SORTIERANWEISUNGEN FÜR ANNAHMESTELLEN DER - SUPERDRECKSKËSCHT FIR BIERGER - SUPERDRECKSKËSCHT
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Sortieranweisungen Für Annahmestellen der SuperDrecksKëscht® fir Bierger Stand: 11.11.2020 Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 1 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Register der Sortieranweisungen (alphabetisch geordnet) Produktgruppe Sortieranweisung Betriebsanweisung Altöl SDK 001 G 13 Asbesthaltige Produkte SDK 002 G12 Asbestzement und Eternit SDK 029 G12 Bitumenabfälle SDK 056 G13 Bleiakkumulatoren SDK 004 G08a Datenträger SDK 007 Allgemeine Betriebsanweisung Druckgasflaschen SDK 033 G01 Düngemittel SDK 008 G05 Farben / Lacke, Fässer mit Farbresten SDK 013 G03 Feuerlöscher SDK 016 G01 Feuerzeuge SDK 014 G01 Ionenaustauscherharze (aus Wasseraufbereitung) SDK 076 Allgemeine Betriebsanweisung Karton, Papier SDK 026 G13 Kerzenreste SDK 098 G13 Kondensatoren SDK 010 G13 Kraftstoffe (Diesel,Gemische) SDK 069 G03 Laborchemikalien SDK 031 G02 Lampen SDK 032 G11 Laugen und basische Reiniger SDK 034 G09 Lösungsmittel SDK 037 G03 Medikamente SDK 039 G06 Metallfässer 200 l SDK 035 G13 Nicht identifizierte Produkte (Behälter < 10 l) SDK 043 G02 Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (Ni-Cd) SDK 044 G03 Öl- und Dieselfilter SDK 045 G13 Ölradiatoren SDK 066 G13 Ölverschmutzte Produkte SDK 046 G13 Öl-Wasser-Emulsionen SDK 068 G06 Pestizide SDK 008 G06/02 Photochemikalien SDK 049 G10 PU-Schaumdosen SDK 048 G01 Poolchemikalien SDK 088 G02/G08/G08 Quecksilber (elementar), SDK 052 G11 Quecksilberthermometer Roofing und Bitumenabdichtungsbahnen SDK 073 Allgemeine Betriebsanweisung Säuren und saure Reiniger SDK 054 G08 Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) SDK 012 G13 Schadstoffverpackungen (Laborchemikalien) SDK 078 G02 Schadstoffverpackungen (Lösungsmittel) SDK 079 G03 Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, SDK 011 G10, G08, G09 Photochemie) Schmierfette SDK 055 G13 Speiseöle und –fette SDK 047 G04 Spraydosen SDK 050 G01 Spritzen und Kanülen SDK 065 G07 Streusalz SDK 074 Allgemeine Betriebsanweisung Tonerkartuschen, Tintenpatronen SDK 051 Allgemeine Betriebsanweisung Trockenbatterien – Hochenergieakkumulatoren SDK 063 G09 Vakuumkollektorröhren SDK 080 G11 Hinweise zu den verwendeten Behältern Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 2 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Register der Sortieranweisungen (numerisch geordnet) Sortieranweisung Produktgruppe SDK 001 Altöl SDK 002 Asbesthaltige Produkte SDK 004 Bleiakkumulatoren SDK 007 Datenträger SDK 008 Düngemittel und Pestizide SDK 010 Kondensatoren und Elektrobauteile (Starter) SDK 011 Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) SDK 012 Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) SDK 013 Farben / Lacke, Fässer mit Farbresten SDK 014 Feuerzeuge SDK 016 Feuerlöscher SDK 026 Karton, Papier SDK 029 Asbestzement und Eternit SDK 031 Laborchemikalien SDK 032 Lampen SDK 033 Druckgasflaschen SDK 034 Laugen und basische Reiniger SDK 035 Metallfässer 200 l, recycelbar SDK 037 Lösungsmittel SDK 039 Medikamente SDK 043 Nicht identifizierte Produkte (Behälter < 10 l) SDK 044 Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (Ni-Cd) SDK 045 Öl- und Dieselfilter SDK 046 Ölverschmutzte Produkte SDK 047 Speiseöle und –fette SDK 048 PU-Schaumdosen SDK 049 Photochemikalien SDK 050 Spraydosen SDK 051 Tonerkartuschen, Tintenpatronen SDK 052 Quecksilber (elementar), Quecksilberthermometer SDK 054 Säuren und saure Reiniger SDK 055 Schmierfette SDK 056 Bitumenabfälle SDK 063 Trockenbatterien – Hochenergieakkumulatoren SDK 065 Spritzen und Kanülen SDK 066 Ölradiatoren SDK 068 Öl-Wasser-Emulsionen SDK 069 Kraftstoffe SDK 073 Roofing und Bitumenabdichtungsbahnen SDK 074 Streusalz SDK 076 Ionenaustauscherharze (aus Wasseraufbereitung) SDK 078 Schadstoffverpackungen (Laborchemikalien) SDK 079 Schadstoffverpackungen (Lösungsmittel) SDK 080 Vakuumkollektorröhren SDK 088 Poolchemikalien SDK 098 Kerzenreste Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 3 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 001 Altöl Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Altöl 1. Altöl in Kleingebinden bis 30 Liter Inhalt 2. Altöl in Großgebinden ab 30 Liter Inhalt Begriffsbestimmung: Zu den Altölen zählen alle Motoren- und Getriebeöle, sowie Öl aus Stoßdämpfern. Sie können mineralischer oder synthetischer Herkunft sein. Sortierung/Verpackung: 1. Altöle in Kleingebinden bis 30 Liter Inhalt werden in den Anlieferungsgebinden in 800-l-SAP-Behälter eingestellt. Leere Altöl-Kleingebinde werden der Produktgruppe Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 012). Falls kein leerer Sammelbehälter zur Verfügung steht, können die leeren Altölkleingebinde auch zu den Altölen in den 800-l-SAP- Behälter eingestellt werden. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Altöle in Großgebinden ab 30 Liter Inhalt werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® abgeholt oder von einem Tankfahrzeug (ab 100l Gesamtmenge) abgepumpt. Den Auftrag dazu erteilt die SuperDrecksKëscht® fir Biirger. Leere Altölgroßgebinde, die keine UN-Nummer besitzen werden der Gruppe Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 012). Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® abgefahren. Leere Altölgroßgebinde (200 l Fässer), die noch intakt sind und eine UN-Nummer besitzen werden der Produktgruppe Metallfässer 200 l, recyclebar (ADR-frei) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 035). Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® abgefahren. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Die Altöle dürfen nicht mit Lösungsmitteln, Benzin, Diesel, Heizöl (Mazout ) oder Wasser vermischt sein. Gemische von Altöl und Wasser - sie sind erkennbar an 2 Phasen (oben Öl, unten Wasser) - werden den Öl-Wasser-Emulsionen zugeordnet (siehe Sortier-anweisung SDK 068). Gemische von Altöl mit Benzin, Diesel oder Heizöl (Mazout) - sie sind erkennbar am typischen Kraftstoffgeruch - werden den Kraftstoffen (Diesel, Gemische) (siehe Sortieranweisung SDK 069) zugeordnet. Lösemittelhaltige Altöle - sie sind erkennbar am Lösungsmittelgeruch - werden den Lösungsmitteln zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 037). Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 4 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Altölen sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 13 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Ausgelaufene Altöle sind mit Bindemittel Oeko-Pur Feingranulat aufzunehmen und zu den ölverschmutzten Produkten zu konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 13. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 5 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 002 Asbesthaltige Produkte Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von asbesthaltigen Produkten Asbesthaltige Produkte Begriffsbestimmung: Zu den asbesthaltigen Produkten zählen Asbest in reiner Form (Asbeststaub, Asbestfasern) sowie folgende asbesthaltige Produkte: Bremsbeläge, Kupplungsbeläge, Asbestschnüre, Asbestdichtungen Sortierung/Verpackung: Asbesthaltige Produkte, die unter der Begriffsbestimmung aufgelistet sind, werden in 60-l-Metalldeckelfässer verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Nach jedem Befüllen müssen die Fässer dicht verschlossen werden, damit keine Stäube oder Fasern freigesetzt werden können. Produkte aus Asbestzement und Eternit - z.B. Eternitdachplatten, Blumenkästen aus Eternit etc. - werden separat gesammelt und der Gruppe Asbestzement und Eternit zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 029). Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von asbesthaltigen Produkten sind eine Schutzbrille, eine Staubmaske Typ FFP3 und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 12 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Stäube freigesetzt worden sein, so sind diese sofort mit Wasser zu binden und zu den asbesthaltigen Produkten zu konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 12. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 6 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 004 Bleiakkumulatoren Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Bleiakkumulatoren Bleiakkumulatoren Begriffsbestimmung: Zu den Bleiakkumulatoren zählen alle Akkumulatoren mit Säure als Elektrolytflüssigkeit wie z.B. Auto-, LKW-, Traktor- und Motorradbatterien. Sortierung /Verpackung: Bleiakkumulatoren werden in speziellen säurefesten 610 l- Kunststoffpaloxen gesammelt . Diese sind an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem Transportetikett UN 2794 / (Gefahrenzettel Klasse 8) gekennzeichnet. Ob es sich um Bleiakkumulatoren handelt, kann anhand der Aufschrift Pb oder eines Tests mit pH-Papier festgestellt werden; bei Bleiakkumulatoren muss dies einen pH-Wert im sauren Bereich (pH 0- 6) anzeigen. Beim Einstellen der Bleiakkumulatoren in die 610-l-Kunststoffpaloxen ist sicher zu stellen, dass die Pole der Akkumulatoren sich nicht berühren können, um hier einen Kurzschluss und damit Explosionen zu verhindern. Dies ist dadurch zu gewährleisten, dass die Akkus so gestapelt werden, dass sie nicht umkippen können. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Akkumulatoren mit Laugen als Elektrolytflüssigkeit dürfen nicht zusammen mit den Bleiakkumulatoren verpackt werden, da es ansonsten zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann! Akkumulatoren mit Lauge als Elektrolytflüssigkeit (bei Test mit pH- Papier ist der pH-Wert im alkalischen Bereich (pH 8-14)) werden den Ni-Cd-Akkumulatoren zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 044). Lithium-Starterbatterie, erkennbar an der Aufschrift Li, sowie an dem wesentlich geringeren Gewichts als vergleichbare Bleiakkus, gehören nicht zu den Bleiakkus, sondern zu den Hochenergieakkumulatoren (siehe Sortieranweisung SDK 063). Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Bleiakkumulatoren sind eine Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 08 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Bleiakkumulatoren zu Bruch gegangen sein, so ist die ausgelaufene Flüssigkeit mit Bindemittel Perleen® 100 aufzunehmen und in ein 30-l Kunststoffdeckelfass zu der Produktgruppe Säuren und saure Reiniger zu konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 08. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 7 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 007 Datenträger Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Datenträgern Datenträger Begriffsbestimmung: Unter Datenträger versteht man alle Produkte zur Speicherung von optischen oder akustischen Informationen wie z.B. Schallplatten aus Vinyl, Tonbänder, Videocassetten, Musikcassetten, Computercassetten, CDs, DVDs, Disketten, Farbbänder, Negative, Dias, Memory-Sticks und Filme. Sortierung/Verpackung: Datenträger werden in 610-l-Kunststoffpaloxen gesammelt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Tonerkartuschen, Tintenstrahlpatronen sowie Tonerpulver werden der Produktgruppe Tonerkartuschen, Tintenpatronen zugeordnet (siehe Sortier-anweisung SDK 051). Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Datenträgern sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Unfallmaßnahmen: Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 8 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 008 Düngemittel und Pestizide Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Düngemitteln und Pestiziden 1. Feste Düngemittel 2. Flüssige Düngemittel 3. Feste Pestizide 4. Flüssige Pestizide 5. Pestizide mit besonders gefährlichen Inhaltsstoffen Chlorate (explosive Eigenschaften) Carbide (bilden mit Wasser entzündbare Gase) Phosphide, (bilden mit Wasser entzündbare und toxische Gase) Calciumcyanid (bildet mit Wasser toxisches Gas) Maneb/Zineb, die mit Carbiden, Phosphiden und Chloraten nicht zusammengepackt werden dürfen. Begriffsbestimmung: Zu den Düngemitteln zählen alle handelsüblichen Dünger für Landwirtschaft, Weinbau und Haushalt wie z.B. Nitrophoska, Kalksalpeter, Blumendünger etc. Pestizide sind Mittel, die durch ihre Inhaltstoffe, die teilweise sehr stark toxisch wirken, Nutzpflanzen vor Schadorganismen oder Unkräutern schützen. Es gibt Fungizide, Herbizide, Insektizide, Akkarizide. Beispiele sind Ameisenpulver, Mausex, Unkraut-Ex, Arrex, Folidolöl, E 605 u.a. Sortierung/Verpackung: 1. Feste Düngemittel, werden in 60-l-/120-l-Kunstoffdeckelfässer oder 800-l-SAP-Behälter einsortiert. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Flüssige Düngemittel werden – separat von der ersten Gruppe – in 60-l-/120-l-Kunstoffdeckelfässer einsortiert. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Feste Pestizide werden - mit Ausnahme der unter Gruppe 5 genannten Produkte - in 800-l-SAP-Behälter oder 60-l-/120-l- Kunstoffdeckelfässer einsortiert. Leere Pflanzenschutzmittelbehälter werden zu den festen Pestiziden sortiert. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Flüssige Pestizide werden in 60-l-/120-l-Kunstoffdeckelfässer einsortiert. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 5. Pestizide, mit folgenden besonders gefährlichen Inhaltsstoffen: - Chlorate - Carbide - Phosphide - Calciumcyanid - Maneb/Zineb werden getrennt nach Wirkstoffklassen in 30-l-/60-l- Kunststoffdeckelfässer eingefüllt und der Produktgruppe Laborchemikalien (siehe Sortieranweisung SDK 031), zugeordnet. Es ist darauf zu achten, dass keine Feuchtigkeit in die Behälter gelangt, da es sonst zur Bildung entzündbarer und/oder toxischer Gase kommen kann! ------------------------------------------------------------------------------------------------ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 9 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Info: Düngemittel dürfen nicht mit Pestiziden zusammen verpackt werden, da es zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann. Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Düngemitteln und Pestiziden sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe und gegebenenfalls eine Staubmaske zu tragen. Weitere Informationen sind den Betriebsanweisungen zu entnehmen Unfallmaßnahmen: Sollten Pestizide ausgetreten sein, diese mit Bindemittel Perleen® 100 aufnehmen. Die verbrauchten Bindemittel werden dann den festen Pestiziden (Gruppe 3) zugeordnet. Sollten Düngemittel ausgelaufen sein, mit Bindemittel Perleen® 100 aufnehmen und zu den festen Düngemitteln konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 06. Sollten Pestizide der Gruppe 5 (Feststoffe) verschüttet worden sein, so sind diese unter Vermeidung von Staubentwicklung aufzunehmen und der Gruppe 5 zuzuordnen. Ein Kontakt mit Feuchtigkeit ist unbedingt zu vermeiden, da es sonst zur Bildung entzündbarer und/oder toxischer Gase kommen kann! Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 06 sowie G02. Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 10 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Produkt-Fotos Gruppe5 Pestizide mit besonders gefährlichen Inhaltsstoffen Produkte mit Chloraten Produkte mit Carbiden Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 11 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Produkte mit Phosphiden Produkte mit Cyaniden Produkte mit Maneb / Zineb ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 12 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 010 Kondensatoren Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Kondensatoren Kondensatoren Begriffsbestimmung: Unter Kondensatoren versteht man alle Kleinkondensatoren bis 40 kg Gewicht. Kondensatoren findet man recht häufig in Leuchtstofflampengehäusen montiert. Aber auch viele andere elektronische Geräte enthalten Kondensatoren. Ältere Kondensatoren können noch die hochtoxischen und krebserregenden PCBs (Polychlorierte Biphenyle) enthalten. Sortierung/Verpackung: Kondensatoren werden in 30-l-/60-l-Kunststoffdeckelfässer eingefüllt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Insbesondere ältere Kondensatoren können noch die hochtoxischen und krebserregenden PCBs (Polychlorierte Biphenyle) enthalten. Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Kondensatoren sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 13 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Kondensatoren ausgelaufen sein, so ist die Flüssigkeit mit Bindemittel Perleen® 100 aufzunehmen und zu den Kondensatoren zu konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 13. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 13 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 011 Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) Begriffsbestimmung: Zu den Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) zählen alle entleerten Behälter die Säuren, Laugen, Neutralreiniger, Fixierer oder Entwickler enthalten haben. Sortierung/Verpackung: Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) werden in 800-l-SAP-Behälter, 120-l-PE Sack oder im 1000-l-PE-Sack gesammelt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Behälter dicht verschlossen sind, damit Restflüssigkeiten nicht austreten können. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) dürfen keine Flüssigkeiten oder Feststoffe mehr enthalten. Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen zu den einzelnen Produktgruppen sind den Betriebsanweisungen G 08 / G09 / G 10 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Restflüssigkeiten ausgelaufen sein, so sind diese mit Bindemittel Perleen® 100 (siehe unter den einzelnen Produktgruppen) aufzunehmen und zu den Stoffgruppen zu konditionieren. Weitere Hinweise zu den einzelnen Produktgruppen finden sich in den Betriebsanweisungen G 08 /G 09 / G 10. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 14 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 012 Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Schadstoffverpackungen (Altöle, Fette) 1. Schadstoffverpackungen (Altöle, Fette) (Behälter bis 60 l) 2. Schadstoffverpackungen (Altöle, Fette) (Behälter > 60 l) Begriffsbestimmung: Zu den Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) gehören alle Metallfässer und Metallbehälter mit Restanhaftungen von Altöl, Bitumen oder Schmierfetten, die keine UN-Zulassung besitzen oder nicht mehr intakt sind, Nicht dazu gehören Metallfässer und Metallbehälter, die Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel oder Laborchemikalien enthalten haben. Sortierung/Verpackung: Die Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette), Gebinde bis zu 60 l Volumen, werden in 610-l-Kunststoffpaloxen (mit PE Sack) verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette), Gebinde von mehr als 60 l bis zu 200 l Volumen werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® fir Biirger abgefahren. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: An mobilen Sammelstellen (Service-Center) können die Schadstoffverpackungen (Altöle, Fette) auch zu den Altölen (siehe Sortieranweisung SDK 001) in den 800-l-SAP-Behälter eingestellt werden. Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Schadstoffverpackungen (Altöle, Fette) sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 13 zu entnehmen Unfallmaßnahmen: Sollten Restflüssigkeiten ausgetreten sein, so sind diese mit Bindemittel Oeko-Pur- Feingranulat aufzunehmen und zu den ölverschmutzten Produkten zu konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 13. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 15 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 013 Farben/Lacke, Fässer mit Farbresten Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Farben/Lacken und Fässern mit Farbresten 1. Feste Farben und Lacke 2. Flüssige Farben und Lacke 3. Fässer mit Farbresten (Klasse 3 ADR) 4. Fässer mit Farbresten (Klasse 4.1 ADR) 5. Fässer mit Farbresten (ADR-frei) Begriffsbestimmung: Zu den Farben und Lacken zählen Dispersionsfarben, Anstrichstoffe auf Kalk-, Zellulose- oder Kunstharzbasis wie Latexfarben, Acrylfarben, sonstige Farben und Anstrichstoffe und Holzschutzlasuren. Zu den Farben und Lacken werden auch Silikonkartuschen, Polituren (Möbel- oder Autopolituren), Wachse (Schuhwachse), Kleber (Alleskleber, Zweikomponentenkleber) sortiert. Sortierung/Verpackung: 1. Feste Farben und Lacke werden in 800-l-SAP-Behälter einsortiert. Zu den Festen Farben und Lacken werden ausgehärtete und zähflüssige Farben und Lacke sortiert. Feste Polituren, Wachse, Silikone und Kleber sowie leere Farbbehälter werden ebenfalls den Festen Farben und Lacken zugeordnet. Die Behälter von Festen Farben und Lacken dürfen maximale Abmessungen von 50 x 50 x 50 cm haben; das Behältervolumen darf 30 Liter nicht überschreiten ------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Flüssige Farben und Lacke werden in 800-l-SAP-Behälter verpackt. Zu den Flüssigen Farben und Lacken werden alle flüssigen und dünnflüssigen Farben und Lacke sortiert. Diese sind daran erkennbar, dass sie beim Schütteln blubbern. Ebenfalls zu den Flüssigen Farben und Lacken werden alle Behälter von Holzschutzlasuren bis zu 10 l Inhalt sortiert. Die Behälter von Flüssigen Farben und Lacken dürfen maximale Abmessungen von 50 x 50 x 50 cm haben; das Behältervolumen darf 30 Liter nicht überschreiten. Fässer mit Farbresten, hierzu zählen Gebinde von mehr als 30 l bis zu 200 l, die Reste von Farben und Lacken enthalten, werden wie folgt einer der Gruppen 3 – 5 zugeordnet ------------------------------------------------------------------------------------------------ 3. Fässer mit Farbresten (Klasse 3 ADR); hierzu zählen alle Fässer > 30 l, die flüssige Farbreste enthalten. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 4. Fässer mit Farbresten (Klasse 4.1 ADR); hierzu zählen alle Fässer > 30 l, die pastöse oder feste Farbreste enthalten. Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 16 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
5. Fässer mit Farbresten (ADR-frei); hierzu zählen alle Fässer > 30 l, die ausgehärtete Farbreste enthalten. Info: Holzschutzlasuren in Behältern mit mehr als 10 l Volumen und alle Behälter mit Lacklösungsmittel (z.B. Thinner) werden der Produktgruppe der Lösungsmittel zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 037). Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Farben und Lacken sowie Fässern mit Farbresten sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 03 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Farben, Lacke oder Lösungsmittel ausgetreten sein, so werden diese mit Bindemittel Oeko-Pur – Feingranulat aufgenommen. Die verbrauchten Bindemittel werden zu den festen Farben und Lacken konditioniert. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 03. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 17 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 014 Feuerzeuge Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Feuerzeugen 1. Feuerzeuge 2. Nachfüllpatronen für Gasfeuerzeuge Begriffsbestimmung: Zu den Feuerzeugen zählen alle Einwegfeuerzeuge und Mehrwegfeuerzeuge mit Gasfüllung. Nachfüllpatronen mit Gas für Mehrwegfeuerzeuge. Sortierung/Verpackung: 1. Feuerzeuge werden senkrecht (Ventil nach oben) in die kleinen Sammelkartons so eingestellt, dass der Auslösemechanismus während des Handlings und Transportes unter normalen Umständen nicht ausgelöst werden kann. Je 18 der kleinen Sammelkartons werden in 3 Lagen à 6 Sammelkartons (Ventile der Feuerzeuge müssen nach oben zeigen) in die UN-zugelassenen Transportkartons verpackt. Die gefüllten Transportkartons werden mit Klebeband fest verschlossen und aufrecht (Pfeile zeigen nach oben) gelagert. 2. Nachfüllpatronen für Gasfeuerzeugen werden senkrecht (Ventil nach oben) in die großen Sammelkartons so eingestellt, dass der Auslösemechanismus während des Handlings und Transportes unter normalen Umständen nicht ausgelöst werden kann. Die großen Sammelkartons werden in die UN-zugelassenen Transportkartons verpackt. Die gefüllten Transportkartons werden mit Klebeband fest verschlossen und aufrecht (Pfeile zeigen nach oben) gelagert. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Feuerzeuge und Nachfüllpatronen sowie die mit Feuerzeugen und Nachfüllpatronen gefüllten Kartons dürfen niemals in der Nähe von Wärmequellen (Heizkörper, Heizstrahler) und Zündquellen (funkenerzeugende Geräte oder Anlagen) gelagert werden. Sie müssen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahrt werden. Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Feuerzeugen sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 01 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Gase aus den Feuerzeugen ausgetreten sein, so ist für eine ausreichende Belüftung zu sorgen, damit es nicht zur Bildung explosiver Gas-Luft-Gemische kommen kann. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 01. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 18 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 016 Feuerlöscher Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Feuerlöschern 1. Feuerlöscher (ABC, ABC-E, BC, D, CO2, Gel) 2. Feuerlöscher Halon Begriffsbestimmung: Zu den Feuerlöschern zählen alle handelsüblichen Handfeuerlöschgeräte, die ABC-Pulver, ABC-E-Pulver, BC-Pulver, D- Pulver (Metallbrandlöscher) Halon, CO2, Gel-Wasser-Gemisch oder Methylenbromid (Vergaserbrandlöscher) als Löschmittel enthalten. Sortierung/Verpackung: 1. Feuerlöscher (ABC, ABC-E, BC, D, CO2, Gel), besser bekannt als Pulverlöscher, Kohlendioxid- oder Gel-Löscher werden in Gitterboxpaletten, 610-l–Kunststoffpaloxen oder lose gesammelt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Feuerlöscher Halon, hierzu zählen Halonlöscher und Vergaserbrandlöscher (letztere enthalten Methylenbromid) werden ebenfalls in Gitterboxpaletten, 610-l– Kunststoffpaloxen oder lose gesammelt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Bei geringen Mengen an Feuerlöschern der zweiten Gruppe können diese auch gemeinsam mit denen der 1. Gruppe in einer Gitterboxpaletten oder 610-l–Kunststoffpaloxe gelagert werden. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Die Feuerlöscher dürfen nie in geschlossenen Behältern gelagert werden, da ein unbeabsichtigtes Auslösen zu einem enormen Druckaufbau im Behälter führt, wodurch dieser dann explodieren kann. Die Feuerlöscher sollen dabei so gelagert werden, dass ein unbeabsichtigtes Betätigen des Auslösemechanismus vermieden wird; dies ist bei stehender Lagerung am besten gewährleistet. In stationären SDK-Containern können die Feuerlöscher in die Gitterboxen zu den Fässern gestellt werden. Die Lagerung muss jedoch so erfolgen, dass die Feuerlöscher beim Transport des Containers nicht umfallen können. Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Feuerlöschen sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 01 zu entnehmen Unfallmaßnahmen: Sollten Feuerlöschmittel ausgetreten sein, so sind diese aufzunehmen und in ein 30-l Kunststoffdeckelfass (Aufschrift: Feuerlöschmittel) zu konditionieren. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 01. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 19 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 026 Karton, Papier Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Karton, Papier Beipackzettel und Medikamentenverpackungen Begriffsbestimmung: Zu Karton, Papier zählen nur Verpackungsmaterialien und Beipackzettel von Medikamenten. Sortierung/Verpackung: Beipackzettel und Medikamentenverpackungen können über lokale Papiercontainer entsorgt werden. Falls diese nicht vorhanden sind, werden sie in PE-Säcken oder SuperDrecksKëscht®-Kartons gesammelt. Arbeitsschutz: Bei der Sortierung von Karton, Papier sind eine Schutzbrille sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Allgemeinen Betriebsanweisung zu entnehmen Unfallmaßnahmen: Es sind keine speziellen Maßnahmen vorgesehen. Weitere Hinweise finden sich in der Allgemeinen Betriebsanweisung. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 20 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 029 Asbestzement und Eternit Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Asbestzement und Eternit Asbestzement und Eternit Begriffsbestimmung: Asbestzement- und Eternitprodukte, wie z.B. Blumenkästen und Blumentöpfe. Sortierung/Verpackung: Die Asbestzement und Eternitprodukte werden in Big-Bags von 0,91 x 0,91 x 1,1 m, welche auf Rungenpaletten fixiert sind, verpackt. Komplette Eternitplatten werden in Big-Bags von 3,0 x 1,2 x 0,6 m oder entsprechenden Größen, die mit Paletten unterlegt sind, verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Nach jedem Befüllen müssen die Big-Bags dicht verschlossen werden, damit keine Stäube oder Fasern freigesetzt werden können. Das Brechen von Asbestzement- und Eternitprodukten ist verboten! An mobilen Sammelstellen (Service-Center) können die Asbestzement und Eternitprodukte in einen stabilen PE-Sack eingefüllt werden. Asbesthaltige Produkte wie z.B. Asbeststaub, Asbestschnüre und Asbestdichtungen, Brems- und Kupplungsbeläge werden separat gesammelt und der Gruppe Asbesthaltige Produkte zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 002). Arbeitsschutz: Bei der Sortierung von Asbestzement und Eternit sind eine Schutzbrille, Schutzhandschuhe und eine Staubmaske Typ FFP3 zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 12 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollte Asbestzement oder Eternit zu Bruch gegangen sein oder verschüttet worden sein, so ist dieser mit Wasser zu befeuchten und aufzunehmen. Der Bruch wird anschließend zum Eternit verpackt. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 12. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 21 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 031 Laborchemikalien Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Laborchemikalien 1. Feste Laborchemikalien 2. Flüssige Laborchemikalien Begriffsbestimmung: Zu den Laborchemikalien zählen alle problematischen oder gefährlichen Produkte in fester oder flüssiger Form, die nicht einer der anderen Produktgruppen zugeordnet werden können, Beispiele sind Carbide, Phosphide, Chlorate, Perchlorate, Maneb-haltige Pestizide, organische oder konzentrierte Säuren, Schwermetallverbindungen und alle im Labor eingesetzten Chemikalien und Reagenzien. Sortierung/Verpackung: 1. Feste Laborchemikalien werden je nach Grösse in weisse 5-l-Eimer (mit UN-Zulassung) oder 30-l-/60-l-Kunststoffdeckelfässer verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Flüssige Laborchemikalien werden je nach Grösse in weisse 5-l- Eimer (mit UN-Zulassung) oder 30-l-/60-l-Kunststoffdeckelfässer verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Leere Schadstoffverpackungen von Laborchemikalien werden zu den Schadstoffverpackungen (Laborchemikalien), (siehe Sortieranweisung SDK 078) verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Bei Unklarheit über das Zusammenpacken von Laborchemikalien unterstützt sie der Chemische Bereitschaftsdienst der SuperDrecksKëscht® Klaus Schu, Stefan Lang Telefon: 488216-4 Fax: 488216-333 Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Laborchemikalien sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 02 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Laborchemikalien ausgetreten sein, so können diese mit einem geeigneten Bindemittel aufgenommen werden. Die Wahl des Bindemittels sowie die anschließende Konditionierung der verbrauchten Bindemittel erfolgt entsprechend den Anweisungen des chemischen Bereitschaftsdienstes der SuperDrecksKëscht, da hier aufgrund der Vielfalt an Produkten und der Reaktion gewisser Bindemittel mit z.B. oxidierenden Stoffen, gefährliche chemische Reaktionen entstehen können. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 02. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 22 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 032 Lampen Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Energiesparlampen, Glühlampen, Halogenlampen, LED Lampen, Lampen quecksilberhaltig, Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen LED 1. Energiespar-Lampen 2. LED-Lampen (nicht stabförmig und Spots) 3. Glühlampen, Halogenlampen, 4. Lampen, quecksilberhaltig 5. Leuchtstofflampen < 1,5 m 6. Leuchtstofflampen > 1,5 m (Solarium) 7. Leuchtstofflampen LED Begriffsbestimmung: Unter Lampen versteht man alle Typen von Beleuchtungskörpern wie z.B. Glühbirnen, Spots, Strahler, Halogen-Glühlampen, LED Lampen, Energiesparlampen, Stecksockellampen, Metallhalogenidlampen, Quecksilberdampflampen, Natrium-Hochdrucklampen, Leuchtstofflampen (Neonröhren) und Leuchtstofflampen LED Sortierung/Verpackung: 1. Energiesparlampen vom Typ SL mit integriertem Vorschaltgerät (mit Keramiksockel) und Typ PL ohne Keramiksockel werden zusammen in 30-l-/60-l-oder 120-l-Kunststoffdeckelfässer oder Kartons verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------l 2. LED-Lampen, nicht stabförmig Lampen und Spots werden in 30-l-/60- l-oder 120-l-Kunststoffdeckelfässer verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 3. Glüh- und Halogenlampen werden in 30-l-/60-l-oder 120-l- Kunststoffdeckelfässer oder 610-l– Kunststoffpaloxen verpackt. Zu den Glüh- und Halogenlampen zählen Glühbirnen, Strahler, Spots, Halogen- und Glühlampen von Autoscheinwerfern, Rückleuchten und Blinkleuchten. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 4. Lampen, quecksilberhaltig werden in 60l-/120-l- Kunststoffdeckelfässer oder in SuperNeonsKëscht-Kartons verpackt. Zu den quecksilberhaltigen Lampen zählen: - Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (Typ HPL, HSL, HQL, LFBN), - Metallhalogenid-Lampen (Typ HPI, HSI, HQI, LMI), - Natriumdampf-Hochdrucklampen (Typ SON, SHP, NAV, LNAN), - Quecksilberdampf-Mischlichtlampen (Typ ML) sowie alle Sonderformen von Leuchtstofflampen (runde, ovale, Leuchtstofflampen etc.). Die genaue Typenbezeichnung findet sich meistens auf dem Glaskolben der Lampen. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 23 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
5. Leuchtstofflampen < 1,5 m werden in SuperNeonsKëscht- Kartons verpackt. Zu den Leuchtstofflampen < 1,5 m zählen alle stabförmigen Leuchtstofflampen bis zu 1,5 m Länge ------------------------------------------------------------------------------------------------ 6. Leuchtstofflampen > 1,5 m (Solarium) werden in SuperNeonsKëscht-Kartons (lang) verpackt. Zu den Leuchtstofflampen > 1,5 m (Solarium) zählen alle stabförmigen Leuchtstofflampen größer als 1,5 m Länge sowie alle Leuchtstofflampen von Solarien; letztere sind erkennbar an der Bezeichnung (Solar, UV-B, etc.) oder dem Sonnenbanksymbol. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 7. Leuchtstofflampen LED werden in SuperNeonsKëscht-Kartons LED verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Lampenbruch der einzelnen Gruppierungen wird zu den Lampen der jeweiligen Produktgruppe verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Alle Lampen der Gruppen 1 – 7 sollten frei von Verpackungsmaterial oder Klebebändern sein, da dies sich störend bei der späteren Behandlung auswirkt. Arbeitsschutz: Bei der Annahme und Sortierung von Lampen sind eine Schutzbrille sowie Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 11 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Lampen zu Bruch gegangen sein, so sollte man sich nicht längere Zeit in diesem Bereich aufhalten, da es zur Emission von quecksilberhaltigen Stäuben kommen kann. Lampenbruch ist entsprechend den Angaben in der Sortieranweisung zu verpacken. Nur bei Freisetzung von elementarem Quecksilber Bindemittel Mercurisorb-Roth® einsetzen und zu Lampen quecksilberhaltig verpacken. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 11. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 24 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 033 Druckgasflaschen Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von *Druckgasflaschen *Welche vom Handel nicht mehr zurückgeholt werden 1) Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen 1. Druckgasflaschen (Acetylen) UN1001 2. Druckgasflaschen (Butan) UN1011 3. Druckgasflaschen (MAP-Gas) UN1060 4. Druckgasflaschen (Probutan) UN1965 5. Druckgasflaschen (Propan) UN1978 6. Druckgasflaschen (Wasserstoff) UN1049 2) Druckgasflaschen mit inerten Gasen 7. Druckgasflaschen (Argon ) UN1006 8. Druckgasflaschen (Helium) UN1046 9. Druckgasflaschen (Kohlendioxid) UN1013 10. Druckgasflaschen (Druckluft) UN1002 3) Druckgasflaschen mit oxidierenden Gasen 11. Druckgasflaschen (Sauerstoff) UN1072 4) Druckgasflaschen mit toxischen Gasen 12. Druckgasflaschen (Schwefeldioxid) UN1079 Begriffsbestimmung: Zu den Druckgasflaschen zählen alle zylindrischen Gefäße, welche die folgenden unter Druck stehenden Gase enthalten: Acetylen, Butan, Kohlendioxid(CO2), Argon, Helium, Druckluft („Pressluft“), MAP-Gas, Probutan, Propan, Sauerstoff, Schwefeldioxid oder Wasserstoff. Sortierung / Verpackung: Die Druckgasflaschen aller Gruppen werden stehend – gegen Umfallen gesichert – Kunststoffpaloxe durchbrochen im Freien gelagert. Druckgasflaschen mit oxidierenden Gasen wie Sauerstoff UN1072 und giftigen Gasen wie Schwefeldioxid UN1079 sind getrennt von den brennbaren Gasen zu lagern. Dies kann z.B. durch eine räumliche Trennung ( zwei getrennte Gitterboxen) erfolgen. Es besteht die Möglichkeit, noch vertriebene Fabrikate von Druckgasflaschen dem Handel zurückzugeben. Die Druckgasflaschen werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® fir Biirger direkt vom Bürger oder Recyclingzentrum abgeholt. Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 25 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Für den Abholauftrag werden von der Disposition der SuperDrecksKëscht® Herr Scheer Tel. 488216-320, pit.scheer@sdk.lu folgende Angaben benötigt: - Flaschengröße in Liter (eingeprägt auf Gasflasche) - Art des Inhalts (eingeprägt auf Gasflasche) Die Druckgasflaschen müssen vor dem Transport wie folgt etikettiert werden: Anwendungs- Bezeichnung UN-Nr / ADR-Klasse Produkt / bereich Druckgasflasche Klassifizierungcode Bestell-Nr. Schweißgas Acetylen UN 1001 / ADR-Kl. 2 4F 020402 Campinggas Butan UN 1011 / ADR-Kl. 2 2F 020403 Schweißgas MAP-Gas UN 1060 / ADR-Kl. 2 2F 300314 Campinggas Probutan UN 1965 / ADR-Kl. 2 2F 020403 Campinggas Propan UN 1978 / ADR-Kl. 2 2F 020406 Wasserstoff UN 1049 / ADR-Kl. 2 1F 020409 Schutzgas Argon UN 1006 / ADR-Kl. 2 1A 300374 Ballongas Helium UN 1046 / ADR-Kl. 2 2A 020411 Bierzapfanlage Kohlendioxid UN 1013 / ADR-Kl. 2 2A 020404 Druckluft UN 1002 / ADR-Kl. 2 1A 020405 Sauerstoff UN 1072 / ADR-Kl. 2 1O 020407 Weinbau Schwefeldioxid UN 1079 / ADR-Kl. 2 2TC 020408 Info: Die Druckgasflaschen müssen gemäß den aktuell gültigen ADR- Vorschriften transportiert werden; dabei ist unter anderem sicher zu stellen, dass die Ventile beim Transport nicht ausgelöst oder beschädigt werden können (Schutzkragen, Schutzkappe, etc.). Eventuell noch angebrachte Armaturen wie z.B. Druckminderer, Manometer etc. müssen vor dem Transport der Flaschen unbedingt abgeschraubt werden, da der Transport von Druckgasflaschen mit Armaturen nicht zulässig ist. Bei Unklarheit über das Abschrauben von Armaturen unterstützt sie der Chemische Bereitschaftsdienst der SuperDrecksKëscht® Klaus Schu, Stefan Lang Telefon: 488216-4 Fax: 488216-333 Arbeitsschutz: Bei der Sortierung von Druckgasflaschen sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Korrodierte Gasflaschen sind vorsichtig zu handhaben um Unfälle zu vermeiden; sie dürfen erst nach Rücksprache mit dem Chemischen Bereitschaftsdienst der SuperDrecksKëscht ® Klaus Schu, Stefan Lang Tel.:488216-4 Fax:488216-333 transportiert werden. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 01 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Es sind die allgemeinen Erste-Hilfe-Maßnahmen anzuwenden, insbesondere bei Erfrierungen durch ausströmende Gase. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 01. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 26 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 034 Laugen und basische Reiniger Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Laugen und basischen Reinigern 1. Laugen und basische Reiniger (fest) 2. Laugen und basische Reiniger (flüssig) 3. Laugen und basische Reiniger (Behälter > 25 l) Begriffsbestimmung: Laugen und basische Reiniger sind Produkte, deren pH-Wert im basischen Bereich liegt (pH-Wert 8 - 14) und die - abhängig von Ihrer Konzentration - eine mehr oder weniger stark ätzende Wirkung zeigen. Typische Beispiele sind Natronlauge, Kalilauge, Ammoniak (Salmiakgeist), Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Soda, basische Haushaltsreiniger wie Rohrreiniger, Sanitärreiniger (Domestos, Dan Klorix, Multikron, Eau de Javel) und Chloramin-T-haltige Produkte. Sortierung/Verpackung: 1. Laugen und basische Reiniger (fest) hierzu zählen alle festen basischen Produkte wie Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Soda oder Calciumhydroxid, feste Sanitärreiniger (Javel-Tabs) sowie basische Haushaltsreiniger in Behältern bis 25 l, werden in 60-l-/120-l-Kunststoffdeckelfässer verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Laugen und basische Reiniger (flüssig) hierzu zählen Natronlauge, Kalilauge, Ammoniak25% wird als Laborchemie UN 2672 (ADR-Kl 8) separat verpackt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Laugen und basische Reiniger (Behälter > 25 l) werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht abgefahren. Leeremballagen, die Laugen oder basische Reiniger enthalten haben, werden zu der Produktgruppe Schadstoffverpackungen (Säure, Lauge, Photochemie) sortiert (siehe Sortieranweisung SDK 011). Laugen und basische Reiniger dürfen nie zusammen mit Säuren oder sauren Reinigern verpackt werden, da es sonst zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Info: Ob es sich um Laugen und basische Reiniger handelt, kann anhand eines Tests mit pH-Papier festgestellt werden; bei Laugen und basischen Reinigern muss dies einen pH-Wert von 7–14 anzeigen. Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 27 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Arbeitsschutz: Beim Sortieren von Laugen und basischen Reinigern sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind der Betriebsanweisung G 09 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Ausgelaufene Flüssigkeiten mit Bindemittel Perleen® 100 aufnehmen und zu den festen Laugen und basischen Reinigern zu verpacken. Weitere Hinweise finden sich in der Betriebsanweisung G 09. Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 28 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Produkt Fotos: Gruppe 1: Laugen und basische Reiniger (fest) Beispiele für Sanitärreiniger Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 29 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
