Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 - Berlin.de

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 - Berlin.de
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2021

ST AN D 19.03.2021

Ziele 2021

Geschäftspolitische Handlungsfelder

Operative Schwerpunkte / Umsetzungsstrategien

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

Inhaltsverzeichnis

1. Präambel / Einleitung ........................................................................................................ 4
2. Profil des Jobcenters Berlin Pankow ................................................................................. 4
   2.1. Lokale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarktlage......................................................... 4
      2.1.1. Lokaler Arbeitsmarkt............................................................................................. 4
      2.1.2. Lokaler Ausbildungsmarkt .................................................................................... 5
   2.2. Kundenstruktur ........................................................................................................... 6
      2.2.1. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ..................................................................... 6
      2.2.2. Bedarfsgemeinschaften ........................................................................................ 8
      2.2.3. Langzeitleistungsbezieher .................................................................................... 9
      2.2.4. Langzeitarbeitslose............................................................................................... 9
      2.2.5. Anerkannte Geflüchtete und Bleibeberechtigte ....................................................10
3. BA der Zukunft .................................................................................................................10
4. Ziele, geschäftspolitische Handlungsfelder und operative Schwerpunkte .........................11
   4.1. Ziele ...........................................................................................................................11
   4.2. Verbesserung des Übergangs Schule – Beruf ...........................................................12
   4.3. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden bzw. reduzieren ......13
      4.3.1. LZA-Schwerpunktregion ......................................................................................13
      4.3.2. Umsetzung des Teilhabechancengesetzes..........................................................14
      4.3.3. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement .......................................................15
      4.3.4. Instrumente des Landes Berlin zur Unterstützung der Integrationsarbeit .............16
   4.4. Inklusion realisieren ...................................................................................................17
   4.5. Selbständigkeit und Existenzgründung ......................................................................18
   4.6. Marktentwicklung und Arbeitgeber .............................................................................18
   4.7. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ...........................................................................18
      4.7.1. Mindestbeteiligung und Förderung von Frauen ....................................................19
      4.7.2. Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ......................................19
      4.7.3. Berufliche Teilhabe und Sicherung der Kindertagesbetreuung ............................20
      4.7.4. Bundesweite Kampagne im SGB II - Einstellungssache! Jobs für Eltern .............20
5. Einsatz Eingliederungsmittel.............................................................................................21
   5.1. Verwaltungskostenbudget ..........................................................................................21
   5.2. Mitteleinsatz nach Instrumenten und Übersicht Eintritte .............................................21
6. Nachwort ..........................................................................................................................22
7. Anhang .............................................................................................................................23

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

1. Präambel / Einleitung

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Berlin Pankow für das Jahr 2021
gibt einen Überblick über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie die Struktur der hilfebe-
dürftigen Leistungsberechtigten im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im
Bezirk Pankow.
Aus den Erfahrungen des Geschäftsjahres 2020 und der prognostizierten Marktentwicklung
hat das Jobcenter Berlin Pankow konkrete Ziele, Strategien und operative Maßnahmen abge-
leitet. Diese sowie die 2021 zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Verringerung der Hilfe-
bedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristi-
gem Leistungsbezug werden im Programm transparent gemacht.
Impulse aus dem gemeinsamen Rahmenarbeitsprogramm für das Land Berlin wurden unter
Beachtung der örtlichen Gegebenheiten integriert.
Entsprechend § 44 c Abs. 6 SGB II wird dieses Programm in der Trägerversammlung des
Jobcenters Berlin Pankow abgestimmt und im Beirat des Jobcenters erörtert.

2. Profil des Jobcenters Berlin Pankow

2.1. Lokale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmarktlage

2.1.1. Lokaler Arbeitsmarkt
Mit fast 410.000 Einwohnern ist Pankow der bevölkerungsreichste Berliner Bezirk.
Im Juli 2020 waren im Bezirk 35.216 Unternehmen mit mindestens einer oder einem sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten ansässig. Fast 75 % der Unternehmen haben bis zu fünf
Mitarbeitende. Die überwiegende Anzahl der Unternehmen in Pankow sind kleine und mittlere
Unternehmen. 99.8% der Betriebe haben weniger als 250 Mitarbeitende.
Die Pankower Wirtschaftsstruktur prägen vor allem Kleinunternehmen aus den Bereichen
Dienstleistungen, Baugewerbe und Handel. Maschinenbau und Kleingewerbe sind im Ortsteil
Weißensee ansässig. IT- und Dienstleistungsunternehmen konzentrieren sich auf die Ortsteile
Prenzlauer Berg und Alt-Pankow. Im Pankow-Park, einem traditionellen Standort in Wilhelms-
ruh, haben sind vor allem Unternehmen aus Industrie und Verkehrstechnik angesiedelt.
Der Campus in Berlin-Buch ist heute ein führender Standort für Biotechnologie und Medizin-
technik. Dies wurde durch das räumliche sowie inhaltliche Zusammenwirken von Forschungs-
instituten, Kliniken und Biotechnologie-Unternehmen möglich und bildet die ideale Basis für
interdisziplinären wissenschaftlichen Austausch.
Der Campus umfasst wissenschaftliche Institute wie das Leibniz-Institut für Molekulare Phar-
makologie, das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin sowie den Biotechpark mit In-
novations- und Gründerzentrum und etwa 50 Unternehmen. Noch in diesem Jahr wird der
Campus mit der Fertigstellung des Preclinical Research Centers (PRC) um eine Forschungs-
station mit weiteren Laborräumen erweitert.
In der aktuellen Situation ist es sehr schwierig eine Einschätzung des Arbeitsmarktes in den
nächsten 12 bis 18 Monaten abzugeben.
Aktuell bleibt die Nachfrage nach neuen Mitarbeitenden im langjährigen Vergleich sehr
schwach, belebt sich jedoch zunehmend wieder. Die Entwicklung wird geprägt sein von dem
weiteren Verlauf der Corona-Pandemie. Unterjährig wird es immer wieder zu Anpassungen in
der Brancheneinschätzung kommen. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt in Berlin verlief 2020
schwankend – bedingt durch die Corona-Krise. So lagen die Arbeitslosenzahlen das gesamte
Jahr über dem Vorjahr. Die höchste Arbeitslosenzahl in Pankow in den Rechtskreisen Zweites
und Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) war im Juli 2020 mit insgesamt 20.034
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

Personen zu verzeichnen. Der niedrigste Stand wurde im März 2020 mit 14.911 erreicht. Die
Gesamtarbeitslosenquote in Pankow bewegte sich 2020 zwischen 8,7 % (Juli) und 6,6 %
(März) – durchschnittlich 7,9 %. Die Arbeitslosenquote SGB II in Pankow bewegte sich 2020
zwischen 4,8 % (Juli) und 3,9 % (März) – durchschnittlich 4,5 %.
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten im Land
Berlin kontinuierlich angestiegen. Waren es im September 2019 noch 1.514.600 sozialversi-
cherungspflichtig Beschäftigte, so konnten im September 2020 (+2,7 %) 1.554.900 sozialver-
sicherungspflichtig Beschäftigte festgestellt werden. Die Wirtschaft in Berlin rechnet in 2021
mit einem leichten Aufschwung. Die Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung ergeben, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Durch-
schnittsszenario um 1,7 % wächst. Die Zahl der Arbeitslosen sinkt um 1,1 %. Das Bruttoin-
landsprodukt wird um 3,2 % steigen.

