Änderungsdokumentation zu den VOR-Tarifbestimmungen

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Änderungsdokumentation zu den
VOR-Tarifbestimmungen
Version 1.6
gültig ab 01. April 2019

Tarifstand: Juli 2018

                                Herausgeber:
                                Verkehrsverbund Ost-Region (VOR)
                                Gesellschaft m.b.H.
                                Management für
                                Wien, Niederösterreich und Burgenland
                                Europaplatz 3/3
                                Postfach 54
                                A-1150 Wien
                                Telefon: (+43 1) 955 55
                                Telefax: (+43 1) 955 55 DW 1122
                                office@vor.at
                                www.vor.at
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen

                                                    Inhaltsverzeichnis
1.    Ergänzung Punkt 1 „Verbundtarif“ ................................................................................................... 2
2.    Ergänzung Punkt 1.2.3 "Online-Tickets" ......................................................................................... 2
3.    Änderung Punkt 1.2.4 "Mobile-Tickets" ........................................................................................... 2
4.    Ergänzung Punkt 2.5.1.1 "Bestellung"............................................................................................. 3
5.    Änderung Punkt 2.5.1.7 "Änderung des Geltungsbereiches" ......................................................... 3
6.    Änderung Punkt 2.5.1.8 "Kündigung" .............................................................................................. 3
7.    Ergänzung Punkt 2.6.5 "8-Tage-Klimakarte" ................................................................................... 4
8.    Änderung Punkt 2.7.1 "Jugendticket" .............................................................................................. 4
9.    Änderung Punkt 2.7.2 "Top-Jugendticket" ...................................................................................... 7
10. Änderung Punkt 2.7.3.1 "Allgemeine Bestimmungen" .................................................................... 8
11. Änderung Punkt 3.2.2 "Bearbeitungsgebühren" .............................................................................. 9
12. Änderung Punkt 5 "Übergangs- und Schlußbestimmungen" .......................................................... 9
13. Änderung Anhang 2 "Verbundgrenzüberschreitende Verkehre"................................................... 10
14. Ergänzung Anhang 3 "Fahrpreise" ................................................................................................ 10

VOR                                                        Seite 1 von 11                                                   03.04.2019
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1. Ergänzung Punkt 1 „Verbundtarif“

Tarifversion 1.5 (Seite 3)                        Tarifversion 1.6 (Seite 3)

                                                  Vertrags- und Verkehrssprache ist Deutsch.

2.   Ergänzung Punkt 1.2.3 "Online-Tickets"

Tarifversion 1.5 (Seite 6)                        Tarifversion 1.6 (Seite 6)

Für in einem Webshop oder über eine App           Für in einem Webshop oder über eine App
gekaufte Verbundfahrkarten gelten zusätzlich zu   gekaufte Verbundfahrkarten gelten zusätzlich zu
den allgemeinen noch folgende                     den allgemeinen noch folgende
unternehmensspezifische Bedingungen:              unternehmensspezifische Bedingungen:
• Bei Buchung über den Online-Ticketshop der      • Bei Buchung über den Online-Ticketshop der
    Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH             Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH
    und der VOR AnachB-App gelten die AGB             und der VOR AnachB-App gelten die AGB
    der VOR GmbH.                                     der VOR GmbH.
• Bei Buchung über den ÖBB Ticketshop             • Bei Buchung über den ÖBB Ticketshop
    gelten die AGB der ÖBB für den Ticketshop         gelten die AGB der ÖBB für den Ticketshop
    auf tickets.oebb.at und der ÖBB App (siehe        auf tickets.oebb.at und der ÖBB App (siehe
    Handbuch für Reisen mit der ÖBB in                Handbuch für Reisen mit der ÖBB in
    Österreich).                                      Österreich).
• Bei Buchung über den Online-Ticketshop der      • Bei Buchung über den Online-Ticketshop der
    Wiener Linien gelten die Allgemeinen              Wiener Linien gelten die Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen für “Digitale Wiener         Geschäftsbedingungen für “Digitale Wiener
    Linien-Leistungen“ der Wiener Linien GmbH         Linien-Leistungen“ der Wiener Linien GmbH
    und Co KG (Wiener Linien).                        und Co KG (Wiener Linien).
                                                  • Bei Buchung über den Online-Ticketshop der
                                                      Wiener       Lokalbahnen     gelten       die
                                                      Nutzungsbedingungen für den Vertrieb von
                                                      Fahrkarten über die digitalen Services der
                                                      WIENER LOKALBAHNEN GmbH.

