Stadt Markgröningen Bebauungsplan - Stadt ...

 
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Stadt Markgröningen

                                              Bebauungsplan
                        „Asperger Straße, 4. Änderung“
                        mit integriertem Grünordnungsplan
                              und örtlichen Bauvorschriften

                                                        Begründung

Luftbild: Google maps

                                                          Bearbeitet durch:

                                                 planungsgruppe stahlecker
                                         Landschaftsarchitekten, Stadtplaner
                                          Feuerseeplatz 3 70176 Stuttgart
                                   Tel. 0711 636 0030 Fax 0711 636 0036
                                                              mail@pg-s.de

                                        Stand 2. Februar 2021
Stadt Markgröningen Bebauungsplan - Stadt ...
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen                                      Seite 2

    INHALT

1   Grundlagen und Verfahrensablauf ......................................................................... 4
    1.1     Grundlagen der 4. Änderung des Bebauungsplans ........................................... 4
    1.2     Verfahrensablauf............................................................................................... 4

2   Anlass, Ziele und Erfordernis der Planung ............................................................ 4

3   Lage des Plangebietes und städtebauliche Ausgangsposition............................ 5
    Lage im Stadtgebiet – Entwicklung des Gebietes....................................................... 5

4   Rahmenbedingungen der Planung ......................................................................... 5
    4.1     Übergeordnete Planungen und vorbereitende Bauleitplanung .......................... 5
            4.1.1     Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan ......................................................... 5
            4.1.2     Bestehende Bauleitplanung................................................................................. 6

    4.2     Grünordnerische Belange des Gebietes ........................................................... 7

5   Inhalt der Planung .................................................................................................... 7
    Städtebauliches Konzept / Ziel und Inhalt des Änderungsbereiches .......................... 7

6   Gewähltes Verfahren ............................................................................................... 7

7   Begründung der Festsetzungen ............................................................................. 8
    7.1     Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................. 8
    7.2     Art der baulichen Nutzung................................................................................. 8
    7.3     Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 9
    7.4     Zahl der Vollgeschosse ..................................................................................... 9
    7.5     Bauweise .........................................................................................................10
    7.6     Überbaubare Grundstücksflächen....................................................................10
    7.7     Flächen für Stellplätze .....................................................................................10
    7.8     Maßnahmen und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
            sonstigen Bepflanzungen .................................................................................10
    7.9     Sonstige Festsetzungen zur Grünordnung .......................................................10
    7.10 Örtliche Bauvorschriften ...................................................................................10

8   Wesentliche Auswirkungen der Planung ..............................................................11
    8.1     Verkehrserschließung ......................................................................................11
    8.2     Ver- und Entsorgung ........................................................................................11
            8.2.1     Strom- / Wasserversorgung............................................................................... 11

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Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen                                              Seite 3

             8.2.2     Abfallbeseitigung ............................................................................................... 12
             8.2.3     Abwasserbeseitigung ........................................................................................ 12

     8.3     Naturschutz und Landschaftspflege .................................................................12

9    Städtebauliche Statistik ..........................................................................................12

10 Abwägung und Zusammenfassende Erklärung ....................................................12
     10.1 Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung .......................12

11 Verfahrensvermerke ...............................................................................................13

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1     GRUNDLAGEN UND VERFAHRENSABLAUF

1.1   Grundlagen der 4. Änderung des Bebauungsplans
Grundlagen der 4. Änderung des Bebauungsplans „Asperger Straße“ sind das Bauge-
setzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017, zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020), die Baunutzungsverordnung (BauNVO, in
der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017) und die
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO, in der Fassung der Fassung vom
05.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019).

1.2   Verfahrensablauf
Für das Plangebiet des hier vorliegenden Bebauungsplans besteht bereits seit dem
18.02.2005 ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Teilbereiche des Bebauungsplanes
wurden in den folgenden Jahren mehrfach geändert (1. bis 3. Änderung des Bebauungs-
planes). Für diesen Bebauungsplan wurde am 15.03.2018 ein Änderungsbeschluss des
Stadtrates Markgröningen für die 4. Änderung herbeigeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher Auslegung des
Entwurfes sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird planmäßig
nach der Billigung des Entwurfes durchgeführt.

