Marktgemeinde Preding - Flächenwidmungsplan 5.00 | Entwurf

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Marktgemeinde Preding - Flächenwidmungsplan 5.00 | Entwurf
Marktgemeinde
              Preding

Flächenwidmungsplan 5.00 | Entwurf
Verordnung | Erläuterungsbericht

Auflage 03.05.2021 bis 28.06.2021

GZ.: RO-603-24/5.00 FWP
Auftraggeberin   Marktgemeinde Preding
                 Grazer Straße 11
                 A-8504 Preding

Auftragnehmer    Interplan ZT GmbH
Planverfasser    GF Arch. DI Günter Reissner MSc
                 Radetzkystraße 31/1, 8010 Graz
                 +43 316 / 72 42 22 0
                 office@interplan.at
                 www.interplan.at

Bearbeitung      Arch. DI Günter Reissner, Msc. (UD)
                 DI Jasmin Neubauer
                 Graz – Preding
                 Ausfertigung 04/2021
Termine des Verfahrens

Kundmachung des Bürgermeisters
                                                                     031/1-1603-
zur Einbringung von Planungsinteressen      vom   10.12.2016   GZ:
                                                                     2016
§ 42 (2) Stmk. ROG 2010

Frist für die Abgabe von
                                            von   16.12.2016   bis   13.02.2017
Planungsinteressen

Beschluss
über die Durchführung der Revision          vom   15.11.2016   GZ:
§ 42 (5) Stmk. ROG 2010

Auflagebeschluss des Gemeinderates
                                            vom   20.04.2021   GZ:
§ 38 (1) Stmk. ROG 2010 idF LGBl. 06/2020

Auflage                                     von   03.05.2021   bis   28.06.2021

Beschlussfassung über die Einwendungen      vom                GZ:

Endbeschluss
                                            vom                GZ:
§ 38 (6) Stmk. ROG 2010

Vorlage
beim Amt der Stmk. Landesregierung          vom                GZ:
§ 38 (9) Stmk. ROG 2010

Genehmigungsbescheid des
Amtes der Stmk. Landesregierung             von                bis
§ 38 (12) Stmk. ROG 2010

Kundmachung
                                            von                bis
§ 38 (13) Stmk. ROG 2010

Rechtskraft                                 mit
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Inhaltsverzeichnis

TERMINE DES VERFAHRENS                                                                                                             5

INHALTSVERZEICHNIS                                                                                                                 7

VORWORT ......................................................................................................................... 9

VERORDNUNG                                                                                                                         13

    § 1 Rechtsgrundlagen, Plangrundlage und Verfasser............................................ 13
    § 2 Umfang und Inhalt .............................................................................................. 13
    § 3 Ersichtlichmachungen ........................................................................................ 15
    § 4 Gliederung des Gemeindegebietes .................................................................... 20
    § 5 Zeitlich folgende Nutzungen .............................................................................. 20
    §6 Bauland ................................................................................................................ 22
    § 7 Baugebiete und Bebauungsdichten ................................................................... 33
    § 8 Verkehrsflächen .................................................................................................. 33
    § 9 Freiland................................................................................................................ 34
    § 10 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik .............................................................. 36
    § 11 Bebauungsplanzonierung .................................................................................. 37
    § 12 Inkrafttreten und Außerkrafttreten .................................................................. 39

ERLÄUTERUNGSBERICHT                                                                                                                43

    (1) Grundlagen für die Neuerstellung ..................................................................... 43
    (2) Planungsablauf ................................................................................................... 46
    (3) Fachliche Erläuterungen .................................................................................... 50
    (4) Änderungen der Baugebietsfestlegungen ......................................................... 67
    (5) Prüfung der Erforderlichkeit einer Umweltprüfung ......................................... 83

BAULANDFLÄCHENBILANZ                                                                                                               85

VERZEICHNISSE                                                                                                                      87

    Berechnungen Straßenlärm ...................................................................................... 91
    Berechnungen Tierhaltungsbetriebe ........................................................................ 93
    Auszug aus dem Dehio Steiermark ........................................................................... 95
    Private Planungsinteressen ....................................................................................... 97
    Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik / Baulandmobilisierung .............................. 99

                                                                                                                               7
Vorwort

Gemäß § 42 Stmk. ROG 2010 ist die örtliche Raumordnung der Gemeinde nach
Maßgabe der räumlichen Entwicklung fortzuführen. Der Bürgermeister hat
spätestens alle zehn Jahre aufzufordern, Anregungen auf Änderungen des
örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) und des Flächenwidmungsplanes (FWP)
einzubringen (Revision).

Diesbezügliche Anregungen konnten in der Zeit von 16.12.2016 bis 13.02.2017
eingebracht werden. Insgesamt wurden ab Beginn der Abfrage 105
Planungsinteressen bekannt gegeben. Weiters liegen insbesondere aufgrund des
mittlerweile in Kraft getretenen REPRO Südweststeiermark (2016) sowie der
ergänzten und aktualisierten Hochwasserabflussuntersuchungen für das
Gemeindegebiet wesentlich geänderte Planungsvoraussetzungen vor, die bei einer
Revision zu berücksichtigen sind.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Preding hat daher am 15.11.2016 den
Beschluss über die Durchführung der Revision des 5. Örtlichen Entwicklungs-
konzeptes (ÖEK) und des 5. Flächenwidmungsplanes (FWP) gefasst.

Der Inhalt des Flächenwidmungsplanes 5.00 resultiert insbesondere aus dem 4.
Flächenwidmungsplan inklusive aller Änderungen und Ergänzungen, aus den
eingebrachten Planungswünschen, Bekanntgaben und Stellungnahmen sowie aus
den Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.00.

Die Entwürfe des 5. Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des 5. Flächen-
widmungsplanes wurden auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates vom
20.04.2021 in der Zeit von 03.05.2021 bis 28.06.2021 zur öffentlichen Auflage
gebracht.

Innerhalb der Auflagefrist wurden __ Einwendungen/Stellungnahmen von
Einrichtungen und Dienststellen (öffentlich) und __ Einwendungen/
Stellungnahmen von GrundeigentümerInnen (privat) bekannt gegeben. Aufgrund
von Einwendungen waren Änderungen der Auflageentwürfe erforderlich, weshalb
Anhörungsverfahren durchgeführt wurden.

Der Gemeinderat hat über die Einwendungen befunden und in seiner Sitzung vom
__.__.2021 den Endbeschluss über das Örtliche Entwicklungskonzept 5.00 und den
Flächenwidmungsplan 5.00 gefasst.

                                                                             9
Verordnung
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

Verordnung
zu dem vom Gemeinderat der Marktgemeinde Preding am 20.04.2021
beschlossenen Entwurf des Flächenwidmungsplanes 5.00 samt zeichnerischer
Darstellung.

§ 1 Rechtsgrundlagen, Plangrundlage und Verfasser

(1) Rechtsgrundlagen dieser Verordnung sind:

¬   Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 idF LGBl. 6/2020
¬   Bebauungsdichteverordnung 1993 idF LGBl. 58/2011
¬   Örtliches Entwicklungskonzept 5.00 mit Entwicklungsplan (Wortlaut und Plan).

