Bebauungsplan Nr. 56 "Östlich Lindenberg" Vorentwurf - Gemeinde ...

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Bebauungsplan Nr. 56 "Östlich Lindenberg" Vorentwurf - Gemeinde ...
Bebauungsplan Nr. 56
                     „Östlich Lindenberg“

                              Vorentwurf

                              Umweltbericht

Fassungsdatum:   20.05.2021

Auftraggeber:    Gemeinde Pöcking                          Pöcking, den ………..
                 1. Bürgermeister Rainer Schnitzler
                 Feldafinger Straße 4
                 82343 Pöcking                             …………………………………

Planfertiger:

                 Landschaftsarchitekten
                 und Stadtplaner GmbH
                 Kaiser-Wilhelm-Straße 13a                 Starnberg, den 20.05.2021
                 82319 Starnberg
                 Tel. 08151-97 999-30
                 E-Mail: info@terrabiota.de

Bearbeitung:     Dipl.-Ing. Ursula Reiser, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin
                 Dipl.-Ing. Christian Ufer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
                 Markus Bähner, cand. B.Sc. Umweltingenieurswesen
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Gemeinde Pöcking
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Umweltbericht – 20.05.2021 (Vorentwurf)

INHALTSVERZEICHNIS

1.         Aufgabenstellung ................................................................................ 3
     1.1       Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleitplans ........................ 3
     1.2       Lage und Beschreibung des Planungsgebietes .................................................. 3
     1.3       Naturräumliche Grundlagen ........................................................................... 4
     1.4       Festgelegte umweltrelevante Ziele einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne ...... 5

2.         Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
           einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung ................ 7
     2.1       Schutzgut Boden .......................................................................................... 8
     2.2       Schutzgut Wasser ........................................................................................ 9
     2.3       Schutzgut Klima/Luft .................................................................................. 10
     2.4       Schutzgut Arten und Lebensräume ............................................................... 11
     2.5       Schutzgut Landschaft ................................................................................. 14
     2.6       Schutzgut Mensch ...................................................................................... 15
     2.7       Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................... 16
     2.8       Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .............................................. 16
     2.9       Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Umweltauswirkungen ................... 17

3.         Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
           Ausgleich .......................................................................................... 17
     3.1       Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen ................................................ 17
     3.2       Eingriffsermittlung ...................................................................................... 18
     3.3       Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................... 20

4.         Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes und Alternativen ...... 22
     4.1       Bewertung der sonstigen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung ... 22
     4.2       Prognose bei Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) .......................... 23
     4.3       Alternative Planungsmöglichkeiten ............................................................... 23

5.         Zusätzliche Angaben ......................................................................... 24
     5.1       Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten ................................. 24
     5.2       Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................................... 24
     5.3       Allgemein verständliche Zusammenfassung ................................................... 24

Anlagen
      -     Heimische Gehölze im Landkreis Starnberg, Information des Landratsamts Starn-
            berg, Untere Naturschutzbehörde
      -     Obstsorten in Landkreis Starnberg, Information des Landratsamts Starnberg, Kreis-
            fachberatung für Gartenkultur und Landespflege
      Fachgutachten siehe Anlagen zur Begründung

      M:\Pöcking\GOP-56_Autohaus_L20119\Leistungsphasen_L20119\LP 1\LP 1_Umweltbericht\210520-Umweltbericht_Autohaus_Pöcking.docx

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1. Aufgabenstellung

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleitplans

Die Erweiterung und Modernisierung des Pöckinger Betriebs „Autohaus Bauer GmbH“ erfor-
dert den Neubau verschiedener Betriebsgebäude. Dazu zählen eine Werkstatt, eine Fahrzeug-
garage sowie ein Ausstellungsbereich, der als Anbau an das bestehende Geschäft geplant ist.
Darüber hinaus soll nördlich davon ein Boardinghaus entstehen. Die Gemeinde selbst plant
ebenfalls verschiedene Neubauten. Die derzeitigen Standorte der örtlichen Feuerwehr und des
gemeindlichen Bauhofs werden den wachsenden Ansprüchen dieser Einrichtungen nicht län-
ger gerecht. Daher sollen die neuen Einrichtungen östlich des Autohauses in gut angebunde-
ner Lage angrenzend an die Weilheimer Straße entstehen. Der Bereich nördlich davon wird
für künftige Mischnutzung ebenfalls in das vorliegende, umfassende Konzept mit einbezogen.
All die genannten Nutzungen sind angrenzend an das bestehende Autohaus Bauer geplant.
Der unbebaute Teil der Planungsgebiets ist bisher dem planungsrechtlichen Außenbereich
gem. §35 BauGB zuzuordnen. Um für die geplanten Gebäude und Nutzungen Baurecht zu
schaffen, soll daher der neue Bebauungsplan „Östlich Lindenberg“ aufgestellt werden.

1.2 Lage und Beschreibung des Planungsgebietes

Die Gemeinde Pöcking liegt ca. 5 km südwestlich der Kreisstadt Starnberg und 35 km süd-
westlich der Landeshauptstadt München am Rand des gleichnamigen Verdichtungsraums
westlich des Starnberger Sees. Das Gemeindegebiet setzt sich aus den Ortschaften Maising,
Aschering, Possenhofen und Pöcking zusammen. Dazwischen finden sich landwirtschaftlich
genutzte Fluren und Wälder. Von Nordosten nach Südwesten verläuft die B2 München-Gar-
misch durch das Gemeindegebiet. Von dieser nach Süden abzweigend, bildet die Weilheimer
Straße eine Spange, die durch die Pöckinger Ortsmitte verläuft, dort nach Westen biegt und
schließlich wieder auf die Bundesstraße trifft. Um ca. 1980 entstand am westlichen Teil der
Weilheimer Straße die Siedlung am Lindenberg. Auf den Flurstücken Nrn. 471, 471/4 und
472/4, angrenzend an die Einmündung der gleichnamigen Erschließungsstraße „Am Linden-
berg“ des Wohngebiets in die Weilheimer Straße, befindet sich das Autohaus Bauer.

 Abb. 1: Lage des Plangebietes (rot); Quelle: BayernAtlas (LDBV Bayern)

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Das Planungsgebiet liegt am Fuß eines nördlich davon gelegenen Hügels auf einer mittleren
Höhe von ca. 673 m ü.NN. Die geplanten Erweiterungsflächen (Fl.Nrn. 471/3 und 472/3) für
das Autohaus schließen im Norden an die bebaute Fläche an und befinden sich bereits im
Hangbereich. Diese Grundstücke stehen mit Intensivgrünland unter Dauerbewuchs. Die
Grundstücke der Fl. Nrn. 473, 475 und 476 im Osten liegen in einer Geländesenke auf ca.
671 m ü.NN. und grenzen ebenfalls direkt an die Flächen des Autohauses an, diese werden
bislang landwirtschaftlich als Acker genutzt. Insgesamt besitzt der Geltungsbereich eine Flä-
che von ca. 2,08 ha. Im Osten und im Norden ist es von weiteren landwirtschaftlichen Fluren
umgeben, im Westen durch die Wohnsiedlung Lindenberg begrenzt. Die südliche Grenze des
Geltungsbereichs wird durch die Weilheimer Straße gebildet, auf deren Südseite findet sich
weitere Wohnbebauung. Im Südwesten liegt das Gelände des SC Pöcking-Possenhofen e.V.
sowie der Wertstoffhof der Gemeinde. Die Entfernung zum nordöstlich gelegenen Ortskern
von Pöcking beträgt ca. 700 m.