2.1.2. Lokaler Ausbildungsmarkt
Die stellenseitige Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Bezirk Pankow hat sich im Ausbil-
dungsjahr 2020, auch bedingt durch die Einschränkungen bzgl. Covid-19, insgesamt rückläu-
fig entwickelt. Bis zum Berichtsmonat August wurden 1266 betriebliche Ausbildungsstellen ge-
meldet, was im Vergleich zum Vorjahr einem Minus von 15,5% entspricht. Bezüglich der wei-
teren Stellenentwicklung ist eine Voraussicht aufgrund der aktuellen Beeinflussungen schwie-
rig. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausbildungsstellen in Zukunft leicht zurückgehen.
Als stabiler Ausbildungsbereich können in Pankow weiterhin die Bereiche Handwerk (viele
KMU) und auch der Handel (GKB) gesehen werden. Der Bedarf an Auszubildenden ist hier
nach wie vor hoch. Die Bewerberlage wird allerdings weiter als abnehmend beschrieben. So
bleibt es weiterhin eine herausfordernde Aufgabe, genügend Jugendliche für diese Branchen
zu finden.
Ein großer Ansprechpartner ist in Pankow im Bereich Ausbildung vor allem für den industriellen
Bereich und das verarbeitende Gewerbe der Verbundpartner ABB. Das Ausbildungsverhalten
ist hier weiterhin stabil, wenngleich es auch hier wachsende Schwierigkeiten gibt, geeignete
Bewerber zu finden. Das Bild eines stabilen bzw. wachsenden Fachkräftebedarfs verbunden
mit einer schwierigeren Bewerberlage zeichnet sich ebenso für den handwerklichen und me-
dizinischen Bereich ab. Gerade der medizinische Bereich kann hierbei auch mit einem Stel-
lenzuwachs aufwarten. Stark eingebrochen sind allerdings wie in den meisten anderen Berli-
ner Bezirken die Event- und Tourismusbranche wie auch die Gastronomie. Teilweise tendieren
hier die Ausbildungsstellen gegen null. Hier ist auch die Situation für 2021 nach wie vor nicht
wirklich absehbar, es ist aber von keiner zügigen Besserung auszugehen. Auch im Bereich
Dienstleistung müssen parallel zum Bild in Gesamtberlin einschränkende Faktoren betrachtet
werden. So gibt es für einige Berufe Rückgänge zu verzeichnen, z.B. für Friseure. Einige Ket-
ten mussten teilweise Filialschließungen vornehmen und andere Unternehmen können auf-
grund einer begrenzten Anzahl von Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden im Geschäft
nicht mehr in dem gleichen Maße ausbilden.
Für Pankow sowie für die anderen Berliner Bezirke sollen wieder regelmäßig Berufskunde-
und Informationsveranstaltungen bei den Arbeitgebern organisiert werden, um auch die Pan-
kower Bewerber hier direkt mit den Unternehmen in Kontakt bringen zu können. Bis dies mög-
lich ist, werden weitere Alternativveranstaltungen durchgeführt und die Zusammenarbeit der
einzelnen Instanzen der JBA Berlin weiter intensiviert. Die Stellenaufnahme in möglichst um-
fassenden Branchenbereichen besitzt für die Stellen- und Bewerbervermittlung diesbezüglich
Priorität, ist aber auch immer in Abhängigkeit zur momentanen wirtschaftlichen Gesamtlage
zu sehen.

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

2.2. Kundenstruktur

2.2.1. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Die Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Stand September 2020 stellt sich
wie folgt dar:
Bestand an erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

JC Pankow
September 2020

                                                                                          Veränderung            Veränderung                Anteil an
                                                      Berichts-    Vor-     Vorjahres-     gegenüber              gegenüber                jew eiliger
                              Merkmal                                                      Vormonat             Vorjahresmonat                               Tendenz
                                                       monat      monat       monat                                                          Gruppe
                                                                                         absolut       in %     absolut        in %           in %
Regelleistungsberechtigte (RLB)                          32.205    32.616       29.824      - 411       - 1,3       2.381          8,0             100,0       
   dav. Männer                                           17.188    17.422       15.921      - 234       - 1,3       1.267          8,0              53,4       
         Frauen                                          15.017    15.194       13.903      - 177       - 1,2       1.114          8,0              46,6       
   dar. unter 18 Jahren                                   8.299     8.406        7.965      - 107       - 1,3         334          4,2              25,8       
   dav. unter 25 Jahren                                  10.681    10.848       10.223      - 167       - 1,5         458          4,5              33,2       
         25 bis unter 55 Jahre                           17.041    17.271       15.332      - 230       - 1,3       1.709        11,1               52,9       
         55 Jahre und älter                               4.483     4.497        4.269        - 14      - 0,3         214          5,0              13,9       
   dar. Ausländer                                         8.895     8.952        7.935        - 57      - 0,6         960        12,1               27,6       
Erw erbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)                24.808    25.129       22.698      - 321       - 1,3       2.110          9,3             100,0       
   dav. Männer                                           13.326    13.503       12.183      - 177       - 1,3       1.143          9,4              53,7       
         Frauen                                          11.482    11.626       10.515      - 144       - 1,2         967          9,2              46,3       
   dar. 15 bis unter 18 Jahre                             1.038     1.058         981         - 20      - 1,9           57         5,8                4,2      
   dav. unter 25 Jahren                                   3.412     3.488        3.218        - 76      - 2,2         194          6,0              13,8       
         25 bis unter 55 Jahre                           16.969    17.201       15.260      - 232       - 1,3       1.709        11,2               68,4       
         55 Jahre und älter                               4.427     4.440        4.220        - 13      - 0,3         207          4,9              17,8       
   dar. Arbeitslose                                      10.587    10.744        8.075      - 157       - 1,5       2.512        31,1               42,7       
         dav. Männer                                      6.296     6.409        4.927      - 113       - 1,8       1.369        27,8               25,4       
                 Frauen                                   4.291     4.335        3.148        - 44      - 1,0       1.143        36,3               17,3       
         dav. 15 bis unter 25 Jahre                         834       887         639         - 53      - 6,0         195        30,5                 3,4      
                 55 Jahre und älter                       1.894     1.911        1.514        - 17      - 0,9         380        25,1                 7,6      
   dar. Alleinerziehende                                  3.376     3.400        3.248        - 24      - 0,7         128          3,9              13,6       
         dav. 15 bis unter 25 Jahre                         247       245         227              2      0,8           20         8,8                1,0      
                 25 Jahre und älter                       3.129     3.155        3.021        - 26      - 0,8         108          3,6              12,6       
   dar. erw erbstätige ELB                                5.724     5.741        6.004        - 17      - 0,3        -280        - 4,7              23,1       
         dav. Männer                                      2.994     3.008        3.186        - 14      - 0,5        -192        - 6,0              12,1       
                 Frauen                                   2.730     2.733        2.818         -3       - 0,1          -88       - 3,1              11,0       
                        1)
   dar. Aufstocker                                          757       764         412          -7       - 0,9         345        83,7                 3,1      
   dar. Ausländer                                         6.786     6.822        5.971        - 36      - 0,5         815        13,6               27,4       
         dav. Männer                                      3.434     3.466        3.075        - 32      - 0,9         359        11,7               13,8       
                 Frauen                                   3.352     3.356        2.896         -4       - 0,1         456        15,7               13,5       
Nicht erw erbsfähige Leistungsberechtigte (NEF)           7.397     7.487        7.126        - 90      - 1,2         271          3,8             100,0       
   dav. unter 3 Jahren                                    1.672     1.653        1.615         19         1,1           57         3,5              22,6       
         3 bis unter 6 Jahre                              1.617     1.643        1.482        - 26      - 1,6         135          9,1              21,9       
         6 bis unter 15 Jahre                             3.958     4.037        3.879        - 79      - 2,0           79         2,0              53,5       
         15 Jahre und älter                                 150       154         150          -4       - 2,6             0           -               2,0      
   dar. Ausländer                                         2.109     2.130        1.964        - 21      - 1,0         145          7,4              28,5       
Erstellungsdatum: 11.01.2021, Statistik-Service Ost                                                             © Statistik der B undesagentur für A rbeit

