Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 - Berlin.de
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 ST AN D 19.03.2021 Ziele 2021 Geschäftspolitische Handlungsfelder Operative Schwerpunkte / Umsetzungsstrategien 1
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 2
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel / Einleitung ........................................................................................................ 4 2. Profil des Jobcenters Berlin Pankow ................................................................................. 4 2.1. Lokale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarktlage......................................................... 4 2.1.1. Lokaler Arbeitsmarkt............................................................................................. 4 2.1.2. Lokaler Ausbildungsmarkt .................................................................................... 5 2.2. Kundenstruktur ........................................................................................................... 6 2.2.1. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ..................................................................... 6 2.2.2. Bedarfsgemeinschaften ........................................................................................ 8 2.2.3. Langzeitleistungsbezieher .................................................................................... 9 2.2.4. Langzeitarbeitslose............................................................................................... 9 2.2.5. Anerkannte Geflüchtete und Bleibeberechtigte ....................................................10 3. BA der Zukunft .................................................................................................................10 4. Ziele, geschäftspolitische Handlungsfelder und operative Schwerpunkte .........................11 4.1. Ziele ...........................................................................................................................11 4.2. Verbesserung des Übergangs Schule – Beruf ...........................................................12 4.3. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden bzw. reduzieren ......13 4.3.1. LZA-Schwerpunktregion ......................................................................................13 4.3.2. Umsetzung des Teilhabechancengesetzes..........................................................14 4.3.3. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement .......................................................15 4.3.4. Instrumente des Landes Berlin zur Unterstützung der Integrationsarbeit .............16 4.4. Inklusion realisieren ...................................................................................................17 4.5. Selbständigkeit und Existenzgründung ......................................................................18 4.6. Marktentwicklung und Arbeitgeber .............................................................................18 4.7. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ...........................................................................18 4.7.1. Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen ....................................................19 4.7.2. Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ......................................19 4.7.3. Berufliche Teilhabe und Sicherung der Kindertagesbetreuung ............................20 4.7.4. Bundesweite Kampagne im SGB II - Einstellungssache! Jobs für Eltern .............20 5. Einsatz Eingliederungsmittel.............................................................................................21 5.1. Verwaltungskostenbudget ..........................................................................................21 5.2. Mitteleinsatz nach Instrumenten und Übersicht Eintritte .............................................21 6. Nachwort ..........................................................................................................................22 7. Anhang .............................................................................................................................23 3
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 1. Präambel / Einleitung Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Berlin Pankow für das Jahr 2021 gibt einen Überblick über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Struktur der hilfebe- dürftigen Leistungsberechtigten im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Bezirk Pankow. Aus den Erfahrungen des Geschäftsjahres 2020 und der prognostizierten Marktentwicklung hat das Jobcenter Berlin Pankow konkrete Ziele, Strategien und operative Maßnahmen abge- leitet. Diese sowie die 2021 zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Verringerung der Hilfe- bedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristi- gem Leistungsbezug werden im Programm transparent gemacht. Impulse aus dem gemeinsamen Rahmenarbeitsprogramm für das Land Berlin wurden unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten integriert. Entsprechend § 44 c Abs. 6 SGB II wird dieses Programm in der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow abgestimmt und im Beirat des Jobcenters erörtert. 2. Profil des Jobcenters Berlin Pankow 2.1. Lokale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarktlage 2.1.1. Lokaler Arbeitsmarkt Mit fast 410.000 Einwohnern ist Pankow der bevölkerungsreichste Berliner Bezirk. Im Juli 2020 waren im Bezirk 35.216 Unternehmen mit mindestens einer oder einem sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten ansässig. Fast 75 % der Unternehmen haben bis zu fünf Mitarbeitende. Die überwiegende Anzahl der Unternehmen in Pankow sind kleine und mittlere Unternehmen. 