Änderungsdokumentation zu den VOR-Tarifbestimmungen
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Änderungsdokumentation zu den VOR-Tarifbestimmungen Version 1.6 gültig ab 01. April 2019 Tarifstand: Juli 2018 Herausgeber: Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft m.b.H. Management für Wien, Niederösterreich und Burgenland Europaplatz 3/3 Postfach 54 A-1150 Wien Telefon: (+43 1) 955 55 Telefax: (+43 1) 955 55 DW 1122 office@vor.at www.vor.at
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen Inhaltsverzeichnis 1. Ergänzung Punkt 1 „Verbundtarif“ ................................................................................................... 2 2. Ergänzung Punkt 1.2.3 "Online-Tickets" ......................................................................................... 2 3. Änderung Punkt 1.2.4 "Mobile-Tickets" ........................................................................................... 2 4. Ergänzung Punkt 2.5.1.1 "Bestellung"............................................................................................. 3 5. Änderung Punkt 2.5.1.7 "Änderung des Geltungsbereiches" ......................................................... 3 6. Änderung Punkt 2.5.1.8 "Kündigung" .............................................................................................. 3 7. Ergänzung Punkt 2.6.5 "8-Tage-Klimakarte" ................................................................................... 4 8. Änderung Punkt 2.7.1 "Jugendticket" .............................................................................................. 4 9. Änderung Punkt 2.7.2 "Top-Jugendticket" ...................................................................................... 7 10. Änderung Punkt 2.7.3.1 "Allgemeine Bestimmungen" .................................................................... 8 11. Änderung Punkt 3.2.2 "Bearbeitungsgebühren" .............................................................................. 9 12. Änderung Punkt 5 "Übergangs- und Schlußbestimmungen" .......................................................... 9 13. Änderung Anhang 2 "Verbundgrenzüberschreitende Verkehre"................................................... 10 14. Ergänzung Anhang 3 "Fahrpreise" ................................................................................................ 10 VOR Seite 1 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen 1. Ergänzung Punkt 1 „Verbundtarif“ Tarifversion 1.5 (Seite 3) Tarifversion 1.6 (Seite 3) Vertrags- und Verkehrssprache ist Deutsch. 2. Ergänzung Punkt 1.2.3 "Online-Tickets" Tarifversion 1.5 (Seite 6) Tarifversion 1.6 (Seite 6) Für in einem Webshop oder über eine App Für in einem Webshop oder über eine App gekaufte Verbundfahrkarten gelten zusätzlich zu gekaufte Verbundfahrkarten gelten zusätzlich zu den allgemeinen noch folgende den allgemeinen noch folgende unternehmensspezifische Bedingungen: unternehmensspezifische Bedingungen: • Bei Buchung über den Online-Ticketshop der • Bei Buchung über den Online-Ticketshop der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH und der VOR AnachB-App gelten die AGB und der VOR AnachB-App gelten die AGB der VOR GmbH. der VOR GmbH. • Bei Buchung über den ÖBB Ticketshop • Bei Buchung über den ÖBB Ticketshop gelten die AGB der ÖBB für den Ticketshop gelten die AGB der ÖBB für den Ticketshop auf tickets.oebb.at und der ÖBB App (siehe auf tickets.oebb.at und der ÖBB App (siehe Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Handbuch für Reisen mit der ÖBB in Österreich). Österreich). • Bei Buchung über den Online-Ticketshop der • Bei Buchung über den Online-Ticketshop der Wiener Linien gelten die Allgemeinen Wiener Linien gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für “Digitale Wiener Geschäftsbedingungen für “Digitale Wiener Linien-Leistungen“ der Wiener Linien GmbH Linien-Leistungen“ der Wiener Linien GmbH und Co KG (Wiener Linien). und Co KG (Wiener Linien). • Bei Buchung über den Online-Ticketshop der Wiener Lokalbahnen gelten die Nutzungsbedingungen für den Vertrieb von Fahrkarten über die digitalen Services der WIENER LOKALBAHNEN GmbH. 3. Änderung Punkt 1.2.4 "Mobile-Tickets" Tarifversion 1.5 (Seite 6) Tarifversion 1.6 (Seite 6) Für Mobile-Tickets werden keine Mobile Tickets können bis einen Tag vor Fahrpreiserstattungen geleistet. Gültigkeitsbeginn storniert werden. Danach wird keine Fahrpreiserstattung mehr geleistet. Mobile Tickets für die Kernzone Wien werden generell nicht erstattet. VOR Seite 2 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen 4. Ergänzung Punkt 2.5.1.1 "Bestellung" Tarifversion 1.5 (Seite 50) Tarifversion 1.6 (Seite 51) Vertragspartner hinsichtlich der Der Kontoinhaber sichert mit seiner Unterschrift Beförderungsleistung wird der Fahrgast, unter das SEPA-Lastschriftmandat zu, dass auf dessen Name die Jahreskarte lautet. seine kontoführende Bank das SEPA- Lastschriftmandat akzeptiert (insbesondere wenn das Konto auf eine andere Währung als Euro lautet). Bei Bestehen eines SEPA-Lastschriftmandates wird für Bareinzahlungen in Kundenservicestellen jeweils eine entsprechende Bearbeitungsgebühr gemäß Punkt 3.2.2 verrechnet. Vertragspartner hinsichtlich der Beförderungsleistung wird der Fahrgast, auf dessen Name die Jahreskarte lautet. 5. Änderung Punkt 2.5.1.7 "Änderung des Geltungsbereiches" Tarifversion 1.5 (Seite 54) Tarifversion 1.6 (Seite 55) Für den neuen Geltungsbereich ist eine Für den neuen Geltungsbereich ist bis Bestellung notwendig. Ein laufender längstens Ende des Vormonats, in dem Vertrag über den alten Geltungsbereich die Änderung wirksam werden soll, eine ist zu kündigen, wobei die Bestellung notwendig. Ein laufender Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Vertrag über den alten Geltungsbereich Kündigung dabei nicht zu entrichten ist. ist zu kündigen, wobei die Die Bestimmungen für Bestellung und Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Kündigung gelten sinngemäß. Kündigung dabei nicht zu entrichten ist. Die Bestimmungen für Bestellung und Kündigung gelten sinngemäß. 6. Änderung Punkt 2.5.1.8 "Kündigung" Tarifversion 1.5 (Seite 54) Tarifversion 1.6 (Seite 55) Wird die Jahreskarte im Online- Wird die Jahreskarte im Online- Ticketshop bestellt, ist eine Kündigung Ticketshop bestellt oder wurde eine frühestens zum Monatsletzten des ersten Übergangskarte im Print-at-home-Format Gültigkeitsmonats möglich. ausgestellt, so ist eine Kündigung frühestens zum Monatsletzten des ersten Gültigkeitsmonats möglich. VOR Seite 3 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen 7. Ergänzung Punkt 2.6.5 "8-Tage-Klimakarte" Tarifversion 1.5 (Seite 64) Tarifversion 1.6 (Seite 65) • Erstattung: • Erstattung: Während des Zeitraumes, in dem die Während des Zeitraumes, in dem die Fahrkarte verwendet werden kann, Fahrkarte verwendet werden kann, erfolgt ein Rückkauf unter Abzug von erfolgt ein Rückkauf unter Abzug von Bearbeitungsspesen. Bearbeitungsspesen. Nach