Marktgemeinde Preding - Flächenwidmungsplan 5.00 | Entwurf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Marktgemeinde Preding Flächenwidmungsplan 5.00 | Entwurf Verordnung | Erläuterungsbericht Auflage 03.05.2021 bis 28.06.2021 GZ.: RO-603-24/5.00 FWP
Auftraggeberin Marktgemeinde Preding Grazer Straße 11 A-8504 Preding Auftragnehmer Interplan ZT GmbH Planverfasser GF Arch. DI Günter Reissner MSc Radetzkystraße 31/1, 8010 Graz +43 316 / 72 42 22 0 office@interplan.at www.interplan.at Bearbeitung Arch. DI Günter Reissner, Msc. (UD) DI Jasmin Neubauer Graz – Preding Ausfertigung 04/2021
Termine des Verfahrens Kundmachung des Bürgermeisters 031/1-1603- zur Einbringung von Planungsinteressen vom 10.12.2016 GZ: 2016 § 42 (2) Stmk. ROG 2010 Frist für die Abgabe von von 16.12.2016 bis 13.02.2017 Planungsinteressen Beschluss über die Durchführung der Revision vom 15.11.2016 GZ: § 42 (5) Stmk. ROG 2010 Auflagebeschluss des Gemeinderates vom 20.04.2021 GZ: § 38 (1) Stmk. ROG 2010 idF LGBl. 06/2020 Auflage von 03.05.2021 bis 28.06.2021 Beschlussfassung über die Einwendungen vom GZ: Endbeschluss vom GZ: § 38 (6) Stmk. ROG 2010 Vorlage beim Amt der Stmk. Landesregierung vom GZ: § 38 (9) Stmk. ROG 2010 Genehmigungsbescheid des Amtes der Stmk. Landesregierung von bis § 38 (12) Stmk. ROG 2010 Kundmachung von bis § 38 (13) Stmk. ROG 2010 Rechtskraft mit
Dieses Dokument ist durch eingefügte Leerseiten für den doppelseitigen Ausdruck optimiert.
Inhaltsverzeichnis TERMINE DES VERFAHRENS 5 INHALTSVERZEICHNIS 7 VORWORT ......................................................................................................................... 9 VERORDNUNG 13 § 1 Rechtsgrundlagen, Plangrundlage und Verfasser............................................ 13 § 2 Umfang und Inhalt .............................................................................................. 13 § 3 Ersichtlichmachungen ........................................................................................ 15 § 4 Gliederung des Gemeindegebietes .................................................................... 20 § 5 Zeitlich folgende Nutzungen .............................................................................. 20 §6 Bauland ................................................................................................................ 22 § 7 Baugebiete und Bebauungsdichten ................................................................... 33 § 8 Verkehrsflächen .................................................................................................. 33 § 9 Freiland................................................................................................................ 34 § 10 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik .............................................................. 36 § 11 Bebauungsplanzonierung .................................................................................. 37 § 12 Inkrafttreten und Außerkrafttreten .................................................................. 39 ERLÄUTERUNGSBERICHT 43 (1) Grundlagen für die Neuerstellung ..................................................................... 43 (2) Planungsablauf ................................................................................................... 46 (3) Fachliche Erläuterungen .................................................................................... 50 (4) Änderungen der Baugebietsfestlegungen ......................................................... 67 (5) Prüfung der Erforderlichkeit einer Umweltprüfung ......................................... 83 BAULANDFLÄCHENBILANZ 85 VERZEICHNISSE 87 Berechnungen Straßenlärm ...................................................................................... 91 Berechnungen Tierhaltungsbetriebe ........................................................................ 93 Auszug aus dem Dehio Steiermark ........................................................................... 95 Private Planungsinteressen ....................................................................................... 97 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik / Baulandmobilisierung .............................. 99 7
Vorwort Gemäß § 42 Stmk. ROG 2010 ist die örtliche Raumordnung der Gemeinde nach Maßgabe der räumlichen Entwicklung fortzuführen. Der Bürgermeister hat spätestens alle zehn Jahre aufzufordern, Anregungen auf Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) und des Flächenwidmungsplanes (FWP) einzubringen (Revision). Diesbezügliche Anregungen konnten in der Zeit von 16.12.2016 bis 13.02.2017 eingebracht werden. Insgesamt wurden ab Beginn der Abfrage 105 Planungsinteressen bekannt gegeben. Weiters liegen insbesondere aufgrund des mittlerweile in Kraft getretenen REPRO Südweststeiermark (2016) sowie der ergänzten und aktualisierten Hochwasserabflussuntersuchungen für das Gemeindegebiet wesentlich geänderte Planungsvoraussetzungen vor, die bei einer Revision zu berücksichtigen sind. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Preding hat daher am 15.11.2016 den Beschluss über die Durchführung der Revision des 5. Örtlichen Entwicklungs- konzeptes (ÖEK) und des 5. Flächenwidmungsplanes (FWP) gefasst. Der Inhalt des Flächenwidmungsplanes 5.00 resultiert insbesondere aus dem 4. Flächenwidmungsplan inklusive aller Änderungen und Ergänzungen, aus den eingebrachten Planungswünschen, Bekanntgaben und Stellungnahmen sowie aus den Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.00. Die Entwürfe des 5. Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des 5. Flächen- widmungsplanes wurden auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates vom 20.04.2021 in der Zeit von 03.05.2021 bis 28.06.2021 zur öffentlichen Auflage gebracht. Innerhalb der Auflagefrist wurden __ Einwendungen/Stellungnahmen von Einrichtungen und Dienststellen (öffentlich) und __ Einwendungen/ Stellungnahmen von GrundeigentümerInnen (privat) bekannt gegeben. Aufgrund von Einwendungen waren Änderungen der Auflageentwürfe erforderlich, weshalb Anhörungsverfahren durchgeführt wurden. Der Gemeinderat hat über die Einwendungen befunden und in seiner Sitzung vom __.__.2021 den Endbeschluss über das Örtliche Entwicklungskonzept 5.00 und den Flächenwidmungsplan 5.00 gefasst. 9