3.   Änderung Punkt 1.2.4 "Mobile-Tickets"

Tarifversion 1.5 (Seite 6)                        Tarifversion 1.6 (Seite 6)

Für Mobile-Tickets werden keine                   Mobile Tickets können bis einen Tag vor
Fahrpreiserstattungen geleistet.                  Gültigkeitsbeginn storniert werden. Danach
                                                  wird keine Fahrpreiserstattung mehr geleistet.

                                                  Mobile Tickets für die Kernzone Wien werden
                                                  generell nicht erstattet.

VOR                                      Seite 2 von 11                                 03.04.2019
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4.   Ergänzung Punkt 2.5.1.1 "Bestellung"

Tarifversion 1.5 (Seite 50)                         Tarifversion 1.6 (Seite 51)

        Vertragspartner hinsichtlich der                     Der Kontoinhaber sichert mit seiner Unterschrift
        Beförderungsleistung wird der Fahrgast,              unter das SEPA-Lastschriftmandat zu, dass
        auf dessen Name die Jahreskarte lautet.              seine kontoführende Bank das SEPA-
                                                             Lastschriftmandat akzeptiert (insbesondere wenn
                                                             das Konto auf eine andere Währung als Euro
                                                             lautet).

                                                             Bei Bestehen eines SEPA-Lastschriftmandates
                                                             wird für Bareinzahlungen in Kundenservicestellen
                                                             jeweils eine entsprechende Bearbeitungsgebühr
                                                             gemäß Punkt 3.2.2 verrechnet.

                                                             Vertragspartner hinsichtlich der
                                                             Beförderungsleistung wird der Fahrgast, auf
                                                             dessen Name die Jahreskarte lautet.

5.   Änderung Punkt 2.5.1.7 "Änderung des Geltungsbereiches"

Tarifversion 1.5 (Seite 54)                         Tarifversion 1.6 (Seite 55)

        Für den neuen Geltungsbereich ist eine               Für den neuen Geltungsbereich ist bis
        Bestellung notwendig. Ein laufender                  längstens Ende des Vormonats, in dem
        Vertrag über den alten Geltungsbereich               die Änderung wirksam werden soll, eine
        ist zu kündigen, wobei die                           Bestellung notwendig. Ein laufender
        Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger                   Vertrag über den alten Geltungsbereich
        Kündigung dabei nicht zu entrichten ist.             ist zu kündigen, wobei die
        Die Bestimmungen für Bestellung und                  Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger
        Kündigung gelten sinngemäß.                          Kündigung dabei nicht zu entrichten ist.
                                                             Die Bestimmungen für Bestellung und
                                                             Kündigung gelten sinngemäß.

6.   Änderung Punkt 2.5.1.8 "Kündigung"

Tarifversion 1.5 (Seite 54)                         Tarifversion 1.6 (Seite 55)

        Wird die Jahreskarte im Online-                      Wird die Jahreskarte im Online-
        Ticketshop bestellt, ist eine Kündigung              Ticketshop bestellt oder wurde eine
        frühestens zum Monatsletzten des ersten              Übergangskarte im Print-at-home-Format
        Gültigkeitsmonats möglich.                           ausgestellt, so ist eine Kündigung
                                                             frühestens zum Monatsletzten des ersten
                                                             Gültigkeitsmonats möglich.

VOR                                         Seite 3 von 11                                 03.04.2019
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7.    Ergänzung Punkt 2.6.5 "8-Tage-Klimakarte"

Tarifversion 1.5 (Seite 64)                           Tarifversion 1.6 (Seite 65)

•    Erstattung:                                      •    Erstattung:
              Während des Zeitraumes, in dem die                    Während des Zeitraumes, in dem die
              Fahrkarte verwendet werden kann,                      Fahrkarte verwendet werden kann,
              erfolgt ein Rückkauf unter Abzug von                  erfolgt ein Rückkauf unter Abzug von
              Bearbeitungsspesen.                                   Bearbeitungsspesen.

