Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)

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Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)
Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)
                     Änderung des Flächennutzungsplans
                      „Wild- und Freizeitpark Willingen“
                                    im Ortsteil Willingen

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 (2) BauGB
Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen
Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung
ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-
Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf der
FNP-Änderung mit Begründung und Umweltbericht im Zeitraum vom
            Montag den 13.09.2021 bis einschließlich Freitag den 22.10.2021
in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Willingen (Upland), unter der dem
nachfolgend genannten Link:
   https://www.rathaus-willingen.de/rathaus-buergerservice/amtliche-bekanntmachungen/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der
Gemeinde Willingen (Upland), Waldecker Straße 12, 34508 Willingen (Upland), Bauamt,
jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer
05632 – 401-0 oder per E-Mail unter: post@gemeinde-willingen.de einzusehen
(Mundschutz nicht vergessen!).
Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der
Gemeindeverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: post@gemeinde-willingen.de
vorgebracht werden.

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben
können.

Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne
des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3)
Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die
sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber
hätte geltend machen können.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur FNP-Änderung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden
insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur
Grüngliederung und Realnutzung und zum örtlichen Landschaftsbild.
Die Umweltprüfung kommt zum folgenden Ergebnis: Übergeordnete Ziele stehen der
Verwirklichung der Planung nicht entgegen, Konflikte bewegen sich nach Einbeziehung der
Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensati- onsgebote im Rahmen der gesetzlichen und
fachlichen Regelungsgebote und sind in der Planumsetzung überwindbar.
Die Erheblichkeit der Planung wird in Bezug auf Biologische Vielfalt und Boden mit max.
geringflächigen Auswirkungen verbunden sein, der Eingriffs-Ausgleich ist ent- sprechend
einzelvorhabenbezogen auf Genehmigungsebene sicherzustellen.
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Mögliche Schutzgutfolgen sind demnach durch Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen
zur Vermeidung und Minderung begrenzbar und ggf. verbleibende Eingriffe sind durch
entsprechende allgemeine Ausgleichsmaßnahmen abzuleisten.

Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
    • Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Artenschutz, Grünordnung (Kreisausschuss – untere
       Naturschutzbehörde,    BUND,     Regierungspräsidium     Kassel     –    Obere
       Naturschutzbehörde)
    • Regenwasserbewirtschaftung (Kreisausschuss – untere Wasserbehörde,
       Regierungspräsidium Gießen – Dez. 41.4)
    • Altlasten / Bodenschutz (Regierungspräsidium Kassel – FB Altlasten, Bodenschutz)
    • kommunales Abwasser (Regierungspräsidium Kassel – Dez. Kommunales
       Abwasser)
    • Kampfmittelbelastung (Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst)
    • Bergbau (Regierungspräsidium Kassel – Bergaufsicht, Historischer Goldbergbau
       Eisenberg e.V.)

Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Entwurf der FNP-Änderung gehen aus
den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)
Gemeinde Willingen (Upland), den

gez. Bürgermeister Trachte
Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)
Gemeinde Willingen (Upland)
                               Ortsteil Willingen

                Flächennutzungsplanänderung
               „Wild- und Freizeitpark Willingen"

                 Teil A:      Begründung gem. § 2a BauGB

                 Teil B:      Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB

                 Teil C:      Planteil

             Entwurf der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
                                        und
      der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
                                gem. § 4 (2) BauGB

                                    Juli 2021

Bearbeitung:
Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)
Inhalt                                                                                                                    Seite A

1             Allgemeine Planungsvoraussetzungen ...................................................... 1
1.1           Planungsanlass ............................................................................................... 1
1.2           Räumliche Lage und Abgrenzung des Plangebiets ........................................ 1
1.3           Planungsrechtlicher Rahmen und Verfahrensschritte ..................................... 2
1.3.1         Anpassungen nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren ........................... 3
1.4           Bodenschutz in der Bauleitplanung................................................................. 3
1.4.1         Vorrang der Innenentwicklung und Umwidmungssperrklausel ....................... 4
2             Konzept .......................................................................................................... 5
3             Planerische Rahmenbedingungen .............................................................. 7
3.1           Regionalplan Nordhessen (RPN) .................................................................... 7
3.2           Flächennutzungsplan (FNP) ........................................................................... 8
3.2.1         Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Grünordnungskonzept .... 9
3.2.2         Naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich.................................................... 10
3.3           Bebauungspläne ........................................................................................... 10
3.4           Sonstige fachgesetzlichen Anforderungen.................................................... 10
3.4.1         FFH-Gebiet „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen“...... 10
3.5           Klimaschutz und Klimaanpassung ................................................................ 10
4             Flächenbilanz .............................................................................................. 11
5             Hinweise und nachrichtliche Übernahmen............................................... 12
5.1           Niederschlagswasser .................................................................................... 12
5.2           Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel ............................................ 12
5.3           Minderung der Lichtverschmutzung .............................................................. 12
5.4           Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen ....................................................... 12
5.5           Nisthilfen ....................................................................................................... 12
5.6           Vegetations- und Wurzelraumschutz ............................................................ 13
5.7           Ausführungshinweise zum vorsorgenden Bodenschutz: .............................. 13
5.8           Bodendenkmäler ........................................................................................... 13
5.9           Bergbau......................................................................................................... 14
5.10          Kampfmittelräumdienst ................................................................................. 14
5.11          Altlasten, Bodenschutz.................................................................................. 16

Abbildungen
Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM ........................................................... 1
Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde) ................................................................. 2
Abbildung 3: Nutzungskategorien des Parkgeländes auf DOP-Grundlage (Gemeinde) .............. 5
Abbildung 4: Lageplan des Parks (gesüdet) ................................................................................. 6
Abbildung 5: RPN 2009 - Ausschnitt ............................................................................................. 7
Abbildung 6: Flächennutzungsplan - vor der Änderung ................................................................ 8
Abbildung 7: Flächennutzungsplan - nach der Änderung ............................................................. 8

Teil B: Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB
Teil C: Planteil

                           Hinweis: Dieses Dokument enthält rechtlich geschützte Informationen.