Verordnung
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Verordnung zu dem vom Gemeinderat der Marktgemeinde Preding am 20.04.2021 beschlossenen Entwurf des Flächenwidmungsplanes 5.00 samt zeichnerischer Darstellung. § 1 Rechtsgrundlagen, Plangrundlage und Verfasser (1) Rechtsgrundlagen dieser Verordnung sind: ¬ Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 idF LGBl. 6/2020 ¬ Bebauungsdichteverordnung 1993 idF LGBl. 58/2011 ¬ Örtliches Entwicklungskonzept 5.00 mit Entwicklungsplan (Wortlaut und Plan). Die Revision des Flächenwidmungsplanes wurde nach den Bestimmungen der §§ 38 und 42 des Stmk. ROG 2010 idgF durchgeführt. (2) Plangrundlage ist die digitale Katastermappe (DKM) mit Stand November 2020. Nachführungen des Katasters erfolgten in Einzelfällen durch Ingenieur- konsulenten für Vermessungswesen und sind in der zeichnerischen Darstellung erkenntlich gemacht. Die Ergänzung des Gebäudebestandes (strichliert dargestellt) erfolgte durch Feldvergleich. (3) Der Flächenwidmungsplan wurde von der Interplan ZT GmbH, vertreten durch Arch. DI Günter Reissner, Radetzkystraße 31/1 in 8010 Graz, erstellt. § 2 Umfang und Inhalt Der Flächenwidmungsplan besteht aus folgenden Teilen: ¬ Wortlaut der Verordnung, ¬ Erläuterungsbericht, Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:5.000, GZ: RO-603-24/5.00 FWP, ¬ Zeichnerische Darstellung der Bebauungsplanzonierung im Maßstab 1:5.000 GZ: RO-603-24/5.00 BZP (Bebauungsplanzonierungsplan). 13
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Dem Flächenwidmungsplan sind beigefügt: ¬ Veränderungen im Vergleich im Maßstab 1:5.000 GZ: RO-603-24/5.00 FWP DIFF (Differenzplan), ¬ Schriftliche und zeichnerische Darstellung der Baulandflächenbilanz im Maßstab 1:5.000 GZ: RO-603-24/5.00 BLB (Baulandflächenbilanzplan), ¬ Begründung der Planungsfestlegungen und der gewählten Bauland- mobilisierungsmaßnahmen (Baulandmobilisierungspläne), ¬ Berechnungsnachweise (Geruchskreise, Lärmemissionen, etc.), ¬ Quellenangaben (Herkunft der Ersichtlichmachungen, etc.), ¬ Erforderliche Unterlagen im Sinne § 4 Stmk. ROG (Umweltprüfung). 14
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf § 3 Ersichtlichmachungen Auf Grundlage des § 26 (7) Stmk. ROG 2010 idgF werden ersichtlich gemacht: (1) Flächen, die durch rechtswirksame überörtliche Festlegungen für eine besondere Nutzung bestimmt sind sowie Projekte dieser Art (§ 26 (7) Z1) Ersichtlichmachung Bekanntgabe / Quelle Landesstraße: L303 Predingerstraße Abteilung 16, L601 Schröttenstraße DKM, GIS Stmk. L617 Mettersdorferstraße L639 Wohlsdorferstraße Ingenieurbüro Pilz, Straßenplanungskorridor Verkehrsplanung GmbH & L-617 Kreisverkehr Partner Co KG Eisenbahn GKB ROKAT, GIS Stmk., DKM Lieboch/Wies-Eibiswald ÖBB Koralmbahntrasse ROKAT, GIS Stmk. Marktgemeinde Stainz/Stainz-Preding Übernahme aus dem FWP 4.00, (Schmalspurbahn) ROKAT, GIS Stmk Übernahme aus FWP 4.00 Adria-Wien-Pipeline ROKAT, GIS Stmk Militärische Interessenbereiche ROKAT, MilKdo Steiermark Übernahme aus FWP 4.00 110kV Zwaring-Deutschlandsberg ROKAT, GIS Stmk. Übernahme aus FWP 4.00 380kV Zwaring-Koralpe-Kärnten ROKAT, GIS Stmk. Umspannstationen (Trafos) und ROKAT, GIS Stmk., DKM, Hochspannungsleitungen ab 20 kV Energienetze Steiermark GmbH Wasserschon- und Schutzgebiete ROKAT, Marktgemeinde Preding Funk- und Sendeanlagen mit Marktgemeinde Preding, DKM Schutzzone sowie Richtfunkbereiche GIS Stmk. Sendeanlagen (Mobilfunkmasten) Angaben der Marktgemeinde Öffentliche Gewässer (siehe Liste) Abteilung 14, GIS Stmk. Kommunale Kläranlage Marktgemeinde Preding, DKM Altlastenflächen mit erfolgter A15, GIS Stmk. Gefährdungsabschätzung 15
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Öffentliche Gewässer und Zuständigkeit: Gewässername Gewässernummer Zuständigkeit Almbach 38 A14 Altarm 51 A14 Flüssinggraben 778 A14 Grenzgraben Leitersdorf 6326 A14 Kleiner Predingbach 1884 A14 Laßnitz 2272 A14 Mittereggbach 2561 A14 Disnitz Bach 2807 A14 Schmiedbach 5122 A14 Stainzbach 3936 A14 Teipl Bach 4176 A14 Tobis Bach 4237 A14 Vorfluter 4397 A14 Sowie weitere unbenannte Vorfluter innerhalb der Grundgrenzen. (2) Flächen und Objekte, für die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen (§ 26 (7) Z2) Nutzungsbeschränkung Bekanntgabe / Quelle Waldflächen lt. Forstgesetz GIS Stmk. Wasserschon- und Schutzgebiete ROKAT, WIS, GIS Stmk. (Schutzgebiet I und II) Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Abteilung 13, GIS Stmk. Landschaftsteile, Naturdenkmäler (s.u.) Denkmalgeschützte Objekte und ROKAT; BDA GZ: BDA- Bodenfundstätten (s.u.) 09876.obj/0001-STMK/2016 Durch Erdrutsch gefährdete Flächen und Abteilung 14 Meliorationsgebiete (Entwässerung) ROKAT und GIS Stmk. Folgende Europaschutzgebiete gem. § 13a Stmk. Naturschutzgesetz 1976, LGBl. Nr. 65 idF 56/2006 werden ersichtlich gemacht: KG Grundstücke Objektname Schutzgebiet Nr. Demmerkogel- Südhänge, 1365 Tfl., Wellinggraben mit Preding 16 1354/1 Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach 16
