Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

                 zum Bebauungsplan Nr. 12
      „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes
                 Heiligengrabe/ Liebenthal“

                 Landkreis Ostprignitz-Ruppin

                                  Vorentwurf

Auftraggeber:      Swiss Krono Tex GmbH & Co. KG
                   Wittstocker Chaussee 1
                   16909 Heiligengrabe
                   über
                   Thomas Jansen Ortsplanung
                   16928 Blumenthal

Auftragnehmer:     Ellmann / Schulze GbR
                   Hauptstr. 31
                   16845 Sieversdorf
                   Dr. B. Schulze
                   Dipl.-Ing. S. Geitz

                   .........................
                   Dr. B. Schulze

                                                   Stand: 01/2022
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Inhaltsverzeichnis

1          VERANLASSUNG UND VORGEHENSWEISE ................................................4

2          DATENGRUNDLAGE / METHODIK.................................................................5
     2.1       ALLGEMEINE ANGABEN ............................................................................................. 5
     2.2       BIOTOPTYPEN .......................................................................................................... 6

3          KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................. 13

4          ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ................................................... 16
     4.1       GEFÄßPFLANZEN .................................................................................................... 16
     4.2       WIRBELLOSE.......................................................................................................... 17
     4.3       AMPHIBIEN............................................................................................................. 20
     4.4       REPTILIEN / ZAUNEIDECHSE .................................................................................... 20
     4.5       SÄUGETIERE .......................................................................................................... 24
     4.6       EUROPÄISCHE VOGELARTEN NACH ART. 1 UND ART. 4 ABS. 2 DER
               VOGELSCHUTZRICHTLINIE UND WEITERE BRUTVÖGEL ............................................... 25
     4.8       BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG ...................................................................... 32

5          WEITERER UNTERSUCHUNGSBEDARF .................................................... 33

6          AUSGLEICHS-, VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN...... 34

7          FAZIT .............................................................................................................. 35

8.         LITERATUR, QUELLEN................................................................................. 36

Anlagenverzeichnis
Anlage 1             Brutvogelkartierung

                                                                                                                                      2
                     Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
                             Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des B-Plangebietes (Quelle: BrandenburgViewer 2020) ......................... 5
Abbildung 2: Biotoptypen ................................................................................................... 12
Abbildung 3: Bebauungsplan "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes
             Heiligengrabe / Lie-benthal" der Gemeinde Heiligengrabe (Thomas Jansen
             Ortsplanung, Vorentwurf - Stand: 01/2022).................................................... 15

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:         Biotoptypen ..................................................................................................... 7
Tabelle 2:         Anhang IV-Arten Gefäßpflanzen .................................................................... 16
Tabelle 3:         Anhang IV-Arten Libellen ............................................................................... 17
Tabelle 4:         Anhang IV-Arten Käfer................................................................................... 17
Tabelle 5:         Anhang IV-Arten Tag und Nachtfalter ............................................................ 18
Tabelle 6:         Anhang IV-Arten Weichtiere / Mollusken........................................................ 19
Tabelle 7:         Anhang IV-Arten Amphibien: ......................................................................... 20
Tabelle 8:         Anhang IV-Arten Reptilien: ............................................................................ 20
Tabelle 9:         Anhang IV-Arten Säugetiere .......................................................................... 24
Tabelle 10:        Brutvogelarten 2020 ...................................................................................... 27
Tabelle 11:        vergleichende Dichteangaben von festgestellten Bodenbrütern (Bezugsgröße
                   Offenland = 45 ha) ......................................................................................... 30
Tabelle 12:        Übersicht aller Flächen des Bebauungsplanes, die auf bestehenden
                   Ackerflächen geplant sind .............................................................................. 31
Tabelle 13:        Pflanzen- / Flechtenarten ............................................................................... 32
Tabelle 14:        Käfer.............................................................................................................. 32
Tabelle 15:        Heuschrecken................................................................................................ 32
Tabelle 16:        Libellen .......................................................................................................... 32
Tabelle 17:        Tag- und Nachtfalter ...................................................................................... 32
Tabelle 18:        Krebse ........................................................................................................... 33
Tabelle 19:        Spinnen ......................................................................................................... 33
Tabelle 20:        Mollusken ...................................................................................................... 33

                                                                                                                                       3
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

1      Veranlassung und Vorgehensweise
Dem Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR wurde der Auftrag erteilt, einen
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe-
und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ zu erstellen. Mit der Erarbeitung des
Bebauungsplanes wurde Thomas Jansen Ortsplanung, 16928 Blumenthal, beauftragt.
Das Plangebiet ist hinsichtlich des Vorkommens und der möglichen Gefährdung von
europarechtlich    geschützten     Arten      sowie     allen    weiteren    nach    der
Bundesartenschutzverordnung besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu
überprüfen. Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist es primär zu untersuchen, ob das
geplante Vorhaben bzw. die dem Vorhaben vorbereitenden Handlungen geeignet sind, diesen
Arten gegenüber Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG auszulösen.
Im Auftrag des Vorhabenträgers wurden im Frühjahr 2020 faunistische Erfassungen für die
relevanten Artengruppen Brutvögel und Reptilien durchgeführt.
Das B-Plangebiet befindet sich nördlich angrenzend an die Industrieflächen der SWISS
KRONO TEX GmbH & Co. KG, Heiligengrabe, im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die
Untersuchungsflächen (UG) werden vornehmlich durch weiträumige ackerbaulich genutzte
Areale gekennzeichnet. Die Flächengröße des Untersuchungsgebiets beträgt ca. 54,89 ha.
Folgende Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien dienten als Grundlage für den vorliegenden
Fachbeitrag:
   1. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
      (79/409EWG) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates
      vom 14.04.2003 (Vogelschutzrichtlinie)
    2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen
       Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-
       Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003
       des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr.
       L 284 S. 1)
    3. Verordnung    zum      Schutz     wildlebender               Tier-     und     Pflanzenarten
       (Bundesartenschutzverordnung) – 16.02.2005
    4. Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel
       19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist. Zuletzt
       geändert durch Art. 19 G v. 13.10.2016 I 2258.
    5. Brandenburgisches        Ausführungsgesetz        zum      Bundesnaturschutzgesetz
       (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG). vom 21. Januar
       2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]); geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25.
       Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]).