    Die Revision des Flächenwidmungsplanes wurde nach den Bestimmungen der
    §§ 38 und 42 des Stmk. ROG 2010 idgF durchgeführt.

(2) Plangrundlage ist die digitale Katastermappe (DKM) mit Stand November 2020.
    Nachführungen des Katasters erfolgten in Einzelfällen durch Ingenieur-
    konsulenten für Vermessungswesen und sind in der zeichnerischen
    Darstellung erkenntlich gemacht. Die Ergänzung des Gebäudebestandes
    (strichliert dargestellt) erfolgte durch Feldvergleich.

(3) Der Flächenwidmungsplan wurde von der Interplan ZT GmbH, vertreten durch
    Arch. DI Günter Reissner, Radetzkystraße 31/1 in 8010 Graz, erstellt.

§ 2 Umfang und Inhalt

Der Flächenwidmungsplan besteht aus folgenden Teilen:

¬   Wortlaut der Verordnung,
¬   Erläuterungsbericht,
    Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:5.000, GZ: RO-603-24/5.00 FWP,
¬   Zeichnerische Darstellung der Bebauungsplanzonierung im Maßstab 1:5.000
    GZ: RO-603-24/5.00 BZP (Bebauungsplanzonierungsplan).

                                                                                     13
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

Dem Flächenwidmungsplan sind beigefügt:

¬   Veränderungen im Vergleich im Maßstab 1:5.000
    GZ: RO-603-24/5.00 FWP DIFF (Differenzplan),
¬   Schriftliche und zeichnerische Darstellung der Baulandflächenbilanz im
    Maßstab 1:5.000 GZ: RO-603-24/5.00 BLB (Baulandflächenbilanzplan),
¬   Begründung der Planungsfestlegungen und der gewählten                   Bauland-
    mobilisierungsmaßnahmen (Baulandmobilisierungspläne),
¬   Berechnungsnachweise (Geruchskreise, Lärmemissionen, etc.),
¬   Quellenangaben (Herkunft der Ersichtlichmachungen, etc.),
¬   Erforderliche Unterlagen im Sinne § 4 Stmk. ROG (Umweltprüfung).

                                                                                    14
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

§ 3 Ersichtlichmachungen

Auf Grundlage des § 26 (7) Stmk. ROG 2010 idgF werden ersichtlich gemacht:

(1)   Flächen, die durch rechtswirksame überörtliche Festlegungen für eine
      besondere Nutzung bestimmt sind sowie Projekte dieser Art (§ 26 (7) Z1)

       Ersichtlichmachung                        Bekanntgabe / Quelle

       Landesstraße:
       L303 Predingerstraße
                                                 Abteilung 16,
       L601 Schröttenstraße
                                                 DKM, GIS Stmk.
       L617 Mettersdorferstraße
       L639 Wohlsdorferstraße
                                                 Ingenieurbüro Pilz,
       Straßenplanungskorridor
                                                 Verkehrsplanung GmbH &
       L-617 Kreisverkehr
                                                 Partner Co KG
       Eisenbahn GKB
                                                 ROKAT, GIS Stmk., DKM
       Lieboch/Wies-Eibiswald
       ÖBB Koralmbahntrasse                      ROKAT, GIS Stmk.
       Marktgemeinde Stainz/Stainz-Preding       Übernahme aus dem FWP 4.00,
       (Schmalspurbahn)                          ROKAT, GIS Stmk
                                                 Übernahme aus FWP 4.00
       Adria-Wien-Pipeline
                                                 ROKAT, GIS Stmk
       Militärische Interessenbereiche           ROKAT, MilKdo Steiermark
                                                 Übernahme aus FWP 4.00
       110kV Zwaring-Deutschlandsberg
                                                 ROKAT, GIS Stmk.
                                                 Übernahme aus FWP 4.00
       380kV Zwaring-Koralpe-Kärnten
                                                 ROKAT, GIS Stmk.
       Umspannstationen (Trafos) und             ROKAT, GIS Stmk., DKM,
       Hochspannungsleitungen ab 20 kV           Energienetze Steiermark GmbH
       Wasserschon- und Schutzgebiete            ROKAT, Marktgemeinde Preding
       Funk- und Sendeanlagen mit
                                                 Marktgemeinde Preding, DKM
       Schutzzone sowie Richtfunkbereiche
                                                 GIS Stmk.
       Sendeanlagen (Mobilfunkmasten)
                                                 Angaben der Marktgemeinde
       Öffentliche Gewässer (siehe Liste)        Abteilung 14, GIS Stmk.
       Kommunale Kläranlage                      Marktgemeinde Preding, DKM
       Altlastenflächen mit erfolgter
                                                 A15, GIS Stmk.
       Gefährdungsabschätzung

                                                                                     15
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

      Öffentliche Gewässer und Zuständigkeit:

       Gewässername                           Gewässernummer            Zuständigkeit

       Almbach                                38                        A14
       Altarm                                 51                        A14
       Flüssinggraben                         778                       A14
       Grenzgraben Leitersdorf                6326                      A14
       Kleiner Predingbach                    1884                      A14
       Laßnitz                                2272                      A14
       Mittereggbach                          2561                      A14
       Disnitz Bach                           2807                      A14
       Schmiedbach                            5122                      A14
       Stainzbach                             3936                      A14
       Teipl Bach                             4176                      A14
       Tobis Bach                             4237                      A14
       Vorfluter                              4397                      A14

      Sowie weitere unbenannte Vorfluter innerhalb der Grundgrenzen.

(2)   Flächen und Objekte, für die auf Grund von Bundes-                            oder
      Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen (§ 26 (7) Z2)

       Nutzungsbeschränkung                             Bekanntgabe / Quelle

       Waldflächen lt. Forstgesetz                      GIS Stmk.
       Wasserschon- und Schutzgebiete
                                                        ROKAT, WIS, GIS Stmk.
       (Schutzgebiet I und II)
       Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete,
       Landschaftsschutzgebiete, geschützte             Abteilung 13, GIS Stmk.
       Landschaftsteile, Naturdenkmäler (s.u.)
       Denkmalgeschützte Objekte und                    ROKAT; BDA GZ: BDA-
       Bodenfundstätten (s.u.)                          09876.obj/0001-STMK/2016
       Durch Erdrutsch gefährdete Flächen und           Abteilung 14
       Meliorationsgebiete (Entwässerung)               ROKAT und GIS Stmk.

      Folgende Europaschutzgebiete gem. § 13a Stmk. Naturschutzgesetz 1976,
      LGBl. Nr. 65 idF 56/2006 werden ersichtlich gemacht:

       KG               Grundstücke     Objektname                 Schutzgebiet Nr.

