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Stadt Castrop-Rauxel
Bebauungsplan Nr. 253
"Gesundheitszentrum Grutholz“

Gemarkung Rauxel, Flur 24

Begründung mit Umweltbericht

Entwurf zur öffentlichen Auslegung (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
Stand 28.10.2019
Stadt Castrop-Rauxel - Stadt Castrop ...
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“
Inhalt

Inhalt

I. Begründung                                                                     I-2

1. Einführung _____________________________________________________ I-2
    1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes                                      I-2
    1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Planung                                   I-2

2. Planungsrechtliche Situation ______________________________________ I-4
    2.1. Landesentwicklungsplan und Regionalplan                                   I-4
    2.2. Landschaftsplan                                                           I-4
    2.3. Flächennutzungsplan                                                       I-4
    2.4. Bebauungspläne                                                            I-5
    2.5. Weitere Entwicklungsziele                                                 I-5

3. Beschreibung der Bestandssituation ________________________________ I-6
    3.1. Stadträumliche Einbindung                                                 I-6
    3.2. Bebauung und Nutzung                                                      I-6
    3.3. Eigentumsverhältnisse                                                     I-7
    3.4. Erschließung                                                              I-7
    3.5. Ver- und Entsorgung                                                       I-7
    3.6. Mensch, Natur und Landschaft                                              I-7

4. Städtebauliche Planungsziele ______________________________________ I-8

5. Inhalte der Planung ______________________________________________ I-9
    5.1. Städtebauliches Konzept                                                   I-9
    5.2. Alternativenprüfung                                                      I-13
    5.3. Planungsrechtliche Festsetzungen                                         I-14
         5.3.1. Art der baulichen Nutzung                                         I-14
         5.3.2. Maß der baulichen Nutzung                                         I-14
         5.3.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen                       I-16
         5.3.4. Verkehrsflächen                                                   I-17
         5.3.5. Flächen für die Wasserwirtschaft                                  I-17
         5.3.6. Private Grünflächen                                               I-17
         5.3.7. Planungen, Nutzungsreglungen, Maßnahmen und Flächen für
                Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
                Natur und Landschaft                                              I-17
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Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“
Inhalt

           5.3.8. Grünordnerische Festsetzungen                                         I-18
           5.3.9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (GFL)                                  I-18
           5.3.10. Flächen für Gemeinschaftsanlagen                                     I-20
           5.3.11. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen         Umwelteinwirkungen
                  (Schallimmissionsschutz)                                              I-20
    5.4. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen                                            I-21
         5.4.1. Einfriedungen                                                           I-21
         5.4.2. Dächer                                                                  I-21
    5.5. Hinweise                                                                I-21
         5.5.1. Hinweise zum Artenschutz                                         I-21
         5.5.2. Hinweise zur Baumschutzsatzung                                   I-21
         5.5.3. Hinweise zum externen Ausgleich                                  I-22
         5.5.4. Hinweise zu Kampfmitteln                                         I-22
         5.5.5. Hinweise zur Bodendenkmalpflege                                  I-22
         5.5.6. Hinweise zur Definition des Vollgeschosses gemäß § 2 Abs. 6 BauO
                NRW 2018                                                         I-23
         5.5.7. Hinweise zum Gewässerrandstreifen                                I-23
         5.5.8. Lage unterirdischer Versorgungsleitungen                         I-23
         5.5.9. Altlasten/Bodenbeschaffenheit                                    I-23
         5.5.10. Verwendete Gutachten und Fachplanungen                          I-23

6. Auswirkungen der Planung ________________________________________I-24
    6.1. Flächenbilanz                                                                  I-24
    6.2. Verkehr                                                                        I-24
    6.3. Lärmimmissionen                                                                I-26
    6.4. Ver- und Entsorgung                                                            I-28
    6.5. Mensch, Natur und Landschaft                                                   I-29
    6.6. Bodenordnende Maßnahmen                                                        I-30

II. Umweltbericht                                                                       II-1

1. Einführung _____________________________________________________ II-1
    1.1. Inhalte und Ziele der Planung                                                  II-1
    1.2. Für die Umweltprüfung relevante Fachgesetze und Fachpläne                      II-4
         1.2.1. Verbindliche Ziele des Umweltschutzes:                                  II-4
         1.2.2. Informelle Ziele des Umweltschutzes                                     II-8

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen _______________ II-9
    2.1. Bestandssituation                                                              II-9
         2.1.1. Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung                                II-9
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Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“
Inhalt

           2.1.2. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Artenschutz                        II-11
           2.1.1.2.         Biotope                                                               II-11
           2.1.2.2.         Artenschutz                                                           II-13
           2.1.3. Risiken durch Unfälle und Katastrophen / Störfälle                              II-13
           2.1.4. Boden                                                                           II-14
           2.1.5. Fläche                                                                          II-16
           2.1.6. Wasser                                                                          II-17
           2.1.1.6.         Grundwasser                                                           II-17
           2.1.2.6.         Oberflächenwasser/Versickerung                                        II-18
           2.1.7. Luft und Klima                                                                  II-19
           2.1.8. Ort- und Landschaftsbild, Landschaft                                            II-20
           2.1.9. Kultur und sonstige Sachgüter                                                   II-21
           2.1.10. Beurteilung der Wechselwirkungen                                               II-22
           2.1.11. Zusammenfassende Bewertung                                                     II-22
    2.2. Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung                         II-22
    2.3. Entwicklung         des    Umweltzustands         bei     Durchführung   der   Planung
         (Bauphase)                                                                               II-22
    2.4. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung (anlage-
         und betriebsbedingt)                                                 II-24
    2.5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
         nachteiligen Auswirkungen                                       II-25
         2.5.1. Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung                 II-25
         2.5.2. Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt und Artenschutz II-26
         2.5.3. Risiken durch Unfälle und Katastrophen / Störfälle       II-28
         2.5.4. Boden                                                    II-28
         2.5.5. Fläche                                                   II-29
         2.5.6. Wasser                                                   II-29
         2.5.7. Luft und Klima                                           II-30
         2.5.8. Orts- und Landschaftsbild, Landschaft                    II-30
         2.5.9. Kultur- und sonstige Sachgüter                           II-30
    2.6. Eingriffsbewertung und -bilanzierung                                                     II-30
    2.7. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten                                  II-32

3. Zusätzliche Angaben ____________________________________________ II-33
    3.1. Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren                                II-33
    3.2. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben                                     II-33
    3.3. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
         auf die Umwelt                                                  II-33

4. Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung _______________ II-34
Stadt Castrop-Rauxel - Stadt Castrop ...
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“
Inhalt

III. Anhang                                                             III-1

1. Gutachten und Fachbeiträge _______________________________________III-1

2. Literatur- und Quellenverzeichnis __________________________________III-1

3. Biotoptypenkartierung ____________________________________________III-5

4. Planung und landschaftspflegerische Maßnahmen ____________________III-6

5. Tabellen Eingriffsbilanzierung _____________________________________III-7
Stadt Castrop-Rauxel - Stadt Castrop ...
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                               Seite I-2

