Stadt Bad Oeynhausen 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Brinkkamp" der Stadt Bad Oeynhausen - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe I ...

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Stadt Bad Oeynhausen 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Brinkkamp" der Stadt Bad Oeynhausen - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe I ...
Stadt Bad Oeynhausen

58. Änderung des Flächennutzungsplans
„Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I -
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58. Änderung des Flächennutzungsplans
„Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen

- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I -

Projektnummer
21-791

Bearbeitungsstand
23.09.2021

Auftraggeber
Stadt Bad Oeynhausen
Schwarzer Weg 6
32543 Bad Oeynhausen

Verfasser

Projektbearbeitung
Felix Hüttl                 Dipl.-Ing. Stefan Höke
M.Sc. Ecology               Landschaftsarchitekt I bdla
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58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I

Inhaltsverzeichnis

1.0      Anlass ...................................................................................................................................... 1

2.0      Rechtlicher Rahmen und Methodik...................................................................................... 2

3.0      Vorhabensbeschreibung ....................................................................................................... 4

4.0      Beschreibung des Plan- und Untersuchungsgebiets ........................................................ 7
   4.1        Plangebiet ......................................................................................................................................................... 7

   4.2        Umfeld des Plangebiets ................................................................................................................................. 9

   4.3        Vorbelastungen ............................................................................................................................................. 10

5.0      Stufe I – Vorprüfung............................................................................................................. 11
   5.1        Wirkfaktoren................................................................................................................................................... 11

   5.2        Artenspektrum des Untersuchungsgebiets............................................................................................. 11

      5.2.1            Artnachweise des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NRW“ (FIS) ................................. 12

      5.2.2            Artnachweise der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) ........................................................... 12

      5.2.3            Zufallsbeobachtungen durch die Ortsbegehung ....................................................................................... 12

   5.3        Einschätzung des Lebensraumpotenzials................................................................................................ 12

   5.4        Konfliktanalyse .............................................................................................................................................. 14

      5.4.1            Häufige und verbreitete Vogelarten ............................................................................................................ 14

      5.4.2            Planungsrelevante Arten............................................................................................................................... 14

6.0      Fazit ........................................................................................................................................ 24

7.0      Zusammenfassung ............................................................................................................... 25

8.0      Quellenverzeichnis............................................................................................................... 26
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58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
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1.0 Anlass

Die Stadt Bad Oeynhausen strebt die 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“
an. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist sowohl die planungsrechtliche Absicherung der
derzeitigen Nutzung der nördlichen Teilfläche als Parkplatz für die Maternus-Klinik als auch die
planerische Grundlage für die Nutzung der südlichen Teilfläche als Ladepark zu schaffen.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Oeynhausen.

             Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der DTK 1:25.000.

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung artenschutz-
rechtlicher Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG). Der entsprechende arten-
schutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt.
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2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik

Prüfveranlassung (Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung)

Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen der Bauleitpla-
nung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Rege-
lungen des § 44 Abs. 1, 5, 6 und § 45 Abs. 7 BNATSCHG (MWEBWV & MKULNV 2010). Die ASP als
eigenständige Prüfung lässt sich nicht durch andere Prüfverfahren ersetzen (z. B. Umweltver-
träglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung
nach Umweltschadensgesetz) (MWEBWV & MKULNV 2010).

Prüfumfang (Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände)

In § 44 Abs. 1 BNATSCHG werden Zugriffsverbote für bestimmte Tier- und Pflanzenarten genannt.
Die Zugriffsverbote umfassen das Töten oder Verletzen wild lebender Tiere der besonders ge-
schützten Arten (Nr. 1), eine erhebliche Störung wild lebender Tiere der streng geschützten Ar-
ten und der europäischen Vogelarten, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Popula-
tion verschlechtert, (Nr. 2) und das Zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild leben-
der Tiere der besonders geschützten Arten (Nr. 3). Hinzu kommt das Verbot, wildlebende Pflan-
zen der besonders geschützten Arten zu beeinträchtigen (Nr. 4). Zu den besonders geschützten
Arten zählen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 13 BNATSCHG Arten der Anhänge A und B der EG-Arten-
schutzverordnung 338/97, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, „europäische Vögel" im
Sinne des Artikels 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundes-
artenschutzverordnung. Ein Teil dieser Arten, die gesondert in dem Anhang A der EG-Arten-
schutzverordnung 338/97, im Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie in Anlage 1 Spalte 3 der Bun-
desartenschutzverordnung aufgeführt werden, zählen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 14 BNATSCHG zu
den streng geschützten Arten. Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNATSCHG sind die „lediglich“ national
besonders geschützten Arten von den Zugriffsverboten ausgenommen (MKULNV 2016).

Nach § 44 Abs. 5 BNATSCHG liegt kein Verstoß gegen das Zugriffsverbot Nr. 1 vor, wenn das Tö-
tungsrisiko auf ein unvermeidbares Maß reduziert und infolgedessen nicht signifikant erhöht
wird. Gegen die Zugriffsverbote Nr. 1 und Nr. 4 wird des Weiteren nicht verstoßen, wenn die Be-
einträchtigungen auf erforderliche Maßnahmen zugunsten des Schutzes der Tiere und des Er-
halts der ökologischen Funktion von deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zurückzuführen
sind. Ebenso liegt kein Verstoß gegen das Zugriffsverbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funk-
tion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammen-
hang weiterhin erfüllt ist.
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Planungsrelevante Arten

Planungsrelevante Arten sind eine durch das LANUV mittels einheitlicher naturschutzfachlicher
Kriterien erstellte Auswahl geschützter Arten, welche bei der ASP einzeln zu bearbeiten sind.

