Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021

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Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
Digitalisierungsstrategie 2030
      für die Stadt Rosenheim

                     Version 2021
Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
Vorwort zur Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie

Einleitung

1          Technische Infrastruktur für die Digitalisierung Rosenheims
    1.1    Breitbandversorgung
    1.2    Freies WLAN
    1.3    Mobilfunkversorgung
    1.4    LoRaWAN-Technologie und ihre Einsatzmöglichkeiten in der Stadt
           Rosenheim

2          Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung öffentlicher
           Verwaltungen
    2.1    Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene
    2.2    Bundesgesetzliche Regelungen
    2.3    Landesgesetzliche Vorgaben und Ziele

3          Digitalisierung der städtischen Verwaltung
    3.1    Umsetzungsschritte 2019 bis 2021
    3.2    Grundsätze und technische Vorgaben für die Digitalisierung von
           Kernverwaltung, Eigenbetrieben und Konzern – ein Update
    3.3    Rahmenbedingungen für die Kommunikation Bürger/Wirtschaft –
           Verwaltung
    3.4    Online-Terminvereinbarungssystem
    3.5    Einführung Dokumentenmanagementsystem – Umsetzungsstand
    3.6    Umsetzung der Vorgaben des OZG
    3.7    Automatisierung und Künstliche Intelligenz
    3.8    IT-Nachrüstungen für Video Conferencing
    3.9    Rosenheim.jetzt und rosenheim.de
    3.10   Organisatorische und personelle Maßnahmen

4          Digitalisierung der Rosenheimer Schulen
    4.1    Geräteausstattungen
    4.2    Verkabelungslösung statt gekapselter Campus-Netzwerke
    4.3    IT-Lösungen für Distance Learning
    4.4    Nachwuchsförderung im MINT-Bereich

5          Rosenheim auf dem Weg zur „smart city“
    5.1    „Smart City“ als Wieselwort
    5.2    Anforderungen an digitale Lösungen für die Rosenheimer Stadtgesellschaft
           im öffentlichen Bereich
    5.3    Maßnahmen im Rahmen der Rosenheimer smart city-Strategie
Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
Vorwort zur Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Befund ist ebenso eindeutig wie aufrüttelnd: Deutschland hinkt bei der Digitalisie-
rung, speziell im Bereich der öffentlichen Verwaltungen im internationalen Vergleich
nach wie vor weit hinterher. Der Föderalismus, eigentlich Treiber des Standortwett-
bewerbs, wird ausgerechnet bei der Digitalisierung zum Bremsklotz, weil er die Defi-
nition bundesweit gültiger einheitlicher Standards erschwert.
Umso wichtiger ist es, die kommunalen Möglichkeiten zu nutzen, die wir auf der
Ebene der Stadt Rosenheim haben, um den Bürgerinnen und Bürgern und der heimi-
schen Wirtschaft den Umgang mit „ihrer“ Stadtverwaltung zu erleichtern. Das betrifft
die Möglichkeit, online Termine zu vereinbaren genauso wie die Beantragung von
Leistungen im Idealfall vom Handy auf der heimischen Couch aus. Am Ende soll
dann natürlich auch der jeweilige Bescheid des zuständigen Fachamts digital beim
Bürger oder beim Unternehmen eingehen.
Bisher sind solche Abläufe vielfach noch Vision. Aber an die dreißig Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter arbeiten in unserer städtischen Verwaltung daran, diese Vision so
schnell wie möglich Wirklichkeit werden zu lassen. Die vorliegende Fortschreibung
2021 des städtischen Digitalisierungskonzepts gibt einen ausführlichen Überblick
über den Umsetzungsstand der Digitalisierung – sowohl bei der Infrastruktur als auch
bei der Verwaltung und den sog. „Smart City“-Projekten.
Mein Dank für die Erstellung dieses Berichts gilt dem städtischen Dezernat I, vor al-
lem Karola Bromirski, Gertraud Pfaffeneder und Harald Tüchler, die zahlreiche re-
daktionelle Überarbeitungen ihres Dezernenten mit bewundernswerter Geduld ertra-
gen haben. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen in unserer Verwaltung, in ihren je-
weiligen Ämtern und Sachgebieten bei den Anstrengungen für die Digitalisierung
nicht nachzulassen und mutig und mit der notwendigen Veränderungsbereitschaft die
Hürden zu überwinden, die auf dem Weg in die digitalen Technologien unweigerlich
auftauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas März
Oberbürgermeister
Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
Einleitung
Das Konzept „Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim“ war im Jahr
2019 der Startschuss für die städtische Verwaltung, die Digitalisierung mit einer klar
strukturierten Zielsetzung und Vorgehensweise voranzutreiben.
Nach wie vor legt die Stadt Rosenheim ihrer Digitalisierungs-Strategie ein – weiter-
entwickeltes – Drei-Säulen-Modell zugrunde:

                                              Digitalisierungskonzept der
                                                   Stadt Rosenheim

                                                                              Digitale
                  Digitale                             Digitale
                                                                              Stadt-
               Infrastruktur                         Verwaltung
                                                                            gesellschaft

•    Digitale Infrastruktur
Die Stadt Rosenheim soll sich auf der Grundlage des vorhandenen annähernd flä-
chendeckenden Breitbandnetzes der komro, entsprechender Investitionen der Deut-
schen Telekom AG sowie eines kontinuierlich vergrößerten 5G-Mobilfunknetzes
nachhaltig als ein national führender Standort im Bereich digitaler Infrastruktur etab-
lieren.
•    Digitale Stadtverwaltung
In der Stadtverwaltung Rosenheim wird unter Wahrung eines tragfähigen Kosten–
Nutzen-Verhältnisses die Digitalisierung im Hinblick auf eine möglichst vollständige
digitale, kommunalen OZG-Leistungs-Abdeckung vorangetrieben. Parallel erfolgt im
Zuge der Einführung des elektronischen Dokumentenmanagement-Systems d3 die
Anpassung der bisher analogen Geschäftsprozesse an die digitale Benutzerwelt.
•    Digitale Stadtgesellschaft
In der Stadt Rosenheim werden die Möglichkeiten der sog. Smart City-Technologien
offensiv genutzt. Dadurch wird Rosenheim als attraktiver und leistungsfähiger digita-
ler Standort verstärkt sichtbar.

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Bildnachweis: Titelbild: Toms Arthouse GmbH

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Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
In der hier vorliegenden „Version 2021“ des städtischen Digitalisierungskonzepts ste-
hen neben der Weiterentwicklung der drei Säulen die Themen
    -   Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
    -   Digitalisierung der Schulen und
    -   Smart City
im Vordergrund. Dabei haben die coronabedingten Disruptionen speziell in der Ar-
beitswelt und an den Schulen für eine deutlich erhöhte Akzeptanz digitaler Technolo-
gien in der Gesellschaft gesorgt. Laut einer aktuellen ÖFIT 1-Umfrage ist es inzwi-
schen „deutlich mehr als der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland wichtig, bei tech-
nologischen Entwicklungen immer auf dem Laufenden zu sein und sich darüber aus-
zutauschen. Mehr als zwei Drittel geben an, dass ihnen das Ausprobieren neuer
Technologien Spaß macht.“
Dabei bedarf es einer steten Öffentlichkeitsarbeit, damit die digitalen Angebote ei-
nem immer größeren Kreis von Bürgerinnen und Bürgern bekannt und systematisch
angewendet werden.
Entscheidende Voraussetzungen hierfür sind einfach und verständlich anwendbare
digitale Lösungen. „Dies gelingt u. a. dadurch, dass sich die Städte nicht mehr ein-
zeln um IT-Services bei übertragenen Aufgaben mit geringem lokalem Bezug küm-
mern, sondern soweit möglich bundes- oder landesweit einheitliche, standardisierte
IT-Services entwickelt und den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dies wird
eine der zentralen Aufgaben bei der Entwicklung hin zu OZG 2.0. 2

1DEUTSCHLAND-INDEX DER DIGITALISIERUNG 2021, Kompetenzzentrum Öffentliche IT,
1.Auflage Mai 2021, Seite 39
2 Forderungen für die digitale Verwaltung von morgen („Dresdner Forderungen“) Gemeinsame Initia-
tive von Deutscher Städtetag und KGST vom 14.09.2021

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Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
1 Technische Infrastruktur für die Digitalisierung Rosenheims
Die Stärkung der digitalen Infrastruktur soll in Rosenheim auf drei Feldern erfolgen:
beim Breitband, bei Mobilfunk und WLAN sowie bei einem niederfrequenten Übertra-
gungsnetz speziell für Sensor-Signale (LoRaWAN).