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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Abbildung 1:    Lage des B-Plangebietes (Quelle: BrandenburgViewer 2020)

2         Datengrundlage / Methodik
2.1       Allgemeine Angaben
Für die vorliegende Artenschutzprüfung sind besonders und streng geschützte Tier- und
Pflanzenarten aus folgenden Quellen zu berücksichtigen:
    • FFH-Richtlinie, Anhang IV
      •   Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1, Spalten 2 und 3)
      •   Europäische Vogelarten

                                                                                             5
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Nicht alle der streng geschützten Arten müssen automatisch einer artenschutzrechtlichen
Prüfung unterzogen werden. Es findet eine artenschutzrechtliche Vorprüfung statt, bei der die
Überschreitung der so genannten Relevanzschwelle geprüft wird. Das bedeutet, wenn eine
verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit einer Art durch das jeweilige Projekt ausgeschlossen
werden kann, muss keine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
In einem weiteren Schritt wird die einzelartbezogene Bestandssituation der Art im
Untersuchungsraum untersucht, um die Arten bzw. Artengruppen zu ermitteln, die tatsächlich
von dem jeweiligen Plan oder Vorhaben betroffen sind. Anschließend wird bezüglich dieser
Arten eine Prognose zur Erfüllung möglicher Verbotstatbestände aufgestellt. Werden diese
erfüllt, wird versucht, Maßnahmen zur Vermeidung einer prognostizierten Störung oder
Beeinträchtigung zu finden. Gegebenenfalls werden zusätzlich funktionserhaltende oder
konfliktmindernde Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionalität von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten festgelegt.
Können Vermeidungsmaßnahmen nicht dazu beitragen, die Erfüllung der Verbotstatbestände
zu verhindern, muss eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Dazu ist darzulegen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach artenschutzrechtlichen
Verboten erfüllt werden können. Weiterhin muss der Erhaltungszustand der lokalen
Populationen der jeweilig betroffenen Arten beschrieben werden. Wenn nötig müssen
weitergehende Maßnahmen zum Schutz des günstigsten Erhaltungszustandes erarbeitet
werden.
Liegt ein ungünstiger Erhaltungszustand vor, muss sichergestellt werden, dass eine weitere
Verschlechterung durch Hilfsmaßnahmen verhindert werden kann bzw. die Wiederherstellung
des günstigen Erhaltungszustandes erreicht werden kann. Weiterhin muss eine Prüfung
zumutbarer Alternativen stattfinden.
Der saP brauchen jedoch die Arten nicht unterzogen werden, für die eine Einwirkung durch
das jeweilige Projekt oder durch Nichtvorkommen mit hinreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden kann. Hierzu wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt, das auf die
Kenntnis der regionalen Verbreitung, der Berücksichtigung von Habitatansprüchen und der
Auswertung von Fachliteratur beruht.

Im Rahmen der durchgeführten saP erfolgt für den hier vorliegenden Entwurf eine Bewertung
der artenschutzrechtlichen Belange anhand einer artenschutzfachlichen Potenzialanalyse
sowie anhand von Kartierungen. Im Frühjahr 2020 wurde eine Erfassung der Biotoptypen und
Habitatpotentiale, sowie Brutvogel- und Zauneidechsenkartierungen durchgeführt. Die
Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt und bewertet.

2.2    Biotoptypen
Zur Einschätzung der Bedingungen vor Ort erfolgten im Jahr 2020 Begehungen mit Aufnahme
der Biotoptypen nach Brandenburger Schlüssel.
Das Gebiet schließt nördlich an das vorhandene Industriegebiet an und wird von diesem nur
durch eine Bahntrasse getrennt. Das Plangebiet umfasst überwiegend Ackerflächen. Ein Teil
der Fläche war bis März eine Dauerstilllegungsbrache, wurde aber Mitte April umgebrochen.
Östlich schließen Kiefernforste unterschiedlicher Entwicklung an. Zum Rand hin stehen meist
Eichen und Birken. Die welligen Landschaftsbestandteile sind bewaldet mit Eichen,
Rotbuchen, Hainbuchen und beigemischt Vogelkirsche und Robinie. Diese gehen nördlich
wieder in Kiefernforste über.

In der Tabelle 1 werden die Biotoptypen dargestellt. Grafisch erfolgt die Darstellung in
Abbildung 2. Die folgenden Biotoptypen (Kartierungsschlüssel Brandenburg 2004,
Band 1 u. 2) sind zur Einschätzung des Gebiets relevant:

                                                                                             6
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                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Tabelle 1:     Biotoptypen
 Biotopcode            Biotopname                           Lage / Arten                          Schutz
 01 - Fließgewässer
 01135                 Graben vollständig verrohrt          Verrohrter Graben am westlichen          -
                                                            Plangebietsrand
 03 - Ruderalfluren
 03200                 Ruderale Grasfluren                  Breiter Saum zwischen Weg und            -
                                                            Bahntrasse, häufig Hanglage
 05 – Gras- und Staudenfluren
 051332 / 051331       Artenarme    oder        ruderale    Breiter Saum zwischen östlich           (§)
                       Brachen      /          Trockene     befindlichem Weg und Acker
                       Grünlandbrachen                      Mauerpfeffer,            Ginster,
                                                            Sandstrohblume,          Kleines
                                                            Habichtskraut, wenig Silbergras,
                                                            Weißklee, Wiesen-Ampfer, Woll.
                                                            Honiggras, Gem. Löwenzahn,
                                                            Knaulgras;     die    Deckungen
                                                            erreichen die Vorgaben nach der
                                                            Kartieranleitung   in    kleinen
                                                            Teilbereichen am Südhang des
                                                            Bahndammes
 07 – Alleen, Baumreihen, Baumgruppen
 071412                Allee, lückig oder hoher Anteil an   Östlich am anliegenden Weg,              §§
                       geschädigten            Bäumen,      verschiedene           Arten,
                       überwiegend            heimische     hauptsächlich: Eiche
                       Baumarten
 071421                Baumreihe, mehr oder weniger         Junge Apfelbaumreihe nördlich            -
                       geschlossen und in gesundem          der Bahntrasse
                       Zustand,         überwiegend
                       heimische Baumarten
 071421                Baumreihe, mehr oder weniger         Südwestlich an Acker anliegend,          -
                       geschlossen und in gesundem          daneben unbefestigter Weg,
                       Zustand, überwiegend                 vorwiegend alte Eichen
                       heimische Baumarten
 08 – Wälder
 08480                 Kiefern-Forst                        Kiefernforste umrahmen das               -
                                                            Plangebiet    im   westlichen,
                                                            nördlichen     und  östlichen
                                                            Randbereich.
 08182                 Eichen-Hainbuchenwälder              Kleinflächig    kommt      dieser        §
                       mittlerer bis trockener Standorte    Biotoptyp an drei Stellen des         LRT 9170
                                                            Plangebietes vor. Aufgrund des
                                                            stark eingeschnittenen Reliefs, ist
                                                            von       einem      ehemaligen
                                                            Gewässerstandort auszugehen.
                                                            Ein Biotop befindet sich am
                                                            westlichen Plangebietsrand und
                                                            der zweite unweit davon im
                                                            nordwestlichen Plangebiet.
                                                            Das dritte befindet sich nördlich
                                                            des Bahnhofsgebäudes.

