Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 - Änderung Entwurf - Marktgemeinde Wang
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Marktgemeinde WANG
3262 Wang, Oberer Markt 1
Tel.: 07488/71517-0, Fax: 07488/71517-4
Email: gemeindeamt@wang.at
Homepage: www.wang.at
__________________________________________________________________
GZ 21 050E
Örtliches Raumordnungsprogramm 2013
7. Änderung
Entwurf
Text- und Plandokumente
Erläuterungsbericht mit Verordnungsentwurf
Plan: Flächenwidmungsplan - Entwurf (Blatt 2)
Plan: Darstellung der Änderungen - Entwurf (Blatt 2)
Plan: Darstellung der Änderung Entwicklungskonzept – Entwurf (Blatt 2)
Wang, Jänner 2022
Die Unterlagen stehen während der Auflagefrist anonym und kostenlos unter http://www.kommunaldialog.at zum Download bereitImpressum
Ersteller des Entwurfs
GEMEINDERAT der
Marktgemeinde WANG
Oberer Markt 1
A-3262 Wang, Bezirk Scheibbs
T: +43 7488 71517 - 0
F: +43 7488 71517 - 4
E: gemeindeamt@wang.at
mit fachlicher Unterstützung
Kommunaldialog Raumplanung GmbH
Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung
Dipl. Ing. Margit Aufhauser-Pinz
Mag. Stefan Aufhauser
Dipl. Ing. Elisabeth Mahorka
Dipl. Ing. Lisa Lindhuber
Feldgasse 1, 3130 Herzogenburg, T. +43 2782 85101
Fil. St. Pölten: Europaplatz 7, 3100 St. Pölten
E: office@kommunaldialog.atÖrtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
INHALTSVERZEICHNIS
1 ÜBERSICHT ........................................................................................................ 2
2 VERORDNUNG ................................................................................................... 4
3 GRUNDLAGENFORSCHUNG IM SINNE VON §25 ABS. 4 NÖ ROG 2014 ....... 6
3.1. Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................6
3.2. Baulandbilanz ...................................................................................................7
3.3. Naturgefahren .................................................................................................11
4 BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG .................................................................16
4.1. EK Änderungspunkt 1: Präzisierung des Entwicklungskonzeptes – Schließung
innerörtlicher Baulücken, FW Änderungspunkt 1: KG Reidlingberg – Schließung
innerörtlicher Baulücken ..............................................................................................16
4.1.1. Umweltbericht ...................................................................................................... 17
4.1.2. Erläuterungen zur Änderung des ÖROPs ........................................................... 47
4.2. FW Änderungspunkt 2: Erhöhung der zulässigen Grundrissfläche von
Nebengebäuden pro Geb auf 95 m² ............................................................................51
5 FLÄCHENBILANZ GEM. § 13 ABS. 5 NÖ ROG 2014 .......................................54
6 ERGEBNIS DES UMWELTBERICHTES............................................................56
7 KOSTEN DER ÄNDERUNG ...............................................................................57
8 QUELLEN ...........................................................................................................58
9 ANLAGE .............................................................................................................59
Genderhinweis:
Wir legen großen Wert auf geschlechtliche Gleichberechtigung. Soweit sich die in diesem
Bericht verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte
Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte na-
türliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
E -1 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
1 ÜBERSICHT
Das örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2013, es wurde
bisher sechsmal geändert.
Im Zuge der generellen Überarbeitung 2013 wurde auch ein Örtliches Entwicklungskonzept
verordnet, das vollständig einer strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde.
Die nun vorliegende 7. Änderung umfasst folgende Änderungspunkte:
Änderungspunkt KG/Ort Beschreibung
EK KG Reidlingberg Präzisierung des Entwicklungskonzeptes
– Schließen innerörtlicher Baulücken
Änderungspunkt 1
FW KG Reidlingberg Schließen innerörtlicher Baulücken durch
Widmung von Bauland-Agrargebiet in
Änderungspunkt 1
Grieswang
FW gesamte Gemeinde Erhöhung der zulässigen Summe der
Grundrissfläche aller Nebengebäude von
Änderungspunkt 2
Erhaltenswerten Gebäude im Grünland
auf 95 m²
E -2 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Strategische Umweltprüfung:
In der Gemeinde gilt das Örtliche Raumordnungsprogramm 2013 mit einem verordneten Ent-
wicklungskonzept, das einer strategischen Umweltprüfung unterzogen wurde. Die in diesem
Verfahren geplante Präzisierung des Entwicklungskonzeptes ist – unabhängig vom geringfü-
gigen Umfang – formal als Änderung des Entwicklungskonzeptes zu werten. Die Durchführung
einer strategischen Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichtes ist daher gem. § 25
Abs. 4 Z 2 NÖ ROG 2014 erforderlich.
Die Gemeinde hat im Oktober 2021 der Umweltbehörde das Vorprüfungsverfahren zur Stra-
tegischen Umweltprüfung als Grundlage für die geplante 7. Änderung des Örtlichen Raumord-
nungsprogramms vorgelegt, wobei jeweils ein Änderungspunkt in Entwicklungskonzept und
Flächenwidmungsplan beinhaltet waren.
Die Behörde teilte in ihren Schreiben vom 12. November 2021 und 02. Dezember 2021 (RU1-
R-670/032-2021) der Gemeinde mit, dass basierend auf den Gutachten des Sachverständigen
für Raumordnung vom 08. November 2021 (RU7-O-670/038-2021) und des Sachverständigen
für Naturschutz vom 30. November 2021 (BD1-N-8670/004-2021) Anpassungen im Screening
und Scoping erforderlich sind.
E -3 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
2 VERORDNUNG
geplanter Verordnungstext:
Örtliches Raumordnungsprogramm 2013
Gemeinde Wang
7. Änderung
§1
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wang ändert gemäß § 25 iVm § 24 NÖ ROG 2014 das
örtliche Raumordnungsprogramm in allen Katastralgemeinden
§2
Das Entwicklungskonzept wird so abgeändert bzw. angepasst, wie dies in dem von der Kom-
munaldialog Raumplanung GmbH, Feldgasse 1, 3130 Herzogenburg verfassten Plan, GZ 21
050EKE dargestellt und im dazugehörenden Erläuterungsbericht begründet ist. Dieser Plan ist
Bestandteil der Verordnung.
§3
Die Widmung und Nutzung der einzelnen Grundflächen wird so abgeändert bzw. festgelegt,
wie dies in dem von der Kommunaldialog Raumplanung GmbH, Feldgasse 1, 3130 Herzo-
genburg, GZ 21 050E verfassten Plan auf dem Planblatt 2 neu dargestellt und im dazuge-
hörenden Erläuterungsbericht begründet ist. Dieser Plan ist Bestandteil der Verordnung.
§4
Die Freigabebedingung für die neu gewidmete Aufschließungszone BA-A6-Vt21 lautet wie
folgt:
• BA-A6: Vorliegen eines Parzellierung- und Erschließungskonzeptes und Sicherstellung
der Verkehrserschließung
§5
Die zulässige Summe der Grundrissflächen aller Nebengebäude von erhaltenswerten Gebäu-
den im Grünland („Geb“) wird gem. § 20 Abs. 2 Z4 NÖ ROG 2014 für das gesamte Gemein-
degebiet pro Geb auf 95m² erhöht.
