Stadt Lübben (Spreewald)/ Lubin (Błota) - Bebauungsplan Nr. 27 "Spreewerk Börnichen" Umweltbericht Vorentwurf

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Stadt Lübben (Spreewald)/ Lubin (Błota) - Bebauungsplan Nr. 27 "Spreewerk Börnichen" Umweltbericht Vorentwurf
Stadt Lübben (Spreewald)/
             Lubin (Błota)

       Bebauungsplan Nr. 27
      „Spreewerk Börnichen“

               Umweltbericht
                   Vorentwurf

          Fassung vom 15.11.2021
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                  Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                              Seite 2 von 28

Inhaltsverzeichnis
1        Einführung                                                                             4
2        Kurzdarstellung Inhalt und Zielsetzung des Bebauungsplanes                             5
         Ziel und Inhalt der Planung                                                            5
         Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten                               5
3        Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes                                                 6
         Ziele des Umweltschutzes aus den übergeordneten Planungen                              6
         Ziele des Umweltschutzes aus den Fachgesetzen und Fachplänen                           7
4        Ermittlung der wesentlichen Wirkfaktoren                                             10
         Vorbemerkungen zum methodischen Vorgehen                                              10
         Vorbewertung der Wirkfaktoren bei Umsetzung der Planung                               10
         Relevanzmatrix der Wirkfaktoren bei Umsetzung der Planung                             10
         Erläuterungen zur Relevanzmatrix und Ableitung zum
         Untersuchungsbedarf                                                                   12
         Abschätzung und Reichweite zu erwartender Auswirkungen auf die Umwelt                 17
5        Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile                         19
         Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt                                              19
         Boden und Fläche                                                                      21
         Wasser                                                                                22
         Landschaft und Erholung                                                               22
         Luft und Klima                                                                        22
         Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter                                               23
         Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit                                           23
6        Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 23
7        Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
         der Planung                                                     23
         Artenschutzrechtliche Belange                                                         24
         Eingriffsbewertung und -bilanzierung                                                  25
Quellen                                                                                       27
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                                               Stadt Lübben

                                            Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                                                  Seite 3 von 28

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Lübben (Spreewald) von
             2006 (Quelle und Legende: /4/), genordet ...................................................... 7

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:     Für den B-Plan bedeutsame Umweltziele aus Fachgesetzen ........................... 7
Tabelle 2:     Matrix zur Ermittlung potenziell relevanter Wirkfaktoren, beeinflussbarer
               Schutzgüter und der Intensität der Beeinflussung durch das Vorhaben ...........11
Tabelle 3:     Umfang der artenschutzfachlichen Kartierungen..............................................19
Tabelle 4:     Ergebnisse der artenschutzfachlichen Erfassung /8/, /9/ ..................................20
Tabelle 5:     Übersicht der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen
               Ausgleichsmaßnahmen ...................................................................................25

Anlagenverzeichnis
Anlage 1         Schutzgebiete nach Naturschutz- und Wasserrecht mit Kennzeichnung des
                 Untersuchungsraums
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                     Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                        Seite 4 von 28

1   Einführung
Die Spreewerk Lübben GmbH (Mitglied der General Atomics Europe Gruppe) betreibt in
Lübben eine Anlage zum Delaborieren von Munition oder sonstigen Sprengkörpern, die im
Jahr 1990 als Altanlage nach § 67 BImSchG angezeigt wurde.
Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Anlagen zur umweltgerechten Entsorgung von
Batteriesystemen plant die Spreewerk Lübben GmbH zukünftig die Erweiterung des
Spektrums der vor Ort gehandhabten Stoffe und Tätigkeiten.
Um eine Weiterentwicklung des Standortes zu ermöglichen, hat die Stadtverordneten-
versammlung der Stadt Lübben am 29.08.2019 einen Grundsatzbeschluss, sowohl zur
planungsrechtlichen Sicherung des Betriebsgeländes der Spreewerk Lübben GmbH, als auch
zur planungsrechtlichen Sicherung der zukünftigen Nutzung, gefasst, wonach für die Fläche
ein verbindlicher Bebauungsplan aufzustellen ist.
Für den Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“ besteht eine gesetzlich verankerte
Prüfpflicht der Umweltauswirkungen. Die Umweltprüfung des Bebauungsplanes ist nach den
Vorgaben des § 2 Abs. 2 Baugesetzbuches (BauGB) für die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
und 1a BauGB durchzuführen. Der Umweltbericht wird im weiteren Bebauungsplanverfahren
erstellt.
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind auf die entscheidungserheblichen
Sachverhalte zu konzentrieren. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung
dar und ist unverzichtbarer Teil der Begründung des Bebauungsplans. Zur Festlegung der
voraussichtlich beizubringenden Unterlagen für die Prüfung der Umweltverträglichkeit gem.
§ 2a BauGB wurde auf Basis einer Tischvorlage /7/ ein Scopingtermin am 15.06.2021 durch-
geführt.
Der Umweltbericht wird im weiteren Bebauungsplanverfahren erstellt werden. Bereits
vorliegende wesentliche Inhalte werden im hiermit vorgelegten Umweltbericht zum Vorentwurf
des Bebauungsplanes zusammengefasst. Soweit die Untersuchungen noch nicht
abgeschlossen sind, werden die später im Umweltbericht zu erfassenden Inhalte aufgeführt.
Ebenso werden die im weiteren Planungsverlauf zu konkretisierenden Daten benannt.
Hinweise und Stellungnahmen des Scopingverfahrens werden bei der weiteren Erstellung des
Umweltberichtes berücksichtigt.
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                      Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                         Seite 5 von 28

2   Kurzdarstellung Inhalt und Zielsetzung des Bebauungsplanes
      Ziel und Inhalt der Planung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 27 wird planungsrechtlich die Vorrausetzung zur Bestandssiche-
rung und Entwicklung des Standortes für im Wesentlichen folgende Nutzungen: Großbatterie-
recycling, Munitionsentsorgung, Pyrotechnikrecycling, Katalysatorenrecycling und Spreng-
stoffveredlung geschaffen.
Der Geltungsbereich (im Folgenden auch als Plangebiet benannt) umfasst eine Fläche von
ca. 33 ha. Ausgehend von der bestehenden Bebauung werden mögliche Bauflächen als Sons-
tiges Sondergebiet festgesetzt. Zwischen den bebauten Arealen des südlichen sowie westli-
chen und östlichen Bereiches finden sich zusammenhängende Flächen für Wald, welche als
sogenannter Schutzwald zwischen einzelnen Nutzungen ausgewiesen werden. Weitere Aus-
weisungen ergeben sich für Verkehrsflächen und naturschutzfachliche Kompensationsmaß-
nahmen.

      Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Nach § 1 Abs. 5 und §1a Abs. 2 BauGB ist zu prüfen, ob die Möglichkeit einer flächensparen-
deren Umsetzung des Vorhabens im Innenbereich, auf Industriebrachen oder im Geltungsbe-
reich bestehender Planungen besteht. Angesichts der Zielsetzung des Bebauungsplanes, den
Bestand der Anlage zum Delaborieren von Munition und sonstigen Sprengkörpern der Spree-
werk Lübben GmbH, als Teil der General Atomics Europe Gruppe, zu sichern und deren maß-
volle Entwicklung zu ermöglichen, stellt die Nutzung des bestehenden Betriebsstandortes das
vorrangige Kriterium dar. Aufgrund der Tätigkeiten sowie des Vorhandenseins von massenex-
plosionstauglichen Stoffen und Gemischen ist das Werk als Betriebsbereich der oberen Klasse
eingeordnet und unterliegt den Bestimmungen des Störfallrechtes. Eine direkte Nachbarschaft
zu Wohnbebauungen ist daher auszuschließen. Es bedarf folglich auch keiner Prüfung von
Standortalternativen unter dem Aspekt der Flächenverfügbarkeit.
Der Bebauungsplan ist somit insgesamt ein guter Kompromiss zwischen einer Sicherung der
vorhandenen Nutzung und einem gleichzeitig schonenden Umgang mit Natur und Landschaft.
Anderweitige Planungen stellen vor diesem Hintergrund suboptimale Lösungen dar.
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                         Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                            Seite 6 von 28

3   Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes
Nachfolgend werden die Ziele und Grundsätze aus der Landesentwicklungs- und Regional-
planung sowie aus den Fachgesetzen und Fachplänen aufgeführt und es wird dargestellt, wie
diese berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der für den Bebauungsplan bedeutsamen
Umweltziele ist integraler Bestandteil und notwendige Grundlage des Planungs- und Bewer-
tungsprozesses. Die Umweltziele dienen auf der einen Seite einer von vornherein auf die Um-
weltbelange optimierten Planung und auf der anderen Seite als Maßstab für die erforderliche
Bewertung der Umweltauswirkungen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen verbindlichen, als
striktes Recht für die Planung zu beachtenden Umweltzielen und Umweltzielen, welche abwä-
gend angewendet werden.

      Ziele des Umweltschutzes aus den übergeordneten Planungen
Folgende räumliche Planungsvorgaben liegen für das Plangebiet vor:
      - Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) /1/
      - Entwurf Sachlicher         Teilregionalplan   "Grundfunktionale   Schwerpunkte"   vom
        09.06.2020 /2/
      - Flächennutzungsplan der Stadt Lübben (Spreewald) vom 25.01.2006 /4/
Inhalte mit rechtlicher Bindungswirkung im Sinne von § 3 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
für das Plangebiet enthalten die genannten Pläne nicht.

Landesentwicklungsplan (LEP HR)
Der LEP HR enthält keine raumkonkreten Vorgaben für das Plangebiet. Es ergeben sich daher
keine verbindlich zu beachtenden Umweltziele.

Regionalplanung
Das Gebiet gehört zur Planungsregion Lausitz-Spreewald. Für diese wird derzeit ein
sachlicher Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ erstellt. Ein Entwurf liegt mit
dem Stand 09.06.2020 vor.
Am 1. April 2020 hat die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald zudem die
Aufstellung des Integrierten Regionalplanes Lausitz-Spreewald beschlossen.
Weiterhin liegt für die Region ein sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“ vor.
Die Teilregionalpläne enthalten keine raumkonkreten Darstellungen für das Plangebiet.

Flächennutzungsplan
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 wird der geplante Geltungsbe-
reich als Fläche für den Wald und davon ein Großteil als Flächen für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Im Parallelver-
fahren wird der Flächennutzungsplan in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
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                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
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Delaborierung und Recycling gem. den geplanten Flächenausweisungen des Bebauungspla-
nes geändert.

Abbildung 1: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Lübben (Spreewald) von 2006
             (Quelle und Legende: /4/), genordet

      Ziele des Umweltschutzes aus den Fachgesetzen und Fachplänen
Die für den Bebauungsplan bedeutsamen Ziele des Umweltschutzes sind im Folgenden
tabellarisch dargestellt. Dabei werden, orientiert an den in § 2 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten
Schutzgütern, die maßgebenden Umweltziele sowohl in ihrem konkreten Schutzgutbezug als
auch in ihrem schutzgutübergreifenden Bezug berücksichtigt.

Tabelle 1:      Für den B-Plan bedeutsame Umweltziele aus Fachgesetzen
 Abwägungsrelevante Umweltziele                              Art und Weise, wie das Ziel
                                                             umgesetzt / beachtet wird
 Sparsamer und schonender Umgang mit Boden, (§ 1a            Grundlage als Maßstab für die
 Abs. 2 BauGB, ROG, § 2 Abs. 2 Nr. 6)                        Bewertung der Erheblichkeit von
                                                             Umweltauswirkungen auf die
                                                             Schutzgüter Fläche und Boden und
                                                             zur Festlegung von VMA-
                                                             Maßnahmen
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                             Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                                Seite 8 von 28

 Abwägungsrelevante Umweltziele                                Art und Weise, wie das Ziel
                                                               umgesetzt / beachtet wird
 Funktionen des Bodens zu sichern oder                         Grundlage als Maßstab für die
 wiederherzustellen, Erhalt der natürlichen Bo-                Bewertung der Erheblichkeit von
 denfunktionen, Archivfunktion und Schutz vor schädlichen      Umweltauswirkungen auf das
 Bodenveränderungen (BBodSchG §1 und § 2 Abs. 2 Nr. 1)         Schutzgut Boden und zur
                                                               Festlegung von VMA-Maßnahmen
 Meidung von Waldflächen / keine erheblichen                   Grundlage als Maßstab für die
 Beeinträchtigungen von Waldfunktionen (LWaldG des Landes      Bewertung der Erheblichkeit von
 Brandenburg, §§ 1, 6, 8 und Bundeswaldgesetz, §§ 1, 9)        Umweltauswirkungen auf die
                                                               Schutzgüter Boden, Klima,
                                                               Flora/Fauna und Biodiversität und
                                                               zur Festlegung von VMA-
                                                               Maßnahmen
 Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf         Grundlage als Maßstab für die
 Grund von Bodenerosion durch Wasser (6. Teil, § 8             Bewertung der Erheblichkeit von
 BBodSchV), Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher           Umweltauswirkungen auf das
 Bodenveränderungen (7. Teil, §§ 9-12)                         Schutzgut Boden und zur
                                                               Festlegung von VMA-Maßnahmen.
 Schutz von Natur und Landschaft, biologischer Vielfalt,       Grundlage als Maßstab für die
 Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes         Bewertung der Erheblichkeit von
 (BNatSchG § 1)                                                Umweltauswirkungen auf die
                                                               Schutzgüter Luft, Klima, Boden,
                                                               Wasser und Landschaft und zur
                                                               Festlegung von VMA-Maßnahmen.
 Der Eingriffsverursacher ist verpflichtet, vermeidbare        Erarbeitung Grünordnungsplan und
 Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen    Festlegung von
 und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu begründen und         Kompensationsmaßnahmen für
 auszugleichen. (BNatSchG § 15)                                nicht vermeidbare Eingriffe.
 Die Vermeidung und der Ausgleich von Beeinträchtigungen
 des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
 Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1
 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen
 (…) sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu
 berücksichtigen. (…) Ausgleich erfolgt durch geeignete
 Darstellungen und Festsetzungen (…).
 Schutz von natur- und wasserschutzrechtlichen festgesetzten   Nach gegenwärtiger Datenlage
 Gebieten/Objekten (BNatSchG, § 22 bis § 30 und § 61,          sind keine Schutzgebiete oder
 BbgNatSchAG § 8 bis § 15, § 32, WHG §§ 51-53)                 Schutzobjekte von der Planung
                                                               betroffen.
 Keine erhebliche Beeinträchtigung eines FFH- oder EU-         Nach gegenwärtiger Datenlage
 Vogelschutzgebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder    sind keine Natura 2000-Gebiete
 den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen (BNatSchG,         von der Planung betroffen.
 § 34 i. V. m. § 36 Nr. 2 und Vogelschutzrichtlinie, Art. 4
 Abs. 4)
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                               Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                                  Seite 9 von 28

