Stadt Bad Oeynhausen 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Brinkkamp" der Stadt Bad Oeynhausen - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Stufe I ...
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Stadt Bad Oeynhausen 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I -
Stadt Bad Oeynhausen 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I - Projektnummer 21-791 Bearbeitungsstand 23.09.2021 Auftraggeber Stadt Bad Oeynhausen Schwarzer Weg 6 32543 Bad Oeynhausen Verfasser Projektbearbeitung Felix Hüttl Dipl.-Ing. Stefan Höke M.Sc. Ecology Landschaftsarchitekt I bdla
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I Inhaltsverzeichnis 1.0 Anlass ...................................................................................................................................... 1 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik...................................................................................... 2 3.0 Vorhabensbeschreibung ....................................................................................................... 4 4.0 Beschreibung des Plan- und Untersuchungsgebiets ........................................................ 7 4.1 Plangebiet ......................................................................................................................................................... 7 4.2 Umfeld des Plangebiets ................................................................................................................................. 9 4.3 Vorbelastungen ............................................................................................................................................. 10 5.0 Stufe I – Vorprüfung............................................................................................................. 11 5.1 Wirkfaktoren................................................................................................................................................... 11 5.2 Artenspektrum des Untersuchungsgebiets............................................................................................. 11 5.2.1 Artnachweise des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NRW“ (FIS) ................................. 12 5.2.2 Artnachweise der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) ........................................................... 12 5.2.3 Zufallsbeobachtungen durch die Ortsbegehung ....................................................................................... 12 5.3 Einschätzung des Lebensraumpotenzials................................................................................................ 12 5.4 Konfliktanalyse .............................................................................................................................................. 14 5.4.1 Häufige und verbreitete Vogelarten ............................................................................................................ 14 5.4.2 Planungsrelevante Arten............................................................................................................................... 14 6.0 Fazit ........................................................................................................................................ 24 7.0 Zusammenfassung ............................................................................................................... 25 8.0 Quellenverzeichnis............................................................................................................... 26
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 1 1.0 Anlass Die Stadt Bad Oeynhausen strebt die 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ an. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist sowohl die planungsrechtliche Absicherung der derzeitigen Nutzung der nördlichen Teilfläche als Parkplatz für die Maternus-Klinik als auch die planerische Grundlage für die Nutzung der südlichen Teilfläche als Ladepark zu schaffen. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Oeynhausen. Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der DTK 1:25.000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung artenschutz- rechtlicher Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG). Der entsprechende arten- schutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 2 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik Prüfveranlassung (Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung) Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen der Bauleitpla- nung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Rege- lungen des § 44 Abs. 1, 5, 6 und § 45 Abs. 7 BNATSCHG (MWEBWV & MKULNV 2010). Die ASP als eigenständige Prüfung lässt sich nicht durch andere Prüfverfahren ersetzen (z. B. Umweltver- träglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz) (MWEBWV & MKULNV 2010). Prüfumfang (Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände) In § 44 Abs. 1 BNATSCHG werden Zugriffsverbote für bestimmte Tier- und Pflanzenarten genannt. Die Zugriffsverbote umfassen das Töten oder Verletzen wild lebender Tiere der besonders ge- schützten Arten (Nr. 1), eine erhebliche Störung wild lebender Tiere der streng geschützten Ar- ten und der europäischen Vogelarten, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen Popula- tion verschlechtert, (Nr. 2) und das Zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild leben- der Tiere der besonders geschützten Arten (Nr. 3). Hinzu kommt das Verbot, wildlebende Pflan- zen der besonders geschützten Arten zu beeinträchtigen (Nr. 4). Zu den besonders geschützten Arten zählen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 13 BNATSCHG Arten der Anhänge A und B der EG-Arten- schutzverordnung 