99.8% der Betriebe haben weniger als 250 Mitarbeitende. Die Pankower Wirtschaftsstruktur prägen vor allem Kleinunternehmen aus den Bereichen Dienstleistungen, Baugewerbe und Handel. Maschinenbau und Kleingewerbe sind im Ortsteil Weißensee ansässig. IT- und Dienstleistungsunternehmen konzentrieren sich auf die Ortsteile Prenzlauer Berg und Alt-Pankow. Im Pankow-Park, einem traditionellen Standort in Wilhelms- ruh, haben sind vor allem Unternehmen aus Industrie und Verkehrstechnik angesiedelt. Der Campus in Berlin-Buch ist heute ein führender Standort für Biotechnologie und Medizin- technik. Dies wurde durch das räumliche sowie inhaltliche Zusammenwirken von Forschungs- instituten, Kliniken und Biotechnologie-Unternehmen möglich und bildet die ideale Basis für interdisziplinären wissenschaftlichen Austausch. Der Campus umfasst wissenschaftliche Institute wie das Leibniz-Institut für Molekulare Phar- makologie, das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin sowie den Biotechpark mit In- novations- und Gründerzentrum und etwa 50 Unternehmen. Noch in diesem Jahr wird der Campus mit der Fertigstellung des Preclinical Research Centers (PRC) um eine Forschungs- station mit weiteren Laborräumen erweitert. In der aktuellen Situation ist es sehr schwierig eine Einschätzung des Arbeitsmarktes in den nächsten 12 bis 18 Monaten abzugeben. Aktuell bleibt die Nachfrage nach neuen Mitarbeitenden im langjährigen Vergleich sehr schwach, belebt sich jedoch zunehmend wieder. Die Entwicklung wird geprägt sein von dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie. Unterjährig wird es immer wieder zu Anpassungen in der Brancheneinschätzung kommen. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt in Berlin verlief 2020 schwankend – bedingt durch die Corona-Krise. So lagen die Arbeitslosenzahlen das gesamte Jahr über dem Vorjahr. Die höchste Arbeitslosenzahl in Pankow in den Rechtskreisen Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) war im Juli 2020 mit insgesamt 20.034 4
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 Personen zu verzeichnen. Der niedrigste Stand wurde im März 2020 mit 14.911 erreicht. Die Gesamtarbeitslosenquote in Pankow bewegte sich 2020 zwischen 8,7 % (Juli) und 6,6 % (März) – durchschnittlich 7,9 %. Die Arbeitslosenquote SGB II in Pankow bewegte sich 2020 zwischen 4,8 % (Juli) und 3,9 % (März) – durchschnittlich 4,5 %. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten im Land Berlin kontinuierlich angestiegen. Waren es im September 2019 noch 1.514.600 sozialversi- cherungspflichtig Beschäftigte, so konnten im September 2020 (+2,7 %) 1.554.900 sozialver- sicherungspflichtig Beschäftigte festgestellt werden. Die Wirtschaft in Berlin rechnet in 2021 mit einem leichten Aufschwung. Die Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor- schung ergeben, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Durch- schnittsszenario um 1,7 % wächst. Die Zahl der Arbeitslosen sinkt um 1,1 %. Das Bruttoin- landsprodukt wird um 3,2 % steigen. 2.1.2. Lokaler Ausbildungsmarkt Die stellenseitige Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Bezirk Pankow hat sich im Ausbil- dungsjahr 2020, auch bedingt durch die Einschränkungen bzgl. Covid-19, insgesamt rückläu- fig entwickelt. Bis zum Berichtsmonat August wurden 1266 betriebliche Ausbildungsstellen ge- meldet, was im Vergleich zum Vorjahr einem Minus von 15,5% entspricht. Bezüglich der wei- teren Stellenentwicklung ist eine Voraussicht aufgrund der aktuellen Beeinflussungen schwie- rig. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausbildungsstellen in Zukunft leicht zurückgehen. Als stabiler Ausbildungsbereich können in Pankow weiterhin die Bereiche Handwerk (viele KMU) und auch der Handel (GKB) gesehen werden. Der Bedarf an Auszubildenden ist hier nach wie vor hoch. Die Bewerberlage wird allerdings weiter als abnehmend beschrieben. So bleibt es weiterhin eine herausfordernde Aufgabe, genügend Jugendliche für diese Branchen zu finden. Ein großer Ansprechpartner ist in Pankow im Bereich Ausbildung vor allem für den industriellen Bereich und das verarbeitende Gewerbe der Verbundpartner ABB. Das Ausbildungsverhalten ist hier weiterhin stabil, wenngleich es auch hier wachsende Schwierigkeiten gibt, geeignete Bewerber zu finden. Das Bild eines stabilen bzw. wachsenden Fachkräftebedarfs verbunden mit einer schwierigeren Bewerberlage zeichnet sich ebenso für den handwerklichen und me- dizinischen Bereich ab. Gerade der medizinische Bereich kann hierbei auch mit einem Stel- lenzuwachs aufwarten. Stark eingebrochen sind allerdings wie in den meisten anderen Berli- ner Bezirken die Event- und Tourismusbranche wie auch die Gastronomie. Teilweise tendieren hier die Ausbildungsstellen gegen null. Hier ist auch die Situation für 2021 nach wie vor nicht wirklich absehbar, es ist aber von keiner zügigen Besserung auszugehen. Auch im Bereich Dienstleistung müssen parallel zum Bild in Gesamtberlin einschränkende Faktoren betrachtet werden. So gibt es für einige Berufe Rückgänge zu verzeichnen, z.B. für Friseure. Einige Ket- ten mussten teilweise Filialschließungen vornehmen und andere Unternehmen können auf- grund einer begrenzten Anzahl von Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden im Geschäft nicht mehr in dem gleichen Maße ausbilden. Für Pankow sowie für die anderen Berliner Bezirke sollen wieder regelmäßig Berufskunde- und Informationsveranstaltungen bei den Arbeitgebern organisiert werden, um auch die Pan- kower Bewerber hier direkt mit den Unternehmen in Kontakt bringen zu können. Bis dies mög- lich ist, werden weitere Alternativveranstaltungen durchgeführt und die Zusammenarbeit der einzelnen Instanzen der JBA Berlin weiter intensiviert. Die Stellenaufnahme in möglichst um- fassenden Branchenbereichen besitzt für die Stellen- und Bewerbervermittlung diesbezüglich Priorität, ist aber auch immer in Abhängigkeit zur momentanen wirtschaftlichen Gesamtlage zu sehen. 5
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 2.2. Kundenstruktur 2.2.1. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Die Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Stand September 2020 stellt sich wie folgt dar: Bestand an erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten JC Pankow September 2020 Veränderung Veränderung Anteil an Berichts- Vor- Vorjahres- gegenüber gegenüber jew eiliger Merkmal Vormonat Vorjahresmonat Tendenz monat monat monat Gruppe absolut in % absolut in % in % Regelleistungsberechtigte (RLB) 32.205 32.616 29.824 - 411 - 1,3 2.381 8,0 100,0 dav. Männer 17.188 17.422 15.921 - 234 - 1,3 1.267 8,0 53,4 Frauen 15.017 15.194 13.903 - 177 - 1,2 1.114 8,0 46,6 dar. unter 18 Jahren 8.299 8.406 7.965 - 107 - 1,3 334 4,2 25,8 dav. unter 25 Jahren 10.681 10.848 10.223 - 167 - 1,5 458 4,5 33,2 25 bis unter 55 Jahre 17.041 17.271 15.332 - 230 - 1,3 1.709 11,1 52,9 55 Jahre und älter 4.483 4.497 4.269 - 14 - 0,3 214 5,0 13,9 dar. Ausländer 8.895 8.952 7.935 - 57 - 0,6 960 12,1 27,6 Erw erbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 24.808 25.129 22.698 - 321 - 1,3 2.110 9,3 100,0 dav. Männer 13.326 13.503 12.183 - 177 - 1,3 1.143 9,4 53,7 Frauen 11.482 11.626 10.515 - 144 - 1,2 967 9,2 46,3 dar. 15 bis unter 18 Jahre 1.038 1.058 981 - 20 - 1,9 57 5,8 4,2 dav. unter 25 Jahren 3.412 3.488 3.218 - 76 - 2,2 194 6,0 13,8 25 bis unter 55 Jahre 16.969 17.201 15.260 - 232 - 1,3 1.709 11,2 68,4 55 Jahre