Gemeinde Königsheim BEBAUUNGSPLAN "Taläcker" - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Revidierte Fassung

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Gemeinde Königsheim BEBAUUNGSPLAN "Taläcker" - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Revidierte Fassung
Gemeinde Königsheim

BEBAUUNGSPLAN "Taläcker"

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

    - Revidierte Fassung -

Bearbeitung durch
Baader Konzept GmbH

Immendingen, den 14. September 2021
Aktenzeichen: 18118-2
Gemeinde Königsheim BEBAUUNGSPLAN "Taläcker" - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Revidierte Fassung
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

Allgemeine Projektangaben

         Auftraggeber:                   Gemeinde Königsheim                             Hauptstraße 3
                                                                                         78598 Königsheim
         Auftragnehmer:                  Baader Konzept GmbH                             Im Stockäcker 9
                                         www.baaderkonzept.de                            78194 Immendingen
                                                                                         Zum Schießwasen 7
                                                                                         91710 Gunzenhausen

                                                                                         N 7, 5-6
                                                                                         68161 Mannheim

         Projektleitung:                 M. sc. Umweltwissenschaften Sabine Hirsch

         Projektbearbeitung:             Dipl.-Biol. Dr. Steffen Bayer
                                         Dipl.-Biol. Dietmar Herold
                                         M. sc. Umweltwissenschaften Sabine Hirsch
                                         Dipl.-Biol. Mateusz Zimowski

         Aktenzeichen:                   18118-2

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim                        2
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Inhaltsverzeichnis

        1     Ausgangssituation ........................................................................................ 5
        2     Grundlagen .................................................................................................. 7
              2.1 Rechtliche Grundlagen                                                                                    7
              2.2 Methodisches Vorgehen                                                                                    8
        3     Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums /
              Relevanzprüfung ......................................................................................... 11
              3.1 Biotoptypen im Planungsbereich                                                                          11
              3.2 Ergebnisse der faunistischen Begehungen und
                   Kartierungen                                                                                           13
              3.2.1 Brutvögel                                                                                             13
              3.2.2 Fledermäuse                                                                                           16
              3.2.3 Heuschrecken und Tagfalter                                                                            19
              3.3 Auswertung weiterer verfügbarer Daten                                                                  23
              3.4 Faunistische Potenzialanalyse / mögliches
                   Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten                                                       23
              3.4.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (siehe
                      auch Gesamtliste im Anhang 1)                                                                      23
              3.4.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der
                      Vogelschutz-Richtlinie                                                                             25
              3.4.3 Zusammenfassung                                                                                      28
        4     Prüfung der Verbotstatbestände .................................................................. 29
              4.1 Vorbemerkung                                                                                           29
              4.2 Tötungsverbot gemäß § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG                                                           29
              4.3 Schädigungsverbot von Fortpflanzungs- und
                  Ruhestätten gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG                                                            29
              4.4 Störungsverbot gemäß § 44 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG                                                         30
              4.5 Schädigungsverbot von Pflanzen gemäß § 44 Abs.1
                  Nr. 4 BNatSchG                                                                                         30
        5     Maßnahmen zur Vermeidung- und Verminderung von
              Auswirkungen............................................................................................. 31
              5.1 Vermeidungsmaßnahmen                                                                                    31
        6     Zusammenfassung ..................................................................................... 32
        7     Quellenverzeichnis ..................................................................................... 33

Tabellenverzeichnis

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        Tabelle 1:         Biotoptypen- und Vegetationsbestand im Untersuchungsraum
                           mit Einschätzung der potentiellen Habitateignung für
                           artenschutzrechtlich relevante Arten                             12
        Tabelle 2:         Nachgewiesene Brutvogelarten im Untersuchungsraum                13
        Tabelle 3:         Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten mit
                           Anzahl der Rufsequenzen (RS; unterteilt in Detektor, D und
                           Horchbox, HB) und Gefährdungsstatus                              16
        Tabelle 4:         Festgestellte Heuschrecken- und Tagfalterarten mit
                           Gefährdungsgrad                                                 19
        Tabelle 5:         Potenzialeinschätzung für Vögel                                 26

Abbildungsverzeichnis

        Abbildung 1: Planungsumgriff „Taläcker“                                             5
        Abbildung 2: Amtlich kartierte Flachland-Mähwiese (LRT 6510) (unterste grün
                      hinterlegte Fläche; im Planungsraum), welche bei den
                      Kartierungen 2019 als Fettwiese mittlerer Standorte eingestuft
                      wurde. Weiterhin sind das FFH-Gebiet, das Vogelschutzgebiet
                      und weitere geschützte Biotope und LRT-Flächen gezeigt.                6
        Abbildung 3: Methodisches Vorgehen                                                 10
        Abbildung 4: Übersichtsplan zu den Biotoptypen im Planungsbereich.                  11
        Abbildung 5: Nachweise von Brutvögeln im Untersuchungsgebiet. Die
                      wichtigsten relevanten Schutzgebiete sind mit dargestellt.            15
        Abbildung 6: Nachweise von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet. Durch
                      die Horchbox konnten, neben den beiden Arten, die auch durch
                      die Detektorbegehung registriert wurden, der Kleine
                      Abendsegler, Langohrfledermäuse, Großes Mausohr,
                      Fransenfledermaus, Rauhaut-, Mücken- und eine oder mehrere
                      Arten aus dem Komplex Kleine und Große Bart- sowie
                      Wasserfledermaus nachgewiesen werden.                                18
        Abbildung 7: Nachweise von Tagfalterarten im Untersuchungsraum.                    21
        Abbildung 8: Nachweise von Heuschreckenarten im Untersuchungsraum.                 22

Anhangverzeichnis

        Anhang 1:          Liste der in Baden-Württemberg generell relevanten Arten des Anhang
                           IV der FFH-Richtlinie

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1     Ausgangssituation
Die Gemeinde Königsheim beabsichtigt, die Ausweisung eines etwa 2,47 ha großen Wohnge-
bietes nördlich der Böttinger Straße zwischen Bubsheimer Straße/Brunnhaldenweg und der
Höhe der Einmündung „Am Scheibenbühl“ (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Planungsumgriff „Taläcker“

Das für die Entwicklung vorgesehene Gebiet „Taläcker“ liegt am westlichen Ortsrand von Kö-
nigsheim innerhalb von Flächen, die derzeit als Grünland landwirtschaftlich genutzt werden.
Zentral im Planungsgebiet liegt eine amtlich kartierte Flachlandmähwiese (LRT 6510) außer-
halb des FFH-Gebietes, welche jedoch im Zuge der Kartierung in Jahr 2019 nicht mehr als sol-
che bestätigt werden konnte. Die Fläche wurde als Fettwiese mittlerer Standorte (33.41.00) ei-
gestuft (siehe Abbildung 2).

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Naturschutzgebiete, Naturdenkmale oder Landschaftsschutzgebiete liegen nicht im Planungs-
umgriff. Das nächstgelegene Naturdenkmal (Friedenslinde) befindet sich ca. 200 m östlich,
das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet mehr als 300 m südlich.

Abbildung 2: Amtlich kartierte Flachland-Mähwiese (LRT 6510) (unterste grün hinterlegte Flä-
             che; im Planungsraum), welche bei den Kartierungen 2019 als Fettwiese mittle-
             rer Standorte eingestuft wurde. Weiterhin sind das FFH-Gebiet, das Vogelschutz-
             gebiet und weitere geschützte Biotope und LRT-Flächen gezeigt.