1.1 Breitbandversorgung
Dank städtischer Weichenstellungen bereits zur Jahrtausendwende verfügt die Stadt
Rosenheim über ein annähernd flächendeckendes, hochleistungsfähiges und syste-
matisch neuen technischen Möglichkeiten angepasstes rückkanalfähiges Breitband-
netz. Nicht nur für den IuK-Sektor im engeren Sinn, sondern im Zuge der Digitalisie-
rung für alle Wirtschaftszweige ist dieses Infrastrukturangebot ein gewichtiger Stand-
ortvorteil.
Realisiert wird dieses Angebot von einem lokalen und mehreren überörtlichen Tele-
kommunikationsanbietern. Schwerpunktmäßig werden diese Dienstleistungen bisher
durch die städtische Tochtergesellschaft komro GmbH erbracht. Derzeit bietet die
komro als Alleinstellungsmerkmal die flächendeckende Breitbandverfügbarkeit im ge-
samten Stadtgebiet mit Bandbreiten bis zu 1 GBit/s für Privatkunden an. Für Ge-
schäftskunden stehen standardmäßig Internetgeschwindigkeiten bis 10 GBit/s zur
Verfügung. Projektbezogen können bereits heute symmetrische Bandbreiten bis 100
GBit/s realisiert werden.
Nach einer Bestandsaufnahme in Kooperation mit dem Amt für Digitalisierung, Breit-
band und Vermessung Rosenheim (ADBV) gibt es im Rosenheimer Stadtgebiet
117 Objekte, die (bei gewerblichen Anschlüssen) mit weniger als 200 Mbit/s bzw.
(bei privaten Anschlüssen) mit weniger als 100 Mbit/s versorgt sind.
Daneben bauen die Netzbetreiber eigenwirtschaftlich die Versorgung mit schnellem
Internet weiter aus. Mitte 2021 erhielt die Stadt Rosenheim die Zusage der Telekom,
dass 15.000 Haushalte im Stadtgebiet im Jahr 2022 mit Glasfaser (Fiber to the
Home, FTTH) erschlossen werden.
Ziel der Stadt Rosenheim ist es, diesen infrastrukturellen Standortvorteil weiterhin
durch eine bedarfsgerechte Bereitstellung der jeweils technisch möglichen Bandbrei-
tenbedarfe von Privat- und Geschäftskunden über Festnetz aufrecht zu erhalten.

1.1.1 Versorgungsgrad und Versorgungsgeschwindigkeit
Im Mai 2021 begann die Stadt Rosenheim eine Bestandsaufnahme und ein Markter-
kundungsverfahren vor dem Hintergrund einer Förderung nach der Bayerischen Gi-
gabitrichtlinie (BayGibitR). Das Förderziel der Richtlinie ist mindestens 1 Gbit/s im
Down- und Upload für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s im Down-
und Upload für private Anschlüsse verfügbar zu haben. Auf dem Gebiet der Stadt
Rosenheim wird der überwiegende Teil der Haushalte durch die komro versorgt (mit
mindestens 500 Mbit/s).
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens war, dass keiner der Anbieter (Telekom,
Vodafone, komro) in den nächsten drei Jahren eine Anbindung der 117 unterversorg-
ten Objekte plant. Zur Schließung dieser letzten verbliebenen Versorgungslücke wird

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Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
die städtische EDV bis Jahresende 2021 dem Stadtrat einen Beschlussvorschlag un-
terbreiten, ob und wie für diese „weißengrauen Flecken“ Landes- und/oder Bundes-
förderprogramme in Anspruch genommen werden können.

1.1.2 Rosenheimer Versorgungsleistung im Städtevergleich und im Vergleich mit
      kommunalen Nachbarn
Grundlage für den Städtevergleich und den Vergleich mit den kommunalen Nachbarn
ist der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) 3(Stand August 2021).
Aus dem Städtevergleich (vgl. Anlage 1) ist erkennbar, dass die Stadt Rosenheim
neben Hof und Passau über die beste Breitband-Infrastruktur innerhalb der kreis-
freien Städte Bayerns verfügt und mit einer Abdeckung von fast 100 Prozent bei der
Breitbandversorgung eine Vorreiterrolle für die anderen kreisfreien Städte Bayerns
einnimmt. Im August 2021 erreichten bei einer Versorgung bis 1000 Mbit/s neben der
Stadt München nur noch Bamberg, Kaufbeuren, Kempten, Regensburg und Weiden
i. d. OPF. Werte bis 96 %, alle anderen Städte bewegen sich bei 1000 Mbit/s maxi-
mal in einem Bereich von 91 %.
Im Landkreis Rosenheim und somit auch bei den SUR-Gemeinden werden im
Schnitt zumindest zu 95 Prozent Geschwindigkeiten von 50 Mbit/s (vgl. Anlage 2) er-
reicht.

Quelle: vbw Digitales Pressegespräch „Versorgungsgrad der digitalen Infrastruktur in Oberbayern“ vom 04. November 2020

3   https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html

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Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
1.2 Freies WLAN
Im Stadtgebiet wird das „komro City WLAN“ inzwischen über rund 500 Zugangs-
punkte (in 2019: 400) angeboten. Rund 8.000 Nutzer (2019: 5.000) machen täglich
von diesem kostenlosen Service Gebrauch. „komro CITY WLAN“ steht nicht im Wett-
bewerb mit dem BayernWLAN-Angebot des Freistaats. Während BayernWLAN vor-
rangig Einrichtungen des Freistaats oder der Kommunen adressiert, konzentriert sich
die komro mit dem freien City WLAN in erster Linie auf öffentliche Plätze wie Fuß-
gängerzonen, Grünanlagen, Stadtplätze, (Bus-) Bahnhöfe und die Loretowiese.
1.3 Mobilfunkversorgung
1.3.1 Aktueller Abdeckungsstand Rosenheims im 4G- Bereich
Grundlage der Infrastrukturanalyse stellt hier ebenfalls der Breitbandatlas des BMVI
(Stand August 2021) dar. Die Stadt Rosenheim ist demnach zu annähernd 100 Pro-
zent mit 4G ausgestattet. Seitens der Stadt Rosenheim sind hier weitere Initiativen
nicht erforderlich.

Quelle: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html vom 10.08.2021

Die derzeitigen Mobilfunkstandorte (Stand Januar 2021 4) sind aus der Karte in An-
lage 3 ersichtlich.

1.3.2 5G-Versorgung in Rosenheim
Ob an den in Anlage 3 dargestellten Mobilfunk-Standorten 4-G oder 5-G-Technik be-
trieben wird, ist nicht bekannt. Mitteilungspflichten seitens der Betreiber gibt es hierzu
nicht. Allerdings werden 4-G-Standorte sukzessive in 5G-Standorte umgerüstet.
Nach Angaben der Deutschen Telekom ist inzwischen auf fünf ihrer Sendeanlagen

4Auskunft der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
vom 27.01.2021

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Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
der 5G-Standard im Einsatz. Teilweise sind auch Parallelbetriebe von 4G und 5G
möglich.
Kommunale Steuerungsmöglichkeiten im Bereich von Mobilfunkstandorten sind sehr
eingeschränkt. Es gibt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, wo-
nach sie geplante neue Standorte im Vorfeld der betroffenen Gemeinde mitteilen. Die
Gemeinde hat dann die Möglichkeit, geeignete Alternativstandorte vorzuschlagen,
wenn ein Antennenmast beispielsweise neben einem Kindergarten vorgesehen wäre.
Baugenehmigungen, auf die die Kommune theoretisch im Rahmen des baurechtli-
chen Verfahrens Einfluss nehmen könnte, sind nur bei großen Masten mit über
11 Metern Höhe vorgesehen.