In 2021 gilt es, das geschäftspolitische Augenmerk auf die besonderen Kundengruppen zu
richten. Sie werden als Anteil unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten abgebildet:

              5.724 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer nicht auskömmlichen abhängigen
               oder insbesondere einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen
              4.427 ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte (55 und älter)
              3.376 Alleinerziehende
              6.786 Ausländerinnen und Ausländern und Einwohnende ohne Staatsbürgerschaft

                                                                            6
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

Die nachstehende Auswertung zeigt, dass 13,3 % der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten über keinen Schulabschluss verfügen. Bei diesem Personenkreis gestaltet sich
die Integrationsarbeit besonders schwierig. 51,3 % der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten verfügen über keinen Berufsabschluss.
Arbeitslose ELB
Dezember 2020

JC Pankow

                                                                                           Veränder-              15 bis                                           Veränder-                                                            Veränder-                                                           Veränder-
                                                        Anteil in              Anteil in   ung VJ in             unter 24       Anteil in              Anteil in   ung VJ in             25 bis 54   Anteil in              Anteil in   ung VJ in           55 und       Anteil in              Anteil in   ung VJ in
Alter und Schulabschluss                     Alle          %        VJ            %            %       Tendenz    Jahre            %        VJ            %            %       Tendenz    Jahre         %        VJ            %           %      Tendenz    älter          %        VJ            %            %       Tendenz

Alle                                          9.999       100,0%    8.228        100,0%        21,5%                  762        100,0%         611     100,0%        24,8%                7.428     100,0%    6.064        100,0%       22,5%              1.810       100,0%    1.554        100,0%        16,5%     
kein Schulabschluss                           1.329        13,3%    1.016         12,3%        30,8%                  208         27,2%         159      26,1%        30,2%                  965      13,0%         747      12,3%       29,1%                156         8,6%         109       7,0%        43,7%     
Hauptschulabschluss                           2.180        21,8%    1.881         22,9%        15,9%                  222         29,2%         189      31,0%        17,7%                1.630      21,9%    1.390         22,9%       17,3%                328        18,1%         302      19,4%         8,5%     
Mittlere Reife                                2.665        26,7%    2.400         29,2%        11,0%                  167         21,9%         127      20,8%        31,3%                1.764      23,7%    1.612         26,6%        9,4%                735        40,6%         661      42,6%        11,1%     
Fachhochschulreife                              747         7,5%         604       7,3%        23,7%                   34          4,5%         26        4,3%        29,6%                  597        8,0%        477        7,9%      25,3%                116         6,4%         101       6,5%        14,5%     
Hochschulreife                                2.147        21,5%    1.697         20,6%        26,5%                   88         11,5%         79       12,9%        12,0%                1.738      23,4%    1.350         22,3%       28,7%                322        17,8%         269      17,3%        19,9%     
Fehlende Werte                                  931         9,3%         630       7,7%        47,9%                   44          5,7%         31        5,0%        42,2%                  734        9,9%        487        8,0%      50,7%                153         8,5%         112       7,2%        37,0%     

                                                                                           Veränder-              15 bis                                           Veränder-                                                            Veränder-                                                           Veränder-
                                                        Anteil in              Anteil in   ung VJ in             unter 24       Anteil in              Anteil in   ung VJ in             25 bis 54   Anteil in              Anteil in   ung VJ in           55 und       Anteil in              Anteil in   ung VJ in
Alter und Berufsausbildung                   Alle          %        VJ            %            %       Tendenz    Jahre            %        VJ            %            %       Tendenz    Jahre         %        VJ            %           %      Tendenz    älter          %        VJ            %            %       Tendenz

Alle                                          9.999       100,0%    8.228        100,0%        21,5%                  762        100,0%         611     100,0%        24,8%                7.428     100,0%    6.064        100,0%       22,5%              1.810       100,0%    1.554        100,0%        16,5%     
ohne abgeschlossene Berufsausbildung          5.133        51,3%    4.066         49,4%        26,2%                  693         90,9%         564      92,4%        22,8%                3.857      51,9%    3.020         49,8%       27,7%                584        32,3%         482      31,0%        21,2%     
Betriebliche/ schulische Ausbildung           3.541        35,4%    3.119         37,9%        13,5%                   60          7,8%         40        6,5%        49,9%                2.483      33,4%    2.206         36,4%       12,6%                998        55,2%         874      56,2%        14,2%     
Akademische Ausbildung                        1.321        13,2%    1.040         12,6%        27,0%                       9       1,2%          7        1,1%        35,8%                1.084      14,6%         836      13,8%       29,7%                228        12,6%         198      12,7%        15,1%     
Keine Angabe                                        0       0,0%          2        0,0%      -100,0%                       1       0,1%                   0,0%     #DIV/0!                     0        0,0%         2         0,0%    -100,0%                    0       0,0%          0        0,0%       300,0%     
Datum: 01.02.2021; Quelle: Co ckpit SGB II

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bestand an Arbeitslosen um 21,5 % angestiegen. Der Trend
für das Jahr 2021 wird als sinkend eingeschätzt. Die Arbeitslosen ohne Schulabschluss sind
im Vorjahres-Vergleich um 30,8 % gestiegen. Die Arbeitslosen ohne einen Berufsabschluss
sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+26,2 %). Diese Personengruppen gilt es besonders
im Augenmerk zu halten.

                                                                                                                                                                    7
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

2.2.2. Bedarfsgemeinschaften
Im September 2020 war im Jobcenter Berlin Pankow eine Gesamtzahl von 20.706 Bedarfsge-
meinschaften zu verzeichnen. Dies entspricht im Vorjahresvergleich einer Zunahme um 1.753
Bedarfsgemeinschaften (relativ: +9,2 %).
Die Zahl der insgesamt in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen beträgt 33.327. Dies
entspricht im Vorjahresvergleich einer Zunahme um 2.471 bzw. +8,0 %.
Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG)
JC Pankow
September 2020

                                                                                                       Veränderung                Veränderung              Anteil an
                                                              Berichts-     Vor-        Vorjahres-      gegenüber                  gegenüber              nächsthöh.
                                         Merkmal                                                         Vormonat                Vorjahresmonat                            Tendenz
                                                               monat       monat          monat                                                            Kategorie
                                                                                                     absolut       in %         absolut        in %          in %