2     ANLASS, ZIELE UND ERFORDERNIS DER PLANUNG

Die Art der Nutzung ist im gesamten Plangebiet der Änderungsplanung bisher als Misch-
gebiet festgesetzt. Dabei wurden in der bisherigen Planung dezidierte Vorgaben für die
maximale Anzahl von Wohneinheiten je Mischgebiet bzw. der jeweilige maximale Anteil
von Wohneinheiten je Grundstücksfläche getroffen. Inzwischen sind die Grundstücke in-
nerhalb des Geltungsbereiches zu weiten Teilen bebaut.

Für die noch unbebauten Flächen besteht ein teilweiser hoher Druck nach Bebauung.
Durch die optimierte Nutzung und Verdichtung vorhandener Bauflächen kann dem Gebot
des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 9 BauGB)
eine hohe Priorität eingeräumt werden.

Die Stadt Markgröningen erkennt dabei den Konflikt, einerseits dem hohen Bedarf und
Wunsch nach Wohnnutzung innerhalb des Gebietes Rechnung zu tragen, andererseits
dem Gebietscharakter des festgesetzten Mischgebietes gerecht zu werden. In der zent-
rumsnahen Lage des Plangebietes besteht zudem die Anforderung nach einer hohen
Verdichtung und großen Durchmischung innerhalb des Gebietes.

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Asperger Straße“ aus dem Jahre 2005 sieht innerhalb
seines Geltungsbereiches von Norden nach Süden abgestuft ein eingeschränktes Indust-
riegebiet, eingeschränkte Gewerbegebiete und in Richtung Asperger Straße Mischgebiete
vor. Die schallschutztechnische Betrachtung trägt dieser Abstufung Rechnung. Würde
sich die Nutzung innerhalb des Änderungsbereiches weiter in Richtung Wohnnutzung
verschieben, könnten die für das Industrie- und Gewerbegebiet zulässigen und notwendi-
gen Kontingente möglicherweise zu Konflikten führen.

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Mit diesem Verfahren soll nun innerhalb des Bereiches mit der Bezeichnung „Asperger
Straße, 4. Änderung“ durch eine der Situation und den Bedürfnissen angepassten Anteil
von Wohnnutzung und moderater Nachverdichtung erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen
erscheint die Umwandlung der Mischgebietsbereiche im Bebauungsplan „Asperger Stra-
ße“ zu einem Urbanen Gebiet entsprechend § 6a der Baunutzungsverordnung als geeig-
neter Weg.

Die im § 1 Abs. 6 BauGB formulierten Ziele wie die Anforderungen an gesunde Wohnver-
hältnisse im Gebiet und in der Umgebung, die Erhaltung und Weiterentwicklung vorhan-
dener Ortsteile sowie die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes
werden bei der Änderung des Planes berücksichtigt.

3       LAGE DES PLANGEBIETES UND STÄDTEBAULICHE AUSGANGSPOSITION

Lage im Stadtgebiet – Entwicklung des Gebietes
Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortsmitte Markgröningen im Kreis Ludwigsburg
und liegt nördlich der Asperger Straße und westlich der Ostumfahrung. Die Firma Mahle
befindet sich nordwestlich des Änderungsbereiches außerhalb des Geltungsbereiches.

Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Bereich des Bebauungsplanes „Asper-
ger Straße“.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung beinhaltet eine Fläche von 4,91 ha.

4       RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG

4.1     Übergeordnete Planungen und vorbereitende Bauleitplanung

4.1.1    Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Markgröningen weist das Plangebiet
als Mischgebiet, eine kleine Teilfläche als Gewerbegebiet aus. Die Planung kann aus dem
rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden.

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Abb.: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

4.1.2   Bestehende Bauleitplanung
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Asperger Stra-
ße“ aus dem Jahr 2005 und dessen 1. und 3. Änderung.