1.4 LoRaWAN-Technologie und ihre Einsatzmöglichkeiten in der Stadt Ro-
    senheim
Seit 2019 betreibt die komro ein drahtloses Internet of Things (IoT)-Netz nach dem
internationalen LoRaWAN-Standard. Die vollständige Flächenabdeckung im Stadtge-
biet Rosenheim wurde 2020 erreicht. Der weitere Netzausbau orientiert sich an den
Nachfragen zu IoT-Anwendungen und umschließt den gesamten Landkreis Rosen-
heim und einzelne Gebiete darüber hinaus. Das LoRaWAN-Netz dient der massen-
haften Anbindung von kleinen, zumeist batteriebetriebenen und kostengünstigen
Sensoren.
Die LoRaWAN Technologie zeichnet sich aus durch niedrige Sendeleistungen, eine
hohe elektromagnetische Umweltverträglichkeit (sog. „grüne Funktechnologie“) und
eine sehr gute Gebäudedurchdringung.
Mit dem LoRaWAN-Netz leistet die komro einen wichtigen Infrastrukturbeitrag für die
„Smart Region Rosenheim“.
Für eine Übersicht zu den derzeit laufenden LoRaWAN-Projekten vgl. Anlage 4.

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Digitalisierungsstrategie 2030 für die Stadt Rosenheim - Version 2021
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung öf-
  fentlicher Verwaltungen
Der Rechtsrahmen für die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen ist in den letzten
Jahren auf allen drei übergeordneten politischen Ebenen – Europa, Bund und Land –
immer enger gezogen und immer komplexer gestaltet worden. Als Grundlage für die
Digitalisierung auch der städtischen Verwaltung wird er nachfolgend näher erläutert.
2.1 Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene
Auf europäischer Ebene sind an rechtlichen Rahmenbedingungen speziell anzufüh-
ren:

    Gesetz / Richtlinie            Kernpunkte

    eIDAS-Verordnung               Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die
    (elektronische Identifizie-    grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel
    rung)                          und Vertrauensdienste geschaffen.
                                   Corona hat Schwung in die Entwicklung von Formularen etc. gebracht.
                                   Die digitalisierten Lösungen finden nun einen breiteren Anklang bei
                                   Bürgern und Wirtschaft.

    Web-Accessability-Richtli-     Von Juli bis Oktober 2021 läuft ein Konsultationsverfahren der Europä-
    nie                            ischen Kommission. Ziel ist es, praktikable Vorgaben für die Barriere-
    (Barrierefreiheit in der IT)   freiheit im Internet und die hierfür aus Sicht der EU-Kommission not-
                                   wendigen Durchführungsbestimmungen zu erhalten 5. Sie werden auch
                                   beim Relaunch von rosenheim.de und der Weiterentwicklung der
                                   neuen Plattform rosenheim.jetzt zu berücksichtigen sein.

    PSI-Richtlinie I und II        Die EU-Kommission misst dem Prinzip der offenen Daten (Open Data)
    (Open Data)                    hohe Bedeutung bei. Daten und ihre freie Verfügbarkeit werden nach
                                   Auffassung der Kommission zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor.
                                   In Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1024 über offene Daten und die
                                   Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors („PSI-
                                   Richtlinie“) hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
                                   im Juli 2021 die Open-Data-Strategie der Bundesregierung veröffent-
                                   licht.
                                   Das Bayerische Digitalgesetz (soll zum 01.01.2022 in Kraft treten) ge-
                                   währleistet die Nutzbarkeit offener Datenbestände der öffentlichen Ver-
                                   waltung (Art. 14 BayDiG) und erkennt Handlungsbedarf bei der „Bereit-
                                   stellung offener Daten der Verwaltung“ (Art. 2 Nr. 14. BayDiG). Detail-
                                   lierte Regelungen zu Open Data sind noch in der Vorbereitung. Das
                                   Vorgehen der Stadt Rosenheim bei diesem Thema muss in dieser Hin-
                                   sicht nachzusteuern sein (siehe auch 5.3.2 Open Data Plattform Ro-
                                   senheim).

5 https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12537-Accessible-web-&-digi-
tal-content-for-people-with-disabilities-review-of-EU-rules/public-consultation_de

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Gesetz / Richtlinie        Kernpunkte

    INSPIRE-Richtlinie         Die INSPIRE-Richtlinie verpflichtet EU-Länder, GEO-Daten für jeder-
    (Geodaten)                 mann frei verfügbar und leicht zugänglich zu machen. Z. B. sollten
                               Hochwasserdaten zur Verfügung gestellt werden, damit die Bürgerin-
                               nen und Bürger über kommunale und staatliche Bemühungen hinaus
                               Vorkehrungen für individuelle Schutzmaßnahmen treffen können. Die
                               entsprechenden Daten sind bereits im Umweltatlas 6 (Bayernatlas)
                               bzw. im SUR-Kataster (https://www.vianovis.net/sur/) hinterlegt.

    Europäischer Kodex für     Die Flut- und Hochwasserereignisse diese Jahres haben gezeigt, dass
    die elektronische Kommu-   die bisher verwendeten Warn-Apps wie NINA oder KATWARN für den
    nikation (Netze) (EECC-    Katastrophenfall nicht ausreichend waren. Eine Ausweitung in Rich-
    Richtlinie)                tung des sogenannten Cell-Broadcast ist dringend notwendig. Auf
                               Grundlage des bereits 2018 verabschiedeten Europäische Kodex für
                               die elektronische Kommunikation haben die EU-Staaten sicherzustel-
                               len, "dass die Anbieter von mobilen nummerngebundenen interperso-
                               nellen Kommunikationsdiensten den Endnutzern öffentliche Warnun-
                               gen übermitteln". D. h. die Mobilfunknetzbetreiber übermitteln die War-
                               nungen der Behörden an ihre Kunden.“ 7 Dieser zusätzliche Warnweg
                               ist bei der Planung der städtischen Lenkungsgruppe „Blackout“ zur
                               Verbesserung der Kommunikationswege zu den Bürgerinnen und Bür-
                               gern im Katastrophenfall zu berücksichtigen.

    SDG-Verordnung             Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr
                               2018 beschlossen, mit dem Single Digital Gateway (SDG) ein einheitli-
                               ches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen (EU-
                               Verordnung 2018/172). Deutschland ermöglicht einen zentralen Zu-
                               gang zu den Verwaltungsleistungen über den Portalverbund des OZG.
                               Insofern muss im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Ge-
                               setzt (OZG) auch das SDG mitgedacht werden.

                               Im Rahmen der Umsetzung des SDG 8 sind 21 Verfahren (Schlüssel-
                               leistungen) aus der EU-Verordnung 2018/1724 über ein einheitliches
                               europäisches digitales Zugangstor medienbruchfrei bereitzustellen.
                               Die Schlüsselleistungen umfassen die Lebensereignisse
                                   - Geburt
                                   - Wohnsitz
                                   - Studium
                                   - Arbeit
                                   - Umzug
                                   - Ruhestand
                                   - Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens
                               Es fehlen jedoch derzeit noch konkrete Informationen, ob durch das
                               SDG konkreter Handlungsbedarf für die Kommunen ausgelöst wird.