                                                                                                         7
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

 Biotopcode            Biotopname                           Lage / Arten                           Schutz
 09 Äcker
 09130                 Intensiv genutzte Äcker              Zentrales Plangebiet                      -
 09144                 Ackerbrache auf Sandböden            Westlicher Ackerbereich, wird             -
                                                            derzeit wieder in Nutzung
                                                            genommen
 10 Biotope der Grün- und Freiflächen
 10270                 Gärtnerisch             gestaltete   Sehr kleine Fläche um           den       -
                       Freiflächen                          Bahnhof
 11, 12 Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen
                                                            Bahndamm nördlich und südlich
 11290                 Dämme                                                                          -
                                                            der Gleisanlage, Krautvegetation
                                                            Grenzt an das südliche
 126614                Gleisanlagen                                                                   -
                                                            Plangebiet
                                                            Einzelnstehendes
 12261                 Einzelbebauung                                                                 -
                                                            Bahnhofsgebäude, leerstehend
 12312                 Industrie-, Gewerbe-, Handels-       Südlich an das B-Plan-Gebiet              -
                       und Dienstleistungsflächen mit       angrenzende Fläche, Lagerplatz
                       geringem Grünflächenanteil           für Holz
 12653                 Teilversiegelter Weg                 Geschotterter Weg im südlichen            -
                                                            Plangebiet
 12654                 Versiegelte Wege,                    Teilabschnitt des Weges          im       -
                                                            östlichen Plangebiet
 12651                 Unbefestigter Weg                    Westlicher    und         nördlicher      -
                                                            Plangebietsrand

Fotodokumentation
Nachfolgend werden einzelne für das Plangebiet wesentliche Biotoptypen fotografisch
dargestellt.

Eichen-Hainbuchenwald         im      westlichen    Eichen-Hainbuchenwald        im      nordwestlichen
Plangebiet, mit Findlingen                          Plangebiet

                                                                                                          8
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Kleines Eichenwäldchen      im    Bereich    des   Kiefern-Birken-Gehölzgruppe im südwestlichen
Bahnhofes                                          Plangebiet

Junge Apfelbaumreihe                               Bahndamm, daran anschließend Pionierflur mit
                                                   Arten des Halbtrockenrasens, Ginster

Dauerbrache auf einem Ackerstandort, Mitte April   Blick von Nord nach Süd: Acker, dahinter
umgebrochen und in ackerbauliche Nutzung           befindlich vorhandenes Industriegelände
genommen

Östliche Ackerbrache-Flächen, sehr schütter und    Brache mit östlich angrenzender Phacelia-Kultur
hoher Kräuteranteil

                                                                                                     9
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Zentrale Maisackerflächen                           Zentrale Bestellung mit Hafer

Zentraler Brachstreifen                             Nordwestliche Brachefläche

Übergang zum vorhandenen Industriegelände           Sandweg im östlichen          Plangebiet,   daran
                                                    anschließend Kiefernforst

Unbefestigter   Weg    mit     Eichenallee     im   Lindenallee im südwestlichen Plangebiet
südwestlichen Plangebiet

                                                                                                   10
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 Umspannwerk im südwestlichen Plangebiet

Baumbestand im Plangebiet
Im Plangebiet findet sich eine Vielzahl von Gehölzen. Zu nennen sind die junge
Obstbaumreihe entlang des Bahndammes, die Baumreihe im westlichen Plangebiet, die Allee
im Norden und im Osten des Plangebietes. Angrenzend finden sich Wälder. Das zentrale
Plangebiet ist vollständig gehölzfrei (Ackerfläche).
Für die Anlage der Baufelder und die Herstellung einer Zuwegung müssen 50 Bäume gefällt
werden.

                                                                                            11
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Abbildung 2:    Biotoptypen
                                                                                                                                                             12
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
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3       Kurzbeschreibung des Vorhabens
Die Firma Swiss Krono Tex GmbH und Co. KG plant die Erweiterung ihres Betriebsgeländes
in Heiligengrabe. Auf den als Ackerland genutzten Flächen nördlich der bestehenden
Industrieanlagen sollen im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe-
und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ weitere Gewerbe- und Industrieflächen
errichtet werden. Das Plangebiet umfasst ca. 54,89 ha
Im wirksamen Bebauungsplan wird die Zulässigkeit der baulichen Nutzung nach der BauNVO
festgelegt. Folgende bauliche Nutzungen sind vorgesehen:
• Gewerbegebiet GE – dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich
    belästigenden Gewerbebetrieben
• eingeschränktes Gewerbegebiet GEe – dient vorwiegend der Unterbringung von nicht
    erheblich störenden Gewerbebetrieben
• Industriegebiet GI – dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und
    zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
• eingeschränktes Industriegebiet GIe – dient ausschließlich der Unterbringung von
    Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten
    unzulässig sind
Die Grundflächenzahl (GRZ § 19 BauNVO) wird mit 0,8 festgesetzt.
Das Plangebiet wird über das Firmengelände von Swiss Krono Tex erschlossen. Der Standort
ist durch die Bundesstraße B 189 und die nahe Anschlussstelle der Autobahn A24 erreichtbar.

Relevante Projektwirkungen
Hinsichtlich der Eingriffsfolgen auf den Naturhaushalt spielen die mehr lokalen Auswirkungen
auf das biologische Inventar aber auch auf das Landschaftsbild, auf das Wohlbefinden der
Menschen, auf den Boden und das Wasser eine herausragende Rolle. Diese Wirkungen sind
artweise verschieden, werden aber in der Regel räumlich beschränkt bleiben.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Natur bestehen potentiell in:
    •   Neuversiegelung von bisher unversiegelten Flächen mit einer Flächengröße von rund
        36,65 ha
    •   Rodung von 50 Bäumen
    •   Pot. anlagenbedingte Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten
        geschützter    Tierarten;  potentiell  Auslösung  von   artenschutzrechtlichen
        Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
    •   Pot. baubedingte Störung von Tierarten

                                                                                            13
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Abbildung 3:   Bebauungsplan "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe / Lie-
               benthal" der Gemeinde Heiligengrabe (Thomas Jansen Ortsplanung, Vorentwurf -
               Stand: 01/2022)

                                                                                              15
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4         Artenschutzrechtliche Prüfung
Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt für alle relevanten Artengruppen bzw. Arten des B-
Plangebietes.
Der überwiegende Teil der Flächen ist aufgrund der Ackernutzung anthropogen überprägt und
bietet damit insbesondere für besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten
begrenzte Habitatfunktionen. Innerhalb des Plangebiet verläuft entlang der Bahntrasse und
randlich Baumreihen und Alleen. Größere Baumbestände finden sich auf nur angrenzenden
Flächen. Aufgrund dieser Habitatstrukturen wurden genauere Art-Erfassungen nur für die
Brutvögel und Reptilien (Bahndämme, offene Sandstellen) durchgeführt.
Grundlage der Bewertung sind zunächst die erhobenen Daten zu den Habitaten
(Biotoptypenkartierung). Im Frühjahr 2020 erfolgten Kartierungen der Artengruppen Brutvögel
und Reptilien (Zauneidechse).
In der Anlage 1 werden die Ergebnisse der Brutvogelkartierung dargestellt.
Für alle übrigen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten erfolgt eine Relevanzprüfung
anhand ihrer artspezifischen Habitatbedingungen. Die betreffenden Daten zu den zu
prüfenden Arten wurden der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN, abgerufen
im März 2017)1 entnommen. Im Folgenden wird eine Zusammenfassung der relevanten Arten
nach Artengruppen gegeben.