             Nach dem Zeitpunkt, an dem die                         Nach dem Zeitpunkt, an dem die
             Benutzbarkeit durch Inkrafttreten                      Benutzbarkeit durch Inkrafttreten
             neuer Fahrpreise endet, wird der                       neuer Fahrpreise endet, wird der
             volle Verkaufspreis der Fahrkarte                      volle Verkaufspreis der Fahrkarte
             erstattet, sofern deren                                erstattet, sofern deren
             Ausgabewährung Euro ist.                               Ausgabewährung Euro ist.

             Bereits entwertete Streifen werden                     Bereits entwertete Streifen werden
             nicht erstattet.                                       nicht erstattet. Als Mobile Ticket
                                                                    gekaufte 8-Tage-Klimakarten werden
                                                                    generell nicht erstattet.

8.    Änderung Punkt 2.7.1 "Jugendticket"

Tarifversion 1.5 (Seite 65 ff)                             Tarifversion 1.6 (Seite 66 ff)

•    Geltungsbereich:                                      •   Geltungsbereich:
          o Bei Schülern zwischen Wohn- und                     o Bei Schülern zwischen Wohn- und
             Schulort (lt. Eintrag im Schülerausweis)               Schulort (jeweils lt. Eintrag im
             auf dem jeweils zum Fahrtziel zur                      Schülerausweis) auf dem jeweils
             Verfügung stehenden Fahrplanangebot                    zum    Fahrtziel   zur     Verfügung
             mit   oder      ohne    Umsteigen   auf                stehenden Fahrplanangebot mit
             Verbundlinien in Wien, Niederösterreich                oder    ohne      Umsteigen       auf
             und Burgenland. Maßgeblich ist das für                 Verbundlinien         in       Wien,
             die         Strecke        in       den                Niederösterreich und Burgenland.
             Fahrplanauskunftssystemen dargestellte
                                                                    Maßgeblich ist das für die Strecke in
             Angebot.
                                                                    den     Fahrplanauskunftssystemen
                                                                    dargestellte Angebot.
          o Bei Lehrlingen zwischen Wohn- und
            Ausbildungsort     (lt.      Eintrag      im
                                                                 o Bei Lehrlingen zwischen Wohn-
            Lehrlingsausweis        bzw.      Lehrlings-
                                                                   und Ausbildungsort (jeweils lt.
            /Ausbildungsbestätigung       der    WKO)
                                                                   Eintrag im Lehrlingsausweis bzw.
            sowie     zwischen         Wohn-         und
            Berufsschulort     (lt.      Eintrag      im           Lehrlings-/Ausbildungsbestätigung
            Berufsschulausweis) auf dem jeweils                    der WKO) sowie zwischen Wohn-
            zum Fahrtziel zur Verfügung stehenden                  und Berufsschulort (lt. Eintrag im
            Fahrplanangebot       mit     oder     ohne            Berufsschulausweis)     auf     dem
            Umsteigen auf Verbundlinien in Wien,                   jeweils zum Fahrtziel zur Verfügung
            Niederösterreich     und       Burgenland.             stehenden Fahrplanangebot mit
            Maßgeblich ist das für die Strecke in den              oder     ohne     Umsteigen      auf
            Fahrplanauskunftssystemen dargestellte                 Verbundlinien        in       Wien,