 Abb. 2: Luftbild (Stand 2020); Quelle: BayernAtlas (LDBV Bayern)

Angrenzend an das bestehende Autohaus Bauer sind die neuen Nutzungen im Osten und
Norden auf den Flurstücken Nrn. 471, 471/3, 471/4, 472/3, 472/4, 473 und 475 geplant.
Dabei sind die östlichen Grundstücke 473, 475 und 476 bereits im gemeindlichen Besitz, die
übrigen befinden sich im Eigentum des Autohausbetreibers.

1.3 Naturräumliche Grundlagen

Pöcking sowie das gesamte Planungsgebiet befinden sich in der Naturraum-Haupteinheit „Vor-
alpines Moor- und Hügelland (D66)“ und dabei im Naturraum „Ammer-Loisach-Hügelland
(037)“ (nach Meynen-Schmithüsen et al.).
Die Untereinheit 037-A „Jungmoränenlandschaft des Ammer-Loisach-Hügellands“ liegt zwi-
schen den Seebecken des Starnberger- und Ammersees. Das Relief wurde von den Eismassen
des Isar-Loisach-Gletschers im Pleistozän geformt. Durch sie entstanden die heutigen Morä-
nen- und Schotterdecken des südlichen Alpenvorlandes.

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1.4 Festgelegte umweltrelevante Ziele einschlägiger Fachgesetze und
    Fachpläne

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2020)
Gemäß der Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms ist Pöcking als eine Gemeinde
im Verdichtungsraum einzustufen.
Es werden folgende Ziele der nachhaltigen Landschafts- und Siedlungsentwicklung vorgege-
ben (vgl. Begründung, Kap. 4.1): Flächensparende Ausweisung von Bauflächen unter Berück-
sichtigung des demographischen Wandels und der ortsspezifischen Gegebenheiten, Vorrang
der Innenentwicklung, Vermeidung von Zersiedlung, Anbindung neuer Siedlungsflächen (LEP
2020, Kapitel 3.). Außerdem soll der ländliche Raum u.a. so entwickelt und geordnet werden,
dass er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und
weiterentwickeln und er seine eigenständige Siedlungsstruktur bewahren kann.
Regionalplan München (2019)
Hinsichtlich der Siedlungsent-
wicklung ist vor allem der
Grundsatz der Flächenspar-
samkeit hervorzuheben (RP 14
B II G 1.2). Die Erweiterung
des Autohauses dient der Ent-
wicklung eines bereits ansässi-
gen Betriebs. Der Bedarf an zu-
sätzlichen Flächen kann hierbei
nur standortgebunden erfüllt
werden. Die gemeindlichen
Einrichtungen der Feuerwehr
und des Bauhofs profitieren
von der zentralen Lage an der
Weilheimer Straße, die eine
gute verkehrliche Anbindung
ermöglicht. Um eine Zersiede-
lung der Landschaft zu vermei-
den, sollten neu ausgewiesene
Bauflächen an die bestehende
Bebauung angeschlossen wer- Abb. 3: Auszug aus dem Regionalplan 14 - München: Karte 2
den. Durch die Planung wird Siedlung und Versorgung
somit ein Schritt zur Erfüllung
dieses Ziels getätigt, da die Lücke zwischen Ortskern und Lindenberg genutzt wird. Die Mög-
lichkeiten der Innenentwicklung sind für die Siedlungsentwicklung vorrangig zu nutzen. (RP
14 B II Z 4.1). Da Siedlungsgliedernde Freiräume in ihrer Funktion erhalten werden sollen
(RP 14 B II Z 4.2), wird weiterhin ein Großteil der Lücke freigehalten. Dies erfüllt auch die
Ziele 4.4 und 4.5, die die Freihaltung innerörtlicher klimatisch bedeutsamer Flächen fordern.
Ziele und Grundsätze im Zusammenhang mit der Umwelt sind in Teil B Kapitel 1 „Natur und
Landschaft“ des Regionalplans definiert. Hier wird festgelegt, dass es von besonderer Bedeu-
tung ist, Natur und Landschaft in allen Teilräumen der Region (…) zu sichern und zu entwi-
ckeln. In der Abstimmung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der
regionalen Entwicklung sind die landschaftlichen Eigenarten und das Landschaftsbild, die un-
terschiedliche Belastbarkeit der einzelnen Teilräume und lärmarmer Erholungsgebiete, die
Bedeutung der landschaftlichen Werte und die klimafunktionalen Zusammenhänge zu berück-
sichtigen (RP 14 B I G 1.1.1).
Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete sowie regionalplanerisch relevante Gebiete sind im Gel-
tungsbereich selbst nicht betroffen. Die Gemeinde Pöcking ist vom regionalen Grünzug Nr. 07
„Starnberger See / Würmtal sowie flankierende Waldkomplexe“ umgeben. Im Nordosten und
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im Süden findet sich Trenngrün. Westlich des Lindenbergs ist das landschaftliche Vorbehalts-
gebiet Nr. 11.6 „Auenlagen im Einzugsgebiet des Maisinger Sees“ zu finden. Die Gräben und
Bäche (u.a. Weiherbach), welche den Maisinger See speisen, sind darüber hinaus als Bio-
topverbundsystem klassifiziert.
Rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet von Pöcking wurde im Jahr
1970 aufgestellt und 1995 als Entwurf überarbeitet, jedoch nicht rechtskräftig beschlossen.
Das Planungsgebiet befindet sich überwiegend in einem ausgewiesenem Mischgebiet (vgl.
Begründung, Kap. 4.2), im Entwurf wurden darüber hinaus randlichen Grünflächen darge-
stellt. Somit ist auf dieser Ebene die planungsrechtliche Voraussetzung als Baugebiet zu we-
sentlichen Flächenanteilen grundsätzlich erfüllt, allerdings muss voraussichtlich im Bereich
des Bauhofs und der Feuerwehrwache eine Änderung des FNP hin zu Gemeinbedarfsflächen
sowie westlich davon in Sondergebiete erfolgen und die Bauflächen nach Norden erweitert
werden. Östlich des Planungsgebiets ist die Böschung entlang der Weilheimer Straße zum
angrenzend geplanten Wohngebiet als Grünfläche mit Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt.
Darüber hinaus ist entlang der Straße „Lindenberg“ eine Hauptwasserleitung vermerkt.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren für den westlichen Bereich vom Büro Skorka ein
Strukturkonzept erarbeiten lassen. Dieses zeigt als Zielsetzung für den weiteren Planungs-
umgriff die Berücksichtigung der markanten Landschaftselemente und Topographie, ein Ab-
runden der bestehenden Siedlungsflächen sowie die Schaffung eines attraktiven Fuß- und
Radwegenetzes abseits der Straßen auf, das entlang des „grünen Gerüsts“ aus Gehölzstruk-
turen und freizuhaltenden Kuppen sowie vorhandener Grünflächen entstehen soll.