                                        Demmerkogel-
                                        Südhänge,
                        1365 Tfl.,      Wellinggraben mit
       Preding                                                     16
                        1354/1          Sulm-, Saggau- und
                                        Laßnitzabschnitten
                                        und Pößnitzbach

                                                                                        16
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

Denkmalgeschützte Objekte gemäß §§ 2, 2a und 3 des Bundesdenkmal-
schutzgesetzes sowie Bodenfundstätten:

 Grundstücke       Bezeichnung                          Adresse

 KG Preding
                Römerzeitliche Siedlung
 118                                                    Laßnitztal Preding
                Laßnitztal - Preding
 .46            Pfarrhof                                Preding 1
                Kath. Pfarrkirche hl. Maria im
 .16
                Dorn
 KG Tobis
 .1/1, 922/3,
                Schloss Hornegg                         Tobis 1
 918/9
                Figur Hl. Maria mit Jesus und
 922/3                                                  Tobis 1
                Johannes
 .98/3          Marienkapelle                           Tobis 18

Darüber hinaus sind alle im Dehio-Handbuch Steiermark angeführten
Objekte als denkmalwürdig anzusehen (Auszug aus dem „Dehio-Handbuch.
Die Kunstdenkmäler Österreichs. Steiermark (ohne Graz).“ siehe Anhang).

Folgende Grundstücke mit Bodendenkmalen bzw. archäologischen
Fundstellen werden als „Bodenfundstätten“ ersichtlich gemacht:

 Grundstücke                          Fundkategorie / Datierung

 KG Preding
 118                                  Siedlung (Neolithikum, Römerzeit)
 132                                  Siedlung (Datierung unbekannt)
 KG Tobis
 1293, 1294                           Hügelgräber (Datierung unbekannt)
 683, 700-705                         Hügelgräber (Datierung unbekannt)
 KG Wieselsdorf
 618, 619, 621/1                      Hügelgräber (Datierung unbekannt)

Die Zerstörung sowie jede Veränderung eines Denkmals bedarf der
Bewilligung   des   Bundesdenkmalamtes   (§ 5 DMSG). Im    Falle
denkmalwürdiger Objekte wird im Anlassfall die Beiziehung des
Bundesdenkmalamtes empfohlen.

                                                                               17
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

(3)   Flächen, die durch Hochwasser gefährdet sind (§ 26 (7) Z5)

       HW-Anschlaglinien                                  Bekanntgabe / Behörde

       Stainzbach 2012: „ABU III 2010 Stainzbach-
       Neurathbach-Lemsitzbach“                           Abteilung 14, GIS Stmk.
       Laßnitz 2009: „ABU I 2006 Laßnitz“

      Für Bauführungen in gefährdeten Gebieten gemäß § 4 (1) des „Programms
      zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume“ (2005) gelten:
      ¬ Innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ30) ist für
        die Errichtung von Bauten und Anlagen eine Bewilligung der
        Wasserrechtsbehörde      erforderlich  (§ 38 WRG 1959 idgF).     Zur
        Feststellung der Abflussgebiete sind im Bedarfsfall qualifizierte
        Abflussuntersuchungen notwendig.
      ¬ Innerhalb des 100-jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ100) wie
        auch in hochwassergefährdeten Gebieten ohne bekannte Ereignishöhe
        (HW-Bereiche) hat die Baubehörde im Bauverfahren einen
        wasserbautechnischen Sachverständigen beizuziehen.
      ¬ Es wird empfohlen, die gewässerbetreuenden Dienststellen bereits im
        Zuge der Planung beratend bei zu ziehen. Schutzmaßnahmen sind
        jeweils im Einzelfall vorzuschreiben.
      ¬ Uferstreifen von mindestens 10 m gemessen ab der Böschungsoberkante
        entlang natürlich fließender Gewässer sind grundsätzlich von Bebauung,
        neuen Baugebieten und neuen Sondernutzungen im Freiland, die
        Abflusshindernisse darstellen und das Schadenspotenzial erhöhen,
        freizuhalten. Für Baulückenschließungen geringen Ausmaßes können
        Ausnahmen gewährt werden. Dabei ist die ökologische Funktion des
        jeweiligen Uferstreifens zu berücksichtigen (Sachprogramm zur
        hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume – „SAPRO
        Hochwasser“).
      ¬ Bei Neufestlegungen ist zu beachten, dass Hochwasserabflussgebiete
        des HQ 100, Rote Gefahrenzonen und Blaue Vorbehaltsbereiche der nach
        den forstrechtlichen Bestimmungen erlassenen Gefahrenzonenplänen
        sowie Flächen, die sich für Hochwasserschutzmaßnahmen besonders
        eignen grundsätzlich auch von Baugebieten und von solchen
        Sondernutzungen im Freiland, die das Schadenspotenzial erhöhen und
        Abflusshindernisse darstellen (wie zB Auffüllungsgebiete), freizuhalten
        sind. Ausnahmen werden in § 4 (2) SAPRO geregelt.

                                                                                     18
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

(4)   Anlagen und Einrichtungen, die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und
      kulturellen Zwecken dienen (§ 26 (7) Z8)

       Bezeichnung                            Abkürzung Plan        Grundstück

       KG Preding
       Marktgemeindeamt                       GA                    .20/2
       Volksschule Preding                    VSCH                  953/2
       Neue Mittelschule Preding              NMS                   953/2
       Kindergarten I Preding.                KIG                   .22
       Kindergarten II Preding                KIG                   .20/2, .21, 21
       Pfarrkirche Maria in Dorn              SSE                   .16
       Feuerwehrrüsthaus Preding              FW                    .92, 606/2
       Musikschule                            MSCH                  953/2
       Postservicestelle                      POST                  1083/2
       Caritas Seniorenwohnhaus Preding       PFH                   1048
       Betreutes Wohnen Preding               ALH                   1049/1
       Wirtschaftshof                         WIH                   155
       Kürbismühlenmuseum                     MU                    .50
       Kläranlage                             ARA                   1360/1
       KG Wieselsdorf
       Kapelle Wieselsdorf                    SSE                   263
       Feuerwehrrüsthaus                      FW                    722/1
       Bahnhof Preding-Wieselsdorf            BHF                   738/1
       Kläranlage                             ARA                   181/207
       KG Tobis
       Marien Kapelle Kleinpreding            SSE                   .98/3
       Kläranlage                             ARA                   1215/4
       Kläranlage                             ARA                   1698/2

(5)   Flächen, die durch bundesrechtliche Bestimmungen als Altlasten
      ausgewiesen sind (§ 26 (7) Z9)

                                                                    Interne
       KG              Grundstück
                                                                    Nummer
       Preding         1379                                         3/34
       Preding         704/2                                        3/45

                                                                                     19
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

§ 4 Gliederung des Gemeindegebietes

(1)      Flächen

Das Gemeindegebiet wird nach den Bestimmungen des § 26 (1) Stmk. ROG 2010 in
Bauland, Verkehrsflächen und Freiland gegliedert. Alle nicht als Bauland oder als
Verkehrsflächen festgelegten Flächen sind dem Freiland zuzurechnen.

(2)      Grenzen

Nutzungsgrenzen      im    Flächenwidmungsplan      folgen    entweder    den
Grundstücksgrenzen      oder   sind   in   ihrer   Linienführung    aus   der
Katasterkonfiguration erkennbar. Abweichungen von Festlegungen bedürfen einer
Änderung des Flächenwidmungsplanes. Ausnahmen:
¬     Grenzen, die Gefahrenzonen oder Gefährdungsbereichen folgen. Die
      Festlegung endet an der Grenze des dargestellten Gefährdungsbereiches. In
      diesen Fällen wird die zu beachtende Grenze von der zuständigen Behörde in
      jedem Anlassfall in der Natur festzusetzen sein.
¬     Entlang natürlich fließender Gewässer soll aus ökologischen Gründen
      grundsätzlich ein Uferstreifen von 10 m von neuen Baugebieten und
      Intensivnutzung freigehalten werden (siehe auch § 3 (4) dieser Verordnung).
¬     Grenzen, die durch Koten planlich fixiert werden.