                 Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“,
Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen                                                  Seite 1

1 Allgemeine Planungsvoraussetzungen

1.1 Planungsanlass
                                                       Die Eigentümer des Grundstückes Ge-
                                                       markung Willingen, Flur 13, Flurstück
                                                       11/5 beabsichtigen, die Nutzung des im
                                                       Wild- und Freizeitpark vorhandenen Pavil-
                                                       lons, in dem sich derzeit das Lehr- und
                                                       Schulungsmaterial für Umwelt und Natur
                                                       befindet, umzunutzen.
                                                       Für die Zukunft ist es geplant, hier zusätz-
                                                       lich einen Kiosk unterzubringen, welcher
                                                       Eis, Kaffee & Kuchen und nicht-
                                                       alkoholische Kaltgetränke sowie Fla-
                                                       schenbier anbietet. Des Weiteren sollen
                                                       Sitzmöglichkeiten für ca. 40 Personen
                                                       entstehen. Das Lehr- und Schulungsma-
                                                       terial wird auch weiterhin im Pavillon ver-
                                                       bleiben.
  Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM
                                                       Das geplante Vorhaben befindet sich im
                                                       Außenbereich von Willingen. Die be-
troffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Fläche
für die Landwirtschaft" und als „Grünlandfläche" dargestellt. Eine Genehmigung nach
§ 35 Abs. 2 BauGB ist derzeit somit nicht möglich, so dass für die Realisierung des
Vorhabens eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss.
Die Nutzungserweiterung dient der Entwicklung des Wild- und Freizeitparks und damit
der langfristigen Sicherung eines beliebten Ausflugziels in der Gemeinde Willingen
(Upland) und ist insofern von öffentlichem Interesse.
Der seit vielen Jahren bestehende Wild- und Freizeitpark Willingen soll daher nun in
seinem Bestand in die Darstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Willingen
(Upland) aufgenommen werden. Damit soll aus kommunalplanerischer Sicht eine Be-
reinigung und Klarstellung des Flächen- und Nutzungskonzeptes erfolgen. Darüber
hinaus soll mit der Anpassung der Flächendarstellung der „öffentliche Belang" manifes-
tiert und damit die Grundlage für die Genehmigung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2
BauGB geschaffen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Usseln) hat daher in ihrer Sitzung
am 17.09.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Flächennutzungsplanände-
rung "Wild- und Freizeitpark Willingen“ im Ortsteil Willingen beschlossen.

1.2 Räumliche Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt südlich des Kernorts und umfasst das gesamte Parkgelände: Im
Zentrum die Stellplatzanlage mit mehreren baulichen Anlagen (z.B. Kasse/ Souvenir-
shop, Jagdmuseum, WC-Anlage und Restaurant) und den umliegenden, zahlreichen
und weitläufigen Freigehegen und Märchenwald. Die Flächen sind zum einen im Besitz
der Betreiber bzw. wurden jüngst wieder langfristig durch Pacht gesichert.
Der Geltungsbereich des Plangebiets besitzt somit eine Größe von rd. 9,3 ha.
Die verkehrliche Erschließung ist über die bestehende Zufahrt im Westen, die das
Plangebiet über die Straße Am Ettelsberg an die Kernortslage und die B 251 (Briloner
Straße) anbindet, gesichert.

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Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen                                                  Seite 2

 Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde)

Hinweis: Aufgrund der großen Abweichung zwischen der Kartengrundlage des aktuel-
len Flächennutzungsplans und dem Luftbild bzw. des Amtlichen Liegenschaftskataster-
informationssystems (ALKIS) wird auf obiger Abbildung die tatsächliche Abgrenzung
des Parkgeländes auf ALKIS-Grundlage dargestellt, so dass die tatsächlichen Grenzen
sichtbar werden.

1.3 Planungsrechtlicher Rahmen und Verfahrensschritte
Die Bauleitplanung wird im 2-stufigen Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB aufge-
stellt. Folgende gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte hat der Bauleitplan be-
reits durchlaufen:
Nr. Verfahrensschritt mit Rechtsgrundlage                                        Datum / Zeitraum
1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB                                        17.09.2020
      Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit als öffentliche
2.                                                                                            laufend
      Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
      Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger
3.                                                                                            laufend
      öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
      Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit als öffentliche                   vom __.__.____
4.
      Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB                                               bis __.__.____
      Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger                      vom __.__.____
5.
      öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB                                    bis __.__.____
6.    Feststellungsbeschluss gem. § 5 Abs. 1 BauGB                                       __.__.____
7.    Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung der Ge-                             __.__.____
      nehmigungsverfügung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

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1.3.1 Anpassungen nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden folgende Anpassungen
vorgenommen:
    •    Fertigstellung des Umweltberichts,
    •    Nachrichtliche Darstellung der geplanten Ortsumgehung Willingen (Upland)
         (Hessen Mobil Bad Arolsen),
    •    Aufnahme von Hinweisen zum Niederschlagswassermanagement (Landkreis
         Waldeck-Frankenberg),
    •    Ergänzung der Ausführungen zum schonenden Umgang mit Grund und Boden
         (Landkreis Waldeck-Frankenberg),
    •    Aufnahme von Hinweisen zum Thema „Lichtverschmutzung“ (Landkreis Wal-
         deck-Frankenberg),
    •    Aufnahme von Hinweisen bzgl. des Vorhandenseins von Kampfmitteln im Plan-
         gebiet (Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes
         Hessen),
    •    Aufnahme von Hinweisen auf einen Altstandort im Plangebiet (Regierungsprä-
         sidium Kassel),
    •    Aufnahme von Hinweisen zum Artenschutz (Regierungspräsidium Kassel).
    •    Aufnahme von Hinweisen zum Bergbau (Regierungspräsidium Kassel).