E -4 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
§6
Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und ihrer da-
rauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist
folgenden Tag in Kraft.
E -5 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
3 GRUNDLAGENFORSCHUNG IM SINNE VON §25 ABS. 4
NÖ ROG 2014
Die Gemeinde Wang hat ein verordnetes Entwicklungskonzept, in dem die geforderten In-
halte behandelt wurden. Zum besseren Textverständnis werden die wesentlichen Punkte mit
aktualisierten Daten in Übersichtsform dargestellt.
3.1. Bevölkerungsentwicklung
Mit Oktober 2021 wohnen in der Marktgemeinde Wang 1.389 Personen im Hauptwohnsitz.
Zu diesen kommen noch 149 im Nebenwohnsitz. (vgl. GWR-Daten)
Eine Betrachtung der letzten 20 Jahre lässt eine positive Bevölkerungsentwicklung erkennen.
Rückgängen (vor allem in den Jahren 2011-2015) folgte rasantes Wachstum in den letzten
Jahren. Bemerkenswert ist dabei der Anstieg der Bevölkerung von 2019 zum Jahr 2020, vgl.
Abbildung 1.
Bevölkerungsentwicklung seit 2002
1 420
1 400
1 380
1 360
1 340
1 320
1 300
1 280
1 260
1 240
1 220
2005
2002
2003
2004
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Okt.21
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung seit 2002, Quelle: Statistik Austria 2021, GWR Daten 2021
E -6 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
3.2. Baulandbilanz
Die Gemeinde Wang erstreckt sich über 19,6km², wovon mehr als 93% land- und forstwirt-
schaftlich genutzt werden. Ca. 2,6% der Fläche sind als Bauland gewidmet (entspricht 52ha),
welches folgendermaßen aufgeschlüsselt ist:
Art der Ermittlung: digital
Hersteller: Aufhauser-Pinz EDV-Dienstleistung OEG
Feldgasse 1
3130 Herzogenburg
(A): Aufschließungszone gem. § 16 Abs. 4 (B): befristetes Bauland gem. § 17 Abs. 1
(C): Vertragsbauland gem. § 17 Abs. 2 (D): unbebaut/gesamt*100
In der historischen Entwicklung des Baulandes zeigt sich, dass zwar der absolute Wert des
gewidmeten Baulandes mäßig ansteigt (Jän 2013 waren es ca. 50,75ha – Nov 2016 waren
es ca. 51,15ha), aber die Summe sowie der Anteil des unbebauten Baulandes nimmt stetig
ab (Jän 2013 ca. 12,65ha = 24,9% - Nov 2016 ca. 12,37ha = 24,2%).
Aktuell ist ungefähr ein Drittel des gewidmeten Baulandes als Bauland-Agrargebiet ausgewie-
sen, was auf den agrarischen Ursprung der Gemeinde hinweist. Etwa im gleichen Ausmaß
finden sich Bauland-Wohngebiet und -Kerngebiet, welche im Hauptsiedlungsraum Wang lie-
gen.
Die meisten Reserven finden sich im Wohnbauland (Wohngebiet und Agrargebiet). Aber auch
von dem 3,2 ha ausgewiesenen Betriebsbauland ist etwa die Hälfte nicht bebaut. Zu berück-
sichtigen hierbei ist, dass etwa 19% der unbebauten Flächen in Aufschließungszonen liegen
und aktuell aufgrund naturräumlicher Gefährdung nicht nutzbar sind. Hier wurde bereits von
der Gemeinde eine Bausperre verhängt. Die Abbildung 2 unterteilt die einen Überblick über
Baulandreserven nach Kategorien.
E -7 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Bewertete Baulandreserven
Kat I
0,5 ha
Kat III
2,7 ha
Kat II
6,7 ha
Abbildung 2: Baulandreserven nach Kategorien, Kat 1= kurzfristig mobilisierbar, Kat 2= mittelfristig mobilisierbar
und Kat 3 = langfristig mobilisierbar, Quelle: DKM 2020
Die Tabelle 1 liefert einen Überblick über das unbebaute Bauland in der Gemeinde Wang.
Alle Flächen, die als Altreserve tituliert sind, sind in Abbildung 3 dargestellt. Beim Vergleich
mit Abbildung 4, Abbildung 5 und Abbildung 6 zeigt sich, dass manche Flächen sowohl Altre-
serve, Aufschließungszone und Bausperre Naturgefahren gleichzeitig sind, siehe ebenfalls
Tabelle 1. Dies ist bei der Betrachtung der aktuellen Baulandbilanz zu beachten. Ungefähr
1,2 ha vom bereits gewidmeten Bauland sind auf Grund der Bausperre Naturgefahren nicht
verfügbar. Welche Naturgefahren in der Gemeinde vorkommen können, wird im nächsten
Kapitel genauer erläutert.
Tabelle 1: Unbebautes Bauland unterteilt nach Eigenschaften, Quelle: DKM 2020, GWR 2021, eigene Bearbeitung
Unbebautes Bauland nach Eigenschaft Fläche in ha
Altreserve 5,822
Altreserve und Aufschließungszone 1,214
Altreserve, Aufschließungszone und Bausperre Naturgefahr 0,747
Altreserve und Bausperre Naturgefahr 0,128
Aufschließungszone 0,919
Aufschließungszone und Bausperre Naturgefahr 0,004
Bausperre Naturgefahr 0,317
Frist 0,286
E -8 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 3: Altreserven (schwarz), Quelle: DKM 2020, GWR 2021, eigene Bearbeitung
Abbildung 4: Aufschließungszone (orange), Quelle: DKM 2020, GWR 2021, eigene Bearbeitung
E -9 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 5: Bausperre aufgrund von Naturgefahren (rosa), Quelle DKM 2020, GWR 2021, eigene Bearbeitung
Abbildung 6: Bebauungsfrist (grün), Quelle: DKM 2020, GWR 2021, eigene Bearbeitung
E -10 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
3.3. Naturgefahren
Im Gemeindegebiet sind folgende Gefährdungspotenziale aus naturräumlicher Sicht bekannt:
• Gefahrenhinweiskarte Sturzprozesse
• Gefahrenhinweiskarte Rutschprozesse
• HQ100-Zone
• Gefahrenzonenplan Wildbach
• Gefahrenhinweiskarte Hangwasser
Sturz- und Rutschprozesse
Im Herbst 2013 publizierte das Land NÖ Kartenmaterial mit geogenen Gefahrenhinweisen.
Die Inhalte der Gefahrenhinweiskarten des geologischen Dienstes des Landes NÖ wurden bei
der Verordnung des Entwicklungskonzeptes berücksichtigt.
Gefährdungen durch Rutschprozesse sind verstreut über das gesamte Gemeindegebiet vor-
zufinden. Die Hauptsiedlungsachse ist kaum von geogenen Gefahren betroffen.
Sturzgefährdungen treten nur punktuell und untergeordnet auf.
Abbildung 7: Rutsch- und Sturzprozesse. Quelle: Land NÖ (s.a.)
Die geogenen Gefahren werden bei den konkreten Änderungspunkten nochmals betrachtet.
Gefahrenzonenplan und Hochwassergefährdung
Die Inhalte des Gefahrenzonenplans und die Ergebnisse der Abflussuntersuchungen sind im
Flächenwidmungsplan dargestellt.
E -11 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 8: Darstellung der HQ100-Zone.