§ 5 Zeitlich folgende Nutzungen

Für folgende Bereiche sind zeitlich aufeinander folgende Nutzungen gem. § 26 (2)
Stmk. ROG 2010 festgelegt:

    Kategorie        Bezeichnung         Grundstück        Eintrittszeitpunkt

    KG Preding
                                         1066/1,
    SF-ewg           Erwerbsgärtnerei                      Aufgabe des Betriebes der
                                         1068/1,
    [(WA) 0,2-0,5]   Erlauer                               Erwerbsgärtnerei
                                         1068/6
    SF-ewg           Erwerbsgärtnerei                      Aufgabe des Betriebes der
                                         1070/1 Tfl.
    [WA 0,2-0,8)     Erlauer                               Erwerbsgärtnerei
    SF-spi           Spielplatz
                                         612               Aufgabe des Spielplatzes
    [(WA) 0,2-0,8)   Kindergarten

                                                                                          20
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

                Erweiterung
L (Wald)        Gewerbegebiet                      Entlassung der Fläche aus
                                 1013
[GG 0,2-0,6]    Kreisverkehr                       dem Forstzwang
                West
                                 781 Tfl., 782,
                                 785, 786, 789,
                                 793, 794,
                                 797/1 bis 6,
L (Wald)        Erweiterung                        Entlassung der Flächen aus
                                 836/9 bis 16,
[(I1 0,2-1,0]   Holzindustrie                      dem Forstzwang
                                 836/18 bis
                                 20, 842, 843,
                                 844, 845, 846,
                                 847 Tfl.
KG Tobis
SF-rsp                                             Aufgabe der Nutzung für
                Stoiser          1005
[Freiland]                                         den Reitsportbetrieb

                                                                                  21
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

§6 Bauland

Das Bauland wird gem. §§ 28 und 29 Stmk. ROG 2010 wie folgt festgelegt:

(1) Vollwertiges Bauland (§ 29 (2) Stmk. ROG 2010)

Als vollwertiges Bauland werden Flächen festgelegt, die die Anforderungen des
§ 29 (2) Stmk. ROG 2010 erfüllen.

(2) Aufschließungsgebiete (§ 29 (3) Stmk. ROG 2010)

Nachstehende Bereiche sind als Aufschließungsgebiete gem. § 29 (3) Stmk. ROG
2010 festgelegt. Ergänzungen hinsichtlich der Verkehrsentwicklung sind in den
Erläuterungen angeführt in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.

        Bezeichnung         Grundstücke                        Baugebiet         BPL

        Aufschließungserfordernisse
Nr.
        (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private)
        Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen
        (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL)

KG Preding
                             552, 553, 554, 551/1 Tfl., 550/3
        Schlossstraße Ost                                     (WA) 0,2-0,5 ja
                             Tfl., 550/1 Tfl.
        P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
        Abwasser, Strom, geordnete Oberflächenentwässerung auf Grundlage
(14)    einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung, innere
        Verkehrserschließung).
        Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
        geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
        Landschaftsbild, Straßenquerschnitt Schlossstraße.
        Kleinpreding-
                             446/1                            (WA) 0,2-0,4 nein
(15)    straße
        P: Sicherung der äußeren Anbindung
        Rosenweg Ost        608/1, 607/1, 606/4, 606/3         (WA) 0,2-0,5      ja
        P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
        Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(16)    entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
        Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung).
        Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
        geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
        Landschaftsbild.

                                                                                      22
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

       Bezeichnung        Grundstücke                        Baugebiet         BPL

       Aufschließungserfordernisse
Nr.
       (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private)
       Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen
       (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL)

KG Preding
       Rosenweg West      618/1, 614 Tfl., 620, 621          (WA) 0,2-0,5      ja
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
(17)   Gesamtbetrachtung), ggf. Neuordnung (ggf. Grundumlegung).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild. ggf. Berücksichtigung neuer etwaiger
       Verkehrsinfrastruktur
       Schlossbergstraße
                            628/1 Tfl., 623 Tfl.           (WA) 0,2-0,5 ja
       Nord
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
(18)
       Gesamtbetrachtung).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild insbesondre in Zusammenschau mit ASG 19. ggf.
       Berücksichtigung neuer etwaiger Verkehrsinfrastruktur
       Schlossbergstraße
                            628/1 Tfl. 623 Tfl.            (WA) 0,2-0,5 ja
       Süd
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
(19)
       Gesamtbetrachtung).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild insbesondre in Zusammenschau mit ASG 18. ggf.
       Berücksichtigung neuer etwaiger Verkehrsinfrastruktur
       Schulweg Ost       663 Tfl.                           (WA) 0,2-0,5      ja
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(20)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung).
       Bebauungsplanung: Erschließungs- und Strukturkonzept, geordnete
       Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild.

                                                                                    23
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

       Bezeichnung         Grundstücke                        Baugebiet         BPL

       Aufschließungserfordernisse
Nr.
       (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private)
       Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen
       (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL)

KG Preding
       Gewerbegebiet         942/1, 941, 940, 939/1, 939/2,
                                                            (GG) 0,2-0,8   ja
       West                  938
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
(21)
       Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept ggf. in
       Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung, geordnete Entwicklung
       in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Vermeidung von
       Nutzungskonflikten.
       Pfarrweg            1050/1.                            (WA) 0,2-0,5      nein
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
(22)   Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung).
       Koralmblick Süd     1042, 1043 Tfl., 1044/1 Tfl.       (WA) 0,2-0,4      ja
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(23)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild.
       Blumenstraße
                           1066/1, 1068/1, 1068/6          [(WA) 0,2-0,5] ja
       West
       Nach Eintritt der zeitlichen Folgenutzung
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
(24)   Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild.

                                                                                     24
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

       Bezeichnung        Grundstücke                        Baugebiet         BPL

       Aufschließungserfordernisse
Nr.
       (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private)
       Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen
       (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL)

KG Preding
       Gewerbepark Ost    106 Tfl., 105/1, 104, 103          (KG) 0,5-1,0      ja
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
(25)   Gesamtbetrachtung).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild, Berücksichtigung von Infrastrukturleitungen, ggf.
       Abstimmung mit Landesstraßenverwaltung.
       Erweiterung
       Gewerbepark         1006 Tfl., 1019 Tfl.            (GG) 0,2-0,6   ja
       Nordwest
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(26)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (Lärm).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild, Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung.
       Erweiterung
                                                           (GG) 0,2-0,6
       Gewerbepark
                           1009 Tfl., 1010 Tfl., 1011      bzw. Wald      ja
       Kreisverkehr
                                                           [GG]
       West I
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(27)
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (lärm).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild, Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung.