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Denkmalgeschützte Objekte gemäß §§ 2, 2a und 3 des Bundesdenkmal- schutzgesetzes sowie Bodenfundstätten: Grundstücke Bezeichnung Adresse KG Preding Römerzeitliche Siedlung 118 Laßnitztal Preding Laßnitztal - Preding .46 Pfarrhof Preding 1 Kath. Pfarrkirche hl. Maria im .16 Dorn KG Tobis .1/1, 922/3, Schloss Hornegg Tobis 1 918/9 Figur Hl. Maria mit Jesus und 922/3 Tobis 1 Johannes .98/3 Marienkapelle Tobis 18 Darüber hinaus sind alle im Dehio-Handbuch Steiermark angeführten Objekte als denkmalwürdig anzusehen (Auszug aus dem „Dehio-Handbuch. Die Kunstdenkmäler Österreichs. Steiermark (ohne Graz).“ siehe Anhang). Folgende Grundstücke mit Bodendenkmalen bzw. archäologischen Fundstellen werden als „Bodenfundstätten“ ersichtlich gemacht: Grundstücke Fundkategorie / Datierung KG Preding 118 Siedlung (Neolithikum, Römerzeit) 132 Siedlung (Datierung unbekannt) KG Tobis 1293, 1294 Hügelgräber (Datierung unbekannt) 683, 700-705 Hügelgräber (Datierung unbekannt) KG Wieselsdorf 618, 619, 621/1 Hügelgräber (Datierung unbekannt) Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals bedarf der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes (§ 5 DMSG). Im Falle denkmalwürdiger Objekte wird im Anlassfall die Beiziehung des Bundesdenkmalamtes empfohlen. 17
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf (3) Flächen, die durch Hochwasser gefährdet sind (§ 26 (7) Z5) HW-Anschlaglinien Bekanntgabe / Behörde Stainzbach 2012: „ABU III 2010 Stainzbach- Neurathbach-Lemsitzbach“ Abteilung 14, GIS Stmk. Laßnitz 2009: „ABU I 2006 Laßnitz“ Für Bauführungen in gefährdeten Gebieten gemäß § 4 (1) des „Programms zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume“ (2005) gelten: ¬ Innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ30) ist für die Errichtung von Bauten und Anlagen eine Bewilligung der Wasserrechtsbehörde erforderlich (§ 38 WRG 1959 idgF). Zur Feststellung der Abflussgebiete sind im Bedarfsfall qualifizierte Abflussuntersuchungen notwendig. ¬ Innerhalb des 100-jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ100) wie auch in hochwassergefährdeten Gebieten ohne bekannte Ereignishöhe (HW-Bereiche) hat die Baubehörde im Bauverfahren einen wasserbautechnischen Sachverständigen beizuziehen. ¬ Es wird empfohlen, die gewässerbetreuenden Dienststellen bereits im Zuge der Planung beratend bei zu ziehen. Schutzmaßnahmen sind jeweils im Einzelfall vorzuschreiben. ¬ Uferstreifen von mindestens 10 m gemessen ab der Böschungsoberkante entlang natürlich fließender Gewässer sind grundsätzlich von Bebauung, neuen Baugebieten und neuen Sondernutzungen im Freiland, die Abflusshindernisse darstellen und das Schadenspotenzial erhöhen, freizuhalten. Für Baulückenschließungen geringen Ausmaßes können Ausnahmen gewährt werden. Dabei ist die ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens zu berücksichtigen (Sachprogramm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume – „SAPRO Hochwasser“). ¬ Bei Neufestlegungen ist zu beachten, dass Hochwasserabflussgebiete des HQ 100, Rote Gefahrenzonen und Blaue Vorbehaltsbereiche der nach den forstrechtlichen Bestimmungen erlassenen Gefahrenzonenplänen sowie Flächen, die sich für Hochwasserschutzmaßnahmen besonders eignen grundsätzlich auch von Baugebieten und von solchen Sondernutzungen im Freiland, die das Schadenspotenzial erhöhen und Abflusshindernisse darstellen (wie zB Auffüllungsgebiete), freizuhalten sind. Ausnahmen werden in § 4 (2) SAPRO geregelt. 18
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf (4) Anlagen und Einrichtungen, die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen Zwecken dienen (§ 26 (7) Z8) Bezeichnung Abkürzung Plan Grundstück KG Preding Marktgemeindeamt GA .20/2 Volksschule Preding VSCH 953/2 Neue Mittelschule Preding NMS 953/2 Kindergarten I Preding. KIG .22 Kindergarten II Preding KIG .20/2, .21, 21 Pfarrkirche Maria in Dorn SSE .16 Feuerwehrrüsthaus Preding FW .92, 606/2 Musikschule MSCH 953/2 Postservicestelle POST 1083/2 Caritas Seniorenwohnhaus Preding PFH 1048 Betreutes Wohnen Preding ALH 1049/1 Wirtschaftshof WIH 155 Kürbismühlenmuseum MU .50 Kläranlage ARA 1360/1 KG Wieselsdorf Kapelle Wieselsdorf SSE 263 Feuerwehrrüsthaus FW 722/1 Bahnhof Preding-Wieselsdorf BHF 738/1 Kläranlage ARA 181/207 KG Tobis Marien Kapelle Kleinpreding SSE .98/3 Kläranlage ARA 1215/4 Kläranlage ARA 1698/2 (5) Flächen, die durch bundesrechtliche Bestimmungen als Altlasten ausgewiesen sind (§ 26 (7) Z9) Interne KG Grundstück Nummer Preding 1379 3/34 Preding 704/2 3/45 19
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf § 4 Gliederung des Gemeindegebietes (1) Flächen Das Gemeindegebiet wird nach den Bestimmungen des § 26 (1) Stmk. ROG 2010 in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland gegliedert. Alle nicht als Bauland oder als Verkehrsflächen festgelegten Flächen sind dem Freiland zuzurechnen. (2) Grenzen Nutzungsgrenzen im Flächenwidmungsplan folgen entweder den Grundstücksgrenzen oder sind in ihrer Linienführung aus der Katasterkonfiguration erkennbar. Abweichungen von Festlegungen bedürfen einer Änderung des Flächenwidmungsplanes. Ausnahmen: ¬ Grenzen, die Gefahrenzonen oder Gefährdungsbereichen folgen. Die Festlegung endet an der Grenze des dargestellten Gefährdungsbereiches. In diesen Fällen wird die zu beachtende Grenze von der zuständigen Behörde in jedem Anlassfall in der Natur festzusetzen sein. ¬ Entlang natürlich fließender Gewässer soll aus ökologischen Gründen grundsätzlich ein Uferstreifen von 10 m von neuen Baugebieten und Intensivnutzung freigehalten werden (siehe auch § 3 (4) dieser Verordnung). ¬ Grenzen, die durch Koten planlich fixiert werden. § 5 Zeitlich folgende Nutzungen Für folgende Bereiche sind zeitlich aufeinander folgende Nutzungen gem. § 26 (2) Stmk. ROG 2010 festgelegt: Kategorie Bezeichnung Grundstück Eintrittszeitpunkt KG Preding 1066/1, SF-ewg Erwerbsgärtnerei Aufgabe des Betriebes der 1068/1, [(WA) 0,2-0,5] Erlauer Erwerbsgärtnerei 1068/6 SF-ewg Erwerbsgärtnerei Aufgabe des Betriebes der 1070/1 Tfl. [WA 0,2-0,8) Erlauer Erwerbsgärtnerei SF-spi Spielplatz 612 Aufgabe des Spielplatzes [(WA) 0,2-0,8) Kindergarten 20