dem Zeitpunkt, an dem die Nach dem Zeitpunkt, an dem die Benutzbarkeit durch Inkrafttreten Benutzbarkeit durch Inkrafttreten neuer Fahrpreise endet, wird der neuer Fahrpreise endet, wird der volle Verkaufspreis der Fahrkarte volle Verkaufspreis der Fahrkarte erstattet, sofern deren erstattet, sofern deren Ausgabewährung Euro ist. Ausgabewährung Euro ist. Bereits entwertete Streifen werden Bereits entwertete Streifen werden nicht erstattet. nicht erstattet. Als Mobile Ticket gekaufte 8-Tage-Klimakarten werden generell nicht erstattet. 8. Änderung Punkt 2.7.1 "Jugendticket" Tarifversion 1.5 (Seite 65 ff) Tarifversion 1.6 (Seite 66 ff) • Geltungsbereich: • Geltungsbereich: o Bei Schülern zwischen Wohn- und o Bei Schülern zwischen Wohn- und Schulort (lt. Eintrag im Schülerausweis) Schulort (jeweils lt. Eintrag im auf dem jeweils zum Fahrtziel zur Schülerausweis) auf dem jeweils Verfügung stehenden Fahrplanangebot zum Fahrtziel zur Verfügung mit oder ohne Umsteigen auf stehenden Fahrplanangebot mit Verbundlinien in Wien, Niederösterreich oder ohne Umsteigen auf und Burgenland. Maßgeblich ist das für Verbundlinien in Wien, die Strecke in den Niederösterreich und Burgenland. Fahrplanauskunftssystemen dargestellte Maßgeblich ist das für die Strecke in Angebot. den Fahrplanauskunftssystemen dargestellte Angebot. o Bei Lehrlingen zwischen Wohn- und Ausbildungsort (lt. Eintrag im o Bei Lehrlingen zwischen Wohn- Lehrlingsausweis bzw. Lehrlings- und Ausbildungsort (jeweils lt. /Ausbildungsbestätigung der WKO) Eintrag im Lehrlingsausweis bzw. sowie zwischen Wohn- und Berufsschulort (lt. Eintrag im Lehrlings-/Ausbildungsbestätigung Berufsschulausweis) auf dem jeweils der WKO) sowie zwischen Wohn- zum Fahrtziel zur Verfügung stehenden und Berufsschulort (lt. Eintrag im Fahrplanangebot mit oder ohne Berufsschulausweis) auf dem Umsteigen auf Verbundlinien in Wien, jeweils zum Fahrtziel zur Verfügung Niederösterreich und Burgenland. stehenden Fahrplanangebot mit Maßgeblich ist das für die Strecke in den oder ohne Umsteigen auf Fahrplanauskunftssystemen dargestellte Verbundlinien in Wien, VOR Seite 4 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen Angebot. Niederösterreich und Burgenland. Maßgeblich ist das für die Strecke in o Bei Teilnehmern des freiwilligen den Fahrplanauskunftssystemen Sozial- bzw. Umweltschutzjahres dargestellte Angebot. sowie der polizeilichen Grundausbildung zwischen Wohn- und o Bei Teilnehmern des freiwilligen Dienstort (lt. Eintrag im Sozial- bzw. Umweltschutzjahres Berechtigungsausweis der VOR GmbH) sowie der polizeilichen auf dem jeweils zum Fahrtziel zur Grundausbildung zwischen Wohn- Verfügung stehenden Fahrplanangebot und Dienstort (jeweils lt. Eintrag im mit oder ohne Umsteigen auf Berechtigungsausweis der VOR Verbundlinien in Wien, Niederösterreich GmbH) auf dem jeweils zum und Burgenland. Maßgeblich ist das für Fahrtziel zur Verfügung stehenden die Strecke in den Fahrplanangebot mit oder ohne Fahrplanauskunftssystemen dargestellte Umsteigen auf Verbundlinien in Angebot. Wien, Niederösterreich und Liegt bei Lehrlingen oder bei Burgenland. Maßgeblich ist das für Teilnehmern des freiwilligen Sozial- bzw. die Strecke in den Umweltschutzjahres sowie der Fahrplanauskunftssystemen polizeilichen Grundausbildung der dargestellte Angebot. Wohn-, Ausbildungs- oder Dienstort in Wien ist das Jugendticket als Netzkarte Liegt bei Lehrlingen oder bei in der Kernzone Wien gültig. Teilnehmern des freiwilligen