I. Begründung

1. Einführung

1.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 253 „Gesundheitszentrum Grutholz“ liegt im Ortsteil
Rauxel, nordöstlich der Kreuzung Habinghorster Straße (B 235) / Europaplatz an der Einmün-
dung der Grutholzallee in die Habinghorster Straße und weist eine Größe von ca. 8,4 ha auf.
Der Geltungsbereich wird von folgenden Straßen und topographischen Gegebenheiten be-
grenzt:
-    Im Norden: die bewaldete Fläche (Grutholz) und Grünflächen mit Regenrückhaltebecken
-    Im Osten: die Parzelle des Rauxeler Bachs östlich des Evangelischen Krankenhaus (Flur-
     stück 128) und die Grenze zwischen den Flurstücken Nr. 125 und Nr. 41 (Ackerfläche)
-    Im Süden: die Grutholzallee, die Flurstücke 109, 47, 38 (Ackerflächen) sowie die Grundstü-
     cke der an der Grutholzallee liegenden Gastronomiebetriebe Café del Sol und L‘Osteria
-    Im Westen: die Habinghorster Straße (B 235)

Das Plangebiet setzt sich aus zwei Teilflächen zusammen: Der östliche Teil des Plangebiets
entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 173 „Evangelisches Krankenhaus an
der Grutholzallee“ und wird als Standort des Evangelischen Krankenhauses genutzt. Bei dem
westlichen Teil des Plangebiets handelt es sich um eine bisher als Grünland genutzte Fläche,
die zukünftig einer neuen Nutzung zugeführt werden soll und die im Flächennutzungsplan als
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Gesundheitswirtschaft dargestellt ist.
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Rauxel (5290), Flur
24:
    vollständig                              teilweise
    71, 72, 73, 81, 84, 86, 87, 119, 135
    120, 125, 126, 136, 137, 138, 139

1.2. Anlass und Erforderlichkeit der Planung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 23.03.2006 den Bebauungsplan
Nr. 173 „Evangelisches Krankenhaus an der Grutholzallee“ als Satzung beschlossen. Das Ziel
der Planung bestand darin, dem seit 1975 an der Grutholzallee betriebenen Evangelischen
Krankenhaus planungsrechtlich zukünftige bauliche Maßnahmen zur Erweiterung zuzusichern.
In den vergangenen Jahren wurde das Evangelische Krankenhaus durch verschiedene bauli-
che Maßnahmen erweitert und an aktuelle Bedürfnisse und Anforderungen des modernen
Krankenhausbetriebs angepasst. Dies umfasste u.a. Aufstockungen vorhandener Gebäude
sowie den Ausbau der Anlagen für den ruhenden Verkehr mittels eines Neubaus eines Park-
hauses. Im Rahmen dieser Maßnahmen zeigte sich bereits, dass das Entwicklungskonzept des
Krankenhauses nicht mehr hinreichend durch die aktuellen Planfestsetzungen gedeckt ist. Für
eine zukunftsfähige Krankenhausentwicklung soll ein größerer städtebaulicher Spielraum einge-
räumt werden.
Zur Sicherung des für die gesundheitliche Versorgung der Stadt Castrop-Rauxel wichtigen
Krankenhausstandortes und seiner zukünftigen Leistungsfähigkeit besteht dahingehend ein
Planerfordernis, um zukünftige bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen planungsrecht-
lich sichern zu können. Die Weiterentwicklung des vorhandenen Standortes vermeidet zudem
Stadt Castrop-Rauxel - Stadt Castrop ...
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                            Seite I-3

eine Inanspruchnahme von Freiflächen und landwirtschaftlichen Flächen an anderer Stelle, so-
fern der Betreiber sich für einen anderen Standort entscheiden sollte.
Im Planbereich zwischen B 235 und Krankenhausstandort (westlicher Planbereich) ist die Er-
richtung ergänzender Gebäude geplant, die verschiedene Nutzungen der Gesundheitswirtschaft
umfassen. Die Planung entspricht der vom Rat der Stadt Castrop-Rauxel in seiner Sitzung vom
03.05.2007 beschlossenen Rahmenplanung Stadtmittelpunkt sowie den Zielen des am
26.09.2019 vom Rat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts „Stadtmittelpunkt
Castrop-Rauxel“ und bindet den Krankenhausstandort städtebaulich in die vorhandenen Sied-
lungsstrukturen ein. Wohnnutzung ist im Plangebiet nicht vorgesehen. Im Flächennutzungsplan
der Stadt Castrop-Rauxel sind die Flächen bereits als Sonderbaufläche mit der Zweckbestim-
mung Gesundheitswirtschaft dargestellt. Planungsrechtlich liegen die Flächen im Außenbereich.
Für eine Entwicklung des Standorts gemäß den im Flächennutzungsplan enthaltenen Entwick-
lungszielen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erforderlich.
Aufgrund der sich ergänzenden Nutzungen Krankenhausbetrieb und Gesundheitswirtschaft,
den sich daraus ergebenden Synergieeffekten sowie den bestehenden Planerfordernissen bei-
der Flächen, wird eine einheitliche Entwicklung eines „Gesundheitszentrums Grutholz“ in Form
eines Bebauungsplans angestrebt. Der Bebauungsplan Nr. 173 wird durch den neuen Bebau-
ungsplan Nr. 253 vollständig überplant und ersetzt.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                              Seite I-4

2.   Planungsrechtliche Situation

2.1. Landesentwicklungsplan und Regionalplan
Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalens (LEP NRW) wird das Untersuchungsgebiet
vorrangig als Siedlungsraum dargestellt.
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Emscher-Lippe (2004) - ist
der Planbereich weitestgehend als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Der Kran-
kenhausstandort weist zusätzlich die zweckgebundene Nutzung „Krankenhaus“ auf.
Derzeit wird für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr und somit auch für das Stadt-
gebiet Castrop-Rauxel der Regionalplan Ruhr aufgestellt, der den bestehenden Regionalplan
zukünftig ablöst. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG handelt es sich bei in Aufstellung befindlichen
Zielen der Raumordnung um sonstige Erfordernisse der Raumordnung, die es bei der Aufstel-
lung von Bauleitplänen zu berücksichtigen gilt. Der Regionalplan Ruhr legt – nach derzeitigem
Verfahrensstand – für das gesamte Plangebiet einen ASB fest.
Konflikte mit der Regionalplanung bestehen nicht, da das geplante Sonstige Sondergebiet (SO)
aus einem ASB entwickelt werden kann.

2.2. Landschaftsplan
Der Planbereich befindet sich teilweise innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Land-
schaftsplans Nr. 3 „Castroper Hügelland“. Der Krankenhausstandort liegt als beplanter Innenbe-
reich nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Die Entwicklungskarte legt für den westli-
chen, unbebauten Teil des Plangebiets das Entwicklungsziel I.II „Erhaltung der gegenwärtigen
Landschaftsstruktur bis zur Realisierung entgegenstehender Festsetzungen eines Bebauungs-
plans oder einer entgegenstehenden rechtskräftigen Plangenehmigung“ fest.
Die Festsetzungskarte des Landschaftsplans weist dementsprechend das temporäre Land-
schaftsschutzgebiet LT 2 (nach LANUV - Kataster: LSG-4409-0016 „LSG Freiraumbereich
Stadtmittelpunkt“) aus, das vorübergehend bis zum Inkrafttreten eines Bebauungsplans unter
Schutz steht. Damit tritt mit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 253, Planbereich „Gesund-
heitszentrum Grutholz“ der temporäre Landschaftsschutz im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans außer Kraft.
Ferner befindet sich im nordwestlichen Plangebiet eine Teilfläche des im Landschaftsplan fest-
gesetzten Landschaftsschutzgebiets LSG-4409-0021 „LSG Grutholz und Beerenbruch“. Dieses
ragt innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Sonstigen Sondergebietes SO 1 mit knapp
unter 0,1 ha in den Geltungsbereich. Im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplans der
Stadt Castrop-Rauxel („Flächennutzungsplan 2025“) hat die Untere Naturschutzbehörde des
Kreises Recklinghausen der Darstellung als Sonderbaufläche (S) für die Gesundheitswirtschaft
nicht widersprochen, sodass der festgesetzte Landschaftsschutz einer Bebauung innerhalb des
Sonstigen Sondergebietes SO 1 gem. § 7 Satz 1 BauGB nicht entgegensteht.

