Stadt Castrop-Rauxel - Stadt Castrop ...
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Auch mi Stadt Castrop-Rauxel Bebauungsplan Nr. 253 "Gesundheitszentrum Grutholz“ Gemarkung Rauxel, Flur 24 Begründung mit Umweltbericht Entwurf zur öffentlichen Auslegung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Stand 28.10.2019
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ Inhalt Inhalt I. Begründung I-2 1. Einführung _____________________________________________________ I-2 1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes I-2 1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Planung I-2 2. Planungsrechtliche Situation ______________________________________ I-4 2.1. Landesentwicklungsplan und Regionalplan I-4 2.2. Landschaftsplan I-4 2.3. Flächennutzungsplan I-4 2.4. Bebauungspläne I-5 2.5. Weitere Entwicklungsziele I-5 3. Beschreibung der Bestandssituation ________________________________ I-6 3.1. Stadträumliche Einbindung I-6 3.2. Bebauung und Nutzung I-6 3.3. Eigentumsverhältnisse I-7 3.4. Erschließung I-7 3.5. Ver- und Entsorgung I-7 3.6. Mensch, Natur und Landschaft I-7 4. Städtebauliche Planungsziele ______________________________________ I-8 5. Inhalte der Planung ______________________________________________ I-9 5.1. Städtebauliches Konzept I-9 5.2. Alternativenprüfung I-13 5.3. Planungsrechtliche Festsetzungen I-14 5.3.1. Art der baulichen Nutzung I-14 5.3.2. Maß der baulichen Nutzung I-14 5.3.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen I-16 5.3.4. Verkehrsflächen I-17 5.3.5. Flächen für die Wasserwirtschaft I-17 5.3.6. Private Grünflächen I-17 5.3.7. Planungen, Nutzungsreglungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft I-17
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ Inhalt 5.3.8. Grünordnerische Festsetzungen I-18 5.3.9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (GFL) I-18 5.3.10. Flächen für Gemeinschaftsanlagen I-20 5.3.11. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Schallimmissionsschutz) I-20 5.4. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen I-21 5.4.1. Einfriedungen I-21 5.4.2. Dächer I-21 5.5. Hinweise I-21 5.5.1. Hinweise zum Artenschutz I-21 5.5.2. Hinweise zur Baumschutzsatzung I-21 5.5.3. Hinweise zum externen Ausgleich I-22 5.5.4. Hinweise zu Kampfmitteln I-22 5.5.5. Hinweise zur Bodendenkmalpflege I-22 5.5.6. Hinweise zur Definition des Vollgeschosses gemäß § 2 Abs. 6 BauO NRW 2018 I-23 5.5.7. Hinweise zum Gewässerrandstreifen I-23 5.5.8. Lage unterirdischer Versorgungsleitungen I-23 5.5.9. Altlasten/Bodenbeschaffenheit I-23 5.5.10. Verwendete Gutachten und Fachplanungen I-23 6. Auswirkungen der Planung ________________________________________I-24 6.1. Flächenbilanz I-24 6.2. Verkehr I-24 6.3. Lärmimmissionen I-26 6.4. Ver- und Entsorgung I-28 6.5. Mensch, Natur und Landschaft I-29 6.6. Bodenordnende Maßnahmen I-30 II. Umweltbericht II-1 1. Einführung _____________________________________________________ II-1 1.1. Inhalte und Ziele der Planung II-1 1.2. Für die Umweltprüfung relevante Fachgesetze und Fachpläne II-4 1.2.1. Verbindliche Ziele des Umweltschutzes: II-4 1.2.2. Informelle Ziele des Umweltschutzes II-8 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen _______________ II-9 2.1. Bestandssituation II-9 2.1.1. Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung II-9
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ Inhalt 2.1.2. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Artenschutz II-11 2.1.1.2. Biotope II-11 2.1.2.2. Artenschutz II-13 2.1.3. Risiken durch Unfälle und Katastrophen / Störfälle II-13 2.1.4. Boden II-14 2.1.5. Fläche II-16 2.1.6. Wasser II-17 2.1.1.6. Grundwasser II-17 2.1.2.6. Oberflächenwasser/Versickerung II-18 2.1.7. Luft und Klima II-19 2.1.8. Ort- und Landschaftsbild, Landschaft II-20 2.1.9. Kultur und sonstige Sachgüter II-21 2.1.10. Beurteilung der Wechselwirkungen II-22 2.1.11. Zusammenfassende Bewertung II-22 2.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung II-22 2.3. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung (Bauphase) II-22 2.4. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung (anlage- und betriebsbedingt) II-24 2.5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen II-25 2.5.1. Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung II-25 2.5.2. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Artenschutz II-26 2.5.3. Risiken durch Unfälle und Katastrophen / Störfälle II-28 2.5.4. Boden II-28 2.5.5. Fläche II-29 2.5.6. Wasser II-29 2.5.7. Luft und Klima II-30 2.5.8. Orts- und Landschaftsbild, Landschaft II-30 2.5.9. Kultur- und sonstige Sachgüter II-30 2.6. Eingriffsbewertung und -bilanzierung II-30 2.7. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten II-32 3. Zusätzliche Angaben ____________________________________________ II-33 3.1. Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren II-33 3.2. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben II-33 3.3. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt II-33 4. Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung _______________ II-34
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ Inhalt III. Anhang III-1 1. Gutachten und Fachbeiträge _______________________________________III-1 2. Literatur- und Quellenverzeichnis __________________________________III-1 3. Biotoptypenkartierung ____________________________________________III-5 4. Planung und landschaftspflegerische Maßnahmen ____________________III-6 5. Tabellen Eingriffsbilanzierung _____________________________________III-7