 Abwägungsrelevante Umweltziele                                  Art und Weise, wie das Ziel
                                                                 umgesetzt / beachtet wird
 Keine Verletzung von Verbotstatbeständen des besonderen         Nachweis wird mit der Speziellen
 Artenschutzes (BNatSchG, § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5)           Artenschutzrechtlichen Prüfung
                                                                 vorgelegt.
 Vermeidung von Beeinträchtigungen der biologischen              Grundlage als Maßstab für die
 Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des             Bewertung der Erheblichkeit von
 Naturhaushaltes, der Regenerationsfähigkeit und                 Umweltauswirkungen auf die
 Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Tier- und Pflanzenwelt,   Schutzgüter Flora/Fauna und
 einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, sowie       Biodiversität sowie Landschaft und
 der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und des Erholungswertes    zur Festlegung von VMA-
 von Natur und Landschaft (BNatSchG, § 1 Abs. 1)                 Maßnahmen.
 Keine Verschlechterung des Zustandes von                        Grundlage als Maßstab für die
 Oberflächengewässern und Grundwasser (WHG § 27)                 Bewertung der Erheblichkeit von
                                                                 Umweltauswirkungen auf das
                                                                 Schutzgut Wasser und zur
                                                                 Festlegung von VMA-Maßnahmen.
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                         Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                           Seite 10 von 28

4   Ermittlung der wesentlichen Wirkfaktoren
      Vorbemerkungen zum methodischen Vorgehen
Gegenstand der Umweltprüfung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Für die
Umweltprüfung werden die Kategorien der Festsetzungen des Bebauungsplanes mit
potenziell erheblichen Umweltauswirkungen durch Wirkfaktoren untersetzt, die einen
Aufschluss über die Intensität der möglichen Beeinflussung und damit möglichen Konflikt-
situation geben.
Die Festsetzungen sind entsprechend der Wirkfaktoren der nachfolgenden Relevanzmatrix
bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter vertiefend zu prüfen. Zur Voreinschätzung
der Betroffenheit der Schutzgüter werden folgende Unterscheidungskriterien eingeführt:
Als wesentlicher Wirkungsfaktor [ X ] werden Beeinflussungen eingestuft, wenn diese
deutlich und längere Zeit nachweisbar sein werden und die Auswirkung nicht offensichtlich so
gering ist, dass eine Beeinträchtigung von Schutzgütern bzw. Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr.
7a bis 7d BauGB in nennenswertem Maße ausgeschlossen werden kann. Eine Prüfung auf
Basis der Umweltziele ist erforderlich.
Als Wirkungsfaktor von untergeordneter Bedeutung [ O ] wird eine Beeinflussung dann
eingestuft, wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist, die jedoch quantitativ so gering ist,
dass eine Beeinträchtigung von Schutzgütern bzw. Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a bis 7d
BauGB in nennenswertem Maße auch ohne nähere Untersuchung ausgeschlossen werden
kann (auf der Grundlage allgemein verbreiteter Kenntnisse und Erfahrungen).
Als Wirkungsfaktor sehr gering bzw. nicht relevant [ ] werden Beeinflussungen eingestuft,
deren Auftreten nach dem derzeitigen Kenntnisstand auf Grund der projektspezifischen
Gegebenheiten und speziellen Maßnahmen nicht zu erwarten ist, oder deren quantitatives
Ausmaß so gering ist, dass die Auswirkungen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a bis 7d BauGB nach dem
derzeitigen Kenntnisstand nicht nachweisbar sein werden.

      Vorbewertung der Wirkfaktoren bei Umsetzung der Planung
        Relevanzmatrix der Wirkfaktoren bei Umsetzung der Planung

Die folgende Tabelle 2 gibt eine Übersicht über die zu erwartenden projektspezifischen
Wirkfaktoren, die durch sie beeinflussbaren Schutzgüter und die Voreinstufung hinsichtlich der
Intensität ihrer Einwirkung.
Die Erläuterungen zur Tabelle werden anschließend in der Reihenfolge der
projektspezifischen Wirkfaktoren gegeben. Dabei werden außerdem Schlussfolgerungen
hinsichtlich des weiteren Untersuchungsbedarfes bzw. bewertungsrelevante Informationen
bereits mit eingearbeitet. Grundsätzlich werden alle benannten Wirkfaktoren und daraus
resultierenden Wirkpfade im Umweltbericht beschrieben.
Allgemein lassen sich bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen unterscheiden, wobei
baubedingte Wirkungen zeitlich begrenzt sind und anlage- und betriebsbedingte Wirkungen
dauerhaft die Umwelt beeinflussen.
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                                                                       Stadt Lübben

                                           Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                                                                         Seite 11 von 28

Tabelle 2:        Matrix zur Ermittlung potenziell relevanter Wirkfaktoren, beeinflussbarer
                  Schutzgüter und der Intensität der Beeinflussung durch das Vorhaben

                          Umweltbereich

                                                                      Biologische Vielfalt

                                                                                             Mensch, menschl.

                                                                                                                                    Kulturelles Erbe &
                             (Schutzgut)

                                                                      Flora/Fauna/

                                                                                                                                    s. Sachgüter
                                                                                             Gesundheit

                                                                                                                                                         Landschaft
                                                             Wasser
                                                    Fläche
                                            Boden
 projektspezifischer

                                                                                                                Klima

                                                                                                                        Luft
 Wirkfaktor

 Baubedingte Wirkfaktoren
 Flächenverbrauch (Baumaßnahmen)              X       X        O            X
 Sanierung / Abriss von Baukörpern                                          X
 Baubedingte Emissionen/
                                                                            X
 Störwirkungen
 Baubedingte Barriere- oder Fallen-
                                                                            X                                                                                O
 wirkung / Mortalität
 Bodenaushub / Umlagerung /
                                              O
 Verdichtung
 Anlagebedingte Wirkfaktoren
 Flächeninanspruchnahme                       X       X        O            X
 Baukörper                                                                                                                                                   O
 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
 Abfallerzeugung
 Emissionen von Luftschadstoffen                                           O                     O                O      O
 Sonstige Emissionen
                                                                           O                                      O
 (Erschütterungen / Wärme / Licht)
 Emission von Lärm                                                          X                    O
 Anlagenbezogener Verkehr                                                  O                     O                O      O
 Abwasser / Niederschlagswasser                                O
 Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes
 Stoffe und Technologien                      O                O           O                     O                       O
 Störfälle                                                                                       O