1.4 Bodenschutz in der Bauleitplanung
„Täglich werden in Deutschland rund 73 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen
neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächen-
verbrauch - von ca. 104 Fußballfeldern. Zwar lässt sich "Fläche" im engeren Wortsinn
nicht "verbrauchen". Fläche ist jedoch – wie auch der Boden - eine endliche Res-
source, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen
zu erhalten.
Bis zum Jahr 2020 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf maximal 30
Hektar pro Tag verringern. Dieses sogenannte 30-ha-Ziel hat sie in ihrer nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 festgelegt. Die nationale Strategie zur biologischen
Vielfalt von 2007 konkretisiert diese Vorgabe: Sie formuliert Visionen und benennt Ak-
tionsfelder für Bund, Länder und Kommunen. Die Europäische Kommission strebt gar
das Flächenverbrauchsziel Netto-Null an.
Notwendig ist zum einen, den Flächenverbrauch wie geplant zu reduzieren. Zum ande-
ren müssen bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen auch besser genutzt wer-
den.“1
Daher wurden mit Änderung des Baugesetzbuchs im Jahr 2013 zwei in diesem Zu-
sammenhang wesentliche Änderungen aufgenommen.
Diese betreffen in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung zum einen den Grundsatz
des Vorrangs der Innenentwicklung (§ 1 Abs. 5 BauGB, „Vorrang der Innenentwick-
lung2) und zum anderen die erhöhte Begründungspflicht bei der Umwandlung landwirt-

1Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: http://www.bmub.bund.de/themen/strategien-
bilanzen-gesetze/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs/
2 § 1 Abs. 5 BauGB:
„Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umwelt-
schützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,

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Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“,
Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen                                                               Seite 4

schaftlich oder als Wald genutzter Flächen (§ 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB „Umwidmungs-
sperrklausel“3) und erhöhen somit auch die Anforderungen an den ebenfalls in § 1a
Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten „schonenden Umgang mit Grund und Boden“ („Bo-
denschutzklausel“).
Die o.g. Neuregelungen normieren jedoch „nicht etwa eine strikte Rechtspflicht (OVG
Münster Urt. v. 28. 6. 2007 – 7 D 59/06.NE, aaO vor Rn. 1). Sie sind vielmehr „in der
Abwägung zu berücksichtigen“ (§ 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB) und beinhalten damit eine
„Abwägungsdirektive“.4

1.4.1 Vorrang der Innenentwicklung und Umwidmungssperrklausel
Gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB sollen zur Verringerung der zusätzlichen Inan-
spruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung
der Gemeinde, insbesondere
•    durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maß-
     nahmen zur Innenentwicklung genutzt sowie
•    Bodenversiegelungen
auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Darüber hinaus sollen gemäß § 1a Abs. 2 Satz 2+4 BauGB
•    landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen nur im not-
     wendigen Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit ist zu begründen.
Beurteilung:
Das Plangebiet umfasst Flächen im Außenbereich, die aber seit Jahren (Eröffnung als
Wild- und Märchenpark im Jahr 1966) bereits vollständig in Nutzung als Wild- und Frei-
zeitpark sind - eine Erweiterung des tradierten Parkareals findet nicht statt.
Landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen werden durch die vorliegende Pla-
nung nicht neu beansprucht - abgesehen von den bereits intensiver genutzten Berei-
chen um die zentrale Stellplatzanlage herum bleiben die Grünlandflächen wie auch die
Waldflächen im Bestand erhalten, welchen die Freizeitnutzungen weitgehend unterge-
ordnet werden. Insofern ist die Umwidmungssperrklausel nicht berührt.
Das geplante Vorhaben entspricht durch die geplante Nachverdichtung dem Vorrang
der Innenentwicklung.
Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden wurde darüber hinaus im
Vorfeld darauf geachtet, die verschieden intensiv genutzten Bereiche des Parks eng
am Bestand abzugrenzen, so dass, abgesehen von kleinen Entwicklungsspielräumen,
keine erhebliche Erweiterung der Nutzung auf dieser Planungsstufe vorbereitet wer-
den.

und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. [...] Hierzu soll die städte-
bauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“
3 § 1a Abs. 2 BauGB
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere
durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen
sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke
genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. [...] Die Notwendigkeit der Umwandlung land-
wirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken
und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“
4 zit. nach: Beck`scher Online-Kommentar BauGB, Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, 115. Ergänzungslieferung
2014 – Rn. 62-62c.

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Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“,
Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen                                                  Seite 5

2 Konzept

 Abbildung 3: Nutzungskategorien des Parkgeländes auf DOP-Grundlage (Gemeinde)