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-2 I. Begründung 1. Einführung 1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 253 „Gesundheitszentrum Grutholz“ liegt im Ortsteil Rauxel, nordöstlich der Kreuzung Habinghorster Straße (B 235) / Europaplatz an der Einmün- dung der Grutholzallee in die Habinghorster Straße und weist eine Größe von ca. 8,4 ha auf. Der Geltungsbereich wird von folgenden Straßen und topographischen Gegebenheiten be- grenzt: - Im Norden: die bewaldete Fläche (Grutholz) und Grünflächen mit Regenrückhaltebecken - Im Osten: die Parzelle des Rauxeler Bachs östlich des Evangelischen Krankenhaus (Flur- stück 128) und die Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 125 und Nr. 41 (Ackerfläche) - Im Süden: die Grutholzallee, die Flurstücke 109, 47, 38 (Ackerflächen) sowie die Grundstü- cke der an der Grutholzallee liegenden Gastronomiebetriebe Café del Sol und L‘Osteria - Im Westen: die Habinghorster Straße (B 235) Das Plangebiet setzt sich aus zwei Teilflächen zusammen: Der östliche Teil des Plangebiets entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 173 „Evangelisches Krankenhaus an der Grutholzallee“ und wird als Standort des Evangelischen Krankenhauses genutzt. Bei dem westlichen Teil des Plangebiets handelt es sich um eine bisher als Grünland genutzte Fläche, die zukünftig einer neuen Nutzung zugeführt werden soll und die im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Gesundheitswirtschaft dargestellt ist. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Rauxel (5290), Flur 24: vollständig teilweise 71, 72, 73, 81, 84, 86, 87, 119, 135 120, 125, 126, 136, 137, 138, 139 1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Planung Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 23.03.2006 den Bebauungsplan Nr. 173 „Evangelisches Krankenhaus an der Grutholzallee“ als Satzung beschlossen. Das Ziel der Planung bestand darin, dem seit 1975 an der Grutholzallee betriebenen Evangelischen Krankenhaus planungsrechtlich zukünftige bauliche Maßnahmen zur Erweiterung zuzusichern. In den vergangenen Jahren wurde das Evangelische Krankenhaus durch verschiedene bauli- che Maßnahmen erweitert und an aktuelle Bedürfnisse und Anforderungen des modernen Krankenhausbetriebs angepasst. Dies umfasste u.a. Aufstockungen vorhandener Gebäude sowie den Ausbau der Anlagen für den ruhenden Verkehr mittels eines Neubaus eines Park- hauses. Im Rahmen dieser Maßnahmen zeigte sich bereits, dass das Entwicklungskonzept des Krankenhauses nicht mehr hinreichend durch die aktuellen Planfestsetzungen gedeckt ist. Für eine zukunftsfähige Krankenhausentwicklung soll ein größerer städtebaulicher Spielraum einge- räumt werden. Zur Sicherung des für die gesundheitliche Versorgung der Stadt Castrop-Rauxel wichtigen Krankenhausstandortes und seiner zukünftigen Leistungsfähigkeit besteht dahingehend ein Planerfordernis, um zukünftige bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen planungsrecht- lich sichern zu können. Die Weiterentwicklung des vorhandenen Standortes vermeidet zudem
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-3 eine Inanspruchnahme von Freiflächen und landwirtschaftlichen Flächen an anderer Stelle, so- fern der Betreiber sich für einen anderen Standort entscheiden sollte. Im Planbereich zwischen B 235 und Krankenhausstandort (westlicher Planbereich) ist die Er- richtung ergänzender Gebäude geplant, die verschiedene Nutzungen der Gesundheitswirtschaft umfassen. Die Planung entspricht der vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel in seiner Sitzung vom 03.05.2007 beschlossenen Rahmenplanung Stadtmittelpunkt sowie den Zielen des am 26.09.2019 vom Rat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Stadtmittelpunkt Castrop-Rauxel“ und bindet den Krankenhausstandort städtebaulich in die vorhandenen Sied- lungsstrukturen ein. Wohnnutzung ist im Plangebiet nicht vorgesehen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Castrop-Rauxel sind die Flächen bereits als Sonderbaufläche mit der Zweckbestim- mung Gesundheitswirtschaft dargestellt. Planungsrechtlich liegen die Flächen im Außenbereich. Für eine Entwicklung des Standorts gemäß den im Flächennutzungsplan enthaltenen Entwick- lungszielen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erforderlich. Aufgrund der sich ergänzenden Nutzungen Krankenhausbetrieb und Gesundheitswirtschaft, den sich daraus ergebenden Synergieeffekten sowie den bestehenden Planerfordernissen bei- der Flächen, wird eine einheitliche Entwicklung eines „Gesundheitszentrums Grutholz“ in Form eines Bebauungsplans angestrebt. Der Bebauungsplan Nr. 173 wird durch den neuen Bebau- ungsplan Nr. 253 vollständig überplant und ersetzt.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-4 2. Planungsrechtliche Situation 2.1. Landesentwicklungsplan und Regionalplan Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalens (LEP NRW) wird das Untersuchungsgebiet vorrangig als Siedlungsraum dargestellt. Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Emscher-Lippe (2004) - ist der Planbereich weitestgehend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Der Kran- kenhausstandort weist zusätzlich die zweckgebundene Nutzung „Krankenhaus“ auf. Derzeit wird für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr und somit auch für das Stadt- gebiet Castrop-Rauxel der Regionalplan Ruhr aufgestellt, der den bestehenden Regionalplan zukünftig ablöst. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG handelt es sich bei in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung um sonstige Erfordernisse der Raumordnung, die es bei der Aufstel- lung von Bauleitplänen zu berücksichtigen gilt. Der Regionalplan Ruhr legt – nach derzeitigem Verfahrensstand – für das gesamte Plangebiet einen ASB fest. Konflikte mit der Regionalplanung bestehen nicht, da das geplante Sonstige Sondergebiet (SO) aus einem ASB entwickelt werden kann. 2.2. Landschaftsplan Der Planbereich befindet sich teilweise innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Land- schaftsplans Nr. 3 „Castroper Hügelland“. Der Krankenhausstandort liegt als beplanter Innenbe- reich nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Die Entwicklungskarte legt für den westli- chen, unbebauten Teil des Plangebiets das Entwicklungsziel I.II „Erhaltung der gegenwärtigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung entgegenstehender Festsetzungen eines Bebauungs- plans oder einer entgegenstehenden rechtskräftigen Plangenehmigung“ fest. Die Festsetzungskarte des Landschaftsplans weist dementsprechend das temporäre Land- schaftsschutzgebiet LT 2 (nach LANUV - Kataster: LSG-4409-0016 „LSG Freiraumbereich Stadtmittelpunkt“) aus, das vorübergehend bis zum Inkrafttreten eines Bebauungsplans unter Schutz steht. Damit tritt mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 253, Planbereich „Gesund- heitszentrum Grutholz“ der temporäre Landschaftsschutz im Geltungsbereich des Bebauungs- plans außer Kraft. Ferner befindet sich im nordwestlichen Plangebiet eine Teilfläche des im Landschaftsplan fest- gesetzten Landschaftsschutzgebiets LSG-4409-0021 „LSG Grutholz und Beerenbruch“. Dieses ragt innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Sonstigen Sondergebietes SO 1 mit knapp unter 0,1 ha in den Geltungsbereich. Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Castrop-Rauxel („Flächennutzungsplan 2025“) hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen der Darstellung als Sonderbaufläche (S) für die Gesundheitswirtschaft nicht widersprochen, sodass der festgesetzte Landschaftsschutz einer Bebauung innerhalb des Sonstigen Sondergebietes SO 1 gem. § 7 Satz 1 BauGB nicht entgegensteht. 2.3. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Castrop-Rauxel („Flächennutzungsplan 2025“) aus dem Jahr 2012 ist der östliche Teil des Plangebietes (Krankenhaus) als Fläche für Gemeinbedarf nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a BauGB dargestellt. In dieser Fläche sind Anlagen und Einrichtun- gen für gesundheitliche sowie soziale Zwecke zulässig. Im westlichen Teil des Plangebietes ist eine Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für die Gesundheitswirtschaft dargestellt.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-5 Aus der Gemeinbedarfsfläche Krankenhaus im Flächennutzungsplan soll im Bebauungsplan ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Krankenhaus entwickelt werden. Eine Ände- rung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da die auf Flächennutzungsplanebene vorgegebene Zielsetzung der krankenhausbezogenen, gesundheitlichen Zwecken dienende Nutzung gewahrt bleibt. Auch die Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Gesundheitswirtschaft wird in der Ebene der Bebauungsplanung in ein Sonstiges Sondergebiet gleichartiger Zweckbestimmung („Ge- sundheitszentrum“) umgesetzt, sodass beide Teilflächen aus dem Flächennutzungsplan entwi- ckelt werden. 2.4. Bebauungspläne Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 173 „Evangelisches Krankenhaus östlich der Grutholz- allee“ aus dem Jahr 2006 liegt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“. Der Bebauungsplan Nr. 173 setzt eine Gemeinbe- darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Ein- richtungen“ fest. Der Bebauungsplan wird insgesamt überplant, da er hinsichtlich des Maßes der Nutzung entsprechend der Planungsabsichten wesentlich überarbeitet werden soll. Zwischen der west-östlich laufenden Grutholzallee und dem Plangebiet befinden sich zwei vor- habenbezogene Bebauungspläne (Nr. 30 „Grutholzallee / Habinghorster Straße“ und Nr. 45 „Gastronomie an der Grutholzallee“), die jeweils für die Ansiedlung eines Gastronomiebetriebes aufgestellt worden sind. Nordöstlich des Krankenhauses besteht für den Bereich der Salus Kli- nik der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29, Planbereich „Suchttherapiezentrum Ruhrge- biet an der Grutholzallee“. Die Geltungsbereiche der vorhabenbezogenen Bebauungspläne werden durch das Planverfahren nicht berührt. Ferner besteht ein Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2007 für den Bebauungsplan Nr. 61, Plan- bereich „Nördlich der Grutholzallee“, der eine Umsetzung der 2007 vom Rat der Stadt be- schlossenen „Rahmenplanung Stadtmittelpunkt“ zum Ziel hat. Der Geltungsbereich wird durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 253 überlagert. Es ist geplant, für dieses Plan- verfahren in der Sitzung des Betriebsausschusses 3 der Stadt Castrop-Rauxel, der den Ausle- gungsbeschluss nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 253 fassen soll, die Ein- stellung des Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 61 zu beschließen. 2.5. Weitere Entwicklungsziele In seiner Sitzung vom 26.09.2019 hat der Rat der Stadt Castrop-Rauxel das Integriertes städte- bauliches Entwicklungskonzept „Stadtmittelpunkt Castrop-Rauxel“ (ISEK) beschlossen. Das Plangebiet ist Teil des Untersuchungsraums. Die Entwicklungsziele des ISEK für den Geltungs- bereich sind kongruent zu der Zielsetzung des Bebauungsplans. Während die Maßnahme 3.2 des ISEK das Ziel der Stärkung und Ergänzung des bestehenden Krankenhausstandortes ver- folgt, zielt die Maßnahme 3.1 auf eine bauliche Entwicklung des westlichen Planbereichs ab, um den Stadtmittelpunkt weiterzuentwickeln und den Standort als Cluster für die Gesundheits- wirtschaft zu stärken. Auch die Verlegung, Offenlegung und Renaturierung des Rauxeler Bachs ist durch die Maß- nahme 3.3 Teil des ISEK. Als Entwicklungsziele werden u.a. die ökologische Aufwertung des Bachlaufs, die Stärkung räumlicher Umgebungsqualitäten als Standortfaktor zur Ausweitung des Clusters Gesundheitswirtschaft und der Qualifizierung von Randzonen bzw. Übergangsbe- reichen zwischen übergeordneten Verkehrswegen und Anrainernutzungen genannt.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-6 3. Beschreibung der Bestandssituation 3.1. Stadträumliche Einbindung Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Rauxel und ist u.a. neben dem Forum am Europaplatz Teil des Stadtmittelpunktes der Stadt Castrop-Rauxel, für den eine Gesamtentwicklungsstrate- gie in Form der „Rahmenplanung Stadtmittelpunkt“ sowie des ISEK „Stadtmittelpunkt Castrop- Rauxel“ (vgl. Kap. 2.5) besteht. Vom südwestlich gelegenen Hauptzentrum der Stadt, der Cas- troper Altstadt, ist das Plangebiet etwa 2 km entfernt und über die B 235 bzw. den ÖPNV mit den Buslinien 347 und 481 erreichbar. Die südlich des Plangebiets verlaufende und bis ins Plangebiet hineinführende Grutholzallee bindet das Plangebiet an die westlich gelegene B 235, eine der wichtigsten Nord-Süd- Verbindungen im Stadtgebiet, an. In der Verlängerung der Grutholzallee führt - jenseits der B 235 - die Straße „Europaplatz“ zu öffentlichen und kulturellen Einrichtungen wie dem Rat- haus, der Europahalle, der Stadthalle, dem Hallenbad und weiter südlich einer Gesamtschule. Eine günstige Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ist aufgrund der Nähe zur A 42 mit Auf- und Abfahrten südlich des Plangebiets in beide Fahrtrichtungen gegeben. Über den Euro- paplatz und die Bahnhofstraße besteht zudem eine Anbindung an den Hauptbahnhof der Stadt, der ca. 1,8 km vom Plangebiet entfernt liegt. Im Norden, Osten und Süden wird das Plangebiet überwiegend von Freiraumstrukturen einge- rahmt. Ausnahmen bilden die Salus Klinik sowie die Gastronomiebetriebe, die unmittelbar an das Plangebiet angrenzen. Während die östlich und südlich angrenzenden Flächen