SPLG Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften - Grundlagen und Standards - Der ...
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Inhalt Vorwort 1 Definition 2 Einführung 3 Fachliche Grundlagen und Standards 7 Zusammenarbeit von Träger und Fachkraft 11 Jugendhilferechtliche Aspekte des SGB VIII 14 Informationsquellen 17 Titelbild: © farbkombinat - AdobeStock.de Impressum 19
Vorwort „Für die Erziehung eines Kindes braucht es ein ganzes Dorf.“ Dieses afrikanische Sprichwort fasst als Leitgedan- Bedingungen keine ausreichen- ken zusammen, was sich hinter dem Konzept der de Gewähr für ihr Wohlergehen Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft verbirgt. ermöglichen. Hierzu zählen unzu- Es verdeutlicht die notwendigen und vielfältigen reichende materielle und emoti- Ressourcen, die erforderlich sind, um die gelingende onale Versorgung, wie Hunger, Erziehung eines in einer SPLG lebenden Kindes zu Durst und Erduldung von körper- ermöglichen. licher und seelischer Gewalt in unterschiedlichen Ausprägungen. Mit diesen heute noch immer stimmigen Sätzen begann das Vorwort der ersten Auflage dieser Es gibt Kinder und Jugendliche, Arbeitshilfe aus dem Jahr 2011. Seitdem hat sich die mit den Anforderungen eines vieles verändert. Die Problemlagen vieler Kinder Gruppenalltags der stationären und Jugendlichen werden immer komplexer, die Erziehungshilfe überfordert sind Anfragen der Jugendämter übersteigen inzwischen und die mit ihren Verhaltensweisen im Rahmen weit das Angebot der vorhandenen Plätze, obwohl von Gruppenangeboten nicht aufgefangen wer- die Platzzahlen alleine bei den Mitgliedsorganisati- den können. Die Chance, dass auch diese jungen onen des Paritätischen in NRW von 246 in 2011 auf Menschen eine positive und exklusive Beziehung 425 in 2019 gestiegen sind. Es werden auch immer zu einem Erwachsenen als Voraussetzung für ein mehr Plätze für junge Kinder benötigt. Zugleich gelingendes Alltagsleben zu finden, bieten Sozi- wird es für die Träger immer schwieriger geeig- alpädagogische Lebensgemeinschaften. Sie sind nete Fachkräfte für diese anspruchsvolle Aufgabe – bildhaft gesprochen – der Versuch, die institu- zu gewinnen. Die zu erfüllenden Anforderungen tionellen Rahmungen so zu organisieren, dass durch Qualifizierungsbedarfe sowie gesetzliche sie positive und exklusive Beziehungen zwischen Veränderungen steigen stetig. einem Kind und einem Erwachsenen bzw. dessen Familie ermöglichen und fördern. Seit 2014 gibt es keinen geltenden Landesrahmen- vertrag für die Übernahme von Leistungen in der Gelingen kann das nur mit hoher persönlicher stationären Jugendhilfe in NRW mehr. Nun droht im und fachlicher Kompetenz der Fachkraft in enger Zusammenhang mit der aktuell geplanten SGB VIII Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Trä- Reform ein Wegfall der Betriebserlaubnispflicht für gers und des Helfer*innen- Systems sowie mit der Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften. Damit indirekten Unterstützung ihres privaten Umfeldes wären die Landesjugendämter als Aufsichtsbehör- und vielfältigen Ressourcen an Unterstützung und de nicht mehr zuständig und der Kinderschutz wäre Entlastung. Sozialpädagogische Lebensgemein- dadurch nur noch in geringerem Umfang gewähr- schaften sind durch die Spannung gekennzeichnet, leistet. die private und die berufliche Sphäre der Fachkraft zum Wohl und zum Nutzen eines Kindes zusammen Vor diesem Hintergrund ist die redaktionelle zu führen. Dabei hat gerade dieses Feld sozialpä- Überarbeitung dieser Broschüre entstanden. Ich dagogischen Handelns in den letzten 10 Jahren bedanke mich herzlich bei den Vertreter*innen der enorm viel geleistet. Mitgliedsorganisationen, die sich an der Überarbei- tung der Broschüre beteiligt haben, für die gute An vielen Beispielen wird deutlich, dass Sozialpäd- Zusammenarbeit. agogische Lebensgemeinschaften den dort leben- den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten Sie wendet sich an Fachkräfte und Fachinstitutio- bieten, sich trotz vieler Vorbelastungen im Rahmen nen der Hilfen zur Erziehung sowie an die örtlichen ihrer Möglichkeiten zu eigenständigen und selbst- Jugendämter und an die Landesjugendämter und verantwortlichen Erwachsenen zu entwickeln. informiert über den Stand der fachlichen Entwick- lung der Sozialpädagogischen Lebensgemein- schaften in Trägerschaft unserer Mitgliedsorgani- sationen knapp 10 Jahre nach der Veröffentlichung der 1. Auflage. Kinder brauchen verlässliche sowie tragfähige Orte und Beziehungen, wenn sie nicht mehr in ihrem Elke Schmidt-Sawatzki Herkunftsmilieu leben können, weil die dortigen Landesvorsitzende des Paritätischen NRW 1
Definition SPLG des Paritätischen NRW In einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft lebt eine pädagogische Fach- kraft mit bis zu zwei jungen Menschen gemeinsam in einem Haushalt. SPLG dienen überwiegend der längerfristigen Unterbringung junger Menschen. Die Fachkraft betreut die Kinder und Jugendlichen in einem familienanalogen Rahmen mit einem Mindestbetreuungsschlüssel von einer Fachkraft für zwei junge Menschen. SPLG sind dezentraler Bestandteil einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und damit Teil der stationären Erziehungshilfe. Die SPLG wird regelmäßig und kontinuierlich von qualifizierten Beratungs- kräften des Trägers in allen fachlichen Fragestellungen beraten und begleitet. Jugendhilferechtlich sind SPLG dem § 34 SGB VIII (Heimerziehung und sons- tige betreute Wohnformen) zugeordnet. Im Rheinland werden SPLG auch als Erziehungsstellen bezeichnet. Dies kann allerdings zu Verwechslungen mit qualifizierten Vollzeitpflegeverhältnissen (§ 33 Satz 2 SGB VIII) führen, die dort ebenfalls als Erziehungsstelle bezeichnet werden. 2