Die nicht berücksichtigten FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind in NRW un-
stete Arten (ausgestorben, Irrgäste, sporadische Zuwanderer), die im Rahmen einer ASP nicht
betrachtet werden. Unberücksichtigt bleiben auch Arten mit landesweit günstigem Erhaltungs-
zustand und einer großen Anpassungsfähigkeit, da bei diesen im Regelfall nicht gegen Verbote
des § 44 Abs. 1 BNATSCHG verstoßen wird (MKULNV 2016; MWEBWV & MKULNV 2010).

Stufenweiser Aufbau einer Artenschutzprüfung

Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben
erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift Artenschutz vom 06.06.2016 (MKULNV 2016). Ab-
lauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:

Stufe I: Vorprüfung
Durch eine überschlägige Prognose wird das Auftreten potenzieller artenschutzrechtlicher Kon-
flikte geklärt. Zur Beurteilung sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum un-
ter Berücksichtigung der vorhabenbedingten Gegebenheiten einzuholen. Nur bei nicht auszu-
schließenden Konflikten ist Stufe II durchzuführen.

Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Eine Art-für-Art-Betrachtung spezifischer Verhaltens- und Lebensweisen wird durchgeführt, so-
dass potenzielle Konflikte differenziert analysiert, vertiefend geprüft und ggf. ausgeschlossen
werden können. Für die Abwendung verbleibender Konflikte werden Vermeidungs- und / oder
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. ein Risikomanagement konzipiert.

Stufe III: Ausnahmeverfahren
Können die jeweiligen Verbotstatbestände durch die o. g. Maßnahmen nicht abgewendet wer-
den, wird geprüft, ob eine Ausnahme von den Verboten mit Hilfe der drei Voraussetzungen zwin-
gende Gründe, Alternativlosigkeit und Erhaltungszustand zulässig ist (MKULNV 2016).

Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine für den jeweiligen Einzelfall ausreichende Ermittlung
und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten er-
forderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener
Erkenntnisse (z. B. Datenbanken, Fachliteratur) und bei Bedarf auch auf Erfassungen vor Ort
gründet.
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3.0 Vorhabensbeschreibung

Der Geltungsbereich der 58. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich innerhalb der
Gemarkung Bad Oeynhausen und besteht aus zwei Flächen, welche zusammengenommen etwa
0,7 ha ergeben. Die nördlich gelegene Fläche ist rund 0,54 ha groß und wird im vorliegenden Ar-
tenschutzrechtlichen Fachbeitrag – Stufe I als „Teilfläche A“ bezeichnet. Diese umfasst das
Flurstück 41 der Flur 22. Die südlich gelegene Fläche ist etwa 0,15 ha groß und wird im Folgenden
als „Teilfläche B“ bezeichnet. Diese umfasst teilweise das Flurstück 53 der Flur 22.

             Geltungsbereich (Teilflächen A+B) der 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“
             der Stadt Bad Oeynhausen.
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Flächennutzungsplan

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat am 30.06.2021 das Einleitungsverfahren zur 58. Änderung
des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist
zum einen, die nördlich als Parkplatz genutzte Teilfläche als „Sondergebiet“ für die Maternus-
Klinik darzustellen und zum anderen auf der südlichen Teilfläche die Voraussetzungen für einen
Ladepark zu schaffen. Hintergrund der nördlichen Änderung ist, dass die jetzige Nutzung als
Parkplatzfläche der Maternus-Klinik der bestehenden Festsetzung als „Grünfläche“ wider-
spricht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes würde so zukünftig dafür Sorge tragen, dass
der Flächennutzungsplan den Bereich entsprechend der tatsächlichen Nutzung als „Sonderge-
biet“ für die Klinik ausweist. Hintergrund der Änderung für die südliche Teilfläche ist ein der
Stadt vorliegender Antrag, auf etwa 1.500 - 2.500 m² einen innovativen Ladepark für Elektrofahr-
zeuge in direkter Nähe zur Produktentwicklung des Antragsstellers zu schaffen. Da dieses Vor-
haben der jetzigen Darstellung im Flächennutzungsplan als „Grünfläche mit der Zweckbestim-
mung Parkanlage“ wiederspricht, ist eine Änderung zu einer Fläche „Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Ladepark“ vorgesehen (STADT BAD OEYNHAUSEN 2021a)
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             Auszug aus der 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen (STADT BAD OEYNHAUSEN 2021a).
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4.0 Beschreibung des Plan- und Untersuchungsgebiets

Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet der 58. Änderung des Flächennutzungsplans
„Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen sowie wirkungsspezifisch relevante Flächen im Um-
feld des Plangebiets. Im Folgenden werden das Plan- und Untersuchungsgebiet hinsichtlich ih-
rer Bestandssituation bzw. ihrer aktuellen Nutzung beschrieben. Das Plangebiet befindet sich im
Übergang von Siedlungsbereich zur freien Landschaft.