Aufgrund der Lage am Rand eines Vogelschutz- und FFH-Gebietes sind zu diesen Schutzgebie-
ten FFH-Vorprüfungen gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG zu erarbeiten.
Für die im Wirkbereich des Vorhabens vorkommenden nach Europarecht geschützten Arten
(europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) ist zudem eine spezi-
elle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich, die gemäß den Vorgaben der Landesanstalt

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für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zu bearbeiten ist und
mit dem vorliegenden Dokument geliefert wird.

2 Grundlagen

2.1     Rechtliche Grundlagen
Die Verbote des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG beziehen sich für Vorhaben in
Bebauungsplänen nur auf die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, d. h. alle europäi-
schen Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Sind andere besonders ge-
schützte Arten betroffen, liegt gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 bei Handlungen zur Durchführung ei-
nes Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsver-
bote vor. Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 wären auch die sogenannten „Verantwortungsarten“, die
in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, zu berücksichtigen.
Diese Regelung wird jedoch erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch
das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des
Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann
diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt
Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten folgende Verbote:

§ 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten
Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 ist das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht erfüllt, wenn die
Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko
für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei
Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden
kann.

§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten
und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-
winterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor,
wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art ver-
schlechtert.

Hierbei sind nur solche Störungen relevant, die über eine Veränderung von Aktivitätsmustern,
höherem Energieverbrauch, Abzug in ungünstige Gebiete o. ä. den Erfolg der Fortpflanzung,
Aufzucht, Mauser, Überwinterung oder Wanderung gefährden können und damit den Erhal-
tungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern.

§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Es ist verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild leben-
den Tiere der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Unter Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind Orte zu verstehen, die von geschützten Arten ak-
tuell zur Fortpflanzung oder zum Ausruhen genutzt werden. Nicht darunter fallen dagegen
Nahrungshabitate und Wanderwege zwischen Teillebensräumen, es sei denn, durch den Ver-
lust der Nahrungshabitate oder die Zerschneidung der Wanderwege werden Fortpflanzungs-
und Ruhestätten funktionslos. Als Beschädigung und Zerstörung ist jede Einwirkung zu ver-
stehen, die die Funktion eines Bereichs als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte erheblich beein-
trächtigen kann und damit gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BNatSchG die ökologische Funktion
der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang nicht mehr erfüllt sind.
Soweit erforderlich, können gemäß § 44 Abs. 5 Satz 3 auch vorgezogene Ausgleichsmaßnah-
men geplant und festgesetzt werden.

§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG: Es ist verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten
Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören.

Bei Eingriffen ist von einer Verbotsverletzung auszugehen, wenn ein Bestand einer geschütz-
ten Pflanzenart beeinträchtigt wird. Von einem solchen Bestand ist auszugehen, wenn Vor-
kommen lebensfähiger Entwicklungsformen geschützter Pflanzen nachgewiesen oder auf
Grund der Biotopeignung und früherer, regelmäßiger Funde zu erwarten sind. Für Standorte
der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Pflanzenarten gelten die
Sätze 2 und 3 des § 44 Abs. 5 BNatSchG entsprechend.
Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 bei Hand-
lungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Be-
sitz- und Vermarktungsverbote vor.

2.2     Methodisches Vorgehen
Wie oben ausgeführt, sind bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung somit prinzipiell
die in Baden-Württemberg vorkommenden Arten der folgenden Gruppen zu berücksichtigen:
     Tier- und Pflanzenarten nach den Anhängen IVa und IVb der Fauna-Flora-Habitat-Richtli-
      nie (FFH-RL) und
-     sämtliche wildlebende Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie (VS-
      RL).
Die „Verantwortungsarten“ nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG müssen erst in einer neuen Bun-
desartenschutzverordnung bestimmt werden, die derzeit noch nicht vorliegt.
Arten, für die eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit durch das Projekt mit hinreichen-
der Sicherheit ausgeschlossen werden kann (Relevanzprüfung), müssen nicht weiter betrach-
tet werden.
Hierzu zählen Arten, für die aufgrund allgemein verfügbarer Daten ausgeschlossen werden
kann, dass sie im Planungsraum vorkommen und Arten, bei denen aufgrund fehlender Wir-

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kungsbeziehungen oder artspezifischer Verhaltensweisen oder aufgrund des Fehlens des not-
wendigen Lebensraumes der Arten im Wirkraum Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden
können.
Folgende Kriterien sind für die Abschichtung zu nennen:
    Der Wirkraum des Vorhabens liegt außerhalb des bekannten bzw. kartierten Verbrei-
     tungsgebietes der Art.
    Der erforderliche Lebensraum/Standort der Art kommt im Wirkraum des Vorhabens nicht
     vor.
-    Die Wirkungsempfindlichkeit der Art ist vorhabenspezifisch so gering, dass mit hinrei-
     chender Sicherheit und ohne weitergehende Prüfung davon ausgegangen werden kann,
     dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können.
Anhand der Relevanzprüfung wird das verbleibende Spektrum der zu erfassenden Arten bzw.
Artengruppen abgeleitet. Weiterhin wird anhand der vorhandenen Habitatstrukturen, der all-
gemeinen Kenntnisse zum Vorkommen und zu den Lebensraumansprüchen von Vögeln und
anhand von Sichtungen der auftretenden Arten eine Potenzialanalyse durchgeführt, die eine
artenschutzrechtliche Bewertung ermöglicht.
Folgende Erfassungen vor Ort wurden durchgeführt:
(1) Vier Begehungen am Tag (11. April, 2. Mai, 5. Juni und 24. Juni 2019) zur Erfassung
     -    der Brutvogelvorkommen
     -    der relevanten Biotop- und Habitatstrukturen (mögliche Baumhöhlen oder Gebäude-
          quartiere, Reptilienverstecke oder anderen Hinweisen auf Vorkommen, z.B. besetzte
          oder unbesetzte Vogelnester, Kotspuren von Fledermäusen etc.)

(2) Vier Begehungen am Tag (27. Mai, 18. Juli, 1. August und 12. September) zur Erfassung
     -    der Tagfalter- und Heuschreckenvorkommen mit zusätzlicher Erfassung von Reptilien

(3) Vier weitere Begehung in der Dämmerung bzw. der Nacht (3. Juni, 11. Juni, 3. Juli 2019
    und 27. Januar 2020) zur Feststellung eventueller Flugaktivitäten oder besetzter Quartiere
    von Fledermäusen bzw. evtl. Nachweisen von Eulen.
Alle während der Begehung festgestellten Arten und auch Zufallsfunde weiterer Artengruppen
wurden registriert und dokumentiert.
Aufbauend auf den Ergebnissen der faunistischen Kartierungen sowie weitere verfügbare Da-
ten- und Informationsgrundlagen (z.B. Biotopkartierungen, Managementplanung zu FFH-Ge-
bieten) wird für die zu betrachtenden Arten eine Prüfung der Verbotstatbestände vorgenom-
men und, soweit notwendig, weitere erforderliche Maßnahmen abgeleitet.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim           9
Gemeinde Königsheim BEBAUUNGSPLAN "Taläcker" - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Revidierte Fassung
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

  1. Schritt: Relevanzprüfung (Ableitung des zu prüfenden Artenspektrums)
  Abschichtung aufbauend auf den vorhandenen Lebensraumstrukturen, den
  Ergebnissen der Erfassungen, der bekannten Daten zur Verbreitung der
  Arten und der faunistischen Potenzialanalyse

  2. Schritt: Prüfung der Verbotstatbestände
  unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung- und Verminde-
  rung und von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen

Abbildung 3:         Methodisches Vorgehen

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim   10
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

3 Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums / Relevanzprüfung

3.1     Biotoptypen im Planungsbereich
Bei der zur Bebauung vorgesehenen Fläche handelt es sich um eine bislang landwirtschaftlich
genutzte Fläche (Weideflächen-, Fettwiesenabschnitte). Im Nordwesten, direkt an das Plange-
biet angrenzend liegt das FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“, das Vogelschutz-Ge-
biet „Südwestalb und Oberes Donautal“ sowie ein geschütztes Biotop „Eschenhecken NW Kö-
nigsheim“ (Abbildung 4).