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Erweiterung L (Wald) Gewerbegebiet Entlassung der Fläche aus 1013 [GG 0,2-0,6] Kreisverkehr dem Forstzwang West 781 Tfl., 782, 785, 786, 789, 793, 794, 797/1 bis 6, L (Wald) Erweiterung Entlassung der Flächen aus 836/9 bis 16, [(I1 0,2-1,0] Holzindustrie dem Forstzwang 836/18 bis 20, 842, 843, 844, 845, 846, 847 Tfl. KG Tobis SF-rsp Aufgabe der Nutzung für Stoiser 1005 [Freiland] den Reitsportbetrieb 21
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf §6 Bauland Das Bauland wird gem. §§ 28 und 29 Stmk. ROG 2010 wie folgt festgelegt: (1) Vollwertiges Bauland (§ 29 (2) Stmk. ROG 2010) Als vollwertiges Bauland werden Flächen festgelegt, die die Anforderungen des § 29 (2) Stmk. ROG 2010 erfüllen. (2) Aufschließungsgebiete (§ 29 (3) Stmk. ROG 2010) Nachstehende Bereiche sind als Aufschließungsgebiete gem. § 29 (3) Stmk. ROG 2010 festgelegt. Ergänzungen hinsichtlich der Verkehrsentwicklung sind in den Erläuterungen angeführt in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen. Bezeichnung Grundstücke Baugebiet BPL Aufschließungserfordernisse Nr. (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private) Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL) KG Preding 552, 553, 554, 551/1 Tfl., 550/3 Schlossstraße Ost (WA) 0,2-0,5 ja Tfl., 550/1 Tfl. P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, geordnete Oberflächenentwässerung auf Grundlage (14) einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung, innere Verkehrserschließung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Straßenquerschnitt Schlossstraße. Kleinpreding- 446/1 (WA) 0,2-0,4 nein (15) straße P: Sicherung der äußeren Anbindung Rosenweg Ost 608/1, 607/1, 606/4, 606/3 (WA) 0,2-0,5 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (16) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. 22
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Bezeichnung Grundstücke Baugebiet BPL Aufschließungserfordernisse Nr. (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private) Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL) KG Preding Rosenweg West 618/1, 614 Tfl., 620, 621 (WA) 0,2-0,5 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (17) Gesamtbetrachtung), ggf. Neuordnung (ggf. Grundumlegung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. ggf. Berücksichtigung neuer etwaiger Verkehrsinfrastruktur Schlossbergstraße 628/1 Tfl., 623 Tfl. (WA) 0,2-0,5 ja Nord P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (18) Gesamtbetrachtung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild insbesondre in Zusammenschau mit ASG 19. ggf. Berücksichtigung neuer etwaiger Verkehrsinfrastruktur Schlossbergstraße 628/1 Tfl. 623 Tfl. (WA) 0,2-0,5 ja Süd P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (19) Gesamtbetrachtung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild insbesondre in Zusammenschau mit ASG 18. ggf. Berücksichtigung neuer etwaiger Verkehrsinfrastruktur Schulweg Ost 663 Tfl. (WA) 0,2-0,5 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (20) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung). Bebauungsplanung: Erschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. 23
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Bezeichnung Grundstücke Baugebiet BPL Aufschließungserfordernisse Nr. (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private) Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL) KG Preding Gewerbegebiet 942/1, 941, 940, 939/1, 939/2, (GG) 0,2-0,8 ja West 938 P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (21) Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept ggf. in Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Vermeidung von Nutzungskonflikten. Pfarrweg 1050/1. (WA) 0,2-0,5 nein P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, (22) Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung). Koralmblick Süd 1042, 1043 Tfl., 1044/1 Tfl. (WA) 0,2-0,4 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (23) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. Blumenstraße 1066/1, 1068/1, 1068/6 [(WA) 0,2-0,5] ja West Nach Eintritt der zeitlichen Folgenutzung P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, (24) Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. 24
