SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT

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SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
Sortieranweisungen

                    Für Annahmestellen der
                 SuperDrecksKëscht® fir Bierger

                                       Stand: 11.11.2020

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi          1 / 76         Erstelldatum: 26.10.1994
                                                           Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
Register der Sortieranweisungen (alphabetisch geordnet)

Produktgruppe                                      Sortieranweisung      Betriebsanweisung
Altöl                                                  SDK 001                  G 13
Asbesthaltige Produkte                                 SDK 002                  G12
Asbestzement und Eternit                               SDK 029                  G12
Bitumenabfälle                                         SDK 056                  G13
Bleiakkumulatoren                                      SDK 004                  G08a
Datenträger                                            SDK 007      Allgemeine Betriebsanweisung
Druckgasflaschen                                       SDK 033                  G01
Düngemittel                                            SDK 008                  G05
Farben / Lacke, Fässer mit Farbresten                  SDK 013                  G03
Feuerlöscher                                           SDK 016                  G01
Feuerzeuge                                             SDK 014                  G01
Ionenaustauscherharze (aus Wasseraufbereitung)         SDK 076      Allgemeine Betriebsanweisung
Karton, Papier                                         SDK 026                  G13
Kerzenreste                                            SDK 098                  G13
Kondensatoren                                          SDK 010                  G13
Kraftstoffe (Diesel,Gemische)                          SDK 069                  G03
Laborchemikalien                                       SDK 031                  G02
Lampen                                                 SDK 032                  G11
Laugen und basische Reiniger                           SDK 034                  G09
Lösungsmittel                                          SDK 037                  G03
Medikamente                                            SDK 039                  G06
Metallfässer 200 l                                     SDK 035                  G13
Nicht identifizierte Produkte (Behälter < 10 l)        SDK 043                  G02
Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (Ni-Cd)                   SDK 044                  G03
Öl- und Dieselfilter                                   SDK 045                  G13
Ölradiatoren                                           SDK 066                  G13
Ölverschmutzte Produkte                                SDK 046                  G13
Öl-Wasser-Emulsionen                                   SDK 068                  G06
Pestizide                                              SDK 008                 G06/02
Photochemikalien                                       SDK 049                  G10
PU-Schaumdosen                                         SDK 048                  G01
Poolchemikalien                                        SDK 088             G02/G08/G08
Quecksilber (elementar),                               SDK 052                  G11
Quecksilberthermometer
Roofing und Bitumenabdichtungsbahnen                   SDK 073      Allgemeine Betriebsanweisung
Säuren und saure Reiniger                              SDK 054                  G08
Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette)                  SDK 012                  G13
Schadstoffverpackungen (Laborchemikalien)              SDK 078                  G02
Schadstoffverpackungen (Lösungsmittel)                 SDK 079                  G03
Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge,                  SDK 011             G10, G08, G09
Photochemie)
Schmierfette                                           SDK 055                  G13
Speiseöle und –fette                                   SDK 047                  G04
Spraydosen                                             SDK 050                  G01
Spritzen und Kanülen                                   SDK 065                  G07
Streusalz                                              SDK 074      Allgemeine Betriebsanweisung
Tonerkartuschen, Tintenpatronen                        SDK 051      Allgemeine Betriebsanweisung
Trockenbatterien – Hochenergieakkumulatoren            SDK 063                  G09
Vakuumkollektorröhren                                  SDK 080                  G11

Hinweise zu den verwendeten Behältern
Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi          2 / 76                         Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
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Register der Sortieranweisungen (numerisch geordnet)

Sortieranweisung                Produktgruppe
SDK 001                         Altöl
SDK 002                         Asbesthaltige Produkte
SDK 004                         Bleiakkumulatoren
SDK 007                         Datenträger
SDK 008                         Düngemittel und Pestizide
SDK 010                         Kondensatoren und Elektrobauteile (Starter)
SDK 011                         Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie)
SDK 012                         Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette)
SDK 013                         Farben / Lacke, Fässer mit Farbresten
SDK 014                         Feuerzeuge
SDK 016                         Feuerlöscher
SDK 026                         Karton, Papier
SDK 029                         Asbestzement und Eternit
SDK 031                         Laborchemikalien
SDK 032                         Lampen
SDK 033                         Druckgasflaschen
SDK 034                         Laugen und basische Reiniger
SDK 035                         Metallfässer 200 l, recycelbar
SDK 037                         Lösungsmittel
SDK 039                         Medikamente
SDK 043                         Nicht identifizierte Produkte (Behälter < 10 l)
SDK 044                         Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (Ni-Cd)
SDK 045                         Öl- und Dieselfilter
SDK 046                         Ölverschmutzte Produkte
SDK 047                         Speiseöle und –fette
SDK 048                         PU-Schaumdosen
SDK 049                         Photochemikalien
SDK 050                         Spraydosen
SDK 051                         Tonerkartuschen, Tintenpatronen
SDK 052                         Quecksilber (elementar), Quecksilberthermometer
SDK 054                         Säuren und saure Reiniger
SDK 055                         Schmierfette
SDK 056                         Bitumenabfälle
SDK 063                         Trockenbatterien – Hochenergieakkumulatoren
SDK 065                         Spritzen und Kanülen
SDK 066                         Ölradiatoren
SDK 068                         Öl-Wasser-Emulsionen
SDK 069                         Kraftstoffe
SDK 073                         Roofing und Bitumenabdichtungsbahnen
SDK 074                         Streusalz
SDK 076                         Ionenaustauscherharze (aus Wasseraufbereitung)
SDK 078                         Schadstoffverpackungen (Laborchemikalien)
SDK 079                         Schadstoffverpackungen (Lösungsmittel)
SDK 080                         Vakuumkollektorröhren
SDK 088                         Poolchemikalien
SDK 098                         Kerzenreste

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                 3 / 76                        Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
SORTIERANWEISUNG                                        SDK 001
                                         Altöl

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Altöl
                                       1. Altöl in Kleingebinden bis 30 Liter Inhalt
                                       2. Altöl in Großgebinden ab 30 Liter Inhalt

Begriffsbestimmung:                    Zu den Altölen zählen alle Motoren- und Getriebeöle, sowie Öl aus
                                       Stoßdämpfern. Sie können mineralischer oder synthetischer Herkunft
                                       sein.