6https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_naturgefahren_ftz/in-
dex.html?lang=de&stateId=f4c9e540-f048-49ac-89e5-40f048a9acaa
7 https://www.heise.de/hintergrund/Warnsystem-Cell-Broadcast-Das-muss-klappen-auf-allen-Kanae-
len-6153036.html
8https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/onlinezugangsgesetz/ - letzter Abruf
9.8.2021

                                               Seite 11
2.2 Bundesgesetzliche Regelungen
Unverändert geht es in den nächsten Jahren darum, auch auf kommunaler Ebene
die Vorgaben des Onlinezugangsverbesserungsgesetzes (OZG) umzusetzen.
In Zusammenhang mit der Digitalisierung der Justiz rückt dabei das Gesetz zur För-
derung des elektronischen Rechtsverkehrs aus dem Jahr 2013 wieder in den Fo-
kus. Darin wurde eine Änderung der Zivilprozessordnung (ZPO) beschlossen, die am
1.1.2022 in Kraft tritt: Die Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
(§ 130d ZPO). Unterlagen dürfen dann nur noch in elektronischer Form bei den Ge-
richten eingereicht werden.
Seit der Einrichtung des dafür vorgesehenen „Besonderen Behördenpostfachs“ im
Jahr 2018 ist die Rosenheimer Verwaltung darauf vorbereitet. Alle relevanten
Fachämter können das besondere Behördenpostfach wie vorgesehen ab 01.01.2022
nutzen.
Einen weiteren Schub bei der Digitalisierung der Verwaltung und letztlich einen Kom-
fortgewinn für die Bürgerinnen und Bürger lässt das Registermodernisierungsge-
setz (RegMoG) erwarten.
Der Begriff Register ist nicht einheitlich definiert. Im Rahmen des Vorhabens „Regis-
termodernisierung“ sind unter dem Begriff meist elektronisch geführte Datenbestände
der öffentlichen Verwaltung zu verstehen. Aktuell geht der IT-Planungsrat von mehr
als 375 zentralen und dezentralen Registern aus 9.
Im Kern gilt es, 220 Register (Stand 2017) datenschutzkonform und unter Verwen-
dung der Steueridentifikationsnummer als Kriterium für die eindeutige Zuordnung ge-
genseitig nutzbar zu machen. Das ist Voraussetzung für die Umsetzung des „Once
Only“-Prinzips. Es beschreibt die Möglichkeit, Daten und Nachweise, die bereits bei
anderen Behörden vorliegen, elektronisch zu übermitteln. Außerdem trägt es ent-
scheidend dazu bei, die Qualität der OZG-Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen
und Bürger zu verbessern.
Ab wann auch die Kommunen mit positiven Effekten aus dem neuen Gesetz rechnen
können, bleibt abzuwarten.
2.3 Landesgesetzliche Vorgaben und Ziele
Das 2015 bekanntgegebene Bayerische E-Governmentgesetz wurde 2020/2021
grundlegend überarbeitet und soll noch in diesem Jahr durch das Bayerische Digi-
talgesetz (BayDiG) abgelöst werden. Es liegt seit Juli 2021 im Entwurf vor.
Durch das Gesetz soll ein umfassender, allgemeiner Rechtsrahmen für die Digitali-
sierung von Gesellschaft und Wirtschaft, Staat und Verwaltung geschaffen werden.
Im neuen Gesetz wird z. T. folgenden Themen Rechnung getragen:
    -   Geänderte Arbeitsabläufe, Geschäfts- und Entwicklungsprozesse in Organisa-
        tionen (z. B. mobiles und agiles Arbeiten)
    -   Erleichterung des Zugangs von Menschen mit Behinderung zum gesellschaft-
        lichen und beruflichen Leben
    -   Klimaschutz (Clean IT)

9 https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Verwaltungsdienstleistungen/Registermodernisie-
rung/Ueberblick/ueberblick_node.html;jsessionid=450C7858C5A1DD1F5F9EA6B0DB384C36.inter-
net281

                                           Seite 12
-   Flexiblere und klimaförderliche Arbeitszeitmodelle (Home- oder Mobile Office-
          Technologien)
Die Digitalisierung soll als Chance für die weitere Modernisierung von Staat und Ver-
waltung genutzt werden. Dabei ist die „digitale Souveränität“ des Freistaats Bayern
im Auge zu behalten. Das umfasst u. a. Regelungen zu staatlich verfügbaren Cloud
Services und zur strategischen Autonomie des Freistaates beim Zugang zu staatli-
chen Netzen sowie deren Verfügbarkeit und Datensicherheit. 10
Dieses Gesetz dürfte die Strategie und die weiteren Aktivitäten der Stadt Rosenheim
in Sachen Digitalisierung maßgeblich beeinflussen. Erforderliche Mehrausgaben für
die Kommunen, die sich aus den Verpflichtungen aus dem Gesetz ergeben, lassen
sich derzeit nicht seriös kalkulieren. Gleiches gilt für das erhoffte zukünftige Einspar-
potential. Abzuwarten bleibt, wie das neue Gesetz durch noch zu erlassende Ausfüh-
rungsbestimmungen mit Leben erfüllt und die Frage der Konnexität gelöst wird.
Zusätzlich zu den Innovationsprogrammen BAYERN DIGITAL I, Masterplan BAY-
ERN DIGITAL II und der Gründung des Staatsministeriums für Digitales investierte
der Freistaat Bayern 2019 mit der Hightech Agenda Bayern und der Hightech
Agenda Plus11 insgesamt rund 3,5 Mrd. € für eine Technologieoffensive. Aus diesen
Mitteln konnte z. B. die sog. BayernApp 12 entwickelt werden.
Die App bietet Bürgerinnen und Bürgern u. a. einen mobilen Zugang zu staatlichen
und kommunalen Verwaltungsleistungen. Von zuständigen Behörden bereitgestellte
Formulare können online gestartet werden. Damit knüpft der Freistaat Bayern im Hin-
blick auf Nutzer- und Bedienkomfort an Lösungen an, die z.B. in Österreich bereits
erfolgreich eingesetzt werden und die Voraussetzung für die breite Inanspruchnahme
digitaler Verwaltungsleistungen durch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirt-
schaft sind.

10   Vgl. Referentenentwurf zum Bayerischen Digitalisierungsgesetz Version: 2021-07-06 BayDiG-E
11   https://www.bayern.de/politik/hightech-agenda
12   https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/

                                               Seite 13
3 Digitalisierung der städtischen Verwaltung
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland krankt vor allem an
vier Aufgabenbereichen.
   -   Organisationswirrwarr und daraus resultierende Verzögerung bei der Umset-
       zung des sogenannten Portalverbundes
   -   Späte Einführung des EfA-Prinzips
   -   Abhängigkeit von überlasteten Softwareherstellern
   -   Fachpersonalmangel
Ungeachtet dieser ungünstigen Rahmenbedingungen unternimmt die Stadt vielfältige
Anstrengungen um die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen.
Allerdings hat die Corona-Pandemie viele Prozesse verzögert, die in Zusammenhang
mit der Digitalisierung der Verwaltung stehen. Das gilt auch für den Plan der Bayeri-
schen Staatsregierung, bis Ende 2020 eine definierte Zahl von Verwaltungsleistun-
gen online anzubieten. Auch die Vorgabe des Onlinezugangsverbesserungsgesetzes
(OZG) an Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022
auch elektronisch anzubieten, dürfte trotz der Stärkung des sogenannten EfA -Prin-
zips kaum zu erreichen sein.
Der an sich richtige Grundgedanke hinter EfA ist, dass Länder und Kommunen nicht
die Digitalisierung und Entwicklung eines Online-Prozesses jedes digitalen Verwal-
tungsangebots eigenständig neu entwickeln, sondern sich abstimmen und die Arbeit
aufteilen. Dadurch werden Zeit, Ressourcen und Kosten gespart.
Für die Stadt Rosenheim kann es während der verschiedenen Lockdowns entschei-
dend darauf an, schnell funktionsfähige Heimarbeitsplätze und Videokonferenzen be-
reitzustellen sowie die Digitalisierung der Schulen voranzubringen.
Im Hinblick auf die Digitalisierung der Schulen erwiesen sich die Corona-Krise und
die damit einhergehenden Homeschooling-Phasen als dynamischer Treiber. Gab es
bis Frühjahr 2020 anhaltende Widerstände gegen WLAN an Schulen und die Nut-
zung digitaler Technologien, hat sich inzwischen der Druck auf das städtische Amt
für Schulen, Kinderbetreuung und Sport als Sachaufwandsträger für die 15 Rosen-
heimer Schulen und in Folge auf die städtische EDV massiv erhöht, schnell die ent-
sprechenden technologischen Lösungen zur Verfügung zu stellen.

