Stadtgemeinde Schladming - Flächenwidmungsplan Änderung 1.18 "Gasthof Brunner" | Entwurf - Gemeinde ...

 
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Stadtgemeinde Schladming - Flächenwidmungsplan Änderung 1.18 "Gasthof Brunner" | Entwurf - Gemeinde ...
Stadtgemeinde
               Schladming

Flächenwidmungsplan
Änderung 1.18 „Gasthof Brunner“ | Entwurf

Verordnungswortlaut | Erläuterungen | Zeichnerische Darstellung

GZ: RO-612-65/1.18 FWP
Stadtgemeinde Schladming - Flächenwidmungsplan Änderung 1.18 "Gasthof Brunner" | Entwurf - Gemeinde ...
Auftraggeberin   Stadtgemeinde Schladming
                 Coburgstraße 45
                 8970 Schladming

Auftragnehmer    Interplan ZT GmbH
Planverfasser    GF Arch. DI Günter Reissner MSc
                 Radetzkystraße 31/1, 8010 Graz
                 +43 316 / 72 42 22 0
                 office@interplan.at
                 www.interplan.at

Bearbeitung      Patrick Illgoutz, MSc MSc

                 Graz – Schladming
                 Ausfertigung 03/2022
Stadtgemeinde Schladming - Flächenwidmungsplan Änderung 1.18 "Gasthof Brunner" | Entwurf - Gemeinde ...
Termine des Verfahrens

 Anhörung gemäß
 § 39 (1) Stmk. ROG 2010                 von   14.03.2022        bis   28.03.2022
 idF LGBl. 15/2022

 Beschluss gemäß
                                         vom                     GZ:
 § 38 (6) Stmk. ROG 2010

 Kundmachung                             von                     bis

 Rechtskraft                             mit

 Verordnungsprüfung durch das
 Amt der Stmk. Landesregierung           vom
 gemäß § 100 Stmk. GemO 1967

Abkürzungsverzeichnis
FWP………………………………. Flächenwidmungsplan
ÖEK / STEK……………………. Örtliches Entwicklungskonzept / Stadtentwicklungskonzept
REPRO……………………………Regionales Entwicklungsprogramm
SAPRO…………………………… Sachprogramm des Landes Steiermark
KG…………………………………. Katastralgemeinde
Gst. ………………………………. Grundstück
Tfl. ……………………………….. Teilfläche (eines Grundstückes)
BGBl. / LGBl. Nr. .…………. Bundes- / Landesgesetzblatt Nummer
idF / idgF………………..………in der Fassung / in der geltenden Fassung
iVm……………………………….. in Verbindung mit
iS…………………………………… im Sinne des/der
GZ…………………………………. Geschäftszahl
Stmk. ROG 2010…………….. Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010
Stmk. BauG 1995…………… Steiermärkisches Baugesetz 1995
BBD-VO 1993………………… Bebauungsdichteverordnung 1993
Stmk. GemO 1967………….. Steiermärkische Gemeindeordnung 1967
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Stadtgemeinde Schladming | FWP 1.18 | Verordnung | Entwurf

Verordnung
    Präambel

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schladming hat in seiner Sitzung vom
__.__.2022 die 18. Änderung des 1. Flächenwidmungsplanes gemäß § 39 (1) iVm §
38 (6) des Stmk. ROG 2010 idgF beschlossen.

    Zeichnerische Darstellung

Die Plandarstellung (zeichnerische Darstellung) im Maßstab 1:2.500 mit Datum
09.03.2022, GZ: RO-612-65/1.18 FWP, verfasst von der Interplan ZT GmbH,
vertreten durch Arch. DI Günter Reissner MSc, ist integrierender Bestandteil
dieser Verordnung. Der Bestand und die Änderung gehen aus der zeichnerischen
Darstellung hervor.

    Änderung

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes betrifft folgende Bereiche:

Teilflächen der Grundstücke 37/2 und 39/1 der KG Preunegg werden als
Sanierungsgebiet (Naturgefahren und Immissionen) für Erholungsgebiet mit
einem Bebauungsdichterahmen von 0,2 - 0,8 festgelegt. Zur Behebung der Mängel
betreffend Naturgefahren sind die Vorgaben der Gutachten der Wildbach- und
Lawinenverbauung, GZ: Forst-17-2022 vom 25.01.2022 und der Baubezirksleitung
Liezen, GZ:____ vom __.__.____ oder jene eines Nachfolgegutachtens der
Wildbach- und Lawinenverbauung beziehungsweise der Baubezirksleitung Liezen
einzuhalten.

