Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Landkreis Ostprignitz-Ruppin Vorentwurf Auftraggeber: Swiss Krono Tex GmbH & Co. KG Wittstocker Chaussee 1 16909 Heiligengrabe über Thomas Jansen Ortsplanung 16928 Blumenthal Auftragnehmer: Ellmann / Schulze GbR Hauptstr. 31 16845 Sieversdorf Dr. B. Schulze Dipl.-Ing. S. Geitz ......................... Dr. B. Schulze Stand: 01/2022
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Inhaltsverzeichnis 1 VERANLASSUNG UND VORGEHENSWEISE ................................................4 2 DATENGRUNDLAGE / METHODIK.................................................................5 2.1 ALLGEMEINE ANGABEN ............................................................................................. 5 2.2 BIOTOPTYPEN .......................................................................................................... 6 3 KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................. 13 4 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ................................................... 16 4.1 GEFÄßPFLANZEN .................................................................................................... 16 4.2 WIRBELLOSE.......................................................................................................... 17 4.3 AMPHIBIEN............................................................................................................. 20 4.4 REPTILIEN / ZAUNEIDECHSE .................................................................................... 20 4.5 SÄUGETIERE .......................................................................................................... 24 4.6 EUROPÄISCHE VOGELARTEN NACH ART. 1 UND ART. 4 ABS. 2 DER VOGELSCHUTZRICHTLINIE UND WEITERE BRUTVÖGEL ............................................... 25 4.8 BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG ...................................................................... 32 5 WEITERER UNTERSUCHUNGSBEDARF .................................................... 33 6 AUSGLEICHS-, VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN...... 34 7 FAZIT .............................................................................................................. 35 8. LITERATUR, QUELLEN................................................................................. 36 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Brutvogelkartierung 2 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des B-Plangebietes (Quelle: BrandenburgViewer 2020) ......................... 5 Abbildung 2: Biotoptypen ................................................................................................... 12 Abbildung 3: Bebauungsplan "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe / Lie-benthal" der Gemeinde Heiligengrabe (Thomas Jansen Ortsplanung, Vorentwurf - Stand: 01/2022).................................................... 15 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Biotoptypen ..................................................................................................... 7 Tabelle 2: Anhang IV-Arten Gefäßpflanzen .................................................................... 16 Tabelle 3: Anhang IV-Arten Libellen ............................................................................... 17 Tabelle 4: Anhang IV-Arten Käfer................................................................................... 17 Tabelle 5: Anhang IV-Arten Tag und Nachtfalter ............................................................ 18 Tabelle 6: Anhang IV-Arten Weichtiere / Mollusken........................................................ 19 Tabelle 7: Anhang IV-Arten Amphibien: ......................................................................... 20 Tabelle 8: Anhang IV-Arten Reptilien: ............................................................................ 20 Tabelle 9: Anhang IV-Arten Säugetiere .......................................................................... 24 Tabelle 10: Brutvogelarten 2020 ...................................................................................... 27 Tabelle 11: vergleichende Dichteangaben von festgestellten Bodenbrütern (Bezugsgröße Offenland = 45 ha) ......................................................................................... 30 Tabelle 12: Übersicht aller Flächen des Bebauungsplanes, die auf bestehenden Ackerflächen geplant sind .............................................................................. 31 Tabelle 13: Pflanzen- / Flechtenarten ............................................................................... 32 Tabelle 14: Käfer.............................................................................................................. 32 Tabelle 15: Heuschrecken................................................................................................ 32 Tabelle 16: Libellen .......................................................................................................... 32 Tabelle 17: Tag- und Nachtfalter ...................................................................................... 32 Tabelle 18: Krebse ........................................................................................................... 33 Tabelle 19: Spinnen ......................................................................................................... 33 Tabelle 20: Mollusken ...................................................................................................... 33 3 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ 1 Veranlassung und Vorgehensweise Dem Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR wurde der Auftrag erteilt, einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ zu erstellen. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde Thomas Jansen Ortsplanung, 16928 Blumenthal, beauftragt. Das Plangebiet ist hinsichtlich des Vorkommens und der möglichen Gefährdung von europarechtlich geschützten Arten sowie allen weiteren nach der Bundesartenschutzverordnung besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu überprüfen. Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist es primär zu untersuchen, ob das geplante Vorhaben bzw. die dem Vorhaben vorbereitenden Handlungen geeignet sind, diesen Arten gegenüber Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG auszulösen. Im Auftrag des Vorhabenträgers wurden im Frühjahr 2020 faunistische Erfassungen für die relevanten Artengruppen Brutvögel und Reptilien durchgeführt. Das B-Plangebiet befindet sich nördlich angrenzend an die Industrieflächen der SWISS KRONO TEX GmbH & Co. KG, Heiligengrabe, im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die Untersuchungsflächen (UG) werden vornehmlich durch weiträumige ackerbaulich genutzte Areale gekennzeichnet. Die Flächengröße des Untersuchungsgebiets beträgt ca. 54,89 ha. Folgende Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien dienten als Grundlage für den vorliegenden Fachbeitrag: 1. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409EWG) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14.04.2003 (Vogelschutzrichtlinie) 2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr. L 284 S. 1) 3. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung) – 16.02.2005 4. Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist. Zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 13.10.2016 I 2258. 5. Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG). vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]); geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]). 4 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Abbildung 1: Lage des B-Plangebietes (Quelle: BrandenburgViewer 2020) 2 Datengrundlage / Methodik 2.1 Allgemeine Angaben Für die vorliegende Artenschutzprüfung sind besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten aus folgenden Quellen zu berücksichtigen: • FFH-Richtlinie, Anhang IV • Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1, Spalten 2 und 3) • Europäische Vogelarten 5 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Nicht alle der streng geschützten Arten müssen automatisch einer artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Es findet eine artenschutzrechtliche Vorprüfung statt, bei der die Überschreitung der so genannten Relevanzschwelle geprüft wird. Das bedeutet, wenn eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit einer Art durch das jeweilige Projekt ausgeschlossen werden kann, muss keine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden. In einem weiteren Schritt wird die einzelartbezogene Bestandssituation der Art im Untersuchungsraum untersucht, um die Arten bzw. Artengruppen zu ermitteln, die tatsächlich von dem jeweiligen Plan oder Vorhaben betroffen sind. Anschließend wird bezüglich dieser Arten eine Prognose zur Erfüllung möglicher Verbotstatbestände aufgestellt. Werden diese erfüllt, wird versucht, Maßnahmen zur Vermeidung einer prognostizierten Störung oder Beeinträchtigung zu finden. Gegebenenfalls werden zusätzlich funktionserhaltende oder konfliktmindernde Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten festgelegt. Können Vermeidungsmaßnahmen nicht dazu beitragen, die Erfüllung der Verbotstatbestände zu verhindern, muss eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dazu ist darzulegen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach artenschutzrechtlichen Verboten erfüllt werden können. Weiterhin muss der Erhaltungszustand der lokalen Populationen der jeweilig betroffenen Arten beschrieben werden. Wenn nötig müssen weitergehende Maßnahmen zum Schutz des günstigsten Erhaltungszustandes erarbeitet werden. Liegt ein ungünstiger Erhaltungszustand vor, muss sichergestellt werden, dass eine weitere Verschlechterung durch Hilfsmaßnahmen verhindert werden kann bzw. die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes erreicht werden kann. Weiterhin muss eine Prüfung zumutbarer Alternativen stattfinden. Der saP brauchen jedoch die Arten nicht unterzogen werden, für die eine Einwirkung durch das jeweilige Projekt oder durch Nichtvorkommen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Hierzu wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt, das auf die Kenntnis der regionalen Verbreitung, der Berücksichtigung von Habitatansprüchen und der Auswertung von Fachliteratur beruht. Im Rahmen der durchgeführten saP erfolgt für den hier vorliegenden Entwurf eine Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange anhand einer artenschutzfachlichen Potenzialanalyse sowie anhand von Kartierungen. Im Frühjahr 2020 wurde eine Erfassung der Biotoptypen und Habitatpotentiale, sowie Brutvogel- und Zauneidechsenkartierungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt und bewertet. 