4.1    Plangebiet

Teilfläche A

Die Teilfläche A, welche als Parkplatz
genutzt wird, besteht größtenteils aus
asphaltierten und geschotterten Flächen.

Südlich und teils östlich im Plangebiet,
bis hin zu den Bahngleisen, ist ein Ge-
hölzstreifen gelegen, welcher sich aus
Bäumen mit mittleren Baumholz (Birken
35 - 40 cm BHD, Eichen 40 cm BHD, Tan-
nen 20 - 30 cm BHD), Jungwuchs (Spitz-
Ahorn 10 - 15 cm BHD, Hainbuchen 10 -
15 cm BHD, Vogelkirsche 5 -10 cm BHD,
Weide 10 -15 cm BHD) und strauchigem
Unterbewuchs (Brombeere, Brennnes-
sel) zusammensetzt.
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Zwischen dem Gehölzstreifen führt ein
Rad- / Fußweg entlang.

Östlich und westlich im Plangebiet sind
weitere Gehölze, bestehend aus Hartrie-
gel (5 - 10 cm BHD), Weißdorn
(5 - 10 cm BHD), Holunder (5 - 10 cm
BHD) Eschen (5 - 10 cm BHD) mit krauti-
gem und strauchigem Bewuchs gelegen.

Teilfläche B

Die Teilfläche B besteht aus einem inten-
siv bewirtschafteten Acker. Entlang der
nördlichen Plangebietsgrenze stocken
Apfelbäume (10 - 15 cm BHD).
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4.2     Umfeld des Plangebiets

Südlich der Teilfläche A setzt sich der
Gehölzaufwuchs bis hin zu den Bahn-
gleisen fort.

Östlich der Teilfläche A liegt die Mater-
nus-Klinik sowie dessen Parkplätze.

Zwischen der Teilfläche A und B befin-
den sich Wohngebäude mit angrenzen-
den Gärten. Die Gärten bestehen größ-
tenteils aus lebensraumtypischen Ge-
hölzen, wie etwa Kirsch- und Apfelbäu-
men. Vereinzelnd finden sich Ziersträu-
cher.
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Östlich und südlich der Teilfläche B ist
ein Acker gelegen, welcher von einem
Gehölzstreifen gerahmt wird.

Westlich werden die Teilflächen A und
B von der Bültestraße und einem Grün-
streifen mit Apfelbäumen begrenzt.
Westlich der Bültestraße befinden sich
Parkplätze und Grünflächen.

4.3    Vorbelastungen

Die Teilfläche A des Plangebiets wird aktuell als Parkplatz für die östlich des Plangebiets gele-
gene Maternus-Klinik genutzt. Aufgrund dessen ist diese durch Lärm-, Licht- und Schadstof-
femissionen vorbelastet. Die Teilfläche B unterliegt einer landwirtschaftlichen Nutzung und ist
daher hinsichtlich Pflanzenschutzmittel und temporär durch Lärm-, Licht- und Schadstoffemissi-
onen vorbelastet.

Entlang des Plangebiets verlaufen mehrere Straßen, wie etwa die Bültestraße und die Straße
am Brinkkamp entlang. Darüber hinaus führen nördlich der Teilfläche A Bahngleise entlang.
Weiterhin ist zwischen der Teilfläche A und B eine Wohnbebauung gelegen. Weitere Bebauun-
gen finden sich im Umfeld des Plangebiets. Ausgehend von dem Verkehr sowie der Nutzung der
Gebäude werden Lärm-, Licht- und Schadstoffemissionen in das Plangebiet emittiert.
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5.0 Stufe I – Vorprüfung

5.1    Wirkfaktoren

Die in Verbindung mit dem Vorhaben stehenden potenziellen Wirkungen sind nachfolgend tabel-
larisch aufgeführt und werden anschließend erläutert.

             Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am
             Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen.

Maßnahme                             Wirkfaktor                            Auswirkung
baubedingt
Baufeldräumung und Baustellenbe- Bodenverdichtungen, Bodenabtrag           erhöhtes Tötungs- und Verletzungsri-
trieb (zeitlich beschränkt)      und Veränderung des (natürlichen)         siko
                                 Bodenaufbaus                              ggf. Verlust von Fortpflanzungs- und
                                                                           Ruhestätten

                                     ggf. Entfernung von krautiger Vegeta- erhöhtes Tötungs- und Verletzungsri-
                                     tion und Gehölzen                     siko
                                                                           ggf. Verlust von Fortpflanzungs- und
                                                                           Ruhestätten

                                     optische, akustische und stoffliche   temporäre Störung der Tierwelt
                                     Emissionen durch den Baubetrieb       potenzieller Verlust von Fortpflanzungs-
                                                                           und Ruhestätten
                                                                           (Lebensraumdegeneration)

anlagebedingt
Anlage eines Ladeparks für Elektro- Versiegelung und Teilversiegelung      nachhaltige Reduktion von Lebensräu-
fahrzeuge                           von Boden                              men

nutzungsbedingt
Nutzung des Ladeparks und des        Erhöhung der Lärm- und Lichtemissi-   Beeinträchtigung / Störung
Parkplatzes                          onen sowie der optischen Reize        (Lebensraumdegeneration)

Da mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans die Teilfläche A lediglich an die tatsächliche
Nutzung angepasst werden soll, kommt es zu keiner Veränderung der Bestandssituation und so-
mit zu keinen Wirkfaktoren.