2.3. Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Castrop-Rauxel („Flächennutzungsplan 2025“) aus dem Jahr
2012 ist der östliche Teil des Plangebietes (Krankenhaus) als Fläche für Gemeinbedarf nach
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a BauGB dargestellt. In dieser Fläche sind Anlagen und Einrichtun-
gen für gesundheitliche sowie soziale Zwecke zulässig. Im westlichen Teil des Plangebietes ist
eine Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für die Gesundheitswirtschaft dargestellt.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                             Seite I-5

Aus der Gemeinbedarfsfläche Krankenhaus im Flächennutzungsplan soll im Bebauungsplan ein
Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Krankenhaus entwickelt werden. Eine Ände-
rung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da die auf Flächennutzungsplanebene
vorgegebene Zielsetzung der krankenhausbezogenen, gesundheitlichen Zwecken dienende
Nutzung gewahrt bleibt.
Auch die Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Gesundheitswirtschaft wird in der Ebene
der Bebauungsplanung in ein Sonstiges Sondergebiet gleichartiger Zweckbestimmung („Ge-
sundheitszentrum“) umgesetzt, sodass beide Teilflächen aus dem Flächennutzungsplan entwi-
ckelt werden.

2.4. Bebauungspläne
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 173 „Evangelisches Krankenhaus östlich der Grutholz-
allee“ aus dem Jahr 2006 liegt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 253,
Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“. Der Bebauungsplan Nr. 173 setzt eine Gemeinbe-
darfsfläche mit der Zweckbestimmung „Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Ein-
richtungen“ fest. Der Bebauungsplan wird insgesamt überplant, da er hinsichtlich des Maßes
der Nutzung entsprechend der Planungsabsichten wesentlich überarbeitet werden soll.
Zwischen der west-östlich laufenden Grutholzallee und dem Plangebiet befinden sich zwei vor-
habenbezogene Bebauungspläne (Nr. 30 „Grutholzallee / Habinghorster Straße“ und Nr. 45
„Gastronomie an der Grutholzallee“), die jeweils für die Ansiedlung eines Gastronomiebetriebes
aufgestellt worden sind. Nordöstlich des Krankenhauses besteht für den Bereich der Salus Kli-
nik der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29, Planbereich „Suchttherapiezentrum Ruhrge-
biet an der Grutholzallee“. Die Geltungsbereiche der vorhabenbezogenen Bebauungspläne
werden durch das Planverfahren nicht berührt.
Ferner besteht ein Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2007 für den Bebauungsplan Nr. 61, Plan-
bereich „Nördlich der Grutholzallee“, der eine Umsetzung der 2007 vom Rat der Stadt be-
schlossenen „Rahmenplanung Stadtmittelpunkt“ zum Ziel hat. Der Geltungsbereich wird durch
den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 253 überlagert. Es ist geplant, für dieses Plan-
verfahren in der Sitzung des Betriebsausschusses 3 der Stadt Castrop-Rauxel, der den Ausle-
gungsbeschluss nach § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 253 fassen soll, die Ein-
stellung des Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 61 zu beschließen.

2.5. Weitere Entwicklungsziele
In seiner Sitzung vom 26.09.2019 hat der Rat der Stadt Castrop-Rauxel das Integriertes städte-
bauliches Entwicklungskonzept „Stadtmittelpunkt Castrop-Rauxel“ (ISEK) beschlossen. Das
Plangebiet ist Teil des Untersuchungsraums. Die Entwicklungsziele des ISEK für den Geltungs-
bereich sind kongruent zu der Zielsetzung des Bebauungsplans. Während die Maßnahme 3.2
des ISEK das Ziel der Stärkung und Ergänzung des bestehenden Krankenhausstandortes ver-
folgt, zielt die Maßnahme 3.1 auf eine bauliche Entwicklung des westlichen Planbereichs ab,
um den Stadtmittelpunkt weiterzuentwickeln und den Standort als Cluster für die Gesundheits-
wirtschaft zu stärken.
Auch die Verlegung, Offenlegung und Renaturierung des Rauxeler Bachs ist durch die Maß-
nahme 3.3 Teil des ISEK. Als Entwicklungsziele werden u.a. die ökologische Aufwertung des
Bachlaufs, die Stärkung räumlicher Umgebungsqualitäten als Standortfaktor zur Ausweitung
des Clusters Gesundheitswirtschaft und der Qualifizierung von Randzonen bzw. Übergangsbe-
reichen zwischen übergeordneten Verkehrswegen und Anrainernutzungen genannt.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                             Seite I-6

3. Beschreibung der Bestandssituation

3.1. Stadträumliche Einbindung
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Rauxel und ist u.a. neben dem Forum am Europaplatz
Teil des Stadtmittelpunktes der Stadt Castrop-Rauxel, für den eine Gesamtentwicklungsstrate-
gie in Form der „Rahmenplanung Stadtmittelpunkt“ sowie des ISEK „Stadtmittelpunkt Castrop-
Rauxel“ (vgl. Kap. 2.5) besteht. Vom südwestlich gelegenen Hauptzentrum der Stadt, der Cas-
troper Altstadt, ist das Plangebiet etwa 2 km entfernt und über die B 235 bzw. den ÖPNV mit
den Buslinien 347 und 481 erreichbar.
Die südlich des Plangebiets verlaufende und bis ins Plangebiet hineinführende Grutholzallee
bindet das Plangebiet an die westlich gelegene B 235, eine der wichtigsten Nord-Süd-
Verbindungen im Stadtgebiet, an. In der Verlängerung der Grutholzallee führt - jenseits der
B 235 - die Straße „Europaplatz“ zu öffentlichen und kulturellen Einrichtungen wie dem Rat-
haus, der Europahalle, der Stadthalle, dem Hallenbad und weiter südlich einer Gesamtschule.
Eine günstige Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ist aufgrund der Nähe zur A 42 mit
Auf- und Abfahrten südlich des Plangebiets in beide Fahrtrichtungen gegeben. Über den Euro-
paplatz und die Bahnhofstraße besteht zudem eine Anbindung an den Hauptbahnhof der Stadt,
der ca. 1,8 km vom Plangebiet entfernt liegt.
Im Norden, Osten und Süden wird das Plangebiet überwiegend von Freiraumstrukturen einge-
rahmt. Ausnahmen bilden die Salus Klinik sowie die Gastronomiebetriebe, die unmittelbar an
das Plangebiet angrenzen. Während die östlich und südlich angrenzenden Flächen landwirt-
schaftlich genutzt sind, schließt im Norden das Waldgebiet „Grutholz“ an. In der Verlängerung
der Grutholzallee befindet sich eine unter Naherholungsaspekten wichtige Wegeverbindung in
das Grutholz. Der westliche Teil des Plangebiets wird derzeit als Grünland genutzt. Insgesamt
weist der Krankenhausstandort derzeit eine Insellage auf.
Westlich der B 235 grenzt auf Höhe des Plangebiets ein Wohngebiet an, das maßgeblich durch
eine zweigeschossige Wohnbebauung mit einem hohen Grünanteil auf den gärtnerisch gepfleg-
ten Grundstücken geprägt ist.

