Peacock European Best Value Fonds AMI - Ampega
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Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Peacock European Best Value Fonds AMI Anteilklasse P (a) Dieses Sondervermögen wird zum 01.09.2021 auf die Kapitalverwal- Anteilklasse I (a) tungsgesellschaft Monega Kapital- anlagegesellschaft mbH mit Sitz in Köln, Deutschland übertragen. Aktienfonds 03/2021
Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, den wesentlichen Anlegerinformatio- nen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils gelten- den Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver- kaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letz- ten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils Interessierten die wesentlichen An- legerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentli- chen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. Verkaufsbeschränkung / Anlagebeschränkungen für US-Personen: Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf a ngeboten oder verkauft werden, in de- nen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Die Ampega Investment GmbH und ihre Investmentfonds sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Com- pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die durch diesen Verkaufsprospekt angebotenen Anteile sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ge- gebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Per- sonen weiterveräußern. US-Personen sind natürliche Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. In Fällen, in denen die S-Person ist oder Anteile für Rechnung einer US-Person hält, Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass ein Anteilinhaber eine U kann die Gesellschaft die unverzügliche Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestellten Anteilwert verlan- gen. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden.
Verkaufsprospekt 03/2021 Peacock European Best Value Fonds AMI 3 Inhaltsverzeichnis Peacock European Best Value Fonds AMI Anteilklasse P (a) (ISIN DE000A12BRQ8) Anteilklasse I (a) (ISIN DE000A12BRR6) Wichtigste rechtliche Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung 9 Auswirkungen der Durchsetzung von Rechten 9 Vertragsbeziehung Grundlagen Das Sondervermögen (der Fonds) 10 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen 10 Anlagebedingungen und deren Änderungen 10 Verwaltungsgesellschaft Firma, Rechtsform und Sitz 11 Geschäftsführung und Aufsichtsrat 11 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel 11 Verwahrstelle Identität der Verwahrstelle 12 Aufgaben der Verwahrstelle 12 Interessenkonflikte 12 Unterverwahrung 12 Haftung der Verwahrstelle 12 Zusätzliche Informationen 13 Anlageziele, -strategie, Anlageziel und -strategie 13 -grundsätze und - grenzen Vermögensgegenstände 15 Wertpapiere 15 Geldmarktinstrumente 16 Bankguthaben 17 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben 18 – Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse 18 – Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten 18 – Kombination von Anlagegrenzen 18 – Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten 18 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen 19 – Steuerliche Anlagequoten für Aktienfonds/Mischfonds 19 Investmentanteile und deren Anlagegrenze 20 – Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen 20 Derivate 21 – Terminkontrakte 21 – Optionsgeschäfte 22 – Swaps 22
4 Peacock European Best Value Fonds AMI Ampega Investment GmbH Anlageziele, -strategie, – Swaptions 22 -grundsätze und - grenzen – Credit Default Swaps 22 – Total Return Swaps 22 – In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente 22 – OTC-Derivatgeschäfte 23 Wertpapier-Darlehensgeschäfte 23 Pensionsgeschäfte 24 Sicherheitenstrategie Sicherheitenstrategie 24 Arten der zulässigen Sicherheiten 24 Umfang der Besicherung 25 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) 25 Anlage von Barsicherheiten 26 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit 26 Kreditaufnahme Kreditaufnahme 26 Hebelwirkung (Leverage) Hebelwirkung (Leverage) 26 Bewertung Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 27 An einer Börse zugelassene / an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände 27 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs 27 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände 27 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen 27 Optionsrechte und Terminkontrakte 27 Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen 27 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände 27 Teilinvestmentvermögen Teilinvestmentvermögen 28 Risikohinweise Risikohinweise 28 Risiken einer Fondsanlage 28 Schwankung des Fondsanteilwerts 28 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte 28 Aussetzung der Anteilrücknahme 28 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen 29 Auflösung des Fonds 29
Verkaufsprospekt 03/2021 Peacock European Best Value Fonds AMI 5 Risikohinweise Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) 29 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft 29 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 29 Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken 29 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) 30 Wertveränderungsrisiken 30 Kapitalmarktrisiko 30 Kursänderungsrisiko von Aktien 30 Zinsänderungsrisiko 30 Risiko von negativen Habenzinsen 30 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 31 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften 31 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 31 Risiken bei Pensionsgeschäften 31 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten 32 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt 32 Inflationsrisiko 32 Währungsrisiko 32 Konzentrationsrisiko 32 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile 32 Risiken aus dem Anlagespektrum 33 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) 33 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 33 Risiko durch Kreditaufnahme 33 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen 33 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern 34 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko 34 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 34 Risiko durch zentrale Kontrahenten 34 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften 34 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 35 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 35 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen 35 Länder- oder Transferrisiko 35 Rechtliche und politische Risiken 35 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko 35 Schlüsselpersonenrisiko 36 Verwahrrisiko 36 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) 36