5.2    Artenspektrum des Untersuchungsgebiets

Zur umfassenden Betrachtung des Artenspektrums und potenzieller Betroffenheiten werden
sämtliche Nachweise für artenschutzrechtlich relevante Arten im Untersuchungsgebiet berück-
sichtigt. Die Artnachweise wurden dem FIS sowie der Landschafts- und Informationssammlung
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LINFOS) entnommen.
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5.2.1    Artnachweise des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NRW“ (FIS)

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblatts Herford - 3818, Quadrant 2. Für die-
sen Quadranten wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“
(FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden
unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt. Die im Untersuchungsge-
biet anzutreffenden Lebensräume konnten in Anlehnung an die vorgegebene Unterteilung fol-
genden Lebensraumtypen des FIS zugeordnet werden:

•     Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
•     Äcker, Weinberge
•     Säume, Hochstaudenfluren
•     Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen

Für die Lebensraumtypen des Messtischblattquadranten des Untersuchungsgebiets werden ins-
gesamt 31 Arten als planungsrelevant genannt. Darunter befinden sich sieben Säugetierarten,
eine Reptilienart und 23 Vogelarten (LANUV 2021a).

5.2.2    Artnachweise der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS)

Von der Landschaftsinformationssammlung werden keine Fundorte planungsrelevanter Arten im
und um das Plangebiet ausgewiesen (LANUV 2021b).

5.2.3    Zufallsbeobachtungen durch die Ortsbegehung

Im Zuge der Ortsbegehung am 8. September 2021 konnte ein Mäusebussard südlich der Teilflä-
che B, in etwa 50 m Entfernung beobachtet werden. Dieser landete, aus westlicher Richtung
kommend, auf dem südlich der Teilfläche B anstehenden Gehölzstreifen. Nach etwa 5 Minuten
flog dieser weiter Richtung Süden.

5.3     Einschätzung des Lebensraumpotenzials

Im Zuge der Ortsbegehung wurde das Lebensraumpotenzial des Plangebiets untersucht. Dabei
wurde auf geeignete Strukturen für Fledermäuse bzw. potenzielle Quartiere (abstehende Rinde,
ausgefaulte Astlöcher, Stammrisse, Spalten und Höhlungen an Gebäuden etc.) und Spuren einer
Nutzung durch Vögel (Nester, Gewölle etc.) an den Gehölzen und Gebäuden geachtet.
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Hinweis: Zu berücksichtigen ist, dass Spuren, die auf eine Nutzung durch gebäude- und gehölz-
bewohnende Arten schließen lassen, nicht immer eindeutig ersichtlich (z. B. baubedingt ver-
deckt, materialbedingt nicht sichtbar, nutzungsbedingt beseitigt) sind. Ein gewisses Restrisiko
der Existenz nicht festgestellter Lebensraumstrukturen ist dementsprechend bei den Untersu-
chungen zum Quartierpotenzial gegeben.

Die Teilfläche A des Plangebiets besteht größtenteils aus versiegelten und teilversiegelten Flä-
chen und unterliegt aufgrund der Nutzung als Parkplatz, der nördlich des Plangebiets gelegenen
Bahngleise und der umgebenen Bebauungen einem hohen anthropogenen Störungsgrad. Ledig-
lich die nördlichen und teils östlich anstehenden Gehölze weisen naturnahe Lebensraumstruktu-
ren auf. Diese eignen sich als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für gehölzbewohnende, weitver-
breitete sowie störungsunempfindliche Tierarten. Nester, Gewölle etc. welche auf eine Nutzung
durch Vögel hinweisen und Baumhöhlen, Stammrisse etc., welche sich als Quartiere für Fleder-
mäuse eignen, konnten im Zuge der Ortsbegehung nicht ausfindig gemacht werden.

Die Teilfläche B besteht gänzlich aus einem intensiv bewirtschafteten Acker und unterliegt dem-
nach ebenfalls einer anthropogenen Nutzung. Weiterhin grenzt die Fläche bzw. der Acker im
Norden unmittelbar an Wohngebäude sowie im Westen an die Bültestraße an, von welchen wei-
tere Störungen ausgehen. Weitere Randeffekte (Silhouettenwirkung) gehen von dem östlich und
südlich des Ackers anstehenden Gehölzstreifens aus. Aufgrund dieser Effekte weist die Teilflä-
che B ein geringes Potenzial für Offenlandarten auf und erfüllt lediglich die Funktion als Nah-
rungshabitat für weitverbreitete störungsunempfindliche Arten sowie für Arten, die von Gehölz-
strukturen aus jagen.