                       Einwirkung sehr gering

                       Einwirkung gering oder von untergeordneter Bedeutung, kein
              O
                       Untersuchungsbedarf
                       Potenzielle Einwirkungen mit wesentlichem Wirkungsfaktor, weitere
              X
                       Betrachtungen erforderlich
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                    Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                      Seite 12 von 28

        Erläuterungen zur Relevanzmatrix und Ableitung zum Untersuchungsbedarf

4.2.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren
Flächenverbrauch/Baufelder
Während der Bauzeit ist gegebenenfalls die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen erforder-
lich. Die Flächeninanspruchnahme ist temporär auf die Bauphase und einen gewissen Zeit-
raum davor und danach begrenzt. Es ist zu prüfen, ob Lebensräume für Pflanzen und Tiere
betroffen sind. Hier sind vor allem Biotope mit Gehölzen und geschützte Arten, welche im
Rahmen der vorgesehenen Kartierung erfasst werden, zu betrachten. Ein Auslösen von arten-
schutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß §§ 44 ff. BNatSchG ist durch die Festlegung
von Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung, Lage und Anordnung der Bauflächen, öko-
logische Baubegleitung) im Rahmen des zu erstellenden Artenschutzfachbeitrages nicht zu
erwarten.
 Fazit: Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme werden auf Basis der
Größe und der Empfindlichkeit der betroffenen Fläche bewertet. Die Belange des
Artenschutzes werden im Zuge einer speziellen Artenschutzprüfung untersucht.

Sanierung/Abriss von Gebäuden
Mit dem Vorhaben werden unter anderem derzeit ungenutzte Gebäude wieder in Anspruch
genommen beziehungsweise sind an einigen Gebäuden teils umfangreiche Umbaumaßnah-
men erforderlich. Eine Inanspruchnahme beziehungsweise Beeinträchtigung von Tierlebens-
räumen oder etwaige Störwirkungen sind daher nicht grundsätzlich auszuschließen.
 Fazit: Auswirkungen durch Abriss von Gebäuden werden im Zuge einer speziellen
Artenschutzprüfung untersucht.

Baubedingte Emissionen (Licht, Lärm, Abgase, Staub, Erschütterung/Störwirkung)
Mögliche Störwirkungen durch baubedingte Emissionen (optische Reize, Lärm, Abgase,
Staub, Erschütterung) auf empfindliche Arten sind im Rahmen der artenschutzfachlichen Be-
trachtungen sowie Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung zu prüfen. Mögliche erhebliche
Wirkungen auf andere Schutzgüter können aufgrund der zeitlichen Beschränkung der Bau-
maßnahme und der Entfernung zur Wohnbebauung ausgeschlossen werden.
 Fazit: Auswirkungen werden durch Abgrenzung eines Wirkbereiches von 500 m um
die Plangebietsfläche unter Berücksichtigung der Immissionsempfindlichkeit im Wirk-
bereich bewertet. Die Belange des Artenschutzes werden im Zuge einer speziellen Ar-
tenschutzprüfung untersucht. Aufgrund der Lage zum SPA „Spreewald und Lieberoser
Endmoräne“ und der Nähe zu einem besetzten Uhu-Horst (s. Kapitel 5.1 ) wird eine FFH-
Verträglichkeitsprüfung erstellt.
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                     Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
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Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Mortalität
Während der Bauphase kann es durch bauliche Aktivitäten beziehungsweise Aktivitäten, wel-
che auf den Bauprozess eines Vorhabens zurückzuführen sind, zu Barrierewirkungen sowie
Individuenverlusten und Mortalität kommen. Dazu zählen auch die Individuenverluste, welche
beispielsweise im Rahmen der Baufeldfreimachung beziehungsweise -räumung auftreten (Ve-
getationsbeseitigung, Baumfällungen, Bodenabtrag etc.). Es ist ferner zu prüfen, ob Aus-
tausch- und Wechselbeziehungen sowie Lebensstätten und Nahrungshabitate von Tieren be-
troffen sind. Ein Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß §§ 44 ff.
BNatSchG ist durch die Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen des zu erstel-
lenden Artenschutzfachbeitrages zu verhindern.
 Fazit: Auswirkungen durch baubedingten Barriere- oder Fallenwirkungen werden
verbal-argumentativ mit Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen bewertet. Die Be-
lange des Artenschutzes werden im Zuge einer speziellen Artenschutzprüfung unter-
sucht.

Bodenaushub/Umlagerung/Verdichtung
Der Untergrund beziehungsweise Boden bildet im terrestrischen Bereich entscheidende Rah-
menbedingungen für die Ausbildung bestimmter Lebensraumtypen sowie die Besiedlung
durch Tiere und Pflanzen.
Aufgrund der bestehenden Nutzung des Standortes liegt großräumig eine Vorbelastung vor.
Belastungen im Untergrund können auftreten. Der Umfang von erforderlichen Bodenarbeiten
ist aufgrund der bestehenden Nutzung und Weiternutzung des Gesamtstandortes vergleichs-
weise gering. Sollte der Wiedereinbau des entnommenen Bodens an den Standorten nicht
möglich sein, muss eine externe Entsorgung erfolgen. Im Rahmen der Bodenaushubarbeiten
sind somit Untersuchungen zur Schadstoffbelastung der Böden und zur Bestimmung der ge-
eigneten Entsorgungswege erforderlich. Bei Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsor-
gung und der vorgenannten Vorgaben zur Freigabe sind keine erheblichen Umweltauswirkun-
gen zu erwarten.
Im Umweltbericht werden die vorliegenden Informationen und Ergebnisse aus Baugrundun-
tersuchungen dargestellt. Vertiefende Untersuchungen sind nach derzeitigem Stand nicht er-
forderlich.
 Fazit: Die im Rahmen der Baugrunduntersuchungen erhobenen Informationen wer-
den im Umweltbericht dargestellt. Eine weitere Betrachtung des Bodenaushubs auf-
grund der bestehenden Nutzung ist nicht erforderlich.

4.2.2.2 Anlagenbedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme (innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig)
Durch die Bebauung von Flächen kann es zu einer Flächeninanspruchnahme und Neuversie-
gelung kommen. Im Zuge der Flächeninanspruchnahme kann eine Beeinträchtigung von Natur
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                        Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                          Seite 14 von 28

und Landschaft ohne vertiefende Betrachtung nicht ausgeschlossen werden. Infolge des Flä-
chenverbrauchs mit gegebenenfalls erforderlichen Fällungen von Gehölzen und Versiegelung
kommt es zu einer Beeinflussung des Bodens und Inanspruchnahme von Lebensräumen für
Flora und Fauna. Der am Standort vorhandene Boden wird überprägt und verliert seine natür-
lichen Bodenfunktionen. Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung sind potenziell infolge
von Versiegelung und Ableitung des anfallenden Niederschlages möglich.
Aufgrund des mit der Flächeninanspruchnahme verbundenen Eingriffes in Natur und Land-
schaft ist die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach BNatSchG erforderlich. Hierzu wird eine
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz erarbeitet.
Ein Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß §§ 44 ff. BNatSchG ist
durch das Vorhaben aufgrund der Festlegung von Vermeidungsmaßnahmen und (soweit er-
forderlich) CEF-Maßnahmen nicht zu erwarten. Ein Artenschutzfachbeitrag wird für die An-
tragsunterlagen erstellt.
 Fazit: Auswirkungen durch die Nutzungsänderung von Flächen werden auf Basis der
Größe der Fläche und des betroffenen Schutzgutbelangs bewertet. Der Eingriff der Flä-
cheninanspruchnahme wird bilanziert. Die Belange des Artenschutzes werden im Zuge
einer speziellen Artenschutzprüfung untersucht.