Bestand Bedarfsgem einschaften (BG)                              20.706        20.927      18.953       - 221        - 1,1          1.753           9,2          100,0       
      Personen pro Bedarfsgemeinschaft                               1,6          1,6          1,6       - 0,0       - 0,2              -0        - 1,1               x      
   dar. Single-BG                                                14.084        14.209      12.767       - 125        - 0,9          1.317         10,3            68,0       
         Alleinerziehende-BG                                      3.421         3.447        3.304       - 26        - 0,8            117           3,5           16,5       
         Partner-BG ohne Kinder                                   1.024         1.033         900          -9        - 0,9            124         13,8              4,9      
         Partner-BG mit Kindern                                   1.830         1.873        1.667       - 43        - 2,3            163           9,8             8,8      
   Regelleistungsbedarfsgem einschaften (RL-BG)                  20.663        20.885      18.928       - 222        - 1,1          1.735           9,2           99,8       
Zahlungsansprüche pro Bedarfsgem einschaft in Euro             1.051,32    1.049,37       1.038,95             2      0,2               12          1,2          100,0       
   dar. Gesamtregelleistung                                      888,48        886,40      883,95        2,08         0,2             4,53          0,5           84,5       
         dav. Regelbedarf Arbeitslosengeld II                    367,65        367,21      351,85        0,44         0,1           15,80           4,5           41,4       
                Regelbedarf Sozialgeld                            18,01         17,81        17,48       0,20         1,1             0,53          3,1             2,0      
                Mehrbedarfe                                       18,59         18,45        19,14       0,14         0,7           - 0,55        - 2,9             2,1      
                Kosten der Unterkunft                            484,23        482,92      495,48        1,31         0,3         - 11,25         - 2,3           54,5       
         Sozialversicherungsleistungen                           154,30        154,92      147,08      - 0,62        - 0,4            7,22          4,9           14,7       
         Weitere Zahlungsansprüche                                 8,54          8,06         7,91       0,48         6,0             0,62          7,9             0,8      
Bestand Personen in Bedarfsgem einschaften (PERS)                33.327        33.750      30.856       - 423        - 1,3          2.471           8,0          100,0       
   Leistungsberechtigte (LB)                                     32.621        33.052      30.103       - 431        - 1,3          2.518           8,4           97,9       
      Regelleistungsberechtigte (RLB)                            32.205        32.616      29.824       - 411        - 1,3          2.381           8,0           98,7       
         dar. Männer                                             17.188        17.422      15.921       - 234        - 1,3          1.267           8,0           53,4       
                Frauen                                           15.017        15.194      13.903       - 177        - 1,2          1.114           8,0           46,6       
                unter 25 Jahren                                  10.681        10.848      10.223       - 167        - 1,5            458           4,5           33,2       
                Ausländer                                         8.895         8.952        7.935       - 57        - 0,6            960         12,1            27,6       
            erw erbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)            24.808        25.129      22.698       - 321        - 1,3          2.110           9,3          100,0       
         dar. Männer                                             13.326        13.503      12.183       - 177        - 1,3          1.143           9,4           53,7       
                Frauen                                           11.482        11.626      10.515       - 144        - 1,2            967           9,2           46,3       
                Alleinerziehende                                  3.376         3.400        3.248       - 24        - 0,7            128           3,9           13,6       
                erw erbstätige ELB                                5.724         5.741        6.004       - 17        - 0,3          - 280         - 4,7           23,1       
                Ausländer                                         6.786         6.822        5.971       - 36        - 0,5            815         13,6            27,4       
            nicht erw erbsfähige Leistungsberechtigte (NEF)       7.397         7.487        7.126       - 90        - 1,2            271           3,8           23,0       
      Sonstige Leistungsberechtigte (SLB)                           416          436          279        - 20        - 4,6            137         49,1              1,3      
   Nichtleistungsberechtigte (NLB)                                  706          698          753              8      1,1             - 47        - 6,2             2,1      
      vom Leistungsanspruch ausgeschl. Personen (AUS)               489          508          449        - 19        - 3,7              40          8,9           69,3       
      Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL)                           217          190          304          27        14,2             - 87      - 28,6            30,7       
Zugang als ELB in Regelleistungsbezug                               695          660          610          35         5,3               85        13,9           100,0       
Abgang als ELB in Regelleistungsbezug                             1.037          795          855        242         30,4             182         21,3           100,0       
SGB II-Hilfequoten
    SGB II-Quote                                                     9,4          9,6          8,7       - 0,2            x            0,7            x               x      
    ELB-Quote                                                        8,8          8,9          8,1       - 0,1            x            0,7            x               x      
         dar. Männer                                                 9,5          9,6          8,7       - 0,1            x            0,8            x               x      
                Frauen                                               8,2          8,3          7,5       - 0,1            x            0,7            x               x      
                15 bis unter 25 Jahre                              10,3          10,6          9,7       - 0,3            x            0,6            x               x      
                25 bis unter 55 Jahre                                8,4          8,5          7,6       - 0,1            x            0,8            x               x      
                55 Jahre und älter                                   9,5          9,5          9,1             -          x            0,4            x               x      
     NEF-Quote                                                     11,3          11,4         10,9       - 0,1            x            0,4            x               x      
Erstellungsdatum: 11.01.2021, Statistik-Service Ost                                                                           © Statistik der B undesagentur für A rbeit

                                                                           8
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

 2.2.3. Langzeitleistungsbezieher

Der Bestand an Langzeitleistungsbeziehern konnte im Vergleich zum Vorjahr um 4,0 % ge-
senkt werden (Stand: Dezember 2020). Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher an allen er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 64,5 %, im Vorjahresvergleich ergibt sich
eine Senkung von 8,9 %-Punkten.

Langzeitleistungsbezieher
Jobcenter Berlin Pankow
Berichtsmonat Dezember 2020
ELB:                                  24.808

Anteil zu ELB in % Merkm al                     Bestand         VJ          Diff. VJM     Diff. VJM in %   2020

       64,5%        LZB                          15.994      16.658              -664         -4,0%         

       34,5%        Männer                        8.565        8.964             -400         -4,5%         

       29,9%        Frauen                        7.429        7.694             -264         -3,4%         

       6,5%         U25                           1.615        1.605             10           0,6%          

       2,6%         U20                              655       652                3           0,4%          

       14,7%        55+                           3.638        3.701             -63          -1,7%         

       9,8%         Alleinerziehend               2.438        2.555             -118         -4,6%         

       4,6%         Schw erbehinderte             1.142        1.220             -78          -6,4%         

       16,7%        Ausländer                     4.144        3.952             192          4,9%          

       15,5%        mit Erw erbseinkommen         3.842        4.576             -734        -16,0%         
Erstellungsdatum: 02.02.2021; Quelle: Cockpit SGB II

 2.2.4. Langzeitarbeitslose
Der Bestand an Langzeitarbeitslosen ist im Vergleich zum Vorjahr um +51,8 % gestiegen
(Stand: Dezember 2020). Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an den Langzeitleistungsbezie-
hern beträgt 30,5 % (LZB MW: 15.454, Stand: Dezember 2020). Bei den erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten konnte im Vergleich zum Vorjahr der Übertritt in die Langzeitarbeitslosigkeit
nicht verringert werden. Die Übertritte steigen im Vorjahresvergleich um 42,2 % an.

Langzeitarbeitslose
Jobcenter Berlin Pankow
Berichtsmonat Dezember 2020

Merkm al                  Bestand               VJ         abs.          Diff. VJM in %

Bestand (MW)               4.720               3.110       1.610            51,8%
Zugang (JFW)               5.563               5.482        81                  1,5%
Abgang (JFW)               3.953               5.611       -1.658           -29,5%
    davon in
Erw erbstätigkeit
     (JFW)                   595               513          82              -13,8%

Übertritte (JFW)           3.524               2.478       1.046            42,2%
Erstellungsdatum: 05.01.2021, Statistik-Service Ost, LZA-Strategiekennzeichen

                                                           9
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

 2.2.5. Anerkannte Geflüchtete und Bleibeberechtigte
Der Bestand an arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext von Fluchtmig-
ration ist im Vergleich zum Vorjahr um 22,2 % gestiegen (Stand: Dezember 2020).