    Rechtskraft

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes erlangt nach Beschlussfassung durch
den Gemeinderat mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag
ihre Rechtskraft.

Für den Gemeinderat
Der Bürgermeister:

(DI Hermann Trinker)

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Stadtgemeinde Schladming | FWP 1.18 | Erläuterungen | Entwurf

Erläuterungen
Allgemeines

Das Planungsgebiet ist dem Örtlichen Siedlungsschwerpunkt Gleiming zugehörig,
welcher im Talboden des Ennstales liegt. Das Planungsgebiet ist Teil einer
bebauten Liegenschaft und grenzt im Norden und Westen an Campingflächen
sowie im Süden und Osten an bebaute Liegenschaften der Ortschaft Gleiming und
Parkplätze der Reiteralmbahn an. Das Planungsgebiet und dessen Umgebung sind
dem historisch gewachsenen und touristisch sowie landwirtschaftlich und zu
Wohnzwecken genutzten Ortskern von Gleiming zugehörig. Verkehrlich
erschlossen wird der Planungsbereich ausgehend von der Landessstraße L721 –
Gleimingstraße über zwei Gemeindestraßen von Osten sowie von Westen.

Orthofoto GIS Steiermark (ohne Maßstab)

Änderung

Teilflächen der Grundstücke 37/2 und 39/1 der KG Preunegg, welche bislang
überwiegend dem Freiland zugehörig und untergeordnet als Verkehrsfläche
festgelegt waren, werden nunmehr im Ausmaß von rd. 1.620 m² als
Sanierungsgebiet (Naturgefahren und Immissionen) für Erholungsgebiet mit
einem Bebauungsdichterahmen von 0,2 - 0,8 festgelegt. Zur Behebung der Mängel
betreffend Naturgefahren sind die Vorgaben der Gutachten der Wildbach- und
Lawinenverbauung, GZ: Forst-17-2022 vom 25.01.2022 und der Baubezirksleitung
Liezen, GZ:____ vom __.__.____ oder jene eines Nachfolgegutachtens der
Wildbach- und Lawinenverbauung beziehungsweise der Baubezirksleitung Liezen
einzuhalten.

Zulässigkeit des Anhörungsverfahrens gemäß § 39 (1) Stmk. ROG 2010 idgF

Diese Änderung des Flächenwidmungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des
§ 39 (1) Stmk. ROG 2010, da die Änderung nur auf anrainende oder durch Straßen
und dergleichen getrennte Grundstücke Auswirkungen hat und die Gemeinde über
ein von der Landesregierung genehmigtes Örtliches Entwicklungskonzept verfügt.

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Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)

Die geplante Änderung steht in keinem Widerspruch zu dem von der
Landesregierung genehmigten Örtlichen Entwicklungskonzept 1.00. Der
Änderungsbereich liegt innerhalb des baulichen Entwicklungsbereiches für zwei
Funktionen – Wohnen und Tourismus.

Ausschnitt ÖEP 1.00

Begründung zu § 3

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes erfolgt unter Berücksichtigung der
Zielsetzungen der Gemeindeentwicklung, im öffentlichen Interesse der Gemeinde
und in Abstimmung mit den Grundeigentümern. Im Planungsgebiet ist eine
Betriebserweiterung des Gasthofs Brunner geplant.
Gemäß Regionalem Entwicklungsprogramm Liezen (LGBl. Nr. 91/2016) befindet
sich    das    Planungsgebiet  im    Teilraum    „Grünlandgeprägte     Becken,
Passlandschaften und inneralpine Täler“. Als Ziel wurden im REPRO Liezen
festgelegt, dass ein zusammenhängendes Netz von großen Freilandbereichen und
landschafts-raumtypischen Strukturelementen wie Uferbegleitvegetation, Hecken,
Waldflächen, Waldsäumen und Einzelbäumen zu erhalten ist. Dieses festgelegte
Ziel wird durch die ggst. kleinräumige Änderung inmitten des örtlichen
Siedlungsschwerpunktes Gleiming nicht negativ beeinflusst. Das Planungsgebiet
und dessen Umgebung befinden sich in keiner Vorrangzone gemäß REPRO.
Das Planungsgebiet befindet sich im Teilraum Gleiming, welcher gem. Örtlichem
Entwicklungskonzept 1.00 als örtlicher Siedlungsschwerpunkt festgelegt ist. Für
diesen Teilraum wurde als Ziel unter anderem die „Erhaltung der kompakten
zusammenhängenden Struktur des Ortes“ festgelegt. Der Planänderungsbereich
befindet sich gem. ÖEK 1.00 in einem baulichen Entwicklungsbereich für zwei
Funktionen – Wohnen und Tourismus. Die kleinräumige Erweiterung des
Erholungsgebietes im Anschluss an bestehendes Erholungsgebiet und zum
Zwecke der Erweiterung eines bestehenden, gewerblich-touristischen Betriebes
entspricht damit den Zielen des ÖEK 1.00. Die damit einhergehende Schaffung
einer     Erweiterungsmöglichkeit     für    einen    gewerblich-touristischen
Bestandsbetrieb entspricht darüber hinaus dem Ziel „Vorsorgemaßnahmen für