E -12 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 9: Darstellungen der Fließgewässer und der Wildbach-Gefahrenzonen. Quelle: DKM 2020
E -13 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Hangwasser
Im August 2016 publizierte das Amt der NÖ Landesregierung die „Gefahrenhinweiskarte
Hangwasser“. Die vorhandenen Daten zeigen, dass Fließwege durch besiedeltes Gebiet ver-
laufen; bisher geht keine erhebliche Gefahr von diesen aus.
Die Gefahr durch Hangwasser wird bei den einzelnen Änderungspunkten (sofern eine Gefähr-
dung besteht) näher beleuchtet.
Altlasten und Verdachtsflächen
Die Abteilung Wasserwirtschaft des Landes NÖ erfasst Altstandorte für das gesamte Land
Niederösterreich. Auch die Gemeinde Wang weist unterschiedliche Standorte mit erhöhtem
Gefährdungspotential auf.
Name Subtyp Status VF-Mel- Katastral- Grundstück
der VF dung gemeinde
VFNÖUKONT Transporte Krum- Altstandort erfasst 22139 22139:
böck Anton KG Wang Wang 462/4
VFNÖUKONT Tischlerei Kochber- Altstandort erfasst 22139 22139: 56/1
ger Karl GmbH KG Wang Wang
VFNÖABL Wieser KG Wang Altablagerung erfasst 22139 22139:
Wang 110/1
VFNÖABL FREUND, ANSCHüTT. Altablagerung erfasst 22127 22127:
HWA KL. ERLAUF KG REIDLING- Reidling- 697/1
BERG berg
VFNÖABL KAUFMANN, AN- Altablagerung erfasst 22127 22127:
SCHüTT., HWA KL. ERLAUF KG Reidling- 697/2
REIDLINGBERG berg
VFNÖABL MG Wang Deponie KG Altablagerung erfasst 22139 22139: 1069
Wang Wang
VFNÖABL WANG, AUSHUB-DEP KG Altablagerung erfasst 22139 22139: 192,
WANG Wang 194/2
VFNÖABL WIESER H. ABL V.BS U. Altablagerung erfasst 22139 22139: 488
MIST KG WANG Wang
VFNÖUKONT KFZ-Werkstätte Altstandort erfasst 22139 22139: .180,
Sonnleitner KG Wang Wang 923/2
VFNÖUKONT Transporte Öllinger Altstandort gemel- Ja 22139 22139:
Franz KG Wang det Wang 556/2
VFNÖUKONT Landmaschinenbau Altstandort erfasst 22139 22139: .117,
Artmüller Adelbert KG Wang Wang .162, .163,
.167, 660/1,
660/4
VFNÖUKONT Landmaschinenwerk- Altstandort erfasst 22139 22139:
stätte Wimmer Franz KG Wang Wang .39/1, 1317,
1330/5, 537,
551
VFNÖUKONT Tischlerei Schweiger Altstandort erfasst 22139 22139: .74,
Josef KG Wang Wang 1355/1, 715,
716/1, 719
E -14 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Name Subtyp Status VF-Mel- Katastral- Grundstück
der VF dung gemeinde
VFNÖUKONT Transporte Lassels- Altstandort erfasst 22139 22139: .49,
berger Leopold GmbH KG Wang Wang 1354/1,
1354/5
VFNÖUKONT Baustoffhandel Zei- Altstandort erfasst 22127 22127:
ner Johann GmbH KG Reidlingberg Reidling- 215/9,
berg 221/6
VFNÖUKONT Farbmischer Wieser Altstandort erfasst 22139 22139: .56
Franz KG Wang Wang
Der Abgleich der Daten mit dem Verdachtsflächenkataster des Umweltbundesamtes (digital
am 24.01.2022) zeigt, dass diese Flächen nicht eingetragen sind.
„Das Grundstück 556/2 in Wang (22139) ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder
Altlastenatlas verzeichnet“ (Umweltbundesamt GmbH s.a).
E -15 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
4 BESCHREIBUNG DER ÄNDERUNG
4.1. EK Änderungspunkt 1: Präzisierung des Entwicklungskonzeptes –
Schließung innerörtlicher Baulücken, FW Änderungspunkt 1: KG
Reidlingberg – Schließung innerörtlicher Baulücken
Zu Beginn der Überlegung bezüglich Schaffung von neuem überschaubar großem Sied-
lungsraum für Wohnzwecke in der Gemeinde Wang wurde ein grober Variantenvergleich
durchgeführt, welcher im Kapitel 4.1.1 näher ausgeführt ist.
Ausgangssituation und Beschreibung der geplanten Änderung
ÖEK-Festlegung und Umwidmung im Bereich Gst. 381/3, KG Reidlingberg:
• Festlegung eines Abrundungsbereiches zur Schließung zweier Ortsräume und in-
nerörtlicher Baulücken im Gemeindehauptort
Ausschnitt aus ÖEK
• Umwidmung von Grünland–Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Agrargebiet-Auf-
schließungszone (Vertrag) im Ausmaß von ca. 5160 m².
• Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in Grünland Grüngürtel von ca.
2190 m²
Grüngürtel
Bauland-Agrargebiet
Abbildung 10: Widmungsänderung in Bauland-Agrargebiet (gelbgrün) und Grünland- Grüngürtel, Quelle: DKM
2020, eigene Bearbeitung
E -16 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
4.1.1. Umweltbericht
Einleitung
Der vorliegende Umweltbericht gemäß Art. 5 Abs. 1 bzw. Anhang 1 der Richtlinie 2001/42/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Um-
weltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme dient der Dokumentation und Erläute-
rung der im Rahmen der strategischen Umweltprüfung durchgeführten Untersuchungen. Unter
Plänen und Programmen im Sinne der RL 42/2001/EG (SUP-Richtlinie) werden in der Örtli-
chen Raumplanung die Örtlichen Entwicklungskonzepte und die Flächenwidmungspläne ver-
standen. Diese Pläne müssen mit den Zielsetzungen der EU-Richtlinie übereinstimmen.
Es wird untersucht, inwieweit die Änderung des Raumordnungsprogrammes den Umweltzu-
stand der Gemeinde beeinflusst. Generell ist klarzustellen, dass bei der Abschätzung der zu
erwartenden Auswirkungen von einer rechtskonformen Nutzung bei der Realisierung der Ziel-
setzungen, Maßnahmen und Widmungsfestlegungen auszugehen ist und die entsprechenden
Materienrechte eingehalten werden.
Die möglichen Auswirkungen der Planung sind darzustellen und zu erfassen. Die strategische
Umweltprüfung ist ein Instrument zur Integration von Umweltaspekten in der Planung.
Die jeweils planende Gebietskörperschaft – das ist bei der Örtlichen Raumordnung der GE-
MEINDERAT – führt die Strategische Umweltprüfung durch.
Die Gemeinde hat im Oktober 2021 der Umweltbehörde das Vorprüfungsverfahren zur Stra-
tegischen Umweltprüfung als Grundlage für die geplante 7. Änderung des Örtlichen Raumord-
nungsprogramms vorgelegt, wobei jeweils ein Änderungspunkt in Entwicklungskonzept und
Flächenwidmungsplan beinhaltet waren.