338/97, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, „europäische Vögel" im Sinne des Artikels 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie sowie Arten der Anlage 1 Spalte 2 der Bundes- artenschutzverordnung. Ein Teil dieser Arten, die gesondert in dem Anhang A der EG-Arten- schutzverordnung 338/97, im Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie in Anlage 1 Spalte 3 der Bun- desartenschutzverordnung aufgeführt werden, zählen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 14 BNATSCHG zu den streng geschützten Arten. Gemäß § 44 Abs. 5 Satz 5 BNATSCHG sind die „lediglich“ national besonders geschützten Arten von den Zugriffsverboten ausgenommen (MKULNV 2016). Nach § 44 Abs. 5 BNATSCHG liegt kein Verstoß gegen das Zugriffsverbot Nr. 1 vor, wenn das Tö- tungsrisiko auf ein unvermeidbares Maß reduziert und infolgedessen nicht signifikant erhöht wird. Gegen die Zugriffsverbote Nr. 1 und Nr. 4 wird des Weiteren nicht verstoßen, wenn die Be- einträchtigungen auf erforderliche Maßnahmen zugunsten des Schutzes der Tiere und des Er- halts der ökologischen Funktion von deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zurückzuführen sind. Ebenso liegt kein Verstoß gegen das Zugriffsverbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funk- tion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammen- hang weiterhin erfüllt ist.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 3 Planungsrelevante Arten Planungsrelevante Arten sind eine durch das LANUV mittels einheitlicher naturschutzfachlicher Kriterien erstellte Auswahl geschützter Arten, welche bei der ASP einzeln zu bearbeiten sind. Die nicht berücksichtigten FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind in NRW un- stete Arten (ausgestorben, Irrgäste, sporadische Zuwanderer), die im Rahmen einer ASP nicht betrachtet werden. Unberücksichtigt bleiben auch Arten mit landesweit günstigem Erhaltungs- zustand und einer großen Anpassungsfähigkeit, da bei diesen im Regelfall nicht gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNATSCHG verstoßen wird (MKULNV 2016; MWEBWV & MKULNV 2010). Stufenweiser Aufbau einer Artenschutzprüfung Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift Artenschutz vom 06.06.2016 (MKULNV 2016). Ab- lauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung Durch eine überschlägige Prognose wird das Auftreten potenzieller artenschutzrechtlicher Kon- flikte geklärt. Zur Beurteilung sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum un- ter Berücksichtigung der vorhabenbedingten Gegebenheiten einzuholen. Nur bei nicht auszu- schließenden Konflikten ist Stufe II durchzuführen. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Eine Art-für-Art-Betrachtung spezifischer Verhaltens- und Lebensweisen wird durchgeführt, so- dass potenzielle Konflikte differenziert analysiert, vertiefend geprüft und ggf. ausgeschlossen werden können. Für die Abwendung verbleibender Konflikte werden Vermeidungs- und / oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sowie ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Stufe III: Ausnahmeverfahren Können die jeweiligen Verbotstatbestände durch die o. g. Maßnahmen nicht abgewendet wer- den, wird geprüft, ob eine Ausnahme von den Verboten mit Hilfe der drei Voraussetzungen zwin- gende Gründe, Alternativlosigkeit und Erhaltungszustand zulässig ist (MKULNV 2016). Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine für den jeweiligen Einzelfall ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten er- forderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken, Fachliteratur) und bei Bedarf auch auf Erfassungen vor Ort gründet.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 4 3.0 Vorhabensbeschreibung Der Geltungsbereich der 58. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich innerhalb der Gemarkung Bad Oeynhausen und besteht aus zwei Flächen, welche zusammengenommen etwa 0,7 ha ergeben. Die nördlich gelegene Fläche ist rund 0,54 ha groß und wird im vorliegenden Ar- tenschutzrechtlichen Fachbeitrag – Stufe I als „Teilfläche A“ bezeichnet. Diese umfasst das Flurstück 41 der Flur 22. Die südlich gelegene Fläche ist etwa 0,15 ha groß und wird im Folgenden als „Teilfläche B“ bezeichnet. Diese umfasst teilweise das Flurstück 53 der Flur 22. Geltungsbereich (Teilflächen A+B) der 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 5 Flächennutzungsplan Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat am 30.06.2021 das Einleitungsverfahren zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist zum einen, die nördlich als Parkplatz genutzte Teilfläche als „Sondergebiet“ für die Maternus- Klinik darzustellen und zum anderen auf der südlichen Teilfläche die Voraussetzungen für einen Ladepark zu schaffen. Hintergrund der nördlichen Änderung ist, dass die jetzige Nutzung als Parkplatzfläche der Maternus-Klinik der bestehenden Festsetzung als „Grünfläche“ wider- spricht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes würde so zukünftig dafür Sorge tragen, dass der Flächennutzungsplan den Bereich entsprechend der tatsächlichen Nutzung als „Sonderge- biet“ für die Klinik ausweist. Hintergrund der Änderung für die südliche Teilfläche ist ein der Stadt vorliegender Antrag, auf etwa 1.500 - 2.500 m² einen innovativen Ladepark für Elektrofahr- zeuge in direkter Nähe zur Produktentwicklung des Antragsstellers zu schaffen. Da dieses Vor- haben der jetzigen Darstellung im Flächennutzungsplan als „Grünfläche mit der Zweckbestim- mung Parkanlage“ wiederspricht, ist eine Änderung zu einer Fläche „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ladepark“ vorgesehen (STADT BAD OEYNHAUSEN 2021a)
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 6 Auszug aus der 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen (STADT BAD OEYNHAUSEN 2021a).