und älter 4.427 4.440 4.220 - 13 - 0,3 207 4,9 17,8 dar. Arbeitslose 10.587 10.744 8.075 - 157 - 1,5 2.512 31,1 42,7 dav. Männer 6.296 6.409 4.927 - 113 - 1,8 1.369 27,8 25,4 Frauen 4.291 4.335 3.148 - 44 - 1,0 1.143 36,3 17,3 dav. 15 bis unter 25 Jahre 834 887 639 - 53 - 6,0 195 30,5 3,4 55 Jahre und älter 1.894 1.911 1.514 - 17 - 0,9 380 25,1 7,6 dar. Alleinerziehende 3.376 3.400 3.248 - 24 - 0,7 128 3,9 13,6 dav. 15 bis unter 25 Jahre 247 245 227 2 0,8 20 8,8 1,0 25 Jahre und älter 3.129 3.155 3.021 - 26 - 0,8 108 3,6 12,6 dar. erw erbstätige ELB 5.724 5.741 6.004 - 17 - 0,3 -280 - 4,7 23,1 dav. Männer 2.994 3.008 3.186 - 14 - 0,5 -192 - 6,0 12,1 Frauen 2.730 2.733 2.818 -3 - 0,1 -88 - 3,1 11,0 1) dar. Aufstocker 757 764 412 -7 - 0,9 345 83,7 3,1 dar. Ausländer 6.786 6.822 5.971 - 36 - 0,5 815 13,6 27,4 dav. Männer 3.434 3.466 3.075 - 32 - 0,9 359 11,7 13,8 Frauen 3.352 3.356 2.896 -4 - 0,1 456 15,7 13,5 Nicht erw erbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) 7.397 7.487 7.126 - 90 - 1,2 271 3,8 100,0 dav. unter 3 Jahren 1.672 1.653 1.615 19 1,1 57 3,5 22,6 3 bis unter 6 Jahre 1.617 1.643 1.482 - 26 - 1,6 135 9,1 21,9 6 bis unter 15 Jahre 3.958 4.037 3.879 - 79 - 2,0 79 2,0 53,5 15 Jahre und älter 150 154 150 -4 - 2,6 0 - 2,0 dar. Ausländer 2.109 2.130 1.964 - 21 - 1,0 145 7,4 28,5 Erstellungsdatum: 11.01.2021, Statistik-Service Ost © Statistik der B undesagentur für A rbeit In 2021 gilt es, das geschäftspolitische Augenmerk auf die besonderen Kundengruppen zu richten. Sie werden als Anteil unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten abgebildet: 5.724 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer nicht auskömmlichen abhängigen oder insbesondere einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen 4.427 ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte (55 und älter) 3.376 Alleinerziehende 6.786 Ausländerinnen und Ausländern und Einwohnende ohne Staatsbürgerschaft 6
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 Die nachstehende Auswertung zeigt, dass 13,3 % der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungs- berechtigten über keinen Schulabschluss verfügen. Bei diesem Personenkreis gestaltet sich die Integrationsarbeit besonders schwierig. 51,3 % der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungs- berechtigten verfügen über keinen Berufsabschluss. Arbeitslose ELB Dezember 2020 JC Pankow Veränder- 15 bis Veränder- Veränder- Veränder- Anteil in Anteil in ung VJ in unter 24 Anteil in Anteil in ung VJ in 25 bis 54 Anteil in Anteil in ung VJ in 55 und Anteil in Anteil in ung VJ in Alter und Schulabschluss Alle % VJ % % Tendenz Jahre % VJ % % Tendenz Jahre % VJ % % Tendenz älter % VJ % % Tendenz Alle 9.999 100,0% 8.228 100,0% 21,5% 762 100,0% 611 100,0% 24,8% 7.428 100,0% 6.064 100,0% 22,5% 1.810 100,0% 1.554 100,0% 16,5% kein Schulabschluss 1.329 13,3% 1.016 12,3% 30,8% 208 27,2% 159 26,1% 30,2% 965 13,0% 747 12,3% 29,1% 156 8,6% 109 7,0% 43,7% Hauptschulabschluss 2.180 21,8% 1.881 22,9% 15,9% 222 29,2% 189 31,0% 17,7% 1.630 21,9% 1.390 22,9% 17,3% 328 18,1% 302 19,4% 8,5% Mittlere Reife 2.665 26,7% 2.400 29,2% 11,0% 167 21,9% 127 20,8% 31,3% 1.764 23,7% 1.612 26,6% 9,4% 735 40,6% 661 42,6% 11,1% Fachhochschulreife 747 7,5% 604 7,3% 23,7% 34 4,5% 26 4,3% 29,6% 597 8,0% 477 7,9% 25,3% 116 6,4% 101 6,5% 14,5% Hochschulreife 2.147 21,5% 1.697 20,6% 26,5% 88 11,5% 79 12,9% 12,0% 1.738 23,4% 1.350 22,3% 28,7% 322 17,8% 269 17,3% 19,9% Fehlende Werte 931 9,3% 630 7,7% 47,9% 44 5,7% 31 5,0% 42,2% 734 9,9% 487 8,0% 50,7% 153 8,5% 112 7,2% 37,0% Veränder- 15 bis Veränder- Veränder- Veränder- Anteil in Anteil in ung VJ in unter 24 Anteil in Anteil in ung VJ in 25 bis 54 Anteil in Anteil in ung VJ in 55 und Anteil in Anteil in ung VJ in Alter und Berufsausbildung Alle % VJ % % Tendenz Jahre % VJ % % Tendenz Jahre % VJ % % Tendenz älter % VJ % % Tendenz Alle 9.999 100,0% 8.228 100,0% 21,5% 762 100,0% 611 100,0% 24,8% 7.428 100,0% 6.064 100,0% 22,5% 1.810 100,0% 1.554 100,0% 16,5% ohne abgeschlossene Berufsausbildung 5.133 51,3% 4.066 49,4% 26,2% 693 90,9% 564 92,4% 22,8% 3.857 51,9% 3.020 49,8% 27,7% 584 32,3% 482 31,0% 21,2% Betriebliche/ schulische Ausbildung 3.541 35,4% 3.119 37,9% 13,5% 60 7,8% 40 6,5% 49,9% 2.483 33,4% 2.206 36,4% 12,6% 998 55,2% 874 56,2% 14,2% Akademische Ausbildung 1.321 13,2% 1.040 12,6% 27,0% 9 1,2% 7 1,1% 35,8% 1.084 14,6% 836 13,8% 29,7% 228 12,6% 198 12,7% 15,1% Keine Angabe 0 0,0% 2 0,0% -100,0% 1 0,1% 0,0% #DIV/0! 0 0,0% 2 0,0% -100,0% 0 0,0% 0 0,0% 300,0% Datum: 01.02.2021; Quelle: Co ckpit SGB II Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bestand an Arbeitslosen um 21,5 % angestiegen. Der Trend für das Jahr 2021 wird als sinkend eingeschätzt. Die Arbeitslosen ohne Schulabschluss sind im Vorjahres-Vergleich um 30,8 % gestiegen. Die Arbeitslosen ohne einen Berufsabschluss sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+26,2 %). Diese Personengruppen gilt es besonders im Augenmerk zu halten. 7
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 2.2.2. Bedarfsgemeinschaften Im September 2020 war im Jobcenter Berlin Pankow eine Gesamtzahl von 20.706 Bedarfsge- meinschaften zu verzeichnen. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einer Zunahme um 1.753 Bedarfsgemeinschaften (relativ: +9,2 %). Die Zahl der insgesamt in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen beträgt 33.327. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einer Zunahme um 2.471 bzw. +8,0 %. Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) JC Pankow September 2020 Veränderung Veränderung Anteil an Berichts- Vor- Vorjahres- gegenüber gegenüber nächsthöh. Merkmal Vormonat Vorjahresmonat Tendenz monat monat monat Kategorie absolut in % absolut in % in % Bestand Bedarfsgem einschaften (BG) 20.706 20.927 18.953 - 221 - 1,1 1.753 9,2 100,0 Personen pro Bedarfsgemeinschaft 1,6 1,6 1,6 - 0,0 - 0,2 -0 - 1,1 x dar. Single-BG 14.084 14.209 12.767 - 125 - 0,9 1.317 10,3 68,0 Alleinerziehende-BG 3.421 3.447 3.304 - 26 - 0,8 117 3,5 16,5 Partner-BG ohne Kinder 1.024 1.033 900 -9 - 0,9 124 13,8 4,9 Partner-BG mit Kindern 1.830 1.873 1.667 - 43 - 2,3 163 9,8 8,8 Regelleistungsbedarfsgem einschaften (RL-BG) 20.663 20.885 18.928 - 222 - 1,1 1.735 9,2 99,8 Zahlungsansprüche pro Bedarfsgem einschaft in Euro 1.051,32 1.049,37 1.038,95 2 0,2 12 1,2 100,0 dar. Gesamtregelleistung 888,48 886,40 883,95 2,08 0,2 4,53 0,5 84,5 dav. Regelbedarf Arbeitslosengeld II 367,65 367,21 351,85 0,44 0,1 15,80 4,5 41,4 Regelbedarf Sozialgeld 18,01 17,81 17,48 0,20 1,1 0,53 3,1 2,0 Mehrbedarfe 18,59 18,45 19,14 0,14 0,7 - 0,55 - 2,9 2,1 Kosten der