Sortierung/Verpackung: 1. Altöle in Kleingebinden bis 30 Liter Inhalt werden in den
                       Anlieferungsgebinden in 800-l-SAP-Behälter eingestellt.
                                       Leere     Altöl-Kleingebinde      werden     der     Produktgruppe
                                       Schadstoffverpackungen      (Altöl,   Fette)   zugeordnet    (siehe
                                       Sortieranweisung SDK 012).
                                       Falls kein leerer Sammelbehälter zur Verfügung steht, können die
                                       leeren Altölkleingebinde auch zu den Altölen in den 800-l-SAP-
                                       Behälter eingestellt werden.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       2. Altöle in Großgebinden ab 30 Liter Inhalt werden vom
                                       Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® abgeholt oder von einem
                                       Tankfahrzeug (ab 100l Gesamtmenge) abgepumpt. Den Auftrag dazu
                                       erteilt die SuperDrecksKëscht® fir Biirger.
                                       Leere Altölgroßgebinde, die keine UN-Nummer besitzen werden der
                                       Gruppe Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) zugeordnet (siehe
                                       Sortieranweisung SDK 012). Sie werden vom Servicefahrzeug der
                                       SuperDrecksKëscht® abgefahren.
                                       Leere Altölgroßgebinde (200 l Fässer), die noch intakt sind und eine
                                       UN-Nummer besitzen werden der Produktgruppe Metallfässer 200 l,
                                       recyclebar (ADR-frei) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 035).
                                       Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht®
                                       abgefahren.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Die Altöle dürfen nicht mit Lösungsmitteln, Benzin, Diesel, Heizöl
                                       (Mazout ) oder Wasser vermischt sein.
                                       Gemische von Altöl und Wasser - sie sind erkennbar an 2 Phasen
                                       (oben Öl, unten Wasser) - werden den Öl-Wasser-Emulsionen
                                       zugeordnet (siehe Sortier-anweisung SDK 068).
                                       Gemische von Altöl mit Benzin, Diesel oder Heizöl (Mazout) - sie
                                       sind erkennbar am typischen Kraftstoffgeruch - werden den Kraftstoffen
                                       (Diesel, Gemische) (siehe Sortieranweisung SDK 069) zugeordnet.
                                       Lösemittelhaltige Altöle - sie sind erkennbar am Lösungsmittelgeruch -
                                       werden den Lösungsmitteln zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK
                                       037).
Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              4 / 76                                     Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Altölen sind eine Schutzbrille und
                                       Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 13 zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Ausgelaufene Altöle sind mit Bindemittel Oeko-Pur Feingranulat
                                       aufzunehmen und zu den ölverschmutzten Produkten zu konditionieren.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 13.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                       5 / 76                         Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                        Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
SORTIERANWEISUNG       SDK 002
                                   Asbesthaltige Produkte

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von asbesthaltigen Produkten
                                       Asbesthaltige Produkte

Begriffsbestimmung:                    Zu den asbesthaltigen Produkten zählen Asbest in reiner Form
                                       (Asbeststaub, Asbestfasern) sowie folgende asbesthaltige Produkte:
                                       Bremsbeläge, Kupplungsbeläge, Asbestschnüre, Asbestdichtungen

Sortierung/Verpackung: Asbesthaltige Produkte, die unter der Begriffsbestimmung aufgelistet
                       sind, werden in 60-l-Metalldeckelfässer verpackt.
                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Nach jedem Befüllen müssen die Fässer dicht verschlossen werden,
                                       damit keine Stäube oder Fasern freigesetzt werden können.
                                       Produkte aus Asbestzement und Eternit - z.B. Eternitdachplatten,
                                       Blumenkästen aus Eternit etc. - werden separat gesammelt und der
                                       Gruppe Asbestzement und Eternit zugeordnet (siehe Sortieranweisung
                                       SDK 029).

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von asbesthaltigen Produkten sind
                                       eine   Schutzbrille,  eine   Staubmaske      Typ    FFP3    und
                                       Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 12 zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Stäube freigesetzt worden sein, so sind diese sofort mit Wasser
                                       zu binden und zu den asbesthaltigen Produkten zu konditionieren.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 12.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                       6 / 76                               Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                              Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
SORTIERANWEISUNG      SDK 004
                                     Bleiakkumulatoren
Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Bleiakkumulatoren
                                       Bleiakkumulatoren

Begriffsbestimmung:                    Zu den Bleiakkumulatoren zählen alle Akkumulatoren mit Säure als
                                       Elektrolytflüssigkeit wie z.B.   Auto-,  LKW-,    Traktor-  und
                                       Motorradbatterien.

Sortierung /Verpackung: Bleiakkumulatoren werden in speziellen säurefesten 610 l-
                       Kunststoffpaloxen      gesammelt     .    Diese sind  an  zwei
                       gegenüberliegenden Seiten mit einem Transportetikett UN 2794 /
                       (Gefahrenzettel Klasse 8) gekennzeichnet.
                                       Ob es sich um Bleiakkumulatoren handelt, kann anhand der Aufschrift
                                       Pb oder eines Tests mit pH-Papier festgestellt werden; bei
                                       Bleiakkumulatoren muss dies einen pH-Wert im sauren Bereich (pH 0-
                                       6) anzeigen.
                                       Beim Einstellen der Bleiakkumulatoren in die 610-l-Kunststoffpaloxen
                                       ist sicher zu stellen, dass die Pole der Akkumulatoren sich nicht
                                       berühren können, um hier einen Kurzschluss und damit Explosionen zu
                                       verhindern. Dies ist dadurch zu gewährleisten, dass die Akkus so
                                       gestapelt werden, dass sie nicht umkippen können.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Akkumulatoren mit Laugen als Elektrolytflüssigkeit dürfen nicht
                                       zusammen mit den Bleiakkumulatoren verpackt werden, da es
                                       ansonsten zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann!
                                       Akkumulatoren mit Lauge als Elektrolytflüssigkeit (bei Test mit pH-
                                       Papier ist der pH-Wert im alkalischen Bereich (pH 8-14)) werden den
                                       Ni-Cd-Akkumulatoren zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 044).

                                       Lithium-Starterbatterie, erkennbar an der Aufschrift Li, sowie an dem
                                       wesentlich geringeren Gewichts als vergleichbare Bleiakkus, gehören
                                       nicht zu den Bleiakkus, sondern zu den Hochenergieakkumulatoren
                                       (siehe Sortieranweisung SDK 063).

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Bleiakkumulatoren sind eine
                                       Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 08 zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Bleiakkumulatoren zu Bruch gegangen sein, so ist die
                                       ausgelaufene Flüssigkeit mit Bindemittel Perleen® 100 aufzunehmen
                                       und in ein 30-l Kunststoffdeckelfass zu der Produktgruppe Säuren und
                                       saure Reiniger zu konditionieren.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 08.
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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              7 / 76                                     Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
SORTIERANWEISUNG                             SDK 007
                                       Datenträger

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Datenträgern
                                       Datenträger

Begriffsbestimmung:                    Unter Datenträger versteht man alle Produkte zur Speicherung von
                                       optischen oder akustischen Informationen wie z.B. Schallplatten aus
                                       Vinyl, Tonbänder, Videocassetten, Musikcassetten, Computercassetten,
                                       CDs, DVDs, Disketten, Farbbänder, Negative, Dias, Memory-Sticks und
                                       Filme.

Sortierung/Verpackung: Datenträger werden in 610-l-Kunststoffpaloxen gesammelt.
                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Tonerkartuschen, Tintenstrahlpatronen sowie Tonerpulver werden
                                       der Produktgruppe Tonerkartuschen, Tintenpatronen zugeordnet
                                       (siehe Sortier-anweisung SDK 051).

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Datenträgern sind eine
                                       Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.

Unfallmaßnahmen:                       Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                      8 / 76                                Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                              Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
SORTIERANWEISUNG       SDK 008
                                  Düngemittel und Pestizide

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Düngemitteln und Pestiziden
                                       1. Feste Düngemittel
                                       2. Flüssige Düngemittel
                                       3. Feste Pestizide
                                       4. Flüssige Pestizide
                                       5. Pestizide mit besonders gefährlichen Inhaltsstoffen
                                          Chlorate (explosive Eigenschaften)
                                          Carbide (bilden mit Wasser entzündbare Gase)
                                          Phosphide, (bilden mit Wasser entzündbare und toxische Gase)
                                          Calciumcyanid (bildet mit Wasser toxisches Gas)
                                          Maneb/Zineb, die mit Carbiden, Phosphiden und Chloraten nicht
                                          zusammengepackt werden dürfen.