3.2. Bebauung und Nutzung
Das Plangebiet setzt sich aus zwei Teilflächen zusammen. Im östlichen Bereich des Plangebie-
tes befinden sich die baulichen und sonstigen Anlagen des Evangelischen Krankenhauses. Ne-
ben den Gebäudekomplexen für den Krankenhausbetrieb (Haus A-D) handelt es sich hierbei
um krankenhauszugeordnete Stellplatzanlagen (Parkhaus sowie Parkplatzflächen) und einen
Krankenhausgarten sowie weitere begrünte Freiflächen. Nördlich des Krankenhauskomplexes
befinden sich Reihenhäuser, ehemalige Wohnstätten für Mitarbeiter, die in Teilen derzeit u.a.
als Kindertagesstätte, aber auch nach wie vor zum Wohnen genutzt werden. Entlang des östli-
chen Abschnitts des Rauxeler Bachs, der sich abschnittsweise innerhalb des Geltungsberei-
ches des Bebauungsplans befindet, besteht ein 5,0 m breiter Gewässerrandstreifen, der nicht
überbaut werden darf.
Im westlichen Plangebiet, westlich des süd-nördlich verlaufenden Abschnitts der Grutholzallee,
sind Stellplätze entlang der Verkehrsfläche sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wie-
sen-/Brachflächen vorhanden. Entlang der B 235 sind die Möglichkeiten einer baulichen Nut-
zung aufgrund der Bauverbotszone der Bundesstraße sowie des geplanten Verlaufs des offen-
gelegten Rauxeler Bachs eingeschränkt.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                              Seite I-7

3.3. Eigentumsverhältnisse
Die Flächen des Evangelischen Krankenhauses und die Flächen westlich der Grutholzallee
befinden sich im Eigentum der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft. Die Grutholzallee
befindet sich teilweise im Eigentum der Stadt Castrop-Rauxel. Die Evangelische Krankenhaus-
gemeinschaft ist Eigentümerin des nördlichen Abschnitts der Grutholzallee. Der aktuelle Über-
gang von öffentlicher zu privater Erschließungsfläche liegt in Höhe der nördlichen Grundstücks-
grenze der beiden Gastronomiebetriebe.

3.4. Erschließung
Das Plangebiet ist über die Grutholzallee mit der B 235 verbunden. Von dieser können die An-
schlussstellen Castrop-Rauxel-Henrichenburg (A 2) und Castrop-Rauxel (A 42) erreicht werden.
Das Plangebiet ist daher sehr gut für den Kfz-Verkehr erreichbar.
Das Evangelische Krankenhaus wird von zwei Buslinien angefahren (Buslinie 347 und 481). Die
Linie 347 führt in die Castroper Altstadt, während die Linie 481 das Plangebiet derzeit sowohl
mit der Castroper Altstadt als auch mit den Stadtteilen Habinghorst, Henrichenburg sowie Beck-
lem verbindet. Von der in räumlicher Nähe gelegenen Haltestelle „Europaplatz“ verkehren Bus-
linien, die Castrop-Rauxel mit Recklinghausen und Dortmund verbinden (Buslinien 480, 482,
NE 11 und SB 22). Der Hauptbahnhof Castrop-Rauxel ist vom Krankenhaus mit der Linie 481
und von der Haltestelle „Europaplatz“ aus mit den Linien 237, 480, 482 und NE 11 zu erreichen.

3.5. Ver- und Entsorgung
In der Grutholzallee sind öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt. Von diesen ausge-
hend kann das Ver- und Entsorgungssystem bedarfsgerecht erweitert werden. Dies betrifft im
Wesentlichen den neu zu bebauenden Bereich im Westen des Plangebietes, da das Kranken-
hausgelände bereits verkehrlich und technisch erschlossen ist.
In der Grutholzallee befindet sich ein Mischwasserkanal, in den die im Plangebiet (Bereich ge-
plantes Gesundheitszentrum) anfallenden Schmutz- und zum Teil Niederschlagswässer einge-
leitet werden sollen (s. Kap. 6.4). Gemäß § 44 Landeswassergesetz ist für Niederschlagswas-
ser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmalig bebaut, versiegelt oder an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, eine Versickerung, eine Verrieselung oder eine
direkte (oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser) Einleitung in ein
Gewässer vorgeschrieben. Für das Gelände des Evangelischen Krankenhauses bestehen Ein-
leitungsgenehmigungen für den o.g. Mischwasserkanal.

3.6. Mensch, Natur und Landschaft
Nach § 2 Abs. 4 BauGB sind im Rahmen einer Umweltprüfung die voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen, die aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans möglich sind, dar-
zulegen. Die Beschreibung und Bewertung der ermittelten Umweltbelange sowie die Bewertung
der auf der Grundlage des Bebauungsplans rechtlich zulässigen Umweltauswirkungen erfolgen
im Umweltbericht, der als Teil II Bestandteil der Begründung ist.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                             Seite I-8

4. Städtebauliche Planungsziele

Die Stadt Castrop-Rauxel verfolgt das Ziel, das Plangebiet als Standort für ein Gesundheitsze-
ntrum (weiter) zu qualifizieren. Neben der Stärkung des bestehenden Krankenhausstandorts
sollen Flächen für die Gesundheitswirtschaft bereitgestellt und auf diese Weise Nutzungen er-
möglicht werden, die u. a. dem Evangelischen Krankenhaus sowie anderen Krankenhaus- so-
wie Pflegestandorten des Verbundes dienen. Mit der Ansiedlung von Nutzungen mit gesund-
heitswirtschaftlichem Bezug an einem Standort, wie z. B. in Form des bestehenden (erweiter-
ten) Krankenhausstandortes, eines Pflegeheims, einer Zentralküche sowie -apotheke und einer
Betriebskindertagesstätte im Plangebiet, sind Synergien zu erwarten. Im Rahmen einer Ange-
botsplanung soll der planungsrechtliche Rahmen für diese angestrebten Nutzungen aus dem
Bereich der Gesundheitswirtschaft geschaffen werden.
Die Entwicklungsfläche liegt zentral im Stadtgebiet und grenzt an vorhandene bauliche Nutzun-
gen an. Der Bereich dient der Arrondierung der bestehenden Siedlungsstrukturen bzw. stellt
eine Schließung der derzeit bestehenden Lücke im Siedlungsgefüge zwischen dem Evangeli-
schen Krankenhaus und der Salus Klinik im Osten, den Gastronomiebetrieben im Süden und
dem Siedlungsbereich an der Maslingstraße im Westen dar. Dadurch kann den negativen Aus-
wirkungen einer Inanspruchnahme von Freiflächen im nicht an bestehenden Siedlungsstruktu-
ren angrenzenden Außenbereich entgegengewirkt und bestehende Infrastruktur genutzt wer-
den.
Das Plangebiet trägt aufgrund seiner Lage dazu bei, dass durch bauliche Verbindung mit den
o. g. Einrichtungen ein seit längerem bestehender Siedlungsansatz ergänzt wird. Durch eine
bauliche Nutzung bis an die B 235 wird eine baulich-räumliche Beziehung zur prägenden Be-
bauung am Europaplatz geschlagen. Damit trägt der Bebauungsplan auch zu einer Stärkung
des Stadtteilmittelpunkts bei, der insbesondere durch öffentliche Nutzungen am Europaplatz
geprägt ist.
Ein weiteres städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist eine Verbesserung der planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Krankenhauses. Der Krankenhaus-
standort soll sich innerhalb seiner derzeit bestehenden Flächen weiterentwickeln. Eine Ausdeh-
nung in den umgebenden Freiraum soll nicht erfolgen. Daher sollen notwendige Entwicklungs-
möglichkeiten über eine stärkere Ausnutzung und Qualifizierung der bestehenden Flächen si-
chergestellt werden.
Die Freiraumplanung der westlich gelegenen Entwicklungsflächen berücksichtigt die Planungen
für den Rauxeler Bach, für dessen Freilegung derzeit ein Planfeststellungverfahren vorbereitet
wird. Erhaltenswerte Gehölzstrukturen sollen durch die Planung nach Möglichkeit zukünftig er-
halten und gesichert werden.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                             Seite I-9