6 Peacock European Best Value Fonds AMI Ampega Investment GmbH Erläuterung des Risikoprofils Erläuterung des Risikoprofils des Fonds 36 des Fonds Erhöhte Volatilität Erhöhte Volatilität 36 Profil des typischen Anlegers Profil des typischen Anlegers 36 Anteile Anteile 37 Ausgabe und Rücknahme Ausgabe von Anteilen 37 von Anteilen Rücknahme von Anteilen 37 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme 37 Aussetzung der Anteilrücknahme 38 Liquiditätsmanagement Liquiditätsmanagement 38 Börsen und Märkte Börsen und Märkte 39 Kosten Ausgabe- und Rücknahmepreis 39 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/ Rücknahmepreises 39 Ausgabeaufschlag 39 Rücknahmeabschlag 40 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 40 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 40 Verwaltungs- und sonstige Kosten 40 Vergütungen, die an die Gesellschaft zu zahlen sind 40 Vergütung der Verwahrstelle 40 Vergütungen, die an Dritte zu zahlen sind 40 Zulässiger jährlicher Höchstbetrag 41 Aufwendungen 41 Performance Fee 41 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen 43 Angabe einer Angabe einer Gesamtkostenquote 43 Gesamtkostenquote Abweichender Kostenausweis Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen 43 durch Vertriebsstellen Vergütungspolitik Vergütungspolitik 44
Verkaufsprospekt 03/2021 Peacock European Best Value Fonds AMI 7 Faire Behandlung der Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen 44 Anleger und Anteilklassen Ermittlung der Erträge, Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren 44 Ertragsausgleichsverfahren Wertentwicklung, Ermittlung Wertentwicklung 46 und Verwendung der Ertragsverwendung und Geschäftsjahr 47 Erträge, Geschäftsjahr Auflösung, Übertragung und Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 47 Verschmelzung des Fonds Verfahren bei Auflösung des Fonds 47 Übertragung des Fonds 47 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds 48 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds 48 Kurzangaben über steuer- Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 49 rechtliche Vorschriften Dienstleister Anlageberatung 58 Auslagerung 58 Interessenkonflikte Interessenkonflikte 58 Jahres-/Halbjahresberichte / Jahres-/ Halbjahresberichte / Wirtschaftsprüfer 59 Wirtschaftsprüfer Zahlungen an die Anleger, Zahlungen an die Anleger, Verbreitung Verbreitung der Berichte und der Berichte und sonstige Informationen 59 sonstige Informationen Investmentvermögen, die Investmentvermögen, die von der Gesellschaft verwaltet werden 60 von der Gesellschaft verwaltet werden Widerrufsrecht bei Kauf Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume 61 außerhalb der ständigen Geschäftsräume
8 Peacock European Best Value Fonds AMI Ampega Investment GmbH Angaben zu der Kapital- Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft 62 verwaltungsgesellschaft Allgemeine Allgemeine Anlagebedingungen 64 Anlagebedingungen Besondere Besondere Anlagebedingungen 68 Anlagebedingungen
Verkaufsprospekt 03/2021 Peacock European Best Value Fonds AMI 9 Wichtigste rechtliche Auswir- Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ kungen der Vertragsbeziehung lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentü- Unter den Linden 42 mer der vom Peacock European Best Value Fonds AMI gehal- 10117 Berlin tenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über Telefon: (030) 6449046-0 die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen Telefax: (030) 6449046-29 sind keine Stimmrechte verbunden. E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de www.ombudsstelle-investmentfonds.de Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Über- Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu ei- setzung zu versehen. Die Ampega Investment GmbH wird fer- nem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerb- ner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut- lichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge- scher Sprache führen. rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Durchsetzung von Rechten Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle Das Rechtsverhältnis zwischen der Ampega Investment GmbH bei der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerich- und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen te anzurufen, bleibt hiervon unberührt. richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Ampega In- vestment GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers Die Kontaktdaten lauten: gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- Deutsche Bundesbank braucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem Schlichtungsstelle anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständi- Postfach 11 12 32 gen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstre- 60047 Frankfurt ckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der E-Mail:schlichtung@bundesbank.de Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsverstei- www.bundesbank.de gerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzord- nung. Da die Ampega Investment GmbH inländischem Recht Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zu- vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte kön- stande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die nen Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec. beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. dabei folgende E-Mail angegeben werden: fonds@ampega. com. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, son- Bei Streitigkeitenkönnen Verbraucher die „Ombudsstelle für dern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und As- zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. set Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungs- stelle anrufen. Die Ampega Investment GmbH und deren Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbei- Fonds nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser legungsverfahren unberührt. Schlichtungsstelle teil.
