Peacock European Best Value Fonds AMI - Ampega

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Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
Peacock European Best Value Fonds AMI

Anteilklasse P (a)   Dieses Sondervermögen wird zum
                     01.09.2021 auf die Kapitalverwal-
Anteilklasse I (a)   tungsgesellschaft Monega Kapital-
                     anlagegesellschaft mbH mit Sitz in
                     Köln, Deutschland übertragen.

Aktienfonds
03/2021
Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen erfolgt auf Basis des ­Verkaufsprospekts, den wesentlichen Anlegerinformatio-
nen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils gelten-
den Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver-
kaufsprospekt abgedruckt.

Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letz-
ten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichtem Halbjahresbericht auf
Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils Interessierten die wesentlichen An-
legerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf
von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentli-
chen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.

Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht
veröffentlichten Halbjahresbericht.

Verkaufsbeschränkung / Anlagebeschränkungen für US-Personen:

Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern zum Kauf a
                                                                               ­ ngeboten oder verkauft werden, in de-
nen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ­zulässig ist.

Die Ampega Investment GmbH und ihre Investmentfonds sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Com-
pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die durch diesen Verkaufsprospekt angebotenen Anteile sind und
werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen
eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch
einer US-Person oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ge-
gebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Per-
sonen weiterveräußern. US-Personen sind natürliche Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz
haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, die gemäß den
Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. In Fällen, in denen die
                                                                 ­ S-Person ist oder Anteile für Rechnung einer US-Person hält,
Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass ein Anteilinhaber eine U
kann die Gesellschaft die ­unverzügliche Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestellten Anteilwert verlan-
gen.

Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden.
Verkaufsprospekt 03/2021                                                         Peacock European Best Value Fonds AMI   3

                                   Inhaltsverzeichnis
                                   Peacock European Best Value Fonds AMI
                                   Anteilklasse P (a) ­(ISIN DE000A12BRQ8)
                                   Anteilklasse I (a) (ISIN DE000A12BRR6)

          Wichtigste rechtliche    Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung                                 9
             Auswirkungen der      Durchsetzung von Rechten                                                                  9
            Vertragsbeziehung

                    Grundlagen     Das Sondervermögen (der Fonds)                                                       10

 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen                                                                   10

 Anlagebedingungen und deren Änderungen                                                                                 10

      Verwaltungsgesellschaft      Firma, Rechtsform und Sitz                                                           11

 Geschäftsführung und Aufsichtsrat                                                                                      11
 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
		                                                                                                                       11

                  Verwahrstelle    Identität der Verwahrstelle                                                          12
 Aufgaben der Verwahrstelle
		                                                                                                                       12

 Interessenkonflikte                                                                                                    12

 Unterverwahrung                                                                                                        12
 Haftung der Verwahrstelle
		                                                                                                                       12
 Zusätzliche Informationen
		                                                                                                                       13

        Anlageziele, -strategie,   Anlageziel und -strategie                                                            13
   -grundsätze und - grenzen       Vermögensgegenstände                                                                 15
 Wertpapiere
		                                                                                                                       15
 Geldmarktinstrumente
		                                                                                                                       16

 Bankguthaben                                                                                                           17
 	Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter

                                          Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben                                      18

 		 – Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse                                               18

 		 – Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten                                                                          18

 		 – Kombination von Anlagegrenzen                                                                                     18

 		 – Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten                                                                         18

 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen                                                                  19

 		 – Steuerliche Anlagequoten für Aktienfonds/Mischfonds                                                               19
 Investmentanteile und deren Anlagegrenze
		                                                                                                                       20

 		 – Information der Anleger bei Aussetzung

 		 der Rücknahme von Zielfondsanteilen                                                                                 20
 Derivate
		                                                                                                                       21

 		 – Terminkontrakte                                                                                                   21

 		 – Optionsgeschäfte                                                                                                  22

 		 – Swaps                                                                                                             22
4          Peacock European Best Value Fonds AMI                                                    Ampega Investment GmbH

       Anlageziele, -strategie,   		               – Swaptions                                                        22
    -grundsätze und - grenzen     		               – Credit Default Swaps                                             22

 		 – Total Return Swaps                                                                                              22

 		 – In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente                                                                    22

 		 – OTC-Derivatgeschäfte                                                                                            23

 Wertpapier-Darlehensgeschäfte                                                                                        23

 Pensionsgeschäfte                                                                                                    24

        Sicherheitenstrategie     Sicherheitenstrategie                                                               24

 Arten der zulässigen Sicherheiten                                                                                    24
 Umfang der Besicherung
		                                                                                                                     25
 Sicherheitenbewertung und Strategie für

			                                      Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie)                                  25
 Anlage von Barsicherheiten
		                                                                                                                     26
 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit
		                                                                                                                     26

             Kreditaufnahme       Kreditaufnahme                                                                      26

     Hebelwirkung (Leverage)      Hebelwirkung (Leverage)                                                             26

                   Bewertung      Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung                                        27
 	An einer Börse zugelassene / an einem organisierten Markt gehandelte

                                         Vermögensgegenstände                                                         27

 	Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte
                                         Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs         27

 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände                                                    27

 	Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen                                                       27
 	Optionsrechte und Terminkontrakte
		                                                                                                                     27

 	Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen                                               27
 	Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände
		                                                                                                                     27

     Teilinvestmentvermögen       Teilinvestmentvermögen                                                               28

               Risikohinweise     Risikohinweise                                                                      28

 Risiken einer Fondsanlage                                                                                            28
 Schwankung des Fondsanteilwerts
		                                                                                                                     28
 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte
		                                                                                                                     28

 Aussetzung der Anteilrücknahme                                                                                       28
 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
		                                                                                                                     29

 Auflösung des Fonds                                                                                                  29
Verkaufsprospekt 03/2021                                                     Peacock European Best Value Fonds AMI   5

                 Risikohinweise   	Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes
			                                     Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung)                                29

 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft                                               29

 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers                                                            29
 Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
		                                                                                                                   29

 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko)                                                      30

 Wertveränderungsrisiken                                                                                            30

 Kapitalmarktrisiko                                                                                                 30