Sozial- bzw. Umweltschutzjahres sowie der Ist zur Fahrt zwischen Wohn-, Schul-, polizeilichen Grundausbildung der bzw. Ausbildungsort ein Grenzübertritt Wohn-, Ausbildungs- oder Dienstort ins benachbarte Ausland nötig, so gilt in Wien ist das Jugendticket als das Jugendticket bis zum letzten Netzkarte in der Kernzone Wien fahrplanmäßigen Halt der jeweiligen gültig. Verbindung innerhalb des Verbundraumes des VOR (zuzüglich der Ist zur Fahrt zwischen Wohn-, in Anhang 2 genannten Bahnstrecken Schul-, bzw. Ausbildungsort ein nach Sopron), auf Bahnstrecken daher Grenzübertritt ins benachbarte maximal bis zu den Bahnhöfen Sopron, Ausland nötig, so gilt das Nickelsdorf, Kittsee, Marchegg, Jugendticket bis zum letzten Bernhardsthal, Unterretzbach, Gmünd fahrplanmäßigen Halt der jeweiligen und Mogersdorf, auf der Buslinie 764 bis Verbindung innerhalb des zur Haltestelle Waldkirchen/Thaya Ort. Verbundraumes des VOR (zuzüglich Für die weitere Fahrt ist zusätzlich eine der in Anhang 2 genannten entsprechende Fahrkarte zu lösen. Bahnstrecken nach Sopron), auf Bahnstrecken daher maximal bis zu den Bahnhöfen Sopron, Nickelsdorf, Kittsee, Marchegg, Bernhardsthal, Unterretzbach, Gmünd und Mogersdorf, auf der Buslinie 744 bis zur Haltestelle Grametten Gemeindelokal. Für die weitere Fahrt ist zusätzlich eine entsprechende Fahrkarte zu lösen. VOR Seite 5 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen • Berechtigungsnachweis: • Berechtigungsnachweis: o Schülerausweis für ordentliche o Schülerausweis für ordentliche Schüler einer in Wien, Schüler einer in Wien, Niederösterreich oder Burgenland Niederösterreich oder Burgenland gelegenen freifahrtsberechtigten gelegenen freifahrtsberechtigten Schule gem. §30a FLAG i.d.g.F. Schule gem. §30a FLAG i.d.g.F. oder oder o Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis o Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis mit Lichtbild bzw. Lehrlings- mit Lichtbild bzw. Lehrlings- /Ausbildungsbestätigung der WKO /Ausbildungsbestätigung der WKO nur mit zusätzlichem amtlichen nur mit zusätzlichem amtlichen Lichtbildausweis Lichtbildausweis oder oder o Berechtigungsausweis des o Berechtigungsausweis des Verkehrsverbundes für Teilnehmer Verkehrsverbundes für Teilnehmer des freiwilligen Sozial- bzw. des freiwilligen Sozial- bzw. Umweltschutzjahres bzw. für Umweltschutzjahres bzw. für Teilnehmer an der polizeilichen Teilnehmer an der polizeilichen Grundausbildung Grundausbildung Der jeweilige Berechtigungsnachweis Der jeweilige Berechtigungsnachweis muss muss für den Zeitraum der Nutzung des für den Zeitraum der Nutzung des Jugendtickets gültig sein. Aus dem Jugendtickets gültig sein. Berechtigungsnachweis müssen auch der Wohn- und der Schul-, Berufsschul- , Ausbildungs- bzw. Dienstort hervorgehen. • Besonderheiten: • Besonderheiten: Das Jugendticket ist personengebunden Das Jugendticket ist und nur mit eingetragenem Vor- und personengebunden und nur mit Zunamen zur Fahrt gültig. Wird dieser eingetragenem Vor- und Zunamen vom Fahrgast händisch eingetragen, zur Fahrt gültig. Wird dieser vom dann ist ein dokumentenechter Stift zu Fahrgast händisch eingetragen, verwenden dann ist ein dokumentenechter Stift zu verwenden Das Jugendticket kann innerhalb der Gültigkeitsdauer bei entsprechender Das Jugendticket kann innerhalb der Aufzahlung zu einem Top-Jugendticket Gültigkeitsdauer bei entsprechender aufgewertet werden. Aufzahlung zu einem Top- Jugendticket aufgewertet werden. Wohn- und/oder