Abb.: Rechtsverbindlicher Bebauungsplan „Asperger Straße“ aus dem Jahr 2005 mit
Darstellung des Änderungsbereiches

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In diesem Bebauungsplan sind für den Änderungsbereich folgende wesentliche Festset-
zungen enthalten:

      -    Ausweisung mit Gebietscharakter Mischgebiet
      -    GRZ 0,4 bis 0,6
      -    GFZ 1,2 bis 1,6
      -    Maximale Gebäudehöhen, Art der Dachausbildung, Bauweise
      -    Die maximale Anzahl von Wohnungen je Baufläche
      -    Für die einzelnen Mischgebietsflächen werden Maximalflächen für Wohnnutzun-
           gen vorgegeben

4.2       Grünordnerische Belange des Gebietes
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes werden keine die Grünordnung oder Ökologie
betreffenden Veränderungen herbeigeführt. Die Nutzungsarten, die bauliche Ausnutzung
der Grundstücke sowie die Gebäudehöhen werden nicht verändert.

Im Gegensatz zur bisherigen Planung werden die durch Baugrenzen abgegrenzten be-
baubaren Flächen etwas größer und flexibler nutzbar ausgewiesen, jedoch ohne das Maß
der Nutzung zu verändern.

Die wesentliche Änderung bezieht sich auf die Vorgaben zu den anteiligen Flächen für
Wohnnutzung und Gewerbenutzung bezogen auf die Geschossflächenzahl (GFZ). Diese
Festsetzungen haben keine Auswirkung auf die grünordnerischen Belange.

Sämtliche Festsetzungen zu Pflanzgeboten werden unverändert in die Änderungsplanung
übernommen.

5         INHALT DER PLANUNG

Städtebauliches Konzept / Ziel und Inhalt des Änderungsbereiches

Mit der der 4. Änderungsplanung werden die Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungs-
plans „Asperger Straße“ aufgegriffen und im Sinne des für diese städtebauliche Lage ge-
wünschten Gemenges von Wohn- und Gewerbenutzungen (Urbanes Gebiet) weiterentwi-
ckelt.

Die Grundzüge der städtebaulichen Vorgaben wie die Lage der durch Baugrenzen vorge-
gebenen Bauflächen, die Geschossigkeit (2 Vollgeschosse bzw. Vorgaben für die maxi-
malen Gebäudehöhen) und Dachform (Flach- bzw. Satteldach) sowie die Bauweise wer-
den beibehalten.

Die Veränderung der Baugrenzen erfolgt mit dem Ziel, von unnötigen Beschränkungen
abzusehen und teilwiese flexiblere Bauformen zuzulassen.

6         GEWÄHLTES VERFAHREN
Die Fläche des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asperger
Straße“ ist derzeit bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan bauleitplanerisch

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überplant. Durch die zulässigen Vorhaben im Plangebiet der 4. Änderungsplanung sind
keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten.

Auf die Erstellung einer naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung wird ver-
zichtet.

7     BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN

7.1   Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich gem. § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke und Teil-
flurstücke innerhalb der Geltungsbereichsgrenze und weist eine Fläche von ca. 5,69 ha
auf.

7.2   Art der baulichen Nutzung
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 2 – 15 BauNVO / § 2 in den textlichen Festsetzungen

Gebietscharakter Urbanes Gebiet

Die bisher als Mischgebiete festgesetzten Bauflächen innerhalb des Änderungsbereiches
werden nun als urbane Gebiete (MU) festgesetzt. Zur angestrebten Verteilung der Wohn-
flächenanteile erfolgt eine Gliederung in verschiedene urbane Gebiete. Die darüber hin-
aus erforderliche Gliederung nach anderen planerischen Gesichtspunkten (unterschiedli-
che Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Höhenentwicklungen, Bauweise und Dach-
formen) begründen die weitere Aufgliederung in weitere urbane Gebiete. Somit werden
insgesamt 4 unterschiedliche urbane Gebiete MU1, MU2, MU3 und MU4) festgesetzt.

Durch die Festsetzung eines Urbanen Gebiets soll auf die inzwischen gewachsene Ge-
mengelage und die geplanten zukünftigen Entwicklungen in diesem Gebiet Bezug ge-
nommen werden. Durch die Festsetzung wird am Standort das Nebeneinander von Woh-
nen, Gewerbe, Dienstleistungen und sonstigen Nutzungen ermöglicht. Der Baugebietstyp
MU stellt dabei die Schnittmenge zwischen Mischgebieten (MI), Kerngebieten (MK) und
Allgemeinen Wohngebieten (WA) dar und ermöglicht eine Nutzungsmischung, die zur
Wahrung des Gebietscharakters nicht an bestimmte Anteile verschiedener Nutzungsarten
gebunden ist.