VOR                                          Seite 4 von 11                                  03.04.2019
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           Angebot.                                           Niederösterreich und Burgenland.
                                                              Maßgeblich ist das für die Strecke in
        o Bei Teilnehmern des freiwilligen                    den     Fahrplanauskunftssystemen
          Sozial-   bzw.       Umweltschutzjahres             dargestellte Angebot.
          sowie          der         polizeilichen
          Grundausbildung zwischen Wohn- und               o Bei Teilnehmern des freiwilligen
          Dienstort       (lt.    Eintrag        im          Sozial- bzw. Umweltschutzjahres
          Berechtigungsausweis der VOR GmbH)                 sowie        der        polizeilichen
          auf dem jeweils zum Fahrtziel zur                  Grundausbildung zwischen Wohn-
          Verfügung stehenden Fahrplanangebot
                                                             und Dienstort (jeweils lt. Eintrag im
          mit   oder     ohne    Umsteigen      auf
                                                             Berechtigungsausweis der VOR
          Verbundlinien in Wien, Niederösterreich
                                                             GmbH) auf dem jeweils zum
          und Burgenland. Maßgeblich ist das für
                                                             Fahrtziel zur Verfügung stehenden
          die        Strecke         in        den
                                                             Fahrplanangebot mit oder ohne
          Fahrplanauskunftssystemen dargestellte
                                                             Umsteigen auf Verbundlinien in
          Angebot.
                                                             Wien,       Niederösterreich      und
           Liegt bei Lehrlingen oder bei                     Burgenland. Maßgeblich ist das für
           Teilnehmern des freiwilligen Sozial- bzw.         die       Strecke        in       den
           Umweltschutzjahres sowie der                      Fahrplanauskunftssystemen
           polizeilichen Grundausbildung der                 dargestellte Angebot.
           Wohn-, Ausbildungs- oder Dienstort in
           Wien ist das Jugendticket als Netzkarte            Liegt bei Lehrlingen oder bei
           in der Kernzone Wien gültig.                       Teilnehmern des freiwilligen Sozial-
                                                              bzw. Umweltschutzjahres sowie der
           Ist zur Fahrt zwischen Wohn-, Schul-,              polizeilichen Grundausbildung der
           bzw. Ausbildungsort ein Grenzübertritt             Wohn-, Ausbildungs- oder Dienstort
           ins benachbarte Ausland nötig, so gilt             in Wien ist das Jugendticket als
           das Jugendticket bis zum letzten                   Netzkarte in der Kernzone Wien
           fahrplanmäßigen Halt der jeweiligen                gültig.
           Verbindung innerhalb des
           Verbundraumes des VOR (zuzüglich der               Ist zur Fahrt zwischen Wohn-,
           in Anhang 2 genannten Bahnstrecken                 Schul-, bzw. Ausbildungsort ein
           nach Sopron), auf Bahnstrecken daher               Grenzübertritt ins benachbarte
           maximal bis zu den Bahnhöfen Sopron,               Ausland nötig, so gilt das
           Nickelsdorf, Kittsee, Marchegg,                    Jugendticket bis zum letzten
           Bernhardsthal, Unterretzbach, Gmünd                fahrplanmäßigen Halt der jeweiligen
           und Mogersdorf, auf der Buslinie 764 bis           Verbindung innerhalb des
           zur Haltestelle Waldkirchen/Thaya Ort.             Verbundraumes des VOR (zuzüglich
           Für die weitere Fahrt ist zusätzlich eine          der in Anhang 2 genannten
           entsprechende Fahrkarte zu lösen.                  Bahnstrecken nach Sopron), auf
                                                              Bahnstrecken daher maximal bis zu
                                                              den Bahnhöfen Sopron, Nickelsdorf,
                                                              Kittsee, Marchegg, Bernhardsthal,
                                                              Unterretzbach, Gmünd und
                                                              Mogersdorf, auf der Buslinie 744 bis
                                                              zur Haltestelle Grametten
                                                              Gemeindelokal. Für die weitere
                                                              Fahrt ist zusätzlich eine
                                                              entsprechende Fahrkarte zu lösen.

VOR                                       Seite 5 von 11                               03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen

•   Berechtigungsnachweis:                                     •   Berechtigungsnachweis:
              o Schülerausweis für ordentliche                        o Schülerausweis          für ordentliche
                  Schüler        einer        in     Wien,               Schüler        einer        in     Wien,
                  Niederösterreich oder Burgenland                       Niederösterreich oder Burgenland
                  gelegenen         freifahrtsberechtigten               gelegenen         freifahrtsberechtigten
                  Schule gem. §30a FLAG i.d.g.F.                         Schule gem. §30a FLAG i.d.g.F.
             oder                                                      oder
              o Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis                    o Lehrlings- bzw. Berufsschulausweis
                  mit    Lichtbild      bzw.     Lehrlings-              mit    Lichtbild      bzw.     Lehrlings-
                  /Ausbildungsbestätigung der WKO                        /Ausbildungsbestätigung der WKO
                  nur mit zusätzlichem amtlichen                         nur mit zusätzlichem amtlichen
                                                                         Lichtbildausweis
                  Lichtbildausweis
                                                                       oder
             oder
                                                                      o Berechtigungsausweis                   des
              o Berechtigungsausweis                    des
                                                                         Verkehrsverbundes für Teilnehmer
                  Verkehrsverbundes für Teilnehmer
                                                                         des     freiwilligen     Sozial-     bzw.
                  des     freiwilligen     Sozial-     bzw.
                                                                         Umweltschutzjahres            bzw.     für
                  Umweltschutzjahres            bzw.     für
                                                                         Teilnehmer an der polizeilichen
                  Teilnehmer an der polizeilichen
                                                                         Grundausbildung
                  Grundausbildung                                    Der jeweilige Berechtigungsnachweis
         Der jeweilige Berechtigungsnachweis muss                    muss für den Zeitraum der Nutzung des
         für den Zeitraum der Nutzung des                            Jugendtickets gültig sein. Aus dem
         Jugendtickets gültig sein.                                  Berechtigungsnachweis müssen auch
                                                                     der Wohn- und der Schul-, Berufsschul-
                                                                     , Ausbildungs- bzw. Dienstort
                                                                     hervorgehen.