Begriffsbestimmung:                    Zu den Düngemitteln zählen                                       alle handelsüblichen Dünger für
                                       Landwirtschaft, Weinbau und                                      Haushalt wie z.B. Nitrophoska,
                                       Kalksalpeter, Blumendünger etc.
                                       Pestizide sind Mittel, die durch ihre Inhaltstoffe, die teilweise sehr stark
                                       toxisch wirken, Nutzpflanzen vor Schadorganismen oder Unkräutern
                                       schützen. Es gibt Fungizide, Herbizide, Insektizide, Akkarizide. Beispiele
                                       sind Ameisenpulver, Mausex, Unkraut-Ex, Arrex, Folidolöl, E 605 u.a.

Sortierung/Verpackung: 1. Feste Düngemittel, werden in 60-l-/120-l-Kunstoffdeckelfässer
                       oder 800-l-SAP-Behälter einsortiert.
                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                       2. Flüssige Düngemittel werden – separat von der ersten Gruppe –
                       in 60-l-/120-l-Kunstoffdeckelfässer einsortiert.
                                       -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       3. Feste Pestizide werden - mit Ausnahme der unter Gruppe 5
                                       genannten Produkte - in 800-l-SAP-Behälter oder 60-l-/120-l-
                                       Kunstoffdeckelfässer einsortiert. Leere Pflanzenschutzmittelbehälter
                                       werden zu den festen Pestiziden sortiert.
                                       -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       4. Flüssige Pestizide werden in 60-l-/120-l-Kunstoffdeckelfässer
                                       einsortiert.
                                       -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       5. Pestizide, mit folgenden besonders gefährlichen Inhaltsstoffen:
                                            - Chlorate
                                            - Carbide
                                            - Phosphide
                                            - Calciumcyanid
                                            - Maneb/Zineb
                                       werden          getrennt         nach         Wirkstoffklassen              in      30-l-/60-l-
                                       Kunststoffdeckelfässer                eingefüllt        und       der      Produktgruppe
                                       Laborchemikalien (siehe Sortieranweisung SDK 031), zugeordnet.
                                       Es ist darauf zu achten, dass keine Feuchtigkeit in die Behälter
                                       gelangt, da es sonst zur Bildung entzündbarer und/oder toxischer Gase
                                       kommen kann!
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                                         9 / 76                                                     Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                                                      Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
Info:                                  Düngemittel dürfen nicht mit Pestiziden zusammen verpackt werden,
                                       da es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann.

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Düngemitteln und Pestiziden sind
                                       eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe und gegebenenfalls eine
                                       Staubmaske      zu   tragen. Weitere   Informationen   sind    den
                                       Betriebsanweisungen zu entnehmen

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Pestizide ausgetreten sein, diese mit Bindemittel Perleen® 100
                                       aufnehmen. Die verbrauchten Bindemittel werden dann den festen
                                       Pestiziden (Gruppe 3) zugeordnet.

                                       Sollten Düngemittel ausgelaufen sein, mit Bindemittel Perleen® 100
                                       aufnehmen und zu den festen Düngemitteln konditionieren.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 06.

                                       Sollten Pestizide der Gruppe 5 (Feststoffe) verschüttet worden sein,
                                       so sind diese unter Vermeidung von Staubentwicklung aufzunehmen
                                       und der Gruppe 5 zuzuordnen. Ein Kontakt mit Feuchtigkeit ist
                                       unbedingt zu vermeiden, da es sonst zur Bildung entzündbarer
                                       und/oder toxischer Gase kommen kann!

                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 06 sowie
                                       G02.

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                      10 / 76                          Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                         Änderungsstand:11.11.2020
Produkt-Fotos Gruppe5                  Pestizide mit besonders gefährlichen Inhaltsstoffen

Produkte mit Chloraten

Produkte mit Carbiden

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                     11 / 76                           Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                         Änderungsstand:11.11.2020
Produkte mit Phosphiden

Produkte mit Cyaniden

Produkte mit Maneb / Zineb

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi   12 / 76     Erstelldatum: 26.10.1994
                                                 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG     SDK 010
                                      Kondensatoren

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Kondensatoren
                                       Kondensatoren

Begriffsbestimmung:                    Unter Kondensatoren versteht man alle Kleinkondensatoren bis 40 kg
                                       Gewicht.      Kondensatoren     findet man     recht   häufig    in
                                       Leuchtstofflampengehäusen montiert. Aber auch viele andere
                                       elektronische Geräte enthalten Kondensatoren. Ältere Kondensatoren
                                       können noch die hochtoxischen und krebserregenden PCBs
                                       (Polychlorierte Biphenyle) enthalten.

Sortierung/Verpackung: Kondensatoren              werden         in     30-l-/60-l-Kunststoffdeckelfässer
                      eingefüllt.
                      ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Insbesondere ältere Kondensatoren können noch die hochtoxischen
                                       und krebserregenden PCBs (Polychlorierte Biphenyle) enthalten.

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Kondensatoren sind eine
                                       Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 13 zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Kondensatoren ausgelaufen sein, so ist die Flüssigkeit mit
                                       Bindemittel Perleen® 100 aufzunehmen und zu den Kondensatoren zu
                                       konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung
                                       G 13.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                      13 / 76                              Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                             Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG        SDK 011
         Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie)

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Schadstoffverpackungen
                                       (Säure, Lauge, Photochemie)
                                       Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie)

Begriffsbestimmung:                    Zu den Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) zählen
                                       alle entleerten Behälter die Säuren, Laugen, Neutralreiniger, Fixierer
                                       oder Entwickler enthalten haben.

Sortierung/Verpackung:                     Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) werden in
                                       800-l-SAP-Behälter, 120-l-PE Sack oder im 1000-l-PE-Sack
                                       gesammelt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Behälter dicht
                                       verschlossen sind, damit Restflüssigkeiten nicht austreten können.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) dürfen keine
                                       Flüssigkeiten oder Feststoffe mehr enthalten.

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Schadstoffverpackungen (Säure,
                                       Lauge, Photochemie) sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe
                                       zu tragen. Weitere Informationen zu den einzelnen Produktgruppen sind
                                       den Betriebsanweisungen G 08 / G09 / G 10 zu entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Restflüssigkeiten ausgelaufen sein, so sind diese mit
                                       Bindemittel Perleen® 100 (siehe unter den einzelnen Produktgruppen)
                                       aufzunehmen und zu den Stoffgruppen zu konditionieren.
                                       Weitere Hinweise zu den einzelnen Produktgruppen finden sich in den
                                       Betriebsanweisungen G 08 /G 09 / G 10.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              14 / 76                                    Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG        SDK 012
                           Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette)

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Schadstoffverpackungen
                                       (Altöle, Fette)
                                       1. Schadstoffverpackungen (Altöle, Fette) (Behälter bis 60 l)
                                       2. Schadstoffverpackungen (Altöle, Fette) (Behälter > 60 l)

Begriffsbestimmung:                    Zu den Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) gehören alle Metallfässer
                                       und Metallbehälter mit Restanhaftungen von Altöl, Bitumen oder
                                       Schmierfetten, die keine UN-Zulassung besitzen oder nicht mehr intakt
                                       sind,

                                       Nicht dazu gehören Metallfässer und Metallbehälter, die Lösungsmittel,
                                       Pflanzenschutzmittel oder Laborchemikalien enthalten haben.