Die zwischen der Teilfläche A und B gelegenen Gebäude können eine Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätte für störungsunempfindliche, gebäudebewohnende Vogelarten sowie für gebäudebewoh-
nende Fledermausarten darstellen. Spuren z.B. am Mauerwerk, unter Dachüberständen etc. die
auf eine Nutzung der Gebäude hinweisen, konnten im Zuge einer äußerlichen Gebäudekontrolle
nicht festgestellt werden. Darüber hinaus befinden sich die Gebäude außerhalb des Plangebiets
und werden demnach baulich nicht verändert.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                      14

5.4     Konfliktanalyse

5.4.1    Häufige und verbreitete Vogelarten

Alle europäischen Vogelarten unterliegen den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1
BNATSCHG. Damit ist auch die vorhabenspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber
häufigen und verbreiteten Vogelarten (sog. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohl-
meise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegan-
gen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustands bei
vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird
(MWEBWV & MKULNV 2010). Auch für diese Arten gilt jedoch, dass das Töten und Verletzen
nach § 44 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 im Falle eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos durch
geeignete Maßnahmen auf ein unvermeidbares Maß zu reduzieren ist.

5.4.2    Planungsrelevante Arten

In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten, artenschutz-
rechtlich relevanten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit
durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Un-
tersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein
potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabenbedingte Betroffenheit für einige der Ar-
ten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des §
44 Abs.1 BNATSCHG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten,
welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                      15

              Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungs- (UG) und Plangebiet (PG).
              Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, HL = Höke Landschaftsarchitektur
                             Status: A. v. = Art vorhanden, B = brütend

Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                  Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der         ASP II
                     Status                                                                                            mens im UG / PG          pot. Betroffenheit       nötig
Säugetiere
Abendsegler          FIS /    Lebensraum und Jagdgebiet                                                               PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit    nein
                     A.v.     Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume. Jagt in großen Höhen     senzielles Nahrungshabitat
                              über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbe- dar.
                              reich.
                                                                                                                      PG und UG stellen keine ge-
                              Wochenstuben / Sommerquartier
                                                                                                                      eignete Fortpflanzungs- und
                              Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen.
                                                                                                                      Ruhestätte dar.
                              Winterquartier
                              Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken.
Braunes Langohr FIS /         Lebensraum und Jagdgebiet                                                               PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit    nein
                A.v.          Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit Baumhöhlen. Jagt an    senzielles Nahrungshabitat
                              Waldrändern, gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streuobstwiesen und Parkan- dar.
                              lagen.
                                                                                                                      PG stellt keine geeignete
                              Wochenstuben / Sommerquartier
                                                                                                                      Fortpflanzungs- und Ruhe-
                              Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an Gebäuden / auch Spaltenverstecke an
                                                                                                                      stätte dar. Gebäude zwi-
                              Bäumen und Gebäuden.
                                                                                                                      schen Teilfläche A und B
                              Winterquartier                                                                          stellen potenzielle Fortpflan-
                              Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten.                                       zungs- und Ruhestätte dar.
Breitflügelfleder-   FIS /    Lebensraum und Jagdgebiet                                                                PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
maus                 A.v.     Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich. Jagt in offener und halboffener Landschaft über   senzielles Nahrungshabitat
                              Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.                 dar.
                              Wochenstuben / Sommerquartier
                                                                                                                       PG stellt keine geeignete
                              Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen.
                                                                                                                       Fortpflanzungs- und Ruhe-
                              Winterquartier                                                                           stätte dar. Gebäude zwi-
                              Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen.      schen Teilfläche A und B
                                                                                                                       stellen potenzielle Fortpflan-
                                                                                                                       zungs- und Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                     16

Fortsetzung Tab. 2
Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                  Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der        ASP II
                     Status                                                                                            mens im UG / PG          pot. Betroffenheit      nötig
Großes Mausohr       FIS /    Lebensraum und Jagdgebiet                                                                PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit   nein
                     A.v.     Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil, geschlossene       geeigneten Lebensraum dar.
                              Waldgebiete (z.B. Buchenhallenwälder).
                              Wochenstuben / Sommerquartier
                              Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern
                              und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen.
                              Winterquartier
                              Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Wasserfleder-        FIS /    Lebensraum und Jagdgebiet                                                                PG und UG stellen keinen  keine Betroffenheit    nein
maus                 A.v.     Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil. Jagt an offenen    geeigneten Lebensraum dar
                              Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze,
                              seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen.
                              Wochenstuben / Sommerquartier
                              Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverroh-
                              rungen, Tunnel, Stollen.
                              Winterquartier
                              Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.
Zweifarbfleder-      FIS /    Lebensraum und Jagdgebiet                                                               PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
maus                 A.v.     Offenland, Wälder und Siedlungen. Jagt meist im freien Luftraum über Gewässern, offenen senzielles Nahrungshabitat
                              Agrarflächen und Wiesen sowie an Uferzonen und im Siedlungsraum. Seltener auch an Stra- dar.
                              ßenlampen.
                                                                                                                      PG stellt keine geeignete
                              Wochenstuben / Sommerquartier
                                                                                                                      Fortpflanzungs- und Ruhe-
                              an Gebäuden (Spalten, Rollladenkästen, Zwischendächer), auch Scheunen und Felsspalten,
                                                                                                                      stätte dar. Gebäude zwi-
                              selten Baumhöhlen und Fledermauskästen.
                                                                                                                      schen Teilfläche A und B
                              Winterquartier                                                                          stellen potenzielle Fortpflan-
                              Gebäude, bevorzugt hohe Gebäude (z.B. Kirchtürme), auch Felswände.                      zungs- und Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                         17