 Kursänderungsrisiko von Aktien                                                                                     30

 Zinsänderungsrisiko                                                                                                30
 Risiko von negativen Habenzinsen
		                                                                                                                   30
 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen
		                                                                                                                   31
 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
		                                                                                                                   31
 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften
		                                                                                                                   31
 Risiken bei Pensionsgeschäften
		                                                                                                                   31
 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten
		                                                                                                                   32
 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt
		                                                                                                                   32
 Inflationsrisiko
		                                                                                                                   32
 Währungsrisiko
		                                                                                                                   32
 Konzentrationsrisiko
		                                                                                                                   32
 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile
		                                                                                                                   32
 Risiken aus dem Anlagespektrum
		                                                                                                                   33
 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im

 Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko)
		                                                                                                                   33

 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände                                                                      33

 Risiko durch Kreditaufnahme                                                                                        33
 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen
		                                                                                                                   33

 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern                                                               34
 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko
		                                                                                                                   34
 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)
		                                                                                                                   34

 Risiko durch zentrale Kontrahenten                                                                                 34
 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften
		                                                                                                                   34
 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften
		                                                                                                                   35
 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds
		                                                                                                                   35
 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen
		                                                                                                                   35
 Länder- oder Transferrisiko
		                                                                                                                   35
 Rechtliche und politische Risiken
		                                                                                                                   35
 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko
		                                                                                                                   35
 Schlüsselpersonenrisiko
		                                                                                                                   36

 Verwahrrisiko                                                                                                      36
 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)
		                                                                                                                   36
6         Peacock European Best Value Fonds AMI                                     Ampega Investment GmbH

Erläuterung des Risikoprofils    Erläuterung des Risikoprofils des Fonds                               36
                    des Fonds

           Erhöhte Volatilität   Erhöhte Volatilität                                                   36

 Profil des typischen Anlegers   Profil des typischen Anlegers                                         36

                      Anteile    Anteile                                                               37

     Ausgabe und Rücknahme       Ausgabe von Anteilen                                                  37
                 von Anteilen    Rücknahme von Anteilen                                                37
 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme
		                                                                                                      37

 Aussetzung der Anteilrücknahme                                                                        38

     Liquiditätsmanagement       Liquiditätsmanagement                                                 38

          Börsen und Märkte      Börsen und Märkte                                                     39

                       Kosten    Ausgabe- und Rücknahmepreis                                           39
 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/ Rücknahmepreises
		                                                                                                      39

 Ausgabeaufschlag                                                                                      39

 Rücknahmeabschlag                                                                                     40

 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise                                                     40
 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile
		                                                                                                      40
 Verwaltungs- und sonstige Kosten
		                                                                                                      40

 Vergütungen, die an die Gesellschaft zu zahlen sind                                                   40

 Vergütung der Verwahrstelle                                                                           40

 Vergütungen, die an Dritte zu zahlen sind                                                             40

 Zulässiger jährlicher Höchstbetrag                                                                    41

 Aufwendungen                                                                                          41
 Performance Fee
		                                                                                                      41

 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen                                                     43

                Angabe einer     Angabe einer Gesamtkostenquote                                        43
         Gesamtkostenquote

Abweichender Kostenausweis       Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen                      43
       durch Vertriebsstellen

           Vergütungspolitik     Vergütungspolitik                                                     44
Verkaufsprospekt 03/2021                                                               Peacock European Best Value Fonds AMI   7

         Faire Behandlung der       Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen                                            44
   Anleger und Anteilklassen

       Ermittlung der Erträge,      Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren                                        44
  Ertragsausgleichsverfahren

Wertentwicklung, Ermittlung         Wertentwicklung                                                                           46
         und Verwendung der         Ertragsverwendung und Geschäftsjahr                                                       47
         Erträge, Geschäftsjahr

Auflösung, Übertragung und          Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds                                               47
    Verschmelzung des Fonds         Verfahren bei Auflösung des Fonds                                                         47
 Übertragung des Fonds
		                                                                                                                             47
 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds
		                                                                                                                             48
 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds
		                                                                                                                             48

    Kurzangaben über steuer-        Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften                                            49
        rechtliche Vorschriften

                    Dienstleister   Anlageberatung                                                                            58

 Auslagerung                                                                                                                  58

            Interessenkonflikte     Interessenkonflikte                                                                       58

 Jahres-/Halbjahresberichte /       Jahres-/ Halbjahresberichte / Wirtschaftsprüfer                                           59
             Wirtschaftsprüfer

    Zahlungen an die Anleger,       Zahlungen an die Anleger, Verbreitung
Verbreitung der Berichte und        der Berichte und sonstige Informationen                                                   59
       sonstige Informationen

    Investmentvermögen, die         Investmentvermögen, die von der Gesellschaft verwaltet werden                             60
           von der Gesellschaft
              verwaltet werden

      Widerrufsrecht bei Kauf       Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume                             61
     außerhalb der ständigen
               Geschäftsräume
8        Peacock European Best Value Fonds AMI                                  Ampega Investment GmbH

    Angaben zu der Kapital-    Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft                      62
    verwaltungsgesellschaft

                Allgemeine     Allgemeine Anlagebedingungen                                       64
       Anlagebedingungen

                 Besondere     Besondere Anlagebedingungen                                        68
       Anlagebedingungen
Verkaufsprospekt 03/2021                                                             Peacock European Best Value Fonds AMI   9

Wichtigste rechtliche Auswir-                                    Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“

kungen der Vertragsbeziehung                                     lauten:
                                                                 Büro der Ombudsstelle des BVI
                                                                 Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentü-        Unter den Linden 42
mer der vom Peacock European Best Value Fonds AMI gehal-         10117 Berlin
tenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über        Telefon: (030) 6449046-0
die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen        Telefax: (030) 6449046-29
sind keine Stimmrechte verbunden.                                E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                                 www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in
deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Über-      Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu ei-
setzung zu versehen. Die Ampega Investment GmbH wird fer-        nem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerb-
ner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut-        lichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge-
scher Sprache führen.                                            rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.