Einführung © LAG Freie Wohlfahrtspflege Geschichtliche Entwicklungsstränge In einem fachlichen Diskurs der Träger im Paritäti- und Kinderhäuser begaben sich mit ihren Einrich- schen in Nordrhein-Westfalen haben sich die Mit- tungen in das Rahmensystem der Heimerziehung. gliedsorganisationen des Paritätischen auf folgende Größere Einrichtungen etablierten seinerzeit fami- Definition geeinigt: lienanaloge Betreuungsformen im Kontext der Pfle- gesatzfinanzierung als ausgelagerte Heimplätze. In Folge der Kritik an einer anstaltsförmigen Hei- merziehung als oft totalitäre Institution gründeten Mit dem SGB VIII, in dem sich bereits Elemente der zumeist Fachkräfte Ende der 1970er Jahre verschie- lebensweltorientierten Jugendhilfe1 spiegeln, wur- dene Einrichtungen der Erziehungshilfe mit einem de den Landesjugendämtern mit dem Instrument institutionskritischen Ansatz und organisierten sich der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII faktisch im Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW. Hierzu die Aufgabe übertragen, festzulegen, was eine zählten insbesondere auch Jugendwohngemein- Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ist. Die schaften und Kinderhäuser als selbstständige Klein- Definitionsmacht wurde damit rechtlich im SGB VIII steinrichtungen. Sie verstanden sich als Alternative verankert. Bis 1999 dauerte es in NRW aber noch, zur Heimerziehung. Während Jugendwohngemein- bis mit der Abschaffung der Pflegesatzkommissi- schaften durch eine gruppenpädagogische Kon- on – abgelöst von der Landeskommission Jugend- zeption zu charakterisieren sind, kennzeichneten hilfe – die Voraussetzungen für Einrichtungen mit sich Kinderhäuser durch ein familienpädagogisches weniger als sechs Plätzen geschaffen wurden. In Selbstverständnis. Hier lebten in der Regel sechs dieser Zeit entstanden auch bei kleineren Trägern untergebrachte Kinder mit einem Ehepaar – davon vermehrt stationäre, familienanaloge Projekte als ein Partner mit der Qualifikation als Fachkraft – sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII. Hier gemeinsam unter einem Dach. Ergänzt wurde das leben ein bis zwei junge Menschen mit einer päd- Kinderhaus durch eine von außen hinzukommende agogischen Fachkraft, unter Einbeziehung deren Fachkraft. Die Anzahl der Kinder, die in familienana- privater Ressourcen im gemeinsamen Wohnraum logen Kleinsteinrichtungen lebten basierte nicht auf und werden rund um die Uhr betreut. Damit wurde konzeptionellen Festlegungen und pädagogischen im Bereich der Heimerziehung ein Strukturmerkmal Inhalten sondern war das Ergebnis einer wirtschaft- der lebensweltorientierten Jugendhilfe umgesetzt: lichen Setzung durch die damalige Pflegesatzkom- Alltagsorientierung in den institutionellen Settings mission. Selbständige Jugendwohngemeinschaften und in den Methoden. 1 Achter Jugendbericht – Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe, BMJFFG (Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit) | Bonn 1990 3
Aktuelle Situation Kinder und Jugendliche, die heute in stationärer Erziehungshilfe untergebracht werden, bringen in „Bindung ist für das Leben so grundlegend wie Luft der Regel hochkomplexe Problemlagen mit und zum Atmen und Ernährung. wurden vielfach zuvor im Rahmen ambulanter Erziehungshilfen in ihren Familien betreut. Nicht Die emotionale Bindung sichert das Überleben selten haben sie bereits Aufenthalte in der Kinder- und die Entwicklung des Säuglings. und Jugendpsychiatrie hinter sich. Neben ande- ren Faktoren kommen heute, auch infolge dieser Durch Angst und Trennung wird das Bindungs- Entwicklung, eher junge Menschen in stationäre bedürfnis aktiviert. Durch körperliche Nähe Erziehungshilfe, die belastet sind, bei gleichzeitig zur Bindungsperson wird das Bindungs- geringen inneren und äußeren Ressourcen zur För- bedürfnis wieder beruhigt. derung ihrer Entwicklung. Die primäre Bindungsperson muss nicht die leibliche Mutter/Vater sein.“ Diese Entwicklung macht die Ergänzung der Ange- botspalette der stationären Hilfen um das Angebot Prof. Dr. med. Karl- Heinz Brisch, Bindungsforscher, Kinder- und Jugendlichenpsychiater und Psychotherapeut, der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften Leiter der Abteilung Pädiatrische Psychosomatik und Psychotherapie an der Kinderklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München 2 so wichtig. Hier erhalten junge Menschen, die drin- gend einen sehr kleinen und familienanalogen Rah- men benötigen, passgenaue Hilfen. Die Fachkräfte vor Ort verfügen über die Fachlichkeit den Kindern ein gutes Bindungsangebot zur Verfügung zu stel- len. Wie erfolgreich dieses Modell bis heute ist, zeigt sich auch in den vielen Anfragen der Jugend- ämter, die das Platzangebot in den Sozialpädago- gischen Lebensgemeinschaften weit übersteigen. Gesucht werden Plätze für hoch belastete Kinder und Jugendliche, die auf Hilfen mit hochprofessio- neller Betreuung in familienanalogen Wohnformen angewiesen sind, zunehmend auch für sehr junge Kinder unter drei Jahren. In Zahlen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW im Fachbereich Hilfen zur Erziehung 2011 2019 – Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung 177 175 – mit stationären Einrichtungen 110 102 – Träger von Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG) 15 18 – Betreuungsplätze der SPLG 246 425 Stand: 31.10.2019 2 Karl- Heinz Brisch, 2020, https://www.khbrisch.de/media/brisch_msb_berlin_2019_versand.pdf 4
Familienbilder Die familiären Konstellationen in SPLG können viel- eines stabilen und tragfähigen Angebotes für ein fältig sein. Unter Familie verstehen wir das Zusam- zu betreuendes Kind. Dieses können auch Einzel- menleben von mindestens zwei Generationen in personen oder gleichgeschlechtliche Lebensge- einem gemeinsamen Haushalt. Die unmittelbar meinschaften sein. für die Betreuung eines Kindes zuständige und verantwortliche erwachsene Person ist eine sozial Die persönlichen Eigenschaften der Verlässlichkeit pädagogische Fachkraft. Vielfach zeigt sich in SPLG und der Tragfähigkeit bei den Erwachsenen bilden das klassische Familienbild von verheirateten Ehe- aus der Sicht eines Kindes ein hohes Gut, das sie als partnern, von denen eine Person einer beruflichen Kennzeichen von Sicherheit wahrnehmen können. Tätigkeit außerhalb des Haushaltes nachgeht. Jedes familiäre System sollte in seiner Individualität Es gibt aber auch zahlreiche alternative Formen auf ein soziales Netzwerk zurückgreifen können, verlässlicher Beziehungsformen als Grundlage um sich zu entlasten und unterstützen zu lassen. Pädagogische Haltung – Menschenbild Die Kernfrage einer jeden Erziehungshilfe lau- und den Willen der Adressaten sowie ihre Deutun- tet: Was genau braucht dieses Kind? Je besser es gen einzubeziehen. gelingt, eine praktische Antwort auf diese Frage zu finden, umso wahrscheinlicher ist der Erfolg der Die aktive Beteiligung der jungen Menschen und Hilfe. Grundlage ist ein wertschätzender Umgang ihrer Angehörigen ist ein weiterer, zentraler Faktor mit den Kindern und Jugendlichen sowie ihrem für das Gelingen der Hilfe und eine Herausforde- Herkunftssystem. Bei der Suche nach sinnvollen rung an die Fachkräfte. Diese geben den Kindern Antworten benötigen die Fachkräfte sowohl the- in einer SPLG voraussetzungslos materielle Sicher- oretisches Wissen als auch hohe personale und heit und emotionale Zuwendung. Dieser „sichere kommunikative Kompetenzen. 