2.2 Biotoptypen Zur Einschätzung der Bedingungen vor Ort erfolgten im Jahr 2020 Begehungen mit Aufnahme der Biotoptypen nach Brandenburger Schlüssel. Das Gebiet schließt nördlich an das vorhandene Industriegebiet an und wird von diesem nur durch eine Bahntrasse getrennt. Das Plangebiet umfasst überwiegend Ackerflächen. Ein Teil der Fläche war bis März eine Dauerstilllegungsbrache, wurde aber Mitte April umgebrochen. Östlich schließen Kiefernforste unterschiedlicher Entwicklung an. Zum Rand hin stehen meist Eichen und Birken. Die welligen Landschaftsbestandteile sind bewaldet mit Eichen, Rotbuchen, Hainbuchen und beigemischt Vogelkirsche und Robinie. Diese gehen nördlich wieder in Kiefernforste über. In der Tabelle 1 werden die Biotoptypen dargestellt. Grafisch erfolgt die Darstellung in Abbildung 2. Die folgenden Biotoptypen (Kartierungsschlüssel Brandenburg 2004, Band 1 u. 2) sind zur Einschätzung des Gebiets relevant: 6 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Tabelle 1: Biotoptypen Biotopcode Biotopname Lage / Arten Schutz 01 - Fließgewässer 01135 Graben vollständig verrohrt Verrohrter Graben am westlichen - Plangebietsrand 03 - Ruderalfluren 03200 Ruderale Grasfluren Breiter Saum zwischen Weg und - Bahntrasse, häufig Hanglage 05 – Gras- und Staudenfluren 051332 / 051331 Artenarme oder ruderale Breiter Saum zwischen östlich (§) Brachen / Trockene befindlichem Weg und Acker Grünlandbrachen Mauerpfeffer, Ginster, Sandstrohblume, Kleines Habichtskraut, wenig Silbergras, Weißklee, Wiesen-Ampfer, Woll. Honiggras, Gem. Löwenzahn, Knaulgras; die Deckungen erreichen die Vorgaben nach der Kartieranleitung in kleinen Teilbereichen am Südhang des Bahndammes 07 – Alleen, Baumreihen, Baumgruppen 071412 Allee, lückig oder hoher Anteil an Östlich am anliegenden Weg, §§ geschädigten Bäumen, verschiedene Arten, überwiegend heimische hauptsächlich: Eiche Baumarten 071421 Baumreihe, mehr oder weniger Junge Apfelbaumreihe nördlich - geschlossen und in gesundem der Bahntrasse Zustand, überwiegend heimische Baumarten 071421 Baumreihe, mehr oder weniger Südwestlich an Acker anliegend, - geschlossen und in gesundem daneben unbefestigter Weg, Zustand, überwiegend vorwiegend alte Eichen heimische Baumarten 08 – Wälder 08480 Kiefern-Forst Kiefernforste umrahmen das - Plangebiet im westlichen, nördlichen und östlichen Randbereich. 08182 Eichen-Hainbuchenwälder Kleinflächig kommt dieser § mittlerer bis trockener Standorte Biotoptyp an drei Stellen des LRT 9170 Plangebietes vor. Aufgrund des stark eingeschnittenen Reliefs, ist von einem ehemaligen Gewässerstandort auszugehen. Ein Biotop befindet sich am westlichen Plangebietsrand und der zweite unweit davon im nordwestlichen Plangebiet. Das dritte befindet sich nördlich des Bahnhofsgebäudes. 7 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Biotopcode Biotopname Lage / Arten Schutz 09 Äcker 09130 Intensiv genutzte Äcker Zentrales Plangebiet - 09144 Ackerbrache auf Sandböden Westlicher Ackerbereich, wird - derzeit wieder in Nutzung genommen 10 Biotope der Grün- und Freiflächen 10270 Gärtnerisch gestaltete Sehr kleine Fläche um den - Freiflächen Bahnhof 11, 12 Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen Bahndamm nördlich und südlich 11290 Dämme - der Gleisanlage, Krautvegetation Grenzt an das südliche 126614 Gleisanlagen - Plangebiet Einzelnstehendes 12261 Einzelbebauung - Bahnhofsgebäude, leerstehend 12312 Industrie-, Gewerbe-, Handels- Südlich an das B-Plan-Gebiet - und Dienstleistungsflächen mit angrenzende Fläche, Lagerplatz geringem Grünflächenanteil für Holz 12653 Teilversiegelter Weg Geschotterter Weg im südlichen - Plangebiet 12654 Versiegelte Wege, Teilabschnitt des Weges im - östlichen Plangebiet 12651 Unbefestigter Weg Westlicher und nördlicher - Plangebietsrand Fotodokumentation Nachfolgend werden einzelne für das Plangebiet wesentliche Biotoptypen fotografisch dargestellt. Eichen-Hainbuchenwald im westlichen Eichen-Hainbuchenwald im nordwestlichen Plangebiet, mit Findlingen Plangebiet 8 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Kleines Eichenwäldchen im Bereich des Kiefern-Birken-Gehölzgruppe im südwestlichen Bahnhofes Plangebiet Junge Apfelbaumreihe Bahndamm, daran anschließend Pionierflur mit Arten des Halbtrockenrasens, Ginster Dauerbrache auf einem Ackerstandort, Mitte April Blick von Nord nach Süd: Acker, dahinter umgebrochen und in ackerbauliche Nutzung befindlich vorhandenes Industriegelände genommen Östliche Ackerbrache-Flächen, sehr schütter und Brache mit östlich angrenzender Phacelia-Kultur hoher Kräuteranteil 9 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Zentrale Maisackerflächen Zentrale Bestellung mit Hafer Zentraler Brachstreifen Nordwestliche Brachefläche Übergang zum vorhandenen Industriegelände Sandweg im östlichen Plangebiet, daran anschließend Kiefernforst Unbefestigter Weg mit Eichenallee im Lindenallee im südwestlichen Plangebiet südwestlichen Plangebiet 10 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Umspannwerk im südwestlichen Plangebiet Baumbestand im Plangebiet Im Plangebiet findet sich eine Vielzahl von Gehölzen. Zu nennen sind die junge Obstbaumreihe entlang des Bahndammes, die Baumreihe im westlichen Plangebiet, die Allee im Norden und im Osten des Plangebietes. Angrenzend finden sich Wälder. Das zentrale Plangebiet ist vollständig gehölzfrei (Ackerfläche). Für die Anlage der Baufelder und die Herstellung einer Zuwegung müssen 50 Bäume gefällt werden. 11 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Abbildung 2: Biotoptypen 12