Unterkunft 484,23 482,92 495,48 1,31 0,3 - 11,25 - 2,3 54,5 Sozialversicherungsleistungen 154,30 154,92 147,08 - 0,62 - 0,4 7,22 4,9 14,7 Weitere Zahlungsansprüche 8,54 8,06 7,91 0,48 6,0 0,62 7,9 0,8 Bestand Personen in Bedarfsgem einschaften (PERS) 33.327 33.750 30.856 - 423 - 1,3 2.471 8,0 100,0 Leistungsberechtigte (LB) 32.621 33.052 30.103 - 431 - 1,3 2.518 8,4 97,9 Regelleistungsberechtigte (RLB) 32.205 32.616 29.824 - 411 - 1,3 2.381 8,0 98,7 dar. Männer 17.188 17.422 15.921 - 234 - 1,3 1.267 8,0 53,4 Frauen 15.017 15.194 13.903 - 177 - 1,2 1.114 8,0 46,6 unter 25 Jahren 10.681 10.848 10.223 - 167 - 1,5 458 4,5 33,2 Ausländer 8.895 8.952 7.935 - 57 - 0,6 960 12,1 27,6 erw erbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 24.808 25.129 22.698 - 321 - 1,3 2.110 9,3 100,0 dar. Männer 13.326 13.503 12.183 - 177 - 1,3 1.143 9,4 53,7 Frauen 11.482 11.626 10.515 - 144 - 1,2 967 9,2 46,3 Alleinerziehende 3.376 3.400 3.248 - 24 - 0,7 128 3,9 13,6 erw erbstätige ELB 5.724 5.741 6.004 - 17 - 0,3 - 280 - 4,7 23,1 Ausländer 6.786 6.822 5.971 - 36 - 0,5 815 13,6 27,4 nicht erw erbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) 7.397 7.487 7.126 - 90 - 1,2 271 3,8 23,0 Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) 416 436 279 - 20 - 4,6 137 49,1 1,3 Nichtleistungsberechtigte (NLB) 706 698 753 8 1,1 - 47 - 6,2 2,1 vom Leistungsanspruch ausgeschl. Personen (AUS) 489 508 449 - 19 - 3,7 40 8,9 69,3 Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) 217 190 304 27 14,2 - 87 - 28,6 30,7 Zugang als ELB in Regelleistungsbezug 695 660 610 35 5,3 85 13,9 100,0 Abgang als ELB in Regelleistungsbezug 1.037 795 855 242 30,4 182 21,3 100,0 SGB II-Hilfequoten SGB II-Quote 9,4 9,6 8,7 - 0,2 x 0,7 x x ELB-Quote 8,8 8,9 8,1 - 0,1 x 0,7 x x dar. Männer 9,5 9,6 8,7 - 0,1 x 0,8 x x Frauen 8,2 8,3 7,5 - 0,1 x 0,7 x x 15 bis unter 25 Jahre 10,3 10,6 9,7 - 0,3 x 0,6 x x 25 bis unter 55 Jahre 8,4 8,5 7,6 - 0,1 x 0,8 x x 55 Jahre und älter 9,5 9,5 9,1 - x 0,4 x x NEF-Quote 11,3 11,4 10,9 - 0,1 x 0,4 x x Erstellungsdatum: 11.01.2021, Statistik-Service Ost © Statistik der B undesagentur für A rbeit 8
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 2.2.3. Langzeitleistungsbezieher Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern konnte im Vergleich zum Vorjahr um 4,0 % ge- senkt werden (Stand: Dezember 2020). Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher an allen er- werbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 64,5 %, im Vorjahresvergleich ergibt sich eine Senkung von 8,9 %-Punkten. Langzeitleistungsbezieher Jobcenter Berlin Pankow Berichtsmonat Dezember 2020 ELB: 24.808 Anteil zu ELB in % Merkm al Bestand VJ Diff. VJM Diff. VJM in % 2020 64,5% LZB 15.994 16.658 -664 -4,0% 34,5% Männer 8.565 8.964 -400 -4,5% 29,9% Frauen 7.429 7.694 -264 -3,4% 6,5% U25 1.615 1.605 10 0,6% 2,6% U20 655 652 3 0,4% 14,7% 55+ 3.638 3.701 -63 -1,7% 9,8% Alleinerziehend 2.438 2.555 -118 -4,6% 4,6% Schw erbehinderte 1.142 1.220 -78 -6,4% 16,7% Ausländer 4.144 3.952 192 4,9% 15,5% mit Erw erbseinkommen 3.842 4.576 -734 -16,0% Erstellungsdatum: 02.02.2021; Quelle: Cockpit SGB II 2.2.4. Langzeitarbeitslose Der Bestand an Langzeitarbeitslosen ist im Vergleich zum Vorjahr um +51,8 % gestiegen (Stand: Dezember 2020). Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an den Langzeitleistungsbezie- hern beträgt 30,5 % (LZB MW: 15.454, Stand: Dezember 2020). Bei den erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten konnte im Vergleich zum Vorjahr der Übertritt in die Langzeitarbeitslosigkeit nicht verringert werden. Die Übertritte steigen im Vorjahresvergleich um 42,2 % an. Langzeitarbeitslose Jobcenter Berlin Pankow Berichtsmonat Dezember 2020 Merkm al Bestand VJ abs. Diff. VJM in % Bestand (MW) 4.720 3.110 1.610 51,8% Zugang (JFW) 5.563 5.482 81 1,5% Abgang (JFW) 3.953 5.611 -1.658 -29,5% davon in Erw erbstätigkeit (JFW) 595 513 82 -13,8% Übertritte (JFW) 3.524 2.478 1.046 42,2% Erstellungsdatum: 05.01.2021, Statistik-Service Ost, LZA-Strategiekennzeichen 9
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 2.2.5. Anerkannte Geflüchtete und Bleibeberechtigte Der Bestand an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext von Fluchtmig- ration ist im Vergleich zum Vorjahr um 22,2 % gestiegen (Stand: Dezember 2020). Bestand an arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration nach Rechtskreisen und ausgewählten Merkmalen Berlin Pankow Berlin Pankow (Gebietsstand Januar 2021) Anteil der Bestand Arbeitslose im Kontext von Arbeitslose mit sonstigen Merkmale arbeitslosen Arbeitslose Fluchtmigration Aufenthaltsstatus Drittstaaten- Angehörigen ohne Angaben zum Anteil Anteil Aufenthalts-status an absolut absolut in % in % allen arbeitslosen Drittstaaten- Angehörigen Insgesam t 10.778 1.201 11,1 1.001 9,3 1,7 Erstellungsdatum: 25.01.2021, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 246207 3. BA der Zukunft Um die Bundesagentur für Arbeit (BA) zukunftsfähig weiterzuentwickeln, bindet die Initiative BA der Zukunft alle wichtigen Beteiligten ein: Kundinnen und Kunden genauso wie Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter. Um herauszufinden, was sich Kundinnen und Kunden von der BA wünschen und welche Dienstleistungen sie wirklich benötigen, werden sie nach ihren Anliegen und Bedürfnissen ge- fragt. Ziel ist es, die Dienstleistungen der BA - im gegebenen gesetzlichen Rahmen - daran auszurichten. Ebenso wichtig ist die Perspektive von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Ebenen und über alle Organisations- und Funktionseinheiten hinweg: Jede und jeder Einzelne hat wertvolles Wissen und Erfahrungen aus der täglichen Arbeit. Dieser Erfahrungsschatz hilft dabei, herausfinden wie sich z.B. Prozesse aus der Sicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern optimaler gestalten lassen. Die Einbindung vieler Akteure ist dabei ausdrücklich erwünscht. Die BA der Zukunft hat einen agilen Arbeitsmodus gewählt. Dazu gehört ein iteratives Vorge- hen: in kurzen Zeitintervallen erfolgen immer wieder Feedbackschleifen und Qualitätsprüfun- gen. Bildlich dargestellt sieht ein „iterativer“ Prozess z.B. so aus: Ein Produkt entsteht durch ständige Wiederholung und Überprüfung. Nach jedem Arbeitsschritt wird das Teil-Produkt aus- probiert, überprüft und ggf. verbessert. Es geht darum, auszuprobieren und auch Fehler zu erlauben. Das weitere Vorgehen wird auf dieser Basis flexibel gestaltet. Wichtig ist dabei eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Die geschieht in der täglichen Arbeit der Projekt-Teams, aber auch in verschiedensten regionalen und bundesweiten Formaten. Gemeinsam wurden „Vier Stoßrichtungen“ definiert: Wertschöpfung: die Wirksamkeit und die Qualität der Dienstleistungen sollen für die Kundinnen und Kunden verbessert werden. 10