Die Behörde teilte in ihren Schreiben vom 12. November 2021 und 02. Dezember 2021 (RU1-
R-670/032-2021) der Gemeinde mit, dass basierend auf den Gutachten des Sachverständigen
für Raumordnung vom 08. November 2021 (RU7-O-670/038-2021) und des Sachverständigen
für Naturschutz vom 30. November 2021 (BD1-N-8670/004-2021) Anpassungen im Screening
und Scoping erforderlich sind. Dies umfasst eine nähere Untersuchung des Schutzgutes Bo-
den sowie des Artenschutzes hinsichtlich der NÖ Artenschutzverordnung und des Schutzes
der Vermehrungs- und Zufluchtsstätten.
Allgemeines
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt und bewertet die entwickelten Planungsvarianten
bezüglich ihrer möglichen Umweltauswirkungen, die durch den Änderungspunkt auftreten kön-
nen.
Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde Wang stammt aus 2013, wobei eine
Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes sowie -ziele durchgeführt wurde. Inhaltlich handelt es
sich um eine Präzisierung des Entwicklungskonzeptes – eine Änderung des ÖEK muss per se
einer SUP unterzogen werden.
Definition von Prüfungsgegenstand, Untersuchungsrahmen und Struktur des Umweltberichts
Durch die SUP soll schon bei der Planung von Raumordnungsmaßnahmen eine Auseinander-
setzung mit den Umweltaspekten im Gemeindegebiet erfolgen. Im Zuge der Vorbereitung des
E -17 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplans wurden verschiedene Vorentwürfe und
Entwürfe zu den geplanten Zielsetzungen erstellt. In § 25 Abs. 4 NÖ ROG 2014 werden die
Bearbeitungsschritte im Rahmen der strategischen Umweltprüfung vorgegeben. Für die Ziel-
setzungen, Festlegungen und planerischen Maßnahmen in der Örtlichen Raumplanung sind
unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten Planungsvarianten zu entwickeln. Die
gängige Literatur und Durchführungspraxis spricht vom Ausarbeiten, Dokumentieren und Be-
werten von „vernünftigen“ und möglichst realistischen Alternativen, die zu einem möglichst
frühen Zeitpunkt im Planungsprozess durchleuchtet und berücksichtigt werden.
Die Erläuterungen zum Umweltbericht enthalten daraus abgeleitet im Wesentlichen:
• die Gegenüberstellung der vorliegenden Vorentwürfe und Planungsvarianten;
• die Auswahl eines geeigneten Entwurfs;
• die Darstellung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen;
• im Bedarfsfall: die Erarbeitung von Monitoringmaßnahmen (Der Umweltbericht hat
gegebenenfalls eine Beschreibung der geplanten Überwachungsmaßnahmen – so
genannte Monitoringmaßnahmen zu enthalten. Art, Umfang und Zeitpunkt des Mo-
nitorings bestimmt die Gemeinde selbst.)
Das Ergebnis des Umweltberichts ist die Zusammenfassung verfügbarer Informationen, die
zusammenschauend bewertet und als Entscheidungsgrundlage für den Verordnungsgeber
aufbereitet werden.
Die Strategische Umweltprüfung erzwingt keine inhaltlichen Ergebnisse für die Be-
hörde, weder für die Gemeinde noch für die Aufsichtsbehörde. Vielmehr sind die Ergeb-
nisse in der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen.
Digitale Katastermappe, Gebäude- und Wohnungsregister, Geländehöhenmodell, Orthophoto
und zahlreiches EDV-basierendes Datenmaterial bilden die Basis für die umfassende Betrach-
tungsweise der Gemeinde nach innen und erleichtern den Blick von außen. Weiters wurden
all jene Unterlagen und Daten als Beurteilungsgrundlage herangezogen, die dem Verord-
nungsgeber (Gemeinderat) von den Festlegungen der übergeordneten Institutionen zur Ver-
fügung stehen (insbesondere Grundlagen und Aussagen zum Landschaftsschutzgebiet und
den Europaschutzgebieten). Punktuelle Lokalaugenscheine vor Ort ergänzen diese Unterla-
gen soweit als möglich. Eine Beobachtung des Raumes über einen längeren Zeitraum wurde
nicht durchgeführt.
Die im gegenständlichen Umweltbericht betrachteten Schutzgüter wurden dem „Leitfaden zur
strategischen Umweltprüfung in der örtlichen Raumordnung Niederösterreichs gemäß NÖ
ROG 1976 (Amt der NÖ Landesregierung 2005)“ entnommen und projektbezogen ergänzt.
Im Zuge des SCOPINGS wurden jene Umwelt- und Raummerkmale identifiziert, die durch die
Planung womöglich erheblich beeinflusst werden können. Aufbauend auf den Ergebnissen
des Screenings hat die Gemeinde entschieden, dass eine strategische Umweltprüfung mit ei-
nem Umweltbericht erstellt werden muss. Diese Untersuchungsparameter werden im Detail
betrachtet und gründen auf dem von der Umweltbehörde geprüften Abgrenzungskriterien des
E -18 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Scopings. Diese Abgrenzungskriterien werden im folgenden Abschnitt der Vollständigkeit hal-
ber noch einmal angeführt.
Adaptiertes Scoping (aufgrund der Stellungnahme der Behörde)
Ein Variantenvergleich wird im Zuge des Umweltberichtes durchgeführt.
Thema „Naturschutz und Wald“ – Schutzgut Wald, Lebensräume
Auswirkungen Untersuchungen, Erläuterungen im Umweltbericht mit Bezug zur Grund-
oder Unverträg- lagenforschung
lichkeiten
Relevante Schutz- Bearbeitungsbedarf Methode Detaillierungsgrad
vorgaben, -
Schutzzielfestle-
gungen
Wald: Erhaltung Festlegungen des Flächenanalyse und Ge- Tabellarische Flä-
der Funktionsfä- Waldentwicklungs- genüberstellung mit der chenauswertung,
higkeit planes, Ausstrah- Gesamtwaldfläche in Ge- grafische Darstel-
lungswirkungen auf meinde und Region, Ab- lungen, textliche
Erhaltung und
Waldgebiete schätzung der Beein- Beschreibung
Schutz der Le-
trächtigung durch Aus-
bensräume von Verortung und Unter-
strahlung
geschützten Arten suchung von potenti-
(lt. NÖ Arten- ellen Lebensräumen, Analyse der Schutzob-
schutzverord- Vermehrungs- und jekte, Abschätzung der
nung) Zufluchtsstätten; Beeinträchtigung
Analyse der Auswir-
kungen auf Arten
Thema „Standortgefahren“ – Schutzgut Mensch
Auswirkungen Untersuchungen, Erläuterungen im Umweltbericht mit Bezug zur Grund-
oder Unverträg- lagenforschung
lichkeiten
relevante Bearbeitungsbedarf Methode Detaillierungsgrad
Schutzvorgaben,
Schutzzielfestle-
gungen
Vermeidung von Geogene Gefahren Untersuchung der Ist- Verbale Darstellung
Gefahren für die (Rutschprozesse) Situation und mögliche der Verhältnismäßig-
Gesundheit und Prognosen der Auswir- keiten: grundsätzliche
Bestehende Gefähr-
Sicherheit der kungen Aussagen, textliche
E -19 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Thema „Standortgefahren“ – Schutzgut Mensch
Auswirkungen Untersuchungen, Erläuterungen im Umweltbericht mit Bezug zur Grund-