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ 3 Kurzbeschreibung des Vorhabens Die Firma Swiss Krono Tex GmbH und Co. KG plant die Erweiterung ihres Betriebsgeländes in Heiligengrabe. Auf den als Ackerland genutzten Flächen nördlich der bestehenden Industrieanlagen sollen im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ weitere Gewerbe- und Industrieflächen errichtet werden. Das Plangebiet umfasst ca. 54,89 ha Im wirksamen Bebauungsplan wird die Zulässigkeit der baulichen Nutzung nach der BauNVO festgelegt. Folgende bauliche Nutzungen sind vorgesehen: • Gewerbegebiet GE – dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben • eingeschränktes Gewerbegebiet GEe – dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich störenden Gewerbebetrieben • Industriegebiet GI – dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. • eingeschränktes Industriegebiet GIe – dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind Die Grundflächenzahl (GRZ § 19 BauNVO) wird mit 0,8 festgesetzt. Das Plangebiet wird über das Firmengelände von Swiss Krono Tex erschlossen. Der Standort ist durch die Bundesstraße B 189 und die nahe Anschlussstelle der Autobahn A24 erreichtbar. Relevante Projektwirkungen Hinsichtlich der Eingriffsfolgen auf den Naturhaushalt spielen die mehr lokalen Auswirkungen auf das biologische Inventar aber auch auf das Landschaftsbild, auf das Wohlbefinden der Menschen, auf den Boden und das Wasser eine herausragende Rolle. Diese Wirkungen sind artweise verschieden, werden aber in der Regel räumlich beschränkt bleiben. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Natur bestehen potentiell in: • Neuversiegelung von bisher unversiegelten Flächen mit einer Flächengröße von rund 36,65 ha • Rodung von 50 Bäumen • Pot. anlagenbedingte Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten geschützter Tierarten; potentiell Auslösung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG • Pot. baubedingte Störung von Tierarten 13 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ 14 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Abbildung 3: Bebauungsplan "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe / Lie- benthal" der Gemeinde Heiligengrabe (Thomas Jansen Ortsplanung, Vorentwurf - Stand: 01/2022) 15 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ 4 Artenschutzrechtliche Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt für alle relevanten Artengruppen bzw. Arten des B- Plangebietes. Der überwiegende Teil der Flächen ist aufgrund der Ackernutzung anthropogen überprägt und bietet damit insbesondere für besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten begrenzte Habitatfunktionen. Innerhalb des Plangebiet verläuft entlang der Bahntrasse und randlich Baumreihen und Alleen. Größere Baumbestände finden sich auf nur angrenzenden Flächen. Aufgrund dieser Habitatstrukturen wurden genauere Art-Erfassungen nur für die Brutvögel und Reptilien (Bahndämme, offene Sandstellen) durchgeführt. Grundlage der Bewertung sind zunächst die erhobenen Daten zu den Habitaten (Biotoptypenkartierung). Im Frühjahr 2020 erfolgten Kartierungen der Artengruppen Brutvögel und Reptilien (Zauneidechse). In der Anlage 1 werden die Ergebnisse der Brutvogelkartierung dargestellt. Für alle übrigen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten erfolgt eine Relevanzprüfung anhand ihrer artspezifischen Habitatbedingungen. Die betreffenden Daten zu den zu prüfenden Arten wurden der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN, abgerufen im März 2017)1 entnommen. Im Folgenden wird eine Zusammenfassung der relevanten Arten nach Artengruppen gegeben. 4.1 Gefäßpflanzen Tabelle 2: Anhang IV-Arten Gefäßpflanzen2 Art wissenschaftlich Art deutsch Stipa pulcherrima ssp. bavarica Bayerisches Federgras Adenophora liliifolia Becherglocke Najas flexilis Biegsames Nixenkraut Gentianella bohemica Böhmischer Enzian Myosotis rehsteineri Bodensee-Vergissmeinnicht Asplenium adulterinum Braungrüner Strichfarn Bromus grossus Dicke Trespe Botrychium simplex) Einfacher Rautenfarn Pulsatilla patens Finger-Küchenschelle Cypripedium calceolus Echter Frauenschuh Pulsatilla grandis Große Kuhschelle Caldesia parnassifolia Herzlöffel Marsilea quadrifolia Kleefarn Apium repens Kriechender Sellerie Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut Saxifraga hirculus Moor-Steinbrech Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte Coleanthus subtilis Scheidenblütgras Oenanthe conioides Schierlings-Wasserfenchel Artemisia laciniata Schlitzblättriger Beifuß Luronium natans Schwimmendes Froschkraut Spiranthes aestivalis Sommer-Drehwurz 1 Online unter: www.ffh-anhang4.bfn.de 2 Quelle: BfN 2017 16 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Art wissenschaftlich Art deutsch Angelica palustris Sumpf-Engelwurz Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut Gladiolus palustris Sumpf-Siegwurz Thesium ebracteatum Vorblattloses Leinblatt Aldrovanda vesiculosa Wasserfalle Die genannten 28 Arten (Anhang IV FFH-RL) sind im Projektgebiet sowie in dessen Wirkbereich nicht festgestellt worden bzw. sind die dort vorherrschenden Biotopbedingungen nicht für ein Vorkommen geeignet. Eine Beeinträchtigung der geschützten Pflanzenarten ist durch das Vorhaben nicht möglich. Eine potenziell bau-, betriebs- oder anlagenbedingte Beeinträchtigung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG liegt somit nicht vor. 4.2 Wirbellose Libellen Tabelle 3: Anhang IV-Arten Libellen Art wissenschaftlich Art deutsch Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer Oxygastra curtisii Gekielte Smaragdlibelle Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer Ophiogomphus cecilia Grüne Flussjungfer Aeshna viridis Grüne Mosaikjungfer Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer Im Plangebiet finden sich keine Oberflächengewässer, die geeignete Habitatbedingungen für genannte Arten bieten. Bezüglich der Libellenfauna kann es nicht zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kommen. Käfer Tabelle 4: Anhang IV-Arten Käfer Art wissenschaftlich Art deutsch Rosalia alpina Alpenbock Dytiscus latissimus Breitrand Osmoderma eremita Eremit Buprestis splendens Goldstreifiger Prachtkäfer Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock Phryganophilus ruficollis Rothalsiger Düsterkäfer Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer Neben den seltenen Käferarten bzw. regional