Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
zum Bebauungsplan Nr. 12
„Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes
Heiligengrabe/ Liebenthal“
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Vorentwurf
Auftraggeber: Swiss Krono Tex GmbH & Co. KG
Wittstocker Chaussee 1
16909 Heiligengrabe
über
Thomas Jansen Ortsplanung
16928 Blumenthal
Auftragnehmer: Ellmann / Schulze GbR
Hauptstr. 31
16845 Sieversdorf
Dr. B. Schulze
Dipl.-Ing. S. Geitz
.........................
Dr. B. Schulze
Stand: 01/2022Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Inhaltsverzeichnis
1 VERANLASSUNG UND VORGEHENSWEISE ................................................4
2 DATENGRUNDLAGE / METHODIK.................................................................5
2.1 ALLGEMEINE ANGABEN ............................................................................................. 5
2.2 BIOTOPTYPEN .......................................................................................................... 6
3 KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................. 13
4 ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ................................................... 16
4.1 GEFÄßPFLANZEN .................................................................................................... 16
4.2 WIRBELLOSE.......................................................................................................... 17
4.3 AMPHIBIEN............................................................................................................. 20
4.4 REPTILIEN / ZAUNEIDECHSE .................................................................................... 20
4.5 SÄUGETIERE .......................................................................................................... 24
4.6 EUROPÄISCHE VOGELARTEN NACH ART. 1 UND ART. 4 ABS. 2 DER
VOGELSCHUTZRICHTLINIE UND WEITERE BRUTVÖGEL ............................................... 25
4.8 BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG ...................................................................... 32
5 WEITERER UNTERSUCHUNGSBEDARF .................................................... 33
6 AUSGLEICHS-, VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN...... 34
7 FAZIT .............................................................................................................. 35
8. LITERATUR, QUELLEN................................................................................. 36
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Brutvogelkartierung
2
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des B-Plangebietes (Quelle: BrandenburgViewer 2020) ......................... 5
Abbildung 2: Biotoptypen ................................................................................................... 12
Abbildung 3: Bebauungsplan "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes
Heiligengrabe / Lie-benthal" der Gemeinde Heiligengrabe (Thomas Jansen
Ortsplanung, Vorentwurf - Stand: 01/2022).................................................... 15
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Biotoptypen ..................................................................................................... 7
Tabelle 2: Anhang IV-Arten Gefäßpflanzen .................................................................... 16
Tabelle 3: Anhang IV-Arten Libellen ............................................................................... 17
Tabelle 4: Anhang IV-Arten Käfer................................................................................... 17
Tabelle 5: Anhang IV-Arten Tag und Nachtfalter ............................................................ 18
Tabelle 6: Anhang IV-Arten Weichtiere / Mollusken........................................................ 19
Tabelle 7: Anhang IV-Arten Amphibien: ......................................................................... 20
Tabelle 8: Anhang IV-Arten Reptilien: ............................................................................ 20
Tabelle 9: Anhang IV-Arten Säugetiere .......................................................................... 24
Tabelle 10: Brutvogelarten 2020 ...................................................................................... 27
Tabelle 11: vergleichende Dichteangaben von festgestellten Bodenbrütern (Bezugsgröße
Offenland = 45 ha) ......................................................................................... 30
Tabelle 12: Übersicht aller Flächen des Bebauungsplanes, die auf bestehenden
Ackerflächen geplant sind .............................................................................. 31
Tabelle 13: Pflanzen- / Flechtenarten ............................................................................... 32
Tabelle 14: Käfer.............................................................................................................. 32
Tabelle 15: Heuschrecken................................................................................................ 32
Tabelle 16: Libellen .......................................................................................................... 32
Tabelle 17: Tag- und Nachtfalter ...................................................................................... 32
Tabelle 18: Krebse ........................................................................................................... 33
Tabelle 19: Spinnen ......................................................................................................... 33
Tabelle 20: Mollusken ...................................................................................................... 33
3
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
1 Veranlassung und Vorgehensweise
Dem Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR wurde der Auftrag erteilt, einen
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe-
und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ zu erstellen. Mit der Erarbeitung des
Bebauungsplanes wurde Thomas Jansen Ortsplanung, 16928 Blumenthal, beauftragt.
Das Plangebiet ist hinsichtlich des Vorkommens und der möglichen Gefährdung von
europarechtlich geschützten Arten sowie allen weiteren nach der
Bundesartenschutzverordnung besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu
überprüfen. Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung ist es primär zu untersuchen, ob das
geplante Vorhaben bzw. die dem Vorhaben vorbereitenden Handlungen geeignet sind, diesen
Arten gegenüber Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG auszulösen.
Im Auftrag des Vorhabenträgers wurden im Frühjahr 2020 faunistische Erfassungen für die
relevanten Artengruppen Brutvögel und Reptilien durchgeführt.
Das B-Plangebiet befindet sich nördlich angrenzend an die Industrieflächen der SWISS
KRONO TEX GmbH & Co. KG, Heiligengrabe, im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die
Untersuchungsflächen (UG) werden vornehmlich durch weiträumige ackerbaulich genutzte
Areale gekennzeichnet. Die Flächengröße des Untersuchungsgebiets beträgt ca. 54,89 ha.
Folgende Gesetzesgrundlagen bzw. Richtlinien dienten als Grundlage für den vorliegenden
Fachbeitrag:
1. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
(79/409EWG) zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates
vom 14.04.2003 (Vogelschutzrichtlinie)
2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003
des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr.
L 284 S. 1)
3. Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten
(Bundesartenschutzverordnung) – 16.02.2005
4. Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel
19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist. Zuletzt
geändert durch Art. 19 G v. 13.10.2016 I 2258.
5. Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG). vom 21. Januar
2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3]); geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 25.
Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]).