landwirt- schaftlich genutzt sind, schließt im Norden das Waldgebiet „Grutholz“ an. In der Verlängerung der Grutholzallee befindet sich eine unter Naherholungsaspekten wichtige Wegeverbindung in das Grutholz. Der westliche Teil des Plangebiets wird derzeit als Grünland genutzt. Insgesamt weist der Krankenhausstandort derzeit eine Insellage auf. Westlich der B 235 grenzt auf Höhe des Plangebiets ein Wohngebiet an, das maßgeblich durch eine zweigeschossige Wohnbebauung mit einem hohen Grünanteil auf den gärtnerisch gepfleg- ten Grundstücken geprägt ist. 3.2. Bebauung und Nutzung Das Plangebiet setzt sich aus zwei Teilflächen zusammen. Im östlichen Bereich des Plangebie- tes befinden sich die baulichen und sonstigen Anlagen des Evangelischen Krankenhauses. Ne- ben den Gebäudekomplexen für den Krankenhausbetrieb (Haus A-D) handelt es sich hierbei um krankenhauszugeordnete Stellplatzanlagen (Parkhaus sowie Parkplatzflächen) und einen Krankenhausgarten sowie weitere begrünte Freiflächen. Nördlich des Krankenhauskomplexes befinden sich Reihenhäuser, ehemalige Wohnstätten für Mitarbeiter, die in Teilen derzeit u.a. als Kindertagesstätte, aber auch nach wie vor zum Wohnen genutzt werden. Entlang des östli- chen Abschnitts des Rauxeler Bachs, der sich abschnittsweise innerhalb des Geltungsberei- ches des Bebauungsplans befindet, besteht ein 5,0 m breiter Gewässerrandstreifen, der nicht überbaut werden darf. Im westlichen Plangebiet, westlich des süd-nördlich verlaufenden Abschnitts der Grutholzallee, sind Stellplätze entlang der Verkehrsfläche sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wie- sen-/Brachflächen vorhanden. Entlang der B 235 sind die Möglichkeiten einer baulichen Nut- zung aufgrund der Bauverbotszone der Bundesstraße sowie des geplanten Verlaufs des offen- gelegten Rauxeler Bachs eingeschränkt.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-7 3.3. Eigentumsverhältnisse Die Flächen des Evangelischen Krankenhauses und die Flächen westlich der Grutholzallee befinden sich im Eigentum der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft. Die Grutholzallee befindet sich teilweise im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel. Die Evangelische Krankenhaus- gemeinschaft ist Eigentümerin des nördlichen Abschnitts der Grutholzallee. Der aktuelle Über- gang von öffentlicher zu privater Erschließungsfläche liegt in Höhe der nördlichen Grundstücks- grenze der beiden Gastronomiebetriebe. 3.4. Erschließung Das Plangebiet ist über die Grutholzallee mit der B 235 verbunden. Von dieser können die An- schlussstellen Castrop-Rauxel-Henrichenburg (A 2) und Castrop-Rauxel (A 42) erreicht werden. Das Plangebiet ist daher sehr gut für den Kfz-Verkehr erreichbar. Das Evangelische Krankenhaus wird von zwei Buslinien angefahren (Buslinie 347 und 481). Die Linie 347 führt in die Castroper Altstadt, während die Linie 481 das Plangebiet derzeit sowohl mit der Castroper Altstadt als auch mit den Stadtteilen Habinghorst, Henrichenburg sowie Beck- lem verbindet. Von der in räumlicher Nähe gelegenen Haltestelle „Europaplatz“ verkehren Bus- linien, die Castrop-Rauxel mit Recklinghausen und Dortmund verbinden (Buslinien 480, 482, NE 11 und SB 22). Der Hauptbahnhof Castrop-Rauxel ist vom Krankenhaus mit der Linie 481 und von der Haltestelle „Europaplatz“ aus mit den Linien 237, 480, 482 und NE 11 zu erreichen. 3.5. Ver- und Entsorgung In der Grutholzallee sind öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt. Von diesen ausge- hend kann das Ver- und Entsorgungssystem bedarfsgerecht erweitert werden. Dies betrifft im Wesentlichen den neu zu bebauenden Bereich im Westen des Plangebietes, da das Kranken- hausgelände bereits verkehrlich und technisch erschlossen ist. In der Grutholzallee befindet sich ein Mischwasserkanal, in den die im Plangebiet (Bereich ge- plantes Gesundheitszentrum) anfallenden Schmutz- und zum Teil Niederschlagswässer einge- leitet werden sollen (s. Kap. 6.4). Gemäß § 44 Landeswassergesetz ist für Niederschlagswas- ser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmalig bebaut, versiegelt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, eine Versickerung, eine Verrieselung oder eine direkte (oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser) Einleitung in ein Gewässer vorgeschrieben. Für das Gelände des Evangelischen Krankenhauses bestehen Ein- leitungsgenehmigungen für den o.g. Mischwasserkanal. 3.6. Mensch, Natur und Landschaft Nach § 2 Abs. 4 BauGB sind im Rahmen einer Umweltprüfung die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans möglich sind, dar- zulegen. Die Beschreibung und Bewertung der ermittelten Umweltbelange sowie die Bewertung der auf der Grundlage des Bebauungsplans rechtlich zulässigen Umweltauswirkungen erfolgen im Umweltbericht, der als Teil II Bestandteil der Begründung ist.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-8 4. Städtebauliche Planungsziele Die Stadt Castrop-Rauxel verfolgt das Ziel, das Plangebiet als Standort für ein Gesundheitsze- ntrum (weiter) zu qualifizieren. Neben der Stärkung des bestehenden Krankenhausstandorts sollen Flächen für die Gesundheitswirtschaft bereitgestellt und auf diese Weise Nutzungen er- möglicht werden, die u. a. dem Evangelischen Krankenhaus sowie anderen Krankenhaus- so- wie Pflegestandorten des Verbundes dienen. Mit der Ansiedlung von Nutzungen mit gesund- heitswirtschaftlichem Bezug an einem Standort, wie z. B. in Form des bestehenden (erweiter- ten) Krankenhausstandortes, eines Pflegeheims, einer Zentralküche sowie -apotheke und einer Betriebskindertagesstätte im Plangebiet, sind Synergien zu erwarten. Im Rahmen einer Ange- botsplanung soll der planungsrechtliche Rahmen für diese angestrebten Nutzungen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft geschaffen werden. Die Entwicklungsfläche liegt zentral im Stadtgebiet und grenzt an vorhandene bauliche Nutzun- gen an. Der Bereich dient der Arrondierung der bestehenden Siedlungsstrukturen bzw. stellt eine Schließung der derzeit bestehenden Lücke im Siedlungsgefüge zwischen dem Evangeli- schen Krankenhaus und der Salus Klinik im Osten, den Gastronomiebetrieben im Süden und dem Siedlungsbereich an der Maslingstraße im Westen dar. Dadurch kann den negativen Aus- wirkungen einer Inanspruchnahme von Freiflächen im nicht an bestehenden Siedlungsstruktu- ren angrenzenden