postanschrift in Ludwigkirchstraße 3, D-10719 Berlin. Der mit dem Verwaltungsreglement; Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE Anlageberater beobachtet die Finanzmärkte, analysiert die Zu- (d) sicherzustellen, dass bei Transaktionen mit den Vermögens- sammensetzung des Fondsvermögens und gibt dem Fondsma- werten des Fonds alle Entgelte innerhalb der üblichen zeitli- nager Empfehlungen für die Anlage des Fondsvermögens, unter chen Fristen an den Fonds überwiesen werden; Berücksichtigung der für die jeweiligen Teilfonds festgelegten (e) sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds gemäß geltendem Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlagegrenzen. Die Ver- Luxemburger Recht und dem Verwaltungsreglement ver- waltungsgesellschaft ist nicht an die Anlageempfehlungen des wendet werden. Anlageberaters gebunden. Seite 13
Die Verwahrstelle verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die Um ihren Pflichten wirksam nachkommen zu können, darf die Cashflows des Fonds ordnungsgemäß überwacht werden so- Verwahrstelle ihre im vorhergehenden Abschnitt genannten wie insbesondere, dass sämtliche im Rahmen der Zeichnung von Aufgaben an Dritte delegieren, sofern die Voraussetzungen des Fondsanteilen von Anlegern oder in deren Namen geleisteten Gesetzes von 2010 erfüllt werden. Bei der Auswahl und Beauf- Zahlungen entgegengenommen und sämtliche Barmittel des tragung eines Vertreters verpflichtet sich die Verwahrstelle mit Fonds auf Geldkonten verbucht werden, die: der nach dem Gesetz von 2010 und den maßgeblichen CSSF- Vorschriften gebotene Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaf- (a) auf den Namen des Fonds oder der für den Fonds handeln- tigkeit vorzugehen, um sicherzustellen, dass sie das Fondsver- den Verwahrstelle eröffnet werden; mögen nur Beauftragten anvertraut, die über die angemessenen (b) bei einer in Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Sicherheitsstandards verfügen. Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 genannten Einrichtungen eröffnet wurden. Diese Die Liste der beauftragten Dritten ist über https://www.quintet. Richtlinie dient der Durchführung der Richtlinie 2004/39/ com/en-LU/Pages/Regulatory-affairs abrufbar und kann Anle- EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf gern auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in INTERESSENKONFLIKTE Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten als Verwahrstelle der genannten Richtlinie (die Richtlinie 2006/73/EG); und des Fonds hat die Verwahrstelle ehrlich, professionell, unabhän- (c) gemäß den in Artikel 16 der Richtlinie 2006/73/EG festge- gig und ausschließlich im Interesse des Fonds und dessen Anle- legten Grundsätzen geführt werden. gern zu handeln. Das Vermögen des Fonds wird der Verwahrstelle wie folgt zur Als Bank mit einem breiten Dienstleistungsangebot kann die Verwahrung anvertraut: Verwahrstelle dem Fonds direkt oder indirekt über Dritte, die (a) Für Finanzinstrumente, die in Verwahrung genommen wer- mit der Verwahrstelle verbunden sein können oder nicht, neben den, gilt: den Verwahrdiensten eine breite Palette an Bankdienstleistun- (i) Die Verwahrstelle verwahrt sämtliche Finanzinstrumen- gen anbieten. te, die in der Verwahrstelle auf einem Konto für Finanz- instrumente verbucht werden können, sowie sämtliche Die Erbringung zusätzlicher Bankdienstleistungen und/oder die Finanzinstrumente, die der Verwahrstelle physisch über- Verbindungen zwischen der Verwahrstelle und den wichtigsten geben werden können; Dienstleistern des Fonds kann zu potenziellen Interessenskonflik- (ii) Die Verwahrstelle stellt sicher, dass alle Finanzinstrumen- ten mit den Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Fonds