                                                                 Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des
Durchsetzung von Rechten                                         Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
                                                                 über Finanzdienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle
Das Rechtsverhältnis zwischen der Ampega Investment GmbH         bei der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerich-
und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen           te anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Ampega In-
vestment GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers          Die Kontaktdaten lauten:
gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver-      Deutsche Bundesbank
braucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem       Schlichtungsstelle
anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständi-         Postfach 11 12 32
gen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstre-       60047 Frankfurt
ckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der           E-Mail:schlichtung@bundesbank.de
­Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsverstei-    www.bundesbank.de
gerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzord-
nung. Da die Ampega Investment GmbH inländischem Recht           Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder
unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile    Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zu-
vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte kön-      stande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die
nen Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten         Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.
beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch   europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann
ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.        dabei folgende E-Mail angegeben werden: fonds@ampega.
                                                                 com. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, son-
Bei Streitigkeitenkönnen Verbraucher die „Ombudsstelle für       dern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer
Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und As-        zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
set Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungs-
stelle anrufen. Die Ampega Investment GmbH und deren             Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbei-
Fonds nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser             legungsverfahren unberührt.
Schlichtungsstelle teil.
10        Peacock European Best Value Fonds AMI                                                          Ampega Investment GmbH

Grundlagen                                                        Verkaufsunterlagen und Offenlegung von
                                                                  Informationen
Das Sondervermögen (der Fonds)
                                                                  Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformatio-
Der Peacock European Best Value Fonds AMI (nachfolgend            nen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und
„Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der           Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei der Gesell-
von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es ge-       schaft. Diese Unterlagen sind darüber hinaus in der jeweils
mäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser          aktuellen Version in elektronischer Form auf der Homepage
Anleger zu investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“).        der Gesellschaft (www.ampega.com) abrufbar.
Der Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom          Die Gesellschaft informiert auf der Homepage zudem über
13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-      die Anlagegrenzen des Risikomanagements des Fonds, die Ri-
vorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemein-          sikomanagement-Methoden und die jüngsten Entwicklungen
same Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sin-         bei den Risiken und Renditen der wich­tigsten Kategorien von
ne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Es          Vermögensgegenständen der Fonds.
wird von der Ampega Investment GmbH (nachfolgend „Ge-
sellschaft“) verwaltet. Der Peacock European Best Value Fonds
AMI wurde am 01.07.2016 für unbestimmte Dauer aufgelegt.          Anlagebedingungen und deren Änderungen

Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen   Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Ver-
Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach             kaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebe-
dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB             dingungen können von der Gesellschaft geändert werden.
zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eige-            Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmi-
nen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Ge-               gung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze der
schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer      Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung durch den Auf-
festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven          sichtsrat der Gesellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze
Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel        des Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Ge-
beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unter-       sellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne
nehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensge-           weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurück-
genstände ist ausgeschlossen.                                     zunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an Investmentver-
                                                                  mögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos um-
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder        zutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der
der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie da-          Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem
bei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehö-      Konzern verwaltet werden.
rigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz
(nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das         Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger
Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft       und darüber hinaus im Internet auf der Homepage der Gesell-
regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen          schaft (www.ampega.com) bekannt gemacht. Betreffen die
und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen”         Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die
und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen             aus dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlage-
für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren             grundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, wer-
Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-            den die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen
tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört        durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen
nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.                        für eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer
                                                                  gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben wer-
                                                                  den, in Papierform oder in elektronischer Form (sogenannter
Verkaufsprospekt 03/2021                                                            Peacock European Best Value Fonds AMI    11

dauerhafter Datenträger) . Diese Information umfasst die we-      OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB gilt
sentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hinter-         somit als erteilt. Die BaFin hat der Gesellschaft am 24.07.2014
gründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der            zudem die Erlaubnis zur Verwaltung Alternativer Investment-
Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere           fonds (AIF) nach dem KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist mithin
Informationen erlangt werden können.                              als externe OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und exter-
                                                                  ne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB lizen-
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Be-           ziert. Sie darf folgende Investmentvermögen verwalten:
kanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den           OGAW-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen,
Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühes-            Sonstige Investmentvermögen, Immobilien-Sondervermögen,
tens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn         Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingun-
nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt             gen, die in bestimmte Vermögensgegenstände (§ 284 Abs. 1
­bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrund-           und 2 KAGB) investieren, Allgemeine offene inländische Spe­
sätze des Fonds treten ebenfalls frühestens ­drei Monate nach     zial-AIF - ausgenommen Hedgefonds - die in bestimmte Ver-
Bekanntmachung in Kraft.                                          mögensgegenstände (§ 284 Abs. 1 und 2 KAGB) investieren.
                                                                  Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind da­
                                                                  neben EU-OGAW, EU-AIF und ausländische Vermögensge­
Verwaltungsgesellschaft                                           genstände, die denen für inländische Investmentvermögen
                                                                  entsprechen. Daneben darf die Gesellschaft einzelne in
Firma, Rechtsform und Sitz                                        ­Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesen-
                                                                  gesetzes (KWG) angelegte Vermögen für andere mit Ent­
Die Gesellschaft ist eine am 28.12.1967 gegründete Kapitalver-    scheidungsspielraum verwalten, einschließlich der Portfolio-
waltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagege­setzbuchs       verwaltung fremder Investmentvermögen.
(KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit ­beschränkter
Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet Ampega
Investment GmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Charles-      Geschäftsführung und Aufsichtsrat
de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln.
                                                                  Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammen-
Seit dem 22.01.1968 darf die Gesellschaft Wertpapier-Son­         setzung des Aufsichtsrates finden sich am Schluss des Ver-
dervermögen und Spezial-Sondervermögen verwalten. Ferner          kaufsprospekts.
durfte sie seit dem 22.09.1998 Geldmarkt-, Investment­
fondsanteil- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen und seit
dem 06.12.2001 zusätzlich Gemischte Wertpapier- und               Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Grundstücks-­Sondervermögen verwalten. Nach Umstellung
ihrer Ge­schäftserlaubnis auf die Rahmenbedingungen des           Die Gesellschaft hat ein Stammkapital und damit ein haften-
­Investmentgesetzes (InvG) zum 01.01.2006 durfte die Ge­          des Eigenkapital in Höhe von 6 Mio. Euro.
sellschaft    richtlinienkonforme   Sondervermögen,     Immo-
bilien-Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Al-           Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch
tersvorsorge-Sondervermögen im Sinne des InvG verwalten.          die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die nicht
Seit dem 5. Juni 2012 verfügte die Gesellschaft über eine Voll-   der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen
Lizenz im Sinne des InvG. Sie durfte danach alle Arten von        Investmentvermögen („AIF“), und auf berufliche Fahrlässig-
Sondervermögen verwalten, die das deutsche InvG vorsieht          keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, ab-
(inländische Investmentvermögen sowie EU-Investmentver-           gedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Pro-
mögen).                                                           zent des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei
                                                                  dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese
Die Gesellschaft hatte somit eine Erlaubnis als Kapitalanlage-    Eigenmittel sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapi-
gesellschaft nach dem Investmentgesetz; die Erlaubnis als         tal umfasst.
12           Peacock European Best Value Fonds AMI                                                      Ampega Investment GmbH