3 Lebensort“ 4 bietet für junge Kinder und darüber hinaus für alle Adressaten Schutz und Sicherheit Das Fachwissen ist für einen verständnisorientier und ermöglicht korrigierende Bindungserfahrun- ten Zugang zu dem Erleben der Kinder und Jugend- gen. Auf dieser Grundlage lautet die Botschaft der lichen dringend notwendig. Die kommunikativen Erwachsenen: Du bist bei uns willkommen, so wie Kompetenzen sind erforderlich, um die Wünsche du bist. Verstehen – Sicherheit – Verlässlichkeit Das Verhalten von Kindern aus hoch belasteten ten eines solchen Kindes eine hohe Herausforde- familiären Verhältnissen zeigt mitunter Eigenarten rung sein, da sich ihnen der Sinn nicht unmittelbar auf, die unverständlich erscheinen. Dabei können erschließt. Wenn dieser Eigensinn verstanden wer- körperliche und psychische Entwicklungsverzö- den kann, bieten sich den Erwachsenen Möglich- gerungen auf gesundheitliche Einschränkungen, keiten, damit auf eine Art und Weise umzugehen, mangelnde materielle und unsichere emotiona- in der sie dem Kind trotz krisenhafter Ereignisse le Versorgung hindeuten. Auf lebensbedrohliche Sicherheit und Verlässlichkeit geben können. Erfahrungen, z. B. durch körperliche und sexuelle Gewalt oder durch Entzug von Nahrungsmitteln, Im Bereich der psychischen Entwicklung bietet die die zudem vielfach mit emotionaler Ablehnung Bindungstheorie 5 den Fachkräften Ansätze des durch die Bezugspersonen verbunden sind, reagie- Verstehens ebenso wie Hinweise für das eigene ren Kinder sehr unterschiedlich. Verhalten. Für die Erwachsenen in einer Sozialpädagogischen Die Psychotraumaforschung liefert Erklärungs- Lebensgemeinschaft kann das eigensinnige Verhal- ansätze für eigensinniges Verhalten als Ausdruck 3 Soziale und pädagogische Arbeit bei Traumatisierung, Corinna Scherwath, Sibylle Friedrich, Reinhardt-Verlag, 3. Auflage 2016. 4 Traumapädagogik: Grundlagen, Arbeitsfelder und Methoden für die pädagogische Praxis, Jacob Bausum, Lutz Besser, Martin Kühn, Wilma Weiß Hrsg.) Beltz – Juventa 2013. ⁵ siehe Literaturverzeichnis Seite 17. 5
der psychischen Bewältigung von extrem ängs- ermöglicht Entwicklung auf Grundlage einer wert- tigenden, bedrohlichen Lebenserfahrungen. Die schätzenden, respektvollen und akzeptierenden Traumapädagogik mit ihren Konzepten des Siche- Haltung. Somit bietet sie Möglichkeiten eines ver- ren Ortes (Kühn) ⁶ und der Selbstbemächtigung ständnisorientierten Zugangs und fördert damit (Weiss) ⁷ bietet Orientierung für die Fachkräfte, die Selbstbemächtigung und Entwicklung der Kin- Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen und der und Jugendlichen. Verantwortungsgemeinschaft zwischen Träger und Fachkraft Der Träger verantwortet insgesamt die fachliche institutionellen und fachlichen Anforderungen Arbeit der Sozialpädagogischen Lebensgemein- an die professionelle Rolle einer Fachkraft hat sie schaft, z. B. den Personensorgeberechtigten und ebenso ins Alltagsleben zu integrieren, wie mit dem belegenden Jugendamt gegenüber. Er ist persönlichen Beziehungen und Bedürfnissen in Inhaber der Betriebserlaubnis und hat das Wohl Einklang zu bringen. Dies im Gleichgewicht zu und den Schutz des Kindes zu gewährleisten. Ihm halten ist schwierig. Es gelingt nur, wenn die pri- obliegt die Verantwortung für die Qualität des Kon- vaten wie auch die professionellen Beziehungen zeptes, die fachliche und persönliche Kompetenz tragfähig sind. Prüfmaßstab für die Tragfähigkeit der eingesetzten Fachkraft, kontinuierliche Bera- dieser Beziehungen ist die gemeinsame Bewälti- tung/ Begleitung, fachliche Kontrolle mit geeigne- gung von Krisensituationen. Träger und Fachkraft ten Verfahren sowie die Bereitstellung sachlicher bilden zum Wohl des Kindes eine Verantwortungs- Mittel. Der Träger steht in einer vertraglichen Bezie- gemeinschaft. Nur wenn Träger und Fachkraft eine hung zur Fachkraft, die in sehr hoher Eigenverant- vertrauensvolle Zusammenarbeit auf der Grundla- wortung die unmittelbare Aufgabe der Erziehung ge von gegenseitigem Respekt aufbauen, können in ihren persönlichen Lebenszusammenhängen sie gemeinsam zum Wohl des betreuten jungen wahrnimmt. Dennoch verbleibt der Träger gleich- Menschen pädagogisch gut wirken. wohl in der Verantwortung, den Rahmen und die Voraussetzungen für eine gelingende Erziehung zu Die Zusammenarbeit des Trägers mit der Fachkraft gewährleisten. (Mehr dazu im folgenden Text unter kann unterschiedlich gestaltet werden. Bei den Mit- den Überschriften Qualitätsstandards, Partizipation gliedsorganisationen des Paritätischen geschieht und Beschwerde, Umsetzung des Schutzauftrages dies sowohl in Form von abhängigen Beschäfti- bei Kindeswohlgefährdung, Hilfeplanung, Daten- gungsverhältnissen als auch mit selbständigen schutz). Kooperationspartnern. Beide Formen sind für den Träger und die Fachkraft mit Vor- und Nachteilen Wie die Fachkraft den komplexen Prozess im Erzie- verbunden. Bei der Zusammenarbeit mit selbstän- hungsalltag und im Detail organisiert, welche Prio- digen Fachkräften sind für den Träger besondere ritäten sie setzt und wie sie dem Kind emotionale Anforderungen und Risiken zu beachten. Weiter- Sicherheit und Stabilität vermittelt, verbleibt in führende Informationen zu diesem Themenkom- Ihrer unmittelbarer Verantwortung. Dabei nutzt sie plex finden sich in einer Arbeitshilfe des Deutschen ihre persönlichen Kenntnisse und Kompetenzen, Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. 8 die ohne die Ressourcen ihres privaten Umfeldes (Ehe-, Lebenspartner*in, Nachbarn, Freunde und An dieser Arbeitshilfe haben Mitgliedsorganisa- Verwandte) jedoch nicht ausreichen. Gleichzeitig tionen des Paritätischen mitgewirkt, die famili- hat sie sich in ihrem/seinem pädagogischen Ver- enanaloge Lebensgemeinschaften mit mehr als halten gegenüber dem Träger zu verantworten. zwei Plätzen betreiben und sich den Inhalten dieser Sie ist Fachkraft und Privatperson zugleich. Die Standards verpflichtet sehen. 6 Traumapädagogik: Grundlagen, Arbeitsfelder und Methoden für die pädagogische Praxis, Jacob Bausum, Lutz Besser, Martin Kühn, Wilma Weiß Hrsg.) Beltz – Juventa 2013. 7 in: Handbuch Traumapädagogik, Wilma Weiß,Tanja Kessler, Silke B. Gahleitner (Hrsg.), 8 Arbeitshilfe zum Einsatz von pädagogischen Fachkräften bei freien Trägern der Jugendhilfe (abhängig beschäftigt oder selbstständig?) Gertrud Takke, Deutscher Paritätischer 6 Wohlfahrtsverband, Gesamtverband e. V. 2009, Schutzgebühr 10.– Euro, Bezug: erziehungshilfe@paritaet-nrw.org