5. Inhalte der Planung

5.1. Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept umfasst eine Weiterentwicklung des Planbereichs als Standort für
die Gesundheitswirtschaft. Dazu sind für die beiden Teilbereiche des Bebauungsplans westlich
und östlich der Grutholzallee Entwicklungsflächen für die Gesundheitswirtschaft vorgesehen.
Das für den Bebauungsplan erarbeitete städtebauliche Konzept (siehe Kap. 5.1, Abb. 1 und
Kap. 5.1, Abb. 2) zeigt beispielhaft, wie die durch den Bebauungsplan festgelegten Entwick-
lungsflächen baulich genutzt werden könnten. Neben der Bereitstellung von zwei Entwicklungs-
flächen für das Krankenhaus im Norden und Süden des zentralen Krankenhausbereichs, ist
westlich der Grutholzallee auf vorhandenen Freiflächen ein ergänzender Teilbereich für die An-
siedlung von Nutzungen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft geplant. Durch die Kombi-
nation beider Nutzungsschwerpunkte soll ein zukunftsfähiges, übergreifendes Gesundheitszent-
rum für Castrop-Rauxel geschaffen werden.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                         Seite I-10

Abb. I-1: Lageplan Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ (o.M.), (Architekturbüro Waldow. Mülheim Oktober 2019, Stahm Architekten. Braunschweig Oktober 2019)
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                           Seite I-11

Abb. I-2: Städtebaulicher Entwurf Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ (o.M.), (Architekturbüro Waldow. Mülheim, Oktober 2019)
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                              Seite I-12

Erschließung
Die Erschließung des Plangebiets wird maßgeblich durch die bestehende Grutholzallee be-
stimmt. Für den Bereich des Krankenhauses sind nur geringe Anpassungen des vorhandenen
privaten Erschließungssystems erforderlich. Die verkehrliche Erschließung für den Fahrverkehr
bleibt unverändert. Für die vorhandene ebenerdige Stellplatzanlage südlich des Krankenhaus-
komplexes (Sonstiges Sondergebiet SO 4) ist ein entsprechender Ersatz beispielsweise durch
die Aufstockung des Parkhauses zu schaffen, falls diese Anlage für eine Krankenhauserweite-
rung aufgegeben werden muss.
Ausgehend von der Grutholzallee wird unmittelbar nördlich der Flurstücke der Gastronomiebe-
triebe eine öffentliche Stichstraße in den westlichen Bereich geführt. Über die Straße, die auch
für eine Befahrung von Sattelschleppern geeignet sein soll, werden die südlichen Baufelder des
westlichen Planbereichs erschlossen. Im städtebaulichen Entwurf sind diese durch eine Zent-
ralküche und eine Zentralapotheke genutzt. Die Straße wird durch die südliche Anordnung einer
Grünfläche und Bepflanzung optisch gefasst.
Die nördlich gelegenen Baufelder des westlichen Planbereichs werden durch eine ringförmig
angelegte private Erschließungsanlage im Einrichtungsverkehr erschlossen, wodurch ein gerin-
ger Straßenquerschnitt und mehr Raum für straßenbegleitende Begrünung geschaffen werden.
Die Ringerschließung bindet an zwei Punkten jeweils an die Grutholzallee an und umfährt die
westliche Baufläche. Als Raumbild ist eine ringförmige, schmal dimensionierte Allee geplant, die
durch einen nördlichen Fußweg begleitet wird.
Mittels der neu zu schaffenden, öffentlichen Wegeverbindung in Nord-Südrichtung im westli-
chen Planbereich, ausgehend von den Gastronomiebetrieben bis in das nördlich gelegene
Grutholz, soll das Plangebiet belebt, mit den umliegenden Nutzungen vernetzt sowie insgesamt
durchlässiger für den Fuß- und Radverkehr werden.
Östlicher Planbereich – Krankenhaus
Die Planungen im östlichen Planbereich gehen von dem bestehenden Standort des Evangeli-
schen Krankenhauses aus. Dieses bildet seit längerem einen Entwicklungsschwerpunkt für die
Gesundheitswirtschaft in Castrop-Rauxel. Ausgehend von einer typischen Krankenhausstruktur
der 1970er Jahre hat sich das Krankenhaus stetig weiterentwickelt und bietet unterschiedliche
Dienstleistungen der Gesundheitswirtschaft an. Der bereits bestehende Krankenhauskomplex
mit seinen Angeboten der medizinischen Versorgung soll um weitere Nutzungsangebote er-
gänzt werden, um die Voraussetzungen für einen zukunftssicheren Standort der Gesundheits-
wirtschaft zu schaffen.
Auf der nördlichen Entwicklungsfläche werden bestehende Gebäudestrukturen in Form von
Wohnhäusern (östlich des Verwaltungsgebäudes Haus D), die in Teilen bereits für eine Be-
triebskindertagesstätte und andere Zwecke umgenutzt wurden, überplant. Die Wohnnutzung
wird mittelfristig aufgegeben. Dadurch entsteht zukünftig ein größerer Abstand zum Wald.
Im Süden werden Teilflächen des gering genutzten Krankenhausparks sowie eine vorhandene
Stellplatzanlage für Mitarbeiter von der neuen Entwicklungsfläche überlagert. Im Bebauungs-
beispiel des städtebaulichen Entwurfs sind Gebäudekörper dargestellt, die einer breiten Nutz-
barkeit gemäß den Anforderungen gesundheitswirtschaftlicher Nutzungen wie z.B. Krankensta-
tionen, Tageskliniken, Labore oder Büroräume entsprechen. Die genauen Nutzungen sollen
sich aus dem zukünftigen Bedarf entwickeln können und durch den Bebauungsplan abgedeckt
werden. Zur Grutholzallee wird ein deutlicher Abstand der Erweiterungsbauten angestrebt, um
vor der Krankenhausbebauung eine Vorfläche zur Wirksamkeit der Allee zu sichern. Im Bereich
des Parkhauses entsteht eine räumliche Einengung, die sich wieder aufweitet.
Insgesamt greift das städtebauliche Konzept für die baulichen Erweiterungen des Evangeli-
schen Krankenhauses das vorherrschende orthogonale Raster sowie bestehende Baufluchten
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                             Seite I-13