Baukörper als Landschafts- und Oberflächenelement
Baukörper mit überdurchschnittlicher Höhe sind grundsätzlich geeignet, das Landschaftsbild
zu beeinflussen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mit zulässigen Bauhöhen von
10 m ist eine Errichtung von Anlagen, welche zu einer Veränderung in der optischen Fernwir-
kung des Plangebietes/Standortes sowie zur Veränderung des Reliefs (Rauigkeit der Erdober-
fläche) führen, nicht vorgesehen. Auswirkungen können daher ausgeschlossen werden.
 Fazit: Es sind keine weiteren Betrachtungen hinsichtlich der Errichtung von Baukör-
pern erforderlich.

4.2.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Anfall und Verbleib von Abfällen
Im Ergebnis einer thermischen Behandlung und Aufbereitung entstehen Abfälle, im Wesentli-
chen stofflich unbedenkliche Metallgehäuse und Feinbestandteile sowie Schlacke, welche an
geeignete Fachunternehmen übergeben werden kann.
Bei Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung sind daher keine umweltrelevanten
Aspekte durch die Entsorgung von Abfällen zu erwarten, sodass auch eine Betrachtung von
Auswirkungen entfallen kann.
 Fazit: Eine Beschreibung und Bewertung von Auswirkungen ist im Umweltbericht
nicht erforderlich.
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                    Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                      Seite 15 von 28

Emissionen von Luftschadstoffen
Emissionen können im Wesentlichen bei thermischen Verfahren entstehen. Der für die
thermische Behandlung im Regelfall vorgesehene Drehrohrofen wird an eine Abgasreini-
gungsanlage angeschlossen. Die Emissionen können über den bestehenden Abgaskamin
abgeleitet werden.
Bei der thermischen Behandlung von Lithium-Ionen-Batterien sind folgende Stoffe im Abgas
zu erwarten:
      - Unverbrannte Kohlenwasserstoffe,
      - Saure Gase HCl, SOx,
      - Halogenverbindungen F, Cl,
      - Phosphorverbindungen,
      - Stickoxide NOx,
      - Staub von organischen Stäuben sowie anorganischen Schwermetallverbindungen
        Mn, Co, Ni (Flugasche).

Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass die im Metalloxidpulver eingesetz-
ten Komponenten Ni, Mn und Co nach der thermischen Behandlung in der Schlacke verbleiben
und somit für den weiteren Rückgewinnungsprozess aufbereitet werden können. Die gegen-
wärtigen Emissionsgrenzwerte für die Abgasbehandlung sollen auch bei Umsetzung der ge-
planten Vorhaben nicht geändert werden.
Ein Nachweis wird mit den Antragsunterlagen nach BImSchG vorgelegt.
 Fazit: Eine Beschreibung und Bewertung von Auswirkungen der Emission von Luft-
schadstoffen in Form einer Immissionsprognose ist im Umweltbericht nicht erforder-
lich.

Sonstige Emissionen (Erschütterungen/ Beleuchtung/Wärme)
Immissionen, welche durch andere als die vorstehend genannten Erscheinungen verursacht
werden, wie Erschütterungen, Licht oder Wärme, sind durch das Batterierecycling nicht zu
erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die Umwelt beeinflussende sonstige Emissionen
durch den Betrieb im Plangebiet nur untergeordnet auftreten. Erfahrungsgemäß haben solche
Emissionen zudem nur eine geringe Reichweite.
 Fazit: Es ist keine weitere Betrachtung der sonstigen Emission im Betrieb bzw. der
Nutzung des Plangebietes erforderlich.

Emissionen von Lärm
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid von 1994 sind die zulässigen
Lärmimmissionsrichtwerte für den Standort wie folgt festgelegt:
         - Tagsüber (6.00 Uhr – 22.00 Uhr)                65 dB(A)
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                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                           Seite 16 von 28

         - Nachts (22.00 Uhr – 6.00 Uhr)                  50 dB(A)
Der genehmigungsrechtlich festgesetzte nächstgelegene Nachweisort ist die Behinderten-
schule an der Hauptzufahrt zum Unternehmen. Die Nutzung des Standortes wurde aufgege-
ben.
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Lärmemissionen am Standort im Zusam-
menhang mit den Vorhaben und der Nutzung des Plangebietes sowie dem anlagenbezogenen
Verkehr nicht erhöhen. Die Häufigkeit der Anlieferung und Entsorgung mittels Lkw ist im Be-
bauungsplanverfahren näher zu betrachten. Hierbei sollte auf die Tonnage und die angestreb-
ten Ausbaustufen eingegangen werden.
Aufgrund der Entfernung zu maßgeblichen Immissionsorten von > 500 m und dem Fehlen von
weiteren sich überlagernden Emittenten ist eine Festlegung von flächenbezogenen Schallleis-
tungspegeln für die Nutzung des Plangebietes nicht erforderlich. Mögliche Störwirkungen auf
empfindliche Arten werden im Rahmen der artenschutzfachlichen Betrachtungen geprüft.
 Fazit: Es ist eine weitere Betrachtung von Schallemissionen im Rahmen des Arten-
schutzfachbeitrages für den zukünftigen Betrieb beziehungsweise die Nutzung des
Plangebietes erforderlich. Auswirkungen werden durch die Abgrenzung eines Wirkbe-
reiches von 500 m um das Plangebiet unter Berücksichtigung der Immissionsempfind-
lichkeit im Wirkbereich bewertet.

Anlagenbezogener Verkehr
Eine erhebliche Änderung des anlagenbezogenen Verkehrs sowie die Umlagerung des Fahr-
verkehrs mit Erhöhung des Kollisionsrisikos für Individuen der Fauna ist bei Nutzung des Plan-
gebietes und Realisierung des Vorhabens nicht zu erwarten. Dies ist darzustellen. Bei Zu-
nahme sind die Lärmwirkungen unter dem Wirkfaktor Lärmemissionen mit zu betrachten.
Ebenso sind keine Wirkungen durch erhöhte Abgase oder Lärmwirkungen gegeben.
 Fazit: Auswirkungen werden durch die Abgrenzung des Wirkbereiches mit 500 m um
das Plangebiet sowie anhand der Einschätzung der Immissionsempfindlichkeit angren-
zender Nutzungen verbal-argumentativ bewertet.