Fortsetzung Tab. 2
Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                     Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der         ASP II
                     Status                                                                                               mens im UG / PG          pot. Betroffenheit       nötig
Zwergfledermaus FIS /         Lebensraum und Jagdgebiet                                                                   PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
                A.v.          Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, auf-   senzielles Nahrungshabitat
                              gelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich.        dar.
                              Wochenstuben / Sommerquartier
                                                                                                                          PG stellt keine geeignete
                              Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere und Nistkästen.
                                                                                                                          Fortpflanzungs- und Ruhe-
                              Winterquartier                                                                              stätte dar. Gebäude zwi-
                              Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische     schen Teilfläche A und B
                              Verstecke.                                                                                  stellen potenzielle Fortpflan-
                                                                                                                          zungs- und Ruhestätte dar.
Vögel
Baumfalke            FIS /    Lebensraum                                                                                  PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
                     B.       Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden und Ge-      senzielles Nahrungshabitat
                              wässern.                                                                                    dar.
                              Bruthabitat
                                                                                                                       PG und UG stellen keine ge-
                              Alte Krähennester in lichten Altholzbeständen, Feldgehölzen Baumreihen oder Waldrändern.
                                                                                                                       eignete Fortpflanzungs- und
                                                                                                                       Ruhestätte dar.
Bluthänfling         FIS /    Lebensraum                                                                                  PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
                     B.       Offene Flächen mit Hecken, Sträuchern oder jungen Koniferen und samentragender Kraut-       senzielles Nahrungshabitat
                              schicht (z.B. heckenreiche Agrarlandschaft, Heide-, Ödland- und Ruderalflächen), Gärten,    dar.
                              Parkanlagen, Friedhöfe.
                                                                                                                         PG und UG stellen keine ge-
                              Bruthabitat
                                                                                                                         eignete Fortpflanzungs- und
                              Nest in dichten Büschen und Hecken (v.a. Koniferen und immergrüne Laubhölzer) in 0,2 - 2 m
                                                                                                                         Ruhestätte dar.
                              Höhe.
Eisvogel             FIS /    Lebensraum                                                                                  PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit    nein
                     B.       Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern.                                  geeigneten Lebensraum dar.
                              Bruthabitat
                              An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                       18

Fortsetzung Tab. 2
Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                   Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der         ASP II
                     Status                                                                                             mens im UG / PG          pot. Betroffenheit       nötig
Feldlerche           FIS /    Lebensraum                                                                                PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit    nein
                     B.       Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere     geeigneten Lebensraum dar.
                              Heidegebiete.
                              Bruthabitat
                              Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde.
Feldsperling         FIS /    Lebensraum                                                                                PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit    nein
                     B.       Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen     geeigneten Lebensraum dar.
                              und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher
                              Siedlungen.
                              Bruthabitat
                              Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen.
Girlitz              FIS /    Lebensraum                                                                             PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit      nein
                     B.       Lebensräume mit trocken-warmem Mikroklima und abwechslungsreichen Habitaten mit lo- senzielles Nahrungshabitat
                              ckerem Baumbestand, wie Friedhöfe, Parks, Gärten, Kleingartenanlagen. Ausnahmsweise in dar.
                              Fichten- und Kiefernwäldern.
                                                                                                                     PG stellt keine geeignete
                              Bruthabitat
                                                                                                                     Fortpflanzungs- und Ruhe-
                              Nest bevorzugt in Nadelbäumen.
                                                                                                                     stätte dar. Garten zwischen
                                                                                                                     Teilfläche A und B stellt po-
                                                                                                                     tenzielle Fortpflanzungs- und
                                                                                                                     Ruhestätte dar.
Habicht              FIS /    Lebensraum                                                                                PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
                     B.       Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und       senzielles Nahrungshabitat
                              Feldgehölzen.                                                                             dar.
                              Bruthabitat
                                                                                                                        PG und UG stellen keine ge-
                              In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schnei-
                                                                                                                        eignete Fortpflanzungs- und
                              sen. Horst in hohen Bäumen (z.B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen).
                                                                                                                        Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                         19

Fortsetzung Tab. 2
Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                     Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der         ASP II
                     Status                                                                                               mens im UG / PG          pot. Betroffenheit       nötig
Kiebitz              FIS /    Lebensraum                                                                                  PG und UG stellen keinen  keine Betroffenheit     nein
                     B.       Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Wei-      geeigneten Lebensraum dar
                              den, seit einigen Jahren verstärkt auf Ackerland.
                              Bruthabitat
                              Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen.
Kleinspecht          FIS /    Lebensraum                                                                                  PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
                     B.       Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Er-     senzielles Nahrungshabitat
                              len- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich       dar.
                              auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit
                              altem Baumbestand.                                                                          PG stellt keine geeignete
                                                                                                                          Fortpflanzungs- und Ruhe-
                              Bruthabitat
                                                                                                                          stätte dar. Garten zwischen
                              Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden).
                                                                                                                          Teilfläche A und B stellt po-
                                                                                                                          tenzielle Fortpflanzungs- und
                                                                                                                          Ruhestätte dar.
Mäusebussard         FIS, HL / Lebensraum                                                                                Sichtung während der Orts- keine Betroffenheit     nein
                     B.        Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vor- begehung im UG (vgl. Kapitel
                               handen sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes.              5.2.3)
                                                                                                                         PG und UG stellen nicht es-
                               Bruthabitat
                                                                                                                         senzielles Nahrungshabitat
                               Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und
                                                                                                                         dar.
                               Einzelbäumen.
                                                                                                                          PG und UG stellen keine ge-
                                                                                                                          eignete Fortpflanzungs- und
                                                                                                                          Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                             20

