Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Flex: Finanzgruppe
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Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement. Deka-Flex: Ein Investmentfonds mit Teilfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW). Ausgabe 23. April 2019 Deka International S.A. Finanzgruppe
Verkaufsbeschränkung Die Deka International S.A. und die in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Fondsanteile sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gülti- gen Fassung registriert. Die durch diesen Verkaufsprospekt an- gebotenen Anteile sind aufgrund US-aufsichtsrechtlicher Be- schränkungen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (welcher Begriff auch die Bundesstaaten, Territori- en und Besitzungen der Vereinigten Staaten sowie den District of Columbia umfasst) oder an bzw. zugunsten von US-Personen, wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung definiert, bestimmt und werden nicht registriert. US-Personen sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (juristische Personen) sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staa- ten von Amerika bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet wurden. Dementsprechend werden Anteile in den Vereinigten Staaten von Amerika und an oder für Rechnung von US-Personen weder angeboten noch verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. Dieser Verkaufsprospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an US-Personen verbreitet werden. Die Vertei- lung dieses Verkaufsprospektes und das Angebot bzw. der Ver- kauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein. 2
Inhalt I. Verkaufsprospekt................................................................................................................................................................................5 1. Der Fonds...................................................................................................................................................................................5 2. Verwaltungsgesellschaft .............................................................................................................................................................6 3. Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................7 4. Anlagepolitik ..............................................................................................................................................................................8 5. Techniken und Instrumente ........................................................................................................................................................9 6. Risikohinweise ..........................................................................................................................................................................13 6.1 Risiken einer Fondsanlage .............................................................................................................................................13 6.1.1 Schwankung des Fondsanteilwerts..................................................................................................................13 6.1.2 Änderung der Anlagepolitik oder des Verwaltungsreglements.........................................................................13 6.1.3 Liquidation des Fonds .....................................................................................................................................14 6.1.4 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes Investmentvermögen (Verschmel- zung) ..............................................................................................................................................................14 6.1.5 Aussetzung der Anteilrücknahme....................................................................................................................14 6.1.6 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ..................................................................................14 6.1.7 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte............................................................14 6.2 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) ....................................................................................14 6.2.1 Wertveränderungsrisiken ................................................................................................................................14 6.2.2 Kapitalmarktrisiko ...........................................................................................................................................14 6.2.3 Risiken aus der Anlage in ABS und MBS ..........................................................................................................14 6.2.4 Konzentrationsrisiko .......................................................................................................................................15 6.2.5 Risiken aus dem Anlagespektrum....................................................................................................................15 6.2.6 Zinsänderungsrisiko ........................................................................................................................................15 6.2.7 Risiko von negativen Habenzinsen...................................................................................................................15 6.2.8 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften ...........................................................................................15 6.2.9 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften ...................................................................................................16 6.2.10 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von Sicherheiten.......................................................................16 6.2.11 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile .................................................................16 6.2.12 Inflationsrisiko.................................................................................................................................................17 6.2.13 Währungsrisiko...............................................................................................................................................17 6.3 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds (Liquiditätsrisiko) .........................................................17 6.3.1 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände............................................................................................17 6.3.2 Risiko durch Kreditaufnahme ..........................................................................................................................17 6.3.3 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen...................................................................................17 6.4 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko .............................................................................................17 6.4.1 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten)......................................................17 6.4.2 Risiko durch zentrale Kontrahenten.................................................................................................................17 6.4.3 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften ............................................................................18 6.5 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds................................................................................................................18 6.5.1 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen......................................................18 6.5.2 Länder- oder Transferrisiko..............................................................................................................................18 6.5.3 Rechtliche und politische Risiken .....................................................................................................................18 6.5.4 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko ..............................................................18 6.5.5 Schlüsselpersonenrisiko...................................................................................................................................19 6.5.6 Verwahrrisiko..................................................................................................................................................19 6.5.7 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)...............................................................19 6.6 Risiken bei Umbrella-Fonds............................................................................................................................................19 7. Risikoprofil ...............................................................................................................................................................................19 8. Profil des Anlegerkreises ...........................................................................................................................................................19 9. Wertentwicklung......................................................................................................................................................................19 10. Steuern ....................................................................................................................................................................................19 11. Kosten .....................................................................................................................................................................................20 12. Vergütungspolitik .....................................................................................................................................................................22 13. Berechnung des Anteilwertes ...................................................................................................................................................22 14. Erwerb und Rückgabe sowie Umtausch von Anteilen................................................................................................................22 15. Informationen an die Anteilinhaber ..........................................................................................................................................23 16. Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland..............................................................................................................................24 17. Datenschutz .............................................................................................................................................................................24 II. Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe .....................................................................................................................................25 3
Inhalt III. Verwaltungsreglement......................................................................................................................................................................28 Grundreglement ...............................................................................................................................................................................28 Sonderreglement ..............................................................................................................................................................................40 IV. Kurzangaben über deutsche Steuervorschriften.................................................................................................................................43 V. Wertentwicklung des Teilfonds .........................................................................................................................................................48 VI. Anhang ............................................................................................................................................................................................49 4
I. Verkaufsprospekt Dieser Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement, Wirkung zum 15. Mai 1993 von einem Einzelfonds in einen Um- welches aus dem Grundreglement und dem Sonderregle- brellafonds umgewandelt, seine Bezeichnung zum 1. Juli 2000 ment des Fonds gebildet wird, hat im Zweifelsfalle Vor- von DekaLux-Flex in Deka-Flex: geändert. Derzeit besteht ein rang vor den wesentlichen Informationen für den Anleger. Teilfonds mit der Bezeichnung Deka-Flex: Euro. Der Fonds unter- Er ist nur gültig in Verbindung mit dem jeweils letzten liegt Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 veröffentlichten Jahresbericht des Fonds, dessen Stichtag über Organismen für gemeinsame Anlagen und erfüllt die An- nicht länger als 16 Monate zurückliegen darf. Wenn der forderungen der EG-Ratsrichtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli Stichtag des Jahresberichts länger als acht Monate zurück- 2009. liegt, ist dem Erwerber zusätzlich der jüngere Halbjahres- bericht des Fonds auszuhändigen. Beide Berichte sind Der Fonds wurde als Umbrella-Fonds im Sinne von aufgelegt und Bestandteil dieses Verkaufsprospektes. unterliegt dem Artikel 181 des Gesetzes von 2010. Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen, Derzeit besteht unter dem Dach des Fonds ein Teilfonds: welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder in den we- sentlichen Informationen für den Anleger oder in Unterla- Deka-Flex: Euro gen, auf welche der Verkaufsprospekt sich beruft und welche der Öffentlichkeit zugänglich sind, enthalten sind. Jeder Teilfonds gilt im Verhältnis der Anteilinhaber untereinan- der als selbstständiges Sondervermögen. Die Rechte und Pflich- Interessierten Anlegern wird geraten, diesen Verkaufsprospekt ten der Anteilinhaber eines Teilfonds sind von denen der Anteil- sorgfältig und vollständig durchzulesen und sich bei ihren inhaber der anderen Teilfonds getrennt. Im Verhältnis zu Dritten Rechts-, Steuer- oder Finanzberatern über die entsprechenden haftet jedes Teilfondsvermögen getrennt für die jeweiligen Ver- rechtlichen Erfordernisse, Devisenbestimmungen und Steuern bindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds. nach dem Recht des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder Wohnsitzes, die sich auf den Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit neue Teilfonds aufle- Erwerb, den Besitz, die Veräußerung oder anderweitige Verfü- gen. Sie kann bestehende Teilfonds nach Maßgabe von Artikel gung der Anteile auswirken können, und über die steuerliche 16 und 19 des Grundreglements mit anderen (Teil-)Fonds ver- Behandlung der Erträge zu erkundigen. schmelzen oder auflösen. In diesem Verkaufsprospekt werden die in Artikel 1 Absatz 2 des Für den Teilfonds sind Anteile der Anteilklassen A (ausschüttend) Grundreglements definierten Begriffe in gleicher Weise verwen- und C (thesaurierend) eingerichtet. det. Anteile, die auf DekaLux-Cash-DM Klasse A lauten, sind der Dieser Verkaufsprospekt kann in andere Sprachen übersetzt Anteilklasse A des Teilfonds Deka-Flex: Euro zugeordnet. Anteile, werden. Im Fall etwaiger Widersprüche oder Doppeldeutigkeiten die auf DekaLux-Flex lauten und keine Aussage über den ent- in einer Übersetzung hat der deutsche Wortlaut Vorrang. sprechenden Teilfonds treffen und Anteile, die auf DekaLux-Flex- DM lauten, sind der Anteilklasse C des Deka-Flex: Euro zugeord- Die Herausgabe dieses Verkaufsprospekts und das Angebot bzw. net. der Verkauf von Anteilen des Fonds kann in manchen Hoheits- gebieten Beschränkungen unterliegen. Dieser Verkaufsprospekt Das Geschäftsjahr des Fonds sowie der Teilfonds endet am 30. ist nicht als Aufforderung zum Erwerb von Anteilen zu betrach- September eines jeden Jahres. ten. Der Jahresbericht wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Luxembourg Société coopérative geprüft. 1. Der Fonds Der Fonds wird von der Deka International S.A. („Verwaltungs- Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Investment- gesellschaft“), Luxemburg, verwaltet. fonds Gültig bis 30. April 2019: Deka-Flex: Die Vermögenswerte des Fonds verwahrt die DekaBank Deut- (im Folgenden der „Fonds“) ist ein auf Initiative der DekaBank sche Girozentrale Luxembourg S.A. („Verwahrstelle“), Luxem- Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, nach Luxemburger burg. Recht in der Form eines "fonds commun de placement à com- partiments multiples" errichtetes Sondervermögen aus Wertpa- Gültig ab 1. Mai 2019: pieren und sonstigen Vermögenswerten. Deka-Flex: wurde mit 5
Die Vermögenswerte des Fonds verwahrt die DekaBank Deut- Vertrieb der Aktien und/oder Anteile von selbst- oder fremd- sche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung Luxemburg verwalteten OGAW und OGA in Luxemburg und/oder im („Verwahrstelle“). Ausland. Die Verwaltungsgesellschaft verfügt im Einklang mit dem Gesetz 2. Verwaltungsgesellschaft von 2010 und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften der CSSF über ausreichende und angemessene organisatorische Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 12. August 1988 als Strukturen und interne Kontrollmechanismen, insbesondere Aktiengesellschaft unter luxemburgischem Recht für eine unbe- handelt sie im besten Interesse der Fonds bzw. Teilfonds und stimmte Dauer gegründet. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg und stellt sicher, dass Interessenkonflikte vermieden werden und die ist unter Nummer B. 28 599 im Luxemburger Handels- und Einhaltung von Beschlüssen und Verfahren, eine faire Behand- Gesellschaftsregister eingetragen. lung der Inhaber von Anteilen an den verwalteten Fonds und Teilfonds sowie die Einhaltung der festgelegten Risikomanage- Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft ist im Mémorial C, ment-Grundsätze gewährleistet sind. Sie verfügt über eine wirk- Recueil des Sociétés et Associations („Mémorial“), vom 26. same und ständige Compliance-, Innenrevisions- sowie Risiko- Oktober 1988 veröffentlicht und beim Luxemburger Handels- management-Funktion, die jeweils unabhängig sind, und erhält und Gesellschaftsregister hinterlegt. Die Satzung wurde letztma- diese aufrecht. lig durch Gesellschafterbeschluss vom 28. September 2017 abgeändert. Eine koordinierte Neufassung der Satzung wurde Die Verwaltungsgesellschaft verfügt ferner über festgelegte beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt Entscheidungsprozesse, eine klare Organisationsstruktur, ange- und die Satzungsänderung im Recueil électronique des sociétés messene interne Kontrollmechanismen sowie eine interne Be- et associations ("RESA") am 26. Oktober 2017 veröffentlicht. richterstattung zwischen allen maßgeblichen Ebenen der Verwal- tungsgesellschaft. Sie gewährleistet ferner, dass angemessene Der Zweck der Verwaltungsgesellschaft ist die Auflegung und systematische Aufzeichnungen über ihre Geschäftstätigkeit und/oder Verwaltung von gemäß der Richtlinie 2009/65/EG und interne Organisation geführt werden. Sie ergreift alle ange- zugelassenen luxemburgischen und/oder ausländischen OGAW messenen Maßnahmen, um das bestmögliche Ergebnis für den und die zusätzliche Verwaltung anderer luxemburgischer Fonds bzw. Teilfonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kos- und/oder ausländischer OGA, die nicht unter diese Richtlinie ten, die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausfüh- fallen. rung und Abrechnung, den Umfang und die Art des Auftrages sowie alle sonstigen, für die Auftragsausführung relevanten Die Tätigkeit der Verwaltung von Fonds Communs de Placement Aspekte berücksichtigt (best execution). Sie sorgt für eine umge- und Investmentgesellschaften umfasst insbesondere: hende, redliche und zügige Ausführung der für Fonds bzw. Teilfonds getätigten Portfoliogeschäfte im Hinblick auf die Aus- Die Anlageverwaltung: In diesem Zusammenhang kann die führung von Handelsentscheidungen für die verwalteten Fonds Verwaltungsgesellschaft für Rechnung der von ihr verwalte- bzw. Teilfonds. Bei Auslagerung von Aufgaben an Dritte verge- ten OGAW und OGA Benachrichtigungen oder Anweisun- wissert sie sich, dass die Dritten die notwendigen Maßnahmen gen betreffend zu tätigender Anlagen erteilen, Verträge ab- zur Einhaltung aller Anforderungen an Organisation und Vermei- schließen, alle Arten von Wertpapieren und andere Vermö- dung von Interessenkonflikten wie sie in den anwendbaren gensarten kaufen, verkaufen, tauschen und übereignen, für Luxemburger Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind, ge- Rechnung der von ihr verwalteten OGAW und OGA alle im troffen haben und die Einhaltung dieser Anforderungen überwa- Zusammenhang mit Wertpapieren, die das Vermögen der chen. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass den Fonds bzw. Teil- OGAW und OGA bilden, stehenden Stimmrechte ausüben. fonds und/oder den Anteilinhabern in keinem Fall überzogene Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflis- Kosten in Rechnung gestellt werden. tung. Die Verwaltungsgesellschaft kann ihre Tätigkeit im In- und Aus- Administrative Tätigkeiten in Bezug auf OGAW und OGA. land ausüben, Zweigniederlassungen errichten und alle sonsti- Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit der in Anhang II gen Geschäfte betreiben, die der Erreichung ihrer Zwecke för- des Gesetzes von 2010 aufgeführten Tätigkeiten, d.h. insbe- derlich sind und im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes sondere die Bewertung der Portfolios und Preisfestsetzung vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften und des Kapi- für die Aktien und/oder Anteile der OGAW und OGA, die tels 15 des Gesetzes von 2010 bleiben. Ausgabe und Rücknahme von Aktien und/oder Anteilen der OGAW und OGA, die Registerführung für die OGAW und Die Verwaltungsgesellschaft hat auf eigene Verantwortung, OGA, die Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen Kosten und Kontrolle die Deka Investment GmbH, Frankfurt, mit von Transaktionen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. der Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds beauf- 6
tragt. Der Fondsmanager ist befugt, Vermögenswerte des Fonds Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufga- anzulegen und/oder bestehende Anlagen zu liquidieren. ben: Die Deka Investment GmbH ist eine Kapitalverwaltungsgesell- Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Antei- schaft (Verwaltungsgesellschaft) nach deutschem Recht. Sie ist le sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des Ge- auf das Portfoliomanagement von Fonds für Privatkunden und setzes von 2010 und dem Verwaltungsreglement des Fonds institutionelle Anleger spezialisiert. Die von ihr verwalteten Ver- entsprechen, mögenswerte beliefen sich am 31. Dezember 2018 auf rund 146,9 Mrd. Euro. Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb Des Weiteren hat die Verwaltungsgesellschaft die Fondsbuchhal- der üblichen Fristen an den Fonds überwiesen wird, tung und Fondsadministration auf die State Street Bank Luxem- bourg S.C.A., Luxemburg ausgelagert. Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- schriften des Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsregle- Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Fonds ment verwendet werden, wird überwiegend die Verwahrstelle, deren Tochtergesellschaft die Verwaltungsgesellschaft ist, beauftragt. Sicherzustellen, dass die Anteilpreise ordnungsgemäß be- rechnet werden, Weitere Angaben zur Verwaltungsgesellschaft enthält der An- hang „Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe“. Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. 3. Verwahrstelle Gültig bis 30. April 2019: Das Gesetz von 2010 und die anwendbaren Verwaltungsvor- Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Girozentrale Luxem- schriften der CSSF sehen eine Trennung der Verwaltung und der bourg S.A. die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Sie Verwahrung von OGAW vor. Für Vermögenswerte, deren Ver- wurde am 5. Februar 1971 als Aktiengesellschaft luxemburgi- wahrung die Verwahrstelle selbst übernimmt, eröffnet die Ver- schen Rechts mit Sitz in Luxemburg gegründet. Sie ist eine Bank wahrstelle für den OGAW ein oder mehrere Konten, in denen im Sinne des Luxemburger Gesetzes vom 5. April 1993 über den alle Vermögenswerte erfasst werden, die Eigentum des OGAW Finanzsektor; sie betreibt Bankgeschäfte aller Art. sind und für deren Verwahrung sie verantwortlich ist. Bei Ver- mögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft Die DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A. ist Mut- die Verwahrstelle, ob der Fonds Eigentum an diesen Vermögens- terunternehmen und alleiniger Gesellschafter der Verwaltungs- gegenständen erworben hat. Die Verwahrstelle muss zu jeder gesellschaft. Zeit einen vollständigen Überblick über alle Vermögenswerte des OGAW haben, einschließlich derer, die nicht Gegenstand einer Gültig ab 1. Mai 2019: Verwahrung sind. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Ver- waltungsgesellschaft über die Vermögensgegenstände den Für den Fonds hat die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frank- Vorschriften des Gesetzes von 2010 und dem Verwaltungsregle- furt am Main, Niederlassung Luxemburg, die Funktion der Ver- ment entsprechen. wahrstelle übernommen. Sie wurde am 1. Februar 1982 als Niederlassung der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt Die Verwahrstelle stellt sicher, dass die Geldflüsse und liquiden am Main, gegründet. Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Mittel des OGAW ordnungsgemäß überwacht werden. Sie ge- Frankfurt am Main, ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. währleistet, dass sämtliche von Anteilinhabern bei der Zeichnung von Anteilen des OGAW geleistete Zahlungen eingehen und Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt, ist Mutterunter- dass alle liquiden Mittel des OGAW auf Geldkonten verbucht nehmen und alleiniger Gesellschafter der DekaBank Deutsche werden, die auf den Namen des OGAW oder der Verwaltungs- Girozentrale Luxembourg S.A. Die DekaBank Deutsche Girozen- gesellschaft oder auf den Namen der Verwahrstelle bei einem trale Luxembourg S.A. ist Mutterunternehmen und alleiniger Institut gemäß Artikel 18 Abs. 1 a), b) und c) der Richtlinie Gesellschafter der Verwaltungsgesellschaft. 2006/73 EG oder bei einem anderen Institut der gleichen Art in dem entsprechenden Markt, in dem Geldkonten vorgeschrieben Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle richten sich nach sind, eröffnet wurden, solange ein solches Institut einer wirksa- Luxemburger Recht, dem Verwaltungsreglement und dem Ver- men aufsichtsrechtlichen Regulierung und Aufsicht unterliegt, wahrstellenvertrag. die den Rechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen und wirksam durchgesetzt werden. 7