Produkt Fotos: Gruppe 2: Laugen und basische Reiniger (flüssig) Beispiele für Sanitärreiniger und Schimmelentferner ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 30 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 035 Metallfässer 200 l, recyclebar Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von 200 l Metallfässern recyclebar 1. Metallfässer 200 l, recyclebar (ADR-frei) 2. Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 3 ADR) 3. Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 6.1 ADR) Begriffsbestimmung: Zu den Metallfässern 200 l, recyclebar gehören alle intakten 200-l- Fässer aus Metall, die eine UN-Zulassung besitzen. Die Restanhaftungen der 200-l-Fässer dürfen höchstens 2 % betragen, d.h. das Gesamtbruttogewicht eines Fasses darf 25 kg nicht übersteigen. Nicht dazu zählen über den gesamten Fasskörper geriffelte Fässer. Sortierung/Verpackung: 1. Die Metallfässer 200 l, recyclebar werden mit dem dazugehörigen Spunddeckel dicht verschlossen und auf Paletten oder lose gelagert. Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht abgefahren. Die Metallfässer 200 l, recyclebar müssen eine UN-Zulassung haben sowie in einem technisch einwandfreiem Zustand sein. Weiterhin müssen die Metallfässer 200 l, recyclebar restentleert sein und dürfen nur noch Restanhaftungen enthalten. Die Metallfässer 200 l, recyclebar müssen mit dem Gefahrzettel (ADR-Etikett) und der UN-Nummer des letzten Inhalts versehen sein. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Metallfässer, die Öle enthalten haben, sind dabei der 1. Gruppe Metallfässer 200 l, recyclebar (ADR-frei) zuzuordnen. Defekte Metallfässer, die Öle enthalten haben, werden der Produktgruppe Schadstoffverpackungen (Altöl, Fette) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 012). Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht abgefahren. ------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Metallfässer, die Lösungsmittel enthalten haben, sind dabei der 2. Gruppe Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 3 ADR) zuzuordnen. Defekte Metallfässer, die Lösungsmittel enthalten haben, werden der Produktgruppe Fässer mit Farbresten (Klasse 3 ADR) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 013). Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht abgefahren. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 31 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
3. Metallfässer, die Pestizide oder giftige Produkte enthalten haben, sind dabei der Gruppe 3. Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 6.1) zuzuordnen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Defekte Metallfässer, die Pestizide enthalten haben werden der Produktgruppe Pestizide (fest) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 008). Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht abgefahren. Arbeitsschutz: Beim Sortieren von Metallfässern 200 l, recyclebar sind eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen. Weitere Informationen sind entsprechend der Produktgruppe den Betriebsanweisungen G 03 / G 06 / G 13 zu entnehmen. Unfallmaßnahmen: Sollten Flüssigkeiten ausgelaufen sein, so sind diese mit Bindemittel Oeko Pur - Feingranulat aufzunehmen und zur entsprechenden Produktgruppe zu verpacken. Weitere Hinweise finden sich in den Betriebsanweisungen G 03 / G 06 / G 13. ◄ Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 32 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
SORTIERANWEISUNG SDK 037 Lösungsmittel Arbeitsbereich: Annahmestelle der SuperDrecksKëscht® fir Biirger Tätigkeit: Sortierung und Verpackung von Lösungsmitteln 1. Lösungsmittel, Kleingebinde bis 10 l Volumen 2. Lösungsmittel, (Kanister 10-30 l) 3. Lösungsmittel, Gebinde über 30 l Volumen Begriffsbestimmung: Zu den Lösungsmitteln zählen alle organischen Flüssigkeiten wie z.B. Lacklösungsmittel (Thinner), Nitroverdünnung, Waschbenzin, Aceton, Alkohol, Petroleum, Brennspiritus, Holzschutzlasuren (>10 l Volumen) und Kaltreiniger, sowie Duftöle. Lösungsmittel sind meist brennbar und können zusätzlich giftig und ätzend sein. Sortierung/Verpackung: 1. Lösungsmittel (Kleingebinde), hierzu zählen alle Gebinde mit max. 10 l Volumen werden in 60-l-/120-l-Kunststoffdeckelfässer verpackt. Leere Lösungsmittelbehälter bis 30 l werden der Produktgruppe Schadstoffverpackungen (Lösungsmittel) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 079). ------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Lösungsmittel in Kanistern (10-30 l Volumen), werden in 800 l SAP-Behälter mit Doppelzulassung (IBC 11/7 und Kiste 4A) eingestellt. Hierbei ist darauf zu achten, daβ die Kanister korrekt mit der Öffnung nach oben in den SAP-Behälter eingestellt werden, damit diese beim Empfänger von oben abgesaugt werden können. (vgl Foto) ------------------------------------------------------------------------------------------------ 3. Lösungsmittel in Gebinden über 30 l Volumen werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® abgefahren. Leere Lösungsmittelgebinde (30 l - 200 l Fässer), die keine UN- Nummer besitzen werden der Produktgruppe Fässer mit Farbresten (Klasse 3 ADR) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 013). Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht abgefahren. Leere Lösungsmittelgebinde (200 l Fässer), die noch intakt sind und eine UN-Nummer besitzen werden der Produktgruppe Metallfässer 200 l, recyclebar (Klasse 3 ADR) zugeordnet (siehe Sortieranweisung SDK 035). Sie werden vom Servicefahrzeug der SuperDrecksKëscht® abgefahren. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Info: Lösungsmittel dürfen nie zusammengeschüttet werden, da es sonst zu gefährlichen chemischen Reaktionen kommen kann. Ersteller: Klaus Schu, Petra Biwersi 33 / 76 Erstelldatum: 26.10.1994 Änderungsstand:11.11.2020
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