Änderung des Flächennutzungsplans - Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland)
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Bauleitplanung der Gemeinde Willingen (Upland) Änderung des Flächennutzungsplans „Wild- und Freizeitpark Willingen“ im Ortsteil Willingen Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus und auf Grundlage des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19- Pandemie vom 20.05.2020 (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird der Entwurf der FNP-Änderung mit Begründung und Umweltbericht im Zeitraum vom Montag den 13.09.2021 bis einschließlich Freitag den 22.10.2021 in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Willingen (Upland), unter der dem nachfolgend genannten Link: https://www.rathaus-willingen.de/rathaus-buergerservice/amtliche-bekanntmachungen/ zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Daneben besteht die Möglicheit, die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Willingen (Upland), Waldecker Straße 12, 34508 Willingen (Upland), Bauamt, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 05632 – 401-0 oder per E-Mail unter: post@gemeinde-willingen.de einzusehen (Mundschutz nicht vergessen!). Anregungen können ausschließlich in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung oder als E-Mail an die Adresse: post@gemeinde-willingen.de vorgebracht werden. Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben können. Gem. § 3 (3) BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): In der zur FNP-Änderung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung und zum örtlichen Landschaftsbild. Die Umweltprüfung kommt zum folgenden Ergebnis: Übergeordnete Ziele stehen der Verwirklichung der Planung nicht entgegen, Konflikte bewegen sich nach Einbeziehung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensati- onsgebote im Rahmen der gesetzlichen und fachlichen Regelungsgebote und sind in der Planumsetzung überwindbar. Die Erheblichkeit der Planung wird in Bezug auf Biologische Vielfalt und Boden mit max. geringflächigen Auswirkungen verbunden sein, der Eingriffs-Ausgleich ist ent- sprechend einzelvorhabenbezogen auf Genehmigungsebene sicherzustellen.
Mögliche Schutzgutfolgen sind demnach durch Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen zur Vermeidung und Minderung begrenzbar und ggf. verbleibende Eingriffe sind durch entsprechende allgemeine Ausgleichsmaßnahmen abzuleisten. Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen: Aus dem vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor: • Eingriffs-/Ausgleichsbilanz, Artenschutz, Grünordnung (Kreisausschuss – untere Naturschutzbehörde, BUND, Regierungspräsidium Kassel – Obere Naturschutzbehörde) • Regenwasserbewirtschaftung (Kreisausschuss – untere Wasserbehörde, Regierungspräsidium Gießen – Dez. 41.4) • Altlasten / Bodenschutz (Regierungspräsidium Kassel – FB Altlasten, Bodenschutz) • kommunales Abwasser (Regierungspräsidium Kassel – Dez. Kommunales Abwasser) • Kampfmittelbelastung (Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst) • Bergbau (Regierungspräsidium Kassel – Bergaufsicht, Historischer Goldbergbau Eisenberg e.V.) Der Geltungsbereich des Planungsgebietes sowie der Entwurf der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Gemeinde Willingen (Upland) Ortsteil Willingen Flächennutzungsplanänderung „Wild- und Freizeitpark Willingen" Teil A: Begründung gem. § 2a BauGB Teil B: Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB Teil C: Planteil Entwurf der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Juli 2021 Bearbeitung:
Inhalt Seite A 1 Allgemeine Planungsvoraussetzungen ...................................................... 1 1.1 Planungsanlass ............................................................................................... 1 1.2 Räumliche Lage und Abgrenzung des Plangebiets ........................................ 1 1.3 Planungsrechtlicher Rahmen und Verfahrensschritte ..................................... 2 1.3.1 Anpassungen nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren ........................... 3 1.4 Bodenschutz in der Bauleitplanung................................................................. 3 1.4.1 Vorrang der Innenentwicklung und Umwidmungssperrklausel ....................... 4 2 Konzept .......................................................................................................... 5 3 Planerische Rahmenbedingungen .............................................................. 7 3.1 Regionalplan Nordhessen (RPN) .................................................................... 7 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ........................................................................... 8 3.2.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Grünordnungskonzept .... 9 3.2.2 Naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich.................................................... 10 3.3 Bebauungspläne ........................................................................................... 10 3.4 Sonstige fachgesetzlichen Anforderungen.................................................... 10 3.4.1 FFH-Gebiet „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen“...... 10 3.5 Klimaschutz und Klimaanpassung ................................................................ 10 4 Flächenbilanz .............................................................................................. 11 5 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen............................................... 12 5.1 Niederschlagswasser .................................................................................... 