Verwahrstelle                                                   Interessenkonflikte

Identität der Verwahrstelle                                     Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernah-
                                                                me der Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben:
Für den Peacock European Best Value Fonds AMI hat das Kre-
ditinstitut ­Kreissparkasse Köln mit Sitz Neumarkt 18 - 24,     Die Verwahrstelle ist mit der Gesellschaft nicht verbunden.
50667 Köln die Funktion der ­Verwahrstelle übernommen. Die      Sonstige Konflikte aus der Übernahme der Verwahrstellen-
Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht.      funktion bestehen nicht, sodass sich aus der Beauftragung
                                                                der Verwahrstelle insgesamt keine Interessenkonflikte erge-
                                                                ben.
Aufgaben der Verwahrstelle

Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Ver-        Unterverwahrung
wahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle ver-
wahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf          Die Verwahrstelle hat Clearstream Banking Frankfurt als
Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt      ­Zentral- bzw. Unterverwahrer der für Rechnung des Fonds ge-
werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungs-     haltenen Wertpapiere beauftragt. Clearstream Banking
gesellschaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen er-       Frankfurt wiederum bedient sich direkt oder über Clearstre-
worben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesell-       am Banking Luxemburg Unterverwahrer im Ausland (Liste
schaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des       siehe unter https://www.ampega.com/fonds/hinweise/index.
KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage          html).
in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Ver-
fügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustim-          Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertra-
mung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre    gung ergeben:
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit
den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB ver-        Die Verwahrstelle überprüft regelmäßig das Vorliegen etwai-
einbar ist.                                                     ger Interessenskonflikte aus der Verwahrung von Wertpapie-
                                                                ren zwischen der Verwahrstelle und mit dieser in Geschäfts-
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufga-      verbindung     stehenden    Unterverwahrern.   Feststellungen
ben:                                                            werden unverzüglich angezeigt. Zum Zeitpunkt der Erklärung
– Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,                  liegen keine Interessenskonflikte vor.
– Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der An-
   teile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des
   KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,        Haftung der Verwahrstelle
– Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rech-
   nung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert         Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegen-
   innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,   stände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer an-
– Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor-     deren Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des
   schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-       Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die
   wendet werden,                                               Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, es
– Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesell-             sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Einfluss-
   schaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zu-       bereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die
   stimmung zur Kreditaufnahme,                                 nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen,
– Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen     haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Ver-
   rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind.         pflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens
                                                                fahrlässig nicht erfüllt hat.
Verkaufsprospekt 03/2021                                                              Peacock European Best Value Fonds AMI   13

Zusätzliche Informationen                                           schlag zum Markt und zum eigenen Fair Value zu erwerben
                                                                    („Value Investing“).
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern In-
formationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und            Der Peacock European Best Value Fonds AMI investiert vor-
ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen          nehmlich in europäische Nebenwerte. Die Titelselektion er-
Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der          folgt auf Basis fundamentaler Bewertungskriterien, die
Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Weitere Informa­             ­einem quantitativen und qualitativen Filterprozess unterlie-
tionen zu den von der Verwahrstelle beauftragten Unterver-          gen. Eine starke und nachhaltige Wettbewerbsposition, ein
wahrern können auf der Internetseite der Gesellschaft unter         Shareholder Value-orientiertes Management sowie ein hohes
https://www.ampega.com/fonds/hinweise/index.html einge-             Free Cash Flow-Potential sind von besonderer Bedeutung.
sehen werden.
                                                                    Mindestens 51 % des Wertes des Fonds werden in Kapitalbe-
                                                                    teiligungen europäischer Emittenten im Sinne des Invest-
Anlageziele, -strategie, -grund-                                    mentsteuerrechts angelegt. Kapitalbeteiligungen in diesem