„Der Wild- und Freizeitpark Willingen liegt im hessischen Naturpark Diemelsee. Er ent-
stand 1966 als Märchenpark. Im Laufe der Jahre kamen weitläufige Wildgehege, mit
dem Schwerpunkt heimischer Tiere, und deren Bewohner hinzu. Als weitere Attraktion
sorgt der Freizeitpark durch Fahrgeschäfte, Spielplätze und Freizeitgeräte für Ab-
wechslung für Jung und Alt.
Der Wild- und Freizeitpark ist eine gemeinnützige Einrichtung, die sich an Menschen
jeder Altersgruppe richtet. Die Angebote richten sich ganzjährig an Jedermann: Fami-
lien, Kindergärten, Schulklassen, etc. Bei Modernisierungsmaßnahmen wurde der Park
behindertengerechter gemacht.
Der Betrieb nutzt seine Gegebenheiten für die Förderung des Natur- und Artenschut-
zes. Zur Erhaltung bedrohter Tierarten beteiligen wir uns u. a. an Auswilderungsprojek-
ten der europäischen Wildkatze.
Wir wollen das Interesse der Öffentlichkeit bei der Verbesserung des Mensch-Tier-
Verhältnisses sowie verantwortungsvollem Umgang mit Tieren fördern. Der Wild- und
Freizeitpark Willingen sorgt für interaktive (Freizeit-) Erlebnisse für Jeden.
Aktiv gestalten wir einen naturnahen, erlebnisorientierten Wildpark. Der Besucher hat
die Möglichkeit verschiedene Parkbewohner, wie z. B. Rotwild, Berberaffen, Braunbä-
ren, Waschbären, Schafe und Ziegen; mit dem im Park erhältlichem Futter zu füttern
und hautnah zu erleben.
Weiterhin werden an 6 Tagen in der Woche Greifvogel-, Eulen- und Papageienvorfüh-
rungen angeboten. Auch dadurch ist es für den Besucher möglich die Tiere und deren
Lebensräume mit allen Sinnen zu begreifen.
Im Zusammenhang mit dem Informationspavillon und dem Jagdmuseum mit etlichen
Exponaten und Lehrfilmen wird der Park als außerschulischer Lernort angeboten. Es-
sens- und Picknickmöglichkeiten unterstützen die Erholung der Besucher.
Um den Besuchern auch in Zukunft weiterhin einen qualitativ hochwertigen Aufenthalt
bieten zu können, arbeiten wir stetig daran unser Angebot zu verbessern. Dies ist u. a.
möglich durch den lehrreichen Informationspavillon, eine Überarbeitung und Aktualisie-
rung der Gehegebeschilderung sowie die Haltung von Seminaren zur Einführung in die
einheimische Greifvögel- und Eulenwelt.“ (Auszug: www.wildpark-willingen.de)

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 Abbildung 4: Lageplan des Parks (gesüdet)

Planungsauslöser ist nun die Umnutzung des 2011 errichteten Informations-Pavillons
„Zur Eule“ am östlichen Rand des Parkplatzes (Nr. 33): Bislang befindet sich hier das
Lehr- und Schulungsmaterial für Umwelt und Natur, zukünftig soll hier zusätzlich ein
Kiosk mit Sitzmöglichkeiten für bis zu 40 Personen untergebracht werden, welcher Eis,
Kaffee & Kuchen sowie nicht-alkoholische Kaltgetränke und Flaschenbier anbietet.

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3 Planerische Rahmenbedingungen

3.1 Regionalplan Nordhessen (RPN)
                                                        Die Gemeinde Willingen (Upland), unmit-
                                                        telbar nördlich der Landesgrenze Hes-
                                                        sens zu Nordrhein-Westfahlen gelegen,
                                                        übernimmt als Grundzentrum im ländli-
                                                        chen Raum des Landkreises Waldeck -
                                                        Frankenberg die Funktion der Erhaltung
                                                        und Schaffung von Versorgungsinfra-
                                                        struktur und von Arbeitsplätzen. Der
                                                        zentrale Ortsteil ist Willingen.
                                                        Das Plangebiet wird als „Vorranggebiet
                                                        für Landwirtschaft“ sowie „Vorbehaltsge-
                                                        biet für Natur und Landschaft“ darge-
                                                        stellt, untergeordnet im Süden auch als
                                                        „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ sowie
                                                        im Südwesten als „Vorbehaltsgebiet für
                                                        Landwirtschaft“:
 Abbildung 5: RPN 2009 - Ausschnitt
                                          „In den in der Karte festgelegten „Vor-
                                          ranggebieten für Landwirtschaft“ hat die
landwirtschaftliche Bodennutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen. In diesen
Gebieten sind Nutzungen und Maßnahmen nicht zulässig, die die landwirtschaftliche
Bodennutzung einschließlich Tierhaltung ausschließen oder wesentlich erschwe-
ren.“ 5
„Die in der Karte festgelegten „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ sind für die land-
wirtschaftliche Bodennutzung geeignet und dieser i.d.R. vorbehalten.
Eine Inanspruchnahme für andere Raumansprüche ist unter besonderer Berücksichti-
gung des landwirtschaftlichen Belangs zulässig für [...]
     •    Anlagen der Freiraumerholung mit weit überwiegendem Freiflächenanteil,
          wenn die Genehmigungsfähigkeit durch Abstimmung mit den anderen Fachbe-
          langen hergestellt werden kann [...].“6
Die als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ festgelegten Waldflächen „sollen dauerhaft
bewaldet und in ihrem Funktionszusammenhang erhalten bleiben7 [...]. Der Wald ist so
zu schützen, naturnah zu bewirtschaften und zu entwickeln, dass seine Funktion als
Wirtschaftsfaktor und als Arbeitsplatz im ländlichen Raum optimal in Einklang steht mit
seinen Schutzfunktionen für Pflanzen- und Tierarten, für die Landschaft, das Klima,
den Boden, die Luft und den Wasserhaushalt sowie der Funktion für die Erholung
der Bevölkerung.8
„In den in der Karte festgelegten „Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft“ ist den
Belangen von Natur und Landschaft in der Abwägung mit den überlagerten Kartendar-
stellungen und anderen Raumansprüchen besonderes Gewicht beizumessen.9 (Bio-
topschwerpunkt Hochheidekomplex gem. Landschaftsplanentwurf Willingen (Upland),
2012)