4
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Abbildung 1: Lage des B-Plangebietes (Quelle: BrandenburgViewer 2020)
2 Datengrundlage / Methodik
2.1 Allgemeine Angaben
Für die vorliegende Artenschutzprüfung sind besonders und streng geschützte Tier- und
Pflanzenarten aus folgenden Quellen zu berücksichtigen:
• FFH-Richtlinie, Anhang IV
• Bundesartenschutzverordnung (Anlage 1, Spalten 2 und 3)
• Europäische Vogelarten
5
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Nicht alle der streng geschützten Arten müssen automatisch einer artenschutzrechtlichen
Prüfung unterzogen werden. Es findet eine artenschutzrechtliche Vorprüfung statt, bei der die
Überschreitung der so genannten Relevanzschwelle geprüft wird. Das bedeutet, wenn eine
verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit einer Art durch das jeweilige Projekt ausgeschlossen
werden kann, muss keine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
In einem weiteren Schritt wird die einzelartbezogene Bestandssituation der Art im
Untersuchungsraum untersucht, um die Arten bzw. Artengruppen zu ermitteln, die tatsächlich
von dem jeweiligen Plan oder Vorhaben betroffen sind. Anschließend wird bezüglich dieser
Arten eine Prognose zur Erfüllung möglicher Verbotstatbestände aufgestellt. Werden diese
erfüllt, wird versucht, Maßnahmen zur Vermeidung einer prognostizierten Störung oder
Beeinträchtigung zu finden. Gegebenenfalls werden zusätzlich funktionserhaltende oder
konfliktmindernde Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionalität von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten festgelegt.
Können Vermeidungsmaßnahmen nicht dazu beitragen, die Erfüllung der Verbotstatbestände
zu verhindern, muss eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Dazu ist darzulegen, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach artenschutzrechtlichen
Verboten erfüllt werden können. Weiterhin muss der Erhaltungszustand der lokalen
Populationen der jeweilig betroffenen Arten beschrieben werden. Wenn nötig müssen
weitergehende Maßnahmen zum Schutz des günstigsten Erhaltungszustandes erarbeitet
werden.
Liegt ein ungünstiger Erhaltungszustand vor, muss sichergestellt werden, dass eine weitere
Verschlechterung durch Hilfsmaßnahmen verhindert werden kann bzw. die Wiederherstellung
des günstigen Erhaltungszustandes erreicht werden kann. Weiterhin muss eine Prüfung
zumutbarer Alternativen stattfinden.
Der saP brauchen jedoch die Arten nicht unterzogen werden, für die eine Einwirkung durch
das jeweilige Projekt oder durch Nichtvorkommen mit hinreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden kann. Hierzu wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt, das auf die
Kenntnis der regionalen Verbreitung, der Berücksichtigung von Habitatansprüchen und der
Auswertung von Fachliteratur beruht.
Im Rahmen der durchgeführten saP erfolgt für den hier vorliegenden Entwurf eine Bewertung
der artenschutzrechtlichen Belange anhand einer artenschutzfachlichen Potenzialanalyse
sowie anhand von Kartierungen. Im Frühjahr 2020 wurde eine Erfassung der Biotoptypen und
Habitatpotentiale, sowie Brutvogel- und Zauneidechsenkartierungen durchgeführt. Die
Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt und bewertet.
2.2 Biotoptypen
Zur Einschätzung der Bedingungen vor Ort erfolgten im Jahr 2020 Begehungen mit Aufnahme
der Biotoptypen nach Brandenburger Schlüssel.
Das Gebiet schließt nördlich an das vorhandene Industriegebiet an und wird von diesem nur
durch eine Bahntrasse getrennt. Das Plangebiet umfasst überwiegend Ackerflächen. Ein Teil
der Fläche war bis März eine Dauerstilllegungsbrache, wurde aber Mitte April umgebrochen.
Östlich schließen Kiefernforste unterschiedlicher Entwicklung an. Zum Rand hin stehen meist
Eichen und Birken. Die welligen Landschaftsbestandteile sind bewaldet mit Eichen,
Rotbuchen, Hainbuchen und beigemischt Vogelkirsche und Robinie. Diese gehen nördlich
wieder in Kiefernforste über.
In der Tabelle 1 werden die Biotoptypen dargestellt. Grafisch erfolgt die Darstellung in
Abbildung 2. Die folgenden Biotoptypen (Kartierungsschlüssel Brandenburg 2004,
Band 1 u. 2) sind zur Einschätzung des Gebiets relevant:
6
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Tabelle 1: Biotoptypen
Biotopcode Biotopname Lage / Arten Schutz
01 - Fließgewässer
01135 Graben vollständig verrohrt Verrohrter Graben am westlichen -
Plangebietsrand
03 - Ruderalfluren
03200 Ruderale Grasfluren Breiter Saum zwischen Weg und -
Bahntrasse, häufig Hanglage
05 – Gras- und Staudenfluren
051332 / 051331 Artenarme oder ruderale Breiter Saum zwischen östlich (§)
Brachen / Trockene befindlichem Weg und Acker
Grünlandbrachen Mauerpfeffer, Ginster,
Sandstrohblume, Kleines
Habichtskraut, wenig Silbergras,
Weißklee, Wiesen-Ampfer, Woll.
Honiggras, Gem. Löwenzahn,
Knaulgras; die Deckungen
erreichen die Vorgaben nach der
Kartieranleitung in kleinen
Teilbereichen am Südhang des
Bahndammes
07 – Alleen, Baumreihen, Baumgruppen
071412 Allee, lückig oder hoher Anteil an Östlich am anliegenden Weg, §§
geschädigten Bäumen, verschiedene Arten,
überwiegend heimische hauptsächlich: Eiche
Baumarten
071421 Baumreihe, mehr oder weniger Junge Apfelbaumreihe nördlich -
geschlossen und in gesundem der Bahntrasse
Zustand, überwiegend
heimische Baumarten
071421 Baumreihe, mehr oder weniger Südwestlich an Acker anliegend, -
geschlossen und in gesundem daneben unbefestigter Weg,
Zustand, überwiegend vorwiegend alte Eichen
heimische Baumarten
08 – Wälder
08480 Kiefern-Forst Kiefernforste umrahmen das -
Plangebiet im westlichen,
nördlichen und östlichen
Randbereich.
08182 Eichen-Hainbuchenwälder Kleinflächig kommt dieser §
mittlerer bis trockener Standorte Biotoptyp an drei Stellen des LRT 9170
Plangebietes vor. Aufgrund des
stark eingeschnittenen Reliefs, ist
von einem ehemaligen
Gewässerstandort auszugehen.
Ein Biotop befindet sich am
westlichen Plangebietsrand und
der zweite unweit davon im
nordwestlichen Plangebiet.
Das dritte befindet sich nördlich
des Bahnhofsgebäudes.