Fachliche Grundlagen und Standards © Jenny Sturm - AdobeStock.de Die im Folgenden formulierten fachlichen Stan- den Konzepten und Leistungsvereinbarungen der dards sind Mindestanforderungen. Darüber hin- Träger einer SPLG im Paritätischen beschrieben. ausgehende trägerspezifische Standards werden in Zielgruppe Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft rich- mit erheblichen Entwicklungsverzögerungen tet sich an Kinder und Jugendliche, die und -beeinträchtigungen, hohen, individuellen Problemlagen und damit einhergehenden beson- mittel- bis langfristig nicht mehr in ihrer Her- deren Bedürfnissen und Bedarf an individuell, kunftsfamilie leben können und eine enge per- zugeschnittener Betreuung sönliche Begleitung im Rahmen eines familien- mit vielfältigen Unterbringungserfahrungen, bei analogen professionellen pädagogischen Set- denen eine intensive Betreuung sinnvoll erscheint tings benötigen die mit ihrem herausfordernden Verhalten im ihr Elternhaus vorübergehend verlassen müs- Kontext Gruppe an ihre Grenzen stoßen und dort sen und möglicherweise in ihre Herkunftsfamilie nicht adäquat betreut werden können zurückkehren, wenn die nötigen Ressourcen im Herkunftssystem wieder ausreichen die noch sehr jung sind und aufgrund ihres Lebens- und Entwicklungsalters einen kleinen, sich in Übereinstimmung mit den Personensorge- überschaubaren Rahmen sowie familienähnliche berechtigten und dem zuständigen Jugendamt Strukturen benötigen. altersgemäß für ein Leben in dieser Betreuungs- form entschieden haben für die eine besondere Fachlichkeit benötigt wird, verbunden mit einem intensiven Beziehungsan- gebot 7
Lebensweltorientierung Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft widersprüchlichen Bindungen zu den leiblichen ermöglicht den Kindern einen Lebensraum, der Eltern und Geschwistern emotional zu verarbeiten. sich an den Bedingungen eines familiären Zusam- Es kommt darauf an, den Kontakt zwischen den menlebens ausrichtet, ihnen hilft, bisherige hem- Lebenswelten der jungen Menschen so zu halten, mende und belastende Erfahrungen durch das Erle- dass sie ihre Erfahrungen integrieren können. ben eines veränderten sozialen und emotionalen Umgangs zu integrieren und daraus resultierende Wesentliche Merkmale der Lebensweltorientierung schwierige Entwicklungen zu überwinden. sind: Einbettung in vor Ort vorhandene Strukturen und Kinder und Jugendliche in SPLG haben Bindungen Hilfeangebote zu ihren leiblichen Eltern und bauen neue Bindun- Teilhabechancen in unserer Gesellschaft verbessern gen zu ihren sozialen Eltern auf. Für die Persön- lichkeitsentwicklung eines Kindes/eines Jugend- bedarfsgerechte Hilfe vor Ort unter Berücksichti- lichen kommt es auch darauf an, ihnen angemes- gung der Partizipation der Betroffenen entwickeln. sene Möglichkeiten dafür zu eröffnen, die teils Erziehung im Spannungsfeld von Professionalität und Privatsphäre Erziehung in der SPLG findet im Spannungsfeld von für bedarf es einer besonderen Eignung der betei- Privatsphäre und öffentlichem Erziehungsauftrag ligten Fachkräfte und verlässlicher Strukturen in der statt. Das Ausbalancieren in diesem Spannungsfeld Einrichtung. stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Hier- Leistungen der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften 24 Stunden Betreuung Unterstützung in der Gesundheitsfürsorge und Körperpflege Gewährleistung von Schutz und Versorgung Einbeziehung therapeutischer und heilpädago- Sicherstellung aller elementaren Grundbedürfnisse gischer Hilfen Klärung der mittel- bis langfristigen Lebensper- Hilfestellung bei der Bewältigung akuter und spektive (Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder hemmender Brüche und Krisen aber die längerfristige Beheimatung in der SPLG) Biografiearbeit z. B. Führen von Lebensbüchern Erarbeitung von adäquaten Förderzielen in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten Entwicklung und Einüben einer adäquaten und dem Jugendamt Tagesstruktur Entwicklung eines individuellen, pädagogischen Förderung in ihrer der psychosozialen, emotio- Konzeptes nalen, kognitiven und körperlichen Entwicklung Zusammenleben mit der Fachkraft und deren Hausaufgabenbetreuung und schulische Förderung Familie als Lernfeld für Beziehung, Sozialverhal- Förderung der beruflichen Orientierung ten und Krisenbewältigung Förderung von intellektuellen, musischen, sport- Einbindung in die Lebenswelt der Fachkraft, in lichen, hauswirtschaftlichen und handwerklichen deren Verwandtschafts- und Freundeskreis Fähigkeiten Gemeinsame Freizeitaktivitäten und gemeinsa- Kennenlernen und Anbahnung von Hilfs- und Bera- me Urlaubsgestaltung tungsmöglichkeiten außerhalb der Jugendhilfe Unterstützung bei der Integration in den neuen Begleitung in eine gewünschte oder notwendige Sozialraum neue Betreuungsform Einbeziehung von Freunden und Angehörigen ambulante Nachbetreuung. 8
Qualitätsstandards er Träger prüft in einem sorgfältigen Auswahlver- D Zu den Qualitätsstandards der Träger gehören: fahren die besondere Eignung der Bewerber*innen. die Einhaltung des Fachkräftegebots Hierzu gehören: Zusatzqualifikation der Beraterin/des Beraters der SPLG stabiles und belastbares Familiensystem und gute Vernetzung im Sozialraum Regelmäßige Fachberatung in der SPLG f undierte Lebens- und Berufserfahrungen Ausübung der Fachaufsicht (Umgang mit Krisen, Wissen um eigene Ressour- cen und Entlastungsmöglichkeiten) Krisenintervention vor Ort die Fähigkeit der Gestaltung von Beziehungen zu ständige Erreichbarkeit der pädagogischen Lei- Kindern und Jugendlichen, in denen sie glaub- tung würdig und authentisch sind eigenständiger Kontakt zum Kind/Jugendlichen Toleranz gegenüber Verschiedenheit und Plu- Vernetzung der SPLG`en untereinander, Orga- ralität nisation von Entlastungsmöglichkeiten und Akzeptanz der Herkunftsfamilien intelligente Vertretungsregelungen sowie Feri- enangebote Reflektion eigener biografischer Erfahrungen und Zugang zu den Auswirkungen auf die eigene Bereitstellung interner Fortbildungsangebote Lebensgeschichte und berufliche Identität und kollegialer Beratung Auseinandersetzung mit fachlichen Anforde- Bereitstellung finanzieller Ressourcen für Super- rungen, Kenntnisse über Deprivations- und Bin- vision dungsstörungen sowie Traumatisierungen von Eigenes Verfahren