12 5.2 Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel ............................................ 12 5.3 Minderung der Lichtverschmutzung .............................................................. 12 5.4 Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen ....................................................... 12 5.5 Nisthilfen ....................................................................................................... 12 5.6 Vegetations- und Wurzelraumschutz ............................................................ 13 5.7 Ausführungshinweise zum vorsorgenden Bodenschutz: .............................. 13 5.8 Bodendenkmäler ........................................................................................... 13 5.9 Bergbau......................................................................................................... 14 5.10 Kampfmittelräumdienst ................................................................................. 14 5.11 Altlasten, Bodenschutz.................................................................................. 16 Abbildungen Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM ........................................................... 1 Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde) ................................................................. 2 Abbildung 3: Nutzungskategorien des Parkgeländes auf DOP-Grundlage (Gemeinde) .............. 5 Abbildung 4: Lageplan des Parks (gesüdet) ................................................................................. 6 Abbildung 5: RPN 2009 - Ausschnitt ............................................................................................. 7 Abbildung 6: Flächennutzungsplan - vor der Änderung ................................................................ 8 Abbildung 7: Flächennutzungsplan - nach der Änderung ............................................................. 8 Teil B: Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB Teil C: Planteil Hinweis: Dieses Dokument enthält rechtlich geschützte Informationen. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 1 1 Allgemeine Planungsvoraussetzungen 1.1 Planungsanlass Die Eigentümer des Grundstückes Ge- markung Willingen, Flur 13, Flurstück 11/5 beabsichtigen, die Nutzung des im Wild- und Freizeitpark vorhandenen Pavil- lons, in dem sich derzeit das Lehr- und Schulungsmaterial für Umwelt und Natur befindet, umzunutzen. Für die Zukunft ist es geplant, hier zusätz- lich einen Kiosk unterzubringen, welcher Eis, Kaffee & Kuchen und nicht- alkoholische Kaltgetränke sowie Fla- schenbier anbietet. Des Weiteren sollen Sitzmöglichkeiten für ca. 40 Personen entstehen. Das Lehr- und Schulungsma- terial wird auch weiterhin im Pavillon ver- bleiben. Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich von Willingen. Die be- troffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Fläche für die Landwirtschaft" und als „Grünlandfläche" dargestellt. Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist derzeit somit nicht möglich, so dass für die Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss. Die Nutzungserweiterung dient der Entwicklung des Wild- und Freizeitparks und damit der langfristigen Sicherung eines beliebten Ausflugziels in der Gemeinde Willingen (Upland) und ist insofern von öffentlichem Interesse. Der seit vielen Jahren bestehende Wild- und Freizeitpark Willingen soll daher nun in seinem Bestand in die Darstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Willingen (Upland) aufgenommen werden. Damit soll aus kommunalplanerischer Sicht eine Be- reinigung und Klarstellung des Flächen- und Nutzungskonzeptes erfolgen. Darüber hinaus soll mit der Anpassung der Flächendarstellung der „öffentliche Belang" manifes- tiert und damit die Grundlage für die Genehmigung von Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB geschaffen werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingen (Usseln) hat daher in ihrer Sitzung am 17.09.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Flächennutzungsplanände- rung "Wild- und Freizeitpark Willingen“ im Ortsteil Willingen beschlossen. 1.2 Räumliche Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet liegt südlich des Kernorts und umfasst das gesamte Parkgelände: Im Zentrum die Stellplatzanlage mit mehreren baulichen Anlagen (z.B. Kasse/ Souvenir- shop, Jagdmuseum, WC-Anlage und Restaurant) und den umliegenden, zahlreichen und weitläufigen Freigehegen und Märchenwald. Die Flächen sind zum einen im Besitz der Betreiber bzw. wurden jüngst wieder langfristig durch Pacht gesichert. Der Geltungsbereich des Plangebiets besitzt somit eine Größe von rd. 9,3 ha. Die verkehrliche Erschließung ist über die bestehende Zufahrt im Westen, die das Plangebiet über die Straße Am Ettelsberg an die Kernortslage und die B 251 (Briloner Straße) anbindet, gesichert. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 2 Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde) Hinweis: Aufgrund der großen Abweichung zwischen der Kartengrundlage des aktuel- len Flächennutzungsplans und dem Luftbild bzw. des Amtlichen Liegenschaftskataster- informationssystems (ALKIS) wird auf obiger Abbildung die tatsächliche Abgrenzung des Parkgeländes auf ALKIS-Grundlage dargestellt, so dass die tatsächlichen Grenzen sichtbar werden. 