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 Transparenz und Verzahnung: es geht nicht darum, alles neu zu machen, Gutes und Passendes wird besser gemacht. Fit für die Zukunft: die BA möchte sich als lernende Organisation begreifen und re- gelmäßig hinterfragen. Es wird einen Prozess der kontinuierlichen Selbsterneuerung geben. Kraftvoll bewegen: Lösungen werden stärker gemeinsam gefunden, partizipativ in den Regionen und unterstützt durch die Fachbereiche. Da die BA natürlich auf Grundlage gesetzlicher Regelungen agiert ist es wichtig, bestimmte Leitplanken zu definieren: Fokus auf Kundinnen und Kunden und die Kundenbeziehung. Aufgabenerledigung dort, wo sie am besten erledigt werden können. Unnötige Bürokratie soll konsequent abgebaut werden, deutliche Prozesserleichterung für Kundinnen und Kunden spürbar sein. Klar definierte Verantwortung auf allen Ebenen: Für definierte Sachverhalte gibt es (möglichst) nur eine fachlich zuständige Stelle (z.B. Rechtsanwendungsfragen = Fach- bereich der Zentrale). 4. Ziele, geschäftspolitische Handlungsfelder und operative Schwerpunkte 4.1. Ziele Bundesweite Ziele Das Zielsystem der Grundsicherung wird auch in 2021 fortbestehen und folgende Ziele bein- halten: die „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“, die „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und die „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug“ Auf Ebene der Prozesskennzahlen werden für die „operativen Mindeststandards“ keine Werte mehr festgelegt. Es wird ein Monitoring eingeführt. Die Ziele werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, „In- tegrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrie- ben. Verringerung der Hilfebedürftigkeit: Es wird, wie in der Vergangenheit, einen von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) errechneten Erwartungswert geben. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit: Das Jobcenter Berlin Pankow strebt an, die Integrationsquote im Jahr 2021 um 8,1 % zu erhöhen. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug: Das Jobcenter Berlin Pankow strebt an, den Bestand der Langzeitleistungsbezieherin- nen und -bezieher im Laufe des Jahres 2021 um 0,2 % zu reduzieren. Weiterhin stehen vor allem drei Handlungsfelder im Jobcenter Berlin Pankow im Fokus: 11
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 1. Verbesserung des Übergangs von der Schule in Ausbildung bzw. in das Erwerbsleben 2. Unterstützung bei der Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs 3. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitbezug In allen drei Handlungsfeldern sind die gleichberechtigte Förderung von Frauen und Männern sowie die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen weiter zu verstetigen. 4.2. Verbesserung des Übergangs Schule – Beruf Unser gesetzlicher Auftrag heißt nach wie vor: Wir unterstützen Jugendliche und junge Menschen am Übergang von Schule in den Beruf. Die Pandemie wirkt sich auf den Ausbildungsmarkt aus, aber auch auf die Arbeit der Integra- tionsfachkräfte (IFK). Die persönliche Präsenzberatung findet in den eigens vorgehaltenen Beratungsbüros der JBA Berlin am Standort Pankow ausschließlich terminiert statt, Hauptzugangskanäle sind die tele- fonische bzw. online-Beratung per E-Mail. Telefonische Beratungsgespräche bzw. Beratungen per E-Mail erfolgen sowohl terminiert nach vorheriger schriftlicher Einladung als auch nichtter- miniert. Für den Personenkreis der ausbildungssuchenden Schulabgänger*innen des aktuellen Schul- entlassjahres erfolgt die Identifizierung und Bewerbergewinnung auch weiterhin mittels An- schreiben zur Berufswegeplanung beginnend im IV. Quartal 2020 und danach fortlaufend im Neukundenprozess. Bei Rückmeldung eines konkreten Ausbildungswunsches und Unterstützungsbedarfes bei der Ausbildungsplatzsuche erfolgt weiterhin die Übertragung der Ausbildungsvermittlung an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit anhand der vereinbarten Kooperation. Die temporäre Unterstützung der Berufsberatung im Berichtsjahr 2019/2020 durch die IFK hat zur Folge, dass die IFK zusätzlich regelmäßig und nachhaltig Gespräche mit den Jugendlichen führen, um die Unterstützungsbedarfe zu erkennen und Hilfestellung zu geben, um einen mög- lichst nahtlosen Übergang an der 1. Schwelle von Schule in Ausbildung zu ermöglichen. Steht die berufliche Orientierung zunächst im Vordergrund, stellt die IFK geeignete Medienan- gebote vor. Liegt die Ausbildungsreife noch nicht vor und schätzt die IFK ein, dass diese durch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) erlangt werden kann, erfolgt die Einschal- tung der Berufsberatung und Vormerkung für eine BvB. Im Neukundenprozess steht unverändert im Fokus, alle Jugendlichen ohne abgeschlossene Berufsausbildung für eine Ausbildung zu sensibilisieren, als Bewerber*innen für eine duale Ausbildung zu gewinnen und in Ausbildung zu vermitteln. Das Erstgespräch zur Beratung und Standortbestimmung kann sowohl telefonisch als auch terminiert persönlich im Beratungsbüro durchgeführt werden. Der vermittlungsrelevante Hand- lungsbedarf wird festgestellt, es erfolgt die Zuweisung in geeignete Maßnahmen, passende Förderinstrumente kommen zum Einsatz, Vermittlungsvorschläge werden unterbreitet. In den Folgegesprächen erfolgt die Nachhaltung der vereinbarten Eigenbemühungen. Weitere Ver- mittlungsaktivitäten finden statt, auch unter Einbindung des gAG-S. Viele Jugendlichen und junge Erwachsene befürworten die neuen Kommunikationswege: per E-Mail -> damit ist eine schnellere und aus ihrer Sicht formlosere Kommunikation möglich. Der Behördencharakter als Hemmschwelle tritt in den Hintergrund. Das JC/die JBA Berlin wird als moderner und kompetenter Dienstleister wahrgenommen. telefonisch -> der Anreiseweg bleibt erspart, die Kommunikation ist flexibler und be- quem von zu Hause bzw. an jedem Ort, an dem sie sich gerade aufhalten Durch die aktive Bekanntgabe der Durchwahl der zuständigen IFK wird der direkte Kontakt beschleunigt und intensiviert. Auch die Kommunikation per E-Mail wird deutlich stärker in An- spruch genommen, so dass schneller auf Anfragen und Anliegen reagiert werden kann. 12