5 aus: RPN 2009, 4.6.1 (Z)
6 aus: RPN 2009: Grundsatz 1, S. 110
7 aus: RPN 2009: Ziel 1, S. 115.
8 aus: RPN 2009: Grundsatz 3, S. 116.
9 aus: RPN 2009, 4.1.1 (G)

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Bei der vorliegenden tradierten Nutzung handelt es sich um eine im Außenbereich ge-
legene Freizeitstätte, die dem temporären Aufenthalt und der naturbezogenen (Frei-
raum-)Erholung dient und innerhalb eines Schwerpunkts der örtlichen Naherholungs-
landschaft liegt. Innerhalb dieser Ausweisungskategorie erfolgt keine Änderung der be-
stehenden Flächen- und Nutzungskonzeption, welche überwiegend den Darstellungen
im Regionalplan entspricht:
Die Beweidung der nördlichen Freiflächen durch die Wildtiere im Park, welche im Be-
reich des Biotopschwerpunkts Hochheidekomplexes liegen, wird als landwirtschaftli-
chen Nutzung (mittleres Ertragspotential gem. Bodenviewer Hessen) gleichsinnig bei-
behalten.
Auch entlang der Südgrenze wird der Randbereich, dem „Vorranggebiet für Forstwirt-
schaft“ entsprechend, zukünftig unter Berücksichtigung der Realnutzung als „Wald“/
„Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt.
Auch der Bereich des „Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft“ im Südwesten, welcher im
Flächennutzungsplan bereits als „Fläche für Wald“ dargestellt ist, wird zukünftig ent-
sprechend der Realnutzung als „Wald“/ „Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt - auch
hier erfolgt demnach keine Nutzungsänderung im Bereich des seit 1966 existierenden
Märchenwalds.

Das Planvorhaben ist demnach mit den Zielen und/oder Grundsätze der Raumordnung
und Landesplanung in Einklang zu bringen.

3.2 Flächennutzungsplan (FNP)

 Abbildung 6: Flächennutzungsplan - vor der Änderung   Abbildung 7: Flächennutzungsplan - nach der Änderung

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (1993) der Gemeinde Willingen stellt die
nördliche Hälfte gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als „Grünland“, der zentrale Bereich um
die Stellplatzanlage herum als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Die südlichen Rand-
bereiche im Westen und Süden werden ebenfalls gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als
„Flächen für Wald“ dargestellt.
Entsprechend der bestehenden und zukünftig auch weiter geplanten Nutzung als Wild-
und Freizeitpark werden die Flächen nach der Änderung wie folgt dargestellt:

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     •    Der zentrale Bereich der Zufahrt und der Stellplatzanlage inkl. der hier an-
          grenzenden Gebäude wird gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als „Sonderbaufläche
          Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung Kernzone“ dargestellt. Hier werden die
          bestehenden und geplanten Nutzungen mit größeren Versiegelungsanteilen
          konzentriert.
          Hierunter fallen beispielsweise Stellplätze, Zufahrten, Kassen- und Sanitärge-
          bäude, Jagdmuseum, Imbiss, Geisterkeller sowie der bislang zu Informations-
          zwecken genutzte Pavillon, welcher nun in seiner Nutzung erweitert werden
          soll10.
     •    Der südlich angrenzende Waldbestand, der neben Tiergehegen auch bei-
          spielsweise einen „Märchenwald“, einen „Dinopark“ sowie einen Waldlehrpfad
          beherbergt, wird neben der Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als „Flä-
          che für Wald“ überlagernd auch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als „Sonderbau-
          fläche Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt.
          Hierdurch wird klargestellt, dass der Bereich auch in Zukunft den Status als
          „Wald“ behalten soll und diesem untergeordnet aber die entsprechenden Frei-
          zeitnutzungen zulässig sind. Diese umfassen beispielsweise Dino- und Mär-
          chenfiguren, Futterraum, Waldbühne, Porzellanmuseum, kleinflächige Fahrge-
          schäfte, Aussichtsplattformen, Tiergehege, eine Greifvogelzuchtstation und ei-
          ne begehbare Voliere.
          Somit erfolgt die Darstellung „überlagernd“, um damit auch das Ziel der größt-
          möglichen Schonung des Waldbestandes bei Anlage und Betrieb von Freizei-
          telemente auszudrücken. Hier gelten daher beide Planungsziele „Fläche für
          Wald“ und „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung im Wald“
          gleichrangig nebeneinander.
     •    Die nördliche Hälfte wird überwiegend als Weide für die Wildtiere des
          Parks genutzt und demnach gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB als „Private Grünflä-
          che - Wild- und Freizeitpark“ dargestellt.
          Somit sind hier neben der Weidenutzung und dieser untergeordnet auch typi-
          sche Elemente eines Wild- und Freizeitparks zulässig. Hierunter fallen bei-
          spielsweise die Tiergehege, die Freiflugvoliere, Aussichtspunkte, Fußwege und
          Futterhäuschen.
Die Flächenabgrenzungen wurden dabei auf Luftbildgrundlage eng am Bestand der
Hauptnutzungen (Wild- und Freizeitpark: Kernzone, Wald, Weide) abgegrenzt, so dass
keine wesentliche Ausweitung aktueller Freizeitnutzungen stattfindet, kleinräumige
Entwicklungsspielräume innerhalb der Nutzungskategorien aber möglich sind.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Wild- und Freizeitpark im Be-
stand wie auch bei möglichen kleinflächigen Entwicklungen/ Umstrukturierungen aus
den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.

3.2.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Grünordnungskonzept
vgl. Umweltbericht, Kap. 3.4.2: „Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie
Grünordnungskonzept“

10 Zukünftig soll hier auch ein Kiosk mit Sitzmöglichkeiten sowie Eis-, Kaffee- & Kuchenverkauf inkl. nicht-alkoholischer
Kaltgetränke und Flaschenbier entstehen.

