Stadt Markgröningen Bebauungsplan - Stadt ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Stadt Markgröningen Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Begründung Luftbild: Google maps Bearbeitet durch: planungsgruppe stahlecker Landschaftsarchitekten, Stadtplaner Feuerseeplatz 3 70176 Stuttgart Tel. 0711 636 0030 Fax 0711 636 0036 mail@pg-s.de Stand 2. Februar 2021
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 2 INHALT 1 Grundlagen und Verfahrensablauf ......................................................................... 4 1.1 Grundlagen der 4. Änderung des Bebauungsplans ........................................... 4 1.2 Verfahrensablauf............................................................................................... 4 2 Anlass, Ziele und Erfordernis der Planung ............................................................ 4 3 Lage des Plangebietes und städtebauliche Ausgangsposition............................ 5 Lage im Stadtgebiet – Entwicklung des Gebietes....................................................... 5 4 Rahmenbedingungen der Planung ......................................................................... 5 4.1 Übergeordnete Planungen und vorbereitende Bauleitplanung .......................... 5 4.1.1 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan ......................................................... 5 4.1.2 Bestehende Bauleitplanung................................................................................. 6 4.2 Grünordnerische Belange des Gebietes ........................................................... 7 5 Inhalt der Planung .................................................................................................... 7 Städtebauliches Konzept / Ziel und Inhalt des Änderungsbereiches .......................... 7 6 Gewähltes Verfahren ............................................................................................... 7 7 Begründung der Festsetzungen ............................................................................. 8 7.1 Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................. 8 7.2 Art der baulichen Nutzung................................................................................. 8 7.3 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 9 7.4 Zahl der Vollgeschosse ..................................................................................... 9 7.5 Bauweise .........................................................................................................10 7.6 Überbaubare Grundstücksflächen....................................................................10 7.7 Flächen für Stellplätze .....................................................................................10 7.8 Maßnahmen und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen .................................................................................10 7.9 Sonstige Festsetzungen zur Grünordnung .......................................................10 7.10 Örtliche Bauvorschriften ...................................................................................10 8 Wesentliche Auswirkungen der Planung ..............................................................11 8.1 Verkehrserschließung ......................................................................................11 8.2 Ver- und Entsorgung ........................................................................................11 8.2.1 Strom- / Wasserversorgung............................................................................... 11 planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 3 8.2.2 Abfallbeseitigung ............................................................................................... 12 8.2.3 Abwasserbeseitigung ........................................................................................ 