 Abb. 4: Variante 2 Strukturkonzept Pöcking-West (Büro Skorka)

Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Über den Flächennutzungsplan hinaus sind keine weitere Bauleitpläne im Geltungsbereich
vorhanden. Nur die südwestliche Ecke des Planungsbereichs ist vom angrenzenden
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Bebauungsplan Nr. 9 „Lindenberg“ überplant, hier ist in der Originalfassung ein Bereich zur
Freihaltung eines Sichtdreiecks an der Kreuzung zur Weilheimer Straße vorgesehen. Da mit
der jüngeren Ortsumfahrung (B2) die Weilheimer Straße nun deutlich weniger Durchfahrts-
verkehr erfährt, konnte die Geschwindigkeitsbegrenzung herabgesetzt werden. Subsequent
ist dadurch nur noch ein geringeres Sichtfeld erforderlich. Die Weilheimer Straße ist vom
Bebauungsplan „Ortsmitte Teil I“ überplant. Der vorwiegend westlich des Geltungsbereichs
rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 9 ha außerhalb des vorliegenden Planungsumgriffs 7 Ände-
rungen erfahren.
Fachgesetze und berührte Fachplanungen
Im Umgriff des Geltungsbereiches sind keine nach Bundesnaturschutzgesetz oder Bayeri-
schem Naturschutzgesetz geschützten Flächen oder Landschaftsbestandteile verzeichnet.
Auch FFH- und Vogelschutzgebiete sind nicht gegeben und somit auch nicht betroffen.
Nördlich des Geltungsbereichs ist allerdings ein Feldgehölz vorhanden, das unter gesetzlichen
Schutz gem Art. 16 Abs. 1 BayNatSchG sowie § 30 Abs. 2, Ziff 3 fällt.

2. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
   einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
Die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter im Bestand erfolgt entsprechend dem Leit-
faden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“, (Bayerisches Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen, Ergänzte Fassung, 2003), Anhang Teil A -Bewertung
des Ausgangszustands. Es wird unterschieden in geringe, mittlere oder hohe Bedeutung der
einzelnen Schutzgüter für Naturhaushalt und Landschaftsbild.
Bei der Bewertung der Auswirkungen entsprechend dem Leitfaden „Umweltbericht in der Pra-
xis, Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung“ (Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern, ergänzte Fassung, 2007) wird grundsätzlich zwischen baube-
dingten, anlagebedingten und betriebsgedingten Auswirkungen unterschieden. Hierzu zählen:
Baubedingt,
d.h. durch den Baubetrieb und die Baufeldfreimachung verursachte Auswirkungen
    -   Bodenveränderungen durch Auf- und Abtrag
    -   Beseitigung Vegetationsdecke und Fällung von Gehölzen
    -   Gefährdungen durch Maschinenbetriebsstoffe
    -   Störungen durch Emissionen und Bewegungsunruhe aus dem Baubetrieb
Anlagebedingt,
d.h. durch die Gebäude und Befestigung herbeigeführte Auswirkungen auf die Schutzgüter
    -   Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sowie Überbauung von Acker- und Wie-
        senflächen sowie randlichen Gehölzen
    -   Veränderung des Landschaftsbilds in der Senke mit angrenzender Hanglage
    -   ggf. Auswirkungen auf gehölzbrütende Vogelarten
    -   Veränderungen des Mikroklimas und des Oberflächenwasserabflusses
Betriebsbedingt,
d.h. Umweltauswirkungen, die durch die Nutzung, die Gebäudeversorgung oder andere Hand-
lungen in Verbindung mit der neuen Bebauung entstehen
    -   betriebliche Emissionen
    -   ggf. Erhöhung Verkehrsaufkommen

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2.1 Schutzgut Boden

Beschreibung
Der Geltungsbereich liegt im Bereich der Jungmoränenablagerungen des Starnberger Sees,
in dieser finden sich hauptsächlich quartäre Ablagerungen. Die Bodenstruktur wird überwie-
gend aus auf Lehmkiesen liegenden, anthropogen geprägten Braunerden gebildet. Gemäß
Übersichtsbodenkarte (ÜBK25) finden sich die Bodentypen 12a „Fast ausschließlich Kolluvisol
aus Schluff bis Lehm (Kolluvium)“, 30a „Vorherrschend Braunerde, gering verbreitet Para-
braunerde aus kiesführendem Lehm (Deckschicht oder Jungmoräne) über Schluff- bis Lehm-
kies (Jungmoräne, carbonatisch, kalkalpin geprägt)“ und 28b „Fast ausschließlich Pararend-
zina und Braunerde-Pararendzina aus kiesführendem Lehm bis Kieslehm über Schluff- bis
Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch)“.
                                                                           Die digitale Ingenieurgeologische Karte
                                                                           (dIGK25) trifft folgende Aussagen über
                                                                           die Bodeneigenschaften: Im Bereich des
                                                                           Kolluvisol (12a) ist der Boden wasser-
                                                                           und frostempfindlich, Staunässe ist mög-
                                                                           lich. Aufgrund der Setzungsempfindlich-
                                                                           keit ist die Tragfähigkeit gering bis sehr
                                                                           gering. Die übrigen Bereiche (28b und
                                                                           30a)      sind    ebenfalls     gegenüber
                                                                           Staunässe, Frost und Setzungen emp-
                                                                           findlich. Allerdings ist die Tragfähigkeit
                                                                           durch das Vorkommen bindiger Gesteine
                                                                           und der guten Konsolidierung als mittel
                                                                           bis hoch einzustufen. Die Bodentypen
                                                                           eignen sich grundstäzlich für Grünland-
                                                                           und Ackernutzung.