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 7 4.0 Beschreibung des Plan- und Untersuchungsgebiets Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet der 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen sowie wirkungsspezifisch relevante Flächen im Um- feld des Plangebiets. Im Folgenden werden das Plan- und Untersuchungsgebiet hinsichtlich ih- rer Bestandssituation bzw. ihrer aktuellen Nutzung beschrieben. Das Plangebiet befindet sich im Übergang von Siedlungsbereich zur freien Landschaft. 4.1 Plangebiet Teilfläche A Die Teilfläche A, welche als Parkplatz genutzt wird, besteht größtenteils aus asphaltierten und geschotterten Flächen. Südlich und teils östlich im Plangebiet, bis hin zu den Bahngleisen, ist ein Ge- hölzstreifen gelegen, welcher sich aus Bäumen mit mittleren Baumholz (Birken 35 - 40 cm BHD, Eichen 40 cm BHD, Tan- nen 20 - 30 cm BHD), Jungwuchs (Spitz- Ahorn 10 - 15 cm BHD, Hainbuchen 10 - 15 cm BHD, Vogelkirsche 5 -10 cm BHD, Weide 10 -15 cm BHD) und strauchigem Unterbewuchs (Brombeere, Brennnes- sel) zusammensetzt.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 8 Zwischen dem Gehölzstreifen führt ein Rad- / Fußweg entlang. Östlich und westlich im Plangebiet sind weitere Gehölze, bestehend aus Hartrie- gel (5 - 10 cm BHD), Weißdorn (5 - 10 cm BHD), Holunder (5 - 10 cm BHD) Eschen (5 - 10 cm BHD) mit krauti- gem und strauchigem Bewuchs gelegen. Teilfläche B Die Teilfläche B besteht aus einem inten- siv bewirtschafteten Acker. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze stocken Apfelbäume (10 - 15 cm BHD).
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 9 4.2 Umfeld des Plangebiets Südlich der Teilfläche A setzt sich der Gehölzaufwuchs bis hin zu den Bahn- gleisen fort. Östlich der Teilfläche A liegt die Mater- nus-Klinik sowie dessen Parkplätze. Zwischen der Teilfläche A und B befin- den sich Wohngebäude mit angrenzen- den Gärten. Die Gärten bestehen größ- tenteils aus lebensraumtypischen Ge- hölzen, wie etwa Kirsch- und Apfelbäu- men. Vereinzelnd finden sich Ziersträu- cher.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 10 Östlich und südlich der Teilfläche B ist ein Acker gelegen, welcher von einem Gehölzstreifen gerahmt wird. Westlich werden die Teilflächen A und B von der Bültestraße und einem Grün- streifen mit Apfelbäumen begrenzt. Westlich der Bültestraße befinden sich Parkplätze und Grünflächen. 4.3 Vorbelastungen Die Teilfläche A des Plangebiets wird aktuell als Parkplatz für die östlich des Plangebiets gele- gene Maternus-Klinik genutzt. Aufgrund dessen ist diese durch Lärm-, Licht- und Schadstof- femissionen vorbelastet. Die Teilfläche B unterliegt einer landwirtschaftlichen Nutzung und ist daher hinsichtlich Pflanzenschutzmittel und temporär durch Lärm-, Licht- und Schadstoffemissi- onen vorbelastet. Entlang des Plangebiets verlaufen mehrere Straßen, wie etwa die Bültestraße und die Straße am Brinkkamp entlang. Darüber hinaus führen nördlich der Teilfläche A Bahngleise entlang. Weiterhin ist zwischen der Teilfläche A und B eine Wohnbebauung gelegen. Weitere Bebauun- gen finden sich im Umfeld des Plangebiets. Ausgehend von dem Verkehr sowie der Nutzung der Gebäude werden Lärm-, Licht- und Schadstoffemissionen in das Plangebiet emittiert.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 11 5.0 Stufe I – Vorprüfung 5.1 Wirkfaktoren Die in Verbindung mit dem Vorhaben stehenden potenziellen Wirkungen sind nachfolgend tabel- larisch aufgeführt und werden anschließend erläutert. Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen. Maßnahme Wirkfaktor Auswirkung baubedingt Baufeldräumung und Baustellenbe- Bodenverdichtungen, Bodenabtrag erhöhtes Tötungs- und Verletzungsri- trieb (zeitlich beschränkt) und Veränderung des (natürlichen) siko Bodenaufbaus ggf. Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ggf. Entfernung von krautiger Vegeta- erhöhtes Tötungs- und Verletzungsri- tion und Gehölzen siko ggf. Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten optische, akustische und stoffliche temporäre Störung der Tierwelt Emissionen durch den Baubetrieb potenzieller Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Lebensraumdegeneration) anlagebedingt Anlage eines Ladeparks für Elektro- Versiegelung und Teilversiegelung nachhaltige Reduktion von Lebensräu- fahrzeuge von Boden men nutzungsbedingt Nutzung des Ladeparks und des Erhöhung der Lärm- und Lichtemissi- Beeinträchtigung / Störung Parkplatzes onen sowie der optischen Reize (Lebensraumdegeneration) Da mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans die Teilfläche A lediglich an die tatsächliche Nutzung angepasst werden soll, kommt es zu keiner Veränderung der Bestandssituation und so- mit zu keinen Wirkfaktoren. 