4.1       Gefäßpflanzen
Tabelle 2:    Anhang IV-Arten Gefäßpflanzen2
Art wissenschaftlich        Art deutsch
Stipa pulcherrima ssp. bavarica Bayerisches Federgras
Adenophora liliifolia              Becherglocke
Najas flexilis                     Biegsames Nixenkraut
Gentianella bohemica               Böhmischer Enzian
Myosotis rehsteineri               Bodensee-Vergissmeinnicht
Asplenium adulterinum              Braungrüner Strichfarn
Bromus grossus                     Dicke Trespe
Botrychium simplex)                Einfacher Rautenfarn
Pulsatilla patens                  Finger-Küchenschelle
Cypripedium calceolus              Echter Frauenschuh
Pulsatilla grandis                 Große Kuhschelle
Caldesia parnassifolia             Herzlöffel
Marsilea quadrifolia               Kleefarn
Apium repens                       Kriechender Sellerie
Lindernia procumbens               Liegendes Büchsenkraut
Saxifraga hirculus                 Moor-Steinbrech
Trichomanes speciosum              Prächtiger Dünnfarn
Jurinea cyanoides                  Sand-Silberscharte
Coleanthus subtilis                Scheidenblütgras
Oenanthe conioides                 Schierlings-Wasserfenchel
Artemisia laciniata                Schlitzblättriger Beifuß
Luronium natans                    Schwimmendes Froschkraut
Spiranthes aestivalis              Sommer-Drehwurz

1   Online unter: www.ffh-anhang4.bfn.de
2   Quelle: BfN 2017
                                                                                                16
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Art wissenschaftlich               Art deutsch
Angelica palustris                 Sumpf-Engelwurz
Liparis loeselii                   Sumpf-Glanzkraut
Gladiolus palustris                Sumpf-Siegwurz
Thesium ebracteatum                Vorblattloses Leinblatt
Aldrovanda vesiculosa              Wasserfalle

Die genannten 28 Arten (Anhang IV FFH-RL) sind im Projektgebiet sowie in dessen
Wirkbereich nicht festgestellt worden bzw. sind die dort vorherrschenden Biotopbedingungen
nicht für ein Vorkommen geeignet.

Eine Beeinträchtigung der geschützten Pflanzenarten ist durch das Vorhaben nicht möglich.
Eine potenziell bau-, betriebs- oder anlagenbedingte Beeinträchtigung nach § 44 Abs. 1
BNatSchG liegt somit nicht vor.

4.2      Wirbellose
Libellen
Tabelle 3:    Anhang IV-Arten Libellen
Art wissenschaftlich Art deutsch
Gomphus flavipes            Asiatische Keiljungfer
Oxygastra curtisii          Gekielte Smaragdlibelle
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
Ophiogomphus cecilia        Grüne Flussjungfer
Aeshna viridis              Grüne Mosaikjungfer
Leucorrhinia albifrons      Östliche Moosjungfer
Sympecma paedisca           Sibirische Winterlibelle
Leucorrhinia caudalis       Zierliche Moosjungfer

Im Plangebiet finden sich keine Oberflächengewässer, die geeignete Habitatbedingungen für
genannte Arten bieten. Bezüglich der Libellenfauna kann es nicht zu artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kommen.

Käfer
Tabelle 4:    Anhang IV-Arten Käfer
Art wissenschaftlich         Art deutsch
Rosalia alpina                      Alpenbock
Dytiscus latissimus                 Breitrand
Osmoderma eremita                   Eremit
Buprestis splendens                 Goldstreifiger Prachtkäfer
Cerambyx cerdo                      Großer Eichenbock, Heldbock
Phryganophilus ruficollis           Rothalsiger Düsterkäfer
Cucujus cinnaberinus                Scharlachkäfer
Graphoderus bilineatus              Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer

Neben den seltenen Käferarten bzw. regional eng begrenzten Vorkommen besitzen die im
Anhang IV aufgeführten, geschützten Holz- (Heldbock, Eremit) und Wasserkäfer (Breitrand,

                                                                                             17
                   Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
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                                Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer) keine Lebensraumbedingungen im Plangebiet bzw.
können sie durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Die beiden gewässergebundenen Käferarten kommen i.d.R. in größeren, schwach bis mäßig
eutrophen Standgewässern vor. Die Holzkäferarten Heldbock und Eremit besiedeln alte
Eichen bzw. Bäume mit altem Laubbaumbestand.
Habitatbedingungen sind somit für beide Käfer-Artengruppen nicht gegeben,
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG liegen nicht vor.

Tag- und Nachtfalter
Eine spezielle Prüfung der Vorkommen                      erfolgte   nur    in   Beziehung    zu   den
Lebensraumansprüchen der Arten.

Tabelle 5:    Anhang IV-Arten Tag und Nachtfalter
Art wissenschaftlich    Art deutsch      Lebensraum3                          Mögliche Betroffenheit gem.
                                                                                § 44 Abs. 1 BNatSchG
Parnassius apollo            Apollofalter       Der Apollofalter lebt in             Nicht relevant
                                                offenen Felslandschaften,
                                                in denen die Felsritzen
                                                und Vorsprünge mit
                                                typischen Pflanzenarten
                                                der Felsen besetzt sind.
Lycaena helle                Blauschillernder Der Blauschillernde          Kein Vorkommen in NO-
                             Feuerfalter        Feuerfalter besiedelt vor Deutschland bekannt - nicht
                                                allem brachliegende oder           relevant
                                                randlich ungenutzte
                                                Feucht- und Moorwiesen,
                                                feuchte Hochstaudenfluren
                                                und Pfeifengraswiesen
Maculinea nausithous         Dunkler            Standorte mit Vorkommen         Nicht relevant
                             Wiesenknopf-       des Großen Wiesenknopfs
                             Ameisenbläuling (Sanguisorba officinalis)
                                                und der Roten
                                                Knotenameise (Myrmica
                                                rubra). Pflanzenart nicht
                                                im Bereich des Vorhabens
                                                vorhanden;
Euphydryas maturna           Eschen-            Er ist an das Vorkommen         Nicht relevant
                             Scheckenfalter     von Eschen in warmen,
                                                feuchten und lichten
                                                Waldbeständen und
                                                Grünland-Waldinsel-
                                                Mosaiken gebunden
                                                ausgeprägte Art lichter         Nicht relevant
Lopinga achine               Gelbringfalter
                                                Wälder
Lycaena dispar               Großer Feuerfalter Die Eiablage erfolgt an   Keine Vorkommen bekannt
                                                verschiedenen Ampfer-               (BfN);
                                                Arten; zum Teil sind sie        nicht relevant
                                                sehr stark auf den Fluss-
                                                Ampfer als
                                                Raupennahrung
                                                spezialisiert, in anderen
                                                Regionen können sie aber
                                                auch andere Ampfer-Arten
                                                nutzen.
                             Haarstrangwurzele eng an ihre einzige              Nicht relevant
Gortyna borelii lunata
                             ule                Raupenfutterpflanze, den