3.1 Umsetzungsschritte 2019 bis 2021
Bei vielen Themen ist es trotz und teilweise auch wegen Corona zu Weiterentwick-
lungen gekommen. Beispielsweise konnte durch die „Einpersonenpflicht pro Zimmer“
während des Lockdowns das Angebot an Homeofficearbeitsplätzen schnell ausge-
weitet werden.
Eine Übersicht aller aktuellen, abgeschlossenen und neuen Maßnahmen ist Anlage 5
zu entnehmen.

                                      Seite 14
Zum Oktober 2021 stehen auf dem Bür-
gerserviceportal 55 Online-Verwaltungsleis-
tungen zur Verfügung, noch im Dezember
2020 waren es lediglich 18.
Das Bayerische Digitalministerium hat diese
Fortschritte im Juli 2021 mit der Vergabe
der Auszeichnung „Digitales Amt“ gewür-
digt.
Durch den Ausbau der Schnittstellen zwi-
schen Onlinediensten und den sogenannten
Fachverfahren 13 können künftig Verwaltungsleistungen digital angeboten werden.
Auch die geplante Einführung der Smart-ID (Personalausweis auf dem Handy) wird
die möglichen Dienste noch erweitern, weil dann die sogenannte elektronische Au-
thentifizierung 14 möglich und anwendbar wird.
Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für das Onlineangebot ist durch die Aus-
weitung der Onlinebezahlmöglichkeiten (e-Payment) gestiegen. Insbesondere nach
Einführung von Kreditkarte und PayPal wird inzwischen eine höhere Anzahl an Onli-
neabwicklungen verzeichnet.
Um Onlineleistungen (inkl. verpflichtende OZG-Leistungen) zur Verfügung stellen zu
können bedarf es zudem der notwendigen Schnittstellen zwischen BayernID-Konto 15,
Formularserver 16 und Dokumentenmanagementsystem 17. Dieser „Werkzeugkasten“
für eine medienbruchfreie Verwaltungsarbeit steht der städtischen Verwaltung seit ei-
nigen Monaten zur Verfügung.

3.2 Grundsätze und technische Vorgaben für die Digitalisierung von Kernver-
    waltung, Eigenbetrieben und Konzern – ein Update
Zu den bereits im ersten Digitalisierungskonzept 2019 definierten neun technischen-
organisatorischen Grundsätzen kommt ergänzend das Thema Nachhaltigkeit, spezi-
ell im Sinne von Green IT, hinzu. Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzaus-
schusses vom 17.9.2019 sind bei allen städtischen Vergaben im Sinne einer nach-
haltigen Beschaffungspolitik ethische und ökologische Belange, Regionalität, Fair-
trade und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Im Hinblick auf die IT-Hardware ist

13 Fachverfahren sind spezifische IT-Lösungen für einzelne Aufgabenbereiche (z. B. das Programm

OK.JUS für die Bearbeitung sämtlicher Leistungen im Bereich der Jugendhilfe.)
14Unter Authentifizierung versteht man die digitale Identifikation und Freigabe personenbezogener
Daten (vgl. z. B. die elektronische Freigabe der Daten einer Einkommensteuererklärung über ELS-
TER).
15   Benutzerkonto (z. B. als einer der drei Basisdienste des Freistaats Bayern.
16 Zentrale Plattform für die Entwicklung und Bereitstellung von Assistenten und PDF-Formularen. Die

Daten können dann in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung gestellt werden.
17   Datenbankbasierte Verwaltung von elektronischen Dokumenten aller Art.

                                                Seite 15
diese Anforderung nicht zuletzt deshalb wesentlich, weil die globale CO2-Belastung
von Serverfarmen inzwischen höher ist als die des internationalen Flugverkehrs. 18

          Standardisierung
                                      Technische               Verfügbarkeit
           Zentralisierung
                                   Modernisierung             Ausfallsicherheit
            Virtualisierung

            Datenschutz            Automatisierung          Nutzerfreundlichkeit
        Informationssicherheit   Künstliche Intelligenz       Barrierefreiheit

             Flexibilität         Zusammenarbeit im
              Mobilität            Konzernverbund               Open Data

                                     Nachhaltigkeit

Neue Entwicklungen haben sich zusätzlich zu den bereits oben genannten Punkten
(siehe Anlage 6) bei folgenden Themen ergeben:

•    Technische Modernisierung
Im Zuge der technischen Modernisierung des bestehenden Rechenzentrums werden
auf die Nachrüstung bzw. Aufrüstung des bestehenden Serverraums verzichtet und
stattdessen Synergien innerhalb des Konzerns Stadt Rosenheim durch die Nutzung
gemeinschaftlicher Flächen und Ressourcen im Rechenzentrum der Stadtwerke Ro-
senheim gehoben. Der Umzug soll 2022 abgeschlossen werden.

•    Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit
Der Betrieb der Stadtverwaltung Rosenheim erfordert IT-Sicherheitsmaßnahmen, die
weit über die im Eigenbetrieb leistbaren hinausgehen und nur durch eine überaus
kostenintensive Infrastruktur realisiert werden könnten (mehrstufiger Firewallbetrieb,
KI-Filterregelwerke, etc.). Durch den exklusiven Internetzugang der Stadtverwaltung
über das Bayerische Behördennetz stehen der Stadt Rosenheim stattdessen hoch-
wertige Werkzeuge zu einem wirtschaftlichen Angebot zur Verfügung. Dass kritische
Sicherheitsvorfälle wie in der jüngsten Vergangenheit im kommunalen Bereich (z. B.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld [Juli 2021] und Landeshauptstadt Schwerin [Okto-
ber 2021]) in der städtischen Verwaltung bisher lückenlos identifiziert und erfolgreich
abgewehrt werden konnten ist zusammen mit dem bestehenden Sicherheitsniveau
der Stadt Rosenheim und der laufenden Sensibilisierung der Mitarbeiterschaft ein In-

18https://www.zdf.de/nachrichten/heute/klickscham-wie-viel-co2-e-mails-und-streaming-verusachen-
100.html

                                                 Seite 16
dikator für die Effizienz dieser Sicherungsinstrumente. Entstehende Einschränkun-
gen z. B. bei der Filterung von Mailanhängen werden im Rahmen einer bewussten
Verwaltungsentscheidung zu Gunsten der Sicherheit in Kauf genommen.

•   Datenschutz und Informationssicherheit
Der Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Datenschutzgesetze hat bei
der Umsetzung der Digitalisierung höchsten Stellenwert.
Das langfristige Ziel der „Digitalen Souveränität“, das von der Konferenz der unab-
hängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder beschlossenen
wurde, wird auch bei der Stadtverwaltung bei der Vergabe und Beschaffung von
Hardware, Software, Informations- und Kommunikationstechnik sowie IT-Dienstleis-
tungen berücksichtigt. Gemeint ist damit eine möglichst vollständige Kontrolle über
die genutzte Informationstechnik, transparente Sicherheitsfunktionen, der vor Späh-
angriffen geschützte Zugriff auf personenbezogene Daten und die Unterbindung der
Anlage unzulässiger Nutzungsprofile.
Parallel zu den Datenschutzmaßnahmen bilden das bestehende Informationssicher-
heitskonzept und das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) die Grund-
lagen dafür, dass die IT-Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung und nach außen
den hohen Sicherheitsschutzzielen (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität) ent-
sprechen.