Ziel der hier vorliegenden Bebauungsplanänderung ist, den Charakter des bisherigen
Mischgebietes zu bewahren und gleichzeitig durch entsprechende Festsetzungen klare
Vorgaben zu treffen, wie sich die Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen etc.)
verteilen.

Um den Charakter des ursprünglichen Mischgebietes weiterzuentwickeln, werden nun
klare Vorgaben für Mindestanteile von gewerblichen Flächen formuliert. Gleichzeitig sollen
aufgrund der aktuellen Lage auf dem lokalen Wohnungsmarkt je nach Baufeld großzügig
auch Wohnnutzungen ermöglicht werden. Die gewählte Gebietstypologie soll auch dazu
dienen, an diesem wertvollen innerstädtischen Standort die Entstehung eines attraktiven
und lebendigen Quartiers zu fördern und damit das Konzept der Stadt der kurzen Wege
umzusetzen.

Dazu wird in den Bereichen MU1, welche sich im inneren Bereich des Geltungsbereiches
befinden, ein Wohnnutzungsanteil von bis zu 90 % der Geschossfläche ermöglicht. In den
Bereichen MU2 bis MU4 wird der Anteil von Wohnnutzungen auf maximal 65 % der Ge-

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schossfläche beschränkt.

Die Verteilung der Flächenanteile müsste grundsätzlich je Gebäude erfolgen, kann jedoch
auch anders verteilt werden, solange der geforderte Flächenanteil in der Summe nicht
unterschritten wird. Werden die Geschossflächenanteile auf verschiedene Gebäude auf-
geteilt, so ist jedoch eine Sicherung durch eine Baulast nachzuweisen.

Um die Dachgeschossflächen mit in die Nutzungsverteilung einzubinden, erfolgt die Be-
rechnung der Nutzungsanteile abweichend von der LBO unter Einbeziehung der Ge-
schossfläche der Dachgeschosse. Die jeweiligen Anteile werden somit gemeinsam aus
Vollgeschossflächen und Dachgeschossflächen ermittelt.

Für das Urbane Gebiet MU2 erfolgt zusätzlich die Festsetzung, dass maximal 2 Wohnein-
heiten je Gebäude zulässig sind.

Mit den Festsetzungen soll das in einigen Bereichen vorherrschende Erschinungsbild ei-
ner geschlossenen Bebauung geschützt bzw. vervollständigt sowie die Realisierung des
städtebaulichen Zieles der Durchmischung ermöglicht werden. Zudem sollen die knappen
Innenentwicklungspotenziale in direkter Nähe zur Innenstadt im Sinne des Flächenspa-
rens für Nutzungen mit geringerem Flächenbedarf vorbehalten bleiben. Diese sind bei-
spielsweise Wohnnutzungen, Praxen, Dienstleistungs-, Büro- oder Ladeneinheiten, die
auch dazu geeignet sind, die städtebaulichen Ziele, wie die Aufwertung und Revitalisie-
rung des Standorts, zu unterstützen.

Ausnahmen

Die unter § 6a Absatz 3 Satz 1 der BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Ver-
gnügungsstätten sowie Einzelhandelsbetriebe, die Waren und Dienstleistungen überwie-
gend sexuellen Charakters anbieten, sowie Spielhallen werden in den Urbanen Gebieten
ausgeschlossen, da sie den städtebaulichen Zielen der Aufwertung des Quartiers entge-
genstehen. Damit sollen Beeinträchtigungen durch Vergnügungsstätten und Sexshops
(Trading-Down-Effekt) verhindert werden. Die Ausschlüsse dienen auch dem Schutz von
Wohnnutzungen und schutzbedürftigen Anlagen, deren Ansiedlung im Gebiet ebenfalls
gewollt ist.

7.3   Maß der baulichen Nutzung
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 – 21a BauNVO / § 3 in den textlichen Festsetzungen

Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung orientieren sich ebenfalls an dem
rechtskräftigen Bebauungsplan. So wird auch für den Änderungsbereich wie bisher eine
Grundflächenzahl von 0,4 bis 0,6 festgesetzt. Auch die Geschossflächenzahl mit maximal
1,2 sowie die Höhe der baulichen Anlagen bleiben bei den bisherigen Werten.