Sortierung/Verpackung:                     Die Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette), Gebinde bis zu 60 l
                                       Volumen, werden in 610-l-Kunststoffpaloxen (mit PE Sack) verpackt.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette), Gebinde von mehr als 60 l
                                       bis zu 200 l Volumen werden vom Servicefahrzeug der
                                       SuperDrecksKëscht® fir Biirger abgefahren.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
Info:                                  An       mobilen         Sammelstellen             (Service-Center)           können         die
                                       Schadstoffverpackungen (Altöle, Fette) auch zu den Altölen (siehe
                                       Sortieranweisung SDK 001) in den 800-l-SAP-Behälter eingestellt
                                       werden.

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Schadstoffverpackungen (Altöle,
                                       Fette) sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 13 zu entnehmen

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Restflüssigkeiten ausgetreten sein, so sind diese mit
                                       Bindemittel Oeko-Pur- Feingranulat aufzunehmen und zu den
                                       ölverschmutzten Produkten zu konditionieren.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 13.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              15 / 76                                    Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG         SDK 013
                             Farben/Lacke, Fässer mit Farbresten

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Farben/Lacken und Fässern mit
                                       Farbresten
                                       1. Feste Farben und Lacke
                                       2. Flüssige Farben und Lacke
                                       3. Fässer mit Farbresten (Klasse 3 ADR)
                                       4. Fässer mit Farbresten (Klasse 4.1 ADR)
                                       5. Fässer mit Farbresten (ADR-frei)

Begriffsbestimmung:                    Zu den Farben und Lacken zählen Dispersionsfarben, Anstrichstoffe auf
                                       Kalk-, Zellulose- oder Kunstharzbasis wie Latexfarben, Acrylfarben,
                                       sonstige Farben und Anstrichstoffe und Holzschutzlasuren.
                                       Zu den Farben und Lacken werden auch Silikonkartuschen, Polituren
                                       (Möbel- oder Autopolituren), Wachse (Schuhwachse), Kleber
                                       (Alleskleber, Zweikomponentenkleber) sortiert.

Sortierung/Verpackung: 1. Feste Farben und Lacke werden in 800-l-SAP-Behälter einsortiert.
                                       Zu den Festen Farben und Lacken werden ausgehärtete und
                                       zähflüssige Farben und Lacke sortiert.
                                       Feste Polituren, Wachse, Silikone und Kleber sowie leere Farbbehälter
                                       werden ebenfalls den Festen Farben und Lacken zugeordnet.
                                       Die Behälter von Festen Farben und Lacken dürfen maximale
                                       Abmessungen von 50 x 50 x 50 cm haben; das Behältervolumen darf
                                       30 Liter nicht überschreiten
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       2. Flüssige Farben und Lacke werden in 800-l-SAP-Behälter verpackt.
                                       Zu den Flüssigen Farben und Lacken werden alle flüssigen und
                                       dünnflüssigen Farben und Lacke sortiert. Diese sind daran erkennbar,
                                       dass sie beim Schütteln blubbern. Ebenfalls zu den Flüssigen Farben
                                       und Lacken werden alle Behälter von Holzschutzlasuren bis zu 10 l
                                       Inhalt sortiert.
                                       Die Behälter von Flüssigen Farben und Lacken dürfen maximale
                                       Abmessungen von 50 x 50 x 50 cm haben; das Behältervolumen darf
                                       30 Liter nicht überschreiten.
                                       Fässer mit Farbresten, hierzu zählen Gebinde von mehr als 30 l bis
                                       zu 200 l, die Reste von Farben und Lacken enthalten, werden wie folgt
                                       einer der Gruppen 3 – 5 zugeordnet
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       3. Fässer mit Farbresten (Klasse 3 ADR); hierzu zählen alle Fässer >
                                       30 l, die flüssige Farbreste enthalten.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       4. Fässer mit Farbresten (Klasse 4.1 ADR); hierzu zählen alle Fässer
                                       > 30 l, die pastöse oder feste Farbreste enthalten.

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              16 / 76                                    Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
5. Fässer mit Farbresten (ADR-frei); hierzu zählen alle Fässer > 30 l,
                                       die ausgehärtete Farbreste enthalten.

Info:                                  Holzschutzlasuren in Behältern mit mehr als 10 l Volumen und alle
                                       Behälter mit Lacklösungsmittel (z.B. Thinner) werden der
                                       Produktgruppe der Lösungsmittel zugeordnet (siehe Sortieranweisung
                                       SDK 037).

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Farben und Lacken sowie Fässern
                                       mit Farbresten sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 03 zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Farben, Lacke oder Lösungsmittel ausgetreten sein, so werden
                                       diese mit Bindemittel Oeko-Pur – Feingranulat aufgenommen. Die
                                       verbrauchten Bindemittel werden zu den festen Farben und Lacken
                                       konditioniert. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G
                                       03.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                      17 / 76                          Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                         Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG                                        SDK 014
                                       Feuerzeuge
Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Feuerzeugen
                                       1. Feuerzeuge
                                       2. Nachfüllpatronen für Gasfeuerzeuge

Begriffsbestimmung:                    Zu den Feuerzeugen zählen                           alle     Einwegfeuerzeuge             und
                                       Mehrwegfeuerzeuge mit Gasfüllung.

                                       Nachfüllpatronen mit Gas für Mehrwegfeuerzeuge.

Sortierung/Verpackung: 1. Feuerzeuge werden senkrecht (Ventil nach oben) in die kleinen
                       Sammelkartons so eingestellt, dass der Auslösemechanismus während
                       des Handlings und Transportes unter normalen Umständen nicht
                       ausgelöst werden kann.

                                       Je 18 der kleinen Sammelkartons werden in 3 Lagen à 6
                                       Sammelkartons (Ventile der Feuerzeuge müssen nach oben zeigen) in
                                       die UN-zugelassenen Transportkartons verpackt. Die gefüllten
                                       Transportkartons werden mit Klebeband fest verschlossen und aufrecht
                                       (Pfeile zeigen nach oben) gelagert.

                                       2. Nachfüllpatronen für Gasfeuerzeugen werden senkrecht (Ventil
                                       nach oben) in die großen Sammelkartons so eingestellt, dass der
                                       Auslösemechanismus während des Handlings und Transportes unter
                                       normalen Umständen nicht ausgelöst werden kann.

                                       Die großen Sammelkartons werden in die UN-zugelassenen
                                       Transportkartons verpackt. Die gefüllten Transportkartons werden mit
                                       Klebeband fest verschlossen und aufrecht (Pfeile zeigen nach oben)
                                       gelagert.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
Info:                                  Feuerzeuge und Nachfüllpatronen sowie die mit Feuerzeugen und
                                       Nachfüllpatronen gefüllten Kartons dürfen niemals in der Nähe von
                                       Wärmequellen (Heizkörper, Heizstrahler) und Zündquellen
                                       (funkenerzeugende Geräte oder Anlagen) gelagert werden.
                                       Sie müssen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt an einem
                                       gut belüfteten Ort aufbewahrt werden.