•   Flexibilität durch mobile Geräte
Mit der Corona-Pandemie und dem im Lockdown notwendigen Schichtbetrieb der
Stadtverwaltung hat die Ausstattung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mobilen
Geräte erheblich zugenommen.
Diese Investitionen werden den Trend zur flexiblen Arbeit an wechselnden Orten
auch bei der Stadt Rosenheim vorantreiben. Positive Effekte sind, den Bedürfnissen
der Belegschaft nach Flexibilität und Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung
tragen und im Umfang der Wahrnehmung von Flexiarbeit und Homeoffice auch einen
Beitrag zur Vermeidung von zusätzlichen Verkehren leisten zu können.
Beim mobilen Arbeiten können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine gesi-
cherte NCP-Lösung des Bayerischen Behördennetzes auf das Netzwerk der Stadt
zugreifen. Die mobilen Geräte können ferner am Arbeitsplatz im Büro mit entspre-
chenden Dockingstations weiterverwendet werden, Arbeitsplatz-PCs sind mittel- und
langfristig nicht mehr notwendig.
Diese flexible Arbeitsplatzorganisation ermöglicht auf Dauer auch, die für die städti-
sche Kernverwaltung erforderlichen Büroflächen zu reduzieren.
Bei der städtischen EDV wird in einem ersten Pilotprojekt eine sog. „flexible Bele-
gungsplanung“ der Büroräume vorgesehen. Damit soll erreicht werden, dass nicht
mehr jede(r) Beschäftigte über einen Arbeitsplatz verfügt sondern bezogen auf die
Vollzeit-Äquivalente mit 75 % der Büroraumkapazitäten auszukommen ist. Dafür sind
die bestehenden Möglichkeiten von Tele- und Flexiarbeit zu nutzen.

                                       Seite 17
•   WLAN-Ausbau
Hand in Hand mit den steigenden IT-Mobilitätsanforderungen wird der Ausbau des
städtischen WLAN-Netzes in den Verwaltungsgebäuden
    -   Rathausstraße 24
    -   Königstraße 15
    -   Königstraße 13
    -   Reichenbachstraße
    -   Freiwillige Feuerwehr
    -   Integrierte Leitstelle
    -   Baubetriebshof
    -   EDV
vorangetrieben. In Stufe 1 wurde bisher die Ausleuchtung von Besprechungszim-
mern angegangen. In einem weiteren Schritt folgt im Hinblick auf die flächende-
ckende Einführung des Dokumentenmanagementsystems d3 die Ausstattung von
weiteren Einzelbereichen in den jeweiligen Gebäuden. Ende 2022 sollen 70 Prozent
der Verwaltungsgebäude ausgeleuchtet sein. Die vollständige Flächenabdeckung
wird für 2023 angestrebt.

3.3 Rahmenbedingungen für die Kommunikation Bürger/Wirtschaft – Verwal-
    tung
Der Druck bei der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland schnell zu vorzeig-
baren Lösungen zu kommen, ist enorm. Der vielfach dokumentierte Abstand zu an-
deren europäischen Ländern in der Digitalisierung ist in weiten Teilen politischen
Versäumnissen auf Bundes- und Landesebene sowie hinunter bis auf die Situation
vor Ort einer Verweigerungshaltung von Teilen der Gesellschaft gegenüber mobilen
und digitalen Technologien zurück bis in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts ge-
schuldet. Dies in kurzer Zeit aufholen zu können, ist wenig realistisch.
Hinzu kommt ein dringend zu verbessernder Informationsfluss vorgelagerter Behör-
den, fehlende Ressourcen bei IT-Dienstleistern und fehlende Standards.
Vernetzung ist das Merkmal der digitalen Welt. Am Beispiel des geplanten Portalver-
bundes von Bund, Länder und Kommunen wird deutlich, dass aus Sicht einer Kom-
mune der Blick weit über den eigenen Wirkungsbereich hinausgehen muss. Gleich-
zeitig begrenzt der Stand der digitalen Komponenten, für die Bund und Freistaat Bay-
ern sowie die AKDB zuständig sind, die eigenen Handlungsmöglichkeiten.
Am Beispiel des Bürgerserviceportals der Stadt Rosenheim lässt sich dies verdeutli-
chen: Es entspricht längst nicht mehr den Ansprüchen, die seitens der städtischen
Verwaltung an dieses IT-Tool gestellt werden. Die Abhängigkeit zu dem Betreiber
AKDB und die unzureichende Weiterentwicklung des Portals sind unbefriedigend.
Eine eigene redaktionelle Bearbeitung ist derzeit nicht möglich. Darüber hinaus wer-
den benutzerfreundliche Suchfunktionen und eine übersichtliche Darstellung ver-
misst.
Einen Schub bei der Nutzung von Online-Angeboten könnte demgegenüber der für
Herbst 2021 angekündigte „Personalausweis auf dem Smartphone“ bringen (Projekt
Optimos 2.0). Allerdings führen die zurecht hohen Anforderungen des Bundesamtes
für Sicherheit in der Informationstechnik dazu, dass kurzfristig wohl nur wenige, teure
Smartphones über diese Funktion verfügen werden.

                                       Seite 18
Auch das EU-Vorhaben einer europäischen, digitalen Identität (EUid) könnte die Be-
nutzerfreundlichkeit im Bereich von IT-Anwendungen öffentlicher Verwaltungen ver-
bessern. EUiD soll sowohl in der digitalen Verwaltung zum Einsatz kommen, als
auch allgemein für alltägliche Dienstleistungen (z. B. Eröffnung eines Bankkontos,
Beantragung von Darlehen). Mitgliedstaaten sollen ihren Bürger/innen und Unterneh-
men digitale Brieftaschen (Wallets) für Smartphones zur Verfügung stellen können.
Darin könnten sie ihren nationalen Identitätsnachweis mit weiteren Attributen wie
Führerschein, Abschlüssen oder dem Bankkonto verknüpfen. 19

3.4 Online-Terminvereinbarungssystem
Ein Online-Terminvereinbarungssystem wird derzeit neben dem Einwohner-, Auslän-
der- und Standesamt erfolgreich in der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
eingesetzt. In einem weiteren Schritt werden im nächsten Jahr Ämter mit erhöhtem
Besucherverkehr (Ordnungsamt, Bauverwaltungsamt, Sozial-, Wohnungs- und Versi-
cherungsamt, Jugendamt und Bauordnungsamt) an das Online-Terminvereinba-
rungssystem angeschlossen. Dadurch sollen den Bürgerinnen und Bürgern unnötige
Wartezeiten, Behördengänge und vergebliche Anrufe erspart werden, zumal sich das
System der Terminvereinbarungen während der Corona-Pandemie eingespielt und
bewährt hat.
Eine Zufriedenheitsanalyse in Kooperation mit der Hochschule Rosenheim soll im
Wintersemester 2021/2022 im Ordnungs- und im Bürgeramt, den publikumsinten-
sivsten Ämtern der Stadtverwaltung u.a. die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bür-
ger in Bezug auf die Terminvereinbarungsregelung und -möglichkeiten erfragen, da-
mit Rückschlüsse auf eventuell weitergehende Maßnahmen gezogen werden kön-
nen.