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Bezeichnung Grundstücke Baugebiet BPL Aufschließungserfordernisse Nr. (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private) Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL) KG Preding Gewerbepark Ost 106 Tfl., 105/1, 104, 103 (KG) 0,5-1,0 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (25) Gesamtbetrachtung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Berücksichtigung von Infrastrukturleitungen, ggf. Abstimmung mit Landesstraßenverwaltung. Erweiterung Gewerbepark 1006 Tfl., 1019 Tfl. (GG) 0,2-0,6 ja Nordwest P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (26) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (Lärm). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung. Erweiterung (GG) 0,2-0,6 Gewerbepark 1009 Tfl., 1010 Tfl., 1011 bzw. Wald ja Kreisverkehr [GG] West I P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (27) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (lärm). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung. 25
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Bezeichnung Grundstücke Baugebiet BPL Aufschließungserfordernisse Nr. (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private) Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL) KG Preding Erweiterung 1101/2, 1101/1, 1113/3 Tfl., Gewerbepark 1113/1 Tfl., 1113/2 Tfl., 1114 (I1) 0,2-0,8 ja Kreisverkehr Tfl., 1116 Tfl., 1001/3, 1115, West II 1093, 1094 P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (28) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung), Vermeidung von Nutzungskonflikten. Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung. Gewerbepark Süd 117/4, 117/3 (KG) 0,5-0,8 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (29) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), Bebauungsplanung: Bebauungsplan rechtskräftig (B15.0-00a); ggf. Änderung/Anpassung. KG Wieselsdorf Wieselsdorfer 270/1 Tfl. (DO) 0,2-0,4 ja Straße P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (01) Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (Lärm). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, 181/223, 181/4, 181/5, Kapellenweg Nord (WA) 0,2-0,5 ja 181/224, 271 P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (02) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (Lärm). Bebauungsplan rechtskräftig (B16.0-01a); ggf. Änderung/Anpassung 26
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Bezeichnung Grundstücke Baugebiet BPL Aufschließungserfordernisse Nr. (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private) Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL) KG Wieselsdorf Kapellenweg Süd 181/1 Tfl. (DO) 0,2-0,5 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (03) Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (Lärm). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, 181/165, .50/1, .49, 181/28, Bahnhof Nord (WA) 0,2-0,4 ja 181/29 P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (04) Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (Lärm). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, 181/40, 181/152, 181/42, 181/47, 181/235, 181/169, Bahnhof Mitte 181/232, 181/230, 181/229, (WA) 0,2-0,4 ja 181/226, 181/227 181/288, 181/231. P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (05) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (Lärm). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Bebauungsplan rechtskräftig für Teilflächen (B.21.0-00a); ggf. Änderung/Anpassung Bahnhof West 181/46 Tfl., 181/57 Tfl. (WA) 0,2-0,4 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (06) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (Lärm). Bebauungsplan rechtskräftig (B.18.0-00a); ggf. Änderung/Anpassung 27
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Bezeichnung Grundstücke Baugebiet BPL Aufschließungserfordernisse Nr. (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private) Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL) KG Wieselsdorf Bahnhof Süd 181/72 (WA) 0,2-0,4 ja P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (07) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen (Lärm). Bebauungsplanung: Erschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. KG Tobis Am Schlemberg 1573/4, 1573/5, (DO) 0,2-0,4 nein P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, (08) Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), ggf. Wegabtretung nach Erfordernis und in Abstimmung mit der Gemeinde. 586 Tfl., 592 Tfl., 593 Tfl.; 591; Tobiswaldstraße (WA) 0,2-0,4 ja 585. P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- (09) entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept ggf. unter Berücksichtigung des Grundstückes 598 der KG Tobis, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. Tobisweg 378/1, 377, 376, 369 (WA) 0,2-0,3 nein (10) P: Sicherung der äußeren Anbindung, Neuordnung (ggf. Grundum- legung). 356 Tfl., 357 Tfl., 358/2 Tfl., 353 Tfl., 352 Tfl., 351 Tfl., Tobisstraße (WA) 0,2-0,3 ja 132/2, 344 Tfl., 343 Tfl., 340 Tfl. P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, (11) Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung). Bebauungsplanung: Erschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. 28
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Bezeichnung Grundstücke Baugebiet BPL Aufschließungserfordernisse Nr. (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private) Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL) KG Tobis Schlossstraße 925/4 Tfl., 925/5 Tfl., 925/7 Tfl. (WA) 0,2-0,4 ja West P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, geordnete Oberflächenentwässerung auf Grundlage (12) einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung, innere Verkehrserschließung). Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Straßenquerschnitt Schlossstraße. Kleinpreding 1229/1 Tfl., 1229/2 Tfl., 1228 (WA) 0,2-0,4 ja Erweiterung Tfl. P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen- entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen (13) Gesamtbetrachtung). Bebauungsplanung: Erschließungs- und Strukturkonzept für den Gesamtbereich, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Berücksichtigung etwaiger Hangwässer, Berücksichtigung der südlichen und westlichen Anschlussflächen. Aufschließungsgebiete können auch in Teilbereichen in Anspruch genommen werden, wenn für die Teilbereiche die Aufschließungserfordernisse erfüllt sind und die Aufschließung der Restflächen gesichert bleibt. Hinweis: Unter § 11 Bebauungsplanzonierung dieser Verordnung sind alle erforderlichen Bebauungspläne erfasst. 29