1.3 Planungsrechtlicher Rahmen und Verfahrensschritte Die Bauleitplanung wird im 2-stufigen Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB aufge- stellt. Folgende gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte hat der Bauleitplan be- reits durchlaufen: Nr. Verfahrensschritt mit Rechtsgrundlage Datum / Zeitraum 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 17.09.2020 Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit als öffentliche 2. laufend Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger 3. laufend öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit als öffentliche vom __.__.____ 4. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bis __.__.____ Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger vom __.__.____ 5. öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis __.__.____ 6. Feststellungsbeschluss gem. § 5 Abs. 1 BauGB __.__.____ 7. Inkrafttreten durch ortsübliche Bekanntmachung der Ge- __.__.____ nehmigungsverfügung gem. § 6 Abs. 5 BauGB Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 3 1.3.1 Anpassungen nach den frühzeitigen Beteiligungsverfahren Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden folgende Anpassungen vorgenommen: • Fertigstellung des Umweltberichts, • Nachrichtliche Darstellung der geplanten Ortsumgehung Willingen (Upland) (Hessen Mobil Bad Arolsen), • Aufnahme von Hinweisen zum Niederschlagswassermanagement (Landkreis Waldeck-Frankenberg), • Ergänzung der Ausführungen zum schonenden Umgang mit Grund und Boden (Landkreis Waldeck-Frankenberg), • Aufnahme von Hinweisen zum Thema „Lichtverschmutzung“ (Landkreis Wal- deck-Frankenberg), • Aufnahme von Hinweisen bzgl. des Vorhandenseins von Kampfmitteln im Plan- gebiet (Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen), • Aufnahme von Hinweisen auf einen Altstandort im Plangebiet (Regierungsprä- sidium Kassel), • Aufnahme von Hinweisen zum Artenschutz (Regierungspräsidium Kassel). • Aufnahme von Hinweisen zum Bergbau (Regierungspräsidium Kassel). 1.4 Bodenschutz in der Bauleitplanung „Täglich werden in Deutschland rund 73 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächen- verbrauch - von ca. 104 Fußballfeldern. Zwar lässt sich "Fläche" im engeren Wortsinn nicht "verbrauchen". Fläche ist jedoch – wie auch der Boden - eine endliche Res- source, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Bis zum Jahr 2020 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf maximal 30 Hektar pro Tag verringern. Dieses sogenannte 30-ha-Ziel hat sie in ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 festgelegt. Die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 konkretisiert diese Vorgabe: Sie formuliert Visionen und benennt Ak- tionsfelder für Bund, Länder und Kommunen. Die Europäische Kommission strebt gar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null an. Notwendig ist zum einen, den Flächenverbrauch wie geplant zu reduzieren. Zum ande- ren müssen bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen auch besser genutzt wer- den.“1 Daher wurden mit Änderung des Baugesetzbuchs im Jahr 2013 zwei in diesem Zu- sammenhang wesentliche Änderungen aufgenommen. Diese betreffen in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung zum einen den Grundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung (§ 1 Abs. 5 BauGB, „Vorrang der Innenentwick- lung2) und zum anderen die erhöhte Begründungspflicht bei der Umwandlung landwirt- 1Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: http://www.bmub.bund.de/themen/strategien- bilanzen-gesetze/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs/ 2 § 1 Abs. 5 BauGB: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umwelt- schützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 4 schaftlich oder als Wald genutzter Flächen (§ 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB „Umwidmungs- sperrklausel“3) und erhöhen somit auch die Anforderungen an den ebenfalls in § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten „schonenden Umgang mit Grund und Boden“ („Bo- denschutzklausel“). Die o.g. Neuregelungen normieren jedoch „nicht etwa eine strikte Rechtspflicht (OVG Münster Urt. v. 28. 6. 2007 – 7 D 59/06.NE, aaO vor Rn. 1). Sie sind vielmehr „in der Abwägung zu berücksichtigen“ (§ 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB) und beinhalten damit eine „Abwägungsdirektive“.4 1.4.1 Vorrang der Innenentwicklung und Umwidmungssperrklausel Gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB sollen zur Verringerung der zusätzlichen Inan- spruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde, insbesondere • durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maß- nahmen zur Innenentwicklung genutzt sowie • Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Darüber hinaus sollen gemäß § 1a Abs. 2 Satz 2+4 BauGB • landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen nur im not- wendigen Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit ist zu begründen. Beurteilung: Das Plangebiet umfasst Flächen im Außenbereich, die aber seit Jahren (Eröffnung als Wild- und Märchenpark im Jahr 1966) bereits vollständig in Nutzung als Wild- und Frei- zeitpark sind - eine Erweiterung des tradierten Parkareals findet nicht statt. Landwirtschaftliche oder als Wald genutzte Flächen werden durch die vorliegende Pla- nung nicht neu beansprucht - abgesehen von den bereits intensiver genutzten Berei- chen um die zentrale Stellplatzanlage herum bleiben die Grünlandflächen wie auch die Waldflächen im Bestand erhalten, welchen die Freizeitnutzungen weitgehend unterge- ordnet werden. Insofern ist die Umwidmungssperrklausel nicht berührt. Das geplante Vorhaben entspricht durch die geplante Nachverdichtung dem Vorrang der Innenentwicklung. Im Sinne eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden wurde darüber hinaus im Vorfeld darauf geachtet, die verschieden intensiv genutzten Bereiche des Parks eng am Bestand abzugrenzen, so dass, abgesehen von kleinen Entwicklungsspielräumen, keine erhebliche Erweiterung der Nutzung auf dieser Planungsstufe vorbereitet wer- den. und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. [...] Hierzu soll die städte- bauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“ 3 § 1a Abs. 2 BauGB „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. [...] Die Notwendigkeit der Umwandlung land- wirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“ 4 zit. nach: Beck`scher Online-Kommentar BauGB, Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, 115. Ergänzungslieferung 2014 – Rn. 62-62c. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 5 2 Konzept Abbildung 3: Nutzungskategorien des Parkgeländes auf DOP-Grundlage (Gemeinde) „Der Wild- und Freizeitpark Willingen liegt im hessischen Naturpark Diemelsee. Er ent- stand 1966 als Märchenpark. Im Laufe der Jahre kamen weitläufige Wildgehege, mit dem Schwerpunkt heimischer Tiere, und deren Bewohner hinzu. Als weitere Attraktion sorgt der Freizeitpark durch Fahrgeschäfte, Spielplätze und Freizeitgeräte für Ab- wechslung für Jung und Alt. Der Wild- und Freizeitpark ist eine gemeinnützige Einrichtung, die sich an Menschen jeder Altersgruppe richtet. Die Angebote richten sich ganzjährig an Jedermann: Fami- lien, Kindergärten, Schulklassen, etc. Bei Modernisierungsmaßnahmen wurde der Park behindertengerechter gemacht. Der Betrieb nutzt seine Gegebenheiten für die Förderung des Natur- und Artenschut- zes. Zur Erhaltung bedrohter Tierarten beteiligen wir uns u. a. an Auswilderungsprojek- ten der europäischen Wildkatze. Wir wollen das Interesse der Öffentlichkeit bei der Verbesserung des Mensch-Tier- Verhältnisses sowie verantwortungsvollem Umgang mit Tieren fördern. Der Wild- und Freizeitpark Willingen sorgt für interaktive (Freizeit-) Erlebnisse für Jeden. Aktiv gestalten wir einen naturnahen, erlebnisorientierten Wildpark. Der Besucher hat die Möglichkeit verschiedene Parkbewohner, wie z. B. Rotwild, Berberaffen, Braunbä- ren, Waschbären, Schafe und Ziegen; mit dem im Park erhältlichem Futter zu füttern und hautnah zu erleben. Weiterhin werden an 6 Tagen in der Woche Greifvogel-, Eulen- und Papageienvorfüh- rungen angeboten. Auch dadurch ist es für den Besucher möglich die Tiere und deren Lebensräume mit allen Sinnen zu begreifen. Im Zusammenhang mit dem Informationspavillon und dem Jagdmuseum mit etlichen Exponaten und Lehrfilmen wird der Park als außerschulischer Lernort angeboten. Es- sens- und Picknickmöglichkeiten unterstützen die Erholung der Besucher. Um den Besuchern auch in Zukunft weiterhin einen qualitativ hochwertigen Aufenthalt bieten zu können, arbeiten wir stetig daran unser Angebot zu verbessern. Dies ist u. a. möglich durch den lehrreichen Informationspavillon, eine Überarbeitung und Aktualisie- rung der Gehegebeschilderung sowie die Haltung von Seminaren zur Einführung in die einheimische Greifvögel- und Eulenwelt.“ (Auszug: www.wildpark-willingen.de) Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 6 Abbildung 4: Lageplan des Parks (gesüdet) Planungsauslöser ist nun die Umnutzung des 2011 errichteten Informations-Pavillons „Zur Eule“ am östlichen Rand des Parkplatzes (Nr. 33): Bislang befindet sich hier das Lehr- und Schulungsmaterial für Umwelt und Natur, zukünftig soll hier zusätzlich ein Kiosk mit Sitzmöglichkeiten für bis zu 40 Personen untergebracht werden, welcher Eis, Kaffee & Kuchen sowie nicht-alkoholische Kaltgetränke und Flaschenbier anbietet. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 7 3 Planerische Rahmenbedingungen 3.1 Regionalplan Nordhessen (RPN) Die Gemeinde Willingen (Upland), unmit- telbar nördlich der Landesgrenze Hes- sens zu Nordrhein-Westfahlen gelegen, übernimmt als Grundzentrum im ländli- chen Raum des Landkreises Waldeck - Frankenberg die Funktion der Erhaltung und Schaffung von Versorgungsinfra- struktur und von Arbeitsplätzen. Der zentrale Ortsteil ist Willingen. Das Plangebiet wird als „Vorranggebiet für Landwirtschaft“ sowie „Vorbehaltsge- biet für Natur und Landschaft“ darge- stellt, untergeordnet im Süden auch als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ sowie im Südwesten als „Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft“: Abbildung 5: RPN 2009 - Ausschnitt „In den in der Karte festgelegten „Vor- ranggebieten für Landwirtschaft“ hat die landwirtschaftliche Bodennutzung Vorrang vor anderen Raumansprüchen. In diesen Gebieten sind Nutzungen und Maßnahmen nicht zulässig, die die landwirtschaftliche Bodennutzung einschließlich Tierhaltung ausschließen oder wesentlich erschwe- ren.“ 5 „Die in der Karte festgelegten „Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft“ sind für die land- wirtschaftliche Bodennutzung geeignet und dieser i.d.R. vorbehalten. Eine Inanspruchnahme für andere Raumansprüche ist unter besonderer Berücksichti- gung des landwirtschaftlichen Belangs zulässig für [...] • Anlagen der Freiraumerholung mit weit überwiegendem Freiflächenanteil, wenn die Genehmigungsfähigkeit durch Abstimmung mit den anderen Fachbe- langen hergestellt werden kann [...].“6 Die als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ festgelegten Waldflächen „sollen dauerhaft bewaldet und in ihrem Funktionszusammenhang erhalten bleiben7 [...]