zur Gewährleistung des Kindern und Jugendlichen Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII die Bereitschaft zu interner und externer Bera- Z ielgruppenadäquates Partizipations- und tung, Supervision und Weiterbildung. Beschwerdemanagement Medienkonzept Sexualpädagogisches Konzept. Partizipation und Beschwerde Die Suche nach einer geeigneten SPLG wird unter Die Kinder und Jugendlichen werden seitens des Einbezug der Kinder und Jugendlichen und deren Trägers und der SPLG über ihre Rechte informiert Personensorgeberechtigten gestaltet. und aufgeklärt. Im Zusammenleben gestaltet die jeweilige SPLG Es werden unterschiedliche Ansprechpersonen gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen den angeboten, bei denen sich die Betreuten auch Alltag und bieten Raum für eigene Wünsche, aber außerhalb der SPLG beschweren und sich Unter- auch Kritik. stützung holen können. Im Rahmen des Quali- tätsmanagements erfolgen regelmäßige Besuche Grundlage jeder Hilfe ist das Hilfeplangespräch. seitens des Trägers, bei denen die betreuten Kin- Hier wird das Kind oder die*der Jugendliche durch der und Jugendlichen Zeit und Raum bekommen, die*den Mitarbeitenden der SPLG vorbereitet und in ihre Wünsche zu äußern oder sich zu beschweren, den Terminen aktiv mit einbezogen. Die Hilfeplan- um so ihre Hilfe aktiv mitzugestalten. Jeder Träger berichte werden im Vorfeld mit allen Beteiligten beschreibt in seinem Angebot sein Partizipations- besprochen, und die Betreuten haben die Möglich- und Beschwerdekonzept, das mitunter als Grund keiten ihre Sicht darzustellen. lage für die Betriebserlaubnis dient. 9
Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung § 8 a SGB VIII Übergriffe auf Schutzbefohlene sind im System Entsprechend hoch sind in SPLG die Anforderungen der stationären Unterbringung in Familien schwer an Träger und Fachkräfte zur Gewährleistung des erkennbar. Das familiäre System ist in der Regel Schutzes von jungen Menschen. Die Beratungsfach- „geschlossener“ als eine Heimgruppe, die deutlicher kraft des Trägers hält einen eigenständigen Kontakt in den institutionellen Rahmen eingebunden ist. zum Kind/Jugendlichen. Der Umgang mit den Anfor- derungen des Kinderschutzes gemäß § 8 a SGB VIII In der privaten Sphäre einer SPLG steht das fremd ist in einem Verfahren geregelt, das Bestandteil der untergebrachte Kind in einem engen persönlichen Konzeption des Trägers ist und den Vereinbarungen Verhältnis zu den Familienmitgliedern und somit in mit den örtlichen Jugendämtern entspricht. einem stärkeren Loyalitätskonflikt ihnen gegenüber. Bei der Aufdeckung eines Übergriffes besteht für Der Träger stellt den Verfahrensablauf mit der SPLG das Kind die Gefahr, nicht nur seine unmittelbaren sicher und trägt Sorge dafür, dass erweiterte Füh- Bindungspersonen zu verlieren sondern zugleich rungszeugnisse aller Erwachsenen und Jugendli- auch seinen vertrauten Lebensort. chen ab 14 Jahren in der SPLG vorliegen. Arbeit mit den Herkunftseltern/dem Herkunftssystem Für die Biografie eines Kindes/Jugendlichen ist das werden. Die Fachberatung der SPLG sorgt für den Herkunftssystem von herausragender Bedeutung. Kontakt zum Herkunftssystem und hält diesen wäh- Das Verständnis für die Lebensgeschichte ist der rend der Unterbringung der Betreuten aufrecht. Bei zentrale Schlüssel zur Erklärung ihrer Lebensäuße- Bedarf wird eine Begleitung von Besuchskontakten rungen. Dies auch vor dem Hintergrund des Wissens durch den Träger sichergestellt. Bei regelmäßigen um die Weitergabe von unverarbeiteten traumati- Wochenendbesuchen und Ferienaufenthalten zu schen Erfahrungen an die nächste Generation. Eine Hause kommt der Fachberatung eine begleitende, Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie ist unterstützende Funktion zu. Sie kann in Konflikt- also unabdingbar. Das abgebende Familiensystem fällen zwischen Herkunftssystem und SPLG vermit- sollte möglichst von Beginn an in die Perspektivpla- teln. Umfang und Inhalt der Elternarbeit ist mit allen nung und in Entscheidungsprozesse mit einbezogen Beteiligten im Hilfeplanverfahren abzustimmen. Hilfeplanung Die Hilfeplanung ist das fachliche Instrument zur rechtigten auf Mitwirkung an der Hilfeplanung (z. B. pädagogischen Steuerung der Hilfe im Einzelfall. Die bei der Erarbeitung von Zielen) ist durch geeigne- Verantwortung für eine fachgerechte Durchführung te pädagogische Maßnahmen sicherzustellen. Die obliegt dem zuständigen Jugendamt. Hilfeplanung Fachkräfte des freien Trägers unterstützen das Kind/ erweist sich als erfolgreich, wenn die vereinbarten den Jugendlichen und ihre*seine Personensorge- Ziele zwischen dem jungen Menschen, seinem Per- berechtigten bei der Erreichung der vereinbarten sonensorgeberechtigten und den Fachkräften des Ziele. Hierbei verantworten sie die Qualität ihrer Jugendamtes sowie des Trägers konkret sowie rea- pädagogischen Arbeit. Eine qualifizierte Hilfepla- listisch beschrieben sind und vom jungen Menschen nung beugt fachlichen Fehlentscheidungen vor erreicht werden. Können vereinbarte Ziele nicht und ist eine notwendige Voraussetzung für gelin- erreicht werden, bedarf es zunächst der Reflexion gende pädagogische Prozesse. Die Fachkräfte der der Fachkräfte über die von ihnen zu verantwor- Mitgliedsorganisation des Paritätischen tragen im tenden Anteile an den Vereinbarungen. Das Recht Rahmen ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeit zur der jungen Menschen und der Personensorgebe- einer gelingenden Hilfeplanung bei. Datenschutz Der Träger und alle Beteiligten in der SPLG unterlie- Dies gilt speziell für den besonderen Vertrauens- gen der Verpflichtung, den Schutz der personenbe- schutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe zogenen Daten des jungen Menschen zu gewähr- (§ 65 SGB VIII). Hierzu treffen der Träger und die SPLG leisten (§ 61 Abs. 3 SGB VIII). entsprechende Vereinbarungen. 10