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Stadtgemeinde Schladming | FWP 1.18 | Erläuterungen | Entwurf

eine qualitativ hochwertige touristische Beherbergungsinfrastruktur (z.B.
Flächenvorsorge, Erweiterungspotenziale, Dichteanpassungen)“ gem. ÖEK 1.00 in
besonderem Maße.
Die infrastrukturellen Zu- und Ableitungen für Wasser, Abwasser und Strom sind
über den Bestand gegeben bzw. ohne wesentlichen Aufwand herstellbar.
Der Planänderungsbereich liegt innerhalb der Gelben Gefahrenzone gem.
Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung. Im konkreten
Planänderungsbereich ist es jedoch gem. Gutachten der Wildbach- und
Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Steiermark Nord, GZ: Forst-17-2022 vom
25.01.2022 (siehe Anhang) möglich neben dem Wohngebäude wesentliche
Freiflächen (wie Carports, Terrassen, Zugänge, Kinderspielplätze und ähnliches)
hochwasserfrei zu stellen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebiets-
bauleitung Steiermark Nord ist in nachfolgenden Bauverfahren beizuziehen.
Das Planungsgebiet befindet sich rd. 70 m südlich der Enns, einem Gewässer im
Zuständigkeitsbereich der Bundeswasserbauverwaltung und gem. Hochwasser-
abflussuntersuchung ABU VI 2017 GZP Enns III teilweise auch innerhalb des
HQ100-Abflussbereiches. Die im Flächenwidmungsplan 1.00 ersichtlich gemachte
Hochwasseruntersuchung wurde mittlerweile durch die Anschlaglinien der
Hochwasseruntersuchung ABU VI 2017 GZP Enns III ersetzt. Aufgrund der Stellung
der Ortschaft Gleiming als örtlicher Siedlungsschwerpunkt und der, durch den
zuständigen Wassermeister mündlich zugesagten Bestätigung (Begehung am
09.03.2022) der Baubezirksleitung Liezen – Referat Wasser, Umwelt und
Baukultur, GZ:____ vom __.__.____, dass die wasserwirtschaftlichen
Voraussetzungen gem. § 4 (2) des Programms zur hochwassersicheren
Entwicklung der Siedlungsräume LGBl. Nr. 117/2005 gegeben sind, ist eine
Festlegung von Bauland im Planungsgebiet im Rahmen ebendieser Verordnung
zulässig. Die Baubezirksleitung Liezen – Referat Wasser, Umwelt und Baukultur
ist in nachfolgenden Bauverfahren beizuziehen.
Gemäß GIS Steiermark verläuft durch das Planungsgebiet ein Fließpfad mit einem
Einzugsgebiet zwischen 10 und 100 ha. Dabei wurde jedoch augenscheinlich ein
Oberflächenwasserdurchlass unter der L721 bei Kilometer 0,2 nicht
berücksichtigt. Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung wird auf die Inhalte des
Leitfadens „Oberflächenentwässerung 2.1 – August 2017“, des Amtes der
Steiermärkischen Landesregierung sowie des ÖWAV Regelblattes 45 (2015)
hingewiesen und sind diese in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.
Nördlich des Planungsgebietes verlaufen in einem Abstand von rd. 40 bis 150 m die
L721-Gleimingstraße, die B320 Ennstal Straße sowie die Ennstalbahn
(Bischofshofen-Selzthal). Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm der L721
Gleimingstraße sind aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens nicht zu
erwarten. Die B320 Ennstal Straße weist hingegen ein deutlich höheres
Verkehrsaufkommen auf und das Planungsgebiet befindet sich gem. Lärmkarte
von Lärminfo.at im Bereich von 45-50 dB (Nachtwerte 4m). Betreffend des
Bahnlärms beinhaltet der Schienenlärmkataster nur Informationen zur 50 dB-
Linie der Ennstalbahn, welche hier in rd. 50 m Entfernung zum Planungsgebiet
verläuft. Im Planungsgebiet ist also mit einer Lärmbelastung durch die
Landesstraße und die Eisenbahn zu rechnen, eine Lärmreduktion hin auf ein
Einhalten der Planungsrichtwerte scheint jedoch jedenfalls baulich umsetzbar.
Beeinträchtigungen des Planungsgebietes durch tierhaltende Betriebe sind nicht
bekannt.
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes erfolgt in Abstimmung mit den
angrenzenden Nutzungen, im öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde

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Stadtgemeinde Schladming | FWP 1.18 | Erläuterungen | Entwurf

Schladming und auf Antrag des Eigentümers. Dabei ist es im besonderen
öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde gelegen, betriebliche Erweiterungs-
möglichkeiten für bestehende touristische Leitbetriebe wie den Gasthof Brunner
zu schaffen und damit positive regionalwirtschaftliche Entwicklungen zu
unterstützen. Das öffentliche Interesse der Stadtgemeinde an der Festlegung der
Fläche als Erholungsgebiet ist bereits durch die Festlegungen des Örtlichen
Entwicklungskonzeptes 1.00 dokumentiert, da bereits dort ein baulicher
Entwicklungsbereich für zwei Funktionen – Wohnen und Tourismus festgelegt
wurde.

Baulandbilanz

Die Baulandbilanz-Wohnbau wird durch die Festlegung von Bauland –
Erholungsgebiet nicht verändert. Die darauf abgestimmten, seit dem
Flächenwidmungsplan 1.00 fortgeführten Formblätter zur Flächenbilanz und zum
Wohnbaulandbedarf befinden sich im Anhang.

Baulandmobilisierung

Da es sich beim Planungsgebiet um eine bereits bebaute Liegenschaft handelt sind
keine Baulandmobilisierungsmaßnahmen erforderlich.

Prüfung der Erforderlichkeit einer Umweltprüfung – Screening

Da Ausschlusskriterien zutreffen und kein obligatorischer Tatbestand gegeben ist,
sind keine weiteren Prüfschritte erforderlich (siehe Tabelle).

 Flächenwidmungsplan Änderung 1.18 „Gasthof Brunner“
 1        Abschichtung möglich                                                      X
 2.1      Nutzung kleiner Gebiete / geringfügige Änderung
 2.2      Keine Änderung von Eigenart und Charakter
 2.3      offensichtlich keine erheblichen Auswirkungen
 2.4      UVP-Pflicht
 2.5      Beeinträchtigung von Europaschutzgebieten
          Weitere Prüfschritte erforderlich                                       NEIN
          Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Entwicklungsgrenzen des ÖEK
          1.00, das auf seine Umwelterheblichkeit hin überprüft wurde. Durch
 Begr.
          die kleinräumige Erweiterung des Baulandes werden Eigenart und
          Charakter nicht verändert.

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Zeichnerische Darstellung

1)   Plankopf

2)   Legende

3)   Änderung FWP (inkl. Mappenblatt A3)

4)   Kataster
Stadtgemeinde
                        Schladming

Flächenwidmungsplan
Änderung 1.18 "Gasthof Brunner"
Entwurf zur Anhörung

Plandatum: 09.03.2022

GZ: RO-612-65 / 1.18 FWP

Planverfasser

                                                Datum:

Von 14.03.2022 bis 28.03.2022                   GZ:

Anhörungsfrist                                  Beschluss Gemeinderat
gemäß § 39 (1) Stmk. ROG 2010                   gemäß § 38 (6) Stmk. ROG 2010

Datum:                                          Datum:

GZ:                                             GZ:

Verordnungsprüfung                              Rechtskraft
gemäß § 100 Stmk. GemO

                         Interplan ZT GmbH
             Radetzkystraße 31/1, 8010 Graz
                          office@interplan.at
                        +43 316 / 72 42 22 0
Legende
FWP Änderung

            Allgemeine Wohngebiete
 WA

            Dorfgebiete
  DO

            Erholungsgebiete
  EH

            Aufschließungsgebiete
 (1a)       mit fortlaufender Nummer

            Sondernutzung für Erholungszwecke
 cam        cam = Camping

            Flächen für den fließenden Verkehr
            Gemeindestraßen/Güterwege/Interessentenwege/Privatwege)