Schul-, Berufsschul-, Ausbildungs- bzw. Dienstort muss in den Wohn- und/oder Schul-, Bundesländern Wien, Niederösterreich Berufsschul-, Ausbildungs- bzw. oder Burgenland liegen. Dienstort (lt. Eintrag im jeweiligen Berechtigungsnachweis) muss in den Bundesländern Wien, Niederösterreich oder Burgenland liegen. VOR Seite 6 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen 9. Änderung Punkt 2.7.2 "Top-Jugendticket" Tarifversion 1.5 (Seite 67 f) Tarifversion 1.6 (Seite 68 f) • Geltungsbereich: • Geltungsbereich: alle Verbundlinien in Wien, alle Verbundlinien in Wien, Niederösterreich und Burgenland. Niederösterreich und Burgenland. Bei Fahrten ins benachbarte Ausland Bei Fahrten ins benachbarte Ausland gilt das Top-Jugendticket bis zum gilt das Top-Jugendticket bis zum letzten fahrplanmäßigen Halt der letzten fahrplanmäßigen Halt der jeweiligen Verbindung innerhalb des jeweiligen Verbindung innerhalb des Verbundraumes des VOR (zuzüglich Verbundraumes des VOR (zuzüglich der in Anhang 2 genannten der in Anhang 2 genannten Bahnstrecken nach Sopron), auf Bahnstrecken nach Sopron), auf Bahnstrecken daher maximal bis zu Bahnstrecken daher maximal bis zu den Bahnhöfen Sopron, Nickelsdorf, den Bahnhöfen Sopron, Nickelsdorf, Kittsee, Marchegg, Bernhardsthal, Kittsee, Marchegg, Bernhardsthal, Unterretzbach, Gmünd und Unterretzbach, Gmünd und Mogersdorf, auf der Buslinie 764 bis Mogersdorf, auf der Buslinie 744 bis zur Haltestelle Waldkirchen/Thaya zur Haltestelle Grametten Ort. Für die weitere Fahrt ist Gemeindelokal. Für die weitere Fahrt zusätzlich eine entsprechende ist zusätzlich eine entsprechende Fahrkarte zu lösen. Fahrkarte zu lösen. • Berechtigungsnachweis: • Berechtigungsnachweis: o Schülerausweis für ordentliche o Schülerausweis für ordentliche Schüler einer in Wien, Schüler einer in Wien, Niederösterreich oder Niederösterreich oder Burgenland gelegenen Burgenland gelegenen freifahrtsberechtigten Schule freifahrtsberechtigten Schule gem. §30a FLAG i.d.g.F. gem. §30a FLAG i.d.g.F. oder oder o Lehrlings- bzw. o Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis mit Berufsschulausweis mit Lichtbild bzw. Lehrlings- Lichtbild bzw. Lehrlings- /Ausbildungsbestätigung der /Ausbildungsbestätigung der WKO nur mit zusätzlichem WKO nur mit zusätzlichem amtlichen Lichtbildausweis amtlichen Lichtbildausweis oder oder o Berechtigungsausweis des o Berechtigungsausweis des Verkehrsverbundes für Verkehrsverbundes für Teilnehmer des freiwilligen Teilnehmer des freiwilligen Sozial- bzw. Sozial- bzw. Umweltschutzjahres bzw. für Umweltschutzjahres bzw. für Teilnehmer an der polizeilichen Teilnehmer an der polizeilichen Grundausbildung Grundausbildung VOR Seite 7 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen Der jeweilige Berechtigungsnachweis Der jeweilige Berechtigungsnachweis muss für den Zeitraum der Nutzung des muss für den Zeitraum der Nutzung des Top-Jugendtickets gültig sein. Top-Jugendtickets gültig sein. Aus dem Berechtigungsnachweis müssen auch der Wohn- und der Schul-, Berufsschul-, Ausbildungs- bzw. Dienstort hervorgehen. • Besonderheiten: • Besonderheiten: Das Top-Jugendticket ist Das Top-Jugendticket ist personengebunden und nur mit personengebunden und nur mit eingetragenem Vor- und Zunamen eingetragenem Vor- und Zunamen zur Fahrt gültig. Wird dieser vom zur Fahrt gültig. Wird dieser vom Fahrgast händisch eingetragen, Fahrgast händisch eingetragen, dann ist ein dokumentenechter Stift dann ist ein dokumentenechter Stift zu verwenden zu verwenden Wohn- und/oder Schul-, Berufsschul- Wohn- und/oder Schul-, Berufsschul- , Ausbildungs- bzw. Dienstort muss , Ausbildungs- bzw. Dienstort (lt. in den Bundesländern Wien, Eintrag im jeweiligen Niederösterreich oder Burgenland Berechtigungsnachweis) muss in liegen. den Bundesländern Wien, Niederösterreich oder Burgenland liegen. 