Zusammenarbeit von Träger und Fachkraft © Halfpoint - AdobeStock.de Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen ganisation des Paritätischen und der Fachkraft. Sie dem Träger und der Fachkraft bilden das Träger- bilden ein Gerüst für die Zusammenarbeit zwischen konzept, die Betriebserlaubnis, die Leistungs-, Träger und Fachkraft mit dem Ziel, eine bestmög- Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung liche pädagogische Betreuung für ein in die SPLG sowie die Vereinbarung zwischen der Mitgliedsor- aufgenommenes Kind zu gewährleisten. Trägerverantwortung Der Träger einer SPLG im Paritätischen verantwor- Konzeption. Hierzu stellt er interne Verfahren zu tet die Hilfeleistung gegenüber den Sorgeberech- Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten für tigten des jungen Menschen und dem zuständigen die jungen Menschen sicher. Zudem wachen die Jugendamt im Rahmen einer Vereinbarung. Die Landesjugendämter auf der Grundlage ihrer Bera- SPLG ist Teil der Einrichtung des Trägers. Er achtet tungs- und Kontrollrechte (§§ 45 ff. SGB VIII) über auf eine sach- und fachgerechte Umsetzung der den Schutz Minderjähriger in Einrichtungen. Konzept/Leistungsbeschreibung der SPLG Für jede SPLG existiert ein Konzept beziehungs- und fachliche Profile für einzelne SPLG hinterlegt weise eine Leistungsbeschreibung. Die SPLG ist sein. Ebenfalls notwendig ist beständige Qualitäts- Teil der Einrichtung des Trägers und ist in der entwicklung im Sinne einer fachlichen Ausrichtung Betriebserlaubnis des zuständigen Landesjugend- auf Grundlage der §§ 78 b und c SGB VIII. amtes aufgeführt. Zusätzlich können spezifische Fachkraftgebot Sozialpädagogische Fachkräfte unterliegen dem Vorteilhaft sind weitere fachspezifische Qualifika- Fachkraftgebot nach § 72 SGB VIII. Als berufliche Min- tionen oder andere berufliche Ausbildungen und destqualifikation gilt die Ausbildung zur Erzieher*in Berufserfahrung in der Erziehungshilfe. mit staatlicher Anerkennung. 11
Bewerbungsverfahren Der Träger einer SPLG im Paritätischen verfügt über Ziel der sorgfältigen Vorbereitung im Bewerbungs- ein eigenes, standardisiertes Bewerbungsverfahren verfahren ist die Überprüfung der Bewerber*innen und bezieht hierbei das gesamte Familiensystem auf ihre persönliche und fachliche Eignung. der Fachkraft mit ein. Formen der Zusammenarbeit: selbstständig oder abhängig beschäftigt Grundsätzlich kann die Vereinbarung zwischen Trä- kraft abgeschlossen werden. Mitgliedsorganisatio- ger und Fachkraft über ein abhängiges Beschäfti- nen des Paritätischen arbeiten im Bereich der SPLG gungsverhältnis oder eine Honorarvereinbarung sowohl mit abhängigen als auch mit selbständigen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit der Fach- Fachkräften. Abhängig beschäftigte Fachkraft Das Arbeitsverhältnis wird durch einen schrift lichen Arbeitsvertrag begründet. Der Arbeitsvertrag Das Anstellungsverhältnis in einer SPLG wird unter Arbeitszeit folgenden Aspekten im Arbeitsvertrag geregelt: Urlaubsanspruch Platzzahl und Belegungsfähigkeit Versorgung im Krankheitsfall Dienstort Ausführung von Nebentätigkeiten Zutrittsrecht des Arbeitgebers in private Räum- betrieblichen Datenschutz und den Datenschutz lichkeiten der Fachkraft, in denen der junge nach SGB VIII Mensch lebt und betreut wird Kündigungsmodalitäten bei Verdacht der Kindes- Dienst- und Fachaufsicht wohlgefährdung durch die Fachkraft Arbeitsentgelt regelmäßige Vorlage von erweiterten Führungs- zeugnissen. Kündigungsfristen Anstellung von zusätzlichen Kräften in der SPLG Die Anstellung von zusätzlichen Kräften durch möglich. Hier gelten die spezifischen Regelungen den Träger ist unter bestimmten Voraussetzungen des Trägers. Besonderheiten Zwischen Träger und Fachkraft sind aufgrund der Spannungsverhältnis zwischen arbeitsrecht besonderen Bedingungen einer SPLG mit ihrer lichen Normen und dem Betreuungsbedarf eines Verbindung von privater und beruflicher Sphäre Kindes folgende Aspekte zu beachten und zu regulieren: Finanzierung der Fachkraft bei Unterbelegung Urlaubsregelung mit den jungen Menschen Einbindung eines ehrenamtlichen Partners in die SPLG Vertretungslösungen bei Krankheit, Mutterschutz und Krisen Verhältnis der privaten Räume der Fachkraft zur Betriebsstätte der Einrichtung. externe Fachkraft als Mitarbeiter*in in der SPLG 12 bei Ausfall der Fachkraft
Selbstständige Fachkraft Träger einer SPLG im Paritätischen und die selbst- Vereinbarung über zu erbringende Leistungen und ständige Fachkraft der SPLG regeln ihre Zusam- über das Honorar. menarbeit auf der Grundlage einer vertraglichen Der Vertrag Der Vertrag enthält Regelungen über: Zutrittsrechte der von der Einrichtungsleitung befugten Personen die allgemeinen Rechte und Pflichten der den Ort der SPLG Vertragspartner*innen die Organisation der Zusammenarbeit zwischen die zu erbringende sozialpädagogische Leistung dem Träger und der selbständigen Fachkraft der selbständigen Fachkraft den betrieblichen Datenschutz und den Daten- die Verbindlichkeit konzeptioneller und sonstiger schutz nach SGB VIII fachlicher Grundlagen des Trägers ein strukturiertes Verfahren bei Verdacht der Kin- die vom Träger zu erbringenden Leistungen deswohlgefährdung in der SPLG (z. B. Beratung und Unterstützung) die regelmäßige Vorlage von erweiterten Füh- den zeitlichen Umfang der pädagogischen Tätig- rungszeugnissen keiten Hinweise zu den sich aus der Selbstständigkeit die Vergütung der Leistung ergebenden Rechtspflichten für den Träger und Vertretungs-, und Entlastungsregelungen sowie die Fachkraft, zum Beispiel bezüglich der Ver- Haushaltshilfen steuerung des Honorars, der Regelungen zur Rentenversicherung als Selbstständige*r sowie Platzzahl und Steuerung der Belegung andere sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Besonderheiten Selbstständige sozialpädagogische Fachkräfte sind Zur Minimierung sozialversicherungsrechtlicher nicht wie abhängig Beschäftigte in die Organisati- Risiken sowie Probleme für den Träger und für die on des Trägers eingebunden. selbstständige Fachkraft können beide Vertrags- partner vor der Vertragsunterzeichnung gemein- Sie handeln selbstständig auf den konzeptionellen sam das Statusfeststellungsverfahren 9 bei der und sonstigen allgemeinen Grundlagen. Deutschen Rentenversicherung Bund betreiben. Der Träger bietet selbstständigen Fachkräften Ausführliche Hinweise, insbesondere über sozial unterschiedliche Arrangements zur Förderung versicherungsrechtliche Fragestellungen und Risi- der eigenen Fachlichkeit an. Hierzu gehören unter ken bei der Zusammenarbeit mit selbstständigen anderem, die Bereitstellung finanzieller Ressourcen Fachkräften enthält die Arbeitshilfe des Paritäti- für Supervision und Fortbildung sowie eine fachli- schen „Zum Einsatz von pädagogischen Fachkräf- che Vernetzung durch das Angebot der kollegialen ten bei freien Trägern der Jugendhilfe (abhängig Beratung. beschäftigt oder selbstständig)“. 10 9 Vordruck Download www.deutsche-rentenversicherung-bund. 10 Arbeitshilfe zum Einsatz von pädagogischen Fachkräften bei freien Trägern der Jugendhilfe Gertrud Takke, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Gesamtverband e. V. 13