Bestand an arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration nach
Rechtskreisen und ausgewählten Merkmalen
Berlin Pankow
Berlin Pankow (Gebietsstand Januar 2021)

                                                                                                                       Anteil der
                 Bestand               Arbeitslose im Kontext von              Arbeitslose mit sonstigen
Merkmale                                                                                                              arbeitslosen
                 Arbeitslose                 Fluchtmigration                      Aufenthaltsstatus
                                                                                                                      Drittstaaten-
                                                                                                                  Angehörigen ohne
                                                                                                                     Angaben zum
                                                          Anteil                                 Anteil          Aufenthalts-status an
                                       absolut                                 absolut
                                                           in %                                   in %             allen arbeitslosen
                                                                                                                      Drittstaaten-
                                                                                                                      Angehörigen
Insgesam t                 10.778             1.201                 11,1             1.001                 9,3                     1,7
Erstellungsdatum: 25.01.2021, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 246207

3. BA der Zukunft

Um die Bundesagentur für Arbeit (BA) zukunftsfähig weiterzuentwickeln, bindet die Initiative
BA der Zukunft alle wichtigen Beteiligten ein: Kundinnen und Kunden genauso wie Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter.

Um herauszufinden, was sich Kundinnen und Kunden von der BA wünschen und welche
Dienstleistungen sie wirklich benötigen, werden sie nach ihren Anliegen und Bedürfnissen ge-
fragt. Ziel ist es, die Dienstleistungen der BA - im gegebenen gesetzlichen Rahmen - daran
auszurichten. Ebenso wichtig ist die Perspektive von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller
Ebenen und über alle Organisations- und Funktionseinheiten hinweg: Jede und jeder Einzelne
hat wertvolles Wissen und Erfahrungen aus der täglichen Arbeit. Dieser Erfahrungsschatz hilft
dabei, herausfinden wie sich z.B. Prozesse aus der Sicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
optimaler gestalten lassen. Die Einbindung vieler Akteure ist dabei ausdrücklich erwünscht.

Die BA der Zukunft hat einen agilen Arbeitsmodus gewählt. Dazu gehört ein iteratives Vorge-
hen: in kurzen Zeitintervallen erfolgen immer wieder Feedbackschleifen und Qualitätsprüfun-
gen. Bildlich dargestellt sieht ein „iterativer“ Prozess z.B. so aus: Ein Produkt entsteht durch
ständige Wiederholung und Überprüfung. Nach jedem Arbeitsschritt wird das Teil-Produkt aus-
probiert, überprüft und ggf. verbessert. Es geht darum, auszuprobieren und auch Fehler zu
erlauben. Das weitere Vorgehen wird auf dieser Basis flexibel gestaltet. Wichtig ist dabei eine
Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Die geschieht in der täglichen Arbeit der Projekt-Teams,
aber auch in verschiedensten regionalen und bundesweiten Formaten.

Gemeinsam wurden „Vier Stoßrichtungen“ definiert:

          Wertschöpfung: die Wirksamkeit und die Qualität der Dienstleistungen sollen für die
           Kundinnen und Kunden verbessert werden.

                                                             10
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

      Transparenz und Verzahnung: es geht nicht darum, alles neu zu machen, Gutes und
       Passendes wird besser gemacht.

      Fit für die Zukunft: die BA möchte sich als lernende Organisation begreifen und re-
       gelmäßig hinterfragen. Es wird einen Prozess der kontinuierlichen Selbsterneuerung
       geben.

      Kraftvoll bewegen: Lösungen werden stärker gemeinsam gefunden, partizipativ in
       den Regionen und unterstützt durch die Fachbereiche.

Da die BA natürlich auf Grundlage gesetzlicher Regelungen agiert ist es wichtig, bestimmte
Leitplanken zu definieren:

      Fokus auf Kundinnen und Kunden und die Kundenbeziehung.
      Aufgabenerledigung dort, wo sie am besten erledigt werden können.
      Unnötige Bürokratie soll konsequent abgebaut werden, deutliche Prozesserleichterung
       für Kundinnen und Kunden spürbar sein.
      Klar definierte Verantwortung auf allen Ebenen: Für definierte Sachverhalte gibt es
       (möglichst) nur eine fachlich zuständige Stelle (z.B. Rechtsanwendungsfragen = Fach-
       bereich der Zentrale).

4. Ziele, geschäftspolitische Handlungsfelder und operative Schwerpunkte

4.1. Ziele
Bundesweite Ziele

Das Zielsystem der Grundsicherung wird auch in 2021 fortbestehen und folgende Ziele bein-
halten:
      die „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“,
      die „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und
      die „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug“

Auf Ebene der Prozesskennzahlen werden für die „operativen Mindeststandards“ keine Werte
mehr festgelegt. Es wird ein Monitoring eingeführt.
Die Ziele werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“, „In-
tegrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrie-
ben.

      Verringerung der Hilfebedürftigkeit:
       Es wird, wie in der Vergangenheit, einen von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
       (BA) errechneten Erwartungswert geben.
      Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit:
       Das Jobcenter Berlin Pankow strebt an, die Integrationsquote im Jahr 2021 um 8,1 %
       zu erhöhen.
      Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug:
       Das Jobcenter Berlin Pankow strebt an, den Bestand der Langzeitleistungsbezieherin-
       nen und -bezieher im Laufe des Jahres 2021 um 0,2 % zu reduzieren.

Weiterhin stehen vor allem drei Handlungsfelder im Jobcenter Berlin Pankow im Fokus:

                                            11
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

   1. Verbesserung des Übergangs von der Schule in Ausbildung bzw. in das Erwerbsleben
   2. Unterstützung bei der Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs
   3. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitbezug

In allen drei Handlungsfeldern sind die gleichberechtigte Förderung von Frauen und Männern
sowie die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen weiter zu verstetigen.

4.2. Verbesserung des Übergangs Schule – Beruf
Unser gesetzlicher Auftrag heißt nach wie vor: Wir unterstützen Jugendliche und junge
Menschen am Übergang von Schule in den Beruf.
Die Pandemie wirkt sich auf den Ausbildungsmarkt aus, aber auch auf die Arbeit der Integra-
tionsfachkräfte (IFK).
Die persönliche Präsenzberatung findet in den eigens vorgehaltenen Beratungsbüros der JBA
Berlin am Standort Pankow ausschließlich terminiert statt, Hauptzugangskanäle sind die tele-
fonische bzw. online-Beratung per E-Mail. Telefonische Beratungsgespräche bzw. Beratungen
per E-Mail erfolgen sowohl terminiert nach vorheriger schriftlicher Einladung als auch nichtter-
miniert.
Für den Personenkreis der ausbildungssuchenden Schulabgänger*innen des aktuellen Schul-
entlassjahres erfolgt die Identifizierung und Bewerbergewinnung auch weiterhin mittels An-
schreiben zur Berufswegeplanung beginnend im IV. Quartal 2020 und danach fortlaufend im
Neukundenprozess.
Bei Rückmeldung eines konkreten Ausbildungswunsches und Unterstützungsbedarfes bei der
Ausbildungsplatzsuche erfolgt weiterhin die Übertragung der Ausbildungsvermittlung an die
Berufsberatung der Agentur für Arbeit anhand der vereinbarten Kooperation.
Die temporäre Unterstützung der Berufsberatung im Berichtsjahr 2019/2020 durch die IFK hat
zur Folge, dass die IFK zusätzlich regelmäßig und nachhaltig Gespräche mit den Jugendlichen
führen, um die Unterstützungsbedarfe zu erkennen und Hilfestellung zu geben, um einen mög-
lichst nahtlosen Übergang an der 1. Schwelle von Schule in Ausbildung zu ermöglichen.
Steht die berufliche Orientierung zunächst im Vordergrund, stellt die IFK geeignete Medienan-
gebote vor. Liegt die Ausbildungsreife noch nicht vor und schätzt die IFK ein, dass diese durch
eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) erlangt werden kann, erfolgt die Einschal-
tung der Berufsberatung und Vormerkung für eine BvB.
Im Neukundenprozess steht unverändert im Fokus, alle Jugendlichen ohne abgeschlossene
Berufsausbildung für eine Ausbildung zu sensibilisieren, als Bewerber*innen für eine duale
Ausbildung zu gewinnen und in Ausbildung zu vermitteln.
Das Erstgespräch zur Beratung und Standortbestimmung kann sowohl telefonisch als auch
terminiert persönlich im Beratungsbüro durchgeführt werden. Der vermittlungsrelevante Hand-
lungsbedarf wird festgestellt, es erfolgt die Zuweisung in geeignete Maßnahmen, passende
Förderinstrumente kommen zum Einsatz, Vermittlungsvorschläge werden unterbreitet. In den
Folgegesprächen erfolgt die Nachhaltung der vereinbarten Eigenbemühungen. Weitere Ver-
mittlungsaktivitäten finden statt, auch unter Einbindung des gAG-S.
Viele Jugendlichen und junge Erwachsene befürworten die neuen Kommunikationswege:
      per E-Mail -> damit ist eine schnellere und aus ihrer Sicht formlosere Kommunikation
       möglich. Der Behördencharakter als Hemmschwelle tritt in den Hintergrund. Das JC/die
       JBA Berlin wird als moderner und kompetenter Dienstleister wahrgenommen.
      telefonisch -> der Anreiseweg bleibt erspart, die Kommunikation ist flexibler und be-
       quem von zu Hause bzw. an jedem Ort, an dem sie sich gerade aufhalten
Durch die aktive Bekanntgabe der Durchwahl der zuständigen IFK wird der direkte Kontakt
beschleunigt und intensiviert. Auch die Kommunikation per E-Mail wird deutlich stärker in An-
spruch genommen, so dass schneller auf Anfragen und Anliegen reagiert werden kann.
                                              12
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