sätze und - grenzen                                                 Sinne sind
                                                                    – Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Han-
                                                                      del an einer Börse zugelassen oder an einem anderen or-
Anlageziel und -strategie                                             ganisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen
                                                                      sind;
Der Peacock European Best Value Fonds AMI ist ein aktiv ge-         – Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitglied-
managter Aktienfonds. Die Anleger sind an den Vermögens-              staat der Europäischen Union oder in einem anderen Ver-
gegenständen des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Antei-           tragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt-
le als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt.                      schaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung
                                                                      für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr
Der Peacock European Best Value Fonds AMI ist ein Anteil­             befreit sind;
klassenfonds, d. h. den Anlegern können verschiedene Anteil-        – Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat
klassen angeboten werden. Alle ausgegebenen Anteile haben             ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapi-
bis auf die durch Einrichtung der Anteilklassen bedingten             talgesellschaften in Höhe von mindestens 15 % unterliegen
­Unterschiede gleiche Rechte. Die Gesellschaft hat für den            und nicht von ihr befreit sind;
Fonds derzeit die Anteilklassen P (a) und I (a) eingerichtet. Für   – Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in
den Fonds können Anteilklassen gebildet werden, die sich hin-         Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres
sichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der           Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile
Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von             an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den
Währungskurssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergü-               Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens
tung, der Vergütung für die Verwahrstelle, der Vertriebsver-          festgelegten Mindestquote.
gütung, der erfolgsbezogenen Vergütung, der Vergütung für
die Beratungsgesellschaft, der Mindestanlagesumme oder ei-          Bis zu 100 % des Wertes des Fonds dürfen in Wertpapiere an-
ner Kombination dieser Merkmale unterscheiden. Die Bildung          gelegt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um
von Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen      Aktien und verzinsliche Wertpapiere. Bis zu 49 Prozent kön-
der Gesellschaft. Über die Einrichtung von verschie­denen An-       nen in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert
teilklassen wird die Gesellschaft die Anleger auf ihrer Home-       werden, bis zu 10 Prozent in Investmentanteilen.
page (www.ampega.com) informieren.
                                                                    Der Fonds bildet keinen Wertpapierindex ab. Die Gesellschaft
Ziel des Peacock European Best Value Fonds AMI ist es, Anteile      orientiert sich für den Fonds an einem Portfolio aus Euro-Ak-
von Unternehmen mit einem deutlichen Bewertungsab-                  tien als Vergleichsmaßstab. Dieses Portfolio wird nicht abge-
                                                                    bildet. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Er-
14          Peacock European Best Value Fonds AMI                                                         Ampega Investment GmbH

messen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände             Aus der Kombination der vorgenannten Vorgaben wird im In-
unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von            vestmentprozess ein umfangreicher Filterkatalog sowie ein
Unternehmen sowie volkswirtschaftlichen und politischen            detailliertes ESG-Scoring-Modell verwendet, welche auf die
Entwicklungen. Es zielt darauf ab, die Wertentwicklung des         getätigten Investitionen angewendet werden. Durch den
Vergleichsmaßstabs zu übertreffen. Die Zusammensetzung             konsequenten Ausschluss von negativ bewerteten Titeln so-
des Fonds sowie seine Wertentwicklung können wesentlich            wie einer Würdigung von ESG-Scores wird das zulässige In-
bis vollständig und langfristig – positiv oder negativ – vom       vestmentuniversum definiert und Investitionen in Titel mit
Vergleichsmaßstab abweichen.                                       hohem Nachhaltigkeitsrisiko verhindert oder begrenzt.

Für den Fonds können die nach dem KAGB und den Anlage-             Erwartete Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die
bedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben               Rendite
werden. Dabei handelt es sich vor allem um Wertpapiere. Da-        Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle be-
neben ist auch die Anlage in Finanzinstrumenten und Bank-          stehenden Risikokarten und somit auf die Renditeerwartun-
guthaben sowie sonstigen Vermögensgegenständen mög-                gen einer Investition aus. Nachhaltigkeitsrisiken können die
lich, die im KAGB und in den Anlagebedingungen genannt             Wertentwicklung des Fonds und der im Fonds gehaltenen
sind.                                                              Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit
                                                                   nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger in-
Derivate dürfen zum Zwecke der Absicherung, der effizienten        vestierte Kapital auswirken. Durch die voranstehend erläu-
Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen            terten Prozesse und Ausschlüsse sollen etwaige negative
eingesetzt werden. Das Marktrisikopotential beträgt maxi-          Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurück-
mal 200 %.                                                         zuführen sind, wirkungsvoll gemindert werden.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentpro-      Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf
zess                                                               Ebene des Fonds
Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung       Die Gesellschaft berücksichtigt nachteilige Auswirkungen
von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen          von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Die Ope-      derzeit nicht. Die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung
rationalisierung in Form der Begrenzung von ESG-relevanten         und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswir-
Risiken und Kontroversen sowie der Festlegung von unzuläs-         kungen notwendig sind, sind im Markt noch nicht in ausrei-
sigen Vermögensgegenständen erfolgt im Rahmen des In-              chendem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität vor-
vestmentprozesses. Hierzu werden neben individuellen Ana-          handen.
lysen zusätzlich Informationen von spezialisierten, externen
Dienstleistern genutzt. Relevante Faktoren und Informatio-         Nach der geltenden gesetzlichen Lage steht es der Gesell-
nen sind u.a. ESG-Ratings, Informationen zu kontroversen           schaft frei, die Anlagepolitik des Fonds im Rahmen der gel-
Waffen, Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltbelangen             tenden Anlagebedingungen zu ändern. Über eventuelle Än-
und zur Korruptionsprävention (UN Global Compact Kriteri-          derungen der Anlagepolitik, die auch wesentlicher Natur
en). Auf Basis dieser Informationen werden für die verschie-       sein können, werden die Anleger im Halbjahres- bzw. Jahres-
denen Asset Klassen Ausschlusslisten und Schwellenwerte            bericht informiert.
für zulässige Nachhaltigkeitsrisiken und entsprechende Kon-
troversen definiert.                                               Die mit der Anlagepolitik verbundenen Risiken sind im Ab-
                                                                   schnitt „Risikohinweise – wesentliche Risiken der Fondsanla-
Zusätzlich ist die Gesellschaft Unterzeichner der Principles for   ge“ erläutert.
Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum
Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der
sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwort-
liches Investieren.
Verkaufsprospekt 03/2021                                                         Peacock European Best Value Fonds AMI    15

Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele            d.h. die Anteilseigner müssen Stimmrechte in Bezug auf
der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden.                      wesentliche ­Entscheidungen haben, sowie das Recht die
                                                                    Anlagepolitik mittels angemessener Mechanismen zu kon-
                                                                    trollieren. Das Investmentvermögen muss zudem von ei-
Vermögensgegenstände                                                nem Rechtsträger verwaltet werden, der den Vorschriften
                                                                    für den Anlegerschutz unterliegt, es sei denn das Invest-
Für den hier beschriebenen Fonds sind die zulässigen Vermö-         mentvermögen ist in Gesellschaftsform aufgelegt und die
gensgegenstände auf die in den Besonderen Anlagebedin-              Tätigkeit der Vermögensverwaltung wird nicht von einem
gungen genannten Vermögensgegenstände beschränkt. Nä-               anderen Rechtsträger wahrgenommen.
here Angaben hierzu finden Sie unter § 1 der Besonderen           – Finanzinstrumente, die durch andere Vermögenswerte be-
Anlagebedingungen sowie bei der Beschreibung der Anlage-            sichert oder an die Entwicklung anderer Vermögenswerte
grenzen in diesem Verkaufsprospekt.                                 gekoppelt sind. Soweit in solche Finanzinstrumente Kom-
                                                                    ponenten von Derivaten eingebettet sind, gelten weitere
Nachfolgend werden alle Vermögensgegenstände beschrie-              Anforderungen, damit die Gesellschaft diese als Wertpa-
ben, die die Gesellschaft für OGAW-Fonds grundsätzlich er-          piere erwerben darf.
werben darf. Die Darstellung kann von den tatsächlich er-
werbbaren Vermögengegenständen abweichen.                         Die Wertpapiere dürfen nur unter folgenden Voraussetzun-
                                                                  gen erworben werden:
Wertpapiere                                                       – Der potentielle Verlust, der dem OGAW-Fonds entstehen
Die Gesellschaft darf für Rechnung von OGAW-Fonds Wertpa-           kann, darf den Kaufpreis des Wertpapiers nicht überstei-
piere in- und ausländischer Emittenten erwerben,                    gen. Eine Nachschusspflicht darf nicht bestehen.
1. wenn sie an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Euro-       – Eine mangelnde Liquidität des vom OGAW-Fonds erworbe-
   päischen Union („EU“) oder in einem anderen Vertrags-            nen Wertpapiers ­darf nicht dazu führen, dass der OGAW-
   staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts-           Fonds den gesetzlichen Vor­gaben über die Rücknahme von
   raum („EWR“) zum Handel zugelassen oder in einem dieser          Anteilen nicht mehr nachkommen kann. Dies gilt unter Be-
   Staaten an einem anderen organisierten Markt zugelassen          rücksichtigung der gesetzlichen Möglichkeit, in besonde-
   oder in diesen einbezogen sind,                                  ren Fällen die Anteilrücknahme aussetzen zu können (vgl.
2. wenn sie ausschließlich an einer Börse außerhalb der Mit-        den Abschnitt „Anteile – Ausgabe und Rücknahme von An-
   gliedstaaten der EU oder außerhalb der anderen Vertrags-         teilen sowie – Aussetzung der Anteilrücknahme“).
   staaten des Abkommens über den EWR zum Handel zuge-            – Eine verlässliche Bewertung des Wertpapiers durch exakte,
   lassen oder in einem dieser Staaten an einem anderen             verlässliche und gängige Preise muss verfügbar sein; diese
   anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen            müssen entweder Marktpreise sein oder von einem Bewer-
   einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahl dieser Börse          tungssystem gestellt worden sein, das von dem Emittenten
   oder dieses organisierten Marktes zugelassen hat.                des Wertpapiers unabhängig ist.
                                                                  – Über das Wertpapier müssen angemessene Information
Wertpapiere aus Neuemissionen dürfen erworben werden,               verfügbar ist, in Form von regelmäßiger, exakter und um-
wenn nach ihren Ausgabebedingungen die Zulassung an oder            fassender Information des Marktes über das Wertpapier
Einbeziehung in ­eine der unter 1. und 2. genannten Börsen          oder ein gegebenenfalls dazugehöriges Portfolio.
oder organisierten Märkte beantragt werden muss, und die          – Das Wertpapier ist handelbar.
Zulassung oder Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach           – Der Erwerb des Wertpapiers steht im Einklang mit den An-
Ausgabe erfolgt.                                                    lagezielen bzw. der Anlagestrategie des OGAW-Fonds.
                                                                  – Die Risiken des Wertpapiers werden durch das Risikoma-
Als Wertpapiere in diesem Sinne gelten auch                         nagement des OGAW-Fonds in angemessener Weise er-
– Anteile an geschlossenen Investmentvermögen in Ver-               fasst.
   trags- oder Gesellschaftsform, die einer Kontrolle durch die
   Anteilseigner ­unterliegen (sog. Unternehmenskontrolle),
16        Peacock European Best Value Fonds AMI                                                            Ampega Investment GmbH