10 Peacock European Best Value Fonds AMI Ampega Investment GmbH Grundlagen Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Das Sondervermögen (der Fonds) Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformatio- Der Peacock European Best Value Fonds AMI (nachfolgend nen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesell- von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es ge- schaft. Diese Unterlagen sind darüber hinaus in der jeweils mäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser aktuellen Version in elektronischer Form auf der Homepage Anleger zu investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). der Gesellschaft (www.ampega.com) abrufbar. Der Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom Die Gesellschaft informiert auf der Homepage zudem über 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs- die Anlagegrenzen des Risikomanagements des Fonds, die Ri- vorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemein- sikomanagement-Methoden und die jüngsten Entwicklungen same Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sin- bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von ne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Es Vermögensgegenständen der Fonds. wird von der Ampega Investment GmbH (nachfolgend „Ge- sellschaft“) verwaltet. Der Peacock European Best Value Fonds AMI wurde am 01.07.2016 für unbestimmte Dauer aufgelegt. Anlagebedingungen und deren Änderungen Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver- Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach kaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebe- dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB dingungen können von der Gesellschaft geändert werden. zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eige- Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmi- nen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Ge- gung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze der schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung durch den Auf- festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel des Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Ge- beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unter- sellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne nehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensge- weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurück- genstände ist ausgeschlossen. zunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentver- mögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos um- In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder zutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie da- Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem bei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehö- Konzern verwaltet werden. rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft und darüber hinaus im Internet auf der Homepage der Gesell- regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen schaft (www.ampega.com) bekannt gemacht. Betreffen die und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlage- für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren grundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, wer- Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- den die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. für eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben wer- den, in Papierform oder in elektronischer Form (sogenannter
Verkaufsprospekt 03/2021 Peacock European Best Value Fonds AMI 11 dauerhafter Datenträger) . Diese Information umfasst die we- OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt sentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hinter- somit als erteilt. Die BaFin hat der Gesellschaft am 24.07.2014 gründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment- Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin Informationen erlangt werden können. als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter- ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen- Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Be- ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten: kanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühes- Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen, tens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun- nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrund- und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe sätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver- Bekanntmachung in Kraft. mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge Verwaltungsgesellschaft genstände, die denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in Firma, Rechtsform und Sitz Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen- gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver- scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio- waltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs verwaltung fremder Investmentvermögen. (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Charles- Geschäftsführung und Aufsichtsrat de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln. Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammen- Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son setzung des Aufsichtsrates finden sich am Schluss des Ver- dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner kaufsprospekts. durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-, Investment fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Grundstücks-Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung ihrer Geschäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des Die Gesellschaft hat ein Stammkapital und damit ein haften- Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge des Eigenkapital in Höhe von 6 Mio. Euro. sellschaft richtlinienkonforme Sondervermögen, Immo- bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al- Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten. die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll- der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von Investmentvermögen („AIF“), und auf berufliche Fahrlässig- Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, ab- (inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver- gedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Pro- mögen). zent des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage- Eigenmittel sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapi- gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als tal umfasst.
12 Peacock European Best Value Fonds AMI Ampega Investment GmbH Verwahrstelle Interessenkonflikte Identität der Verwahrstelle Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernah- me der Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben: Für den Peacock European Best Value Fonds AMI hat das Kre- ditinstitut Kreissparkasse Köln mit Sitz Neumarkt 18 - 24, Die Verwahrstelle ist mit der Gesellschaft nicht verbunden. 50667 Köln die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Sonstige Konflikte aus der Übernahme der Verwahrstellen- Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. funktion bestehen nicht, sodass sich aus der Beauftragung der Verwahrstelle insgesamt keine Interessenkonflikte erge- ben. Aufgaben der Verwahrstelle Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Ver- Unterverwahrung wahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle ver- wahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Die Verwahrstelle hat Clearstream Banking Frankfurt als Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt Zentral- bzw. Unterverwahrer der für Rechnung des Fonds ge- werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungs- haltenen Wertpapiere beauftragt. Clearstream Banking gesellschaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen er- Frankfurt wiederum bedient sich direkt oder über Clearstre- worben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesell- am Banking Luxemburg Unterverwahrer im Ausland (Liste schaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des siehe unter https://www.ampega.com/fonds/hinweise/index. KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage html). in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Ver- fügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustim- Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertra- mung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre gung ergeben: Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB ver- Die Verwahrstelle überprüft regelmäßig das Vorliegen etwai- einbar ist. ger Interessenskonflikte aus der Verwahrung von Wertpapie- ren zwischen der Verwahrstelle und mit dieser in Geschäfts- Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufga- verbindung stehenden Unterverwahrern. Feststellungen ben: werden unverzüglich angezeigt. Zum Zeitpunkt der Erklärung – Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, liegen keine Interessenskonflikte vor. – Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der An- teile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, Haftung der Verwahrstelle – Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rech- nung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegen- innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, stände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer an- – Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- deren Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die wendet werden, Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, es – Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesell- sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Einfluss- schaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zu- bereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die stimmung zur Kreditaufnahme, nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, – Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Ver- rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. pflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.