7
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Biotopcode Biotopname Lage / Arten Schutz
09 Äcker
09130 Intensiv genutzte Äcker Zentrales Plangebiet -
09144 Ackerbrache auf Sandböden Westlicher Ackerbereich, wird -
derzeit wieder in Nutzung
genommen
10 Biotope der Grün- und Freiflächen
10270 Gärtnerisch gestaltete Sehr kleine Fläche um den -
Freiflächen Bahnhof
11, 12 Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen
Bahndamm nördlich und südlich
11290 Dämme -
der Gleisanlage, Krautvegetation
Grenzt an das südliche
126614 Gleisanlagen -
Plangebiet
Einzelnstehendes
12261 Einzelbebauung -
Bahnhofsgebäude, leerstehend
12312 Industrie-, Gewerbe-, Handels- Südlich an das B-Plan-Gebiet -
und Dienstleistungsflächen mit angrenzende Fläche, Lagerplatz
geringem Grünflächenanteil für Holz
12653 Teilversiegelter Weg Geschotterter Weg im südlichen -
Plangebiet
12654 Versiegelte Wege, Teilabschnitt des Weges im -
östlichen Plangebiet
12651 Unbefestigter Weg Westlicher und nördlicher -
Plangebietsrand
Fotodokumentation
Nachfolgend werden einzelne für das Plangebiet wesentliche Biotoptypen fotografisch
dargestellt.
Eichen-Hainbuchenwald im westlichen Eichen-Hainbuchenwald im nordwestlichen
Plangebiet, mit Findlingen Plangebiet
8
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Kleines Eichenwäldchen im Bereich des Kiefern-Birken-Gehölzgruppe im südwestlichen
Bahnhofes Plangebiet
Junge Apfelbaumreihe Bahndamm, daran anschließend Pionierflur mit
Arten des Halbtrockenrasens, Ginster
Dauerbrache auf einem Ackerstandort, Mitte April Blick von Nord nach Süd: Acker, dahinter
umgebrochen und in ackerbauliche Nutzung befindlich vorhandenes Industriegelände
genommen
Östliche Ackerbrache-Flächen, sehr schütter und Brache mit östlich angrenzender Phacelia-Kultur
hoher Kräuteranteil
9
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Zentrale Maisackerflächen Zentrale Bestellung mit Hafer
Zentraler Brachstreifen Nordwestliche Brachefläche
Übergang zum vorhandenen Industriegelände Sandweg im östlichen Plangebiet, daran
anschließend Kiefernforst
Unbefestigter Weg mit Eichenallee im Lindenallee im südwestlichen Plangebiet
südwestlichen Plangebiet
10
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Umspannwerk im südwestlichen Plangebiet
Baumbestand im Plangebiet
Im Plangebiet findet sich eine Vielzahl von Gehölzen. Zu nennen sind die junge
Obstbaumreihe entlang des Bahndammes, die Baumreihe im westlichen Plangebiet, die Allee
im Norden und im Osten des Plangebietes. Angrenzend finden sich Wälder. Das zentrale
Plangebiet ist vollständig gehölzfrei (Ackerfläche).
Für die Anlage der Baufelder und die Herstellung einer Zuwegung müssen 50 Bäume gefällt
werden.
11
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Abbildung 2: Biotoptypen
12Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
3 Kurzbeschreibung des Vorhabens
Die Firma Swiss Krono Tex GmbH und Co. KG plant die Erweiterung ihres Betriebsgeländes
in Heiligengrabe. Auf den als Ackerland genutzten Flächen nördlich der bestehenden
Industrieanlagen sollen im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe-
und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“ weitere Gewerbe- und Industrieflächen
errichtet werden. Das Plangebiet umfasst ca. 54,89 ha
Im wirksamen Bebauungsplan wird die Zulässigkeit der baulichen Nutzung nach der BauNVO
festgelegt. Folgende bauliche Nutzungen sind vorgesehen:
• Gewerbegebiet GE – dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich
belästigenden Gewerbebetrieben
• eingeschränktes Gewerbegebiet GEe – dient vorwiegend der Unterbringung von nicht
erheblich störenden Gewerbebetrieben
• Industriegebiet GI – dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und
zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
• eingeschränktes Industriegebiet GIe – dient ausschließlich der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten
unzulässig sind
Die Grundflächenzahl (GRZ § 19 BauNVO) wird mit 0,8 festgesetzt.
Das Plangebiet wird über das Firmengelände von Swiss Krono Tex erschlossen. Der Standort
ist durch die Bundesstraße B 189 und die nahe Anschlussstelle der Autobahn A24 erreichtbar.
Relevante Projektwirkungen
Hinsichtlich der Eingriffsfolgen auf den Naturhaushalt spielen die mehr lokalen Auswirkungen
auf das biologische Inventar aber auch auf das Landschaftsbild, auf das Wohlbefinden der
Menschen, auf den Boden und das Wasser eine herausragende Rolle. Diese Wirkungen sind
artweise verschieden, werden aber in der Regel räumlich beschränkt bleiben.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Natur bestehen potentiell in:
• Neuversiegelung von bisher unversiegelten Flächen mit einer Flächengröße von rund
36,65 ha
• Rodung von 50 Bäumen
• Pot. anlagenbedingte Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten
geschützter Tierarten; potentiell Auslösung von artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
• Pot. baubedingte Störung von Tierarten
13
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
14
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Abbildung 3: Bebauungsplan "Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe / Lie-
benthal" der Gemeinde Heiligengrabe (Thomas Jansen Ortsplanung, Vorentwurf -
Stand: 01/2022)
15
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
4 Artenschutzrechtliche Prüfung
Die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt für alle relevanten Artengruppen bzw. Arten des B-
Plangebietes.
Der überwiegende Teil der Flächen ist aufgrund der Ackernutzung anthropogen überprägt und
bietet damit insbesondere für besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten
begrenzte Habitatfunktionen. Innerhalb des Plangebiet verläuft entlang der Bahntrasse und
randlich Baumreihen und Alleen. Größere Baumbestände finden sich auf nur angrenzenden
Flächen. Aufgrund dieser Habitatstrukturen wurden genauere Art-Erfassungen nur für die
Brutvögel und Reptilien (Bahndämme, offene Sandstellen) durchgeführt.