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Feuerzeugen sind eine
                                       Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 01 zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Gase aus den Feuerzeugen ausgetreten sein, so ist für eine
                                       ausreichende Belüftung zu sorgen, damit es nicht zur Bildung
                                       explosiver Gas-Luft-Gemische kommen kann.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 01.
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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              18 / 76                                    Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG     SDK 016
                                       Feuerlöscher

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Feuerlöschern
                                       1. Feuerlöscher (ABC, ABC-E, BC, D, CO2, Gel)
                                       2. Feuerlöscher Halon

Begriffsbestimmung:                    Zu     den      Feuerlöschern    zählen      alle     handelsüblichen
                                       Handfeuerlöschgeräte, die ABC-Pulver, ABC-E-Pulver, BC-Pulver, D-
                                       Pulver (Metallbrandlöscher) Halon, CO2, Gel-Wasser-Gemisch oder
                                       Methylenbromid (Vergaserbrandlöscher) als Löschmittel enthalten.

Sortierung/Verpackung: 1. Feuerlöscher (ABC, ABC-E, BC, D, CO2, Gel), besser bekannt als
                       Pulverlöscher,           Kohlendioxid-          oder       Gel-Löscher          werden         in
                       Gitterboxpaletten, 610-l–Kunststoffpaloxen oder lose gesammelt.
                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                       2. Feuerlöscher             Halon,        hierzu       zählen       Halonlöscher            und
                       Vergaserbrandlöscher (letztere enthalten Methylenbromid) werden
                       ebenfalls in Gitterboxpaletten, 610-l– Kunststoffpaloxen oder lose
                       gesammelt.
                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

                                       Bei geringen Mengen an Feuerlöschern der zweiten Gruppe können
                                       diese auch gemeinsam mit denen der 1. Gruppe in einer
                                       Gitterboxpaletten oder 610-l–Kunststoffpaloxe gelagert werden.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Die Feuerlöscher dürfen nie in geschlossenen Behältern gelagert
                                       werden, da ein unbeabsichtigtes Auslösen zu einem enormen
                                       Druckaufbau im Behälter führt, wodurch dieser dann explodieren kann.
                                       Die Feuerlöscher sollen dabei so gelagert werden, dass ein
                                       unbeabsichtigtes Betätigen des Auslösemechanismus vermieden
                                       wird; dies ist bei stehender Lagerung am besten gewährleistet.
                                       In stationären SDK-Containern können die Feuerlöscher in die
                                       Gitterboxen zu den Fässern gestellt werden. Die Lagerung muss jedoch
                                       so erfolgen, dass die Feuerlöscher beim Transport des Containers nicht
                                       umfallen können.

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Feuerlöschen sind eine
                                       Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen
                                       sind der Betriebsanweisung G 01 zu entnehmen

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Feuerlöschmittel ausgetreten sein, so sind diese aufzunehmen
                                       und in ein 30-l Kunststoffdeckelfass (Aufschrift: Feuerlöschmittel) zu
                                       konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung
                                       G 01.
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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              19 / 76                                    Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG      SDK 026
                                      Karton, Papier

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Karton, Papier
                                       Beipackzettel und Medikamentenverpackungen

Begriffsbestimmung:                    Zu Karton, Papier zählen nur Verpackungsmaterialien und Beipackzettel
                                       von Medikamenten.

Sortierung/Verpackung: Beipackzettel und Medikamentenverpackungen können über lokale
                       Papiercontainer entsorgt werden. Falls diese nicht vorhanden sind,
                       werden sie in PE-Säcken oder SuperDrecksKëscht®-Kartons
                       gesammelt.

Arbeitsschutz:                         Bei der Sortierung von Karton, Papier sind eine Schutzbrille sowie
                                       Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Allgemeinen Betriebsanweisung zu
                                       entnehmen

Unfallmaßnahmen:                       Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Allgemeinen Betriebsanweisung.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                      20 / 76                         Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                        Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG      SDK 029
                                  Asbestzement und Eternit

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Asbestzement und Eternit
                                       Asbestzement und Eternit

Begriffsbestimmung:                    Asbestzement- und Eternitprodukte, wie z.B. Blumenkästen und
                                       Blumentöpfe.

Sortierung/Verpackung: Die Asbestzement und Eternitprodukte werden in Big-Bags von 0,91
                       x 0,91 x 1,1 m, welche auf Rungenpaletten fixiert sind, verpackt.
                       Komplette Eternitplatten werden in Big-Bags von 3,0 x 1,2 x 0,6 m
                       oder entsprechenden Größen, die mit Paletten unterlegt sind,
                       verpackt.
                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Nach jedem Befüllen müssen die Big-Bags dicht verschlossen
                                       werden, damit keine Stäube oder Fasern freigesetzt werden können.
                                       Das Brechen von Asbestzement- und Eternitprodukten ist
                                       verboten!
                                       An    mobilen      Sammelstellen (Service-Center) können die
                                       Asbestzement und Eternitprodukte in einen stabilen PE-Sack
                                       eingefüllt werden.
                                       Asbesthaltige Produkte wie z.B. Asbeststaub, Asbestschnüre und
                                       Asbestdichtungen, Brems- und Kupplungsbeläge werden separat
                                       gesammelt und der Gruppe Asbesthaltige Produkte zugeordnet (siehe
                                       Sortieranweisung SDK 002).

Arbeitsschutz:                         Bei der Sortierung von Asbestzement und Eternit sind eine Schutzbrille,
                                       Schutzhandschuhe und eine Staubmaske Typ FFP3 zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 12 zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Sollte Asbestzement oder Eternit zu Bruch gegangen sein oder
                                       verschüttet worden sein, so ist dieser mit Wasser zu befeuchten und
                                       aufzunehmen. Der Bruch wird anschließend zum Eternit verpackt.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 12.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                       21 / 76                              Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                              Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG      SDK 031
                                     Laborchemikalien

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Laborchemikalien
                                       1. Feste Laborchemikalien
                                       2. Flüssige Laborchemikalien

Begriffsbestimmung:                    Zu den Laborchemikalien zählen alle problematischen oder
                                       gefährlichen Produkte in fester oder flüssiger Form, die nicht einer
                                       der anderen Produktgruppen zugeordnet werden können, Beispiele
                                       sind Carbide, Phosphide, Chlorate, Perchlorate, Maneb-haltige
                                       Pestizide,     organische       oder      konzentrierte     Säuren,
                                       Schwermetallverbindungen und alle im Labor eingesetzten Chemikalien
                                       und Reagenzien.