  Abb. 5: Ausschnitt ÜBK25, Planungsgebiet (rot um-  Der anstehende Baugrund wurde durch
 ringt), Quelle: BayernAtlas (LDBV Bayern)           das Grundbaulabor München näher un-
                                                     tersucht und die Ergebnisse im geotech-
nischen Gutachten vom 30.09.2020 zusammengetragen (siehe Anhang zur Begründung).
Demzufolge stehen würmzeitliche Moränenböden des Isar-Vorlandgletschers an. Es wechseln
sich schluffige, sandige und kiesige Böden mit unterschiedlicher Mächtigkeit und Ausbreitung
sowie variierender Tragfähigkeit ab. Die Moränenböden sind als „gering bis mittel frostemp-
findlich“ (F2-Material) bzw. „frostempfindlich“ (F3-Material) einzustufen. Durch die uneinheit-
liche Zusammensetzung sind die Böden schlechte Grundwasserleiter. Im Gutachten werden
verschiedene Empfehlungen für die Baugrundverbesserung sowie Hinweise zur Bauausfüh-
rung aufgezeigt.
Durch das Grundbaulabor wurden auch Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit der Böden
vorgenommen. Die Hierzu gewonnenen Erkenntnisse werden im Schutzgut Wasser (Kapitel
2.2) behandelt.
Im Planungsgebiet sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten bekannt. Als anthro-
pogen überprägter Boden unter Dauerbewuchs (Kategorie II) zählt unter anderem das Inten-
sivgrünland im Nordwesten sowie die Gehölzbereiche im Norden. Da der Ackerboden perio-
disch umgepflügt wird und nicht unter Dauerbewuchs steht, ist er der Kategorie I mittlerer
Wert zuzuordnen.
Zusammenfassend ist daher noch von einer geringen Bedeutung (Kategorie I) auszugehen.
Auswirkungen
Durch die geplante Bebauung und die neue Erschließungsstraße wird ein Großteil des Pla-
nungsgebiets versiegelt. Insgesamt ist mit einer Neuversiegelung von ca. 6.000 m² durch
Gebäude und ca. 1.600 m² für die neue Erschließungsstraße zu rechnen. Hinzu kommen
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Gemeinde Pöcking
Bebauungsplan Nr. 56 „Östlich Lindenberg“
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Befestigungen der Außenanlagen, die v.a. im Bereich der geplanten Nutzungen für Bauhof
und Feuerwehr, aber auch im Bereich des Boardinghaudes für offene Stellplätze usw. um-
fangreich ausfallen werden. Gemäß Bebauungsplan sind Überschreitungsmöglichkeiten bis zu
einer GRZ von ca. 0,5 bis 0,6 im SO und MI sowie 0,8 in den Gemeinbedarfsflächen zulässig,
so dass weitere ca. 4.300 m² im Bereich der Neubauflächen versiegelt werden dürfen.
Auch in den Grünflächen sind Teilbefestigungen als wassergebundene Wege geplant, ggf.
werden zudem Stützwände erforderlich.
Darüber hinaus muss, vor allem im Hangbereich, für die Anlage der Fundamentierung und
ggf. Tiefgaragen ein nicht zu vernachlässigendes Volumen an Erdreich ausgehoben und um-
gelagert bzw. abgefahren werden, sofern es nicht für den Angleich des Geländes und zur
Auffüllung der Senke im Süden zur höher gelegenen Weilheimer Straße hin verwendet werden
kann. Auch hier sind deutliche Geländeveränderungen zu erwarten, die von Osten durch Bö-
schungen auffällig sein werden.
Auswirkungen auf den Bodenhaushalt, die durch den Betrieb der geplanten Gebäude und
deren Erschließung entstehen, sind durch Immissionen sowie Reifenabrieb und den winterli-
chen Einsatz von Streusalz gegeben.
Baubedingt entstehen Beeinträchtigungen durch Abgrabungen, Aufschüttungen und der La-
gerung von Bodenmaterial. Durch den Einsatz von Baumaschinen können lokale Verdichtun-
gen in den oberen Bodenschichten auftreten. Dies hat zur Folge, dass das sich das Versicke-
rungsvermögen von Niederschlagswasser vermindert und das Abflussverhalten auf der Fläche
verändert wird. Außerdem wird so das Widerherstellungsvermögen der Vegetation tangiert,
diese ist unter anderem von der Beschaffenheit des Oberbodens abhängig.
Insgesamt ist auch infolge der Größe des Geltungsbereichs von 2,18 ha mit ca. 1,8 ha Neu-
ausweisung mit durchweg hohen Nutzungsgraden von einer mittleren Eingriffserheblich-
keit auszugehen, da davon auch ca. 0,4 ha als unversiegelte Grün- und Ausgleichsflächen
gesichert werden.

2.2 Schutzgut Wasser

Beschreibung
Im Planungsgebiet befinden sich keine Oberflächengewässer. Auch Überschwemmungsge-
biete bzw. Hochwassergefährdungsflächen, Wasserschutzgebiete und andere wassersensible
Bereiche sind nicht vorhanden. Es sind weder Entwässerungsgräben noch Drainagen in dem
Acker innerhalb des Geltungsbereichs angelegt. In der weiteren Umgebung liegen der Starn-
berger See im Osten und das Trinkwasserschutzgebiet 2210803300062 „Wielinger Becken“
im Westen des Planungsgebiets.
Der Grundwasserflurabstand konnte im Zuge der Baugrunduntersuchung nicht ermittelt wer-
den, da bei den Rammkernbohrungen bis auf 15 m unter der Geländeoberkante kein Grund-
wasser angetroffen wurden. Somit ist insgesamt ein hoher Grundwasserflurabstand >15 m
zu erwarten. Zudem kamen weitere Untersuchungen zu dem Schluss, dass die Böden auf-
grund ihrer uneinheitlichen Zusammensetzung schlechte Grundwasserleiter darstellen. Auf-
grund der geologischen und morphologischen Verhältnisse ist allerdings mit Schichtwasser zu
rechnen.
Die Laborauswertung der Bohrkernproben ergab, dass die anstehenden schluffigen und san-
digen Kiese ab ca. 4 m Tiefe mit einem Durchlässigkeitsbeiwert von 9,5*10 -6 bis 1,7*10-7 m/s
zumindest schwach wasserdurchlässig sind, allerdings sind die darüber liegenden schluffigen
Schichten nahezu wasserundurchlässig. Diese weisen jedoch nur geringe bzw. lokale Mäch-
tigkeiten auf. Aufgrund dieser Begebenheiten ist eine ordnungsgemäße Versickerung nach
DWA-A 138 nur bedingt möglich. Die Untersuchungsergebnisse sind im Anhang „Geotechni-
sche Stellungnahme zur Versickerungsfähigkeit“ zusammengefasst.

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Die Weilheimer Straße verläuft entlang des Planungsgebiets in Dammlage, es sind keine bau-
lichen Entwässerungsanlagen vorhanden. Das Niederschlagswasser wird im Bestand über die
Bankette und begrünten Böschungen abgeleitet.
Dem Schutzgut Wasser wird eine geringe Bedeutung zugewiesen (Kategorie I).
Auswirkungen
Wasserschutzgebiete werden vom Planungsgebiet nicht berührt. Durch die Flächenversiege-
lung der neuen Bebauung wird das Abfluss- und Versickerungsverhalten auf dem Baugrund-
stück deutlich verändert. Die Grundwasserneubildung wird beeinträchtigt, da die Versicke-
rungsmöglichkeiten auf den gegebenen, lehmigen Böden stark eingeschränkt sind. Für die
Niederschlagswasserbeseitigung wird derzeit ein Konzept erstellt. Daher können die Auswir-
kungen erst nach Vorliegen abschließend beurteilt werden.
Angesichts des größeren Flurabstands zum Grundwasser sind keine direkten Auswirkungen
auf dasselbe zu erwarten.
Die Wasserversorgung der neuen Bebauung erfolgt über das öffentliche Versorgungsnetz,
natürliche Gewässer werden nicht berührt. Allerdings können durch Reifenabrieb, Ver-
kehrsemissionen und Streusalz Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser haben.
Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind nicht zu erwarten. Allerdings könn-
ten bei einem Unfall bzw. einer Beschädigung einer Baumaschine Treib- und Schmierstoffe
austreten und durch Versickerung in das Grundwasser gelangen. Das Risiko einer derartigen
Verschmutzung jedoch ist, unter Verwendung von fachgerecht gewarteten Maschinen und der
Aufsicht von fachkundigem Personal, vernachlässigbar.
Insgesamt ist eine voraussichtlich noch eine geringe Eingriffserheblichkeit zu erwarten,
die jedoch in Abhängigkeit von der noch zu klärenden Niederschlagswasserversickerung (ins-
besondere Art der Ableitung) im Planungsfortschritt zu überprüfen ist.