7.4   Zahl der Vollgeschosse
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 20 BauNVO / § 3 in den textlichen Festsetzungen

Zur Sicherung der stadtgestalterischen Belange und zur verträglichen Einbindung in die
Nachbarbebauung werden auch hier die bisherigen Werte mit Gebäudehöhen von maxi-
mal 10 m bzw. II Vollgeschossen mit Dachgeschoss wie auch bisher im rechtskräftigen
Bebauungsplan festgesetzt.

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7.5   Bauweise
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO / § 4 in den textlichen Festsetzungen

Für das Plangebiet wird wie bisher eine offene Bauweise festgesetzt.

7.6   Überbaubare Grundstücksflächen
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO / § 5 in den textlichen Festsetzungen

Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen fest-
gesetzt. In manchen Bereichen wurden die Baugrenzen in der Änderungsplanung gegen-
über den bisher festgesetzten Baugrenzen leicht verändert. Dies erfolgt um zukünftigen
Vorhaben oder Erweiterungen etwas mehr Flexibilität einzuräumen.

7.7   Flächen für Stellplätze
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB mit §§ 14, 21a BauNVO / § 7 in den textlichen Festsetzungen

Um auf dem Grundstück Spielraum für die Anordnung von Garagen, Carports bzw. Stell-
platzflächen zu haben, sind diese auch außerhalb der bebaubaren Flächen zulässig.

7.8   Maßnahmen und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sons-
      tigen Bepflanzungen
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB / § 9 in den textlichen Festsetzungen

Um den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege angemessen Rechnung zu
tragen, erfolgte bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan die Ausweisung von Pflanzge-
boten. Flächige Pflanzgebote dienen dazu, den bestehenden Gehölzbestand dauerhaft zu
entwickeln und das Gebiet gegenüber dem Ortsrand abzuschirmen (Grundstückseingrü-
nung Pflanzgebot PFG in der Planzeichnung). Diese Festsetzungen wurden unverändert
in den Änderungsplan übernommen.

7.9   Sonstige Festsetzungen zur Grünordnung
Generell sind nicht überbaute und nicht befestigte Grundstücksflächen als Grünflächen
anzulegen, um eine nachhaltige Erhaltung von unversiegelten Flächen und gleichzeitig
eine gewisse Durchgrünung zu gewährleisten.

7.10 Örtliche Bauvorschriften
§ 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO / Teil C auf der Planzeichnung

Als getrennte Satzung, redaktionell jedoch in den Bebauungsplan integriert, werden für
das Plangebiet örtliche Bauvorschriften erlassen. Auch diese werden in die Änderungs-
planung übernommen.

Mit den örtlichen Bauvorschriften soll ein Mindestmaß an einheitlicher Gestaltung erreicht
werden, ohne die Bauherren zu stark einzuschränken. Damit soll ein gestalterisches Ein-
fügen der neuen Gebäude in die bestehende Bebauung erreicht werden.

Insbesondere ist auch auf ein verträgliches Ortsbild aufgrund der Ortsrandlage und der
Einsehbarkeit von den umgebenden Hängen aus zu achten. Dazu werden Festsetzungen

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zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, Dachdeckung, Einfriedungen und Stützmau-
ern, Aufschüttungen und Abgrabungen, Gestaltung von Freiflächen, Niederspannungs-
freileitungen und zur Stellplatzgestaltung getroffen.

Dachgestaltung
Um von zu einengenden Vorgaben abzusehen, werden neben Gebäude mit Satteldä-
chern auch Baukörper mit Flachdächern zugelassen.

Durch die Vorgabe von Dachneigungen fügt sich die neue Bebauung in das bestehende
städtebauliche Gefüge ein. Sonnenkollektoren und Photovoltaikelemente sind aus Grün-
den der Nachhaltigkeit ausdrücklich zugelassen.

Mit den Festsetzungen zu Dachaufbauten bei Satteldächern soll bewusst mehr nutzbarer
Wohnraum in den Dachgeschossen ermöglicht werden. Durch die Abstandsfestsetzungen
zu Dachaufbauten soll erreicht werden, dass Dachaufbauten auch als solche wahrge-
nommen und ringsum von Dachfläche eingeschlossen werden.