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3.2.2 Naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich
vgl. Umweltbericht, Kap. 3.4.2: „Naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich“

3.3 Bebauungspläne
Für das Plangebiet existiert bislang kein Bebauungsplan.

3.4 Sonstige fachgesetzlichen Anforderungen

3.4.1 FFH-Gebiet „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen“
vgl. Umweltbericht, Kap. 2.3.2.1: „FFH-Vorprüfung“

3.5 Klimaschutz und Klimaanpassung
Nicht zuletzt auf Grund des UN-Weltklimaberichts ist deutlich geworden, dass die Be-
kämpfung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel dauerhafte Zu-
kunftsaufgaben auch der Städte und Gemeinden sind. Diese Aufgaben haben auch ei-
ne städtebauliche Dimension, der die Gemeinden bei ihren Vorgaben zur örtlichen Bo-
dennutzung Rechnung tragen sollen11. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der klimagerech-
ten Stadtentwicklung in den Gemeinden“ (BauGB Novelle 2011) zur Stärkung des Kli-
maschutzes u. a. eine Klimaschutzklausel eingefügt, die Festsetzungsmöglichkeiten
zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung
erweitert, Sonderregelungen für die Windenergienutzung eingefügt und die Nutzung
insbesondere von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden erleichtert werden. Der
neugefasste § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB bestimmt nunmehr, dass die Bauleitpläne dazu
beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebens-
grundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaan-
passung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern, sowie die städtebauli-
che Gestalt und das Orts- und das Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu
entwickeln.“ Die Neuregelungen der § 1 Abs. 5 Satz 2, und § 1a Abs. 5 BauGB werten
den kommunalen Klimaschutz auf, verleihen ihm aber keinen Vorrang vor anderen Be-
langen nach § 1 Abs. 6 BauGB und § 1a BauGB.
Das hier zur Diskussion stehende Vorhaben ist maßstabsbedingt weder dazu in der
Lage gravierende Auswirkungen auf das Klima hervorzurufen noch durch ggf. festzu-
setzende Maßnahmen einen spürbaren Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten.
Eine Unterstützung der Klimaschutzziele erfolgt im vorliegenden Fall durch die pla-
nungsrechtliche Sicherung von überwiegend Weide- oder Waldflächen und demnach
dem Schutz vor großflächigen Versiegelungen - diese werden in der bereits überwie-
gend beanspruchten Kernzone im Bestand festgeschrieben.

11 aus: Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden

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4 Flächenbilanz

 Nutzung                                                                     Fläche           Anteil
 „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark:                                  8.765 qm           9,4 %
 Freizeitnutzung Kernzone“
 „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark:                                32.758 qm           35,1 %
 Freizeitnutzung im Wald“ / „Fläche für Wald“
 „Private Grünfläche:                                                    51.765 qm           55,5 %
 Wild- und Freizeitpark“
 GESAMT                                                                  93.288 qm         100,0 %

Gemeinde Willingen (Upland)                                                                Juli 2021

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5 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen

5.1 Niederschlagswasser
Niederschlagswasser soll nach§ 36 (1) Nr.2 und§ 37 (4) Hessisches Wassergesetz
dort verwertet werden, wo es anfällt, wenn dem wasserwirtschaftliche und gesundheit-
liche Belange nicht entgegenstehen, bzw. soll nach § 55 Wasserhaushaltsgesetz Nie-
derschlagswasser ortsnah versickert oder direkt einem Gewässer zugeleitet werden,
wenn dem weder wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Belange
entgegenstehen. Zudem kann mit Dachbegrünungen der Niederschlagswasserabfluss
deutlich reduziert werden.
Bei dem geplanten Vorhaben ist auch eine Nutzung des Niederschlagswassers für z.B.
als Brauchwasser für sanitäre Anlagen, Waschanlagen, etc. denkbar und ökologisch
sinnvoll. Nach entsprechender Aufbereitung und unter Beachtung gesundheitlicher Be-
lange sollte eine Regenwassernutzung vorgesehen werden. Entsprechende Hinweise
sind in den Fachinformationen "Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten"
(2008) des Hessischen Umweltministeriums sowie "Versickerung und Nutzung von
Regenwasser" des Umweltbundesamtes (2005) enthalten.

5.2 Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel
Um Insekten vor dem Massensterben im grellweißen Laternenlicht zu bewahren, sollte
die Außenbeleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln (z.B. LED-Lampen),
ausgestattet werden.

5.3 Minderung der Lichtverschmutzung
Zur Minderung der Lichtverschmutzung sollte die Straßen- und Außenbeleuchtung in
Bezug auf die Anzahl und die Beleuchtungsstärke auf das unbedingt notwendige Maß
beschränkt werden und so abgeschirmt werden, dass sie lediglich Lichtkegel nach un-
ten auf die Erde strahlen.

5.4 Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen
Im Geltungsbereich sind die gesetzlichen Regelungen zum Schutz wildlebender Tiere
und Pflanzen bei Baumaßnahmen weiterhin in erforderlichem Umfang fachgerecht zu
beachten.
Gegebenenfalls erforderliche Gehölzrodungen dürfen daher auch nur im Zeitraum von
Anfang Oktober bis Ende Februar eines Jahres erfolgen. Sofern Räumgut liegenbleibt
und innerhalb der Vegetationsperiode aufgearbeitet werden soll, ist vorab die Brutfrei-
heit zu überprüfen und erforderlichenfalls ein Zuwarten bis zum Brutende einzuhalten.
Abweichungen sollen vorab mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt wer-
den.