10. Änderung Punkt 2.7.3.1 "Allgemeine Bestimmungen" Tarifversion 1.5 (Seite 69) Tarifversion 1.6 (Seite 55) • Bestellung • Bestellung Die Bestellung und gleichzeitige Die Bestellung und gleichzeitige Ausfolgung der Semesterkarte für Ausfolgung der Semesterkarte für Studierende kann für das Wintersemester Studierende kann für das Wintersemester (1.9. bis 31. 1. des Folgejahrs) bis zum (1.9. bis 31. 1. des Folgejahrs) bis zum letzten Werktag des Monats Dezember letzten Werktag des Monats Dezember und für das Sommersemester (1.2. bis und für das Sommersemester (1.2. bis 30.6.) bis zum letzten Werktag des 30.6.) bis zum letzten Werktag des Monats Mai erfolgen. Monats Mai erfolgen. Bei der Bestellung einer Semesterkarte Bei der Bestellung einer Semesterkarte für Studierende werden folgende für Studierende werden folgende Angaben benötigt: Angaben benötigt: o Name, Geburtsdatum und o Name, Geburtsdatum und Anschrift des Fahrgastes Anschrift des Fahrgastes o Matrikelnummer o Matrikelnummer o Meldedatum (sofern o Meldedatum (sofern Hauptwohnsitz in Wien) Hauptwohnsitz in Wien) o Unterschrift des Fahrgastes o Unterschrift des Fahrgastes o Studieneinrichtung o Studieneinrichtung Diese Unterlagen sind erforderlich: Diese Unterlagen sind erforderlich: VOR Seite 8 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen o unterschriebenes o unterschriebenes Bestellformular Bestellformular o gültiger Studienausweis / o aktuelle Inskriptionsbestätigung gültige Studien- bzw. oder Bestätigung über die Inskriptionsbestätigung oder Zulassung bzw. Fortsetzung Bestätigung über die Zulassung des Studiums für das aktuelle bzw. Fortsetzung des Studiums Semester für das aktuelle Semester o Meldezettel bzw. o Meldezettel bzw. Meldebestätigung (sofern Meldebestätigung (sofern Hauptwohnsitz in Wien) Hauptwohnsitz in Wien) 11. Änderung Punkt 3.2.2 "Bearbeitungsgebühren" Tarifversion 1.5 (Seite 73) Tarifversion 1.6 (Seite 74) Für die Ausstellung von Duplikaten, schriftliche Für die Ausstellung von Duplikaten für Einmahnung von offenen Beträgen etc. wird für Jahreskarten, Semesterkarten und Jugendtickets, Jahreskarten, Semesterkarten und den schriftliche Einmahnung von offenen Beträgen, Jugendtickets mit einem Gültigkeitsbeginn ab Bareinzahlungen in Kundenservicestellen bei dem 01.01.2018 eine Bearbeitungsgebühr in bestehendem SEPA-Lastschriftmandat etc. wird Höhe von € 10,00 verrechnet. Liegt der eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 Gültigkeitsbeginn davor beträgt die verrechnet. Bearbeitungsgebühr € 8,00. Bei vorzeitiger Kündigung von Jahreskarten vor Bei vorzeitiger Kündigung von Jahreskarten vor ihrem Gültigkeitsende wird für Jahreskarten eine ihrem Gültigkeitsende wird für Jahreskarten mit Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 22,00 einem Gültigkeitsbeginn ab dem 01.01.2018 eine verrechnet. Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 22,00 verrechnet. Liegt der Gültigkeitsbeginn davor beträgt die Bearbeitungsgebühr € 18,00. 12. Änderung Punkt 5 "Übergangs- und Schlußbestimmungen" Tarifversion 1.5 (Seite 79) Tarifversion 1.6 (Seite 80) Diese Tarifbestimmungen treten mit 01. Diese Tarifbestimmungen treten mit 01. April November 2018 in Kraft. 