und städtebauliche Figuren auf. Die im städtebaulichen Entwurf erarbeitete Neuordnung des
städtebaulichen Raums durch die Aufnahme und Weiterentwicklung von Achs- und Blickbezie-
hungen in Nord-Süd- sowie Ost-Richtung, die durch die Bebauungsvorschläge akzentuiert wer-
den, sind zur Grundlage der Baugebiete im Bebauungsplanentwurf geworden.
Westlicher Bereich - Gesundheitszentrum
Gemäß dem städtebaulichen Entwurf sollen auf den westlichen Flächen mehrere Gebäudekör-
per für Nutzungen aus der Gesundheitswirtschaft errichtet werden. Im städtebaulichen Entwurf
ist aufgezeigt, wie z. B. ein Pflegeheim, eine Zentralküche, eine Zentralapotheke eine Johanni-
terwache und eine Betriebskindertagesstätte hinsichtlich städtebaulicher Struktur und grund-
sätzlicher Erschließung organisiert werden können.
Die vorgesehenen Nutzungen sollen untereinander in funktionalem Bezug stehen, sich gegen-
seitig ergänzen und in inhaltlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Evangeli-
schen Krankenhaus stehen. So könnte die Betriebskita dem Krankenhaus sowie anderen zu-
künftigen Nutzungen im Plangebiet dienen. Sie stellt zugleich einen potenziellen Ersatzstandort
für die im östlichen Plangebiet bestehende, aber perspektivisch aufzugebende Kita dar. Eine
Zentralküche könnte für andere Krankenhausstandorte der Evangelischen Krankenhausge-
meinschaft und auch von Pflegeeinrichtungen wie dem im städtebaulichen Konzept vorgesehe-
nen Pflegeheim mitgenutzt werden.
Im Westen wird das Plangebiet durch die Flächen eingerahmt, die künftig für die Führung des
Rauxeler Bachs vorgesehen sind (anstehendes Planfeststellungsverfahren). Neben der stra-
ßenbegleitenden Begrünung und begrünten Außenbereichen potenzieller Nutzungen wie z.B.
der Betriebskita oder des Pflegeheims soll zudem die Entwässerungskonzeption zu einer ange-
strebten Durchgrünung des Gebiets beitragen. Diese erfolgt mit perspektivischem Anschluss an
den Rauxeler Bach durch ein Netz von Mulden und Aufweitungen mit wechselfeuchten Berei-
chen. Das Netz der Mulden durchzieht auch die südlichen Bauflächen und schafft eine Fortfüh-
rung des Freiraumkorridors zwischen den beiden Gastronomiebetrieben, der künftig den Rauxe-
ler Bachs aufnehmen und ins Plangebiet entlang der B 235 führen soll. In den verbleibenden
Freiflächen der Grundstücke sind nach dem Entwässerungskonzept auch die erforderlichen
privaten Retentionsflächen vorgesehen, die in Form von Rasenmulden den Grünanteil erhöhen
und so eine Belebung des Raumes sowie eine Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse
bewirken. Die Fuß- und Radwege aus dem Gebiet heraus in den angrenzenden Wald oder zu
den Gastronomiebetrieben sorgen für eine Vernetzung des Gebietes und eine interne Bele-
bung.

5.2. Alternativenprüfung
Da Nutzungen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft realisiert werden sollen, die hinsicht-
lich ihrer Funktionen mit dem am Standort bereits bestehenden Evangelischen Krankenhaus in
Beziehung stehen, ist eine räumliche Nähe zu diesem erforderlich. Synergien entstehen gerade
durch die räumliche Konzentration der angestrebten, sich einander ergänzenden Nutzungen.
Auch die Nutzungsmöglichkeit vorhandener Erschließungsanlagen, die bauliche Ergänzung
sowie die städtebauliche Abrundung der bestehenden Bebauung sprechen für den Standort.
Das Plangebiet ist gut an das regionale und überregionale Straßennetz angebunden. Diese
Standortvorteile und Eignung des Plangebiets liegen bei alternativen Standorten im Stadtgebiet
deutlich geringer bis nicht vor.
Die Erweiterung der Krankenhausflächen nach Norden oder Osten würde erheblich stärker in
den Freiraum, u.a. in den Wald, eingreifen. Nach Süden hin würde eine größere zusammen-
hängende Fläche zerstückelt. Die gewählte Fläche im Westen schließt dagegen die Lücke zum
Siedlungsraum.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                              Seite I-14

Aus den genannten Gründen sind städtebaulich sinnvolle alternative Standorte nicht gegeben.
Das Ergebnis der Abwägung von alternativen Standorten hat ebenfalls Eingang in den Flä-
chennutzungsplan gefunden, in dem die Fläche zwischen B 235 und dem Evangelischen Kran-
kenhaus als Sonderbaufläche „Gesundheitswirtschaft“ dargestellt ist.

5.3. Planungsrechtliche Festsetzungen
5.3.1. Art der baulichen Nutzung
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB werden im Bebauungsplan als Art der Nutzung Sonstige Sonder-
gebiete (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt (vgl. textliche Festsetzung F 1.1 bis F
1.4).
Für die Sonstigen Sondergebiete SO 1 bis SO 3 wird die Zweckbestimmung „Gesundheitszent-
rum“ festgelegt. In den Sondergebieten mit dieser Zweckbestimmung sind gem. den getroffenen
textlichen Festsetzungen ergänzend zu Krankenhäusern als allgemein zulässige Nutzung Anla-
gen und Einrichtungen, die der Gesundheitswirtschaft zuzuordnen sind, aber nicht im engeren
Sinne als Krankenhaus gelten, allgemein zulässig. Zu diesen Einrichtungen und medizinischen
Angeboten der Gesundheitswirtschaft zählen:

-       Pflegeeinrichtungen
-       Zentrale Dienstleistungen für Krankenhäuser (z.B. Wäschereien oder Apotheken)
-       Rettungsdienste
-       Medizinische Laboratorien

Ausnahmsweise sollen Arztpraxen und Anlagen für soziale Zwecke, die der Hauptnutzung des
Plangebietes dienen, zulässig sein, um das Nutzungsspektrum bei Bedarf um Praxen niederge-
lassener Ärzte mit speziellen Angeboten und dem Gesundheitszentrum dienenden sozialen
Einrichtungen ergänzen zu können. Außerdem sollen Betriebswohnungen für Bereitschaftsper-
sonal zulässig sein, da hierfür aus städtebaulicher Sicht ein Bedarf bestehen kann. Damit für
die zulässigen Nutzungen auch Werbeanlagen errichtet werden können, sind diese zulässig,
wenn sie der jeweiligen Hauptnutzung dienen.