12 8.3 Naturschutz und Landschaftspflege .................................................................12 9 Städtebauliche Statistik ..........................................................................................12 10 Abwägung und Zusammenfassende Erklärung ....................................................12 10.1 Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung .......................12 11 Verfahrensvermerke ...............................................................................................13 planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 4 1 GRUNDLAGEN UND VERFAHRENSABLAUF 1.1 Grundlagen der 4. Änderung des Bebauungsplans Grundlagen der 4. Änderung des Bebauungsplans „Asperger Straße“ sind das Bauge- setzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27.03.2020), die Baunutzungsverordnung (BauNVO, in der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017) und die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO, in der Fassung der Fassung vom 05.03.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019). 1.2 Verfahrensablauf Für das Plangebiet des hier vorliegenden Bebauungsplans besteht bereits seit dem 18.02.2005 ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Teilbereiche des Bebauungsplanes wurden in den folgenden Jahren mehrfach geändert (1. bis 3. Änderung des Bebauungs- planes). Für diesen Bebauungsplan wurde am 15.03.2018 ein Änderungsbeschluss des Stadtrates Markgröningen für die 4. Änderung herbeigeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit öffentlicher Auslegung des Entwurfes sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird planmäßig nach der Billigung des Entwurfes durchgeführt. 2 ANLASS, ZIELE UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Die Art der Nutzung ist im gesamten Plangebiet der Änderungsplanung bisher als Misch- gebiet festgesetzt. Dabei wurden in der bisherigen Planung dezidierte Vorgaben für die maximale Anzahl von Wohneinheiten je Mischgebiet bzw. der jeweilige maximale Anteil von Wohneinheiten je Grundstücksfläche getroffen. Inzwischen sind die Grundstücke in- nerhalb des Geltungsbereiches zu weiten Teilen bebaut. Für die noch unbebauten Flächen besteht ein teilweiser hoher Druck nach Bebauung. Durch die optimierte Nutzung und Verdichtung vorhandener Bauflächen kann dem Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs. 9 BauGB) eine hohe Priorität eingeräumt werden. Die Stadt Markgröningen erkennt dabei den Konflikt, einerseits dem hohen Bedarf und Wunsch nach Wohnnutzung innerhalb des Gebietes Rechnung zu tragen, andererseits dem Gebietscharakter des festgesetzten Mischgebietes gerecht zu werden. In der zent- rumsnahen Lage des Plangebietes besteht zudem die Anforderung nach einer hohen Verdichtung und großen Durchmischung innerhalb des Gebietes. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Asperger Straße“ aus dem Jahre 2005 sieht innerhalb seines Geltungsbereiches von Norden nach Süden abgestuft ein eingeschränktes Indust- riegebiet, eingeschränkte Gewerbegebiete und in Richtung Asperger Straße Mischgebiete vor. Die schallschutztechnische Betrachtung trägt dieser Abstufung Rechnung. Würde sich die Nutzung innerhalb des Änderungsbereiches weiter in Richtung Wohnnutzung verschieben, könnten die für das Industrie- und Gewerbegebiet zulässigen und notwendi- gen Kontingente möglicherweise zu Konflikten führen. planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 5 Mit diesem Verfahren soll nun innerhalb des Bereiches mit der Bezeichnung „Asperger Straße, 4. Änderung“ durch eine der Situation und den Bedürfnissen angepassten Anteil von Wohnnutzung und moderater Nachverdichtung erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen erscheint die Umwandlung der Mischgebietsbereiche im Bebauungsplan „Asperger Stra- ße“ zu einem Urbanen Gebiet entsprechend § 6a der Baunutzungsverordnung als geeig- neter Weg. Die im § 1 Abs. 6 BauGB formulierten Ziele wie die Anforderungen an gesunde Wohnver- hältnisse im Gebiet und in der Umgebung, die Erhaltung und Weiterentwicklung vorhan- dener Ortsteile sowie die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes werden bei der Änderung des Planes berücksichtigt. 3 LAGE DES PLANGEBIETES UND STÄDTEBAULICHE AUSGANGSPOSITION Lage im Stadtgebiet – Entwicklung des Gebietes Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortsmitte Markgröningen im Kreis Ludwigsburg und liegt nördlich der Asperger Straße und westlich der Ostumfahrung. Die Firma Mahle befindet sich nordwestlich des Änderungsbereiches außerhalb des Geltungsbereiches. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Bereich des Bebauungsplanes „Asper- ger Straße“. Der Geltungsbereich der 4. Änderung beinhaltet eine Fläche von 4,91 ha. 4 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG 4.1 Übergeordnete Planungen und vorbereitende Bauleitplanung 4.1.1 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Markgröningen weist das Plangebiet als Mischgebiet, eine kleine Teilfläche als Gewerbegebiet aus. Die Planung kann aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 6 Abb.: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 4.1.2 Bestehende Bauleitplanung Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Asperger Stra- ße“ aus dem Jahr 2005 und dessen 1. und 3. Änderung. Abb.: Rechtsverbindlicher Bebauungsplan „Asperger Straße“ aus dem Jahr 2005 mit Darstellung des Änderungsbereiches planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 7 In diesem Bebauungsplan sind für den Änderungsbereich folgende wesentliche Festset- zungen enthalten: - Ausweisung mit Gebietscharakter Mischgebiet - GRZ 0,4 bis 0,6 - GFZ 1,2 bis 1,6 - Maximale Gebäudehöhen, Art der Dachausbildung, Bauweise - Die maximale Anzahl von Wohnungen je Baufläche - Für die einzelnen Mischgebietsflächen werden Maximalflächen für Wohnnutzun- gen vorgegeben 4.2 Grünordnerische Belange des Gebietes Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes werden keine die Grünordnung oder Ökologie betreffenden Veränderungen herbeigeführt. Die Nutzungsarten, die bauliche Ausnutzung der Grundstücke sowie die Gebäudehöhen werden nicht verändert. Im Gegensatz zur bisherigen Planung werden die durch Baugrenzen abgegrenzten be- baubaren Flächen etwas größer und flexibler nutzbar ausgewiesen, jedoch ohne das Maß der Nutzung zu verändern. Die wesentliche Änderung bezieht sich auf die Vorgaben zu den anteiligen Flächen für Wohnnutzung und Gewerbenutzung bezogen auf die Geschossflächenzahl (GFZ). Diese Festsetzungen haben keine Auswirkung auf die grünordnerischen Belange. Sämtliche Festsetzungen zu Pflanzgeboten werden unverändert in die Änderungsplanung übernommen. 5 INHALT DER PLANUNG Städtebauliches Konzept / Ziel und Inhalt des Änderungsbereiches Mit der der 4. Änderungsplanung werden die Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungs- plans „Asperger Straße“ aufgegriffen und im Sinne des für diese städtebauliche Lage ge- wünschten Gemenges von Wohn- und Gewerbenutzungen (Urbanes Gebiet) weiterentwi- ckelt. Die Grundzüge der städtebaulichen Vorgaben wie die Lage der durch Baugrenzen vorge- gebenen Bauflächen, die Geschossigkeit (2 Vollgeschosse bzw. Vorgaben für die maxi- malen Gebäudehöhen) und Dachform (Flach- bzw. Satteldach) sowie die Bauweise wer- den beibehalten. Die Veränderung der Baugrenzen erfolgt mit dem Ziel, von unnötigen Beschränkungen abzusehen und teilwiese flexiblere Bauformen zuzulassen. 6 GEWÄHLTES VERFAHREN Die Fläche des Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asperger Straße“ ist derzeit bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan bauleitplanerisch planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 8 überplant. Durch die zulässigen Vorhaben im Plangebiet der 4. Änderungsplanung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu erwarten. Auf die Erstellung einer naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung wird ver- zichtet. 7 BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN 7.1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich gem. § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke und Teil- flurstücke innerhalb der Geltungsbereichsgrenze und weist eine Fläche von ca. 5,69 ha auf. 7.2 Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 2 – 15 BauNVO / § 2 in den textlichen Festsetzungen Gebietscharakter Urbanes Gebiet Die bisher als Mischgebiete festgesetzten Bauflächen innerhalb des Änderungsbereiches werden nun als urbane Gebiete (MU) festgesetzt. Zur angestrebten Verteilung der Wohn- flächenanteile erfolgt eine Gliederung in verschiedene urbane Gebiete. Die darüber hin- aus erforderliche Gliederung nach anderen planerischen Gesichtspunkten (unterschiedli- che Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Höhenentwicklungen, Bauweise und Dach- formen) begründen die weitere Aufgliederung in weitere urbane Gebiete. Somit werden insgesamt 4 unterschiedliche urbane