Mit diesen beiden neuen Kommunikationswegen kann ein schneller, transparenter und nied-
rigschwelliger Zugang zu Informationen, Beratung, Vermittlung, Förderung und Unterstützung
in Fragen der betrieblichen, schulischen Ausbildung ermöglicht werden. Problematisch ist,
dass nicht erreichbare Jugendliche sich der Kommunikation und Zusammenarbeit entziehen.
Die persönliche Beratung im Beratungsbüro wird von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnis-
sen oft nicht angenommen.
In telefonischen Beratungsgesprächen ist es teilweise erschwert, sensible Themen anzuspre-
chen und bei der Problemlösung zu helfen, da Jugendliche sich aufgrund eines noch nicht
entwickelten Vertrauensverhältnisses nicht öffnen.
Die tatsächlichen Auswirkungen der pandemiebedingten erheblichen schulischen Einschrän-
kungen (online schooling) auf die erfolgreiche Ausbildungsvermittlung der ausbildungssuchen-
den Schulabgänger*innen des Schulentlassjahres 2021 lassen sich derzeit nicht valide ein-
schätzen. Diese zeigen sich ggf. mit den Prüfungen im Frühjahr 2021 und den dann erreichten
Schulabschlüssen als Zugangsvoraussetzung für einzelne Ausbildungsberufe.

Wie kann es gelingen, in der Zeit der Pandemie sichere und wirkungsvolle Arbeit zu
leisten?
Voraussetzung für eine wirkungsvolle Arbeit sind sowohl ein robuster Ausbildungs- und Ar-
beitsmarkt als auch geeignete und bedarfsgerechte Maßnahmen zur Förderung und Unter-
stützung der Jugendlichen sowie die engagierte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der IFK.
Mit der Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit und damit schnellen Reaktion auf auf-
tretende Probleme bei der Ausbildungs- bzw. Arbeitssuche erhalten Jugendliche die Unter-
stützung, die sie aktiv abrufen.
Bei der Planung der Förderinstrumente und Gestaltung von Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung werden Maßnahmen, die in Präsenz als auch alternativ durchgeführt
werden können, vorgehalten und genutzt, um jedem Jugendlichen passgenau die Förderung
und Unterstützung anzutragen, die benötigt wird. Die kontinuierliche (auch telefonische) Bera-
tung und Begleitung der Jugendlichen durch die IFK u25 trägt zum Wirkungserfolg bei. Prob-
lemlösungsstrategien können zeitnah erarbeitet und damit Abbrüche vermieden werden.
Outbound-Aktionen durch das Servicecenter unterstützen die kontinuierliche Kommunikation.
Mit der Entwicklung von Börsen und Bewerbertagen in neuen Durchführungsformen (digital,
im persönlichen Gespräch mit Zuschaltung moderner Kommunikationsmittel – Skype-Konfe-
renz mit potentiellen Arbeitgebern/Ausbildungsbetrieben) können Jugendliche, die noch keine
Erfahrung im Bewerbungsprozess/Vorstellungsgespräch haben, adäquat unterstützt werden.
Aktivitäten wie die „Woche der Ausbildung“ bzw. die „Stellenbörse mal andersrum“ werden
verstetigt. Der Ausbau und die Nutzung der technischen Möglichkeiten kann Auszubildende
und Ausbildungsbetriebe auch unter Pandemiebedingungen zusammenbringen.
Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit den Partnern der Jugendberufsagentur
Berlin Standort Pankow sowie weiteren Netzwerkpartnern wird fortgesetzt, um umfassend und
passgenau auf die individuellen Unterstützungsbedarfe der Jugendlichen reagieren zu kön-
nen.

4.3. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden bzw. reduzieren

4.3.1. LZA-Schwerpunktregion
Das Jobcenter Berlin Pankow gehört zu den 45 ausgewählten LZA-Schwerpunktregionen
Deutschlands. Dabei wird zusammen mit sieben weiteren Jobcentern an dem Entwicklungs-
thema „Lebenslagenorientierte Integrationsstrategien im kommunalen Raum“ gearbeitet.
Die Zielgruppe des Jobcenters sind dabei die Alleinerziehenden, welche auch langzeitarbeits-
lose Alleinerziehende und Alleinerziehende ohne Berufsabschluss enthält.
                                             13
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

Dieser Personenkreis ist mit 16,5 % ein wesentlicher Bestandteil der Bedarfsgemeinschaften
(Datenstand September 2020: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II).
Insgesamt werden 3.301 erwerbsfähige, alleinerziehende Leistungsberechtige im Jahres-
durchschnittswert, davon 427 Männer und 2.874 Frauen, im Jobcenter betreut.
12,4 % (absolut 410 alleinerziehende ELB) sind ohne Schulabschluss und 56,0 % (absolut
1.847 alleinerziehende ELB) sind ohne Berufsabschluss (Datenstand: Dezember 2020 – Cock-
pit SGB II).
Das seit April 2019 eingerichtete Sonderteam im Jobcenter Berlin Pankow konzentriert sich
weiterhin auf die Betreuung der Zielgruppe der Alleinerziehenden und baut dabei auf die seit
Jahren erfolgte gute Betreuung. Ergänzt wird die Arbeit durch die Expertise und Unterstützung
der Beauftragten für Chancengleichheit im Jobcenter Berlin Pankow.
Nicht im Sonderteam Alleinerziehende betreut sind diejenigen Kundinnen und Kunden, die in
anderen Sonderteams betreut werden (Kundinnen und Kunden unter 25 Jahre, Selbständige
und Rehabilitanden / Schwerbehinderte).
Ziel der Arbeit des Sonderteams ist eine intensive Betreuung der Personengruppe in allen
Phasen (während der Elternzeit, vor und nach Ende der Elternzeit) bis hin zur Begleitung bei
der Berufsorientierung des Kindes / der Kinder sicherzustellen und in den verschiedensten
Problemlagen wie z.B. der Sicherstellung der Kinderbetreuung, notwendige berufliche Qualifi-
zierung, Jobsuche, gesundheitlichen und anderen Problemen frühzeitig zu unterstützen
Dabei kommt der engen Zusammenarbeit des Jobcenters Berlin Pankow mit allen beteiligten
Akteuren (u.a. dem Bezirk mit seinen Fachdiensten, den Netzwerkpartnern und Trägern) eine
besondere Bedeutung zu.
2020 wurde die Rahmenvereinbarung für das Modellprojekt "Aufbau der Zusammenarbeit zwi-
schen dem Jobcenter Berlin Pankow und den Pankower Stadtteilzentren, der Kontakt- u. In-
formationsstelle für Selbsthilfe im STZ Pankow, der Freiwilligenagentur Pankow" unterzeich-
net. Damit werden neue Kontaktformen zu den Kund*innen und eine sozialräumliche Öffnung
des Jobcenters sowie verstärkte Nutzung der bezirklichen Angebote angeboten.