                                                                                    25
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

       Bezeichnung        Grundstücke                        Baugebiet         BPL

       Aufschließungserfordernisse
Nr.
       (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private)
       Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen
       (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL)

KG Preding
       Erweiterung         1101/2, 1101/1, 1113/3 Tfl.,
       Gewerbepark         1113/1 Tfl., 1113/2 Tfl., 1114
                                                           (I1) 0,2-0,8 ja
       Kreisverkehr        Tfl., 1116 Tfl., 1001/3, 1115,
       West II             1093, 1094
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(28)
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung), Vermeidung
       von Nutzungskonflikten.
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild, Abstimmung mit der Landesstraßenverwaltung.
       Gewerbepark Süd    117/4, 117/3                       (KG) 0,5-0,8      ja
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(29)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung),
       Bebauungsplanung:
       Bebauungsplan rechtskräftig (B15.0-00a); ggf. Änderung/Anpassung.

KG Wieselsdorf
       Wieselsdorfer
                           270/1 Tfl.                      (DO) 0,2-0,4 ja
       Straße
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
(01)
       Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (Lärm).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild,
                           181/223, 181/4, 181/5,
       Kapellenweg Nord                                    (WA) 0,2-0,5 ja
                           181/224, 271
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(02)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (Lärm).
       Bebauungsplan rechtskräftig (B16.0-01a); ggf. Änderung/Anpassung

                                                                                    26
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

       Bezeichnung        Grundstücke                        Baugebiet         BPL
       Aufschließungserfordernisse
Nr.    (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private)
       Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen
       (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL)

KG Wieselsdorf
       Kapellenweg Süd    181/1 Tfl.                         (DO) 0,2-0,5      ja
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
(03)   Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (Lärm).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild,
                           181/165, .50/1, .49, 181/28,
       Bahnhof Nord                                        (WA) 0,2-0,4 ja
                           181/29
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
(04)
       Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (Lärm).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild,
                           181/40, 181/152, 181/42,
                           181/47, 181/235, 181/169,
       Bahnhof Mitte       181/232, 181/230, 181/229,      (WA) 0,2-0,4 ja
                           181/226, 181/227 181/288,
                           181/231.
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(05)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (Lärm).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
       geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
       Landschaftsbild,
       Bebauungsplan rechtskräftig für Teilflächen (B.21.0-00a); ggf.
       Änderung/Anpassung
       Bahnhof West       181/46 Tfl., 181/57 Tfl.           (WA) 0,2-0,4      ja
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(06)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (Lärm).
       Bebauungsplan rechtskräftig (B.18.0-00a); ggf. Änderung/Anpassung

                                                                                    27
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

       Bezeichnung         Grundstücke                          Baugebiet         BPL
       Aufschließungserfordernisse
Nr.    (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private)
       Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen
       (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL)

KG Wieselsdorf
       Bahnhof Süd         181/72                               (WA) 0,2-0,4      ja
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(07)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), ggf. Umsetzung von Immissionsschutzmaßnahmen
       (Lärm).
       Bebauungsplanung: Erschließungs- und Strukturkonzept, geordnete
       Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild.

KG Tobis
       Am Schlemberg       1573/4, 1573/5,                      (DO) 0,2-0,4      nein
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
(08)   Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), ggf. Wegabtretung nach Erfordernis und in
       Abstimmung mit der Gemeinde.
                           586 Tfl., 592 Tfl., 593 Tfl.; 591;
       Tobiswaldstraße                                        (WA) 0,2-0,4  ja
                           585.
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
(09)   entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung).
       Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept ggf.
       unter Berücksichtigung des Grundstückes 598 der KG Tobis, geordnete
       Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild.
       Tobisweg            378/1, 377, 376, 369                 (WA) 0,2-0,3      nein
(10)   P: Sicherung der äußeren Anbindung, Neuordnung (ggf. Grundum-
       legung).
                           356 Tfl., 357 Tfl., 358/2 Tfl.,
                           353 Tfl., 352 Tfl., 351 Tfl.,
       Tobisstraße                                          (WA) 0,2-0,3    ja
                           132/2, 344 Tfl., 343 Tfl., 340
                           Tfl.
       P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
(11)
       Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
       entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
       Gesamtbetrachtung), Neuordnung (ggf. Grundumlegung).
       Bebauungsplanung: Erschließungs- und Strukturkonzept, geordnete
       Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild.

                                                                                       28
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

        Bezeichnung          Grundstücke                       Baugebiet         BPL
        Aufschließungserfordernisse
Nr.     (G = Erfüllung durch Gemeinde, P = Erfüllung durch Private)
        Öffentliche Interessen und besondere Zielsetzungen
        (ggf. Sicherstellung durch einen Bebauungsplan = BPL)

KG Tobis
        Schlossstraße
                             925/4 Tfl., 925/5 Tfl., 925/7 Tfl. (WA) 0,2-0,4 ja
        West
        P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
        Abwasser, Strom, geordnete Oberflächenentwässerung auf Grundlage
(12)    einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung, innere
        Verkehrserschließung).
        Bebauungsplanung: Gesamterschließungs- und Strukturkonzept,
        geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-, Orts- und
        Landschaftsbild, Straßenquerschnitt Schlossstraße.
        Kleinpreding         1229/1 Tfl., 1229/2 Tfl., 1228
                                                                (WA) 0,2-0,4 ja
        Erweiterung          Tfl.
        P: Sicherung der äußeren Anbindung und inneren Erschließung (Wasser,
        Abwasser, Strom, Verkehrserschließung, geordnete Oberflächen-
        entwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen
 (13)
        Gesamtbetrachtung).
        Bebauungsplanung: Erschließungs- und Strukturkonzept für den
        Gesamtbereich, geordnete Entwicklung in Hinblick auf das Straßen-,
        Orts- und Landschaftsbild, Berücksichtigung etwaiger Hangwässer,
        Berücksichtigung der südlichen und westlichen Anschlussflächen.

Aufschließungsgebiete können auch in Teilbereichen in Anspruch genommen
werden, wenn für die Teilbereiche die Aufschließungserfordernisse erfüllt sind und
die Aufschließung der Restflächen gesichert bleibt.

Hinweis: Unter § 11 Bebauungsplanzonierung dieser Verordnung sind alle
erforderlichen Bebauungspläne erfasst.

                                                                                     29
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

(3) Sanierungsgebiete (§ 29 (4) Stmk. ROG 2010)

Sanierungsgebiete sind Gebiete, in denen Maßnahmen zur Beseitigung
städtebaulicher oder hygienischer Mängel sowie zur Vermeidung der Gefährdung
der Sicherheit oder gesundheitsschädlicher Folgen erforderlich sind.

Sanierungsgebiete Naturgefahren (SG-NG)

Hochwasserabflussbereiche
Jene Baulandbereiche, die innerhalb der Hochwasseranschlaglinien HQ30/100
liegen, sind als Sanierungsgebiet Naturgefahren (SG-NG) festgelegt.

Hinweise für Bauverfahren:

Innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ30) ist für die
Errichtung von Bauten und Anlagen jedenfalls eine Bewilligung der
Wasserrechtsbehörde erforderlich (§ 38 WRG 1959 idgF). Innerhalb des 100-
jährlichen Hochwasserabflussgebietes (HQ100) ist vor Erteilung einer
Baubewilligung eine wasserbautechnische Stellungnahme einzuholen.