2.3 Schutzgut Klima/Luft

Beschreibung
Pöcking ist geprägt durch gemäßigtes, aber warmes Klima mit deutlichen Niederschlägen, die
mit 1.100 mm rund 50% über dem Bundesmittel liegen. Diese Abweichung ist durch die Stau-
wirkung der Alpen, die das gesamte Alpenvorland beeinflussen, bedingt. Der Juni ist dabei
der niederschlagsreichste Monat mit durchschnittlich 126 mm pro m2. Die Amplitude der
Durchschnittstemperatur reicht von -1,5°C (Januar) bis 18,4°C (Juli) bei einem Mittel von ca.
8,7°C.
Die Fläche des Planungsgebiets liegt in einer leicht welligen Moränen-Hügellandschaft. Es
existieren keine bedeutsamen Luftaustauschbahnen, wenngleich die größeren unbebauten
Flächen im östlichen Umgriff des Geltungsbereichs für die Durchlüftung des Siedlungsbereichs
von Bedeutung sind. Diese setzen sich noch etwas über die Weilheimer Straße hinaus mit
südlichen Freiflächen fort, die zum See hin abfallen. In den weitläufigen, landwirtschaftlichen
Fluren der Umgebung entsteht nachts Kaltluft und fließt entlang der Senken ab.
Dem Schutzgut Klima und Luft wird innerhalb des Geltungsbereichs noch eine geringe Be-
deutung zugewiesen (Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen, Katego-
rie I).

Auswirkungen
Mit der geplanten hohen Versiegelung, die auf dem Großteil der überplanten Fläche stattfin-
den soll, wird das Mikroklima verändert. Bodennahe Luft kann sich im Sommer in diesem Fall
stark aufheizen. Diese Aufheizung wird durch die Anordnung der öffentlichen Grünflächen
sowie durch weitere geeignete grünordnerische Maßnahmen deutlich vermindert. Die wirk-
same Fläche für die Kaltluftentstehung und Durchlüftung wird durch die Neuausweisungen
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zwar verringert, im Osten bleiben jedoch wesentliche Grünzäsuren erhalten. Dabei wird je-
doch die flache Senke durch die neue Bebauung beansprucht. Diese ist im Bestand allerdings
ohnehin durch die Weilheimer Straße und südliche Bebauung begrenzte und isoliert, so dass
ihr nur eine mäßige Bedeutung für den Luftaustausch beigemessen wird. Östlich angrenzend
wird im Bereich der leichten Kuppe eine Grünflächenschneise erhalten. Auch die weiteren
Flächen im Osten sind bisher unbebaut und dort mit den südlich der Weilheimer Straße lie-
genden Freiflächen verbunden. Zudem verbleiben entlang der Erschließungsstraße und Grün-
flächen offene Bereiche entlang der Senke.
Es sind keine erheblichen betriebsbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft
zu berücksichtigen. Es kann eine nicht nennenswerte Steigerung des motorisierten Verkehrs
entlang der Weilheimer Straße auftreten, eine wesentliche Steigerung der Treibhausgasemis-
sionen tritt dadurch jedoch nicht auf. Staub- und Maschinenemissionen, u.a. durch Ladevor-
gänge am Bauhof treten lokal begrenzt auf.
Es treten neben befristete Maschinen- und Staubemissionen keine erheblichen baubedingten
Auswirkungen auf.
Insgesamt liegt eine geringe Eingriffserheblichkeit vor.

2.4 Schutzgut Vegetation und Tierwelt

Beschreibung
Im Planungsgebiet setzt sich die Vegetation vorrangig aus der östlichen Ackerfläche, dem
Intensivgrünland im Nordwesten und an den Flurstücksgrenzen liegenden Gehölzstrukturen
zusammen, die im Folgenden näher beschreiben werden.
Die Ackerfläche nimmt die Gesamtheit der Flurstücke Nrn. 473 und 475 ein. Fl.Nr. 476 wird
ebenfalls überwiegend noch ackerbaulich genutzt, weist im Nordosten aber eine mit Altgras
bewachsene Böschung auf. Am südlichen Rand bildet sich ein kleiner, unbewirtschafteter Bö-
schungsbereich zur höher liegenden Weilheimer Straße. An diesem stehen zwei mittelalte
Birken (mit Stammumfängen von 130 cm und 100 cm), hierbei ist je eine an der südwestli-
chen Ecke von Fl.Nr. 473 sowie an der südöstlichen Ecke von Fl.Nr. 475 positioniert, wobei
letztere bereits außerhalb des Geltungsbereichs liegt.
Die westliche Grenze von Flurstück Nr. 473 wird nördlich des bestehenden Autohauses durch
den Hangfuß der Hügelkuppe markiert. Hier findet sich eine mesophile Hecke aus Hartriegel,
Haseln, Obstgehölzen usw., die in den letzten Jahren auf den Stock gesetzt wurde aber schnell
wieder hochwächst. Im Bestand wird die Struktur aus Sträuchern und Altgräsern gebildet, die
so den Grenzverlauf erahnen lassen. An der Grenze entlang des Autohauses findet sich ein
dichteres Gehölz aus Sträuchern und Laubbäumen überwiegend noch jungen Alters. Dazwi-
schen finden sich auch zwei kleinere Obstbäume. Südlich davon stehen drei Kopfbäume auf
dem Autohausgelände. Im Hangbereich und auf der Hügelkuppel wird die Vegetation durch
artenarmes Intensivgrünland geprägt.
Die Westgrenze des Flurstücks Nr. 471/3 wird durch eine heimische Baumreihe aus Nadel-
und Laubäumen (u.a. Walnuss-Bäume, Berg-Ahorn, Birken, Fichten) markiert, die jedoch auf
dem Nachbargrundstück stocken, ihre Kronen aber deutlich überhängen. Heimische Baum-
gruppen aus Eichen mit Walnuss, Lärche und Linden finden sich auch im Norden der Fl.Nr.
471/3.
An der Nordgrenze des Geltungsbereichs befindet sich auf der benachbarten Fl.Nr. 487 ein
Feldgehölz, in diesem wurde oberhalb ein Gedenkkreuz errichtet. Das Feldgehölz ist als me-
sophiles Gebüsch einzustufen und besitzt Biotopqualität, so dass auch von einem gesetzlichen
Schutzstatus gemäß § 30 Abs. 2, Zif. 3. BNatSchG bzw. Art. 16 Abs. 1 BayNatSchG auszuge-
hen ist. Das Gelände des Autohauses ist im Bestand weitgehend versiegelt, im Norden werden
einige Fahrzeuge auch auf vegetationsarmen Ruderalflächen geparkt und es finden sich

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vereinzelte Gehölze. Die markante Linde im Einmündungsbereich der Straße Lindenberg prägt
das Bild, wird aber nicht mehr vom Geltungsbereich erfasst.
Im Planungsgebiet und in der näheren Umgebung sind keine amtlich kartierten Biotope vor-
handen. Fachliche Schutzgebiete als FFH-, SPA-, Vogel- oder Naturschutzgebiete sind eben-
falls nicht vorhanden. Das gleiche gilt für Ökokataster- oder Ökokontoflächen.