eng begrenzten Vorkommen besitzen die im Anhang IV aufgeführten, geschützten Holz- (Heldbock, Eremit) und Wasserkäfer (Breitrand, 17 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer) keine Lebensraumbedingungen im Plangebiet bzw. können sie durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden. Die beiden gewässergebundenen Käferarten kommen i.d.R. in größeren, schwach bis mäßig eutrophen Standgewässern vor. Die Holzkäferarten Heldbock und Eremit besiedeln alte Eichen bzw. Bäume mit altem Laubbaumbestand. Habitatbedingungen sind somit für beide Käfer-Artengruppen nicht gegeben, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG liegen nicht vor. Tag- und Nachtfalter Eine spezielle Prüfung der Vorkommen erfolgte nur in Beziehung zu den Lebensraumansprüchen der Arten. Tabelle 5: Anhang IV-Arten Tag und Nachtfalter Art wissenschaftlich Art deutsch Lebensraum3 Mögliche Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG Parnassius apollo Apollofalter Der Apollofalter lebt in Nicht relevant offenen Felslandschaften, in denen die Felsritzen und Vorsprünge mit typischen Pflanzenarten der Felsen besetzt sind. Lycaena helle Blauschillernder Der Blauschillernde Kein Vorkommen in NO- Feuerfalter Feuerfalter besiedelt vor Deutschland bekannt - nicht allem brachliegende oder relevant randlich ungenutzte Feucht- und Moorwiesen, feuchte Hochstaudenfluren und Pfeifengraswiesen Maculinea nausithous Dunkler Standorte mit Vorkommen Nicht relevant Wiesenknopf- des Großen Wiesenknopfs Ameisenbläuling (Sanguisorba officinalis) und der Roten Knotenameise (Myrmica rubra). Pflanzenart nicht im Bereich des Vorhabens vorhanden; Euphydryas maturna Eschen- Er ist an das Vorkommen Nicht relevant Scheckenfalter von Eschen in warmen, feuchten und lichten Waldbeständen und Grünland-Waldinsel- Mosaiken gebunden ausgeprägte Art lichter Nicht relevant Lopinga achine Gelbringfalter Wälder Lycaena dispar Großer Feuerfalter Die Eiablage erfolgt an Keine Vorkommen bekannt verschiedenen Ampfer- (BfN); Arten; zum Teil sind sie nicht relevant sehr stark auf den Fluss- Ampfer als Raupennahrung spezialisiert, in anderen Regionen können sie aber auch andere Ampfer-Arten nutzen. Haarstrangwurzele eng an ihre einzige Nicht relevant Gortyna borelii lunata ule Raupenfutterpflanze, den 3 Quelle: BfN 2012 18 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Art wissenschaftlich Art deutsch Lebensraum3 Mögliche Betroffenheit gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG Arznei-Haarstrang, gebunden gut besonnte Schlehen in Nicht relevant, große Bestände geschützter und etwas entsprechender Hecken nicht Eriogaster catax Heckenwollafter luftfeuchter Lage werden vorhanden bevorzugt besiedelt frische bis (wechsel-) Pflanzenart nicht im Bereich Heller feuchte Wiesen mit dem des Vorhabens vorhanden. Maculinea teleius Wiesenknopf- Großen Wiesenknopf Nicht relevant Ameisenbläuling (Eiablagepflanze); Moor- Nur Einzelstandort in Nicht relevant Coenonympha oedippus Wiesenvögelchen Bayern. Die Pflanzenarten Nachtkerzen potentiell (Nachtkerzen- / vereinzelt auf den ruderalen Weidenröschenarten) Standorten vorhanden, Nacht- wachsen an feuchten und Bestand zu gering, um als Proserpinus proserpina kerzenschwärmer frischen, gelegentlich auch bedeutsam eingestuft zu trockenen Standorten und werden. müssen zudem gut Keine Gefährdung besonnt sein. Nur Einzelstandorte in Nicht relevant Zerynthia polyxena Osterluzeifalter Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg. Meist auf Magerrasen, Nicht relevant, entsprechende Voraussetzungen für sein Raupenfutterpflanzen nicht Vorkommen sind das vorhanden Quendel- Vorhandensein seiner Maculinea arion Ameisenbläuling Raupenfutterpflanzen (Thymian oder Dost) und seiner Wirtsameisen, meist der Knotenameise; Regensburger Seit 2001 ausgestorben. Nicht relevant Colias myrmidone Gelbling Die letzten Vorkommen in Nicht relevant Deutschland befinden sich Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollo in den Alpen, auf der Schwäbischen Alb und in der Rhön Wald- eng an (meist ungemähte) Nicht relevant Coenonympha hero Wiesenvögelchen Waldwiesen gebunden Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Anhang IV geführten Schmetterlingsarten ist nicht zu erwarten. Weichtiere / Mollusken Tabelle 6: Anhang IV-Arten Weichtiere / Mollusken Art wissenschaftlich Art deutsch Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke Unio crassus Gemeine Bachmuschel Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Anhang IV geführten Weichtiere kann ausgeschlossen werden. Entsprechende Habitate sind im Plangebiet nicht vorhanden bzw. werden durch das Vorhaben nicht berührt. 19 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ 4.3 Amphibien Tabelle 7: Anhang IV-Arten Amphibien 4: Art wissenschaftlich Art deutsch Triturus carnifex Alpen-Kammmolch Salamandra atra Alpensalamander Alytes obstetricans Geburtshelferkröte Bombina variegata Gelbbauchunke Triturus cristatus Kammmolch Pelophylax (= Rana) lessonae Kleiner Wasserfrosch Pelobates fuscus Knoblauchkröte Bufo calamita Kreuzkröte Hyla arborea Europäischer Laubfrosch Rana arvalis Moorfrosch Bombina bombina Rotbauchunke Rana dalmatina Springfrosch Bufo viridis Wechselkröte Im Umfeld des Plangebiets findet sich ein temporäres Kleingewässer, von dem aus ein vollständig verrohrter Graben über die als Baufelder festgesetzten Ackerflächen führt. Ein Vorkommen von Amphibien ist also nur temporär und außerhalb der Maßnahmenflächen möglich. Baubedingte Auswirkungen sind in diesem Bereich nicht zu erwarten. Das anlagebedingte Störpotential wird aufgrund der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen von Swiss Krono Tex nicht erheblich erhöht. Amphibienarten nach Anhang IV werden bei Umsetzung des B-Plans nicht gefährdet. 