Gebiete MU1, MU2, MU3 und MU4) festgesetzt. Durch die Festsetzung eines Urbanen Gebiets soll auf die inzwischen gewachsene Ge- mengelage und die geplanten zukünftigen Entwicklungen in diesem Gebiet Bezug ge- nommen werden. Durch die Festsetzung wird am Standort das Nebeneinander von Woh- nen, Gewerbe, Dienstleistungen und sonstigen Nutzungen ermöglicht. Der Baugebietstyp MU stellt dabei die Schnittmenge zwischen Mischgebieten (MI), Kerngebieten (MK) und Allgemeinen Wohngebieten (WA) dar und ermöglicht eine Nutzungsmischung, die zur Wahrung des Gebietscharakters nicht an bestimmte Anteile verschiedener Nutzungsarten gebunden ist. Ziel der hier vorliegenden Bebauungsplanänderung ist, den Charakter des bisherigen Mischgebietes zu bewahren und gleichzeitig durch entsprechende Festsetzungen klare Vorgaben zu treffen, wie sich die Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen etc.) verteilen. Um den Charakter des ursprünglichen Mischgebietes weiterzuentwickeln, werden nun klare Vorgaben für Mindestanteile von gewerblichen Flächen formuliert. Gleichzeitig sollen aufgrund der aktuellen Lage auf dem lokalen Wohnungsmarkt je nach Baufeld großzügig auch Wohnnutzungen ermöglicht werden. Die gewählte Gebietstypologie soll auch dazu dienen, an diesem wertvollen innerstädtischen Standort die Entstehung eines attraktiven und lebendigen Quartiers zu fördern und damit das Konzept der Stadt der kurzen Wege umzusetzen. Dazu wird in den Bereichen MU1, welche sich im inneren Bereich des Geltungsbereiches befinden, ein Wohnnutzungsanteil von bis zu 90 % der Geschossfläche ermöglicht. In den Bereichen MU2 bis MU4 wird der Anteil von Wohnnutzungen auf maximal 65 % der Ge- planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 9 schossfläche beschränkt. Die Verteilung der Flächenanteile müsste grundsätzlich je Gebäude erfolgen, kann jedoch auch anders verteilt werden, solange der geforderte Flächenanteil in der Summe nicht unterschritten wird. Werden die Geschossflächenanteile auf verschiedene Gebäude auf- geteilt, so ist jedoch eine Sicherung durch eine Baulast nachzuweisen. Um die Dachgeschossflächen mit in die Nutzungsverteilung einzubinden, erfolgt die Be- rechnung der Nutzungsanteile abweichend von der LBO unter Einbeziehung der Ge- schossfläche der Dachgeschosse. Die jeweiligen Anteile werden somit gemeinsam aus Vollgeschossflächen und Dachgeschossflächen ermittelt. Für das Urbane Gebiet MU2 erfolgt zusätzlich die Festsetzung, dass maximal 2 Wohnein- heiten je Gebäude zulässig sind. Mit den Festsetzungen soll das in einigen Bereichen vorherrschende Erschinungsbild ei- ner geschlossenen Bebauung geschützt bzw. vervollständigt sowie die Realisierung des städtebaulichen Zieles der Durchmischung ermöglicht werden. Zudem sollen die knappen Innenentwicklungspotenziale in direkter Nähe zur Innenstadt im Sinne des Flächenspa- rens für Nutzungen mit geringerem Flächenbedarf vorbehalten bleiben. Diese sind bei- spielsweise Wohnnutzungen, Praxen, Dienstleistungs-, Büro- oder Ladeneinheiten, die auch dazu geeignet sind, die städtebaulichen Ziele, wie die Aufwertung und Revitalisie- rung des Standorts, zu unterstützen. Ausnahmen Die unter § 6a Absatz 3 Satz 1 der BauNVO genannten ausnahmsweise zulässigen Ver- gnügungsstätten sowie Einzelhandelsbetriebe, die Waren und Dienstleistungen überwie- gend sexuellen Charakters anbieten, sowie Spielhallen werden in den Urbanen Gebieten ausgeschlossen, da sie den städtebaulichen Zielen der Aufwertung des Quartiers entge- genstehen. Damit sollen Beeinträchtigungen durch Vergnügungsstätten und Sexshops (Trading-Down-Effekt) verhindert werden. Die Ausschlüsse dienen auch dem Schutz von Wohnnutzungen und schutzbedürftigen Anlagen, deren Ansiedlung im Gebiet ebenfalls gewollt ist. 7.3 Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 – 21a BauNVO / § 3 in den textlichen Festsetzungen Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung orientieren sich ebenfalls an dem rechtskräftigen Bebauungsplan. So wird auch für den Änderungsbereich wie bisher eine Grundflächenzahl von 0,4 bis 0,6 festgesetzt. Auch die Geschossflächenzahl mit maximal 1,2 sowie die Höhe der baulichen Anlagen bleiben bei den bisherigen Werten. 