oder Unverträg- lagenforschung
lichkeiten
relevante Bearbeitungsbedarf Methode Detaillierungsgrad
Schutzvorgaben,
Schutzzielfestle-
gungen
Bevölkerung dungspotentiale mits- Einholen von geologi- und ggf. grafische Be-
amt Auswirkungen schem Gutachten schreibung;
Sichern der
Tragfähigkeit
des Bodens
Thema „Verkehr“ – Schutzgut „Mensch“
Auswirkungen Untersuchungen, Erläuterungen im Umweltbericht mit Bezug zur Grund-
oder Unverträg- lagenforschung
lichkeiten
Relevante Bearbeitungsbedarf Methode Detaillierungsgrad
Schutzvorgaben,
-Schutzzielfest-
legungen
Sicherheit im Untersuchung der Heranziehen von Ver- Verbale Darstellung
Verkehr IST-Situation und Ab- kehrsdaten der Verhältnismäßig-
schätzung einer mög- keiten, ggf. fotografi-
Sichere Abwick- Analyse der Unfallkar-
lichen Prognose: sche Darstellungen
lung des Ver- ten
kehrs Verkehrsaufkommen
GIS-Analyse der Sicht-
Analyse der Sichtver- weiten
hältnisse
Abstimmung mit Exper-
Aufzeigen von Unfall- ten
gefahren
Auslastung der Ver-
kehrsträger
E -20 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Thema „Untergrund und Boden, Versiegelung“ – Schutzgut „Boden“
Auswirkungen Untersuchungen, Erläuterungen im Umweltbericht mit Bezug zur Grund-
oder Unverträg- lagenforschung
lichkeiten
relevante Schutz- Bearbeitungsbedarf Methode Detaillierungsgrad
vorgaben, Schutz-
zielfestlegungen
Flächenverbrauch Dokumentation und Ab- Analyse Kataster, Tabellarische Aus-
(Minimierung) ent-schätzung des beste- GDB-Daten, Ortho- wertungen und textli-
sprechend NÖ henden und zu erwar- photo, Flächenbilan- che Beschreibungen
ROG 2014 tenden Bodenver- zen, und Projektdaten bezogen auf die Ge-
brauchs je Planungs- (Planungsdaten) be- meinde;
einheit und Nutzungs- zogen auf die Ge-
Grafische Aufberei-
Minimierung des arten meinde
tung
Bodenverbrau-
Dokumentation von un- Heranziehen der digi-
ches im Rahmen
bebauten Flächen, talen Bodenkarte
der Projektumset-
Maßnahmen zum Bo- (eBod)
zung/ Widmung im
densparen, Potentiale
Flächenwid-
für Innenverdichtung
mungsplan
Abschätzung der Bo-
denqualität
Grundsätzliche Überlegungen und Planungsvoraussetzungen
NÖ ROG 2014
Die Strategische Umweltprüfung orientiert sich an allgemein anerkannten Grundsätzen und
Zielen für Planungen der Umweltqualität, die auch im NÖ ROG als Leitziele (§1) festgelegt
sind. Das Örtliche Raumordnungsprogramm berücksichtigt diese Umweltkriterien und folgt
demnach folgenden Grundsätzen:
• Sparsamer und schonender Umgang mit Böden
• Minimierung der Belastung der Bevölkerung mit gesundheitsgefährdenden Immis-
sionen
• Vermeidung/Minimierung von Immissionen
• Freihalten von Flächen mit besonderer Bedeutung für das Kleinklima
• Schutz und Erhaltung des traditionellen Orts- und Landschaftsbildes
• Schutz und Erhaltung der traditionellen Kulturlandschaft
• Sicherung der für die Erholung der Bevölkerung bedeutenden Flächen und Ein-
richtungen
• Schutz und Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Landschaft
• Bedachtnahme auf Verkehrsauswirkungen
• Räumliche Konzentration von gewerblichen und industriellen Betriebsstätten
E -21 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Stammverordnung zur Erlassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 2013
Relevante Zielvorgaben:
• Erhaltung und Entfaltung Wangs als attraktiver Landwohnstandort
• Siedlungsentwicklung im Hauptort zu forcieren, zulässig in anderen Ortsbereichen
• Bautätigkeit in neuen Siedlungen weitgehend im Anschluss an bestehende Straßen
bzw. sukzessive fortschreitend
Beschreibung und Bewertung
Die Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und die Einstufung der voraus-
sichtlichen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verhinderung,
Verringerung oder zum Ausgleich von erheblichen negativen Umweltauswirkungen erfolgt an-
hand der nachstehenden Kategorien.
Auswirkungseinstufung Zuordnungsgrundsätze
vorteilhafte Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens ergeben für die jeweilige Ursache eine
qualitative und/oder quantitative Verbesserung gegenüber dem Bestand (Ist-Zu-
Auswirkungen stand).
Die jeweilige Ursache für mögliche Auswirkungen steht in keinem Zusammenhang
nicht relevante bzw. keine mit dem jeweiligen Schutzgut. Mögliche Projektauswirkungen verursachen weder
Auswirkungen qualitative noch quantitative Veränderungen des Ist - Zustandes für das jeweilige
Schutzgut.
Die jeweilige Auswirkungsursache bedingt infolge des Vorhabens derart geringe
geringfügige nachteilige Veränderungen im Vergleich zum Ist - Zustand, dass diese in Bezug auf
Auswirkungen die Erheblichkeit der möglichen Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hin-
sicht vernachlässigbar sind.
Die jeweilige Auswirkungsursache bedingt infolge des Vorhabens mäßige nachteilige
Veränderungen im Vergleich zum Ist - Zustand, dass diese in Bezug auf die Erheb-
mäßige Auswirkungen
lichkeit der möglichen Beeinträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsicht tole-
rierbar sind.
Die zu erwartenden, vom Vorhaben verursachten Auswirkungen stellen bezüglich ih-
wesentliche res Ausmaßes, ihrer Art, ihrer Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitative Belastung
Auswirkungen des entsprechenden Schutzgutes dar, ohne dieses jedoch in seinem Bestand zu ge-
fährden.
untragbare Die durch das Vorhaben verursachten Auswirkungen bedingen gravierende qualitativ
und quantitativ nachteilige Beeinflussungen des jeweiligen Schutzgutes, sodass die-
Auswirkungen ses dadurch in seinem Bestand gefährdet werden könnte.
Bei der Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden allfällige Maßnahmen
zur Verhinderung, Verringerung oder zum Ausgleich von erheblichen negativen Umweltaus-
wirkungen bereits mitberücksichtigt.
4.1.1.1. Untersuchung auf mögliche Umweltauswirkungen
Dieses Kapitel beinhaltet die Untersuchung für die Eignung von Flächen für die Siedlungser-
weiterung und die damit einhergehenden möglichen Umweltauswirkungen und naturschutz-
fachlichen Belange.
Die Hauptüberlegung war, nicht am peripheren Ortsrandbereich Wohnbauland zu widmen,
E -22 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
sondern die Innenentwicklung zu forcieren. Es wurde jene Räume von einer Variantenunter-
suchung ausgeschlossen, wo eine kurzfristige Wohnbaulandnutzung aufgrund naturräumli-
cher Gegebenheiten (z.B.: Bausperre, Geologie), der Nähe zu landwirtschaftlichen Betrieben
und verkehrliche Erschließungskomplikationen kaum umsetzbar ist.