            Land- und forstwirtschaftliche
  LF        Nutzung im Freiland

            Waldflächen

 Enns       Fließende und stehende Gewässer
604 WBV     Zuständigkeitsbereich: WBV = Wasserbauverwaltung,
            WLV = Wildbach- und Lawinenverbauung

            Hochwassergefährdungsbereich
HW30
            bei 30-jährlichem Hochwasser

            Hochwassergefährdungsbereich
HW100
            bei 100-jährlichem Hochwasser

            Rote Gefahrenzone
RW RL       RW = Wildbach, RL = Lawinen

            Gelbe Gefahrenzone
GW GL       GW = Wildbach, GL = Lawinen

0.2 - 0.4   Bebauungsdichte (min. - max.)

            Gemeindegrenze
            Gerinne

                                                                             1 ha

Maßstab und Plangrundlage

            Maßstab                                    DKM Stand
            1:2.500                                    03/2020
                                                                      50 m          100 m
L721
                                                                                                                    50
                                                                              En                                      dB
                                                                                  ns                                       Ba
                                                                         60                                                  hn
                                        L721                                  4
                                                                                  BW
                                                                                       V                     B320
                        WA(29)
       GW               0.2 - 0.6

                                         cam

                                                                 GW     cam
       WA(30)
       0.2 - 0.7                                  EH                        WA
                                               0.2 - 0.8                  0.2 - 1.2 [P]
                                                    (NG)(IM)                                      (NG)(IM)

                                                                                 [P]
                      (NG)(IM)
          WA
          0.2 - 0.7              (IM)
                                                                                               (NG)(IM)

(NG)                                                       [P]        (NG)(IM)
                                           EH
                                        0.2 - 0.8                                                                   [P]
                                                                                                                           50
                                                                                                                                dB
               (IM)                            (NG)(IM)
                                                                                                                                     Ba
                                                                                                                                       hn
                   (NG)(IM)                                                                (NG)(IM)

FWP Bestand

                                                                  L721
                                                                                                                    50
                                                                              En                                      dB
                                                                                  ns                                       Ba
                                                                         60                                                  hn
                                        L721                                  4
                                                                                  BW
                                                                                       V                     B320
                        WA(29)
       GW               0.2 - 0.6

                                         cam

                                                                 GW     cam
       WA(30)
       0.2 - 0.7                                  EH                        WA
                                               0.2 - 0.8                  0.2 - 1.2 [P]
                                                    (NG)(IM)                                      (NG)(IM)

                                                                                 [P]
                      (NG)(IM)
          WA
          0.2 - 0.7              (IM)
                                                                                               (NG)(IM)

(NG)                                                       [P]        (NG)(IM)
                                           EH
                                        0.2 - 0.8                                                                   [P]
                                                                                                                           50
                                                                                                                                dB
               (IM)                            (NG)(IM)
                                                                                                                                     Ba
                                                                                                                                       hn
                   (NG)(IM)                                                                (NG)(IM)

FWP Änderung
Kataster zur Änderung FWP 1.18

                                           Maßstab   DKM Stand
                                           1:2.000   03/2020
                    Interplan ZT GmbH
        Radetzkystraße 31/1, 8010 Graz
                     office@interplan.at
                   +43 316 / 72 42 22 0
Anhang

1)   Formblatt zur Baulandflächenbilanz

2)   Gutachten der Wildbach- und Lawinenverbauung,
     Gebietsbauleitung Steiermark Nord
     GZ: Forst-17-2022 vom 25.01.2022

3)   Stellungnahme der Baubezirksleitung Liezen,
     Referat Wasser, Umwelt und Baukultur
     GZ:____ vom __.__.____
Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung
                                 Bau- und Raumordnung - Örtliche Raumplanung

                                WOHNBAULANDBEDARF und FLÄCHENBILANZ

Gemeinde: Schladming                                                        Planer: Interplan ZT GmbH
Bezirk: Liezen                                                              GZ: SCHLA-REV1.0-01-07/16 - fortgeführt
Flächenwidmungsplan Nr.: 1.18                                               Datum: 03.03.2022

1. WOHNBAULANDBEDARF
für den Planungszeitraum:         2017 bis 2030
10 (12) bzw. 15 Jahre gem. § 25 (3) Stmk. ROG 2010 idgF.