Da Maßnahmen zur Hochwassersanierung nicht alleine in den Wirkungsbereich
der Gemeinde fallen, ist ein Sanierungszeitraum von 15 Jahren (bis 2036)
festgelegt.

Sanierungsgebiete Immissionen (SG-IM)

Straßenlärm
Für folgende Wohnbaulandbereiche entlang der Landesstraßen wird aufgrund der
Lärmbelastung Sanierungsgebiet Immissionen in den angeführten Tiefen
(gemessen von der Straßenachse) ersichtlich gemacht (Quelle der Verkehrsdaten:
GIS Stmk., Verkehrsbelastung JDTV 2014) zugrundeliegende Berechnungen und
Grenzwerte lt. ÖNORM S 5021; Berechnung siehe Anlage):

 Abschnitt             km/h       Baugebiete (Grenzwerte)                  Tiefe

 Landesstraße L617 Mettersdorferstraße
 Gemeindegrenze -
                    100 km/h    WA / DO (55 dB Tag / 45 dB Nacht)          88 m
 Hechtlweg
 Hechtlweg –
                    100 km/h    WA / DO (55 dB Tag / 45 dB Nacht)          130 m
 Bahnhofstra0e
 Bahnhofstraße –
 Kreuzung           100 km/h    WA / DO (55 dB Tag / 45 dB Nacht)          176 m
 Wohlsdorferstraße
 Gewerbepark
                    100 km/h    KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht)               67 m
 Südwest – Südweg
 Südweg –
                    100 km/h    KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht)               69 m
 Kreisverkehr

                                                                                    30
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

 Landesstraße L-601 Schöttnerstraße
 Kreisverkehr -
                     100 km/h   KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht)                126 m
 Leitersdorferstraße
 Landesstraße L-303 Predingerstraße
 Kreisverkehr
 Predingerstr/
 Schröttenstr -      100 km/h   KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht)                140 m
 Kreisverkehr
 Gewerbepark
 Kreisverkehr
 Gewerbepark -        70 km/h      KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht)             39 m
 Blumenstraße
 Blumenstraße -       70 km/h      WA / DO (55 dB Tag / 45 dB Nacht)        200 m
 Pölsriaplweg         70 km/h      KG (60 dB Tag / 50 dB Nacht)             72 m

Aufgrund der topographischen Verhältnisse und bereits bestehender Bebauungen
kann die Lärmbelastung in Teilbereichen wesentlich geringer sein. Das Setzen von
Maßnahmen für einen ausreichenden Lärmschutz ist erforderlich. Die tatsächliche
Lärmbelastung ist gegebenenfalls festzustellen. Bei Wohnbauvorhaben in den
beeinträchtigten Gebieten ist die Lärmeinwirkung durch geeignete Maßnahmen
(verstärkte Schalldämmung, am Lärm orientierte Grundrissgestaltung und
Gebäudestellung etc.) zu reduzieren.

Da Maßnahmen zum Lärmschutz an Landesstraßen nicht alleine in den
Wirkungsbereich der Gemeinde fallen, ist ein Sanierungszeitraum von 15 Jahren
(bis 2036) festgelegt.

Bahnlärm
Für die Baulandbereiche entlang der GKB-Bahnstrecke Lieboch-Wies/Eibiswald
(S-Bahn S6 bzw. S61) ist die tatsächliche Lärmbelastung gegebenenfalls
festzustellen. Bei Wohnbauvorhaben in den beeinträchtigten Gebieten ist die
Lärmeinwirkung durch geeignete Maßnahmen (verstärkte Schalldämmung, am
Lärm orientierte Grundrissgestaltung und Gebäudestellung etc.) zu reduzieren.

Da Maßnahmen zum Lärmschutz an Bahnstrecken nicht alleine in den
Wirkungsbereich der Gemeinde fallen, ist ein Sanierungszeitraum von 15 Jahren
(bis 2036) festgelegt.

Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe
In nahezu allen Ortsteilen der Gemeinde liegen als Bauland ausgewiesene
Grundstücke innerhalb näherungsweise berechneter Geruchskreise. In der
zeichnerischen Darstellung sind nur die Geruchsschwellenabstände und
Belästigungsbereiche von Tierhaltungsbetrieben ab einer Größe der Geruchszahl
G=20 ersichtlich gemacht.

Die Geruchsschwellen und Belästigungsbereiche sämtlicher Tierhaltungsbetriebe
sind dem Anhang bzw. der Plandarstellung der räumlichen Bestandsaufnahme
zum Flächenwidmungsplan 5.00 zu entnehmen.

                                                                                     31
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

Baulandflächen,     die    innerhalb    des     Belästigungsbereiches     eines
Tierhaltungsbetriebes liegen und nicht als Aufschließungsgebiet festgelegt sind,
sind als Sanierungsgebiet – Immissionen (SG-IM) festgelegt. So lange das
Emissionsrecht besteht, ist im Rahmen von Bauverfahren für Wohnbauten in
diesen Sanierungsgebieten die tatsächliche Geruchsbelastung festzustellen. Im
Belästigungsbereich dürfen, wenn eine unzumutbare Belästigung festgestellt wird,
Wohnnutzungen nicht bewilligt werden. Ist die Immissionsbelastung für eine
Wohnnutzung unzumutbar, so kann nur für Gebäude und Anlagen, die nicht dem
Wohnen dienen, eine Baubewilligung erteilt werden. Die unzumutbare Belästigung
ist vom medizinischen Sachverständigen festzustellen. Neu-, Zu- und Umbauten
für andere Nutzungen sind zulässig.

Da     Maßnahmen        zur    Beseitigung   von     Geruchsimmissionen  durch
landwirtschaftliche Betriebe nicht alleine in den Wirkungsbereich der Gemeinde
fallen, ist ein Sanierungszeitraum von 15 Jahren (bis 2036) festgelegt.

                                                                                     32
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

§ 7 Baugebiete und Bebauungsdichten

Die Baulandflächen sind in Baugebiete gemäß den Bestimmungen des § 30 (1)
Stmk. ROG 2010 gegliedert (Aufschließungsgebiete in Klammern):

 Baugebiet                                                      Plankürzel

 Reines Wohngebiet                                              WR / (WR) / [WR]
 Allgemeines Wohngebiet                                         WA / (WA) / [WA]
 Kerngebiet                                                     KG / (KG) / [KG]
 Gewerbegebiet                                                  GG / (GG) / [GG]
 Industriegebiet 1                                              I1 / (I1) / [I1]
 Industriegebiet 2                                              I2 / (I2) / [I1]
 Gebiet für Einkaufszentren 1                                   E1 / (E1) / [E1]
 Gebiet für Einkaufszentren 2                                   E2 / (E2) / [E2]
 Dorfgebiet                                                     DO / (DO) / [DO]
 Kurgebiet                                                      KU / (KU) / [KU]
 Erholungsgebiet                                                EH / (EH) / [EH]
 Ferienwohngebiet                                               FW / (FW) / [FW]

Für jedes Baugebiet ist das Mindest- und Höchstmaß der Bebauungsdichte gem.
§ 30 (4) Stmk. ROG 2010 in der zeichnerischen Darstellung festgelegt.