Jugendhilferechtliche Aspekte des SGB VIII © rimmdream - AdobeStock.de Die fachlichen Forderungen an Heimerziehung verbundenen Aufsicht und fachlichen Kontrolle nach alltagsnahen Betreuungssettings werden hinwegtäuschen. in SPLG beispielhaft umgesetzt. Die Grenzen zwi- Vor diesem Hintergrund werden deshalb einige schen institutionellen Rahmungen und Einbindung jugendhilferechtliche Rahmenbedingungen benannt: in die private Sphäre der betreuenden Fachkraft verwischen sich bei SPLG auf besondere Weise. das jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis Die Balance beider Aspekte ist für den Träger und die Zuordnung von SPLG zum Leistungskatalog die Fachkraft von hoher Bedeutung. Berufliches erzieherischer Hilfen (§ 34 SGB VIII) Handeln ist eingebettet in den eigenen, privaten Lebensalltag und zugleich verbunden mit Anforde- die Betriebserlaubnis als präventives Instrument rungen des Trägers. Diese „Privatisierung“ öffent- zum Schutz Minderjähriger in Einrichtungen der licher Erziehung ist einerseits gewollt. Sie kann Erziehungshilfe (§§ 45 ff. SGB VIII) aber andererseits auch schnell über den Charakter öffentlicher Erziehung und der damit notwendig das Leistungs- und Entgeltrecht nach den §§ 78a ff. SGB VIII. Das jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis Leistungsadressaten: Eltern (PSB), Kind, Jugendliche/-r, junge/r Volljährige/-r A B C Das Jugendamt: öffentlicher Träger Einrichtung des freien Trägers der der Jugendhilfe Jugendhilfe 14
Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten A Leistungsadressaten und Jugendamt B A Eltern, Kind, Jugendliche*r, junge*r Volljährige*r (Leistungsberechtigte) haben einen harten Rechtsan- Der Rechtsanspruch (§ 27 SGB VIII) und die Umset- spruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn die Vorausset- zung der Beteiligungsrechte (§ 36 SGBVIII) der Eltern zungen nach § 27 Abs. 1 SGB VIII durch die Hilfepla- und Kinder sind gerichtlich prüfbar. Wenn sie mit nung (§ 36 SGB VIII) geklärt sind. In der Hilfeplanung dem Leistungsbescheid nicht einverstanden sind, ist die Leistung unter Beteiligung der Eltern/Kinder müssen Eltern gegen den Leistungsbescheid des durch Vereinbarung festzustellen und mit einem Jugendamtes vor dem zuständigen Verwaltungs- Leistungsbescheid zu dokumentieren. gericht (öffentliches Recht) klagen, da in NRW das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde. Wird die anschließende Hilfe durch einen freien Träger durch- B D as Jugendamt als öffentlicher Träger der geführt, übernimmt das Jugendamt mittels Kosten- Jugendhilfe ist feststellende Behörde. Stellt zusage die Verpflichtung der Eltern auf Zahlung der es den Bedarf fest, hat es die Hilfe zu leisten Betreuungskosten. Unabhängige Beschwerdemög- und die Kosten zu tragen. lichkeiten für Eltern und junge Menschen im Verwal- tungsverfahren, etwa in Form einer Schiedsstelle/ Ombudschaft zur Beilegung von Differenzen zwi- C D ie Einrichtung des freien Trägers der schen Eltern/Kindern und Jugendamt sieht das SGB Jugendhilfe erbringt die festgestellte Leis- VIII bisher nicht vor. tung mindestens nach Maßgabe der Hil- feplanung. A Leistungsadressaten und freier Träger C Zwischen beiden Parteien wird ein zivilrechtlicher Vertrag regelmäßig ohne Schriftform über die Hilfe- B Jugendamt und freier Träger C leistung auf der Grundlage der Hilfeplanung und der Leistungsbeschreibung der Einrichtung geschlos- Das Jugendamt übernimmt die Zahlungspflicht sen. Die Leistung erhalten die Eltern (Leistungs- der Eltern durch Kostenzusage an den freien Trä- nutzende sind die Kinder/Jugendlichen). Hierfür ger. Jugendhilferechtliche Grundlagen bilden bei haben die Eltern dem Grunde nach die Kosten zu Erziehungshilfen in Einrichtungen die Normen des tragen. Die Kosten werden jedoch tatsächlich vom Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungs- Jugendamt übernommen. Dabei werden die Eltern rechts nach §§ 78a ff. SGB VIII in Zur Schlichtung durch das Jugendamt zur Beteiligung an den Kosten von Interessenswidersprüchen zwischen Jugendamt herangezogen. Zur Regulierung von Streitigkeiten und freiem Träger beim Abschluss der Vereinbarun- zwischen Eltern und/oder Kindern mit dem freien gen können beide Träger die Schiedsstelle anrufen Träger sollten die Einrichtungen interne Beschwer- (§ 78g SGB VIII). Diese, sowie andere Streitigkeiten deverfahren vorhalten. Für die gerichtliche Klärung zwischen den Trägern, obliegen dem öffentlichen gilt das Zivilrecht. Recht und können vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden. 15
Die Betriebserlaubnis als präventives Instrument zum Schutz Minderjähriger in Einrichtungen der Erziehungshilfe (§ 45 ff. SGB VIII) SPLG sind Teil stationärer Erziehungshilfen auf der keine Legaldefinition des Begriffes der Einrichtung Grundlage der §§ 27 und 34 SGB VIII. Anders als bei findet, wird diese verstanden als eine auf gewisse privaten Pflegeverhältnissen (§ 33 SGB VIII), deren Dauer angelegte Verbindung von sächlichen und Zulassung und Aufsicht beim örtlichen Jugend- persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck amt liegen, findet die pädagogische Alltagsarbeit unter der Verantwortung eines Trägers, die zudem der Fachkräfte in einer Einrichtung statt, die durch orts- und gebäudegebunden ist. ihre Anbindung an einen Träger der Jugendhil- fe strukturiert und verantwortet wird. Stationäre Die Betriebserlaubnis ist unter Vorlage der Konzep- Einrichtungen der Erziehungshilfe bedürfen vor tion und unter Beachtung der jeweiligen Anfor- ihrer Inbetriebnahme einer Betriebserlaubnis (§ derungen beim zuständigen Landesjugendamt 45 SGB VIII) und unterliegen damit der besonderen zu beantragen. Die Betriebserlaubnis ist ein prä- Aufsicht des zuständigen Landesjugendamtes (§§ ventives Instrument zum Schutz Minderjähriger 46–48 SGB VIII). Auch wenn sich im SGB VIII selbst in Einrichtungen. Das Leistungs- und Entgeltrecht (§§ 78a ff. SGB VIII) Neben der Aufsicht durch das Landesjugendamt Rahmenvertrag für die Bereiche Leitung/Beratung, (LJA) unterliegen SPLG den Normen der §§ 78 ff. Verwaltung, Wirtschaftsdienst Personalstandards fest. SGB VIII, in denen die Voraussetzungen benannt sind, unter denen ein Jugendamt zur Entgeltüber- Um möglichen Befürchtungen der verhandelnden nahme verpflichtet ist, wenn die Leistungsberech- Jugendämter (z. B. bezüglich der Transparenz der tigten diese Einrichtung in Anspruch nehmen. Das Kostenstruktur) zu