3.5 Einführung Dokumentenmanagementsystem – Umsetzungsstand
Seit März 2020 wird in 4 Pilotämtern (Hauptamt – inkl. Bereiche Dezernat I und
Oberbürgermeister, Personalamt, Sozialamt und Sachgebiet Steuern im Käm-
mereiamt) ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingeführt.
Pandemiebedingt und aufgrund technischer Probleme kam es dabei zu Verzögerun-
gen. Dennoch konnten zum Jahresende 2020 bereits ca. 30 Mitarbeiter aus 3 Sach-
gebieten mit dem neuen System arbeiten.
Zu Beginn des Jahres 2022 werden über 200 Mitarbeiter der Stadt Rosenheim in 36
Teilbereichen / Sachgebieten an das DMS angebunden sein.
Die weitere Einführung des DMS erfolgt gekoppelt mit der Umsetzung des OZG und
wird sich auf die Bereiche konzentrieren, die ihre Leistungen online auf dem Bür-
gerserviceportal/Bayernportal, über den stadteigenen Formularserver oder Onlinefor-
mulare anbieten, die über Fachverfahren bereitgestellt werden (siehe 3.6 Umsetzung
der Vorgaben des OZG). Hierbei steht die medienbruchfreie und digital optimierte
Prozessabwicklung im Vordergrund. Ein Formattransfer, z.B. durch manuelle Über-
tragung von pdf- in Excel-Daten ist zu vermeiden. Da auch hierfür die Schnittstellen
zu Fachverfahren und Onlineplattformen zwingende Voraussetzungen sind, lässt

19   https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_2663

                                               Seite 19
sich ein exakter Zeitplan für die weitere Einführung onlinegestützter Antrags- und Be-
arbeitungsverfahren nicht aufstellen. Ziel ist es, bis zum 1. Quartal 2023 weitere 150
Mitarbeiter an die E-Akte/DMS anzubinden und bis Ende 2024 die gesamte Stadtver-
waltung an das DMS anzuschließen – mit dem Ziel einer dann weitgehend papierlo-
sen Verwaltungsarbeit.

3.6 Umsetzung der Vorgaben des OZG
Die Umsetzung der Vorgaben des OZG (Digitalisierung von 174 kommunalen Leis-
tungsbündeln 20) wird alle Kommunalverwaltungen in Deutschland noch über Jahre –
weit über das geplante Vollzugsdatum am 31.12.2022 hinaus - beschäftigen. Ausge-
hend von den schon länger im Bürgerserviceportal zur Verfügung stehenden Online-
Diensten muss dieses Angebot Zug um Zug ausgebaut und gepflegt werden.

3.6.1 Flankierung der OZG-Umsetzung durch Prozessoptimierungen
Die Vorgaben des OZG als auch der OZG-Masterplan Bayern haben vor allem einfa-
che und komfortable Online-Angebote für Bürgerinnen und Bürger, quasi die Bean-
tragung kommunaler Leistungen von der heimischen Couch aus, zum Ziel.
Die Kür, nämlich die idealerweise durchgehend medienbruchfreie Vorgangsbearbei-
tung innerhalb der Verwaltung bis hin zur Übermittlung des Ergebnisses (Bescheid)
an den Bürger ist den Kommunen selbst überlassen.
Für Rosenheim bedeutet dies, insgesamt mehr als 2000 Geschäftsprozesse zu digi-
talisieren und soweit möglich zu automatisieren. .
Eine solche Aufgabe kann nur auf der Ebene der jeweiligen Fachämter bewerkstelligt
werden. Sie verfügen als Einzige über das erforderliche Fach- und Prozesswissen.
Das Sachgebiet Organisation des Hauptamtes steht den Ämtern bei der Prozessopti-
mierung beratend zur Seite.

3.6.2 TOP-Leistungen Bayern
Der OZG-Masterplan vom Februar 2020 nennt die TOP-Leistungen Bayern 21 be-
kannt auch als 55-er Liste 22.
Beschrieben werden Leistungsbündel, die nach dem Willen der Bayerischen Staats-
regierung – soweit bundesrechtlich möglich – bevorzugt digitalisiert werden sollen,
um sie dann den Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2020 auf Verwaltungsportalen
als Online-Formulare zur Verfügung zu stellen. Das Digitalministerium berichtete

20
 https://ozg-monitoring.bayern/iNG/app/projects?qf=_umsetzart3&pager&nav=RegKO_Kom-
mune_RO&tb=projects
21   Vgl. https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/top-leistungen-bayern/
22   Siehe Anlage 7

                                               Seite 20
Ende 2020, dass dies für fast alle Leistungen gelungen ist 23. Bislang lag daher der
Fokus auf der Bereitstellung dieser Leistungen.
Für den Vollzug der genannten Leistungen (vgl. Anlage 7) sind die Kommunen, der
Freistaat Bayern und auch der Bund zuständig. Zur Unterstützung der Kommunen
bei der praktischen Umsetzung des OZG liegen vom Bayerischen Digitalministerium
seit Sommer 2021 Checklisten vor. Derzeit ergibt sich folgender Umsetzungsstand:

3.6.2.1 Umsetzung durch die Kommunen
Die Kommunen können ihr Online-Angebot in den Bürgerserviceportalen auf mehre-
ren Arten ausweiten:
   •   Der Freistaat Bayern stellt in unregelmäßigen Abständen Online-Formulare
       zur Verfügung, die nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA-Leistungen) als
       zentrale Leistung erstellt wurden. Sie können von den Kommunen im „Bay-
       ernstore“ abonniert und damit den Bürgerinnen und Bürgern im Bayernportal
       und den eigenen Bürgerserviceportalen zur Nutzung angeboten werden. Das
       wird bereits praktiziert. Allerdings können die erfassten Daten noch nicht me-
       dienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Das Digitalministerium prüft eine ent-
       sprechende Änderung der technischen Umsetzung.

   •   Für die Umsetzung von Verwaltungsleistungen, die nicht zentral nach dem
       EfA-Prinzip erstellt werden, hat die städtische Verwaltung einen eigenen For-
       mularserver beschafft. Damit können Online-Formulare selbst erstellt werden.
       Über Schnittstellen können die eingegebenen Daten an Fachverfahren oder
       eine e-Akte für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung übergeben werden.
       Erste Erfahrungen mit dem Formularserver sind Ende 2021 zu erwarten. Der-
       zeit wird im Sachgebiet Steuern im Kämmereiamt die e-Akte eingeführt. In die-
       sem Zuge werden Antragsformulare aus dem Bereich Hundesteuer online ge-
       stellt.

   •   Außerdem stehen für verschiedene Verwaltungsleistungen spezielle Marktlö-
       sungen zur Verfügung. Davon wurde z. B. für das Fundwesen oder für die Be-
       antragung von Briefwahlunterlagen Gebrauch gemacht.

3.6.2.2 Umsetzung durch den Freistaat Bayern
Die zentral vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Onlineleistungen stehen
bereits im Bayernportal zur Verfügung. Diese Leistungen werden mit dem Bürgerser-
viceportal der Stadt synchronisiert, sobald die angekündigte Weiterentwicklung des
Portals („Generation M“) verfügbar ist.

23 E-Mail des Digitalministeriums „OZG-Umsetzung in Bayern – Endspurt auf der Zielgeraden“ vom

02.12.2020

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3.6.2.3 Umsetzung durch den Bund
Die Leistungen stehen überwiegend bereits im Bayernportal zur Verfügung. Eine ge-
nerelle Einbindung in das Bürgerserviceportal der Stadt Rosenheim ist derzeit nicht
vorgesehen. Diese Leistungen werden mit dem Bürgerserviceportal der Stadt syn-
chronisiert, sobald die angekündigte Weiterentwicklung des Portals („Generation M“)
verfügbar ist.
Ende 2019 wurde die bundesweite Genossenschaft „govdigital“ 24 gegründet. Diese
Plattform tritt zunehmend in Erscheinung und steht für innovative Lösungen der digi-
talen Daseinsvorsorge für Bund, Länder und Kommunen. Inwieweit Kommunen an
der Arbeit dieser Genossenschaft partizipieren können, bleibt abzuwarten.