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf (3) Sanierungsgebiete (§ 29 (4) Stmk. ROG 2010) Sanierungsgebiete sind Gebiete, in denen Maßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher oder hygienischer Mängel sowie zur Vermeidung der Gefährdung der Sicherheit oder gesundheitsschädlicher Folgen erforderlich sind. Sanierungsgebiete Naturgefahren (SG-NG) Hochwasserabflussbereiche Jene Baulandbereiche, die innerhalb der Hochwasseranschlaglinien HQ30/100 liegen, sind als Sanierungsgebiet Naturgefahren (SG-NG) festgelegt. Hinweise für Bauverfahren: Innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ30) ist für die Errichtung von Bauten und Anlagen jedenfalls eine Bewilligung der Wasserrechtsbehörde erforderlich (§ 38 WRG 1959 idgF). Innerhalb des 100- jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ100) ist vor Erteilung einer Baubewilligung eine wasserbautechnische Stellungnahme einzuholen. Da Maßnahmen zur Hochwassersanierung nicht alleine in den Wirkungsbereich der Gemeinde fallen, ist ein Sanierungszeitraum von 15 Jahren (bis 2036) festgelegt. Sanierungsgebiete Immissionen (SG-IM) Straßenlärm Für folgende Wohnbaulandbereiche entlang der Landesstraßen wird aufgrund der Lärmbelastung Sanierungsgebiet Immissionen in den angeführten Tiefen (gemessen von der Straßenachse) ersichtlich gemacht (Quelle der Verkehrsdaten: GIS Stmk., Verkehrsbelastung JDTV 2014) zugrundeliegende Berechnungen und Grenzwerte lt. ÖNORM S 5021; Berechnung siehe Anlage): Abschnitt km/h Baugebiete (Grenzwerte) Tiefe Landesstraße L617 Mettersdorferstraße Gemeindegrenze - 100 km/h WA / DO (55 dB Tag / 45 dB Nacht) 88 m Hechtlweg Hechtlweg – 100 km/h WA / DO (55 dB Tag / 45 dB Nacht) 130 m Bahnhofstra0e Bahnhofstraße – Kreuzung 100 km/h WA / DO (55 dB Tag / 45 dB Nacht) 176 m Wohlsdorferstraße Gewerbepark 100 km/h KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht) 67 m Südwest – Südweg Südweg – 100 km/h KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht) 69 m Kreisverkehr 30
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Landesstraße L-601 Schöttnerstraße Kreisverkehr - 100 km/h KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht) 126 m Leitersdorferstraße Landesstraße L-303 Predingerstraße Kreisverkehr Predingerstr/ Schröttenstr - 100 km/h KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht) 140 m Kreisverkehr Gewerbepark Kreisverkehr Gewerbepark - 70 km/h KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht) 39 m Blumenstraße Blumenstraße - 70 km/h WA / DO (55 dB Tag / 45 dB Nacht) 200 m Pölsriaplweg 70 km/h KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht) 72 m Aufgrund der topographischen Verhältnisse und bereits bestehender Bebauungen kann die Lärmbelastung in Teilbereichen wesentlich geringer sein. Das Setzen von Maßnahmen für einen ausreichenden Lärmschutz ist erforderlich. Die tatsächliche Lärmbelastung ist gegebenenfalls festzustellen. Bei Wohnbauvorhaben in den beeinträchtigten Gebieten ist die Lärmeinwirkung durch geeignete Maßnahmen (verstärkte Schalldämmung, am Lärm orientierte Grundrissgestaltung und Gebäudestellung etc.) zu reduzieren. Da Maßnahmen zum Lärmschutz an Landesstraßen nicht alleine in den Wirkungsbereich der Gemeinde fallen, ist ein Sanierungszeitraum von 15 Jahren (bis 2036) festgelegt. Bahnlärm Für die Baulandbereiche entlang der GKB-Bahnstrecke Lieboch-Wies/Eibiswald (S-Bahn S6 bzw. S61) ist die tatsächliche Lärmbelastung gegebenenfalls festzustellen. Bei Wohnbauvorhaben in den beeinträchtigten Gebieten ist die Lärmeinwirkung durch geeignete Maßnahmen (verstärkte Schalldämmung, am Lärm orientierte Grundrissgestaltung und Gebäudestellung etc.) zu reduzieren. Da Maßnahmen zum Lärmschutz an Bahnstrecken nicht alleine in den Wirkungsbereich der Gemeinde fallen, ist ein Sanierungszeitraum von 15 Jahren (bis 2036) festgelegt. Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe In nahezu allen Ortsteilen der Gemeinde liegen als Bauland ausgewiesene Grundstücke innerhalb näherungsweise berechneter Geruchskreise. In der zeichnerischen Darstellung sind nur die Geruchsschwellenabstände und Belästigungsbereiche von Tierhaltungsbetrieben ab einer Größe der Geruchszahl G=20 ersichtlich gemacht. Die Geruchsschwellen und Belästigungsbereiche sämtlicher Tierhaltungsbetriebe sind dem Anhang bzw. der Plandarstellung der räumlichen Bestandsaufnahme zum Flächenwidmungsplan 5.00 zu entnehmen. 31
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Baulandflächen, die innerhalb des Belästigungsbereiches eines Tierhaltungsbetriebes liegen und nicht als Aufschließungsgebiet festgelegt sind, sind als Sanierungsgebiet – Immissionen (SG-IM) festgelegt. So lange das Emissionsrecht besteht, ist im Rahmen von Bauverfahren für Wohnbauten in diesen Sanierungsgebieten die tatsächliche Geruchsbelastung festzustellen. Im Belästigungsbereich dürfen, wenn eine unzumutbare Belästigung festgestellt wird, Wohnnutzungen nicht bewilligt werden. Ist die Immissionsbelastung für eine Wohnnutzung unzumutbar, so kann nur für Gebäude und Anlagen, die nicht dem Wohnen dienen, eine Baubewilligung erteilt werden. Die unzumutbare Belästigung ist vom medizinischen Sachverständigen festzustellen. Neu-, Zu- und Umbauten für andere Nutzungen sind zulässig. Da Maßnahmen zur Beseitigung von Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe nicht alleine in den Wirkungsbereich der Gemeinde fallen, ist ein Sanierungszeitraum von 15 Jahren (bis 2036) festgelegt. 32