Sortierung/Verpackung: 1. Feste Laborchemikalien werden je nach Grösse in weisse 5-l-Eimer
                       (mit UN-Zulassung) oder 30-l-/60-l-Kunststoffdeckelfässer verpackt.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       2. Flüssige Laborchemikalien werden je nach Grösse in weisse 5-l-
                                       Eimer (mit UN-Zulassung) oder 30-l-/60-l-Kunststoffdeckelfässer
                                       verpackt.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       Leere Schadstoffverpackungen von Laborchemikalien werden zu
                                       den        Schadstoffverpackungen                     (Laborchemikalien),                (siehe
                                       Sortieranweisung SDK 078) verpackt.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
Info:                                  Bei Unklarheit über das Zusammenpacken von Laborchemikalien
                                       unterstützt         sie      der       Chemische            Bereitschaftsdienst             der
                                       SuperDrecksKëscht®                     Klaus           Schu,            Stefan            Lang
                                       Telefon: 488216-4 Fax: 488216-333

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Laborchemikalien sind eine
                                       Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 02 zu
                                       entnehmen.
Unfallmaßnahmen:                       Sollten Laborchemikalien ausgetreten sein, so können diese mit einem
                                       geeigneten Bindemittel aufgenommen werden. Die Wahl des
                                       Bindemittels sowie die anschließende Konditionierung der
                                       verbrauchten Bindemittel erfolgt entsprechend den Anweisungen
                                       des chemischen Bereitschaftsdienstes der SuperDrecksKëscht, da
                                       hier aufgrund der Vielfalt an Produkten und der Reaktion gewisser
                                       Bindemittel mit z.B. oxidierenden Stoffen, gefährliche chemische
                                       Reaktionen entstehen können.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 02.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              22 / 76                                    Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG                                        SDK 032
                                        Lampen

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Energiesparlampen, Glühlampen,
                                       Halogenlampen,    LED    Lampen,     Lampen quecksilberhaltig,
                                       Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen LED
                                       1. Energiespar-Lampen
                                       2. LED-Lampen (nicht stabförmig und Spots)
                                       3. Glühlampen, Halogenlampen,
                                       4. Lampen, quecksilberhaltig
                                       5. Leuchtstofflampen < 1,5 m
                                       6. Leuchtstofflampen > 1,5 m (Solarium)
                                       7. Leuchtstofflampen LED

Begriffsbestimmung:                    Unter Lampen versteht man alle Typen von Beleuchtungskörpern wie
                                       z.B. Glühbirnen, Spots, Strahler, Halogen-Glühlampen, LED Lampen,
                                       Energiesparlampen,     Stecksockellampen,      Metallhalogenidlampen,
                                       Quecksilberdampflampen,                   Natrium-Hochdrucklampen,
                                       Leuchtstofflampen (Neonröhren) und Leuchtstofflampen LED

Sortierung/Verpackung: 1. Energiesparlampen vom Typ SL mit integriertem Vorschaltgerät (mit
                       Keramiksockel) und Typ PL ohne Keramiksockel werden zusammen in
                       30-l-/60-l-oder 120-l-Kunststoffdeckelfässer oder Kartons verpackt.
                       ------------------------------------------------------------------------------------------------l
                       2. LED-Lampen, nicht stabförmig Lampen und Spots werden in 30-l-/60-
                       l-oder 120-l-Kunststoffdeckelfässer verpackt.
                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

                                       3. Glüh- und Halogenlampen werden in 30-l-/60-l-oder 120-l-
                                       Kunststoffdeckelfässer oder 610-l– Kunststoffpaloxen verpackt.
                                       Zu den Glüh- und Halogenlampen zählen Glühbirnen, Strahler,
                                       Spots, Halogen- und Glühlampen von Autoscheinwerfern,
                                       Rückleuchten und Blinkleuchten.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       4. Lampen,              quecksilberhaltig               werden            in       60l-/120-l-
                                       Kunststoffdeckelfässer                oder       in      SuperNeonsKëscht-Kartons
                                       verpackt.
                                       Zu den quecksilberhaltigen Lampen zählen:
                                       - Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (Typ HPL, HSL, HQL, LFBN),
                                       - Metallhalogenid-Lampen (Typ HPI, HSI, HQI, LMI),
                                       - Natriumdampf-Hochdrucklampen (Typ SON, SHP, NAV, LNAN),
                                       - Quecksilberdampf-Mischlichtlampen (Typ ML)
                                       sowie alle Sonderformen von Leuchtstofflampen (runde, ovale,
                                       Leuchtstofflampen etc.).
                                       Die genaue Typenbezeichnung findet sich meistens auf dem
                                       Glaskolben der Lampen.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              23 / 76                                    Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
5. Leuchtstofflampen < 1,5 m werden in SuperNeonsKëscht-
                                       Kartons verpackt.
                                       Zu den Leuchtstofflampen < 1,5 m zählen alle stabförmigen
                                       Leuchtstofflampen bis zu 1,5 m Länge
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       6. Leuchtstofflampen                >      1,5      m       (Solarium)          werden         in
                                       SuperNeonsKëscht-Kartons (lang) verpackt.
                                       Zu den Leuchtstofflampen > 1,5 m (Solarium) zählen alle
                                       stabförmigen Leuchtstofflampen größer als 1,5 m Länge sowie alle
                                       Leuchtstofflampen von Solarien; letztere sind erkennbar an der
                                       Bezeichnung (Solar, UV-B, etc.) oder dem Sonnenbanksymbol.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       7. Leuchtstofflampen LED werden in SuperNeonsKëscht-Kartons
                                       LED verpackt.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       Lampenbruch der einzelnen Gruppierungen wird zu den Lampen der
                                       jeweiligen Produktgruppe verpackt.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Alle Lampen der Gruppen 1 – 7 sollten frei von
                                       Verpackungsmaterial oder Klebebändern sein, da dies sich störend
                                       bei der späteren Behandlung auswirkt.

Arbeitsschutz:                         Bei der Annahme und Sortierung von Lampen sind eine Schutzbrille
                                       sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der
                                       Betriebsanweisung G 11 zu entnehmen.
Unfallmaßnahmen:                       Sollten Lampen zu Bruch gegangen sein, so sollte man sich nicht
                                       längere Zeit in diesem Bereich aufhalten, da es zur Emission von
                                       quecksilberhaltigen Stäuben kommen kann. Lampenbruch ist
                                       entsprechend den Angaben in der Sortieranweisung zu verpacken.

                                       Nur bei Freisetzung von elementarem Quecksilber Bindemittel
                                       Mercurisorb-Roth® einsetzen und zu Lampen quecksilberhaltig
                                       verpacken.
                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 11.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              24 / 76                                     Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                            Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG      SDK 033
                                     Druckgasflaschen

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von *Druckgasflaschen
                                       *Welche vom Handel nicht mehr zurückgeholt werden
                                       1) Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen
                                       1. Druckgasflaschen (Acetylen) UN1001
                                       2. Druckgasflaschen (Butan)      UN1011
                                       3. Druckgasflaschen (MAP-Gas) UN1060
                                       4. Druckgasflaschen (Probutan) UN1965
                                       5. Druckgasflaschen (Propan)     UN1978
                                       6. Druckgasflaschen (Wasserstoff) UN1049

                                       2) Druckgasflaschen mit inerten Gasen
                                       7. Druckgasflaschen (Argon )      UN1006
                                       8. Druckgasflaschen (Helium)      UN1046
                                       9. Druckgasflaschen (Kohlendioxid) UN1013
                                       10. Druckgasflaschen (Druckluft) UN1002

                                       3) Druckgasflaschen mit oxidierenden Gasen
                                       11. Druckgasflaschen (Sauerstoff) UN1072

                                       4) Druckgasflaschen mit toxischen Gasen
                                       12. Druckgasflaschen (Schwefeldioxid) UN1079

Begriffsbestimmung:                    Zu den Druckgasflaschen zählen alle zylindrischen Gefäße, welche die
                                       folgenden unter Druck stehenden Gase enthalten: Acetylen, Butan,
                                       Kohlendioxid(CO2), Argon, Helium, Druckluft („Pressluft“), MAP-Gas,
                                       Probutan, Propan, Sauerstoff, Schwefeldioxid oder Wasserstoff.