Für die Sonstigen Sondergebiete SO 4 und SO 5 ist die Zweckbestimmung „Krankenhaus“ fest-
gesetzt. Mittels textlicher Festsetzung F 1.3 wird geregelt, dass in diesen Sondergebieten Kran-
kenhäuser mit den typischerweise verbundenen Dienstleistungen allgemein zulässig sind. Da
einem zeitgemäßen Krankenhausbetrieb auch Nutzungen wie Arztpraxen niedergelassener
Ärzte, Pflegeeinrichtungen, medizinische Laboratorien angegliedert werden können, sollen die-
se Nutzungsarten gemäß textlicher Festsetzung F 1.4 in den Sonstigen Sondergebieten SO 4
und SO 5 ausnahmsweise zulässig sein. Außerdem sollen Betriebswohnungen für Bereit-
schaftspersonal zulässig sein, da hierfür aus städtebaulicher Sicht ein Bedarf bestehen kann.
Damit für die zulässigen Nutzungen auch Werbeanlagen errichtet werden können, sind diese
zulässig, wenn sie der jeweiligen Hauptnutzung dienen.

5.3.2. Maß der baulichen Nutzung
Zahl der Vollgeschosse
Zur Steuerung der Höhe der Baukörper in den Sonstigen Sondergebieten SO 1 bis SO 5 wird
u.a. die Festsetzungsmöglichkeit der Zahl der Vollgeschosse nach § 20 BauNVO gewählt. In
dem Sonstigen Sondergebiet SO 1 des westlich der Grutholzallee gelegenen Entwicklungsbe-
reichs für die Gesundheitswirtschaft wird wegen der Lage am Übergang zu den nördlich liegen-
den Waldflächen eine maximale Dreigeschossigkeit festgesetzt. Im Sonstigen Sondergebiet
SO 3 werden maximal vier Vollgeschosse festgesetzt. Dies berücksichtigt die unterschiedli-
chen, zulässigen Nutzungen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft, aber auch die sicht-
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                            Seite I-15

bare Lage an der B 235 und die potenzielle Wahrnehmung als Stadteingang aufgrund der un-
mittelbaren Nähe zur Autobahnzufahrt. Für das Sonstige Sondergebiet SO 2 wird aufgrund der
räumlichen Nähe zur bestehenden Krankenhausbebauung, der zentralen Lage im Plangebiet
sowie an der Grutholzallee eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen festgesetzt. Durch
eine Fünfgeschossigkeit werden ein bauliches Pendant zur Krankenhausbebauung auf der ge-
genüberliegenden Seite der Grutholzallee und ein baulicher Zusammenhang zwischen östlichen
und westlichen Teilbereich ermöglicht.
Für die südliche Entwicklungsfläche Sonstiges Sondergebiet SO 4 ist eine maximale Geschos-
sigkeit von vier Vollgeschossen festgesetzt. Mit dieser geringeren Geschossigkeit gegenüber
den anderen Flächen wird auf die Nähe zum Landschaftsraum reagiert, da hier größere Ge-
bäudevolumina entstehen können.
Für die Flächen des Sonstigen Sondergebietes SO 5 sind überwiegend maximal fünf Vollge-
schosse festgesetzt. In diesen Bereichen ergeben sich auch in den bereits baulich genutzten
Flächen teilweise noch Aufstockungs- bzw. Entwicklungspotentiale. Die Festsetzung von fünf
Vollgeschossen legt eine grundsätzliche Struktur der Geschossigkeit in Verbindung mit den
Hochpunkten des Bestandes fest. Im Bereich der höheren Gebäude des Krankenhauses
(Haus A und Haus D) innerhalb des Sonstigen Sondergebiets SO 5 wird die im Bestand vor-
handene Anzahl der Vollgeschosse als maximale Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. Diese
beträgt neun bzw. sieben Vollgeschosse für das Haus D und sieben Vollgeschosse für das
Haus A.
Im Bereich des Hauses C (Therapiegebäude des Evangelischen Krankenhauses) wird wegen
der Nähe zu den nördlich angrenzenden Waldflächen eine geringere Geschossigkeit von vier
Vollgeschossen festgesetzt.
Gebäudehöhen – maximale Höhe von Gebäuden (GH)
Um die Höhenentwicklung hinsichtlich der Gesamthöhe auch unter Berücksichtigung des Land-
schaft- und Ortsbildes zu steuern, werden nach § 16 BauNVO für die Bauflächen im Plangebiet
maximale Höhen von Gebäuden (GH) auf der Basis von Höhen, die sich auf Normalhöhennull
(NHN) beziehen, festgesetzt. Durch die festgesetzten maximalen Gebäudehöhen soll die Hö-
henentwicklung im Plangebiet gesteuert und zugleich insgesamt eine gewisse Flexibilität für
zukünftige Nutzungen und Bauvorhaben gewährleistet werden.
Diese Gebäudehöhen orientieren sich an den möglichen Nutzungen in den jeweiligen Baufel-
dern und an der Zahl der festgesetzten Geschosse, wobei von durchschnittlich zu erwartenden
Geschossen von 3,5 m ausgegangen wurde. Zusätzlich wird im Rahmen der Festsetzung der
Gebäudehöhe berücksichtigt, dass in Einzelfällen bzw. für bestimmte Geschossebenen, wie
z.B. Operationssäle, Erdgeschossebenen eines Krankenhauses bzw. eines Pflegeheims bis hin
zu gewerbeähnlichen (Teil-)Nutzungsbausteinen der Gesundheitswirtschaft auch Geschosse
von einer Höhe bis zu 4,5 m notwendig werden können, um z.B. notwendige Gebäudetechnik
unterbringen zu können (Funktionsgeschosse).
Für das SO3 wird die maximale Gebäudehöhe auf 81 m über NHN festgesetzt, wodurch eine
vergleichsweise höhere Durchschnittshöhe der Geschosse ermöglicht wird. Ziel der Festset-
zung ist es, eine gewisse Flexibilität für die baulichen Entwicklung insbesondere für gewerbe-
ähnliche Nutzungen der Gesundheitswirtschaft zu erreichen, die teilweise einen höheren Platz-
bedarf (Funktionsgeschosse bis zu 6 m) aufweisen wie z.B. angestrebte Nutzungen wie die
Großküche oder Großapotheke.
Die Kartengrundlage enthält die NHN-Höhen im Bestand. Damit ist der Bezugspunkt für die
Höhenfestsetzung in den einzelnen Sonstigen Sondergebieten (SO) eindeutig bestimmbar.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                              Seite I-16