Abbildung 4: Übersichtsplan zu den Biotoptypen im Planungsbereich.
Der im Jahr 2013 von der LUBW als Flachland-Mähwiese (LRT 6510) kartierte Wiesenabschnitt,
südlich des Weges gelegen, wurde bei der aktuellen Kartierung 2019 nicht mehr in der Form
vorgefunden. Nunmehr handelt es sich lediglich noch um einen Fettwiesenabschnitt.
Die vorgefundenen Pflanzenarten waren für solcherart landwirtschaftlich genutzter Gründ-
landflächen typisch und zu erwarten. Seltene oder geschützte Pflanzenarten wurden nicht
festgestellt.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim        11
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

Tabelle 1:        Biotoptypen- und Vegetationsbestand im Untersuchungsraum mit Einschätzung
                  der potentiellen Habitateignung für artenschutzrechtlich relevante Arten

Nr. Lebensraumstruktur Fotos                                                                  Habitatpotenzial
1     Beweidete Fläche:                                                                       - In gewissem Um-
      Fettweidenfläche, die                                                                     fang Nahrungsraum
      direkt an das westlich                                                                    für Vögel
      gelegene Gebäude im
      Brunnhaldenweg an-
      grenzt.

                                     06.06.2019

2     Fettwiese:                                                                              - Nahrungsraum für
      Als Mäh- (Futter)wiese                                                                    Vögel
      landwirtschaftlich ge-
      nutzte Fettwiese.

                                     06.06.2019

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Nr. Lebensraumstruktur Fotos                                                                                      Habitatpotenzial
3       Streifen einer FFH-                                                                                       - Nahrungsraum für
        Flachland-Mähwiese                                                                                          Vögel
        (LRT 6510):
        Im Rahmen der aktuel-
        len Kartierungen nur
        noch als Fettwiese er-
        fasst

                                       06.06.2019

3.2      Ergebnisse der faunistischen Begehungen und Kartierungen

3.2.1     Brutvögel
Im Rahmen der fünf Kartierungen zu den Terminen 11.04., 02.05., 05.06., 24.06. und 03.07
(Nachtbegehung) wurden 36 Vogelarten nachgewiesen, worunter jedoch keine als besonders
selten gilt. Der Neuntöter steht als einzige Art auf der Anhangsliste 1 der Vogelschutzrichtlinie
2009/147/EG. Tabelle 2 gibt detaillierte Auskunft über die im Planungsraum nachgewiesenen
Brutvogelarten.
                                                                                                  09.07.2019
Tabelle 2:        Nachgewiesene Brutvogelarten im Untersuchungsraum
 Abk.      Deutscher Art-         Wissenschaftlicher Art-                Brutplatz       Schutz     Status     RL BW    RL DE
           name                   name                                                   BNat-                 20161)   20152)
                                                                                          SchG
 A         Amsel                  Turdus merula                               F                       BV         *        *
 Ba        Bachstelze             Motacilla alba                            H/N/G                     BZ         *        *
 Bm        Blaumeise              Parus caeruleus                             H                       BV         *        *
 B         Buchfink               Fringilla coelebs                           F                       BV         *        *
 Bs        Buntspecht             Dendrocopos major                           H                       BV         *        *
 E         Elster                 Pica pica                                   F                       BV         *        *
 F         Fitis                  Phylloscopus trochilus                      F                       BZ         3        *
 Gb        Gartenbaumläu-                                                     H                       BZ         *        *
                                  Certhia brachydactyla
           fer
 Gim       Gimpel                 Pyrrhula pyrrhula                            F                      BZ         *        *
 Gi        Girlitz                Serinus serinus                              F                      BZ         *        *

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim                                           13
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

 Abk.      Deutscher Art-         Wissenschaftlicher Art-                Brutplatz       Schutz     Status    RL BW    RL DE
           name                   name                                                   BNat-                20161)   20152)
                                                                                          SchG
 G       Goldammer            Emberiza citrinella                            B/S                      BN        V        V
 Gf      Grünfink             Carduelis chloris                               F                       BV        *        *
 Hm      Haubenmeise          Lophophanes cristatus                           H                       BZ        *        *
 Hr      Hausrotschwanz       Phoenicurus ochruros                           G/N                      BV        *        *
 H       Haussperling         Passer domesticus                             G/H/N                     BV        V        V
 He      Heckenbraunelle      Prunella modularis                              F                       BV        *        *
 Kl      Kleiber              Sitta europaea                                  H                       BZ        *        *
 Km      Kohlmeise            Parus major                                     H                       BV        *        *
 Mb      Mäusebussard         Buteo buteo                                     F            s          BZ        *        *
 Mg      Mönchsgrasmü-                                                        F                       BV        *        *
                              Sylvia atricapilla
         cke
 Nt      Neuntöter            Lanius collurio                                  F                      BV        *        *
 Rk      Rabenkrähe           Corvus corone                                    F                      BV        *        *
 Rt      Ringeltaube          Columba palumbus                                 F                      BZ        *        *
 R       Rotkehlchen          Erithacus rubecula                               B                      BZ        *        *
 Sd      Singdrossel          Turdus philomelos                                F                      BV        *        *
 Sg      Sommergold-                                                           F                      BV        *        *
                              Regulus ignicapilla
         hähnchen
 Sti     Stieglitz            Carduelis carduelis                              F                      BV        *        *
 Sum     Sumpfmeise           Parus palustris                                  H                      BN        *        *
 Tm      Tannenmeise          Parus ater                                       H                      BV        *        *
 Tf      Turmfalke            Falco tinnunculus                               F/N          s          BV        V        *
 Wd      Wacholderdros-       Turdus pilaris                                  F/K                     BN        *        *
         sel
 Wb      Waldbaumläufer       Certhia familiaris                             H/N                      BZ        *        *
 Wm      Weidenmeise          Poecile montanus                                H                       BZ        *        *
 Wg      Wintergoldhähn- Regulus regulus                                      F                       BV        *        *
         chen
 Z       Zaunkönig            Troglodytes troglodytes                         F/N                      BV        *       *
 Zi      Zilpzalp             Phylloscopus collybita                           B                       BV        *       *
Grün hinterlegt sind die Arten, die als wertgebend eingestuft und           im Untersuchungsraum erfasst wurden.