4.4 Reptilien / Zauneidechse Tabelle 8: Anhang IV-Arten Reptilien 5: Art wissenschaftlich Art deutsch Zamenis longissimus Äskulapnatter Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte Podarcis muralis Mauereidechse Lacerta viridis Östliche Smaragdeidechse Coronella austriaca Glatt-/Schlingnatter Natrix tessellata Würfelnatter Lacerta agilis Zauneidechse Das räumliche Umfeld des Untersuchungsgebietes bietet insbesondere für die Zauneidechse potentielle Habitate. Begehungen fanden im Frühjahr und Sommer 2020 statt. Lebensraumanspruch Zauneidechse (Lacerta agilis) Bedingung für ein Auftreten der Art sind das Vorhandensein von geeigneten und ausreichend erwärmbaren Plätzen zur Eiablage. Nur durch die Erwärmung der Sonne kann der Schlupf der jungen Eidechsen der Art erfolgen. Als Eiablageplatz werden meist vegetationsfreie Bodenstellen mit grabbaren Substraten oder o.ä. gewählt. Auch die adulten Tiere decken ihren hohen Wärmebedarf durch ausgedehntes Sonnenbaden an meist vertikalen Strukturen wie Steinen oder Holzstapeln. Für die Überwinterung sind frostfreie Spalten oder Höhlungen notwendig. 4 Quelle: BfN 2012 5 Quelle: BfN 2011 20 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Methodik Untersuchungsraum Untersucht wurde das gesamte UG während der Biotoptypenkartierung. Der Schwerpunkt lag auf den besonnten Freiflächen bzw. Stein- und Totholzhaufen entlang der Wald- und Wegränder sowie der Bahnböschung, da insbesondere hier geeignete Habitatbedingungen für Ganzjahreslebensräume insbesondere für die Zauneidechse vorlagen. Untersuchungsumfang 2020 Die o.g. Strukturen (pot. Sonnenbadeplätze und sonst. geeignete Habitatstrukturen) wurden zu folgenden Terminen abgesucht: Wetterbedingungen Datum Uhrzeit Wetter 23.03.2020 11.00 – 13.00 Uhr Sonnig, 16-19 °C, schwacher Wind 16.04.2020 11.00 – 12.30 Uhr Sonnig, 18-20 °C, West-Wind 17.04.2020 16.00 – 17.30 Uhr Sonnig, 21 °C, schwacher Wind 05.05.2020 10.00 – 12.30 Uhr Sonnig, 16-19 °C, schwacher Wind 07.05.2020 10.00 – 13.00 Uhr Sonnig, 19-21 °C, schwacher Wind 12.06.2020 10.00 – 13.00 Uhr Sonnig, 21-25 °C, schwacher Wind Ergebnisse Im Zuge der Begehungen konnten 2 Waldeidechsen am nordwestlichen Waldrand und 4 Zauneidechsen am südöstlichen Bahndamm nachgewiesen werden. Der gesamte Bahndamm und der nord-östliche Weg mit anliegendem Saum gelten als geeignete Habitatflächen. Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechsen sind hier zu treffen. Fotodokumentation Findlingshaufen am Waldrand, Fundort besonnter Bahndamm im südlichen Plangebiet, Waldeidechse Habitat der Zauneidechse 21 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Ackerstandort nur als Jagdhabitat geeignet, keine Winterquartiere oder Plätze für die Eiablage besonnte Plätze am Weg am östlichen Plangebietsrand, gute Habitatbedingungen, Vorkommen der Zauneidechse wahrscheinlich Bewertung: Aufgrund vermuteter Individuen der Zauneidechse am Rand des B-Plangebiets, lassen sich baubedingte Tötungen/ Verletzungen von Tieren im Zuge der Baufeldräumung nicht ausschließen. Um das Eintreten der Zugriffsverbote des § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG für die Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-RL zu vermeiden, sind folgende Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung bei einem Vorkommen von Individuen umzusetzen. Umsetzung/ In den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind insgesamt 10 Eidechsenhabitate mit einer Einzelgröße von 3 m x 8 m anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die Anlage der Ersatzhabitate und Umsiedlung der Zauneidechsen muss bauvorgezogen erfolgen. Die Maßnahmen können planintern auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen durchgeführt werden. Herstellung des Ersatzhabitats für die Zauneidechse Da Vorkommen von Zauneidechsen festgestellt wurden, sind Vorbereitungen für das Abfangen und das Umsetzen der im Baufeldbereich vorkommenden Tiere zu treffen. Insbesondere ist mit der Herstellung eines geeigneten Ersatzhabitats zu beginnen. Im Vorfeld der Herstellung eines Ersatzhabitats sind Maßnahmenflächen zu sichern, die sich zur Umsiedlung von Zauneidechsen eignen. In Abhängigkeit des Ausgangszustandes der potenziellen Maßnahmenfläche, sind gegebenenfalls nachfolgend beschriebene Maßnahmen zur Optimierung von Lebensräumen der Zauneidechse vor dem Abfangen und Umsiedeln von Zauneidechsen umzusetzen: - Schaffung von Sandinseln zur Verbesserung der Reproduktion - Herstellung von Versteckmöglichkeiten und Sonnenplätzen durch Anlage von Steinriegeln/ Steinhaufen - Anlage von Totholzhaufen - Pflanzung kleiner Gebüschgruppen aus heimischen standortgerechten Gehölzen einschließlich Verbissschutz - zur Vermeidung des Zurückwanderns ist vor der Umsiedlung ein temporärer Reptiliensperrzaun auf der Ausgleichsfläche einzurichten - temporäre Reptilienzäune aus undurchsichtigem witterungsbeständigen Polyestergewebe mit einer Mindesthöhe von ca. 60 cm; die Oberkante wird zum Umsiedlungsgelände hin umgebogen, um ein Überklettern zu verhindern 22 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ - Durchführung einer 1jährigen Fertigstellungs- und 2jährigen Entwicklungspflege mit Mahd der Fläche die Ausführungsplanung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen - Gewährleistung einer regelmäßigen Pflege insbesondere Unterbindung einer zunehmenden Verbuschung durch Beweidung mit Schafen/Ziegen - sofern eine Beweidung nicht möglich ist - regelmäßige Mahd (1malig alle 2 bis 3 Jahre zur Vermeidung von Gehölzsukzessionen) ab dem 16.06. Begünstigung eines kleinräumigen Mosaiks in der Krautschicht durch