Für technische Aufbauten (Schornsteine, Masten u.ä.) und Anlagen der Sonnenenergienutzung
in untergeordnetem Maße sind im Bebauungsplan Ausnahmen zur Überschreitung der maxima-
len Gebäudehöhe GH um maximal 2,0 m vorgesehen (vgl. textliche Festsetzung F 2).
Grundflächenzahl (GRZ)
Für die Sonstigen Sondergebiete SO 4 und SO 5 wird eine Grundflächenzahl von 0,7 festge-
setzt. Dies berücksichtigt im Bereich des Evangelischen Krankenhauses die bereits hohe Ver-
siegelung durch die Gebäude und Anlagen, Aufstell- und Verkehrsflächen sowie Fußwege, aber
auch den erforderlichen Spielraum für weitere Entwicklungen des Evangelischen Krankenhau-
ses. Die festgesetzte Grundflächenzahl bleibt unter der Obergrenze nach § 17 BauNVO für
Sonstige Sondergebiete.
Auch in den anderen Sondergebieten sind Nutzungen vorgesehen, für die überwiegend hohe
Versiegelungsgrade zu erwarten sind. Durch Ansiedlung von Betrieben der Gesundheitswirt-
schaft, die gewerbeähnlich strukturiert sein können, sind auch entsprechende Versiegelungen
anzunehmen. Neben der Versiegelung durch die Hauptgebäude sind private Verkehrsflächen
für Stellplatzanlagen für Mitarbeiter und Besucher, Anlieferbereiche und Aufstellflächen für die
zulässigen Nutzungen für die Gesamtversiegelung wesentlich. Für die Sonstigen Sondergebiete
SO 2 und SO 3 wird daher eine GRZ von 0,8 festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht der
Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung gem. § 17 BauNVO.
Eine Ausnahme bildet das Sonstige Sondergebiet SO 1 im Westen des Plangebiets. Hier wird
eine geringere GRZ von 0,4 festgesetzt, da auf Grund der Nähe zum nördlich befindlichen Wald
durch geringere Versiegelungen der Übergang in die angrenzenden freien Landschaftsbereiche
gefördert werden soll.
Geschossflächenzahl (GFZ)
Für alle Sonstigen Sondergebiete (SO) im Plangebiet werden Geschossflächenzahlen nach
§ 17 BauNVO festgesetzt, um im Plangebiet hinsichtlich der zulässigen Bebauungsdichte eine
Obergrenze zu setzen. Diese Geschossflächenzahlen orientieren sich an den möglichen, zuläs-
sigen Nutzungen und dem städtebaulichen Ziel, den Stadtmittelpunkt weiterzuentwickeln.
Da die innerhalb der Sonstigen Sondergebiete zulässigen Nutzungen aus der Gesundheitswirt-
schaft und die Nutzung als Krankenhaus große Gebäudekubaturen benötigen können, ist für
alle Sonstigen Sondergebiete - mit Ausnahme des SO 1 - die nach § 17 BauNVO maximale
Geschossflächenzahl von 2,4 festgesetzt. Dies berücksichtigt auch den notwendigen Spielraum
für nicht vorhersehbare Entwicklungen von Nutzungen der Gesundheitswirtschaft und der Wei-
terentwicklung des Evangelischen Krankenhauses. Für das Sonstige Sondergebiet SO 1 wird
angesichts der Lage am Übergang zum Landschaftsraum eine maximale Geschossflächenzahl
von 1,2 festgesetzt.
5.3.3. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
Für die Sondergebiete SO 1 bis SO 5 wird keine Bauweise festgesetzt. Es ist für die unter-
schiedlichen, zulässigen Nutzungen kein städtebauliches Erfordernis erkennbar, das Verhältnis
der Hauptgebäude zu den seitlichen Grundstücksgrenzen zu regeln.
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans durch-
gängig durch Baugrenzen bestimmt. Die lagemäßige Festlegung von Baukörpern durch Bauli-
nien ist aus städtebaulichen Gründen nicht erforderlich. Die einzelnen Baufelder sind großzügig
bemessen, um eine ausreichende Flexibilität hinsichtlich der Lage der Gebäudekörper auf den
Grundstücken zu gewährleisten. In den Randbereichen des Geltungsbereichs werden die Bau-
fenster so gesetzt, dass ein angemessener Abstand zwischen Bebauung und Landschaftsraum
eingehalten wird.
Bebauungsplan Nr. 253, Planbereich “Gesundheitszentrum Grutholz“
Begründung                                                                               Seite I-17

Für die festgesetzten Erweiterungsflächen des Krankenhauses kann es erforderlich werden,
dass von neuen Gebäuden Verbindungsgänge zum Bestand nicht nur in der Erdgeschossebe-
ne hergestellt werden müssen. Da aber eine Lage solcher Verbindungsgänge nicht vorherseh-
bar ist, wird durch die textliche Festsetzung F 3 die Möglichkeit eingeräumt, dass auf den nicht
überbaubaren Flächen über- oder unterhalb der Erdgeschosszone überbaubare Flächen ent-
sprechend dem Bedarf geplant werden können.
5.3.4. Verkehrsflächen
Im Bebauungsplan sind für die gemäß städtebaulichen Konzepts vorgesehene, neue Stichstraße
zur inneren Erschließung des westlichen Plangebiets öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs.
1 Nr. 11 BauGB festgesetzt.
Die öffentliche Verkehrsfläche für die geplante Stichstraße ist so festgesetzt, dass sie mit einer
Wendemöglichkeit für einen Sattelschlepper ausgestattet wird. Der Durchmesser des Wende-
platzes kann bis zu 25 m betragen. Der zugrunde gelegte Regelquerschnitt der Straße beinhal-
tet eine Fahrbahn von 6,5 m Breite (im Bereich gerader Straßenabschnitte), einen einseitigen
Fußweg (an der Nordseite der Straße) in einer Breite von 2,3 m sowie die zwei Rückenstützen.
5.3.5. Flächen für die Wasserwirtschaft
Westlich der Sonstigen Sondergebiete SO 1 und SO 3 ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB eine
Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt. In dieser soll ein Abschnitt des Rauxeler Bachs in
einem offenen, naturnah ausgebauten Gerinne geführt werden. Zurzeit wird der Bach in den
Mischwasserkanal in der Grutholzallee eingeleitet. Die Maßnahme dient der Abkopplung des
Niederschlagswassers der Einzugsfläche des betreffenden Bachabschnitts und damit der Ver-
ringerung der vom Mischwasserkanal aufzunehmenden Wassermengen. Die Ingenieurplanung
hierfür ist abgeschlossen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wird vorbereitet.
5.3.6. Private Grünflächen
Im Bereich des Evangelischen Krankenhauses sind im Norden und im Süden drei private Grün-
flächen festgesetzt. Diese randlich gelegenen Grünflächen dienen der Eingrünung des Kran-
kenhauskomplexes sowie der Gestaltung als Übergang zum Landschaftsraum.
Die festgesetzten Flächen beinhalten z.T. vorhandene Gehölzbestände, die gem. § 9 Abs. 1
Nr. 25 Buchstabe b BauGB zum Erhalt festgesetzt sind (vgl. textliche Festsetzung F 6.1). Die
Flächen dienen z.T. für zusätzliche Anpflanzungen (s. Kap. 5.3.7).
Für die vorhandenen Anpflanzungen entlang der Grutholzallee mit Säuleneichen sind vier in der
Regel 3,0 m breite private Grünflächen festgesetzt. Die in den Grünflächen vorhandenen Bäu-
me werden zum Erhalt festgesetzt (s. Kap. 5.3.7).
Weiterhin sind Flächen zwischen der öffentlichen Straßenverkehrsfläche und der südlichen
Grenze des Bebauungsplans als private Grünflächen festgesetzt, die sich teilweise innerhalb
eines Schutzstreifens einer Ferngasleitung befinden (s. Kap. 5.3.7).
5.3.7. Planungen, Nutzungsreglungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
       zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstige Bepflanzungen
Im Bereich der Grutholzallee sind durch das Evangelische Krankenhaus Säuleneichen ge-
pflanzt worden. Für diese Pflanzungen sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB in einer
Breite von im Durchschnitt 3,0 m Flächen zum Erhalt von Bäumen festgesetzt.
In den beiden privaten Grünflächen des Evangelischen Krankenhauses im Norden und im Sü-
den des Geländes werden nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB Flächen zum Erhalt für
die dort vorhandenen, naturschutzfachlich höherwertigen Gehölze festgesetzt. Die Wertigkeit
der Flächen zum Erhalt wird im Umweltbericht beschrieben.
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