Sortierung / Verpackung: Die Druckgasflaschen aller Gruppen werden stehend – gegen
                       Umfallen gesichert – Kunststoffpaloxe durchbrochen im Freien
                       gelagert.

                                       Druckgasflaschen mit oxidierenden Gasen wie Sauerstoff UN1072
                                       und giftigen Gasen wie Schwefeldioxid UN1079 sind getrennt von den
                                       brennbaren Gasen zu lagern. Dies kann z.B. durch eine räumliche
                                       Trennung ( zwei getrennte Gitterboxen) erfolgen.
                                       Es besteht die Möglichkeit, noch vertriebene              Fabrikate      von
                                       Druckgasflaschen dem Handel zurückzugeben.
                                       Die Druckgasflaschen werden vom Servicefahrzeug der
                                       SuperDrecksKëscht® fir Biirger direkt vom Bürger oder
                                       Recyclingzentrum abgeholt.

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                       25 / 76                           Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
Für den Abholauftrag werden von der Disposition der
                                       SuperDrecksKëscht® Herr Scheer Tel. 488216-320, pit.scheer@sdk.lu
                                       folgende Angaben benötigt:

                                       - Flaschengröße in Liter (eingeprägt auf Gasflasche)
                                       - Art des Inhalts (eingeprägt auf Gasflasche)

                                       Die Druckgasflaschen müssen vor dem Transport wie folgt etikettiert
                                       werden:

                                        Anwendungs-      Bezeichnung       UN-Nr / ADR-Klasse          Produkt /
                                        bereich          Druckgasflasche   Klassifizierungcode         Bestell-Nr.

                                        Schweißgas       Acetylen          UN 1001 / ADR-Kl. 2 4F        020402
                                        Campinggas       Butan             UN 1011 / ADR-Kl. 2 2F        020403
                                        Schweißgas       MAP-Gas           UN 1060 / ADR-Kl. 2 2F        300314
                                        Campinggas       Probutan          UN 1965 / ADR-Kl. 2 2F        020403
                                        Campinggas       Propan            UN 1978 / ADR-Kl. 2 2F        020406
                                                         Wasserstoff       UN 1049 / ADR-Kl. 2 1F        020409
                                        Schutzgas        Argon             UN 1006 / ADR-Kl. 2 1A        300374
                                        Ballongas        Helium            UN 1046 / ADR-Kl. 2 2A        020411
                                        Bierzapfanlage   Kohlendioxid      UN 1013 / ADR-Kl. 2 2A        020404
                                                         Druckluft         UN 1002 / ADR-Kl. 2 1A        020405
                                                         Sauerstoff        UN 1072 / ADR-Kl. 2 1O        020407
                                        Weinbau          Schwefeldioxid    UN 1079 / ADR-Kl. 2 2TC       020408

                                       Info: Die Druckgasflaschen müssen gemäß den aktuell gültigen ADR-
                                       Vorschriften transportiert werden; dabei ist unter anderem sicher zu
                                       stellen, dass die Ventile beim Transport nicht ausgelöst oder
                                       beschädigt werden können (Schutzkragen, Schutzkappe, etc.).
                                       Eventuell noch angebrachte Armaturen wie z.B. Druckminderer,
                                       Manometer etc. müssen vor dem Transport der Flaschen unbedingt
                                       abgeschraubt werden, da der Transport von Druckgasflaschen mit
                                       Armaturen nicht zulässig ist.
                                       Bei Unklarheit über das Abschrauben von Armaturen unterstützt
                                       sie der Chemische Bereitschaftsdienst der SuperDrecksKëscht®
                                       Klaus Schu, Stefan Lang          Telefon: 488216-4 Fax: 488216-333

Arbeitsschutz:                         Bei der Sortierung von Druckgasflaschen sind eine Schutzbrille und
                                       Schutzhandschuhe zu tragen.

                                       Korrodierte Gasflaschen sind vorsichtig zu handhaben um Unfälle
                                       zu vermeiden; sie dürfen erst nach Rücksprache mit dem
                                       Chemischen Bereitschaftsdienst der SuperDrecksKëscht ® Klaus
                                       Schu, Stefan Lang Tel.:488216-4    Fax:488216-333    transportiert
                                       werden. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 01 zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Es sind die allgemeinen Erste-Hilfe-Maßnahmen anzuwenden,
                                       insbesondere bei Erfrierungen durch ausströmende Gase. Weitere
                                       Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 01.
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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                        26 / 76                         Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                          Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG      SDK 034
                                Laugen und basische Reiniger

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Laugen und basischen Reinigern
                                       1. Laugen und basische Reiniger (fest)
                                       2. Laugen und basische Reiniger (flüssig)
                                       3. Laugen und basische Reiniger (Behälter > 25 l)

Begriffsbestimmung:                    Laugen und basische Reiniger sind Produkte, deren pH-Wert im
                                       basischen Bereich liegt (pH-Wert 8 - 14) und die - abhängig von Ihrer
                                       Konzentration - eine mehr oder weniger stark ätzende Wirkung zeigen.
                                       Typische Beispiele sind Natronlauge, Kalilauge,               Ammoniak
                                       (Salmiakgeist), Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Soda, basische
                                       Haushaltsreiniger wie Rohrreiniger, Sanitärreiniger (Domestos, Dan
                                       Klorix, Multikron, Eau de Javel) und Chloramin-T-haltige Produkte.

Sortierung/Verpackung: 1. Laugen und basische Reiniger (fest) hierzu zählen alle festen
                       basischen Produkte wie Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Soda oder
                       Calciumhydroxid, feste Sanitärreiniger (Javel-Tabs) sowie basische
                       Haushaltsreiniger    in   Behältern    bis   25    l,  werden    in
                       60-l-/120-l-Kunststoffdeckelfässer verpackt.
                                       -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       2. Laugen und basische Reiniger (flüssig) hierzu zählen Natronlauge,
                                       Kalilauge, Ammoniak25% wird als Laborchemie UN 2672 (ADR-Kl 8) separat
                                       verpackt.
                                       -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       3.   Laugen und basische Reiniger (Behälter > 25 l) werden vom
                                       Servicefahrzeug    der     SuperDrecksKëscht        abgefahren.

                                       Leeremballagen, die Laugen oder basische Reiniger enthalten
                                       haben, werden zu der Produktgruppe Schadstoffverpackungen
                                       (Säure, Lauge, Photochemie) sortiert (siehe Sortieranweisung SDK
                                       011).

                                       Laugen und basische Reiniger dürfen nie zusammen mit Säuren
                                       oder sauren Reinigern verpackt werden, da es sonst zu gefährlichen
                                       chemischen Reaktionen kommen kann.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Ob es sich um Laugen und basische Reiniger handelt, kann anhand
                                       eines Tests mit pH-Papier festgestellt werden; bei Laugen und
                                       basischen Reinigern muss dies einen pH-Wert von 7–14 anzeigen.