5.2 Artenspektrum des Untersuchungsgebiets Zur umfassenden Betrachtung des Artenspektrums und potenzieller Betroffenheiten werden sämtliche Nachweise für artenschutzrechtlich relevante Arten im Untersuchungsgebiet berück- sichtigt. Die Artnachweise wurden dem FIS sowie der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LINFOS) entnommen.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 12 5.2.1 Artnachweise des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in NRW“ (FIS) Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblatts Herford - 3818, Quadrant 2. Für die- sen Quadranten wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt. Die im Untersuchungsge- biet anzutreffenden Lebensräume konnten in Anlehnung an die vorgegebene Unterteilung fol- genden Lebensraumtypen des FIS zugeordnet werden: • Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken • Äcker, Weinberge • Säume, Hochstaudenfluren • Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Für die Lebensraumtypen des Messtischblattquadranten des Untersuchungsgebiets werden ins- gesamt 31 Arten als planungsrelevant genannt. Darunter befinden sich sieben Säugetierarten, eine Reptilienart und 23 Vogelarten (LANUV 2021a). 5.2.2 Artnachweise der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) Von der Landschaftsinformationssammlung werden keine Fundorte planungsrelevanter Arten im und um das Plangebiet ausgewiesen (LANUV 2021b). 5.2.3 Zufallsbeobachtungen durch die Ortsbegehung Im Zuge der Ortsbegehung am 8. September 2021 konnte ein Mäusebussard südlich der Teilflä- che B, in etwa 50 m Entfernung beobachtet werden. Dieser landete, aus westlicher Richtung kommend, auf dem südlich der Teilfläche B anstehenden Gehölzstreifen. Nach etwa 5 Minuten flog dieser weiter Richtung Süden. 5.3 Einschätzung des Lebensraumpotenzials Im Zuge der Ortsbegehung wurde das Lebensraumpotenzial des Plangebiets untersucht. Dabei wurde auf geeignete Strukturen für Fledermäuse bzw. potenzielle Quartiere (abstehende Rinde, ausgefaulte Astlöcher, Stammrisse, Spalten und Höhlungen an Gebäuden etc.) und Spuren einer Nutzung durch Vögel (Nester, Gewölle etc.) an den Gehölzen und Gebäuden geachtet.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 13 Hinweis: Zu berücksichtigen ist, dass Spuren, die auf eine Nutzung durch gebäude- und gehölz- bewohnende Arten schließen lassen, nicht immer eindeutig ersichtlich (z. B. baubedingt ver- deckt, materialbedingt nicht sichtbar, nutzungsbedingt beseitigt) sind. Ein gewisses Restrisiko der Existenz nicht festgestellter Lebensraumstrukturen ist dementsprechend bei den Untersu- chungen zum Quartierpotenzial gegeben. Die Teilfläche A des Plangebiets besteht größtenteils aus versiegelten und teilversiegelten Flä- chen und unterliegt aufgrund der Nutzung als Parkplatz, der nördlich des Plangebiets gelegenen Bahngleise und der umgebenen Bebauungen einem hohen anthropogenen Störungsgrad. Ledig- lich die nördlichen und teils östlich anstehenden Gehölze weisen naturnahe Lebensraumstruktu- ren auf. Diese eignen sich als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für gehölzbewohnende, weitver- breitete sowie störungsunempfindliche Tierarten. Nester, Gewölle etc. welche auf eine Nutzung durch Vögel hinweisen und Baumhöhlen, Stammrisse etc., welche sich als Quartiere für Fleder- mäuse eignen, konnten im Zuge der Ortsbegehung nicht ausfindig gemacht werden. Die Teilfläche B besteht gänzlich aus einem intensiv bewirtschafteten Acker und unterliegt dem- nach ebenfalls einer anthropogenen Nutzung. Weiterhin grenzt die Fläche bzw. der Acker im Norden unmittelbar an Wohngebäude sowie im Westen an die Bültestraße an, von welchen wei- tere Störungen ausgehen. Weitere Randeffekte (Silhouettenwirkung) gehen von dem östlich und südlich des Ackers anstehenden Gehölzstreifens aus. Aufgrund dieser Effekte weist die Teilflä- che B ein geringes Potenzial für Offenlandarten auf und erfüllt lediglich die Funktion als Nah- rungshabitat für weitverbreitete störungsunempfindliche Arten sowie für Arten, die von Gehölz- strukturen aus jagen. Die zwischen der Teilfläche A und B gelegenen Gebäude können eine Fortpflanzungs- und Ruhe- stätte für störungsunempfindliche, gebäudebewohnende Vogelarten sowie für gebäudebewoh- nende Fledermausarten darstellen. Spuren z.B. am Mauerwerk, unter Dachüberständen etc. die auf eine Nutzung der Gebäude hinweisen, konnten im Zuge einer äußerlichen Gebäudekontrolle nicht festgestellt werden. Darüber hinaus befinden sich die Gebäude außerhalb des Plangebiets und werden demnach baulich nicht verändert.