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf § 7 Baugebiete und Bebauungsdichten Die Baulandflächen sind in Baugebiete gemäß den Bestimmungen des § 30 (1) Stmk. ROG 2010 gegliedert (Aufschließungsgebiete in Klammern): Baugebiet Plankürzel Reines Wohngebiet WR / (WR) / [WR] Allgemeines Wohngebiet WA / (WA) / [WA] Kerngebiet KG / (KG) / [KG] Gewerbegebiet GG / (GG) / [GG] Industriegebiet 1 I1 / (I1) / [I1] Industriegebiet 2 I2 / (I2) / [I1] Gebiet für Einkaufszentren 1 E1 / (E1) / [E1] Gebiet für Einkaufszentren 2 E2 / (E2) / [E2] Dorfgebiet DO / (DO) / [DO] Kurgebiet KU / (KU) / [KU] Erholungsgebiet EH / (EH) / [EH] Ferienwohngebiet FW / (FW) / [FW] Für jedes Baugebiet ist das Mindest- und Höchstmaß der Bebauungsdichte gem. § 30 (4) Stmk. ROG 2010 in der zeichnerischen Darstellung festgelegt. § 8 Verkehrsflächen Verkehrsflächen der Gemeinde, Parkplätze, öffentliche Straßen und Wege, die der Erschließung des Gemeindegebietes dienen, sowie Interessenten- und Güterwege werden im Flächenwidmungsplan auf der Basis der vorhandenen Grundlagen als Verkehrsflächen festgelegt. Flächen von Bundes- und Landesstraßen sowie Eisenbahnen sind im § 3 dieser Verordnung als Ersichtlichmachung erfasst und gelten, sofern kein Bauland oder eine Sondernutzung im Freiland festgelegt ist, als Verkehrsflächen. 33
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf § 9 Freiland Für Bauführungen in gefährdeten Bereichen im Freiland und in Sondernutzungen im Freiland siehe auch § 3 dieser Verordnung. Das Freiland gliedert sich in: (1) Ödland OEF Ödland im Freiland (2) Land- und forstwirtschaftliche Flächen LF Land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Freiland (3) Sondernutzungen im Freiland Nachstehende Grundstücks(teil)flächen sind als Sondernutzungen im Freiland (SF) gem. § 33 (3) Stmk. ROG 2010 festgelegt: SF Nutzung/Bedeutung Grundstücke Lage KG Preding ppa Private Parkanlage 544 Untere Bergweg Preding Nord, Grazer frh Friedhof Preding 600/1, 600/2 Straße Preding Zentrum, am ssa Stocksportanlage 563 Schmiedbach Preding Zentrum, öpa Öffentliche Parkanlage 23, 24/1, 24/3 westliche der Kirche Erholungsgebiet (privat); Preding Zentrum, am erh 639 Badeteich (aus FWP 4.12) Schmiedbach bsp Sportplatz Preding 705, 711, 712 Preding Schule spo Eislaufplatz 868/1 Gewerbegebiet West 1065, 1066/1, Preding Süd; mit ewg Erwerbsgärtnerei Erlauer 1068/1, zeitlicher 1068/6 Folgenutzung (WA) Preding Süd; tw. ewg Erwerbsgärtnerei Erlauer 1070/1 zeitlicher Folgenutzung WA Preding Süd, spi privater Spielplatz 1074/4 Erlensiedlung eva Photovoltaikanlage 75/2 Preding Südost bmh Biomasseheizwerk 1025/1 Tfl. Eichackerweg 34
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf KG Tobis ara Kläranlage 1214/4 Kleinpreding Ortseinfahrt Preding rsp Reitsport Stoiser 974 Nord Ortseinfahrt Preding Nord mit zeitlicher rsp Reitsport Stoiser 1005 Folgenutzung Freiland 919, 922/4, .1/1, ppa Schloss Hornegg 918/9, 918/8, 920, Schloss Hornegg 922/2, .1/2 ara Kläranlage 1698/1 Tfl., 1698/2 Tobisberg bsp Sportplatz 1693 Tobiswaldstraße ara Kläranlage 242/2 Tobisbach KG Wieselsdorf rsp Reitsport 23 Tfl. Wieselsdorf Nord Wieselsdorf bsp Sportplatz 84/4 Landesstraße Wieselsdorf Weste; ara Kläranlage 309 Ortsausfahrt Wieselsdorf; spo Stocksport 236/1 Kappelenweg Wieselsdorf Süd, ara Kläranlage 181/207 Ringstraße Vor einer baurechtlichen Bewilligung innerhalb von als Sondernutzung festgelegten Flächen ist zwingend ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen (§ 33 (7) Z4 iVm § 33 (5) Z1 und § 33 (3) Z1 Stmk. ROG 2010). (4) Gefährdete Bereich im Freiland Für Bauführungen in gefährdeten Bereichen im Freiland und in Sondernutzungen im Freiland siehe auch § 3 dieser Verordnung (ua. Gasleitung, 360kV Stromleitung etc.). 35
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf § 10 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik (1) Privatwirtschaftliche Maßnahmen (§ 35 Stmk. ROG 2010) Zur Verwirklichung der angestrebten Entwicklungsziele kann die Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die Verwendung der Grundstücke (privatwirtschaftliche Maßnahmen) treffen. Können für entsprechende Flächen keine privatwirtschaftlichen Vereinbarungen mit den Grundeigentümern abgeschossen werden, erfolgt keine Baulandfestlegung im Flächenwidmungsplan 5.00. Die Grundstücke, für die anstatt einer Bebauungsfrist Maßnahmen gem. § 35 Stmk. ROG 2010 getroffen wurden, sind dem Anhang „Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik“ zu entnehmen. (2) Bebauungsfrist (§ 36 Stmk. ROG 2010) Für bereits rechtskräftige unbebaute Baulandflächen eines Eigentümers, die zusammenhängend eine Fläche von mindestens 3.000 m² umfassen, werden im Sinne des § 36 (1) Stmk. ROG 2010 Bebauungsfristen mit der Rechtsnachfolge Investitionsabgabe festgelegt, wenn nicht bis zum Endbeschluss des Flächenwidmungsplanes 5.00 privatwirtschaftliche Vereinbarungen gem. §35 Stmk. ROG 2010 getroffen werden. Für vollwertiges Bauland beginnt der Fristenlauf mit Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes 5.00 und endet mit Rechtskraft des Flächen- widmungsplanes 6.00 Für Aufschließungsgebiete beginnt der Fristenlauf ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der öffentlichen Aufschließungserfordernisse bzw. mit Rechtskraft eines allfälligen Bebauungsplanes und endet nach 10 Jahren. Bebauungsfristen des Flächenwidmungsplanes 4.00 Bebauungsfristen, die im Flächenwidmungsplan 4.00 festgelegt waren, werden im Flächenwidmungsplan 5.00 fortgeführt, wenn der Fristenlauf noch nicht begonnen hat. (zB aufgrund der noch nicht erfolgten Erstellung eines Bebauungsplanes). Siehe auch Auflistung in den Erläuterungen und Anhang „Baulandmobilisierung“. 36