Verkaufsprospekt 03/2021 Peacock European Best Value Fonds AMI 13 Zusätzliche Informationen schlag zum Markt und zum eigenen Fair Value zu erwerben („Value Investing“). Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern In- formationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und Der Peacock European Best Value Fonds AMI investiert vor- ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen nehmlich in europäische Nebenwerte. Die Titelselektion er- Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der folgt auf Basis fundamentaler Bewertungskriterien, die Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Weitere Informa einem quantitativen und qualitativen Filterprozess unterlie- tionen zu den von der Verwahrstelle beauftragten Unterver- gen. Eine starke und nachhaltige Wettbewerbsposition, ein wahrern können auf der Internetseite der Gesellschaft unter Shareholder Value-orientiertes Management sowie ein hohes https://www.ampega.com/fonds/hinweise/index.html einge- Free Cash Flow-Potential sind von besonderer Bedeutung. sehen werden. Mindestens 51 % des Wertes des Fonds werden in Kapitalbe- teiligungen europäischer Emittenten im Sinne des Invest- Anlageziele, -strategie, -grund- mentsteuerrechts angelegt. Kapitalbeteiligungen in diesem sätze und - grenzen Sinne sind – Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Han- del an einer Börse zugelassen oder an einem anderen or- Anlageziel und -strategie ganisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind; Der Peacock European Best Value Fonds AMI ist ein aktiv ge- – Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitglied- managter Aktienfonds. Die Anleger sind an den Vermögens- staat der Europäischen Union oder in einem anderen Ver- gegenständen des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Antei- tragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt- le als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. schaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr Der Peacock European Best Value Fonds AMI ist ein Anteil befreit sind; klassenfonds, d. h. den Anlegern können verschiedene Anteil- – Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat klassen angeboten werden. Alle ausgegebenen Anteile haben ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapi- bis auf die durch Einrichtung der Anteilklassen bedingten talgesellschaften in Höhe von mindestens 15 % unterliegen Unterschiede gleiche Rechte. Die Gesellschaft hat für den und nicht von ihr befreit sind; Fonds derzeit die Anteilklassen P (a) und I (a) eingerichtet. Für – Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in den Fonds können Anteilklassen gebildet werden, die sich hin- Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres sichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Währungskurssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergü- Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens tung, der Vergütung für die Verwahrstelle, der Vertriebsver- festgelegten Mindestquote. gütung, der erfolgsbezogenen Vergütung, der Vergütung für die Beratungsgesellschaft, der Mindestanlagesumme oder ei- Bis zu 100 % des Wertes des Fonds dürfen in Wertpapiere an- ner Kombination dieser Merkmale unterscheiden. Die Bildung gelegt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um von Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen Aktien und verzinsliche Wertpapiere. Bis zu 49 Prozent kön- der Gesellschaft. Über die Einrichtung von verschiedenen An- nen in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert teilklassen wird die Gesellschaft die Anleger auf ihrer Home- werden, bis zu 10 Prozent in Investmentanteilen. page (www.ampega.com) informieren. Der Fonds bildet keinen Wertpapierindex ab. Die Gesellschaft Ziel des Peacock European Best Value Fonds AMI ist es, Anteile orientiert sich für den Fonds an einem Portfolio aus Euro-Ak- von Unternehmen mit einem deutlichen Bewertungsab- tien als Vergleichsmaßstab. Dieses Portfolio wird nicht abge- bildet. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Er-
14 Peacock European Best Value Fonds AMI Ampega Investment GmbH messen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände Aus der Kombination der vorgenannten Vorgaben wird im In- unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von vestmentprozess ein umfangreicher Filterkatalog sowie ein Unternehmen sowie volkswirtschaftlichen und politischen detailliertes ESG-Scoring-Modell verwendet, welche auf die Entwicklungen. Es zielt darauf ab, die Wertentwicklung des getätigten Investitionen angewendet werden. Durch den Vergleichsmaßstabs zu übertreffen. Die Zusammensetzung konsequenten Ausschluss von negativ bewerteten Titeln so- des Fonds sowie seine Wertentwicklung können wesentlich wie einer Würdigung von ESG-Scores wird das zulässige In- bis vollständig und langfristig – positiv oder negativ – vom vestmentuniversum definiert und Investitionen in Titel mit Vergleichsmaßstab abweichen. hohem Nachhaltigkeitsrisiko verhindert oder begrenzt. Für den Fonds können die nach dem KAGB und den Anlage- Erwartete Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die bedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben Rendite werden. Dabei handelt es sich vor allem um Wertpapiere. Da- Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle be- neben ist auch die Anlage in Finanzinstrumenten und Bank- stehenden Risikokarten und somit auf die Renditeerwartun- guthaben sowie sonstigen Vermögensgegenständen mög- gen einer Investition aus. Nachhaltigkeitsrisiken können die lich, die im KAGB und in den Anlagebedingungen genannt Wertentwicklung des Fonds und der im Fonds gehaltenen sind. Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger in- Derivate dürfen zum Zwecke der Absicherung, der effizienten vestierte Kapital auswirken. Durch die voranstehend erläu- Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen terten Prozesse und Ausschlüsse sollen etwaige negative eingesetzt werden. Das Marktrisikopotential beträgt maxi- Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurück- mal 200 %. zuführen sind, wirkungsvoll gemindert werden. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentpro- Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf zess Ebene des Fonds Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung Die Gesellschaft berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Die Ope- derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung rationalisierung in Form der Begrenzung von ESG-relevanten und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswir- Risiken und Kontroversen sowie der Festlegung von unzuläs- kungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausrei- sigen Vermögensgegenständen erfolgt im Rahmen des In- chendem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität vor- vestmentprozesses. Hierzu werden neben individuellen Ana- handen. lysen zusätzlich Informationen von spezialisierten, externen Dienstleistern genutzt. Relevante Faktoren und Informatio- Nach der geltenden gesetzlichen Lage steht es der Gesell- nen sind u.a. ESG-Ratings, Informationen zu kontroversen schaft frei, die Anlagepolitik des Fonds im Rahmen der gel- Waffen, Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltbelangen tenden Anlagebedingungen zu ändern. Über eventuelle Än- und zur Korruptionsprävention (UN Global Compact Kriteri- derungen der Anlagepolitik, die auch wesentlicher Natur en). Auf Basis dieser Informationen werden für die verschie- sein können, werden die Anleger im Halbjahres- bzw. Jahres- denen Asset Klassen Ausschlusslisten und Schwellenwerte bericht informiert. für zulässige Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechende Kon- troversen definiert. Die mit der Anlagepolitik verbundenen Risiken sind im Ab- schnitt „Risikohinweise – wesentliche Risiken der Fondsanla- Zusätzlich ist die Gesellschaft Unterzeichner der Principles for ge“ erläutert. Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwort- liches Investieren.
Verkaufsprospekt 03/2021 Peacock European Best Value Fonds AMI 15 Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele d.h. die Anteilseigner müssen Stimmrechte in Bezug auf der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden. wesentliche Entscheidungen haben, sowie das Recht die Anlagepolitik mittels angemessener Mechanismen zu kon- trollieren. Das Investmentvermögen muss zudem von ei- Vermögensgegenstände nem Rechtsträger verwaltet werden, der den Vorschriften für den Anlegerschutz unterliegt, es sei denn das Invest- Für den hier beschriebenen Fonds sind die zulässigen Vermö- mentvermögen ist in Gesellschaftsform aufgelegt und die gensgegenstände auf die in den Besonderen Anlagebedin- Tätigkeit der Vermögensverwaltung wird nicht von einem gungen genannten Vermögensgegenstände beschränkt. Nä- anderen Rechtsträger wahrgenommen. here Angaben hierzu finden Sie unter § 1 der Besonderen – Finanzinstrumente, die durch andere Vermögenswerte be- Anlagebedingungen sowie bei der Beschreibung der Anlage- sichert oder an die Entwicklung anderer Vermögenswerte grenzen in diesem Verkaufsprospekt. gekoppelt sind. Soweit in solche Finanzinstrumente Kom- ponenten von Derivaten eingebettet sind, gelten weitere Nachfolgend werden alle Vermögensgegenstände beschrie- Anforderungen, damit die Gesellschaft diese als Wertpa- ben, die die Gesellschaft für OGAW-Fonds grundsätzlich er- piere erwerben darf. werben darf. Die Darstellung kann von den tatsächlich er- werbbaren Vermögengegenständen abweichen. Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden Voraussetzun- gen erworben werden: Wertpapiere – Der potentielle Verlust, der dem OGAW-Fonds entstehen Die Gesellschaft darf für Rechnung von OGAW-Fonds Wertpa- kann, darf den Kaufpreis des Wertpapiers nicht überstei- piere in- und ausländischer Emittenten erwerben, gen. Eine Nachschusspflicht darf nicht bestehen. 