 Abb. 6: Büsche und Altgras (auf den Stock ge-                       Abb. 7: Blick von der nordwestlichen Grund-
 setzte mesophile Hecke) an der westlichen Flur-                     stücksecke von Fl.Nr. 471/3 nach Süden: Inten-
 stücksgrenze von Fl.Nr. 473, 24.03.2021                             sivgrünland (Vordergrund), Acker (mitte links),
                                                                     Autohaus (hinten Mitte), Gehölze (rechts),
                                                                     24.03.2021

                                                                     Abb. 9: Gehölze nordöstlich Autohaus
 Abb. 8: Versiegelte Fläche Autohaus mit Linde an
 der Einmündung Lindenberg außerhalb Geltungs-
 bereich (Aufnahme und folgende Aug.& Sept.)
 2020

                                                                     Abb. 11: Feldgehölz nördlich des Geltungsbe-
 Abb. 10: Gehölze am Feldrain sowie am nord-
                                                                     reichs mit Ackerflächen
 westlichen Rand dahinter

Es liegen keine Hinweise auf das Vorkommen von besonders geschützten Arten nach Anhang
IV der FFH-RL vor. Im Rahmen der faunistischen Kartierungen wurden aber planungsrelevante
Vogelarten nachgewiesen, bei denen es sich bis auf den Haussperling um Überflieger oder
Nahrungsgäste handelt. Lediglich der Haussperling konnte als wahrscheinlicher Brutvogel im
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Geltungsbereich (Gebäude des Autohauses) festgestellt werden. Bei den übrigen im Geltungs-
bereich festgestellten Vogelarten handelt es sich um sogenannte „Allerweltsarten“. Im Rah-
men der Begehungen konnte auch ein Vorkommen der Zauneidechse im Bereich der zentralen
Böschung im Norden ausgeschlossen werden. Das Fehlen von Oberflächengewässern schließt
darüber hinaus das Vorkommen von Amphibien aus, allenfalls könnte es theoretisch zu einer
Durchwanderung auf dem Weg zu einem entfernten Laichgewässer kommen.
Für Arten wie Haussperling, Hausrotschwanz und Amsel finden sich Quartiersstrukturen im
Gebäude des Autohauses. In den Laternen im Hof des Autohauses konnte zudem eine Eignung
für kleine Höhenbrüter z.B. Blaumeise nachgewiesen werden. Allgemein bieten die Gehölze
des Geltungsbereichs und angrenzend Brutmöglichkeiten für Freigehölzbrüter. Baumhöhlen
mit darüber hinaus gehendem Habitatpotential sind, mit Ausnahme der Birke an der Weilhei-
mer Straße, die ebenfalls eine Eignung aufweisen könnte, infolge der jungen Gehölze nicht
vorhanden. Das Vorkommen von Wiesen -bzw. Offenlandbrütern kann schon allein aufgrund
der vorhanden Kulissen ausgeschlossen werden, was sich im Zuge der Erhebungen von März
bis Juni 2021 bestätigt hat. Demnach sind für Fledermäuse über die Eignung als Jagdhabitat
hinaus gemäß Ortseinsicht keine Quartiersstrukturen zu erwarten.
Insgesamt wird den Schutzgütern Vegetation und Tierwelt noch eine geringe Bedeutung
zugewiesen (Kategorie I). Teilbereiche mit heimischen Gehölzstrukturen an den Rändern
müssen jedoch Kategorie II zugeordnet werden.

Auswirkungen
Durch die neue Bebauung gehen vorrangig Acker sowie Intensivgrünland verloren, dort hei-
mische Lebewesen werden von der Fläche vertrieben. Einer Ansiedlung von Kulturfolgern, die
sich die neue Bebauung als Lebensraum nutzbar machen, ist nicht auszuschließen. Die exis-
tierenden Gehölzstrukturen im Umgriff bleiben komplett sowie im Geltungsbereich weitge-
hend erhalten. Die bestehende Hecke entlang der Westgrenze von Flurstück Nr. 473 muss für
Zufahrten zum Boardinghaus von der geplanten Erschließungsstraße eingekürzt werden. Im
Gegenzug wird die übrige Struktur durch Baum- und Strauchpflanzungen sowie neu anzule-
gende Grünflächen ergänzt, die die Auswirkungen mittelfristig wieder verringern. Mit der Um-
nutzung des Geländes am Autohauses werden auch einige Gehölze (die noch keine besonde-
ren Habitatstrukturen aufweisen) beseitigt sowie Ruderalflächen überbaut. Durch im Grün-
ordnungsplan festgesetzte Grünflächen werden Teilbereiche des Planungsgebiets als dauer-
haft bewachsene Flächen erhalten. Am nördlichen Rand des Umgriffs werden Ausgleichsflä-
chen angelegt. Zudem werden Neupflanzungen heimischer Gehölze (vgl. Liste im Anhang)
festgesetzt.
Die Brutvogelkartierung brachte mit Ausnahme des Haussperlings im Gebäude des Autohau-
ses lediglich sog. „Allerweltsarten“ und Durchzügler. Da Eingriffe am Autohaus selbst nicht
vorgesehen sind und die Birke mit möglichem Quartierpotential an der Weilheimer Straße
erhalten wird, sind keine wesentlichen Konflikte absehbar. Aus diesen Gründen ist unter Be-
rücksichtigung gängiger Vermeidungsmaßnahmen und geplanter Neupflanzungen eher nicht
zu erwarten, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (§44 BNatSchG) im Hinblick auf
die in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Tierarten, berührt wer-
den. Die eingehende Prüfung erfolgt durch Vorlage der Unterlagen zur speziellen artenschutz-
rechtlichen Prüfung zum Entwurf.
Lärmemissionen, die durch den Betrieb des Bauhofs und der Feuerwehr entstehen, können
sich geringfügig auf die Fauna in der unmittelbaren Umgebung des Gebäudes auswirken, wo-
bei sich die meisten Arten an die zu erwartenden Emissionen gewöhnen können.
Der Einsatz von Baumaschinen verursacht Staub-, Lärm- und Abgasemissionen, die sich bau-
zeitlich auf die Fauna im unmittelbaren Planungsgebiet auswirken können. Die Anlage von
Baustelleneinrichtungsflächen beschränkt sich auf die Bauflächen selbst, sodass dadurch
keine zwischenzeitlichen Auswirkungen erwachsen. Im Bereich der Gehölze sind zur Reduzie-
rung von Auswirkungen einige artenschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Fällungen
bzw. Rodungen dürfen nur außerhalb der Vogelbrutzeit, also nur im Zeitraum vom 01.10 bis
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28./29.02 durchgeführt werden. Auch die Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen ist im
Rahmen der Gebäudeplanung zu berücksichtigen.
Insgesamt ist infolge der Sicherung wertgebender Gehölzbestände voraussichtlich eine
geringe Eingriffserheblichkeit zu erwarten.

2.5 Schutzgut Landschaft

Beschreibung
Das Landschafts- und Ortsbild im Umgriff des Planungsgebiets wird vom Relief mit der nord-
westlichen sowie der anderen, weiter östlich liegenden Kuppe, den Gehölzstrukturen sowie
durch die Wohnsiedlung am Lindenberg, die umgebenden landwirtschaftlichen Flächen und
die übrige ortstypische Bebauung von Pöcking geprägt. Vom erhöhten nordöstlichen Gel-
tungsbereich ergeben sich reizvolle Blicke Richtung Ortszentrum. Die nördlichen Feldgehölze
bieten eine bereits bestehende Eingrünung des neu entstehenden Ortsrandes. Der Bereich
des Autohauses ragt als gewerbliche Bebauung an der Weilheimer Straße in die Grünzäsur
der Freiflächen hinein, die den Landschaftsraum im Nordwesten mit Maisinger See in Richtung
Aschering und Maising anbindet.