begegnen, empfiehlt sich eine für die Einrichtung örtlich zuständige Jugendamt gründliche Vorbereitung der Entgeltkalkulation, hat mit dem Träger der Einrichtung entsprechende so dass die einzelnen Ansätze im Rahmen einer Vereinbarungen abzuschließen, wenn für die Ein- Verhandlung plausibel erläutert werden können. richtung eine Betriebserlaubnis des LJA vorliegt. Dabei kann die sorgfältige Dokumentation der Oftmals wird noch der seit 2014 nicht mehr gültige Stellen und Personalkosten des Vergangenheits- Rahmenvertrag I NRW als Basis für die Aushandlung und Hochrechnungszeitraumes im pädagogischen des Entgeltes herangezogen. Zurzeit wird ein neuer Dienst hilfreich sein, um denkbaren Zweifeln zu Landesrahmenvertrag verhandelt. begegnen. Eine Vorlage von weiteren Dokumenten (z. B. Bilanzen, Stellenplänen, Gehaltsabrechnun- Auf Grundlage der Vereinbarungen über pädago- gen) neben der Kalkulation ist nicht vorgesehen. gische und sachliche Leistungen sowie der damit verbundenen Entwicklung der Qualität schließen Die Vereinbarungen über Leistung, Qualität und das Jugendamt und der Träger der SPLG eine Ent- Entgelt werden für einen zukünftigen Zeitraum – geltvereinbarung ab. Basis für diese Entgeltver- im Regelfall zwölf Monate – abgeschlossen. Nach einbarung ist eine Kalkulation, die zwischen dem Ablauf des Vereinbarungszeitraums gelten die Träger der SPLG und dem örtlich zuständigen Vereinbarungen bis zum Inkrafttreten neuer Ver- Jugendamt verhandelt wird. Unter Beachtung der einbarungen weiter. vom Landesjugendamt festgelegten Standards sind hierfür neben einigen festgelegten Pauschalen, z. Können sich die Einrichtung und das Jugendamt B. im Bereich der Sach- und Investitionskosten, vor aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen und Inter- allem die individuellen Bedingungen des Trägers essen nicht einigen, haben beide Seiten das Recht, maßgeblich. Hierbei sind insbesondere die Perso- die Schiedsstelle (§ 78g SGB VIII) anzurufen. Diese nalkosten zu nennen. Auch bei der Verhandlung kann fehlende Elemente der Vereinbarung durch des Auslastungsgrades wird in der Regel, auf die einen Schiedsstellenspruch ersetzen. Akzeptiert spezifischen Voraussetzungen des Trägers Bezug eine Seite den Schiedsstellenspruch nicht, kann genommen. Während die einrichtungsspezifische sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage pädagogische Betreuungsdichte individuell über gegen den Vertragspartner erheben. die Leistungsvereinbarung bestimmt wird, legte der 16
© Suphansa - AdobeStock.de Informationsquellen Literatur | Links Bindungstheorie, Traumapädagogik und Hilfen zur Erziehung 1 Achter Jugendbericht – Bericht über Bestrebungen und Leistun- Arbeitshilfe Junge Kinder in den Angeboten der stationären Erzie- gen der Jugendhilfe, BMJFFG (Bundesministerium für Jugend, hungshilfe, LWL und LVR, www.lwl. org > Jugend > Landesjugend- Familie, Frauen und Gesundheit) | Bonn 1990. amt > Schutz von Kindern in Heimen > Materialien 2 Karl- Heinz Brisch, 2020, https://www.khbrisch.de/media/brisch_ Arbeitshilfe Rahmenvertrag I – Vereinbarungen über Leistungsan- msb_berlin_2019_versand.pdf gebote, Qualitätsentwicklung und Leistungsentgelte in Nordrhein- Westfalen §§ 78 a - f SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe | Hrsg.: Arbeits- 3 Soziale und pädagogische Arbeit bei Traumatisierung, Corinna gemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Scherwath, Sibylle Friedrich, Reinhardt-Verlag, 3. Auflage 2016. Landes NRW e. V. www.paridienst.de >Aktuelles>Rahmenvertrag I NRW 4 Traumapädagogik: Grundlagen, Arbeitsfelder und Methoden für die pädagogische Praxis, Jacob Bausum, Lutz Besser, Martin Kühn, Bindung und menschliche Entwicklung Wilma Weiß Hrsg.) Beltz – Juventa 2013. John Bowlby, Mary Ainsworth und die Grundlagen der Bindungsthe- orie | Hrsg.: Grossmann, Klaus E./ Grossmann, Karin | Stuttgart 2003. ⁵ siehe Literaturverzeichnis Seite 17. Bindungstheorie und pädagogisches Handeln, Tanja Jungmann, 6 Traumapädagogik: Grundlagen, Arbeitsfelder und Methoden für Borgmann Media, 4. Auflage 2016. die pädagogische Praxis, Jacob Bausum, Lutz Besser, Martin Kühn, Wilma Weiß Hrsg.) Beltz – Juventa 2013. Bindungsstörungen Von der Bindungstheorie zur Therapie, Karl- Heinz Brisch, Klett-Cotta,16. Auflage 2019. 7 in: Handbuch Traumapädagogik, Wilma Weiß,Tanja Kessler, Silke B. Gahleitner (Hrsg.). Fachportal Pädagogik www.fachportal-paedagogik.de>themenkatalog 8 A rbeitshilfe zum Einsatz von pädagogischen Fachkräften bei frei- en Trägern der Jugendhilfe Gertrud Takke, Deutscher Paritätischer Fremdplatzierung und Bindungstheorie, Roland Schleiffer, Beltz Wohlfahrtsverband, Gesamtverband e. V. Juventa, 2015. 9 Vordruck Download www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Traumapädagogische Standards in der stationären Kinder- und Jugendhilfe, Eine Praxis- und Orientierungshilfe der BAG Traumapä- 10 Arbeitshilfe zum Einsatz von pädagogischen Fachkräften bei dagogik; Birgit Lang, Claudia Schirmer, Thomas Lang, Ingeborg freien Trägern der Jugendhilfe (abhängig beschäftigt oder selbst- Andreae de Hair, Thomas Wahle / Jacob Bausum, Wilma Weiß, Marc ständig?) Gertrud Takke, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsver- Schmid (Hrsg.), Beltz – Juventa 1. Auflage 2013. band, Gesamtverband e. V. 2009, Schutzgebühr 10.– Euro, Bezug: erziehungshilfe@paritaet-nrw.org Lebensweltorientierung Das lebensweltorientierte Konzept nach Hans Thiersch – Geschichte und Theorie der Sozialen Arbeit mit Abschlussbericht Runder Tisch Heimerziehung, Arbeitsgemein- Hinweisen zu den Arbeitsfeldern Pflegefamilien und Heimerzie- schaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ | Berlin 2010, hung, Weinheim 1992. Anforderungen der Landesjugendämter NRW zur Erteilung der Betriebserlaubnis. Phillip sucht sein ich – zum pädagogischen Umgang mit Traumata in den Erziehungshilfen W. Weiß | Weinheim 2009. Arbeitshilfen www.lwl.org>Jugend>Landesjugendamt>Schutz von Kindern in Heimen>Materialien Traumapädagogik, J. Bausum, Weinheim 2011 Wie sicher ist der „Sichere Ort“? – Einrichtungen der stationären Arbeitshilfe Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften, LVR Jugendhilfe als sichere Entwicklungsräume für traumatisierte Mäd- https://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/hilfezurerziehung/ chen und Jungen. aufsichtberstationreeinrichtungen/arbeitshilfen_2/aufsichtber- stationreeinrichtungen_3.jsp 17
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