4.3.2. Umsetzung des Teilhabechancengesetzes
Mit dem Teilhabechancengesetz wurde zum 01.01.2019 eine weitere Möglichkeit geschaffen,
arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende beim Einstieg in den
allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Inzwischen kann auf umfangreiche und positive Erfahrungen mit den Förderinstrumenten Ein-
gliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) zurückge-
griffen werden. Die Anwendung dieser Lohnkostenzuschüsse findet im Bereich der Träger-
landschaft und bei Arbeitgebern eine hohe Akzeptanz.
Das Ziel wird auch zukünftig die nachhaltige Integration in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis sein. Insbesondere der allgemeine Arbeitsmarkt stellt hier eine
große Herausforderung dar.
Vorliegende Erkenntnisse aus dem ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Coaching wer-
den zur Optimierung im Umgang mit den Förderleistungen genutzt.
Durch eine zusätzliche Landesergänzungsförderung (Ko-Finanzierung) wird die Vermittlung in
öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des §16i SGB II unterstützt: Das Land Berlin
gewährt mit dieser Förderung Zuschüsse für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem
Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken und in denen Personen beschäftigt
werden, die von Berliner Jobcentern gefördert werden. Derzeit können keine weiteren Stellen
ergänzend gefördert werden. Die Programmkapazität ist vollständig ausgelastet.

                                             14
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

4.3.3. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement wird wie folgt definiert:

 „Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die Kundin bzw. den Kunden
 ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeits-
 markt. In diesem kooperativen Prozess werden vorhandene individuelle Ressourcen und
 multiple Problemlagen methodisch erfasst und gemeinsam Versorgungsangebote und
 Dienstleistungen geplant, die anschließend von dem Fallmanager implementiert, koordi-
 niert, überwacht und evaluiert werden. So wird der individuelle Versorgungsbedarf einer
 Kundin bzw. eines Kunden im Hinblick auf das Ziel der mittel- und/oder unmittelbaren Ar-
 beitsmarktintegration durch Beratung und Bereitstellung der verfügbaren Ressourcen abge-
 deckt und seine Mitwirkung eingefordert.“

Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement kommt zum Tragen, wenn bei Kund*innen hin-
sichtlich der Vermittlung in Arbeit bzw. in Bezug auf eine Erwerbsfähigkeit schwerwiegende
Einschränkungen vorliegen, so dass der Fokus nicht unmittelbar auf den Arbeitsmarktkontext
gelegt werden kann.
Da diese Kund*innen auch besonders von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbe-
zug betroffen sind, ist die Inanspruchnahme des beschäftigungsorientierten Fallmanagements
angezeigt.
Bei folgenden Problemlagen sollte eine Fallmanagerin oder ein Fallmanager eingeschaltet
werden:
       drohender Wohnungsverlust
       Obdachlosigkeit
       Schulden/ Pfändungen/ kein Konto
       Suchterkrankungen und seelische Erkrankungen
       familiäre Probleme
       Gewalterfahrungen
       gesundheitliche Probleme
       Lebenskrisen (Todesfälle/ Trennung)
       Betreuungsprobleme (Kinder/ pflegebedürftige Angehörige)
       Sprachprobleme
       Migrationshemmnisse
       Vorstrafen/ Haftstrafen
       u.a.

Die Fallmanagerinnen und Fallmanager zeigen Wege auf und erarbeiten zusammen mit den
Kundinnen und Kunden geeignete Angebote zur Lösung der Probleme. Sie koordinieren und
begleiten den Unterstützungsprozess so lange, bis den Kundinnen und Kunden konkret ge-
holfen werden kann und eine machbare berufliche Perspektive entwickelt wird. Die Inan-
spruchnahme des beschäftigungsorientierten Fallmanagements ist freiwillig. Alles, was zwi-
schen Fallmanagerinnen und Fallmanagern und Kundinnen und Kunden besprochen wird, ist
vertraulich.
Ziel ist immer die soziale und berufliche Integration. Ziel der Integrationsplanung ist es, Res-
sourcen und Kompetenzen der Kundin und des Kunden nutzbar zu machen und so zur Ver-
minderung oder Beseitigung der Vermittlungshemmnisse und damit zu einer sozialen und be-
ruflichen Integration beizutragen. Die Beratung und Betreuung durch das beschäftigungsori-
entierte Fallmanagement ist lösungsorientiert. Im Fokus steht die Frage: Was soll sich verän-
dern und wie können die Veränderungen erreicht werden?
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager können dabei auf eine Palette von geeigneten Ein-
gliederungsinstrumenten gemäß § 16 Abs.1 SGB II zum Abbau der Vermittlungshemmnisse
und ggf. zur Integration in den Arbeitsmarkt zurückgreifen.
                                              15
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

Eine besondere Rolle kommt der Förderung nach § 16e SGB II – Eingliederung von Langzeit-
arbeitslosen – und der Förderung nach § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt - zu.
Weiterhin stellen kommunale Eingliederungsleistungen einen wesentlichen Teil des Hand-
lungsrepertoires für die Netzwerkarbeit des Fallmanagements dar.
Handlungsgrundlage ist die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Ber-
lin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin und dem Jobcenter Berlin Pankow über
die Erbringung kommunaler Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II.
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei
der Eingliederung in Arbeit können folgende Leistungen erbracht werden:
      die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von
       Angehörigen,
      die Schuldnerberatung
      die psychosoziale Betreuung
      die Suchtberatung.

Damit ist ein ganzheitliches Vorgehen gegeben, bei dem die unterschiedlichen Problemlagen
und Stärken der Kundinnen und Kunden im Fallmanagement in den Blick genommen werden
und sowohl an der Beschäftigungsfähigkeit, als auch am Angebot der Beschäftigungsoptionen
gearbeitet wird.

4.3.4. Instrumente des Landes Berlin zur Unterstützung der Integrationsarbeit
Im Zusammenhang mit der Förderung der Integrationsarbeit arbeitet das Jobcenters Berlin
Pankow aktiv im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA), im Netzwerk für Al-
leinerziehende des Bezirksamtes sowie im bezirklichen Alpha-Bündnis mit und beteiligt sich
an Veranstaltungen der Wirtschaftsförderung.
Folgende Instrumente des Landes können die Integrationsfachkräfte des Jobcenters Berlin
Pankow ergänzend zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten nach dem SGB II einsetzen:
Qualifizierung:
Das Qualifizierungsangebot „Qualifizierung für Beschäftigung“ (QfB) richtet sich an Teilneh-
mende in Maßnahmen der Beschäftigungsförderung sowie auch an Nichtleistungsempfan-
gende.
Mit dem Förderinstrument „Qualifizierung vor Beschäftigung“ (QvB) werden berufliche Weiter-
bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Berufsorientierung für die Integration bzw. Rein-
tegration von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsprozess gefördert. Die Maßnahmen er-
möglichen den Erwerb von Teilqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes und beinhalten
häufig auch berufsspezifische Deutschsprachförderung. Zudem werden Maßnahmen zum
Nachholen des Mittleren Schulabschlusses (MSA) angeboten. QvB kann bspw. im Vorfeld ei-
ner Aktivierungsmaßnahme oder als Vorbereitung auf eine Maßnahme zur Förderung berufli-
cher Weiterbildung (FbW) eingesetzt werden.