. Der Wald ist so zu schützen, naturnah zu bewirtschaften und zu entwickeln, dass seine Funktion als Wirtschaftsfaktor und als Arbeitsplatz im ländlichen Raum optimal in Einklang steht mit seinen Schutzfunktionen für Pflanzen- und Tierarten, für die Landschaft, das Klima, den Boden, die Luft und den Wasserhaushalt sowie der Funktion für die Erholung der Bevölkerung.8 „In den in der Karte festgelegten „Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft“ ist den Belangen von Natur und Landschaft in der Abwägung mit den überlagerten Kartendar- stellungen und anderen Raumansprüchen besonderes Gewicht beizumessen.9 (Bio- topschwerpunkt Hochheidekomplex gem. Landschaftsplanentwurf Willingen (Upland), 2012) 5 aus: RPN 2009, 4.6.1 (Z) 6 aus: RPN 2009: Grundsatz 1, S. 110 7 aus: RPN 2009: Ziel 1, S. 115. 8 aus: RPN 2009: Grundsatz 3, S. 116. 9 aus: RPN 2009, 4.1.1 (G) Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 8 Bei der vorliegenden tradierten Nutzung handelt es sich um eine im Außenbereich ge- legene Freizeitstätte, die dem temporären Aufenthalt und der naturbezogenen (Frei- raum-)Erholung dient und innerhalb eines Schwerpunkts der örtlichen Naherholungs- landschaft liegt. Innerhalb dieser Ausweisungskategorie erfolgt keine Änderung der be- stehenden Flächen- und Nutzungskonzeption, welche überwiegend den Darstellungen im Regionalplan entspricht: Die Beweidung der nördlichen Freiflächen durch die Wildtiere im Park, welche im Be- reich des Biotopschwerpunkts Hochheidekomplexes liegen, wird als landwirtschaftli- chen Nutzung (mittleres Ertragspotential gem. Bodenviewer Hessen) gleichsinnig bei- behalten. Auch entlang der Südgrenze wird der Randbereich, dem „Vorranggebiet für Forstwirt- schaft“ entsprechend, zukünftig unter Berücksichtigung der Realnutzung als „Wald“/ „Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt. Auch der Bereich des „Vorbehaltsgebiets für Landwirtschaft“ im Südwesten, welcher im Flächennutzungsplan bereits als „Fläche für Wald“ dargestellt ist, wird zukünftig ent- sprechend der Realnutzung als „Wald“/ „Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt - auch hier erfolgt demnach keine Nutzungsänderung im Bereich des seit 1966 existierenden Märchenwalds. Das Planvorhaben ist demnach mit den Zielen und/oder Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung in Einklang zu bringen. 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) Abbildung 6: Flächennutzungsplan - vor der Änderung Abbildung 7: Flächennutzungsplan - nach der Änderung Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (1993) der Gemeinde Willingen stellt die nördliche Hälfte gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als „Grünland“, der zentrale Bereich um die Stellplatzanlage herum als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Die südlichen Rand- bereiche im Westen und Süden werden ebenfalls gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als „Flächen für Wald“ dargestellt. Entsprechend der bestehenden und zukünftig auch weiter geplanten Nutzung als Wild- und Freizeitpark werden die Flächen nach der Änderung wie folgt dargestellt: Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 9 • Der zentrale Bereich der Zufahrt und der Stellplatzanlage inkl. der hier an- grenzenden Gebäude wird gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung Kernzone“ dargestellt. Hier werden die bestehenden und geplanten Nutzungen mit größeren Versiegelungsanteilen konzentriert. Hierunter fallen beispielsweise Stellplätze, Zufahrten, Kassen- und Sanitärge- bäude, Jagdmuseum, Imbiss, Geisterkeller sowie der bislang zu Informations- zwecken genutzte Pavillon, welcher nun in seiner Nutzung erweitert werden soll10. • Der südlich angrenzende Waldbestand, der neben Tiergehegen auch bei- spielsweise einen „Märchenwald“, einen „Dinopark“ sowie einen Waldlehrpfad beherbergt, wird neben der Darstellung gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB als „Flä- che für Wald“ überlagernd auch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als „Sonderbau- fläche Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung im Wald“ dargestellt. Hierdurch wird klargestellt, dass der Bereich auch in Zukunft den Status als „Wald“ behalten soll und diesem untergeordnet aber die entsprechenden Frei- zeitnutzungen zulässig sind. Diese umfassen beispielsweise Dino- und Mär- chenfiguren, Futterraum, Waldbühne, Porzellanmuseum, kleinflächige Fahrge- schäfte, Aussichtsplattformen, Tiergehege, eine Greifvogelzuchtstation und ei- ne begehbare Voliere. Somit erfolgt die Darstellung „überlagernd“, um damit auch das Ziel der größt- möglichen Schonung des Waldbestandes bei Anlage und Betrieb von Freizei- telemente auszudrücken. Hier gelten daher beide Planungsziele „Fläche für Wald“ und „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark - Freizeitnutzung im Wald“ gleichrangig nebeneinander. • Die nördliche Hälfte wird überwiegend als Weide für die Wildtiere des Parks genutzt und demnach gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB als „Private Grünflä- che - Wild- und Freizeitpark“ dargestellt. Somit sind hier neben der Weidenutzung und dieser untergeordnet auch typi- sche Elemente eines Wild- und Freizeitparks zulässig. Hierunter fallen bei- spielsweise die Tiergehege, die Freiflugvoliere, Aussichtspunkte, Fußwege und Futterhäuschen. Die Flächenabgrenzungen wurden dabei auf Luftbildgrundlage eng am Bestand der Hauptnutzungen (Wild- und Freizeitpark: Kernzone, Wald, Weide) abgegrenzt, so dass keine wesentliche Ausweitung aktueller Freizeitnutzungen stattfindet, kleinräumige Entwicklungsspielräume innerhalb der Nutzungskategorien aber möglich sind. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der Wild- und Freizeitpark im Be- stand wie auch bei möglichen kleinflächigen Entwicklungen/ Umstrukturierungen aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. 3.2.