Vom Haussperling wurde auf dem am Ortsrand liegenden Grundstück eine ganze Kolonie fest-
gestellt. Auch Goldammern wurden im Gebiet ziemlich häufig angetroffen. Neuntöter, Sumpf-
meise, Waldbaumläufer, Fitis und Heckenbraunelle wurden allesamt etwas weiter entfernt
vom Ortsrand gesichtet.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim                                          14
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

Abbildung 5: Nachweise von Brutvögeln im Untersuchungsgebiet. Die wichtigsten relevanten
             Schutzgebiete sind mit dargestellt.
Auf dem Gebiet des Planungsraums wurden keine wertgebenden Vögel beobachtet, auch
keine nahrungssuchenden Tiere. Das Fehlen von Feldlerche und Wachtel, trotz 5 Kartiertermi-
nen in einer Zeitspanne, welche die Brutzeiten beider Arten umfasste, kann durch die räumli-
che Lage der untersuchten Offenlandfläche erklärt werden. Im Osten und Süden grenzt direkt
der Ortsrand von Königsheim an, im Westen und Norden befinden sich in relativ naher Entfer-
nung Wälder. Zudem wurde bei Kartierungen im Rahmen vorhergehender Projekte in der Re-
gion Königsheim festgestellt, dass beide Arten, vor allem aber die Wachtel, oft in oder in di-
rekter Umgebung von Äckern nachgewiesen wurden, die sich im reich strukturierten Offen-
land befanden. Eine derartige Nutzung liegt im betrachteten Untersuchungsgebiet nicht vor.

Baumhöhlen / Nistplätze

Im Planungsraum, der lediglich aus Grünland besteht, wurden keine Habitatbäume, Specht-,
größere Baumhöhlen oder Nistkästen festgestellt. Außerhalb des Planungsraums wurden ein-
zelne Habitatbäume erfasst, nahezu ausschließlich im nordwestlich des Untersuchungsraums

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim           15
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

gelegenen Waldabschnitts. Diese Bäume wiesen Totholz, kleinere Höhlen, Astabbrüche und
Rindenspalten auf.
Auch für Bodenbrüter ist im Planungsraum aufgrund fehlender Deckung (z.B. von der Mahd
freibleibende Bereiche, z.B. Randstreifen) und zum Teil auch aufgrund der Beweidung keine
Fortpflanzungsmöglichkeit gegeben.
In den östlich, außerhalb des Planungsraums befindlichen Gebäuden sind potentielle Nist-
möglichkeiten zu erwarten. Diese Bereiche liegen jedoch außerhalb des VSG-Gebietes.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich im Planungsraum keine Nist- und Fort-
pflanzungsmöglichkeiten für Brutvögel befinden.

3.2.2     Fledermäuse

Artenspektrum

Die Erfassung der Fledermausarten erfolgte mittels Detektorkartierung sowie mittels stationä-
rer Horchbox. Die Transektbegehung wurde am 03.06.2019 eine halbe Stunde vor Sonnenun-
tergang bis ca. 2 Stunden nach Sonnenuntergang bei geeigneter Witterung (Temperaturen
über 7°C sowie trockenen und weitgehend windstillen Verhältnissen mit einem tragbaren Ult-
raschalldetektor (Batlogger M) im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Die stationäre Horchbox
(Batlogger A+, Fa. Elekon) wurde vom 03.06.2019 bis 09.06.2019 nordwestlich des Planungs-
raums am Waldrand aufgestellt (Abbildung 6). Die Horchbox zeichnete im gesamten Zeitraum
von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang Fledermausrufe auf. Diese wurden digital gespei-
chert und anschließend ausgewertet. Die Gesamtlänge der Transsekte belief sich auf etwa 3
km (einfache Strecke). Am 11.06.2019 erfolgte eine Tagesbegehung zur Erfassung des Quar-
tierpotentials sowie zur Potentialabschätzung.
Es konnten insgesamt sieben Fledermaus-Arten nachgewiesen werden, die bis auf Artniveau
bestimmt werden konnten. Fledermäuse der Gattung Myotis können anhand ihrer Rufe häufig
nicht voneinander unterschieden werden, so dass ein Ruf oft nur der Gattung Myotis zugeord-
net werden kann. Rufanalytisch keinesfalls zu unterscheiden sind die beiden Bartfledermaus-
arten (Kleine und Große Bartfledermaus; Myotis mystacinus, Myotis brandtii), daher können
diese nur der Artengruppe „Bartfledermaus“ zugeordnet werden. Gleiches gilt für die Gattung
Plecotus: Graues und Braunes Langohr (Plecotus austriacus, Plecotus auritus) können anhand
der Rufbilder ihrer Suchrufe nicht voneinander getrennt werden.

Die einzelnen nachgewiesenen Arten mit der jeweiligen Anzahl der Rufsequenzen sowie ih-
rem Gefährdungsstatus sind in Tabelle 3 aufgeführt.

Tabelle 3:        Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten mit Anzahl der Rufse-
                  quenzen (RS; unterteilt in Detektor, D und Horchbox, HB) und Gefährdungsstatus

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim             16
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

deutscher Name                         wissenschaftlicher Name                    RS-D       RS-HB   RL BW   RL D    EHZ    ZAK
                                                                                                                     BW

Breitflügelfledermaus                  Eptesicus serotinus                               1     5     2       G       ?      LB

Großes Mausohr                         Myotis myotis                                           3     2       V       +      N

Große/ und Kleine Bartfle-             Myotis brandtii/ Myotis mysta-                          21    1/3/3   V/V/-   -/+/   LB
dermaus/ Wasserfleder-                 cinus/ Myotis daubentonii
                                                                                                                     +
maus

Fransenfledermaus                      Myotis nattereri                                        6     2       -       +      LB

Kleiner Abendsegler                    Nyctalus leisleri                                       3     2       D       -      N

Zwergfledermaus                        Pipistrellus pipistrellus                     22       324    3       -       +      -

Rauhautfledermaus                      Pipistrellus nathusii                                   1     i       -       +      -

Mückenfledermaus                       Pipistrellus pygmaeus                                   8     G       D       +      -

Langohrfledermäuse                     Plecotus auritus (Braunes)/                             6     3/      V/      +/     -/
(Braunes und Graues Lang- P. austriacus (Graues)                                                     1       2       -      LB
ohr)

Mausohr-Fledermäuse                    Myotis sp.                                              21

Tabellenerläuterungen:
RL BW    Rote Liste gefährdeter Tiere Baden-Württembergs (Braun, M. & Dieterlen, F. 2003)
RL D     Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere (B F N 2009)
EHZ BW FFH- Arten in Baden- Württemberg, Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden-Württemberg (LUBW 2013)
 Gefährdungsgrad RL:
 0        Ausgestorben oder verschollen                      1         Vom Aussterben bedroht
 2        Stark gefährdet                                    3         Gefährdet
 V        Arten der Vorwarnliste                             G          Status unbekannt, Gefährdung anzunehmen
 i        gefährdete wandernde Tierart:                      R          Extrem selten
 D        Daten defizitär

 EHZ        Erhaltungszustand der Arten in Baden-Württemberg
 +          günstig                                       -               ungünstig-unzureichend
 --         ungünstig-schlecht                            ?               unbekannt

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Quartiersituation

Die Fundpunkte sowie die Transekte der Begehung durch das Untersuchungsgebiet können
der Übersichtskarte in Abbildung 6 entnommen werden.
Fortpflanzungsstätten, z.B. besetzte Habitatbäume, Schuppen, Gebäude oder andere Quartier-
möglichkeiten, sind im Planungsumgriff (PU) nicht vorhanden und auch nicht zu erwarten, da
es sich hauptsächlich um Offenlandflächen handelt. Die kleinflächig direkt an den Planungs-
umgriff angrenzende Feldhecke weist keine relevanten Höhlenbäume oder Bäume mit geeig-
neten Strukturen (Rindentaschen, Astabbrüche, etc.) auf, die Fledermäusen als Quartier die-
nen könnten.
Ein direkter Verlust von Ruhe- oder Lebensstätten ist im gesamten Planungsumgriff also nicht
zu erwarten.