§ 8 Verkehrsflächen

Verkehrsflächen der Gemeinde, Parkplätze, öffentliche Straßen und Wege, die der
Erschließung des Gemeindegebietes dienen, sowie Interessenten- und Güterwege
werden im Flächenwidmungsplan auf der Basis der vorhandenen Grundlagen als
Verkehrsflächen festgelegt.

Flächen von Bundes- und Landesstraßen sowie Eisenbahnen sind im § 3 dieser
Verordnung als Ersichtlichmachung erfasst und gelten, sofern kein Bauland oder
eine Sondernutzung im Freiland festgelegt ist, als Verkehrsflächen.

                                                                                    33
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

§ 9 Freiland

Für Bauführungen in gefährdeten Bereichen im Freiland und in Sondernutzungen
im Freiland siehe auch § 3 dieser Verordnung. Das Freiland gliedert sich in:

(1) Ödland

OEF    Ödland im Freiland

(2) Land- und forstwirtschaftliche Flächen

LF     Land- und forstwirtschaftliche Nutzung im Freiland

(3) Sondernutzungen im Freiland

Nachstehende Grundstücks(teil)flächen sind als Sondernutzungen im Freiland (SF)
gem. § 33 (3) Stmk. ROG 2010 festgelegt:

 SF        Nutzung/Bedeutung              Grundstücke             Lage

 KG Preding
 ppa     Private Parkanlage               544                     Untere Bergweg
                                                                  Preding Nord, Grazer
 frh       Friedhof Preding               600/1, 600/2
                                                                  Straße
                                                                  Preding Zentrum, am
 ssa       Stocksportanlage               563
                                                                  Schmiedbach
                                                                  Preding Zentrum,
 öpa       Öffentliche Parkanlage         23, 24/1, 24/3
                                                                  westliche der Kirche
           Erholungsgebiet (privat);                              Preding Zentrum, am
 erh                                      639
           Badeteich (aus FWP 4.12)                               Schmiedbach
 bsp       Sportplatz Preding             705, 711, 712           Preding Schule
 spo       Eislaufplatz                   868/1                   Gewerbegebiet West
                                          1065, 1066/1,           Preding Süd; mit
 ewg       Erwerbsgärtnerei Erlauer       1068/1,                 zeitlicher
                                          1068/6                  Folgenutzung (WA)
                                                                  Preding Süd; tw.
 ewg       Erwerbsgärtnerei Erlauer       1070/1                  zeitlicher
                                                                  Folgenutzung WA
                                                                  Preding Süd,
 spi       privater Spielplatz            1074/4
                                                                  Erlensiedlung
 eva       Photovoltaikanlage             75/2                    Preding Südost
 bmh       Biomasseheizwerk               1025/1 Tfl.             Eichackerweg

                                                                                         34
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

 KG Tobis
 ara      Kläranlage                  1214/4                  Kleinpreding
                                                              Ortseinfahrt Preding
 rsp      Reitsport Stoiser           974
                                                              Nord
                                                              Ortseinfahrt Preding
                                                              Nord mit zeitlicher
 rsp      Reitsport Stoiser           1005
                                                              Folgenutzung
                                                              Freiland
                                      919, 922/4, .1/1,
 ppa      Schloss Hornegg             918/9, 918/8, 920,      Schloss Hornegg
                                      922/2, .1/2
 ara      Kläranlage                  1698/1 Tfl., 1698/2     Tobisberg
 bsp      Sportplatz                  1693                    Tobiswaldstraße
 ara      Kläranlage                  242/2                   Tobisbach

 KG Wieselsdorf
 rsp     Reitsport                    23 Tfl.                 Wieselsdorf Nord
                                                              Wieselsdorf
 bsp      Sportplatz                  84/4
                                                              Landesstraße
                                                              Wieselsdorf Weste;
 ara      Kläranlage                  309
                                                              Ortsausfahrt
                                                              Wieselsdorf;
 spo      Stocksport                  236/1
                                                              Kappelenweg
                                                              Wieselsdorf Süd,
 ara      Kläranlage                  181/207
                                                              Ringstraße

Vor einer baurechtlichen Bewilligung innerhalb von als Sondernutzung
festgelegten Flächen ist zwingend ein Gutachten eines Sachverständigen
einzuholen (§ 33 (7) Z4 iVm § 33 (5) Z1 und § 33 (3) Z1 Stmk. ROG 2010).

(4) Gefährdete Bereich im Freiland

Für Bauführungen in gefährdeten Bereichen im Freiland und in Sondernutzungen
im Freiland siehe auch § 3 dieser Verordnung (ua. Gasleitung, 360kV Stromleitung
etc.).

                                                                                     35
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

§ 10 Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik

(1) Privatwirtschaftliche Maßnahmen (§ 35 Stmk. ROG 2010)

Zur Verwirklichung der angestrebten Entwicklungsziele kann die Gemeinde
Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die Verwendung der Grundstücke
(privatwirtschaftliche Maßnahmen) treffen. Können für entsprechende Flächen
keine privatwirtschaftlichen Vereinbarungen mit den Grundeigentümern
abgeschossen werden, erfolgt keine Baulandfestlegung im Flächenwidmungsplan
5.00.

Die Grundstücke, für die anstatt einer Bebauungsfrist Maßnahmen gem. § 35
Stmk. ROG 2010 getroffen wurden, sind dem Anhang „Maßnahmen zur aktiven
Bodenpolitik“ zu entnehmen.

(2) Bebauungsfrist (§ 36 Stmk. ROG 2010)

Für bereits rechtskräftige unbebaute Baulandflächen eines Eigentümers, die
zusammenhängend eine Fläche von mindestens 3.000 m² umfassen, werden im
Sinne des § 36 (1) Stmk. ROG 2010 Bebauungsfristen mit der Rechtsnachfolge
Investitionsabgabe festgelegt, wenn nicht bis zum Endbeschluss des
Flächenwidmungsplanes 5.00 privatwirtschaftliche Vereinbarungen gem. §35
Stmk. ROG 2010 getroffen werden.

Für vollwertiges Bauland beginnt der Fristenlauf mit Rechtskraft des
Flächenwidmungsplanes 5.00 und endet mit Rechtskraft des Flächen-
widmungsplanes 6.00

Für Aufschließungsgebiete beginnt der Fristenlauf ab dem Zeitpunkt der Erfüllung
der öffentlichen Aufschließungserfordernisse bzw. mit Rechtskraft eines
allfälligen Bebauungsplanes und endet nach 10 Jahren.

Bebauungsfristen des Flächenwidmungsplanes 4.00
Bebauungsfristen, die im Flächenwidmungsplan 4.00 festgelegt waren, werden im
Flächenwidmungsplan 5.00 fortgeführt, wenn der Fristenlauf noch nicht begonnen
hat. (zB aufgrund der noch nicht erfolgten Erstellung eines Bebauungsplanes).
Siehe auch Auflistung in den Erläuterungen und Anhang „Baulandmobilisierung“.

                                                                                     36
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

§ 11 Bebauungsplanzonierung

Rechtskräftige Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien sind in den
Erläuterungen zur Bebauungsplanzonierung angeführt und hinsichtlich ihrer Lage
im Bebauungsplanzonierungsplan dargestellt.