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 Mit diesen beiden neuen Kommunikationswegen kann ein schneller, transparenter und nied- rigschwelliger Zugang zu Informationen, Beratung, Vermittlung, Förderung und Unterstützung in Fragen der betrieblichen, schulischen Ausbildung ermöglicht werden. Problematisch ist, dass nicht erreichbare Jugendliche sich der Kommunikation und Zusammenarbeit entziehen. Die persönliche Beratung im Beratungsbüro wird von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnis- sen oft nicht angenommen. In telefonischen Beratungsgesprächen ist es teilweise erschwert, sensible Themen anzuspre- chen und bei der Problemlösung zu helfen, da Jugendliche sich aufgrund eines noch nicht entwickelten Vertrauensverhältnisses nicht öffnen. Die tatsächlichen Auswirkungen der pandemiebedingten erheblichen schulischen Einschrän- kungen (online schooling) auf die erfolgreiche Ausbildungsvermittlung der ausbildungssuchen- den Schulabgänger*innen des Schulentlassjahres 2021 lassen sich derzeit nicht valide ein- schätzen. Diese zeigen sich ggf. mit den Prüfungen im Frühjahr 2021 und den dann erreichten Schulabschlüssen als Zugangsvoraussetzung für einzelne Ausbildungsberufe. Wie kann es gelingen, in der Zeit der Pandemie sichere und wirkungsvolle Arbeit zu leisten? Voraussetzung für eine wirkungsvolle Arbeit sind sowohl ein robuster Ausbildungs- und Ar- beitsmarkt als auch geeignete und bedarfsgerechte Maßnahmen zur Förderung und Unter- stützung der Jugendlichen sowie die engagierte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der IFK. Mit der Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit und damit schnellen Reaktion auf auf- tretende Probleme bei der Ausbildungs- bzw. Arbeitssuche erhalten Jugendliche die Unter- stützung, die sie aktiv abrufen. Bei der Planung der Förderinstrumente und Gestaltung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden Maßnahmen, die in Präsenz als auch alternativ durchgeführt werden können, vorgehalten und genutzt, um jedem Jugendlichen passgenau die Förderung und Unterstützung anzutragen, die benötigt wird. Die kontinuierliche (auch telefonische) Bera- tung und Begleitung der Jugendlichen durch die IFK u25 trägt zum Wirkungserfolg bei. Prob- lemlösungsstrategien können zeitnah erarbeitet und damit Abbrüche vermieden werden. Outbound-Aktionen durch das Servicecenter unterstützen die kontinuierliche Kommunikation. Mit der Entwicklung von Börsen und Bewerbertagen in neuen Durchführungsformen (digital, im persönlichen Gespräch mit Zuschaltung moderner Kommunikationsmittel – Skype-Konfe- renz mit potentiellen Arbeitgebern/Ausbildungsbetrieben) können Jugendliche, die noch keine Erfahrung im Bewerbungsprozess/Vorstellungsgespräch haben, adäquat unterstützt werden. Aktivitäten wie die „Woche der Ausbildung“ bzw. die „Stellenbörse mal andersrum“ werden verstetigt. Der Ausbau und die Nutzung der technischen Möglichkeiten kann Auszubildende und Ausbildungsbetriebe auch unter Pandemiebedingungen zusammenbringen. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit den Partnern der Jugendberufsagentur Berlin Standort Pankow sowie weiteren Netzwerkpartnern wird fortgesetzt, um umfassend und passgenau auf die individuellen Unterstützungsbedarfe der Jugendlichen reagieren zu kön- nen. 4.3. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden bzw. reduzieren 4.3.1. LZA-Schwerpunktregion Das Jobcenter Berlin Pankow gehört zu den 45 ausgewählten LZA-Schwerpunktregionen Deutschlands. Dabei wird zusammen mit sieben weiteren Jobcentern an dem Entwicklungs- thema „Lebenslagenorientierte Integrationsstrategien im kommunalen Raum“ gearbeitet. Die Zielgruppe des Jobcenters sind dabei die Alleinerziehenden, welche auch langzeitarbeits- lose Alleinerziehende und Alleinerziehende ohne Berufsabschluss enthält. 13
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 Dieser Personenkreis ist mit 16,5 % ein wesentlicher Bestandteil der Bedarfsgemeinschaften (Datenstand September 2020: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II). Insgesamt werden 3.301 erwerbsfähige, alleinerziehende Leistungsberechtige im Jahres- durchschnittswert, davon 427 Männer und 2.874 Frauen, im Jobcenter betreut. 12,4 % (absolut 410 alleinerziehende ELB) sind ohne Schulabschluss und 56,0 % (absolut 1.847 alleinerziehende ELB) sind ohne Berufsabschluss (Datenstand: Dezember 2020 – Cock- pit SGB II). Das seit April 2019 eingerichtete Sonderteam im Jobcenter Berlin Pankow konzentriert sich weiterhin auf die Betreuung der Zielgruppe der Alleinerziehenden und baut dabei auf die seit Jahren erfolgte gute Betreuung. Ergänzt wird die Arbeit durch die Expertise und Unterstützung der Beauftragten für Chancengleichheit im Jobcenter Berlin Pankow. Nicht im Sonderteam Alleinerziehende betreut sind diejenigen Kundinnen und Kunden, die in anderen Sonderteams betreut werden (Kundinnen und Kunden unter 25 Jahre, Selbständige und Rehabilitanden / Schwerbehinderte). Ziel der Arbeit des Sonderteams ist eine intensive Betreuung der Personengruppe in allen Phasen (während der Elternzeit, vor und nach Ende der Elternzeit) bis hin zur Begleitung bei der Berufsorientierung des Kindes / der Kinder sicherzustellen und in den verschiedensten Problemlagen wie z.B. der Sicherstellung der Kinderbetreuung, notwendige berufliche Qualifi- zierung, Jobsuche, gesundheitlichen und anderen Problemen frühzeitig zu unterstützen Dabei kommt der engen Zusammenarbeit des Jobcenters Berlin Pankow mit allen beteiligten Akteuren (u.a. dem Bezirk mit seinen Fachdiensten, den Netzwerkpartnern und Trägern) eine besondere Bedeutung zu. 2020 wurde die Rahmenvereinbarung für das Modellprojekt "Aufbau der Zusammenarbeit zwi- schen dem Jobcenter Berlin Pankow und den Pankower Stadtteilzentren, der Kontakt- u. In- formationsstelle für Selbsthilfe im STZ Pankow, der Freiwilligenagentur Pankow" unterzeich- net. Damit werden neue Kontaktformen zu den Kund*innen und eine sozialräumliche Öffnung des Jobcenters sowie verstärkte Nutzung der bezirklichen Angebote angeboten. 4.3.2. Umsetzung des Teilhabechancengesetzes Mit dem Teilhabechancengesetz wurde zum 01.01.2019 eine weitere Möglichkeit geschaffen, arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende beim Einstieg in den allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Inzwischen kann auf umfangreiche und positive Erfahrungen mit den Förderinstrumenten Ein- gliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) zurückge- griffen werden. Die Anwendung dieser Lohnkostenzuschüsse findet im Bereich der Träger- landschaft und bei Arbeitgebern eine hohe Akzeptanz. Das Ziel wird auch zukünftig die nachhaltige Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein. Insbesondere der allgemeine Arbeitsmarkt stellt hier eine große Herausforderung dar. Vorliegende Erkenntnisse aus dem ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Coaching wer- den zur Optimierung im Umgang mit den Förderleistungen genutzt. Durch eine zusätzliche Landesergänzungsförderung (Ko-Finanzierung) wird die Vermittlung in öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des §16i SGB II unterstützt: Das Land Berlin gewährt mit dieser Förderung Zuschüsse für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken und in denen Personen beschäftigt werden, die von Berliner Jobcentern gefördert werden. Derzeit können keine weiteren Stellen ergänzend gefördert werden. Die Programmkapazität ist vollständig ausgelastet. 14