Abbildung 6: Nachweise von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet. Durch die Horchbox
konnten, neben den beiden Arten, die auch durch die Detektorbegehung registriert wurden,
der Kleine Abendsegler, Langohrfledermäuse, Großes Mausohr, Fransenfledermaus, Rauhaut-
, Mücken- und eine oder mehrere Arten aus dem Komplex Kleine und Große Bart- sowie
Wasserfledermaus nachgewiesen werden.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim         18
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Jagdhabitate und Flugrouten

Zwergfledermäuse wurden sehr häufig registriert, und kamen, abgesehen vom Offenland (z.B.
offene Ackerflächen) regelmäßig vor. Am häufigsten wurden Tiere während der Jagd entlang
der Waldränder und Saumstrukturen gesichtet.
Die Breitflügelfledermaus wurde mit zwei Rufsequenenz im südlichen Randbereich des Unter-
suchungsraums, direkt neben der K5903 detektiert. In diesem Bereich befinden sich einige
Einzelbäume auf den Wiesenflächen. Mit Hilfe der Horchbox konnten einige weitere Arten
nachgewiesen werden, welche die vorhandenen Waldränder außerhalb des Planungsumgriffs
als Jagdgebiet nutzten.
Als Jagdgebiet ist das Untersuchungsgebiet für die meisten einheimischen Fledermausarten
von Bedeutung. Der eigentliche Planungsumgriff hingegen, der lediglich offenes Grünland
enthält, ist als Jagdgebiet weniger von Interesse.

3.2.3     Heuschrecken und Tagfalter
Im Rahmen der Kartierungen wurden 24 Heuschrecken- und Tagfalterarten nachgewiesenen.
Einzelheiten über diese Arten, inkl. Rote Liste-Status und Häufigkeit im Untersuchungsraum,
können Tabelle 4 entnommen werden.

Tabelle 4:        Festgestellte Heuschrecken- und Tagfalterarten mit Gefährdungsgrad
Artname deutsch                 Artname wissenschaftlich                             Rote Liste        Häufigkeit
                                                                                D        BW       SA
Heuschrecken
Bunter Grashüpfer               Omocestus viridulus                             *        V        *    wenige
                                                                                                       einige, aber
Feldgrille                      Gryllus campestris                              *        V        *    weit verteilt im
                                                                                                       UG
Gemeiner Grashüpfer             Chorthippus parallelus                          *        *        *    zahlreich
Gewöhnliche                                                                                            wenige
                                Pholidoptera griseoaptera                       *        *        *
Strauchschrecke
Große Goldschrecke              Chrysochraon dispar                             *        *        *    einige
Kleine Goldschrecke             Euthystira brachyptera                          *        V        *    einige
Nachtigall-Grashüpfer           Chorthippus biguttulus                          *        *        *    zahlreich
Roesels Beißschrecke            Metrioptera roeseli                             *        *        *    wenige
Rote Keulenschrecke             Gomphocerippus rufus                            *        *        *    Einzelexemplar
Weißrandiger Grashüpfer         Chorthippus albomarginatus                      *        *        *    wenige
Wiesengrashüpfer                Chorthippus dorsatus                            *        V        V    Einzelexemplar
Zwitscherschrecke               Tettigonia cantans                              *        *        *
Tagfalter und Widderchen
Distelfalter                    Vanessa cardui                                  *        *        *    wenige
Feuriger Perlmutterfalter       Argynnis adippe                                 3        3        V    Einzelexemplar
Graubindiger Mohrenfalter       Erebia aethiops                                 3        3        *    Einzelexemplar

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Artname deutsch                 Artname wissenschaftlich                             Rote Liste        Häufigkeit
                                                                                D        BW       SA
Großes Ochsenauge               Maniola jurtina                                 *        *        *    zahlreich
Kaisermantel                    Argynnis paphia                                 *        *        *    wenige
Kleiner Fuchs                   Aglais urticae                                  *        *        *    Einzelexemplar
Kleiner Kohlweißling            Pieris rapae                                    *        *        *    Einzelexemplar
Kleines Wiesenvögelchen         Coenonympha pamphilus                           *        *        *    wenige
Schachbrettfalter               Melanargia galathea                             *        *        *    zahlreich
Schornsteinfeger                Aphantopus hyperantus                           *        *        *    Einzelexemplar
Tagpfauenauge                   Aglais io                                       *        *        *    Einzelexemplar

Tabellenerläuterung:
            Rote Listen                                  1=      vom Aussterben bedroht
D=          Status in Deutschland                        2=      stark gefährdet
BW =        Status in Baden-Württemberg                  3=      gefährdet
SA =        Status in der Region Schwäbische Alb         V=      Arten der Vorwarnliste D = Datenlage unklar

Tagfalter
Es wurden 11 Tagfalterarten im Untersuchungsgebiet angetroffen. Die meisten Arten konnten
im Waldrandbereich des Waldabschnittes, der in das Offenland von Norden her hineinragt,
vorgefunden werden. Nur wenige Arten, das Tagpfauenauge, der Kleine Kohlweißling, der
Schachbrettfalter und das Ochsenauge, wurden in den landwirtschaftlich genutzten Fettwiesen
erfasst. Es wurden zwei recht seltene und auf der Roten Liste von Baden-Württemberg und
Deutschland jeweils in Kategorie 3 geführte Arten nachgewiesen: Graubindiger Mohrenfalter
und Feuriger Perlmutterfalter. Die Verteilung der Nachweise im Untersuchungsgebiet ist in
Abbildung 7 ersichtlich.

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Abbildung 7: Nachweise von Tagfalterarten im Untersuchungsraum.
Heuschrecken
Die Diversität an Heuschrecken war mit 13 nachgewiesenen Arten etwas höher, wobei hier
auch die Artenvielfalt innerhalb der Fettwiesen größer war. Vier der im Untersuchungsraum
nachgewiesenen Arten sind auf der Roten Liste von Baden-Württemberg und teils auch auf
der von Deutschland in Kategorie V (Vorwarnliste) geführt. Hier ist vor allem der in den letz-
ten Jahrzehnten immer seltener gewordene Wiesengrashüpfer zu nennen. Dieser war nur in
den extensiv bewirtschafteten Magerwiesenabschnitten innerhalb des FFH-Gebietes anzutref-
fen, wie Abbildung 8 zeigt.

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GEMEINDE KÖNIGSHEIM

Abbildung 8: Nachweise von Heuschreckenarten im Untersuchungsraum.