Mahd einzelner Teilbereiche in unterschiedlichen Intensitäten, Zeitpunkten und Häufigkeiten. Überprüfung des Baufeldes auf Individuenvorkommen - Bei günstigen Wetterbedingungen sind ab April mindestens 2 Begehungen zur Überprüfung der im Baufeld vorkommenden Zauneidechsen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. - Bei Vorkommen von Zauneidechsen sind Reptiliensperrzäune zur Vermeidung der Einwanderung und zur Vorbereitung des Umsetzens der im Baufeldbereich vorkommenden Tiere zu stellen sowie mit der Herstellung des Ersatzhabitats zu beginnen. Darüber hinaus muss zeitgleich eine Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Zugriffsverboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind, erfolgen (Erarbeitung einer Ausnahmeprüfung für die Zauneidechse). Einfangen der Tiere und Umsetzen in geeignete Habitate außerhalb des Baufeldes - Mit dem Einfangen und Umsetzen der Tiere kann erst begonnen werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung nach gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegt. - Vorgefundene Individuen sind zu fangen und in geeignete Lebensräume abseits der überbaubaren Flächen umzusetzen. - Erst nach der Freigabe durch einen Fachkundigen sind Arbeiten zur Herstellung der Baufreiheit innerhalb des Baufeldes artenschutzrechtlich zulässig. Vergrämung der Zauneidechsen aus dem Baufeld Nachfolgende Arbeiten können zur Reduktion des Strukturreichtums und zur Vergrämung der vorkommenden Zauneidechsen durchgeführt werden: - Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. Okt. bis 28. Feb. ohne Wurzelrodung - Beseitigung von Gehölzen (Sträuchern) im Zeitraum vom 1. Okt. bis 28. Feb. ohne Wurzelrodung - Mahd der Zauneidechsenhabitate ab Mai - Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Habitatbedingungen für Zauneidechsen durch regelmäßige Mahd der Zauneidechsenhabitate bis zum Herbst – nach Bedarf je nach Aufwuchs jedoch mindestens einmal im Monat Herstellung der Baufreiheit innerhalb des Baufeldes nach der Freigabe - Unterbindung des Einwanderns von Zauneidechsen durch die Errichtung und Unterhaltung von Reptiliensperrzäunen entlang der Baufeldgrenzen - Wurzelrodungen der beseitigten Gehölze und gefällten Bäume - Abschieben der Vegetationsdecke - Durchführung von Erd- und Tiefbaumaßnahmen 23 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ 4.5 Säugetiere Tabelle 9: Anhang IV-Arten Säugetiere Art wissenschaftlich Art deutsch Barbastella barbastellus Mopsfledermaus Bison bonasus Wisent Canis lupus Wolf Castor fiber Biber Cricetus cricetus Europäischer Feldhamster Eptesicus nilssonii Nordfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Felis sylvestris Wildkatze Lutra lutra Eurasischer Fischotter Lynx lynx Eurasischer Luchs Muscardinus avellanarius Haselmaus Mustela lutreola Europäischer Wildnerz Myotis brandtii Große Bartfledermaus Myotis dasycneme Teichfledermaus Myotis daubentoni Wasserfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Myotis nattereri Fransenfledermaus Nyctalus leisleri Kleinabendsegler Nyctalus noctula Abendsegler Phocoena phocoena Schweinswal Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus Plecotus auritus Braunes Langohr Plecotus austriacus Graues Langohr Sicista betulina Waldbirkenmaus Ursus arctos Braunbär Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Biber und Fischotter Das Vorkommen von Biber und Fischotter im Plangebiet kann aufgrund fehlender Gewässerstrukturen ausgeschlossen werden. Fledermäuse Die Ackerflächen und daran entlang verlaufende Baumreihen bieten potentiell Strukturen als Jagdhabitate. Der Baumbestand bietet jedoch keine Lebens- oder Teillebensräume für z.B. Winter-, Balz- oder Sommerquartiere, da die zu fällenden Bäume überwiegend Neupflanzungen und von geringer Größe sind. Das Umfeld bietet ausreichende Ausweichmöglichkeiten zur Jagd. Ein Eintritt eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG liegt somit nicht vor. 24 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ 4.6 Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie und weitere Brutvögel Methodik Untersuchungsraum Das o.g. Untersuchungsgebiet wurde nach den Vorgaben der Revierkartierungsmethode6 und den Angaben aus SÜDBECK et al. (2005)7 mehrmals begangen. Aufgrund der Strukturarmut der Untersuchungsflächen (Acker- bzw. Kiefernforstflächen) erfolgten insgesamt nur 5 Begehungen. Untersuchungsumfang 2020 Das Gesamtgebiet wurde 2020 zu folgenden 5 Terminen begangen: 28.02.2020, 08.00 – 10.30 Uhr Spechtkontrolle, Rastvögel, Horstkontrolle 25.03.2020, 07.30 – 09.00 Uhr Morgenerfassung, Spechtkontrolle, Lerchenerfassung 15.04.2020, 06.45 – 08.00 Uhr Morgenerfassung 07.05.2020, 07.30 – 09.00 Uhr Morgenerfassung 05.06.2020, 06.30 – 09.00 Uhr Morgenerfassung Bei den Morgenkartierungen wurde auf das Verhören der Gesänge sowie auf Sichtbeobachtungen von revier- und brutanzeigendem Verhalten der Vögel geachtet. Als potentielle Brutvögel, d.h. Individuen, die voraussichtlich im angetroffenen Raum zur Brut schreiten, wurden gewertet, wenn zumindest eine der folgenden Verhaltensweisen der Vögel registriert wurde: • zweimalige Feststellung eines singenden Männchens an einem Ort • Warnverhalten • Futter- / Nistmaterialtragende Alttiere • Befliegen eines Nestes / Höhle • gesehene Jungvögel Weiterhin wurden Arten, bei denen die angegebenen Kriterien nicht beobachtet werden konnten, die sich aber am geeigneten Brutort aufhielten, als Brutzeitfeststellung gewertet. Wetterbedingungen Datum Uhrzeit Wetter 28.02.2020 08.00 – 10.30 Uhr Sonnig, Wolken, -1,5 °C, schwacher Wind 25.03.2020 07.30 – 09.00 Uhr Sonnig, Wolken, -1,5 °C, schwacher Wind 15.04.2020 06.45 – 08.00 Uhr Sonnig, leicht bewölkt, 10 °C, kein Wind 2-3 (W) 07.05.2020 07.30 – 09.00 Uhr Sonnig, 4-6 °C, Wind 1-2 (NW) 05.06.2020 06.30 – 09.00 Uhr Bedeckt, heiter, 12 °C, Wind 2 (W) 6 BIBBY, COLIN J. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Neumann. Radebeul. 7 Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell. 25 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Ergebnisse Im Weiteren erfolgt die tabellarische Auflistung aller zwischen Februar und Juni 2020 festgestellter Vogelarten. Es werden sowohl die potentiell brütenden als auch die lediglich zur Nahrungssuche das Gebiet nutzenden Arten benannt. Auch überfliegende oder durchziehende Arten werden mit aufgeführt. In der folgenden Tabelle wird neben den Artnamen, dem Artkürzel sowie dem Status der Vogelart eine Zuordnung zu den europäischen Schutzkategorien der EU-Vogelschutzrichtlinie, Anhang I8 vorgenommen. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich der vorgefundenen Arten mit den Angaben der Bundesartenschutzverordnung9 und der Roten Liste des Bundeslandes Brandenburg10. Legende zur nachfolgenden Tabelle: EU-VR Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Anhang I BArtSchV Bundesartenschutzverordnung + streng geschützte Arten RL-Bbg Rote Liste Brandenburg 2008 (1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste) BN Brutnachweis B Gesangsrevier / potentieller Brutvogel BP Brutpaar BZF Brutzeitfeststellung NG Nahrungsgast UG Untersuchungsgebiet Rev. Revier sM / rM singendes / rufendes Männchen 8 Richtlinie des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG). 9 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (16.05.2005). 10 Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg. Heft 4, 2008. 26 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Tabelle 10: Brutvogelarten 2020 Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung Karte VR (2008) Anhang I Rotmilan Milvus milvus NG, Üf Rm x + 3 Einmalig 2 Ind. kreisend westliches UG Mäusebussard Buteo buteo Üf Mb Regelmäßiger Nahrungsgast auf den Ackerflächen des Vorhabengebiets Sperber Acipiter nisus Üf, NG Sp + V Einmalig 1 Ind. kreisend nordwestliches UG Jagdfasan Phasanius colchicus BZF Fa 1 rM östliches UG Kranich Grus grus NG, Dz. Kch x + Am 28.02. rund 1.000 Ind. rastend / nahrungssuchend auf zentralen Ackerflächen Straßentaube Columba livia f. d. NG St Mehrfach nahrungssuchende Ind. Ringeltaube Columba palumbus B Rt Brutvogel der Waldflächen Schwarzspecht Dryocopus martius BZF Ssp x + Nachweis 1 rM nördliche Waldflächen Buntspecht Dendrocopos major BN, BZF Bsp Brutvogel der Waldflächen; 1 besetzte Bruthöhle westlicher Weg Heidelerche Lullula arborea BZF Hei x + 3 Rev. innerhalb des UG Feldlerche Alauda arvensis B Fe 3 Insges. 18 Rev. auf Acker- / Ackerbracheflächen Rauchschwalbe Hirundo rustica NG Rs 3 Mehrfach nahrungssuchend Baumpieper Anthus trivialis B Bp V 2 sM im Bereich von Waldrandflächen Schafstelze Motacilla flava B Sst V 3 sM auf Acker- / Ackerbracheflächen Bachstelze Motacilla alba NG Bst Brutvogel der angrenzenden Holzlager / Industrieflächen; 27 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung Karte VR (2008) Anhang I nahrungssuchend auf Bracheflächen Rotkehlchen Erithacus rubecula B Ro Brutvogel der Waldflächen Nachtigall Luscinia megarhyhnos B Na Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof Liebenthal Hausrotschwanz Phoenicuros ochruros BN, B Hrs Brutvogel der angrenzenden Holzlager / Industrieflächen Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus B Grs V 2 sM im Bereich von Waldrandflächen Braunkehlchen Saxicola rubetra B Bk 2 3 Rev. auf Bracheflächen Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B Sk Brutvogel der angrenzenden Holzlager / Industrieflächen Amsel Turdus merula B Am Brutvogel der Gehölz- und Waldflächen Singdrossel Turdus philomelos B Si Brutvogel der Waldflächen Misteldrossel Turdus viscivorus B Mi Brutvogel der Waldflächen Dorngrasmücke Sylvia communis B Dg Brutvogel der Gehölzflächen Gartengrasmücke Sylvia borin B Gg Brutvogel der Gehölzflächen Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Mg Brutvogel der Gehölzflächen Zilpzalp Phylloscopus collybita B Zi Brutvogel der Gehölz- und Waldflächen Fitis Phylloscopus trochilus B Fi Brutvogel der Gehölz- und Waldflächen Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix B Wls Brutvogel der Waldflächen Blaumeise Parus caeruleus BN Bm Brutvogel der Gehölz- und Waldflächen 28 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung Karte VR (2008) Anhang I Kohlmeise Parus major B Km Brutvogel der Gehölz- und Waldflächen Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B Gbl Brutvogel der Gehölz- und Waldflächen Eichelhäher Garrulus glandarius NG, BZF Ei Einmalig in östlicher Baumreihe festgestellt Dohle Corvus monedula NG Do 1 Mehrfach nahrungssuchend; Brutvogel des Industriegebiets Nebelkrähe Corvus cornix NG, Üf Nk Nahrungssuchend / überfliegend festgestellt Kolkrabe Corvus corax NG, Üf Kr Nahrungssuchend / überfliegend festgestellt Star Sturnus vulgaris B S Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof Liebenthal Buchfink Fringilla coelebs B Bu Brutvogel der Waldflächen Grünfink Carduelis chloris B Gf Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof Liebenthal Stieglitz Carduelis spinus B Sti Brutvogel der Gehölzflächen Bluthänfling Carduelis cannabina B Hä 3 Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof Liebenthal Kernbeißer Coccothraustes B Ke Brutvogel der Waldflächen coccothraustes Goldammer Emberiza citrinella BN, B Ga Brutvogel der Gehölzflächen Grauammer Emberiza calandra B Gra + Brutvogel der Gehölzflächen 29 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
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