Wertpapiere dürfen zudem in folgender Form erworben wer-             titionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundes-
den:                                                                 staat ist, einem Gliedstaat dieses Bundesstaates oder von
– Aktien, die dem OGAW-Fonds bei einer Kapitalerhöhung               einer internationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung, der
  aus Gesellschaftsmitteln zustehen.                                 mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört, begeben
– Wertpapiere, die in Ausübung von zum OGAW-Fonds gehö-              oder garantiert werden,
  renden Bezugsrechten erworben werden.                            4. von einem Unternehmen begeben werden, dessen Wert-
                                                                     papiere auf den unter den Nummern 1 und 2 bezeichneten
Als Wertpapiere in diesem Sinn dürfen für den OGAW-Fonds             Märkten gehandelt werden,
auch Bezugsrechte erworben werden, sofern sich die Wertpa-         5. von einem Kreditinstitut begeben oder garantiert werden,
piere, aus denen die Bezugsrechte herrühren, im OGAW-Fonds           das nach dem Recht der EU festgelegten Kriterien einer
befinden können.                                                     Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kreditinstitut, das Auf-
                                                                     sichtsbestimmungen, die nach Auffassung der Bafin den-
Geldmarktinstrumente                                                 jenigen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig sind, unter-
Die Gesellschaft darf für Rechnung von OGAW-Fonds in Geld-           liegt und diese einhält, oder
marktinstrumente investieren, die üblicherweise auf dem            6. von anderen Emittenten begeben werden und es sich bei
Geldmarkt gehandelt werden, sowie in verzinsliche Wertpa-            dem jeweiligen Emittenten
piere, die alternativ                                                a) um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von min-
– zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den OGAW-Fonds eine                   destens 10 Millionen Euro handelt, das seinen Jahres­
  Laufzeit oder Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben.             abschluss nach der Europäischen Richtlinie über den
– zum Zeitpunkt ihres Erwerbs für den OGAW-Fonds eine                   Jahresabschluss von­ Kapitalgesellschaften erstellt und
  Laufzeit oder Restlaufzeit haben, die länger als 397 Tage ist,        veröffentlicht, oder
  deren Verzinsung aber nach den Emissionsbedingungen                b) um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine
  regelmäßig, mindestens einmal in 397 Tagen marktgerecht               oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassen-
  angepasst werden muss.                                                den Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser
– deren Risikoprofil dem Risikoprofil von Wertpapieren ent-             Gruppe zuständig ist, oder
  spricht, die das Kriterium der Restlaufzeit oder das der           c) um einen Rechtsträger handelt, der Geldmarktinstru-
  Zins­anpassung erfüllen.                                              mente emittiert, die durch Verbindlichkeiten unterlegt
                                                                        sind durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten
Für OGAW-Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben                     Kreditlinie. Dies sind Produkte, bei denen Kreditforde-
werden, wenn sie:                                                       rungen von Banken in Wertpapieren verbrieft werden
1. an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem           (sogenannte Asset Backed Securities).
  anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR zum
  Handel zugelassen oder in einem dieser Staaten an einem          Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente dürfen nur er-
  anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen            worben werden, wenn sie liquide sind und sich ihr Wert jeder-
  einbezogen sind,                                                 zeit genau bestimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstru-
2. ausschließlich an einer Börse außerhalb der Mitgliedstaa-       mente, die sich innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit
  ten der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Ab-           begrenzten Kosten veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflich-
  kommens über den EWR zum Handel z­ ugelassen oder in             tung der Gesellschaft zu berücksichtigen, Anteile am OGAW-
  einem dieser Staaten an einem organisierten Markt zuge-          Fonds auf Verlangen der Anleger zurückzunehmen und hier-
  lassen oder in d
                 ­ iesen einbezogen sind, sofern die BaFin die     für in der Lage zu sein, solche Geldmarktinstrumente
  Wahl dieser Börse oder dieses Marktes zugelassen hat,            entsprechend kurzfristig veräußern zu können. Für die Geld-
3. von der EU, dem Bund, einem Sondervermögen des Bundes,          marktinstrumente muss zudem ein exaktes und verlässliches
  einem Land, einem ­anderen Mitgliedstaat oder einer ande-        Bewertungssystem existieren, das die Ermittlung des Netto-
  ren zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Gebietskör-      bestandswerts des Geldmarktinstruments ermöglicht und
  perschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaats der EU,      auf Marktdaten basiert oder Bewertungsmodellen (ein-
  der Europäischen Zentralbank oder der Europäischen Inves-        schließlich Systemen, die auf fortgeführten Anschaffungskos-
Verkaufsprospekt 03/2021                                                            Peacock European Best Value Fonds AMI       17

ten beruhen). Das Merkmal der Liquidität gilt für Geldmarkt-         zielle Situation des Emittenten vor der Emission des Geld-
instrumente als erfüllt, wenn diese an einem organisierten           marktinstruments vorliegen, die in regelmäßigen Abstän-
Markt innerhalb des EWR zugelassen oder in diesen einbezo-           den und bei signifikanten Begebenheiten aktualisiert
gen sind oder an einem organisierten Markt außerhalb des             werden. Zudem müssen über die Emission bzw. das Emis­
EWR zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sofern die            sionsprogramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine
BaFin die Wahl dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt nicht,       angemessene Bewertung der mit der Anlage verbundenen
wenn der Gesellschaft Hinweise vorliegen, die gegen die hin-         Kreditrisiken ermöglichen.
reichende Liquidität der Geldmarktinstrumente sprechen.            – Werden sie von einem Kreditinstitut begeben, das außer-
                                                                     halb des EWR Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die nach
Für Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse notiert           Ansicht der BaFin den Anforderungen innerhalb des EWR
oder an einem geregelten Markt zum Handel zugelassen sind            an ein Kreditinstitut gleichwertig sind, so ist eine der fol-
(siehe oben unter Nr. 3 bis 6), muss zudem die Emission oder         gende Voraussetzungen zu erfüllen:
der Emittent dieser Instrumente Vorschriften über den Einla-         – Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in einem zur so-
gen- und den Anleger­schutz unterliegen. So müssen für diese            genannten Zehnergruppe (Zusammenschluss der wich-
Geldmarktinstrumente angemessene Informationen vorlie-                  tigsten führenden Industrieländer – G10) gehörenden
gen, die eine angemessene Bewertung der mit den Instru-                 Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zu-
menten verbundenen Kreditrisiken ermöglichen und die                    sammenarbeit und Entwicklung („OECD“).
Geldmarktinstrumente müssen frei übertragbar sein. Die Kre-          – Das Kreditinstitut verfügt mindestens über ein Rating
ditrisiken können etwa durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung              mit einer Benotung, die als sogenanntes „Investment-
einer Rating-Agentur bewertet werden.                                   Grade“ qualifiziert. Als „Investment-Grade“ bezeichnet
                                                                        man eine Benotung mit „BBB“ bzw. „Baa“ oder besser im
Für diese Geldmarktinstrumente gelten weiterhin die folgen-             Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch eine Ra-
den Anforderungen, es sei denn, sie sind von der Europäischen           ting-Agentur.
Zentralbank oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates der           – Mittels einer eingehenden Analyse des Emittenten kann
EU begeben oder garantiert worden:                                      nachgewiesen werden, dass die für das Kreditinstitut
– Werden sie von folgenden (oben unter Nr. 3 u.a. genannten)            geltenden     Aufsichtsbestimmungen        mindestens    so
   Einrichtungen begeben oder garantiert:                               streng sind wie die des Rechts der EU.
   – der EU,                                                       – Für die übrigen Geldmarktinstrumente, die nicht an einer
   – dem Bund,                                                       Börse notiert oder einem geregelten Markt zum Handel zu-
   – einem Sondervermögen des Bundes,                                gelassen sind (siehe oben unter Nr. 4 und 6 sowie die übri-
   – einem Land,                                                     gen unter Nr. 3 genannten), müssen angemessene Infor-
   – einem anderen Mitgliedstaat,                                    mationen über die Emission bzw. das Emissionsprogramm
   – einer anderen zentralstaatlichen Gebietskörperschaft,           sowie über die rechtliche und finanzielle Situation des
   – der Europäischen Investitionsbank,                              Emittenten vor der Emission des Geldmarktinstruments
   – einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist,       vorliegen, die in regelmäßigen Abständen und bei signifi-
      einem Gliedstaat dieses Bundesstaates                          kanten Begebenheiten aktualisiert und durch qualifizierte,
   – einer internationalen öffentlich-rechtlichen Einrich-           vom Emittenten weisungsunabhängige Dritte, geprüft
      tung, der mindestens ein Mitgliedstaat der EU angehört,        werden. Zudem müssen über die Emission bzw. das Emis­
   müssen angemessene Informationen über die Emission                sionsprogramm Daten (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine
   bzw. das Emissionsprogramm oder über die rechtliche und           angemessene Bewertung der mit der Anlage verbundenen
   finanzielle Situation des Emittenten vor der Emission des         Kreditrisiken ermöglichen.
   Geldmarktinstruments vorliegen.
– Werden sie von einem im EWR beaufsichtigten Kreditinsti-         Bankguthaben
   tut begeben oder garantiert (s.o. unter Nr. 5), so müssen an-   Die Gesellschaft darf für Rechnung von OGAW-Fonds nur
   gemessene Informationen über die Emission bzw. das              Bankgut­haben halten, die eine Laufzeit von höchstens zwölf
   Emissionsprogramm oder über die rechtliche und finan­           Monaten haben. Diese Guthaben sind auf Sperrkonten bei
18        Peacock European Best Value Fonds AMI                                                              Ampega Investment GmbH

Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder      Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten
in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den             In Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Geld­
EWR zu führen. Sie können auch bei Kreditinstituten mit Sitz      marktinstrumente besonderer nationaler und supranationa-
in einem Drittstaat unterhalten werden, dessen Aufsichtsbe-       ler öffentlicher Emittenten darf die Gesellschaft jeweils bis zu
stimmungen nach Auffassung der BaFin denjenigen des               35 Prozent des Wertes von OGAW-Fonds anlegen. Zu diesen
Rechts der EU gleichwertig sind.                                  öffent­lichen Emittenten zählen der Bund, die Bundesländer,
                                                                  Mitgliedstaaten der EU oder deren Gebietskörperschaften,
Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente            Drittstaaten sowie supranationale öffentliche Einrichtungen
auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben               denen mindestens ein EU-Mitgliedstaat angehört.
Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und Geldmarktinstru-
mente desselben Emittenten (Schuldners) bis zu 10 Prozent         In Pension genommene Wertpapiere werden auf diese Anla-
des ­Wertes von OGAW-Fonds anlegen. Dabei darf der Gesamt-        gegrenze angerechnet.
wert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser
Emittenten (Schuldner) 40 Prozent des OGAW-Fonds nicht            Kombination von Anlagegrenzen
übersteigen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft lediglich je-   Die Gesellschaft darf höchstens 20 Prozent des Wertes von
weils 5 Prozent des Wertes des Fonds in Wertpapiere und           OGAW-Fonds in eine Kombination der folgenden Vermögens­
Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anlegen. In             gegenstände anlegen:
Pension genommene Wertpapiere werden auf diese Anlage-            – von ein und derselben Einrichtung begebene Wertpapiere
grenze angerechnet.                                                 und Geldmarktinstrumente,
                                                                  – Einlagen bei dieser Einrichtung, d.h. Bankguthaben
Die Gesellschaft darf nur bis zu 20 Prozent des Wertes von        – Anrechnungsbeträge für das Kontrahentenrisiko der mit
OGAW-Fonds in Bankguthaben bei je einem Kreditinstitut an-          dieser Einrichtung eingegangenen Geschäfte in Derivaten,
legen.                                                              Wertpapier- Darlehen und Pensionsgeschäften.

Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer             Bei besonderen öffentlichen Emittenten (siehe Abschnitt „An-
Deckungsmasse                                                     lageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen – Anlagegren-
Die Gesellschaft darf jeweils bis zu 25 Prozent des Wertes von    zen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter
OGAW-Fonds in Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibun-            Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben – Anlagegrenzen
gen sowie Schuldverschreibungen anlegen, die ein Kredit­          für öffentliche Emittenten“) darf eine Kombination der vorge-
institut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem     nannten Vermögensgegenstände 35 Prozent des Wertes von
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR ausge-           OGAW-Fonds nicht übersteigen.
geben hat. Voraussetzung ist, dass die mit den Schuldver-
schreibungen aufgenommenen Mittel so angelegt werden,             Die jeweiligen Einzelobergrenzen bleiben unberührt.
dass sie die Verbindlichkeiten der Schuldverschreibungen
über deren ganze Laufzeit decken und vorranging für die           Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten
Rückzahlungen und die Zinsen bestimmt sind, wenn der Emit-        Die Beträge von Wertpapieren und Geld­marktinstrumenten
tent der Schuldverschreibungen ausfällt. Sofern in solche         eines Emittenten, die auf die vorstehend ­genannten Grenzen
Schuldverschreibungen desselben Emittenten mehr als 5 Pro-        angerechnet werden, können durch den Einsatz von markt-
zent des Wertes von OGAW-Fonds angelegt werden, darf der          gegenläufigen Derivaten reduziert werden, welche Wertpa-
Gesamtwert solcher Schuldverschreibungen 80 Prozent des           piere oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten zum
Wertes des OGAW-Fonds nicht übersteigen. In Pension ge-                                             ­ GAW-Fonds dürfen also
                                                                  Basiswert haben. Für Rechnung von O
nommene Wertpapiere werden auf diese Anlagegrenze ange-           auch über die vorgenannten Grenzen hinaus Wertpapiere
rechnet.                                                          oder Geld­marktinstrumente eines Emittenten erworben wer-
                                                                  den, wenn das dadurch gesteigerte Emittentenrisiko durch
                                                                  Absicherungsgeschäfte wieder gesenkt wird.
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