7.4 Zahl der Vollgeschosse § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 20 BauNVO / § 3 in den textlichen Festsetzungen Zur Sicherung der stadtgestalterischen Belange und zur verträglichen Einbindung in die Nachbarbebauung werden auch hier die bisherigen Werte mit Gebäudehöhen von maxi- mal 10 m bzw. II Vollgeschossen mit Dachgeschoss wie auch bisher im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzt. planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 10 7.5 Bauweise § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO / § 4 in den textlichen Festsetzungen Für das Plangebiet wird wie bisher eine offene Bauweise festgesetzt. 7.6 Überbaubare Grundstücksflächen § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO / § 5 in den textlichen Festsetzungen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in der Planzeichnung durch Baugrenzen fest- gesetzt. In manchen Bereichen wurden die Baugrenzen in der Änderungsplanung gegen- über den bisher festgesetzten Baugrenzen leicht verändert. Dies erfolgt um zukünftigen Vorhaben oder Erweiterungen etwas mehr Flexibilität einzuräumen. 7.7 Flächen für Stellplätze § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB mit §§ 14, 21a BauNVO / § 7 in den textlichen Festsetzungen Um auf dem Grundstück Spielraum für die Anordnung von Garagen, Carports bzw. Stell- platzflächen zu haben, sind diese auch außerhalb der bebaubaren Flächen zulässig. 7.8 Maßnahmen und Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sons- tigen Bepflanzungen § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB / § 9 in den textlichen Festsetzungen Um den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege angemessen Rechnung zu tragen, erfolgte bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan die Ausweisung von Pflanzge- boten. Flächige Pflanzgebote dienen dazu, den bestehenden Gehölzbestand dauerhaft zu entwickeln und das Gebiet gegenüber dem Ortsrand abzuschirmen (Grundstückseingrü- nung Pflanzgebot PFG in der Planzeichnung). Diese Festsetzungen wurden unverändert in den Änderungsplan übernommen. 7.9 Sonstige Festsetzungen zur Grünordnung Generell sind nicht überbaute und nicht befestigte Grundstücksflächen als Grünflächen anzulegen, um eine nachhaltige Erhaltung von unversiegelten Flächen und gleichzeitig eine gewisse Durchgrünung zu gewährleisten. 7.10 Örtliche Bauvorschriften § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO / Teil C auf der Planzeichnung Als getrennte Satzung, redaktionell jedoch in den Bebauungsplan integriert, werden für das Plangebiet örtliche Bauvorschriften erlassen. Auch diese werden in die Änderungs- planung übernommen. Mit den örtlichen Bauvorschriften soll ein Mindestmaß an einheitlicher Gestaltung erreicht werden, ohne die Bauherren zu stark einzuschränken. Damit soll ein gestalterisches Ein- fügen der neuen Gebäude in die bestehende Bebauung erreicht werden. Insbesondere ist auch auf ein verträgliches Ortsbild aufgrund der Ortsrandlage und der Einsehbarkeit von den umgebenden Hängen aus zu achten. Dazu werden Festsetzungen planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 11 zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen, Dachdeckung, Einfriedungen und Stützmau- ern, Aufschüttungen und Abgrabungen, Gestaltung von Freiflächen, Niederspannungs- freileitungen und zur Stellplatzgestaltung getroffen. Dachgestaltung Um von zu einengenden Vorgaben abzusehen, werden neben Gebäude mit Satteldä- chern auch Baukörper mit Flachdächern zugelassen. Durch die Vorgabe von Dachneigungen fügt sich die neue Bebauung in das bestehende städtebauliche Gefüge ein. Sonnenkollektoren und Photovoltaikelemente sind aus Grün- den der Nachhaltigkeit ausdrücklich zugelassen. Mit den Festsetzungen zu Dachaufbauten bei Satteldächern soll bewusst mehr nutzbarer Wohnraum in den Dachgeschossen ermöglicht werden. Durch die Abstandsfestsetzungen zu Dachaufbauten soll erreicht werden, dass Dachaufbauten auch als solche wahrge- nommen und ringsum von Dachfläche eingeschlossen werden. Einfriedungen Entlang öffentlicher Wege und Straßen werden die Höhen von Einfriedungen begrenzt. Damit wird erreicht, dass der öffentliche Raum optisch nicht zu stark eingeschränkt wird und in Verbindung mit den festgesetzten Pflanzinseln im Straßenraum eine Verzahnung zwischen öffentlichem Raum und privaten Gartenflächen erfolgt. Gestaltung der Freiflächen Um ein gestalterisch ansprechendes und harmonisches urbanes Gebiet zu erhalten und um gleichzeitig einen nicht unerheblichen Beitrag für die ökologische Wertigkeit des Ge- bietes zu erhalten, sind die privaten Freiflächen, die nicht durch Gebäude, Zufahrten, Ter- rassen oder Wege überbaut sind, gärtnerisch anzulegen und zu begrünen. Kies- bzw. Schotterflächen gelten nicht als begrünte Flächen und sind somit nicht zulässig. 