Außenbereich entgegengewirkt und bestehende Infrastruktur genutzt wer- den. Das Plangebiet trägt aufgrund seiner Lage dazu bei, dass durch bauliche Verbindung mit den o. g. Einrichtungen ein seit längerem bestehender Siedlungsansatz ergänzt wird. Durch eine bauliche Nutzung bis an die B 235 wird eine baulich-räumliche Beziehung zur prägenden Be- bauung am Europaplatz geschlagen. Damit trägt der Bebauungsplan auch zu einer Stärkung des Stadtteilmittelpunkts bei, der insbesondere durch öffentliche Nutzungen am Europaplatz geprägt ist. Ein weiteres städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist eine Verbesserung der planungs- rechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Krankenhauses. Der Krankenhaus- standort soll sich innerhalb seiner derzeit bestehenden Flächen weiterentwickeln. Eine Ausdeh- nung in den umgebenden Freiraum soll nicht erfolgen. Daher sollen notwendige Entwicklungs- möglichkeiten über eine stärkere Ausnutzung und Qualifizierung der bestehenden Flächen si- chergestellt werden. Die Freiraumplanung der westlich gelegenen Entwicklungsflächen berücksichtigt die Planungen für den Rauxeler Bach, für dessen Freilegung derzeit ein Planfeststellungverfahren vorbereitet wird. Erhaltenswerte Gehölzstrukturen sollen durch die Planung nach Möglichkeit zukünftig er- halten und gesichert werden.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-9 5. Inhalte der Planung 5.1. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept umfasst eine Weiterentwicklung des Planbereichs als Standort für die Gesundheitswirtschaft. Dazu sind für die beiden Teilbereiche des Bebauungsplans westlich und östlich der Grutholzallee Entwicklungsflächen für die Gesundheitswirtschaft vorgesehen. Das für den Bebauungsplan erarbeitete städtebauliche Konzept (siehe Kap. 5.1, Abb. 1 und Kap. 5.1, Abb. 2) zeigt beispielhaft, wie die durch den Bebauungsplan festgelegten Entwick- lungsflächen baulich genutzt werden könnten. Neben der Bereitstellung von zwei Entwicklungs- flächen für das Krankenhaus im Norden und Süden des zentralen Krankenhausbereichs, ist westlich der Grutholzallee auf vorhandenen Freiflächen ein ergänzender Teilbereich für die An- siedlung von Nutzungen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft geplant. Durch die Kombi- nation beider Nutzungsschwerpunkte soll ein zukunftsfähiges, übergreifendes Gesundheitszent- rum für Castrop-Rauxel geschaffen werden.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-10 Abb. I-1: Lageplan Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ (o.M.), (Architekturbüro Waldow. Mülheim Oktober 2019, Stahm Architekten. Braunschweig Oktober 2019)
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-11 Abb. I-2: Städtebaulicher Entwurf Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ (o.M.), (Architekturbüro Waldow. Mülheim, Oktober 2019)
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-12 Erschließung Die Erschließung des Plangebiets wird maßgeblich durch die bestehende Grutholzallee be- stimmt. Für den Bereich des Krankenhauses sind nur geringe Anpassungen des vorhandenen privaten Erschließungssystems erforderlich. Die verkehrliche Erschließung für den Fahrverkehr bleibt unverändert. Für die vorhandene ebenerdige Stellplatzanlage südlich des Krankenhaus- komplexes (Sonstiges Sondergebiet SO 4) ist ein entsprechender Ersatz beispielsweise durch die Aufstockung des Parkhauses zu schaffen, falls diese Anlage für eine Krankenhauserweite- rung aufgegeben werden muss. Ausgehend von der Grutholzallee wird unmittelbar nördlich der Flurstücke der Gastronomiebe- triebe eine öffentliche Stichstraße in den westlichen Bereich geführt. Über die Straße, die auch für eine Befahrung von Sattelschleppern geeignet sein soll, werden die südlichen Baufelder des westlichen Planbereichs erschlossen. Im städtebaulichen Entwurf sind diese durch eine Zent- ralküche und eine Zentralapotheke genutzt. Die Straße wird durch die südliche Anordnung einer Grünfläche und Bepflanzung optisch gefasst. Die nördlich gelegenen Baufelder des westlichen Planbereichs werden durch eine ringförmig angelegte private Erschließungsanlage im Einrichtungsverkehr erschlossen, wodurch ein gerin- ger Straßenquerschnitt und mehr Raum für straßenbegleitende Begrünung geschaffen werden. Die Ringerschließung bindet an zwei Punkten jeweils an die Grutholzallee an und umfährt die westliche Baufläche. Als Raumbild ist eine ringförmige, schmal dimensionierte Allee geplant, die durch einen nördlichen Fußweg begleitet wird. Mittels der neu zu schaffenden, öffentlichen Wegeverbindung in Nord-Südrichtung im westli- chen Planbereich, ausgehend von den Gastronomiebetrieben bis in das nördlich gelegene Grutholz, soll das Plangebiet belebt, mit den umliegenden Nutzungen vernetzt sowie insgesamt durchlässiger für den Fuß- und Radverkehr werden. Östlicher Planbereich – Krankenhaus Die Planungen im östlichen Planbereich gehen von dem bestehenden Standort des Evangeli- schen Krankenhauses aus. Dieses bildet seit längerem einen Entwicklungsschwerpunkt für die Gesundheitswirtschaft in Castrop-Rauxel. Ausgehend von einer typischen Krankenhausstruktur der 1970er Jahre hat sich das Krankenhaus stetig weiterentwickelt und bietet unterschiedliche Dienstleistungen der Gesundheitswirtschaft an. Der bereits bestehende Krankenhauskomplex mit seinen Angeboten der medizinischen Versorgung soll um weitere Nutzungsangebote er- gänzt werden, um die Voraussetzungen für einen zukunftssicheren Standort der Gesundheits- wirtschaft zu schaffen. Auf der nördlichen Entwicklungsfläche werden bestehende Gebäudestrukturen in Form von Wohnhäusern (östlich des Verwaltungsgebäudes Haus D), die in Teilen bereits für eine Be- triebskindertagesstätte und andere Zwecke umgenutzt wurden, überplant. Die Wohnnutzung wird mittelfristig aufgegeben. Dadurch entsteht zukünftig ein größerer Abstand zum Wald. Im Süden werden Teilflächen des gering genutzten Krankenhausparks sowie eine vorhandene Stellplatzanlage für Mitarbeiter von der neuen Entwicklungsfläche überlagert. Im Bebauungs- beispiel des städtebaulichen Entwurfs sind Gebäudekörper dargestellt, die einer breiten Nutz- barkeit gemäß den Anforderungen gesundheitswirtschaftlicher Nutzungen wie z.B. Krankensta- tionen, Tageskliniken, Labore oder Büroräume entsprechen. Die genauen Nutzungen sollen sich aus dem zukünftigen Bedarf entwickeln können und durch den Bebauungsplan abgedeckt werden. Zur Grutholzallee wird ein deutlicher Abstand der Erweiterungsbauten angestrebt, um vor der Krankenhausbebauung eine Vorfläche zur Wirksamkeit der Allee zu sichern. Im Bereich des Parkhauses entsteht eine räumliche Einengung, die sich wieder aufweitet. Insgesamt greift das städtebauliche Konzept für die baulichen Erweiterungen des Evangeli- schen Krankenhauses das vorherrschende orthogonale Raster sowie bestehende Baufluchten