1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Euro- – Eine mangelnde Liquidität des vom OGAW-Fonds erworbe- päischen Union („EU“) oder in einem anderen Vertrags- nen Wertpapiers darf nicht dazu führen, dass der OGAW- staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- Fonds den gesetzlichen Vorgaben über die Rücknahme von raum („EWR“) zum Handel zugelassen oder in einem dieser Anteilen nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt unter Be- Staaten an einem anderen organisierten Markt zugelassen rücksichtigung der gesetzlichen Möglichkeit, in besonde- oder in diesen einbezogen sind, ren Fällen die Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl. 2. wenn sie ausschließlich an einer Börse außerhalb der Mit- den Abschnitt „Anteile – Ausgabe und Rücknahme von An- gliedstaaten der EU oder außerhalb der anderen Vertrags- teilen sowie – Aussetzung der Anteilrücknahme“). staaten des Abkommens über den EWR zum Handel zuge- – Eine verlässliche Bewertung des Wertpapiers durch exakte, lassen oder in einem dieser Staaten an einem anderen verlässliche und gängige Preise muss verfügbar sein; diese anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen müssen entweder Marktpreise sein oder von einem Bewer- einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahl dieser Börse tungssystem gestellt worden sein, das von dem Emittenten oder dieses organisierten Marktes zugelassen hat. des Wertpapiers unabhängig ist. – Über das Wertpapier müssen angemessene Information Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben werden, verfügbar ist, in Form von regelmäßiger, exakter und um- wenn nach ihren Ausgabebedingungen die Zulassung an oder fassender Information des Marktes über das Wertpapier Einbeziehung in eine der unter 1. und 2. genannten Börsen oder ein gegebenenfalls dazugehöriges Portfolio. oder organisierten Märkte beantragt werden muss, und die – Das Wertpapier ist handelbar. Zulassung oder Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach – Der Erwerb des Wertpapiers steht im Einklang mit den An- Ausgabe erfolgt. lagezielen bzw. der Anlagestrategie des OGAW-Fonds. – Die Risiken des Wertpapiers werden durch das Risikoma- Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch nagement des OGAW-Fonds in angemessener Weise er- – Anteile an geschlossenen Investmentvermögen in Ver- fasst. trags- oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle durch die Anteilseigner unterliegen (sog. Unternehmenskontrolle),
16 Peacock European Best Value Fonds AMI Ampega Investment GmbH Wertpapiere dürfen zudem in folgender Form erworben wer- titionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundes- den: staat ist, einem Gliedstaat dieses Bundesstaates oder von – Aktien, die dem OGAW-Fonds bei einer Kapitalerhöhung einer internationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung, der aus Gesellschaftsmitteln zustehen. mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört, begeben – Wertpapiere, die in Ausübung von zum OGAW-Fonds gehö- oder garantiert werden, renden Bezugsrechten erworben werden. 4. von einem Unternehmen begeben werden, dessen Wert- papiere auf den unter den Nummern 1 und 2 bezeichneten Als Wertpapiere in diesem Sinn dürfen für den OGAW-Fonds Märkten gehandelt werden, auch Bezugsrechte erworben werden, sofern sich die Wertpa- 5. von einem Kreditinstitut begeben oder garantiert werden, piere, aus denen die Bezugsrechte herrühren, im OGAW-Fonds das nach dem Recht der EU festgelegten Kriterien einer befinden können. Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kreditinstitut, das Auf- sichtsbestimmungen, die nach Auffassung der Bafin den- Geldmarktinstrumente jenigen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig sind, unter- Die Gesellschaft darf für Rechnung von OGAW-Fonds in Geld- liegt und diese einhält, oder marktinstrumente investieren, die üblicherweise auf dem 6. von anderen Emittenten begeben werden und es sich bei Geldmarkt gehandelt werden, sowie in verzinsliche Wertpa- dem jeweiligen Emittenten piere, die alternativ a) um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von min- – zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den OGAW-Fonds eine destens 10 Millionen Euro handelt, das seinen Jahres Laufzeit oder Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. abschluss nach der Europäischen Richtlinie über den – zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den OGAW-Fonds eine Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften erstellt und Laufzeit oder Restlaufzeit haben, die länger als 397 Tage ist, veröffentlicht, oder deren Verzinsung aber nach den Emissionsbedingungen b) um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassen- angepasst werden muss. den Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser – deren Risikoprofil dem Risikoprofil von Wertpapieren ent- Gruppe zuständig ist, oder spricht, die das Kriterium der Restlaufzeit oder das der c) um einen Rechtsträger handelt, der Geldmarktinstru- Zinsanpassung erfüllen. mente emittiert, die durch Verbindlichkeiten unterlegt sind durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Für OGAW-Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben Kreditlinie. Dies sind Produkte, bei denen Kreditforde- werden, wenn sie: rungen von Banken in Wertpapieren verbrieft werden 1. an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem (sogenannte Asset Backed Securities). anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR zum Handel zugelassen oder in einem dieser Staaten an einem Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente dürfen nur er- anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen worben werden, wenn sie liquide sind und sich ihr Wert jeder- einbezogen sind, zeit