5.5 Nisthilfen
Zur Förderung heimischer Arten der Gartenstädte sollten Unterschlüpfe in guter räum-
licher Verteilung geschaffen und erhalten werden (vgl. Broschüre “Naturschutz an Ge-
bäuden” NABU Deutschland).

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Für die konkrete Auswahl und die Installation der Nisthilfen sind die einschlägigen Pra-
xistipps der anerkannten Naturschutzverbände heranzuziehen.

5.6 Vegetations- und Wurzelraumschutz
Bei allen baulichen oder sonstigen Maßnahmen, von denen Vegetationsflächen betrof-
fen sein können, ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegeta-
tionsflächen bei Baumaßnahmen“ anzuwenden.

5.7 Ausführungshinweise zum vorsorgenden Bodenschutz:
1. Vor Beginn von Baumaßnahmen sollte der Baugrund objektbezogen untersucht
   und zu bewertet werden. Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 ist der
   Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in
   nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung schützen. Er ist zu sichern
   und vordringlich im Plangebiet, erst nachrangig auch a.a.O., zur Wiederverwen-
   dung zu lagern und später fachgerecht wieder einzubauen.
2. Wo logistisch nicht unbedingt erforderlich, sind Flächen vom Baustellenverkehr
   auszunehmen, z.B. durch Absperrung oder Einrichtung fester Baustraßen und La-
   gerflächen.
3. Die Belastung des Bodens hat in Abhängigkeit der Verdichtungsempfindlichkeit
   (Feuchte) des Bodens, also witterungsbedingt, zu erfolgen. Ggf. kann durch den
   Einsatz von Baggermatten/ breiten Rädern/ Kettenlaufwerken etc. die Befahrbar-
   keit des Bodens verbessert werden.
4. Von stark belasteten/ befahrenen Bereichen ist zuvor der Oberboden abzutragen.
5. Beim Aushub von Baugruben ist Ober- und Unterboden separat auszubauen, zu
   lagern und in der ursprünglichen Reihenfolge wieder einzubauen.
6. Die Höhe der Boden-Mieten darf 2 m bzw. 4 m (bei Ober- bzw. Unterboden) nicht
   übersteigen.
7. Die Bodenmieten dürfen nicht befahren werden und sind bei mehrmonatiger
   Standzeit gezielt zu begrünen.
8. Verdichteter Boden ist nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Auftrag des
   Oberbodens und der Eingrünung zu lockern (Tiefenlockerung). Danach darf der
   Boden nicht mehr befahren werden.
Weiterführende Infoblätter:
 • Boden - mehr als Baugrund; Bodenschutz für Bauausführende.
 • Boden - damit Ihr Garten funktioniert; Bodenschutz für Häuslebauer.

5.8 Bodendenkmäler
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bzw. archäologische Funde bekannt werden,
so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege oder der
Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.

              Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“,
Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen                                                Seite 14

5.9 Bergbau
Der Geltungsbereich liegt im Gebiet eines Berechtigungsfelds des Vereins Historischer
Goldbergbau Eisenberge. V., Wolfgang Behle, Am Kleegarten 23, 34497 Korbach
überdeckt wird. Darüber hinaus wird das Gebiet teilweise von einem Berechtigungsfeld
auf Schiefer überdeckt. Eigentümerin ist hier die Gemeinde Willingen (Upland) selbst.
Bei Baumaßnahmen ist auf Spuren ehemaligen Bergbaus zu achten, ggf. sind entspre-
chende bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen.

5.10 Kampfmittelräumdienst

              Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“,
Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen                                                Seite 15

              Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“,
Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen                                                Seite 16

5.11 Altlasten, Bodenschutz

              Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Gemeinde Willingen (Upland)
                               Ortsteil Willingen

                Flächennutzungsplanänderung
               „Wild- und Freizeitpark Willingen"

                 Teil A:      Begründung gem. § 2a BauGB

                 Teil B:      Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB

                 Teil C:      Planteil

             Entwurf der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB
                                        und
      der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
                                gem. § 4 (2) BauGB