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-13 und städtebauliche Figuren auf. Die im städtebaulichen Entwurf erarbeitete Neuordnung des städtebaulichen Raums durch die Aufnahme und Weiterentwicklung von Achs- und Blickbezie- hungen in Nord-Süd- sowie Ost-Richtung, die durch die Bebauungsvorschläge akzentuiert wer- den, sind zur Grundlage der Baugebiete im Bebauungsplanentwurf geworden. Westlicher Bereich - Gesundheitszentrum Gemäß dem städtebaulichen Entwurf sollen auf den westlichen Flächen mehrere Gebäudekör- per für Nutzungen aus der Gesundheitswirtschaft errichtet werden. Im städtebaulichen Entwurf ist aufgezeigt, wie z. B. ein Pflegeheim, eine Zentralküche, eine Zentralapotheke eine Johanni- terwache und eine Betriebskindertagesstätte hinsichtlich städtebaulicher Struktur und grund- sätzlicher Erschließung organisiert werden können. Die vorgesehenen Nutzungen sollen untereinander in funktionalem Bezug stehen, sich gegen- seitig ergänzen und in inhaltlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Evangeli- schen Krankenhaus stehen. So könnte die Betriebskita dem Krankenhaus sowie anderen zu- künftigen Nutzungen im Plangebiet dienen. Sie stellt zugleich einen potenziellen Ersatzstandort für die im östlichen Plangebiet bestehende, aber perspektivisch aufzugebende Kita dar. Eine Zentralküche könnte für andere Krankenhausstandorte der Evangelischen Krankenhausge- meinschaft und auch von Pflegeeinrichtungen wie dem im städtebaulichen Konzept vorgesehe- nen Pflegeheim mitgenutzt werden. Im Westen wird das Plangebiet durch die Flächen eingerahmt, die künftig für die Führung des Rauxeler Bachs vorgesehen sind (anstehendes Planfeststellungsverfahren). Neben der stra- ßenbegleitenden Begrünung und begrünten Außenbereichen potenzieller Nutzungen wie z.B. der Betriebskita oder des Pflegeheims soll zudem die Entwässerungskonzeption zu einer ange- strebten Durchgrünung des Gebiets beitragen. Diese erfolgt mit perspektivischem Anschluss an den Rauxeler Bach durch ein Netz von Mulden und Aufweitungen mit wechselfeuchten Berei- chen. Das Netz der Mulden durchzieht auch die südlichen Bauflächen und schafft eine Fortfüh- rung des Freiraumkorridors zwischen den beiden Gastronomiebetrieben, der künftig den Rauxe- ler Bachs aufnehmen und ins Plangebiet entlang der B 235 führen soll. In den verbleibenden Freiflächen der Grundstücke sind nach dem Entwässerungskonzept auch die erforderlichen privaten Retentionsflächen vorgesehen, die in Form von Rasenmulden den Grünanteil erhöhen und so eine Belebung des Raumes sowie eine Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse bewirken. Die Fuß- und Radwege aus dem Gebiet heraus in den angrenzenden Wald oder zu den Gastronomiebetrieben sorgen für eine Vernetzung des Gebietes und eine interne Bele- bung. 5.2. Alternativenprüfung Da Nutzungen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft realisiert werden sollen, die hinsicht- lich ihrer Funktionen mit dem am Standort bereits bestehenden Evangelischen Krankenhaus in Beziehung stehen, ist eine räumliche Nähe zu diesem erforderlich. Synergien entstehen gerade durch die räumliche Konzentration der angestrebten, sich einander ergänzenden Nutzungen. Auch die Nutzungsmöglichkeit vorhandener Erschließungsanlagen, die bauliche Ergänzung sowie die städtebauliche Abrundung der bestehenden Bebauung sprechen für den Standort. Das Plangebiet ist gut an das regionale und überregionale Straßennetz angebunden. Diese Standortvorteile und Eignung des Plangebiets liegen bei alternativen Standorten im Stadtgebiet deutlich geringer bis nicht vor. Die Erweiterung der Krankenhausflächen nach Norden oder Osten würde erheblich stärker in den Freiraum, u.a. in den Wald, eingreifen. Nach Süden hin würde eine größere zusammen- hängende Fläche zerstückelt. Die gewählte Fläche im Westen schließt dagegen die Lücke zum Siedlungsraum.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-14 Aus den genannten Gründen sind städtebaulich sinnvolle alternative Standorte nicht gegeben. Das Ergebnis der Abwägung von alternativen Standorten hat ebenfalls Eingang in den Flä- chennutzungsplan gefunden, in dem die Fläche zwischen B 235 und dem Evangelischen Kran- kenhaus als Sonderbaufläche „Gesundheitswirtschaft“ dargestellt ist. 5.3. Planungsrechtliche Festsetzungen 5.3.1. Art der baulichen Nutzung Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden im Bebauungsplan als Art der Nutzung Sonstige Sonder- gebiete (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt (vgl. textliche Festsetzung F 1.1 bis F 1.4). Für die Sonstigen Sondergebiete SO 1 bis SO 3 wird die Zweckbestimmung „Gesundheitszent- rum“ festgelegt. In den Sondergebieten mit dieser Zweckbestimmung sind gem. den getroffenen textlichen Festsetzungen ergänzend zu Krankenhäusern als allgemein zulässige Nutzung Anla- gen und Einrichtungen, die der Gesundheitswirtschaft zuzuordnen sind, aber nicht im engeren Sinne als Krankenhaus gelten, allgemein zulässig. Zu diesen Einrichtungen und medizinischen Angeboten der Gesundheitswirtschaft zählen: - Pflegeeinrichtungen - Zentrale Dienstleistungen für Krankenhäuser (z.B. Wäschereien oder Apotheken) - Rettungsdienste - Medizinische Laboratorien Ausnahmsweise sollen Arztpraxen und Anlagen für soziale Zwecke, die der Hauptnutzung des Plangebietes dienen, zulässig sein, um das Nutzungsspektrum bei Bedarf um Praxen niederge- lassener Ärzte mit speziellen Angeboten und dem Gesundheitszentrum dienenden sozialen Einrichtungen ergänzen zu können. Außerdem sollen Betriebswohnungen für Bereitschaftsper- sonal zulässig sein, da hierfür aus städtebaulicher Sicht ein Bedarf bestehen kann. Damit für die zulässigen Nutzungen auch Werbeanlagen errichtet werden können, sind diese zulässig, wenn sie der jeweiligen Hauptnutzung dienen. Für die Sonstigen Sondergebiete SO 4 und SO 5 ist die Zweckbestimmung „Krankenhaus“ fest- gesetzt. Mittels textlicher Festsetzung F 1.3 wird geregelt, dass in diesen Sondergebieten Kran- kenhäuser mit den typischerweise verbundenen Dienstleistungen allgemein zulässig sind. Da einem zeitgemäßen Krankenhausbetrieb auch Nutzungen wie Arztpraxen niedergelassener Ärzte, Pflegeeinrichtungen, medizinische Laboratorien angegliedert werden können, sollen die- se Nutzungsarten gemäß textlicher Festsetzung F 1.4 in den Sonstigen Sondergebieten SO 4 und SO 5 ausnahmsweise zulässig sein. Außerdem sollen Betriebswohnungen für Bereit- schaftspersonal zulässig sein, da hierfür aus städtebaulicher Sicht ein Bedarf bestehen kann. Damit für die zulässigen Nutzungen auch Werbeanlagen errichtet werden können, sind diese zulässig, wenn sie der jeweiligen Hauptnutzung dienen. 