Fortsetzung Tab. 2
Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                      Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der            ASP II
                     Status                                                                                                mens im UG / PG          pot. Betroffenheit          nötig
Mehlschwalbe         FIS /    Lebensraum                                                                                   PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit      nein
                     B.       In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewäs-         senzielles Nahrungshabitat
                              sern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze.                               dar.
                              Bruthabitat
                                                                                                                         PG stellt keine geeignete
                              Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städ-
                                                                                                                         Fortpflanzungs- und Ruhe-
                              ten.
                                                                                                                         stätte dar. Gebäude zwi-
                                                                                                                         schen Teilfläche A und B
                                                                                                                         stellen potenzielle Fortpflan-
                                                                                                                         zungs- und Ruhestätte dar.
                                                                                                                         Es konnten keine Nester
                                                                                                                         ausfindig gemacht werden.
Nachtigall           FIS /    Lebensraum                                                                                   PG und UG eignen sich als      keine Betroffenheit   nein
                     B.       Kulturlandschaften mit Nähe zu Gebüsch- oder Gehölzstrukturen. Auf dem Durchzug und          Teillebensraum, welcher
                              nach der Brutzeit auch in offeneren Landschaften.                                            von der Planung nicht be-
                                                                                                                           troffen sind.
                              Bruthabitat
                              In der Kraut-, (seltener in der) Strauchschicht unterholzreicher Laub- und Mischwälder. In
                              Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen, Park- und Gartenanlagen niederschlagsarmer Gebiete.
Neuntöter            FIS /    Lebensraum                                                                                   PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit       nein
                     B.       Extensiv genutzte Kulturlandschaft, Ackerlandschaften, Streuobstwiesen, Weinberge, Tro-      geeigneten Lebensraum dar.
                              ckenhänge, Brachen, Kahlschläge, Wälder, Parkanlagen.
                              Bruthabitat
                              Halboffene und offene Landschaft mit aufgelockertem, abwechslungsreichem Buschbestand.
Rauchschwalbe        FIS /    Lebensraum                                                                                   PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit       nein
                     B.       Extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadträumen.        geeigneten Lebensraum dar.
                              Bruthabitat
                              Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe,
                              Scheunen, Hofgebäude).
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                          21

Fortsetzung Tab. 2
Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                       Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der        ASP II
                     Status                                                                                                 mens im UG / PG          pot. Betroffenheit      nötig
Rebhuhn              FIS /    Lebensraum                                                                              PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit         nein
                     B.       Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche, Staudenfluren, Feld- und Weg- geeigneten Lebensraum dar.
                              raine sowie Brachflächen.
                              Bruthabitat
                              Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölz- und Waldränder, zum Teil in Heuhaufen.
Rotmilan             FIS /    Lebensraum                                                                                    PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit   nein
                     B.       Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden. Jagt auf freien Flä-       geeigneten Lebensraum dar.
                              chen.
                              Bruthabitat
                              In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen. Schlafplätze in Ge-
                              hölzen.
Schleiereule         FIS /    Lebensraum                                                                                 PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit     nein
                     B.       Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsberei- senzielles Nahrungshabitat
                              chen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, dar.
                              Gräben sowie Brachen.
                                                                                                                         PG und UG stellen keine ge-
                              Bruthabitat
                                                                                                                         eignete Fortpflanzungs- und
                              Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug ge-
                                                                                                                         Ruhestätte dar.
                              währen (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen,
                              Dörfern und Kleinstädten.
Sperber              FIS /    Lebensraum                                                                                 PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit     nein
                     B.       Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit klei- senzielles Nahrungshabitat
                              nen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im dar.
                              Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen.
                                                                                                                         PG und UG stellen keine ge-
                              Bruthabitat
                                                                                                                         eignete Fortpflanzungs- und
                              Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest
                                                                                                                         Ruhestätte dar.
                              meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                          22

Fortsetzung Tab. 2
Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                      Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der         ASP II
                     Status                                                                                                mens im UG / PG          pot. Betroffenheit       nötig
Star                 FIS /    Lebensraum                                                                                   PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
                     B.       Typische Art der Kulturlandschaft. Ursprünglich beweidete, halboffene Landschaften und       senzielles Nahrungshabitat
                              feuchte Grasländer, als Kulturfolger auch in Ortschaften. Wichtiges Habitatmerkmal ist ein   dar.
                              gutes Höhlenangebot.
                                                                                                                           PG stellt keine geeignete
                              Bruthabitat
                                                                                                                           Fortpflanzungs- und Ruhe-
                              Höhlenbrüter (z.B. Astlöcher, Spechthöhlen, Gebäudenischen und -spalten, Nistkästen).
                                                                                                                           stätte dar. Gebäude zwi-
                                                                                                                           schen Teilfläche A und B
                                                                                                                           stellen potenzielle Fortpflan-
                                                                                                                           zungs- und Ruhestätte dar.
Turmfalke            FIS /    Lebensraum                                                                                PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit      nein
                     B.       Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Bio- senzielles Nahrungshabitat
                              topen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen.                     dar.
                              Bruthabitat
                                                                                                                        PG und UG stellen keine ge-
                              Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Ge-
                                                                                                                        eignete Fortpflanzungs- und
                              bäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken).
                                                                                                                        Ruhestätte dar.
Uhu                  FIS /    Lebensraum                                                                               PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit        nein
                     B.       Reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandab- geeigneten Lebensraum dar.
                              grabungen.
                              Bruthabitat
                              Störungsarme Felswände und Steinbrüche mit freiem Anflug. Es sind auch Baum- und Boden-
                              bruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt.
Waldkauz             FIS /    Lebensraum                                                                                 PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit     nein
                     B.       Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige senzielles Nahrungshabitat
                              Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem dar.
                              Angebot an Höhlen.
                                                                                                                         PG und UG stellen keine ge-
                              Bruthabitat
                                                                                                                         eignete Fortpflanzungs- und
                              Baumhöhlen, Nisthilfen.
                                                                                                                         Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                                                                                                          23