Die Verwaltungsgesellschaft wird überwiegend die Verwahrstel- Die Unterverwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzen- le, zu deren Konzern sie gehört, mit der Abwicklung von Trans- triert sich zum größten Teil auf die J.P. Morgan AG, Frankfurt. aktionen für Rechnung des Fonds beauftragen. Zudem nimmt die Verwahrstelle im Hinblick auf für den OGAW Interessenkonflikte können aus Aufgaben oder Kontrollfunktio- erworbene Investmentanteile die Dienste von das jeweilige An- nen entstehen, die die Verwahrstelle für den Fonds, die Anleger teilsregister führenden Transfer Agents in Anspruch, zum Teil oder die Verwaltungsgesellschaft erbringt. indirekt über die oben genannten Unterverwahrer. Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der Ver- Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegen- wahrstellenfunktion für den Fonds ergeben. stände, die von ihr oder von einem ihrer Unterverwahrer ver- wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines sol- Interessenkonflikte könnten für den Fonds darüber hinaus durch chen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen- die Wahrnehmung der Funktion des Unterverwahrers innerhalb über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist der Deka-Gruppe entstehen. auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- Potentielle Fallgruppen innerhalb der Deka-Gruppe wurden gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- identifiziert und entsprechende Vorkehrungen zu ihrer Vermei- lich nur, wenn sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflich- dung implementiert. Hierzu zählen u.a. die organisatorische tungen mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Trennung der Zuständigkeiten und die Einhaltung von „Best Execution-Maßstäben“ beim Erwerb oder Veräußerung von Auf Verlangen übermittelt die Verwaltungsgesellschaft den Vermögensgegenständen. Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahr- stelle und deren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu Die Verwahrstelle kann die Verwahrung von verwahrfähigen möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Tä- Vermögensgegenständen an weitere Unterverwahrer übertra- tigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Eine Über- gen. Die übertragenen Aufgaben sind: sicht der beauftragten Unterverwahrer und Lagerstellen ist unter www.deka.de erhältlich. Verwahrung der Wertpapiere, Gültig bis 30. April 2019: Verwaltung der Wertpapiere, Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Informatio- Abwicklung der Wertpapierhandelsgeschäfte und Ausfüh- nen zu den Gründen, aus denen sie sich für die DekaBank Deut- rung von Wertpapierlieferungen (Ein- und Ausgänge). sche Girozentrale Luxembourg S.A. als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. Als Unterverwahrer für die Verwahrstelle sind bis 30. April 2019 die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt, sowie die Raiff- Gültig ab 1. Mai 2019: eisenbank International AG, Wien (RBI AG), tätig. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Informatio- Die Verwahrung der Vermögenswerte des OGAW konzentriert nen zu den Gründen, aus denen sie sich für die DekaBank Deut- sich zum größten Teil auf die DekaBank Deutsche Girozentrale, sche Girozentrale, Frankfurt am Main, Niederlassung Luxem- Frankfurt. Im OGAW enthaltene konzernfremde Zielfondsanteile burg, als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. werden durch die RBI AG verwahrt. Ab 1. Mai 2019 sind als Unterverwahrer für die Verwahrstelle 4. Anlagepolitik die J.P. Morgan AG, Frankfurt, Clearstream Banking AG, Frank- furt und die DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A., Das Hauptziel der Anlagepolitik von Deka-Flex: besteht in der sowie die Raiffeisen Bank International AG, Wien als deren Un- Erwirtschaftung eines hohen und stetigen Ertrages unter Gering- terverwahrer, tätig. Im Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2019 und haltung der Kursschwankungen und des Währungsrisikos. 31. Dezember 2019 ist der RBI AG der Zwischenverwahrer DekaBank Deutsche Girozentrale Luxemburg S.A. vorgeschaltet. Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, das Fondsvermögen des Teil- fonds nach dem Grundsatz der Risikostreuung und im Rahmen Ab dem 1. Januar 2020 sind als Unterverwahrer für die Verwahr- der allgemeinen Richtlinien für die Anlagepolitik gemäß Artikel 5 stelle die J.P. Morgan AG, Frankfurt, Clearstream Banking, des Grundreglements überwiegend in Anleihen und Geldmarkt- Frankfurt und die Raiffeisen Bank International AG, Wien tätig. instrumenten anzulegen, die auf die Währung eines Mitglied- staates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) lauten. 8
Geldmarktinstrumente sind alle Forderungen darstellenden Titel Bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens darf in Investmentantei- und Instrumente, gleichgültig ob sie Wertpapiercharakter haben le gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) des Grundreglements oder nicht, einschließlich Schuldverschreibungen, Asset Backed angelegt werden. Securities, Credit Linked Notes, Einlagenzertifikate, Währungs- und/oder Zinszertifikate, Discountpapiere, Kassenscheine und Daneben darf der Teilfonds Bankguthaben gemäß Artikel 5 alle anderen ähnlichen Instrumente, welche die Voraussetzun- Absatz 1 Buchstabe f) des Grundreglements und flüssige Mittel gen des Art. 41 Absatz 1 des Luxemburger Gesetzes vom 17. gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundreglements halten. Dezember 2010 erfüllen, unter der Bedingung, dass die Ur- sprungs- oder Restlaufzeit – unter Berücksichtigung der sich hierauf beziehenden Finanzinstrumente – 397 Tage nicht über- 5. Techniken und Instrumente steigt oder aufgrund der Emissionsbedingungen der Zinssatz dieser Titel mindestens einmal alle 397 Tage an die Marktkondi- Bei der Anlage des Fondsvermögens der einzelnen Teilfonds tionen angepasst wird (Floating-Rate-Notes). Der Erwerb nicht werden die Voraussetzungen des Gesetzes von 2010 und der börsennotierter Geldmarktinstrumente ist nach Maßgabe des Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008 in Umset- Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe h) des Grundreglements zulässig. zung der Richtlinie 2007/16/EG eingehalten. Darüber hinaus werden die Vorgaben aus der Verordnung über die Meldung Der weder auf die Währung des Teilfonds lautende noch durch und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (EU- Währungskurssicherungsgeschäfte gegen die Währung des VO 2015/2365 (SFTR)) eingehalten. Teilfonds gesicherte Anteil darf 10% des Netto-Fondsvermögens des Teilfonds nicht überschreiten. Zur effizienten Verwaltung des Portfolios darf der