3.6.3 Umsetzungsstand und weiteres Vorgehen
Das Jahr 2021 war geprägt von der Beschaffung und Inbetriebnahme notwendiger
Werkzeuge. Stichworte hierzu sind:
      -   Beschaffung eines Formularservers
      -   Konfiguration der Schnittstelle von den Online-Assistenten zur BayernID,
          ePayment und zum DMS
      -   Wissenstransfer von den Dienstleistern auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
          ter in Hauptamt und EDV
Auf dieser Basis wird seit Herbst 2021 das Online-Angebot im Bürgerserviceportal
weiter ausgebaut.
Die notwendigen Online-Formulare bzw. Online-Assistenten können aus verschiede-
nen Quellen stammen. Sinnvolle und wirtschaftliche Lösungen müssen im jeweiligen
Einzelfall im Rahmen der Prozessoptimierung von der Stadt geprüft und bewertet
werden.
Bis Jahresende 2022 ist vorgesehen, 20 Verwaltungsverfahren soweit wie möglich
zu digitalisieren. Bis Jahresende 2023 soll diese Zahl auf 50 steigen.

Mit „Mein Unternehmensportal“ steht für Unternehmen und Organisationen seit
Juni 2021 ein Pendant zum Bürgerserviceportal zur Verfügung. Es baut auf der vom
Steuerwesen bekannten ELSTER-Authentifizierungstechnologie auf.
Bisher liegen den Kommunen allerdings keine näheren Informationen zu ihrer Rolle
beim Ausbau des Portals vor. Analog zum Bürgerserviceportal muss es nach Auffas-
sung der städtischen Verwaltung aber möglich sein, kommunale Leistungen auf das
Portal zu stellen.

24   https://www.govdigital.de/

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3.7 Automatisierung und Künstliche Intelligenz
Durch die Einführung von automatisierten Lösungen soll in Zukunft auch Künstliche
Intelligenz (KI) in der Stadtverwaltung zum Einsatz kommen. D. h. dass computerge-
steuert Verwaltungsleistungen ohne Mithilfe von Verwaltungsmitarbeiterinnen und -
mitarbeitern durchgeführt werden.
Ziel muss es sein, Massenarbeiten verstärkt per KI durchzuführen, um Mitarbeiter
von einfacheren Arbeiten zu entlasten und für anspruchsvollere Tätigkeiten freizuma-
chen.
Als Pilotprojekt für die Nutzung von automatisierten Lösungen wurde das Thema
„Kostenfreie Schülerbeförderung“ gewählt. Die entsprechende Softwarelösung ist be-
reits beschafft. In einem ersten Schritt wurden dabei notwendige Prüfschritte wie
   -   die Kontrolle der Adressdaten des Antragstellers und
   -   die Prüfung der Weglänge (inkl. gefährlicher Wegstellen)
automatisiert.
Auch die weitergehenden Prozesse sind aufgenommen und optimiert. Projektziel ist
es, dem Antragsteller bei Standardfällen automatisiert den notwendigen Bescheid di-
gital zukommen zu lassen.
Nur noch bei Sonder- bzw. Prüffällen wird das Eingreifen eines Sachbearbeiters not-
wendig sein.
Das digitale Verfahren soll im Frühjahr 2022 produktiv gehen. Damit kann die Mehr-
zahl der Anträge auf Schülerbeförderung künftig automatisiert abgewickelt werden.
Ca. 1,5 Vollzeit-Arbeitsplätze können dadurch von reinen Routinearbeiten entlastet
und für qualifizierte Sachbearbeitung sowie konzeptionelle Verwaltungsarbeit einge-
setzt werden.
Ein weiteres Beispiel ist die automatische Texterkennung von Eingangsrechnungen.
Die Software erkennt bereits wichtige Merkmale für die Buchhaltung (z. B. Kreditor,
IBAN, Rechnungsbetrag und Datum) und belegt diese im Rechnungsworkflow vor.
Durch manuelle Markierungen lernt die Software dazu. Die Erkennung verbessert
sich dadurch stetig.
Wegen der hohen Komplexität von KI-Anwendungen kann gegenwärtig kein Zeitplan
für deren weitere Implementierung aufgestellt werden. Sobald im Einzelfall geeignete
IT-Tools vorliegen wird die städtische Verwaltung deren Eignung prüfen und sie bei
positivem Ergebnis systematisch einsetzen.

3.8 IT-Nachrüstungen für Video Conferencing
Eine positive Auswirkung der Corona-Pandemie war der schnelle und breite Ausbau
einer Videokonferenzlösung. Ein vom Bayerischen Behördennetz freigegebenes Vi-
deokonferenzsystem (Cisco Webex) konnte kurzfristig sowohl lokal als auch mobil
zur Verfügung gestellt werden.
Die schon länger geplante Ausstattung von Besprechungsräumen mit Videokonfe-
renzanlagen wurde durch die Corona-Pandemie beschleunigt und im Frühjahr 2021
abgeschlossen. In jedem der drei großen Amtsgebäude steht mindestens ein Be-
sprechungsraum mit Großdisplay und Videokonferenzanlage zur Verfügung.

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3.9 Rosenheim.jetzt und rosenheim.de
rosenheim.de
Nach siebenjähriger Nutzung ist die derzeit verwendete Version des CMS – Internet-
redaktionsprogramms am Ende ihrer Produktlaufzeit angelangt. Sie muss technisch
erneuert sowie den geänderten und gestiegenen Ansprüchen von Wirtschaft, Bürger,
Datenschutz, IT-Sicherheit und Verwaltung angepasst werden.
„rosenheim.de“ soll in erster Linie nur noch die Verwaltungsbelange der Bürger (Äm-
ter und Dienststellen, Politik & Rathaus) sowie der Gewerbetreibenden (Gewerbeim-
mobilien, Wirtschaftsförderung usw.) abdecken.
Um notwendige Doppelarbeiten zu vermeiden wurde bewusst auf die Einführung ei-
ner „Rosenheim-App“ verzichtet. Dafür wird der Fokus auf das gut bedienbare
Responsive Design des neuen Auftritts gelegt, d.h. der städtische Internet-Auftritt
wird auch künftig angepasst auf die verschiedenen Ausgabeformate (Bildschirm,
Tablet, Smartphone) nutzbar sein.
Der neue Internet-Auftritt soll am 01.07.2022 starten. Die angebundenen sog. Subdo-
mains werden anschließend kontinuierlich umgestellt.
Mit der Entwicklung einer intuitiven Navigationsstruktur („Lebenslagenprinzip“ in Ka-
chelform) soll auf der Website eine größtmögliche Nutzerfreundlichkeit erreicht wer-
den. Der Web-Auftritt wird zudem entsprechend der Bayerische E-Government-Ver-
ordnung barrierefrei gestaltet und auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Darüber hinausgehende Fremdsprachen sind im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-
Verhältnis nicht vorgesehen.

rosenheim.jetzt
Der neue Webauftritt „rosenheim.jetzt“ behandelt die Bereiche Freizeit & Kultur und
den Einzelhandel.
Im Rahmen des Förderprojektes „Digitale Einkaufsstadt“ des Bayerischen Wirt-
schaftsministeriums ging nach über einjähriger Vorbereitungszeit im August 2021
das Portal, zunächst in einer Betaversion, online.
Erweiterungen (z. B. Rosenheimer Vereine) sind für die Folgejahre vorgesehen.

3.10 Organisatorische und personelle Maßnahmen
Die Aufgabe „Digitalisierung der Stadtverwaltung“ ist organisatorisch im Hauptamt,
Sachgebiet Steuerungsunterstützung/Organisation sowie technisch bei der EDV an-
gesiedelt. Beides sind Querschnittsämter, deren Aktivitäten grundsätzlich auf alle Be-
reiche der Stadtverwaltung einwirken. Der Aspekt der digitalen Transformation wird
bei allen Aufgabenstellungen mitgedacht und fließt in die Veränderung von Ge-
schäftsprozessen ein.
Zukünftig ist sowohl bei Personalfindung als auch bei Mitarbeiterförderung und -aus-
bildung ein noch stärkeres Augenmerk auf die digitale Kompetenz der Mitarbeiter zu
richten (z. B. zur Bedeutung von Nutzerkonten, Verwaltungsportalen, Schriftformer-
fordernis und Authentifizierung oder digitaler Signatur). Dazu gehört auch eine mo-
bile Ausstattung der Nachwuchskräfte mit Laptops. So können sie von Anfang an in

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