Fortsetzung Tab. 2
Art                  Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007)                                      Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der         ASP II
                     Status                                                                                                mens im UG / PG          pot. Betroffenheit       nötig
Waldohreule          FIS /    Lebensraum                                                                                   PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit   nein
                     B.       Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im        senzielles Nahrungshabitat
                              Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate       dar.
                              sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen.
                                                                                                                           PG und UG stellen keine ge-
                              Bruthabitat
                                                                                                                           eignete Fortpflanzungs- und
                              Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard,
                                                                                                                           Ruhestätte dar.
                              Ringeltaube).
Reptilien
Zauneidechse         FIS /    Lebensraum                                                                                   PG und UG stellen keinen   keine Betroffenheit    nein
                     A.v.     Reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinflächigen Mosaik aus vegetations-     geeigneten Lebensraum dar.
                              freien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstauden-
                              fluren und lockeren, sandigen Substraten mit einer ausreichenden Bodenfeuchte. Z.B. Bin-
                              nendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder,
                              Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und
                              Kiesgruben, Industriebrachen.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                  24

6.0 Fazit

Im Rahmen der Vorprüfung konnten keine artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen
durch das Vorhaben ermittelt werden. Aufgrund der anthropogen überprägten Strukturen sowie
des hohen anthropogenen Störungsgrads eignet sich das Plangebiet allenfalls als Lebensraum
für häufige, störungsunempfindliche und weitverbreitete Vogelarten sowie als nicht essentielles
Nahrungshabitat für Fledermäuse. Ein Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs.
BNATSCHG wird hinsichtlich planungsrelevanter Arten mit der 58. Änderung des Flächennut-
zungsplans nicht erwartet.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                     25

7.0 Zusammenfassung

Die Stadt Bad Oeynhausen strebt die 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“
an. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist sowohl die planungsrechtliche Absicherung der
derzeitigen Nutzung der nördlichen Teilfläche als Parkplatz für die Maternus-Klinik als auch die
Schaffung der planerischen Grundlage für die Nutzung der südlichen Teilfläche als Ladepark.
Die 58. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich innerhalb der Gemarkung Bad Oeyn-
hausen und besteht aus zwei Flächen, welche zusammengenommen etwa 0,7 ha ergeben. Die
nördlich gelegene Fläche ist rund 0,54 ha groß und umfasst das Flurstück 41 der Flur 22. Die süd-
lich gelegene Fläche ist etwa 0,15 ha groß und umfasst teilweise das Flurstück 53 der Flur 22.

Es fand eine Vorprüfung (Stufe I) statt, bei der alle im Rahmen der Datenrecherche ermittelten
Arten hinsichtlich einer vorhabenbedingten Betroffenheit überschlägig beurteilt wurden. Im
Rahmen der Vorprüfung konnten keine artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen
durch das Vorhaben ermittelt werden. Aufgrund der anthropogen überprägten Strukturen sowie
des hohen anthropogenen Störungsgrads eignet sich das Plangebiet allenfalls als Lebensraum
für häufige, störungsunempfindliche und weitverbreitete Vogelarten sowie als nicht essentielles
Nahrungshabitat für Fledermäuse.

Ein Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. BNATSCHG wird hinsichtlich planungsrele-
vanter Arten mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans nicht erwartet.

Bielefeld, im September 2021
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I                                                       26

8.0 Quellenverzeichnis

BNATSCHG (2009): Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist.

LANUV (2021a): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-
Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) https://artenschutz.natur-
schutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/38182
Zugriff: 10.09.2021, 09:00 MEZ

LANUV (2021b): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-
Westfalen, Landschaftsinformationssammlung (WWW-Seite) http://linfos.api.naturschutzinfor-
mationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos
Zugriff: 10.09.2021, 12:00 MEZ

MKULNV – Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
NRW, Hrsg. (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Um-
setzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Pla-
nungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) – Rd. Erl. d. MKULNV NRW v. 06.06.2016, - III
4 - 616.06.01.17. Düsseldorf.

MWEBWV – MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW &
MKULNV – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ NRW, Hrsg. (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulas-
sung von Vorhaben – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Ener-
gie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt-
schaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Düsseldorf.

SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C., Hrsg.
(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Im Auftrag der Länderar-
beitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, Ra-
dolfzell.

STADT BAD OEYNHAUSEN (2021a): 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der
Stadt Bad Oeynhausen. Bereich 61, Stadtentwicklung.
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