8 WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 8.1 Verkehrserschließung Straßenverkehr Durch die Veränderungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asperger Straße“ wird gegenüber der bisherigen Situation mit keinen nachteiligen Auswirkungen gerechnet. Die Erschließung des Plangebietes ist bereits heute auseichend gewährleistet und vorhanden. Ruhender Verkehr Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sind innerhalb des Geltungsbereiches ausrei- chend Flächen vorhanden. Es ergeben sich keine Veränderungen durch die Änderungs- planung 8.2 Ver- und Entsorgung 8.2.1 Strom- / Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist durch die Anschlussmöglichkeit bzw. bereits bestehende An- schlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze der Stadt Markgröningen sichergestellt. Die Stromversorgung ist durch vorhandene Leitungen gesichert. planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 12 8.2.2 Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung erfolgt über den Abfallwirtschaftsverband. 8.2.3 Abwasserbeseitigung Die Beseitigung des Schmutzwassers ist durch die Anschlussmöglichkeit bzw. bereits bestehende Anschlüsse an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage gewährleistet. 8.3 Naturschutz und Landschaftspflege Im Plangebiet befinden sich keine Flächen mit Schutzfunktion (Natura 2000, NSG, LSG oder § 32 Biotop). Durch die Änderungsplanung treten keine Veränderungen gegenüber der rechtskräftigen Planung auf. . Insgesamt betrachtet sind durch die zulässigen Vorhaben innerhalb des Geltungsberei- ches der Änderungsplanung keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter zu er- warten. 9 STÄDTEBAULICHE STATISTIK Fläche Gesamter Geltungsbereich in ha in % Baugebiete (Planung) Urbanes Gebiet (MU), ohne PFG-Fläche 4,21 85,8 Grün- und Freiflächen (Planung) private Grünfläche 0,053 1,1 private Grünfläche PFG (Pflanzgebotsfläche) 0,095 1,9 Verkehrsflächen und sonstige Flächen Öffentliche Straßenverkehrsfläche 0,55 11,2 Gesamtfläche 4,91 100,0 10 ABWÄGUNG UND ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 10.1 Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Beteiligung der Öffentlichkeit Wird im weiteren Verfahren ergänzt. Beteiligung der Behörden Wird im weiteren Verfahren ergänzt. planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Begründung zum Bebauungsplan „Asperger Straße, 4. Änderung“ der Stadt Markgröningen Seite 13 11 VERFAHRENSVERMERKE Der Gemeinderat der Stadt Markgröningen hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 die Auf- stellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Asperger Straße“ mit der Bezeichnung „Asperger Straße, 4. Änderung“ beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 23.03.2018 in den Markgröninger Nachrichten bekannt gemacht. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Gemeinderates der Stadt Markgröningen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften erfolgte am xxxx. Zu dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom xxxx.2020 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB in der Zeit vom xxx 2020 bis einschließlich xxx 2020 beteiligt. Die Bekanntmachung der Auslegung in den Markgröninger Nachrichten erfolgte am xxx 2020. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom xxx 2020 wurde mit Begründung gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom xxx 2020 bis einschließlich xxx 2020 öffentlich ausgelegt. Die Stadt Markgröningen hat mit Beschluss des Gemeinderats am xxx 2020 den Bebau- ungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom xxx 2020 gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgte am xxx 2020. Markgröningen, den xxx 2020 Rudolf Kürner Bürgermeister planungsgruppe stahlecker - Stadtbauamt Markgröningen
Sie können auch lesen