3   Quelle: BfN 2012
                                                                                                    18
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                             Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Art wissenschaftlich         Art deutsch         Lebensraum3                  Mögliche Betroffenheit gem.
                                                                                § 44 Abs. 1 BNatSchG
                                              Arznei-Haarstrang,
                                              gebunden
                                              gut besonnte Schlehen in Nicht relevant, große Bestände
                                              geschützter und etwas      entsprechender Hecken nicht
Eriogaster catax             Heckenwollafter
                                              luftfeuchter Lage werden             vorhanden
                                              bevorzugt besiedelt
                                              frische bis (wechsel-)      Pflanzenart nicht im Bereich
                             Heller
                                              feuchte Wiesen mit dem      des Vorhabens vorhanden.
Maculinea teleius            Wiesenknopf-
                                              Großen Wiesenknopf                  Nicht relevant
                             Ameisenbläuling
                                              (Eiablagepflanze);
                             Moor-            Nur Einzelstandort in               Nicht relevant
Coenonympha oedippus
                             Wiesenvögelchen Bayern.
                                              Die Pflanzenarten              Nachtkerzen potentiell
                                              (Nachtkerzen- /             vereinzelt auf den ruderalen
                                              Weidenröschenarten)            Standorten vorhanden,
                             Nacht-           wachsen an feuchten und      Bestand zu gering, um als
Proserpinus proserpina
                             kerzenschwärmer frischen, gelegentlich auch    bedeutsam eingestuft zu
                                              trockenen Standorten und               werden.
                                              müssen zudem gut                 Keine Gefährdung
                                              besonnt sein.
                                              Nur Einzelstandorte in              Nicht relevant
Zerynthia polyxena           Osterluzeifalter Bayern, Sachsen und
                                              Baden-Württemberg.
                                              Meist auf Magerrasen,      Nicht relevant, entsprechende
                                              Voraussetzungen für sein    Raupenfutterpflanzen nicht
                                              Vorkommen sind das                   vorhanden
                             Quendel-         Vorhandensein seiner
Maculinea arion
                             Ameisenbläuling Raupenfutterpflanzen
                                              (Thymian oder Dost) und
                                              seiner Wirtsameisen,
                                              meist der Knotenameise;
                             Regensburger     Seit 2001 ausgestorben.             Nicht relevant
Colias myrmidone
                             Gelbling
                                              Die letzten Vorkommen in            Nicht relevant
                                              Deutschland befinden sich
Parnassius mnemosyne         Schwarzer Apollo in den Alpen, auf der
                                              Schwäbischen Alb und in
                                              der Rhön
                             Wald-            eng an (meist ungemähte)            Nicht relevant
Coenonympha hero
                             Wiesenvögelchen Waldwiesen gebunden

Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Anhang IV geführten Schmetterlingsarten ist nicht zu
erwarten.

Weichtiere / Mollusken
Tabelle 6:    Anhang IV-Arten Weichtiere / Mollusken
Art wissenschaftlich        Art deutsch
Anisus vorticulus                 Zierliche Tellerschnecke
Unio crassus                      Gemeine Bachmuschel

Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Anhang IV geführten Weichtiere kann
ausgeschlossen werden. Entsprechende Habitate sind im Plangebiet nicht vorhanden bzw.
werden durch das Vorhaben nicht berührt.

                                                                                                    19
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                                Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

4.3       Amphibien
Tabelle 7:    Anhang IV-Arten Amphibien 4:
Art wissenschaftlich        Art deutsch
Triturus carnifex                   Alpen-Kammmolch
Salamandra atra                     Alpensalamander
Alytes obstetricans                 Geburtshelferkröte
Bombina variegata                   Gelbbauchunke
Triturus cristatus                  Kammmolch
Pelophylax (= Rana) lessonae Kleiner Wasserfrosch
Pelobates fuscus                    Knoblauchkröte
Bufo calamita                       Kreuzkröte
Hyla arborea                        Europäischer Laubfrosch
Rana arvalis                        Moorfrosch
Bombina bombina                     Rotbauchunke
Rana dalmatina                      Springfrosch
Bufo viridis                        Wechselkröte

Im Umfeld des Plangebiets findet sich ein temporäres Kleingewässer, von dem aus ein
vollständig verrohrter Graben über die als Baufelder festgesetzten Ackerflächen führt. Ein
Vorkommen von Amphibien ist also nur temporär und außerhalb der Maßnahmenflächen
möglich. Baubedingte Auswirkungen sind in diesem Bereich nicht zu erwarten. Das
anlagebedingte Störpotential wird aufgrund der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen
von Swiss Krono Tex nicht erheblich erhöht.
Amphibienarten nach Anhang IV werden bei Umsetzung des B-Plans nicht gefährdet.

4.4       Reptilien / Zauneidechse
Tabelle 8:    Anhang IV-Arten Reptilien 5:
Art wissenschaftlich       Art deutsch
Zamenis longissimus               Äskulapnatter
Emys orbicularis                  Europäische Sumpfschildkröte
Podarcis muralis                  Mauereidechse
Lacerta viridis                   Östliche Smaragdeidechse
Coronella austriaca               Glatt-/Schlingnatter
Natrix tessellata                 Würfelnatter
Lacerta agilis                    Zauneidechse

Das räumliche Umfeld des Untersuchungsgebietes bietet insbesondere für die Zauneidechse
potentielle Habitate. Begehungen fanden im Frühjahr und Sommer 2020 statt.

Lebensraumanspruch Zauneidechse (Lacerta agilis)
Bedingung für ein Auftreten der Art sind das Vorhandensein von geeigneten und ausreichend
erwärmbaren Plätzen zur Eiablage. Nur durch die Erwärmung der Sonne kann der Schlupf der
jungen Eidechsen der Art erfolgen. Als Eiablageplatz werden meist vegetationsfreie
Bodenstellen mit grabbaren Substraten oder o.ä. gewählt. Auch die adulten Tiere decken ihren
hohen Wärmebedarf durch ausgedehntes Sonnenbaden an meist vertikalen Strukturen wie
Steinen oder Holzstapeln. Für die Überwinterung sind frostfreie Spalten oder Höhlungen
notwendig.

4   Quelle: BfN 2012
5   Quelle: BfN 2011
                                                                                                20
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                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Methodik
Untersuchungsraum
Untersucht wurde das gesamte UG während der Biotoptypenkartierung. Der Schwerpunkt lag
auf den besonnten Freiflächen bzw. Stein- und Totholzhaufen entlang der Wald- und
Wegränder sowie der Bahnböschung, da insbesondere hier geeignete Habitatbedingungen für
Ganzjahreslebensräume insbesondere für die Zauneidechse vorlagen.