Sonstige
Im Bereich des Waldrandes des nordwestlich ins Offenland hineinragenden Waldstücks sowie
am Rand der Feldhecke konnten im Zuge von Tagfalter- und Heuschrecken-Kartierungen auch
Waldeidechsen nachgewiesen werden. Die Funde befanden sich bereits außerhalb der Gren-
zen des Planungsgebiets. Die Waldeidechse ist eine anspruchslose und weit verbreitete Art.
Sie wird sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene als nicht gefährdet eingestuft. Sie ist
nicht streng geschützt (BNatSchG) und auch nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim         22
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

3.3     Auswertung weiterer verfügbarer Daten
Im Nordwesten, angrenzend an den Planungsraum, befinden sich das FFH-Gebiet „Großer
Heuberg und Donautal“ (7919-311) und zum anderen das Vogelschutzgebiet (VSG) „Südwestalb
und Oberes Donautal“ (7820441). Die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes stellen unter anderem
folgende Arten heraus, deren Bestände sich nach Möglichkeit verbessern und sich keinesfalls
verschlechtern sollen sowie im Untersuchungsgebiet potentiell vorkommen könnten: Biber
(Castor fiber), Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii),
Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrumequinum), Spanische Flagge (Euplagia quadri-
punctaria). Auch sind einige Pflanzenarten gelistet, darunter die Dicke Trespe (Bromus
grossus), die potentiell hier vorkommen könnte. Das VSG stellt Lebensraum für recht viele be-
drohte Vogelarten zur Verfügung. Unter anderem sind im Großraum Königsheim Baumfalke
(Falco subbuteo), Wanderfalke (Falco peregrinus), Wespenbussard (Pernis apivorus), Korn-
weihe (Circus cyaneus), Rotmilan (Milvus milvus), Raufußkauz (Aegolius funereus), Uhu (Bubo
bubo), Berglaubsänger (Phylloscopus bonelli), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Grauspecht
(Picus canus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Hohltaube (Columba oenas) und Neuntöter
(Lanius collurio) zu erwarten.
Der Erfassungsbogen des gemäß NatSchG geschützten Offenlandbiotops „Eschenhecken NW
Königsheim“ gab keine weiteren Hinweise auf das Vorkommen von besonders oder streng ge-
schützten Arten.

3.4 Faunistische Potenzialanalyse / mögliches Vorkommen artenschutzrechtlich
    relevanter Arten

3.4.1     Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (siehe auch Gesamtliste im Anhang 1)

Säugetiere (ohne Fledermäuse)

Ein Vorkommen der im Anhang IV der FFH-Richtlinie unter der Gruppe der Säugetiere aufge-
führten Arten Feldhamster, Wildkatze, Luchs oder Wolf ist aufgrund ihrer bekannten Verbrei-
tung, der Siedlungsrandlage und/oder der nicht vorhandenen Habitatqualität bzw. Biotop-
struktur auszuschließen. Eine Projektrelevanz ist damit nicht gegeben. Da im eigentlichen Pla-
nungsraum, also dem unmittelbar betroffenen Gebiet, keine Gewässer vorhanden sind, ist
auch ein Vorkommen des Bibers auszuschließen.
Spezielle Erfassungen der Haselmaus wurden nicht durchgeführt. Ein Vorkommen von Hasel-
mäusen im Planungsgebiet ist allerdings äußerst unwahrscheinlich, da es sich um offene Wie-
senbereiche handelt. Einzig im Nordwesten, direkt an den Planungsraum angrenzend, befin-
det sich eine Feldhecke. Die Haselmaus ist ein typischer Bewohner lichter und unterwuchsrei-
cher Wälder, junger Sukzessionswälder, gebüschreicher Kahlschläge oder Aufforstungen, von
besonnten und gut strukturierten Waldrändern sowie damit im Verbund stehenden Hecken o-
der Feldgehölzen. Als Kulturfolger, d.h. als Art, die in oder im Bereich von Siedlungen auftritt,
gilt sie nicht (sofern nicht oben genannte Lebensräume direkt angrenzen). Aufgrund des be-
grenzten Habitatangebotes, der Isoliertheit des Feldheckenabschnitts mit fehlendem Verbund

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zu Waldstrukturen sowie des Fehlens von Haselnusssträuchern ist ein Vorkommen der Hasel-
maus weitestgehend auszuschließen.

Fledermäuse

Alle heimischen Fledermäuse sind streng geschützt und im Anhang IV der FFH-Richtlinie auf-
geführt.

Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Quartiere)
Nachweise von besetzten oder unbesetzten Quartieren gelangen im Planungsraum nicht.
Außerhalb des Planungsraums wurden einzelne Bäume mit Habitatfunktion erfasst, nahezu
ausschließlich im nordwestlich des Untersuchungsraums gelegenen Waldabschnitts. Diese
Bäume wiesen Totholz, kleinere Höhlen, Astabbrüche und Rindenspalten auf, welche als Ta-
ges- oder Sommerquartiere in Frage kämen. Eine Winterquartierfunktion oder eine Funktion
als Wochenstube (Fortpflanzungsstätte) sind aufgrund der geringen Durchmesser der Bäume
und nicht gegebenen Frostfreiheit auszuschließen.
Ein direkter Verlust von Ruhe- oder Lebensstätten ist im gesamten Planungsumgriff nicht zu
erwarten.

Jagdgebiete / Nahrungsflächen
Die Siedlungsnähe und Waldflächen im weiteren Umfeld lassen darauf schließen, dass der ge-
samte Raum für Fledermäuse sehr gut als Jagdgebiet geeignet ist. Im Planungsraum wurden
Überflüge von einigen Zwergfledermäusen registriert.
Der Planungsraum selbst hat jedoch nur eine geringe Funktion als Nahrungsraum bzw. Jagd-
gebiet für Fledermäuse.

Reptilien

Der Planungsraum befindet sich im Verbreitungsgebiet der Zauneidechse und der Schlingnat-
ter.
Als xerothermophile Art ist die Schlingnatter vor allem in trockenen und sonnenexponierten
Standorten mit niedriger Vegetationsschicht und weiteren Rand- und Habitatstrukturen, die
als Verstecke geeignet sind, zu finden. Die Schlingnatter ist mobil und benötigt einen größe-
ren unzerschnittenen Aktionsraum. Im Planungsgebiet sind solche Lebensraumstrukturen
nicht vorhanden, somit ist auszuschließen, dass die Schlingnatter im Planungsraum vor-
kommt.
Bei der Zauneidechse handelt es sich ebenfalls um eine xerothermophile Art, die also haupt-
sächlich trockenwarme Lebensräume besiedelt, hierbei jedoch auch in kleinen und isolierten
Flächen noch zu finden ist. Bevorzugt werden sonnenexponierte Standorte mit lockerem, tro-
ckenem Substrat und meist nur lückig bewachsenen Flächen (LAUFER et al. 2007), die im Kon-
takt stehen mit deckungsreichen Säumen, Weg- oder Waldrändern oder anderen Strukturen.

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim          24
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Solche Habitate sind im Planungsraum ebenfalls nicht vorhanden. Die Feldhecke, die im Nord-
westen an den Planungsraum angrenzt, wäre potentiell als Lebensraum denkbar. Trotz inten-
siver Suche während mehrmaliger Begehungen bei guten Wetterbedingungen und geeigneter
Jahreszeit konnten keine Zauneidechsen nachgewiesen werden. Somit ist aufgrund der Kartie-
rungsergebnisse nicht davon auszugehen, dass Zauneidechsen vorkommen.