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 14 5.4 Konfliktanalyse 5.4.1 Häufige und verbreitete Vogelarten Alle europäischen Vogelarten unterliegen den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNATSCHG. Damit ist auch die vorhabenspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (sog. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohl- meise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegan- gen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustands bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird (MWEBWV & MKULNV 2010). Auch für diese Arten gilt jedoch, dass das Töten und Verletzen nach § 44 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 im Falle eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos durch geeignete Maßnahmen auf ein unvermeidbares Maß zu reduzieren ist. 5.4.2 Planungsrelevante Arten In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten, artenschutz- rechtlich relevanten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Un- tersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabenbedingte Betroffenheit für einige der Ar- ten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs.1 BNATSCHG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 15 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungs- (UG) und Plangebiet (PG). Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, HL = Höke Landschaftsarchitektur Status: A. v. = Art vorhanden, B = brütend Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Säugetiere Abendsegler FIS / Lebensraum und Jagdgebiet PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein A.v. Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume. Jagt in großen Höhen senzielles Nahrungshabitat über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbe- dar. reich. PG und UG stellen keine ge- Wochenstuben / Sommerquartier eignete Fortpflanzungs- und Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen. Ruhestätte dar. Winterquartier Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken. Braunes Langohr FIS / Lebensraum und Jagdgebiet PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein A.v. Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit Baumhöhlen. Jagt an senzielles Nahrungshabitat Waldrändern, gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streuobstwiesen und Parkan- dar. lagen. PG stellt keine geeignete Wochenstuben / Sommerquartier Fortpflanzungs- und Ruhe- Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an Gebäuden / auch Spaltenverstecke an stätte dar. Gebäude zwi- Bäumen und Gebäuden. schen Teilfläche A und B Winterquartier stellen potenzielle Fortpflan- Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten. zungs- und Ruhestätte dar. Breitflügelfleder- FIS / Lebensraum und Jagdgebiet PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein maus A.v. Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich. Jagt in offener und halboffener Landschaft über senzielles Nahrungshabitat Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. dar. Wochenstuben / Sommerquartier PG stellt keine geeignete Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen. Fortpflanzungs- und Ruhe- Winterquartier stätte dar. Gebäude zwi- Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen. schen Teilfläche A und B stellen potenzielle Fortpflan- zungs- und Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 16 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Großes Mausohr FIS / Lebensraum und Jagdgebiet PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein A.v. Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil, geschlossene geeigneten Lebensraum dar. Waldgebiete (z.B. Buchenhallenwälder). Wochenstuben / Sommerquartier Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller. Wasserfleder- FIS / Lebensraum und Jagdgebiet PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein maus A.v. Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil. Jagt an offenen geeigneten Lebensraum dar Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverroh- rungen, Tunnel, Stollen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller. Zweifarbfleder- FIS / Lebensraum und Jagdgebiet PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein maus A.v. Offenland, Wälder und Siedlungen. Jagt meist im freien Luftraum über Gewässern, offenen senzielles Nahrungshabitat Agrarflächen und Wiesen sowie an Uferzonen und im Siedlungsraum. Seltener auch an Stra- dar. ßenlampen. PG stellt keine geeignete Wochenstuben / Sommerquartier Fortpflanzungs- und Ruhe- an Gebäuden (Spalten, Rollladenkästen, Zwischendächer), auch Scheunen und Felsspalten, stätte dar. Gebäude zwi- selten Baumhöhlen und Fledermauskästen. schen Teilfläche A und B Winterquartier stellen potenzielle Fortpflan- Gebäude, bevorzugt hohe Gebäude (z.B. Kirchtürme), auch Felswände. zungs- und Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 17 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Zwergfledermaus FIS / Lebensraum und Jagdgebiet PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein A.v. Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, auf- senzielles Nahrungshabitat gelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich. dar. Wochenstuben / Sommerquartier PG stellt keine geeignete Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere und Nistkästen. Fortpflanzungs- und Ruhe- Winterquartier stätte dar. Gebäude zwi- Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische schen Teilfläche A und B Verstecke. stellen potenzielle Fortpflan- zungs- und Ruhestätte dar. Vögel Baumfalke FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden und Ge- senzielles Nahrungshabitat wässern. dar. Bruthabitat PG und UG stellen keine ge- Alte Krähennester in lichten Altholzbeständen, Feldgehölzen Baumreihen oder Waldrändern. eignete Fortpflanzungs- und Ruhestätte dar. Bluthänfling FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Offene Flächen mit Hecken, Sträuchern oder jungen Koniferen und samentragender Kraut- senzielles Nahrungshabitat schicht (z.B. heckenreiche Agrarlandschaft, Heide-, Ödland- und Ruderalflächen), Gärten, dar. Parkanlagen, Friedhöfe. PG und UG stellen keine ge- Bruthabitat eignete Fortpflanzungs- und Nest in dichten Büschen und Hecken (v.a. Koniferen und immergrüne Laubhölzer) in 0,2 - 2 m Ruhestätte dar. Höhe. Eisvogel FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. geeigneten Lebensraum dar. Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 18 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Feldlerche FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere geeigneten Lebensraum dar. Heidegebiete. Bruthabitat Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde. Feldsperling FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen geeigneten Lebensraum dar. und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Siedlungen. Bruthabitat Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen. Girlitz FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Lebensräume mit trocken-warmem Mikroklima und abwechslungsreichen Habitaten mit lo- senzielles Nahrungshabitat ckerem Baumbestand, wie Friedhöfe, Parks, Gärten, Kleingartenanlagen. Ausnahmsweise in dar. Fichten- und Kiefernwäldern. PG stellt keine geeignete Bruthabitat Fortpflanzungs- und Ruhe- Nest bevorzugt in Nadelbäumen. stätte dar. Garten zwischen Teilfläche A und B stellt po- tenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte dar. Habicht FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und senzielles Nahrungshabitat Feldgehölzen. dar. Bruthabitat PG und UG stellen keine ge- In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schnei- eignete Fortpflanzungs- und sen. Horst in hohen Bäumen (z.B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen). Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 19 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Kiebitz FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Wei- geeigneten Lebensraum dar den, seit einigen Jahren verstärkt auf Ackerland. Bruthabitat Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen. Kleinspecht FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Er- senzielles Nahrungshabitat len- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich dar. auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. PG stellt keine geeignete Fortpflanzungs- und Ruhe- Bruthabitat stätte dar. Garten zwischen Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden). Teilfläche A und B stellt po- tenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte dar. Mäusebussard FIS, HL / Lebensraum Sichtung während der Orts- keine Betroffenheit nein B. Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vor- begehung im UG (vgl. Kapitel handen sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. 