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Grünordnungskonzept vgl. Umweltbericht, Kap. 3.4.2: „Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Grünordnungskonzept“ 10 Zukünftig soll hier auch ein Kiosk mit Sitzmöglichkeiten sowie Eis-, Kaffee- & Kuchenverkauf inkl. nicht-alkoholischer Kaltgetränke und Flaschenbier entstehen. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 10 3.2.2 Naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich vgl. Umweltbericht, Kap. 3.4.2: „Naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich“ 3.3 Bebauungspläne Für das Plangebiet existiert bislang kein Bebauungsplan. 3.4 Sonstige fachgesetzlichen Anforderungen 3.4.1 FFH-Gebiet „Ettelsberg mit Ruthenaar- und Hoppecketal bei Willingen“ vgl. Umweltbericht, Kap. 2.3.2.1: „FFH-Vorprüfung“ 3.5 Klimaschutz und Klimaanpassung Nicht zuletzt auf Grund des UN-Weltklimaberichts ist deutlich geworden, dass die Be- kämpfung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel dauerhafte Zu- kunftsaufgaben auch der Städte und Gemeinden sind. Diese Aufgaben haben auch ei- ne städtebauliche Dimension, der die Gemeinden bei ihren Vorgaben zur örtlichen Bo- dennutzung Rechnung tragen sollen11. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der klimagerech- ten Stadtentwicklung in den Gemeinden“ (BauGB Novelle 2011) zur Stärkung des Kli- maschutzes u. a. eine Klimaschutzklausel eingefügt, die Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung erweitert, Sonderregelungen für die Windenergienutzung eingefügt und die Nutzung insbesondere von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden erleichtert werden. Der neugefasste § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB bestimmt nunmehr, dass die Bauleitpläne dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebens- grundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaan- passung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern, sowie die städtebauli- che Gestalt und das Orts- und das Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“ Die Neuregelungen der § 1 Abs. 5 Satz 2, und § 1a Abs. 5 BauGB werten den kommunalen Klimaschutz auf, verleihen ihm aber keinen Vorrang vor anderen Be- langen nach § 1 Abs. 6 BauGB und § 1a BauGB. Das hier zur Diskussion stehende Vorhaben ist maßstabsbedingt weder dazu in der Lage gravierende Auswirkungen auf das Klima hervorzurufen noch durch ggf. festzu- setzende Maßnahmen einen spürbaren Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Eine Unterstützung der Klimaschutzziele erfolgt im vorliegenden Fall durch die pla- nungsrechtliche Sicherung von überwiegend Weide- oder Waldflächen und demnach dem Schutz vor großflächigen Versiegelungen - diese werden in der bereits überwie- gend beanspruchten Kernzone im Bestand festgeschrieben. 11 aus: Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 11 4 Flächenbilanz Nutzung Fläche Anteil „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark: 8.765 qm 9,4 % Freizeitnutzung Kernzone“ „Sonderbaufläche Wild- und Freizeitpark: 32.758 qm 35,1 % Freizeitnutzung im Wald“ / „Fläche für Wald“ „Private Grünfläche: 51.765 qm 55,5 % Wild- und Freizeitpark“ GESAMT 93.288 qm 100,0 % Gemeinde Willingen (Upland) Juli 2021 Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 12 5 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen 5.1 Niederschlagswasser Niederschlagswasser soll nach§ 36 (1) Nr.2 und§ 37 (4) Hessisches Wassergesetz dort verwertet werden, wo es anfällt, wenn dem wasserwirtschaftliche und gesundheit- liche Belange nicht entgegenstehen, bzw. soll nach § 55 Wasserhaushaltsgesetz Nie- derschlagswasser ortsnah versickert oder direkt einem Gewässer zugeleitet werden, wenn dem weder wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen. Zudem kann mit Dachbegrünungen der Niederschlagswasserabfluss deutlich reduziert werden. Bei dem geplanten Vorhaben ist auch eine Nutzung des Niederschlagswassers für z.B. als Brauchwasser für sanitäre Anlagen, Waschanlagen, etc. denkbar und ökologisch sinnvoll. Nach entsprechender Aufbereitung und unter Beachtung gesundheitlicher Be- lange sollte eine Regenwassernutzung vorgesehen werden. Entsprechende Hinweise sind in den Fachinformationen "Regenwasserbewirtschaftung in Neubaugebieten" (2008) des Hessischen Umweltministeriums sowie "Versickerung und Nutzung von Regenwasser" des Umweltbundesamtes (2005) enthalten. 5.2 Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel Um Insekten vor dem Massensterben im grellweißen Laternenlicht zu bewahren, sollte die Außenbeleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln (z.B. LED-Lampen), ausgestattet werden. 5.3 Minderung der Lichtverschmutzung Zur Minderung der Lichtverschmutzung sollte die Straßen- und Außenbeleuchtung in Bezug auf die Anzahl und die Beleuchtungsstärke auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden und so abgeschirmt werden, dass sie lediglich Lichtkegel nach un- ten auf die Erde strahlen. 5.4 Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen Im Geltungsbereich sind die gesetzlichen Regelungen zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen bei Baumaßnahmen weiterhin in erforderlichem Umfang fachgerecht zu beachten. Gegebenenfalls erforderliche Gehölzrodungen dürfen daher auch nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar eines Jahres erfolgen. Sofern Räumgut liegenbleibt und innerhalb der Vegetationsperiode aufgearbeitet werden soll, ist vorab die Brutfrei- heit zu überprüfen und erforderlichenfalls ein Zuwarten bis zum Brutende einzuhalten. Abweichungen sollen vorab mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt wer- den. 5.5 Nisthilfen Zur Förderung heimischer Arten der Gartenstädte sollten Unterschlüpfe in guter räum- licher Verteilung geschaffen und erhalten werden (vgl. Broschüre “Naturschutz an Ge- bäuden” NABU Deutschland). Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 13 Für die konkrete Auswahl und die Installation der Nisthilfen sind die einschlägigen Pra- xistipps der anerkannten Naturschutzverbände heranzuziehen. 5.6 Vegetations- und Wurzelraumschutz Bei allen baulichen oder sonstigen Maßnahmen, von denen Vegetationsflächen betrof- fen sein können, ist die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegeta- tionsflächen bei Baumaßnahmen“ anzuwenden. 5.7 Ausführungshinweise zum vorsorgenden Bodenschutz: 1. Vor Beginn von Baumaßnahmen sollte der Baugrund objektbezogen untersucht und zu bewertet werden. Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung schützen. Er ist zu sichern und vordringlich im Plangebiet, erst nachrangig auch a.a.O., zur Wiederverwen- dung zu lagern und später fachgerecht wieder einzubauen. 2. Wo logistisch nicht unbedingt erforderlich, sind Flächen vom Baustellenverkehr auszunehmen, z.B. durch Absperrung oder Einrichtung fester Baustraßen und La- gerflächen. 3. Die Belastung des Bodens hat in Abhängigkeit der Verdichtungsempfindlichkeit (Feuchte) des Bodens, also witterungsbedingt, zu erfolgen. Ggf. kann durch den Einsatz von Baggermatten/ breiten Rädern/ Kettenlaufwerken etc. die Befahrbar- keit des Bodens verbessert werden. 4. Von stark belasteten/ befahrenen Bereichen ist zuvor der Oberboden abzutragen. 5. Beim Aushub von Baugruben ist Ober- und Unterboden separat auszubauen, zu lagern und in der ursprünglichen Reihenfolge wieder einzubauen. 6. Die Höhe der Boden-Mieten darf 2 m bzw. 4 m (bei Ober- bzw. Unterboden) nicht übersteigen. 7. Die Bodenmieten dürfen nicht befahren werden und sind bei mehrmonatiger Standzeit gezielt zu begrünen. 8. Verdichteter Boden ist nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Auftrag des Oberbodens und der Eingrünung zu lockern (Tiefenlockerung). Danach darf der Boden nicht mehr befahren werden. Weiterführende Infoblätter: • Boden - mehr als Baugrund; Bodenschutz für Bauausführende. • Boden - damit Ihr Garten funktioniert; Bodenschutz für Häuslebauer. 5.8 Bodendenkmäler Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bzw. archäologische Funde bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 14 5.9 Bergbau Der Geltungsbereich liegt im Gebiet eines Berechtigungsfelds des Vereins Historischer Goldbergbau Eisenberge. V., Wolfgang Behle, Am Kleegarten 23, 34497 Korbach überdeckt wird. Darüber hinaus wird das Gebiet teilweise von einem Berechtigungsfeld auf Schiefer überdeckt. Eigentümerin ist hier die Gemeinde Willingen (Upland) selbst. Bei Baumaßnahmen ist auf Spuren ehemaligen Bergbaus zu achten, ggf. sind entspre- chende bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. 5.10 Kampfmittelräumdienst Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 15 Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Begründung zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland), Ortsteil Willingen Seite 16 5.11 Altlasten, Bodenschutz Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Gemeinde Willingen (Upland) Ortsteil Willingen Flächennutzungsplanänderung „Wild- und Freizeitpark Willingen" Teil A: Begründung gem. § 2a BauGB Teil B: Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB Teil C: Planteil Entwurf der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Juli 2021 Bearbeitung:
INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Umweltprüfung ..................................................... 1 2 Einleitung ....................................................................................................... 3 2.1 Rahmen des Umweltberichts .......................................................................... 3 2.2 Inhalt und Ziel der FNP-Änderung .................................................................. 4 2.2.1 Lage des Plangebietes und Übersicht ............................................................ 4 2.2.2 Ziel und Zweck der Planung............................................................................ 5 2.3 Darstellung der relevanten Umweltschutzziele ............................................... 6 2.3.1 Übergeordnete Planwerke .............................................................................. 6 2.3.2 Spezifische gesetzliche Anforderungen im Planbereich ................................. 6 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB................................................................................................. 8 3.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands .............................................................................................. 8 3.1.1 Schutzgutbezogene Bestandsaufnahme (Basisszenario)............................... 8 3.2 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ........ 13 3.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ......................................................................................................... 14 3.4 Erläuterung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................ 20 3.4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie Grünordnungskonzept .. 21 3.4.2 Naturschutzrechtlicher Eingriffs-Ausgleich.................................................... 22 3.4.3 Überwachungsmaßnahmen .......................................................................... 22 3.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten....................... 23 3.6 Anfälligkeit der Vorhaben im Katastrophenfall .............................................. 23 3.6.1 Auswirkungen................................................................................................ 