Grundlage der Bewertung sind zunächst die erhobenen Daten zu den Habitaten
(Biotoptypenkartierung). Im Frühjahr 2020 erfolgten Kartierungen der Artengruppen Brutvögel
und Reptilien (Zauneidechse).
In der Anlage 1 werden die Ergebnisse der Brutvogelkartierung dargestellt.
Für alle übrigen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten erfolgt eine Relevanzprüfung
anhand ihrer artspezifischen Habitatbedingungen. Die betreffenden Daten zu den zu
prüfenden Arten wurden der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN, abgerufen
im März 2017)1 entnommen. Im Folgenden wird eine Zusammenfassung der relevanten Arten
nach Artengruppen gegeben.
4.1 Gefäßpflanzen
Tabelle 2: Anhang IV-Arten Gefäßpflanzen2
Art wissenschaftlich Art deutsch
Stipa pulcherrima ssp. bavarica Bayerisches Federgras
Adenophora liliifolia Becherglocke
Najas flexilis Biegsames Nixenkraut
Gentianella bohemica Böhmischer Enzian
Myosotis rehsteineri Bodensee-Vergissmeinnicht
Asplenium adulterinum Braungrüner Strichfarn
Bromus grossus Dicke Trespe
Botrychium simplex) Einfacher Rautenfarn
Pulsatilla patens Finger-Küchenschelle
Cypripedium calceolus Echter Frauenschuh
Pulsatilla grandis Große Kuhschelle
Caldesia parnassifolia Herzlöffel
Marsilea quadrifolia Kleefarn
Apium repens Kriechender Sellerie
Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut
Saxifraga hirculus Moor-Steinbrech
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte
Coleanthus subtilis Scheidenblütgras
Oenanthe conioides Schierlings-Wasserfenchel
Artemisia laciniata Schlitzblättriger Beifuß
Luronium natans Schwimmendes Froschkraut
Spiranthes aestivalis Sommer-Drehwurz
1 Online unter: www.ffh-anhang4.bfn.de
2 Quelle: BfN 2017
16
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Art wissenschaftlich Art deutsch
Angelica palustris Sumpf-Engelwurz
Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut
Gladiolus palustris Sumpf-Siegwurz
Thesium ebracteatum Vorblattloses Leinblatt
Aldrovanda vesiculosa Wasserfalle
Die genannten 28 Arten (Anhang IV FFH-RL) sind im Projektgebiet sowie in dessen
Wirkbereich nicht festgestellt worden bzw. sind die dort vorherrschenden Biotopbedingungen
nicht für ein Vorkommen geeignet.
Eine Beeinträchtigung der geschützten Pflanzenarten ist durch das Vorhaben nicht möglich.
Eine potenziell bau-, betriebs- oder anlagenbedingte Beeinträchtigung nach § 44 Abs. 1
BNatSchG liegt somit nicht vor.
4.2 Wirbellose
Libellen
Tabelle 3: Anhang IV-Arten Libellen
Art wissenschaftlich Art deutsch
Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer
Oxygastra curtisii Gekielte Smaragdlibelle
Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer
Ophiogomphus cecilia Grüne Flussjungfer
Aeshna viridis Grüne Mosaikjungfer
Leucorrhinia albifrons Östliche Moosjungfer
Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle
Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer
Im Plangebiet finden sich keine Oberflächengewässer, die geeignete Habitatbedingungen für
genannte Arten bieten. Bezüglich der Libellenfauna kann es nicht zu artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kommen.
Käfer
Tabelle 4: Anhang IV-Arten Käfer
Art wissenschaftlich Art deutsch
Rosalia alpina Alpenbock
Dytiscus latissimus Breitrand
Osmoderma eremita Eremit
Buprestis splendens Goldstreifiger Prachtkäfer
Cerambyx cerdo Großer Eichenbock, Heldbock
Phryganophilus ruficollis Rothalsiger Düsterkäfer
Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer
Graphoderus bilineatus Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer
Neben den seltenen Käferarten bzw. regional eng begrenzten Vorkommen besitzen die im
Anhang IV aufgeführten, geschützten Holz- (Heldbock, Eremit) und Wasserkäfer (Breitrand,
17
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer) keine Lebensraumbedingungen im Plangebiet bzw.
können sie durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
Die beiden gewässergebundenen Käferarten kommen i.d.R. in größeren, schwach bis mäßig
eutrophen Standgewässern vor. Die Holzkäferarten Heldbock und Eremit besiedeln alte
Eichen bzw. Bäume mit altem Laubbaumbestand.
Habitatbedingungen sind somit für beide Käfer-Artengruppen nicht gegeben,
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG liegen nicht vor.
Tag- und Nachtfalter
Eine spezielle Prüfung der Vorkommen erfolgte nur in Beziehung zu den
Lebensraumansprüchen der Arten.
Tabelle 5: Anhang IV-Arten Tag und Nachtfalter
Art wissenschaftlich Art deutsch Lebensraum3 Mögliche Betroffenheit gem.
§ 44 Abs. 1 BNatSchG
Parnassius apollo Apollofalter Der Apollofalter lebt in Nicht relevant
offenen Felslandschaften,
in denen die Felsritzen
und Vorsprünge mit
typischen Pflanzenarten
der Felsen besetzt sind.
Lycaena helle Blauschillernder Der Blauschillernde Kein Vorkommen in NO-
Feuerfalter Feuerfalter besiedelt vor Deutschland bekannt - nicht
allem brachliegende oder relevant
randlich ungenutzte
Feucht- und Moorwiesen,
feuchte Hochstaudenfluren
und Pfeifengraswiesen
Maculinea nausithous Dunkler Standorte mit Vorkommen Nicht relevant
Wiesenknopf- des Großen Wiesenknopfs
Ameisenbläuling (Sanguisorba officinalis)
und der Roten
Knotenameise (Myrmica
rubra). Pflanzenart nicht
im Bereich des Vorhabens
vorhanden;
Euphydryas maturna Eschen- Er ist an das Vorkommen Nicht relevant
Scheckenfalter von Eschen in warmen,
feuchten und lichten
Waldbeständen und
Grünland-Waldinsel-
Mosaiken gebunden
ausgeprägte Art lichter Nicht relevant
Lopinga achine Gelbringfalter
Wälder
Lycaena dispar Großer Feuerfalter Die Eiablage erfolgt an Keine Vorkommen bekannt
verschiedenen Ampfer- (BfN);
Arten; zum Teil sind sie nicht relevant
sehr stark auf den Fluss-
Ampfer als
Raupennahrung
spezialisiert, in anderen
Regionen können sie aber
auch andere Ampfer-Arten
nutzen.