Untersuchungsumfang 2020
Die o.g. Strukturen (pot. Sonnenbadeplätze und sonst. geeignete Habitatstrukturen) wurden
zu folgenden Terminen abgesucht:

Wetterbedingungen
 Datum              Uhrzeit                    Wetter

 23.03.2020         11.00 – 13.00 Uhr          Sonnig, 16-19 °C, schwacher Wind
 16.04.2020         11.00 – 12.30 Uhr          Sonnig, 18-20 °C, West-Wind
 17.04.2020         16.00 – 17.30 Uhr          Sonnig, 21 °C, schwacher Wind
 05.05.2020         10.00 – 12.30 Uhr          Sonnig, 16-19 °C, schwacher Wind
 07.05.2020         10.00 – 13.00 Uhr          Sonnig, 19-21 °C, schwacher Wind
 12.06.2020         10.00 – 13.00 Uhr          Sonnig, 21-25 °C, schwacher Wind

Ergebnisse
Im Zuge der Begehungen konnten 2 Waldeidechsen am nordwestlichen Waldrand und 4
Zauneidechsen am südöstlichen Bahndamm nachgewiesen werden.
Der gesamte Bahndamm und der nord-östliche Weg mit anliegendem Saum gelten als
geeignete Habitatflächen. Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechsen sind hier zu treffen.

Fotodokumentation

 Findlingshaufen    am        Waldrand,     Fundort     besonnter Bahndamm im südlichen Plangebiet,
 Waldeidechse                                           Habitat der Zauneidechse

                                                                                             21
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                                Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

                                                          Ackerstandort nur als Jagdhabitat geeignet, keine
                                                          Winterquartiere oder Plätze für die Eiablage

    besonnte Plätze am Weg am östlichen
    Plangebietsrand,  gute    Habitatbedingungen,
    Vorkommen der Zauneidechse wahrscheinlich

Bewertung:
Aufgrund vermuteter Individuen der Zauneidechse am Rand des B-Plangebiets, lassen sich
baubedingte Tötungen/ Verletzungen von Tieren im Zuge der Baufeldräumung nicht
ausschließen.
Um das Eintreten der Zugriffsverbote des § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG für die
Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-RL zu vermeiden, sind folgende Maßnahmen
im Rahmen der Bauausführung bei einem Vorkommen von Individuen umzusetzen.

Umsetzung/
In den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind
insgesamt 10 Eidechsenhabitate mit einer Einzelgröße von 3 m x 8 m anzulegen und dauerhaft
zu erhalten. Die Anlage der Ersatzhabitate und Umsiedlung der Zauneidechsen muss
bauvorgezogen erfolgen. Die Maßnahmen können planintern auf den Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen durchgeführt werden.

Herstellung des Ersatzhabitats für die Zauneidechse
Da Vorkommen von Zauneidechsen festgestellt wurden, sind Vorbereitungen für das
Abfangen und das Umsetzen der im Baufeldbereich vorkommenden Tiere zu treffen.
Insbesondere ist mit der Herstellung eines geeigneten Ersatzhabitats zu beginnen. Im Vorfeld
der Herstellung eines Ersatzhabitats sind Maßnahmenflächen zu sichern, die sich zur
Umsiedlung von Zauneidechsen eignen. In Abhängigkeit des Ausgangszustandes der
potenziellen Maßnahmenfläche, sind gegebenenfalls nachfolgend beschriebene Maßnahmen
zur Optimierung von Lebensräumen der Zauneidechse vor dem Abfangen und Umsiedeln von
Zauneidechsen umzusetzen:
- Schaffung von Sandinseln zur Verbesserung der Reproduktion
- Herstellung von Versteckmöglichkeiten und Sonnenplätzen durch Anlage von Steinriegeln/
      Steinhaufen
-     Anlage von Totholzhaufen
-     Pflanzung kleiner Gebüschgruppen aus heimischen standortgerechten Gehölzen
      einschließlich Verbissschutz
-     zur Vermeidung des Zurückwanderns ist vor der Umsiedlung ein temporärer
      Reptiliensperrzaun auf der Ausgleichsfläche einzurichten
-     temporäre Reptilienzäune aus undurchsichtigem witterungsbeständigen Polyestergewebe
      mit einer Mindesthöhe von ca. 60 cm; die Oberkante wird zum Umsiedlungsgelände hin
      umgebogen, um ein Überklettern zu verhindern

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                            Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

- Durchführung einer 1jährigen Fertigstellungs- und 2jährigen Entwicklungspflege mit Mahd
  der Fläche die Ausführungsplanung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen
- Gewährleistung einer regelmäßigen Pflege insbesondere Unterbindung einer
  zunehmenden Verbuschung durch Beweidung mit Schafen/Ziegen - sofern eine Beweidung
  nicht möglich ist - regelmäßige Mahd (1malig alle 2 bis 3 Jahre zur Vermeidung von
  Gehölzsukzessionen) ab dem 16.06. Begünstigung eines kleinräumigen Mosaiks in der
  Krautschicht durch Mahd einzelner Teilbereiche in unterschiedlichen Intensitäten,
  Zeitpunkten und Häufigkeiten.

Überprüfung des Baufeldes auf Individuenvorkommen
- Bei günstigen Wetterbedingungen sind ab April mindestens 2 Begehungen zur Überprüfung
  der im Baufeld vorkommenden Zauneidechsen durchzuführen und die Ergebnisse zu
  dokumentieren.
- Bei Vorkommen von Zauneidechsen sind Reptiliensperrzäune zur Vermeidung der
  Einwanderung und zur Vorbereitung des Umsetzens der im Baufeldbereich vorkommenden
  Tiere zu stellen sowie mit der Herstellung des Ersatzhabitats zu beginnen. Darüber hinaus
  muss zeitgleich eine Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine
  Ausnahme von den Zugriffsverboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind, erfolgen
  (Erarbeitung einer Ausnahmeprüfung für die Zauneidechse).

Einfangen der Tiere und Umsetzen in geeignete Habitate außerhalb des Baufeldes
- Mit dem Einfangen und Umsetzen der Tiere kann erst begonnen werden, wenn eine
  Ausnahmegenehmigung nach gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegt.
- Vorgefundene Individuen sind zu fangen und in geeignete Lebensräume abseits der
  überbaubaren Flächen umzusetzen.
- Erst nach der Freigabe durch einen Fachkundigen sind Arbeiten zur Herstellung der
  Baufreiheit innerhalb des Baufeldes artenschutzrechtlich zulässig.