•   Besonderheiten:                                            •   Besonderheiten:
           Das Jugendticket ist personengebunden                       Das Jugendticket ist
           und nur mit eingetragenem Vor- und                          personengebunden und nur mit
           Zunamen zur Fahrt gültig. Wird dieser                       eingetragenem Vor- und Zunamen
           vom Fahrgast händisch eingetragen,                          zur Fahrt gültig. Wird dieser vom
           dann ist ein dokumentenechter Stift zu                      Fahrgast händisch eingetragen,
           verwenden                                                   dann ist ein dokumentenechter Stift
                                                                       zu verwenden
             Das Jugendticket kann innerhalb der
             Gültigkeitsdauer bei entsprechender                         Das Jugendticket kann innerhalb der
             Aufzahlung zu einem Top-Jugendticket                        Gültigkeitsdauer bei entsprechender
             aufgewertet werden.                                         Aufzahlung zu einem Top-
                                                                         Jugendticket aufgewertet werden.
             Wohn- und/oder Schul-, Berufsschul-,
             Ausbildungs- bzw. Dienstort muss in den                     Wohn- und/oder Schul-,
             Bundesländern Wien, Niederösterreich                        Berufsschul-, Ausbildungs- bzw.
             oder Burgenland liegen.                                     Dienstort (lt. Eintrag im jeweiligen
                                                                         Berechtigungsnachweis) muss in
                                                                         den Bundesländern Wien,
                                                                         Niederösterreich oder Burgenland
                                                                         liegen.

VOR                                             Seite 6 von 11                                        03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen

9.    Änderung Punkt 2.7.2 "Top-Jugendticket"

Tarifversion 1.5 (Seite 67 f)                            Tarifversion 1.6 (Seite 68 f)

•    Geltungsbereich:                                    •   Geltungsbereich:
             alle Verbundlinien in Wien,                             alle Verbundlinien in Wien,
             Niederösterreich und Burgenland.                        Niederösterreich und Burgenland.

              Bei Fahrten ins benachbarte Ausland                     Bei Fahrten ins benachbarte Ausland
              gilt das Top-Jugendticket bis zum                       gilt das Top-Jugendticket bis zum
              letzten fahrplanmäßigen Halt der                        letzten fahrplanmäßigen Halt der
              jeweiligen Verbindung innerhalb des                     jeweiligen Verbindung innerhalb des
              Verbundraumes des VOR (zuzüglich                        Verbundraumes des VOR (zuzüglich
              der in Anhang 2 genannten                               der in Anhang 2 genannten
              Bahnstrecken nach Sopron), auf                          Bahnstrecken nach Sopron), auf
              Bahnstrecken daher maximal bis zu                       Bahnstrecken daher maximal bis zu
              den Bahnhöfen Sopron, Nickelsdorf,                      den Bahnhöfen Sopron, Nickelsdorf,
              Kittsee, Marchegg, Bernhardsthal,                       Kittsee, Marchegg, Bernhardsthal,
              Unterretzbach, Gmünd und                                Unterretzbach, Gmünd und
              Mogersdorf, auf der Buslinie 764 bis                    Mogersdorf, auf der Buslinie 744 bis
              zur Haltestelle Waldkirchen/Thaya                       zur Haltestelle Grametten
              Ort. Für die weitere Fahrt ist                          Gemeindelokal. Für die weitere Fahrt
              zusätzlich eine entsprechende                           ist zusätzlich eine entsprechende
              Fahrkarte zu lösen.                                     Fahrkarte zu lösen.