Haarstrangwurzele eng an ihre einzige Nicht relevant
Gortyna borelii lunata
ule Raupenfutterpflanze, den
3 Quelle: BfN 2012
18
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Art wissenschaftlich Art deutsch Lebensraum3 Mögliche Betroffenheit gem.
§ 44 Abs. 1 BNatSchG
Arznei-Haarstrang,
gebunden
gut besonnte Schlehen in Nicht relevant, große Bestände
geschützter und etwas entsprechender Hecken nicht
Eriogaster catax Heckenwollafter
luftfeuchter Lage werden vorhanden
bevorzugt besiedelt
frische bis (wechsel-) Pflanzenart nicht im Bereich
Heller
feuchte Wiesen mit dem des Vorhabens vorhanden.
Maculinea teleius Wiesenknopf-
Großen Wiesenknopf Nicht relevant
Ameisenbläuling
(Eiablagepflanze);
Moor- Nur Einzelstandort in Nicht relevant
Coenonympha oedippus
Wiesenvögelchen Bayern.
Die Pflanzenarten Nachtkerzen potentiell
(Nachtkerzen- / vereinzelt auf den ruderalen
Weidenröschenarten) Standorten vorhanden,
Nacht- wachsen an feuchten und Bestand zu gering, um als
Proserpinus proserpina
kerzenschwärmer frischen, gelegentlich auch bedeutsam eingestuft zu
trockenen Standorten und werden.
müssen zudem gut Keine Gefährdung
besonnt sein.
Nur Einzelstandorte in Nicht relevant
Zerynthia polyxena Osterluzeifalter Bayern, Sachsen und
Baden-Württemberg.
Meist auf Magerrasen, Nicht relevant, entsprechende
Voraussetzungen für sein Raupenfutterpflanzen nicht
Vorkommen sind das vorhanden
Quendel- Vorhandensein seiner
Maculinea arion
Ameisenbläuling Raupenfutterpflanzen
(Thymian oder Dost) und
seiner Wirtsameisen,
meist der Knotenameise;
Regensburger Seit 2001 ausgestorben. Nicht relevant
Colias myrmidone
Gelbling
Die letzten Vorkommen in Nicht relevant
Deutschland befinden sich
Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollo in den Alpen, auf der
Schwäbischen Alb und in
der Rhön
Wald- eng an (meist ungemähte) Nicht relevant
Coenonympha hero
Wiesenvögelchen Waldwiesen gebunden
Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Anhang IV geführten Schmetterlingsarten ist nicht zu
erwarten.
Weichtiere / Mollusken
Tabelle 6: Anhang IV-Arten Weichtiere / Mollusken
Art wissenschaftlich Art deutsch
Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke
Unio crassus Gemeine Bachmuschel
Eine erhebliche Beeinträchtigung der im Anhang IV geführten Weichtiere kann
ausgeschlossen werden. Entsprechende Habitate sind im Plangebiet nicht vorhanden bzw.
werden durch das Vorhaben nicht berührt.
19
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
4.3 Amphibien
Tabelle 7: Anhang IV-Arten Amphibien 4:
Art wissenschaftlich Art deutsch
Triturus carnifex Alpen-Kammmolch
Salamandra atra Alpensalamander
Alytes obstetricans Geburtshelferkröte
Bombina variegata Gelbbauchunke
Triturus cristatus Kammmolch
Pelophylax (= Rana) lessonae Kleiner Wasserfrosch
Pelobates fuscus Knoblauchkröte
Bufo calamita Kreuzkröte
Hyla arborea Europäischer Laubfrosch
Rana arvalis Moorfrosch
Bombina bombina Rotbauchunke
Rana dalmatina Springfrosch
Bufo viridis Wechselkröte
Im Umfeld des Plangebiets findet sich ein temporäres Kleingewässer, von dem aus ein
vollständig verrohrter Graben über die als Baufelder festgesetzten Ackerflächen führt. Ein
Vorkommen von Amphibien ist also nur temporär und außerhalb der Maßnahmenflächen
möglich. Baubedingte Auswirkungen sind in diesem Bereich nicht zu erwarten. Das
anlagebedingte Störpotential wird aufgrund der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen
von Swiss Krono Tex nicht erheblich erhöht.
Amphibienarten nach Anhang IV werden bei Umsetzung des B-Plans nicht gefährdet.
4.4 Reptilien / Zauneidechse
Tabelle 8: Anhang IV-Arten Reptilien 5:
Art wissenschaftlich Art deutsch
Zamenis longissimus Äskulapnatter
Emys orbicularis Europäische Sumpfschildkröte
Podarcis muralis Mauereidechse
Lacerta viridis Östliche Smaragdeidechse
Coronella austriaca Glatt-/Schlingnatter
Natrix tessellata Würfelnatter
Lacerta agilis Zauneidechse
Das räumliche Umfeld des Untersuchungsgebietes bietet insbesondere für die Zauneidechse
potentielle Habitate. Begehungen fanden im Frühjahr und Sommer 2020 statt.
Lebensraumanspruch Zauneidechse (Lacerta agilis)
Bedingung für ein Auftreten der Art sind das Vorhandensein von geeigneten und ausreichend
erwärmbaren Plätzen zur Eiablage. Nur durch die Erwärmung der Sonne kann der Schlupf der
jungen Eidechsen der Art erfolgen. Als Eiablageplatz werden meist vegetationsfreie
Bodenstellen mit grabbaren Substraten oder o.ä. gewählt. Auch die adulten Tiere decken ihren
hohen Wärmebedarf durch ausgedehntes Sonnenbaden an meist vertikalen Strukturen wie
Steinen oder Holzstapeln. Für die Überwinterung sind frostfreie Spalten oder Höhlungen
notwendig.
4 Quelle: BfN 2012
5 Quelle: BfN 2011
20
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Methodik
Untersuchungsraum
Untersucht wurde das gesamte UG während der Biotoptypenkartierung. Der Schwerpunkt lag
auf den besonnten Freiflächen bzw. Stein- und Totholzhaufen entlang der Wald- und
Wegränder sowie der Bahnböschung, da insbesondere hier geeignete Habitatbedingungen für
Ganzjahreslebensräume insbesondere für die Zauneidechse vorlagen.