genau bestimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstru- 2. ausschließlich an einer Börse außerhalb der Mitgliedstaa- mente, die sich innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit ten der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Ab- begrenzten Kosten veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflich- kommens über den EWR zum Handel z ugelassen oder in tung der Gesellschaft zu berücksichtigen, Anteile am OGAW- einem dieser Staaten an einem organisierten Markt zuge- Fonds auf Verlangen der Anleger zurückzunehmen und hier- lassen oder in d iesen einbezogen sind, sofern die BaFin die für in der Lage zu sein, solche Geldmarktinstrumente Wahl dieser Börse oder dieses Marktes zugelassen hat, entsprechend kurzfristig veräußern zu können. Für die Geld- 3. von der EU, dem Bund, einem Sondervermögen des Bundes, marktinstrumente muss zudem ein exaktes und verlässliches einem Land, einem anderen Mitgliedstaat oder einer ande- Bewertungssystem existieren, das die Ermittlung des Netto- ren zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Gebietskör- bestandswerts des Geldmarktinstruments ermöglicht und perschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaats der EU, auf Marktdaten basiert oder Bewertungsmodellen (ein- der Europäischen Zentralbank oder der Europäischen Inves- schließlich Systemen, die auf fortgeführten Anschaffungskos-
Verkaufsprospekt 03/2021 Peacock European Best Value Fonds AMI 17 ten beruhen). Das Merkmal der Liquidität gilt für Geldmarkt- zielle Situation des Emittenten vor der Emission des Geld- instrumente als erfüllt, wenn diese an einem organisierten marktinstruments vorliegen, die in regelmäßigen Abstän- Markt innerhalb des EWR zugelassen oder in diesen einbezo- den und bei signifikanten Begebenheiten aktualisiert gen sind oder an einem organisierten Markt außerhalb des werden. Zudem müssen über die Emission bzw. das Emis EWR zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sofern die sionsprogramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine BaFin die Wahl dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt nicht, angemessene Bewertung der mit der Anlage verbundenen wenn der Gesellschaft Hinweise vorliegen, die gegen die hin- Kreditrisiken ermöglichen. reichende Liquidität der Geldmarktinstrumente sprechen. – Werden sie von einem Kreditinstitut begeben, das außer- halb des EWR Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die nach Für Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse notiert Ansicht der BaFin den Anforderungen innerhalb des EWR oder an einem geregelten Markt zum Handel zugelassen sind an ein Kreditinstitut gleichwertig sind, so ist eine der fol- (siehe oben unter Nr. 3 bis 6), muss zudem die Emission oder gende Voraussetzungen zu erfüllen: der Emittent dieser Instrumente Vorschriften über den Einla- – Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in einem zur so- gen- und den Anlegerschutz unterliegen. So müssen für diese genannten Zehnergruppe (Zusammenschluss der wich- Geldmarktinstrumente angemessene Informationen vorlie- tigsten führenden Industrieländer – G10) gehörenden gen, die eine angemessene Bewertung der mit den Instru- Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zu- menten verbundenen Kreditrisiken ermöglichen und die sammenarbeit und Entwicklung („OECD“). Geldmarktinstrumente müssen frei übertragbar sein. Die Kre- – Das Kreditinstitut verfügt mindestens über ein Rating ditrisiken können etwa durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung mit einer Benotung, die als sogenanntes „Investment- einer Rating-Agentur bewertet werden. Grade“ qualifiziert. Als „Investment-Grade“ bezeichnet man eine Benotung mit „BBB“ bzw. „Baa“ oder besser im Für diese Geldmarktinstrumente gelten weiterhin die folgen- Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch eine Ra- den Anforderungen, es sei denn, sie sind von der Europäischen ting-Agentur. Zentralbank oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates der – Mittels einer eingehenden Analyse des Emittenten kann EU begeben oder garantiert worden: nachgewiesen werden, dass die für das Kreditinstitut – Werden sie von folgenden (oben unter Nr. 3 u.a. genannten) geltenden Aufsichtsbestimmungen mindestens so Einrichtungen begeben oder garantiert: streng sind wie die des Rechts der EU. – der EU, – Für die übrigen Geldmarktinstrumente, die nicht an einer – dem Bund, Börse notiert oder einem geregelten Markt zum Handel zu- – einem Sondervermögen des Bundes, gelassen sind (siehe oben unter Nr. 4 und 6 sowie die übri- – einem Land, gen unter Nr. 3 genannten), müssen angemessene Infor- – einem anderen Mitgliedstaat, mationen über die Emission bzw. das Emissionsprogramm – einer anderen zentralstaatlichen Gebietskörperschaft, sowie über die rechtliche und finanzielle Situation des – der Europäischen Investitionsbank, Emittenten vor der Emission des Geldmarktinstruments – einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, vorliegen, die in regelmäßigen Abständen und bei signifi- einem Gliedstaat dieses Bundesstaates kanten Begebenheiten aktualisiert und durch qualifizierte, – einer internationalen öffentlich-rechtlichen Einrich- vom