Einfriedungen
Entlang öffentlicher Wege und Straßen werden die Höhen von Einfriedungen begrenzt.
Damit wird erreicht, dass der öffentliche Raum optisch nicht zu stark eingeschränkt wird
und in Verbindung mit den festgesetzten Pflanzinseln im Straßenraum eine Verzahnung
zwischen öffentlichem Raum und privaten Gartenflächen erfolgt.

Gestaltung der Freiflächen
Um ein gestalterisch ansprechendes und harmonisches urbanes Gebiet zu erhalten und
um gleichzeitig einen nicht unerheblichen Beitrag für die ökologische Wertigkeit des Ge-
bietes zu erhalten, sind die privaten Freiflächen, die nicht durch Gebäude, Zufahrten, Ter-
rassen oder Wege überbaut sind, gärtnerisch anzulegen und zu begrünen. Kies- bzw.
Schotterflächen gelten nicht als begrünte Flächen und sind somit nicht zulässig.

8       WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG

8.1     Verkehrserschließung
Straßenverkehr
Durch die Veränderungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asperger Straße“ wird
gegenüber der bisherigen Situation mit keinen nachteiligen Auswirkungen gerechnet. Die
Erschließung des Plangebietes ist bereits heute auseichend gewährleistet und vorhanden.

Ruhender Verkehr
Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind innerhalb des Geltungsbereiches ausrei-
chend Flächen vorhanden. Es ergeben sich keine Veränderungen durch die Änderungs-
planung

8.2     Ver- und Entsorgung

8.2.1    Strom- / Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist durch die Anschlussmöglichkeit bzw. bereits bestehende An-
schlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze der Stadt Markgröningen sichergestellt.
Die Stromversorgung ist durch vorhandene Leitungen gesichert.

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8.2.2    Abfallbeseitigung
Die Abfallbeseitigung erfolgt über den Abfallwirtschaftsverband.

8.2.3    Abwasserbeseitigung
Die Beseitigung des Schmutzwassers ist durch die Anschlussmöglichkeit bzw. bereits
bestehende Anschlüsse an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage gewährleistet.

8.3     Naturschutz und Landschaftspflege
Im Plangebiet befinden sich keine Flächen mit Schutzfunktion (Natura 2000, NSG, LSG
oder § 32 Biotop).

Durch die Änderungsplanung treten keine Veränderungen gegenüber der rechtskräftigen
Planung auf. .

Insgesamt betrachtet sind durch die zulässigen Vorhaben innerhalb des Geltungsberei-
ches der Änderungsplanung keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu er-
warten.

9       STÄDTEBAULICHE STATISTIK

Fläche                                                         Gesamter Geltungsbereich
                                                               in ha           in %
Baugebiete (Planung)
 Urbanes Gebiet (MU), ohne PFG-Fläche                                4,21             85,8

Grün- und Freiflächen (Planung)
 private Grünfläche                                                  0,053             1,1
 private Grünfläche PFG (Pflanzgebotsfläche)                         0,095             1,9

Verkehrsflächen und sonstige Flächen
 Öffentliche Straßenverkehrsfläche                                   0,55             11,2

Gesamtfläche                                                          4,91            100,0

10 ABWÄGUNG UND ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

10.1 Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

Beteiligung der Behörden
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

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11    VERFAHRENSVERMERKE
Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 die Auf-
stellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asperger Straße“ mit der Bezeichnung
„Asperger Straße, 4. Änderung“ beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am
23.03.2018 in den Markgröninger Nachrichten bekannt gemacht.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Gemeinderates der Stadt Markgröningen
zur 4. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften erfolgte am
xxxx.

Zu dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften
in der Fassung vom xxxx.2020 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB
in der Zeit vom xxx 2020 bis einschließlich xxx 2020 beteiligt.

Die Bekanntmachung der Auslegung in den Markgröninger Nachrichten erfolgte am xxx
2020.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in
der Fassung vom xxx 2020 wurde mit Begründung gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit
vom xxx 2020 bis einschließlich xxx 2020 öffentlich ausgelegt.

Die Stadt Markgröningen hat mit Beschluss des Gemeinderats am xxx 2020 den Bebau-
ungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom xxx 2020 gemäß
§ 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgte am xxx 2020.

Markgröningen, den xxx 2020

Rudolf Kürner

Bürgermeister

planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
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