Untersuchungsumfang 2020
Die o.g. Strukturen (pot. Sonnenbadeplätze und sonst. geeignete Habitatstrukturen) wurden
zu folgenden Terminen abgesucht:
Wetterbedingungen
Datum Uhrzeit Wetter
23.03.2020 11.00 – 13.00 Uhr Sonnig, 16-19 °C, schwacher Wind
16.04.2020 11.00 – 12.30 Uhr Sonnig, 18-20 °C, West-Wind
17.04.2020 16.00 – 17.30 Uhr Sonnig, 21 °C, schwacher Wind
05.05.2020 10.00 – 12.30 Uhr Sonnig, 16-19 °C, schwacher Wind
07.05.2020 10.00 – 13.00 Uhr Sonnig, 19-21 °C, schwacher Wind
12.06.2020 10.00 – 13.00 Uhr Sonnig, 21-25 °C, schwacher Wind
Ergebnisse
Im Zuge der Begehungen konnten 2 Waldeidechsen am nordwestlichen Waldrand und 4
Zauneidechsen am südöstlichen Bahndamm nachgewiesen werden.
Der gesamte Bahndamm und der nord-östliche Weg mit anliegendem Saum gelten als
geeignete Habitatflächen. Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechsen sind hier zu treffen.
Fotodokumentation
Findlingshaufen am Waldrand, Fundort besonnter Bahndamm im südlichen Plangebiet,
Waldeidechse Habitat der Zauneidechse
21
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Ackerstandort nur als Jagdhabitat geeignet, keine
Winterquartiere oder Plätze für die Eiablage
besonnte Plätze am Weg am östlichen
Plangebietsrand, gute Habitatbedingungen,
Vorkommen der Zauneidechse wahrscheinlich
Bewertung:
Aufgrund vermuteter Individuen der Zauneidechse am Rand des B-Plangebiets, lassen sich
baubedingte Tötungen/ Verletzungen von Tieren im Zuge der Baufeldräumung nicht
ausschließen.
Um das Eintreten der Zugriffsverbote des § 44 (1) Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG für die
Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-RL zu vermeiden, sind folgende Maßnahmen
im Rahmen der Bauausführung bei einem Vorkommen von Individuen umzusetzen.
Umsetzung/
In den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind
insgesamt 10 Eidechsenhabitate mit einer Einzelgröße von 3 m x 8 m anzulegen und dauerhaft
zu erhalten. Die Anlage der Ersatzhabitate und Umsiedlung der Zauneidechsen muss
bauvorgezogen erfolgen. Die Maßnahmen können planintern auf den Flächen zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen durchgeführt werden.
Herstellung des Ersatzhabitats für die Zauneidechse
Da Vorkommen von Zauneidechsen festgestellt wurden, sind Vorbereitungen für das
Abfangen und das Umsetzen der im Baufeldbereich vorkommenden Tiere zu treffen.
Insbesondere ist mit der Herstellung eines geeigneten Ersatzhabitats zu beginnen. Im Vorfeld
der Herstellung eines Ersatzhabitats sind Maßnahmenflächen zu sichern, die sich zur
Umsiedlung von Zauneidechsen eignen. In Abhängigkeit des Ausgangszustandes der
potenziellen Maßnahmenfläche, sind gegebenenfalls nachfolgend beschriebene Maßnahmen
zur Optimierung von Lebensräumen der Zauneidechse vor dem Abfangen und Umsiedeln von
Zauneidechsen umzusetzen:
- Schaffung von Sandinseln zur Verbesserung der Reproduktion
- Herstellung von Versteckmöglichkeiten und Sonnenplätzen durch Anlage von Steinriegeln/
Steinhaufen
- Anlage von Totholzhaufen
- Pflanzung kleiner Gebüschgruppen aus heimischen standortgerechten Gehölzen
einschließlich Verbissschutz
- zur Vermeidung des Zurückwanderns ist vor der Umsiedlung ein temporärer
Reptiliensperrzaun auf der Ausgleichsfläche einzurichten
- temporäre Reptilienzäune aus undurchsichtigem witterungsbeständigen Polyestergewebe
mit einer Mindesthöhe von ca. 60 cm; die Oberkante wird zum Umsiedlungsgelände hin
umgebogen, um ein Überklettern zu verhindern
22
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
- Durchführung einer 1jährigen Fertigstellungs- und 2jährigen Entwicklungspflege mit Mahd
der Fläche die Ausführungsplanung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen
- Gewährleistung einer regelmäßigen Pflege insbesondere Unterbindung einer
zunehmenden Verbuschung durch Beweidung mit Schafen/Ziegen - sofern eine Beweidung
nicht möglich ist - regelmäßige Mahd (1malig alle 2 bis 3 Jahre zur Vermeidung von
Gehölzsukzessionen) ab dem 16.06. Begünstigung eines kleinräumigen Mosaiks in der
Krautschicht durch Mahd einzelner Teilbereiche in unterschiedlichen Intensitäten,
Zeitpunkten und Häufigkeiten.
Überprüfung des Baufeldes auf Individuenvorkommen
- Bei günstigen Wetterbedingungen sind ab April mindestens 2 Begehungen zur Überprüfung
der im Baufeld vorkommenden Zauneidechsen durchzuführen und die Ergebnisse zu
dokumentieren.
- Bei Vorkommen von Zauneidechsen sind Reptiliensperrzäune zur Vermeidung der
Einwanderung und zur Vorbereitung des Umsetzens der im Baufeldbereich vorkommenden
Tiere zu stellen sowie mit der Herstellung des Ersatzhabitats zu beginnen. Darüber hinaus
muss zeitgleich eine Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine
Ausnahme von den Zugriffsverboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind, erfolgen
(Erarbeitung einer Ausnahmeprüfung für die Zauneidechse).
Einfangen der Tiere und Umsetzen in geeignete Habitate außerhalb des Baufeldes
- Mit dem Einfangen und Umsetzen der Tiere kann erst begonnen werden, wenn eine
Ausnahmegenehmigung nach gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegt.
- Vorgefundene Individuen sind zu fangen und in geeignete Lebensräume abseits der
überbaubaren Flächen umzusetzen.