Zuerst werden mittels Variantenvergleich potentielle Flächen für die Siedlungserweiterung ver-
glichen und im Anschluss erst die zu empfehlende Variante näher beschrieben.
Variante A: Siedlungserweiterung Reidlingberg Abrundung Grundstück 381/3
Variante B: Siedlungserweiterung Süd-Osten
Variante C: Siedlungserweiterung mittels Abrundungen laut ÖEK im Süden
Variante D: Siedlungserweiterung mittels Abrundung laut ÖEK im Norden
Variante E: Nullvariante
Variantenvergleich
Variantenvergleich unter Gesichtspunkt des Zieles „Schaffung von Wohnraum“
Folgende Kriterien wurden für den Variantenvergleich berücksichtigt:
• Nachbarnutzungen
• Bodenwertigkeit
• Siedlungserschließung
• Verfügbarkeit
• Naturgefahren
E -23 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Variante D
Variante A
Variante B
Variante C
Abbildung 11: Potentielle Siedlungserweiterungsflächen Quelle: DKM 2020, eigene Bearbeitung
Das Entwicklungskonzepts definiert den Ortsteil Wang als Schwerpunkt für künftige Erweite-
rungen für gemischte Siedlungs- und Wohnstrukturen, weshalb die anderen Ortschaften im
Zuge dieses Änderungsverfahrens nicht näher betrachtet werden. Die Abbildung 11 zeigt die
in vollflächig grün dargestellten Flächen, welche im Zuge des Entwicklungskonzeptes für Sied-
lungs- und Wohnstrukturen geplant sind. Diese sind Großteils im Südosten des Hauptortes
Wang. Daneben sind noch je drei weitere Flächen als Abrundung im Nordosten, Norden und
Süden ausgewiesen (Varianten B-D).
Im Bereich der Landesstraße wurde augenscheinlich, dass sich im Bereich eines relativ jungen
Siedlungsraumes eine nun mehr innerörtlich unbebaute aber infrastrukturell erschlossene Flä-
che befindet (Variante A).
E -24 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Norden
Süden
Abbildung 12: Siedlungserweiterungsflächen laut ÖEK mit Orthophoto, Quelle: DKM 2020, eigene Bearbeitung
Beim Überlagern der Erweiterungsflächen mit dem Orthophoto aus dem Jahr 2018, ist klar
erkennbar, dass bei allen Flächen der Varianten B-D (also bei jenen Bereichen, die im ÖEK
abgebildet sind) Siedlungsstraßen fehlen, siehe Abbildung 12. Bei der großen Erweiterungs-
fläche im Süden ist die Anzahl an erforderlichen Straßenlaufmeter um einiges größer als bei
den anderen Flächen.
Bei der Suche nach einer überschaubaren Alternative wurde im Zuge von Gesprächen mit den
lokalen Fachexperten, eine weitere Fläche als mögliche Aufschließungsbereiche gefunden,
Variante A.
Der direkte Vergleich mit dem aktuellen Flächenwidmungsplan zeigt, dass für die Variante A
eine Umwidmung von Grünland in Bauland notwendig ist. Bei der Variante B sind bereits Flä-
chen vorausschauend als Freihaltefläche gewidmet. Bei der Variante C gibt es eine Überlage-
rung mit der Widmung Bauland-Betriebsgebiet, daher sind hier im Falle einer Umwidmung auf
Bauland-Wohngebiet weitere Begleitmaßnahmen wie beispielsweise Widmung eines Grün-
gürtels- Emissionsschutz, essentiell, siehe Abbildung 13.
Neben dem Abgleich mit dem aktuellen Flächenwidmungsplan werden die Varianten mit den
Inhalten der Gefahrenhinweiskarten hinsichtlich Gefahrenzonenplan gelbe und rote Zone,
Überflutungsbereich und sonstigen Naturgefahren überlagert. Abbildung 14 zeigt, dass einige
Flächen hier im Überlagerungsbereich liegen. Auch im Süden der Erweiterungsfläche von Va-
riante B zeigt sich eine Überlagerung mit dem Gefahrenzonenbereich Wildbach gelbe Zone.
E -25 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Variante D
Variante A
Variante B
Variante C
Abbildung 13: Siedlungserweiterungen und aktueller Flächenwidmungsplan, Quelle: DKM 2020, eigene Bearbei-
tung
E -26 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Variante A
Variante D
Variante B
Variante C
Abbildung 14: Siedlungserweiterungsflächen laut ÖEK und Naturgefahren, Quelle: DKM 2020, GWR Daten 2021,
Laut § 1 (2) Abs 3 g NÖ ROG 2014 ist die Verwendung von für land- und forstwirtschaftlichen
Nutzung besonders gut geeigneter Böden für andere Widmungen erlaubt, wenn geeignetere
Flächen nicht vorhanden sind.
E -27 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Daher wurde die durchschnittliche Bodenkennzahl (BKZ) für das Gemeindegebiet berechnet
und ausgewertet. Für Wang ist der Wert 33,0801. In der Abbildung 15 wurden alle Flächen
deren BKZ größer gleich 33,0801 ist braun dargestellt. Hier ist deutlich erkennbar, dass die
obere Hälfte der besten Böden in der Gemeinde direkt an das Siedlungsgebiet angrenzen. Es
handelt sich hiebei natürlich um ebene Flächen, die seit sehr langer Zeit einer agrarischen
Intensivnutzung unterliegen.
Abbildung 15: Flächen mit BKZ größer gleich 33,0801 und Siedlungserweiterungsfläche laut ÖEK, Quelle: DKM
2020, eigene Bearbeitung
E -28 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Die Ergebnisse der Betrachtung der Einzelthemen sind in der untenstehenden Tabelle zusam-
mengefasst und bewertet. Textlich ist der IST-Zustand des Variantenraumes beschrieben. Die
farbige Hinterlegung der Tabellenfläche zeigt die Einschätzung (Bewertung) der Auswirkung
des IST-Zustandes auf das geplante Vorhaben und umgekehrt!
Tabelle 2: Beschreibung und Bewertung der Varianten nach den Kriterien, Quelle: DKM 2020, eigene Bearbeitung
Kriterien Nachbarnut- Bodenwertig- Siedlungser- Verfügbar- Naturgefah-
zung keit schließung keit ren
Geplantes Vorhaben: Schaffung eines überschaubar-dimensionierten Siedlungsraumes
Bestehender Fläche zählt Straße bereits Fläche kann laut Hinweis-
Grüngürtel zur oberen vorhanden -> von der Ge- karten evtl.