Emittenten weisungsunabhängige Dritte, geprüft tung, der mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört, werden. Zudem müssen über die Emission bzw. das Emis müssen angemessene Informationen über die Emission sionsprogramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine bzw. das Emissionsprogramm oder über die rechtliche und angemessene Bewertung der mit der Anlage verbundenen finanzielle Situation des Emittenten vor der Emission des Kreditrisiken ermöglichen. Geldmarktinstruments vorliegen. – Werden sie von einem im EWR beaufsichtigten Kreditinsti- Bankguthaben tut begeben oder garantiert (s.o. unter Nr. 5), so müssen an- Die Gesellschaft darf für Rechnung von OGAW-Fonds nur gemessene Informationen über die Emission bzw. das Bankguthaben halten, die eine Laufzeit von höchstens zwölf Emissionsprogramm oder über die rechtliche und finan Monaten haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkonten bei
18 Peacock European Best Value Fonds AMI Ampega Investment GmbH Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den In Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Geld EWR zu führen. Sie können auch bei Kreditinstituten mit Sitz marktinstrumente besonderer nationaler und supranationa- in einem Drittstaat unterhalten werden, dessen Aufsichtsbe- ler öffentlicher Emittenten darf die Gesellschaft jeweils bis zu stimmungen nach Auffassung der BaFin denjenigen des 35 Prozent des Wertes von OGAW-Fonds anlegen. Zu diesen Rechts der EU gleichwertig sind. öffentlichen Emittenten zählen der Bund, die Bundesländer, Mitgliedstaaten der EU oder deren Gebietskörperschaften, Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Drittstaaten sowie supranationale öffentliche Einrichtungen auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben denen mindestens ein EU-Mitgliedstaat angehört. Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und Geldmarktinstru- mente desselben Emittenten (Schuldners) bis zu 10 Prozent In Pension genommene Wertpapiere werden auf diese Anla- des Wertes von OGAW-Fonds anlegen. Dabei darf der Gesamt- gegrenze angerechnet. wert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten (Schuldner) 40 Prozent des OGAW-Fonds nicht Kombination von Anlagegrenzen übersteigen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft lediglich je- Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes von weils 5 Prozent des Wertes des Fonds in Wertpapiere und OGAW-Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögens Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anlegen. In gegenstände anlegen: Pension genommene Wertpapiere werden auf diese Anlage- – von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere grenze angerechnet. und Geldmarktinstrumente, – Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben Die Gesellschaft darf nur bis zu 20 Prozent des Wertes von – Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit OGAW-Fonds in Bankguthaben bei je einem Kreditinstitut an- dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Derivaten, legen. Wertpapier- Darlehen und Pensionsgeschäften. Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „An- Deckungsmasse lageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen – Anlagegren- Die Gesellschaft darf jeweils bis zu 25 Prozent des Wertes von zen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter OGAW-Fonds in Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibun- Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben – Anlagegrenzen gen sowie Schuldverschreibungen anlegen, die ein Kredit für öffentliche Emittenten“) darf eine Kombination der vorge- institut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem nannten Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes von anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR ausge- OGAW-Fonds nicht übersteigen. geben hat. Voraussetzung ist, dass die mit den Schuldver- schreibungen aufgenommenen Mittel so angelegt werden, Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt. dass sie die Verbindlichkeiten der Schuldverschreibungen über deren ganze Laufzeit decken und vorranging für die Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten Rückzahlungen und die Zinsen bestimmt sind, wenn der Emit- Die Beträge von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten tent der Schuldverschreibungen ausfällt. Sofern in solche eines Emittenten, die auf die vorstehend genannten Grenzen Schuldverschreibungen desselben Emittenten mehr als 5 Pro- angerechnet werden, können durch den Einsatz von markt- zent des Wertes von OGAW-Fonds angelegt werden, darf der gegenläufigen Derivaten reduziert werden, welche Wertpa- Gesamtwert solcher Schuldverschreibungen 80 Prozent des piere oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten zum Wertes des OGAW-Fonds nicht übersteigen. In Pension ge- GAW-Fonds dürfen also Basiswert haben. Für Rechnung von O nommene Wertpapiere werden auf diese Anlagegrenze ange- auch über die vorgenannten Grenzen hinaus Wertpapiere rechnet. oder Geldmarktinstrumente eines Emittenten erworben wer- den, wenn das dadurch gesteigerte Emittentenrisiko durch Absicherungsgeschäfte wieder gesenkt wird.
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