- Erst nach der Freigabe durch einen Fachkundigen sind Arbeiten zur Herstellung der
Baufreiheit innerhalb des Baufeldes artenschutzrechtlich zulässig.
Vergrämung der Zauneidechsen aus dem Baufeld
Nachfolgende Arbeiten können zur Reduktion des Strukturreichtums und zur Vergrämung der
vorkommenden Zauneidechsen durchgeführt werden:
- Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. Okt. bis 28. Feb. ohne Wurzelrodung
- Beseitigung von Gehölzen (Sträuchern) im Zeitraum vom 1. Okt. bis 28. Feb. ohne
Wurzelrodung
- Mahd der Zauneidechsenhabitate ab Mai
- Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Habitatbedingungen für Zauneidechsen durch
regelmäßige Mahd der Zauneidechsenhabitate bis zum Herbst – nach Bedarf je nach
Aufwuchs jedoch mindestens einmal im Monat
Herstellung der Baufreiheit innerhalb des Baufeldes nach der Freigabe
- Unterbindung des Einwanderns von Zauneidechsen durch die Errichtung und Unterhaltung
von Reptiliensperrzäunen entlang der Baufeldgrenzen
- Wurzelrodungen der beseitigten Gehölze und gefällten Bäume
- Abschieben der Vegetationsdecke
- Durchführung von Erd- und Tiefbaumaßnahmen
23
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
4.5 Säugetiere
Tabelle 9: Anhang IV-Arten Säugetiere
Art wissenschaftlich Art deutsch
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus
Bison bonasus Wisent
Canis lupus Wolf
Castor fiber Biber
Cricetus cricetus Europäischer Feldhamster
Eptesicus nilssonii Nordfledermaus
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus
Felis sylvestris Wildkatze
Lutra lutra Eurasischer Fischotter
Lynx lynx Eurasischer Luchs
Muscardinus avellanarius Haselmaus
Mustela lutreola Europäischer Wildnerz
Myotis brandtii Große Bartfledermaus
Myotis dasycneme Teichfledermaus
Myotis daubentoni Wasserfledermaus
Myotis myotis Großes Mausohr
Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus
Myotis nattereri Fransenfledermaus
Nyctalus leisleri Kleinabendsegler
Nyctalus noctula Abendsegler
Phocoena phocoena Schweinswal
Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus
Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus
Plecotus auritus Braunes Langohr
Plecotus austriacus Graues Langohr
Sicista betulina Waldbirkenmaus
Ursus arctos Braunbär
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus
Biber und Fischotter
Das Vorkommen von Biber und Fischotter im Plangebiet kann aufgrund fehlender
Gewässerstrukturen ausgeschlossen werden.
Fledermäuse
Die Ackerflächen und daran entlang verlaufende Baumreihen bieten potentiell Strukturen als
Jagdhabitate. Der Baumbestand bietet jedoch keine Lebens- oder Teillebensräume für z.B.
Winter-, Balz- oder Sommerquartiere, da die zu fällenden Bäume überwiegend
Neupflanzungen und von geringer Größe sind. Das Umfeld bietet ausreichende
Ausweichmöglichkeiten zur Jagd.
Ein Eintritt eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG liegt somit nicht vor.
24
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
4.6 Europäische Vogelarten nach Art. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie
und weitere Brutvögel
Methodik
Untersuchungsraum
Das o.g. Untersuchungsgebiet wurde nach den Vorgaben der Revierkartierungsmethode6 und
den Angaben aus SÜDBECK et al. (2005)7 mehrmals begangen. Aufgrund der Strukturarmut
der Untersuchungsflächen (Acker- bzw. Kiefernforstflächen) erfolgten insgesamt nur
5 Begehungen.
Untersuchungsumfang 2020
Das Gesamtgebiet wurde 2020 zu folgenden 5 Terminen begangen:
28.02.2020, 08.00 – 10.30 Uhr Spechtkontrolle, Rastvögel, Horstkontrolle
25.03.2020, 07.30 – 09.00 Uhr Morgenerfassung, Spechtkontrolle, Lerchenerfassung
15.04.2020, 06.45 – 08.00 Uhr Morgenerfassung
07.05.2020, 07.30 – 09.00 Uhr Morgenerfassung
05.06.2020, 06.30 – 09.00 Uhr Morgenerfassung
Bei den Morgenkartierungen wurde auf das Verhören der Gesänge sowie auf
Sichtbeobachtungen von revier- und brutanzeigendem Verhalten der Vögel geachtet. Als
potentielle Brutvögel, d.h. Individuen, die voraussichtlich im angetroffenen Raum zur Brut
schreiten, wurden gewertet, wenn zumindest eine der folgenden Verhaltensweisen der Vögel
registriert wurde:
• zweimalige Feststellung eines singenden Männchens an einem Ort
• Warnverhalten
• Futter- / Nistmaterialtragende Alttiere
• Befliegen eines Nestes / Höhle
• gesehene Jungvögel
Weiterhin wurden Arten, bei denen die angegebenen Kriterien nicht beobachtet werden
konnten, die sich aber am geeigneten Brutort aufhielten, als Brutzeitfeststellung gewertet.
Wetterbedingungen
Datum Uhrzeit Wetter
28.02.2020 08.00 – 10.30 Uhr Sonnig, Wolken, -1,5 °C, schwacher
Wind
25.03.2020 07.30 – 09.00 Uhr Sonnig, Wolken, -1,5 °C, schwacher
Wind
15.04.2020 06.45 – 08.00 Uhr Sonnig, leicht bewölkt, 10 °C, kein
Wind 2-3 (W)
07.05.2020 07.30 – 09.00 Uhr Sonnig, 4-6 °C, Wind 1-2 (NW)
05.06.2020 06.30 – 09.00 Uhr Bedeckt, heiter, 12 °C, Wind 2 (W)
6 BIBBY, COLIN J. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der Praxis. Neumann.
Radebeul.
7 Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfszell.
25
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und
Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Ergebnisse
Im Weiteren erfolgt die tabellarische Auflistung aller zwischen Februar und Juni 2020
festgestellter Vogelarten. Es werden sowohl die potentiell brütenden als auch die lediglich zur
Nahrungssuche das Gebiet nutzenden Arten benannt. Auch überfliegende oder
durchziehende Arten werden mit aufgeführt.