Abwasser/Niederschlagswasser
Hinsichtlich des Prozessabwassers der Abgasbehandlung werden keine Änderungen erfor-
derlich. Weitere Prozessschritte erfolgen ohne den Einsatz von Wasser, sodass kein Produk-
tionsabwasser anfällt.
Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung sind potenziell infolge von Versiegelung und
Ableitung des anfallenden Niederschlages möglich. Aufgrund der geringen Flächenausdeh-
nung möglicher Neuversiegelungen können erhebliche Auswirkungen ausgeschlossen wer-
den. Unbelastetes Niederschlagswasser wird versickert.
Änderungen zur Entsorgung von anfallendem Sozialabwasser sind ebenfalls nicht erforderlich.
Im Umweltbericht werden die anfallenden Abwassermengen, neu zu versiegelnden Flächen
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Fassung vom 15.11.2021                                                          Seite 17 von 28

und die Ableitwege dargestellt. Vertiefende Untersuchungen sind nicht erforderlich.
 Fazit: Auswirkungen werden anhand der Empfindlichkeit des Grund- und Oberflä-
chenwassers und der Flächengröße der Inanspruchnahme (Neuversiegelung) bezie-
hungsweise Nutzungsänderung unter Berücksichtigung des Bewirtschaftungsplanes
nach WRRL verbal-argumentativ bewertet.

Anfälligkeit der nach Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder
Katastrophen und Auswirkungen

Am Standort werden Explosivstoffe und wassergefährdende Stoffe gehandhabt. Eine
Änderung der Handhabung der Explosivstoffe ist nicht vorgesehen.
Ein Eindringen von relevanten Mengen wassergefährdender Stoffe in den Boden bzw. in
Gewässer kann infolge der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung
solcher Stoffe vernünftigerweise ausgeschlossen werden.
Die Anlage zur Delaborierung von Munition ist ein Betriebsbereich der oberen Klasse nach §
2 Nr. 2 der Störfall-Verordnung – 12. BImSchV. Der Standort unterliegt somit bereits den
Bestimmungen der 12. BImSchV. Für die zeitweilige Lagerung und Behandlung sowie die
thermische Behandlung von Li-Ionen-Batterien ist somit der Sicherheitsbericht (SIB)
fortzuschreiben. Die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Anlagenerrichtung werden im
BImSchG-Antrag dargestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass die getroffenen verhindernden Maßnahmen und die
Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen von Betriebsstörungen das Störfall- und
Unfallrisiko auf ein unvermeidliches Restrisiko minimieren. Eine störungsrelevante
Gefährdung ist somit nicht bzw. nur bei bewussten Fehlhandlungen zu erwarten.
Aufgrund der Unzugänglichkeit des Betriebsgeländes besteht keine erhebliche Gefährdung
von Personen und Objekten außerhalb des Betriebsgeländes. Weiterhin ist davon
auszugehen, dass sich das Gefährdungspotential und damit verbundene Auswirkungen im
Vergleich zum Bestand nicht relevant erhöht.
Die Anlage liegt zudem außerhalb von ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten, sodass
kein erhöhtes Risiko gegenüber Hochwasserereignissen durch Klimaveränderungen besteht.
 Fazit: Weitere Betrachtungen zu Umweltauswirkungen infolge von schweren Unfällen
und Katastrophen sind im Umweltbericht nicht erforderlich.

      Abschätzung und Reichweite zu erwartender Auswirkungen auf die Umwelt
Für die Untersuchung der potenziellen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die
Umwelt müssen formal zunächst alle Schutzgüter gem. § 2 UVPG in Betracht gezogen
werden:
         - Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit,
         - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
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         - Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
         - Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter,
einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen.
Anhand der aufgeführten Wirkfaktoren kann abgeschätzt werden, dass bei Planumsetzung nur
lokale, räumlich begrenzte Auswirkungen zu erwarten sind.

In Bezug auf diese Feststellungen wird der Untersuchungsraum (UR) für die Erfassung
der Bestandssituation der Schutzgüter und Bewertung der Umweltauswirkungen mit
einem Puffer von max. 500 m um den Geltungsbereich des Bebauungsplanes festgelegt.

Die Lage des Untersuchungsraumes ist der Anlage 1 zum Umweltbericht zu entnehmen.
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5   Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile
Nachfolgend werden bereits vorliegende Informationen zum Bestand und der
Schutzwürdigkeit der Schutzgüter aufgeführt. Die vorliegende Datenlage wird im weiteren
Planungsverlauf untersetzt.

      Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Für das Plangebiet wurde eine Biotopkartierung durchgeführt. Der Bestand der Vegetation im
Plangebiet wird im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan dargestellt. Die Flächen im Gel-
tungsbereich weisen keinen Schutzstatus gemäß § 30 BNatSchG oder § 1b Abs. 1
BbgNatSchAG (geschütztes Biotop) auf.
Parallel erfolgte eine artenschutzfachliche Erfassung (vgl. nachfolgende Tabelle 3).

Tabelle 3:      Umfang der artenschutzfachlichen Kartierungen
 Artengruppe/                          Kartierumfang
 Untersuchungsgegenstand
 Brutvögel                             Brutvogelkartierung nach Methodenstandards zur Erfassung
                                       der Brutvögel Deutschlands, Südbeck et. al 2005
                                       Flächendeckende Revierkartierung (mit Angaben EOAC-
                                       Brutvogelstatuskriterien)
                                       5 Tagbegehungen, 2 Nachtbegehungen, 1 Gebäudekontrolle
                                       (März/April bis Juli)
                                       Erfassung Höhlenbäume im 300 m-Radius
                                       Horstkontrolle im 300 m-Radius unter Berücksichtigung der
                                       durch das LfU zur Verfügung gestellten avifaunistischen
                                       Daten zu Horststandorten
 Fledermäuse                           5 Fledermaus-Detektorbegehungen, Kontrolle von
                                       Winterquartieren
                                       Gebäudekontrolle in relevanten Bereichen
                                       Zeitraum März bis Oktober: Installation von Horchboxen
                                       (batcordern) in drei Erfassungszeiträumen für jeweils eine
                                       Woche
                                       Erfassung Höhlenbäume im 300 m-Radius
 Reptilien                             1 Übersichtsbegehung zur Kartierung potenzieller Habitate
                                       GIS-gestützte Übersichtskartierung potenzieller Habitate
                                       Erfassung bei geeigneten Witterungsbedingungen durch
                                       Sichtprüfung zu den Aktivitätszeiten (April bis September) im
                                       Bereich der geplanten Baufelder
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 Artengruppe/                          Kartierumfang
 Untersuchungsgegenstand
 Käfer                                 Erfassung Höhlenbäume im 300 m-Radius und Prüfung
                                       xylobionte Käfer
 Flora/Biotoptypen                     Flächendeckend, 2 Begehungen

Für Amphibien wurde aufgrund des Fehlens von geeigneten Lebensräumen von keinem
Vorkommen ausgegangen. Ebenso sind keine Wanderbewegungen zu/von den
nächstgelegenen Wasserflächen zum Plangebiet zu erwarten, sodass keine gesonderte
Erfassung erforderlich war.
Die Ergebnisse der vorliegenden Kartierungen werden nachfolgend zusammengefasst.