 Abb. 12: Blick von Weilheimer Straße Richtung Norden entlang der Senke

 Abb. 13: Blick vom erhöhten nordöstlichen Geltungsbereich über Senke Richtung Ortszentrum und
 Weilheimer Straße im Südosten

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Landschaftsschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen, erst 650 m westlich des Um-
griffs beginnt das Landschaftsschutzgebiet LSG-00542.01 „westlicher Teil des Landkreises
Starnberg“. Insgesamt wird dem Schutzgut Landschaft aufgrund der Mulden- und Kuppenlage
am Ortsrand eine mittlere Bedeutung (Kategorie II) zugewiesen.

Auswirkungen
Die geplante Bebauung mit entsprechenden größeren Baukörpern, der Erschließungsstraße
und versiegelten Flächen im Außenbereich wird das Landschaft- und Ortsbild verändern. Al-
lerdings werden keine bedeutenden Blickachsen durch die neue Bebauung verstellt, da die
Kuppen im Westen bisher nicht öffentlich erreichbar waren. Darüber hinaus werden. beste-
hende Gehölze gesichert bzw. zur Eingrünung eingebunden und die neuen Ortsränder durch
Pflanzungen entwickelt. Zudem werden auch Grünflächen innerhalb des Baugebietes entwi-
ckelt, die die benachbarten Siedlungsbereiche unabhängig vom Straßennetz auch für Fußgän-
ger- und Radfahrer verbinden.
Durch die Position des geplanten Boardinghauses am Hang wird noch keine besonders expo-
nierte Kuppenlage eingenommen, da der Hügel anschließend weiter ansteigt und der Bereich
durch die angrenzenden Gehölze landschaftlich bereits eingefasst ist.
Betriebsbedingt ist hinsichtlich des Landschaftsbildes von einer gewissen Bewegungsunruhe
durch Verkehr und sonstige Betreibsabläufe auszugehen.
Bauzeitlich führt das Aufstellen von Kränen und Gerüsten sowie Materialumlagerungen zu
einer temporären Veränderung des Landschaftsbildes.
Insgesamt kann von einer mittleren Eingriffserheblichkeit ausgegangen werden.

2.6 Schutzgut Mensch

Immissionen/ Wohnfunktion

Beschreibung
Als bedeutsame Immissionsorte sind die benachbarten Wohnsiedlungen am Lindenberg und
südlich der Weilheimer Straße zu nennen. Im Bestand sind diese bereits durch den Verkehr
auf der Weilheimer Straße betroffen. Durch die landwirtschaftliche Nutzung auf den umlie-
genden Felder kann es zu Geruchsimmissionen kommen.

Auswirkungen
Durch den Betrieb der geplanten Einrichtungen kommt es zu Schallimmissionen. Hierbei sind
vor allem der Bauhof, auf dem ggf. schwere Baumaschinen und Lastkraftwagen bewegt wer-
den müssen, und die Feuerwache, als Schallquellen zu nennen. Bei dieser ertönen im Notfall
Sirenen ertönen und finden regelmäßig Übungen im Außenbereich statt. Die Signal-Emissio-
nen treten unregelmäßig, aber selten und jeweils nur kurzzeitig auf. Im Rahmen des Boar-
dinghauses sind ggf. haustechnische Anlagen und Stellplätze zu berücksichtigen. Die durch
den Betrieb der neuen Bebauung hervorgerufenen Schallimmissionen wurden durch das In-
genieurbüro Greiner berechnet. Es konnte gezeigt werden, dass für die geplante Bebauung
die Orientierungswerte der DIN 18005 (60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts) für vergleichend
angesetzte Mischgebiete im Wesentlichen eingehalten werden. Nur an wenigen Fassadenab-
schnitten der Teilfläche für die Feuerwehr kommt es zu Überschreitungen bis zu 4 dB(A). Die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete (64 dB(A) tags und 54 dB(A)
nachts) werden im gesamten Planungsgebiet eingehalten. Dies gilt auch bei einer Ausweisung
der Bebauung als Gewerbegebiet. Darauf aufbauend werden in dem Gutachten verschiedene
Vorschläge für Immissionsschutzmaßnahmen ermittelt, die die Beeinträchtigungen reduzie-
ren. Diese werden in Kapitel 3.1 aufgezeigt.
Eine Steigerung der Lärmemissionen durch den Betrieb der neuen Autohausgebäude ist nicht
zu erwarten. Andere Emissionsarten wie Gerüche oder Strahlung, die beispielsweise von den
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auf dem Bauhof gelagerten Baustoffen ausgehen würden, können ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus können Emissionen durch An- und Abfahrtsbewegungen der Einrichtungen
entstehen.
Bauzeitlich sind darüber hinaus Auswirkungen durch bauliche Lärm- und Staubimmissionen
benachbarter Gebiete zu erwarten. Die Auswirkungen sind insgesamt von mittlerer Erheb-
lichkeit.

Erholung

Beschreibung
Im Bestand finden sich im Geltungsbereich keine Flächen mit Naherholungszwecken für die
Pöckinger Bevölkerung. Ebenfalls existieren auch keine Feldwege, die der Bebauung weichen
müssten. Allenfalls gibt es vereinzelte Spaziergänger mit Hunden, die auf den Randstreifen
vom bolzplatz an der östlich gelegenen Birkenstraße am nördlichen Rand flanieren. Eine
Wegeverbindung zum Ascheringer Weg besteht bislang nicht.
Die Weilheimer Straße ist ein Teil beliebter Fahrradrouten. Der südwestlich gelegene Sport-
platz des SC Pöcking-Possenhofen e.V. ist ein wichtiger Standort für die lokale Naherholung.

Auswirkungen
Auf das Erholungspotenzial des Gemeindegebiets sind durch die geplante Bebauung keine
negativen Auswirkungen zu erwarten. Vielmehr ist durch das umfassende Plankonzept mit
Entwicklung künftiger Fuß- und Radwegverbindungen nach Westen, Osten zum Ortskern und
ggf. mittelfristig auch nach Norden sowie Ausweisung öffentlicher Grünflächen sogar eine
Verbesserung der Erholungsstruktur zu erwarten. Die vorhandene Freiraumzäsur wird durch
die Freihaltung der östlichen Flächen gemäß Strukturkonzept Pöcking-West (s. Kap. 1.4) auf-
rechterhalten.
Die Auswirkungen sind von geringer Erheblichkeit und bedingen durch die Anlage von We-
gen eine Aufwertung der Erholungseignung.

2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Planungsgebiet sind gegenwärtig keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter bekannt, deren
Bestand durch die Planung beeinträchtigt werden könnte. Bau- und Bodendenkmäler sind im
Geltungsbereich nicht dokumentiert. Im Feldgehölz am nördlichen Rand des Umgriffs befindet
sich ein Gedenkkreuz unbekannten Ursprungs. Dieser Standort wird durch die Planung aller-
dings nicht beeinträchtigt. Allerdings wird landwirtschaftliche Nutzfläche in Bauland- und
Grünflächen umgewandelt.
Es ist von einer geringen Erheblichkeit auszugehen.