Amphibien / Libellen / Fische / Schnecken / Mollusken

Stehende Kleingewässer oder Fließgewässer sind im Planungsraum weder vorhanden noch
betroffen. Eine artenschutzrechtliche Relevanz der streng geschützten Arten aus den Gruppen
der Amphibien, Libellen, Fische, Schnecken oder Mollusken ist nicht gegeben.

Schmetterlinge / Käfer / Farn- und Blütenpflanzen

Für streng geschützte Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, die zu den Tag- und
Nachtfaltern und Käfern zählen sowie Farn- und Blütenpflanzen ist eine Projektrelevanz eben-
falls auszuschließen.
Der Planungsbereich liegt außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets oder weist keine Le-
bensraumstrukturen bzw. Standortvoraussetzungen auf, die ein generelles Vorkommen dieser
Arten ermöglichen würde. Die generell relevanten Arten (vgl. auch Anhang 1) haben in der
Regel sehr spezielle Lebensraumanforderungen, die im Planungsraum nicht erfüllt werden.
Für die Bärenspinner-Art ‚Spanische Flagge‘ (Euplagia quadripunctaria) sieht die Situation
anders aus. Zumindest als Nahrungsgast kann die Art durchaus auch in „gewöhnlichen“
Landwirtschafts- und Kulturflächen hin und wieder auftauchen. Es wurden bereits Nachweise
in der Umgebung Königsheim gemacht. Und zwar wurde die Art im Rahmen der Untersuchun-
gen für die Plangenehmigung des Gewerbegebietes „Lindenwiesen III“ nachgewiesen, also
knapp 500 m süd-südöstlich. Im hiesigen Planungsraum konnte jedoch, trotz intensiver Su-
che, kein Nachweis erbracht werden, so dass eine Projektrelevanz faktisch nicht vorliegt.
Selbst wenn die Art hier vorkäme, gäbe es genügend Ausweichmöglichkeiten für die Nah-
rungssuche, so dass eine Betroffenheit ausgeschlossen werden kann.

3.4.2     Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

Brutplatzpotenzial
Das Potenzial des Planungsgebietes als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Vogelarten ist sehr
gering. Im Nordwesten befindet sich angrenzend an den Planungsumgriff eine Feldhecke,
welche potentiell für Freibrüter (d.h. Arten, die in Ästen von Büschen und Gehölzen Nester
bauen), wie z.B. Amsel, Mönchsgrasmücke oder Heckenbraunelle sowie für Arten, die im
Schutz von Gehölzen am Boden oder bodennah brüten, wie z.B. Rotkehlchen, Zaunkönig oder
Zilpzalp, einen Brutplatz bieten würde. Aufgrund der Kleinheit und Exponiertheit ist jedoch
die Wahrscheinlichkeit gering, dass gerade dieser Abschnitt zur Brut in Frage käme. Die Wie-
senflächen, die den Hauptteil des Planungsraums ausmachen, und potentiell für Offenland-
brüter (insb. Feldlerche) als Brutplatz in Frage kämen, haben den Nachteil, dass sie fast keine

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung für den Bebauungsplan „Taläcker“ in Königsheim            25
GEMEINDE KÖNIGSHEIM

Schutzstrukturen/Deckungsmöglichkeiten wie Totholz, Steinhaufen, Heckenstreifen, langfristig
mahdfreie Flächen mit hohem Gras und Kräutern oder ähnliches enthalten. So ist auch eine
Brut von Offenland-/Bodenbrütern hier sehr unwahrscheinlich.
Für anspruchsvolle Höhlenbrüter wie z.B. Spechte, Kleiber, Star oder größere Arten, die auf
Bäumen Horste bauen, wie Greifvögel und auch für Elstern oder Rabenkrähen sind definitiv
keine geeigneten Brutplätze (in der Regel alte, hohe Bäume) vorhanden.
Selbst für weniger anspruchsvolle Nischen- oder Höhlenbrüter, wie Haus- und Feldsperling
oder Hausrotschwanz sowie Kohl-, Blau- oder Sumpfmeisen, die auch kleinere Nischen und
Hohlräume als Brutplatz nutzen, ist im Planungsraum kein Brutplatzpotenzial vorhanden.
Arten mit hohen und speziellen Lebensraumansprüchen, wie z.B. typische Waldarten (Hohl-
taube, Eulen, Singdrossel u.a.m.), Röhricht- oder Gewässerbrüter sowie störungsempfindli-
chere Heckenbrüter, wie z.B. Klappergrasmücke oder Neuntöter sind hier ohnehin aufgrund
der fehlenden Habitate nicht zu erwarten.
Aufbauend auf die Gesamtliste aller in Baden-Württemberg vorkommenden Brutvögel und des
Standarddatenbogens des Vogelschutzgebietes „Südwestalb und Oberes Donautal“ (7820441)
zeigt Tabelle 5 die Arten, die eventuell als Brutvögel oder als Nahrungsgäste im hiesigen Pla-
nungsraum vorkommen könnten. Die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens als Brutvogel ist
jedoch, wie oben bereits beschrieben, sehr gering bzw. größtenteils auszuschließen. Die als
Nahrungsgäste bei den Begehungen beobachteten Arten sind mit „N“ (Status) gekennzeich-
net. Bei den möglichen Brutvögeln handelt sich - mit Ausnahme von Goldammer und Neuntö-
ter - um häufige, weit verbreitete und nicht gefährdete Arten, die oft auch in der Umgebung
von Siedlungen auftauchen. Die meisten Arten zählen zu den häufigsten 40 Arten in Baden-
Württemberg. Die Goldammer steht zwar auf der Vorwarnliste und ihre Bestände sind in den
letzten Jahren offenbar leicht zurückgegangen, dennoch zählt sie nach wie vor zu den häufigs-
ten Vögeln des strukturierten Offenlandes. Auch der Neuntöter, der auf Anhang I der Vogel-
schutzrichtlinie steht, ist in Baden-Württemberg noch mit stabilen Beständen vertreten und
demnach regelmäßig anzutreffen.

Tabelle 5:        Potenzialeinschätzung für Vögel

 Status /       Name                     ZAK     RL     RL    §    VSI    Brut-          LR       BP in BW       Häufig-   Trend   Trend
 (Potenzial)                                     BW     D                 platz                                   keit      lang    Kurz

 Mögliche Brutvögel – Freibrüter und bodennah brütende Arten
 - / (B)        Rotkehlchen*               -       -     -    b     -      B/S       W/G/S     410.000-470.000     sh       (=)     (=)
 N / (B)        Goldammer*                 -       V     *    b     -       B            W/G   130.000-190.000     h        ()     (+)
 - / (B)        Gartengrasmücke*           -       -     -    b     -       F       W/G/S      110.000-160.000     sh       (>)     (=)
 - / (B)        Dorngrasmücke*             -       -     -    b     -      F/B           G      25.000-30.000      h        ()     (=)