                                    Juli 2021

Bearbeitung:
INHALTSVERZEICHNIS

1             Zusammenfassung der Umweltprüfung ..................................................... 1
2             Einleitung ....................................................................................................... 3
2.1           Rahmen des Umweltberichts .......................................................................... 3
2.2           Inhalt und Ziel der FNP-Änderung .................................................................. 4
2.2.1         Lage des Plangebietes und Übersicht ............................................................ 4
2.2.2         Ziel und Zweck der Planung............................................................................ 5
2.3           Darstellung der relevanten Umweltschutzziele ............................................... 6
2.3.1         Übergeordnete Planwerke .............................................................................. 6
2.3.2         Spezifische gesetzliche Anforderungen im Planbereich ................................. 6
3             Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4
              Satz 1 BauGB................................................................................................. 8
3.1           Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
              Umweltzustands .............................................................................................. 8
3.1.1         Schutzgutbezogene Bestandsaufnahme (Basisszenario)............................... 8
3.2           Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ........ 13
3.3           Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
              Planung ......................................................................................................... 14
3.4           Erläuterung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung,
              Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 20
3.4.1         Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Grünordnungskonzept .. 21
3.4.2         Naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich.................................................... 22
3.4.3         Überwachungsmaßnahmen .......................................................................... 22
3.5           In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten....................... 23
3.6           Anfälligkeit der Vorhaben im Katastrophenfall .............................................. 23
3.6.1         Auswirkungen................................................................................................ 23
3.6.2         Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung...................................... 23
4             Zusätzliche Angaben .................................................................................. 23
4.1           Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung
              und eventueller Lücken durch fehlende Kenntnisse/ Schwierigkeiten .......... 23
4.2           Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)................................................. 24
5             Referenzliste ................................................................................................ 24
Abbildungen
Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM ........................................................... 4
Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde) ................................................................. 4
Abbildung 3: Nutzungskategorien des Parkgeländes auf DOP-Grundlage (Gemeinde) .............. 5
Abbildung 4: Plangebiet auf ALKIS & DOP-Basis (Gmd.) im Kontaktbereich zum FFH-Gebiet ... 7
Abbildung 5: Ausschnitt Maßnahmenkarte zum FFH-Gebiet ........................................................ 7
Abbildung 6: Plangebiet auf Basis des LP-Entwurfs 2012, Karte „Biotoptypen“ ........................... 8
Tabellen
Tabelle 1: Zusammenfassung – Erheblichkeit von Umweltauswirkungen. ................................... 1
Tabelle 2: Kurzübersicht des Planungsgebiets ............................................................................. 4
Tabelle 3: Darstellungen und Flächenbilanz im Plangebiet .......................................................... 5
Tabelle 4: Aussagen übergeordneter Planwerke und Art der Berücksichtigung im Bauleitplan ... 6
Tabelle 5: Fachgesetze (schutzgutbezogen) ................................................................................ 6
Tabelle 6: Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung. ............................................ 13
Tabelle 7: Prognose des Umweltzustands bei Durchführung. .................................................... 14
Tabelle 8: Übersicht der Umwelterheblichkeit und der Folgenbegrenzung ................................ 20
Tabelle 9: Lücken durch fehlende Kenntnisse/ Schwierigkeiten ................................................. 23
                                    Hinweis: Dieses Dokument enthält rechtlich geschützte Informationen

                Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland)       Seite 1

1 Zusammenfassung der Umweltprüfung
Die Eigentümer der Wild- und Freizeitparks beabsichtigen, die Nutzung des vorhande-
nen Pavillons, in dem sich derzeit das Lehr- und Schulungsmaterial für Umwelt und
Natur befindet, umzunutzen. Für die Zukunft ist es geplant, hier zusätzlich einen Kiosk
unterzubringen, welcher Eis, Kaffee & Kuchen und nicht-alkoholische Kaltgetränke
sowie Flaschenbier anbietet. Des Weiteren sollen Sitzmöglichkeiten für ca. 40 Perso-
nen entstehen. Das Lehr- und Schulungsmaterial wird auch weiterhin im Pavillon ver-
bleiben.
Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als
„Fläche für die Landwirtschaft" und als „Grünlandfläche" dargestellt. Eine Genehmi-
gung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist derzeit somit nicht möglich, so dass für die Realisie-
rung des Vorhabens eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss.
Der seit vielen Jahren bestehende Wild- und Freizeitpark Willingen soll daher nun in
seinem Bestand in die Darstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Willingen
(Upland) aufgenommen werden. Damit soll aus kommunalplanerischer Sicht eine Be-
reinigung und Klarstellung des Flächen- und Nutzungskonzeptes erfolgen.
 Tabelle 1: Zusammenfassung – Erheblichkeit von Umweltauswirkungen.

Schutzgut:       Umwelterheblich-            Vermeidungs-/ Verhinderungs-/ Minde-                Erheb-
                 keit                        rungsmaßnahme, Kompensation                         lichkeit:
Biologische      Sehr geringflächige        Mögliche Entwicklungen sind durch die
Vielfalt         Entwicklungsspiel-         Darstellungen der FNP-Änderung eng be-
                 räume ermöglichen          grenzt,
                 eine zusätzliche Be-       Beschränkung der Beleuchtungseinrichtun-
                 anspruchung bereits        gen auf nötiges Minimum,
                 von intensiver Frei-                                                                -
                                            Schonung vorhandener Gehölze,
                 zeitnutzung gepräg-
                 ten Vegetationsflä-        Ausgleich möglicher Eingriffe sowie Einhal-
                 chen.                      tung gesetzlicher Vorgaben zum Arten-
                                            schutz vorhabenbezogen auf der Genehmi-
                                            gungs-/ Umsetzungsebene.
Boden            Sehr geringflächige        Beachtung der Bodenschutzhinweise i.R.
                 Entwicklungsspiel-         der Ausführung(-splanung),
                 räume ermöglichen          Ausgleich der Bodeneingriffe i.V.m. dem
                 eine zusätzliche Be-       naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleich
                 anspruchung über-                                                                   -
                                            vorhabenbezogen auf Genehmigungsebe-
                 wiegend bereits            ne (Erhöhung der Gesamtfunktionen und
                 deutlich überprägter       Verringerung der Hemerobie innerhalb von
                 Siedlungsböden.            Ausgleichsmaßnahmen).
Klima und        Nicht einschlägig.         Beachtung allgemeiner Anforderungen an
Luft                                        die Freiflächengestaltung (z.B. Pflanzvor-               ±
                                            gaben)
Kultur- und      Hohe geschichtliche        Beachtung der allgemeinen Anforderungen
Sachgüter        Kontinuität im Willin-     bei Bodeneingriffen aus dem Boden- und                   ±
                 ger Upland.                Denkmalschutz.
Landschaft       Hohe Anforderungen         Sicherung der landschaftlichen Einbindung
                 an die landschaftli-       durch Begrünungsauflagen, Gehölzerhalt,
                 che Erholung (auch:        bauordnungsrechtliche Vorgaben (v.a. Fas-
                                                                                                     ±
                 Lage innerhalb des         sadengestaltung und Werbeanlagen).
                 „Naturparks Die-
                 melsee“).
Mensch           Waldflächen inner-         Beachtung erforderlicher Maßnahmen zur
                                                                                                     ±
                 halb des Parks.            Verkehrssicherung.

              Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
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