führen. te, die in der Verwahrstelle auf einem Konto für Finanzin- strumente verbucht werden können, nach den in Artikel Um verschiedene Arten von Interessenskonflikten und die Haup- 16 der Richtlinie 2006/73/EG festgelegten Grundsätzen tursachen für potenzielle Interessenskonflikte zu ermitteln, muss in den Büchern der Verwahrstelle auf gesonderten, im die Verwahrstelle zumindest die Situationen berücksichtigen, in Namen des Fonds eröffneten Konten registriert werden, denen die Verwahrstelle, einer ihrer Mitarbeiter oder eine mit sodass die Finanzinstrumente jederzeit nach geltendem ihr verbundene Person sowie Unternehmen oder Mitarbeiter, Recht eindeutig als zum Fonds gehörend identifiziert auf die sie direkt oder indirekt Einfluss hat, beteiligt sind. werden können; (b) Für sonstige Vermögenswerte gilt: Die Verwahrstelle ist dafür verantwortlich, alle angemessenen (i) Die Verwahrstelle prüft die Eigentümerschaft des Fonds Maßnahmen zu ergreifen, um solche Interessenskonflikte zu ver- an diesen Vermögenswerten und vergewissert sich an- meiden oder, falls dies nicht möglich ist, sie zu entschärfen. Sollte hand von Informationen oder Aufzeichnungen des Fonds trotz der oben genannten Umstände ein Interessenskonflikt bei und, soweit verfügbar, von externen Nachweisen, ob der der Verwahrstelle entstehen, hat die Verwahrstelle jederzeit ih- Fonds Eigentümer ist; ren Aufgaben und Pflichten gemäß dem Verwahrstellenvertrag (ii) Die Verwahrstelle führt Aufzeichnungen über die Ver- mit dem Fonds Rechnung zu tragen und entsprechend zu handeln. Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE mögenswerte, hinsichtlich derer sie von der Eigentümer- Falls trotz aller ergriffenen Maßnahmen ein Interessenskonflikt, schaft des Fonds überzeugt ist, und hält die Aufzeichnun- der das Risiko birgt, sich erheblich und nachteilig auf den Fonds gen auf dem neuesten Stand. oder die Anleger des Fonds auszuwirken, von der Verwahrstelle unter Beachtung ihrer Aufgaben und Pflichten gemäß dem Ver- Die von der Verwahrstelle verwahrten Vermögenswerte dürfen wahrstellenvertrag mit dem Fonds nicht gelöst werden kann, hat nur wiederverwendet werden, wenn bestimmte, im Gesetz von die Verwahrstelle den Fonds über diesen Interessenskonflikt und/ 2010 vorgesehene besondere Umstände zutreffen. oder seine Ursache zu unterrichten, der seinerseits angemessene Seite 14
Maßnahmen ergreift. Ferner hat die Verwahrstelle wirksame or- ihrer Pflichten und Aufgaben arbeitet die EFA mit ihren ganisatorische und administrative Vorkehrungen insoweit zu tref- eigenen Mitarbeitern, nach ihren eigenen Verfahrens- fen, dass sie alle sinnvollen Schritte durchführen kann, die dazu weisen und gemäß dem eigenen Kontrollrahmen. dienen (i) eine Beeinträchtigung der Interessen ihrer Kunden zu vermeiden, (ii) solche Konflikte entsprechend der Entscheidung – Die Verwahrstelle kann als Verwahrstelle für andere OGAW- des Fonds zu handhaben und zu lösen und (iii) sie zu überwachen. Fonds fungieren und zusätzliche Bankdienstleistungen über die Verwahrdienstleistungen hinaus erbringen und/oder bei So wie sich die Finanzlandschaft und die Organisationsstruktur Over-the-counter-Geschäften mit Derivaten als Gegenpar- des Fonds im Laufe der Zeit entwickeln können, können sich auch tei des Fonds handeln (etwa über Dienstleistungen innerhalb Art und Ausmaß möglicher Interessenskonflikte sowie die Um- von Quintet). stände, unter denen Interessenskonflikte auf der Ebene der Ver- wahrstelle entstehen können, verändern. • Die Verwahrstelle verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung Falls die Organisationsstruktur des Fonds oder der Umfang der (Best Execution Policy), alles zu unternehmen, um ihre Dienstleistungen der Verwahrstelle