5.3.2. Maß der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse Zur Steuerung der Höhe der Baukörper in den Sonstigen Sondergebieten SO 1 bis SO 5 wird u.a. die Festsetzungsmöglichkeit der Zahl der Vollgeschosse nach § 20 BauNVO gewählt. In dem Sonstigen Sondergebiet SO 1 des westlich der Grutholzallee gelegenen Entwicklungsbe- reichs für die Gesundheitswirtschaft wird wegen der Lage am Übergang zu den nördlich liegen- den Waldflächen eine maximale Dreigeschossigkeit festgesetzt. Im Sonstigen Sondergebiet SO 3 werden maximal vier Vollgeschosse festgesetzt. Dies berücksichtigt die unterschiedli- chen, zulässigen Nutzungen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft, aber auch die sicht-
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-15 bare Lage an der B 235 und die potenzielle Wahrnehmung als Stadteingang aufgrund der un- mittelbaren Nähe zur Autobahnzufahrt. Für das Sonstige Sondergebiet SO 2 wird aufgrund der räumlichen Nähe zur bestehenden Krankenhausbebauung, der zentralen Lage im Plangebiet sowie an der Grutholzallee eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen festgesetzt. Durch eine Fünfgeschossigkeit werden ein bauliches Pendant zur Krankenhausbebauung auf der ge- genüberliegenden Seite der Grutholzallee und ein baulicher Zusammenhang zwischen östlichen und westlichen Teilbereich ermöglicht. Für die südliche Entwicklungsfläche Sonstiges Sondergebiet SO 4 ist eine maximale Geschos- sigkeit von vier Vollgeschossen festgesetzt. Mit dieser geringeren Geschossigkeit gegenüber den anderen Flächen wird auf die Nähe zum Landschaftsraum reagiert, da hier größere Ge- bäudevolumina entstehen können. Für die Flächen des Sonstigen Sondergebietes SO 5 sind überwiegend maximal fünf Vollge- schosse festgesetzt. In diesen Bereichen ergeben sich auch in den bereits baulich genutzten Flächen teilweise noch Aufstockungs- bzw. Entwicklungspotentiale. Die Festsetzung von fünf Vollgeschossen legt eine grundsätzliche Struktur der Geschossigkeit in Verbindung mit den Hochpunkten des Bestandes fest. Im Bereich der höheren Gebäude des Krankenhauses (Haus A und Haus D) innerhalb des Sonstigen Sondergebiets SO 5 wird die im Bestand vor- handene Anzahl der Vollgeschosse als maximale Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. Diese beträgt neun bzw. sieben Vollgeschosse für das Haus D und sieben Vollgeschosse für das Haus A. Im Bereich des Hauses C (Therapiegebäude des Evangelischen Krankenhauses) wird wegen der Nähe zu den nördlich angrenzenden Waldflächen eine geringere Geschossigkeit von vier Vollgeschossen festgesetzt. Gebäudehöhen – maximale Höhe von Gebäuden (GH) Um die Höhenentwicklung hinsichtlich der Gesamthöhe auch unter Berücksichtigung des Land- schaft- und Ortsbildes zu steuern, werden nach § 16 BauNVO für die Bauflächen im Plangebiet maximale Höhen von Gebäuden (GH) auf der Basis von Höhen, die sich auf Normalhöhennull (NHN) beziehen, festgesetzt. Durch die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen soll die Hö- henentwicklung im Plangebiet gesteuert und zugleich insgesamt eine gewisse Flexibilität für zukünftige Nutzungen und Bauvorhaben gewährleistet werden. Diese Gebäudehöhen orientieren sich an den möglichen Nutzungen in den jeweiligen Baufel- dern und an der Zahl der festgesetzten Geschosse, wobei von durchschnittlich zu erwartenden Geschossen von 3,5 m ausgegangen wurde. Zusätzlich wird im Rahmen der Festsetzung der Gebäudehöhe berücksichtigt, dass in Einzelfällen bzw. für bestimmte Geschossebenen, wie z.B. Operationssäle, Erdgeschossebenen eines Krankenhauses bzw. eines Pflegeheims bis hin zu gewerbeähnlichen (Teil-)Nutzungsbausteinen der Gesundheitswirtschaft auch Geschosse von einer Höhe bis zu 4,5 m notwendig werden können, um z.B. notwendige Gebäudetechnik unterbringen zu können (Funktionsgeschosse). Für das SO3 wird die maximale Gebäudehöhe auf 81 m über NHN festgesetzt, wodurch eine vergleichsweise höhere Durchschnittshöhe der Geschosse ermöglicht wird. Ziel der Festset- zung ist es, eine gewisse Flexibilität für die baulichen Entwicklung insbesondere für gewerbe- ähnliche Nutzungen der Gesundheitswirtschaft zu erreichen, die teilweise einen höheren Platz- bedarf (Funktionsgeschosse bis zu 6 m) aufweisen wie z.B. angestrebte Nutzungen wie die Großküche oder Großapotheke. Die Kartengrundlage enthält die NHN-Höhen im Bestand. Damit ist der Bezugspunkt für die Höhenfestsetzung in den einzelnen Sonstigen Sondergebieten (SO) eindeutig bestimmbar.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-16 Für technische Aufbauten (Schornsteine, Masten u.ä.) und Anlagen der Sonnenenergienutzung in untergeordnetem Maße sind im Bebauungsplan Ausnahmen zur Überschreitung der maxima- len Gebäudehöhe GH um maximal 2,0 m vorgesehen (vgl. textliche Festsetzung F 2). Grundflächenzahl (GRZ) Für die Sonstigen Sondergebiete SO 4 und SO 5 wird eine Grundflächenzahl von 0,7 festge- setzt. Dies berücksichtigt im Bereich des Evangelischen Krankenhauses die bereits hohe Ver- siegelung durch die Gebäude und Anlagen, Aufstell- und Verkehrsflächen sowie Fußwege, aber auch den erforderlichen Spielraum für weitere Entwicklungen des Evangelischen Krankenhau- ses. Die festgesetzte Grundflächenzahl bleibt unter der Obergrenze nach § 17 BauNVO für Sonstige Sondergebiete. Auch in den anderen Sondergebieten sind Nutzungen vorgesehen, für die überwiegend hohe Versiegelungsgrade zu erwarten sind. Durch Ansiedlung von Betrieben der Gesundheitswirt- schaft, die gewerbeähnlich strukturiert sein können, sind auch entsprechende Versiegelungen