Beratung und Coaching
Das Berliner Jobcoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung bietet Coaching- und
Qualifizierungsangebote mit dem Ziel Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen dauerhaft in
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Angebote richten sich in erster Linie an
Personen, die Beschäftigungsmaßnahmen bei gemeinwohlorientierten Trägern wahrnehmen.

Das Berliner Jobcoaching für Geflüchtete ist darauf ausgerichtet, geflüchteten Menschen eine
Beratung und Unterstützung zur Förderung ihrer Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

geben. Insbesondere sollen im Rahmen der Beratung Zugangsprobleme zum Arbeitsmarkt
behoben, der Zugang zu weiteren Hilfen erleichtert und notwendige Qualifizierungen angebo-
ten werden.

Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Der Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderung für Berliner Ar-
beitgeber, die neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse begründen. Als
Zielgruppe werden Personen, die mindestens 6 Monate arbeitslos gemeldet sind und Beschäf-
tigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten (z.B. Minijobber und -jobbe-
rinnen und Teilnehmende von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen) gefördert.

Durch eine zusätzliche Landesergänzungsförderung (Ko-Finanzierung) wird die Vermittlung in
öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des §16i SGB II unterstützt: Das Land Berlin
gewährt mit dieser Förderung Zuschüsse für Projekte, die Aufgaben von gesamtstädtischem
Interesse erfüllen bzw. die bezirklichen Strukturen stärken und in denen Personen beschäftigt
werden, die von Berliner Jobcentern gefördert werden.

Die seit 2019 über das „Solidarische Grundeinkommen“ (SGE), als weiteres Instrument zur
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Beschäftigten in gemeinwohlorientierten und im öf-
fentlichen Interesse des Landes Berlin liegenden Tätigkeiten in landeseigenen Unternehmen
und bei freien Trägern werden weiter gefördert. Ziel ist der Übergang in eine Stelle auf dem
regulären Arbeitsmarkt. Zusätzlich werden während der Beschäftigung ein Coaching und Qua-
lifizierungsmöglichkeiten angeboten.
Das Solidarische Grundeinkommen existiert in zwei Finanzierungsvarianten: Als komplemen-
täres Modell in Verbindung mit dem § 16e SGB II in den ersten zwei Förderjahren und als
komplett landesfinanzierte Variante.
Die Förderung über das Pilotprojekt Solidarisches Grundeinkommen ist auf 1.000 Förderfälle
beschränkt. Die Stellenbesetzungsphase konnte im November 2020 durch Erreichen der Pro-
grammkapazität abgeschlossen werden, die Stellenangebote wurden von Seiten der gAGS
geschlossen. Für das Jahr 2021 ist keine weitere Besetzung von SGE-Stellen vorgesehen.

4.4. Inklusion realisieren
Das Jobcenter Berlin Pankow hat die Zielsetzung, die Inklusion weiter zu fördern und nach-
haltige Integrationen zu realisieren.
Ziel der Integrationsarbeit ist die Vermittlung in eine den gesundheitlichen Einschränkungen
entsprechende, dauerhafte Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Als unterstützende Leistun-
gen kommen hier besondere Förderungen z.B. für Arbeitgeber bei Einstellungen in Betracht.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, bei denen eine Integration in den früheren Beruf aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist und bei denen der Bedarf zu einer berufli-
chen Rehabilitation durch den zuständigen Reha-Träger anerkannt wurde, werden beim Per-
spektivwechsel und den notwendigen Qualifizierungen unterstützt. Hierzu findet eine regelmä-
ßige Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Kostenträgern des Reha-Verfah-
rens statt.

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021

4.5. Selbständigkeit und Existenzgründung
In Folge der Pandemie haben viele Selbständige ihre Einkommensgrundlage – zumindest vo-
rübergehend – teilweise oder sogar vollständig verloren. Viele beklagen Einkommensverluste
und ein Großteil verfügt nur über geringe Liquiditätsreserven. Die staatliche Unterstützung
konnte nur teilweise die Einkommensausfälle ausgleichen. Dies führte im Jobcenter Berlin
Pankow seit März 2020 zu einem massiven Anstieg von auf Arbeitslosengeld II (ALG II) ange-
wiesener selbständiger Neukundinnen/Neukunden.
Die Aufgabe des auf Gründungswillige, selbständige Neukundinnen und -kunden sowie Be-
standselbständige spezialisierten Teams besteht zum einen darin, mit den neuen Kundinnen
und Kunden Erstgespräche zu führen, die aktuelle Situation zu erfragen, Fördermöglichkeiten
aufzuzeigen und vor allem Fragen im Zusammenhang mit der Selbständigkeit und dem Bezug
von ALG II zu beantworten.
Allen Kunden und Kunden wird die Coaching-Maßnahme „Beratung und Kenntnisvermittlung
Selbständige“ nach & 16c SGB II angeboten, die sowohl unterstützen kann bei einer Bestands-
aufnahme als auch bei der Optimierung des Unternehmens und der Einleitung notwendiger
Maßnahmen.
Eine weitere wichtige Aufgabe bleibt die Betreuung der Bestandsselbständigen im Kontext der
ganzheitlichen Betrachtung der Bedarfsgemeinschaften mit dem Ziel Langzeitleistungsbezug
zu beenden.
Auch in 2021 wird ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der Kundinnen und Kun-
den in nebenberuflicher Selbständigkeit gelegt. Durch den passgenauen bzw. gezielten und
sinnvollen Einsatz von Förderinstrumenten soll die Aufnahme von abhängiger Beschäftigun-
gen unterstützt und erreicht werden.

4.6. Marktentwicklung und Arbeitgeber
In 2021 gilt es, die Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service weiterhin ak-
tiv und nutzbringend auszugestalten. Dazu ist die Kooperation zwischen dem gemeinsamen
Arbeitgeber-Service und dem Jobcenter Berlin Pankow branchenspezifisch ausgerichtet.
Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die gemeinsam koordinierten Arbeitgeberanspra-
chen forciert. Hier können im Zuge der Digitalisierung auch alternative Kommunikations-for-
men zum Tragen kommen. Die Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler Markt des JC Berlin Pan-
kow bauen weiterhin übergreifend ihre Arbeitgeberkontakte aus und verstetigen diese.
Die Integrationsmöglichkeiten von SGB II Kundinnen und Kunden sollen optimal ausgenutzt
werden. Durch passgenaue bewerberorientierte Vermittlung erhalten sie die Chance, an der
Digitalisierung der modern Arbeits-und Berufswelt teilzuhaben.

4.7. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Der gesetzliche Auftrag zur Förderung der Chancengleichheit ist als Querschnittsaufgabe in
der Strategie 2025 verankert, damit die gleichstellungsrelevanten Aspekte durch die Beauf-
tragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) auf allen Organisationsebenen noch ge-
zielter in die operativen Prozesse eingebracht werden können.
In 2021 feiern die BCA ein 10-jähriges Jubiläum der Aufnahme des Paragrafen 18e, der die
gesetzlichen Aufgaben der BCA definiert, in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die
BCA der zwölf Berliner Jobcenter werden in diesem Sinne in 2021 gemeinsam interne und
externe Informationskampagnen zur Förderung der Chancengleichheit, Gleichstellung, Diver-
sity und Antidiskriminierung durchführen.

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