23 3.6.2 Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung...................................... 23 4 Zusätzliche Angaben .................................................................................. 23 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und eventueller Lücken durch fehlende Kenntnisse/ Schwierigkeiten .......... 23 4.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)................................................. 24 5 Referenzliste ................................................................................................ 24 Abbildungen Abbildung 1: Lage im Gemeindegebiet – Ausschnitt OSM ........................................................... 4 Abbildung 2: Plangebiet auf Luftbildbasis (Gemeinde) ................................................................. 4 Abbildung 3: Nutzungskategorien des Parkgeländes auf DOP-Grundlage (Gemeinde) .............. 5 Abbildung 4: Plangebiet auf ALKIS & DOP-Basis (Gmd.) im Kontaktbereich zum FFH-Gebiet ... 7 Abbildung 5: Ausschnitt Maßnahmenkarte zum FFH-Gebiet ........................................................ 7 Abbildung 6: Plangebiet auf Basis des LP-Entwurfs 2012, Karte „Biotoptypen“ ........................... 8 Tabellen Tabelle 1: Zusammenfassung – Erheblichkeit von Umweltauswirkungen. ................................... 1 Tabelle 2: Kurzübersicht des Planungsgebiets ............................................................................. 4 Tabelle 3: Darstellungen und Flächenbilanz im Plangebiet .......................................................... 5 Tabelle 4: Aussagen übergeordneter Planwerke und Art der Berücksichtigung im Bauleitplan ... 6 Tabelle 5: Fachgesetze (schutzgutbezogen) ................................................................................ 6 Tabelle 6: Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung. ............................................ 13 Tabelle 7: Prognose des Umweltzustands bei Durchführung. .................................................... 14 Tabelle 8: Übersicht der Umwelterheblichkeit und der Folgenbegrenzung ................................ 20 Tabelle 9: Lücken durch fehlende Kenntnisse/ Schwierigkeiten ................................................. 23 Hinweis: Dieses Dokument enthält rechtlich geschützte Informationen Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
Umweltbericht zur FNP-Änderung „Wild- und Freizeitpark Willingen“, Gemeinde Willingen (Upland) Seite 1 1 Zusammenfassung der Umweltprüfung Die Eigentümer der Wild- und Freizeitparks beabsichtigen, die Nutzung des vorhande- nen Pavillons, in dem sich derzeit das Lehr- und Schulungsmaterial für Umwelt und Natur befindet, umzunutzen. Für die Zukunft ist es geplant, hier zusätzlich einen Kiosk unterzubringen, welcher Eis, Kaffee & Kuchen und nicht-alkoholische Kaltgetränke sowie Flaschenbier anbietet. Des Weiteren sollen Sitzmöglichkeiten für ca. 40 Perso- nen entstehen. Das Lehr- und Schulungsmaterial wird auch weiterhin im Pavillon ver- bleiben. Die betroffene Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde als „Fläche für die Landwirtschaft" und als „Grünlandfläche" dargestellt. Eine Genehmi- gung nach § 35 Abs. 2 BauGB ist derzeit somit nicht möglich, so dass für die Realisie- rung des Vorhabens eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss. Der seit vielen Jahren bestehende Wild- und Freizeitpark Willingen soll daher nun in seinem Bestand in die Darstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Willingen (Upland) aufgenommen werden. Damit soll aus kommunalplanerischer Sicht eine Be- reinigung und Klarstellung des Flächen- und Nutzungskonzeptes erfolgen. Tabelle 1: Zusammenfassung – Erheblichkeit von Umweltauswirkungen. Schutzgut: Umwelterheblich- Vermeidungs-/ Verhinderungs-/ Minde- Erheb- keit rungsmaßnahme, Kompensation lichkeit: Biologische Sehr geringflächige Mögliche Entwicklungen sind durch die Vielfalt Entwicklungsspiel- Darstellungen der FNP-Änderung eng be- räume ermöglichen grenzt, eine zusätzliche Be- Beschränkung der Beleuchtungseinrichtun- anspruchung bereits gen auf nötiges Minimum, von intensiver Frei- - Schonung vorhandener Gehölze, zeitnutzung gepräg- ten Vegetationsflä- Ausgleich möglicher Eingriffe sowie Einhal- chen. tung gesetzlicher Vorgaben zum Arten- schutz vorhabenbezogen auf der Genehmi- gungs-/ Umsetzungsebene. Boden Sehr geringflächige Beachtung der Bodenschutzhinweise i.R. Entwicklungsspiel- der Ausführung(-splanung), räume ermöglichen Ausgleich der Bodeneingriffe i.V.m. dem eine zusätzliche Be- naturschutzrechtlichen Eingriffs-Ausgleich anspruchung über- - vorhabenbezogen auf Genehmigungsebe- wiegend bereits ne (Erhöhung der Gesamtfunktionen und deutlich überprägter Verringerung der Hemerobie innerhalb von Siedlungsböden. Ausgleichsmaßnahmen). Klima und Nicht einschlägig. Beachtung allgemeiner Anforderungen an Luft die Freiflächengestaltung (z.B. Pflanzvor- ± gaben) Kultur- und Hohe geschichtliche Beachtung der allgemeinen Anforderungen Sachgüter Kontinuität im Willin- bei Bodeneingriffen aus dem Boden- und ± ger Upland. Denkmalschutz. Landschaft Hohe Anforderungen Sicherung der landschaftlichen Einbindung an die landschaftli- durch Begrünungsauflagen, Gehölzerhalt, che Erholung (auch: bauordnungsrechtliche Vorgaben (v.a. Fas- ± Lage innerhalb des sadengestaltung und Werbeanlagen). „Naturparks Die- melsee“). Mensch Waldflächen inner- Beachtung erforderlicher Maßnahmen zur ± halb des Parks. Verkehrssicherung. Groß & Hausmann • Bahnhofsweg 22 • 35096 Weimar (Lahn)• FON 06426-92076 • FAX 06426-92077
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