2019 in Kraft. Die Tarife gelten unter den derzeit gegebenen Die Tarife gelten unter den derzeit gegebenen steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen. steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen. Soweit neben dem Tarif des Verkehrsverbund Soweit neben dem Tarif des Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) noch Angebote zum Ost-Region (VOR) noch Angebote zum Unternehmenstarif zur Anwendung gelangen, Unternehmenstarif zur Anwendung gelangen, gelten für diese Angebote die spezifischen gelten für diese Angebote die spezifischen Tarifbestimmungen des jeweiligen Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundunternehmens. Verbundunternehmens. Vor Fahrtantritt zu entwertende Einzel- und Nach dem Zeitpunkt, an dem die Benutzbarkeit Tageskarten die zum bis 30. Juni 2018 geltenden von zu entwertenden Einzel- und Tageskarten VOR Seite 9 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen Tarif ausgegeben wurden, können noch bis zum durch Inkrafttreten neuer Fahrpreise zur Gänze 31.12.2018 für die aufgedruckte Fahrtstrecke endet, werden nicht entwertete Einzel- und genutzt werden. Tageskarten sowie kurzfristige Zeitkarten für die Kernzone Wien vom VOR Service Center oder Nach dem Zeitpunkt, an dem die Benutzbarkeit den Ticket- und Infostellen bzw. dem dieser Fahrkarten durch Inkrafttreten neuer Kundenzentrum der Wiener Linien gegen Fahrpreise zur Gänze endet, werden nicht Erstattung des Nennwertes bis auf Widerruf entwertete Einzel- und Tageskarten sowie zurückgenommen. kurzfristige Zeitkarten für die Kernzone Wien vom VOR Service Center oder den Ticket- und Infostellen bzw. dem Kundenzentrum der Wiener Linien gegen Erstattung des Nennwertes bis auf Widerruf zurückgenommen. 13. Änderung Anhang 2 "Verbundgrenzüberschreitende Verkehre" Tarifversion 1.5 (Seite 84) Tarifversion 1.6 (Seite 85) Linie 1376 Zwettl – Linz (Postbus) entfällt 14. Ergänzung Anhang 3 "Fahrpreise" Tarifversion 1.5 (Seite 85) Tarifversion 1.6 (Seite 86) Gebühren: Gebühren: 1 Bearbeitungsgebühr 1 Bearbeitungsgebühr (Ausstellung von (Ausstellung von € Duplikaten, schriftliche Duplikaten, schriftliche 10,00 Einmahnung von offenen Einmahnung von offenen € Beträgen) Beträgen, 10,00 2 Bearbeitungsgebühr bei € Bareinzahlungen in vorzeitiger Kündigung 22,00 Kundenservicestellen bei einer Jahreskarte bestehendem SEPA- Lastschriftmandat) 2 Bearbeitungsgebühr bei € vorzeitiger Kündigung 22,00 4 Zusätzliche einer Jahreskarte Beförderungsgebühr in 3 Zusätzliche € Kraftfahrlinienunternehm Beförderungsgebühr in 102,4 € en gem § 25 Kfl-Bef Bed Kraftfahrlinienunternehm 0 102,4 idgF bei sofortiger en gem § 25 Kfl-Bef Bed 0 Bezahlung idgF bei sofortiger 5 Zusätzliche Bezahlung Beförderungsgebühr in 4 Zusätzliche Kraftfahrlinienunternehm € Beförderungsgebühr in en gem § 25 Kfl-Bef Bed 112,4 Kraftfahrlinienunternehm € idgF bei Bezahlung 0 en gem § 25 Kfl-Bef Bed 112,4 innerhalb von zwei idgF bei Bezahlung 0 Wochen innerhalb von zwei Wochen VOR Seite 10 von 11 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen 6 Zusätzliche 5 Zusätzliche Beförderungsgebühr in Beförderungsgebühr in € € Kraftfahrlinienunternehm Kraftfahrlinienunternehm 142,4 142,4 en gem § 25 Kfl-Bef Bed en gem § 25 Kfl-Bef Bed 0 0 idgF. bei späterer idgF. bei späterer Bezahlung Bezahlung VOR Seite 11 von 11 03.04.2019
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