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 4.3.3. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement wird wie folgt definiert: „Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die Kundin bzw. den Kunden ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeits- markt. In diesem kooperativen Prozess werden vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend von dem Fallmanager implementiert, koordi- niert, überwacht und evaluiert werden. So wird der individuelle Versorgungsbedarf einer Kundin bzw. eines Kunden im Hinblick auf das Ziel der mittel- und/oder unmittelbaren Ar- beitsmarktintegration durch Beratung und Bereitstellung der verfügbaren Ressourcen abge- deckt und seine Mitwirkung eingefordert.“ Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement kommt zum Tragen, wenn bei Kund*innen hin- sichtlich der Vermittlung in Arbeit bzw. in Bezug auf eine Erwerbsfähigkeit schwerwiegende Einschränkungen vorliegen, so dass der Fokus nicht unmittelbar auf den Arbeitsmarktkontext gelegt werden kann. Da diese Kund*innen auch besonders von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbe- zug betroffen sind, ist die Inanspruchnahme des beschäftigungsorientierten Fallmanagements angezeigt. Bei folgenden Problemlagen sollte eine Fallmanagerin oder ein Fallmanager eingeschaltet werden: drohender Wohnungsverlust Obdachlosigkeit Schulden/ Pfändungen/ kein Konto Suchterkrankungen und seelische Erkrankungen familiäre Probleme Gewalterfahrungen gesundheitliche Probleme Lebenskrisen (Todesfälle/ Trennung) Betreuungsprobleme (Kinder/ pflegebedürftige Angehörige) Sprachprobleme Migrationshemmnisse Vorstrafen/ Haftstrafen u.a. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager zeigen Wege auf und erarbeiten zusammen mit den Kundinnen und Kunden geeignete Angebote zur Lösung der Probleme. Sie koordinieren und begleiten den Unterstützungsprozess so lange, bis den Kundinnen und Kunden konkret ge- holfen werden kann und eine machbare berufliche Perspektive entwickelt wird. Die Inan- spruchnahme des beschäftigungsorientierten Fallmanagements ist freiwillig. Alles, was zwi- schen Fallmanagerinnen und Fallmanagern und Kundinnen und Kunden besprochen wird, ist vertraulich. Ziel ist immer die soziale und berufliche Integration. Ziel der Integrationsplanung ist es, Res- sourcen und Kompetenzen der Kundin und des Kunden nutzbar zu machen und so zur Ver- minderung oder Beseitigung der Vermittlungshemmnisse und damit zu einer sozialen und be- ruflichen Integration beizutragen. Die Beratung und Betreuung durch das beschäftigungsori- entierte Fallmanagement ist lösungsorientiert. Im Fokus steht die Frage: Was soll sich verän- dern und wie können die Veränderungen erreicht werden? Die Fallmanagerinnen und Fallmanager können dabei auf eine Palette von geeigneten Ein- gliederungsinstrumenten gemäß § 16 Abs.1 SGB II zum Abbau der Vermittlungshemmnisse und ggf. zur Integration in den Arbeitsmarkt zurückgreifen. 15
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 Eine besondere Rolle kommt der Förderung nach § 16e SGB II – Eingliederung von Langzeit- arbeitslosen – und der Förderung nach § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt - zu. Weiterhin stellen kommunale Eingliederungsleistungen einen wesentlichen Teil des Hand- lungsrepertoires für die Netzwerkarbeit des Fallmanagements dar. Handlungsgrundlage ist die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Ber- lin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin und dem Jobcenter Berlin Pankow über die Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II. Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können folgende Leistungen erbracht werden: die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung die psychosoziale Betreuung die Suchtberatung. Damit ist ein ganzheitliches Vorgehen gegeben, bei dem die unterschiedlichen Problemlagen und Stärken der Kundinnen und Kunden im Fallmanagement in den Blick genommen werden und sowohl an der Beschäftigungsfähigkeit, als auch am Angebot der Beschäftigungsoptionen gearbeitet wird. 4.3.4. Instrumente des Landes Berlin zur Unterstützung der Integrationsarbeit Im Zusammenhang mit der Förderung der Integrationsarbeit arbeitet das Jobcenters Berlin Pankow aktiv im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA), im Netzwerk für Al- leinerziehende des Bezirksamtes sowie im bezirklichen Alpha-Bündnis mit und beteiligt sich an Veranstaltungen der Wirtschaftsförderung. Folgende Instrumente des Landes können die Integrationsfachkräfte des Jobcenters Berlin Pankow ergänzend zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten nach dem SGB II einsetzen: Qualifizierung: Das Qualifizierungsangebot „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB) richtet sich an Teilneh- mende in Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sowie auch an Nichtleistungsempfan- gende. Mit dem Förderinstrument „Qualifizierung vor Beschäftigung“ (QvB) werden berufliche Weiter- bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Berufsorientierung für die Integration bzw. Rein- tegration von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsprozess gefördert. Die Maßnahmen er- möglichen den Erwerb von Teilqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes und beinhalten häufig auch berufsspezifische Deutschsprachförderung. Zudem werden Maßnahmen zum Nachholen des Mittleren Schulabschlusses (MSA) angeboten. QvB kann bspw. im Vorfeld ei- ner Aktivierungsmaßnahme oder als Vorbereitung auf eine Maßnahme zur Förderung berufli- cher Weiterbildung (FbW) eingesetzt werden. Beratung und Coaching Das Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung bietet Coaching- und Qualifizierungsangebote mit dem Ziel Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Angebote richten sich in erster Linie an Personen, die Beschäftigungsmaßnahmen bei gemeinwohlorientierten Trägern wahrnehmen. Das Berliner Jobcoaching für Geflüchtete ist darauf ausgerichtet, geflüchteten Menschen eine Beratung und Unterstützung zur Förderung ihrer Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu 16