Nachstehende Bebauungspläne sind zu erstellen bzw. fortzuführen. Für besondere
Zielsetzungen und zu erfüllende Anforderungen siehe § 6 (2) dieser Verordnung.

                   Fest-
 Nr.     ASG                Bezeichnung              Grundstücke
                   legung

 KG Preding
                                                     942/1, 941, 940, 939/1, 939/2,
 B505       (21)   (GG)     Gewerbegebiet West
                                                     938
 B506       (20)   (WA)     Schulweg Ost             663/ Tfl.
                                                     552, 553, 554, 551/1 Tfl.,
 B508       (14)   (WA)     Schlossstraße Ost
                                                     550/3 Tfl., 550/1 Tfl.
 B509a      (18)   (WA)     Schlossbergstraße        628/1 Tfl., 623 Tfl.
 B509b      (19)   (WA)     Schlossbergstraße        628/1 Tfl. 623 Tfl.
 B510       (17)   (WA)     Rosenweg West            618/1, 614 Tfl., 620, 621
 B511       (16)   (WA)     Rosenweg Ost             608/1, 607/1, 606/4, 606/3
 B512       (24)   [(WA)]   Blumenstraße West        1066/1, 1068/1, 1068/6
 B513       (25)   (KG)     Gewerbepark Ost          106 Tfl., 105/1, 104, 103
                                                     1101/2, 1101/1, 1113/3 Tfl.,
                            Erweiterung
                                                     1113/1 Tfl., 1113/2 Tfl., 1114
 B515       (28)   (I1)     Gewerbepark
                                                     Tfl., 1116 Tfl., 1001/3, 1115,
                            Kreisverkehr West II
                                                     1093, 1094
                   (GG)     Erweiterung
                                                     1013, 1009 Tfl., 1010 Tfl.,
 B516       (27)   bzw.     Gewerbepark
                                                     1011
                   [(GG)]   Kreisverkehr West I
                            Erweiterung
 B517       (26)   (GG)     Gewerbepark              1006 Tfl., 1019 Tfl.
                            Nordwest

 KG Tobis
                                                     586 Tfl., 592 Tfl., 593 Tfl.;
 B503    (09)      (WA)     Tobiswaldstraße
                                                     591; 585.
                                                     356 Tfl., 357 Tfl., 358/2 Tfl.,
                                                     353 Tfl., 352 Tfl., 351 Tfl.,
 B504    (11)      (WA)     Tobisstraße
                                                     132/2, 344 Tfl., 343 Tfl., 340
                                                     Tfl.
 B514    (13)      (WA)     Kleinpreding             1229/1 Tfl., 1229/2 Tfl., 1228
                            Erweiterung              Tfl.
 B507    (12)      (WA)     Schlossstraße West       925/4 Tfl., 925/5 Tfl., 925/7
                                                     Tfl

                                                                                       37
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

                     Fest-
    Nr.    ASG                Bezeichnung              Grundstücke
                     legung

    KG Wieselsdorf
    B501   (04)        (DO)   Kapellenweg Süd          181/1 Tfl.
           (05)
    B502   (Teil-      (WA)   Bahnhof Mitte            181/40
           bereich)
    B518   (01)        (DO)   Wieselsdorfer Straße     270/1 Tfl.
                                                       181/165, .50/1, .49, 181/28,
    B519   (04)        (WA)   Bahnhof Nord
                                                       181/29

Im Anlassfall werden bei Adaptierungen bzw. Änderungen rechtskräftige
Bebauungsrichtlinien als Bebauungspläne fortgeführt.

Aufhebung von Bebauungsplänen (Begründung in den Erläuterungen)
¬     Der Bebauungsplan „Wieselsdorf Landesstraße“ für die Grundstücke 181/216,
      181/215, 181/213, 181/211, 181/212, 181/214, 181/217 der KG Wieselsdorf wird
      aufgehoben.

Aufhebung von Bebauungsrichtlinien (Begründung in den Erläuterungen)
¬     Die Bebauungsrichtlinie „Wieselsdorf Nord“ für die Grundstücke 293/1, 293/2,
      293/3, 287/5, 287/6, 287/4, 289/2 sowie Teilflächen der Grundstücke 287/3 und
      289/1 der KG Wieselsdorf wird aufgehoben.
¬     Die Bebauungsrichtlinie „Wieselsdorf Südwest“ für die Grundstücke 418/1,
      418/2, 418/3, 418/4, 418/6 der KG Wieselsdorf wird aufgehoben.
¬     Die Bebauungsrichtlinie „Wieselsdorf Bahnhof“ für die Grundstücke 181/126,
      181/119, 181/114, 181/121, .73, 181/140 der KG Wieselsdorf wird aufgehoben.
¬     Die Bebauungsrichtlinie „Gewerbegebiet West“ für die Grundstücke 937/1,
      937/2, 935, 936/3, 936/2, 936/4, 936/1, 934/2, 934/1, 936/5 der KG Tobis wird
      aufgehoben. Für die verbleibenden unbebauten Grundstücke im
      nordwestlichen Anschluss ist ein Bebauungsplan neu zu erstellen (B505).
¬     Die Bebauungsrichtlinie „Raiffeisenbank“ für das Grundstück 1082/1 der KG
      Preding wird aufgehoben.

                                                                                       38
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Verordnung Entwurf

§ 12 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Der Flächenwidmungsplan 5.00 der Marktgemeinde Preding tritt nach
    Genehmigung durch die Landesregierung mit dem auf den Ablauf der
    Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

(2) Zugleich tritt der Flächenwidmungsplan 4.00 inklusive aller Änderungen,
    Anpassungen und Ergänzungen außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister

(Adolf Meixner)

                                                                                  39
Erläuterungs-
   bericht
Marktgemeinde Preding | FWP 5.00 | Erläuterungsbericht Entwurf

Erläuterungsbericht

(1) Grundlagen für die Neuerstellung

Gesetzliche Grundlagen

¬   Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (LGBl. 49/2010) idF LGBl. 6/2020
    (in Kraft getreten am 01.02.2020).
¬   Bebauungsdichteverordnung 1993 (LGBl. 38/1993) idF LGBl. 58/2011 (in Kraft
    getreten am 09.07.2011).
¬   Planzeichenverordnung 2016 (LGBl. 80/2016), Stammfassung (in Kraft getreten
    am 01.10.2016).

Überörtliche Raumplanung

¬   Landesentwicklungsprogramm Steiermark (LGBl. 75/2009) idF LGBl. 37/2012
    (in Kraft getreten am 01.05.2012).
¬   Regionales Entwicklungsprogramm (REPRO) für die Planungsregion
    Südweststeiermark (LGBl. 88/2016), Stammfassung (in Kraft getreten am
    16.07.2016).

Örtliche Raumplanung

¬   Örtliches Entwicklungskonzept 5.00 der Marktgemeinde Preding., vom
    Gemeinderat am 20.04.2021 als Entwurf zur Auflage beschlossen.

Fachplanungen

¬   Der Gemeindeabwasserplan wurde vom Gemeinderat nicht endbeschlossen.

¬   Hochwasserstudien mit Hochwasseranschlaglinien HQ30 und HQ100:
    ABU III 2010 „Stainzbach-Neurathbach-Lemsitzbach“
    ABU I 2006 „Laßnitz“

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