jeweilige Teil- fonds sich unter Einhaltung der durch das Gesetz von 2010 oder Der weder innerhalb einer Restlaufzeit bis zu zwei Jahren fällige der von der Luxemburger Aufsichtsbehörde festgelegten Bedin- noch durch Pensionsgeschäfte in diesem Zeitraum abgesicherte gungen und Grenzen der Techniken und Instrumente bedienen, Anteil darf 10% des Netto-Fondsvermögens des Teilfonds nicht die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand überschreiten. Anlagen mit einer mindestens jährlichen Zinsan- haben. Zu diesen Techniken und Instrumenten gehören neben passung sind in diese Quote nicht einzubeziehen. den Wertpapierleihe-Geschäften gemäß Artikel 9 des Grundre- glements und den Wertpapierpensionsgeschäften gemäß Artikel Der Fonds darf zudem in Asset Backed Securities (ABS) investie- 10 des Grundreglements vor allem Derivate, insbesondere Optio- ren. ABS sind verzinsliche Wertpapiere, die durch zukünftige nen, Finanzterminkontrakte, Swaps, Credit Default Swaps, Total Zahlungsströme besichert sind. Insbesondere zählen hierzu Ver- Return Swaps, Devisenterminkontrakte sowie Kombinationen briefungen von Kreditkartenforderungen, privaten und gewerbli- hieraus. chen Hypothekenforderungen, Konsumentenkrediten, KFZ-Lea- singforderungen, Mittelstandskrediten sowie Collateralized Loan Durch den Abschluss von Wertpapierleihe-Geschäften können Obligations und Collateralized Bond Obligations. Zusatzerträge für den jeweiligenTeilfonds erwirtschaftet werden. Hierbei können die im jeweiligen Teilfonds gehaltenen Wertpa- Bis zu 10 % des Fondsvermögens dürfen in Asset Backed Securi- piere, Geldmarktinstrumente und/oder Investmentanteile – so- ties (ABS) und Mortgage Backed Securities (MBS) angelegt wer- fern zulässige Vermögensgegenstände – darlehensweise gegen den. marktgerechtes Entgelt an Dritte übertragen werden. Die Ver- tragspartner werden nach den Grundsätzen der Best-Execution- Die im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g) des Grund- Policy ausgewählt und regelmäßig überprüft. Hierbei kann der reglements getätigten Techniken und Instrumente, die Wertpa- gesamte Bestand des jeweiligen Teilfonds an Wertpapieren, piere zum Gegenstand haben, werden nur zum Zwecke der Geldmarktinstrumenten und/oder Investmentanteilen nur auf Absicherung abgeschlossen. Als Techniken und Instrumente unbestimmte Zeit als Wertpapier-Darlehen an Dritte übertragen gelten vor allem Derivate wie z.B. Optionen, Finanzterminkon- werden. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass im Regelfall trakte, Swaps, Credit Default Swaps, Devisenterminkontrakte nicht mehr als 60 % des jeweiligen Teilfondsvermögens Gegen- sowie Kombinationen hieraus. stand von Darlehensgeschäften sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden kann. Die Verwaltungsgesellschaft wird die vorgenannten Geschäfte Die Verwaltungsgesellschaft hat jederzeit die Möglichkeit, das ausschließlich mit erstklassigen Finanzinstituten als Geschäfts- Darlehensgeschäft zu kündigen. Es muss vertraglich vereinbart partner abschließen, die auf derartige Geschäfte spezialisiert sind werden, dass nach Beendigung des Darlehensgeschäfts dem und von einer anerkannten Ratingagentur mit der Bonitäts- jeweiligen Teilfonds Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder einstufung „Investment Grade“ bewertet wurden. Investmentanteile gleicher Art, Güte und Menge innerhalb der üblichen Abwicklungszeit zurück übertragen werden. Vorausset- zung für die darlehensweise Übertragung ist, dass dem jeweili- gen Teilfonds ausreichende Sicherheiten gewährt werden. Hier- 9
zu können Guthaben abgetreten bzw. Wertpapiere oder Geld- Die Verwaltungsgesellschaft hat die DekaBank Deutsche Giro- marktinstrumente übereignet oder verpfändet werden. Die Erträ- zentrale, Frankfurt am Main mit der Anbahnung, Vorbereitung ge aus der Anlage der Sicherheiten stehen dem jeweiligen Teil- und Durchführung von Wertpapierdarlehensgeschäften und fonds zu. Wertpapierpensionsgeschäften beauftragt. Eventuelle Kosten wird die Verwaltungsgesellschaft aus der ihr zustehenden Vergü- Der Darlehensnehmer ist außerdem verpflichtet, die Zinsen aus tung für diese Geschäfte tragen. darlehensweise erhaltenen Wertpapieren, Geldmarktinstrumen- ten oder Investmentanteilen bei Fälligkeit zu Gunsten des jeweili- Gelddarlehen darf die Verwaltungsgesellschaft Dritten für Rech- gen Teilfonds zu zahlen. nung des jeweiligen Teilfonds nicht gewähren. Die darlehensweise übertragenen Vermögensgegenstände wer- Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Vermögenswert den nach Ermessen des Darlehensnehmers verwahrt. während einer im Voraus vereinbarten Frist („Ausübungszeit- raum“) oder an einem im Voraus bestimmten Zeitpunkt („Aus- Derivate, die zur Absicherung eingesetzt werden, können Verlus- übungszeitpunkt”) zu einem im Voraus bestimmten Preis („Aus- te für den jeweiligen Teilfonds, die sich aus der negativen Wert- übungspreis”) zu kaufen (Kauf- oder „Call”-Option) oder zu entwicklung abgesicherter Vermögenswerte ergeben, abmildern verkaufen (Verkaufs- oder „Put”-Option). Der Preis einer Call- oder vermeiden; zugleich kann die Absicherung mittels Deriva- oder Put-Option ist die Options-„Prämie”. ten jedoch auch dazu führen, dass sich positive Wertentwicklun- gen abgesicherter Vermögenswerte nicht mehr in gleichem Finanzterminkontrakte sind gegenseitige Verträge, welche die Umfang positiv auf die Wertentwicklung des jeweiligen Teilfonds Vertragsparteien berechtigen beziehungsweise verpflichten, auswirken können. Derivate können zu Investitionszwecken einen bestimmten Vermögenswert an einem im Voraus be- eingesetzt werden, um zielgerichtet und zumeist unter geringe- stimmten Zeitpunkt zu einem im Voraus bestimmten Preis abzu- rem Kapitaleinsatz an der Wertentwicklung von Finanzinstru- nehmen beziehungsweise zu liefern, wobei jeweils nur ein menten oder Märkten zu partizipieren. Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße („Einschuss“) sofort geleistet werden muss. Die Teilfonds dürfen im Rahmen eines standardisierten Systems, das von einer anerkannten Clearinginstitution oder von einem Der Käufer eines Credit Default Swaps entrichtet eine Prämie, erstklassigen, auf derartige Geschäfte spezialisierten Finanzinsti- ausgedrückt als Prozentsatz vom Nennwert des Kontraktgegen- tut organisiert wird oder eines Standardrahmenvertrages, Wert- standes, an den Verkäufer des Credit Default Swaps, der seiner- papiere verleihen oder leihen. Bei der Vermittlung und Abwick- seits sich verpflichtet, bei Eintritt des vereinbarten Ereignisses wie lung von Wertpapier-Darlehen über das standardisierte System Insolvenz oder Zahlungsverzug des Schuldners des Kontraktge- wird die jederzeitige ausreichende Besicherung durch die Bedin- genstandes den Kontraktgegenstand gegen Zahlung dessen gungen des Systembetreibers, als unabhängigen Dritten, sicher- Nennwertes zu übernehmen oder einen Geldbetrag in Höhe der gestellt. Die Wahrung der Interessen der Anleger ist somit ge- Differenz zwischen dem Nennwert und dem Marktwert des währleistet. Bei diesen Geschäften werden die Maßgaben der Kontraktgegenstandes zu zahlen. Solche Geschäfte sind aus- Rundschreiben CSSF 08/356, CSSF 11/512 und CSSF 14/592 schließlich mit Finanzinstituten erster Ordnung zulässig, die auf eingehalten. solche Geschäfte spezialisiert sind. Die Bewertung der Credit Default Swaps erfolgt nach transparenten und nachvollziehbaren Die Vertragspartner der Wertpapierleihe müssen in einem Mit- Methoden auf regelmäßiger Basis. Die Verwaltungsgesellschaft, gliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Ver- der Vorstand und der Wirtschaftsprüfer werden die Transparenz tragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- und Nachvollziehbarkeit der Bewertungsmethoden und deren raum, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Hong Anwendung überwachen. Falls im Rahmen der Überwachung Kong, Japan, Neuseeland oder einem anderen Drittstaat mit Differenzen festgestellt werden, wird die Verwaltungsgesell- gleichwertiger Bankenaufsicht ansässig sein. schaft deren Beseitigung veranlassen. Erträge, welche sich aus der Nutzung von Wertpapierleihe- und Total Return Swaps sind Kreditderivate, bei denen sämtliche Pensionsgeschäften ergeben, sollen grundsätzlich – abzüglich Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine direkter bzw. indirekter operationeller Kosten – dem Fondsver- fest vereinbarte Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspart- mögen des jeweiligen Teilfonds zufließen. Die Verwaltungsge- ner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kre- sellschaft hat das Recht, für die Anbahnung, Vorbereitung und dit- und Marktrisiko für die Laufzeit des Geschäftes aus dem Durchführung solcher Geschäfte eine Vergütung zu erheben. Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsge- Die Verwaltungsgesellschaft erhält gemäß dem Sonderreglement ber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer bei Abschluss des bis zu 49 % der Erträge aus diesen Geschäften. Geschäftes eine Prämie an den Sicherungsgeber. Bei möglichen Kursverlusten sind am Ende des Geschäftes (Fälligstellung) Aus- gleichzahlungen vom Sicherungsgeber zu leisten. Statt einer 10
Zinszahlung kann die Gesamtrendite eines Basiswerts auch ge- Exposure and Counterparty Risk for UCITS (CESR/10-788), sowie gen die Gesamtrendite eines anderen Basiswerts getauscht wer- dem Rundschreiben CSSF 14/592 in Verbindung mit den ESMA den. Guidelines on ETFs and other UCITS issues (ESMA/2014/ 937), festgelegt. Total Return Swaps werden für den jeweiligen Teilfonds getätigt, um sich gegen Kursverluste und Risiken aus dem Basiswert abzu- Zulässige Sicherheiten sind u.a. Barsicherheiten, Aktien, Staats- sichern bzw. an Marktentwicklungen partizipieren zu können anleihen, Anleihen anderer Gebietskörperschaften und suprana- ohne den Basiswert selbst erworben zu haben. Unter anderem tionaler Organisationen, Unternehmensanleihen sowie deutsche können Aktien, Renten und Währungen als Vermögensgegen- öffentliche oder Hypothekenpfandbriefe. Weitere Restriktionen stände des jeweiligen Teilfonds Gegenstand von Total Return hinsichtlich zulässiger Währungen, Ratinganforderungen an Swaps sein. Es dürfen bis zu 20 % des jeweiligen Teilfondsver- Emission bzw. Emittent sowie Zugehörigkeit zu ausgewählten mögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Dies ist ein Orien- Indizes (bei Aktien) stellen weiterhin sicher, dass ausschließlich tierungswert der im Einzelfall auch überschritten werden kann. Sicherheiten hoher Qualität Verwendung finden. Hierbei werden Die Verwaltungsgesellschaft erwartet aber, dass dieser Wert im nur Sicherheiten akzeptiert, die von Emittenten mit einer hohen Regelfall geringer ausfällt. Den tatsächlichen Wert der in Total Kreditqualität und Bonität begeben worden sind. Sollte nicht das Return Swaps im jeweiligen Teilfondsvermögen investiert ist, höchste Kreditratingband vorliegen, werden weitere Sicherheits- kann dem jeweils gültigen Jahres- oder Halbjahresbericht ent- margenabschläge vorgenommen. nommen werden. Die Erträge zuzüglich evtl. vereinnahmter Prämien aus Total Return Swaps fließen – nach Abzug der Trans- Alle entgegen genommenen Sicherheiten, die keine Barsicher- aktionskosten – vollständig dem jeweiligen Teilfonds zu. heiten sind, sollen liquide sein und an einem liquiden Markt mit transparenten Preisfeststellungen gehandelt werden. Ziel ist es Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach den eine kurzfristige Veräußerung garantieren zu können, zu einem Grundsätzen der Best-Execution-Policy ausgewählt und regelmä- Preis der nahe an der vor dem Verkauf festgestellten Bewertung ßig überprüft. Die Vertragspartner müssen Finanzeinrichtungen liegt. erster Ordnung sein, die auf solche Transaktionen spezialisiert sind, einem Rating einer anerkannten Ratingagentur unterliegen Die Sicherheiten sollen mindestens börsentäglich bewertet wer- (min. Investmentgrade) und von einer Aufsichtsbehörde beauf- den können. Es findet eine tägliche Marktbewertung und ein sichtigt werden. täglicher Marginausgleich statt. Vermögensgegenstände, die eine hohe Preisvolatilität aufweisen, werden nur dann als Sicher- Für die Techniken und Instrumente und Wertpapierdarlehensge- heit akzeptiert, wenn geeignete konservative Bewertungsab- schäfte besteht ein Collateral-Management zur Verwaltung der schläge (Haircuts) angewandt werden können. Die erhaltenen für diese Geschäfte zu stellenden sowie zu erhaltenden Sicher- unbaren Sicherheiten werden nicht veräußert, neu angelegt oder heiten. Die Sicherheiten dienen dazu, das Ausfallrisiko des Ver- verpfändet. tragspartners dieser Geschäfte ganz oder teilweise zu reduzie- ren. Diese werden täglich neu berechnet und entsprechend Wertpapier-Darlehensgeschäfte werden zu mindestens 90 % angepasst. besichert. Der Kurswert der als Darlehen übertragenen Wertpa- piere bildet dabei zusammen mit den zugehörigen Erträgen den Für OTC-Derivate, die über eine zentrale Gegenpartei abgewi- Sicherungswert. Die Leistung der Sicherheiten durch den Darle- ckelt werden und für börsengehandelte Derivate sowie für Wert- hensnehmer darf 90 % des Sicherungswertes zuzüglich eines papierleihe-Geschäfte, die über ein standardisiertes System ab- marktüblichen Aufschlags nicht unterschreiten. Im Übrigen müs- geschlossen werden, richtet sich die Besicherung nach den Re- sen Derivate- und Wertpapierdarlehensgeschäfte in einem Um- geln der zentralen Gegenpartei, der Börse bzw. des Systembe- fang besichert sein, der sicherstellt, dass der Anrechnungsbetrag treibers. für das Ausfallrisiko des jeweiligen Vertragspartners 5 % des Wertes des jeweiligen Teilfonds nicht überschreitet. Ist der Ver- Für OTC-Derivate, die nicht über eine zentrale Gegenpartei ab- tragspartner ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat der gewickelt werden, sowie für Wertpapierleihe-Geschäfte, die EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über nicht über ein standardisiertes System abgeschlossen werden, den EWR oder in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Auf- vereinbart die Verwaltungsgesellschaft mit den Kontrahenten sichtsbestimmungen gelten, so darf der Anrechnungsbetrag für Regelungen zur Besicherung der Forderungen des jeweiligen das Ausfallrisiko 10 % des Wertes des jeweiligen Teilfonds be- Teilfonds. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Sicherhei- tragen. ten hat die Verwaltungsgesellschaft in einer Collateral Policy, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Die Besicherung kann auch vollständig durch Wertpapiere oder Anforderungen, u.a. der Verordnung 10-4 der CSSF, dem Rund- Geldmarktinstrumente eines einzigen Emittenten gemäß Artikel schreiben CSSF 11/512, dem Rundschreiben CSSF 08/356, den 6 Absatz 3 des Grundreglements erfolgen; in dem Fall müssen CESR Guidelines on Risk Measurement and Calculation of Global die Sicherheiten mindestens 6 verschiedene Emissionen umfas- 11
sen und keine Emission darf 30 % des jeweiligen Netto-Teil- gelegten Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Ge- fondsvermögens übersteigen. samtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Artikels 6 nicht überschreitet. Anlagen des jeweiligen Teilfonds in indexbasierten Von den Sicherheiten werden Wertabschläge (Haircuts) abgezo- Derivaten müssen bei den Anlagegrenzen des Artikels 6 Absatz gen, die je nach Art der Wertpapiere, der Bonität der Emittenten 1 bis 6 nicht berücksichtigt werden. Wenn ein Derivat in ein sowie ggf. nach Restlaufzeit variieren. Die Haircuts fallen für die Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet ist, muss aufgeführten Wertpapierkategorien wie folgt aus: es hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften dieses Artikels mit berücksichtigt werden. Bankguthaben 0% Die Verwaltungsgesellschaft verfügt für den Fonds über ein Aktien 5% - 40% Risikomanagementverfahren im Einklang mit dem Gesetz von 2010 und den anwendbaren Verwaltungsvorschriften der CSSF, Renten 0,5% - 30% insbesondere dem Rundschreiben CSSF 11/512 vom 30. Mai 2011. Aktien oder Anteile an UCITS 10% – 50% Im Rahmen des Risikomanagementverfahrens wird das Gesam- Darüber hinaus kann für Sicherheiten in einer anderen Währung trisiko der Teilfonds mittels einer sogenannten absoluten Value- als der Teilfondswährung ein zusätzlicher Wertabschlag von bis at-Risk (VaR)-Limitierung gemessen und kontrolliert. zu 10%-Punkten angewandt werden. In besonderen Marktsitua- tionen (z.B. Marktturbulenzen) kann die Verwaltungsgesellschaft Beim VaR handelt es sich um ein Standard-Risikomaß im Finanz- von den genannten Werten abweichen. sektor. Ausgehend von einem fixierten Zeitintervall und einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) ist der VaR Barsicherheiten in Form von Bankguthaben dürfen auf Sperrkon- einer Finanzposition diejenige Ausprägung der Verlusthöhe, die ten bei der Verwahrstelle des Fonds oder mit ihrer Zustimmung mit der vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten bei einem anderen Kreditinstitut gehalten werden. Barmittel, die wird. Die Berechnung des VaR wird dabei auf Basis eines einseiti- der jeweilige Teilfonds als Sicherheiten gestellt bekommt, kön- gen Konfidenzintervalls von 99% sowie einer Halteperiode von nen unter Einhaltung der Vorgaben des Rundschreibens CSSF 20 Tagen durchgeführt. 08/356 und des Rundschreibens CSSF 11/512 reinvestiert wer- den. Die Wiederanlage darf nur in Staatsanleihen von hoher Für Zwecke der Risikobegrenzung darf das Gesamtrisiko aus Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur allen Positionen des Fonds, das über den VaR ermittelt wird, ein erfolgen. Zudem können Barsicherheiten im Wege eines umge- auf der Grundlage der Analyse der Anlagepolitik und des festge- kehrten Pensionsgeschäfts mit einem Kreditinstitut angelegt stellten Risikoprofils maximales VaR-Limit nicht überschreiten. werden, wenn die Rückforderung des aufgelaufenen Guthabens jederzeit gewährleistet ist. Die Verwaltungsgesellschaft berechnet die Hebelwirkung (Eng- lisch „leverage“) des jeweiligen Teilfonds im Einklang mit den Die Verwaltungsgesellschaft kann für Rechnung des jeweiligen Verwaltungsvorschriften der zuständigen Aufsichtsbehörden Teilfonds im Rahmen von Derivate- und Wertpapierdarlehensge- unter Anwendung des Ansatzes der Summe der Nominalen schäften Wertpapiere als Sicherheit entgegennehmen. Wenn („Bruttomethode“) sowie zusätzlich unter Anwendung des diese Wertpapiere als Sicherheit übertragen wurden, müssen sie Commitment-Ansatzes („Nettomethode“).1) bei der Verwahrstelle verwahrt werden. Hat die Verwaltungsge- sellschaft die Wertpapiere als Sicherheit verpfändet erhalten, Anteilinhaber sollten beachten, dass Derivate für verschiedene können sie auch bei einer anderen Stelle verwahrt werden, die Zwecke eingesetzt werden können, insbesondere für Absiche- einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterliegt und vom Siche- rungs- und Investmentzwecke. Die Berechnung der erwarteten rungsgeber unabhängig ist. Hebelwirkung nach Bruttomethode unterscheidet nicht zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen des Derivateeinsatzes und Der Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instru- liefert daher keine Indikation über den Risikogehalt der Teil- menten soll vorwiegend im Hinblick auf eine Steigerung der fonds. Die Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass die aus dem Wertentwicklung erfolgen, ohne dass dadurch von den im Einsatz von Derivaten resultierende Hebelwirkung (Leverage) der Grund- oder Sonderreglement bzw. im Verkaufsprospekt ge- Teilfonds nach Bruttomethode grundsätzlich 3,0 nicht über- nannten Anlagezielen des jeweiligen Teilfonds abgewichen oder schreiten wird. Eine Indikation des Risikogehaltes der Teilfonds der grundlegende Charakter der Anlagepolitik des jeweiligen Teilfonds verändert wird. 1) Die Berechnung unter Anwendung des Commitment-Ansatzes erfolgt nach den Der jeweilige Teilfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie inner- von der European Securities and Markets Authority (ESMA), früher Committee of European Securities Regulators (CESR), veröffentlichten Guidelines vom 28. Juli halb der in Artikel 6 Absatz 5 und 6 des Grundreglements fest- 2010 (CESR 10-788). 12
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