Tabelle 4:      Ergebnisse der artenschutzfachlichen Erfassung /8/, /9/
 Artengruppe/                    Kartierumfang
 Untersuchungsgegenstand
 Brutvögel                        -   Nachweis des standorttypischen Artinventars, insgesamt 36
                                      Vogelarten, davon für 10 Brutvogelnachweis
                                  -   Kein Nachweis für Rotmilan und Mäusebussard
                                  -   Althorst vom Kolkraben
                                  -   Nach Datenauskunft des LfU ein besetzter Horst vom Uhu im
                                      Untersuchungsgebiet
                                  -   Nachweis eines Höhlenbaums mit 3 Spechtlöchern
 Fledermäuse                      -   alle Gebäude bieten zahlreiche Nischen oder Spalten als
                                      Einflugsmöglichkeit, an Einzelgebäuden Nachweise von
                                      Kotspuren; Individuen, Sommerquartiere und Wochenstuben,
                                      Tagesverstecke und/oder Zwischenquartier ->
                                      Individuenstarkes Fledermausvorkommen, einzelne Totfunde
                                      im Geb. 25A, 25C, E und 46
                                  -   Fledermäuse Braunes und Graues Langohr und die Pipistrellus-
                                      Arten (Mücken-, Rauhaut-, und Zwergfledermaus) wurden im
                                      Bereich der Gebäude (25A bis D, 47, 48, 54, 60, 336) in
                                      Quartieren erfasst
                                  -   Nutzung als Flugkorridor und Jagdgebiet vor allem durch den
                                      Großen Abendsegler.
                                  -   Nachweise von Winterquartieren liegen für die Arten Braunes
                                      Langohr im Gebäude 54 sowie der Artengruppe Pipistrellus in
                                      den Gebäuden 25A, C und E vor
 Reptilien                        -   Vereinzeltes Vorkommen von Zauneidechsen im Bunkerbereich
                                      und auf den Grün- und Ruderalflächen der Gebäude 25 A-E, 31,
                                      59
 Käfer                            -   kein Nachweis erfolgt

Zur Verbesserung der Situation für die Fledermäuse wurden kurzfristige Maßnahmen
(Verschluss von Einflugmöglichkeiten von Gebäuden oder Öffnungen zur Verbesserung der
Ein- und Ausflüge) umgesetzt.
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Lage zu den Schutzgebieten
Die Lage der Schutzgebiete ist der Darstellung in Anlage 1 zu entnehmen.
Das Plangebiet überlagert sich mit folgenden Schutzgebieten:
      - SPA „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“ (DE 4151-421),
      - Landschaftsschutzgebiet „Biosphärenreservat Spreewald“,
      - Biosphärenreservat „Spreewald“.

In einer Entfernung von ca. 60 m befinden sich zudem folgende Schutzgebiete:
      - FFH-Gebiet „Wiesenau-Pfaffenberge“ (DE 4049-301),
      - NSG „Wiesenau“ (in diesem Bereich mit dem FFH-Gebiet überlagernd).

      Boden und Fläche
Das Schutzgut Boden umfasst in Anlehnung an § 2 Abs. 2 BBodSchG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr.
2 BNatSchG folgende für das Vorhaben maßgeblichen Schutzgutbelange:
Sicherung der
      −   natürlichen Funktionen,
      −   Funktion als „Archiv der Natur- und Kulturgeschichte“ und
      −   Nutzungsfunktionen.
Für den vorsorgenden Bodenschutz sind dabei folgende drei natürliche Funktionen zu
berücksichtigen:
      −   Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorga-
          nismen („Lebensraumfunktion“)
      −   Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoff-
          kreisläufen („Regler- und Speicherfunktion“)
      −   Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der
          Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz
          des Grundwassers („Filter- und Pufferfunktion“).

Weiterhin sind folgende spezielle Schutzgutbelange relevant:
      −   Vermeidung/ Minimierung von Erosion und schädlichen Bodenveränderungen
      −   sparsame und schonende Inanspruchnahme.

Für das Betriebsgelände des Spreewerkes sind fünf Kontaminationsschwerpunkte bekannt
/10/. Davon entfallen auf den Geltungsbereich 2 ausgewiesene Altlasten. Weitere Kontamina-
tionen werden vermutet. Soweit eine Überbauung bzw. ein Eingriff in den Boden nicht ausge-
schlossen werden kann, sind entsprechende Untersuchungen vor Eingriff vorzusehen.
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        Wasser
Der UR liegt im Bereich des Grundwasserkörpers Schlepzig (DE_GB_DEBB_HAV_MS_3).
Der mengenmäßige Zustand des Hauptgrundwasserleiters wird als gut, der chemische Zu-
stand als schlecht eingestuft1. Ursache für den schlechten chemischen Zustand ist die Belas-
tung mit Ammonium. Die generelle Grundwasserfließrichtung ist in Richtung Westen (Spree)
gerichtet. /12/
Durch den Anteil an versiegelter Fläche und des dichten Bewuchses kann von einer geringen
Grundwasserneubildung im Plangebiet ausgegangen werden. Grundwasserbelastungen sind
aufgrund der jahrzehntelangen industriellen Nutzung des Standortes nicht auszuschließen.
/10/
Hauptvorfluter im UR ist die Spree, welche ca. 1,3 km westlich des Plangebietes verläuft.

Schutzgebiete
Ausgewiesene Schutzgebiete sind in Anlage 1 enthalten.
Im UR befinden sich keine Trinkwasserschutzgebiete und keine festgesetzten
Heilquellenschutzgebiete. Entlang der Spree wird ein Hochwasserrisikogebiet (HQ100 und
HQextrem) ausgewiesen.

        Landschaft und Erholung
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG)
"Biosphärenreservat Spreewald". Das LSG wurde durch die Verordnung über die Festsetzung
von Naturschutzgebieten und einem LSG mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat
Spreewald" unter Schutz gestellt wurde.
Durch die topographische Lage und den umgebenden Bewuchs sind Blickbeziehungen von
weiterer Entfernung nicht gegeben. Das Landschaftsbild wird durch die derzeitige Vegetation
mit Waldflächen und kleineren Grünflächen sowie die bestehende Bebauung des Betriebs-
standortes geprägt. Im weiteren Umfeld besteht aufgrund der Ausstattung des
Landschaftsraums eine hohe Wertigkeit für die Erholungsnutzung.

        Luft und Klima
Das Plangebiet besitzt durch die bisher unversiegelten, größtenteils mit Gehölzen
bewachsenen Flächen eine ausgleichende Wirkung auf das lokale Klima und die Lufthygiene.
Eine Funktion hat diese ausgleichende Wirkung jedoch nicht, da in der Umgebung keine
Bebauung vorhanden ist.
Kaltluftbahnen und Flächen zur Frischluftversorgung werden für das Plangebiet nicht
ausgewiesen.

1 2-stufige   Skala: gut; schlecht
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Durch den Klimawandel ist von einer moderaten Verringerung der Wasserverfügbarkeit, der
Abnahme der Sommerniederschläge, einer erhöhten Verdunstung, einer ungünstigen
klimatischen Wasserbilanz sowie zunehmender Dürregefahr im Sommer, , auszugehen. Es ist
mit deutlich häufigeren Hitzeereignissen zu rechnen. Insgesamt wird es langfristig zu einer
flächendeckenden Erwärmung kommen.

      Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet und UR werden keine Bau-, Garten- oder Bodendenkmäler ausgewiesen.
Ebenso sind keine technischen oder beweglichen Denkmale und Denkmalbereiche im UR
bekannt.