gegenüber dem Fonds einer Dienste objektiv zu erbringen und alle ihre Kunden fair wesentlichen Änderung unterliegt, wird diese Änderung dem in- zu behandeln. ternen Akzeptanzausschuss zur Beurteilung und Genehmigung vorgelegt. Der interne Akzeptanzausschuss der Verwahrstelle Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds und den Anle- beurteilt unter anderem die Auswirkungen einer solchen Ände- gern für den Verlust durch die Verwahrstelle oder einen Dritten, rung auf Art und Ausmaß möglicher Interessenskonflikte mit den dem die Verwahrung von verwahrten Finanzinstrumenten in Aufgaben und Pflichten der Verwahrstelle gegenüber dem Fonds Übereinstimmung mit dem Gesetz von 2010 anvertraut wurde. und befasst sich mit geeignete Maßnahmen zur Entschärfung. Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass der Verlust auf ein externes Ereignis außerhalb ihrer Kontrolle Zum Veröffentlichungstag dieses Verkaufsprospekts wurden zurückzuführen ist, dessen Konsequenzen trotz angemessener folgende Situationen ermittelt, die einen Interessenskonflikt ver- Anstrengungen nicht hätten vermieden werden können. ursachen könnten (sollten neue Interessenskonflikte ermittelt werden, wird die nachstehende Liste entsprechend aktualisiert): Bei sonstigen Vermögenswerten haftet die Verwahrstelle nur bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Nichterfüllung ihrer Ver- – Interessenskonflikte zwischen der Verwahrstelle und dem pflichtungen. Zwischenverwahrer: Die Verwahrstelle haftet nicht für den Inhalt des vorliegenden • Das Auswahl- und Überwachungsverfahren von Zwi- Verkaufsprospekt und für darin enthaltene unvollständige, irre- schenverwahrern erfolgt in Übereinstimmung mit dem führende oder unfaire Informationen. Gesetz von 2010 und ist funktional und hierarchisch ge- trennt von etwaigen anderen Geschäftsbeziehungen, die Außerdem hat die Verwahrstelle Anrecht darauf, ihre Auslagen über die Zwischenverwahrung der Finanzinstrumente und die von Korrespondenzbanken und anderen Vermittlern (u. des Fonds hinausgehen und die Durchführung des Aus- a. auch Clearingstellen) in Rechnung gestellten Gebühren vom wahl- und Überwachungsverfahrens der Verwahrstelle Fonds ersetzt zu bekommen. beeinflussen könnten. Die Gefahr, dass Interessenskon- flikte auftreten, und die damit verbundenen Auswirkun- Der Verwahrstellenvertrag kann beidseitig unter Setzung einer gen werden darüber hinaus dadurch abgeschwächt, dass Frist von mindestens neunzig (90) Tagen schriftlich gekündigt keiner der Zwischenverwahrer, die von der Verwahrstel- werden. Der Fonds bemüht sich nach besten Kräften, innerhalb le für die Finanzinstrumente des Fonds eingesetzt wer- der Kündigungsfrist eine neue Verwahrstelle zu beauftragen den, Mitglied der Quintet-Gruppe ist. und die Genehmigung hierfür von der CSSF einzuholen, wobei davon auszugehen ist, dass die Beauftragung innerhalb von zwei – Die Verwahrstelle hält einen erheblichen Inhaberanteil an der Monaten erfolgt. Die Verwahrstelle nimmt ihre Pflichten so lan- Mahrberg_VF_VKP_KIIDs_25|05|2021_DE EFA und einige Mitarbeiter der Verwahrstelle sind Mitglie- ge weiter wahr, bis die Übertragung der entsprechenden Vermö- der im Verwaltungsrat der EFA. genswerte auf die vom Fonds neu ernannte und von der CSSF genehmigte Verwahrstelle abgeschlossen ist. • Die Mitarbeiter der Verwahrstelle im Verwaltungsrat der EFA greifen nicht in die Führung des Tagesgeschäfts der DIE ZAHLSTELLE EFA ein, die in der Verantwortung der Geschäftsleitung Gemäß einem Zahlstellenvertrag, handelt die Quintet Private und der Mitarbeiter der EFA verbleibt. Bei der Erfüllung Bank (Europe) S.A. als Zahlstelle. Als hauptsächliche Zahlstelle Seite 15
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