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                                        27 / 76                                                     Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                                                      Änderungsstand:11.11.2020
Arbeitsschutz:                         Beim Sortieren von Laugen und basischen Reinigern sind eine
                                       Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G              09     zu
                                       entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Ausgelaufene Flüssigkeiten mit Bindemittel Perleen® 100 aufnehmen
                                       und zu den festen Laugen und basischen Reinigern zu verpacken.

                                       Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 09.

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                      28 / 76                        Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                       Änderungsstand:11.11.2020
Produkt Fotos:                         Gruppe 1: Laugen und basische Reiniger (fest)
                                       Beispiele für Sanitärreiniger

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                     29 / 76                         Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                       Änderungsstand:11.11.2020
Produkt Fotos:                       Gruppe 2: Laugen und basische Reiniger (flüssig)
                                       Beispiele für Sanitärreiniger und Schimmelentferner

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                     30 / 76                        Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                      Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG          SDK 035
                                 Metallfässer 200 l, recyclebar

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von 200 l Metallfässern recyclebar
                                       1. Metallfässer 200 l, recyclebar (ADR-frei)
                                       2. Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 3 ADR)
                                       3. Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 6.1 ADR)

Begriffsbestimmung:                    Zu den Metallfässern 200 l, recyclebar gehören alle intakten 200-l-
                                       Fässer aus Metall, die eine UN-Zulassung besitzen.
                                       Die Restanhaftungen der 200-l-Fässer dürfen höchstens 2 % betragen,
                                       d.h. das Gesamtbruttogewicht eines Fasses darf 25 kg nicht
                                       übersteigen.
                                       Nicht dazu zählen über den gesamten Fasskörper geriffelte Fässer.

Sortierung/Verpackung: 1. Die Metallfässer 200 l, recyclebar werden mit dem dazugehörigen
                       Spunddeckel dicht verschlossen und auf Paletten oder lose gelagert.
                       Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht
                       abgefahren.
                                       Die Metallfässer 200 l, recyclebar müssen eine UN-Zulassung haben
                                       sowie in einem technisch einwandfreiem Zustand sein.
                                       Weiterhin müssen die Metallfässer 200 l, recyclebar restentleert sein
                                       und dürfen nur noch Restanhaftungen enthalten.
                                       Die Metallfässer 200 l, recyclebar müssen mit dem Gefahrzettel
                                       (ADR-Etikett) und der UN-Nummer des letzten Inhalts versehen sein.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       Metallfässer, die Öle enthalten haben, sind dabei der 1. Gruppe
                                       Metallfässer 200 l, recyclebar (ADR-frei) zuzuordnen.
                                       Defekte Metallfässer, die Öle enthalten haben, werden der
                                       Produktgruppe Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) zugeordnet
                                       (siehe Sortieranweisung SDK 012). Sie werden vom Servicefahrzeug
                                       der SuperDrecksKëscht abgefahren.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       2. Metallfässer, die Lösungsmittel enthalten haben, sind dabei der 2.
                                       Gruppe Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 3 ADR) zuzuordnen.
                                       Defekte Metallfässer, die Lösungsmittel enthalten haben, werden der
                                       Produktgruppe Fässer mit Farbresten (Klasse 3 ADR) zugeordnet
                                       (siehe Sortieranweisung SDK 013). Sie werden vom Servicefahrzeug
                                       der SuperDrecksKëscht abgefahren.
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                              31 / 76                                    Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
3. Metallfässer, die Pestizide oder giftige Produkte enthalten haben,
                                       sind dabei der Gruppe 3. Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 6.1)
                                       zuzuordnen.
                                       -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       Defekte Metallfässer, die Pestizide enthalten haben werden der
                                       Produktgruppe Pestizide (fest) zugeordnet (siehe Sortieranweisung
                                       SDK 008). Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht
                                       abgefahren.

Arbeitsschutz:                         Beim Sortieren von Metallfässern 200 l, recyclebar sind eine
                                       Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
                                       Weitere Informationen sind entsprechend der Produktgruppe den
                                       Betriebsanweisungen G 03 / G 06 / G 13 zu entnehmen.

Unfallmaßnahmen:                       Sollten Flüssigkeiten ausgelaufen sein, so sind diese mit Bindemittel
                                       Oeko Pur - Feingranulat aufzunehmen und zur entsprechenden
                                       Produktgruppe zu verpacken.
                                       Weitere Hinweise finden sich in den Betriebsanweisungen G 03 / G 06
                                       / G 13.

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Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                                        32 / 76                                                     Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                                                      Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG     SDK 037
                                      Lösungsmittel

Arbeitsbereich:                        Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger

Tätigkeit:                             Sortierung und Verpackung von Lösungsmitteln
                                       1. Lösungsmittel, Kleingebinde bis 10 l Volumen
                                       2. Lösungsmittel, (Kanister 10-30 l)
                                       3. Lösungsmittel, Gebinde über 30 l Volumen

Begriffsbestimmung:                    Zu den Lösungsmitteln zählen alle organischen Flüssigkeiten wie z.B.
                                       Lacklösungsmittel (Thinner), Nitroverdünnung, Waschbenzin, Aceton,
                                       Alkohol, Petroleum, Brennspiritus, Holzschutzlasuren (>10 l Volumen)
                                       und Kaltreiniger, sowie Duftöle. Lösungsmittel sind meist brennbar und
                                       können zusätzlich giftig und ätzend sein.

Sortierung/Verpackung: 1. Lösungsmittel (Kleingebinde), hierzu zählen alle Gebinde mit
                       max. 10 l Volumen werden in 60-l-/120-l-Kunststoffdeckelfässer
                       verpackt.
                                       Leere Lösungsmittelbehälter bis 30 l werden der Produktgruppe
                                       Schadstoffverpackungen                   (Lösungsmittel)             zugeordnet          (siehe
                                       Sortieranweisung SDK 079).
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------
                                       2. Lösungsmittel in Kanistern (10-30 l Volumen), werden in 800 l
                                       SAP-Behälter mit Doppelzulassung (IBC 11/7 und Kiste 4A) eingestellt.
                                       Hierbei ist darauf zu achten, daβ die Kanister korrekt mit der Öffnung
                                       nach oben in den SAP-Behälter eingestellt werden, damit diese beim
                                       Empfänger von oben abgesaugt werden können. (vgl Foto)
                                       ------------------------------------------------------------------------------------------------

                                       3. Lösungsmittel in Gebinden über 30 l Volumen werden vom
                                       Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® abgefahren.

                                       Leere Lösungsmittelgebinde (30 l - 200 l Fässer), die keine UN-
                                       Nummer besitzen werden der Produktgruppe Fässer mit Farbresten
                                       (Klasse 3 ADR) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 013). Sie
                                       werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht abgefahren.
                                       Leere Lösungsmittelgebinde (200 l Fässer), die noch intakt sind
                                       und eine UN-Nummer besitzen werden der Produktgruppe
                                       Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 3 ADR) zugeordnet (siehe
                                       Sortieranweisung SDK 035). Sie werden vom Servicefahrzeug der
                                       SuperDrecksKëscht® abgefahren.
                                       ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Info:                                  Lösungsmittel dürfen nie zusammengeschüttet werden, da es sonst
                                       zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann.

Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi                                    33 / 76                                              Erstelldatum: 26.10.1994
                                                                                                                           Änderungsstand:11.11.2020
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