5.2.3) PG und UG stellen nicht es- Bruthabitat senzielles Nahrungshabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und dar. Einzelbäumen. PG und UG stellen keine ge- eignete Fortpflanzungs- und Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 20 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Mehlschwalbe FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewäs- senzielles Nahrungshabitat sern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. dar. Bruthabitat PG stellt keine geeignete Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städ- Fortpflanzungs- und Ruhe- ten. stätte dar. Gebäude zwi- schen Teilfläche A und B stellen potenzielle Fortpflan- zungs- und Ruhestätte dar. Es konnten keine Nester ausfindig gemacht werden. Nachtigall FIS / Lebensraum PG und UG eignen sich als keine Betroffenheit nein B. Kulturlandschaften mit Nähe zu Gebüsch- oder Gehölzstrukturen. Auf dem Durchzug und Teillebensraum, welcher nach der Brutzeit auch in offeneren Landschaften. von der Planung nicht be- troffen sind. Bruthabitat In der Kraut-, (seltener in der) Strauchschicht unterholzreicher Laub- und Mischwälder. In Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen, Park- und Gartenanlagen niederschlagsarmer Gebiete. Neuntöter FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Extensiv genutzte Kulturlandschaft, Ackerlandschaften, Streuobstwiesen, Weinberge, Tro- geeigneten Lebensraum dar. ckenhänge, Brachen, Kahlschläge, Wälder, Parkanlagen. Bruthabitat Halboffene und offene Landschaft mit aufgelockertem, abwechslungsreichem Buschbestand. Rauchschwalbe FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadträumen. geeigneten Lebensraum dar. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude).
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 21 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Rebhuhn FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche, Staudenfluren, Feld- und Weg- geeigneten Lebensraum dar. raine sowie Brachflächen. Bruthabitat Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölz- und Waldränder, zum Teil in Heuhaufen. Rotmilan FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden. Jagt auf freien Flä- geeigneten Lebensraum dar. chen. Bruthabitat In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen. Schlafplätze in Ge- hölzen. Schleiereule FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsberei- senzielles Nahrungshabitat chen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, dar. Gräben sowie Brachen. PG und UG stellen keine ge- Bruthabitat eignete Fortpflanzungs- und Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug ge- Ruhestätte dar. währen (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Sperber FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit klei- senzielles Nahrungshabitat nen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im dar. Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen. PG und UG stellen keine ge- Bruthabitat eignete Fortpflanzungs- und Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest Ruhestätte dar. meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 22 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Star FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Typische Art der Kulturlandschaft. Ursprünglich beweidete, halboffene Landschaften und senzielles Nahrungshabitat feuchte Grasländer, als Kulturfolger auch in Ortschaften. Wichtiges Habitatmerkmal ist ein dar. gutes Höhlenangebot. PG stellt keine geeignete Bruthabitat Fortpflanzungs- und Ruhe- Höhlenbrüter (z.B. Astlöcher, Spechthöhlen, Gebäudenischen und -spalten, Nistkästen). stätte dar. Gebäude zwi- schen Teilfläche A und B stellen potenzielle Fortpflan- zungs- und Ruhestätte dar. Turmfalke FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Bio- senzielles Nahrungshabitat topen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen. dar. Bruthabitat PG und UG stellen keine ge- Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Ge- eignete Fortpflanzungs- und bäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken). Ruhestätte dar. Uhu FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein B. Reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandab- geeigneten Lebensraum dar. grabungen. Bruthabitat Störungsarme Felswände und Steinbrüche mit freiem Anflug. Es sind auch Baum- und Boden- bruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Waldkauz FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige senzielles Nahrungshabitat Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem dar. Angebot an Höhlen. PG und UG stellen keine ge- Bruthabitat eignete Fortpflanzungs- und Baumhöhlen, Nisthilfen. Ruhestätte dar.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 23 Fortsetzung Tab. 2 Art Quelle / Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007) Einschätzung des Vorkom- Einschätzung der ASP II Status mens im UG / PG pot. Betroffenheit nötig Waldohreule FIS / Lebensraum PG und UG stellen nicht es- keine Betroffenheit nein B. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im senzielles Nahrungshabitat Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate dar. sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. PG und UG stellen keine ge- Bruthabitat eignete Fortpflanzungs- und Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ruhestätte dar. Ringeltaube). Reptilien Zauneidechse FIS / Lebensraum PG und UG stellen keinen keine Betroffenheit nein A.v. Reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinflächigen Mosaik aus vegetations- geeigneten Lebensraum dar. freien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstauden- fluren und lockeren, sandigen Substraten mit einer ausreichenden Bodenfeuchte. Z.B. Bin- nendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 24 6.0 Fazit Im Rahmen der Vorprüfung konnten keine artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ermittelt werden. Aufgrund der anthropogen überprägten Strukturen sowie des hohen anthropogenen Störungsgrads eignet sich das Plangebiet allenfalls als Lebensraum für häufige, störungsunempfindliche und weitverbreitete Vogelarten sowie als nicht essentielles Nahrungshabitat für Fledermäuse. Ein Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. BNATSCHG wird hinsichtlich planungsrelevanter Arten mit der 58. Änderung des Flächennut- zungsplans nicht erwartet.
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 25 7.0 Zusammenfassung Die Stadt Bad Oeynhausen strebt die 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ an. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist sowohl die planungsrechtliche Absicherung der derzeitigen Nutzung der nördlichen Teilfläche als Parkplatz für die Maternus-Klinik als auch die Schaffung der planerischen Grundlage für die Nutzung der südlichen Teilfläche als Ladepark. Die 58. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich innerhalb der Gemarkung Bad Oeyn- hausen und besteht aus zwei Flächen, welche zusammengenommen etwa 0,7 ha ergeben. Die nördlich gelegene Fläche ist rund 0,54 ha groß und umfasst das Flurstück 41 der Flur 22. Die süd- lich gelegene Fläche ist etwa 0,15 ha groß und umfasst teilweise das Flurstück 53 der Flur 22. Es fand eine Vorprüfung (Stufe I) statt, bei der alle im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten hinsichtlich einer vorhabenbedingten Betroffenheit überschlägig beurteilt wurden. Im Rahmen der Vorprüfung konnten keine artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen durch das Vorhaben ermittelt werden. Aufgrund der anthropogen überprägten Strukturen sowie des hohen anthropogenen Störungsgrads eignet sich das Plangebiet allenfalls als Lebensraum für häufige, störungsunempfindliche und weitverbreitete Vogelarten sowie als nicht essentielles Nahrungshabitat für Fledermäuse. Ein Eintreten der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. BNATSCHG wird hinsichtlich planungsrele- vanter Arten mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplans nicht erwartet. Bielefeld, im September 2021
58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Stufe I 26 8.0 Quellenverzeichnis BNATSCHG (2009): Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist. LANUV (2021a): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) https://artenschutz.natur- schutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/38182 Zugriff: 10.09.2021, 09:00 MEZ LANUV (2021b): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, Landschaftsinformationssammlung (WWW-Seite) http://linfos.api.naturschutzinfor- mationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos Zugriff: 10.09.2021, 12:00 MEZ MKULNV – Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, Hrsg. (2016): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Um- setzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Pla- nungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) – Rd. Erl. d. MKULNV NRW v. 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.17. Düsseldorf. MWEBWV – MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR NRW & MKULNV – MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER- SCHUTZ NRW, Hrsg. (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulas- sung von Vorhaben – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Ener- gie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt- schaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Düsseldorf. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C., Hrsg. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Im Auftrag der Länderar- beitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten, Ra- dolfzell. STADT BAD OEYNHAUSEN (2021a): 58. Änderung des Flächennutzungsplans „Am Brinkkamp“ der Stadt Bad Oeynhausen. Bereich 61, Stadtentwicklung.
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