(Wald, Ufer- Hälfte der bes- Siedlungs- meinde erwor- Rutschpro-
begleitgehölz) ten Böden in straße zu er- ben werden zesse
zum Gewäs- der Gemeinde gänzen
ser bzw. Land-
Stellung-
Variante A
wirtschaft
aktuell als nahme Land
dreimahdige NÖ keine Be-
bebautes Wiese genutzt denken be-
Bauland - Ag- züglich Um-
rargebiet keine Zer- widmung
schneidung
einer landwirt-
schaftlichen
Flur
bebautes Fläche zähltgeringe Er- Verfügbarkeit Rutschpro-
Wohngebiet zur oberen
schließung unklar -> zahl- zesse im
Hälfte der
vorhanden ho- reiche Eigen- Südosten
besten Bödenher Aufwand tümer
bebautes
in der Ge- zur verkehrli-
Bauland-Ag- Wildbach
meinde chen und inf-
rargebiet mit agrarische gelbe Zone
rastrukturellen
Variante B
dazwischen Nutzung wirt- im Süden
Erschließung
liegenden ag- Acker, Wiesen schaftlich er-
erforderlich
rarisch bewirt- und Streu- forderlich
gesamtheitli-
schafteten obstwiesen
che Untersu-
Flächen Gesamtkon-
chung und
zept notwen-
ggf. Maß-
dig
nahmenpla-
nung erfor-
derlich
E -29 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Kriterien Nachbarnut- Bodenwertig- Siedlungser- Verfügbar- Naturgefah-
zung keit schließung keit ren
Geplantes Vorhaben: Schaffung eines überschaubar-dimensionierten Siedlungsraumes
bebautes Fläche zählt Straße bereits Verfügbarkeit keine Hin-
Wohngebiet zur oberen vorhanden -> unklar -> meh- weise auf
Hälfte der Siedlungs- rere Eigentü- Naturgefah-
besten Böden straße ergän- mer ren
bebautes Be-
in der Ge- zen
triebsgebiet
meinde
agrarische
Variante C
Nutzung wirt-
Acker schaftlich er-
forderlich
Zerschnei-
dung einer
größeren
landwirt-
schaftlichen
Flur
bebautes Fläche zählt Straße bereits mehrere keine Hin-
Wohngebiet zur oberen vorhanden -> Grundstücke weise auf
Hälfte der Siedlungs- mit identem/i- Naturgefah-
Variante D
besten Böden straße ergän- denter Eigen- ren
Landwirt-
in der Ge- zen tümer:in
schaft im Nor-
meinde
den mit Tier-
haltung
Acker
Als Variante E ist eine Nullvariante bereits oben angeführt. Die Nullvariante ist die Variante bei
der keine Fläche als Siedlungsraum für Wohnzwecke ausgewiesen wird. In diesem Fall ist es
für die Gemeinde nicht möglich, neues Bauland auszuweisen und verfügbaren Wohnraum zu
schaffen. Folglich kann die Gemeinde nicht aktiv bei der Flächenmobilisierung agieren und die
Schaffung von Wohnraum für die eigene Bevölkerung wird ebenfalls nicht garantiert. Die ak-
tuellen Erweiterungsflächen sind wie bereits oben in der Grundlagenforschung bereits ange-
führt aufgrund mangelnder Verfügbarkeit, hohen wirtschaftlichen Aufwand, aktuell nicht kon-
sumierbar.
Welche Auswirkung die Nullvariante auf die Gemeinde haben wird, ist schwer einschätzbar,
weshalb diese Variante auch bei der Bewertung in Tabelle 2, nicht berücksichtigt wird.
Die dargestellte Bewertung, Tabelle 2, betrifft die Varianten A bis D. Auf Basis dieser Bewer-
tung wurde die Variantenentscheidung getroffen.
E -30 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
4.1.1.2. Variantenentscheidung
Die Untersuchung zeigt, dass alle Varianten für eine Siedlungsentwicklung geeignet
sind, denn sie weisen nur geringfügige Mängel auf. Außerdem wird deutlich, dass die
Qualitäten und Entwicklungsmöglichkeiten der verschiedenen Bereiche auf unter-
schiedlichen Schwerpunkten liegen.
Der Variantenvergleich zeigt, dass die bereits vorhandenen Erweiterungsflächen auf-
grund hoher wirtschaftlicher und technischer Aufwände für die Herstellung der Infra-
struktur und mangelnder einheitlicher Verfügbarkeit aktuell nicht konsumierbar sind.
Für die kurzfristige Schaffung von Wohnraum ist die Variante A am geeignetsten. Des-
wegen wird die Variante A in den folgenden Kapiteln genauer untersucht und die Ergeb-
nisse in diesem Umweltbericht dargestellt.
E -31 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
4.1.1.3. Beschreibung Projektgebiet Variante A
Marktgemeinde: Wang
Katastralgemeinde: Reidlingberg
Gstnr.: 381/3
Abbildung 16: Projektgebiet, Quelle: DKM 2020, eigene Bearbeitung
Im Zuge der Schaffung von verfügbarem Wohnraum wird der bestehende unzusammenhän-
genden Siedlungsraum komplettiert. Es kommt in der KG Reidlingberg zu einer Umwidmung
von Grünland in Bauland-Agrargebiet. Das Siedlungsband Thurnhofwang wird damit flächig
an den Siedlungsraum des Wang angeschlossen.
Dabei sind die Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes, der Fließgewässer, Waldbestände
und das Schaffen von Pufferbereichen zum Straßenraum sowie Wald das Ziel für dieses Än-
derungsverfahren.
Im Zuge dieses Änderungsverfahrens fand zweimal im vergangenen Jahr eine Begehung des
Grundstücks 381/3 vor Ort statt. Die erste am 07. Juli 2021 und die zweite am 24. November
2021.
Bei beiden Vor-Ort Begehungen wurde der damals aktuelle IST-Zustand mittels Fotos festge-
halten.
Derzeit ist die Fläche als Grünland gewidmet und wird landwirtschaftlich genutzt. Die Bege-
hung vor Ort im Juli und die dabei entstandenen Fotos lassen auf eine intensive Grünlandbe-
wirtschaftung schließen.
E -32 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Das geplante Vorhaben ist eine Parzellierung für die Errichtung von Einfamilienhäusern mit
Privatgärten.
Im Norden des betroffenen Grundstückes 381/3 befindet sich bereits ein in offener Bauweise
gebautes Einfamilienhaus, an welches Gebäudekörper in ähnlicher Bau- und Nutzungsform
anschließen. Im Westen in Richtung Thurnhofwanggraben bilden Ufergehölze die Abgrenzung
zum gleichnamigen Fließgewässer bis in den Süden. Ganz im Süden der Fläche befindet sich
ein kleines Gebäude, ca. 110 m² mit einer Zufahrt welches als agrarische Lagerhalle genutzt
wird, Abbildung 17. Nach Osten hin wird das Grundstück 381/3 von der L6155 begrenzt.
Sowohl nach Westen als auch nach Süden weist die Fläche ein starkes Gefälle auf, weshalb
sie vermutlich primär als intensiv genutztes Grünland bewirtschaftet wird, Abbildung 18.
Abbildung 17: Blick auf Lagerhalle im Süden des Grundstücks 381/3, Quelle: eigene Bearbeitung Begehung Vor-
Ort am 24.11.2021
E -33 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 18: Blickpunkt im Süden des Grundstückes 381/3 mit Blick Richtung Norden Quelle: eigene Bearbeitung
Begehung Vor-Ort am 07.07. 2021
Thema Naturschutz und Wald – Schutzgut Tiere, Pflanzen, Lebensräume, Wald
Die Gemeinde Wang ist Teil des Natura 2000 Europaschutzgebietes „Niederösterreichische
Alpenvorlandflüsse“. Abbildung 19 zeigt, dass das FFH-Gebiet im Nordosten der Gemeinde
beginnt.
E -34 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 19: Natura2000 Gebiet und Wildtierkorridore Gemeinde Wang, Quelle: Land NÖ (s.a.), DKM 2020, ei-
gene Bearbeitung
Vom Projektgebiet ist das FFH-Gebiet Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse ungefähr 200
m entfernt, siehe Abbildung 20. Die verwendete Datengrundlage zu den Schutzgebieten, ist
jene, die Grundlage für die Ausweisung der Europaschutzverordnung war. Eine laufende
Nacherhebung oder Adaptierung der entsprechenden Arten, die für die Ausweisung der Euro-
paschutzverordnung maßgeblich waren/sind, sind nicht bekannt bzw. konnten nicht eruiert
werden.