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf § 11 Bebauungsplanzonierung Rechtskräftige Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien sind in den Erläuterungen zur Bebauungsplanzonierung angeführt und hinsichtlich ihrer Lage im Bebauungsplanzonierungsplan dargestellt. Nachstehende Bebauungspläne sind zu erstellen bzw. fortzuführen. Für besondere Zielsetzungen und zu erfüllende Anforderungen siehe § 6 (2) dieser Verordnung. Fest- Nr. ASG Bezeichnung Grundstücke legung KG Preding 942/1, 941, 940, 939/1, 939/2, B505 (21) (GG) Gewerbegebiet West 938 B506 (20) (WA) Schulweg Ost 663/ Tfl. 552, 553, 554, 551/1 Tfl., B508 (14) (WA) Schlossstraße Ost 550/3 Tfl., 550/1 Tfl. B509a (18) (WA) Schlossbergstraße 628/1 Tfl., 623 Tfl. B509b (19) (WA) Schlossbergstraße 628/1 Tfl. 623 Tfl. B510 (17) (WA) Rosenweg West 618/1, 614 Tfl., 620, 621 B511 (16) (WA) Rosenweg Ost 608/1, 607/1, 606/4, 606/3 B512 (24) [(WA)] Blumenstraße West 1066/1, 1068/1, 1068/6 B513 (25) (KG) Gewerbepark Ost 106 Tfl., 105/1, 104, 103 1101/2, 1101/1, 1113/3 Tfl., Erweiterung 1113/1 Tfl., 1113/2 Tfl., 1114 B515 (28) (I1) Gewerbepark Tfl., 1116 Tfl., 1001/3, 1115, Kreisverkehr West II 1093, 1094 (GG) Erweiterung 1013, 1009 Tfl., 1010 Tfl., B516 (27) bzw. Gewerbepark 1011 [(GG)] Kreisverkehr West I Erweiterung B517 (26) (GG) Gewerbepark 1006 Tfl., 1019 Tfl. Nordwest KG Tobis 586 Tfl., 592 Tfl., 593 Tfl.; B503 (09) (WA) Tobiswaldstraße 591; 585. 356 Tfl., 357 Tfl., 358/2 Tfl., 353 Tfl., 352 Tfl., 351 Tfl., B504 (11) (WA) Tobisstraße 132/2, 344 Tfl., 343 Tfl., 340 Tfl. B514 (13) (WA) Kleinpreding 1229/1 Tfl., 1229/2 Tfl., 1228 Erweiterung Tfl. B507 (12) (WA) Schlossstraße West 925/4 Tfl., 925/5 Tfl., 925/7 Tfl 37
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf Fest- Nr. ASG Bezeichnung Grundstücke legung KG Wieselsdorf B501 (04) (DO) Kapellenweg Süd 181/1 Tfl. (05) B502 (Teil- (WA) Bahnhof Mitte 181/40 bereich) B518 (01) (DO) Wieselsdorfer Straße 270/1 Tfl. 181/165, .50/1, .49, 181/28, B519 (04) (WA) Bahnhof Nord 181/29 Im Anlassfall werden bei Adaptierungen bzw. Änderungen rechtskräftige Bebauungsrichtlinien als Bebauungspläne fortgeführt. Aufhebung von Bebauungsplänen (Begründung in den Erläuterungen) ¬ Der Bebauungsplan „Wieselsdorf Landesstraße“ für die Grundstücke 181/216, 181/215, 181/213, 181/211, 181/212, 181/214, 181/217 der KG Wieselsdorf wird aufgehoben. Aufhebung von Bebauungsrichtlinien (Begründung in den Erläuterungen) ¬ Die Bebauungsrichtlinie „Wieselsdorf Nord“ für die Grundstücke 293/1, 293/2, 293/3, 287/5, 287/6, 287/4, 289/2 sowie Teilflächen der Grundstücke 287/3 und 289/1 der KG Wieselsdorf wird aufgehoben. ¬ Die Bebauungsrichtlinie „Wieselsdorf Südwest“ für die Grundstücke 418/1, 418/2, 418/3, 418/4, 418/6 der KG Wieselsdorf wird aufgehoben. ¬ Die Bebauungsrichtlinie „Wieselsdorf Bahnhof“ für die Grundstücke 181/126, 181/119, 181/114, 181/121, .73, 181/140 der KG Wieselsdorf wird aufgehoben. ¬ Die Bebauungsrichtlinie „Gewerbegebiet West“ für die Grundstücke 937/1, 937/2, 935, 936/3, 936/2, 936/4, 936/1, 934/2, 934/1, 936/5 der KG Tobis wird aufgehoben. Für die verbleibenden unbebauten Grundstücke im nordwestlichen Anschluss ist ein Bebauungsplan neu zu erstellen (B505). ¬ Die Bebauungsrichtlinie „Raiffeisenbank“ für das Grundstück 1082/1 der KG Preding wird aufgehoben. 38
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf § 12 Inkrafttreten und Außerkrafttreten (1) Der Flächenwidmungsplan 5.00 der Marktgemeinde Preding tritt nach Genehmigung durch die Landesregierung mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. (2) Zugleich tritt der Flächenwidmungsplan 4.00 inklusive aller Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen außer Kraft. Für den Gemeinderat: Der Bürgermeister (Adolf Meixner) 39
Erläuterungs- bericht
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Erläuterungsbericht Entwurf Erläuterungsbericht (1) Grundlagen für die Neuerstellung Gesetzliche Grundlagen ¬ Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (LGBl. 49/2010) idF LGBl. 6/2020 (in Kraft getreten am 01.02.2020). ¬ Bebauungsdichteverordnung 1993 (LGBl. 38/1993) idF LGBl. 58/2011 (in Kraft getreten am 09.07.2011). ¬ Planzeichenverordnung 2016 (LGBl. 80/2016), Stammfassung (in Kraft getreten am 01.10.2016). Überörtliche Raumplanung ¬ Landesentwicklungsprogramm Steiermark (LGBl. 75/2009) idF LGBl. 37/2012 (in Kraft getreten am 01.05.2012). ¬ Regionales Entwicklungsprogramm (REPRO) für die Planungsregion Südweststeiermark (LGBl. 88/2016), Stammfassung (in Kraft getreten am 16.07.2016). Örtliche Raumplanung ¬ Örtliches Entwicklungskonzept 5.00 der Marktgemeinde Preding., vom Gemeinderat am 20.04.2021 als Entwurf zur Auflage beschlossen. Fachplanungen ¬ Der Gemeindeabwasserplan wurde vom Gemeinderat nicht endbeschlossen. ¬ Hochwasserstudien mit Hochwasseranschlaglinien HQ30 und HQ100: ABU III 2010 „Stainzbach-Neurathbach-Lemsitzbach“ ABU I 2006 „Laßnitz“ 43
Sie können auch lesen