2.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Im Zusammenhang mit der Überbauung und Befestigung von Flächen ergeben sich im gerin-
gen Maße negative Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden (Substrat), Wasser-
haushalt und Mikroklima. Diese sind im Umweltbericht bereits berücksichtigt.
Außerdem sind die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Arten und Lebensräume
und Landschaftsbild zu nennen, auf die ebenfalls eingegangen wird. Weitere Wechselwirkun-
gen, die zu berücksichtigen wären, sind nicht erkennbar.

     M:\Pöcking\GOP-56_Autohaus_L20119\Leistungsphasen_L20119\LP 1\LP 1_Umweltbericht\210520-Umweltbericht_Autohaus_Pöcking.docx

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Gemeinde Pöcking
Bebauungsplan Nr. 56 „Östlich Lindenberg“
Umweltbericht – 20.05.2021 (Vorentwurf)

2.9 Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Umweltauswirkungen

Durch die Nutzungsänderung ist mit Eingriffen von (geringer bis) mittlerer Erheblichkeit für
Naturhaushalt und Landschaftsbild zu rechnen, die sich insbesondere in den Auswirkungen
auf das Schutzgut Boden und das Landschaftsbild sowie möglicherweise Wasser und Mensch
hinsichtlich Immissionen begründen. Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter las-
sen sich im Allgemeinen tabellarisch (Tab. 1) wie folgt zusammenfassen:
Tab. 2: Schutzgutbezogene Umweltauswirkungen

  Schutzgut                           Baubedingte                Anlagebedingte             Betriebsbedingte             Ergebnis
                                      Auswirkung                 Auswirkung                 Auswirkung
  Boden                               mittel                     mittel                     gering                       mittel
  Wasser                              gering                     mittel                     gering                       mittel
  Klima/Luft                          gering                     gering bis mittel          gering                       gering
  Arten und Lebensräume               mittel                     gering                     gering                       gering
  Landschaftsbild                     mittel                     mittel                     gering                       mittel
  Mensch (Erholung)                   gering                     gering                     gering                       gering
  Mensch (Lärmimmission)              mittel                     gering                     mittel                       mittel
  Kultur- und Sachgüter               gering                     gering                     -                            gering
  Gesamt                                                                            (geringe bis) mittlere Erheblichkeit

Insgesamt sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch den hohen Versiegelungsgrad
(> 0,35, Typ A) und die geplante Nutzungsart bereits als von mittlerer Erheblichkeit einzu-
stufen.

3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

3.1 Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen

Die negativen Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter können reduziert werden. Ein
Großteil dieser Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden von Beginn an bei der
Planung berücksichtigt. Hierzu werden folgende Hinweise gegeben, die im Rahmen des auf-
zustellenden Bebauungsplanes konkretisiert und festgesetzt werden sollten:

Schutzgut Boden, Wasser
    −   Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze gemäß Garagen- und Stell-
        platzsatzung
    −   aufgrund begrenzter Versickerungsfähigkeit des Bodens Rückhalt des Niederschlags-
        wassers auf dem Grundstück und gedrosselte Ableitung
    −   Entwicklung zahlreicher Grünflächen mit Dauerbewuchs
    −   Begrenzung von Geländeveränderungen durch Aufschüttungen und Abgrabungen so-
        wie Vermeidung von Stützmauern, insbesondere auch am östlichen Siedlungsrand
    −   Beachtung aktueller Richtlinien (DIN) zum Bodenschutz während der Bauzeit
    −   bauzeitliche Absperrung von Ausgleichs-, Grün- und angrenzender landwirtschaftli-
        chen Flächen zur Vermeidung irreversibler Bodenverdichtungen

     M:\Pöcking\GOP-56_Autohaus_L20119\Leistungsphasen_L20119\LP 1\LP 1_Umweltbericht\210520-Umweltbericht_Autohaus_Pöcking.docx

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Gemeinde Pöcking
Bebauungsplan Nr. 56 „Östlich Lindenberg“
Umweltbericht – 20.05.2021 (Vorentwurf)

Schutzgut Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild und Lufthygiene
    −   Sicherung der prägenden heimischen Gehölze im Norden sowie der Birke an der Weil-
        heimer Straße
    −   Neuanlage von Grünflächen als naturnahe Wiese und Neupflanzung von heimischen
        Gehölzen zur Eingrünung und Gliederung gemäß Vorschlagsliste der Unteren Natur-
        schutzbehörde (siehe Anlage)
    −   Anlage eines straßenbegleitenden Grünstreifens mit Baumreihe, dort Begrenzen öf-
        fentlicher Stellplätze, Zulassen von Sträuchern zur Unterpflanzung zur Gliederung der
        öffentlichen Stellplätze sowie der Stellflächen im Bereich des Autohauses
    −   Begrünung von Flachdächern an Haupt- und Nebengebäuden, Fassadenbegrünung im
        Bereich des Parkhauses im SO-Bereich B
    −   sofern Vermeidung von Stützmauern nicht möglich, Höhenbegrenzung und Bepflan-
        zung
    −   Baum- und Gehölzpflanzpflichten für die Baugrundstücke
    −   Fällung von Gehölzen ausschließlich im Winterhalbjahr zwischen 1. Oktober und
        28./29. Februar, d.h. außerhalb der Vogelbrutzeit
    −   Sicherung Kronen- und Wurzelbereiche angrenzender Gehölze während der Bauzeiten
        (Kronen- und Wurzelschutz)
    −   landschaftsgerechte Höhenbegrenzung der Wandhöhe der Baukörper auf max. 9,7 m
        im Osten.
    −   Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung
    −   Verwendung von Vogelschutzglas bzw. entsprechende Ausstattung mit Mustern zur
        Verhinderung von Vogelschlag
    −   Pflanzung heimischer, standortgerechter Gehölze mit Mindestvorgaben für Wuchsord-
        nung und autochthone Pflanzqualität
    −   Anordnung Ausgleichsmaßnahmen sofern möglich im Geltungsbereich

Schutzgut Mensch (Immissionsschutzmaßnahmen)
    −   Luftschalldämmung von Außenbauteilen an Fassaden im Bereich der Feuerwehr
    −   Fensterunabhängige Belüftungseinrichtungen schützenswerter Wohnräume (Schlaf-
        und Kinderzimmer) im Bereich der Feuerwehr

3.2 Eingriffsermittlung

Die Ermittlung des Eingriffsumfangs erfolgt entsprechend dem Leitfaden „Bauen im Einklang
mit Natur und Landschaft. Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“. Der Eingriffsumfang ist
hierbei eine Funktion der Bedeutung des Schutzgutes im Ausgangszustand und der Schwere
des jeweiligen Eingriffs.
Die Bedeutung der einzelnen Schutzgüter ist in Tab. 1 dargestellt.

     M:\Pöcking\GOP-56_Autohaus_L20119\Leistungsphasen_L20119\LP 1\LP 1_Umweltbericht\210520-Umweltbericht_Autohaus_Pöcking.docx

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