      Mensch, insbesondere menschliche Gesundheit
Die menschliche Gesundheit gilt als primäres Schutzgut und genießt demzufolge höchste
Schutzwürdigkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG).
Im Umkreis von 500 m um das Plangebiet befindet sich keine Wohnbebauung oder
Einrichtungen zur Erholungsnutzung (z. B. Kleingartenanlagen, Sportplätze).

Lärmvorbelastungen
Potenziell relevante Hauptschallquellen im Wirkbereich des Plangebietes sind die
bestehenden Anlagen zur Delaborierung und der Straßenverkehr.

6   Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Absicherung der wirtschaftlichen Gesamtent-
wicklung des Betriebsstandortes. Bei Nichtdurchführung des Bebauungsplanes würden die
Flächen weiterhin als Betriebsstandort genutzt werden und nicht genutzte Bebauung weiterhin
verfallen. Der aktuell vorherrschende Flächenzustand bliebe auf unbestimmte Zeit unverän-
dert bestehen. Die Schutzgutsituation würde keiner erheblichen Änderung der Ausstattung und
Vorbelastung unterliegen.

7   Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
    Planung
In diesem Kapitel werden im zu erstellenden Umweltbericht die zu erwartenden Auswirkungen
auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermittelt
und auf ihre Erheblichkeit untersucht. Unter Bezugnahme auf das Kapitel 4 wird der
Zusammenhang zwischen den Wirkfaktoren, den beeinflussbaren Schutzgütern, der Intensität
der Beeinflussung und der Erheblichkeit der Auswirkung unter Beachtung der Empfindlichkeit
und der Vorbelastung der einzelnen Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung erfolgt dabei
zunächst separat für jedes Schutzgut. Hierbei werden die Wechselwirkungen zwischen den
einzelnen Schutzgütern bereits miterfasst.
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                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                           Seite 24 von 28

Vor dem Hintergrund der räumlichen Restriktionen und den aktuellen Anforderungen im Bau-
und Naturschutzrecht sind folgende Gutachten für die Beschreibung der Umweltauswirkungen
zu erstellen:
      -   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
      -   Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz (Kompensation der Einzelbäume, soweit erforderlich
          Waldflächen),
      -   Verträglichkeitsprüfung für das SPA „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“
      -   Verträglichkeitsvorprüfung FFH-Gebiet „Wiesenau-Pfaffenberge“
Aufgrund der Lage im LSG „Biosphärenreservat Spreewald“ ist ein Antrag auf Befreiung von
der LSG-Schutzverordnung (§ 67 BNatSchG) zu erarbeiten. Für die Prüfung der
naturschutzrechtlichen Zulässigkeit sind die Auswirkungen auf die Schutzziele der
Schutzgebiete zu prüfen und die Befreiungsvoraussetzungen und Voraussetzungen der
landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung darzustellen. Gemäß der Baumschutzverordnung
des Landkreises Dahme-Spreewaid (BaumSchV LDS) ist ein Konzept für die Kompensation
der von den durch die Planung vorbereitenden Vorhaben betroffenen Gehölze zu erarbeiten.

      Artenschutzrechtliche Belange
Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Für das Vorhaben wurden 13 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie als prüfrelevant
ermittelt. Dabei handelt es sich um eine terrestrische Säugetierart (Wolf), 11 Fledermausarten
(Großer Abendsegler, Braunes und Graues Langohr, Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr,
Große und Kleine Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfleder-
maus, Zwergfledermaus) und eine Reptilienart (Zauneidechse).
Als prüfrelevante europäische Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie wurden auf
Grundlage der avifaunistischen Untersuchungen (vgl. /8/) sowie den Angaben des LfU 36
Brutvogelarten und Nahrungsgäste auf Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5
BNatSchG untersucht. Insgesamt 3 Arten der erfassten Brutvögel sind in der Roten Liste
Deutschlands als gefährdet (Kategorie 1 bis 3) geführt. Unter den Brutvögeln wurde eine in
Brandenburg gemäß Roter Liste vom Aussterben bedrohte Art (Kategorie 1), und zwei
gefährdete Vogelarten (Kategorie 3) nachgewiesen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass für bestimmte Arten wie Fledermäuse, Höhlen- und
Nischenbrüter       sowie    Rauchschwalbe     auch     unter  Berücksichtigung     von
Vermeidungsmaßnahmen durch die Eingriffe in und an Gebäuden die Verbotstatbestände
gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG nicht gänzlich auszuschließen sind. Daher ist
vorsorglich, allein schon für den Einsatz der Ökologischen Baubegleitung, ein Antrag auf
Befreiung gemäß §67 BNatSchG zu stellen.
Durch CEF-Maßnahmen wird die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen
Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Eine Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der lokalen Populationen ist nicht zu erwarten.
Bebauungsplan Nr. 27 „Spreewerk Börnichen“                                           Stadt Lübben

                                       Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
Fassung vom 15.11.2021                                                             Seite 25 von 28

Die nach gegenwärtigem Planungsstand vorgesehenen Maßnahmen werden in der
nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.

Tabelle 5:      Übersicht der erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen
                Ausgleichsmaßnahmen

Nr. gem. LBP          Maßnahmenkurzbeschreibung                     Betroffene Arten
                                    Maßnahmen zur Vermeidung
                                                                 Allgemein, insbesondere
     VAFB1        Ökologische Bau-/ Umweltbaubegleitung      gebäudebewohnende Fledermäuse
                                                                       und Vögel
                          Fällung von Gehölzbeständen          Gehölzbewohnende Vogel und
     VAFB2
                    zwischen 1. Oktober und 28. Februar               Fledermäuse

     VAFB3                     Bauzeitenregelung                   Vögel, Fledermäuse
                     Bauzeitliche Schutzmaßnahmen für
     VAFB4                                                            Zauneidechse
                               Zauneidechsen
                         Bauzeitliche Schutzmaßnahmen
     VAFB5                                                             Wiedehopf
                               für den Wiedehopf
                     Schaffung von Ersatzniststätten und      Gebäudebewohnende Vögel und
     VAFB6
                              Ersatzquartieren                        Fledermäuse
                     Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
    ACEF 1         Erhalt von Strukturen und Schaffung von   Gebäudebewohnende Fledermäuse
                      Ersatzstrukturen und -quartieren

      Eingriffsbewertung und -bilanzierung
Nach § 18 BNatSchG sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Eingriffe in Natur und
Landschaft zu erfassen und zu bewerten. Über die entsprechende Vermeidung, den Ausgleich
und den Ersatz ist nach den Vorschriften des BauGB zu entscheiden. Diese sind in § 1a ge-
regelt. Nach Absatz 2 ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen, nach Absatz 3 ist die
Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land-
schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes entsprechend
der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Abwägung zu berücksichti-
gen.
Gemäß § 1a Abs.3 BauGB hat der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch
geeignete Darstellungen und Festsetzungen nach den §§ 5 und 6 des BauGB als "Flächen
oder Maßnahmen zum Ausgleich" im Plangebiet zu erfolgen.
Durch den Bebauungsplan wird eine Verdichtung der Bebauung ermöglicht. Eingriffsschwer-
punkt im Plangebiet stellt die Neuversiegelung dar. Das Biotopspektrum ist in diesen Berei-
chen bezüglich seiner Artenzusammensetzung und Lebensraumqualität für Tiere und Pflan-
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