anzunehmen. Neben der Versiegelung durch die Hauptgebäude sind private Verkehrsflächen für Stellplatzanlagen für Mitarbeiter und Besucher, Anlieferbereiche und Aufstellflächen für die zulässigen Nutzungen für die Gesamtversiegelung wesentlich. Für die Sonstigen Sondergebiete SO 2 und SO 3 wird daher eine GRZ von 0,8 festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht der Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 17 BauNVO. Eine Ausnahme bildet das Sonstige Sondergebiet SO 1 im Westen des Plangebiets. Hier wird eine geringere GRZ von 0,4 festgesetzt, da auf Grund der Nähe zum nördlich befindlichen Wald durch geringere Versiegelungen der Übergang in die angrenzenden freien Landschaftsbereiche gefördert werden soll. Geschossflächenzahl (GFZ) Für alle Sonstigen Sondergebiete (SO) im Plangebiet werden Geschossflächenzahlen nach § 17 BauNVO festgesetzt, um im Plangebiet hinsichtlich der zulässigen Bebauungsdichte eine Obergrenze zu setzen. Diese Geschossflächenzahlen orientieren sich an den möglichen, zuläs- sigen Nutzungen und dem städtebaulichen Ziel, den Stadtmittelpunkt weiterzuentwickeln. Da die innerhalb der Sonstigen Sondergebiete zulässigen Nutzungen aus der Gesundheitswirt- schaft und die Nutzung als Krankenhaus große Gebäudekubaturen benötigen können, ist für alle Sonstigen Sondergebiete - mit Ausnahme des SO 1 - die nach § 17 BauNVO maximale Geschossflächenzahl von 2,4 festgesetzt. Dies berücksichtigt auch den notwendigen Spielraum für nicht vorhersehbare Entwicklungen von Nutzungen der Gesundheitswirtschaft und der Wei- terentwicklung des Evangelischen Krankenhauses. Für das Sonstige Sondergebiet SO 1 wird angesichts der Lage am Übergang zum Landschaftsraum eine maximale Geschossflächenzahl von 1,2 festgesetzt. 5.3.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Für die Sondergebiete SO 1 bis SO 5 wird keine Bauweise festgesetzt. Es ist für die unter- schiedlichen, zulässigen Nutzungen kein städtebauliches Erfordernis erkennbar, das Verhältnis der Hauptgebäude zu den seitlichen Grundstücksgrenzen zu regeln. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch- gängig durch Baugrenzen bestimmt. Die lagemäßige Festlegung von Baukörpern durch Bauli- nien ist aus städtebaulichen Gründen nicht erforderlich. Die einzelnen Baufelder sind großzügig bemessen, um eine ausreichende Flexibilität hinsichtlich der Lage der Gebäudekörper auf den Grundstücken zu gewährleisten. In den Randbereichen des Geltungsbereichs werden die Bau- fenster so gesetzt, dass ein angemessener Abstand zwischen Bebauung und Landschaftsraum eingehalten wird.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“ Begründung Seite I-17 Für die festgesetzten Erweiterungsflächen des Krankenhauses kann es erforderlich werden, dass von neuen Gebäuden Verbindungsgänge zum Bestand nicht nur in der Erdgeschossebe- ne hergestellt werden müssen. Da aber eine Lage solcher Verbindungsgänge nicht vorherseh- bar ist, wird durch die textliche Festsetzung F 3 die Möglichkeit eingeräumt, dass auf den nicht überbaubaren Flächen über- oder unterhalb der Erdgeschosszone überbaubare Flächen ent- sprechend dem Bedarf geplant werden können. 5.3.4. Verkehrsflächen Im Bebauungsplan sind für die gemäß städtebaulichen Konzepts vorgesehene, neue Stichstraße zur inneren Erschließung des westlichen Plangebiets öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt. Die öffentliche Verkehrsfläche für die geplante Stichstraße ist so festgesetzt, dass sie mit einer Wendemöglichkeit für einen Sattelschlepper ausgestattet wird. Der Durchmesser des Wende- platzes kann bis zu 25 m betragen. Der zugrunde gelegte Regelquerschnitt der Straße beinhal- tet eine Fahrbahn von 6,5 m Breite (im Bereich gerader Straßenabschnitte), einen einseitigen Fußweg (an der Nordseite der Straße) in einer Breite von 2,3 m sowie die zwei Rückenstützen. 5.3.5. Flächen für die Wasserwirtschaft Westlich der Sonstigen Sondergebiete SO 1 und SO 3 ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB eine Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt. In dieser soll ein Abschnitt des Rauxeler Bachs in einem offenen, naturnah ausgebauten Gerinne geführt werden. Zurzeit wird der Bach in den Mischwasserkanal in der Grutholzallee eingeleitet. Die Maßnahme dient der Abkopplung des Niederschlagswassers der Einzugsfläche des betreffenden Bachabschnitts und damit der Ver- ringerung der vom Mischwasserkanal aufzunehmenden Wassermengen. Die Ingenieurplanung hierfür ist abgeschlossen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wird vorbereitet. 5.3.6. Private Grünflächen Im Bereich des Evangelischen Krankenhauses sind im Norden und im Süden drei private Grün- flächen festgesetzt. Diese randlich gelegenen Grünflächen dienen der Eingrünung des Kran- kenhauskomplexes sowie der Gestaltung als Übergang zum Landschaftsraum. Die festgesetzten Flächen beinhalten z.T. vorhandene Gehölzbestände, die gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB zum Erhalt festgesetzt sind (vgl. textliche Festsetzung F 6.1). Die Flächen dienen z.T. für zusätzliche Anpflanzungen (s. Kap. 5.3.7). Für die vorhandenen Anpflanzungen entlang der Grutholzallee mit Säuleneichen sind vier in der Regel 3,0 m breite private Grünflächen festgesetzt. Die in den Grünflächen vorhandenen Bäu- me werden zum Erhalt festgesetzt (s. Kap. 5.3.7). Weiterhin sind Flächen zwischen der öffentlichen Straßenverkehrsfläche und der südlichen Grenze des Bebauungsplans als private Grünflächen festgesetzt, die sich teilweise innerhalb eines Schutzstreifens einer Ferngasleitung befinden (s. Kap. 5.3.7). 5.3.7. Planungen, Nutzungsreglungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstige Bepflanzungen Im Bereich der Grutholzallee sind durch das Evangelische Krankenhaus Säuleneichen ge- pflanzt worden. Für diese Pflanzungen sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB in einer Breite von im Durchschnitt 3,0 m Flächen zum Erhalt von Bäumen festgesetzt. In den beiden privaten Grünflächen des Evangelischen Krankenhauses im Norden und im Sü- den des Geländes werden nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB Flächen zum Erhalt für die dort vorhandenen, naturschutzfachlich höherwertigen Gehölze festgesetzt. Die Wertigkeit der Flächen zum Erhalt wird im Umweltbericht beschrieben.
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