In der folgenden Tabelle wird neben den Artnamen, dem Artkürzel sowie dem Status der
Vogelart eine Zuordnung zu den europäischen Schutzkategorien der EU-Vogelschutzrichtlinie,
Anhang I8 vorgenommen. Des Weiteren erfolgt ein Abgleich der vorgefundenen Arten mit den
Angaben der Bundesartenschutzverordnung9 und der Roten Liste des Bundeslandes
Brandenburg10.
Legende zur nachfolgenden Tabelle:
EU-VR Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG), Anhang I
BArtSchV Bundesartenschutzverordnung + streng geschützte Arten
RL-Bbg Rote Liste Brandenburg 2008 (1 = Vom Aussterben bedroht, 2 = stark
gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste)
BN Brutnachweis
B Gesangsrevier / potentieller Brutvogel
BP Brutpaar
BZF Brutzeitfeststellung
NG Nahrungsgast
UG Untersuchungsgebiet
Rev. Revier
sM / rM singendes / rufendes Männchen
8 Richtlinie des Rates vom 02.April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG).
9 Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (16.05.2005).
10 Rote Liste und Liste der Brutvögel des Landes Brandenburg 2008. Naturschutz und
Landschaftspflege in Brandenburg. Heft 4, 2008.
26
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Tabelle 10: Brutvogelarten 2020
Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung
Karte VR (2008)
Anhang I
Rotmilan Milvus milvus NG, Üf Rm x + 3 Einmalig 2 Ind. kreisend westliches
UG
Mäusebussard Buteo buteo Üf Mb Regelmäßiger Nahrungsgast auf
den Ackerflächen des
Vorhabengebiets
Sperber Acipiter nisus Üf, NG Sp + V Einmalig 1 Ind. kreisend
nordwestliches UG
Jagdfasan Phasanius colchicus BZF Fa 1 rM östliches UG
Kranich Grus grus NG, Dz. Kch x + Am 28.02. rund 1.000 Ind. rastend /
nahrungssuchend auf zentralen
Ackerflächen
Straßentaube Columba livia f. d. NG St Mehrfach nahrungssuchende Ind.
Ringeltaube Columba palumbus B Rt Brutvogel der Waldflächen
Schwarzspecht Dryocopus martius BZF Ssp x + Nachweis 1 rM nördliche
Waldflächen
Buntspecht Dendrocopos major BN, BZF Bsp Brutvogel der Waldflächen; 1
besetzte Bruthöhle westlicher Weg
Heidelerche Lullula arborea BZF Hei x + 3 Rev. innerhalb des UG
Feldlerche Alauda arvensis B Fe 3 Insges. 18 Rev. auf Acker- /
Ackerbracheflächen
Rauchschwalbe Hirundo rustica NG Rs 3 Mehrfach nahrungssuchend
Baumpieper Anthus trivialis B Bp V 2 sM im Bereich von
Waldrandflächen
Schafstelze Motacilla flava B Sst V 3 sM auf Acker- /
Ackerbracheflächen
Bachstelze Motacilla alba NG Bst Brutvogel der angrenzenden
Holzlager / Industrieflächen;
27
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung
Karte VR (2008)
Anhang I
nahrungssuchend auf
Bracheflächen
Rotkehlchen Erithacus rubecula B Ro Brutvogel der Waldflächen
Nachtigall Luscinia megarhyhnos B Na Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof
Liebenthal
Hausrotschwanz Phoenicuros ochruros BN, B Hrs Brutvogel der angrenzenden
Holzlager / Industrieflächen
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus B Grs V 2 sM im Bereich von
Waldrandflächen
Braunkehlchen Saxicola rubetra B Bk 2 3 Rev. auf Bracheflächen
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola B Sk Brutvogel der angrenzenden
Holzlager / Industrieflächen
Amsel Turdus merula B Am Brutvogel der Gehölz- und
Waldflächen
Singdrossel Turdus philomelos B Si Brutvogel der Waldflächen
Misteldrossel Turdus viscivorus B Mi Brutvogel der Waldflächen
Dorngrasmücke Sylvia communis B Dg Brutvogel der Gehölzflächen
Gartengrasmücke Sylvia borin B Gg Brutvogel der Gehölzflächen
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Mg Brutvogel der Gehölzflächen
Zilpzalp Phylloscopus collybita B Zi Brutvogel der Gehölz- und
Waldflächen
Fitis Phylloscopus trochilus B Fi Brutvogel der Gehölz- und
Waldflächen
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix B Wls Brutvogel der Waldflächen
Blaumeise Parus caeruleus BN Bm Brutvogel der Gehölz- und
Waldflächen
28
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSpezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 12 „Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes Heiligengrabe/ Liebenthal“
Art - deutsch Art - wissenschaftlich Status UG Kürzel in Eintrag EU- BArtSchV RL-Brbg. Bemerkung
Karte VR (2008)
Anhang I
Kohlmeise Parus major B Km Brutvogel der Gehölz- und
Waldflächen
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B Gbl Brutvogel der Gehölz- und
Waldflächen
Eichelhäher Garrulus glandarius NG, BZF Ei Einmalig in östlicher Baumreihe
festgestellt
Dohle Corvus monedula NG Do 1 Mehrfach nahrungssuchend;
Brutvogel des Industriegebiets
Nebelkrähe Corvus cornix NG, Üf Nk Nahrungssuchend / überfliegend
festgestellt
Kolkrabe Corvus corax NG, Üf Kr Nahrungssuchend / überfliegend
festgestellt
Star Sturnus vulgaris B S Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof
Liebenthal
Buchfink Fringilla coelebs B Bu Brutvogel der Waldflächen
Grünfink Carduelis chloris B Gf Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof
Liebenthal
Stieglitz Carduelis spinus B Sti Brutvogel der Gehölzflächen
Bluthänfling Carduelis cannabina B Hä 3 Brutvogel Gehölzfläche Bahnhof
Liebenthal
Kernbeißer Coccothraustes B Ke Brutvogel der Waldflächen
coccothraustes
Goldammer Emberiza citrinella BN, B Ga Brutvogel der Gehölzflächen
Grauammer Emberiza calandra B Gra + Brutvogel der Gehölzflächen
29
Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR, Hauptstraße 31, 16845 SieversdorfSie können auch lesen