Die Kleine Erlauf ist zusätzlich laut Daten zu dem FFH-Gebiet Niederösterreichische Alpen-
vorlandflüsse als Lebensraum für Groppe (Cottus gobio) ausgewiesen. Daneben wurden im
Uferbereich Abschnitte als „Lebensraumtyp Erlen-, Eschen- und Weidenauen“ definiert. (vgl.
Abbildung 20).
E -35 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 20: Natura 2000 FFH-Gebiet nach Lebensraum und Arten, Quellen: Land NÖ (s.a.), DKM 2020, eigene
Bearbeitung
Wie bereits der Stellungnahme vom 30. November 2021, RU1-R-670/032-2021 zu entnehmen
ist, ist eine naturschutzrechtliche Festlegung von der geplanten Widmung nicht berührt.
Eine Untersuchung der Arten hinsichtlich NÖ Artenschutzverordnung mit Hinblick auf Schutz
der Vermehrungs- bzw. Zufluchtsstätten soll näher betrachtet werden und wird in dem folgen-
den Kapitel näher erläutert.
Das Uferbegleitgrün bildet den Übergang zwischen Wiese und Thurnwanggraben. Vor allem
im bereits vorhandenen Grüngürtel findet sich eine Vielzahl an Arten wie Hartriegel, Erle, Ha-
selnuss, Gemeine Esche, Bergahorn, Eiche und Linde. Im Nordwesten des Grüngürtels domi-
nieren Fichten mit Hollerstauden und Efeu als aufkommender Unterwuchs. Der Unterschied
zwischen Nadel- und Laubgehölzen zeigte sich vor allem bei der zweiten Vor-Ort Begehung
im November, siehe Abbildung 21. Bei der Fichtengruppe im Nordwesten ist ein fließender
Übergang zur Christbaumkultur am Nachbargrundstück 381/1 erkennbar.
Vor allem bei älteren Gehölzen im Grüngürtel konnten abgestorbene Äste entdeckt werden. In
Richtung Süden, ungefähr auf gleicher Höhe wie das landwirtschaftliche Gebäude, nimmt die
Wuchshöhe ab, hier wachsen Wilde Brombeeren, Hundsrose, Nordmannstanne, Pfaffenhüt-
chen und Staudenknöterich, vgl. Abbildung 22 und Abbildung 23. Ganz im Süden des Grund-
stückes steht ein Apfelbaum, welcher regelmäßig geschnitten wurde. Auf der orographischen,
rechten Uferseite des Thurnhofwanggrabens stehen Weiden, welche vermutlich ebenfalls frü-
her wirtschaftlich genutzt wurden.
E -36 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 21: Bachbegleitende Waldbestände aus Nadelgehölzen und Laubgehölzen, Quelle: eigene Bearbeitung
2022
Abbildung 22: Uferbegleitgrün bzw. bachbegleitende Waldbestände Blick vom Grundstück 381/3 in Richtung Sü-
den, Quelle; eigene Bearbeitung 2021
E -37 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 23: Uferbegleitgrün Blick vom Grundstück 381/3 in Richtung Thurnwanggraben, Quelle: eigene Bearbei-
tung 2021
Das Grundstück 381/1 selbst wird derzeit landwirtschaftlich als mehrmadige Wiese genutzt.
Die „Grenze“ der Bewirtschaftung ist in der Abbildung 23 klar erkennbar. In der beginnenden
Strauchschicht des vorhandenen Uferbegleitgrüns bzw. des bachbegleitenden Waldbestan-
des sind die bereits oben erwähnten Gehölze wie Brombeeren, Hasel, Esche usw. zu entde-
cken. Im Schatten des Grüngürtels findet man Walderdbeeren, siehe Abbildung 23.
Während der Vor-Ort Begehung am 24. November 2021 wurden Buntspecht, Kohlmeise, Ei-
chelhäher im Grüngürtel gesichtet. Mittels Verwendung der App von BirdNET wurden Vogel-
stimmen aufgenommen und analysiert. Aufgrund dieser Aufnahmen liegt die Vermutung nahe,
dass Kleiber, Sumpfmeise und Buchfink hier ebenfalls zur Zeit der Begehung vorgekommen
sind.
Im Sommer zeigt der Weißklee seine Blüten auf dem Grundstück 381/3, siehe Abbildung 24.
Daneben findet sich Fünffingerkraut, Löwenzahn und Hahnenfuß.
Die zuvor angeführten Pflanzenarten weisen großteils auf einen sehr stickstoffreichen Boden
hin. Die Fotos, welche im Zuge der beiden Begehungen erstellt wurden, zeigen deutlich eine
vor kurzem gemähte Wiese. Beides unterstreicht die Theorie einer landwirtschaftlichen Nut-
zung (geschätzte Mahdhäufigkeit 3x im Jahr).
Beim Vergleich der Orthophotos aus den Jahren 2007, 2010, 2014, 2017 und 2019 ist klar
erkennbar, dass die Fläche seit 2007 als Wiese genutzt wird. Nach Rücksprache mit einem
ortsansässigen Fachexperten wurde bestätigt, dass das Grundstück 381/1 immer als Grünland
genutzt wurde, welches durchschnittlich 3-4 x im Jahr gemäht wird. Ein Grünlandumbruch in
Ackerfläche ist vor allem auf Grund des Gefälles in Süd- und Westrichtung wirtschaftlich unin-
teressant.
E -38 -Örtliches Raumordnungsprogramm 2013 7. Änderung – Entwurf
Abbildung 24: Großaufnahme Wiese vom 07.07.2021, Quelle: eigene Bearbeitung 2021
Im Zuge der Begehung vor Ort, am 24. November 2021, wurde auch der bereits bestehende
bachbegleitende Waldbestand besichtigt. Hier zeigte sich, dass der Grüngürtel unter anderem
von verschiedenen Vögeln genutzt wird. Im Grüngürtel selbst finden sich Haufen aus Totholz
und Laub, die vermutlich von Anrainer:innen dort gelagert werden. Solche Totholzhaufen bie-
ten einen potentiellen Lebensraum für Insekten, Amphibien usw. Daher sind die Uferbegleit-
gehölze aus ökologischer Sicht zu erhalten.
Bezüglich Schutzgut Wald wurde ebenfalls im Zuge der Planungskonsultation eine Stellung-
nahme der Bezirksforstbehörde eingeholt. Für die Bezirkshauptmannschaft Scheibbs ist der
Erhalt der bachbegleitenden Waldbestände aufgrund deren hohen Wertigkeiten essentiell,
weshalb eine Rodung nicht zulässig sei (vgl. Bezirkshauptmannschaft Scheibbs 2021).
Wichtig dabei sind vor allem die richtigen Maßnahmen bezüglich Pflege und Bewirtschaftung.
Auf der rechten Uferseite im Süden beispielsweise sind Reste des Staudenknöterichs (Fallopia
spp.) erkennbar, Abbildung 25. Des Weiteren ist in der Vegetationsruhe hier kein Uferschutz
gegeben.
E -39 -Sie können auch lesen