Vergrämung der Zauneidechsen aus dem Baufeld
Nachfolgende Arbeiten können zur Reduktion des Strukturreichtums und zur Vergrämung der
vorkommenden Zauneidechsen durchgeführt werden:
- Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. Okt. bis 28. Feb. ohne Wurzelrodung
- Beseitigung von Gehölzen (Sträuchern) im Zeitraum vom 1. Okt. bis 28. Feb. ohne
   Wurzelrodung
- Mahd der Zauneidechsenhabitate ab Mai
- Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Habitatbedingungen für Zauneidechsen durch
   regelmäßige Mahd der Zauneidechsenhabitate bis zum Herbst – nach Bedarf je nach
   Aufwuchs jedoch mindestens einmal im Monat

Herstellung der Baufreiheit innerhalb des Baufeldes nach der Freigabe
- Unterbindung des Einwanderns von Zauneidechsen durch die Errichtung und Unterhaltung
  von Reptiliensperrzäunen entlang der Baufeldgrenzen
- Wurzelrodungen der beseitigten Gehölze und gefällten Bäume
- Abschieben der Vegetationsdecke
- Durchführung von Erd- und Tiefbaumaßnahmen

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4.5      Säugetiere
Tabelle 9:    Anhang IV-Arten Säugetiere
Art wissenschaftlich         Art deutsch
Barbastella barbastellus            Mopsfledermaus
Bison bonasus                       Wisent
Canis lupus                         Wolf
Castor fiber                        Biber
Cricetus cricetus                   Europäischer Feldhamster
Eptesicus nilssonii                 Nordfledermaus
Eptesicus serotinus                 Breitflügelfledermaus
Felis sylvestris                    Wildkatze
Lutra lutra                         Eurasischer Fischotter
Lynx lynx                           Eurasischer Luchs
Muscardinus avellanarius            Haselmaus
Mustela lutreola                    Europäischer Wildnerz
Myotis brandtii                     Große Bartfledermaus
Myotis dasycneme                    Teichfledermaus
Myotis daubentoni                   Wasserfledermaus
Myotis myotis                       Großes Mausohr
Myotis mystacinus                   Kleine Bartfledermaus
Myotis nattereri                    Fransenfledermaus
Nyctalus leisleri                   Kleinabendsegler
Nyctalus noctula                    Abendsegler
Phocoena phocoena                   Schweinswal
Pipistrellus nathusii               Rauhhautfledermaus
Pipistrellus pipistrellus           Zwergfledermaus
Pipistrellus pygmaeus               Mückenfledermaus
Plecotus auritus                    Braunes Langohr
Plecotus austriacus                 Graues Langohr
Sicista betulina                    Waldbirkenmaus
Ursus arctos                        Braunbär
Vespertilio murinus                 Zweifarbfledermaus

Biber und Fischotter
Das Vorkommen von Biber und Fischotter im Plangebiet kann aufgrund fehlender
Gewässerstrukturen ausgeschlossen werden.

Fledermäuse
Die Ackerflächen und daran entlang verlaufende Baumreihen bieten potentiell Strukturen als
Jagdhabitate. Der Baumbestand bietet jedoch keine Lebens- oder Teillebensräume für z.B.
Winter-, Balz- oder Sommerquartiere, da die zu fällenden Bäume überwiegend
Neupflanzungen und von geringer Größe sind. Das Umfeld bietet ausreichende
Ausweichmöglichkeiten zur Jagd.
Ein Eintritt eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG liegt somit nicht vor.

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4.6    Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie
       und weitere Brutvögel
Methodik
Untersuchungsraum
Das o.g. Untersuchungsgebiet wurde nach den Vorgaben der Revierkartierungsmethode6 und
den Angaben aus SÜDBECK et al. (2005)7 mehrmals begangen. Aufgrund der Strukturarmut
der Untersuchungsflächen (Acker- bzw. Kiefernforstflächen) erfolgten insgesamt nur
5 Begehungen.
Untersuchungsumfang 2020
Das Gesamtgebiet wurde 2020 zu folgenden 5 Terminen begangen:
28.02.2020, 08.00 – 10.30 Uhr          Spechtkontrolle, Rastvögel, Horstkontrolle
25.03.2020, 07.30 – 09.00 Uhr          Morgenerfassung, Spechtkontrolle, Lerchenerfassung
15.04.2020, 06.45 – 08.00 Uhr          Morgenerfassung
07.05.2020, 07.30 – 09.00 Uhr          Morgenerfassung
05.06.2020, 06.30 – 09.00 Uhr          Morgenerfassung

Bei den Morgenkartierungen wurde auf das Verhören der Gesänge sowie auf
Sichtbeobachtungen von revier- und brutanzeigendem Verhalten der Vögel geachtet. Als
potentielle Brutvögel, d.h. Individuen, die voraussichtlich im angetroffenen Raum zur Brut
schreiten, wurden gewertet, wenn zumindest eine der folgenden Verhaltensweisen der Vögel
registriert wurde:
           • zweimalige Feststellung eines singenden Männchens an einem Ort
           • Warnverhalten
           • Futter- / Nistmaterialtragende Alttiere
           • Befliegen eines Nestes / Höhle
           • gesehene Jungvögel
Weiterhin wurden Arten, bei denen die angegebenen Kriterien nicht beobachtet werden
konnten, die sich aber am geeigneten Brutort aufhielten, als Brutzeitfeststellung gewertet.

Wetterbedingungen
 Datum               Uhrzeit                   Wetter

 28.02.2020          08.00 – 10.30 Uhr         Sonnig, Wolken, -1,5 °C, schwacher
                                               Wind
 25.03.2020          07.30 – 09.00 Uhr         Sonnig, Wolken, -1,5 °C, schwacher
                                               Wind
 15.04.2020          06.45 – 08.00 Uhr         Sonnig, leicht bewölkt, 10 °C, kein
                                               Wind 2-3 (W)
 07.05.2020          07.30 – 09.00 Uhr         Sonnig, 4-6 °C, Wind 1-2 (NW)

 05.06.2020          06.30 – 09.00 Uhr         Bedeckt, heiter, 12 °C, Wind 2 (W)

6 BIBBY, COLIN J. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Neumann.

Radebeul.
7 Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell.

                                                                                                25
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Ergebnisse
Im Weiteren erfolgt die tabellarische Auflistung aller zwischen Februar und Juni 2020
festgestellter Vogelarten. Es werden sowohl die potentiell brütenden als auch die lediglich zur
Nahrungssuche das Gebiet nutzenden Arten benannt. Auch überfliegende oder
durchziehende Arten werden mit aufgeführt.
In der folgenden Tabelle wird neben den Artnamen, dem Artkürzel sowie dem Status der
Vogelart eine Zuordnung zu den europäischen Schutzkategorien der EU-Vogelschutzrichtlinie,
Anhang I8 vorgenommen. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich der vorgefundenen Arten mit den
Angaben der Bundesartenschutzverordnung9 und der Roten Liste des Bundeslandes
Brandenburg10.