1.1 Neubaubedarf
durch Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung

                                                                                                    Prognose für
                                                                            Planungsjahr          10 (12) 15 Jahre
                                                                                                   FWP       ÖEK
                                              1991        2001       2011        2020              2032      2035
Bevölkerungszahl                              6588        6865       6759                 6402       6815       6564
Haushaltsgröße 1)                              2,8         2,5        2,4                  2,30       2,20      2,30
Haushaltszahl                                 2332        2704       2773                 2896       3098       2854

1.2 Neubaubedarf für 10 (12) Jahre                                                                 202        WE

                        3)
1.2 Saisonbedarf
für Saisonmitarbeiter ca. 670 Pers. ÷ 2,2 P./Haushalt =                                            305        WE

1.3 Wohnbaulandbedarf
Summe 1.1 Neubaubedarf + 1.2 Ersatzbedarf                                                          507        WE

                                                     Anzahl           Bauplatzgröße               Wohnbaulandbedarf
Ein- und Zweifamilienhäuser                               183         800 m²                      14,64        ha
Mehrfamilienhäuser bis 3G                                 177         400 m²                      7,08         ha
Geschoßwohnbau mehr als 3G                                147         300 m²                      4,41         ha

                                                                          Summe                   26,13        ha
                                                                                     5)
                                                                        x Faktor 1                26,13        ha

2. WOHNBAULANDRESERVE
ermittelt aus 3. Flächenbilanz (siehe nächste Seite)                                              39,53        ha

1)
     tlw. rechnerisch ermittelt aus Bevölkerungszahl und Haushaltszahl (Landesstatistik Stmk.)
2)
     Quelle: ÖEK, Prognosen ÖROK & Landesstatistik Stmk.
3)
     Ersatzbedarf ist in den Erläuterungen zu begründen
4)
     Sonderbedarf ist in den Erläuterungen zu Begünden (siehe Erläuterungen FWP 1.00)
5)
     Reserve für Nicht-Wohnnutzungen und nicht mobilisierbares Bauland
3. FLÄCHENBILANZ

                   FWP Nr. 1.0           FWP Nr. 1.01     FWP Nr. 1.02 (SF)   FWP Nr. 1.03       FWP Nr. 1.04         FWP Nr. 1.05         FWP Nr. 1.06
Baugebiete    gesamt   bebaut unbebaut bebaut unbebaut bebaut unbebaut        bebaut unbebaut   bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut

WR             46,16    35,65    10,51    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
WA             95,74    71,40    24,34    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,19      0,23       0,18
KG             27,71    26,55     1,16    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,12       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
DO              4,48     3,33     1,15    0,25     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00

GG             21,46    18,76     2,70    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
I/1 (J/1)       3,87     2,34     1,53    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
I/2             0,00     0,00     0,00    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
E1              1,38     1,38     0,00    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
E2              0,94     0,94     0,00    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00

KU              0,00     0,00     0,00    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
EH             42,78    26,38    16,40    0,32     0,00     0,00       0,00     0,00     0,20      0,00       0,00      0,00       0,00     -0,23      -0,11
EH+FW           1,03     1,03     0,00    0,00     0,00     0,00       0,00     0,00     0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00

Wohnbauland   174,09 136,93      37,16    0,25    0,00      0,00       0,00     0,00    0,00       0,12       0,00      0,00       0,19      0,23       0,18

Gesamt        245,55 187,76      57,79    0,57     0,00     0,00       0,00     0,00     0,20      0,12       0,00      0,00       0,19      0,00       0,07
FWP Nr. 1.07         FWP Nr. 1.08         FWP Nr. 1.09         FWP Nr. 1.10         FWP Nr. 1.11         FWP Nr. 1.12         FWP Nr. 1.13         FWP Nr. 1.14
bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut

   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       1,39
   0,00       0,11      0,00       0,00      0,00       0,04      0,00       0,08      0,00       0,00      0,02       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00

   0,00       0,00      0,00       1,99      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,29      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00

   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00      0,00       0,00

   0,00       0,11      0,00       0,00      0,00       0,04      0,00       0,08      0,00       0,00      0,02       0,00      0,00       0,00      0,00       1,39

   0,00       0,11      0,00       1,99      0,00       0,04      0,00       0,08      0,00       0,00      0,02       0,00      0,00       0,29      0,00       1,39
FWP Nr. 1.17         FWP Nr. 1.18        Summe
bebaut    unbebaut   bebaut    unbebaut   unbebaut

   0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,39      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00

   0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00

   0,00       0,00      0,00       0,00
   0,00       0,00      0,16       0,00
   0,00       0,00      0,00       0,00

   0,00       0,39      0,00       0,00       39,53

   0,00       0,39      0,16       0,00       62,53
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