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    Status /      Name                   ZAK     RL     RL    §    VSI    Brut-          LR        BP in BW        Häufig-   Trend   Trend
    (Potenzial)                                  BW     D                 platz                                     keit      lang    Kurz
    N / (B)       Amsel*                   -       -     -    b     -       F        W/G/S     900.000-1.100.000     sh       (>)    (++)
    Mögliche weitere Nahrungsgäste
    (N)           Girlitz                  -       -     -    b     -       F            G/S     15.000-25.000       h        (>)     (-)
    (N)           Buchfink*                -       -     -    b     -       F        W/G/S     850.000-1.000.000     sh       (=)    (--)
    (N)           Grünspecht               -       -     -     s    -       H            W/S     8.000-11.000        mh       (=)     (+)
    N             Mäusebussard             -       -     -     s    -       F            W/G     11.000-15.000       h        (=)     (=)
    N             Rotmilan
    N             Turmfalke                -       V     -     s    -       G            G/S      5.000-7.000        mh       ()     (--)
    N             Star*                    -       -     3    b     -       H            W/S   300.000-400.000       sh       ()     (+)
    (N)           Rabenkrähe*              -       -     -    b     -       F        W/G/S      90.000-100.000       h        (=)     (=)

Erläuterung:
*                 gehört zu den 40 häufigsten Arten in Baden-Württemberg (gemäß BAUER ET AL. 2016)
Status =          B = möglicher Brutvogel
                  N = nur als Nahrungsgast
ZAK =             Zielartenkonzept Baden-Württemberg: LA = Landesart Gruppe A, LB = Landesart Gruppe B, N = Naturraumart
§=                Schutzstatus gemäß BNatSchG, s = streng geschützt, b = besonders geschützt
VSI =              I = Art des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
RL D =            Rote Liste Deutschlands
                  - = nicht gefährdet / V = Art der Vorwarnliste
RL BW =           Rote Liste Baden-Württembergs (BAUER ET AL . 2016):
                  - = nicht gefährdet / V = Art der Vorwarnliste
Brutplatz:        B = Bodenbrüter,
                  S = Stauden-/Röhrichtbrüter
                  G = Gebäude-/Felsbrüter
                  H/N = Halbhöhlen-/Nischenbrüter
                  H = Höhlenbrüter
                  F = Freibrüter in Zweigen
LR =              Lebensraum:
                  W = Wald
                  G = Gehölze, Hecken, Waldränder, Halboffenland
                  O = Offenland
                  S = Siedlungen
                  F = Feuchtgebiete, Gewässer
Häufigkeit:
                  sh = sehr häufig
                  h = häufig
                  mh = mäßig häufig
Trend langfristig = Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg 1985 – 2009 (nach BAUER ET AL. 2016):
               = Bestandsveränderung nicht erkennbar oder kleiner als 20 %
               () Bestandszunahme größer 20 %
Trend kurzfristig = Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg 1985 – 2009 (nach BAUER ET AL. 2016):

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                 = Bestandsveränderung stabil bzw. leicht schwankend, kleiner als 20 %
                 (-) Bestandsabnahme größer 20 %
                 (--) Bestandsabnahme größer 50 %
                 (+) Bestandszunahme größer 20 %
                 (++) Bestandszunahme größer 50 %
BP in BW=        Bestand Brutpaare bzw. Brutreviere 2005 bis 2009 in Baden-Württemberg (nach BAUER ET AL. 2016)

Potenzial als Nahrungsgebiet für Vögel
Die Offenlandgrünfläche weist für einige Vogel-Arten ein hohes Potenzial als Nahrungsfläche
auf. Gerade für insektenfressende Arten trifft dies zu. Insbesondere direkt nach der Mahd las-
sen sich die Insekten meist sehr einfach erbeuten, so dass sich auch Greifvogelarten wie der
Rotmilan zu solchen Anlässen oft auf Wiesen einfinden. Auch für Arten die sich auf Kleinsäu-
ger als Nahrung spezialisiert haben, wie der Turmfalke und der Mäusebussard, ist hier ein
hohes Nahrungspotential gegeben.

Zusammenfassung
Der Planungsraum ist somit insgesamt eher als Nahrungsraum für weit verbreitete und nicht
gefährdete Vogelarten von Bedeutung.
Potential für Fortpflanzungsmöglichkeiten gibt es im Planungsraum kaum. Für Freibrüter und
bodennah brütende Arten ist kein Potential gegeben und für Offenland-/Bodenbrüter spielt
der Planungsraum eine verschwindend geringe Rolle, da Deckungsmöglichkeiten fehlen und
die Wiesen regelmäßig gemäht werden.
Arten mit hohen und speziellen Lebensraumansprüchen, seltene oder gefährdete Arten sind
nicht bzw. allenfalls als Zufallsgäste zu erwarten, die dann aber auf diesen Lebensraum nicht
zwingend angewiesen sind.

3.4.3     Zusammenfassung
Als artenschutzrechtlich relevante Artengruppen bzw. Arten sind damit
-    Fledermäuse (als Nahrungsgäste) und
-    Vögel (als Nahrungsgäste)
zu nennen.
Beeinträchtigungen von Zauneidechsen oder anderen streng geschützten Arten können aus-
geschlossen werden.

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GEMEINDE KÖNIGSHEIM

4 Prüfung der Verbotstatbestände

4.1     Vorbemerkung
Im Folgenden werden für die artenschutzrechtlich relevanten Arten (Vögel und Fledermäuse)
die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG geprüft.
Die Beurteilung der Erfüllung der Verbotstatbestände erfolgt unter der Annahme einer wei-
testgehend flächendeckenden Veränderung des Planungsraumes, unter Berücksichtigung der
im Kapitel 5 aufgezeigten und vorzusehenden Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen.

4.2 Tötungsverbot gemäß § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG

Vögel

Zur Vermeidung möglicher baubedingter Verluste von Gelegen oder Tötungen von Nestlingen
müssen eventuelle Rodungsarbeiten (nachderzeitigem Planungsstand sind keine vorgesehen)
außerhalb der Brutperiode, d.h. im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar durchge-
führt werden (vgl. Hinweise in Kapitel 5.1). Eine Tötung oder Verletzung von Vögeln, Gelegen
oder Nestlingen kann damit gemäß § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG wirksam unterbunden werden.

4.3     Schädigungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs.1
        Nr. 3 BNatSchG

Fortpflanzungs- und Ruhestätten von frei in Gehölzen oder bodennah brütenden Vogelarten

Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Rodungen oder Rückschnitte von Gehölzen vorge-
sehen. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass es für Freibrüter oder für bodennah
brütende Arten zu keiner Verschlechterung der Lebensraumsituation kommen wird.
Die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
bleibt weiterhin erhalten. Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 44
Abs. 5 BNatSchG werden nicht erfüllt.

Nahrungsgebiete, Jagdbereiche und Flugrouten

Nahrungs- und Jagdbereiche sowie Flugrouten unterliegen als solche generell nicht dem
Schädigungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Ihre Beschädigung kann ausnahms-
weise dann den Verbotstatbestand der Schädigung erfüllen, wenn dadurch die Funktion der
Fortpflanzungsstätte vollständig entfällt (LANA 2009).
Der Planungsraum hat zwar als Nahrungsgebiet für Vögel eine gewisse Bedeutung, insbeson-
dere für insektenfressende Arten, wie Feldsperling, Neuntöter, Dorngrasmücke oder Amsel.
Angesichts der im Umfeld vorhandenen weiteren geeigneten Nahrungsgebiete kann jedoch

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