Legende zur nachfolgenden Tabelle:
EU-VR Anhang I           EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Anhang I
BArtSchV                 Bundesartenschutzverordnung + streng geschützte Arten
RL-Bbg                   Rote Liste Brandenburg 2008 (1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark
                         gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste)
BN                       Brutnachweis
B                        Gesangsrevier / potentieller Brutvogel
BP                       Brutpaar
BZF                      Brutzeitfeststellung
NG                       Nahrungsgast
UG                       Untersuchungsgebiet
Rev.                     Revier
sM / rM                  singendes / rufendes Männchen

8 Richtlinie des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG).
9 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (16.05.2005).
10 Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. Naturschutz und

Landschaftspflege in Brandenburg. Heft 4, 2008.
                                                                                                  26
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Tabelle 10:    Brutvogelarten 2020
 Art - deutsch           Art - wissenschaftlich              Status UG     Kürzel in Eintrag EU-     BArtSchV        RL-Brbg.   Bemerkung
                                                                            Karte        VR                           (2008)
                                                                                      Anhang I
 Rotmilan                  Milvus milvus                       NG, Üf        Rm            x              +             3       Einmalig 2 Ind. kreisend westliches
                                                                                                                                UG
 Mäusebussard              Buteo buteo                         Üf            Mb                                                 Regelmäßiger Nahrungsgast auf
                                                                                                                                den Ackerflächen des
                                                                                                                                Vorhabengebiets
 Sperber                   Acipiter nisus                      Üf, NG        Sp                           +             V       Einmalig 1 Ind. kreisend
                                                                                                                                nordwestliches UG
 Jagdfasan                 Phasanius colchicus                 BZF            Fa                                                1 rM östliches UG
 Kranich                   Grus grus                           NG, Dz.       Kch           x              +                     Am 28.02. rund 1.000 Ind. rastend /
                                                                                                                                nahrungssuchend auf zentralen
                                                                                                                                Ackerflächen
 Straßentaube              Columba livia f. d.                 NG             St                                                Mehrfach nahrungssuchende Ind.
 Ringeltaube               Columba palumbus                    B              Rt                                                Brutvogel der Waldflächen
 Schwarzspecht             Dryocopus martius                   BZF           Ssp           x              +                     Nachweis 1 rM nördliche
                                                                                                                                Waldflächen
 Buntspecht                Dendrocopos major                   BN, BZF       Bsp                                                Brutvogel der Waldflächen; 1
                                                                                                                                besetzte Bruthöhle westlicher Weg
 Heidelerche               Lullula arborea                     BZF           Hei           x              +                     3 Rev. innerhalb des UG
 Feldlerche                Alauda arvensis                     B              Fe                                        3       Insges. 18 Rev. auf Acker- /
                                                                                                                                Ackerbracheflächen
 Rauchschwalbe             Hirundo rustica                     NG            Rs                                         3       Mehrfach nahrungssuchend
 Baumpieper                Anthus trivialis                    B             Bp                                         V       2 sM im Bereich von
                                                                                                                                Waldrandflächen
 Schafstelze               Motacilla flava                     B             Sst                                        V       3 sM auf Acker- /
                                                                                                                                Ackerbracheflächen
 Bachstelze                Motacilla alba                      NG            Bst                                                Brutvogel der angrenzenden
                                                                                                                                Holzlager / Industrieflächen;

                                                                                                                                                                27
                                              Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Art - deutsch            Art - wissenschaftlich                 Status UG     Kürzel in Eintrag EU-     BArtSchV        RL-Brbg.   Bemerkung
                                                                               Karte        VR                           (2008)
                                                                                         Anhang I
                                                                                                                                   nahrungssuchend auf
                                                                                                                                   Bracheflächen
Rotkehlchen                 Erithacus rubecula                    B             Ro                                                 Brutvogel der Waldflächen
Nachtigall                  Luscinia megarhyhnos                  B             Na                                                 Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof
                                                                                                                                   Liebenthal
Hausrotschwanz              Phoenicuros ochruros                  BN, B         Hrs                                                Brutvogel der angrenzenden
                                                                                                                                   Holzlager / Industrieflächen
Gartenrotschwanz            Phoenicurus phoenicurus               B             Grs                                        V       2 sM im Bereich von
                                                                                                                                   Waldrandflächen
Braunkehlchen               Saxicola rubetra                      B              Bk                                        2       3 Rev. auf Bracheflächen
Schwarzkehlchen             Saxicola rubicola                     B              Sk                                                Brutvogel der angrenzenden
                                                                                                                                   Holzlager / Industrieflächen
Amsel                       Turdus merula                         B             Am                                                 Brutvogel der Gehölz- und
                                                                                                                                   Waldflächen
Singdrossel                 Turdus philomelos                     B              Si                                                Brutvogel der Waldflächen
Misteldrossel               Turdus viscivorus                     B              Mi                                                Brutvogel der Waldflächen
Dorngrasmücke               Sylvia communis                       B             Dg                                                 Brutvogel der Gehölzflächen
Gartengrasmücke             Sylvia borin                          B             Gg                                                 Brutvogel der Gehölzflächen
Mönchsgrasmücke             Sylvia atricapilla                    B             Mg                                                 Brutvogel der Gehölzflächen
Zilpzalp                    Phylloscopus collybita                B              Zi                                                Brutvogel der Gehölz- und
                                                                                                                                   Waldflächen
Fitis                       Phylloscopus trochilus                B              Fi                                                Brutvogel der Gehölz- und
                                                                                                                                   Waldflächen
Waldlaubsänger              Phylloscopus sibilatrix               B             Wls                                                Brutvogel der Waldflächen
Blaumeise                   Parus caeruleus                       BN            Bm                                                 Brutvogel der Gehölz- und
                                                                                                                                   Waldflächen

                                                                                                                                                                  28
                                                 Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“

Art - deutsch            Art - wissenschaftlich                Status UG     Kürzel in Eintrag EU-     BArtSchV        RL-Brbg.   Bemerkung
                                                                              Karte        VR                           (2008)
                                                                                        Anhang I
Kohlmeise                   Parus major                          B             Km                                                 Brutvogel der Gehölz- und
                                                                                                                                  Waldflächen
Gartenbaumläufer            Certhia brachydactyla                B             Gbl                                                Brutvogel der Gehölz- und
                                                                                                                                  Waldflächen
Eichelhäher                 Garrulus glandarius                  NG, BZF        Ei                                                Einmalig in östlicher Baumreihe
                                                                                                                                  festgestellt
Dohle                       Corvus monedula                      NG            Do                                         1       Mehrfach nahrungssuchend;
                                                                                                                                  Brutvogel des Industriegebiets
Nebelkrähe                  Corvus cornix                        NG, Üf        Nk                                                 Nahrungssuchend / überfliegend
                                                                                                                                  festgestellt
Kolkrabe                    Corvus corax                         NG, Üf         Kr                                                Nahrungssuchend / überfliegend
                                                                                                                                  festgestellt
Star                        Sturnus vulgaris                     B              S                                                 Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof
                                                                                                                                  Liebenthal
Buchfink                    Fringilla coelebs                    B             Bu                                                 Brutvogel der Waldflächen
Grünfink                    Carduelis chloris                    B              Gf                                                Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof
                                                                                                                                  Liebenthal
Stieglitz                   Carduelis spinus                     B              Sti                                               Brutvogel der Gehölzflächen
Bluthänfling                Carduelis cannabina                  B             Hä                                         3       Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof
                                                                                                                                  Liebenthal
Kernbeißer                  Coccothraustes                       B             Ke                                                 Brutvogel der Waldflächen
                            coccothraustes
Goldammer                   Emberiza citrinella                  BN, B         Ga                                                 Brutvogel der Gehölzflächen
Grauammer                   Emberiza calandra                    B             Gra                          +                     Brutvogel der Gehölzflächen

                                                                                                                                                                   29
                                                Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf
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