•    Berechtigungsnachweis:                              •   Berechtigungsnachweis:
              o Schülerausweis für ordentliche                        o Schülerausweis für ordentliche
                  Schüler      einer    in    Wien,                       Schüler      einer    in    Wien,
                  Niederösterreich               oder                     Niederösterreich               oder
                  Burgenland             gelegenen                        Burgenland             gelegenen
                  freifahrtsberechtigten     Schule                       freifahrtsberechtigten     Schule
                  gem. §30a FLAG i.d.g.F.                                 gem. §30a FLAG i.d.g.F.
             oder                                                    oder
              o Lehrlings-                      bzw.                  o Lehrlings-                      bzw.
                  Berufsschulausweis               mit                    Berufsschulausweis               mit
                  Lichtbild     bzw.      Lehrlings-                      Lichtbild     bzw.      Lehrlings-
                  /Ausbildungsbestätigung         der                     /Ausbildungsbestätigung         der
                  WKO nur mit zusätzlichem                                WKO nur mit zusätzlichem
                  amtlichen Lichtbildausweis                              amtlichen Lichtbildausweis
             oder                                                    oder
              o Berechtigungsausweis              des                 o Berechtigungsausweis              des
                  Verkehrsverbundes                für                    Verkehrsverbundes                für
                  Teilnehmer      des    freiwilligen                     Teilnehmer      des    freiwilligen
                  Sozial-                       bzw.                      Sozial-                       bzw.
                  Umweltschutzjahres bzw. für                             Umweltschutzjahres bzw. für
                  Teilnehmer an der polizeilichen                         Teilnehmer an der polizeilichen
                  Grundausbildung                                         Grundausbildung

VOR                                            Seite 7 von 11                                    03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen

          Der jeweilige Berechtigungsnachweis                   Der jeweilige Berechtigungsnachweis
          muss für den Zeitraum der Nutzung des                 muss für den Zeitraum der Nutzung des
          Top-Jugendtickets gültig sein.                        Top-Jugendtickets gültig sein. Aus dem
                                                                Berechtigungsnachweis müssen auch
                                                                der Wohn- und der Schul-, Berufsschul-,
                                                                Ausbildungs- bzw. Dienstort
                                                                hervorgehen.

•   Besonderheiten:                                   •   Besonderheiten:
           Das Top-Jugendticket ist                              Das Top-Jugendticket ist
           personengebunden und nur mit                          personengebunden und nur mit
           eingetragenem Vor- und Zunamen                        eingetragenem Vor- und Zunamen
           zur Fahrt gültig. Wird dieser vom                     zur Fahrt gültig. Wird dieser vom
           Fahrgast händisch eingetragen,                        Fahrgast händisch eingetragen,
           dann ist ein dokumentenechter Stift                   dann ist ein dokumentenechter Stift
           zu verwenden                                          zu verwenden

             Wohn- und/oder Schul-, Berufsschul-                   Wohn- und/oder Schul-, Berufsschul-
             , Ausbildungs- bzw. Dienstort muss                    , Ausbildungs- bzw. Dienstort (lt.
             in den Bundesländern Wien,                            Eintrag im jeweiligen
             Niederösterreich oder Burgenland                      Berechtigungsnachweis) muss in
             liegen.                                               den Bundesländern Wien,
                                                                   Niederösterreich oder Burgenland
                                                                   liegen.

10. Änderung Punkt 2.7.3.1 "Allgemeine Bestimmungen"

Tarifversion 1.5 (Seite 69)                           Tarifversion 1.6 (Seite 55)

•   Bestellung                                        •   Bestellung
       Die Bestellung und gleichzeitige                      Die Bestellung und gleichzeitige
       Ausfolgung der Semesterkarte für                      Ausfolgung der Semesterkarte für
       Studierende kann für das Wintersemester               Studierende kann für das Wintersemester
       (1.9. bis 31. 1. des Folgejahrs) bis zum              (1.9. bis 31. 1. des Folgejahrs) bis zum
       letzten Werktag des Monats Dezember                   letzten Werktag des Monats Dezember
       und für das Sommersemester (1.2. bis                  und für das Sommersemester (1.2. bis
       30.6.) bis zum letzten Werktag des                    30.6.) bis zum letzten Werktag des
       Monats Mai erfolgen.                                  Monats Mai erfolgen.