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 geben. Insbesondere sollen im Rahmen der Beratung Zugangsprobleme zum Arbeitsmarkt behoben, der Zugang zu weiteren Hilfen erleichtert und notwendige Qualifizierungen angebo- ten werden. Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung für Berliner Ar- beitgeber, die neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen. Als Zielgruppe werden Personen, die mindestens 6 Monate arbeitslos gemeldet sind und Beschäf- tigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. Minijobber und -jobbe- rinnen und Teilnehmende von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen) gefördert. Durch eine zusätzliche Landesergänzungsförderung (Ko-Finanzierung) wird die Vermittlung in öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des §16i SGB II unterstützt: Das Land Berlin gewährt mit dieser Förderung Zuschüsse für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken und in denen Personen beschäftigt werden, die von Berliner Jobcentern gefördert werden. Die seit 2019 über das „Solidarische Grundeinkommen“ (SGE), als weiteres Instrument zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Beschäftigten in gemeinwohlorientierten und im öf- fentlichen Interesse des Landes Berlin liegenden Tätigkeiten in landeseigenen Unternehmen und bei freien Trägern werden weiter gefördert. Ziel ist der Übergang in eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt. Zusätzlich werden während der Beschäftigung ein Coaching und Qua- lifizierungsmöglichkeiten angeboten. Das Solidarische Grundeinkommen existiert in zwei Finanzierungsvarianten: Als komplemen- täres Modell in Verbindung mit dem § 16e SGB II in den ersten zwei Förderjahren und als komplett landesfinanzierte Variante. Die Förderung über das Pilotprojekt Solidarisches Grundeinkommen ist auf 1.000 Förderfälle beschränkt. Die Stellenbesetzungsphase konnte im November 2020 durch Erreichen der Pro- grammkapazität abgeschlossen werden, die Stellenangebote wurden von Seiten der gAGS geschlossen. Für das Jahr 2021 ist keine weitere Besetzung von SGE-Stellen vorgesehen. 4.4. Inklusion realisieren Das Jobcenter Berlin Pankow hat die Zielsetzung, die Inklusion weiter zu fördern und nach- haltige Integrationen zu realisieren. Ziel der Integrationsarbeit ist die Vermittlung in eine den gesundheitlichen Einschränkungen entsprechende, dauerhafte Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Als unterstützende Leistun- gen kommen hier besondere Förderungen z.B. für Arbeitgeber bei Einstellungen in Betracht. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, bei denen eine Integration in den früheren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist und bei denen der Bedarf zu einer berufli- chen Rehabilitation durch den zuständigen Reha-Träger anerkannt wurde, werden beim Per- spektivwechsel und den notwendigen Qualifizierungen unterstützt. Hierzu findet eine regelmä- ßige Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Kostenträgern des Reha-Verfah- rens statt. 17
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 4.5. Selbständigkeit und Existenzgründung In Folge der Pandemie haben viele Selbständige ihre Einkommensgrundlage – zumindest vo- rübergehend – teilweise oder sogar vollständig verloren. Viele beklagen Einkommensverluste und ein Großteil verfügt nur über geringe Liquiditätsreserven. Die staatliche Unterstützung konnte nur teilweise die Einkommensausfälle ausgleichen. Dies führte im Jobcenter Berlin Pankow seit März 2020 zu einem massiven Anstieg von auf Arbeitslosengeld II (ALG II) ange- wiesener selbständiger Neukundinnen/Neukunden. Die Aufgabe des auf Gründungswillige, selbständige Neukundinnen und -kunden sowie Be- standselbständige spezialisierten Teams besteht zum einen darin, mit den neuen Kundinnen und Kunden Erstgespräche zu führen, die aktuelle Situation zu erfragen, Fördermöglichkeiten aufzuzeigen und vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Selbständigkeit und dem Bezug von ALG II zu beantworten. Allen Kunden und Kunden wird die Coaching-Maßnahme „Beratung und Kenntnisvermittlung Selbständige“ nach & 16c SGB II angeboten, die sowohl unterstützen kann bei einer Bestands- aufnahme als auch bei der Optimierung des Unternehmens und der Einleitung notwendiger Maßnahmen. Eine weitere wichtige Aufgabe bleibt die Betreuung der Bestandsselbständigen im Kontext der ganzheitlichen Betrachtung der Bedarfsgemeinschaften mit dem Ziel Langzeitleistungsbezug zu beenden. Auch in 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der Kundinnen und Kun- den in nebenberuflicher Selbständigkeit gelegt. Durch den passgenauen bzw. gezielten und sinnvollen Einsatz von Förderinstrumenten soll die Aufnahme von abhängiger Beschäftigun- gen unterstützt und erreicht werden. 4.6. Marktentwicklung und Arbeitgeber In 2021 gilt es, die Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service weiterhin ak- tiv und nutzbringend auszugestalten. Dazu ist die Kooperation zwischen dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service und dem Jobcenter Berlin Pankow branchenspezifisch ausgerichtet. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die gemeinsam koordinierten Arbeitgeberanspra- chen forciert. Hier können im Zuge der Digitalisierung auch alternative Kommunikations-for- men zum Tragen kommen. Die Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler Markt des JC Berlin Pan- kow bauen weiterhin übergreifend ihre Arbeitgeberkontakte aus und verstetigen diese. Die Integrationsmöglichkeiten von SGB II Kundinnen und Kunden sollen optimal ausgenutzt werden. Durch passgenaue bewerberorientierte Vermittlung erhalten sie die Chance, an der Digitalisierung der modern Arbeits-und Berufswelt teilzuhaben. 4.7. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Der gesetzliche Auftrag zur Förderung der Chancengleichheit ist als Querschnittsaufgabe in der Strategie 2025 verankert, damit die gleichstellungsrelevanten Aspekte durch die Beauf- tragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) auf allen Organisationsebenen noch ge- zielter in die operativen Prozesse eingebracht werden können. In 2021 feiern die BCA ein 10-jähriges Jubiläum der Aufnahme des Paragrafen 18e, der die gesetzlichen Aufgaben der BCA definiert, in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die BCA der zwölf Berliner Jobcenter werden in diesem Sinne in 2021 gemeinsam interne und externe Informationskampagnen zur Förderung der Chancengleichheit, Gleichstellung, Diver- sity und Antidiskriminierung durchführen. 18
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