         Bei der Bestellung einer Semesterkarte                Bei der Bestellung einer Semesterkarte
         für Studierende werden folgende                       für Studierende werden folgende
         Angaben benötigt:                                     Angaben benötigt:
             o Name,        Geburtsdatum       und                 o Name,        Geburtsdatum       und
                 Anschrift des Fahrgastes                              Anschrift des Fahrgastes
             o Matrikelnummer                                      o Matrikelnummer
             o Meldedatum                   (sofern                o Meldedatum                   (sofern
                 Hauptwohnsitz in Wien)                                Hauptwohnsitz in Wien)
             o Unterschrift des Fahrgastes                         o Unterschrift des Fahrgastes
             o Studieneinrichtung                                  o Studieneinrichtung
        Diese Unterlagen sind erforderlich:                   Diese Unterlagen sind erforderlich:

VOR                                         Seite 8 von 11                                   03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen

              o   unterschriebenes                                  o   unterschriebenes
                  Bestellformular                                       Bestellformular
              o   gültiger    Studienausweis      /                 o   aktuelle Inskriptionsbestätigung
                  gültige      Studien-      bzw.                       oder Bestätigung über die
                  Inskriptionsbestätigung     oder                      Zulassung bzw. Fortsetzung
                  Bestätigung über die Zulassung                        des Studiums für das aktuelle
                  bzw. Fortsetzung des Studiums                         Semester
                  für das aktuelle Semester                         o   Meldezettel                 bzw.
              o   Meldezettel                bzw.                       Meldebestätigung         (sofern
                  Meldebestätigung         (sofern                      Hauptwohnsitz in Wien)
                  Hauptwohnsitz in Wien)

11. Änderung Punkt 3.2.2 "Bearbeitungsgebühren"

Tarifversion 1.5 (Seite 73)                           Tarifversion 1.6 (Seite 74)

Für die Ausstellung von Duplikaten, schriftliche      Für die Ausstellung von Duplikaten für
Einmahnung von offenen Beträgen etc. wird für         Jahreskarten, Semesterkarten und Jugendtickets,
Jahreskarten, Semesterkarten und den                  schriftliche Einmahnung von offenen Beträgen,
Jugendtickets mit einem Gültigkeitsbeginn ab          Bareinzahlungen in Kundenservicestellen bei
dem 01.01.2018 eine Bearbeitungsgebühr in             bestehendem SEPA-Lastschriftmandat etc. wird
Höhe von € 10,00 verrechnet. Liegt der                eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00
Gültigkeitsbeginn davor beträgt die                   verrechnet.
Bearbeitungsgebühr € 8,00.
                                                      Bei vorzeitiger Kündigung von Jahreskarten vor
Bei vorzeitiger Kündigung von Jahreskarten vor        ihrem Gültigkeitsende wird für Jahreskarten eine
ihrem Gültigkeitsende wird für Jahreskarten mit       Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 22,00
einem Gültigkeitsbeginn ab dem 01.01.2018 eine        verrechnet.
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 22,00
verrechnet. Liegt der Gültigkeitsbeginn davor
beträgt die Bearbeitungsgebühr € 18,00.

12. Änderung Punkt 5 "Übergangs- und Schlußbestimmungen"

Tarifversion 1.5 (Seite 79)                           Tarifversion 1.6 (Seite 80)

Diese Tarifbestimmungen treten mit 01.                Diese Tarifbestimmungen treten mit 01. April
November 2018 in Kraft.                               2019 in Kraft.

Die Tarife gelten unter den derzeit gegebenen         Die Tarife gelten unter den derzeit gegebenen
steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen.          steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen.

Soweit neben dem Tarif des Verkehrsverbund            Soweit neben dem Tarif des Verkehrsverbund
Ost-Region (VOR) noch Angebote zum                    Ost-Region (VOR) noch Angebote zum
Unternehmenstarif zur Anwendung gelangen,             Unternehmenstarif zur Anwendung gelangen,
gelten für diese Angebote die spezifischen            gelten für diese Angebote die spezifischen
Tarifbestimmungen des jeweiligen                      Tarifbestimmungen des jeweiligen
Verbundunternehmens.                                  Verbundunternehmens.

Vor Fahrtantritt zu entwertende Einzel- und           Nach dem Zeitpunkt, an dem die Benutzbarkeit
Tageskarten die zum bis 30. Juni 2018 geltenden       von zu entwertenden Einzel- und Tageskarten

VOR                                         Seite 9 von 11                                  03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen

Tarif ausgegeben wurden, können noch bis zum        durch Inkrafttreten neuer Fahrpreise zur Gänze
31.12.2018 für die aufgedruckte Fahrtstrecke        endet, werden nicht entwertete Einzel- und
genutzt werden.                                     Tageskarten sowie kurzfristige Zeitkarten für die
                                                    Kernzone Wien vom VOR Service Center oder
Nach dem Zeitpunkt, an dem die Benutzbarkeit        den Ticket- und Infostellen bzw. dem
dieser Fahrkarten durch Inkrafttreten neuer         Kundenzentrum der Wiener Linien gegen
Fahrpreise zur Gänze endet, werden nicht            Erstattung des Nennwertes bis auf Widerruf
entwertete Einzel- und Tageskarten sowie            zurückgenommen.
kurzfristige Zeitkarten für die Kernzone Wien vom
VOR Service Center oder den Ticket- und
Infostellen bzw. dem Kundenzentrum der Wiener
Linien gegen Erstattung des Nennwertes bis auf
Widerruf zurückgenommen.

13. Änderung Anhang 2 "Verbundgrenzüberschreitende Verkehre"

Tarifversion 1.5 (Seite 84)                         Tarifversion 1.6 (Seite 85)

Linie 1376 Zwettl – Linz (Postbus)                  entfällt

14. Ergänzung Anhang 3 "Fahrpreise"

Tarifversion 1.5 (Seite 85)                         Tarifversion 1.6 (Seite 86)

Gebühren:                                           Gebühren:

       1      Bearbeitungsgebühr                               1   Bearbeitungsgebühr
              (Ausstellung von                                     (Ausstellung von
                                               €
              Duplikaten, schriftliche                             Duplikaten, schriftliche
                                           10,00
              Einmahnung von offenen                               Einmahnung von offenen
                                                                                                    €
              Beträgen)                                            Beträgen,
                                                                                                10,00
       2      Bearbeitungsgebühr bei           €                   Bareinzahlungen in
              vorzeitiger Kündigung        22,00                   Kundenservicestellen bei
              einer Jahreskarte                                    bestehendem SEPA-
                                                                   Lastschriftmandat)
                                                               2   Bearbeitungsgebühr bei           €
                                                                   vorzeitiger Kündigung        22,00
       4      Zusätzliche                                          einer Jahreskarte
              Beförderungsgebühr in                            3   Zusätzliche
                                               €
              Kraftfahrlinienunternehm                             Beförderungsgebühr in
                                           102,4                                                    €
              en gem § 25 Kfl-Bef Bed                              Kraftfahrlinienunternehm
                                               0                                                102,4
              idgF bei sofortiger                                  en gem § 25 Kfl-Bef Bed
                                                                                                    0
              Bezahlung                                            idgF bei sofortiger
       5      Zusätzliche                                          Bezahlung
              Beförderungsgebühr in                            4   Zusätzliche
              Kraftfahrlinienunternehm         €                   Beförderungsgebühr in
              en gem § 25 Kfl-Bef Bed      112,4                   Kraftfahrlinienunternehm         €
              idgF bei Bezahlung               0                   en gem § 25 Kfl-Bef Bed      112,4
              innerhalb von zwei                                   idgF bei Bezahlung               0
              Wochen                                               innerhalb von zwei
                                                                   Wochen

VOR                                        Seite 10 von 11                                 03.04.2019
Änderungsdokumentation Tarifbestimmungen

      6     Zusätzliche                                  5   Zusätzliche
            Beförderungsgebühr in                            Beförderungsgebühr in
                                           €                                                €
            Kraftfahrlinienunternehm                         Kraftfahrlinienunternehm
                                       142,4                                            142,4
            en gem § 25 Kfl-Bef Bed                          en gem § 25 Kfl-Bef Bed
                                           0                                                0
            idgF. bei späterer                               idgF. bei späterer
            Bezahlung                                        Bezahlung

VOR                                    Seite 11 von 11                              03.04.2019
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